Königlich preußischer Staats⸗Minister Thielen: Preußischer Landtag.
Meine Herren! Ich habe einige thatsächliche Berichtigungen zu
f im Si en Eind 8 ie Sisti 1 Reform der Eisen⸗ Ref it i . m Sinne erheb⸗ machten den Eindruck, als ob die Sistirung in der der E Hauptpunkte der Reform mit irgend einer Reform im S 3 bahntarife nicht auf die augenblickliche Finanzlage zurückzuführen
e; ge 3 Haus der Abgeordneten. licher Ermäßigungen vorzugehen, nicht vorlicgt. esei, sondern auf allgemeine Erwägungen grundsätzlicher Natur. machen, über die Grundsätze will ich mich mit dem Herrn Vorredner 9 — Daß die Staatseisenbahnverwaltung nicht allein finanzielle Gründe SSeine Partei meine nicht, daß die im letzten Jahrzehnt eingetretenen
f inlass iders⸗ 1 5. Sitzung vom Mittwoch, 10. Februar. ies ß si s Verstaatli icht in ei echt einlassen. (Widerspruch bei den Socialdemo⸗ 5. ss 5 si b— wiesen, daß sie ichte Hersonenverkehr der Verstaatlichung zu danken nicht in ein Gef 9. 1 g b 8 1 hat obwalten lassen, das -. sie am 852 ““ hat H42 11A“ daß c. srch von Privatbahnen womöglich in noch kraten.) Es sind im ganzen Jahre 1891 aus den Werkstätten der SPe Sitzung wohnt der Justiz ⸗Minister Dr. von ein wenn auch nur locales Reformwer “ 8 größerem Umfang vorgenommen würden. Damals sei die Concurrenz Reichseisenbahnverwaltung fünf Arbeiter entlassen worden, die hier Schelling bei. 8 B . 8. Voroetsberbches für Heelin. Wr b6,o f illen der Regie⸗ 8 “ EA Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der zweiten lich die Einführung des Vorortsverkehrs für Be . — 2 maßgebend gewesen, jetzt sei man auf den guten Wi en der Regie in Betracht kommen können. Davon ist einer freiwillig der Ent⸗ Auf g 22 5 erz 1— ein Vierteljahr diesen Vorortsverkehr hinter uns, und zwar ein rungen angewiesen, soweit die parlamentarischen Körperschaften nicht D₰ Beraihnn be Skaoathanshaltz Cfenn der. Weiten Wintervierteljahr mit seiner geringen Frequenz, und können im allge⸗ w
etwa sich als einflußreich erwiesen; darum müsse man aber hier lassung zuvorgekommen 8sb ausgeschieden, — 1 sind wegen EööA* E’’e Hee. inen ja jetzt übersehen, wie sich die Verhältnisse stellen werden. Der seine Stimme erheben, damit nicht die “ aufkomme, als dringenden Verdachts der Unredlichkeit entlassen worden verwaltung.
meinen ja jetzt übersehen, wie e D 1s
Verkauf der Fahrkarten hat naturgemäß zugenommen, in den Ein⸗
halte man die jetzigen Verhältnisse auch nur für verhältnißmäßig gute. und zwei sind endlich entlassen worden, weil sie sich an Bestrebungen 1“ F
8 tdas. Bean, Dertschtnd das dem stlchen Nachhamn Erdaba — egen die Staats⸗ und Gesellschaftsordnung agitatorisch betheiligt übg. Dr. Lotichius auf den Mißstand hin, daß in den einzelnen
nahmen ist keine Abnahme zu verzeichnen, es wird ungefähr auf das⸗ tarife nachstehe, diesen in Bezug auf die feefanhn Fefenh nee 829 en. (Hört hört! bei den Ieildem kanten Sehr richtig! rechts ) Ober-Landesgerichtsbezirken für Beamte derselben Kategorie ver⸗
5 . . „†roFfr n . des ’ „ 5 . 5 „ Bevö erungs hl, 0 2 ) 8 8 1 n j 1s 1 Ob La zts zi 1 ir 3 1m 1b 8
ba⸗ Fewsssg- 89ns 1 nnt “ Reihe von “ 18 verftändlich efo Meine Herren, einen Unterschied machen zu wollen, ob die Verhetzung schiedene Gehaltsverbände beständen, wodurch einzelne Beamte ge Kalenderjahres. Andererseits ist anzunehmen, 1 e vo⸗ Mehrausgaben entstanden sein werden. Schon jetzt aber darf mit
heit und Bildung nur selbstverständlich. Um so schmerzlicher sei 28 9 En. 1 üͤdigt würden. Dieser Mißstand könne nur dadurch beseitigt werden, es, wenn Ungarn mit seinem Zonentarif und Oesterreich mit seinem innerhalb oder außerhalb der Werkstätte geschieht, darauf können wir betreffenden Etatsverbände aufhörten und für Beamte Sicherheit erwartet werden, daß bereits in den Sommermonaten sich ein Ueberschuß ergeben wird. 1
zwar viel angefeindeten, im Ganzen aber recht günstigen Kreuzertarif uns im Staatseisenbahnbetrieb nicht einlassen. (Widerspruch bei den gleicher Kategorie innerhalb eines Ober⸗Landesgerichtsbezirks ein und d 1“ “ 8 8. 8 ie Reichsverwaltung, wenn sie nur die Neigung der die Staatseisenbahnverwaltung steht, fordert es dringend, daß sie Der Herr Vorredner ist dann auf die Ausbildung der Eisenbahn⸗ habe, könnte es auch die Reichsverwaltung 8. 88
Dentschland Forhekonmnen seiet Wie die he h. e,.äö. Soei ine Herren, die schwere Verantwortun te erselbe Etatsverband gebildet werde. Deutschland men 4 5. So en.) Meine Herren, die schwere V g, unter derselbe Etatsverband gek 8 waltung nicht unwesentliche Personentariferleichterungen eingeführt Socialdemokraten.) K ) 6 v1““ “ s f zu hätte; seine Partei habe leider die Ueberzeugung, daß sie Bezug auf die Disciplin und Ordnung in ihren Arbeitsbetrieben j ie2 g ausgesprochen, daß er dazu hätte; aber seine eberzeu 1 in Bezug ’8 z ii- beamten “ hat fa “ 8 die diese Neigung nicht habe, wenn auch nicht aus denselben Gründen, streng zu Werke geht. Darum ist auch meines Erachtens selbstder hoffe, daß sich die Reform in dieser Beziehung ni oß auf
