Es werden daher alle Diejenigen, welche Rechte an der fraglichen Grundfläche zu haben ver⸗ meinen, aufgefordert, solche spätestens in dem auf den 6. April d. Js., Morgens 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte angesetzten Termine anzumelden unter dem Rechtsnachtheile, daß nach Ab⸗ lauf dieser Frist die Braunschweigische Eisenbahn⸗ Gesellschaft als Eigenthümerin des vorgedachten Grundstücks in das Grundbuch eingetragen werden wird und daß, wer die ihm obliegende Anmeldung unterläßt, sein Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grund⸗ buchs das Grundstück erworben hat, nicht mehr geltend machen kann. —
Wolfenbüttel, 11. Februar 18922.
Herzogliches Amtsgericht. Behrens.
[67815] 8 Die Maria Magdalena Hoffmann aus Alt⸗ strimmig, angeblich später mit einem Bäcker Trumm zu Moersdorf verehelicht, oder deren etwaigen Erben werden auf Anordnung des hiesigen Königlichen Amtsgerichts auf den 15. März 1892, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor die Abtbeilung für Grund⸗ buchsachen desselben Gerichts geladen, um ihre An⸗ fprüche an dem Grundstücke Flur 3 Nr. 594 unterste Heinbuchwiese“, Wiese, groß 57 Quadrat⸗ meter, zu Mittelstrimmig, geltend zu machen, mit dem Hinweis, daß im Falle des Ausbleibens im Termine die Gemeinde Mittelstrimmig als Eigen⸗ thümerin des gedachten Grundstücks eingetragen wird.
Zell, den 8. Februar 1892. Die Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts,
Abtheilung II. 1
[67810] Bekanntmachunng. .
Das Grundstück Strasburg Nr. 389 eine bei Bobrowisko belegene Wiese 72,80 a groß, soll auf den Antrag des Fräuleins Louise Goetz in Stras⸗ burg zum Zwecke der Besitztitelberichtigung auf den Namen der Kaufmannswittwe Johanna Bader auf⸗ geboten werden. *Es werden deshalb alle Eigenthumsprätendenten, insbesondere der am 3. März 1823 geborene Gustav
Adolf Constantin Bader aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das Grundstück spätestens in dem
Termine 1 8 den 7. April 1892, Vormittags 11 Uhr
anzumelden, widrigenfalls ihr Ausschluß und die
GU
Eintragung des Besitztitels für die Wittwe Johanna
Bader erfolgen wird. III. F. 1/92. — Strasburg, W. Pr., den 7. Februar 1892. Königliches Amtsgericht.
[67832 Oeffentliche Zustellung. In Sachen, betreffend die Anlegung des Grund buchs für die Gemeinde Harzheim, wird der Werne
Koch aus Vussem, dessen gegenwärtiger Wohnor
und Aufenthalsort unbekannt ist, zu seiner Verneh⸗ mung über das an seinem Namen im Flurbuche von
Harzheim eingetragene Grundstück Flur 33 Nr. 204 — Im Pöntchen — Weid
Flur 33 — 7,22 a groß,
auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts, Ab⸗
theilung IV., hierselbst zu dem auf Freitag, de
8. April 1892, Vormittags 10 Uhr, vor dem bezeichneten Amtsgerichte anberaumten Termin öffent⸗
lich geladen. “ Wird ein Anspruch an das Grundstück nicht an
gemeldet, so erfolgt gemäß § 58 des Gefetzes vom
12. April 1888 die Eintragung 1) des Ackerers Peter Jervos und 2) des Ackerers Johann Jervos, Beide zu Har heim,
als gemeinschaftliche Eigentbümer im Grundbuche
ohne Einwilligung des Geladenen — Harzhei Nr. 65/11. —
Gemünd, den 10. Februar 1892. Gerichtsschreiberei, Abtheilung IV.
[67807) Aufgebot. Auf den Antrag: 1) der Wittwe
Gronemann, Elisabeth,
2) des Vormundes Dr. med. Paul Alt hierselbst,
wird der Bruder der Antragstellerin zu 1, u Mündel des Antragstellers zu 2, der Kaufma
geb.
Jatzen und dessen Ehefrau Anna Margaretha, geb. Lührs zu Wremen,
2) die unverehelichte Anna Margaretha Grabbe, geb. am 14. Dezember 1834 zu Padingbütteler⸗ Strich, Tochter des Arbeiters Johann Cord Grabbe
2 2 und dessen Ehefrau Rebecca, geb. Prigge zu Pading⸗ ütteler⸗Strich,
büth Meta Dorothee Kleunck, geb. am 22. Oktober 1827 zu Dorum, Tochter des Ar⸗ beiters Hermann Klenck und dessen Ehefrau Becke, geb. Richers, zu Dorum, 88 3 4) der Arbeiter Hinrich Wilhelm Angelbeck aus Midlum, geb. am 25. Oktober 1830 zu Altenbruch, Sohn des Arbeiters Nikolaus Hinrich Angelbeck und dessen Ehefrau Maria Rebecca, geb. Kath, zu Alten⸗ bruch, 8 5) Eide Friedrich Brümmer, geb. am 10. März 1832, und Johann Hinrich Brümmer, geb. am 12. November 1825, Söhne des weiland Johann Gerhard Brümmer und dessen Ehefrau Magdalena Dorothee, geb. Harms, zu Cappel⸗Altendeich,
6) August Heinrich Brandt, geb. am 7. Sep⸗ tember 1848 zu Wremen, Sohn des Müllers Johann Hinrich Brandt und dessen Ehefrau Meta Margaretha, geb. Kellers, zu Wremen,
27) die unverehelichte Anna Dorothee Lührs, geb. am 19. März 1831, Tochter des Arbeiters Harm Friedrich Lührs aus Cappel⸗Neufeld,
8) der Arbeiter Peter Hinrich Müller Dorumer⸗Marren, geb. am 28. Januar 1841 Knill, Sohn der unverehelichten Helene Müller zu Knill,
über deren Leben seit zehn würdigen 8 Antrag der dazu Berechtigten, nachdem Antragstellern den Vorschriften des § 2 setzes über die 1 sonen vom 23. Mai 1848 Genüge durch aufgefordert, sich binnen spätestens am Dieustag,
Jahresfrist
einen gehörig legitimirten
unterzeichneten Gerichte zu melden. 3
Falls bis zu dem angegebenen Zeitpunkte ein
Meldung nicht eingegangen ist, sollen die oben nähe
bezeichneten verschollenen Personen
und ihr Vermögen den
oder Nachfolgern überwiesen werden.
