Zeit erfordern, so ist eine schnelle und p. rung der Rohrpostsendungen durchweg gesichert.
lieferung wird ders dadurch 8 postbote verpflichtet ist, auf seinen Bestellg
liefern. Entgelt ist für die Mitnahme nicht zu
792 Briefkasten im Ortsbezirk, welche stündlich geleert werden, bieten außerdem in ausgedehntem Maße geeignete Gelegenheit zur erleichterten Auflieferung der Rohrpostsendungen.
Bremen, 12. Fehruar. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer „Trave“ hat am 10. Februar Nachmittags die
Reise von Southampton nach Bremen fortgesetzt; er überbring Der Postdampfer „Kronprinz
194 Passagiere und volle Ladung. Friedrich Wilhelm“, a 10. Februar Nachmittags St. Vincent passirt. „Stuttgart“
Der
Genua fortgesetzt. Der Reichs⸗Postdampfer „Danz 11. Februar Morgens mit der ostasiatischen Post vom
dampfer „Stuttgart“ von Port Said nach Brindisi “ Der Reichs⸗Postdampfer „Kaiser Wilhelm II.“, von Australien kommend, ist am 11. Februar Nachmittags in Antwerpen an⸗
gekommen.
Wien, 11. Februar. (W. T. B.)
heute wieder aufgenommen worden.
Theater und Musik.
Am
Krasa in Scene.
Im Deutschen Theater ist Herr Dr. Pohl von seiner Heiserkeit jetzt soweit hergestellt, daß er im Anfang nächster Woche f Infolge dessen wird die „Don Carlos“, welche verschoben werden mußte, am
Hei
ine Thätigkeit wieder aufnehmen kann. Aufführung von Montag stattfinden.
Im Berliner Theater findet morgen, wie bereits gemeldet, ie erste Aufführung des anonym eingereichten Schauspiels „Schlimme
Saat' statt.
Zum Besten der Feriencolonien veranstaltet das Comité se im Saale der
Musik (Potsdamerstraße 120) D
Vereins der Westvorstadt (Frau Dr. Christ)
Hochschule für
des Königlichen Dienstag, den 23. die Klee (Alt), die Opernsänger Herr . tragsschule von Frau Ernst⸗Cochoy mitwirken werden.
Violinvirtuosin Fräulein Rosa
zu 2 und 1 ℳ sind in den Musikalienhandlungen von Raabe und Plothow, Potsdamerstr. 7a, und von Rühle und Hunger, Friedrich⸗
„straße 58, zu haben.
In dem morgigen Concert der dänischen Geigerin Fräulein Frida Scotta in der Sing⸗Akademie wird Herr Heinrich Grahl Lieder von Brahms, Schumann, Tausch und Stange vortragen. — Die Sängerin Fräulein Helene Jahncke wird in ihrem am Sonntag in der Sing⸗Akademie stattfindenden mit der Pianistin Fräulein
Martha Hornig gemeinschaftlich zu veranstaltenden die Arie „Qual' farfalletta“ aus Huändel'’s
Rossini's „La promessa“ und Lieder von Schubert, Wagner, Stange und H. Schmidt zu Gehör bringen. — Im III. Quartett⸗Abend der Herren Professor Joachim und Genossen am Dienstag, 16. Fe⸗
Wetterbericht vom 12. Februar, 8 Uhr Morgens.
Stationen. Wetter.
in ° Celsius
r 92
50 C. =40R.
Temperatur
—
WSW z3 bedeckt WNW 4 wolkig W 9 Schnee NW 5 bedeckt WNW. 4bedeckt
sttill Nebel WSW lI bedeckt NO 1 bedeckt
Mullaghmore Aberdeen.. Christiansund Kopenhugen. Stockholm.
Haparanda. t. Petersbg.
S Moskau.. Cork, Queens⸗ 1 1“ SO I bedeckt Cherburg .. 3 N 4 bedeckt Ser ... NW 1““ 4 WNW mburg .. WNW Swinemünde Neufahrwasser Memel
Heris 1 ünster. 9 2 Karlsruhe. till Nebel Wiesbaden 1 wolkig München. 4 Nebel Chemnitz. 4 Regen Pelin ⸗ WNW F5 bedeckt Wien 766 W 4 wolkig Breslau.. 62 W 3 bedeckt le dAix.. ONO z3 bheiter Nizza 766 O. Aheiter eTn.“ ONO 1 6heiter Uebersicht der Witterung. Während das barometrische Maximum im Westen sich wenig verändert hat, ist über Nordschweden ein tiefes Minimum erschienen, welches einen Ausläufer nach dem südöstlichen Ostseegebiete entsendet, unter dessen Einfluß die westlichen und nordwestlichen Winde an der deutschen Küste ziemlich erheblich auf⸗ gefrischt sind. Christiansund meldet Schneesturm aus Westen. In Deutschland dauert die trübe, milde Witterung noch fort, nur am Nordfuße der Alpen herrscht leichter Frost. Stellenweise ist in Deutschland etwas Niederschlag gefallen, da das Maximum im Westen ziemlich große Beständigkeit zeigt und das Depressionsgebiet sich weiter südwärts auszubreiten scheint, so dürfte feuchte böige Witte⸗ rung für unsere Gegenden zu erwarten sein. Deutsche Seewarte.
22ö22ö2ö2ö2 Ag PF &œ-SI2 6 SERE=ZSS
Zwolkig 4 Regen 6 bedeckt 7 Regen 5 bedeckt
&o oOcCretbooGUoOSRbbeESSfaochsbh eUoenn
Theater⸗Anzeigen. Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern⸗
haus. 40. Vorstellung. Tristau und Isolde. In 3 Acten von Richard Wagner. Dirigent: Kapell⸗
nd pünktliche Beförde⸗
besonders dadurch erleichtert, daß jeder Rohr⸗ ängen Rohrpost⸗ sendungen vom Publikum zur Weiterbeförderung entgegen⸗ zunehmen und dem nächsten Rohrpostamt unmittelbar nach der Rückkehr vom Bestellgange zur weiteren Behandlung zu über⸗
nach dem La Plata bestimmt,
ist am 11. Februar Morgens in Port Said an⸗ 1 1. ekommen und hat nach Uebergabe der ostasiatischen Post an den ae., Gouvernement Warschau wurden, wie Brindisi bestimmten Reichs⸗Postdampfer „Danzig“ die Reise nach
Der Verkehr auf der Strecke Langen — Bludenz der Arlbergbahn, welcher seit einigen Tagen durch Lawinenstürze und Steinabrutschungen gestört war, ist
1“ “ 1“ 8 8 “ 1““ Sonntag geht im Königlichen? Opernha
Afrikanerin“ mit den Damen Pierson, Hiedler und Henneberg, den Herren Rothmühl, Mödlinger, Krolop, Bulß, Ernst, Stammer und
Februar, Abends 7 ½ Uhr, ein Concert, bei welchem
Concertsängerin Fräulein Toni [Lieber (Sopran)y, Schindler,
Folmer Hansen und einige Mitglieder der Vor⸗
brochene Krug. ug von Kleist. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max
Grube. —
bruar, gelangen von Herzogenberg's O
Die Auf⸗
zur Ausführung.
