Das Grundstück ist 4 a 42 qm groß und für 1893/94 mit 8150 ℳ Nutzungswerth zur Gebäude⸗ steuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundböu blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück be⸗ treffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda. Flügel D, Zimmer 42, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintra⸗ gung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Auf⸗ forderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des eringsten Gebots nicht berück⸗ sichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurück⸗ treten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls na erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 21. April 1892, Nachmittags 1 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden. Berlin, den 8. Februar 1892. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 77.
[68269] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 92 Nr. 4623 auf den Namen des Kaufmanns Carl Sternheim hierselbst eingetragene, am Kronprinzen⸗Ufer Nr. 20 belegene Grundstück am 30. April 1892, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 8910 ℳ Nutzungs⸗ werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie be⸗ sondere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ schreiberei ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläu⸗ biger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des gering⸗ sten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, wi⸗ drigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund⸗ stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 30. April 1892, Nach⸗ mittags 12 ½ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, ver⸗ kündet werden.
Berlin, den 9. Februar 1892.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 76.
[68267] 8 In Sachen des Rentners Wilhelm D hier⸗ selbft, Klägers, wider den Schuhmachermeister Ludwig Grotewahl allhier, Beklagten, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlag⸗ nahme des dem Beklagten gehörigen Nr. 2528 an der Ritterstraße belegenen Hauses zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 1. Februar 1892 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 4. Februar 1892 erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 7. Juni 1892, Morgens 10 Uhr vor Herzogl. Amts⸗ gerichte, Zimmer Nr. 39, angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu über⸗ reichen haben. Braunschweig, den 6. Februar 1892 Herzogliches Amtsgericht. VII. (Unterschrift.)
[68367]
In Sachen des Rectors August Lehm in Gifhorn, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Magnus in Braunschweig, Klägers, wider den Anbauer Christian Fricke in Neubrück, Beklagten, wegen Forderung wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlag⸗ nahme der dem Beklagten gehörigen Anbauerwesen No. ass. 15 und 20 in Neubrück zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß am 25. Januar d. Is. verfügt, anch die Eintragung dieses Be⸗ schlusses im Grundbuche am 25. Januar cr. erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 10. Juni 1892, Morgens 9 Uhr, vor Herzog⸗ lichem Amtsgerichte Vechelde im Müller'schen Gast⸗ hause in Neubrück angesetzt, in welchem die Hypo⸗ thekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.
Vechelde, den 11. Februar 1892.
Herzogliches Amtsgericht. Dr. Schilling.
[68263 8
Zum öffentlich meistbietenden Verkaufe der zum Zwecke der Zwangsversteigerung beschlagnahmten Ackerstücke des Maurers Fr. Rieck, Nr. 361 bb, Nr. 1140 c und Nr. 2124 a auf Malchower Feld⸗ mark mit Zubehör, wird ein erster Verkaufstermin auf den 12. Mai 1892 und ein Ueberbotstermin auf den 16. Juni 1892, jedes Mal Vormittags 10 Uhr, angesetzt.
Malchow, den 8. Februar 1892. Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.
168268]
In Sachen der Sparkasse zu Lamspringe, Klägerin, gegen den Stellmacher und Halbköther Heinrich Warnecke in Bornhausen, Beklagten, wegen Hypo⸗ thekforderung, wird auf Antrag der Klägerin die Beschlagnahme und bezw. die auf den 15. Februar c.
anberaumt gewesene Versteigerung des Halbkothhofs
Nr. ass. 32 1I1/3 zu Bornhausen damit aufgehoben. Seesen, am 3. Februar 1892.
“ Herzogliches Amtsgericht.
v. Rosenstern. [61087] Bekanntmachung.
Der am 7. Februar 1890 für den Oberamtmann Fritz Struve in Berlin über seine wegen einer Dar⸗ lehnsforderung des Amtsraths Ernst Rabe zu Bal⸗ lenstedt a. H. von 90 000 ℳ verpfändeten 74 Kuxe des Braunkoblenbergwerks „Vereinigte Friederike“ bei Hamersleben Seitens des unterzeichneten Amts⸗ gerichts ausgefertigte und in den Pfandbesitz der verwittweten Frau Amtsrath Rabe, Hedwig, geb. Franz, zu Braunschweig gelangte Kurschein ist an⸗ geblich verloren gegangen. Auf Antrag des Ober⸗ amtmanns Struve und der Frau Amtsrath Rabe wird daher der Inhaber dieses Kuxscheins aufgefor⸗ dert, spätestens im Aufgebotstermine an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 8,
am 20. September 1892, Vorm. 9 Uhr, seine Rechte beim unterzeichneten Gericht anzumel⸗ den und den Kurschein vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des letzteren erfolgen wird.
Oschersleben, den 9. Januar 1892.
Königliches Amtsgericht.
Das K. Amtsgericht München I. Abtheilung X für Civilsachen hat am 12. ds. M. folgendes Aufgebot erlassen:
Es ist angeblich zu Verlust gegangen der Ver⸗ sicherungsschein der bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank in München Nr. 1661 vom 4. Novem⸗ ber 1884, unterzeichnet von den Direktoren Hayler und Sendtner, wonach der am 9. September 1863 geborene Heinrich Schuster, Lehrer in Rocken⸗ heim i/Pf. für die Summe von 3000 ℳ in der Weise versichert ist, daß dem Versicherten, falls dieser den 9. September 1918 erlebt, oder aber nach dessen Tode, wenn dieser früher eintreten sollte, die be⸗ zeichnete Summe gezahlt wird. Auf Antrag des Rechtsanwalts Hoerner in Kaiserslautern namens der Erben des Versicherten wird nun der Inhaber obigen Scheines aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermine am Samstag, den 24. September 1892, Vorm. 9 Uhr, im diesgerichtlichen Ge⸗ schäftszimmer Nr. 40/II. (Augustinerstock) seine Rechte bei Gericht anzumelden und den Versicherungsschein vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung er⸗ folgen wird.