I 2 — — 1 v1““ ““ 11“ und das Plenum diese Forderung abgelehnt hätten, sei die Verwaltung ] 2) ehemaligen Militäranwärtern, welche sich in einer auf Grund selbstverständlich nicht in der Lage, sie nach so kurzer Zeit zu wieder⸗ ihrer Versorgungsansprüche erworbenen etatsmäßigen Anstellung be⸗ olen, wenn ihr nicht eine ausreichende Gewähr für die Annahme finden oder infolge eingetretener Dienstunfähigkeit in den Ruhestand beüobe werde; sobald sie diese Gewähr habe, werde sie auch ihre For⸗ versetzt worden sind: 1 G 9 zf 8 3 2 8 5 s z 7 Hvee Her Timl wirh bewilligt. sGgen Küsglts an danlterrrrscner, welchen, der givssersoxzunas De — “ hein u st, weil sie sich nicht fort⸗ Bei der Position „Bureaubeamte“ tritt 8 gesetzt gut geführt haben, und welchen gemäß einer von der zustän⸗ Abg. von Bülow⸗Wandsbek (cons.) für eine Aufbesserung der digen Militärbehörde ihnen später ertheilten Bescheinigung eine den Verhältnisse der Bureaubeamten in den Vororten Hamburgs, nament⸗ Militäranwärtern im Reichs⸗ oder Staatsdienste vorbehaltene Stelle lich in Wandsbek, ein wegen der dort besonders großen Theuerung. übertragen werden darf; 3 Regierungscommissar, Geheimer Justiz⸗Rath Vierhaus: 4) sonstigen Personen, denen die Berechtigung zu einer Anstel⸗ Ein einseitiges Vorgehen Preußens zur Versetzung der Vororte in eine lung landesherrlich verliehen worden ist; öͤhere Servisklasse sei nicht möglich, ebenso wenig könne die Justiz⸗ 5) solchen Beamten des betreffenden Communalverbandes, welche verwaltung allein für ihre Beamten Theuerungszulagen gewähren. für ihren Dienst unbrauchbar oder entbehrlich geworden sind un Abg. Lerche (dfr.) empfiehlt eine Aufbesserung der Gehälter einstweilig oder dauernd in den Ruhestand versetzt werden müßten, der Gerichtsschreibergehilfen, welche gegenüber den übrigen Bureau⸗ wenn ihnen nicht eine den Militäranwärtern vorbehaltene Stelle beamten zu niedrig bezahlt seien. verliehen würde. 8 Abg. von Vülow⸗Wandsbek (cons.): Die Justizverwaltung § 7. Stellen, welche den Militäranwärtern nur theilweise (zur befinde sich etwas im Rückstande bezüglich ihrer Beamten; den Hälfte, zu einem Drittheil u. s. w.) vorbehalten sind, werden bei
Beamten anderer Verwaltungen habe mang schon Dienstwohnungen “ einer dem Antheilsverhältniß entsprechenden
zungs⸗Gon 4 rpf Diuf. 8. zugewiesen. Reihenfolge mit Militäranwärtern oder Civilpersonen besetzt d 1 e Fragemit der Gehaltsabstufung nach Dienstalters⸗3 v; üni G . b
widert, daß diese Frag G abstufung 9 Dienstalte Abg. Dr. Frie dberg (nl.): Den Wünschen nach Gehaltsauf⸗
stufen zusammenhänge. Die Gehaltsabstufung sei im gegenwärtigen
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Administrativbeamten, sondern auch auf die Techniker beziehen solle. Ich kann diese Voraussetzung nur bestätigen. Die Reform kanss meines Erachtens nur nach der Richtung hin erfolgen, daß eine gründ⸗
lichere Ausbildung von eigentlichen Betriebsbeamten erfolgt.
Der Herr Abg. Schrader hat dann gleichzeitig bei dieser Ge⸗ legenheit angeregt, auch im Subalternbetriebsdienst groß ge⸗ wordenen Beamten die Möglichkeit zu geben, in die höheren Stellen wenigstens bis zu einem gewissen Grade einzutreten. Meine Herren, die Möglichkeit besteht derzeit jetzt schon. Wir haben schon eine Reihe von Beamten, die aus der Subalterncarrière hervor⸗ gegangen sind, in die mittleren Stellen der Verkehrs⸗Inspectoren und Telegraphen⸗Inspectoren hineingebracht. Wir haben aber auch schon einige dieser Subalternbeamten übernommen als Mitglieder von Be⸗ triebsämtern. Die Frage, ob es in Zukunft möglich sein wird, in einem größeren Umfange diese Betriebs⸗Subalternbeamten in höhere Stellen aufrücken zu lassen, wird bei den Erwägungen, die zur Zeit angestellt sind, jedenfalls mit in Betracht gezogen werden. .
Abg. Dr. Lingens (Centr.) erklärt, zu dem Chef der Reichs⸗ Eisenbahnverwaltung volles Vertrauen zu haben, das durch die verdscge Erklärung nur gestärkt sei. Er habe von berufener Stelle auch darüber bittere Klagen gehört, daß ganz junge Regierungs⸗Assessoren sich als Eisenbahnbeamte trotz ungenügender Sachkenntniß geltens machten. Die Möglichkeit des Aufsteigens für technisch ausgebildete Beamte würde für diese ein großer Ansporn zu ihrem Eifer und ihren Leistungen sein. Redner bittet bei der Ordnung der dienstfreien Zeit an “ “ der beiden haupt⸗ sächlich in Betracht kommenden Confessionen. 1-“ Herhach von Stumm (Rp.): Die Vorwürfe von der linken Seite gegen die Staatsbahnverwaltung seien unberechtigt. Auch die Privatbahnen hätten mit einer Tarifreform nicht weiter gehen können, als die Staatsbahnverwaltung es thue. Sie hätten auch nicht größere Ueberschüsse erzielen können, zumal sie nicht die durch eine gemeinsame Verwaltung herbeigeführten Ersparnisse machen könnten. Die Idee, den Ueberschuß über die 4 ½ % der Eisenbahnerträge im Interesse der Eisenbahnen selbst zu verwenden und vom allgemeinen Staatsbudget auszuscheiden, habe etwas Be⸗ stechendes. Aber er frage, wie hätte man in Preußen für Volks⸗ schulen, erhöhte Beamtenbesoldungen und andere Zwecke so hohe Forderungen in den Etat einstellen können, wenn man nicht die Ueberschüsse aus den Eisenbahnen zur Verfügung gehabt hätte: Woher wolle man denn die Mittel nehmen, wolle man etwa neue Steuern machen? Die Mehreinnahmen aus der Einkommensteuer seien ja auch schon absorbirt für die Dotation der Lehrer, auf Grund des neuen Volksschulgesetzes. Wenn es nun auch in Folge der in allen Staaten wachsenden Ausgaben nicht möglich sei, die Ueberschüsse der Eisenbahnen zu Tarifreformen und sonstigen Verbesserungen des Eisen⸗ bahnwesens zu verwenden, so möchte er den Staats⸗Minister doch bitten, den Bogen nicht zu überspannen, resp. vom Finanz⸗Minister nicht überspannen zu lassen. Die schon von seinem Amtsvorgänger in Aussicht genommene Reform der Tarife für Massengüter, speciell für Kohlen, würde gewiß keinen erheblichen finanziellen Ausfall herbei⸗ führen. Vor allem aber wünsche er, daß die Secundärbahnen, eine nothwendige Consequenz des Staatsbahnsystems, nicht in langsamerem Tempo weiter gebaut würden als bisher. Ueberlasse man den Bau der Secundärbahnen der freien Concurrenz der Privaten, so sei die Folge, daß man nur finanziell lohnende Bahnen, aber nicht solche baue, welche weniger wohlhabende Districte dem allgemeinen Verkehr zu erschließen geeignet seien. Man möge über das Staatsbahnwesen
