1892 / 41 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Feb 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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Künstler nach dem Actschluß auch einmal durchbrochen werden könnte, minutenlangen lauten Beifall spendete. Mag es auch hier und da wie eine Beschränkung und Enttäuschung empfunden werden, wenn dem Beisallsrufe nicht entsprochen wird, so trägt doch das Verbot einer hohen Auffassung der Kunst volle Rech⸗ nung; denn es muß den wahren eeehenuß stören, wenn die ausuͤbenden Künstler gewissermaßen als Personen aus dem Rahmen des Kunstwerks heraustreten und sich durch das Erscheinen vor dem Vorhang in persönliche Beziehung zu den Zuhörern und Zuschauern setzen. Das Opfer, welches den Künstlern durch das Verbot und andrerseits dem Publikum dadurch zugemuthet wird, daß auf ihren Beifall nicht durch das persönliche Erscheinen reagirt wird, ist ein Opfer, das beide der Kunst bringen und auch mit vollem Recht bringen müssen.

Die zweite festliche Veranstaltung zum Andenken an Richard Wagner's Todestag fand gestern Abend in der Phil⸗ harmonie statt und ging von den beiden Wagner⸗ vereinen Berlin und Berlin⸗Potsdam aus. Das Con⸗ cert, welches von Karl Klindworth geleitet, von der ver⸗ stärkten Philharmonischen Kapelle und Frau Sucher, Albert Niemann und Herrn Krasa ausgeführt wurde, brachte den Kaisermarsch, den ersten Act der „Walküre“ und drei Scenen aus der „Götterdämmerung“. Das Auftreten Niemann'’'s im Concertsaal hatte die Erwartungen auf das höchste gespannt, und der große Sänger wurde denn auch von dem Publikum in einer Weise geehrt, wie dies selten vorkommen mag: die Kränze und Beifalls⸗ spenden legten beredtes Zeugniß von der Dankbarkeit ab, welche das Publikum noch immer für seine großen künstleri⸗ schen Schöpfungen der Vergangenheit empfindet, aber auch von der Wirkung, die sein Gesang auch heute noch auszuüben vermag. Freilich konnte man sich überzeugen, daß Niemann seine Stimme in den hohen Lagen nicht mehr so wie früher in der Gewalt hat, aber auch daß er in jeden Ton seine ganze Seele hineinlegt und den Gesang zu einem hochdramatischen und wirkungsvollen zu ge⸗ stalten weiß; in dieser Beziehung ist er ein noch immer un⸗ übertroffener Meister. So bot der Abend einen Hr. künstlerischen Genuß, umsomehr als auch Frau Sucher wieder Großes und Unübertrefkliches leistete.

Seine Majestät der Kaiser beehrte das Concert mit Allerhöchstseiner Gegenwart.

Am Donnerstag geht im Königlichen Opernhause „Das goldene Kreuz“ mit den Damen Hiedler und Weitz, den Herren hilipp, Schmidt und Stammer in Scene. In der darauf folgenden per „Cavalleria rusticana“ sind die Damen Sucher, Rothauser und Lammert, die Herren Sylva und Fränkel beschäftigt.

Im Wallner⸗Theater wird voraussichtlich Ende dieser Woche eine Burleske in Scene gehen, welche die Herren Carl Laufs und Maximilian Kraemer zu Verfassern und Victor Holländer zum musikalischen Illustrator hat. is dahin bleiben „Ein berühmter Mitbürger“ und „Der Bärenführer“ auf dem Spielplan.

Die Direction des Residenz⸗Theaters bereitet zwei Neu⸗ heiten vor: vmüchft „Riquette“ („Ma Cousine“), ein dreiactiges Lust⸗ spiel von Henry Meilhac, welches am Sonnabend, 27. d. M., zum ersten Male aufgeführt wird; vorher soll zu wohlthätigem Zweck, und zwar in einer Matinée am Sonntag, 21. d. M., eine größere deutsche Arbeit, das vieractige Schauspiel „Ein Vorurtheil’ von Conrad Alberti, in Scene gehen.

In dem Programm des Liederabends, den der Kammersänger Benno Koebke morgen in der Sing⸗Akademie veranstaltet, ist Beethoven mit den Liedern „An die Hoffnung“ und „Der Kuß“, Brahms mit „Mainacht“ und „Ständchen“, Schubert mit mehreren Gesängen aus dem Cyelus „Die schöne Müllerin“, Alban Förster mit „Geheimniß“, „Flog ein bunter e vertreten; außerdem singt der Concertgeber eine ganze Reihe Cornelius'scher, Liszt⸗ scher, Hans Sommer'’scher und W. Tappert'’scher Lieder. Der Baritonist Herr Ernst Brodmann wird in seinem morgen im 1138 de Rome stattfindenden Liederabend u. a. Schumann'’s „Ballade des Harfners“, dessen „Hidalgo“ und Löwe's Ballade „Archibald Douglas“ singen. Die jugendliche Violinvirtuosin Betty Schwabe wird in ihrem am Donnerstag in der Sing⸗ Akademie stattfindenden Concert u. a. Joachim's Violin⸗Concert in G-dur und Mendelssohn’s Violin⸗Concert zum Vortrag bringen; den orchestralen Theil übernimmt das Philharmonische Orchester unter Leitung des Herrn Professors Dr. Jos. Joachim. Sigismund Stojowski, ein junger Musiker polnischer Herkunft, der seine Studien in Paris 16 giebt am Freitag in der Sing⸗ Akademie ein Concert, worin er als Componist und Clavier⸗ virtuose auftritt. In diesem Concert wirken das Philharmonische Orchester und das Streichquartett der Herren Johann Kruse und Ge⸗ nossen mit.

Im Concerthause wird der K. und K. Kapellmeister Herr M. Fall aus Wien morgen mehrere eigene Compositionen und zwar: DOuvertüre zur Oper „Mirolan“, „Polonaise“, Poesie und Prosa“, „Oesterreicher Marsch“ und zwei Streichquartette: „Lola Beeth“⸗ Gavotte und „Tändelei“ mit dem Karl Mexyder'sche z Aufführung bringen. F1114“

Mannigfaltiges.

