1892 / 47 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 Feb 1892 18:00:01 GMT) scan diff

legentlich, insbesondere zur Aushilfe, oder zwar regelmäßig, jedoch nur nebenher und gegen geringfügiges Entgelt ver⸗ richtet wird.

Der mit der wirthschaftlichen Leitung eines Rettungs⸗ hauses und der Unterweisung der schwachsinnigen und zurüͤck⸗ gebliebenen Pfleglinge betraute „Hausvater“ des Rettungs⸗ hauses ist als versicherungspflichtig angesehen worden.

Der Regierungs⸗Rath von Zakrzewski zu Aachen ist an die Königliche Regierung zu Merseburg versetzt worden.

Der Regierungs⸗Assessor Linke zu Ottweiler ist der König⸗ lichen Regierung zu Aachen zur weiteren dienstlichen Ver⸗ wendung überwiesen worden. 8 1

Der Regierungs⸗Assessor Lex zu Merseburg ist an die Königliche Regierung zu Wiesbaden versetzt worden. s

Der Regierungs⸗Assessor von Bötticher zu Saarbrücken ist der Königlichen Regierung zu Trier zur weiteren dienst⸗ lichen Verwendung überwiesen worden..

Der bisher beurlaubte Regierungs⸗Assessor Dr. Henry Meyer ist bis auf weiteres dem Landrath des Kreises Saar⸗ brücken zur Hilfeleistung zugetheilt worden. 8 8

Der neu ernannte Regierungs⸗Assessor Dr. Kühnert ist der Königlichen Regierung zu Düsseldorf überwiesen worden.

Der Regierungs⸗Rath Graf zu Dohna⸗La uck zu Wies⸗ baden ist an die Königliche Regierung zu Stettin versetzt worden. 1

Der bisher dem Landrath des Kreises Waldenburg bei⸗ geordnete Regierungs⸗Assessor von Baumbach ist vom 1. April d. J. ab der Königlichen Regierung zu Cassel zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden.

Bayern.

München, 22. Februar. Die Kammer der Abge⸗ ordneten begann heute die Berathung des Etats der Zölle und indirecten Steuern. Der Ertrag des Malz⸗ aufschlags wurde gegenüber dem Budgetentwurf um 700 000 erhöht und mit 36 Millionen Mark bewilligt. Bezüglich der in Italien erhobenen inneren Biersteuer erklärte der Finanz⸗ Minister eine politische Beeinflussung für unangängig. Ferner hob der Minister hervor, die bayerische Regierung sei wie bisher weiter bemüht, die Interessen der bayerischen Interessenten gegenüber dem Import von russischem Hopfen durch einen ent⸗ sprechenden Zoll wahrzunehmen. Die weitere Berathung wurde sodann vertagt.

Sachsen.

Dresden, 22. Februar. Die Zweite Kammer berieth, wie das „Dr. J.“ berichtet, in ihrer heutigen Sitzung die Vorlage wegen Erbauung mehrerer Secundär⸗Eisenbahnen, über die namens der Finanzdeputation B Abg. Schickert Be⸗ richt erstattet hatte. Die Deputation beantragte in ihrer Mehr⸗ heit bez. einstimmig die Ausführung aller vier vorgeschlagenen Bahnlinien, doch wurde von den Abgg. Wehner und Kockel die Ablehnung der Ausführung der Chemnitzthalbahn, von dem Abg. Wehner auch die Ablehnung der Linie Reichenbach Ober⸗Reichenbach Mylau empfohsen. Nach längerer Debatte wurde der Bau der Chemnitzthalbahn abgelehnt, die Linien Olbernhau Neuhausen und Pirna Dohma— Großcotta ge⸗ nehmigt und darauf die weitere Berathung vertagt.

Baden.

Die Veranlassung, weshalb die sechs klerikalen Mit⸗ glieder der Schulcommission der Zweiten Kammer ferner nicht mehr an den Sitzungen der Commission theilnehmen (siehe Nr. 45 des „R.⸗ u. St.⸗A.“ vom 20. d. M.), ist nach dem „Schw. Merk.“ folgende: Der Abg. Wecker hatte in eigenthümlicher Form einen Vorwurf gegen die Stellungnahme der liberalen Partei erhoben, den der Vorsitzende der Commission Dr. Kiefer in energischer Weise zurückzuweisen sich berechtigt wie verpflichtet erachtete.

Mecklenburg⸗Schwerin.

Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin Alexan⸗ drine vollendet heute ihr 89. Lebensjahr. Geboren am 23. Februar 1803 als zweite Tochter König Friedrich Wil⸗ helm's III. und der Königin Luise, hat sie ihre sämmtlichen Geschwister überlebt. Am 25. Mai 1822 vermählte sich Ihre Königliche Hoheit mit dem damaligen Erbgroßherzog Paul Friedrich, der 1837 seinem Großvater Fried⸗ rich Franz I. in der Regierung folgte, aber schon am 7. März 1842 starb. Dieser Ehe waren drei Kinder entsprossen: der am 15. April 1883 verstorbene Groß⸗ herzog Friedrich Franz II., der Herzog Wilhelm, verstorben am 28. Juli 1879, und die Herzogin Marie, vermählte Fürstin Windischgrätz, die schon 1859 starb. Ihre Königliche Hoheit erfreut sich trotz des hohen Alters einer großen Rüstigkeit und vermochte noch vor kurzer Zeit den Besuch Seiner Majestät des Kaisers entgegen zu nehmen.

Elsaß⸗Lothringen.

Straßburg, 22. Februar. er Bezirks⸗Präsident des Oberelsaß hat die Ausweisung des schweizerischen Staats⸗ angehörigen Max Dollfus, Sohnes des Großindustriellen August Dollsus in Mülhausen, verfügt. M. Dollfus, der im Jahre 1864 geboren ist, wanderte kurz vor Eintritt in das militärpflichtige Alter aus und kehrte kürzlich in die Reichs⸗ larde zurück, ohne der Polizei seine Ausweispapiere vor⸗ ulegen.

Oesterreich⸗Ungarn.