J. ader (dfr.): Es habe nicht in seinem Plane ge⸗ legen, heute das Staatsbahnsystem zu kritisiren; er gehe auch jetzt arauf nicht ein. Mit einer Reform der Gütertarife sei er einver⸗ standen. Namentlich müßte der Bezug von Kohlen durch billigere
Tarife erleichtert werden. Auch er sei der Meinung, daß die Eisen⸗ bahnverwaltung in dieser Beziehung den Bogen nicht überspanne, und zwar deswegen, weil die Reformen, wenn man sie zu lange zurück⸗ halte, in späterer Zeit in größerem Umfange gewährt werden müßten und dann das Risico um so größer sei. Dies gelte insbesondere von der Reform der Personentarife. Er würde es sehr be⸗ dauern, wenn der Staats⸗Minister, wie es der Fall zu sein scheine, die Projekte, wie sie schon früher bestanden hätten, auf längere Zeit begrübe. Die Privatbahnen hätten sich viel leichter zu Ver⸗ kehrserleichterungen verstanden als die Staatsbahnen. Er habe einen klassischen Zeugen in dem Eisenbahn⸗Minister selbst dafür, daß seiner Zeit die Privatbahnen in Tarifherabsetzungen und Verkehrs⸗ erleichterungen hinter den Staatsbahnen nicht zurückgestanden hätten. Das jetzige System des Tarifwesens beruhe darauf, daß die Pripat⸗ bahnen seiner Zeit das Tarifwesen gegen den Willen des damaligen Eisenbahn⸗Ministers geregelt hätten. Von Seiten des Reichs⸗Eisen⸗ bahnamts sei eine Reform der Gütertarife vorgeschlagen worden. Dazu sei aber die preußische Staatsbahnverwaltung nicht geneigt. ge⸗ wesen. Die Verhandlungen seien gescheitert, bis schließlich die Privat⸗ bahnen zusammengekommen seien und erklärt hätten, es sei absolut nothwendig, daß etwas geschehe, worauf die preußischen Staats⸗ bahnen dem Schritte gefolgt seien. Dieses Tarifwesen bestehe bis auf den heutigen Tag. Er wolle den Privatbahnen nicht einmal ein besonderes Verdienst vindiciren, sie seien eben durch die Concurrenz gezwungen worden, so vorzugehen. Was die Beförderung von Be⸗ triebsbeamten zu höheren Stellen betreffe, so sollte man Vorkehrungen treffen, wodurch sie im stande seien, wie die Postbeamten, die fehlenden Kenntnisse sich zu erwerben, um in die höheren Stellen ufzurücken. 32 “ von Schalscha (Centr.): Wenn die Eisenbahnen in ihren Erträgen zurückgingen, dann müsse gespart werden, und man dürfe sich nicht darauf beschränken, das Sparen bloß zu empfehlen. Neue Steuern wolle keiner; die Verwaltung müsse sehen, daß sie vielleicht mit noch etwas weniger als bisher auskomme. Die Reform der Personentarife sei ihm nicht sympathisch. Es werde schon mehr gefahren, als der deutschen Nation gesund sei. Die unbeschränkte Freizügigkeit habe hier manchen Schaden gestiftet: Entvölkerung des platten Landes, Uebervölkerung der Städte, Gefährdung der Erziehung der Jugend. 1“ Abg. Dr. Krause (dfr.): Seine Partei sei überzeugt, daß auch die Regierung den Eisenbahnverkehr im Reiche thunlichst zu erleich⸗ tern bestrebt sei; aber die Ausführungen des Staats⸗Ministers
wie der Abg. von Schalscha. Wenn die vom Staats⸗Minister von Maybach intendirte Reform auch in Einzelheiten getadelt worden sei, so sei man man doch im großen und ganzen mit ihr ein⸗ verstanden gewesen. Die vom Staats⸗Minister Thielen so gerühmten schon herbeigeführten Verkehrserleichterungen bezögen sich, so 888 sie namentlich Rundreisebillets beträfen, auf den müßigen, nur der Neugier gewidmeten Verkehr, dem eine Erleichterung am wenigsten zu gönnen sei, während der Geschäftsverkehr gar nicht berücksichtigt sei; dem könnten eben nur billigere Normaltarife helfen. Mit der von seiner Partei gewünschten Tarifreform wolle sie die finanziellen Ergebnisse der Eisenbahnverwaltung nicht schädigen, sondern sie glaube sie zu fördern, um neue Steuern zu vermeiden; übrigens seien seit der Eisenbahn⸗ verstaatlichung auch neue Steuern eingeführt, so müsse z. B. die reformirte Einkommensteuer in Preußen als neue Steuer gelten, und die schwere Belastung des ZAMtarifs sei überhaupt erst seit der Eisen⸗ bahnverstaatlichung geschaffen. Elsaß⸗Lothringen werde wohl das Gebiet sein, auf dem man eine Personentarifreform vornehmen werde; aber was man für Ungarn habe einführen können, werde man wohl auch für ganz Deutschland einführen dürfen, zumal man kein un⸗ bekanntes Gebiet betrete, sondern aus den ungarischen Erfahrungen Belehrung schöpfen könne.
Königlich preußischer Staats⸗Minister Thielen:
Ich möchte mir nur kurz gestatten, ein Mißverständniß zu be⸗ seitigen, welches der Herr Abg. Krause aus meinen Ausführungen bezüglich meiner Stellung zur Reform der Personentarife sich gebildet hat. Er hat nämlich aus meinen Aus⸗ führungen die Ueberzeugung gewonnen, daß ich ein enragirter Gegner jeglicher Reform der Personentarife bin. Ich habe das zwar nicht gesagt, weder direct noch indirect, möchte aber zu seiner Be⸗ ruhigung hinzufügen, daß auch ich die gegenwärtigen Personentarife weder für ein Muster von Einfachheit noch für ein Muster von wirthschaftlicher Logik halte, sondern daß ich meinerseits auch an und für sich die Reform dieser Tarife für geboten erachte (Hört: hört! links), und zwar die Reform dieser Tarife nach der Richtung einfacher, über⸗ sichtlicher Normen und möglichst billiger Sätze. Ich glaube, Herr Abg. Krause wird damit zufrieden sein. b
Die übrigen Ausführungen glaube ich bereits vorahnend in meinen ersten Ausführungen widerlegt zu haben. (Sehr richtig! rechts.)