Die sogenannte Theuerungs⸗Commission hielt gestern unter dem Vorsitz des Ober⸗Bürgermeisters Dr. von Forckenbeck wieder eine Steng ab, worin verschiedenen wohlthätigen Vereinen und Anstalten Geldbeträge bewilligt wurden. Der Israelitische Miethe⸗Hilfsverein erhielt 500 ℳ, die Goßner'schen Kleinkinder⸗Bewahranstalten 500 ℳ, das Mariannenhaus (zur Rettung gefährdeter oder gefallener Mädchen) 1500 ℳ, der Berliner Krippenverein 500 ℳ, der Verein zur Speisung armer Kinder und Nothleidender 3000, die deutsche Gesellschaft zur Versor⸗

ung verschämter Armen mit freiem Brennmaterial 3000 ℳ, die kirchliche rmenpflegeschaft der Golgatha⸗Gemeinde 300 ℳ, der Verein für Volkskindergärten im Osten Berlins 1000 ℳ, der Frauen⸗Verein zur Unterstützung verschämter Armen in Berlin 1000 ℳ, Prediger Koester ür die Nothleidenden der Markus⸗Parochie 400 ℳ, die kirchliche rmenpflege in der Dankeskirch⸗Gemeinde 500 ℳ, der Verein für Volkserziehung 2000 ℳ, der Verein Kinderhort 1200 und der Centralverein Mädchenhort 1200

Der von der städtischen Kanalisationsverwaltung vor eiriges Zeit angestellte Versuch, die Drainwässer mit Fischbrut zu besetzen, hat nach dem der „N. A. Z.“ vorliegenden Bericht darüber ganz

ute Erfolge gehabt. Es wurden im Frühjahr 1890 am zftlza Rande des zum Rieselgut Malchow gehörigen Sees sechs, Pliche 600 bis 800 qm große Fischteiche angelegt, deren Wasserversorgun lediglich durch Drainwasser erfolgt. Von diesen Teichen wurden ing Mai 1890 der eine mit Felchenbrut, ein anderer mit Ba forellen ein dritter mit Zandern, der vierte mit Regenbogen orebe fünfte mit Karpfen und der sechste mit Setzkarpfen, die sämmtlich Brutanstalten erbrütet waren, besetzt. Als die Teiche im

1890 abgelassen und abgefischt wurden, fanden sich vor: im ersten

Teiche 280 Stück einsommerige, 18 bis 20 ecm lange Felchen, im zweiten 250 Stück einsommerige, 15 bis 16 em lange Bachforellen im dritten 160 Stück einsommerige Zander, im vierten 380 Stuͤch Regenbogenforellen, im fünften 170 Stück einsommerige Karpfen und im sechsten 55 Stück durchschnittlich 1 kg schwere Karpfen. Durch dieses Ergebniß, das vom Ausschuß des Deutschen Fischereivereins preisgekrönt worden ist, sieht die Verwaltung den Beweis für erbracht daß die Drainwasser der Rieselfelder keineswegs die Zucht von Edel⸗ fischen, zu deren Lebensfähigkeit gerade reines Wasser die Bedingung ist, geschweige denn die gewöhnliche Fischerei in den öffentlichen Fluß⸗ Sesen denen die Drainwässer zugeführt werden, nachtheilig beein⸗ flussen.

Wien, 15. Februar. In einer Versammlung der Studi⸗ renden der hiesigen Universität behufs Gründung eines Unter⸗ stützungsvereins der Mediziner kam es laut Meldung des „W. T. B⸗ zu heftigen Conflicten zwischen den antisemitischen und fortschritt⸗ lichen Studirenden. Der Rector und der Decan wurden von den Antisemiten mit Pereatrufen empfangen. Der Tumult pflanzte sich auf die Straße fort; zwei Studenten wurden verhaftet, nach Angabe

von Namen und Herkunft jedoch wieder freigelassen.

Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.

London, 16. Februar, früh. (W. T. B.) Das Unter⸗ haus hat bei Fortsetzung der Adreßdebatte das von dem Deputirten Sexton beantragte Amendement, welches be⸗ sagte, die Mehrzahl aller Iren sei von der Unfähigkeit des Reichsparlaments, für Irland Gesetze zu erlassen, überzeugt, mit 179 gegen 158 Stimmen verworfen. Hierauf wurde die Adresse an die Königin angenommen.

St. Petersburg, 16. Februar. (W. T. B.) Wie die Blätter melden, sind aus den hiesigen Garde⸗Regimentern eine Anzahl Offiziere und Untermilitärs bestimmt worden, um die Gaben des Hilfscomités unter den Präsidium des Großfürsten⸗Thronfolgers unter die Noth⸗ leidenden an Ort und Stelle zu vertheilen.

Bukarest, 16. Februar. (W. T. B.) In allen drei Wahlcollegien sind insgesammt 141 Konservative und 23 Oppositionelle gewählt. 19 Stichwahlen sind er⸗ forderlich.

3

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.)

Segis Ferne

L'Arronge. Max Grube.

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t vom 16. Februar,

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Schnee bedeckt wolkig wolkenlos bedeckt 3 Schnee SSO I1 Schnee Memel 754 NO 2halb bed. NO 3 Schnee Münster .. NNO é6 bhalb bed. Karlsruhe.. NO 2 Schnee Wiesbaden NO 3 Schnee München. SW 5Schnee Chemnitz. 1 bedeckt Berlin . 3halb bed. Wien .. 1 Schnee Breslau. 2 bedeckt le d'Aix. O 4 Regen iza.. O 1 heiter Triest ö1I still bedeckt

Uebersicht der Witterung.

Barometrische Depressionen liegen über dem Bott⸗ nischen Busen, der Biscayasee und dem südlichen Rußland, während der Luftdruck über Nordwest⸗ Europa am höchsten ist. Im nördlichen Deutsch⸗ land wehen ziemlich lebhafte nordöstliche Winde bei theilweise heiterer Witterung, im Süden meist schwache Winde aus variabler Richtung mit trübem Wetter und Schneefällen; die Frostgrenze erstreckt sich nach Süden hin bis zum Nordfuße der Alpen, nach Westen hin bis zum mittleren Frankreich, in Deutschland, außer im äußersten Süden, herrscht strenge Kälte. Schneehöhe: Hamburg 1, Swine⸗ münde und Karlsruhe 9, Wiesbaden 12 cm.

Deutsche Seewarte. ———————g

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abend statt.

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besitzer. Donnerstag:

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Freitag: Frau.