Zugleich ergeht hiermit die Aufforderung
Ran alle Personen, welche über das Fortlebe
der Verschollenen Kunde geben können, davo
Mittheilung zu machen,
9. für den Fa 1 aber an etwaige Erb⸗ berechtigte ihre Ansprüche a
2.
oder
r werden wird. 1 t Dorum, den 4. Februar 1892. Königliches Amtsgericht
e Ausfertigung Aufgebot.
iu neten Personen, nämlich:
1) des Josef Pschierl, bruar 1828 in Schönbrunn, als der illeg. Sohr verstorbenen ledigen Dienstmagd Cäcilia Pschierl v
geboren
n⸗ da, als Schuhmachergeselle angeblich im Jahre 1849 nach Amerika ausgewandert und seit dieser Zeit ver⸗
schollen; z⸗
ungefähr
Schäfflergeselle von Schönbrunn, und
Jahre 1865 nach Amerika ausgewandert Jah 1877 verschollen;
8 (C
Anfangs des Jahres 3) des Bonifazius 1852 zu Attenzell
m
als der Sohn der nun v
letztere eine geborene gewandert und seit Ende 1877 verschollen;
1809 in Kipfenberg, So nd mannseheleute Mathias
nn
aus zu Rebecca
Jahren keine glaub⸗ Nachrichten eingegangen sind, werden auf nachdem von den Ge⸗ Todeserklärung verschollener Per⸗ geleistet ist, hier⸗ und den 4. April 1893, Morgens 10 Uhr, entweder in Person oder durch - Bevollmächtigten bei dem
der demnächstigen Todeserklärung Nachfolge⸗ zumelden, anderen⸗ falls bei der Ueberweisung des Vermögens der Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen
Behufs Todeserklärung der nachstehend verzeich⸗
am 23. Fe⸗ der illeg. Sohn der
2) des Karl Pschierl, geboren am 3. November 1840 zu Schönbrunn, illeg. Sohn der sub Nr. 1 genannten Cäcilia Pschierl und des ledigen Tag⸗ löhnersohnes Friedrich Schneider von Kipfenberg,
Vevmißten Nachrichten empfangen haben oder Auf⸗ schluß ertheilen können, hierü . bezeichneten Termine Mittheilung bei machen.
[67811]
wird der Bruder der Mutter der Antragstellerinnen, der Bauersohn Anton Wolff, ehelicher Sohn des Bauern Franz Wolff und der Anna, geb. Schulzki,
sich twa ohh Krämersdorf entfernt hat und von welchem seitdem
eine Nachricht nicht eingegangen ist, aufgefordert, sich
zember 1892, Vormittags 11 Uhr, bei dem
e 8
für todt erklärt nächsten bekannten Erben
n n
on
im
seit
Heindl, geboren am 27. April
er⸗
storbenen Wirthseheleute Josef und Franziska Heindl, Meier von dort, zuletzt wohn⸗ haft in Attenzell, im Juli 1877 nach Amerika aus⸗
4) des Johann Völkl, geboren am 12. Januar Sohn der verstorbenen Zimmer⸗ und Margaretha Völkl, letztere geborene Tratz von da, als Bräugehilfe 9
sei
8
3) an alle Diejenigen, welche über das Leben der
vor dem oben⸗ Gericht zu
einfeld, den 9. Februar 1892. b SFehchesschbe bene des Königlichen Amtsgerichts. (Unterschrift), K. Sekretär. Aufgebot 8 Auf den Antrag: 1“ 8u 11 1) der Besitzerfrau Maria Bernsdorf, geb. Krause, in Freudenberg, 8 2) der Besitzerfrau Apollonia Kosakowski,
Krause, in Potritten, . . vertreten durch den Rechtsanwalt Eichholz in Allenstein,
geb.
eb. zu Kraemersdorf am 11. Juni 1818, welcher vor etwa 12 Jahren aus seinem Wohnorte
spätestens in dem Aufgebotstermine den 30. De⸗ unterzeichneten Gerichte (Terminszimmer) zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird. Seeburg, den 8. Februar 1892. Königliches Amtsgericht.