1

Der Führer der Deutschen im böhmischen Landtag Dr. Schmeykal hat nach der „N. Fr. Pr.“ den Aus⸗ führungsausschuß der deutsch⸗böhmischen Land⸗ tags⸗Abgeordneten für den 2. März und den Club der deutschen Landtags⸗Abgeordneten für den 3. März zur Berathung über die durch das Verhalten der Altczechen und des Feudaladels geschaffene Aenderung der politischen Lage einberufen.

Beide Häuser des ungarischen Reichstags hielten gestern Sitzungen ab, in denen, nach einer Meldung des „W. T. B.“, unter lebhaften Eljenrufen die Thronrede verlesen wurde. Im Oberhause erflehte der Präsident den Segen des Himmels auf den en herab, „den hochsinnigen

MHüter der ungarischen Verfassung, der durch seine die mensch⸗ liche Kraft fast übersteigende Wirksamkeit ein leuchtendes Bei⸗

Großbritannien und Irl

In Beantwortung einer Anfrage erklärte der Präsident des Ackerbau⸗Amtes Chaplin in der gestrigen Unterhaus⸗ sitzung das Gerücht, die Maul⸗ und Klauenseuche sei durch eine Ladung roher Ffute aus Deutschland ein⸗ geschleppt, für vollständig unbegründet. Sodann beantragte Chaplin die erste Lesung der schon in der Thron⸗ rede angekündigten Regierungsvorlage, welche die Er⸗ leichterung des Erwerbes kleiner Pachtgüter bezweckt, der sogenannten Kleinstellen⸗Bill. Durch diese Vor⸗ lage werden die Grasfschaftsräthe zum Ankauf von Grund und Boden ermächtigt und können diesen in Parzellen bis zu 50 Acres verkaufen oder in Parzellen bis zu 10 Acres verpachten. Die Käufer müssen das Gut selbst cultiviren und durfen dasselbe nicht in Aftermiethe verpachten. Die Grafschaftsräthe dürfen drei Viertel des Kaufschillings vorschießen, der Käufer muß ein Viertel anzahlen, ein Viertel kann als perpetueller Pachtschilling verbleiben; der Rest ist innerhalb 50 Jahren in Raten zurückzuzahlen. Die Bill wurde schließlich vom Unterhause ohne weitere Abstimmung in erster Lesung angenommen. ö“

Der „Times“ zufolge wird die Regierung in allernächster Zeit die Forderung eines Credits für die Vorarbeiten einer Eisenbahn von Mombassa nach dem Victoria Nyanza in Britisch Ost⸗Afrika im Parlamente einbringen.

Aus Ober⸗Birma erhält der „Hamb. Corr.“ folgenden Bericht über Kämpfe der britischen Truppen mit den Ein⸗ geborenen:

Aus Rangun wird gemeldet, daß Sadone (Ober⸗Birma), welches britische Truppen im Januar besetzt hatten, am 19. d. M. von 500 Kachgens angegriffen wurde. Der Angriff wurde zwar nach hartem Kampf zurückgeschlagen, aber der Ort ist noch von den Kachgens umzingelt, die auch die nach IJrawaddy führende Straße ver⸗ pallisadirten. Britischerseits sind fünf Sepoys getödtet, vierzehn verwundet. Am nämlichen Tage wurde eine kleine britische Proviantcolonne unweit Sadone von Kachgens überrumpelt; die zwölf Mann starke Escorte wurde niedergehauen. Der Angriff auf Sadone wird der feindseligen Haltung der chinesischen Grenzbehörden zugeschrieben. Zum Entsatze Sadone's ist eine starke britische Truppenmacht unter Major Yule vom Jrawaddy aus im Anzuge.

Frankreich

Es liegen noch immer kkeinerlei Mittheilungen darüber vor, wem die Bildung eines neuen Ministeriums über⸗ tragen werden könnte. Gestern empfing, wie „N. T. B. be⸗ richtet, der Präsident Carnot eine Anzahl Senatoren und Deputirte, welche der Presse angehören, um deren Ansicht darüber zu hören. 8

Von Interesse sind die Aeußerungen der russischen

Blätter uͤber die Krisis. Die „Now. Wr.“ sagt, wie be⸗ reits in Nr. 45 des „R. u. St.⸗A.“ vom 20. d. M. kurz er⸗ wähnt wurde: „Die plötzlich ausgebrochene Krisis wird aller Wahrscheinlichkeit nach von ziemlicher Dauer sein und es nimmt sich gar nicht unwahr⸗ scheinlich aus, daß sie am Ende zu einer Auflösung der Kammer führen sollte, wenn anders es Herrn von Freycinet und Herrn Ribot nicht gelingen sollte, ein neues Ministerium zu bilden, ohne die Herren Constans und Fallièsres, die wirklichen Urheber des Gesetzes über die Associationen. Jedenfalls aber ist Frankreich nunmehr in eine politische Phasis getreten, die für seine ausländischen Freunde sehr betrüblich und seinen fremdländischen Widersachern sehr will⸗ kommen ist. Man kann sich nur darüber wundern, daß die Freunde des Herrn Clémenceau und die Gesinnungsgenossen Paul de Cassagnac's, die doch keine Gelegenheit vorüberlassen, sich zu brüsten mit ihrem Patriotismus und ihrer Bereitwilligkeit, die eigenen, persönlichen Interessen dem Wohle des Staats zu opfern hieran nicht gedacht haben.“

Die „Nowosti“ meinen:

„Die derzeitige Ministerkrisis in Frankreich berührt in keinerlei Weise die franko⸗russische Annäherung; sodann ist sie keineswegs ein Anzeichen der Schwäche der französischen Macht. Ein Ministerium tritt an die Stelle des anderen, je nach den Bedingungen des parla⸗ mentarischen Lebens, aber die Gewalt, oder richtiger die Volksgewalt bleibt bestehen. Wir sind stark durch das Bündniß nicht mit diesem oder jenem französischen Ministerium, sondern durch das Bündniß mit dem ganzen französischen Volk, mit ganz Frank⸗ reich. Wir können wohl den Rücktritt so hervorragender Staats⸗ nänner, wie die Herren Freycinet und Ribot, sehr bedauern; aber wir sind überzeugt davon, daß dieser Rücktritt an unseren Beziehungen zu Frankreich nichts ändern wird, die auch in Zukunft ebenso auf⸗ richtig und herzlich bleiben werden, wie bisher. Frankreich braucht Rußland, Rußland braucht Frankreich. Da ist es ganz einerlei, wer in Frankreich am Ruder ist, Herr Freycinet oder ein Anderer: ein antirussisches Ministerium ist in Frankreich gar nicht möglich. Herr Jules Ferry war ein hervorragender Politiker, hat aber seine Carrière durch das unvorsichtige Compromißspiel mit Deutschland zerstört. Seinem Beispiel wird schwerlich irgend Jemand folgen.“

Die „Birsh. Wed.“ theilen die Ansicht der „Nowosti“, daß durch die Krisis die russisch⸗französischen Beziehungen nicht alterirt werden könnten. Nur weil sie das wußten, hätten die Radicalen sich zu ihrem Angriff entschlossen; sie gingen von der Ansicht aus, daß das franco⸗russische Bündniß doch der Eckstein des politischen Gleichgewichts in Europa bleiben werde.

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Die französischen Radicalen hätten begriffen, daß die dritte Republik der Dienste eines Ministeriums Freycinet nicht mehr in dem Maße bedürftig sei, wie früher, und daß sie, der Freundschaft Rußlands sicher, ruhig sich wieder mit ihren eigenen inneren Angelegenheiten befassen könne: Das Staatsregime Rußlands und Frankreichs ist so diametral entgegengesetzt, daß für beide Theile die geringste Möglichkeit fehlt, sich in die inneren Angelegenheiten seines Bundesgenossen hinein⸗ zumischen. Eben hierin liegt die Hauptbürgschaft für die Festigkeit des franco⸗russischen Einvernehmens, was beiden Mächten gestattet, ohne irgend wie Zweifel an der beiderseitigen Freundschaft zu er⸗ regen, mit anderen Mächten Einzelabmachungen zu treffen. Im Augen⸗ blick, wo kein einziger politischer Zwischenfall den politischen Horizont Europas verfinstert und auf den ersten Plan die wirthschaftlichen Interessen treten, kann die Wiederaufnahme einer Angriffstaktik seitens der französischen Radikalen nur als ein unbedingt friedliches Symptom betrachtet werden; traurige Folgen für die internationale Lage Frankreichs kann sie jedenfalls nicht haben.“

Die „Pet. Wed.“ fassen sich kurz. Sie erklären einfach:

„Der Eindruck völliger Ueberraschung ist nicht bloß der Haupt⸗ eindruck, sondern auch der einzige, den man von der Sache bisher hat gewinnen können, in Frankreich so gut, wie im Auslande. In 18 land tritt hierzu nur noch das Gefühl tiefsten Bedauerns, da die poli⸗ tischen Verdienste des gestürzten Cabinets bei uns sehr hoch geschätzt

werden.“ Rußland und Polen.

Neuere dem „Wolff'schen Bureau“ aus St. Petersburg siee Mittheilungen bestreiten die von diesem ver⸗ reitete Nachricht (s. d. gestr. Nr. d. Bl.), daß eine sofortige Aufhebung des Ausfuhrverbots auf Hafer aus den baltischen Häfen bevorstehe.

Italien. In der italienischen Kammer kündigte gestern der De⸗

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putirte Pugliese eine Anfrage an über den Stand der

Verhandlungen wegen der Anwendung der Weinzollelause in dem Handelsvertrage mit Oesterreich, sowie ferner darüber ob es wahr sei, daß die Einfuhr von Verschnittweinen in Gebinden nach Deutschland verboten sei.

8 Spanien.

Im Senat legte gestern der Minister der Colonien Fabié einen Gesetzentwurf vor, der den Umtausch und die Einziehung der Noten von Cuba beantragt, die auf weniger als 25 Pesetas lauten, sowie ferner einen Gesetzentwurf wegen Einstellung der Couponzahlungen für die vor 1886 emittirte Schuld von Cuba.

Belgien.

Der Vorsitzende des conservativen Wahlvereins Nothomb hat, wie der „Köln. Ztg.“ aus Brüssel tele⸗ graphirt wird, in einer am 21. d. M. abgehaltenen Versamm⸗ lung den Vorsitz niedergelegt, weil er, wie er sagte, den Verein nicht leiten könne, der den Deputirten bei den Juniwahlen bekämpfen werde. Er sei im allgemeinen gegen die radicalen Abgeordneten, aber in der Frage der Ver⸗ fassungs⸗Revision, die Janson angeregt habe, mit ihm einverstanden. Nach mehreren Reden für und wider Nothomb's Entschluß beschloß die Versammlung, Nothomb zu ersuchen, den Vorsitz fortzuführen, bis ein Nachfolger gewählt sein werde.

Der französische Abgeordnete Lafargue, der seit einigen Tagen in Brüssel republikanisch⸗socialistische Propaganda betrieb, ist, wie man der „Mgdb. Ztg.“ meldet, ausgewiesen worden.

8 Griechenland.

Der Minister des Auswärtigen Deligeorgis hat unter dem 18. d. M. an die diplomatischen Vertreter Griechenlands im Auslande ein Rundschreiben über die Finanz⸗ lage Griechenlands erlassen, welches nach der Uebersetzung der „A. R. C.“, wie folgt, lautet:

„Es ist bekannt, daß kurz vor dem Monat Oktober des vorigen Jahres der anormale finanzielle Zustand gewisser südamerikanischer Staaten in London eine Baisse in den Werthen fast aller europäischen Staaten zweiten Ranges hervorrief, eine Baisse, welche auch die an⸗ deren Märkte beeinflußt hat. Es konnte uns nicht wundern, daß auch die Obligationen der griechischen Anleihen derselben unterworfen wurden; da aber dieser Rückgang der Werthe keineswegs durch die ökonomische Lage Griechenlands begründet war, hofften wir, daß, nach⸗ dem die erste Aufregung sich gelegt, dieselben wieder ihre frühere Stelle einnehmen würden.