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Teuscher.

Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern⸗ haus. 44. Vorstellung. Auf Allerhöchsten Befehl. Dritter Gesellschafts⸗Abend. Oberon, König der Elfen. Romantische Oper in 3 Aufzügen. Musik von C. von Weber. Die Recitative von F. Wüllner. Ballet von Emil Graeb. In Scene gesetzt vom Ober⸗ Regisseur Tetzlaff. Diri⸗ gent: Kapellmeister Sucher. Anfang 7 ½ Uhr.

Der Zutritt zum I. Rang und zum Parquet ist nur im Gesellschafts⸗Anzuge gestattet (Herren im Frack und weißer Binde).

Schauspielhaus. 48. Vorstellung. Wohlthätige Frauen. Lustspiel in 4 Aufzügen von Adolph

Kraemer. Sonntag:

in 4 Anfang 4 Uhr.

Fritzsche.

In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur

Anfang 7 Uhr.

Donnerstag: Opernhaus. 45. Vorstellung. Caval- lerin rusti cana ietro Mascagni. gleichnamigen Volksstück gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Weingartner. Kreuz. Oper in 2 Acten von Ignatz Brüll. 2 dem Französischen von H. S. von Mosenthal. Tanz

Taglioni.

. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 49. Vorstellung. Lachen. Märchen⸗Schwank in 6 Bildern von Ernst . Musik von Ferdinand Hummel. Tanz von Emil nee Ober⸗Regisseur Max Grube. , tion: Herr Steinmann. Anfang 7 Uhr.

Anfang 7 Uhr. Donnerstag: Faust. Freitag: Colle Die erste Auffü 3 Aufzügen von Karl Jaenicke, findet am Sonn⸗

ge Crampton. 9)

Berliner Theater. Mittwoch: Der Hütten⸗ Anfan thello. Butze, Ludw. Barnay, Ludw. Stahl.)

Freitag: 13. Abonnements⸗Vorstellung. Schlimme Saat. 8 1

Lessing⸗Theater. Mittwoch: Unter vier Fräulein Frau. Donnerstag: Die Großstadtluft. Unter vier Der sechste Sinn. Sonnabend: Zum 1. Male: Heute und Schauspiel in 4 Acten von Oscar Blumenthal. Nächste Nachmittags⸗Vorstellung zu volksthümlichen Preisen: Sodoms Ende.

Wallner⸗-Theater. Mittwoch: Zum 8. Male: Ein berühmter Mitbürger. von C. Laufs und W. Jacobi. Holländer. Zum 8. Male: Der Bärenführer. Schwank in 3 Acten von Franz Wallner und Bscar Anfang 7 ½ Uhr.

Donnerstag und Freitag: Der Bärenführer. ug⸗ 1 Ein Fesnchbees Febe arr. 9 8 . 2 8 Sonnabend: Zum 1. Male: Bvette. Carnevals⸗ Theater Aunzeigen. posse in 3 Acten mit Gesan sischen Idee) von Musik von Victor Holländer. Nachmittags⸗Vorstellung zu bedeutend ermäßigten Preisen. Ein toller Einfall. Schwank eten von Carl Laufs.

Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater. Mittwoch: Mit neuer Ausstattung zum 28. Male: Das Sountagskind. Operette in 3 Acten von Hugo Wittmann und Julius Bauer. Carl Millöͤcker. Dirigent: Kapellmeister Federmann. Die

fang 7 Uhr.

Bauern⸗Ehre). Oper in ext nach dem von Verga. In Scene Vorher: Das

ext nach

Musikdirector Modebazar Violet.

Das heilige

Dirigent: Anfang 7 ½ Uhr.

Graeb. In Scene gesetzt vom Musikalische Direc⸗

von Amand Kolbe. 1. Aufzuge: „Schuhplattl⸗Tanz“.

rung von „Glück“, Lustspiel i rung Lon ustspiel in Der Nothhelfer.

55. Male: Der Tanzteufel.

7 Uhr. Nuscha

(Agnes Sorma, 1 6 Gustav Steffens.

Ernst. Anfang 7 ½ Uhr.

Der sechste Sinn.

Augen. Fräulein G. v. Moser.

August Kurz. Anfang 7 ½

estern.

Decorationen aus dem Atelier von Falk. Die neuen Costume vom Garderoben⸗Inspector Ventzky. An⸗

Donnerstag: Das Sonntagskind.

2 2 Residenz-Theater. Direction: Sigmund Lauten⸗ burg. Mittwoch: Zum 20. Male: Musotte. Sitten⸗ bild in 3 Acten von Guy de Maupassant. In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. Schhwank in 1 Act von Benno Jacobson. In Scene gesetzt von Emil Lessing.

Die Aufführung von Musotte“ beginnt um 8 Uhr. Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Belle-⸗Alliance⸗Theater. Mittwoch: semnble. Gestgeies er Münchener önigli ayerischen Hofschauspielers Herrn Max Deutsches Theater. Mittwoch: College Hofpauer. Zum 6. Male: ton Ländlicher Schwank mit Gesang und Tanz in 4 Acten Musik von Josef Krügel. Im Anfang 7 ½ Uhr. Donnerstag: 48. Ensemble⸗Gastspiel der Münchener.

Der Nothhelfer.

Gesangsposse in 4 Acten von Ed. Jacobson und W. Mannstädt. Couplets theilweise von Gustav Görß. In Scene gesetzt von Adolph

Donnerstag: Der Tauzteufel.

Thomas-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Direction: Emil Thomas. Mittwoch: Zum 5. Male: bir Reif⸗Reiflingen. Schwank in 5 Aufzügen von rg In Scene Füsett vom Ober⸗Regisseur

r.

