1892 / 42 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Feb 1892 18:00:01 GMT) scan diff

[67905] Urtheilsauszug.

In der Aufgebotssache Bistermann und Heßling hat das Königliche Amtsgericht zu Beckum in seiner Sitzung vom 26. Januar 1892 die unbekannten Be⸗ rechtigten folg. Hypothekenposten mit ihren etwaigen Rechten ausgeschlossen bezw. die Hypothekenurkunden für kraftlos erklärt:

a. 200 Thlr. Conventionsmünze zu Gunsten des Johann Andreas Witte bezw. Hermann Ignatz von Hamm, eingetragen im Grundbuche von Stadt Beckum Band 12 Blatt 381 Abth. III. Nr. 2,

b. 50 Thlr. Conventionsmünze zu Gunsten der Wilhelmine Wethmar, eingetragen aus der Urkunde vom 13. Oktober 1793 in Abth. III. Nr. 1 des Grundbuchs von Stadt Beckum Band 11 Blatt 175.

Beckum, den 28. Januar 1892. ““

Königliches Amtsgericht [68113]

Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 5. Februar 1892 ist für Recht erkannt:

Der Grundschuldbrief über die Abtheilung III. Nr. 3 in Band 8 Blatt 21 Grundbuchs von Neu⸗ stadt Herford für den Kaufmann Hermann Frese zu Herford am 18. Februar 1874 eingetragene Grund⸗ schuld von 2000 Thalern wird für kraftlos erklärt.

Herford, den 5. Februar 1891.

Königliches Amtsgericht. [68107] Im Namen des Königs! Verkündet am 8. Februar 1892. Rosentreter, Gerichtsschreiber.

In Sachen, betreffend das Generalaufgebot von Hypothekenurkunden für Oktober 1891, erkennt das Hönigliche Amtsgericht X. zu Danzig durch den Amtsgerichtsrath Pospieszyl für Recht:

Die Hypothekenurkunde über 1500 Darlehn, verzinslich zu 6 %, für den Sattler⸗ meister August Rausch in Zugdam in Abtheilung III. Nr. 15 des der Königlichen Ausführungskommission für die Regulirung der Weichselmündung in Danzig gehörigen Grundstücks Letzkau Blatt 29 des Grund⸗ buchs, bestehend aus dem Eintragungsvermerk vom 7. Februar 1883, der Schuldurkunde vom 6. Februar 1883 und dem Subingrossationsvermerk vom 23. Ok⸗ tober 1884 wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens zu tragen. 8

Pospies [67886] Bekanntmachung.

Das Königliche Amtsgericht zu Katscher hat durch Urtheil vom 4. Februar 1892 das Hypotheken⸗In⸗ strument über die für den Kürschnermeister Alois Maiß zu Katscher auf Blatt 27 Neu⸗Katscher in Abtheilung III. Nr. 3 eingetragene Hypothek von 100 Thalern Darlehn nebst 5 % Zinsen, bestehend aus der Ausfertigung der Schuldverschreibung vom 23. Dezember 1864 nebst Eintragungsvermerk vom 23. Dezember 1864 und dem Hypothekenbuch⸗Aus⸗ zuge vom 23. Dezember 1864 für kraftlos erklärt. [68110]

Durch Ausschlußurtheil nachbezeichnete Urkunde:

Der als Obligation ausgefertigte Kaufbrief vom 18. Oktober 1872, inhalts dessen für den Thor⸗ einnehmer Johann Conrad Diedrich Wolters an dem dem Maschinenarbeiter Carl Hampe und dessen Ehefrau, Sophie, geb. Rusche, hieselbst gehörigen, Nr. 69 Blatt J. des Feldrisses Hagen an der Hagen⸗ straße belegenen Grundstücke zu 5 a 4 qm sammt Wohnhause Nr. 3243 Grundbuch Bd. 73 S. 504 3000 zur Hypothek haften,

dem Eigenthümer des verpfändeten gegenüber für kraftlos erklärt.

Braunschweig, den 5. e 1892. 8 Herzogliches Amtsgericht

W. Kulemann.

vom heutigen Tage ist

Grundstücks

[68109] Bekanntmachung,

In Sachen betreffend das Gesammtaufgebot von Hypothekenposten und Hypothekenurkunden Sect. V. Nr. 9 hat das Königliche Amtsgericht zu Wollstein am 30. Januar 1892 im Namen des Königs für Recht erkannt:

I. Die eingetragenen Berechtigten oder deren Rechts⸗ nachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf folgende Hypothekenposten:

1) 93 Thaler = 279 auf Elternerbe über⸗ wiesene und unverzinsliche Kaufgelder, eingetragen für die beiden Geschwister Valentin und Wojciech Wojtkowiak aus Tloki aus dem Vertrage vom 20. April/5. Mai 1849 auf Blatt 25 des Grund⸗ buchs von Tloki Abth. III. Nr. 1a Eigenthümer des Pfandgrundstücks Cyriak Lorenz in Tloki am 6. Februar 1874,

auf genanntes Grundbuchblatt von dem Blatte 21 Tloki übertragen und außerdem haftend auf den von Tloki 25 abgeschriebenen Parzellen Bl. 86, 94 und 95 des Grundbuchs von Tloki,

2) 10 Thaler 19 Silbergroschen 4 ½ Pf. Restpost, Muttererbtheil nebst 5 % Zinsen, eingetragen für die Anna Rosina Durek, angeblich jetzt geschiedene Platzek, aus Altkloster, auf Grund des Caroline Durek'schen Erbrezesses vom 10./27. Oktober 1885, auf Blatt 128 des Grundbuchs von Altkloster Eigenthümer des Grundstücks Benno Krawiec aus Altkloster Abth. III. Nr. 1a zufolge Verfügung vom 11. Juni 1860,

übertragen von Bl. 21 B jetzt 31 des Grundbuchs von Altkloster, welches letztere Grundstück noch mit⸗ verhaftet ist.