In der That wies der Jahresabschluß von 1890 eine nicht un⸗ befriedigende finanzielle Lage auf, und obwohl die Realisation des

Budgets von 1891 nach dem Gesetze erst im nächsten Oktober er⸗

folgen kann, so geht doch aus den bis zum heutigen Tage realisirten Einnahmen hervor, daß das Gleichgewicht im Budget auch für dies Finanzjahr gesichert ist. Die Einnahmen, von denen ich hier spreche, haben bereits um 12 198 877 Fr. die⸗ jenigen des Jahres 1890 überholt; das Budget des laufenden Jahres, welches die Regierung der Kammer vor zwei Monaten vorgelegt hat, wies nur ein Deficit von 150 000 Fr. auf; anderer⸗ seits ist die Zahlung der Anleiheprocente wie immer so exact wie nur möglich erfolgt, und der letzte Coupon ist den bondholders sogar einen Monat vor dem Termin zur Verfügung gestellt worden. Hierzu ist hinzuzufügen, daß diese Zahlung aus den regelmäßigen Ein⸗ nahmen des Landes erfolgt ist, das heißt, ohne, wie in den vier letzten Jahren, das nöthige Geld für die Zahlung der Anleiheprocente im Ausland aufzunehmen.

Alles scheint also auf eine sichere Wiederherstellung und selbst ein späteres Steigen der griechischen Werthe auf den fremden Märkten hinzudeuten; aber diese so berechtigte Erwartung hat sich bis heute nicht erfüllt, und die griechischen Obligationen bleiben mit geringen Schwankungen andauernd einer beträchtlichen Baisse unterworfen. Diese Baisse war von einem ebenfalls wesentlichen Nieder⸗ gang des griechischen Papiergeldes begleitet, ein Um⸗ stand, welcher einen thatsächlichen Verlust für das Land bedeutet und besonders für den Staatsschatz, welcher genöthigt ist, die Coupons der Anleihen und Lieferungen aller Art, welche aus dem Auslande eingehen, in Gold zu bezahlen.

Es liegt auf der Hand, daß diese Sachlage eine unnatürliche ist, und die Regierung hat sich überzeugen müssen, daß dieselbe auf Per⸗ sonen zurückzuführen ist, welche bei dieser finanziellen Anomalie ihre Rechnung finden; im übrigen begnüge ich mich mit der Bemerkung, daß ein derartig plötzlicher Curssturz, wenn er auf thatsächlichen Ver⸗ hältnissen beruhte, finanzielle Katastrophen im Gefolge gehabt haben würde, die sich glücklicherweise bis zum heutigen Tage nicht bemerkbar gemacht haben.

Wie dem auch sei, die Regierung glaubte diesem Stand der Dinge entgegenwirken zu müssen, indem sie die öffentlichen Einnahmen steigerte; auch hat die Regierung der Kammer eine Erhöhung der Steuern um mehr als 6 Millionen jährlich, sowie die Einführung einer Tabackregie vorgeschlagen, welche nach den genauesten Berech⸗ nenzgen nicht weniger als 8 bis 10 Millionen jährlich für den Staat ergeben würde, an Stelle der 3 Millionen, welche die augenblickliche Besteuerung des Tabacks einbringt. 8

Diese Vorschläge sind von der Kammer sehr beifällig begrüßt worden, und es ist kein Zweifel, daß die betreffenden Gesetzesprojecte in wenigen Tagen votirt sein werden.*) 88

Klären Sie doch diejenigen Personen, welche ein Interesse daran haben und welche sogar den oben angedeuteten Manövern zum Opfer fallen könnten, über die wahre ökonomische Lage Griechenlands auf⸗

Deligeorgis.“

Die lange schwebende und viel erörterte Anklagesache gegen das Ministerium Trikupis ist gestern von der griechischen Deputirtenkammer mit sehr großer Majoritat verworfen worden. Wie das darüber aus Athen vorliegende Telegramm des „W. T. B.“ berichtet, war das Gebäude der Kammer während der Verhandlung von einer großen Volks⸗ menge umgeben, und hatte man gegen etwaige Ausschreitungen militärische Vorsichtsmaßnahmen getroffen. Zwei von den angeklagten Ministern waren in der Sitzung nicht anwesend. Der Minister⸗Präsident Delyannis hatte selbst in der Discussion aus politischen und nationalen Erwägungen die Freisprechung des früheren Cabinets befürwortet.

1

Rumänien. 8 Bei den am Sonntag vorgenommenen Stichw ghlen für die Kammer wurden nach einer Meldung des „W. T. B. 11 Conservative und 7 Oppositionelle gewählt. Insgesamm sind 151 Conservative und 32 Oppositionelle aller Schattirungen

gewählt worden.

Serbien.

Ein am Sonntag in Belgrad abgehaltener Minister⸗ rath beschäftigte sich, wie „W. T. B.“ berichtet, mit die Mittheilung der Vorlage an die Skupschtina. über 252 Verzichtleistung des Königs Milan, sowie mit den din schiedenen hierauf bezüglichen, im radicalen Club geäußer Bedenken.

*) Diese Vorlagen sind, wie in Nr. 44 d. Bl. Donnerstag v. W. von der Kammer mit großer genommen worden.

gemeldet, am Mehrheit an⸗

Katics

Karaweloff,

In der Skupschtina fragte Masics an, warum der Präsident der Skupschtina Katics sich, obwohl er gesund sei, von den Berathungen fernhalte. Der Vice⸗Präsident erwiderte, habe sich schriftlich krank gemeldet.