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Circus Renz. Karlstraße. Mittwoch, Abends 7 ½ Uhr: Gala⸗Vorstellung. Zum 150. Male: Auf Helgoland g oder: Ebbe und Fluth. Gr. hydrol. Ausstattungs⸗Pantomime in 2 Abtheilungen mit Nationaltänzen (60 Damen), Aufzügen. Neue Einlage: „Die Garde⸗Husaren und Ulanen“. Dampfschiff⸗ und Bootfahrten, Wasser⸗ fälle, Riesenfontänen mit allerlei Lichteffecten und neuen Ueberraschungen ꝛc., arrangirt und inscenirt vom Director E. Renz. Accerdeane „Colmar’, geritten von der Schulreiterin Frl. Clotilde Hager. „Horaz“ und „Mercur“, zusammen vor⸗ geführt von Herrn Ernst Renz (Enkel). Auf⸗ treten der Amerikaner 3 Rixfords. 6 Gladiatoren, plastische Gruppirungen. Sisters Lawrence am fliegenden Trapez. 3 Gebrüder Briatore, gym⸗ nastische Clowns. Auftreten der Reitkünstlerinnen Frls. Natalie und Adsèle, sowie der Reitkünstler Herren Alex. Briatore, Jules und Giovanni ꝛc. Komische Entrées und Intermezzos von sämmtlichen Clowns.

Töglich: Auf Helgolaud.

Sonnabend: Benefiz für die Schulreiterin Fräul. Clotilde Hager.

Sonntag: 2 Vorstellungen. Nachmittags 4 Uhr (1 Kind frei). Mazeppa'’s Verbannung. Abends 7 ½ Uhr: Auf Helgoland.

——————V— Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Amelie von Dziembowska mit Hrn. Rittergutsbesitzer Kurt von Tempelhof⸗ Dombrowka (Schloß Meseritz). Frl. Käthe Danneil mit Hrn. Assistenzarzt 1. Kl. Dr. Ernst Hüttig (Stendal Berlin). Frl. Hedwig Piper

mit Hrn. Hauptmann Max Piper (Schönwalde,

Kr. Stolp Breslau). Frl. Margaretha von

Koenen mit Hrn. Lieut. Otto von Heise⸗Roten⸗

(Brandenburg-—-Colmar i. E.). Frl.

Gertrud von Goldfus mit Hrn. Oberst Svnold

von Schüz (Breslau). Frl. Meta von Putt⸗

kamer mit Hrn. Rittergutsbesitzer Oskar Volprecht

(Bedmarken b. Doehlau, Ostpr. Gr. Poetzdorf

b. Reichenau, Ostpr.).

Vorher:

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Musik von

Vorverkauf ohne Auf⸗

Geöffnet von 12 11 Uhr. wiss enschaftlichen Theater. Burleske in 1 Act u“

Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes⸗ ⸗Park (Lehrter Bahnhof). Täglich Vorstellung im

Näheres die Anschl

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Pastor A. Börner (Hilbersdorf). 8 Gestorben: Fr. Bürgermeister Mathilde von Schell

geb. Thüre (Dahme, Mark). Hr. Axpellgiag ag⸗ gerichts⸗Rath a. D. J. B. Jacobsen (Hamburg). Hr. Geh. Hofrath im Auswärtigen Amt Gustav Schultz (Berlin). Hr. Professor a.⸗ 8

Musik von Victor Concerte.

Kammersänger, unter Herrn Hans Brüning.

Carl . Hotel de Rome,

g (nach einer franzö⸗ Laufs und Marximilian

Parquet 1 ꝛc. berg.

Concert-Haus.

Musik von

In Scene gesetzt von Julius

Akademie. Mittwoch, Anfang 7 ½ Uhr: Liederabend von Benno Koebke, Herzogl. Sächsischer Mitwirkung des Pianisten

Liederabend von Ernst Brodmann, unter gefälliger Mitwirkung des Pianisten Herrn Günther Freuden⸗

Mittwoch: Concert unter gütiger Mitwirkung des K. u. K. Kapell⸗ meisters Herrn M. Fall aus Wien. Anfang 7 Uh Dienstag, 1. März (Fastnacht), letztes Familien⸗Ballffest. 8 Billets à 3 im Bureau des Hauses.

Wilhelm von Kankelwitz (Kötzschenbroda). Fr Gymnasiallehrer Dr. Helene Piper, geb. Förster⸗ ling (Berlin). Fr. Hauptmann Emma Neuber geb. König (Rawitsch). Hr. Prem.⸗Lieut. Sann rich Schroeter (Freistadt). Fr. Gräfin Anna Bernstorff, geb. Gräfin Luckner (Plön). 8 Geh. Commerzien⸗Rath Eduard Joest (Köln a. N.

Redacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin:

Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Acht Beilagen

(einschließlich Börsen⸗Beilage), sowie Inhaltsangabe zu Nr. 6 des offem⸗ lichen Anzeigers (Commanditgesellschaften che Aetien und Actiengesellschaften) für die Wo

vpom 8. bis 13. Februar 1892.

Karl Meypder⸗

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8

ltschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Dienstag, den 16. Februar

8

Staats⸗Anzeiger.

4

1892.

Sitzung vom Montag, 15. Februar. 1 Uhr. tung

Am Tische des Bundesraths der Reichskanzler Graf von Caprivi sowie die Staatssecretäre Dr. von Boetticher und Freiherr von Marschall.

Auf der Tagesordnung steht die Specialberathung des Militär⸗Etats für 1892/93.

Bei Titel 1 der Ausgaben: Gehalt des Kriegs⸗ Ministers 36000 wird folgender Antrag Richter und Genossen berathen: .

Einjährig⸗Freiwillige, welchen über das vollendete 23. Lebensjahr hinaus von den Ersatzbehörden in Gemäßheit des

14 des Reichs⸗Militärgesetzes Aufschub für den Dienstantritt

bewilligt worden ist, sind nicht denjenigen Dienstpflichtigen gleich zu erachten, welche im Sinne des § 4 des Controlgesetzes vom 15. Februar 1875 „infolge eigenen Verschuldens verspätet in den activen Dienst eingetreten sind“. Demgemäß verstößt eine Ein⸗ berufung solcher früheren Einjährig⸗Freiwilligen nach Ueberschreitung des 32. Lebensjahres zu Landwehrübungen, wie solche in der letzten Zeit mehrfach vorgekommen ist, gegen die Bestimmung in § 4 des Controlgesetzes vom 15. Februar 1875, wonach solche Einberufungen nur ausnahmsweise auf Grund besonderer Kaiserlicher Verordnung gestattet sind.

Außerdem beantragt die Budgetcommisson:

Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstag einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher diejenigen Fälle regelt und näher begrenzt, in denen die Civilverwaltungen berechtigt sind, die dauernde Gestellung von militärischen Wachtposten zu polizeilichen Sicherheitszwecken zu verlangen; auf eine thunlichste Einschränkung der Militärposten, insbesondere in verkehrsreichen Gegenden, hinzuwirken sowie eine den veränderten Verhältnissen entsprechende Revision der Bestimmungen über den Gebrauch der Schießwaffen seitens der Militärposten herbeizuführen.