verkauf bei Bote und Bock eröffnet.
Mannigfalt
entrichten. Cuxhaven, 10. Februar. mittheilt, heute Mittag statt. sich viele Zuschauer auf dem Extrazug um 11 Uhr eintraf. größtentheils 1 dampfer „Blankenese“ begaben, der
Hafen
hat am verschwand bald im Nebel.
Postdampfer 1“ 8 Warschau, 11. Februar.
am in den Flammen um.
ig“ ist
Bruck a. M. verfügt werden. ist der folgte eine Verkehrsstörung abrutschung. Auch der
über Mürzzuschlag und über Bruck für die Strecke Spital a. P. — Klaus mehr als zwei Stunden sich versp
Aus Davos segen, um den 2 m hohen
Ida der
Frau
großer Mühe noch lebend ans Tagesl Stück Vieh und Ziegen sind umgeko Klosters⸗Landguart ist gesperrt; man
Einlaßkarten
selben die Nacht hindurch
— ganze No 8 hielten. Voraussichtlich ist nun
Concert u. a. „Partenope“,
Schauspielhaus. 44. Vorstellung. Der zer⸗ Lustspiel in 1 Auftug von H. von f Der einge bildete Kranke. Lustspiel
in 3 Aufzügen von Molière, mit Benutzung der Jö Uebersetzung. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr. Sonntag: Opernhaus. 41. Vorstellung. Die Afrikanerin. Oper in 5 Acten von G. Mexyerbeer. Text von E. Scribe, deutsch von F. Gumbert. Ballet von Paul Taglioni. In Scene gesetzt vom Ober⸗ Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Sucher. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 45. Vorstellung. Der neue Herr. Schauspiel in 7 Vorgängen von Ernst von Wildenbruch. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr.
— „ Sonnabend:
Deutsches Theater. Crampton. Anfang 7 Uhr. Sonntag: College Crampton. Montag: Don Carlos.
Berliner Theater. Sonnabend: Zum 1. Male:
Schlimme Saat. Anfang 7 Uhr. Sonntag: Nachmittags 2 ½ Uhr: Othello. Abends 7 ½ Uhr: Schlimme Saat.
Montag: Der Hüttenbesitzer. (Nuscha Butze, Agnes Sorma, Ludw. Barnay, Ludw. Stahl.)
Lessing-Theater. Sonnabend: Zum 75. Male: Die Großstadtluft. Sonntag: Nachmittags 2 ½ Uhr: Sodoms Ende. Abends 7 Uhr: Fräulein Frau. Unter vier Augen. Der sechste Sinn.
Montag: Die Großstadtluft.
Wallner-Theater. Sonnabend: Zum 4. Male: Ein berühmter Mitbürger. Burleske in 1 Act von C. Laufs und W. Jacobi. Musik von Victor Holländer. — Zum 4. Male: Der Bärenführer. Schwank in 3 Acten von Franz Wallner und Oscar Teuscher. Anfang 7 ½ Uhr.
Sonntag u. folg. Tage: Der Bärenführer. Ein berühmter Mitbürger. ,
Sonntag: Nachmittags⸗Vorstellung zu bedeutend ermäßigten Preisen. Ein toller Einfall. Schwank in 4 Acten von Carl Laufs. Parquet 1 ℳ ꝛc. An⸗ fang 4 Uhr.
Friedrich⸗Wilhelmstödtisches Theater. Sonnabend: Mit neuer Ausstattung zum 24. Male: Das Sonntagskind. Operette in 3 Acten von Hugo Wittmann und Julius Bauer. Musik von Carl Millöcker. In Scene gesetzt von Julius
P hoven's Quartett F-moll, op. 95, und Schubert's D-moll⸗Quartett Für das VIII. Philharmonische Concert
unter Hans von Bülowss Leitung (29.
Die Abfahrt der „Augusta
Victoria“ zu ihrer Orientreise fand, wie der „Hamb. Corr.“ Trotz des schlechten Wetters hatten
Es waren etwa achtzig Personen, Herren, die dem Zuge entstiegen und sich auf den Salon⸗
schleunigst den Hafen verließ und sich längsseits d . legte. Um 12 Uhr lichtete die „Augusta Victoria“ die Anker und
In der
Brandstiftung 45 Häuser eingeäschert. Der Schaden ist bedeutend.
aur — 8 Aus den Alpen. In dem österreichischen Alpengebiet trat, wie Wiener Blätter melden, am Sonnabend starker Schneefall in Verbindung mit Gewitter und Lawinenstürzen ein. Lanm stürze machten die Einstellung des Zugverkehrs zwischen Hieflau — Gstatterboden und Aussee — Obertraun nothwendig. Die Postableitung für die Route Admont—St. Michaͤel mußte von Wien aus über
Gesammtpostverkehr aufrecht. durch Postverkehr
Wegen Verkehrsstörung am Pyrhn⸗Paß werden Brief⸗ und Fahrposten
außerordentlichen Schneefalls und großer Lawinenstürze ist Aussee nach außen ganz abgeschlossen. Im Mürzthal war der Schneefall so stark, daß der Verkehr auf der Südbahn behindert wurde und die Züge um
Waggons lag der Schnee fast fußhoch. Von Mürzzuschlag aus mußten ununterbrochen Schneepflüge verkehren, und zwar bis 1I“
vird vom 9. Februar geschrieben: Infolge acht⸗ tägigen Schneefalls steigerte sich die Masse auf 2 ½ m, weshalb große Unglücksfälle unausbleiblich sein werden. 4 Schnee von den flachen Dächern zu schaffen, bst die gesünderen Herren und Damen, Kurgäste, bieten ihre Dienste gern an und machen dabei gute Kur. örfli eine Lawine mit furchtbarem Getöse nieder, über die Land⸗ straße hinweg in den Davoser⸗See, ohne Jemand zu treffen. Heute Vormittag ging unweit von diesem Platz eine weitere sehr starke Lawine nieder, nahm aber fünf Ställe mit V Ein Knecht, welcher zum Füttern in einem Stalle war, konnte mit
sich 300 Personen zur Rettungsarbeit anschickten. noch weitere 3 Lawinen ins Thal (in Laret, Clavadell und Frauenkirch ob hierbei Jemand verunglückt, ist bis jetzt nicht bekannt. Viele Familien ziehen aus, da weitere Lawinen zu befürchten sind. C. Vormittag blieben auch die Schneelokomotiven stecken, obgleich die⸗
der Wochen zwischen Davos und Klosters unterbrochen; wie auch heute die Bahnverwaltung dem Kreisamt Mittheilung macht. Der Verkehr zwischen der Station Klosters⸗Davos resp. Landquart⸗Davos wird nun täglich mit dreißig Postschlitten unterhalten, wobei die
Februar) ist der Karten⸗
iges. 8
bahnhof eingefunden, wo der
nach Uebernahme des Gepäcks sseits des Schnelldampfers
Stadt Grzegorzewo im „D. B. H.“ meldet, durch Hierbei kamen drei Personen
1 8* 8 11“ 84
Lawinen⸗
Amstein— Hieflau Arlberg er⸗ Lawinenstürze und Stein⸗ von und nach Mariaze a. M. ist ganz unterbrochen.
Zwischen Am
über Linz geleitet. Infolge des
äteten. Auf den Dächern der
Alles muß Hand an⸗
Gestern stürzte bei Davos⸗
Zieh und Futter mit in die Tiefe.
icht befördert werden. Mehrere mmen. Die Hauptstraße nach mußte Sturm läuten, worauf Mittags gingen
Gestern
Bahn offen
Mühe die G auf mehrere
Bahnverkehr
mit
nöthige
Bedienungsmannschaft nicht fehlen darf. Heute schneit es den ganzen Tag unausgesetzt stark weiter. Seitenstraßen, in welchen der S
nicht festgewalzt werden kann, gleichen tiefen Gräben und Wällen vor denen man die Parterrewohnungen nicht mehr sehen kann. er „Frkf. Ztg.“ wird aus Innsbruck vom 11. Februar telegraphirt: In St. Jakob, Bezirk Taufers, riß eine Lawine ein Gehöft fort. Zwei Schwestern des Besitzers wurden getödtet.
Wellington (Neuseeland), 9. Februar. In vielen Theilen der Nordinsel haben sich schwere Erdbeben ereignet, die wahrschein⸗ lich mit der gegenwärtigen heftigen Eruption des Vulcans Ngauruhoe in Zusammenhang steben. Rauch und Flammen steigen aus dem Krater bis zu einer ungeheuren Höhe empor, und das Schau⸗ spiel gewährt, wie „R. B.“ meldet, namentlich zur Nachtzeit, einen
großartigen schaurig schönen Anblick.
82
Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.
Wien, 12. Februar. (W. T. B.) Der „Presse“ zufolge hat der Central⸗Inspector der Donau⸗Dampfschiffahrt⸗Gesell⸗ schaft Etienne dem Abgeordneten Lueger wegen der am Dienstag, 9. d. M., im Abgeordnetenhause vorgebrachten ehren⸗ rührigen Angriffe eine Herausforderung zum Duell zugehen lassen. — Auf der Linie Amstetten — Pontafel ist der Gesammtverkehr wieder aufgenommen worden.
St. Petersburg, 12. Februar. (W. T. B.) Das Finanz⸗Ministerium nimmt von einer inneren Staats⸗ Anleihe, von der gerüchtweise verlautete, zunächst absolut Abstand und wird die Bebürsnisse für die Staatsausgaben resp. für den Nothstand durch Ueberweisung von Gold aus dem Staatsschatz an die Reichsbank decken und dem Staatsschatz dagegen entsprechende Creditvalutabeträge bei der Reichsbank zuschreiben lassen. Da ein Theil der temporär emittirten Creditrubel durch eigene Bestände der Reichsbank bedeckt wurde, so werden durch obige Operation diese Goldbestände der Reichsbank zurück⸗ erstattet, sodaß die temporär emittirten Rubel nur durch Gold⸗ bestände des Staatsschatzes bedeckt sein werden.
Bern, 12. Februar. (W. T. B.) Die Handels⸗ vertrags⸗Unterhandlungen der Schweiz mit Italien sind einstweilen abgebrochen. Von morgen ab findet daher der Generaltarif Anwendung. — Der antliche Bericht über die Bundesrathsverhandlungen bezeichnet als Ursache des Abbruchs, daß die von Italien ge⸗ machten Zugeständnisse für diejenigen Arten von Baum⸗ wollgeweben und Stickereien, welche hauptsächlich aus der Schweiz nach Italien importirt würden, ungenügend seien, da sie nicht einmal 3 Proc. der gegenwärtigen Zollsätze ausmachten, und daß Italien für die Ausfuhr aus der Schweiz bedeutendere Vortheile verlange, als es bisher genossen, besonders für Wein und für frische sowie gestampfte Trauben, ingleichen für Schweine u. s. w., während Italien selbst eine compensationsweise Herabsetzung des Käsezolls ablehne. Angesichts dieser Thatsachen scheine der Abschluß eines Vertrags um so weniger möglich, als die italienischen Delegirten die Weisung erhalten hätten, für den Fall, daß die Anträge ihrer Regierung so, wie sie gestellt seien, abgelehnt würden, Zürich zu verlassen.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Costume vom Garderoben⸗Inspector Ventzky.
ang 7 Uhr.
Königlich bayerischen Ho Hofpauer. Zum 2. Male: von Amand Kolbe. Musik von
1. Aufzuge:
Der Nothhelfer.
Adolph Ernst-Theater.
51. Male: Der Ta
Gustav Steffens. Ernst. Anfang 7 ½ Uhr. Sonntag: Der Tanzteufel.
G. v. Moser.
August Kurz. Anfang 7 ½ Uhr.
Sonntag: Das Sonntagskind.
Residenz-Theater. Direction: Sigmund Lauten⸗ burg. Sonnabend: Zum 16. Male: Musotte. Sitten⸗ bild in 3 Acten von Guy de Maupassant. Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. Modebazar Violet. Schwank in 1 Act von Benno Jacobson. In Scene gesetzt von Emil Lessing. Anfang 7 ½ Uhr. 1
Die Aufführung von „Musotte“ Sonntag: Dieselbe Vorstellung. 8
Belle-Alliance-Theater. S semble⸗Gastspiel der Münchener unter Leitung des fschauspielers Herrn Max Der Nothhelfer. Ländlicher Schwank mit Gesang und Tanz in 4 Acten
C —
„Schuhplattl⸗Tanz“. 7½ Sonntag: 45. Ensemble⸗Gastspiel der Münchener.
teufel.
4 Acten von Ed. Jacobson und W. Couplets theilweise von Gustav Görß. Musik von In Scene gesetzt von
Thomas⸗Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Direction: Emil Thomas. Sonnabend: Zum 1. Male: Reif⸗Reiflingen. Schwank in 5 Aufzügen von In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur
Sonntag: Dieselbe Vorstellung
von Liszt. Phantasie „Cavalleria rusticana“ von Mascagni. „Donauwellen“, Walzer von Ivano eici. Rhapsodie Nr. II. von Liszt. Zigeunerweisen fü die Violine von Sarasate (Herr Concertmeister Hel riegel).
An⸗
Cirrus Renz. Karlstraße. Sonnabend, Abends um Benefiz für die Zum 1. Male;
In Vorher: 7 ¼ Uhr: Gala⸗Vorstellung. Geschwister Oceana und Ernst Renz. Zum 1. Ma Fahrschule, geritten von der Beneficiantin Frl. Oceana Renz mit 2 Vollblutpferden. — Zum 1. Malc: Vorführung zweier Blumenpferde (Vollblut⸗Araber) durch die Benesiciantin Frl. Oceana Renz. — „Coriolan“, geritten von der Benefiziantin Frl. Oceana Renz. — „Kandelaber“, geritten von dem Benefizianten Herrn Ernst Renz. — Sisters Lawrenc⸗ am fliegenden Trapez. — Gebrüder Briatore, 3 Akre⸗ baten. — Auftreten der besten Reitkünstlerinnen und Reitkünstler. — Komische Entrées und Intermezzes von sämmtlichen Clowns ꝛc. — Zum Schluß der Vorstellung: Auf Helgoland oder: Ebbe und Fluth. Gr. hydrol. Ausstattungs⸗Pantomime in 2 b⸗ theilungen mit Nationaltänzen (60 Damen), Aruf⸗ zügen. Neue Einlage: „Die Garde⸗Husaren und lllanen“. Dampfschiff⸗ und Bootfahrten, Wafer⸗ fälle, Riesenfontänen mit allerlei Lichteffecten , arrangirt und inscenirt vom Director E. Renz. b Sonntag: 2 Vorstellungen. Nachmittags 4 Uhr (1 Kind frei). Mazeppa's Verbannung. Gohh historische Pantomime von 150 Kindern mit Ballet (Polnischer Nationaltanz vom gesammten Corps ¹ Ballet). — Abends 7 ½ Uhr: Auf Helgoland.
beginnt um 8 Uhr.
8
onnabend: 44. En⸗
8* 8
osef Krügel. Im Anfang 7 ½ Uhr.
Sonnabend: Zum Gesangsposse in Mannstädt.
Faäamilien⸗Nachrichten
Verlobt: Frl. Else Plümicke mit Hrn. Ritler gutsbesitzer Paul Looff (Petersdorf bei 2 2 bom mern Groß⸗Polszen) — Frl. Margarat⸗ Schottlaender mit Hrn. Rittergutsbesitzer 2 8 Graetzer (Breslau —Groß⸗Wilkowitz). 8 Geboren: Ein Sohn: Hrn. Rechtsanwalt 19 Notar Siegfried Zuckermann (Forst). — ECi⸗.
Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park Geöffnet von 12—11 Uhr. wissenschaftlichen Theater. zettel. Anfang 7 ½ Uhr.
Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde.
Täglich Vorstellung im Näheres die Anschlag⸗
L 3 1“ Hm. Tochter: Hrn. von Lieres Memnag. Shal Regi s⸗Assessor Chales de Beaulieu (S . Regierungs⸗Assessor Chäaͤles de Beau 5. (Lehrter Bahnhof). sund). — Hrn. Regierungs⸗Baumeister 3
(Berlin). “
Gestorben: Verw. Fr. Geheime Justiz⸗Nlee Juliane Berendes, geb. Weber (Gentbin), Hr. Oberförster Gustav Prause (Schloß Fa
8 8.
Concert. Anfang 7 Uhr.
Fritzsche. Dirigent: Kapellmeister Federmann. Die
meister Sucher. Anfang 6 ⅛ Uhr.
Decorationen aus dem Atelier von Falk. Die neuen
helm Tell“ von Rossini.
Concerte.
Sing-Akademie. Sonnabend, Abends Concert der Violinvirtuosin Frida Scotta.
Concert-Haus. Sonnabend: Karl Mevder⸗
Ouv. „Der Flüchtling“ von Kretschmar. Polonaise Nr. II. E-dur
berg O.⸗S.). —
v“ “
7 Uhr: Redacteur: Dr. H. Klee, Director.
Berlin: —— Verlag der Expedition (Scholz). 8 Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Veh Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 38.
Sechs Beilagen leinschließlich Börsen⸗Beilage).
1““
*† „Wil⸗
Deutscher Reichstag. 169. Sitzung vom Donnerstag, 11. Februar. 1 Uhr. Am Tische des Bundesraths die Staatssecretäre Dr. von Boetticher und Dr. Bosse. Rin⸗
Auf der Tagesordnung stehen Anträge aus dem und zwar zunächst die erste Berathung des Antrages telen (Centr.) wegen Aenderung der Strafproceßordnung in Bezug auf die Wiederaufnahme des Verfahrens, sowie die Entschädigung für unschuldig erlittene Strafen, mit welcher verbunden wird die erste Berathung des Antrages Träger (dfr.), betreffend die Entschädigung für un⸗ schuldig erlittene Strafen.
Abg. Rintelen (Centr.): Dieser Gegenstand habe das Haus bereits seit einem Jahrzehnt beschäftigt. Es sei möglich, daß jemandes Schuld durch das Zusammentreffen gewisser Umstände ollständig erwiesen scheine, während es sich nachher herausstelle, daß
Dies sei einer der Unglücksfälle, die den Lebh Das
er dennoch unschuldig sei. Einzelnen treffen könnten in allen Verhältnissen des Lebens. allgemeine Rechtsbewußtsein des Volkes verlange aber, daß ein derartiger Fall seine Sühne finde und daß womöglich auch die durch die Verurtheilung entstandenen Vermögensnachtheile aus⸗ geglichen würden. Durch die Verbüßung der Strafe könne die Existenzfähigkeit des Einzelnen und der ganzen Familie zerstört werden. Nun würden derartige objective Ungerechtigkeiten zum theil dadurch gesühnt, daß der Staat freiwillig aus seinem Dispositionsfonds eine gewisse Entschädigung gewähre. Diese Vergütung beruhe aber lediglich auf dem Ermessen der obersten Staatsbehörden und entspreche nicht dem, was das Volk verlange. Er gebe zu, daß sich aus den alten deutschen Rechtsgrundsätzen ein Anspruch auf Entschädigung rechtlich nicht begründen lasse. Das Rechtsbewußtsein des Volkes sei aber entwickelungsfähig; auch in dem Unfall⸗ und Kranken⸗ versicherungsgesetz u. s. w. sei aus der Masse des Volkes heraus ein ganz neuer Gedanke hervorgetreten, und er sage, wenn er für einen Unfall jemand verantwortlich mache, der an sich keine Schuld daran trage, so fehlten auch dafür alte juristische Rechtsgrundsätze. Das sei eben eine Forderung des neuen Gewissens. Dasselbe gelte aber auch von der Entschädigung für unschuldig erlittene Strafen. In der Schweiz bestehe ein solches Gesetz schon seit langer Zeit und in Oesterreich und Frankreich sei man nahe daran, ein solches Gesetz zum Abschluß zu bringen. Er bedauere, daß andere Völker dem Deutschen Reich in dieser hochwichtigen Frage zuvorgekommen seien. Im Jahre 1886 sei der Gesetzentwurf, der aus der Commission hervorgegangen sei, einmüthig angenommen worden. Er meine, es würde für die verbündeten Regierungen und die Einzelstaaten von hohem Werth sein, diese Frage ein für allemal gesetzich zu regeln, und zwar zunächst aus Nützlichkeitsrücksichten gegenüber dem allgemeinen Rechtsbewußtsein des Volks. Redner giebt bierauf eine historische Uebersicht über die Berathung ähnlicher Anträge im Reichstag. Im Jahre 1885 86 sei ein Antrag gestellt worden, wonach eine Entschädigung nur für unschuldig erlittene Strafhast habe gewährt werden sollen. Dies habe aber so außerordentliche Schwierigkeiten geboten, daß der Reichstag die Untersuchungshaft ausgeschieden und lediglich die Entschädigung für unschuldig erlittene Strafen, sei es Geld⸗ oder Haftstrafen, gesetzgeberisch behandelt habe. Bei dieser Gelegenheit sei auch die Frage einer Aenderung des Wieder⸗ aufnahmeverfahrens erörtert worden. Die bisherige Art des Wieder⸗ aufnahmeverfahrens biete keine Gewähr dafür, daß jemand frei⸗ gesprochen werde, weil er absolut schuldlos sei; die Freisprechung b auch erfolgen, wenn nur ein sogenanntes non liquet vorliege. Man sei der Meinung gewesen, daß die Zeugen schon im verfahren vereidigt werden müßten, damit später nicht die ganze Verhandlung von vorn wieder begonnen werden müsse. Der Antrag Trüͤger wolle die Entschädigung auch dann gewähren, wenn im Wiederaufnahmeverfahren die Freisprechung lediglich auf Grund eines non liquet erfolge. Dieser Antrag habe weder im Hause noch bei den verbündeten Regierungen auf Annahme zu rechnen. Eine Entschädi⸗ gung könne nur dann gewährt werden, wenn die Schuldlosigkeit des Angeklagten wirklich erwiesen sei. Es läge nahe, die Frage wegen Einführung der Berufung in Strafsachen mit dieser Frage gleichzeitig z behandeln. Er glaube aber, daß man mit der Regelung der vorliegenden Frage nicht so lange warten dürfe, bis die verbündeten Regierungen, was hoffentlich recht bald geschehen werde, die Berufung in Strafsachen einführten. Die Frage sei seit einem Jahrzehnt so spruchreif, daß es überflüssig sei, über die beiden Anträge nochmals commissarisch zu berathen. Re⸗ Abg. Träger (dfr.): Diese
Reichstag nun schon seit zehn Jahren, wollendste Theilnahme des Hauses gefunden, niemals sei er auf Widerstand gestoßen, und es gebe keine Sache, die so vollkommen pruchreif sei. Da sei es ein unbehagliches Gefühl für den Reichstag immer dieselben Monologe halten zu müssen, ohne daß die Regierung irgend ein Entgegenkommen zeige. Doch müsse wenigstens der eine der gesetzgebenden Factoren bei einer Sache von solcher Wichtigkeit eine Schuldigkeit thun: vielleicht, daß die Regierung endlich sich be⸗ behren lasse. Das Verdienst, diese Frage zuerst angeregt zu haben, ge⸗ büces dem Abg. Frohme, der schon 1882 einen Antrag in dieser Llichtung eingebracht habe; ein Jahr später sei ein Antrag Phillips⸗ denzmann in einer Commission berathen worden, über den der 8 verstorbene Abg. von Schwarze einen vorzüglichen Be⸗ icht erstattet habe. Doch sei der Antrag im Plenum nicht mehr zur Verhandlung gekommen, sondern erst in der Session 1885,86 sei der Bericht des Abg. Spahn über einen analogen An⸗ trag im Hause zur Berathung und der Antrag zur Annahme ge⸗ 99 Im Jahre 1888 sei dann der Abg. Munckel nochmals mit dem Antrage gekommen, der wieder nach dreimaliger Lesung an⸗ genommen worden sei. Von allen Parteien des Hauses sei die Sache auf das wohlwollendste behandelt worden: man dürfe den Sinn für fuegleichende Gerechtigkeit und Entschädigung des Unglücks der un⸗ aenbth Verurtheilten nicht für eine einzelne Partei in Anspruch ꝛehmen. Die verbündeten Regierungen hätten sich allen diesen bestimmt ausgesprochenen Wünschen des Reichstags gegenüber theoretisch wohl⸗ wollend verhalten; die Commissarien, die sie in die Commissionen entsandt, hätten sich aber stets gegen die Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft, und gegen eine gesetzliche Rege⸗ lung der Materie überhaupt verwahrt. Sie hätten gemeint, die Sache “ besten zu regeln, indem man dem Kaiser oder dem Reichs⸗ schasle einen Dispositionsfonds überweise, aus dem die Ent⸗ veer zu zahlen seien. Diese Regelung laufe aber mehr oder Gnage auf einen Gnadenact hinaus; dies solle aber kein Act der Rrade sein sondern ein Act des Rechts. Im Jahre 1887 habe die gelegenbe erklärt, daß sie zur reichsgesetzlichen Regelung dieser An⸗ den 19t eit überhaupt keine Veranlassung habe, daß diese vielmehr 57 intelstaaten. überlassen werden müsse. Diese Lösung halte er münae⸗ für unglücklich, weil dadurch die ganze Rechtseinheit verletzt keiten cdehn seien auch schon genug einzelstaatliche Eigenthümlich⸗ en genommen worden, so die Zeugenpflicht des verantwortlichen deeüea⸗ die verschiedene Behandlung der Preßvergehen theils üües gewöhnlichen, theils durch Geschworenengerichte. Alle diese und noch weitere Opfer habe man für die Rechtseinheit gebracht. würde einen unheilvollen Particularismus herstellen. In
Vor⸗
Angelegenheit beschäftige den der Gegenstand habe die wohl⸗
Berlin, Freitag, den 12. Februar
einigen Staaten würden Entschädigungen gezahlt, in anderen nicht; das sei ein unhaltbarer Zustand. Der Gedanke der Ent⸗ schädigung punschuldig Verurtheilter sei auch kein Gedanke der Neuzeit. Der Sachsenspiegel spreche bereits davon; auch die Karolina verheiße die Entschädigung unschuldig Verurtheilter; Friedrich II. habe im 1776 ein Reseript an seinen damaligen Kanzler gerichtet, das im gleichen Sinne gehalten sei. Andere Staaten hätten sich v des vorigen und dieses Jahrhunderts dem angeschlossen. In Württemberg sei 1868 die Entschädigung unschuldig Verurtheilter eingeführt worden, sodaß die Württemberger bei der Einführung der Rechtseinheit entschieden ein schlechtes Geschäft gemacht hätten. vn gehe jetzt schon soweit, daß man die Freisprechung eines früher Verurtheilten im „Reichs⸗Anzeiger“ veröffentliche, um ihm seine Ehre nach Möglichkeit wieder zu geben, warum thue man nun nicht auch den Schritt, ihn nach Möglichkeit zu entschädigen? Der Einwand, daß der Justizfiscus sehr arm sei, könne doch nicht ausschlaggebend sein; auch der Einwand, daß ein solches Gesetz das Ansehen der Justiz schädigen könne, sei nicht stichhaltig. Denn wenn es durch das Vorkommen einer Verurtheilung Unschuldiger nicht geschädigt werde, durch die Ents chädigung werde es sicher nicht beeinträchtigt. Warum sollte man auch gerade in der Justizverwaltung die Fiction der Un⸗ fehlbarkeit bestehen lassen? Im Jahre 1884 sei der damals tagenden Commission eine Nachweisung der seit der Justizreorganisation vor⸗ Fereamenen Fele bon Verurtheilungen Unschuldiger gegeben worden. s seien 205 Freisprechungen im Wiederaufnahmeverfahren vorgekom⸗ men, ungefähr zu gleichen Theilen seien die Verurtheilungen vor Schöffengerichten und vor Strafkammern erfolgt. In 96 Fallen sei die Strafe ganz, in 78 Fällen theilweise verbüßt gewesen; seit jener Zeit seien natürlich noch se iele Fäll G md jer Zeit se 1 türlich noch sehr viele Fälle dazu gekommen, und jeder neue Fall rufe neue Beunruhigung in der Bevölkerung hervor. Dabei sei zu bedenken, daß in jedem neuen Gesetz, das man mache, neue ebertretungsmöglichkeiten geschaffen, und daß jetzt die Möglichkeit, sich strafbar zu machen, viel größer geworden sei; auch sei die Straf⸗ vollstreckung strenger als früher, und erst vorgestern habe der preußische Justiz⸗Minister erklärt, das Strafvollzugsverfahren bedürfe einer Aende⸗ rung. Schon vor längerer Zeit habe Abg. Windthorst erklärt, das Ver⸗ Bb der Bevölkerung zu der Criminaljustiz nehme ständig ab. 88 sehe also, daß die Erledigung des Antrages eine dringende Nothwendigkeit sei. Bis hierher sei er mit dem Abg. Rintelen voll⸗ ständig einer Meinung: aber der Abg. Rintelen habe, um das Gesetz ein wenig schmackhaft zu machen, die Möglichkeit einer Enschädigung nb der Wiedereinführung einer Berufungsinstanz in Strafsachen ver⸗
8 8 bo 0 9 E 2 ; t E S Das Reich gebe so viel Geld zu beunruhigenden Zwecken aus, könnte es nicht auch einmal zu Zwecken des Friedens selbst größere Summen hergeben? Der Abg. Rintelen glaube aber vermuthlich, die für Entschädigungen zu zahlende Summe durch seinen Antrag zu ermäßigen, weil dadurch die Zahl der in Betracht kommenden Fälle verringert werden würde. Die im Jahre 1885 für diesen Gegenstand eingesetzte Commission habe sich zugleich mit der Frage der Wieder⸗ einführung der Berufung zu beschäftigen gehabt, und der vom Abg. Rintelen hier mit seinem (des Redners) Antrag verknüpfte Gesetzentwurf sei von der damaligen Commission beantragt worden, weil sie sich eben mit der Wiedereinführung der Berufung zu beschäftigen gehabt habe. Ohne letztere werde aber das Princip, um das es sich hier handele, geradezu verkehrt. Der einmal Freigesprochene werde noch einmal auf die An⸗ klagebank gesetzt, um vielleicht schuldig befunden, statt entschädigt zu werden. So lange es bei dem bisherigen Strafverfahren bleibe, könne seine Partei den Antrag Rintelen nicht annehmen. Auch er halte eine nochmalige Commissionsberathung nicht für noth⸗ wendig; er würde sich aber nicht dagegen erklären, denn man befinde sich in einem Reichstag, der sich mit der Sache noch nicht beschäftigt habe, und jeder neue Reichstag stehe in dem Verdacht, neue Ge⸗ Fen zu haben, und diese müßten auch hierbei zur Geltung kommen. Man betone bei fast allen neueren Gesetzen mit Recht ihren social⸗ politischen Charakter, die hier vorliegende Angelegenheit habe diesen Charakter in ganz bedeutendem Maße. Es werde zur Beruhigung des ganzen Volkes beitragen, zu sehen, daß, da die Justiz auch irren könne, der Staat bereit sei, den durch einen folchen Irrthum Ge⸗ schädigten zu entschädigen, sobald der Irrthum nachgewiesen sei! (Beifall.)
Staatssecretär Dr. Bosse: Meine Herren! Das Unbehagen, mit dem der Herr Abg. Träger in die Begründung seines Antrags eingetreten ist, kann nicht größer sein, als das Unbehagen eines Vertreters der verbündeten Regierungen, wenn er sich nicht in der Lage befindet, von der liebenswürdigsten Eigenschaft der Menschen, wie sie der Herr Abg. Träger nannte, sich zu bessern und zu bekehren, hier Gebrauch zu machen oder sie zu bethätigen.
Ich bin nicht in der Lage, in Aussicht zu stellen, daß wenigstens jetzt unmittelbar eine Aenderung in den Anschauungen der verbün⸗ o†o 8. ¹ 2 5 f deten Regierungen eingetreten wäre oder eintreten würde. (Zuruf links.)
Meine Herren, ich bin, als ich das Reichs⸗Justizamt übernommen habe, sofort in eine Erwägung der Frage eingetreten, ob es denn nicht möglich sein würde, eine Frage, die den Reichstag so oft und lange beschäftigt hat und die ich im Laufe der letzten zehn Jahre wenigstens so weit verfolgt habe, als jeder Deutsche derartig wichtige einschneidende, wie ich vollkommen zugebe, socialpolitisch bedeutsame Fragen zu verfolgen pflegt, ob es nicht möglich sein würde, daß wir von Seiten der Justiz⸗ verwaltung nochmals versuchten, die Initiative für die Lösung dieser Frage in die Hand zu nehmen. Ich habe die Acten, die wir darüber haben, studirt; ich muß aber sagen, daß das Resultat meiner Be⸗ mühungen das gewesen ist, daß ich mich nur überzeugt habe, daß die alten Gegensätze in ungetrübter Schärfe weiter bestehen, freilich nicht in dem Sinne, daß die verbündeten Regierungen überhaupt nicht wünschten, daß eine Entschädigung unschuldig Verurtheilter stattfin⸗ den soll.
Meine Herren, die Frage, ob ein unschuldig Verurtheilter, ein von 9 — 98 S 2s f den Organen des Staats, wenn auch unabsichtlich und irrthümlich, Verurtheilter wenigstens für einen Theil seines Unglücks, so weit dies menschenmöͤglich ist, — denn es ist nicht nach allen Richtungen hin mög⸗ lich, — zum großen Theil hängen an der unschuldigen Verurtheilung und an der Verurtheilung überhaupt Imponderabilien, die sich mit Geld niemals bezahlen lassen — so weit das möglich ist, entschädigt werden soll, — diese Frage ist eine so unmittelbar ad hominem sprechende, daß ich glaube, daß es überhaupt weder im Reichstage noch im Bundesrath irgend eine Person giebt, die grund⸗ sätzlich diese Frage verneinen möchte. Es handelt sich nur darum, wie die Sache anzufassen ist, und da liegt die große Schwierigkeit. Die erste und hauptsächlichste Schwierigkeit liegt in der Frage: wie soll festgestellt werden, ob jemand wirklich unschuldig verurtheilt ist? und in diesem Punkte befinde ich mich mit dem Herrn
Abg. Träger nicht in Uebereinstimmung. Der Herr Abg. Dr. Rin⸗
Staats⸗Anzeiger. 1892.
telen ist ja in seinem Antrage nach dieser Richtung hin immerhin einigermaßen entgegengekommen, insofern er wenigstens die Zulassung des Wiederaufnahmeverfahrens im Falle des § 399 Nr. 5 auf Grund neuer Thatsachen und neuer Beweise davon abhängig macht, daß anzunehmen ist, daß der Verurtheilte der ihm zur Last gelegten That nicht schuldig ist, oder Umstände, durch welche die Anwendung einer schwereren Strafe begründet ist, wegfallen.