Abg. Möller (nl.) unterstützt die Forderungen des Abg. Freiherrn von Stumm auf Ermäßigung der Tarife für Rohstoffe, welche als Massengüter verfrachtet würden. Die Ermäßigung der Personen⸗ tarife sei wohl daran gescheitert, daß Niemand etwas Befriedigendes für die Reform habe vorschlagen können: es werde deshalb in der nächsten Zeit aus der Reform nichts werden. Bei der Reform der Gütertarife dürften allerdings auch die Stückgüter nicht übersehen werden. 18
Damit schließt die Diskussion; die Einnahmen werden ewilligt. 8 1 Bei den Ausgaben für die Unterbeamten und Arbeiter 9 ert si deschc. .. r (Soc.): Wie die Militair⸗ und Marine⸗Verwaltung habe sich auch die Reichs⸗Eisenbahnverwaltung dafür ausgesprochen, die einer bestimmten politischen Richtung angehörenden Arbeiter von der Beschäftigung in ihren Betrieben auszuschließen. Von der Kaiser⸗ lichen General⸗Direction sei eine Verfügung erlassen, wonach die Arbeiter an Vereinen, deren Ziel der Umsturz der bestehenden Ge⸗ sellschaftsordnung sei, nicht theilnehmen dürften, widrigenfalls sie entlassen würden. Der Staat habe sich um das politische Glaubens⸗ bekenntniß der Arbeiter nicht zu kümmern, er dürfe höchstens politische Discussion während der Arbeit bezw. des Betriebes von den Werk⸗ stätten fernhalten. Die Existenz des Erlasses sei in der Commission zugegeben worden. Auf Grund der Gewerbeordnung hätten die Arbeiter das Recht, sich zusammenzuschließen zum Zwecke der Ver⸗ besserung ihrer Lage; sie brauchten dazu Versammlungen und Vereine. Die Verhinderung dieser Bestrebungen sei eine Einmischung in die staatsbürgerlichen Rechte der Arbeiter, der sich gerade eine Staats⸗ oder Reichsverwaltung nicht schuldig machen sollte. Innerhalb des Betriebes solle nach den Erklärungen des Regierungsvertreters jede politische und agitatorische Thätigkeit untersagt sein. Trotzdem seien einmal während der Dienststunden die Leute veranlaßt worden, jeder 30 ₰ herzu⸗ geben, um dem scheidenden Vorgesetzten einen Fackelzug darzubringen; ebenso habe man sich gar nicht gescheut, bei der Bismarckspende die Arbeiter in Anspruch zu nehmen. Die Vorgesetzten dieser selben Arbeiter ließen bei Reichstags⸗ und Gemeinderathswahlen Stimm⸗ zettel vertheilen und sich als Candidaten aufstellen, dagegen werde kein Verbot erlassen. Nach verbürgten Nachrichten strebe ja auch die Eisenbahnverwaltung danach, Ersparnisse zu machen durch Herabsetzung der Löhne und Entlassungen von Arbeitern. In der Praxis werde leider weit über den Erlaß hinaus gegen die Arbeiter vorgegangen. Ohne Angabe von Gründen habe man einen zwölf Jahre lang beschäftigten Arbeiter entlassen; von den während dieser Zeit von ihm an die Kasse entrichteten Beiträgen habe er nur so viel zurückerhalten, daß er ein kleines Vermögen von 200 ℳ eingebüßt habe. Der einzige Grund, der für diese Entlassung vorliegen könne, sei der, daß der Mann vielleicht ein etwas unbequemer Vertreter der Rechte der Arbeiter bei den Verhandlungen mit der Verwaltung gewesen sei. Diese Entlassung zeige, wie solche allgemeinen Verfügungen aus⸗ genutzt würden. Der Chef der Reichseisenbahnen hätte seinen Eintritt in sein neues Amt nicht würdiger feiern können, als wenn er dem Unfug solcher Generalverfügungen ein Ende gemacht hätte. In einem anderen Falle sei ein Arbeiter in eine Ordnungsstrafe von 2 ℳ genommen, weil er entgegen dem Verbot Taback in der Fabrik verkauft habe. Es habe sich dabei um die Ablassung einer ganz minimen Quantität Taback an einen Nebenmann gehandelt. Die Werkmeister dagegen verkauften Notizkalender, Kleidungsstücke u. dergl. während der Dienststunden an die Arbeiter, die sich durch die wirthschaftliche Uebermacht der Vorgesetzten so gedrückt fühlten, daß sie dagegen nicht aufzutreten wagten. Seine Partei müsse gegen die Auffassung protestiren, daß die Arbeiter durch das Arbeitsverhält⸗ niß zu willenlosen Subjekten degradirt würden. n,In der Commission hätten sich nur die Vertreter der äußersten Rechten im Sinne der Verwaltung der Reichseisenbahnen ausgesprochen. Er hoffe, daß der Chef dieser Bahnen den Beamten direkt untersagen werde, eine solche Handlungsweise fortzusetzen.
ständlich in die Arbeitsordnung für die Werkstätten der Reichseisen⸗ bahn die Bestimmung aufgenommen worden, daß die Arbeiter sich nicht in agitatorische Bestrebungen gegen die bestehende Gesellschafts⸗ und Staatsordnung einlassen sollen. Meine Herren, weil die beiden Arbeiter, die unfreiwillig entlassen sind, sich als Vertreter von Gruppen von Arbeitern in socialdemokratischen Ver⸗ sammlungen an dieser Agitation lebhaft betheiligt haben, ist ihnen gekündigt worden (Hört! hört! bei den Socialdemokraten), und zwar, wie der Herr Vorredner rühmend dabei hervorgehoben hat, unter Wahrung aller Humanität; es ist den Leuten gesagt worden, seht Euch nach einer anderen Arbeit um, in den Staatseisenbahnbetrieb paßt Ihr nicht hinein. (Sehr richtig!) Meine Herren, es ist der Reichseisenbahnverwaltung nicht eingefallen und ihr auch von oben
2 „ * 282* 2214 181 3,8 her nicht vorgeschrieben worden, in inquisitorischer Weise nach⸗ zuforschen, welche Gesinnungen der Mann hat, das fällt uns nicht ein. (Zurufe bei den Socialdemokraten.) 8
Im Gegentheil habe ich im Oktober des vorigen Jahres gerade der General⸗Direction der Reichseisenbahnen gegenüber in dieser Be⸗ ziehung keinen Zweifel gelassen, sondern ausdrücklich hervorgehoben, daß die Bestimmung in der Arbeitsordnung zu verstehen ist von der agitatorischen Betheiligung an derartigen Bestrebungen, und, meine Herren, dabei müssen wir auch bleiben und müssen, wie ich schon hervorgehoben habe, um so mehr bleiben, da bei der großen Verantwortung, die der Reichseisenbahnverwaltung nicht
1 1453 1 ; ; 29 2 8 nur in ihren Werkstätten, sondern in ihrer ganzen Ver⸗ waltung obliegt und welche erfordert, daß eine strenge Ordnung und Disciplin aufrecht erhalten wird. (Bravo!)