—
[67871] Aufgebot. Der Schiffscapitain Wilhelm Johannes Christian Zerrahn von hier, geboren am 7. Dezember 1848, zuletzt Führer des in Tönning beheimatheten Dampfers Emma, ist verschollen und zwar wahrscheinlich ver⸗ unglückt mit der ganzen Besatzung dieses Schiffs auf der Reise desselben von Burntisland (in Schott⸗ land) nach Tönning im Januar 1890. Auf Antrag der Ehefrau desselben, Emma Catharina Friederike, geborenen Hafemann, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Hermann Binder in Hamburg, werden mittels dieses Aufgebots; 1) der Verschollene aufgefordert: sich spätestens in dem hiemit auf Freitag, den 25. November 1892, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine an unterzeichneter Gerichts⸗ stelle zu melden, unter dem Rechtsnachtheil, daß derselbe für todt erklärt, seiner Ehefrau die Wiederverheirathung verstattet und sein Ver⸗ mögen den in Folge seines Todes dazu Berech⸗ tigten zugesprochen werden wird, — 2) Alle, welche außer der Antragstellerin und ihren vier Kindern, Anna Louise Dorothea, Johannes Heinrich Friedrich, Ernst Emil und Wilhelm Johannes Vollgeschwister Zerrahn, Erbansprüche an den Nachlaß des Verschollenen zu haben ver⸗ meinen, diese ihre Ansprüche unter Angabe des Grundes und unter Beifügung der Beweis⸗ urkunden spätestens in dem angegebenen Aufge⸗ botstermin geltend zu machen, unter dem Rechts⸗ nachtheil, daß die nicht gemeldeten Erbansprüche bei der Regelung des Nachlasses nicht berück⸗ sichtigt werden, 1 3) die Glaubiger des Verschollenen ihre Ansprüche spätestens im Aufgebotstermin anzumelden, unter dem Rechtsnachtheil, daß die nicht gemel⸗ deten Ansprüche nur noch insoweit geltend ge⸗ macht werden können, als der Nachlaß nicht durch Befriedigung der angemeldeten oder be⸗ kannten Ansprüche erschöpft ist. Alle, welche von dem Leben oder Tode des Ver⸗ schollenen Nachrichten besitzen, werden aufgefordert, dem unterzeichneten Gericht davon Anzeige zu machen. Lübeck, den 10. Februar 1892. Das Amtsgericht, Abth. I. gez. Asschenfeldt Dr. Veröffenklicht: Propp, Gerichtsschreiber. [67799] Berichtigung. Zu dem diesseits zum Zwecke der Todeserklärung erlassenen Aufgebote vom 28. April 1891 (Termin den 14. Juni 1892) wird berichtigend bemerkt, daß die unter Nr. 2 desselben genannte Ehefrau des Philipp Doppler in Amerika, Marie Louise Jo⸗ hanne, geb. Beyer, Tochter des Kaufmanns Friedrich Christian Franz Beyer zu Greifswald am 27. März
[67813)
storbenen Joha . tc nämlich des Rechtsanwalts Dris. C. Aug. Schre⸗ der jr., wird ein Aufgebot dahin erlassen:
sammten vorhandenen Nachlasses zu setzen, den⸗ selben zu realisiren und den Bestimmungen des Testaments gemäß zu vertheilen, sowie den dem⸗ selben zu diesem Zwecke eingeräumten nissen und Machtvollkommenheiten, mit denen man hierorts Testamentsexekutoren zu bekleiden pflegt, namentlich der Befugniß, zum Nachlaß gehörendes Grundeigenthum, Hypotheken und Werthpapiere auf seinen alleinigen Konsens n veräußern, umzuschreiben, tilgen und verklaufn liren zu lassen, widersprechen wollen, werden aufgefordert, solche An⸗ und Widersprüche bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Dammthor⸗ straße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens
aber in dem auf Freitag, den 8. April
1892, “ 1 Uhr, anberaumte
Aufgebotstermin, daselbst Parterre Zimmer Nr. 7
anzumelden — und zwar Auswartige unter Be⸗
stellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten
— bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 6. Februar 1892.
Das Amtsgericht Hamburg Abtheilung für Aufgebotssachen. gez. Tesdorpf Dr.
Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehülfe.
Aufgebot. des Testamentsvollstreckers des ver⸗
Auf I“ Testament 1 ann Hinrich Lüttkens, oder Luetckens,
Alle, welche — abgesehen von den bekannten im Aufgebotsantrage, welcher zur Einsicht der Betheiligten auf der Gerichtsschreiberei des zeichneten Amtsgerichts ausliegt, nähe bezeichneten Erben — an denjenigen Theil des Nachlasses des am 15. April 1868 mit Hinter lassung eines am 12. November 1857 errichteten am 24. April 1868 publicirten Testaments ver⸗ storbenen Johann Hinrich Lüttkens, ode Luetckens, von welchem die am 4. September 1891 verstorbene Fanni, geb. Lüttkens, des Abraham Classen Wittwe, den Zinsgenuß hatte, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu habe vermeinen oder der Erbberechtigung der be kannten Ecben oder einzelner derselben, wie auch der vom Antragsteller beabsichtigten Vertheilung des Nachlasses an die bekannten Erben wider⸗ sprechen wollen, werden aufgefordert, sols⸗ An⸗ und Widersprüche bei dem unterzeichnete Amtsgericht, Dammthorstraße 10, I. Stock Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 8. April 1892, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, daselbst barterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden — und zwar Auswärtige unter Bestellung eines biesige Zustellungsbevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 8. Februar 1892. 8 6 Das Amtsgericht Hamburg, Abtheilung für Aufgebotssachen. gez. Tes dorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehülfe. [67794] Aufgebot. Auf Antrag des Nachlaßpflegers Schmiedemeisters Emil Jurisch in Neumark werden die unbekannten Erben bezw Rechtsnachfolger des am 13. Juli 189 in der chirurgischen Klinik zu Halle a./S. der storbenen Dienstknechts Bernhard Albert Eckardt aus Möckerling aufgefordert, spätestens im Aufgebots⸗ termine den 6. Dezember 1892, Vormittags 10 Uhr, vor Erlaß des Urtheils ihre Ansprüche auf den Nachlaß des genannten Eckardt bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls die selben mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß werden ausgeschlossen und der Nachlaß dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung deffen aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des C schaftsbesitzers anzuerkennen schuldig und von selben weder Rechnungslegung noch Ersatz d Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch handenen zu fordern berechtigt ist. Mücheln, den 3. Februar 1892. Königliches Amtsgericht.