München, den 15. Februar 1892.
Der Kgl. Gerichtsschreiber: (L. S.) Horn.
[61091] Aufgebot.
Die Kaufleute du Roi & Co. haben das Aufgebot des Niederlegungsscheins der hiesigen Packhofsnieder⸗ lage vom 16. Mai 1890 über 3 Kisten Tabacks⸗ blätter beantragt.
Es wird daher der unbekannte Inhaber der be⸗ zeichneten Urkunde hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. September 1892, Mor⸗ gens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Braunschweig, Auguststraße 6, Zimmer Nr. 24, an⸗ gesetzten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden soll.
Braunschweig, den 30. Dezember 1891.
Herzogliches Amtsgericht. W. Kulemann. [68368] Aufgebot.
Auf begründet erachteten Antrag des Kaufmanns Freybe in Bremen, vertreten durch den Rechtsanwalt Mangold in Geestemünde, wird der unbekannte In⸗ haber des dem Antragsteller abhanden gekommenen, von dem Kaufmann B. Hayen dahier auf den hiesigen Maler F. Eilers gezogenen, vom Bezogenen ange⸗ nommenen, am 15. März 1890 fällig gewesenen und vom Aussteller mit Blancoindossament versehenen Primawechsels über 87 ℳ 42 ₰ hierdurch aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf: den 11. Oktober 1892, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Ter⸗ mine seine Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung des Wechsels erfolgen wird. 8
Geestemünde, den 12. Februar 1892.
Königliches Amtsgericht. III.
[68264]
[61086] Aufgebot. 8
Zufolge der am 23. Mai 1860 ausgefertigten ge⸗ richtlichen Verhandlung vom 8. Februar 1860 ist für Heinrich Andreas Herrmann zu Börßum ein Kauf⸗ capital zu 362 Thaler 15 Groschen = 1087 ℳ 50 ₰ auf den sub No. ass. 40 daselbst belegenen Kothhof hypothekarisch eingetragen.
Die Eigenthümerin dieses Grundstücks, Ehefrau des Stations⸗Commandanten Sackmann, Alwine, geb. Isensee, in Schöningen, hat glaubhaft gemacht, daß die gedachte Forderung vor dem 1. Oktober 1878 getilgt, der Inhaber der oben bezeichneten Urkunde aber unbekannt ist.
Auf den Antrag der Ehefrau Sackmann werden demnach der unbekannte Inhaber der fraglichen Ur⸗ kunde und Alle, welche auf die Hypothek Anspruch machen, hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. Juli 1892, Morgens 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht angesetzten Termin ihre Rechte geltend zu machen und die Hypothekurkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe dem Eigenthümer es verpfändeten Grundstücks gegenüber für kraftlos erklärt, die Hypothek aber gelöscht werden wird.
Wolfenbüttel, den 10. Januar 1892.
Herzogliches Amtsgericht. G. Behrens. [68265050 28
Der Fleischermeister Franz Fleischer zu Zduny hat das Aufgebot des im Grundbuche von Zduny Band X., Blatt 462 verzeichneten Grundstückes be⸗ antragt. Bezüglich dieser Liegenschaft, welche grund buchmäßig als Hofraum und Hausgarten von der großen Mühlenstraße — nicht vermessen — mit einem jährlichen Nutzungswerthe von 30 ℳ be⸗ zeichnet ist, sind die Eheleute Daniel Gottlieb Deumlich und Beate, geborene Wehnert, als Eigen⸗ thümer eingetragen, von welchen der Ehemann am
3. Mai 1819 und die Ehefrau am 8. Oktober 1823 gestorben ist. Der Antragsteller behauptet, er hätte die vorerwähnte Liegenschaft durch notariellen Vertrag vom 2. Februar 1857 von den Erben des Schuhmachermeisters Jacob Lippelt, welcher letzterer zwar Besitzer, aber niemals eingetragener Eigen⸗ thümer des Grundstücks Zduny 462 war, gekauft.
Es werden daher alle Eigenthumsprätendenten auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das oben näher bezeichnete Grundstück spätestens im Aufgebots⸗ termine am 11. April 1892, ttags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Amtsgericht im Zimmer Nr. 25 anzumelden, widrigenfalls der Aus⸗ schluß aller Eigenthumsprätendenten und die Ein⸗ tragung des Besitztitels für den Antragstel folgen wird. Krotoschin, den 13. Februar 1892. Königliches Amtsgericht.
[68369] Aufgebot.
Behufs Todeserklärung der nachgenannten, ver⸗ schollenen Personen:
1) Müller, Friedrich August Hermann, von hier, Landwirth, geboren am 30. Januar 1839, 2) Mangner, Friedrich Wilhelm Louis, von Mannstedt, geboren am 16. Juni 1836, ist das Aufgebotsverfahren beantragt und von der unterzeichneten Behörde eingeleitet worden.