Meine Herren, es ist dann vom Herrn Abg. Singer hervor⸗
8 b — 8 . „ 8 „ v. . gehoben worden, daß diesen beiden Arbeitern nicht einmal mitgetheilt worden sei, aus welchem Grunde sie entlassen worden sind. Ich kann den Herrn Abg. Singer beruhigen. Die General⸗Direction ist an⸗ gewiesen, in Zukunft die Gründe offen mitzutheilen. (Zurufe bei den Socialdemokraten.)
Wenn die Herren andere Fälle namhaft zu machen haben, so bitte ich, das unter Angabe des Namens zu thun; sonst ist eine Unter⸗ suchung für uns unmöglich. 1“ 8
Von der Verfügung, daß in den Werkstätten kein Handel ge⸗ trieben werden darf, ist mir zwar speciell nichts bekannt; ich würde aber alle derartigen Verfügungen meinerseits nur billigen. (Sehr richtig!) Ich beziehe das aber ebenso gut auf den Handel, der seitens der Arbeiter getrieben wird, als auf den Handel, der etwa seitens der Beamten der Werkstätten getrieben wird; ich würde das letztere noch in höherem Maße für tadelnswerth und strafwürdig halten als das erstere.
Es ist mir, wie gesagt, von dem Falle nichts bekannt; ich nehme aber an, daß, wenn der Mann wirklich mit 2 ℳ bestraft worden ist — was immerhin einem Arbeiter gegenüber eine ziemlich hohe Straft darstellt — die Sache nicht so einfach gewesen ist, daß der Arbeiter den Kameraden gegenüber einmal etwas Taback verkauft hat, sondern daß die Sache doch wesentlich anders liegt. 8 1
Im allgemeinen kann ich meinerseits nur anführen, daß gerade in der jetzigen Zeit die Reichseisenbahnverwaltung mit aller Vorsicht, mit aller Rücksicht auf die einzelnen Personen, aber auch mit aller Strenge in Bezug auf die Aufrechterhaltung der Disciplin und Ord⸗ nung vorgegangen ist und, so lange ich die Ehre habe, an dieser Stelle zu sein, auch vorgehen wird. (Lebhafter Beifall.)
Um 5 ¼ Uhr wird die weitere Berathung vertagt. 8
Der Präsident schlägt vor, Anträge aus dem 2 — 8 3 · 2 4 58* ꝗ Hause zu berathen, und zwar betreffend die unschuldig Verurtheilter, die Aufhebung der Getreidezölle, und den Antrag Windthorst, betreffend die Aufhebung des Jesuiten⸗
esetzes. 1t 8 1 “ 1 Abg. Graf von Ballestrem (Centr., zur Geschäftsordnung): sanr Grund eines einstimmig gefaßten Beschlusses seiner politise hen Freunde habe er den Präsidenten zu bitten, den Antrag auf Aufhebung des Jesuitengesetzes von der morgigen Tagesordnung abzusetzen. Partei stehe selbstverständlich nach wie vor unverändert auf dem Boden ihres Antrages. Die Erklärung des preußischen Minister⸗ Präsidenten im preußischen Abgeordnetenhause am 29. Januar d. 8 aus welcher sich die ablehnende Haltung der preußischen Regierung damit die Aussichtslosigkeit für einen wirklichen Erfolg des Zeit ergebe, würde die Partei an und für sich noch nicht 818 — haben, auf die Berathung desselben in diesem Augenblick zu verzich 48 wenn dies dennoch geschehe, so thue sie es im Hinblick auf die sa daß neben dieser Sachlage zur Zeit aus Veranlassung des in Pertsenn 3 gelegten Volksschulgesetzes eine hochgradige, wenn auch ungerechtfer 8 Erregung im Lande hervorgerufen worden sei. Seine hee der Uinsscht sein, daß die Verhandlung über ihren Antrag 6. br werden würde, um die jetzt wachgerufenen Gegensätze noch me 2 verschärfen. Sie glaube dem Vaterlande einen Dienst zu erweisen. wenn sie dazu die Gelegenheit nicht biete. Sie vertraue, daß dieh 58 kunft die Beseitigung des für das katholische Volk schmerglices Zustandes bringen werde und müsse, welcher durch das Ausnahmeg 98 egen die Jesuiten geschaffen worden sei. Sie behalte sich vor, Ager Aatrag zu geeignet erscheinender Zeit in geschäftsordnungsmäßig Weise wieder anzuregen. 8
Präsident von Levetzow: Er habe den Redner lict. vnsf⸗ brechen wollen, müsse aber sagen, daß seine Ausführungen, ledig
1 8 8 er⸗ um die Absetzung eines Gegenstandes von der Tagesordnung zu 3
82
langen, doch etwas ausführlich gewesen seien. Schluß gegen 51/ “
Etat nur für Unterbeamte durchgeführt, aber auch die Vorarbeiten zu einer gleichen Regulirung für Subalternbeamte seien in der Justiz⸗
verwaltung bereits abgeschlossen.
Abg. Nadbyl (Centr.) hofft ebenfalls, daß die jetzt herrschende
Ungleichheit baldigst beseitigt werde.
schließen. Außerdem möchte er hervorheben,
sei; sie müßten einen Vorbereitungsdienst
Assistenten die Ablegung der Gerichtsschreiber⸗Prüfung sehr erschwe
besserung, die vom Abg. Lerche geäußert seien, möchte er sich an⸗
daß den Gerichtsschreibe
zwar ohne Rücksicht auf die Zahl der zur Zeit der Besetzung that⸗ sächlich mit Militäranwärtern und Civilpersonen besetzten Stesten
r⸗ Wird die Reihenfolge auf Grund des § 6 unterbrochen, so ist rt eine Ausgleichung herbeizuführen. Dabei sind Personen, deren An⸗
1 von neun Monaten durch⸗ stellung auf Grund des § 6 Nr. 4 und 5 erfolgt, als Civilpersonen, machen, während welcher Zeit sie einen Ab
zug von 100 ℳ an ihrem Personen, deren Anstellung auf Grund des § 6 Nr. 1—3 erfolgt,
Für persönliche Zulagen für Nichter deutscher Abkunft Gehalte erlitten, und zwar für Stellvertretungskosten. Sie würden als Militäranwärter in Anrechnung zu bringen.
die der polnischen Sprache mündlich und schriftlich mächtig und im Ober⸗Landesgerichtsbezirk Posen angestellt sind, ist
eine Summe von 9000 ℳ angesetzt.
Abg. von Czarlinski hält es für nothwendig, diesen Fond zu erhöh n und z.. für andere Landestheile anzuwenden. 3 Abg. Dr. Gerlich (freicons.) hält eine Vermehrung des Fonds nich
noch eine große Anzahl polnischredender Preußen gegeben habe. Jetz
Schulunterrichts. Die große Rücksichtnahme auf die Polen müss aufhören.