Referent Abg. von Keudell (Rp.): Die Frage, in welchem Maße durch die Militärverwaltung den Civilverwaltungen der erfor⸗ derliche Schutz gewährt werden solle, sowie in welchem Maße die Militärwachtposten von ihren Schußwaffen Gebrauch zu machen hätten, habe in der Commission zu eingehenden Erörterungen geführt. Die Commission habe sich in ihrer Mehrheit auf den Standpunkt gestellt, daß der erforderliche Schutz für Civilverwaltungen ebenso gut durch Civilwächter bewirkt werden könne und daß der Gebrauch der Schußwaffen seitens der Militärposten in belebten Gegenden für die ganze Bürgerschaft so gefährlich sei, daß es sich empfehle, für diesen Zweck das Bajonett wieder einzuführen. Der Regierungsvertreter in der Commission habe erklärt, daß eine Einschränkung der Zahl der für die Civilverwaltungen gestellten Posten in den Wünschen der Militärverwaltung felbst liege, daß die Civilverwaltungen jedoch besonderen Werth auf die Beibehaltung der Militärposten legten. Namens der Commission empfehle er die Annahme der vorgeschlagenen Resolution.

Abg. Richter (dfr.): Wenn die Resolution auch den Anlaß genommen habe veon einzelnen Vorfällen, so sei ihre Begründung doch eine tiefere. Seine Partei habe stets danach gestrebt, die Dienstzeit zu verkürzen auf das nothwendige Maß der Ausbildung zum Kriege. „Sie wolle deshalb das Militär entlasten von solchen Functionen, welche nicht unmittelbar mit der Ausbildung zum Kriege zusammen⸗ hingen. Dahin gehöre auch der Wachtdienst, und zwar zunächst diecjienigen Wachtposten, welche im sicherheitspolizeilichen Interesse der Civilbehörden aufgestellt würden. Die Verfassung gebe den einzelnen Regierungen das Recht, Truppen zu requiriren im sicherheitspolizei⸗

lichen Interesse; es sei aber niemals im einzelnen formulirt worden, in welchem Umfange solche Requisitionen statthaft erschienen. Das

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Maß dieser Requisitionen richte sich nach den Gewohnheiten in den einzelnen Staaten vor der Begründung des Reichs. Seine Partei meine, daß eine erhebliche Verminderung dieser Art Posten möglich sei. Man unterschätze vielfach die Last, welche die Stellung des Wachtpostens für die Militärverwaltung zur Folge habe. Jeder Wachtposten ver⸗ lange zur Erledigung der Ablösung die Bestellung von drei Mann, ja eigentlich sechs Mann, weil die Mannschaften durch den Wachtdienst so ermüdet seien, daß sie nach demselben einen Tag frei haben müßten. Nehme man an, daß für civile und militärische Zwecke nur 2000 Wachtposten nothwendig seien, so könnte man 12 000 Mann ersparen, sei es im Interesse einer Verminderung der Präsenzstärke, sei es zur Durchführung der Verkürzung der Dienstzeit. Die Militär⸗ wachtposten hätten im gegebenen Falle weder eine besondere Lokal⸗ noch eine besondere Personalkenntniß an der Stelle, wo sie den Wachtdienst zu verrichten hätten. Die Schießwaffen seien auch nütz⸗ licher auf größere Entfernungen als im Handgemenge, und die ver⸗ vollkommneten mechanischen Vorkehrungen schützten die Kassen besser als Posten. Seine Partei habe eine Verminderung nicht bloß der militärischen Sicherheitsposten, sondern auch der Ehrenposten im Auge. Die bisherige Praxis stamme noch aus der Zeit, wo das Militär noch viel mehr freie Zeit gehabt habe als jetzt. Sei es nicht möglich, die Ehrenposten ganz abzuschaffen, so be⸗ schräunke man sie auf einen Ehrenposten für den Höchstcommandirenden. Ferner glaube seine Partei, auf Grund der letzten Vorfälle, daß eine Revision der in Preußen geltenden gesetzlichen Bestimmungen über den Gebrauch der Schießwaffen seitens der Militärposten dringend nothwendig sei. gesetzlichen Bestimmungen datirten aus dem ahre 1837, also aus einer Zeit, wo noch die Vorderlader im Ge⸗ brauch gewesen seien und das Laden viel mehr Zeit gekostet habe als jetzt. Angesichts dieser Manipulationen seien gewissermaßen die Excedenten schon verwarnt worden, bevor das Militär von der Schußwaffe selbst Gebrauch gemacht habe. Jetzt folge das Schießen und Laden unmittelbar auf einander. Das Geschoß selbst wirke auf eine Entfernung hin, bei der an dem Exceß ganz Unbetheiligte in die größte Lebensgefahr gerathen könnten. Die große Durchschlags⸗ fähigkeit der neuen Geschosse gefährde außer den Excedenten auch noch Dritte. Die Excesse seien meist auch nicht von solcher Bedeu⸗ tung, daß die Abwehr durch Schußwaffen in einem richtigen Ver⸗ ältnisse zu denselben stehe. Daß auch Posten ohne Schußwaffen möglich seien, bewiesen die Cavallerieposten, welche mit gezogenem Saͤbel auch ihren Zweck erfüllten. Indessen sei es eine vorwiegend militärisch⸗technische Frage, wie man die Bewaffnung der Posten zu bewerkstelligen habe, um die Gefahren zu vermindern, die mamentlich in verkehrsreichen Straßen und Plätzen durch den Gebrauch von Schußwaffen entständen. Eine Revision der einschlagenden Bestimmungen dürfe angesichts der letzten Vorkommnisse nicht länger aufgeschoben werden.

General⸗Major von Goßler: Der Beschluß der Budget⸗ ommission sei gefaßt worden unter dem Eindruck zweier Vorgänge. Es sei geschossen worden hier in Berlin in der Oranienstraße, ferner in Wiesbaden. In beiden Fällen hätten die Posten innerhalb der Grenzen der gesetzlichen Befugnisse gehandelt, und es sei niemand verletzt worden. Er glaube also, daß er es sich ersparen könne, auf diese Fälle näher einzugehen. Die Resolution, die von der Budget⸗ commission vorgelegt sei, wünsche zunächst eine Einschränkung der

Pachtposten, welche seitens der Armee für die Civilbehörden zu stellen

Diese

6 und wünsche diesen Gegenstand gesetzlich zu Der g. Richter habe ganz richtig ausgeführt, daß die Militärverwal⸗

tung dauernd bestrebt sei, die Zahl der Posten zu verringern, die für die Civilbehörden gestellt würden; er irre aber darin, daß 2000 Wachtposten innerhalb des Deutschen Reichs gestellt würden. Damit der Reichstag für seine Entschlüsse eine Unterlage habe, möchte er Zahlen anführen. Er könne diese jedoch nur anführen für den preußischen Bereich. Es würden gestellt innerhalb des preußischen Be⸗ reichs zur Bewachung von Kassen resp. von Gebäuden, in denen er⸗ hebliche Werthgegenstände vorhanden seien, 199 Köpfe täglich. Damit der Reichstag nun näher sehe, welche Gebäude in Betracht kämen, so werde in Berlin gestellt: ein Tagesposten vor dem Postgebäude in der Spandauerstraße, es würden Nachtposten gestellt zur Bewachung der Münze, des Lagerhauses, des Museums, des Reichsbankgebäudes, der General⸗Staatskasse und der Kasse der Hauptverwaltung der Staats⸗ schulden. Anders verhalte es sich allerdings mit der Leistung der Armee für die Strafanstalten. Sie stelle an Wachtcommandos für die Strafanstalten innerhalb des preußischen Bereichs 22 Offiziere, 149 Unteroffiziere, 39 Spielleute, 1835 Mann, in Summa 2045 Köpfe. Die Leistung der Armee für Civilbehörden innerhalb des preußischen Bereichs sei in Summa 2244 Köpfe. Der Passus 2 der Resolution wolle im allgemeinen Einschränkung der Militärposten auf den Straßen haben. Es werde diese Einschränkung ohne weiteres erfolgen, wenn die Posten für Civilbehörden beschränkt würden. Der Abg. Richter gehe darin noch weiter. Er wolle auch eventuell die Ehrenposten beschränken und die Posten, die aus militärischem Interesse resp. im Interesse der Disciplin aufgestellt würden. Das sei Sache der Commandogewalten. In der Hinsicht seien die verbündeten Regierungen kaum in der Lage, Seiner Majestät dem Kaiser und den Allerhöchsten Contingentsherren bestimmte Be⸗ schlüsse aufzuerlegen. Der dritte Passus beschäftige sich mit der Re⸗ vision der Bestimmungen über den Gebrauch der Schießwaffen. Es sei richtig angeführt worden, daß keine militärischen Bestimmungen darüber beständen, sondern nur gesetzliche Bestimmungen. Das Gesetz bestimme, daß von Waffen Gebrauch gemacht werden könne in vier einfachen Fällen: erstens gegen Angriffe und Widerstand durch Thätlichkeiten oder gefährliche Drohungen, zweitens wegen Un⸗ gehorsams bei Aufforderung zur Ablegung der Waffen oder sonst gefährlicher Werkzeuge, drittens bei Arrestationen zur Verhinderung von Fluchtversuchen, viertens zum Schutze der den Schildwachen anver⸗ trauten Personen oder Sachen. § 7 gebe an: Das Militär hat von seinen Waffen nur insoweit Gebrauch zu machen, als es zur Erreichung der angegebenen Zwecke erforderlich ist. Der Gebrauch der Schieß⸗ vaffe tritt nur ein, wenn entweder ein besonderer Befehl dazu ertheilt ist oder wenn die anderen Waffen unzureichend erscheinen. Es sei irrthümlich, wenn angenommen werde, daß alle Posten mit Munition ausgerüstet seien, sondern es finde eine Ausrüstung mit Munition nur insoweit statt, als es der Gouverneur oder Garnisonälteste nach seinem pflichtmäßigen Ermessen für erforderlich halte. Es bestehe in dieser Hinsicht ein Unterschied zwischen früheren und jetzigen Bestimmungen. Früher habe eine Reihe von mit geladenem Gewehr gestanden. Das geschehe jetzt nicht mehr. Es sei ohne weiteres zuzugestehen, daß es möglich sei, beim Gebrauch der Schußwaffen auch Unbe⸗ theiligte zu verletzen. Dann gebe es noch einen anderen Weg. Man könnte doch denjenigen, der den Posten zwinge, von der Schußwaffe Gebrauch zu machen, und dadurch das Leben seiner Mitbürger ge⸗ fährde, mit noch schwererer Strafe belegen. Er möchte sich dahin resumiren, daß sich vom rein militärischen Standpunkte aus die Bestimmungen über den Waffengebrauch, die seit 55 Jahren be⸗ ständen, bewährt hätten.