Die vorgenannten Verschollenen werden demzufolge aufgefordert, in dem auf Mittwoch, den 13. April 1892, Vormittags 10 Uhr, anberaumten An⸗ meldungstermine vor dem unterzeichneten Groß⸗ herjolichen Amtsgericht persönlich oder durch einen gerichtlich legitimirten Bevollmächtigten oder auf unzweifelhafte Weise schriftlich sich zu melden, um über ihr Vermögen selbst zu verfügen, widrigenfalls sie in dem hiermit auf Sonnabend, den 16. April 1892, Vormittags 10 Uhr, angesetzten Be⸗ scheidstermin für todt erklärt und ihr Nachlaß nach eingetretener Rechtskraft des Bescheides an die Ver⸗ trags⸗, Testaments⸗ oder gesetzlichen Erben, oder an die sonst dazu befugten Personen ausgeantwortet werden wird.
Zugleich werden alle diejenigen, welche ein Erb⸗ oder sonstiges Recht auf den Nachlaß der Ver⸗ schollenen zu haben vermeinen, geladen, in dem oben festgesetzten Anmeldungstermine sich gehörig zu legitimiren und ihre Ansprüche anzugeben, widrigen⸗ falls der Nachlaß ohne Rücksicht auf die Aus⸗ gebliebenen in Gemäßheit des verkündeten Erkennt⸗ nisses nach dessen Rechtskraft denjenigen, welche ein Erbrecht oder sonst einen rechtlich begründeten An⸗ spruch angemeldet und bescheinigt haben, ausgeant⸗ wortet werden wird.
Buttstädt, den 12. Februar 1892.
Großherzoglich Sächs. Amtsgericht. Dr. Ackermann. [68266]
Der am
18. Oktober 1820 & Bäcker Christian Ludwig Friedrich Augustin aus Neu⸗ brandenburg ist seit 50 Jahren verschollen. Nachdem seit dem 28. Januar 1862 für den Verschollenen eine von uns angeordnete Abwesenheitscuratel be⸗ standen hat, wird der ꝛc. Augustin auf Antrag seines Curators in Gemäßheit der Verordnung vom 29. März 1779 sub 6 hierdurch aufgefordert, sich von heute an binnen zwei Jahren persönlich zu melden oder den Ort seines jetzigen Aufenthaltes
geborene
oder hierher anzuzeigen, widrigenfalls sein zurückgelassenes Vermögen seinen nächsten Verwandten für anheim⸗ gefallen erklärt und denselben unter der gesetzlichen Bedingung ausgeantwortet werden wird. 3
Neubrandenburg, den 8. Februar 1892.
““ Das Waisengericht. [68388] Amtsgericht Hamburg.
In Sachen des von Johannes Fickenscher in Nürnberg, Georg Fickenscher in Beerbach, Mathilde Dietlein, geb. Fickenscher, Auguste Fickenscher, Frieda Ulsch, geb. Fickenscher und Julius Fickenscher, ge⸗ stellten Antrages auf Kraftloserklärung einer Urkunde ist durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 12. Februar 1892 die von der Lebens⸗ und Pensions⸗ Versicherungs⸗Gesellschaft „Janus“ in Hamburg aus⸗ gestellte Lebensversicherungspoliee Nr. 12427 für kraftlos erklärt worden.
Hamburg, den 13. Februar 1892.
Das Amtsgericht, Abtheilung für Aufgebotssachen. gez. Tesdorpf, Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.
[67900] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil unterzeichneten Ge⸗ richts vom 11. Februar 1892 ist der Hypothekenbrief über die im Grundbuche von Ochodza Königlich Band I. Blatt 18 Abtheilung III. Nr. 7 und Band II. Blatt 27 Abtheilung III. Nr. 3 für den Bäckermeister Louis Gellhorn in Rogowo aus dem Mandate des Königlichen Kreisgerichts zu Tremessen vom 22. April 1879 eingetragene Wechselforderung von Einhundertzwanzig Mark nebst sechs Prozent Verzugszinsen und zwanzig Mark Kostenkaution für kraftlos erklärt worden.
Tremessen, den 11. Februar 1892.
Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! Verkündet am 19. Januar 1892.
Heun, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag IJ. der Bendorfer⸗Aktien⸗Gesell⸗ schaft für feuerfeste Producte vorm. Th. Neizert & Co., vertreten durch den Justizrath Wesener zu Neuwied, II. die Wittwe Franz Mohr, Gertrude, geb. Hohn, zu Leutesdorf, III. der Eheleute Joh Philipp Cäsar I und Margaretha, geb. Bleifuß, zu Bendorf, vertreten durch Rechtsanwalt Matoni zu Neuwied, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neuwied durch den Gerichts⸗Assessor Levison für Recht:
I. die Hypothekenurkunden:
a. über die im Grundbuche von Bendorf Bd. 20 Art. 983 Abth. III. Nr. 12 für die Firma Theodor Neizert & Co. zu Bendorf eingetragene Forderung von 55,20 ℳ nebst Zinsen und Kosten (übertragen aus dem Hypothekenbuche Bd. 10, Nr. 402 u. 403, und Bd. 15 Nr. 729),
b. über die im Grundbuche von Leutesdorf Bd. 7 Art. 304 Abth. 3 Nr. 3 für den Armenfonds zu Leutesdorf eingetragene Forderung von 110 Thalern nebst Zinsen (übertragen aus dem Hypothekenbuche Bd. D Nr. 55),
c. über die im Grundbuche von Bendorf Bd. 8. Art. 327 Abth. 3 Nr. 1 für den Eduard Susewind zu Sayn eingetragene Forderung von 203 Thalern 16 Sgr. 10 Pfg. nebst Zinsen und Kosten (übertragen aus dem Hypothekenbuche Bd. 8 Nr. 678),
werden für kraftlos erklärt.
[67889]
5on 1 2 8 II. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens zu la.
2) Zu Ib. fallen dem Antragsteller, Winz à Mohr zu Leutesdorf, jedoch die Insertioncksseeh — n. Drther ur La k. nn
43) Zu Ic. fallen den Antragstellern, Ehel⸗ Philipp Cäsar und Margaretha, geb. Pear Bendorf, jedoch die Insertionskosten nur Drittel zur Last.
Jeh.
[68382] Im Namen des Königs! Verkündet am 12. Februar 1892. 1 Hardieck, Gerichtsschreiber.
Auf Antrag der Wittwe Colons Christian Friedri Wilhelm Ührmacher, Sophie geb. Lahrmann Iie Sundern, vertreten durch Rechtsanwalt Filb * Lübbecke, erkennt das Königliche Amtsgericht 8 Lübbecke durch den Gerichtsassessor Hartog für Recht Das Hypothekendokument über die im Grundbuch von Sundern Band 1 Seite 213 auf der Stätg Nr. 20 Sundern in Abtheilung III unter Nr. 1 auf Grund des Vertrages vom 3. Dezember 1852 eingetragene Abfindung von 100 Thlr. und einem Brautwagen im Werthe von 100 Thlr. für ve. der 5 Kinder der Henriette Agnese Charlotte Ub macher, als: 8
a. Friedrich Wilhelm Gottlieb,
b. Anne Marie Charlotte Louise,
c. Christian Friedrich Wilhelm,
d. Gottlieb August Wilhelm,
e. Friedrich Wilhelm Ludwig, wird hierdurch für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden Antragstellerin auferlegt.
der
Im Namen des Königs!
3 Verkündet am 12. Februar 1892. Hartmann, Aktuar, für den Gerichtsschrei Auf den Antrag des Eigenthümers Samiuel Heinte in Kaehme, vertreten durch den Rechtsanwalt Vos in Birnbaum erkennt das Königliche Amtsgericht 88 Birnbaum durch den Amtsrichter Jockisch für Recht⸗
Der Hypothekenbrief über die auf dem Grundstüsk Kaehme Nr. 65 in Abth. III Nr. 3 für den Kauf⸗ mann Josef Kadisch Klopstock in Birnbaum einge⸗ tragene Darlehnsforderung von 125 Thlr. nebst 5 7% Zinsen, später übertragen auf die Grundstücke Kaehme Nr. 144 und Nr. 145 und dem Kaufmann Baer Oppenheim in Birnbaum cedirt, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens trägt der
[68387]
Die Antragsteller. [68385] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Eilenburg vom 12. Februar 1892 ist das Hypotheken⸗Instrument über die im Grundbuche von Zschettgau, Band I. Blatt 13 Abtheilung III. unter Nr. 1 aus dem Kausvertrage vom 7. August 1833 und der Erbrezeß⸗Ausfertigung de confirmato den 19. März 1839 eingetragenen 100 Thaler Erbe⸗ gelder, nämlich 50 Thaler für Johann Gottfried Wendt und 50 Thaler für Johanne Christiane Wendt, verehelichte Kaiser, für kraftlos erklärt worden.
Eilenburg, den 12. Februar 1892. 4 Königliches Amtsgericht.
2 lusschlußurtheil vom heutigen Tage ist die Urkunde über die im Grundbuche von Alten⸗ mittlau Art. 161 Abth. III Nr. 10 und an anderen Stellen eingetragene Post von 48 ℳ 78 ₰ und 4 ℳ 38 ₰ zu Gunsten des Bäckers Johannes Franz III. in Altenmittlau für kraftlos erklärt.
Meerholz, den 11. Februar 1892.
Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! Verkündet am 12. Februar 1892.
Meißner, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Sattlermeisters Adolph Weigle hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Braune hier, erkennt das Königliche Amtsgerichts zu Königsberg (Neumark) durch den Amtsgerichtsrath Knönagel für Recht:
Das folgende Dokument: Schuld⸗ und Pfand⸗ verschreibung vom 24. Oktober 1848 mit Eintragungs⸗ vermerk und Hypothekenschein von demselben Tage. Cession vom 2./16. August 1852 nebst Eintragungs⸗ vermerk und Hypothekenschein vom 16. August 1852, lautend über 50 Thaler gleich Einhundert und fünfig Mark nebst Zins⸗ und Kosten⸗Recht, welche Post noch für den Lehrer Blume Abth. III. unter Nr. 6 Grund⸗ buchsblattes Band VI. Blatt Nr. 682 Grundbuchs von Königsberg N./M. haftet, wird für kraftlos erklärt.
Königsberg N./ M., 12. Februar 1892.
Knönagel.
[68386]
84] Bekanntmachung. 18 urch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 23. Januar 1892 sind I. folgende angeblich verloren gegangene Hypotheken⸗ urkunden: 1) über die Post von Piassutten Nr. 10 Abthl. III. Nr. 1 von dreimal 16 Thalem 28 Silbergroschen 13 ½ Pfennigen Erbgelder der Geschwister Marie, Michael und Martha Farin, 1 über die Post Piassutten Nr. 10 Abthl. III. Nr.”2 von 161 Thalern 45 Groschen des Je⸗ hann Gallmeister, über die Post Haasenberg Nr. 2 Abthl. III. Nr. 5 von 800 ℳ des Kaufmanns Cetl Pallasch in Bischofsburg, ) über die Post See. Nr. 67 Abthl. III. Nr. 1 und Lipowiec Nr. 389 von 100 Thalem der Geschwister Annorthe, Catharina und Adam Tanski 1 zum Zwecke der Löschung der betreffenden Hypotheken posten für kraftlos erklärt worden. 1 II. Alle diejenigen, welche auf die nachstehenden Hypothekenposten: 8 1) von Lipowiec Nr. 6 Abthl. III. Nr. 1 bon 20 Thalern 33 Groschen 15 Pfennigen Er⸗⸗ gelder der Geschwister Johann und Marae⸗ Gaczioch und Abthl. III. Nr. 2 von 7. vde n 67 raschen 9 Pfennigen Erbtheil des Johann Gaczioch, ö1 von Wallen Nr. 5 Abthl. III. Nr. * 25 2 Thaler 10 Silbergroschen Erbtheil der Marie Kobutsch, b. von Haasenberg Nr. 9 Abthl. III. Nr. 5 bor
—
fallen der Antragstellerin, Bendorfer Aktiengesell⸗ schaft, jedoch die Insertionskosten nur zu ein Drittel zur Last.
. Nr 1 : Pfennigen 41 Thalern 24 Silbergroschen 8 2Sn⸗ Erbtheil der Geschwister Marie und So Lumma und der Annorthe Kuchorska,
Haasenberg Nr. 9 Abth. III. Nr. 3 von
29 voerdalern der Marie Lumma und 20 Tha⸗ lern der Samuel Lumma.
„ von Powalczin Nr. 8 Abthl. III. Nr. 4a, d' und e von dreimal 26 Thalern 48 Groschen 12 ½ Pfennigen der Geschwister Louise, Friedrich und Esther Graatz von 36 Thalern 9 Groschen 2 Pfennigen, mit 5 % verzinslich, des Johann Makrutzki von 4 Thalern 10 Silbergroschen 27 10 Pfennigen Muttererbtheil des Johann Makrutzki und von je 34 Thalern 10 Silbergroschen 27/10 Pfennigen, mit 5 % verzinslich, der Ge⸗ schwister Wilhelm und Charlotte Lischewski, von Olschoewken Nr. 1 Abthl. III. Nr. 2 von 300 Thalern Vater⸗ und Muttererbtheil des Christoph Nickel,
von Olschoewken Nr. 1 Abthl. III. Nr. 4a von 356 Thalern 17 Groschen 4 Pfennigen Erbtheil der Caroline Nickel, verehelichten Lehrer Wondzinski, aus Samplatten, von Olschoewken Nr. 6 Abthl. III. Nr. 4h von 8 Thalern der Altsitzer Paczia'schen
eleute, 1 — Beutnerdorf Nr. 69 Abthl. III. Nr. 1 von viermal 12 Thalern 7 Silbergroschen 6 Pfennigen der Geschwischer Martin, Jo⸗ hann, Catharina und Carl Drewelius, von Haasenberg Nr. 3 Abthl. III. Nr. 2 und z von dreimal 76 Thalern 40 Groschen 5 Pfennigen Muttererbtheil der Geschwister Fohann, Jacob und Daniel Chittka und von 200 Thalern der Daniel und Anna Chitt⸗ ka'’schen Eheleute . ühre Ansprüche und Rechte nicht geltend gemacht baben, mit denselben ausgeschlossen werden. Ortelsburg, den 30. Januar 1892. Königliches Amtsgericht. Kwasniewski.
28 Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Arbeiter Horrmann Marie, g Sturm, zu Groß⸗Salze, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Ullmann hier, klagt gegen deren in unbe⸗ kannter Abwesenheit lebenden Ehemann, Arbeiter, früheren Bergmann August Wilhelm Horrmann — wegen Ehescheidung — mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Reichsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Magdeburg auf den 17. Mai 1892, Vormit⸗ tags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei m gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Magdeburg, den 12. Februar 1892. Blanck, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgeri
K8280]
gedb.
und
domt dem
Armensache. Kgl. Amtsgericht München I.
Abth. A für Civilsachen.
In Sachen der Fabrikarbeiterin Anna Schiechl hier und der Kuratel über deren außereheliches Kind Frida“, Beide vertreten durch den Vormund, Tag⸗ löhner Johann Schiechl hier, Klagetheil, gegen den Metzger Friedrich Stark, früher hier, nun unbe⸗ kannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Vaterschaft und Alimentation, wird Letzterer nach erfolgter Be⸗ willigung der öffentlichen Zustellung zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits in die öffentliche Sitzung des vorbezeichneten Prozeßgerichts vom Samstag, den 2. April 1892, Vorm. 9 Uhr, Sitzungszimmer Nr. 23/I geladen.
Die Klagspartei wird beantragen, den Beklagten in einem, soweit gesetzlich zulässig, für vorläufig voll⸗ streckbar erklärten Urtheile zur Anerkennung der Vaterschaft zu dem vorbezeichneten, am 23. Mai 1890 außerehelich geborenen Kinde, zur Leistung eines monatlich vorauszahlbaren Unterhalts⸗ und Kleidungs⸗ beitrages von 12 ℳ, sowie der Hälfte allen⸗ fallsiger Kur⸗ und Leichenkosten und der Hälfte des Schul⸗ und Lehrgeldes für dieses Kind für die Zeit von der Geburt desselben bis zu dessen zurückgelegtem 14. Lebensjahre, zur Bezahlung einer Kindbett⸗ Kostenentschädigung an die Kindmutter in der Höhe von 25 ℳ, sowie zur Tragung der Streitskosten zu verurtheilen.
München, den 15. Februar 1892.
Der Kgl. Gerichtsschreiber:
Merz, Kgl. Sekretär.
[68370]
[68364) SOeffentliche Zustellung. 8
Mit Protokollarklage vom 15. Februar 1892 be⸗ antragt die Kuratel über Anna Margaretha, illeg. der ledigen, großjährigen Taglöhnerin Babette Huscher von Oberrimbach, vertreten durch den verpflichteten Vormund Friedrich Klein, Wagner von Hardthof, gegen den ledigen Schreiner Georg Müller von Burghaslach, nun unbekannten Aufenthalts, ein für vorlaufig vollstreckbar zu erklärendes Urtheil dahin zu erlassen:
Der Beklagte sei schuldig:
a. die Vaterschaft zu dem von der led. großjährigen Taglohnerin Babette Huscher von Oberrimbach am 23. November 1891 außerehelich geborenen, in Kirch⸗ rimbach erzeugten Kinde Anna Margaretha anzuer⸗ tennen,
b. einen jährlichen, in vierteljährigen Raten voraus⸗ gahlbaren Alimentationsbeitrag von 60 ℳ bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre des Kindes zu ent⸗ richten,
e die Hälfte der Kleidungskosten, des Schulgeldes und der Kur⸗ und Leichenkosten, falls das Kind inner⸗ balb der Alimentationsperiode erkranken oder sterben sollte, zu bezahlen,
d. sämmtliche Kosten des Rechtsstreites zu tragen. „Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites hat das K. Amtsgericht Scheinfeld Termin auf Dienstag, den 12. April 1892, Vormittags 9 Uhr, anberaumt, wozu der Beklagte Müller mit dem Bei⸗ fügen geladen wird, daß auf Gesuch der zum Armen⸗ recht zugelassenen Klagspartei mit Beschluß vom Gestrigen die öffentliche Zustellung bewilligt worden ist.
Scheinfeld, den 16. Februar 1892. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts.
(I. §.) Zaschka, K. Sekretär.
168972] Oeffentliche Zustellung.
Der Buchdruckereibesitzer Th. Süß zu Wilhelms⸗
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helm⸗Johann Bode, früher zu Berlin, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, aus dem schriftlichen Mieths⸗ vertrage vom 2. August 1891, mit dem Antrage auf Zahlung der Miethe für Februar 1892 mit 103 ℳ 35 ₰ nebst 6 % Zinsen seit 1. Februar 1892 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Wilhelmshaven auf den 28. April 1892, Morgens 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gerichtsschreiberei Königlichen Amtsgerichts.
[68273] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Hermann Piske zu Polzin, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Dr. Raatz zu Bär⸗ walde i./Pomm., klagt gegen 1) die verwittwete Schuhmacher Carl Kath, Henriette Friederike, geb. Buske zu Polzin, 2) den Lackirer Wilh. Kath, un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Hypothekenzinsen mit dem Antrage, die Beklagten kostenlästig zur Zahlung von 81 ℳ bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung in das im Grundbuche zu Polzin Bd. VI Bl. Nr. 263 verzeichnete Grundstück zu verurtheilen, das Urtheil auch für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und lade die Beklagten zur mündlichen Verhandlung, des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Polzin auf den 22. April 1892, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Lackirer Wilhelm Kath unbekannten Aufent⸗ halts wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Krüger, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[68272] Oeffentliche Zustellung.
Nr. 8158. Die Handlung R. Trenkel in Berlin W., Köthenerstr. Nr. 44, klagt gegen den stud. phil. Bernhard Heußler, früher zu Heidelberg, jetzt unbekannten Orten, wegen Bücherkauf vom Jahre 1890 mit dem Antrage auf Verurtheilung des Be⸗ klagten zur Zahlung von 113 ℳ nebst 5 % Zinsen vom Klagezustellungstag an, sowie auf vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des ergehenden Urtheils und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amts⸗ gericht zu Heidelberg auf Dienstag, den 29. März 1892, Vormittags 9 Uhr, “ Nr. 2. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8
Heidelberg, 13. Februar 1892.
1 (Unterschrift), Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts. [68365] Oeffentliche Zustellung.
Der Schneidermeister G. Errleben in Potsdam, Brandenburgerstr. 47, vertreten durch Rechtsanwalt Kennes in Potsdam, klagt gegen den Provisor Bielau, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher zu Potsdam, wegen eines von dem Kläger dem Beklagten im Juli 1891 zu dem vorher vereinbarten, auch an⸗ gemessenen Preise von 75 ℳ gekauften und empfan⸗ genen Anzuges mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 75 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung an den Kläger, auf vorläufige Vollstreckbarkeitserklä⸗ rung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Potsdam, Abtheilung IV a, auf den 28. April 1892, Vormittags 9 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Potsdam, den 11. Februar 1892.
(L. S.) Herfordt, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts. Abth. IVa.
[68366] Oeffentliche Zustellung und Ladung. Sachen der Wittwe Gärtners Wilhelm Sellack, Bertha, geb. Dreßler, zu Züllchow, b ) des Schneidermeisters Carl Sellack, zuletzt in Landsberg a./W., jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, Beklagten, zu 1 Revisionsklägerin,
wider den Unteroffizier im Infanterie⸗Regiment
Nr. 135 Adolf Leitsch in Diedenhofen, Kläger und
Revisionsbeklagten, wegen einer Darlehnsforderung
von 2100 ℳ — IV. 334/91 — ladet der Rechts⸗
anwalt, Justizrath Romberg hierselbst, welcher für
die Beklagte zu 1 gegen das am 11. November 1891
verkündete Urtheil des Zweiten Civilsenats des
Königlich Preußischen Oberlandesgerichts zu Stettin
Revision eingelegt hat, zu dem zur mündlichen Ver⸗
handlung über diese Revision vor dem Vierten Civil⸗
senat des Reichsgerichts auf den 2. Mai 1892
Vormittags 9 Uhr angesetzten Termin den Mitbe⸗
klagten, Schneidermeister Carl Sellack mit der Auf⸗
forderung, einen bei dem Reichsgericht zugelassenen
Rechtsanwalt zu bestellen. 1
Zum Zwecke der öffentlichen Zuste Carl Sellack wird dieser Auszug hie gemacht. 68 4
Leipzig, den 10. Februar 1892 Die Gerichtsschreiberei des Vierten Civilsenats Barthel, Ober⸗Sekretär.
ellung an den ermit bekannt
[68274] Oeffentliche Zustellung.
Die Handlung Maxr Neumann & Co zu Mainz — vertreten durch den Rechtsanwalt Riemann zu Coeslin, klagt gegen den Gastwirth Reinhold Klemp zu Cordeshagen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Forderung für die dem Beklagten am 27. Juli 1891 gelieferten Waaren mit dem Antrage, den Be⸗ klagten zur Zahlung von 82 ℳ 20 ₰ nebst 6 vom Hundert Zinsen seit 1. Januar 1892 und zu den Kosten des Rechtsstreits zu verurtheilen, das Urtheil auch für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Coeslin (Zimmer Nr. 29) auf den 6. April 1892, Vormittags 11 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hübner, Gerichtsschreiber des Köͤniglichen Amtsgerichts.
[68278] Oeffentliche Zustellung.
Der Wirth und Eigenthümer Ernst Stirnemann zu Mülhausen i. Els., vertreten durch Rechtsanwalt Goldmann, klagt gegen den Wirth Bartholomäus Gantenbein, früher in Mülhausen i. Els. jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend,
Mk. achthundert mit Zinsen vom Klagetage an zu bezahlen, demselben die Prozeßkosten zur Last zu legen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu lären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen auf den 26. April 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
(L. 8.) Stahl,
Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
[68279] Oeffentliche Zustellung. Der Eugen Mever, Küfer in Rappoltsweiler, klagt gegen den Alfons Marcot, früher Straßenbahn⸗ x zu Rappoltsweiler, jetzt ohne bekannten Aufenthalt abwesend, wegen “ 1) Wohnungsmiethe für die Monate November und Dezember 1891 und Januar und Februar 1892 1 2) Reparaturen am Ofen und Ersatz dreier zerbrochener Fensterscheiben 3) Reinigen der Wohnung und Weißen derselben
4.66
2.40 Sa. ℳ 44.06 mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung dieses Betrages nebst 50 % Zinsen seit dem Tage der Zustellung der Klage, sowie auf Erklärung der vorläufigen Vollstreckbarkeit des ergehenden Urtheils und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Rappoltsweiler auf Donnerstag, den 21. April 1892, Vormit⸗ tags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. chn
— — — „ Ds
eider, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts. [68277] Oeffentliche Zustellung. Der Agent August Mack zu Stuttgart, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Löwenstein V. daselbst, klagt gegen den Bäcker Ernst Kneller, früher in Mosbach, nun mit unbekanntem Aufenthalt in Amerika, mit dem Antrage: durch gegen Sicherheits⸗ leistung vorläufig vollstreckbares Urtheil zu er⸗ kennen: Beklagter sei schuldig, dem Kläger aus Maklervertrag vom 17. August 1891 die Summe von 500 ℳ nebst 5 % Zinsen daraus vom 1. Oktober 1891 an, ferner an Kosten der Arrest⸗ anlegung — 13 ℳ 95 ₰ zu begahlen, auch alle Kosten des Rechtsstreits allein zu tragen, und lade den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stuttgart auf Samstag, den 9. Juli 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Die Einlassungsfrist wurde auf 2 Monate erstreckt.
Stuttgart, den 9. Februar 1892.
Sekr. Stellrecht, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[68371] Bekanntmachung. 8 Die Elise Horst, Ehefrau des Restaurateurs Her⸗ mann Bassow, zu Saargemünd wohnend, vertreten durch Rechtsanwalt Wrobel, klagt gegen ihren ge⸗ nannten Ehemann auf Gütertrennung. Zur Ver⸗ handlung dieses Rechtsstreits ist die Sitzung des Kaiserlichen Landgerichts zu Saargemünd vom 13. April cr., Vormittags 9 Uhr, bestimmt.
Saargemünd, den 15. Februar 1892.
Der Obersekretär Erren, Kanzleirath. [68377]
Die durch Rechtsanwalt Schmitz vertretene Pauline Florentine Müller zu Elberfeld, Ehefrau des Bäckers Peter Wilhelm Krefft daselbst, hat gegen diesen beim Königl. Landgericht zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage auf Gütertrennung.
Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 4. April 1892, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungs⸗ saale der III. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.
1 Storck, als Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts. [68379] .
Die durch Rechtsanwalt Dr. Schweitzer vertretene Emilie Bergter zu Solingen, Ehefrau des Fabri⸗ kanten Karl Schaaf daselbst, hat gegen diesen beim Königl. Landgericht zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage auf Gütertrennung. 1
Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 8. April 1892, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der III. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Elberfeld aumt.
g als Gerichtsschreiber des Königl.
unbe Allds
Landgerichts. [68380]
Die durch Rechtsanwalt Dr. Schweitzer vertretene Emilie Torley in Wald, Ehefrau des Metzgers Alexander Hölterhoff daselbst, hat gegen diesen beim Königl. Landgericht zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage auf Gütertrennung. 1 Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 8. April 1892, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der III. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.
Storck,
als Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts. [68381] s
Die durch Rechtsanwalt Dr. Schweitzer vertretene Wilhelmine Busten in Elberfeld, Ehefrau des Fuhr⸗ manns Peter Wetzel daselbst, hat gegen diesen beim Königl. Landgericht zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage anf Gütertrenuung. 1
Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 8. April 1892, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der III. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Elberfeld Feen
Storck, ’
als Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.
[68378] 8
Die durch Rechtsanwalt Justizrath Neele vertretene Charlotte Willhardt zu Elberfeld, Ehefrau des Conditors Hermann Eller daselbst, hat gegen diesen beim Königl. Landgericht zu Elberfeld Klage erhoben
wegen Forderung mit dem Antrage: den Beklagten
n. vertreten durch den Rechtsanwalt Looman daselbst — klagt gegen den Kaufmann Friedrich Wil⸗
zu verurtheilen, an den Kläger die Summe von
mit dem Antrage auf Gütertrennung.
Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den S. April 1892, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der III. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Elberfeld anberaumt. , Storck, 1 als Gerichtsschreiber des Konigl. Landgerichts.
[68376]
Die durch Rechtsanwalt König III. vertretene Ida Hilberts zu Remscheid, Ehefrau des Schmiedes Albert Höhborn daselbst, hat gegen diesen beim Königl. Landgericht zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage auf Gütertrennung.
Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 21. April 1892, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der II. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Elberfeld anberaumt. 2
Hentges, Aktuar,
als Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts.
Die rnrch Rechtsanwalt Kranz vertretene Bertha Holberg zu Hückeswagen, Ehefrau des Bäckers und Spezereihändlers Richard Böhmer daselbst, hat gegen diesen beim Königl. Landgericht zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage auf Gütertrennung. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 21. April 1892, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der II. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Elberfeld anberaumt. Hentges, Aktuar, —
als Gerichtsschreiber des Königl. Landgericht
68374]
Die durch Rechtsanwalt Dr. Dümpel vertretene Johanne Lenz zu Barmen, Ehefrau des Schreiners Carl Herhaus daselbst, hat gegen diesen beim Königl. Landgericht Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage auf Gütertrennung Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 21. April 1892, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der II. Civilkammer des Königl. Land⸗ gerichts zu Elberfeld anberaumt.
„Aktuar, des Königl. Landgerichts.
8
Hentges als Gerichtsschreiber [68375]
Die durch Rechtsanwalt Dr. Dümpel vertretene Auguste Maiböcker zu Lennep, Ehefrau des Sattlers Josua Weber daselbst, hat gegen diesen beim Königl. Landgericht zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage auf Gütertrennung.
Zur mündlichen Verhandlung ist Termin anf den 21. April 1892, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der II. Civilkammer Königl. Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.
Hentges, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.
des Les
[68276]
Die zugelassene; Ehefrau des Bäckers und Handelsmannes Gotthard Sieves Maria Sibilla, geb. Guyens zu Bracht, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrath Eumes klagt gegen ihren genannten Ehemann mit dem Antrage auf Gütertrennung und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Cleve, auf den 22. April 1892, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Hebenstreit,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
zum Armenrechte
68275] . Die 928 Civilkammer des Königlichen Landgerichts in Aachen hat durch rechtskräftiges Urtheil vom 13. Januar 1892 die zwischen der Anna Maria Ottweiler, Gemüsehändlerin in Aachen und ihrem daselbst wohnenden Ehemann Johann Leo Hermens, Handelsmann, bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, Parteien zur Auseinandersetzung vor Notar Capellmann zu Aachen verwiesen und dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits zur Last gelegt.
Aachen, den 12. Februar 1892.
Bayer, als Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.
3) Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ꝛc. Versicherung.
Keine.
4) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
Regierungsbezirk Potsdam. Aus der am Finow⸗Kanal belegenen Oberförsterei
[67785]
Liebenwalde kommen in der Seitens der Königl. Regierung auf den 26. d. Mts., Vorm. 10 Uhr, anberaumten Bauholzversteigerung im Gasthof zum Deutschen Hause zu Eberswalde an Nutz⸗ stämmen zum Ausgebot: Eichen: Schutzbez. Lottsche, Jagen 99 a., Schl. (2,3 km bis zur Ablage Zerpen⸗ schleuse), 2 Stück mit 11 fm; Kiefern I., II. u. III. Tarklasse: daselbst 331 Stück mit 576 fm; Schutzbez. Rehmate, Jagen 26, Schl. (6,6 km bis zur selben Ablage), 39 St. mit 83 fm; Schutzbez. Bernöwe, Jagen 88, Schl. (3,2 km bis zur 5 Bernöwe), 387 St. mit 688 fm; Schutzbez. Reh⸗ horst, Jagen 161, Schl. (1,3 km bis zur Ablage Wasserschlagbaum), 315 St. mit 572 fm; Schutzbez. Bismark, Jagen 115 c., 116 b. u. 144, Schl. (2,3 km bis zur Ablage Lenzenbude), 66 St. mit 127 fm. Rehhorst, den 13. Februar 1892. Königl. Oberförsterei.
[66710 Bekanntmachung. 8 Zur Verdingung der Lieferung des Fourage⸗Bedarfs für die Garnisonen in Pleß und Sohrau O./S., während des Zeitraumes vom 1. April 1892 bis zum 31. März 1893 haben wir 3 am 24. Februar dieses Jahres, Vormittags 10 Uhr, auf dem Rathhause in Pleß einen Submissions⸗ bezw. Licitations⸗Termin an⸗ beraumt. C111“ b Lieferungs⸗Offerten zu diesem Termin sind mit der
Aufschrift: