1892 / 43 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Feb 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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„Die Mitberathung der Arbeitsordnung durch gewählte Vertreter der Arbeiter giebt erstens dem Arbeitgeber Gelegenheit, die An⸗ schauungen, Klagen und Wünsche der Arbeiter kennen zu lernen. Sind dieselben berechtigt, können sie ohne wesentlichen Schaden der Disciplin und der Interessen der Unternehmung Berücksichtigung finden, so sind eine Reihe von Klagen, die Quellen vielfacher Unzu⸗ friedenheit, beseitigt. Gewiß wird der Arbeitgeber selbst am meisten Befriedigung empfinden, Anlässe und Gründe zu Mißtrauen, Miß⸗ verständnissen und Unzufriedenheit gehoben zu sehen. Sind die Klagen der Arbeiter nicht berechtigt, erweisen sich die Anregungen und Wünsche der Arbeiter als undurchführbar, dann findet der Arbeitgeber wenigstens Gelegenheit, die Gründe und Schwierigkeiten dar⸗ zulegen, Mißdeutungen seiner Ansichten richtig zu stellen, die Gesichtspunkte, welche ihn leiten, auseinander zu setzen, ihnen das Gefühl beizubringen, daß er soweit als möglich ent⸗ gegen zu kommen bereit ist. Auch in diesen Fällen wird stets die eine oder andere praktische Anregung zur Erleichterung und zum Aus⸗ gleich der Feschamunhen sich bieten, jedenfalls werden die Arbeiter die Bestimmung anders beurtheilen lernen, als wenn ihnen dieselbe ohne Erläuterung, ohne Begründung aufgedrängt wird. Persönliche Aus⸗ sprache, gegenseitige Verständigung, Vertrauen und Wohlwollen wirkt immer zum Frieden. Ein Arbeitgeber, der ernstlich das Wohl seiner Arbeiter will, wird solchen persönlichen Austausch nie scheuen, wird das Selbstvertrauen haben, seinen Standpunkt und seine Gründe auch den Arbeitern klar zu legen; wird jedenfalls offene, klare Aussprache lieber sehen und weniger fürchten, als die Kritik hinter dem Rücken. Vor allem wird es ihm angenehmer sein, aus eigenem Entschluß die „Anhörung der Arbeiter“ zur Wahrheit zu machen, als durch Gesetz gezwungen später bei jedem Nachtrag zur Arbeitsordnung die Klagen und Ausstellungen der Arbeiter an⸗ hören resp. registriren zu müssen, oder aber vielleicht mit dem nieder⸗ drückenden Bewußtsein sich abfinden zu müssen, daß bei ihm die „An⸗ hörung der Arbeiter“ nur Schein ist. Den Fabriken, in welchen ein Arbeiter⸗Ausschuß nicht besteht, möchten wir (wenigstens) anheim geben, mit dem Fabrik⸗Krankenkassen⸗Vorstand, dessen Mitglieder, weil von den Arbeitern gewählt, ja auch als Vertrauenspersonen derselben gelten können, die Festsetzung der neuen Arbeitsordnung vorzuberathen.“

Arbeitsnachweis.

In dem Berliner „Centralverein für Arbeits⸗ nachweis“, welcher sich hauptsächlich mit der Unterbringung von sog. „ungelernten“ Arbeitern befaßt, sind im Geschäftsjahre 1891 bei der Abtheilung männlicher Personen im ganzen 13 459 arbeitsuchende Personen eingeschrieben worden. Diesem Angebote stand eine Nachfrage von 8011 Stellen gegenüber, welcher durch Besetzung von 7376 Stellen genügt werden konnte. Gegen das Vorjahr ergiebt dies bei den arbeitsuchenden Personen einen Zuwachs von 3500, bei den gefragten und besetzten Stellen einen Zuwachs von je 1000. Der wesentliche Zuwachs der arbeitsuchenden Personen ist indeß nicht allein und nicht in erster Linie auf die zunehmende Arbeitslosigkeit zurück⸗ zuführen, sondern zumeist auf den Umstand, daß der Verein seit dem 1. Juni 1891 seine neu eingerichtete Localität eröffnete, welche durch den großen mit Sitzbänken und Waschvorrichtungen sowie einer Cantine versehenen, elektrisch beleuchteten, gut ventilirten Saal (Aufenthaltsraum für die Arbeitsuchenden) eine große Anziehungs⸗ kraft auf die Arbeiter ausübte. Die arbeitsuchenden Personen täglich etwa 400 halten sich den ganzen Tag über in dem Saal auf und werden zumeist auf telephonische stellung sofort an die Arbeitsstätte gesandt. Diese Einrichtung gewährt Arbeitgebern und Arbeitnehmern die größten Vortheile. Der Verein hat auch in diesem Jahre die Erfahrung machen müssen, daß die Arbeiter durchaus abgeneigt sind, außerhalb Berlins selbst nicht in der nächsten Umgebung Arbeit zu nehmen. Es wird aber das ernsteste Bestreben des Vereins sein, die überschüssigen Arbeitskräfte von Berlin nach solchen Orten abzugeben, wo sie gebraucht werden. Zu diesem Zwecke ist die Verbindung mit Arbeitsnachweis⸗Vereinen in der Provinz geplant.

Seit dem 1. Juni 1891 hat der Verein den Versuch mit Ein⸗ richtung eines Arbeitsnachweises für weibliche Personen (Handarbei⸗ terinnen) gemacht. Es haben sich während des siebenmonatigen Be⸗ stehens dieses Arbeitsnachweises 888 arbeitslose Frauen und Mädchen gemeldet. Diesem Angebote stand eine Nachfrage von 690 Stellen gegenüber, welcher durch Besetzung von 624 Stellen genügt werden konnte. Der Verein will mit seiner Einrichtung namentlich dem in Berlin herrschenden Unwesen entgegenarbeiten, wonach die Arbeiterinnen den Tag über durch die ganze Stadt von Arbeitsstätte zu Arbeitsstätte wandern, um Arbeit zu suchen. Daß dieser Zustand mit großen sittlichen Gefahren für die Mädchen verbunden ist, liegt auf der Hand. Im übrigen ist die Organisation dieselbe wie beim Arbeitsnachweis für männliche Personen.

Auskunft über sämmtliche Einrichtungen des Vereins ertheilt der Vorsitzende, Magistrats⸗Assessor Dr. Freund, W. Carlsbad 33.

Ausstellung von Wohnungsplänen.

Am 25. und 26. April d. J. wird eine Conferenz der Central⸗ stelle für Wohlfahrtseinrichtungen stattfinden, mit welcher eine Aus⸗ stellung von Wohnungsplänen, ⸗Modellen und ⸗Skizzen, sowie von Gegenständen, welche geeignet sind, das zweite zur Verhandlung stehende Thema (Arbeitererholung) zu illustriren, verbunden sein wird. Die Vereinigung Berliner Architekten, der Berliner Architekten⸗ verein, der Verein Deutscher Ingenieure und der Verein zur Be⸗ förderung des Gewerbefleißes werden sich an der Ausstellung bethei⸗ ligen und haben ein Comité, welchem von Seiten der Centralstelle der Geheime F ns. Ne Koenigs und der Professor Post ange⸗ hören, mit der Vorbereitung beauftragt.

Fürsorge für die Erholungen der jugendlichen

1 Arbeiter.

Auf das von dem Geheimen Regierungs⸗Rath, Professor Böhmert ergangene Rundschreiben über die Erholungen der Arbeiter ist u. A. die folgende, auf die Erholung der jugendlichen Arbeiter bezügliche Auskunft seitens der Steingut⸗ und Mosaik⸗ fabrik von Villeroy u. Boch in Mettlach a. d. Saar, welche etwa 300 jugendliche Arbeiter beschäftigt, eingegangen:

Für und jugendliche Arbeiter sind hier mannigfache und weitgehende Einrichtungen getroffen. Es seien davon erwähnt: Fortbildungsschulen, Turnübungen, Bade⸗ und Schwimmeinrichtungen, den Körper stärkende Marschübungen im Freien während der Arbeits⸗ pausen; andererseits Ueberwachung ihrer sittlichen Führung durch dazu bestimmte ältere Leute, heilsame Beschränkung der persönlichen Frei⸗ heit in Bezug auf Wirthshausbesuch, Rauchen, Tragen von Waffen und dergl., alles in dem Bestreben, aus den jungen Leuten physisch und moralisch brauchbare Menschen heranzubilden. Dieses Erziehungssystem ist schon über 15 Jahre in den Mett⸗ lacher Fabriken eingeführt und hat sich bis jetzt be⸗ währt. Als besondere Bestimmungen sind hervorzuheben: daß jugendliche Arbeiter bis zum vollendeten 21. Lebensjahre den anzen Verdienst dem Vater oder Vormund ausliefern müssen. Die Quittung wird in das Lohnbuch eingetragen, welches am Montag nach dem Zahltag abgeliefert wird. Der Besuch des Wirthshauses ist dem jugendlichen Arbeiter bis zum vollendeten 18. Lebensjahre an Wochentagen gänzlich untersagt, an Sonn⸗ und Feiertagen nur in Be⸗ gleitung des Vaters oder Vormundes gestattet. Die Eltern sind mit dieser Controle durchweg einverstanden und erkennen sie für sich und ihre Söhne als eine Wohlthat an. Nicht wenige von ihnen bean⸗ tragen aus freien Stücken die Verlängerung der Controle bis zum 21. Lebensjahre. Die Fortbildungsschule für Knaben wird durch Ortslehrer geleitet und viermal wöchentlich Unterricht ertheilt. Der Besuch war früher obligatorisch, ist aber jetzt facultativ. Um zur Theilnahme an derselben anzuregen, hat die Direction viele Prämien für gute Leistungen ausgesetzt. Auswärts wohnende jugendliche Arbeiter werden von den an ihrem Wohnorte wohnenden Vorstehern der Fabrik beobachtet. Um den Sparsinn der jugendlichen Arbeiter zu fördern, beabsichtigt die Direction, vom 18. Lebensjahre ab das Sparen obli⸗ gat risch zulmachen un d die Ersparnisse bis zur Verheir thung zinslich

ö Be⸗

anzulegen. Um den jugendlichen Arbeiter dem Einfluß der Famig und zugleich als deren Stütze zu erhalten und das leichtfertige Heirathen zu verhindern, ist es den männlichen Arbeitern unter⸗ sagt, vor dem vollendeten 25. Lebensjahre zu heirathen. Wo die Verhältnisse das frühere Heirathen nothwendig machen, hat die Fabrikdirection die Gründe zu untersuchen und den Consens zu er⸗ theilen. Jeder Arbeiter, der mindestens zehn Jahre, und jede Ar⸗ beiterin, die mindestens sechs Jahre in der Fabrik gearbeitet haben, erhalten, wenn sie heirathen, Heirathsprämien. Diese steigen mit der Dienstzeit und betragen 2 pro Dienstjahr. Heirathet z. B. ein Arbeiter mit 12 Dienstjahren eine Arbeiterin mit 7 Jahren Arbeit, beide also im ungefähren Alter von 26 resp. 21 Jahren, so erhalten sie zusammen 24 +e 14 = 38 Prämien.

Statistik des Waarenverkehrs Deutschlands mit seinen

Colonien im Jahre 1890.

Ueber den Waarenverkehr Deutschlands mit seinen Colonien im Jahre 1890 entnehmen wir der ⸗Statistik des Deutschen Reichs“, Neue Folge, Band 55, folgende Angaben:

Die Einfuhr in den freien Verkehr (ohne den Veredelungs⸗ und Durchgangsverkehr) betrug:

Aus Deutsch⸗Westafrika (Togo, Kamerun, kg südwestafrikanisches Gebiet) (mit Einschluß der Walfischbai).. . 15 383 900 Aus Deutsch⸗Ostafrika. ““ Aus Deutsch⸗Neu⸗Guinea ꝛc. . 259 500 Zusammen 16 062 8 Die Ausfuhr aus dem freien Verkehr betrug:

kg Nach Deutsch⸗Westafrika 4 324 400 3 243 000 Nach Deutsch⸗Ostafrika

766 100 320 000 Nach Deutsch⸗Neu⸗Guinea ꝛc.

00 5 868 000

1 326 200 240 000 Zusammen 6 416 700 3 803 000 Die Ein⸗ und Ausfuhr zusammengenommen betrug hiernach

22 079 500 kg im Werthe von 9 671 000

Zur Arbeiterbewegung. 8

Von Vertretern der evangelischen Arbeitervereine des Saarreviers wurde am Sonntag in einer Versamm⸗ lung in Dudweiler eine Resolution angenommen, die die Einrichtung von Haushaltungsschulen unter folgender Begründung empfiehlt:

Die Vertreter der Evangelischen Arbeitervereine an der Saar, durchdrungen von der Ueberzeugung, daß eine befriedigende Gestaltung der häuslichen Verhältnisse der Arbeiter, deren Leistungsfähigkeit und Arbeitsfreudigkeit erhält und fördert und auch das ganze Leben der Familie moralisch und wirthschaftlich zu heben geeignet ist, erlauben sich, der verehrlichen Bergwerks⸗Direction, den Herren Industriellen und den Gemeindeverwaltungen hiesiger Gegend die Bitte vor⸗ zutragen, sich die Gründung von Haushaltungsschulen für die weibliche Jugend des Arbeiterstandes angelegen sein zu lassen. Sie glauben dabei folgende Punkte der geneigten Beachtung und wohlwollenden Erwägung der Arbeitgeber empfehlen zu müssen: 1) Der bereits seit längerer Zeit bestehende Handarbeitsunter⸗ richt der bergmännischen Industrie⸗ und Hüttenschulen muß ergänzt werden durch eine Unterweisung im Kochen und eine damit zusammenhängende Belehrung über den Nährwerth der Lebens⸗ mittel. 2) Der Handarbeitslehrerin muß eine im Hauswesen und speciell im Kochen gründlich ausgebildete Lehrerin zur Seite stehen. 3) Die Theilnahme an diesem Unterricht muß, wenn er ein befrie⸗ digendes Resultat liefern soll, obligatorisch sein u. s. w.

Hier in Berlin wurde am Dienstag in einer Versammlung des socialdemokratischen Wahlvereins für den dritten Reichs⸗ tags⸗Wahlkreis beschlossen: „im Kreise der „Genossen“ dahin zu wirken, daß sie wegen der schweren Strafen, die auf Majestäts⸗ beleidigungen regelmäßig verhängt werden, es möglichst unterlassen, die regierenden Landesfürsten in die Debatte zu ziehen; die gleiche Vorsicht sollte obwalten in Bezug auf die Religion“.

In Rom fanden gestern Mittag auf der Piazza di Venezia und auf der Piazza del Popolo Ansammlungen von Arbeitern statt, die aber wenig zahlreich waren. Auf die Aufforderung der Sicherheitswache gingen die Versammelten ohne weiteres auseinander. Ausschreitungen sind nicht vorgekommen. In allen Werkstätten wurde wie gewöhn⸗ lich gearbeitet. Bei einbrechender Dunkelheit näherte sich ein Arbeiter der Schildwache vor dem Kammergebäude und versuchte sie zu entwaffnen. Dem Wachtposten gelang es, den Angriff abzuwehren und den Arbeiter zu verhaften. Gegen hundert Vertreter von 23 Arbeitervereinigungen nahmen in einer gestern abge⸗ haltenen Versammlung eine Tagesordnung an, in der die Ver⸗ treter sämmtlicher Arbeitervereinigungen aufgefordert werden, in Werkstätten und auf Bauplätzen dafür Propaganda zu machen, daß am 19. d. M. ein allgemeiner Ausstand begonnen werde. Die Arbeitervereine sollen dafür sorgen, daß die Werk⸗ stätten und Waarenmagazine so lange geschlossen bleiben, bis die vG wirksame Maßregeln für die Arbeiter in Rom getroffen zHabe.

Wie die Londoner „Allg. Corr.“ berichtet, ist der Ausstand der Londoner Kohlenträger trotz gegentheiliger Meldungen noch nicht zu Ende. Ein großer Theil der Mitglieder des Gewerkvereins hat sich gegen die Entscheidung, die Arbeit in den verschiedenen Kohlenhöfen mit Ausnahme der von Cameron u. Co. wieder aufzu⸗ nehmen, offen aufgelehnt und die Absicht ausgesprochen, den Ausstand so lange fortzusetzen, bis die Firma Cameron u. Co. ihre ent⸗ lassenen Arbeiter wieder angestellt hat. Die Zahl der Ausständigen betrug am Montag noch mehr als 2000 und im Ostend ruhte die Arbeit auf den Kohlenhöfen völlig. Der Vorstand des Gewerkvereins erklärt, daß er aufs neue einen allgemeinen Ausstand verfügen werde, falls die Kohlenhändler ihrem Versprechen nicht nachkommen und den Cameron’'schen den Vorzug vor „freien“ Arbeitern geben. Auf der Conferenz des nationalen Bundes der Bergleute, die gegenwärtig in Manchester tagt, wurde am Sonnabend be⸗ schlossen, jeden einzelnen District abgesondert seine Kündigung für Mitte März, wo die Arbeit eine Woche ruhen soll, einreichen zu lassen. Es ist dies nothwendig, weil die Kündigungsfrist in den ver⸗ schiedenen Districten sehr verschieden ist. Wie viel Tage in der Woche später eine Zeit lang gearbeitet werden soll, wird erst auf einer am 16. März in London abzuhaltenden Conferenz entschieden werden.

Der Verein der Durhamer Kohlengrubenbesitzer trat am Montag in Newcastle⸗on⸗Tyne zusammen, um zu der Weigerung ihrer Arbeiter, sich in eine Lohnherabsetzung von 10 % zu fügen, Stellung zu nehmen. Die Anwesenden faßten folgenden Beschluß: „Da der Verein der Kohlengrubenbesitzer dem Föderationsamt bewiesen hat, daß die Lage und Aussichten des Handels eine bedeutende Lohnherabsetzung dringend geboten erscheinen lassen, die Arbeiter sich jedoch geweigert haben, eine sofortige Lohn⸗ herabsetzung anzunehmen oder die Frage einem Schiedsgerichte zu unter⸗ breiten oder die Verhandlungen ihrer Executive zu überlassen, so bleibt dem Vereine der Kohlengrubenbesitzer zum Zwecke einer wirksamen Lohn⸗ kürzung keine andere Wahl, als allen Arbeitern ihre vierzehntägige Kündigung zu geben. Sie schieben diese Kündigung jedoch noch bis Sonnabend, den 27. Februar, hinaus, um ihren Angestellten eine weitere Gelegenheit zur Erwägung ihres Entschlusses zu geben. Die Durhamer Bergleute gehören der nationalen Föderation nicht an, sondern bilden einen unabhängigen und mächtigen Gewerkverein für sich.

„Aus Lyon meldet ein Wolff’sches Telegramm: Die Union der

Vereine des Volks, die in Lvon ihren Sitz hat, fordert alle Arbeiter Fran kreichs auf, sich am 6. März zu den Trägern und Vertretern der öffentlichen Gewalten zu begeben und von ihnen die sofortige Aufhebung der Zölle auf Nahrungsmittel zu verlangen.

Aus Lissabon wird telegraphisch gemeldet: Infolge der For⸗ derung einer Lohnerhöhung, die durch die Arbeiter des Marine⸗ Arsenals gestellt war, fand ein Zusammenstoß der Arbeiterkmitader Polizei tatt, wob - iter verhaftet wurden. snm⸗

der Familie

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗

Maßregeln.

Die Influenza scheint nach der „Allg. Ztg.“ seit Anf⸗ Februar in München entschieden in Abnahme begriffen ang sein. Zur Zeit befinden sich in den öffentlichen Krankenhäusern ei schließlich des Garnisonlazareths 167 Influenzakranke, während 8 höchste Stand am 22. Januar l. J. 347 betrug. Die Zahl der be praktischen Aerzten in München in Behandlung stehenden Influen kranken ist von 1800 in der letzten Januarwoche auf 1100 in 88 ersten Februarwoche zurückgegangen. 8

London, 15. Februar. In Sittingbourne in Kent si nach der „A. C.“ 14 Stück Vieh an der Maul⸗ und a. seuche erkrankt. Im Metropolitanbezirk sind sonst in den letzter Tagen keine neuen Fälle angemeldet worden. hen

London, 18. Februar. Wie „W. T. B.“ berichtet, sind auf einem Landgute bei Heath⸗Haywards (Grafschaft (Susser 51 Kühe und 42 Schafe von der Maul⸗ und Klauenseuch⸗ befallen.

Capstadt, 27. Januar. Die Influenza wüthet noch imme stark und hat sich jetzt auch über das flache Land ausgebreitet. 3

8—

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks 8 FRndn n der Ruhr sind am 17. d. M. gestellt 9557, nicht rechtzeit gestellt keine Wagen. 8 nreäicg In Oberschlesien sind am 16. d. M. gestellt 3367, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.

Zwangs⸗Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin standen am 17. Februar 1892 die nachverzeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Lausitzerstraße 24, dem Kaufmann August Lilie bier gehörig; Nutzungswerth 3350 ℳ; das geringste Gebot wurde auf 83 700 8 festgesetzt; für das Meistgebot von 84 000 wurde der minorenne Johannes Ripberger zu Berlin, Ersteher. Oderberger⸗ straße 39, der Frau Klempnermeister Emilie Bischoff hier gehörig; Nutzungswerth 13 500 ℳ; das geringste Gebot wurde auf 900 festgesetzt; Ersteher wurde der Holzhändler Hermann Witte zu Brandenburg a. H. für das Meistgebot von 202 100

Der Verwaltungsrath der Bayerischen Handelsbank wird bei der Generalversammlung eine Dividende von 7 % in Vor⸗ schlag bringen.

Die „Hamb. Börsenh.“ hört von zuverlässiger Seite, daß die Mittheilungen über eine Fusion zwischen dem „Kosmos“ und der „Pacificlinie“ unbegründet seien.

Die gestrige Generalversammlung der Lübecker Privat⸗ bank genehmigte eine Dividende von 8 % sowie den Rechnungs⸗ abschluß und beschloß den Ankauf eines neuen Bankgrundstücks für den Preis von 105 000

Verdingungen im Auslande.

Niederlande. Ohne Datum. Gemeinde⸗Gasfabrik Schiedam: Lieferung 67 500 hl englischer Gaskohlen. Bedin ungen kostenfrei zu haben bei der genannten Fabrik

Verkehrs⸗Anstalten.

Laut Telegramm aus Aachen ist die zweite englische Post über Ostende vom 17. d. M. ausgeblieben. Grund: Zugverspätung in England und stürmisches Wetter.

Laut Telegramm aus Herbesthal ist die dritte englische Post über Ostende vom 17. d. M. ausgeblieben. Grund: unbekannt.

Es ist wiederholt wahrgenommen worden, daß die Bezeichnungen der besonderen Telegramme (D), (RP), (CR) für „dringend’, „Antwört bezahlt“, „Empfangsanzeige bezahlt“ u. s. w. im internatio⸗ nalen Telegraphenverkehr nicht gehörig beachtet werden. Namentlich wird oft gänzlich außer Acht gelassen, daß das Zeichen „XP“* (Eilbote bezahlt) im internationalen Verkehr zugleich für die Rückmeldung des verauslagten Botenlohns und für die Empfangsanzeige gilt, ohne daß die Niederschrift des Zeichens „CR“ erforderlich ist. Durch die Nichtbeach⸗ tung der Zeichen werden vielfach an sich vermeidbare telegraphische Rück⸗ fragen und berechtigte Beschwerden hervorgerufen. Zur Vermeidung derselben sind die Telegraphen⸗Betriebsstellen veranlaßt worden, sich mit den einschlägigen Bestimmungen, insbesondere mit denen des Artikels LX, §§ 2 und 4 der Ausfüͤhrungs⸗Uebereinkunft zum internationalen Telegraphenvertrage und des § 17 Aut⸗ führungsbestimmung zu IV unter C in Abtheilung 4 des Ar⸗ schnitts V der Allgemeinen Dienstanweisung genau bekannt zu machen und danach zu verfahren.

Zur Beschlußfassung über eine geschlossene Betheiligung der deutschen Schiffahrtsinteressenten an dem im Juli d. J. in Paris stattfindenden internationalen Binnenschiffahrts⸗Congreß hat im Reichstag eine zahlreich besuchte Versammlung der Vertreter aller in Frage kommenden Vereine stattgefunden, die sich über folgende Resolution geeinigt haben: „In Erwägung, daß eine Betheiligung der deutschen Canalvereine am Congreß zu Paris im Interesse der deutschen Binnenschiffahrt nothwendig ist, in fer⸗ nerer Erwägung, daß ein gemeinschaftliches einheitliches Zusammenwirken fümmtlicher deutscher Canalvereine als geschlossenes Ganze am geeignetsten ist, Deutschland dem Ausland gegenüber der Bedeutung seiner Binnenschiffahrt entsprechend würdig zu vertreten und auch hierdurch die Einheit Deutschlands zum Ausdruck zu bringen, sowie in endlicher Erwägung, daß die Vereinigung der Mit⸗ glieder sämmtlicher Canalvereine, welche am Congreß theil⸗ nehmen, den Einfluß Deutschlands auf die Berathungen und Beschlüsse des Congresses zu erhöhen und zu sichern ver⸗ mag, wird beschlossen 1) sämmtliche Canalvereine Deutschlands zu er⸗ suchen, die Betheiligung am Pariser Congreß unter der Bezeichnung „Centralverein für Hebung der deutschen Fluß⸗ und Canalschiffahrt als Inbegriff aller Canalvereine Deutschlands zu beschließen, in Ge⸗ meinschaft mit dem Centralverein die Vorbereitungen zur Theilnahme an dem Congreß und an der Ausstellung da⸗ selbst zu treffen und Delegirte zu ernennen als Vertreter es Centralvereins beim Congreß, 2) Schiffsbauanstalten und Schiffahrtsgesellschaften um Betheiligung an der Ausstellung durch Einsendung von Modellen deutscher Strom⸗ und Canalfahrzeuge und um Ernennung von Delegirten zu ersuchen, 3) das letztere Ersuchen auch an die den deutschen Canalvereinen angehörenden Handelskammem und sonstigen Körperschaften zu richten, sowie 4) mit der Ausführung aller dieser Beschlüsse das für den Congreß eingesetzte deutsche Comits unter Ergänzung desselben dutch Vertreter der Zweigvereine, Schit⸗ fahrtsgesellschaften und Handelskammern u. s. w. zu betrauen.”

Bremen, 17. Februar. (W. T. B.) Norddeutscher Llond⸗

Der Schnelldampfer „Lahn“ ist heute Vormittag in Southampten

angekommen. 8 Hamburg, 17. Februar. (W. T. B.) Hamburg⸗Amere⸗ kanische Packetfahrt⸗Actiengesellschaft. Der Postdample „Venetia“ ist, von Hamburg Seen gestern Nachmittag b New⸗York eingetroffen. tor London, 17. Februar. (W. T. B.) Der Castledampfe, „Methven Castle“ ist auf der Heimreise heute von den Sät⸗ rischen Inseln abgegangen. Der Castledampfer „Dunotte Castle“ hat auf der Ausreise heute Madeira nh fürt. 8

3

Berlin, Donnerstag, den 18. Februar

„8

Staats⸗Anzeiger. ——

in der gestrigen Sitzung des Verwaltungsraths der Ber⸗

iner Handelsgese lschaft wurde die Bilanz für das ab e Vornahme E“ ergiebt öbs Bruttogewinn von 5 476 683 Hiervon entfallen 2 584 192 eifdas FitfeneGonto⸗ 649 246 auf das Wechsel⸗Conto, 1 433 264 5 217 654 auf das Effecten⸗Conto und

Nach Absetzung der Ver⸗ Einkommensteuer mit 246 150 verbleibt der Betrag von 4 464 444 als Reingewinn d Die Bilanz per Ende 1891 stellt sich wie folgt: Activa.

laufene Geschäftsjahr vorgelegt. Nach

schreibungen bei den

†das Provisions⸗Conto, 217 654⸗ 286 696 auf das Consortial⸗Conto. waltungskosten mit 766 043 und der

verfügbar. 8 Kassenbeständ

15 383 081 ℳ, Eigene Effecten

Command

(wovon ca. 12 ¼ toren 66 077 391 ℳ, Reserve 1 088 660 ℳ, 2 meine Reserve 13 744 754 ℳ, vinn 4464 444 Hierzu wird bemerkt, daß

rückständige Dividende

Gewinn⸗ und

38 Millionen Mark zurückgegangen.

Generalversammlung di

der Bilanz durch die mmll Commanditceapital von

das dividendenberechtigte

Mark auf 7 ½ % fest; dem Pensionsfonds der Angestellten soll der Betrag von 50 000 überwiesen und der nach Abzug der Tantièmen verbleibende Rest von 93 753 auf neue Rechnung vorgetragen wer⸗ den. Die endgültige Verrechnung der aus der Liquidation der Inter⸗ nationalen Bank zu erwartenden Erträgnisse wird erst nach Abwicke⸗ lung der hierbei übernommenen Syndicatsbetheiligungen vorgenommen

werden.

In der gestrigen ordentlichen Generalversammlung der Kur⸗ fürstendamm⸗Gesellschaft wurden die Bilanz und das Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto für das Geschäftsjahr 1891 sowie die Ausschüttung aus dem Ueberschuß nach den Vorschlägen der Ver⸗ Die Ausschüttung erfolgt vom 19. d. M. ab. Die Versammlung ertheilte dem Aufsichtsrath und dem Vorstand

Generalversamm⸗ über

von 1 000 000

waltung genehmigt. 82

Entlastung. In der außeror

lung der Kurfürstendamm⸗Gesellschaft

außerordentlichen waren

I. Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

3 Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

c 20 741 219 ℳ, Wechselbestände 30 716 371 ℳ, Reports 10 582 398 ℳ, Grundstücks⸗Conto 1940574 ℳ, Hypotheken⸗Conto 653 500 ℳ, Bankgebäude 750 000 ℳ, Con⸗ sortial⸗Conto 18 823 720 ℳ, Debitoren 55 335 756 (wovon cg. 4 ¼ Mill. Guthaben bei Bankfirmen und ca. 39 ¾ Millionen gedeckte Debitoren), it⸗Betheiligung bei Breest u. Gelpcke 15 000 000 siva. Commandit⸗Capital 65 000 000 ℳ, Accepten⸗Conto 17 049 229 12 ½ Millionen gegen Guthaben und 11“ Credi⸗ 2139 Dividenden⸗Reserve 2 500 000 ℳ, Verlust⸗Conto der vermehrte Betrag der Creditoren auf die Gutschrift der mit der Liquidation der Inter⸗ nationalen Bank in Berlin zusammenhängenden Eingänge zurückzu⸗ führen ist; die Summe der Creditoren ist seit der am 8. Januar an die Actionäre dieser Bank erfolgten Rückzahlung inzwischen auf etwa Auf den Antrag der Geschäfts⸗ inhaber setzte der Verwaltungsrath vorbehaltlich der Genehmigung 1 Dividende für

des Actiencapitals vertreten. schaft wurde einstimmig Gegenstände der größerer Ab⸗ nunmehr in Liquidation.

Liquidation wiedergewählt.

anwalt Dr. Hans Schultz.

gegen 7 % im vorigen Jahre fest.

1891 Westfälischen Pas-⸗ 7682 401 im Jahre schreibungen 1 850 000 ℳ,

ℳ, Spoecial⸗ allge⸗

926 578 verwendet werden.

Reservefonds wird durch

beiden Reservefonds

50 Millionen dotirt sind.

Spirituosenconsum im

1890 beträgt, nicht Schritt.

tuosen mehr als in 1890.

zwei Drittel

Die Liquidation der angenommen und Tagesordnung 5 Vorschlägen der Verwaltung erledigt. Der bisherige Aufsichtsrath wurde für die

Zu Liquidatoren wurden ernannt: der bisherige Director Herr Hermann Rochna, der bisherige Procurist Herr Joseph Kretschmann, Herr Waldemar Schreier und Herr Rechts⸗

Die nächste Börsenversammlung zu Essen findet am 22. Februar 1892 im „Berliner Hof’“ statt. 3 Die Frankfurter Bank setzte die Dividende auf 6,42 %

kirchener Bergwerks⸗Actiengesells für das Geschäftsjahr 1891 vorgelegt. Derà einschließlich der Dividende von 12 % auf Gruben⸗Vereins 1890. Dotation zum Beamten⸗Unterstützungs⸗ fonds 100 000 und für die Betheiligung der Gewerken der früheren Gewerkschaft Erin 231 830 mit zusammen 2 181 830 abgesetzt sind, verbleiben 5 717 997 und nach weiterer Absetzung eines Vor⸗ trags von 383 256 ein Reingewinn von 5 334 741 Hiervon soll, vorbehaltlich der speciellen Revision und der Genehmigung durch die Generalversammlung, auf die Actien eine Dividende von 12 % ge⸗ zahlt und zur Volldotirung des Specialreservefonds ein Betrag von 8 Der gesetzliche Reservefonds besteht bereits in der vollen Maximalhöhe von 3 600 000 ℳ, und der Special⸗ vorstehende Dotirung gleichfalls auf die statutarische Maximalhöhe von 3 600 000 gebracht, sodaß diese nunmehr in

In der gestrigen Sitzung des der Gelsen⸗

In den gestern abgehaltenen außerordentlichen Generalversamm⸗ lungen der Gelsenkirchener Bergwerks⸗Actiengesellschaft und des Westfälischen Grubenvereins wurde die Fusionirung dieser beiden Gesellschaften einstimmig beschlossen.

Nach dem Ausweis des Acciseamts für 1891 belief sich der Vereinigten ß britannien und Irland im vergangenen Jahre auf 30 744 209. Gallonen oder 1 333 778 Gallonen mehr, als in 1890. Zunahme des Consums von Spirituosen hält indeß die Zunahme des Bierverbrauchs, der für das Vorjahr nur 430 488 Fässer mehr als in Die Hauptconsumenten sind England und Wales, die im Jahre 1891 allein 1 176 751 tuosen mehr tranken, als im Vorjahre. 1 ver gangenen Jahre weniger Bier, dafür jedoch 105 763 Gallonen Spiri⸗ In Irland weist sowohl der Consum von

Gesell⸗ auch die übrigen wurden entsprechend den Demnach tritt die Gesellschaft

aft wurde die Bilanz ruttogewinn beträgt für die Actien des 7 899 828 gegen Nachdem hiervon für Ab⸗

Höhe von 7 200 000 voll

Königreich Groß⸗

Mit dieser

Gallonen Spiri⸗ Schottland trank im ver⸗

Spirituosen wie von Bier eine beträchtliche Zunahme, nämlich 51 264 Gallonen Spirituosen und 67 313 Fässer Bier auf.

Leipzig, 17. Februar. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. per Februar 3,40 ℳ, per März 3,37 ½ ℳ, per April 3,37 ½ ℳ, per Mai 3,40 ℳ, per Juni 3,40 ℳ, per Juli 3,40 ℳ, per August 3,40 ℳ, per September 3,42 ½ ℳ, per Oktober 3,45 ℳ, per November 3,45 ℳ, per Dezember 3,45 ℳ, per Januar 3,47 ½ Umsatz 105 000 kg.

Hamburg, 17. Februar. (W. T. B.) Die südamerika⸗ nische Dampf⸗Schiffahrts⸗Gesellschaft vertheilt für das verflossene Geschäftsjahr eine Dividende von 10 % gegen 14 % im Vorjahre.

Der „Hamb. Börsenh.“ zufolge sind die Verhandlungen über eine Fusion der Levante⸗Linie und der Mittelmeer⸗Linie (A. C. de Freitas u. Co.) dem Abschlusse nahe geführt.

London, 17. Februar. (W. T. B.) Wollauction. Preise unverändert, lebhafte Betheiligung, Merino und feine Schweißwolle hauptsächlich begehrt.

An der Küste 5 Weizenladungen angeboten.

Paris, 17. Februar. (W. T. B.) Das Comité der fran⸗ zösischen Inhaber fremder Werthpapiere hat Mézieéres zum Präsidenten, de Mouy zum Vice⸗Präsidenten und Deloncle zum Secretär erwählt.

St. Petersburg, 17. Februar. (W. T. B.) Die Gesell⸗ schaften der Rjäsan⸗Koslow⸗ und Kursk⸗Kiew⸗Eisen⸗ bahnen werden in nächster Zeit eine 4 ½ % Anleihe im Betrage von 90 Millionen Rubel emittiren. Der Emissionscurs ist auf 99 festgesetzt.

St. Gallen, 17. Februar. Bei einigten Schweizer Bahnen betrugen im Januar d. J Einnahmen 515 000 Frs., die Ausgaben 375 000 Frs.

Luzern, 17. Februar. (W. T. B.) Die Betriebseinnahmen der Gotthardbahn betrugen im Januar 1892 für den Personen⸗ verkehr 187 400 (im Januar 1891 187 800) Frs., für den Güter⸗ verkehr 627 600 (im Januar 1891 537 200) Frs., verschiedene Ein⸗ nahmen im Januar 1892 45 000 (im Januar 1891 35 000) Frs., zusammen 860 000 (im Januar 1891 760 000) Frs. Die Betriebs⸗ ausgaben betrugen im Januar 1892 535 000 (im Januar 1891 505 000) Frs. Demnach Ueberschuß im Januar 1892 325 000 (im Januar 1891 255 000) Frs.

New⸗York, 17. Februar. (W. T. B.) Die Börse eröffnete schwach mit niedrigeren Cursen, im Verlauf des Verkehrs trat Be⸗ festigung ein; der Schluß war lustlos, aber fest. Der Umsatz der Actien betrug 412000 Stück. Der Silbervorrath wird auf 3 700 000 Unzen geschätzt. Die Silberverkäufe betrugen 142 000 Unzen. Die Silberankäufe für den Staatsschatz betrugen 559 000 Unzen zu 91,50 à 91,75.

(W. T. B)

2½.

Oeffentlicher Anzeiger.

5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

1) Untersuchungs⸗Sachen.

[68216] Steckbrief. 8

Gegen den unten beschriebenen Sattlergesellen Karl August Hermann Zeidler, geboren am 2. Ja⸗ nuar 1862 zu Polkwitz, Kreis Glogau, evangelisch, wird, da derselbe sich der Vollstreckung einer durch rechtskräftiges Urtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 26. Oktober 1891 gegen ihn wegen Be⸗ truges erkannten Gefängnißstrafe von 3 drei Monaten dadurch zu entziehen fucht, daß er sich ver⸗ borgen hält, hierdurch ein Steckbrief erlassen. Alle Polizeibehörden des Deutschen Reichs werden ersucht, den ꝛc. Zeidler im Betretungsfalle festzunehmen und denselben an das nächste Gerichtsgefängniß abzu⸗ liefern.

Berlin, den 8. Februar 1892.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 130.

(L. S.) Sternberg.

Beschreibung. Alter 30 Jahre, Größe 1 Meter 62 Centimeter, Statur mittel, Haare dunkelblond, Stirn hoch, Bart: dunkelbl. Schnurrbart, Augen⸗ brauen dunkelblond, Augen braun, Nase lang und spitz, Mund gewöhnlich, Zähne gesund, Kinn ge⸗ wöhnlich, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deutfch (schlesischer Dialekt).

s68215) Steckbriekr. 6 Gegen die unten beschriebene unverehelichte Bertha Louise Auguste Welzer, geboren am 24. Januar 1871 zu Klein⸗Schuder, Kreis Wohlau, wird, da dieselbe sich der Vollstreckung einer durch rechts⸗ kräftiges Urtheil des unterzeichneten Amtsgerichts vom 23. Dezember 1891 gegen sie erkannten Ge⸗ fängnißstrafe von 14 vierzehn Tagen dadurch zu entziehen sucht, daß sie sich verborgen hält, hier⸗ durch ein Steckbrief erlassen. Alle Polizeibehörden des Deutschen Reichs werden ersucht, die ꝛc. Welzer im Betretungsfalle festzunehmen und dieselbe an das Untersuchungs⸗Gefängniß hierselbst, Alt⸗Moabit 12a, abzuliefern.

Berlin, den 11. Februar 1892.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 130.

Sternberg. Beschreibung: Alter: 21 Jahre, Statur: unter⸗ setzt, Größe: 1 m 55 cm, Haare: blond, Stirn: niedrig, Augenbrauen: blond, Nase: dick und groß, Mund: gewöhnlich, etwas aufgeworfene Lippen, Zähne: vollständig, Gesicht: rund, Gesichtsfarbe: ge⸗ sund, Sprache: deutsch.

168229) Beschluß. J.Auf Bericht des Landgerichtsrath Walther auf Antrag der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft, wird das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Fahnenflüchtigen Rekruten Adolf Mändele, ge⸗ oren den 23. September 1871 zu Bergheim, Kreis Rappoltsweiler, bis zur Höhe von dreitausend Mark mit Beschlag belegt. 1 Gleichzeitig wird die Veröffentlichung dieser Ver⸗

fügung im Deutschen Reichsanzeiger, sowie im Rappolts⸗ weiler Kreisblatt verordnet. Colmar, den 30. Januar 1892. Kaiserl. Landgericht, Strafkammer. gez. Rauschkolb. Prinz. Walther. Beglaubigt: Der Landgerichtssekretär (L. S.) Diebels.

[68228] Beschluß.

Auf Bericht des Landgerichtsraths Walther, auf Antrag der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft, wird das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des fahnenflüchtigen Rekruten Josef Kaeffer, geboren den 20. März 1869 zu Bergheim, Kreis Rappolts⸗ weiler, bis zur Höhe von dreitausend Mark mit Be⸗ schlag belegt.

Gleichzeitig wird die Veröffentlichung dieser Ver⸗ fügung im „Deutschen Reichsanzeiger“ sowie im „Rappoltsweiler Kreisblatt“ verordnet.

Colmar, den 30. Januar 1892.

Kaiserl. Landgericht, Strafkammer. gez. Rauschkolb. Prinz. Walther.

Beglaubigt: Der Landgerichtssekretär (L. S.) Diebels.

[68218] Beschluß. 1b 3

Nach Einsicht des Ersuchens des Königlichen Ge⸗ richts der 31. Division zu Straßburg vom 21. Januar 1892,

Nach Einsicht des Antrages der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft hier vom 6. Februar 1892 wird das im Deutschen Reiche befindliche Ver⸗ mögen des fahnenflüchtigen Rekruten Franz Ropp, geboren am 2. Dezember 1869 zu Natzweiler, Kreis Nolsheim, bis zur Höhe von dreitausend Mark für den Fiskus mit Beschlag belegt.

Zabern, den 6. Februar 1892.

Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. Cremer. Oertzen. Knaudt. Für richtige Ausfertigung: Der Landgerichts⸗Sekretär: (L. S.) Hoffmann.

[68219] Beschluß.

Nach Einsicht des Ersuchens des Gerichts der Königl. 31. Division zu Straßburg vom 22. Ja⸗ nuar 1892,

Nach Einsicht des Antrages der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft vom 4. Februar 1892 wird das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des fahnenflüchtigen Rekruten Anton Welsch, geboren

am 24. Juni 1869 zu Walscheid, Kreis Saarburg, bis zur Höhe von dreitausend Mark für den Fiskus mit Beschlag belegt. Zabern, den 5. Februar 1892. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. Cremer. Oertzen. Knaudt. Für richtige Ausfertigung:

Der Landgerichts⸗Sekretär: (L. S.) Hoffmann.

[68220] Beschluß.

Nach Einsicht des Ersuchens des Gerichts der Königl. 31. Division zu Straßburg vom 22. Januar 1892,

Nach Einsicht des Antrages der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft hier vom 4. Februar 1892, wird das im Deutschen Reiche befindliche Ver⸗ nögen des fahnenflüchtigen Rekruten Johann Daßing,

geboren am 27. März 1870 zu

Zabern, den 5. Februar 1892.

Kaiserliches Landgericht, Strafkammer.

gez. Cremer. Oertzen.

Für richtige Ausfertigung.

Der Landgerichtssekretär. (L. S.)

[682311 Beschluß. Nach Einsicht des Ersuchens des

richts der 31. Division zu Straßburg vom 22. Ja⸗

nuar 1892. Nach Einsicht des Antrages Staatsanwaltschaft vom 4. Februar

im Deutschen Reiche befindliche derzeitige und der⸗

einst zu erwartende Vermögen des

Rekruten Melchior Turing, geboren am 20. Ja⸗ nuar 1869 zu Wilsberg, Kreis Saarburg, bis zur

Höhe von dreitausend Mark für Beschlag belegt. 3 Zabern, den 5. Februar 1892.

Kaiserliches Landgericht, Strafkammer.

gez. Cremer. Oertzen.

Für richtige Ausfertigung:

Der Landgerichtssekretär. (L. S.)

[68230] Beschluß. Nach Einsicht des Ersuchens d.

Königlichen 31. Division zu Straßburg vom 22. Ja⸗

nuar 1892.

Nach Einsicht des Antrages

Staatsanwaltschaft vom 4. Februar 1892, wird das

im Deutschen Reiche befindliche derzei

zu erwartende Vermögen des Fahnenflüchtigen Re⸗ am 31. Januar 1871 zu St. Louis, Kreis Saarburg, bis zur Höhe von Fiskus

kruten Emil Jung, geboren dreitausend Mark für den belegt. 1“

Zabern, den 5. Februar 1892.

Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. gez. Cremer. Oertzen. Knaudt. Für richtige Ausfertigung:

Der Landgerichtssekretär. (L. S.)

[68232] Beschluß.

Nach Einsicht

Königlichen 31. Division zu Straßburg vom 22.

nuar 1892,

Nach Einsicht des Antrages der Kaiserlichen Staats⸗ anwaltschaft vom 4. Februar 1892, wird das im Deutschen Reiche befindliche derzeitige und dereinst

zu erwartende Vermögen des Rekruten Emil Martin, geboren

1869 zu Dannelburg, Kreis Saarburg, bis zur Höhe

von dreitausend Mark für den Fisk belegt. b Zabern, den 5. Februar 1892.

Kaiserliches Landgericht, Strafkammer.

gez. Cremer. Oertzen. Für richtige Ausfertigu Der Landgerichtssekretär: (L. S.)

[68217]

Aufhebung einer Vermögensbeschlagnahme.

Die durch Beschluß der Strafkam

lichen Landgerichts dahier vom 21. September 1891

St. Johann von Bassel, Kreis Saarburg, bis zur Höhe von Drei⸗ tausend Mark für den Fiskus mit Beschlag belegt.

des Ersuchens des Gerichts der

Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. Bank⸗Ausweise.

‚Verschiedene Bekanntmachungen.

9

1““

gegen Buzy, August Michel, geboren am 2. No⸗

vember 1867 in Straßburg, angeordnete, im Reichs⸗

Anzeiger vom 29. September 1891 Nr. 229

1. Beilage veröffentlichte Vermögensbeschlag⸗

nahme ist durch Urtheil desselben Gerichts vo

19. Dezember 1891 wieder aufgehoben worden. Straßburg, den 15. Februar 1892.

Der Kaiserliche Erste Staatsanwalt.

Knaudt.

Hoffmann.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[68270] Zwangsversteigerung. 8

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Königstadt Band 32 Nr. 1716 A. auf den Namen des Kaufmanns Alex Stein ein getragene, in der Alexanderstraße Nr. 37 und Kaiser⸗ straße Nr. 25 a belegene Grundstück am 23. April 1892, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unter zeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C, parterre, Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 19 110 resp. 3300 Nutzungswerth, letzterer Betrag aber erst vom Etatsjahr 1892/93 zur Gebäudesteuer veran lagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift der des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Ge⸗ richtsschreiberei, ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, Ja⸗ werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungs⸗ termins die Einstellung des Verfahrens herbeizu⸗ führen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Er theilung des Zuschlags wird am 23. April 1892, Nachmittags 12 ½ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden.

Berlin, den 3. Februar 1892.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 76.

Königlichen Ge⸗ der Kaiserlichen 1892, wird das

Fahnenflüchtigen

den Fiskus mit

Knaudt.

Hoffmann. es Gerichts

der Kaiserlichen

tige und dereinst

mit Beschlag

Hoffmann.

Fahnenflüchtigen am 17. August

us mit Beschlag

Zwangsversteigerung. 1 Knaudt. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im ng: Grundbuche von der Königstadt Band 95 Blatt Hoffmann. Nr. 4712 auf den Namen des Kaufmanns August Reuter eingetragene, in der Lebuserstraße Nr. 13 be⸗ legene Grundstück am 21. April 1892, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Nr. 13, of, Flügel C. Erdgeschoß Saal 40 versteigert werden.

[68271]

mer des Kaiser⸗