Abg. von Czarlinski (Pole): Der Vorredner treibe Principien reiterei, er hege fromme Wünsche für die Erlernung des Deutschen die von wenig Sympathie für die gerechte Sache der Polen zeugten
Wie viel Zeit habe wohl Herr Gerlich gebraucht, um polnisch zu
lernen? Ein großer Theil der Polen werde es niemals dahin bringen g-
„ Bezirks 2 93 firr r- . . 9 1 9
. REII““ 1““ ““ 2 ezirks, z. B. für Treblin, die Abhaltung von G 8 seine wichtigsten Interessen in der schwierigen deutschen Sprache zu 8 g von Gerichtstagen vertreten. Wenn man sage, die Polen sprächen aus Eigensinn nicht deutsch, so widerstrebe das allem Verstande. Wie werde jemand, der eines schweren Verbrechens angeklagt sei, aus Eigensim die Kenntniß der deutschen Sprache ableugnen? Abg Abg. Dr. Lieber (Centr.) weist es zurück, daß ch die mts Abg. Dr. Lieber (Centr.) weist es zurück, daß man auch die Gerichte als Mittel zur Germanisirung benutze, und tritt den Wünschen
der Polen bei.
Abg. Dr. von. Jazdzewski (Pole) führt aus, daß man aus einzelnen Fällen, wie sie Herrn Gerlich vorgekommen sein möchten, nicht auf das Ganze schließen dürfe. Redner bittet, möglichst dafür zu sorgen, daß polnisch sprechende Richter möglichst in polnischen Landestheilen belassen würden.
Abg. Szmula (Centr.) empfiehlt die Ausdehnung des Fonds auf Oberschlesien, wo das Volk ebenfalls wenig deutsch verstehe.
Abg Dr. Gerlich: Die Kinder lernten in der Schule ganz gut deutsch, sie vergäßen es nur, weil sie es vergessen wollten, weil ihre Eltern und die polnischen Zeitungen sie aufstachelten, sich des Deut⸗ schen nicht mehr zu bedienen. Vor dem Kreisausschuß habe er neulich drei Zeugen zu vernehmen gehabt, mit Namen Hoppe, Schulz B1 Warmbier (Heiterkeit), aber alle hätten behauptet, nur polnisch zu konnen. Abg. Czwalina (dfr.) hält es für nothwendig, daß in den pol⸗ nischen Landestheilen gute Dolmetscher vorhanden seien; man solle den Fonds erhöhen, nicht um die Zahl der Dolmetscher zu vermehren, sondern um bessere Dolmetscher anzustellen. Abg. Graf zu Limbu rg⸗Stirum (cons.) glaubt, daß es sich hierbei nicht um politische Dinge handle, sondern um die einfache Frage einer ordentlichen Rechtspflege. Bei einer verständigen Verwaltung werde sich die Sache sehr leicht regeln lassen.
Abg. Motty (Pole) bestreitet, daß die polnischen Zeitungen die Leute aufreizten, ihre Kenntniß des Deutschen zu verleugnen.
Der Fonds wird bewilligt.
Bei den Ausgaben für die Staatsanwalte bemerkt Abg. Eberhard (cons.): Er möchte den Minister bitten, die Stellen der bei der Staatsanwaltschaft beschäftigten Assessoren in Staatsanwaltsstellen umzuwandeln. Es handele sich hier um 50 im fstat vorgesehene dauernde Hilfsarbeiterstellen, die also nach mensch⸗ lichem Ermessen nicht abgeschafft werden würden. Die Schäden, die das jetzige System im Gefolge habe, lägen auf der Hand. Wenn ein solcher Hilfsarbeiter jetzt nach zwei Jahren eine Staatsanwalt⸗ telle bekomme und setze seinen Wanderstab weiter, so müsse an ine Stelle ein neuer Afsessor treten, der die Kenntniß der ersonen und Verhältnisse, die sich sein Vorgänger mit Mühe er⸗ rungen habe, sich wieder aufs neue schaffen müsse, und diese Kennt⸗ mise seien für die Beamten der Staatsanwaltschaft dringendes Erforder⸗ niß. Denjenigen, welche geneigt seien, den Justizbeamten Begehrlichkeit vorzuwerfen, erwidere er, daß der Ruf nach Etatisirung der Stellen nie aufhören werde. Das liege weniger an der Vermehrung der Be⸗ völkerung, als darin, daß man die Justizreorganisation von 1879 auch durch Ersparniß in den Stellen schmackhaft zu machen gesucht habe. Die Folgen davon müsse man jetzt tragen. Der zweite Punkt seiner vischwerden betreffe die Vertretung der Ober⸗Staatsanwalte. Man ollte diese Vertretung niemals anderen Staatsanwalten, als solchen, e an Rang und Gehalt den Ersten Staatsanwalten gleichständen, geben. „Es sei für ihn als Staatsanwalt peinlich, die Sache hier varzubringen; aber wer werde sich in diesem hohen Hause der Staats⸗ annehmen, wenn nicht ein Staatsanwalt selbst. Dier Regierung üö dia wohl vor einigen Jahren eine Position in den Etat gesetzt, wi e bigfertretung der Ober⸗Staatsanwalte so zu regeln, daß nicht, Erfahnbisher geschehe, die Ersten Staatsanwalte von an Rang und b s tung 19 ihnen Stehenden Befehle annehmen müßten, aber Er bom. der Zudgetcommission sei diese Forderung abgelehnt worden. wir befe⸗ daß die Kenntniß der Verhältnisse sich inzwischen so ent⸗ elt habe, daß eine Wiederholung dieser Forderung durch die Reegierung keinem Widerspruch im Hause mehr begegnen werde. Herr Kegierungscommissar Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath Lucas: Der Hanss orredner habe in seiner Rede gesagt: Wer werde sich in diesem felbst⸗ 88 Staatsanwalte annehmen, wenn nicht ein Staatsanwalt Rede so r (Redner) zweifle nicht daran, daß er diesen Theil seiner s so auffassen solle, daß er den Regierungstisch ausnehme und auf das hohe Haus beschränke; denn daß hier am Re⸗ 5 mmgstisch, bei den Beamten, denen der Justiz⸗Minister die Ver⸗ anwalge seines Ressorts anpertraue, ein warmes Hers für die Staats⸗ Hinsicht 1icht vorhanden sei, dürfte dem Abg. E erhard bekannt sein. der Slich der Assessoren, die als ständige Hilfsarbeiter bei wie 5S aatsanwaltschaft beschäftigt seien, liege die Sache so Reabet den dauernd beschäftigten Hilfsrichtern: auch hier werde das
Her rfnnth nach Umwandlung der Stellen in etatsmäßige auch von Achikk mister anerkannt, allein die Finanzlage habe bisher noch keine ee zugelassen; nach den Berakhungen des gestrigen Tages aber daran, daß es möglich sein werde, f on im nächsten
zu lassen. Dem zweiten Wunsch des Abg.
in nne er aber für den Augenblick keine Erfüllung
t stellen. Die Reai abe vor einigen Jahren eine Forderut Die Regierung h gen Jah
tretung Zin den Etat gestellt, um die Stellver⸗ unducg der Ober. Staatsanwalts Beamten zuzuweisen, die an Rang
Wirthschaft führen müßten, falls GEs sei deshalb zu wünschen, daß ihnen in s kosten nicht mehr auferlegt würden.