3) 46 Thaler 11 Silbergroschen 58 Pf. Restpost, Muttererbe, eingetragen für den Johann Gottfried Leske zu Neu Tuchorze auf Grund des Leske'schen Erbrezesses vom 13. Februar 1839, auf Blatt 26 des Grundbuchs von Neu Tuchorze Eigenthümer die Johann Christian und Rosina Dorothea Klauke'schen Eheleute Abth. III. Nr. 3 zufolge Verfügung vom 5. August 1845 ausgeschlossen.

II. Folgende Hypothekenurkunden:

1) die Hypotheken⸗Dokuments⸗Interims⸗Recog⸗ nitionsscheine über 100 Thaler = 300 Darlehn nebst 5 % Zinsen aus der notariellen Schuldurkunde vom 20. Juni 1856 für den Schlossermeister Carl Siegismund Berger zu Kontopp auf dem Grundstücke des Eigenthümers August Haeusler zu Schussenze Bl. 93 des Grundbuchs von dort Abth. III. Nr. 4, eingetragen zufolge Verfügnng vom 18. März 1861,

gebildet aus der Ausfertigung der notariellen Ver⸗ handlung vom 20. Juni 1856 und der Interims⸗ recognition vom 26. Juni 1856, 1

2) das Feotheredohunent über 10 Thaler 3 Silbergroschen 3 Pfennig Hauptforderung nebst 5 % Zinsen und 5 Silbergr. Kosten aus dem Ürtheile des Bagatell⸗Commissars des gree Kreisgerichts zu Wollstein in Sachen M. L. Markuse und Söhne zu Schwerin gegen den Hutmacher Franz Baczkowski zu Rakwitz vom 2. Mai 1863, für die Kaufleute M. L. Markuse u. Söhne zu Schwerin a./W. auf dem Grundstücke des Bäckers Hermann Walter zu Rakwitz Bl. 14 des Grundbuchs von dort Abth. III. Nr. 10, eingetragen zufolge Verfügung vom 10. Ja⸗ nuar 1864,

gebildet aus der Ausfertigung des bezeichneten Ur⸗ theils mit Rechtskraftattest und Ingrossationsvermerk sowie dem Hypothekenbuchsauszuge des Grundstücks Nr. 14 Rakwitz,

3) das Hypothekendokument über 49 Thaler Dar⸗ lehn nebst 5 % Zinsen aus der notariellen Schuld⸗ urkunde vom 2 Januar 1851 für den Königlichen Domänenpächter Ober⸗Amtmann Quoos zu Alt⸗ kloster auf dem Grundstücke des Eigenthümers Hein⸗ rich Hoffmann zu Bruchdorf Blatt 12 des Grund⸗ buchs von dort Abth. III. Nr. 1 zufolge Verfügung vom 9. Januar 1851,

gebildet aus der Ausfertigung der genannten notariellen Schuldurkunde mit Ingrossationsvermerk und dem Hypothekenscheine von dem Grundstücke Nr. 12 zu Bruchdorf,

4) der Hypothekenbrief über 1051 10 nebst 5 % Zinsen Darlehnsforderung aus der notariellen Schuldurkunde vom 19./21. Dezember 1879 und 18. Januar 1880 für die Geschwister Johanne Pauline und Hermann Ernst Georg Walter zu Dorf Borny zu gleichen Antheilen auf den Grundstücken des Eigenthümers Christian alias Chrysostomus Rozynek in Dorf Borny Bl. 87 und 46 des Grund⸗ buchs von dort Abth. III. Nr. 5, eingetragen am 27. Dezember 1879,

gebildet aus den beiden Hypothekenbriefen über die Post Abth. III. Nr. 5 auf Dorf Borny 87 und 46 und der Ausfertigung der notariellen beglaubigten Schuldurkunde vom 19./21. Dezember 1879, sowie der notariellen beglaubigten Verpfändungserklärung bezgl. des Grundstücks Dorf Borny 46 vom 16. Ja⸗ nuar 1880,

5) der Hypothekenbrief über 87,65 Kosten auf Grund des Erkenntnisses des Königlichen Kreisgerichts zu Wollstein vom 6. September 1877 (448/77) und der Requisition vom 10. Mai 1878 für die Eigen⸗ thümer Joseph und Julianne Krawezyk'schen Ehe⸗ leute in Kielkowo auf dem Grundstücke des Eigen⸗ thümers Johann Merda in Kielkowo Bl. 47 des Grundbuchs von dort Abth. III. Nr. 13 am 14. Mai 1878,

gebildet aus dem Hypothekenbriefe über die Post Abth. III. Nr. 13 auf Kielkowo 47 und der Aus⸗ fertigung des obigen Erkenntnisses nebst Rechtskraft⸗ attest und Requisition vom 10. Mai 1878,

6) das Hypothekeninstrument über ursprünglich 200 Thaler Vatererbe, mit 4 % verzinslich für die 4 Geschwister Huhn aus Bruchdorf: a. Johann Michael, b. Anna Barbara, c. Johann Ferdinand Thadaeus, d. Johann Lorenz zu gleichen Antheilen, jetzt noch über 100 Thaler für Lorenz Huhn, z. Z. wohnhaft zu Friedenfelde, welcher den Antheil des Johann Ferdinand Thadäus durch Schenkung erworben hat, aus dem Gottfried Huhn'schen gericht⸗ lichen Erbrezesse, vom 1. Februar 1844 auf dem Grundstücke des Eigenthümers August Zachert zu Bruchdorf Bl. 13 des Grundbuchs von dort Abth. III. Nr. 1 eingetragen zufolge Verfügung vom 28. März 1844,

gebildet aus einer Ausfertigung des Gottfried

Huhn'schen Erbrezesses nebst Erbbescheinigung nach

Gottfried Huhn mit Ingrossationsvermerken, sowie aus dem Hypothekenscheine des Grundstücks Bruch⸗ dorf Nr. 13 mit daran gehefteten Hypothekenbuchs⸗ auszuge, betr. die Umschreibung des Antheils des Johann Ferdinand Thadäus Huhn auf Lorenz Huhn,