Abg. Singer (Soc.) bringt die Frage der Absperrung der Straßen und Plätze durch Militär bei besonderen Veranlassungen zur Sprache. Er bitte die Militärverwaltung, Sorge zu tragen, daß der Verkehr bei solchen Gelegenheiten nicht in derartiger Weise gehindert und geschädigt werde, wie es thatsächlich der Fall sei. Der dritte Punkt der Resolution sei der weitaus wichtigste. Er könne nicht annehmen, daß der Reichstag mit der Er⸗ klärung des General⸗Majors von Goßler zufrieden sein könne. Allerdings zeichne sich diese Erklärung vortheilhaft aus vor derjenigen, mit der er sich in Bezug auf diese Frage in der Budgetcommission geäußert habe. Der Zustand, der infolge der jetzigen Instruction für die Wachtposten sich in Berlin entwickelt habe, sei unerträglich. Es gehe absolut nicht länger, daß aus der geringfügigsten Veranlassung dem ersten besten Posten die Möglichkeit gegeben werde, Menschen auf belebten Straßen der Stadt zu erschießen. Es handele sich in allen diesen Fällen um ganz minime Vergehen, die im Wege des Polizei⸗ mandats mit 10 bis 15 ℳ, im allerschlimmsten Falle mit einer gering⸗ fügigen Haftstrafe geahndet würden. Und wegen solcher Vergehen sollten Wachtposten befähigt werden, das Todesurtheil über Mitbürger nicht bloß zu verhängen, sondern auch gleichzeitig zu vollstrecken! Dazu komme, daß diese Fälle durchaus nicht ver⸗ einzelt seien. Man habe in Berlin gerade in dem letzten Jahre eine Anzahl solcher Fälle erlebt, und auch in Wiesbaden sei kürzlich in verkehrsreicher Gegend seitens eines Wachtpostens von der Schußwaffe Gebrauch gemacht worden. Die Thatsache, daß dabei vorübergehende Passanten in Lebensgefahr geriethen, sollte mit zwingender Nothwendigkeit die Militärverwaltung dahin führen, die Instruction für Wachtposten in entsprechender Weise abzuändern oder dieselben in verkehrsreichen Straßen nicht mit scharfen Patronen auszurüsten. Der Regierungsvertreter habe gemeint, ob man die Sache nicht derartig regeln könne, daß man die Schuldigen möglichst streng bestrafe; aber demjenigen Unbetheiligten, der todtgeschossen sei, werde kaum Genugthuung gegeben, wenn der Ver⸗ anlasser seines Todes mit einer stärkeren Strafe belegt werde. In der Commission habe der Vertreter der verbündeten Regierungen die Frage in anderer Weise behandelt, wogegen er auch hier im Plenum auf das allerschärfste Protest erheben müsse. Er habe gemeint, die bestehende Instruction für die Militärposten sei nothwendig, weil man dieselben gerade vor der alleruntersten Volksklasse schützen müsse; man könne die Posten nicht schändlichen Angriffen derselben ausgesetzt lassen. Aber wem in aller Welt sei es eingefallen, irgendwie zu ver⸗ langen, daß der Wachtposten wehrlos etwaigen Angriffen ausgesetzt sei? Das heiße die Dinge so verschieben, daß man nicht mehr verstehe, was weiß und was schwarz sei. Es handele sich hier nicht um den Schutz der Posten, sondern um den Schutz der wehrlosen Bürger gegen überschäumendes Temperament oder sonstige Unbesonnenheiten der Wachtposten, es handele sich um den Schutz der Bürgerschaft, von der das Militär lebe. Warum folge man nicht dem Beispiel Oesterreichs, wo der Gebrauch der Waffe seitens der Posten nur dann gestattet sei, wenn sie angegriffen würden? In derartigen Fällen werde niemand dem Posten verdenken, daß er sich seiner Haut wehre, obwohl es dann auch noch nicht noth⸗ wendig sei, eine solche Waffe zu gebrauchen, wie sie das Militär jetzt habe. Zur Vertheidigung könnte auch immer noch das Seiten⸗ gewehr benutzt werden. Der Gebrauch der Schußwaffe seitens der Posten sei ein Ausfluß des Militarismus, ein Ausfluß derjenigen Stellung, die nun einmal das Militär in Deutschland einnehme.

Abg. Richter (dfr.): Er könne nur bestätigen, daß die Ab⸗ sperrungen von Straßen beim Empfange auswärtiger Fürstlichkeiten in der Bürgerschaft sehr viel Unzufriedenheit und Unwillen hervor⸗ riefen; man sage sich allgemein: das sei doch früher nicht gewesen; warum denn jetzt? Die Schaulustigen mögen sich ja solche Be⸗ lästigungen gefallen lassen; ganz anders sei es aber bei denen, welche die Nothwendigkeit, ihren bürgerlichen Geschäften nachzugehen, zwinge, die betreffenden Straßen, die meist die verkehrsreichsten seien, zu passiren;

für diese sei eine solche Absperrung eine Unzuträglichkeit der schwersten Art. In der Frage der Wachtposten halte er eine Verständigung zwischen der Militärverwaltung und den bürgerlichen Kreisen für möglich. Die Interessen seien ja identisch. Wenn er von einer Zahl von 2000 Wachtposten gesprochen habe, so habe er gemeint sowohl diejenigen militärischen Charakters als die für Civilbehörden: es wäre interessant, die beiden einzelnen Zahlen zu erfahren. Der General⸗ Major von Goßler habe gesagt, welche Posten man aufstellen solle, sei Sache des Commandos. Es mwoe freilich verkehrt, wollte der Reichstag im einzelnen Bestimmung darüber treffen, welche Posten hier oder dort aufzustellen seien; aber bei Abmessung der Gesammtzahl der Posten finde die Commandogewalt eine natur⸗ gemäße Grenze an der Frage der Kostenaufbringung, wie überhaupt die Commandogewalt durch das Geldbewilligungsrecht dieses Hauses eingeschränkt sei. Auch viele militärische Posten seien übrigens nicht der Disciplin, sondern der Sicherheit wegen aufgestellt, z. B. vor Magazinen. Der Vertreter der Regierung erkläre sich mit dem Gesetz von 1837 ganz zufrieden das würde genügen, wenn die Militärverwaltung allein auf der Welt wäre, oder wenn es sich um Posten auf ganz abgelegenen Stellen, wie etwa Artillerie⸗Schieß⸗ plätzen, handelte; wo aber verkehrsreiche Straßen in Frage kämen, müsse das bürgerliche Interesse den militärischen gegenüber abgewogen werden. Zu der Höhe der Anschauung, daß, wenn ein Unschuldiger verletzt werde, derjenige, der durch ein Vergehen den Anlaß dazu geboten habe, schärfer bestraft werden möge, könne weder er, noch auch wohl irgend ein Jurist ihm folgen. In Rech⸗ nung müsse man auch ziehen, daß die, welche einen Posten angriffen, meist unzurechnungsfähig seien, entweder Betrunkene oder Kinder, wie in dem Fall an der Invalidensäule. Man solle also erwägen, ob das unter ganz anderen Verhältnissen des Verkehrs und der Waffen⸗ wirkung gegebene Gesetz heut noch in dem Umfang durchgeführt werden könne, wie bisher, oder ob nicht in der That eine Revision nöthig sei.

Abg. Dr. von Frege (cons.): Es wäre für die Resolution gün⸗ stiger gewesen, hätte Abg. Richter allein sie motivirt, denn ent⸗ sprechend seinen Ausführungen habe sich die ganze Commission dahin geeinigt, daß Vorkommnisse, wie die in Rede stehenden, sich nicht wiederholen sollten; darüber sei eine „opinio omnium“ vorhanden gewesen. Durch die Uebertreibungen des Abg. Singer werde der gute Kern der Sache geschädigt. General⸗Major von Goßler habe in der Commission sich nicht anders ausgesprochen als heute. Jeder Soldat sei ein Mann aus dem Volke und darum müßten Uebergriffe nach beiden Seiten vermieden werden. Vereinzelte Posten seien übrigens oft den Angriffen ganzer Rotten ausgesetzt, die dürfe man auch nicht in der Vertheidigung hindern. Der zum Militär eingezogene Sohn einer Wittwe verdiene mindestens ebenso sehr die Fürsorg des Reichstags, wie der, der sich in einer Destillation zum Angriff gegen den Posten animirt habe. Er hoffe also, daß durch Verord⸗ nungen oder gesetzgeberische Maßregeln den gegenwärtigen Miß⸗ ständen werde abgeholfen werden können. Er bitte aber, mit dieser Angelegenheit nicht die Absperrungsmaßregeln zu verbinden; das sei eine geringfügige Sache, die in jeder Großstadt leicht einmal vor⸗ kommen könne. Was die Posten anlange, so liege ihre Verwendung nicht im Interesse der Civilverwaltung, ziehe man diese Posten ein, so gefährde man Reichseigenthum.

General⸗Major von Goßler: Er wolle sich nur gegen einzelne Ausführungen des Abg. Singer wenden. Es sei ja schon durch den Vorredner festgestellt worden, daß er (Redner) die Grundlage, auf der er stehe, nicht verschoben habe. Er wisse nicht, worauf die Annahme des Abg. Singer in dieser Hinsicht beruhe. Dann habe er von den verkehrsreichen Gegenden in Wiesbaden gesprochen, in welchen der betreffende Schuß gefallen sei. Es habe sich der Flüchtling in eine Gasse geflüchtet, die, 50 Schritte lang, in der Gegend der katholischen Kirche ganz menschenleer gewesen sei. Dann möchte er noch hervorheben, daß man genöthigt sei, z. B. in Elsaß⸗Lothringen, die Posten, die früher ohne Munition gestanden hätten, mit Munition zu versehen. Es sei seiner Zeit in Metz ein Wachtposten ermordet worden, und in diesem Jahre, am 12. Januar 1892, sei ein Posten in Mainz durch den Helm geschossen worden, ohne daß es gelungen sei, den Uebelthäter festzunehmen. Er möchte sich auf diese Erklärung beschränken.

Abg. Singer (Soc.): Er verwahre sich dagegen, daß der Abg. Dr. von Frege die Ausführungen des Regierungsvertreters in der Com⸗ mission und hier im Hause als gleichbedeutend bezeichne, und berufe sich dabei auf das Zeugniß der übrigen Commissions⸗ mitglieder. Wenn es auch nicht ins Protokoll aufgenommen worden sei, so sei die Sache damit nicht aus der Welt geschafft. Der General⸗Major von Goßler habe in der Commission ge sagt: Man dürfe die Posten nicht wehrlos den mörderischen An⸗ griffen der untersten Klassen aussetzen. Deuteten diese Worte auch nur mit einem Schein von Aehnlichkeit darauf hin, daß sie gleich⸗ werthig seien mit den heutigen? Nein.

Abg. Dr. Meyer⸗Berlin eädfr.): Bei der gegenwär⸗ tigen Entwickelung der Waffen müsse die Instruction geändert werden. Er wolle die Posten nicht wehrlos machen, aber ein kurzes Resumé der vorgekommenen Fälle zeige, daß überall ein Mittel zur Abhilfe vorhanden gewesen wäre. In dem einen Fall sei ein unreifer Junge erschossen worden, der einen Posten geneckt habe; hier hätte das Unglück vermieden werden können, wenn es dem Posten gestattet wäre, einen blinden Schuß abzufeuern, der zweifel⸗ los auch seine Wirkung nicht verfehlt hätte. In dem zweiten Fall habe ein Transporteur auf einen flüchtigen Gefangenen geschossen und einen Dienstboten verwundet in diesem Falle wäre zu helfen gewesen, wenn der Transport nicht zu Fuß, sondern in einem Wagen erfolgt wäre. In dem dritten Fall habe der Posten auf einen Mann geschossen, der sich eines unbedeutenden Polizeivergehens schuldig gemacht habe, und allerdings sein Ziel verfehlt; diesmal hätte die Sache vermieden werden können, wenn die Posten angewiesen wären, sich um solche Vergehen nicht zu kümmern, die man der Schutzmannschaft überlassen könne. Nach diesen Fällen glaube er, daß viel für die Sicherheit der Bevölkerung geschehen könnte, ohne daß man die Selbstvertheidigung und Sicherheit der Posten zu opfern nöthig hätte. 8

AbgsRichter (dfr.): Es sei in der Budgetcommission noch nicht möglich gewesen, eine bestimmte Resolution über die Frage der Heranziehung später eingetretener Einjährig⸗Freiwilliger zu Landwehr⸗ übungen nach dem 32. Lebensjahr zu formuliren. Jedoch habe die Militärverwaltung dort bereits eingeräumt, daß solche Fälle mehr⸗ fach vorgekommen seien. Das Gesetz über die Controle des Be⸗ urlaubtenstandes gestatte, Personen nach dem 32. Lebensjahre zu Land⸗ wehrübungen einzuziehen, nur dann, wenn sie infolge eigenen Verschul⸗ dens verspätet in den Dienst eingetreten seien. In den vorgekom⸗ menen Fällen könne aber von einem Verschulden nicht die Rede sein. Die Militärverwaltung sei in Bezug auf die Auslegung des Gesetzes nicht ohne Zweifel. Die Frage habe eine nicht geringe Bedeutung, weil die Fälle zahlreich zu sein schienen. Daß sich der Reichstag damit beschäftige, sei schon deshalb angezeigt, weil es an jeder unab⸗ hängigen, in letzter Linie darüber entscheidenden Instanz fehle. Den Einjährig⸗Freiwilligen sei allgemein zugelassen, daß die Erfüllung der Dienstpflicht bis zum 23. und 25. Lebensjahre hinausgeschoben werde, und zwar mit Genehmigung der Militärbehörde. Wenn man da von einem Verschulden spreche, so würde ja die Ersatzbehörde selbst mitschuldig sein, weil sie die Genehmigung ertheilt habe. 8

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