Gerli reicons.) U licht, widert, daß es nicht angängig sei, eine Klasse vo für nothwendig; früher sei die Forderung berechtigt gewesen, als es sonders vorweg zu ü
den Vorbereitungsdienst zum Gerichtsschrei e Der Titel wird bewilligt. Bei Titel 22 ( Bureaubedürfnisse)
3 Abg. von Puttkamer⸗Treblin (cons.) darauf aufmerksam, daß das Amtsgericht in Rummelsburg in Pommern in g Er bitte den
genügenden Räumen untergebracht sei. wägen zu wollen, ob sich nicht für einige
empfehle.
erklärt, daß die Anregung des Vorredners fältig erwogen werden werde.
des Amtsgerichts in Quakenbrück.
sagt sorgfältige Erwägung aller Anträge zu, des Ordinariums.
Beim Extraordinarium spricht
bau eines Landgerichts in Oels aus.
Regierungscommissar, Geheimer Ober⸗
reiche; infolgedessen hätten neue Erörterun Resultat eine Umarbeitung der Baupläne nö neue Project liege vor, sei auch bereits nächsten Jahre werde die erste Baurate in de können. t 8
Der Rest des Justiz⸗Etats wird ohn Nächste Sitzung Sonnabend 12 U
Steuern.
dadurch doppelt geschädigt, da sie in dem Falle, Sitze eines Landgerichts ihren Wohnsitz hätten, eine doppel
begünstigen. Die Verwaltung habe
voße I 1 p; eu t mehrere Anordnungen getroffen, um den Gerichtsschreibergehilfe vermindere sich die Zahl derselben aber von Jahr zu Jahr in Folge des
Regierungscommissar, Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath Eichhol
Regierungesommissar, Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath Kreise an die Justizverwaltung gelangen würden. Der Titel wird bewilligt, ebenso ohne Debatte der Rest
Abg. Eberhard (cons.) den Dank seiner Wähle
widert, daß das Project vollkommen ausgearbeitet gewesen sei. Nach der Ausarbeitung seien Berichte gekommen, wonach das Project nicht aus⸗
ordnung steht die zweite Berathung des Etats der direcken
sie verheirathet seien.
wo sie nicht an dem § 8. Die Militäranwärter haben sich um die von ihnen be⸗
te gehrten Stellen bei den Anstellungsbehörden zu bewerben. Sie sind zu Bewerbungen vor oder nach der Stellenerledigung
Zukunft Stellvertretungs⸗ insolange berechtigt, als sie noch nicht eine etatsmäßige Stelle erlangt
ber⸗Examen zu erleichtern
macht
größere Ortschaften diese
von der Regierung sorg
Brandenburg (Centr.) bemängelt die baulichen Zustände
die aus dem betreffenden
„Abg. Grimm (nl.) vermißt die Einstellung einer ersten Rate für den Neubau eines Justizgebäudes in Wiesbaden, obwohl die Re⸗ gierung bereits im Jahre 1885 die Nothwendigkeit eines Neubaus an⸗ erkannt habe. Dabei werde der Neubau dem Staat w werden, da die Stadt Wiesbaden sich bereit erkl Gerichtsgebäude zu einem namhaften Preise zu übernehmen.
Justiz⸗Rath Starke er⸗
gen stattgefunden, deren thig gemacht habe. Das
superrevidirt, und im n Etat eingestellt werden
ie Debatte bewilligt. hr. Auf der Tages⸗
Aufhebung der Amtsgerichte zu Pellworm, sowie
Subaltern⸗ und Unterbeamten ste
anwärtern, zugegangen.
Der letztgenannte Entwurf lautet: § 1. Die Subaltern⸗ und Unterbeamt waltung der Communalverbände, jedoch a
.
mit Militäranwärtern zu besetzen.
Militäranwärter im Sinne dieses Gesetze
aus dem Contingent desselben hervorgegangen
schreiber, soweit deren Inhabern die Besorgun
der damit zusammenhängenden Dienstverrichtungen obliegt;
2) sämmtliche Stellen, deren Obliegenhei mechanischen Dienstleistungen bestehen.
Ausnahme 1) derjenigen Stellen, für welche eine be
oder technische Vorbildung erfordert wird, legen haben.
8 fallenden Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen
zu besetzen sind, ist unter Berücksichtigung d Dienstes zu bestimmen.
keit ein Ausgleich in der Weise stattzufinden,
Stellen desselben Communalverbandes in entsprechender Zahl und
Besoldung vorbehalten werden.
der bei einem communalen Verbande beschäfti
stehen, deren dienstliche Obliegenheiten ihrer Natur nach im wesent⸗
lichen dieselben sind.
einem Militäranwärter geeignet oder nicht geei
verliehen werden. 1) an Offiziere und Deckoffiziere, welchen dem activen Dienste die Aussicht auf Anstellung
a 8 8 rsten Staatsanwalten, welche von jenen zu be⸗ ufsichtigen seien, gleichständen. Nachdem aber die Budgetcommission
liehen worden ist;
Parlamentarische Nachrichten. Dem Herrenhause ist ein Gesetzentwurf, betreffend die
ein Gesetzentwurf, betreffend die Besetzung der
waltung der Communalverbände mit Militär⸗
verwaltung, sind gemäß der nachstehenden Bestimmungen vorzugsweise
Civilversorgungsscheins, welcher dem preußischen Staat angehört oder
§ 2. Ausschließlich mit Militäranwärtern 2b zu besetzen: 1) die Stellen im Kanzleidienst, einschließlich
688 Mindestens zur Hälfte mit Militäranwärtern sind zu be⸗ setzen die Stellen der Subalternbeamten im Bureaudienst, jedoch mit
2) der Stellen solcher Rendanten, welche eigene Rechnung zu
4. In welchem Umfange die nicht unter die §§ 2 und 3
H 5. Insoweit in Ausführung der §§ 3 und 4 einzelne Klassen von Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen den Militäranwärtern nicht mindestens zur Hälfte vorbehalten werden können, hat nach Möglich⸗
Unter einer Klasse im Sinne dieses Gesetzes ist die Gesammtheit
1 Enthält eine Klasse nur eine Stelle, so bleibt dieselbe den Militäranwärtern vorbehalten oder versagt, je nachdem sie unter Berücksichtigung der Anforderungen des Dienstes zur Besetzung mit
§ 6. Die den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen können
Nordstrand und
llen in der Ver—
enstellen in der Ver⸗ usschließlich der Forst⸗
s ist jeder Inhaber des ist.
derjenigen der Lohn⸗ g des Schreibwerks und
ten im wesentlichen in
sondere wissenschaftliche
mit Militäranwärtern er Anforderungen des
daß andere derartige
ten Beamten zu ver⸗
net ist.