[67505]
1841 (nicht 1827) geboren ist.
bezw. Bäckergeselle Friedrich Eduard Emil Reich, geboren am 25. Oktober 1846 zu Pritzwalk, Sohn des Rentiers Georg Friedrich Reich und dessen Ehe⸗ frau Dorothea Maria, geborene Rochow, welcher von seinem Wohnort Charlottenburg nach vorübergehendem Aufenthalt in den Jahren 1871 und 1872 in Perle⸗ berg, dann im Jahre 1873 nach Amerika aus⸗ gewandert und sodann verschollen ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin am 19. De⸗ zember 1892, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird. Charlottenburg, den 6. Februar 1892. 6 Kdoönigliches Amtsgericht. von Arnim.
18
[67796] Aufgebot.
Der Gütlerssohn Franz Paver Hausner von Hohen⸗ fels, geb. 6. Februar 1818 dortselbst, seit dem Jahre 1832 verschollen, soll auf Antrag der Maurerswittwe Maria Lutz von Hohenfels für todt erklärt werden. Es ergeht die Aufforderung:
a. an Franz Xaver Hausner, spätestens an dem auf Samstag, 3. Dezember 1892, Vor⸗ mittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungssaale anberaumten Aufgebotstermine persönlich oder schriftlich beim unterfertigten Gerichte sich anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt wird,
b. an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen,
c. an alle diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hier⸗ über bei Gericht zu machen. 8 8
Parsberg, am 5. Februar 1892.
Königliches Amtsgericht. gez. Siry. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber am K. Amtsgerichte Parsberg. (12 8) Sarg.
[67809] 1 1 3
ESdictalladung behufs Todeserklärnung. Die nachbenannten verschollenen Personen: 1) Wilhelm Friedrich Jatzen, geb. am 18. Juli
Jahre 1826 nach Ungarn ausgewandert und 1836 verschollen, für welche bei dem unterfertigten Gerichte Vermögen curatelamtlich verwaltet wird, ergeht hiermit auf Antrag der vom Pflegschafts⸗ gerichte hierzu angewiesenen Curatoren der Ver⸗ schollenen beim Vorhandensein der gesetzlichen Voraus⸗ setzungen Aufgebot mit der Aufforderung: 1) an die Verschollenen, spätestens im Aufgebots⸗ termin, als welcher Freitag, 30. Dezember 1892, Vormittags 9 Uhr, dahier bestimmt wird, per⸗ sönlich oder schriftlich bei Gericht sich anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt würden:; 2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen Aufgebotsverfahren wahrzunehmen, und
3) an alle Diejenigen, welche über das Leben der hier in Frage stehenden Verschollenen Kunde geben können, Miktheilung hierüber anher zu machen.
Kipfenberg, den 9. Februar 1892.
K. Amtsgericht.
(L. S.) gez. Winstel, Kgl. Amtsrichter Den Gleichlaut vorstehender Ausfertigung dem Originale bestätigt:
Kipfenberg, den 13. Februar 1892. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Kipfenberg. (E. S.) Hoenning, K. Sekretär.
im
mit
[67466 Aufgebotsbekanntmachung. End Cäcilia, geboren am 22. August 1837 zu S beheimathet in Erlabronn, und zuletzt wohnhaft in Krettenbach, welche vor beiläufig 30 Jabren nach Amerika auswanderte und seitdem verschollen ist, soll auf Antrag der Gebrüder Michael und Valentin End von Bleiweis für todt erklärt werden.
Mit Beschluß vom 4. Februar d. J. hat das K. Amtsgericht Scheinfeld das Aufgebotsverfahren eingeleitet und Aufgebotstermin auf 1. März 1893, Vormittags 9 Uhr, anberanmt.
Demgemäß ergeht die Aufforderung:
1) an die Cäcilia End, spätestens im Aufgebots⸗ termin persönlich oder schriftlich bei dem K. Amts⸗
für todt erklärt werden wird;
gerichte Scheinfeld sich anzumelden, widrigenfalls sie
2) an die Erbberechtigten, ihre Interessen im Auf⸗
Greifswald, 11. Februar 1892. Königliches Amtsgericht.
[67802] Aufgebot. Auf Antrag . 1) des Fräulein Caroline Heinriette Werner hier, des Fräulein Friederike Werner von hier, ad 2 zugleich als Generalbevollmächtigte der Frau Caroline Dorothea Emma Scheibert, geb. Werner, aus Lyck, werden die Nachlaßgläubiger und Ver⸗ mächtnißnehmer des am 29. Mai 1880 zu Tilsit verstorbenen Amtsgerichtsrath Eduard Dodillet auf⸗ gefordert, spätestens im Aufgebotstermine, den 29. April 1892, Vormittags 10 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß desselben bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 16, an⸗ zumelden, widrigenfalls sie gegen die Benefizial⸗ erben ihre Ansprüche nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten An⸗ sprüche nicht erschöpft wird.