Er hat aber selbst anerkannt, daß eine wirkliche Gewähr dafür, daß nun nicht bloß auf Grund eines non liquet freigesprochen wird, auch dadurch noch nicht gegeben ist. Nun ist diese Frage in dem treff⸗ lichen Commissionsbericht des verewigten Herrn Dr. von Schwarze ganz ausgezeichnet erörtert und zwar von Dr. von Schwarze selbst in dem Sinne, dem ich mich ebenfalls zuneige, daß nämlich jede Entschädi⸗ gung aus Staatsmitteln zur unerläßlichen Voraussetzung die Fest⸗ stellung haben muß, daß der Angeschuldigte schuldlos verurtheilt worden ist. Ich kann mich in dieser Beziehung den Ausführungen des Herrn Abg. Träger nicht anschließen, daß damit ein Eingriff in unser ganzes Strafproceßverfahren geschehen würde; auch nicht dem Einwande, der auch damals in der Commission erhober worden ist, daß man damit wieder eine Freisprechung ab instantia einführe. Meine Herren, die Freisprechung ab instantia ist ganz etwas anderes; sie war eine provisorische, bei der das Damoklesschwert einer nochmaligen Anklage und Ver⸗ urtheilung fortwährend über dem Angeklagten hing; davon ist hier gar keine Rede, die Freisprechung soll Freisprechung bleiben und wird es bleiben mit allen Folgen. Daneben aber kann sehr wohl als Voraussetzung eines so zu sagen civilrechtlichen Geldanspruches fest⸗ gestellt werden, ob der Angeschuldigte wirklich unschuldig verurtheilt gewesen ist oder nicht. Denn das werden auch Sie, meine Herren, anerkennen müssen: wenn jemand, der bloß wegen eines non liquet freigesprochen ist und im Volksbewußtsein für schuldig gilt, daß das nicht geeignet ist, das Rechtsbewußtsein im Volke zu stärken. (Wider⸗ spruch links.) Meine Herren, das ist die eine Frage, die auch durch die jetzige Vorlage nicht gelöst werden wird. Die andere Frage ist die, wie soll das Verfahren gestaltet werden? Und auch da gehen die Meinungen wesentlich auseinander. Nun gebe ich sehr gerne zu, daß ein Rechtsanspruch besser ist als ein Gnadenanspruch; ich möchte mir aber gestatten, zu Ihrer Erwägung zu stellen, ob mit Rücksicht darauf, daß die Fälle, in denen eine wirklich un⸗ schuldige Verurtheilung bei uns vorkommt, nur Ausnahmefälle sind, daß sie sehr selten sind. Ich werde das gleich noch begründen, ob es denn nicht möglich ist, wenigstens einstweilen und bis zur definitiven und systematischen Neuregelung unserer Strafproceßordnung diese Sache auszusetzen und sich damit zu begnügen, daß auf Anregung des Bundesraths festgestellt ist, daß in jedem deutschen Staat Fonds vorhanden sind, aus denen die Justizverwaltung im Falle unschuldiger Verurtheilungen Entschädigungen zu gewähren hat. Der Herr Abg. Träger hat gesagt, wir schickten damit gewissermaßen den Freigesprochenen auf den Bettel bei den einzelnen Regierungen. Ich möchte das doch so nicht ausdrücken. Denn, meine Herren, die Gründe, die der Herr Abg. Träger aus der Einheit unserer Gerichtsverfassung entnommen hat, treffen nicht zu. Auch bei seinem Antrage verweist er die Leute an die Staats⸗ kasse des Bundesraths, dessen Gericht das aufgehobene Urtheil ge⸗ sprochen hatte. Nun sind nach den Verhandlungen in den einzelnen Staaten diese Fonds in so außerordentlich seltener Weise in Anspruch genommen, daß z. B. in Bayern der Fonds im vorigen Jahre etats⸗ mäßig auf die Hälfte herabgesetzt worden ist. Ich muß zugeben, wem auch nur einzelne Fälle vorkommen, in denen man helfen könnte un müßte und gleichwohl nicht helfen würde, so ist das eine höchst b klagenswerthe Thatsache. Aber, meine Herren, nachdem hier im Reichstage anerkannt ist, daß Fonds zu diesem Zwecke da sind, glaube ich doch, daß die Gefahr, daß irgend eine deutsche Justizverwaltung in einem Falle dieser Art, wie ich sie bezeichnet habe, sich weigern sollte, eine Entschädigung zu gewähren, ganz undenkbar ist, und daß der Angeschuldigte, der wirklich ein solches Unglück hat, wohl darauf rechnen kann, daß ihm eine angemessene Entschädigung zu Theil wird.
Ich will noch eins anführen. Aus der ganzen Zeit, seitdem das Deutsche Reich besteht, befindet sich in den Acten des Justizamts nur eine einzige Beschwerde eines angeblich unschuldig Verurtheilten, der die Hilfe, die Intervention des Justizamts in Anspruch genommen hat, um ihm eine Entschädigung zu verschaffen. Diese Beschwerde kam aus Sachsen. Sie ist auch früher schon einmal im Reichs⸗ 8 tag besprochen worden und hat vorher den sächsischen Kam⸗ mern schon vorgelegen, und beide Kammern hatten sie nicht für geeignet erachtet, sie der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Nun kann ich versichern, daß ich toto die von Ge⸗ suchen und Beschwerden heimgesucht werde, die die Intervention des Reichs⸗Justizamts gegen verweigerte Rechtshilfe u. dgl. in An⸗ spruch nehmen. Sehr viele Leute, die einen Proceß in drei Instanzen verloren haben und bei den Gerichten keine Hilfe mehr finden, wenden sich an das Justizamt und verlangen von dem Justizamt ein Einschreiten gegen den betreffenden Bundesstaat wegen Rechts⸗ verweigerung. Das passirt sowohl auf dem Gebiete des Strafrechts, als es auf dem Gebiete des Civilprozesses vorkommt, und es sind ja begreiflicherweise nur die allerwenigsten Fälle, wo man auch nur die Feder in die Hand nehmen kann, um in solchen Fällen zu helfen. Wenn das aber so durch unser ganzes Volk hindurchgeht, daß man an die Reichs⸗Justizverwaltung sich wendet, falls man glaubt, definitiv Unrecht erlitten zu haben, dann ist doch gewiß anzunehmen, daß, wenn solche Fälle unschuldiger Verurtheilungen, in denen eine Entschädigung von den Justizverwaltungen versagt wäre, öfter vorkämen, diese Fälle ganz gewiß zur Kenntniß der Reichs⸗Justizverwaltung kommen. Mit Rücksicht hierauf möchte ich mir die Anheimgabe gestatten, ob es sich nicht empfehlen möchte, bis zur systematischen Revision unserer Strafproceßordnung auch diese Sache auszusetzen und sich mit dem jetzigen Zustande einstweilen zu begnügen, wonach die Justizverwaltungen der Bundesstaaten in der Lage und, wie ich
noch hinzufügen darf, auch bereit sind, eine Entschädigung dem un⸗