beim Ausscheiden aus im Civildienste ver⸗
änzlich un⸗ Minister, er⸗
Starke
t wenig kostspielig ärt habe, das alte als Nebenbeschäftigung oder an verabschiedete Beamte übertragen
und angetreten haben, mit welcher ein pensionsfähiges Diensteinkommen
Regierungscommifsar, Geheimer Justiz⸗Rath Vierhaus er⸗ von mindestens 900 ℳ verbunden ist. Bewerbungen um Stellen, n Unterbeamten be⸗ welche nur im Wege des Aufrückens zu erlangen sind, werden jedoch übrigens hierdurch nicht ausgeschlossen.
n „§ 9. Bewerbungen um noch nicht frei gewordene Stellen sind 1. alljährlich zum 1. Dezember zu erneuern, widrigenfalls dieselben als erloschen gelten. § 10. Stellen, welche mit Militäranwärtern zu besetzen sind, müssen im Falle der Erledigung seitens der Anstellungsbehörde der zuständigen Militärbehörde behufs der Bekanntmachung mittels Ein⸗ reichung einer Nachweisung bezeichnet werden. 4 Ist innerhalb sechs Wochen nach der Bekanntmachung eine Be⸗ n werbung bei der Anstellungsbehörde nicht eingegangen, so hat dieselbe in der Stellenbesetzung freie Hand. - 11. Die den Nliter hwartern vorbehaltenen Stellen dürfen, „ außer in dem Falle des § 6, mit anderen Personen nicht besetzt werden, sofern sich Militäranwärter finden, welche zur Uebernahme der Stellen befähigt und bereit sind. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Stellen dauernd oder nur zeitweise Mftehen, ob mit denselben ein etatsmäßiges Gehalt oder nur eine diätarische oder andere Remu⸗ neration verbunden ist, ob die Anstellung auf Lebenszeit, auf Kün⸗ digung oder auf Widerruf geschieht. Zu vorübergehender Beschäftigung als Hilfsarbeiter oder Ver⸗ treter können jedoch auch Nichtversorgungsberechtigte angenommen werden, falls geeignete Militäranwärter nicht vorhanden sind, deren Eintritt ohne unverhältnißmäßigen Zeitverlust oder Kostenaufwand
1
„ „¼ . „ 8 r für den Neu⸗ herbeigeführt werden kann.
In Ansehung derjenigen dienstlichen Verrichtungen, für welche wegen ihres geringen, die volle Zeit und Thätigkeit eines Beamten nicht in Anspruch nehmenden Umfanges und der Geringfügigkeit der damit verbundenen Remuneration schon bisher besondere Beamte nicht angenommen, welche vielmehr, an Privatpersonen, an andere Beamte
worden sind, behält es fernerweit sein Bewenden.
Wenn sich jedoch Militäranwärter ohne Aufforderung zu solchen dienstlichen Verrichtungen melden, so sind dieselben vorzugsweise zu berücksichtigen.
§ 12. Die Anstellungsbehörden sind zur Berücksichtigung von Bewerbungen nur dann verpflichtet, wenn die Bewerber eine genügende Befähigung für die fragliche Stelle bezw. den fraglichen Dienstzweig nachweisen.
Darüber, ob der Bewerber genügende Befähigung besitzt, ent⸗ scheidet auf Beschwerde die staatliche Aufsichtsbehörde. 8 Sind für gewisse Dienststellen oder für gewisse Gattungen von Dienststellen besondere Prüfungen (Vorprüfungen) vorgeschrieben, so hat der Militäranwärter auch diese Prüfungen abzulegen.
Auch kann, wenn die Eigenthümlichkeit des Dienstzweiges dies erheischt, die Zulassung zu dieser Prüfung oder die Annahme der Be⸗ werbung überhaupt von einer voreg ängigen informatorischen Beschäfti⸗ gung in dem betreffenden Dienstzweige abhängig gemacht werden, welche in der Regel nicht über drei Monate auszudehnen ist. Ueber die Zulässigkeit einer informatorischen Beschäftigung entscheidet die staat⸗ liche Aufsichtsbehörde.
Die Anstellung eines einberufenen Militäranwärters kann zunächst auf Probe erfolgen oder von einer Probedienstleistung abhängig ge⸗ macht werden.
Die Probezeit darf vorbehaltlich der Abkürzung bei früher nach⸗ gewiesener Befähigung in der Regel höchstens sechs Monate, für den Dienst der Straßen⸗ und Wasserbauverwaltung, mit Ausschluß der im § 2 bezeichneten Stellen, ein Jahr betragen.
Während der Anstellung auf Probe ist dem Anwärter das volle Stelleneinkommen, während der Probedienstleistung eine fortlaufende Remuneration von nicht weniger als Dreiviertheil des Stellen⸗ einkommens zu gewähren.
§ 13. Welche Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen und gegebenen Falls in welcher Anzahl dieselben gemäß der vorstehenden Bestimmungen den Militäranwärtern vorzubehalten sind, hat für jeden communalen Verband der Ober⸗Präsident, in den Hohenzollernschen Landen der Regierungs⸗Präsident im Einvernehmen mit dem General⸗Commando festzustellen. Stellen, wegen deren eine solche Feststellung noch nicht stattgefunden hat, dürfen, insofern nicht Militäranwärter zur An stellung gelangen, bis zu der erfolgten Feststellung nur wider⸗
ruflich besetzt werden. Die Anstellungsverhältnisse der Inhaber von solchen Stellen, welche gemäß der vorstehenden Bestimmungen den Militäranwärtern vorzubehalten, dagegen ohne Verletzung der bis⸗ herigen Bestimmungen an Nichtversorgungsberechtigte übertragen worden sind, bleiben hierdurch unberührt. Gleichfalls unberührt bleiben bereits erworbene Ansprüche von Militäranwärtern.
Im übrigen sind der Minister des Innern und der Kriegs⸗ Minister mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt und erlassen die hierzu erforderlichen Anordnungen und Instructionen.
§ 14. Das gegenwärtige Gesetz tritt am 1. Oktober 1892 in Kraft.
Gleichzeitig treten die Deelaration wegen Berücksichtigung invalider Militärpersonen bei Besetzung städtischer Posten vom 29. Mai 1820 (Gesetz⸗Samml. S. 79), die Cabinetsordre, betreffend die Besetzung der Kämmereirendanten⸗ und C ommunalkassenrendanten⸗ Stellen, vom 1. August 1835 (Gesetz⸗Samml. S. 179) und der Allerhöchste Erlaß, betreffend die Verpflichtung der Stadtgemeinden in den neu erworbenen Landestheilen zur Besetzung der besoldeten städtischen Unterbedientenstellen mit versorgungsberechtigten Militär⸗ Invaliden, vom 22. September 1867 (Gesetz⸗Samml. S
außer Kraft. v 116““
Statistik und Volkswirthschaft.
1 8
Resultate der Volkszählung. 1 11. Nach einer vom Kaiserlichen statistischen Amt aufgestellten Ueber⸗ sicht betrug die ortsanwesende Bevölkerung im Deutschen Reich (mit Helgoland), am 1. Dezember 1890: 49 428 470. Hiervon waren
433 271 Reichsausländer und 519 984 bundesangehörige active