Tilsit, den 8. Februar 1892.
Königliches Amtsgericht. III.
“ u“
Amalie
2) Johanne Sophie
[67814] Aufgebot. Auf Antrag des Testamentsvollstreckers des ver⸗ storbenen Johann Diederich Meyer, nämlich des Hausmaklers Anton Hübener, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Seebohm, Scharlach, Westphal und Poelchau⸗ wird ein Aufgebot dahin erlassen: Alle, welche an den Nachlaß des hierselbst am
26. Dezember 1891 verstorbenen Johann Diederich Meyer Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser am 5. September 1888 errichteten, mit zwei Nachträgen vom
27. März 1890 und 15. Dezember 1891 ver⸗ sehenen, am 7. Januar 1892 publicirten Testa⸗ ments, wie auch der Ernennung des Antrag⸗ stellers zum Testamentsvollstrecker und der dem⸗ selben eingeräumten Befugniß, sich nach dem
Ddgs
37 zu Wremen, Sohrn Hausmanns Hinrich
gebotsverfahren wahrzunehmen;
In dem auf Antrag des Bäckermeisters Friedrich Wilhelm Leopold Hölbe hierselbst, 1 Aufgebotsverfahren behufs Kraftloserkärung de auf den Namen Ludwig Hölbe lautenden Teeu⸗ ments über die Erbbegräbnißstelle Nr. 1812 au, der Begräbnißplatze außer dem Buntenthore hierselbst ist durch Ausschlußurtheil hiesigen Amtsgerichts von 12. Februar 1892 das bezeichnete Document kraftlos erklärt. Bremen, 12. Februar 1892.
Der Gerichtsschreiber: Stede.
eröffneten
[67539] 8 89 1““ In der Aufgebotssache Pieper und Genossen de⸗ das unterzeichnete Königliche Amtsgericht durch 12r am 26. Januar 1892 verkündete Ausschlußurthen die nachstehenden angeblich verloren gegangen Urkunden: .X“
1) ie Obligation vom 10. Juli 1858 Cessionsacte vom 28. Dezember 1
800 Thlr. v. D. R. M. jetzt 1800
3 % verzinslich, ausgestellt von ⸗ Friedrich Blunck, bezw. Jochim, a. Schipphorst, aus welchen Urkunden im Erut⸗ buch von Neumünster Bd. I. Dh. ges Abth. III. unter Nr. 2 — 1800 ℳ . e Hufner --eee Pieper, Latendorf, eine tragen stehen, Z1 1885 den Abfindungsvergleich vom 14. Arrikae zwischen dem Schlosser Heinrich Pau Fws. Götze, Neumünster, und den Vormmeä⸗ des Antragstellers, aus welcher Urkunde in letzteren im Grundbuch von Neumrig. Bd. V. Bl. 30 Abth. III. Nr. 2 320 ebgs v. D. R. M. jetzt 720 ℳ eingetragen ieg den Hypothekenbrief vom 8. Novem vzerte nebst Schuldurkunde der Ehefrvauer c. Gesine Friederike Honnen, geb. Müller, ge Kummerfeld, vom 4. November
1890 dr für den Antragsteller im Grundbuch begr Kummerfeld Bd. 1. Bl. 4 Abth. III. eingetragene 1500 ℳ — werden für kraftlos erklärt. zn Neumünster, den 29. Januar 1892. Koönigliches Amtsgericht.
Ableben des Erblassers in den Besitz des ge⸗
zum
Vierte Beilage
„Anzeiger und Königlich Preuf
Berlin, Dienstag, den 16. Februar
eeen
1892.
1 Untersuchungs⸗Sachen.
2. Aufgebote, Zuastellungen u. dergl.
3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
Oeffentlicher Anzeiger.
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. .Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften .Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. . Bank⸗Ausweise. 8
5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
[6750635 Im Namen des Königs!
Auf Antrag des Besitzers Julius Galley zu Frevstadt, vertreten durch den Rechtsanwalt Wogan in Rosenberg, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Rosenberg Westpr., durch den Amtsrichter Kalb⸗ fleisch für Recht:
Der Hypothekenbrief über die auf dem Grund⸗ stück Freystadt Blatt 389 Abtheilung III. Nr. 5 für den Schäfer Michael Dreher in Neudeck Wolla ein⸗ getragene Post von 50 Thalern Judicatforderung, 2 Thalern 25 Silbergroschen 9 Pf. Gerichtskosten und 1 Thaler 9 Sgr. Eintragungskosten, gebildet aus einer Abschrift des Ersuchens um Eintragung vom 1. Juli 1872 nebst Ingrossationsvermerk vom 18. Juli 1872, einer Ausfertigung des Erkenntnisses des Königlichen Kreisgerichts “ vom 3. Ja⸗ nuar 1872, dem Schuldschein vom 14. März 1865 und dem Hypothekenbuchsauszug vom 11. Juli 1872, wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Aufgebotsverfahrens hat der An⸗ tragsteller zu tragen.
Rosenberg Westpr., den 3. Februar 1892.
Königliches Amtsgericht. I.