7) das Hypothekeninstrument über:

a. 217 Thaler 13 Silbergroschen nebst 5 % Zinsen seit dem 27. Februar 1846,

b. 100 Thaler ] nebst 5 % Zinsen seit dem

c. 2000 Thaler 1. Januar 1847, Judikatsforderung aus dem Vergleiche vom 29. Juli 1884 und dem Erkenntnisse des Königlichen Ober⸗ Landesgerichts bezw. Ober⸗Appellationsgerichts zu Posen in Sachen Remanofski „%2 H. W. Maetzker vom 7. Juli 1847, und desselben Gerichts vom 19. Februar 1848 für den Kupferhammerbesitzer August Remanofski zu Kupferhammer⸗Radach bei Drossen auf dem Grundstücke der unverehelichten, großjährigen und vaterlosen Ottilie Bertha Maetzker zu Wollstein, Bl. 102 früher Nr. 104 des Grund⸗ buchs von dort Abth. III. Nr. 12 auf Grund der Verfügung vom 18. Juli 1848,

gebildet aus den Ausfertigungen obiger Erkennt⸗ nisse und des Vergleichs der Prozeßparteien vom 29. Juli 1844 mit Ingrossationsvermerk und aus dem Hypothekenscheine des Grundstücks Wollstein Nr. 104, jetzt 102,

werden für kraftlos erklärt.

III. Die Kosten des Verfahrens werden den An⸗

tragstellern auferlegt.

[67898] Ausschlußurtheil. Verkündet am 5. Februar 1892. Refere Hermann, als Gerichtsschreiber Im Namen des Königs!

Auf den Antrag

1) des Kolonisten Jan C. Redinius zu Lenzdorf,

2) der Wittwe des weil. Rentmeisters Georg Heinrich Harenberg, Hillina, geb. Edenga, zu Norden,

ad 2 vertreten durch Auctionator ter Hell zu

Norden erkennt das Königliche Amtsgericht zu

Norden durch den Amtsgerichts⸗Rath Dr. Schmidt: da die Antragsteller die Tilgung und zwar:

1) Redinius: der im Grundbuch von Lenzdorf Bd. 34 Vol. 4 Nr. 309 Abth. III. Nr. 2 für die Wittwe Rykena, geb. Börner, zu Norden eingetragenen Hypothek von 50 Thlr. in Gold,

Wittwe Harenberg: der im Grundbuch von der Stadt Norden Bd. 12 Bl. Nr. 582 Fol. 497 Abth. III. Nr. 2 zu Gunsten der lutherischen Gemeinde ꝛc. eingetragenen Kaution 3 zu 1000 Thaler Courant 8 ꝛc. für Recht:

Die eingetragenen Gläubiger und deren Rechts⸗ nachfolger werden mit ihren Rechten und Ansprüchen auf die vorgenannten Posten ausgeschlossen. Die letzteren sollen im Grundbuch gelöscht werden.

[67895] Im Namen des Königs! Verkündet am 30. Januar 1892. Wisniewski, Gerichtsschreiber.

In Sachen betreffend das von dem Ritterguts⸗ besitzer Eugen Landgraf in Rospentek, vertreten durch den Rechtsanwalt Loewy in Exin beantragte Aufgebot von Hypothekenposten erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Exin durch den Amtsrichter Albrecht für Recht:

Die Gläubiger folgender im Grundbuche des Ritterguts Rospentek eingetragenen Hypothekenposten:

1) der Abtheilung III. Nr. 37 für Ernstine Lau eingetragenen Post von 95 Thalern nebst 5 % Zinsen,

2) der Abtheilung III. Nr. 382 für den Kauf⸗ mann Philipp Meyer in Wongrowitz eingetragenen Post von 24 Thalern nebst 6 % Zinsen und 1 Thaler 11 Sgr. Kosten,

3) der Abtheilung III. Nr. 393 für den Rechts⸗ anwalt von Gontard in Schneidemühl eingetragener Post von 1 Thaler 2 Sgr. nebst den Eintragungs⸗ kosten, und

4) der Abtheilung III. Nr. 394 für den Justiz⸗ Commissarius von Gontard in Schneidemühl ein⸗ getragenen Post von 1 Thaler 9 Sgr. nebst 15 Sgr. 6 Pf. außergerichtlichen Kosten und den Kosten der Eintragung

und ihre unbekannten Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die sub 1 bis einschließlich 4 aufgeführten Hypothekenposten ausgeschlossen.

Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antrag⸗ steller zur Last.

. Rechts

Albrecht.

[678888 Bekanntmachung. 6

Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 27. Januar 1892 sind die Inhaber der auf Rogahlen Blatt Nr. 5 Abthl. III. Nr. 1 und Nr. 3 für Ferdinand Fischer eingetragenen Erb⸗ theilsforderung von 40 Thalern bezw. Ausstattung von 20 Thalern mit ihren Ansprüchen auf die be⸗ treffenden Posten ausgeschlossen.

Darkehmen, den 4. Februar 1892.

Königliches Amtsgericht.

Wegen.

Urtheil des Königlichen Amtsgerichts Kro⸗ toschin vom 30. Januar 1892 sind die unbekannten Rechtsnachfolger der Friederike Sophie Hoefe, später verehelichten Töpfermeister Carl Haenel mit ihren Ansprüchen auf die auf dem Grundstücke Zduny 566/67, in der dritten Abtheilung unter 1 a. für Friederike Sophie Hoefe eingetragene Muttererbtheilsforderung von 71 Thlr. 12 Sgr. 3 Pf. nebst 5 % Zinsen aus dem Erbrezesse vom 18. September, 26. November, confirm. 28. November 1833 eingetragen, zufolge Verfügung vom 1. Mai 1834 ausgeschlossen. Krotoschin, den 6. Februar 1892. Königliches Amtsgericht. Steinmann.

[67899]

Durch Urtheil des Krotoschin vom 30. Januar 1892 sind die unbe⸗ kannten Rechtsnachfolger des Franz Szatata mit ihren Rechten und Ansprüchen auf die Post von 34 Thlr. 10 Sgr. 3 Pfg. nebst 5 % Zinsen, welche für Franz Szatata auf dem Grundstücke Starkowiec Nr. 3 in der dritten Abtheilung unter Nr. 1 als väterliche Erbegelder auf Grund des Erbvergleichs vom 20. Juli 1839, zufolge Verfügung vom 24. März 1840 eingetragen stehen, ausgeschlossen.

Krotoschin, den 6. Februar 1892. 8

Käönigliches Amtsgericht.

8 Steinmann. 8

Königlichen Amtsgerichts

[67903] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Heilsberg vom heutigen Tage sind die unbekannten Berechtigten der auf Soritten Nr. 1 Abtheil. III. Nr. 2 für Valentin und Josef Huh⸗ mann aus dem Erbrezeß vom 31. August 1820 ein⸗ getragenen, zu 5 % verzinslichen mütterlichen Erb⸗ gelder von 19 Thalern 11 Silbergroschen 8 Pfennigen mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen worden. 8 11“ Heilsberg, den 8. Februar 1892. Königliches Amtsgericht. [67893] Im Namen des Königs! Verkündet am 4. Februar 1892.

Fest, Gerichtsschreiber.

In der Fundaufgebotssache F. 3. 91 und F. 12. 91 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Charlotten⸗ 5 durch den Gerichts⸗Assessor von Arnim für Recht:

I. Den unbekannten Verlierern oder Eigenthümern folgender Sachen:

1) eines Einhundertmarkscheins, gefunden von dem Bureaugehilfen L8. Baniecki,

2) eines Fünfzigpfennigstücks de 1876, Münz⸗ zeichen E., gefunden vom Gerichts⸗Assistenten Henke,

wird der Anspruch auf Herausgabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des An⸗ spruchs noch vorhandenen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht derselben aber ausgeschlossen.

II. Die Kosten jedes Aufgebots werden, unter gleicher Vertheilung der Insertionskosten, den Findern auferlegt.

von Arnim. [67882] Berichtigung.

Die Bekanntmachung in der Johann Kar⸗ nowski'schen Aufgebotssache vom 13. November 1891 in Nr. 283 dieses Blattes (Inser.⸗Nr. 49 779) wird dahin berichtigt: dem Joseph Martin Brüggemann (Nr. 15), welcher unbekannt abwesend, sind keine Rechte vorbehalten.

Konitz, den 2. Februar 1892.

Königliches Amtsgericht. IV.

8

[68089] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Amanda Losinsky, geb. Erbe, zu Pleschen, vertreten durch den Rechtsanwalt Stadt⸗ hagen zu Berlin, Landsbergerstraße 62, klagt gegen den Kaufmann Max Losinsky, früher zu Friedenau, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Ver⸗ lassung mit dem Antrage auf Ehescheidung und Erklärung für den allein schuldigen Theil und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkam des König⸗ lichen Landgerichts II. zu Berfin⸗

Hallesches!

Ufer 29/31, 1 Treppe, Zimmer 33, auf den 19. Mai 1892, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte luge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klag⸗ bekannt gemacht. Berlin, den 8. Februar 1892. Exßner, als Gerichtsschreiber

des Königlichen Landgerichts II. ivilkammer I. 8

[68104] Oeffentliche Zustellung. 8

Der Rechtsanwalt Mardersteig zu Weimar, alz Vertreter der verehelichten Wilhelmine Weiser, ge⸗ borenen Hornschuh, zu Apolda, erhebt Klage gegen deren Ehemann, den Handarbeiter Johann Weiser daher, jetzt in unbekannter Ferne, auf Ehescheidun wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die Ehe der Streittheile dem Bande nach zu trennen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Großh Landgerichts zu Weimar zu dem auf Donnerstag, den 2. Juni 1892, Vormittags 10 Uhr. anberaumten Verhandlungstermin, mit der Aufforde. rung, einen bei dem genannten Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zur Vertretung zu bestellen. Zum Zwecke der von der I. Civilkammer verwilligten öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage hiermit bekannt gemacht.

Weimar, den 4. Februar 1892.

Der Gerichtsschreiber des Großherzoglch Sächsischen Landgerichts. Berlich.

22

[68091] Oeffentliche Ladung.

Mit Klage vom 5. praes. 7. ds. Mts. beantragt Rechtsanwalt Keller dahier Namens der Bleistift⸗ arbeitersfrau Maria Ehrlinger daselbst, gegen deren Ehemann, den Bleistiftarbeiter Johann Kaspar Ehrlinger, früher dahier, nun unbekannten Aufent⸗ halts, zu erkennen:

.die Ehe der Bleistiftarbeiterseheleute Johann Kaspar und Maria Ehrlinger wird dem Bande nach getrennt,

der Beklagte Joh. Kaspar Ehrlinger wird für den allein schuldigen Theil erklärt und hat

III. die Kosten des Prozesses zu tragen.

Zur Verhandlung dieser Klage ist beim Kgl. Land gericht dahier, I. Civilkammer, auf Donnerstag, den 12. Mai 1892, Vormittags 8 ½ Uhr, im Sitzungssaal Nr. 41 des Justizgebäudes, Termin bestimmt, in welchem durch einen 868 Prozeßgericht zugelassenen Rechtsanwalt zu erscheinen der Beklagte andurch geladen wird.

Nürnberg, den 30. Januar 1892.

Die Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts.

Der K. Obersekretär. (L. S.) Maier.

[68105] Oeffentliche Zustellung.

Der Arbeiter Bernhard Strey zu Stettin, ver treten durch den Rechtsanwalt Starck zu Stettin, klagt gegen seine Ehefrau Ernestine, geb. Last früher zu Moratz, Kreis Cammin, jetzt un bekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und die Beklagte für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stettin, Zimmer 23, auf den 15. Juni 1892, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stettin, den 11. Februar 1892.

Zorll, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[68090] Oeffentliche Bekanntmachung.

Mit Klage vom 16. Januar 1892 begehrt di ledige großjährige Glasarbeiterin Barbara Fuchs in Gebersdorf und der Vormund über ihr außereheliches Kind „Maria“, der Glasschleifer Johann Fuchs in Neumühle bei Stein, die kostenfällige, vorläufig voll streckbare Verurtheilung des ledigen großjährigen Fabrikarbeiters Johann Seitz von Hegendorf bei Hersbruck, zuletzt in Nürnberg und jetzt unbekannten Aufenthalts:

I. zur Anerkennung der Vaterschaft zu dem von der Kindsmutter am 3. November 1891 außerehelich geborenen, innerhalb der einrechnungsfähigen Zeit zu Großreuth bei Schweinau mit dem Beklagten erzeugten Kinde Namens „Maria“, 1

II. zur Einräumung des gesetzlich beschränkten Erbrechts in seinen dereinstigen Nachlaß nach den Bestimmungen des preußischen Landrechts,

zur Zahlung:

(eines wöchentlichen vorauszahlbaren Unter haltsbeitrags von zwei Mark auf die Zeit von der Geburt dieses Kindes bis zu dessen zurück

gelegtem 14. Lebensjahre;

. des dereinstigen Schulgeldes und der allen fallsigen Kur⸗ und Begräbnißkosten sowie

-. der Tauf⸗ und Kindbettkosten ad vierzig Mark. 2u

Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites hat das Königliche Amtsgericht Nürnberg Termin auf Mittwoch, den 20. April 1892, Vor mittags 9 Uhr, im Sitzungssaale Nr. 12 des hiesigen Justizgebäudes anberaumt, wozu der Beklagte hiermit geladen wird.

Nürnberg, den 9. Februar 1892. .“ Der geschäftsleitende Gerichtsschreiber des Königlichen

Amtsgerichts. (L. S.) Hacker, Kgl. Sekretär.

[68092] Oeffentliche Zustellung.

Der Maurermeister Franz Eduard Seifert zu . Un klagt gegen den Webermeister Friedrich Wilhelm Glänzel, zuletzt in Irchwitz, jetzt unbekannten Auf enthaltes, aus einem Vertrag über Leistung von im Frühjahr 1890 an dem damals dem Beklagten ge Pee ln Haus in Irchwitz zum Preise von 482 8 67 ausgeführten Maurerarbeiten mit dem Antzag auf Zahlung des Restes von 83 67 und lade den Beklagten zur mündlichen Verhandlung, de Rechtsstreits vor das Fürstliche Amtsgericht zu üegs. auf Donnerstag, den 28. April 1892, Se mittags 9 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffente Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekar gemacht.

Greiz, den 12. Februar 1892. Der Gerichtsschreiber des Fürstlichen

1“ Roth.

Amtsgerichts⸗

Untersuchungs⸗Sachen. 1 Aufgebote, Zustellungen u. dergl. 3. ÜUnfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.

8

4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 8

5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Vierte Beilage Anzeiger und Königlich Preußisch

Berlin, Mittwoch, den 17. Februar

18 8 I

en Staats⸗Anzeiger.

1892.

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.

7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. 8

O effentlich er Anzeiger . 8 Feelan. 8 von Rechtsanwälten.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl. 1

[68102]1 Oeffentliche Zustellung.

Die Wittwe des Barbiers Heinrich Heddergott, Katharine, geb. Nebel, zu Breitenworbis, vertreten durch den Rechtsanwalt Tittel in Worbis, klagt gegen 1) den Adam Schnurbusch, 2) den Jakob Schnurbusch, 3) den Heinrich Nebel, Franz Joseph's Sohn, 4) den Johann Heinrich Sinzel, 5) den Johannes Sinzel, sämmtlich von Breitenworbis, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, aus den Kauf⸗ verträgen vom 30. Januar 1845 und 4. Februar 1855 über den Kauf von Grundstücksantheilen mit dem Antrage auf Eintragung der Klägerin als Eigenthümerin der noch auf den Namen der Be⸗ klagten eingetragenen ideellen Antheile an den im Häusergrundduche von Breitenworbis Band I. Hiut 77 verzeichneten Wohnhause Nr. 147 a, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Worbis auf Mittwoch, den 27. April 1892, Vormittags 12 Uhr. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

1 Bruß, als Gerichtsschreiber des Königl

[68093] SOeffentliche Zustellung. Der Kaufmann H. Tietze zu Frankfurt a./O., ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Gebhardt hier, klagt gegen den Kaufmann R. Winkelmann, früher zu Frankfurt a./O., jetzt unbekannten Aufenthalts, aus dem Miethsvertrage vom 27. April 1888 mit dem Antrage: 1) den Beglooten zu verurtheilen, an Kläger 800 nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Mai 1890 zu zahlen, 2) das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a./O. auf den 18. Mai 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Frankfurt a./O., den 11. Februar 1892 Gröschke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. II. Civilkammer.

[68096] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 7322. Steinhauer Paul Heller in Mann⸗ heim, vertreten durch R.⸗Anwalt Dr. Köhler daselbst, klagt gegen den Wirth Wendelin Försching, bisher in Mannheim, z. Zt. an unbekannten Orten ab⸗ wesend, aus Lieferung von Steinhauerarbeiten, mit dem Antrag auf vorläufig vollstreckbare Verurthei⸗ lung desselben zur Zahlung von 188 72 nebst 5 % Zins vom Klagezustellungstage an, sowie Tra⸗ ung der Kosten des Arrestverfahrens, und ladet den⸗ elben zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites vor Gr. Amtsgericht III. hierselbst in den auf Donnerstag, den 7. April 1892, Vorm. 10 Uhr, bestimmten Termin.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Beklagten wird dieser Klageauszug bekannt gemacht. Mannheim, 12. Februar 1892. Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts.

Galm.

8

[68095) Oeffentliche Zustellung.

Der Eisen⸗ und Baumaterialienhändler G. Hoff⸗ mann zu Frankfurt a./M., vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Oelsner daselbst, klagt gegen den Spengler und Installateur A. Junior, zuletzt in Frankfurt a./M., Neue Schlesingergasse 10 wohn⸗ haft gewesen, jetzt mit unbekanntem Aufenthalt ab⸗ wesend, wegen Forderung, mit dem Antrage, den oflagten zur Zahlung von 639 55 sammt 2 % Zinsen seit dem 31. Oktober 1891 und zu den Fosten zu verurtheilen, auch das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ Faren, und ladet den Beklagten zur mündlichen Berhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civil⸗ des Königlichen Landgerichts zu Frank⸗ Pren⸗M. auf den 3. Mai 1892, Vormittags d hr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser uszug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a. M., den 12. Februar 1892.

er Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

2. Oeffentliche Zustellung. 1 e rben des zu Straßburg verlebten Handels⸗ in St. Elo Weill, als: 1) Adolf Weill, Kaufmann mams Lond, 2) Rachel Weill, Ehefrau des Kauf⸗

zittnes Salomon Lanzenberg in Dijon, II. die Rechtee und Erben des zu Colmar verstorbenen Carotianwaltes A. Helbig, nämlich: a. dessen Wittwe b. dessee 8 1 Lederlin, ohne Gewerbe in Bar⸗le⸗Duc, Heddessen Erben und Kinder: 1) Marie Mathilde in W. hefrau des Ingenieurs Karl Küß nise Helbes Due und Letzterer selbst, 2) Fanny III. Gelbig, großtährig, ohne Gewerbe daselbst, IV. Rosals Kayser, Notar in Schlettstadt, Hilsenhein ie Bleger, Wittwe von Georg Metz in lagen eim, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Ruland,

ze Igegen 1) Victor Bleger, Rebmann, 2) Bar

Sermonet, Wittwe von Chrysostomus Bleger,

beide früher in Dambach, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, mit dem Antrage: „Kaiserliches Landgericht wolle den zwischen den Beklagten ver⸗ einbarten Verzicht der Beklagten zu 2 zu Gunsten des Beklagten zu 1 auf die Lieegenschaften der Erb⸗ schaft von Maria Anna Sermonet, sowie das vom Kaiserl. Landgerichte Colmar am 12. Mai 1891 auf Antrag des Bek agten Victor Bleger gegen seine Mutter erlassene Versäumnißurtheil den Klägern gegenüber für rechtsunwirksam erklären,“ erkennen, „daß der Beklagten Wittwe Bleger, die nachbezeichneten Liegenschaften als Erbin ihrer Schwester Maria Anna Sermonet anerfallen sind, daß die zu Gunsten der Kläger gegen Wittwe Bleger auf diese Liegen⸗ schaften genommenen Einschreibungen zu Recht be⸗ stehen und Beklagter zu 1 verpflichtet ist, behufs Geltendmachung der klägerischen Hypothekenrechte die Zwangsvollstreckung in diese Liegenschaften geschehen zu lassen, wolle den Beklagten solidarisch die Kosten des Rechtsstreites einschließlich der Kosten der vom Kaiserl. Amtsgerichte Barr am 17. Dezember 1891 erlassenen für rechtsmäßig zu erklärenden Ver⸗ fügung und deren Vollziehung zur Last legen.“

Beschreibung der Liegenschaften: Bann Dambach.

1) Section B, Nr. 1049. 9,85 Aren Reben, Canton Pflintz oder Gisselgesetz. 2) Section K, Nr. 1382. 3,65 Aren Reben, Canton Steinhausen. 3) Section B, Nr. 1823. 4 Aren Reben, Canton Hohlberg auf Krüttweg. 4) Section F, Nr. 2783. 4,60 Aren Reben, Canton Lantzenberg. 5) Section K, Nr. 2438. 6,09 Aren Reben, Canton Evenhütt. 6) Section E, Nr. 2531. 26,70 Aren Land, Canton im Schlittfeld. 7) Section G, Nr. 444 und 444. 0,70 Ar, Wohnhaus mit An⸗ und Zubehör zu Dam⸗ bach. 8) Section F, Nr. 250. 0,40 Aren Garten, Canton Berggaß. 9) Section F, Nr. 1351, 1351 a. 5,38 Aren Reben, Canton mittlerer Ruthenberg und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Abth. 1 Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar i. Els. auf den 6. Mai 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 81.

Der Landgerichts⸗Sekretär: Je. 8 esrWfr Att Lrch 8 sös809985 ““

Die Ehefrau des Handelsmanns Gustav Die Anna, geb. Klomp, zu Rhevdt, vertreten durch Rechtsanwalt Belles hier, klagt gegen ihren ge⸗ nannten daselbst wohnenden Ehemann mit dem Antrage auf Gütertrennung, und ist Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 12. April 1892, Vor⸗ mittags 9 Uhr, bestimmt.

Düsseldorf, den 11. Februar 1892.

Arand,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [68097]

Die Ehefrau des Müllers Theodor Pfeil, Anna, geb. Düppers, zu Neubrück bei Hemmerden, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Leufgen hier, klagt gegen ihren genannten deaselbst vohnenden Ehemann mit dem Antrage auf Gütertrennung und ist Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 12. April 1892, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.

Düsseldorf, den 11. Februar 1892.

Arand,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [68099]

Die Ehefrau des Schlossers Karl Hülsen, Maria, geb. Oligschlaeger, zu Krefeld, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrath Kramer hier, klagt gegen ihren genannten daselbst wohnenden Ehemann mit dem Antrage auf Gütertrennung und ist Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 12. April 1892, Vor⸗ mittags 9 Uhr, bestimmt.

Düsseldorf, den 13. Februar 1892.

Arand,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

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[68100] Oeffentliche Zustellung.

Die Chefrau des irthen Anton Lohkamp, Amalie, gebor. Westropp, zu Düsseldorf, vertreten durch Rechtsanwalt Stapper, klagt gegen ihren ge⸗ nannten zu Düsseldorf wohnenden Ehemann auf Gütertrennung und ist Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der I. Civil kammer des Königlichen Landgerichts zu Düssel⸗ dorf auf den 20. April 1892, Vormittags 9 Uhr, anberaumt.

Züchner, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[68103]

Die durch Rechtsanwalt A. König vertretene Katharina Odenthal zu Remscheid, Ehefrau des Jakob Kuchenbach daselbst, hat gegen viesen beim Königlichen Landgericht zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage auf Gütertrennung.

Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 21. April 1892, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale sder II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.

Hentges, Aktuar,

als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[68101]

Durch Urtheil der III. Civilkammer des Kgl. Landgerichts zu Elberfeld vom 15. Januar 1892 ist die zwischen den Eheleuten früheren Metzger und Wirthen, jetzigen geschäftslosen Carl Friedrich Sichelschmidt zu Solingen und der Julie, geb. Höhmann, daselbst bisher bestandene eheliche Güter⸗ gemeinschaft mit Wirkung seit dem 3. Dezember 1891 für aufgelöst erklärt worden.

Storck, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

8

[67891‧1⁄1 Bekanntmachung.

Durch Urtheil des Kaiserl. Landgerichts zu Metz vom 12. Februar 1892 wurde zwischen Margaretha Denzer, des Ackerers Johann Vonbank auf dem Petershofe, Gemeinde Großhettingen, und ihrem genannten Ehemanne die Gütertrennung aus⸗ gesprochen.

Metz, 13. Februar 1892.

Der Landgerichts⸗Sekretär: Lichtenthaeler.

3) Unfall⸗ und Invalidität Versicherung.

Keine.

8

4) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

[67988] Nutzholz⸗Verkauf in der Oberförsterei Biesenthal.

Aus der in den Kreisen Ober⸗ und Niederbarnim des Regierungsbezirks Potsdam, längs dem Finow⸗ Canal gelegenen Oberförsterei Biesenthal, welche am genannten Canal 2 Ablagen besitzt und mit der Reviergrenze 2 resp. 5 km von den Bahnhöfen Eberswalde und Biesenthal der Berl.⸗Stett. Bahn entfernt ist, kommen gelegentlich der am 25. d. M., Vorm. von 10 Uhr an, im „Deutschen Hanse“ zu Eberswalde stattfindenden Versteigerung von Nutzhölzern aus der Königlichen Forstinspection Potsdam⸗Köpenick folgende Kiefern⸗Hölzer zum Aus⸗ gebot: Schutzbezirk Eiserbude Jagen 168: 777 Stck. mit 420,30 fm; Jagen 285: 31 Stck. mit 24.11 fm. Schutzbezirk Giafenbrück Jagen 192: 93 Stck. mit 89,65 fm; Jagen 229: 137 Stck. mit 67,89 fm; Jagen 260: 240 Stck. mit 206,20 fm; Jagen 276: ca. 330 Stck. mit ca. 250 fm. Schutzbezirk Schwärze Jagen 122: 99 Stck. mit 67,63 fm; Jagen 123: 111 Stck. mit 78,42 fm; Jagen 189: 1253 Stck. mit 773,78 fm; Schutzbezirk Heegermühle Jagen 209: 430 Stck. mit 306,07 fm; Jagen 245: ca. 160 Stck. mit ca. 120 fm; Jagen 141: ca. 60 Stck. mit ca. 60 fm.

Auszüge aus dem Versteigerungsprotokolle können gegen vorherige, baldigst erbetene Anmeldung aus dem Bureau des Unterzeichneten bezogen werden.

Eberswalde, den 13. Februar 1892.

Zeising, Königl. Forstmeister.

[679880

Am Montag, den 29. Februar Vormittags 9 Uhr ab, sollen Kronprinz in Zehdenick aus der Königlichen Oberförsterei Zehdenick, welche im Norden und Westen von der schiffbaren Havel, im Osten vom Templiner⸗Wasser und Vietmannsdorfer Kanal, sowie im Süden von dem flößbaren Döllnfließe umgeben und von der Löwenberg⸗Templiner Eisenbahn durch⸗ schnitten wird, nachfolgende Hölzer öffentlich meist bietend versteigert werden:

Aus den Schlägen der Jagen 70, 69, 86 und 115, sowie aus der Totalität sämmtlicher Schutzbezirke: ca. 5 Stück Eichen Nutzenden mit 0,97 fm: 52 Stück Buchen Nutzenden mit 148,98 fm; 429 Birken Nutzenden mit 113,76 fm, 2 Erlen Nutzenden mit 1,16 fm, 2481 Stück Kiefern⸗Bauholz mit 2106,36 fm, 2120 Stück Kiefern Stangen I. Kl., 2090 Stück II. Kl. und 500 Stück Stangen III. Kl. 5 rm Eichen⸗, 188 rm Buchen⸗, 8 rm Kiefern⸗, 59 rm Erlen⸗ und 1rm Rüstern⸗Schicht⸗ nutzholz.

Fhs. Zehdenick, den 13. Februar 1892. öI“ Der Forstmeister. 8

er., von im Hotel zum

[68130] Für die Zeit vom 1. April 1892 bis 31. März 1893 sollen im Wege der Submission vergeben werden;

A. Materialien: b circa 600 kg weiße Seife, 1000 kg Elain⸗Seife, 300 kg Petroleum, 1000 kg Soda, 3000 m Scheuertuch, 200 kg Schuhwichse.

B. Schreibmaterialien: Schreib⸗, Lösch⸗, Pack⸗, Brief⸗ und Median⸗ Papier, Stahlfedern, Bleistifte ꝛc.

C. Die Küchenabgänge und Knochen:

Unternehmer werden aufgefordert, ihre Angebote in einem versiegelten, mit der Aufschrift: ad A. „Submission von Materialien“, ad B. „Submission von Schreibmaterialien“, ad C. „Submission auf Küchenabgänge“ versehenen Schreiben bis 23. Febrnar cr., Abends 6 Uhr, an die Direktion des Unter

1

Die Eröffnung der Offerten findet F ae Februar 1892, Vormittags 11 Uhr, statt.

Die Lieferungs⸗ ꝛc. Bedingungen sind täglich in den Dienststunden bei dem Pförtner im Verwaltungs⸗ gebäude, Alt⸗Moabit 12 a, einzusehen.

Berlin, den 13. Februar 1892.

Königliche Gefängniß⸗Direktion. Bornstedt.

Ausschreibung.

Die Lieferung von 200 Tonnen (je 1000 kg) Portlond⸗Cement für die Neubau⸗Eisenbahnlinie Triptis⸗Blankenstein soll öffentlich vergeben werden.

Der Ausschreibung liegen die durch die Regierungs⸗ Amtsblätter bekannt gegebenen Bedingungen für die Bewerbung um Arbeiten und Lieferungen vom 17. Juli 1885 zu Grunde.

Die Bedingungen können vom 24. Februar v. J. ab von der Bau⸗Abtheilung Triptis gegen porto⸗ und bestellgeldfreie Einsendung von 50 Pfennig bezogen werden.

Angebote sind versiegelt unter der Aufschrift „Angebot auf Lieferung von Cement“ bis zum 9. März d. IJs., Vormittags 11 Uhr, zu welcher Zeit die Eröffnung derselben erfolgen wird, an die vorbezeichnete Bau⸗Abtheilung porto⸗ und bestellgeldfrei einzusenden.

Der Zuschlag erfolgt nur an solche Unternehmer, welche sich bis zum Verdingungstermine über ihre Leistungsfähigkeit durch Vorlage von Zeugnissen aus neuerer Zeit genügend ausgewiesen haben

Zuschlagsfrist 4 Wochen.

Erfurt, den 11. Februar 1892. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

[67786]

△ι:

[67452] Verding von Eisenbahn⸗Arbeiten.

Die Ausführung des Bahnkörpers mit Neben⸗ arbeiten zwischen Arnstadt und Hausen der Neubau⸗ linie Arnstadt Saalfeld, und zwar:

Loos I. von Station 2—+ 50 bis Station 82 + 29, enthaltend

rund 196 000 chm Abtragsmassen,

1 220 Steinpackungen der Trocken⸗ mauern, 1 6 800 Mauerwerk, soll einschließlich Lieferung der Materialien vergeben werden.

Der Ausschreibung liegen die durch die Regierungs⸗ Amtsblätter bekannt gegebenen Bedingungen für die Bewerbung um Arbeiten und Lieferungen vom 17. Juli 1885 zu Grunde.

Die Bedingungen liegen vom 10. Februar d. J. ab im Bureau der Bauabtheilung zu Arnstadt (Haltepunkt Längwitz) zur Einsichtnahme aus.

Abdrücke der Bedingungen können gegen porto⸗ und bestellgeldfreie Einsendung von 2,00 (nicht in Briefmarken) von der genannten Bauabtheilung be⸗ zogen werden.

Angebote sind versiegelt unter der Aufschrift: „An⸗ gebot auf Ausführung des Bahnkörpers der Neubau⸗ linie Arnstadt —-Saalfeld“ bis zum 3. März 1892, Vormittags 11 ½ Uhr, zu welcher Zeit die Er⸗ öffnung derselben erfolgen wird, an die vorbezeichnete Bauabtheilung porto⸗ und bestellgeldfrei einzusenden.

Der Zuschlag erfolgt nur an solche Unternehmer, welche sich bis zum Verdingungstermine über ihre Leistungsfähigkeit durch Vorlage von Zeugnissen aus neuerer Zeit genügend ausgewiesen haben. Zuschlags⸗ frist 4 Wochen. 8 Erfurt, den 11. Februar 1892. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

[68131] Bekanntmachung. Die Lieferung der nachbenannten, für das Straf⸗ gefängniß bei Berlin NW. zu Plötzensee in dem Verwaltungsjahre 1892/93 voraussichtlich zur An⸗ fertigung von Bekleidungs⸗ und Lagerungsgegen⸗ ständen erforderlichen Stoffe, als:

4000,00 m graues Tuch, 2000,00 m graue Futterleinewand, 3000,00 m. Futternessel, 800,00 m blaue Hemdenleinewand, 800 Stück Halstuchzeug, 2400 Stück Taschentuchzeug, 1600,00 m Schiertuch, 150,00 m feiner Hand⸗ tuchdrell, 500,00 m Wischtuchdrell, 500,00 m Frisade, 800 Stück weiße, wollene Lagerdecken, 2000,00 m Hosenträgergurt, 1000,000 kg wollenes Strumpfgarn, 400,000 kg baumwollenes Strumpfgarn, 7500,000 kg. Indiafasern 1500,000 kg Sohlleder, 1200,000 kg Brand⸗ sohlleder, 500,000 kg Fahlleder, 200,000 kg Kipsleder und 15,000 kg Roßleder soll im Lieferungswege vergeben werden.

Versiegelte Angebote hierauf, welche mit der Auf⸗ schrift „Angebote auf Bekleidungsstoffe“ versehen sein müssen, werden bis zum

23. Februar 1892, Vormittags 11 Uhr, hier entgegengenommen. Unmittelbar nach diesem Zeitpunkte findet die Oeffnung der eingegangenen Angebote in Gegenwart der etwa erschienenen An⸗ gebots⸗Einsender statt. Nachgebote werden nicht angenommen. Die Lieferungsbedingungen können an den Wochentagen in der Zeit von 8—12 Uhr Vor⸗ mittags in dem Bureau der Arbeits⸗Inspection ein gesehen, auch gegen Einsendung von 50 Schreib⸗ gebühren in Abschrift bezogen werden. Wer sich durch ein Angebot an der Lieferung be⸗ theiligt, erklärt damit stillschweigend, daß er sich den Lieferungsbedingungen in allen Punkten unterwirft. Plötzensee, den 13. Februar 1892.

sachunssgesängnisses Alt⸗Moabit 12 a franko einzu b

reichen. Später eingehende Offerten finden keine

Die Direction.