Bulgarien. kam gestern der Prozeß gegen die Frauen Oroschakoff und Georgeff zur Verhand⸗ lung. Die Anklageschrift führt, wie „W. T. B.“ meldet, aus, eine von den Angeklagten in der Beltschew⸗Affaire an die Vertreter der Mächte in Sofia gerichtete Denkschrift habe bezweckt, eine fremde Einmischung in die inneren Angelegenheiten Bulgariens herbeizuführen, und ver⸗ weist auf die abfälligen Urtheile der französischen Presse aus Anlaß der Veröffentlichung. Frau Karaweloff war geständig. Die Zeugenaussagen waren von keinem Belang. Nach dem Plaidoyer des Procurators erinnerte der Vertheidiger Stoiloff an zahlreiche Analogien in der bulgarischen Geschichte der letzten Jahre. Die Angeklagte habe nicht bezweckt, eine fremde Einmischung, sondern nur eine Abkürzung des Gerichts⸗ verfahrens gegen ihren verhafteten Gatten herbeizuführen. Nach längerer Berathung fällte der Gerichtshof über alle drei angeklagten Frauen ein freisprechendes Urtheil. 8 Montenegro. Der Dampfer des österreichischen gestern Vormittag mit der Leiche der Fürstin Darinka von Montenegro in Cattaro ein. Unter großen Feier⸗ lichkeiten fand daselbst die Einsegnung und sodann die Weiter⸗ führung der Leiche statt, wobei der Sarg von montenegrinischen Offizieren getragen und von den Vertretern der Behörden und militärischem Gefolge bis zur Cordicho⸗Brücke geleitet wurde. Amerika. Der Führer der Partei für die freie Silberprägung im Repräsentantenhause der Vereinigten Staaten, Mr. Bland hat, nach einem Reuter'schen Telegramm aus Washington, in Bezug auf die Meldung, die Reform des Zolltarifs würde das Haus in der nächsten Zeit so stark in Anspruch nehmen, daß die Silberfrage nicht auf die Tages⸗ ordnung kommen würde, erklärt: seine Partei werde kein Mittel unversucht lassen, um die Angelegenheit zur Berathung u bringen; den Verhandlungen über den Zolltarif solle hein Hinderniß in den Weg gelegt werden, seine Partei aber wolle wissen, was in der Silberfrage geschehen werde.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Albany hat die demokratische Partei des Staats New⸗York in einer dort abgehaltenen Versammlung den früheren Gouver⸗ neur Hill zum Candidaten für die Präsidentschaft der Vereinigten Staaten gewählt. Die Anhänger Cleveland’s, welche mit der Wahl Hill's nicht einverstanden sind, schlagen vor, am 31. Mai in Syracuse eine Gegenversammlung abzuhalten.

In Sofia

Lloyd „Triest

Parlamentarische Nachrichten.

In der heutigen (178.) Sitzung des Reichstags, welcher die Staatssecretäre Dr. von Boetticher und Dr. von Stephan beiwohnten, gingen als Vorlagen ein die Gesetz⸗ entwürfe, betreffend den Belagerungszustand in Elsaß⸗ Lothringen und den Verrath militärischer Ge⸗ heimnisse, deren Wortlaut wir in der Zweiten Beilage ver⸗ öffentlichen, sowie der Bericht des Reichscommissars für das Auswanderungswesen für das Jahr 1891.

Auf der Tagesordnung stand zunächst die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes über das Telegraphenwesen des Deutschen Reichs, dessen § 1 nach den Beschlüssen der Commission lautet:

Das Recht, Telegraphenanlagen für die Vermittelung von Nachrichten zu errichten und zu betreiben, steht ausschließlich dem Reich zu. Unter den Telegraphenanlagen sind die Fernsprechanlagen mitbegriffen.

Hierzu kiesen folgende Anträge vor:

1) Vom Abg. Biehl (Centr.):

Dem § 1 folgende Fassung zu geben: Das Recht, Telegraphen⸗ anlagen für den allgemeinen Vermittlungsverkehr zu errichten und

zu betreiben, steht ausschließlich dem Reich zu. Unter Telegraphen⸗ anlagen sind die Fernsprechanlagen nicht mitbegriffen. Die Be⸗ fugniß zur Benutzung fremden Grund und Bodens, namentlich der Straßen und Pläͤtze der Gemeinden, ist damit nicht gegeben. 2) Vom Abg. Dr. von Bar (bfr.):

Dem § 1 folgende Fassung zu geben: Das Recht, elektrische

Leitungen zur Uebermittelung von Erklärungen und Gesprächen gegen Bezahlung zu betreiben, steht vorbehaltlich der Be⸗

stimmung des § 2La ausschließlich dem Reich zu.

(Nach § 2a sollen Gemeinden für ihren Bezirk Telegraphen

anlegen können.)

3) Vom Abg. Dr. Hammacher (nl.):

1.“ Den 1 folgenden Zusatz zu geben: Das Reich erlangt durch dieses Recht keinen rechtlichen Anspruch auf die Verfügung über üheeh Grund und Boden, insbesondere über die öffentlichen Wege und Straßen.

„Berichterstatter Abg. Freiherr von Buol (Centr.) referirte über einige neuerdings eingegangene Petitionen gegen den Gesetzentwurf, namentlich eine solche vom Elektrotechnischen Verein in Frankfurt a. M.

Abg. Schrader (dfr.) wies auf die allgemeine Be⸗ deutung dieses Gesetzes hin und sprach sich gegen die Schaffung eines Monopols für das Reich zu Tele⸗ graphenanlagen aus, das dem bestehenden Rechtszustande nicht, wie behauptet werde, entsprechen würde. Da die Verhandlungen in der Commission zu einem befriedigenden Ergebniß nicht geführt hätten, müsse seine Partei ihre Anträge nochmals im Plenum vertreten im Interesse der privaten elektrotechnischen Industrie. Und nicht allein um deren Inter⸗ essen handele es sich, sondern auch um die Interessen großer Städte. Redner bemängelte darauf die Fassung des § 1, durch den selbst solche Einrichtungen monopolisirt werden sollten, die noch garnicht erfunden bt Die Frage der Er⸗ richtung elektrischer Anlagen solle man lieber aus dem Gesetz ganz herauslassen. Den localen elektrischen Verkehr müßte man der 1““ und den Städten überlassen. Darum bitte er, den § 1 der Vorlage durch den von dem Abg. Dr. von Bar beantragten zu ersetzen.

Staatssecretär Dr. von Stephan bemerkte zunächst, daß die vielfach behauptete Beunruhigung weiter Kreise über ieses nicht wahrnehmbar sei, und ging sodann Vorredners über. Die Reichsverwaltung denke garnicht daran, die

rivatindustrie zu schädigen, sondern freue sich vielmehr über deren Gedeihen. Den Antrag Bar könne er nicht zur An⸗ nahme empfehlen.

Bei Schluß des Blattes sprach der Staatssecretär weiter.

68 zu einer Widerlegung der Ausführungen des

traf 1—

Die Wahlprüfungscommission des Reichstags beantragt, die Wahl des Abg. von Jagow (Rühstädt) im ersten Wahlkreise des Regierungsbezirks Potsdam für gültig zu erklären.

Bei der heutigen Ersatzwahl im 2. Berliner Landtags⸗Wahlkreise wurde mit 859 gegen 2 Stimmen der Dr. Alexander Meyer (dfr.) zum Mitglied des Hauses der Abgeordneten gewählt.

In der Volksschulgesetz⸗Commission des Hauses der Abgeordneten wurde gestern Abend, wie die Morgenblätter berichten, die Berathung über § 15 (Errichtung confessioneller Schulen bei 30, bezw. 60 Schulkindern) fortgesetzt und damit die Dis⸗ cussion über den bisher zurückgestellten § 11 (bei Vorhandensein dreiklassiger Schulen dürfen Kinder nicht einklassigen zugewiesen werden) verbunden. Die Abgg. Hobrecht (nl.) und Seyffardt (nl.) betonten bei Vertheidigung des Antrags der Nationalliberalen, daß nicht allein der Religionsunterricht, sondern auch der Unterricht in allen andern Fächern so gestaltet werden müsse, daß die Minorität der Confession in ihrem Glaubensstand nicht gefährdet oder geschädigt werde. Abg. Freiherr von Zedlitz (freicons.) führte aus, daß angesichts der be⸗ schränkenden Bestimmungen der §§ 3 und 4 für die Regiminalbehörden eine erweiterte Vollmacht zum Schutz der confessionellen Minderheiten zweckmäßig erscheine, daß aber sowohl die Regierungsvorlage, als auch die Anträge der Conservativen und des Centrums über das berechtigte Maß hinausgingen und die Interessen einer guten Schuleinrichtung sowie die finanziellen Interessen der Schulunterhaltungspflichtigen gefährdeten. Die Zahl 30 ziehe insbesondere die einklassige Schule mit in den Bereich der Bestimmung, und der Abs. 2 setze den Regierungs⸗Präsidenten nicht nur in die Lage, Aenderungen treffen zu müssen, welche er nach seinem pflichtmäßigen Ermessen für unzweckmäßig halte, sondern mache auch den Rechtsschutz der Zu⸗ stimmung der Gemeinde nahezu illusorisch. Der betreffende Antrag wolle ihn ganz aufheben und sei daher noch unannehmbarer. Der conservative Antrag zu § 11 wolle Schutz gewähren gegen Belastung der Gemeinde aus Gründung einer Confessionsschule, doch er gehe über das Ziel hinaus und schädige das Recht der Eltern. Feste Bestimmungen über die Aufhebung lebensunfähiger Confessions⸗ schulen seien vorzuziehen. Abg. Rickert (dfr.): Auch er halte es nicht für unmöglich, daß dieselben Eltern, auf deren Wunsch ihre Kinder zu einer besonderen confessionellen Schule vereinigt würden, ihre Kinder wieder in eine gemischte mehrklassige Schule bringen wollten, wenn sie letztere für besser hielten. Dieses Recht der Eltern dürfe nicht beschränkt werden. § 15 der diesjährigen Vorlage gehe über die vorjährigen Commissionsbeschlüsse, an denen auch die Con⸗ servativen theilgenommen hätten, hinaus, und die conservativen An⸗ träge gingen noch weiter als die Vorlage. Abg. Dr. von Heyde⸗ brand (cons.): Er und seine Freunde hegten nicht den Wunsch, die Errichtung von confessionellen Schulen einzuschränken. Staats⸗ Minister Graf Zedlitz beruft sich auf seine früheren Erklärungen. Die Bestimmung bezüglich der 30 Kinder sei nicht aus seiner Initia⸗ tive in die Vorlage gekommen, sondern auf Grund zahlreicher Peti⸗ tionen aus dem Westen und Osten. Solche Wünsche von Familien⸗ vätern hätten ein Anrecht auf Berücksichtigung. Momentan beständen über 2000 Schulen mitunter 60 Kindern. Die Anträge des Centrumsund der Conservativen bitte er abzulehnen, der letztere passe überhaupt nicht in das System des Gesetzes. Gegen den Antrag der Freiconser⸗ vativen führe er noch an, daß man de nicht alle möglichen Fälle in einem Gesetz vorsehen könne. Abg. Dr. Enneccerus (nl.): Viele Eltern, welche die Errichtung einer confessionellen Schule für 30 Kinder betrieben, würden bald zu der Ueberzeugung gelangen, daß solche kleinen Schulen nicht dasselbe leisten könnten, wie mehrklassige Schulen, und, von dem Recht, welches § 11 ihnen gebe, Gebrauch machend, ihre Kinder in eine mehrklassige Schule überführen. Die kleine Schule werde sich leeren, die größere erfordere weitere Lehrkräfte und die Lasten würden für die Gemeinden unerschwinglich sein. Der con⸗ servative Antrag würde zur Folge haben, daß solche Kinder in der kleinen Confessionsschule rücksichtslos verbleiben müßten, ein solcher Zwang beruhe doch auf einem falschen Princip. Abg. Rintelen (Centr.) bestreitet, daß die mehrklassigen Schulen mehr leisteten als die einklassigen. Die auf einer solchen Annahme beruhenden Folgerungen seien also hinfällig. Abg. Rickert (fr.): Das Centrum habe im vorigen Jahre den § 11 genehmigt, jetzt seien ihm erst Bedenken aufgestoßen. Natürlich, die Gelegenheit sei ja jetzt günstig, weitgehende Forderungen zu stellen, das wolle er im Plenum noch ins Licht stellen. Daß mehrklassige Schulen in pädagogischer Beziehung mehr leisteten, als einklassige, stehe doch außer Zweifel. Windthorst habe früher stets erklärt, das Recht der Eltern müsse ge⸗ wahrt und respectirt werden. Nach weiterer Debatte werden schließlich in der sehr complicirten Abstimmung die nationalliberalen und freicon⸗ servativen Anträge abgelehnt und § 15 in einer, durch Anträge der Conservativen und des Abg. Dr. Virchow modificirten Fassung angenommen. Die Annahme erfolgte mit 16 Stimmen. § 11 wurde danach in folgender Fassung mit 18 Stimmen angenommen: „Wo drei⸗ und mehrklassige Volksschulen vorhanden sind, sollen in der Regel (statt „dürfen“, Antrag der Conservativen) Kinder nicht gegen den Willen der Eltern oder deren Stellvertreter einer einklassigen Volks⸗ schule zugewiesen werden.“ Hierauf wurde der von den National⸗ liberalen für den Fall der Annahme des § 15 neu vor⸗ geschlagene folgendermaßen lautende § 15a gegen 11. Stimmen Fbelegat: „Die Bestimmung des § 15 kommt nicht zur Anwendung, sofern die zu errichtenden Schulen nach der vorhandenen Kinderzahl ein⸗ oder zweiklassig sein würden, während im übrigen an dem Orte drei⸗ oder mehrklassige Schulen bestehen.“ Die Commission vertagte sich darauf bis heute Vormittag 10 Uhr.

In der heutigen Sitzung wurde zuerst § 15 in der gestern an⸗ genommenen Fassung verlesen. Der Paragraph lautet nunmehr: „Wo die Zahl der Schulkinder einer vom Staat anerkannten Religions⸗ gesellschaft in einer Schule anderer Confession über dreißig steigt, kann vorbehaltlich der Bestimmung der § 11 des Regierungs⸗Präsident bei Zustimmung der Gemeinde (Gutsbezirks, Schulverbands) die Errichtung einer besonderen Volksschule für dieselbe anordnen, wenn seitens der zuständigen Organe der betreffenden Religionsgesellschaft ein bezüglicher Antrag gestellt wird. Die versagte Zustimmung kann bei ländlichen Schulbezlrken durch den Kreisausschuß, bei städtischen Schulbezirken durch den Bezirksausschuß ergänzt werden. Der Zu⸗ stimmung der Gemeinde (Gutsbezirks, Schulverbands) bedarf es nicht, wenn in einem Schulbezirk (Schulverband) die Zahl solcher Kinder über sechzig steigt“ Zur Verhandlung stand dann zunächst § 16, welcher lautet: „Der Religionsunterricht wird nach der Lehre derjenigen Religionsgesellschaft ertheilt, welcher die Schüler angehören, die ihnkempfangen.“ Abg. Dr. von Jazdzew ski (Pole) beantragte, folgenden Satz anzufügen: „und unter Mit⸗ anwendung ihrer Muttersprache, solange dieselbe regelmäßig bei dem öffentlichen Gottesdienste für die Gemeinde gebraucht wird.“ Der Antragsteller hob hervor, daß er seinen Antrag gegen frühere gleichartige Anträge erheblich eingeschränkt habe, weil die Mutter⸗ prache beim Religionsunterricht nur dort Anwendung finden solle, wo sie beim Gottesdienst regelmäßig angewendet werde, was den Antrag somit praktisch durchführbar mache. Er wolle indessen das Wort „Mitanwendung“ in seinem Antrage in „An⸗ wendung“ umwandeln und damit demselben eine erheblich erweiterte Bedeutung geben. Abg. Wessel (freicons.) gab zu, daß der Antrag eher praktisch durchführbar sei, wie frühere gleich⸗ artige Anträge, erklärte sich aber doch gegen. die Annahme weil er für zweisprachige Gegenden sehr nachtheilig wirken könne. Dort werde in den katholischen Kirchen überwiegend elas 68 predigt, auch wenn die Bewohner ebenso Jgut Deutsch wie Polnisch verständen. Müsse nun den Kindern polnischer Muttersprache, wenn⸗ gleich 88 gut Deutsch könnten, der Religionsunterricht in der polnischen Sprache ertheilt werden, so polonisire man eben die Kinder. Staats⸗ Minister Graf Zedlitz wies darauf hin, daß der Antrag bei § 16 nicht an der richtigen Stelle einsetze. Abgeschen davon halte er ihn in sprachlich gemischten Gegenden, also insbesondere an

der Grenze der verschiedenen Sprachgebiete, nicht für durchführbar. Es bleibe auch zu e en, daß bei Annahme des Antrags dieser sich in nationaler Beziehung nachtheilig bemerkbar machen könne und daß er insbesondere die ünsche der Bethe hr nicht berücksichtige. Denn es gebe weite Kreise in der evangeli ch⸗ polnischen Bevölkerung, die auch die Ertheilung des Religions⸗ unterrichts in der deutschen Sprache wünschten. Durch Fortlassung der Silbe „Mit“ erhalte der Antrag zudem eine erhebliche Verschärfung. Abg. Dr. von Jazdzewski (Pole) fügte darauf die Silbe„Mit’ wieder ein, da er durch deren Fortlassung keine Verschärfung des Antrags beabsichtigt habe. Die Abgg. Freiherr von Huene (Centr.) und Dr. Porsch (Centr.) befürworteten den Antrag. Abg. Hobrecht (nl.) war dagegen; die jeweilige Entscheidung, wie weit die Mutter⸗ sprache für Kinder einer anderen Nationalität bei Ertheilung des Religionsunterrichts zuzulassen sei, sei nicht gesetzlich zu regeln, müsse vielmehr der Verwaltung überlassen bleiben. wurde der Antrag von Jazdzewski gegen 7 Stimmen abgelehnt.

Nr. 8 des „Centralblatts der Bauverwaltung“, herautz gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 20. Februar hat folgenden Inhalt: Zur Erinnerung an J. M. Mauch. Preisbewerbung um das Rathhaus in Pforzheim. Technische Maßnahmen zur Bewältigung des Pilgerverkehrs in Trier im Sommer 1891. (Schluß.) Der Städtetag auf der elektrotechnischen Aus⸗ stellung in Frankfurt a. M. (Schluß.) Vermischtes: Preisbewer⸗ bung für Pläne zu einem Schlachthaus in Hameln. Fenster und Thüren aus Buchenholz. Verkauf photographischer Aufnahmen seitens der Meßbildanstalt des preußischen Cultus⸗Ministeriums. Kältebiegeversuche mit Flußeisen. Keidel's Ruß⸗ und Funkenfänger.

8 Materialbedarf für den eisernen Ueberbau von Straßenbrücken. Vorstand des Architektenvereins in Berlin für das Jahr 1892. Die Forthbrücke im Orkan. Beseitigung der Brunel'schen Weit⸗ spur in England.

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Ein Holzhändler hatte einen Wald zum Abholzen gekauft, und beim Abholzen war ein Arbeiter beschädigt worden. Das Ober⸗ Verwaltungsgericht hat die Frage, ob der Arbeiter bei der Beschäfti⸗ gung in einem forstwirthschaftlichen Betriebe den Unfall erlitten, in Uebereinstimmung mit dem Rundschreiben des Reichs⸗Ver⸗ sicherungsamts vom 10. Januar 1889, bejaht und in dem Urtheil vom 4. Januar 1892 III 41 diese Annahme, wie folgt, begründet: Die Forstwirthschaft findet als eine auf die Gewinnung gebrauchs⸗ fähigen Holzes gerichtete Thätigkeit ihren Abschluß erst mit der Fällung und Herrichtung des Holzes in den für den Gebrauch und Ver⸗ kauf geeigneten Zustand. Die Arbeit der Holzfällung u. s. w. vollzieht sich im Walde an dem Gegenstand der Forstwirthschaft und wird regel⸗ mäßig von forstwirthschaftlichen Arbeitern verrichtet. Wesentlich mit wegen der Gefährlichkeit der Holzfällung u. s. w. ist die Forstwirth⸗ schaft vom Gesetzgeber (Ges. vom 5. Mai 1886) für unfallver⸗ sicherungspflichtig erklärt worden. Die Unfallverhütung auf dem Gebiet der Forstwirthschaft hat sich in erster Reihe mit den Ge⸗ fahren der Holzfällung zu befassen. Demgemäß ist die Holzfällung einschließlich der im Wald erfolgenden Herrichtung des gefällten Holzes in verkaufsfähigen Zustand stets als forstwirthschaftliche Thätigkeit anzusehen, gleichvel ob sie einen Theil des forstwirth⸗ schaftlichen Betriebes des Waldbesitzers oder einen selbständigen forst⸗ 1““ Betrieb des Käufers des abzuholzenden Waldbestandes arstellt.

Nach § 53 Abs. 2 der Reichsgewerbeordnnng kann die Erlaubniß zum Betriebe der Schankwirthschaft zurück⸗ genommen werden, wenn aus Handlungen oder Unterlassungen des In⸗ 1“ der Mangel derjenigen Eigenschaften, welche bei Ertheilung der Erlaubniß nach Vorschrift dieses Gesetzes vorausgesetzt werden mußten, klar erhellt. Nach § 33 a. a. O. ist aber die Erlaubniß zum Betriebe der Schankwirthschaft u. a. zu versagen, wenn gegen den Nachsuchenden Thatsachen vorliegen, welche die u rechtfertigen, daß er das Gewerbe zur Förderung der Völlerei mißbrauchen werde. Unter „Völlerei“ ist nicht nur der an sich unmäßige oder ar nur der zur Betrunkenheit führende, sondern auch außerdem jeder Henuß geistiger Getränke, welcher die gesetzmäßigen Schranken über⸗ schreitet, zu verstehen, so namentlich wie das Ober⸗Verwaltungs⸗ gericht wiederholt und erneut in dem Urtheil vom 25. Januar 1892 18 78 ausgesprochen hat das Trinken über die Polizeistunde inaus.

Verkehrs⸗Anstalten.

Bremen, 22. Februar. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Postdampfer „Hannover“, vom La Plata kommend, ist am 21. Februar Nachmittags auf der Weser angekommen.

Ein bei der Direction des „Norddeutschen Lloyd“ aus Antwerpen von 3 Uhr 22 Min. Nachmittags eingegangenes Telegramm lautet: „Kaiser Wilhelm II.“ ist bei Doel auf den Grund ge⸗ rathen. Die Lage ist nicht gefährlich, der Dampfer wird vermuthlich heute Abend abkommen.

-23. Februar. (W. T. B.) Der Postdampfer „Weimar“, am 6. Februar von Bremen abgegangen, ist am 22. Februar Vor⸗ mittags in Baltimore angekommen. Der Schnelldampfer „Ems“ hat am 22. Februar Vormittags die Reise von Southampton nach New⸗York fortgesetzt.

Hamburg, 22. Februar. (W. T. B.) rikanische Packetfahrt⸗Actiengesellschaft. Der dampfer „Francia“ ist, von Hamburg kommend, gestern Thomas eingetroffen. 8

Triest, 22. Februar. (W. T. B.) Die Lloyddampfer werden am 27. Februar die Fahrten nach den Häfen der unteren Donau wieder aufnehmen. 8

London, 22. Februar. (W. T. B.) Der von Vlissingen kommende Postdampfer „Prinz Hendrik“ strandete heute Morgen während starken Nebels beim Eingange in den Hafen von Queenborough. Man hofft, den Dampfer bis 6 Uhr Abends wieder flott zu machen. Die Passagiere und die Postsachen sind

gelandet. 8 8

23. Februar. (W. T. B.) Die Versuche des Postdampfers „Netherland“, den festgefahrenen Dampfer „Prinz Hendrik“ wieder flott zu machen, waren bisher vergeblich, weil das Tau brach. Bei der nächsten Fluth finden weitere Versuche statt.

Der Union⸗Dampfer „Moor“ ist auf der Heimreise heute in Southampton angekommen. Der Union⸗ Dampfer „Athenian "ist auf der Ausreise am Sonnabend von Southampton abgegangen. 1

Reval, 22. Februar. (W. T. B.) Infolge des eingetretenen Thauwetters sind die Dagerorter Passage und der hiesige

Hamburg⸗Ame⸗ Post⸗

in St.

Hafen wieder eisfrei geworden.

Mannigfaltiges.

Der Bau der Kaiser Wilhelm⸗Gedächtnißkirche schreitet

rüstig vorwärts. Davon gab die am vorigen Sonnabend im

Ministerium des Femicaichen Hauses abgehaltene Sitzung des für die Ausführung des Unternehmens gebildeten Comités ein erfreuendes Zeugniß. an der Versammlung persönlich theilzunehmen handlungen mit ausgeprägt lebhaftem Interesse. 3 aufgestellte Modell des zu errichtenden Gotteshauses erregte allgemeine Bewunderung. Zeichnungen stellten den Bauentwurf in

Seine Majestät der Kaiser und König geruhten, und folgten den Ver⸗

Das in dem Saal

Die an der einen Wand des Saales angebrachten allen einzelnen Theilen dar.

Nachdem Seine Majestät die Gnade gehabt hatten, die Vor⸗

ü

tellung der Mitglieder des Vorstands des Evangelischen Kirchenbau⸗