[67498] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Guttentag vom 8. Februar 1892 sind: 1) der Hypothekenbrief über die in Abtheilung III. Nr. 8 auf Blatt 22 Gwosdzian für den Bauergutsbesitzer Lorenz Kubosch zu Gwosdzian eingetragene Darlehnsforderung von 200 Thlr., das Hypotheken⸗Instrument über die in Ab⸗ theilung III. Nr. 5 auf Blatt 6 Gwosdzian für den Herzoglich Braunschweig'schen Kammer⸗ Assessor August Schubert in Oels eingetragene Darlehnsforderung von 400 Thlr., das Hypotheken⸗Instrument über die in Ab⸗ theilung III. Nr. 6 auf Blatt 55 Rzendo⸗ witz für den Einlieger Bernhard Knieski zu Rendzin eingetragene Darlehnsforderung von 8 40 Thlr. für kraftlos erklärt worden. Guttentag, den 8. Februar 1892. Königliches Amtsgericht.
[67838] Oeffentliche Zustellung.
Der Müller Johann Decker zur Raumühle in Weil im Schönbuch, vertreten durch die Rechtsanwälte Fr. Haußmann & Diefenbach hier, klagt gegen seine Ehefrau Wilhelmine Decker, geborene Stahl, z. Zt. mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, mit dem An⸗ trage auf Scheidung (dem Bande nach) der zwischen den Parteien am 28. April 1887 zu Weil i./Sch. geschlossenen Ehe wegen böslicher Verlassung von Seiten der Ehefrau, welcher die Prozeßkosten aufzu⸗ grlegen seien, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Stuttgart auf Freitag, den 13. Mai 1892, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Stuttgart, den 11. Februar 1892.
Hartmann,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[67828] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Rosalie Fischer, geborene Roh⸗ land, zu Bernburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Fiedler in Bernburg, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Carl Fischer aus Bernburg, jetzt in unbekannter Abwesenheit, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien dem Bande nach zu trennen, den Beklagten für den schuldigen Tbeil zu erklären und ihm die Kosten des Rechts⸗ streits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Dessau auf den 19. Mai 1892, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der G lage bekannt gemacht.
Dessan, den 11. Februar 1892. b
„Mayländer, Kanzleirath,
Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.
[67839] Oeffentliche Zustellung. Die Wirthschafterin Pauline (Apollonia) 8 ramczyüska, geb. Czerniejewicz, zu Breslau, Friedrich⸗ straße 33 IV., vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Frwinski zu Posen, klagt gegen ihren Ehemann, den muchbinder ramczyunski, zuletzt zu Posen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung auf Ehescheidung, mit dem Antrage, die zwischen den arteien bestehende Ehe zu trennen und den Be⸗ eeesn für den allein schuldigen Theil zu erklären, 22 8 den Beklagten zur mündlichen Verhandlung tsstreits vor die Erste Civilkammer des Königli Landgerichts zu Posen auf den 17. Mai en2, Vormittags 10 lihr, mit der Auf⸗ lasseerung. einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ zu 1.S. Zum Zwecke der öffent. 28 un 8 8 annt zemacht g wird dieser Auszug der Klage be⸗ Fiedler,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
1678333 Oesgeauus. Di Oeffentliche Zustellung. Grunvaeerehelichte Glasschleifer Anna Mühl, geb. vnneenach zu Sagan, vertreten durch den Rechts⸗ Ehema wersig zu Glogau, klagt gegen ihren bekannten⸗ den Glasschleifer Otto Mühl, un⸗ mit dermn Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, ntrage: die Ehe der Parteien zu trennen
und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Glogau auf den 25. Mai 1892, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Glogau, den 11. Februar 1892.
1 (Unterschrift), Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[67536] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Barbier Christiane Gebhardt, geborene Schnieber, zu Weißstein, vertreten durch den Rechtsanwalt Kassel zu Schweidnitz, klagt gegen ihren Ehemann, den Barbier Paul Gebhardt aus Nieder⸗ Bögendorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung gemäß §§ 677, 688, 693 II. 1 Allgemeines Landrecht, mit dem Antrage: Die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die III. Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Schweidnitz auf den 23. Mai 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Schweidnitz, den 10. Februar 1892.
Exner, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[67848] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Schneider Kelm, Anna Marie Wilhelmine, geb. la Place, zu Stettin, vertreten durch den Rechtsanwalt Weltzer zu Stettin, klagt gegen ihren Ehemann, den Schneider Christian Kelm unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Stettin, Zimmer 23, auf den 6. Juli 1892, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Stettin, den 10. Februar 1892.
Zorll, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[67830] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Anna Catharina Asmus, geborene Denzau, in Quickborn (Dithmarschen), vertreten durch den Rechtsanwalt Löwenthal hierselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Dienstknecht Johann Hinrich Asmus, früher in Quickborn, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung auf Grund bös⸗ licher Verlassung mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen und den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Altona auf Dienstag, den 10. Mai 1892, Vormittags 11 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Altona, den 8. Februar 1892.
111““ Thon, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[67822 Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Steinmetz Amalie Bucki, geb. Hirsch, zu Glogau, vertreten durch den Rechtsanwalt Hahn in Glogau, klagt gegen ihren Ehemann, Steinmetz Jakob Bucki, früher in New⸗Pork Nr. 311 East 106th Street, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Glogau auf den 21. Mai 1892, Mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Mende, Aktuar,
als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [67826] Oeffentliche Zustellung.
Der Rechtsanwalt Dr. Holbein zu Weimar, als Vertreter der Frau Karoline Blau, gebor. Engel⸗ hardt in Weimar, Klägerin, in Sachen gegen deren Ehemann, den Tischler Albert Blau aus Apolda, jetzt in unbekannter Ferne, wegen Ehescheidung, ladet den Beklagten mit dem Antrage, die Ehe der Streittheile vom Bande zu trennen, bezüglich zur anderweiten mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer Großherzogl. Landgerichts zu Weimar zu dem auf Donnerstag, den 21. April 1892, Vormittags 10 Ühr, an⸗ beraumten Verhandlungstermin, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem genannten Gericht zu⸗ elassenen Rechtsanwalt zur Vertretung zu bestellen. .2 Zweck der von der 1. Civilkammer verwilligten öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Kl hiermit bekannt gemacht.
Weimar, den 10. Februar 1892.
Der Gerichtsschreiber
age
[67834] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Schuhmacher Franz, Bertha, geb. Kluske, zu Grünberg, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Gersdorf II. zu Guben, klagt gegen ihren Ehemann, den Schuhmacher Gottlieb Franz, zuletzt in Tschausdorf, Kreis Krossen a./O., jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung mit dem 8 „das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die I. Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Guben auf den 16. Mai 1892, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Guben, den 11. Februar 1892. —
EEelh,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [67843] Oeffentliche Zustellung. Karoline Friederike Klumpp, geb. Albrecht, in Bietigheim, O./A. Besigheim, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Schloß in Heilbronn, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Schmied Christian Johann Klumpp von Bietigheim, mit unbekanntem Aufenthaltsorte ab⸗ wesend, wegen Verlassung seitens desselben, mit dem Antrage auf Scheidung der zwischen den Parteien am 10. Februar 1877 zu Bietigheim geschlossenen Ehe, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des K. Landgerichts Heilbronn auf Dienstag, den 3. Mai 1892, Vorm. 8S Uhr, ihn auffordernd, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Heilbronn, den 10. Februar 1892. Gerichtsschreiber des Königl. Württemb. Landgerichts.
Müller.
Amtsgericht Hamburg. DSDODeffentliche Zustellung.
In Sachen der min. Cäcilie Marie Johanna Adelheid Bröker zu Hamburg, vertreten durch den Vormund Rechtsanwalt Dr. P. Rauert, gegen den Kellner Alwin Valentin Kies, früher hier wohn⸗ haft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Alimente, ladet Klägerin den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Hamburg, Civil⸗Abtheilung VI., Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 24, zu dem auf Mittwoch, den 30. März 1892, Mittags 12 Uhr, anbe⸗ raumten Termin. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird diese Ladung bekannt gemacht.
Hamburg, den 12. Februar 1892.
Ulrich, Gerichtsschreibergehülfe des Amtsgerichts Hamburg. Civil⸗Abtheilung VI.
[67842]
[67847] Oeffentliche Zustellung.
Die am 9. März 1891 geborene Johanna Ernestina Weiß in Mannheim, vertreten durch den Prozeß⸗ vormund Andreas Schaifler in Speier, dieser ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Dr. Köhler hier, klagt gegen den Bäcker Ernst Treudler von Heilbronn, z. Zt. in Australien, auf Grund des Gesetzes vom 21. Februar 1851 „Erbrecht und Ernähruüng un⸗ ehelicher Kinder betr.“, mit dem Antrage auf vor⸗ läufig vollstreckbare und kostenfällige Verurtheilung desselben zur Zahlung eines wöchentlichen, in Viertel⸗ jahresraten vorauszahlbaren Ernährungsbeitrags von 1 ℳ 71 ₰ von der Geburt des kläg. Kindes — d. i. 9. März 1891 bis zu dessen zurückgelegtem 14. Lebensjahre, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreites vor das Gr. Amtsgericht 4 zu Mannheim zu dem auf Donnerstag, den 7. April 1892, Vormittags 10 ½ Uhr, bestimmten Termine. Zum Zwecke der öffentlichen Heührees wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Mannheim, den 10. Februar 1892.
Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts.
Stalf.
6, 8 Oeffentliche Zustellung und Ladung.
Die ledige großjährige Gütlerstochter Anna Flierl von Högling, und die Kuratel über deren uneheliches Kind „Margaretha“, vertreten n89 den Vormund Josef Lorenz, Gütler in Högling, haben gegen den Dienstknecht Georg Koenig von Sulzbach, zuletzt in Haag, nun unbekannten Aufenthalts, Klage auf An⸗ erkennung der Vaterschaft und Alimentation zu obigem Kinde erhoben.
ur Verhandlung über diese Klage, in welcher Antrag gestellt, ist Urtheil dahin zu erlassen:
1) Der Beklagte Georg Koenig sei schuldig, die
Vaterschaft zu dem von der Mitklägerin Anna
Flierl am 22. September 1891 unehelich ge⸗ bornen Kinde „Margaretha“ anzuerkennen, bis zum zurückgelegten 13. Lebensjahre des Kindes einen Alimentationsbeitrag von jähr⸗ lich 50 ℳ in Vierteljahresrathen vorauszahl⸗ bar zu entrichten, die Hälfte des seinerzeitigen Werktagschulgeldes, sowie der Kur⸗ und Leichenkosten, falls das Kind innerhalb der Alimentationsperiode er⸗ kranken oder sterben sollte, eine Tauf⸗ und Kindbettkostenentschädigung von 15 ℳ zu bezahlen und 5) sämmtliche Streitskosten zu tragen, 6) werde das Urtheil für vorläufig vollstreckbar 8 erklärt, steht Termin beim K. Amtsgerichte Amberg auf: Dienstag, den 5. April 1892, Vorm 29* 9 Uhr, an, zu welchem die Klagsparthei den Be⸗
2)
3)
4)
des Großherzoglich Sächsischen Landgerichts.
Berlich.
Wege der öffentlichen Zustellung, welche vom Prozeß⸗ gerichte bewilligt wurde, verständigt wird. 1 Amberg, den 11. Februar 1892. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Amberg. Schels, K. Sekretär.
[67840] Oeffentliche Zustellung. “ Der Gärtnerstellenbesitzer und Webermeister Franz Balkon zu Kunzendorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Vogt in Neustadt O./S., klagt gegen den Zimmer⸗ mann August Pinke, früher in Rudnik, Kreis Nowo Minsk, Gouvernement Warschau, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Löschungsbewilligung, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten, in die Löschung seines auf der Gärtnerstelle Nr. 71 Kunzendorf in Abth. II. Nr. 3 eingetragenen Aus⸗ zugs⸗ und Wohnungsrechts zu willigen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Neustadt O./S., Zimmer Nr. 4, auf den 23. April 1892, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage
bekannt gemacht. NKeustadt, O./S., 13. Februar 1892. Schaube,
S.
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts [67845] SOeffentliche Zustellung.
Der Handelsmann Naphthali Hirschheimer von Lehrensteinsfeld, O.⸗A. Weinsberg, vertreten durch Rechtsanwalt Mainzer in Heilbronn, klagt gegen den Bauern Jakob Rank, Georgs Sohn, von Eberstadt, O.⸗A. Weinsberg, mit unbekanntem Aufenthalt ab⸗ wesend, wegen Anerkennung eines Pfandrechtsanspruchs, mit dem Antrage: den Pfandrechtsanspruch des Klägers für seine ihm gegen den Beklagten zustehende und vom 13. März 1891 an mit 5 % verzinsliche Darlehnsforderung von 1500 ℳ, wegen dessen die Vormerkung im Unterpfandsbuche Theil 12 Bl. 204 der Gemeinde Eberstadt am 26. Januar 1892 ein⸗ getragen wurde, für begründet zu erkennen und dem⸗ gemäß den Beklagten kostenfällig für schuldig zu erklären, diese zu Gunsten des Klägers geschehene vorläufige Unterpfandsbestellung als am 26. Januar 1892 in Kraft getreten, gelten zu lassen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kgl. Land⸗ gerichts Heilbronn auf Dienstag, den 3. Mai 1892, Vorm. 8 Uhr, ihn auffordernd, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Heilbronn, den 10. Februar 1892. Gerichtsschreiber des Königl. Württemb. Landgerichts.
Müller. .
11““
Oeffentliche Zustellung.
Der Willy Baacke und der Rudy Baacke, beide minderjährig und vertreten durch die Wittwe Wilhelm Baacke, Elise, geb. Lindenberg, zu Neu⸗ wied, im Prozesse vertreten durch den Rechtsanwalt Tilmann daselbst, klagen gegen die Eheleute Johann Heinrich Baacke und Karoline, geb. Flunkert, aus Heddesdorf, zur Zeit mit unbekanntem Aufenthalts⸗ ort, aus der Cession vom 9. Oktober 1889, durch welche die den Beklagten gegebenen, mit 5 % ver⸗ zinslichen, nach 6 monatlicher Kündigung rückzahl⸗ baren, hypothekarisch eingetragenen baaren Darlehen des Louis Reinhard aus dem Jahre 1882 ad 2000 ℳ und der Wittwe Wilhelm Baacke aus dem Jahre 1887 ad 3800 ℳ — deren Kündigung vor 1 Jahre erfolgt und deren Zinsen seit 1. Oktober 1889 rückständig seien — den Kläger cedirt seien, mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung von 5800 ℳ nebst 5 % Zinsen seit 1. Oktober 1889 an die Kläger und laden die Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die dritte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Neuwied auf den 17. Mai 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Neuwied, den 11. Februar 1892.
Stute, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[67844]
[678463 SOeffentliche Zustellung.
Der Kunstgärtner Jakob Scheuermann zu Frank⸗ furt a. M. klagt gegen den Wirth Johann Jakob Brunner, früher hier, zur Zeit mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, wegen Forderung aus Woh⸗- nungsmiethe, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 218 ℳ 49 ₰ sowie auf vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht I. zu Frankfurt a. M. auf Samstag, den 23. April 1892, Vormittags 9 Uhr, Zim⸗ mer 140. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Frankfurt a. M., 8. Februar 1892.
Tietz, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. I1.
[678231 SOeffentliche Zustellung. 1“ Der Jacob Worms, Pferdehändler zu Metz, klagt gogen den Stephan Demerlé, ehemaliger Milch⸗ ändler in Montoy⸗Flanville, zur Zt. ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, aus Restsumme für ein am 16. Juli 1889 verkauftes Pferd, mit dem An⸗ trage: Kaiserliches Amtsgericht wolle den Beklagten verurtheilen, an Kläger die Summe von 200,00 ℳ, nebst 5 % Zinsen vom 16. August 1891 an zu zahlen, demselben die Kosten des Rechtsstreits zur Last legen, auch das zu ergehende Urtheil für vor⸗ läufig vollstreckbar erklären, und ladet den Be⸗
klagten Georg Koenig ladet, wovon Letzterer im
klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits