1892 / 49 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Feb 1892 18:00:01 GMT) scan diff

——

nraxn

Preußische Klassenlotterie.

(Ohne Gewähr.)

Bei der gestern fortgesetzten Ziehung der 2. Klasse

Erinnerungsstein setzen zu können. Es ist in Aussicht genommen, cration des mit der Denkmalseinweihung ein Provinzial⸗Sängerfest zu vereinen.

Wittlich, 23. Februar. Der „N. A. Z.“ wird geschrieben:

Krementz

1. von Köln unter Assistenz des Dingelstad von Münster und des Weihbischofs Dr. Gockel von Paderborn statt. Gestern Abend war dem Bischof

Bischofs Simar durch den egce ischofs

glich preußischer Klassenlotterie fielen 88 Wohl der älteste noch im ““ Snmar ein großer Fackelzug EEE“ theilnahmen. Heute Nachmittag findet ein officielle

der Nachmittags⸗Ziehung:

1 Gewinn von 10 000 auf Nr. 163 121. 2 Gewinne von 500 auf Nr. 85 021. 149 159. 13 Gewinne von 300 auf Nr. 8848. 17 669. 31 678.

183 291. 185 552. 188 031. Bei der heute beendeten Ziehung

186. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen: 2 Gewinne von 3000 auf Nr. 4485. 10 722.

1 Gewinn von 1500 auf Nr. 97 954.

hiesige Gefangenaufseher M er seit dem Jahre 1823.

Konstanz, 24. Februar.

Wochen Gefängniß verurtheilt.

London, 23. Februar. Die

3 Gewinne von 500 auf Nr. 112 203. 128 208. der letzten Tage haben, wie aus

10 Gewinne von 300 auf Nr. 12 755. 16 110. 66 483. Folge gehabt. Am Freitag Mo

Mannigfaltiges.

machen, sitzen. Die Mannschaft v

Von dem bisherigen japanischen Militär⸗Attaché, Major zu retten. Das Schiff steht unter Fukuschima, der die Rückreise in seine Heimath zu Pferde Am Sonntag strandete die norweg g9 g

auszuführen beschlossen und sie vor etwa acht Tagen angetreten hat, in der Nähe des Gallephead⸗

sind bei der „N. A. Z.“ Nachrichten aus Warschau eingetroffen, elf Personen starke Bemannung

wonach er den Ritt bis jetzt ohne Unfall bis zur Hauptstadt Polens ausgeführt hat. Von Warschau beabsichtigt Major Fukuschima nach

St. Petersburg zu reiten, wo seine Ankunft gegen Mitte März er⸗ der am Sonnabend auf der Fahrt wartet wird. Der auf etwa zwei Jahre berechnete Distanzritte soll gegangen war. Während ein über St. Petersburg, Moskau, Jekaterinenburg, Tomsk, Irkutsk, über zur Dampfschiffahrtsgesellschaft

die Pässe des Baikalgebirges, das Amurthal entlang, durch die Mandschurei Postdampfer „Prinz Hendrik“ auf den Strand, ohne bis nach der Halbinsel Korea gehen. Beritten ist er mit einer zehnjährigen n s englischen Cobstute, ungefähr 1,65 m groß, die im vergangenen des Sturmes untergegangene Schiff (vergl. Nr. 47 d. Bl.) war kein Jahre durch die Firma Woltmann eingeführt wurde, und die der Dampfer, wie zuerst berichtet, sondern wahrscheinlich die österreichische gleich erfolgt.

◻—

unternehmungslustige Japaner, bereits mit Rücksicht auf den beab: Bark „Fratelli Fabris“, die am 15. d. M. von Antwerpen

hundertsten Geburtstag feierte. Seine jetzige Stelle bekleidet

apparat in Sicherveit. In Llanellv landete gestern der Dampfer „Electric“ die schiffbrüchige Mannschaft des Schooners „Courier“, werden. Wien, 25. Februar. (W. T. B.) Dem Fremdenblatt

jetzt wieder flott geworden zu sein. Das bei Penzance während

Die hiesige Strafkammer hat

den nach und nach eintreffenden

s Festmahl zu 160 Gedecken statt; am Abend

wird die , Der Ober⸗Präsident

PC114141““ 59 398172 von Westphalen Studt, der Ober⸗Präsident von Sachse

48 989. 73 704. 85 755. 87 547. 123 150. 142 771. 182 817. laut Meldung des „W. T. B.“ das Urtheil des Schöffengerichts in von Esche der Profident en

Ueberlingen, wodurch der Maler Professor Koppay wegen rechts⸗ Pilgrim von Minden und der Regierungs⸗Präsident

der 2. Klasse widriger Aneignung dreier Engelsstatuetten zu acht Tagen Gefängniß ez b.

verurtheilt worden war, aufgehoben und den Angeklagten zu vier prachtvoll, die Stadt und der Dom haben glänzenden Fest

schmuck angelegt. Zahlreiche Fremde sind zur Theilnahme an A. C.“ berichtet: Die Stürme den Feierlichkeiten eingetroffen.

Leipzig, 25. Februar. (W. T. B.) Das Reichsgericht

Berichten hervorgeht, eine bedeutende Zahl von Schiffsunfällen zur verhandelte heute über die Revision des Reichstags

Winzer von Arnsberg wohnten der Feier bei. Das Wetter ist

10 Ge n 300 16 66 482 olge gehabt. A ver rgen lief der französische Dampfer Abgeordneten Schmidt, welcher während der Ver 67 472. 67 843. 86 745. 93 549. 96 811. 126 564. 162 078. Tunésie“ auf der Fahrt von Cardiff nach Marseille bei der tagung des Reichstags von der Strafkammer

Insel Lumdy auf ein im Wasser verborgenes Felsenriff und blieb da- in Chemnitz selbst, ungeachtet aller Anstrengungen, das Schiff wieder flott zu 8

ermochte sich nur mit großer Mühe Wasser und gilt als verloren. ische Bark „Dronning Sophie“

brachte sich durch den Raketen⸗ verstoße; die

von Parr nach Runcorn unter⸗

vember v. J. Reichsanwalt Tessendorf stimmte dem Antrage des Ver theidigers zu, daß das Verfahren gegen Schmidt für Leuchthauses an der irischen Küste. Die unzulässig zu erklären sei, da es gegen die Verfassung

strafrechtlich verfolgt und am 2. No verurtheilt worden war. Der Ober

Consequenzen seien allerdings unliebsame

könnten aber nur auf dem Wege der Gesetzgebung beseitigt

tebels lief ferner gestern der zufolge ist zwischen dem Landes⸗Präsidenten der Bukowina

„Zealand“ gehörige holländische

Grafen Pace und dem Landes⸗Hauptmann Baron Wassilko, die sich infolge persönlicher Zerwürfnisse ihre Zeugen gesendet hatten gestern ein den Ehrenhandel beseitigender gütlicher Aus⸗ Die Mandatsniederlegung von 15deutschen, ruthenischen und polnischen Landtags⸗Abgeordneten der

sichtigtet, ffsier Zockir Berliner Tattersall erkaufte. Major F. nach Buenos Aires in See gegangen war. Unter den an die Küste Bukowina, welche erfolgte, um durch die Beschlußunfähigkeit

enutzt den Offizier⸗Bocksattel, wie ihn die preußischen Offiziere ver⸗

wenden, darunter ein Militärwoylach bester Beschaffenheit. Das welche an den Capitän der Bark, Gepäck wird in vier Packtaschen mitgeführt, und zwar befinden sich

zwei größere Packtaschen am Vorderzwiesel, zwei Packtaschen zu den Seiten und hinten der Regenmantel im Futteral, sowie

Die Direction der Urania macht bekannt, daß von nächster Woche ab jeder Montagabend für diejenigen reservirt werden wird, die ohne Abonnements, Familienkarten u. s. w. die besuchen und insbesondere von den phvsikalischen und astronomischen Fabrik und begrub einen Theil der in derselben beschäftigten Ar⸗

der Futtersack. Schiff ging nach einer Meldung Cornwallis unter. Die ganze Bes

2

Einrichtungen nähere Kenntniß zu nehmen wünschen. An den Montagen beiter, welche überwiegend aus

werden daher bis auf weiteres alle Ermäßigungen ungültig sein. Auf die Berechtigung der Actionäre ist diese Maßnahme ohne Einfluß.

Bei dem Familien⸗Ballfest, das am 1. März (Fastnacht) Ba

Trümmern.

el, 24. Februar. Geste

getriebenen Schiffstrümmern befand sich auch ein Packet mit Briefen,

London, 23. Februar. Ein unbekanntes großes spanisches

ersonen wurden getödtet; sieben Leichen liegen noch un

Fabris, gerichtet waren.

der „Köln. Ztg.“ an der Küste von

atzung ist ertrunken.

Frauen bestanden. Fünfzehn

n

rn Abend zerschellte, wie der Messerstich

des Landtags die Auflösung desselben und damit den Ablauf der Amtszeit des rumänischen Landes⸗Hauptmanns Wassilko herbeizuführen, ist dagegen bis jetzt aufrecht erhalten worden. Paris, 25. Februar. (W. T. B.) Rouvier hat es endgültig abgelehnt, ein Cabinet zu bilden. Präsident Carnot wird Nachmittag den Unterrichts⸗Minister - London, 25. Februar. In Checkheaton brach, dem „W. T. B. Bourgeois v zu zufolge, gestern die Esse einer Fabrik zusammen, stürzte auf die berufen. 6 Konstantinopel, 25. Februar. (W. T. B.)

hiesige bulgarische Agent Wulkowitsch wurde vorgestern Abend, als er n einem unbekannten Individuum überfallen und durch einen

Der 9

welcher der radikalen Partei angehört, zu sich Der

sich nach dem Clublocal begeben wollte, vorn

an der linken Seite verwundet. Der Thäte

in den Gesammträumen des Concerthauses stattfindet, wird die „K. Z.“ telegraphirt wird, auf dem Rhein an einem Brückenpfeiler entkam. Man hält die That für einen Act der Privpatrache.

Ballmusik von der Capelle des Capellmeisters Philippi ausgeführt.

Während der Pause wird die Karl Meyder'sche Capelle unter Leitung hrten. Alle fünf Personen sind

ihres Dirigenten spielen. Logen und Nischen stehen für Vereine und Gesellschaften zur Verfügung; Bestellungen darauf werden im Bureau

des Hauses entgegengenommen.

Schleswig, 24. Februar. Dem Dichter

Holstein⸗Liedes, dem verstorbenen Amtsrichter Chemnitz aus Altona⸗ wird, wie man der „N. A. Z.“ mittheilt, demnächst in Schleswig

ertrunken. aulassung. Sofia,

ein Denkmal errichtet werden. Am 24. Juli 1894 hofft man den Vormittag 10 Uhr fand

————— ———xxxx———C—C—C—.-ᷓõõ —2—————

t vom 25. Februar, r Morgens.

Wetter

882

028 —28

88

1

Temperatur in ° Celsius 5 0C. = 40 R

V V

Bar. auf 0 Gr. l u. d. Meeressp. red. in Millim. [

4 halb bed. 2 bedeckt

1 wolkig

5 wolkenlos 2 wolkenlos 2 bedeckt

Mullaghmore Aberdeen .. Christiansund Kopenhugen. Stockholm. aranda St. Petersbg. 1 bedeckt Moskau.. I wolkenlos Cork, Queens⸗ E“ 4 heiter Cherburg.. 2heiter e“ 1 wolkig 1““ 3 wolkenlos mburg .. 3 halb bed. winemünde 5 wolkenlos Neufahrwasser 2 wolkenlos Memel.. 3 wolkenlos

2. Zwolkenlos istltass

2 wolkig Karlsruhe .. still bedeckt Wiesbaden . still bedeckt München .. 1 halb bed. Chemnitz .. 4 heiter ¹) Berlin... 4 wolkenl. 2) ee““

2 wolkenlos Breslau.. 1 wolkenlos Ile d'Aix.. 4 heiter Nizza.. 2 wolkig e11“1““ 5 bedeckt 1) Schwacher Reif. 2²) Reif. Uebersicht der Witterung. Die Luftdruckunterschiede zwischen Osten und Westen sind seit gestern etwas geringer geworden, indessen dauert die vorwiegend südöstliche Luftströ⸗ mung über Central⸗Europa noch fort. Bei durch⸗ schnittlich nahezu normalen Wärmeverhältnissen ist das Wetter in Deutschland an der Westgrenze vor⸗ wiegend trübe und stellenweise neblig, im Osten heiter ohne nennenswerthe Niederschläge. Die Frost⸗ renze verläuft von Lübeck über Berlin nach Wien in. In Ostdeutschland herrscht leichter Frost. Nach der gegenwärtigen Wetterlage scheint eine wesentliche Aenderung der Witterung demnächst noch nicht bevorzustehen. Deutsche Seewarte.

SAIAcn 9

22 7* 6

36600 5

C0oScCSEen

S8SZ 382 e S

1

361G. ’— =v

de

55 998829;

7 2 —2 2 —2

80

œÆ oŨ SOtbdonhßʒ

699G9

950 ˙59.

Theater⸗Anzeigen. Königliche Schauspiele. Freitag: Opern⸗

haus. 51. Vorstellung. Die Meistersinger von Nürnberg. Große Oper in 3 Acten von Richard eee In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Weingartner. An⸗ fang 6 ½ Uhr.

Schauspielhaus. 57. Vorstellung. Der neue Herr. Schauspiel in 7 Vorgängen von Ernst von Wildenbruch. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr.

Sonnabend: Opernhaus. 52. Vorstellung. Caval- leria rusticana (Bauern⸗Ehre). Oper in 1 Aufzug von Pietro Mascagni. Text nach dem gleichnamigen Volksstück von Verg In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlo Dirigent: Musikdirector Wegener. Vorher: Das goldene Kreuz. Oper in 2 AÄcten von Ignatz Brüll. Text nach dem Französischen von H. S. von Mosenthal. Tanz von Paul Taglioni. Dirigent: Musikdirector Wegener. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 58. Vorstellung. Das heilige Lachen. Märchen⸗Schwank in 6 Bildern von Ernst von Wildenbruch. Musik von Ferdinand Hummel. Tanz von Emil Graeb. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Musikalische Dire tion: Herr Steinmann. Anfang 7 Uhr.

92 ff.

Deutsches Theater. Freitag: Die Kinder der Excellenz. Anfang 7 Uhr. 8

Sonnabend: College Crampton.

Sonntag: Faust.

Berliner Theater. Freitag: 24. Abonnements⸗ Vorstellung. Kabale und Liebe. Anfang 7 Uhr.

Sonnabend: Schlimme Saat.

Sonntag: Nachmittags 2 ½ Uhr: Schlimme Sgat. Abends 7 ½ Uhr: Der Hüttenbesitzer.

Lessing⸗Theater. Freitag: Die Großstadt⸗ luft.

Sonnabend: Sodoms Ende.

Sonntag: Nachmittags 2 ½ Uhr: Der Fall Clé⸗ manceau. Abends 7 ½ Uhr: Die Grobßsstadtluft.

Nächste Nachmittags⸗Vorstellung zu volksthümlichen Preisen (Parquet 2 ℳ): Der Fall Clémenceau. Vorverkauf ohne Aufgeld täglich.

Voranzeige. Dienstag: e 1. Male: Para⸗ graph 330. Schwank in 3 Acten nach „Fiaker 117“ von A. Millaud und E. de Najac. Der Vor⸗ verkauf beginnt heute an der Tageskasse.

Wallner-Theater. Freitag: Zum 7. Male: Yvette. Carnevalsposse in 3 Acten mit Gesang (nach einer französischen Idee) von Carl Laufs und Maximilian Kraemer. Musik von Victor Holländer. Anfang 7 ½ Uhr. .

Sonnabend u. folg. Tage: Yvette.

Sonntag: Letzte Nachmittags⸗Vorstellung von: Ein toller Einfall. Schwank in 4 Acten von Carl Laufs. Parquet 1 ꝛc. Anfang 4 Uhr.

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Freitag: Mit neuer Ausstattung zum 37. Male: Das Sonntagskind. Operette in 3 Acten von Lugo Wittmann und Julius Bauer. Musik von

el Millöcker. In Scene gesetzt von Julius ritzsche. Dirigent: Kapellmeister Federmann. Die

ecorationen aus dem Atelier von Falk. Die neuen

8— Nach Schluß der Redaction eingegangene des Schleswig⸗ Depes

Paderborn, 25. Februar. (W. T. B.) Heute

schen.

die feierliche Conse⸗

a, 25. Februar. Finanz⸗Minister Sallabaschef ernannt worden.

Boot mit fünf Personen, die von einer Spazierfahrt zurück⸗ Der Zustand des Verwundeten giebt zu keinem Bedenken Ver⸗

ehemalige iz⸗Minister

tlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Costume vom Garderoben⸗Inspector Ventzkyv. An⸗ fang 7 Uhr. Sonnabend: Das Sonntagskind.

Residenz-Theater. Direction: Sigmund Lauten⸗ burg. Freitag: Zum letzten Male: Musotte. Sittenbild in 3 Acten von Guy de Maupassant. In Seene gesetzt von Sigmund Lautenburg. Vorher: Hohe Gäste. Schwank in 1 Act von G. Belly und P. Henrion. Anfang 7 ½ Uhr.

Die Aufführung von „Musotte“ beginnt um 8 Uhr.

Sonnabend: Zum 1. Male: Riquette. Lustspiel in 3 Acten von Henri Meilhac.

Belle-Alliance-Theater. Freitag: 57. En⸗ semble⸗Gastspiel der Münchener unter Leitung des Königlich bayerischen Hofschauspielers Herrn Mar Hofpauer. Zum 3. Male: Almenrausch und Edelweiß. Oberbayerisches Charaktergemälde mit Gesang und Tanz in 5 Acten von Dr. Hermann von Schmid. Musik von Müller. Im 3. Act: „Schuhplattl⸗Tanz“. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend: 58. Ensemble⸗Gastspiel der Münchener. Almenrausch und Edelweiß.

Adolph Ernst⸗Theater. Freitag: Zum 64. Male: Der Tanzteufel. Gesangsposse in

Gustav Steffens. In Scene gesetzt von Adolp Ernst. Anfang 7 ½ Uhr. 8 Sonnabend: Der Tanzteufel.

Thomas-⸗Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Direction: Emil Thomas. Freitag: Zum 13. Male: Reif⸗Reiflingen. Schwank in 5 Aufzügen von G. v. Moser. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur August Kurz. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

Montag: Erstes Gastspiel des Königlich bayerischen Hofschauspielers Conrad Dreher aus München, der Damen Schäfer, Neubauer und der Herren Jäger, Terufal, Stöhr, Brandtner (Schuhplattler), sämmtlich vom Gärtnerplatz⸗Theater in München. Novität! Zum 1. Male: Jägerblut. Volksstück in 4 Acten (6 Bildern) von Benno Rauchenegger. Musik von Josef Krägel.

Billets zu dieser Vorstellung können von heute ab an der Tageskasse erhoben werden.

Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof). Geöffnet von 12—11 Uhr. Täglich Vorstellung im wissenschaftlichen Theater. Näheres die Anschlag⸗ zettel. Anfang 7 ½ Uhr.

Concerte.

Sing⸗-Akademie. Freitag, Anfang 7 ½ Uhr. Concert der Pianistin Muriel Elliot mit dem Phil⸗ harmonischen Orchester, unter gütiger Leitung des Herrn Bernhard Stavenhagen.

Concert-Haus. Freitag: Karl Mevder⸗ Concert. Strauß⸗Millöcker⸗Suppé⸗Offenbach⸗Abend. Anfang 7 Uhr.

Dienstag, 1. März (Fastnacht), letztes

Familien⸗Ballfest. Billets à 3 im Bureau des Hauses.

Circus Renz. Karlstraße. Freitag, Abends 7 ¼ Uhr: Große Komiker⸗Vorstellung. Auftreten der Clowns C. Godlewsky, 3 Gebrüder Briatore, Paul und William, Gebrüder Kronemann, Gebrüder Dianta und Warne, Herrmann, Misco ꝛc. in ihren höchst komischen Entrées und Intermezzos. Außer⸗ dem: Quadrille des Fleurs de noblesse, geritten von 16 Damen. „Elimar“ (Strickspringer), vor⸗ geführt von Frl. Oceana Renz. 4 Orientalen mit arabischen Vollblut⸗Schulpferden, von 4 Herren dargestellt in Prachtcostum. Jeu de la rose, ge- ritten von Frl. Clotilde Hager und Mlle. Theresina. Sisters Lawrence am fliegenden Trapez. Auf⸗ treten der vorzüglichsten Reitkünstlerinnen und Reit⸗ künstler ꝛc. Zum Schluß: Auf Helgo⸗ land ☚¶ oder: Ebbe und Fluth. Große hydrol. Ausstattungs⸗Pantomime in 2 Abtheilungen mit Nationaltänzen (60 Damen), Aufzügen. Neue Einlage: „Die Garde⸗Husaren“. Dampfschiff⸗ und Bootfahrten, Wasserfälle, Riesenfontänen mit allerlei

4 Acten von Ed. Jacobson und W. Mannstädt. Lichteffecten ꝛc. Arrangirt u. inscenirt vom Director Couplets theilweise von Gustav Görß. Musik von E. Renz.

Täglich: Auf Helgoland.

Sonntag: 2 Vorstellungen. Nachmittags 4 Uhr (1 Kind frei). Auf vielseitiges Verlangen: Die lustigen Heidelberger. Abends 7 ½ Uhr: Auf Helgoland.

————⸗—V—V——F—

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Elisabeth Rau mit Hrn. Referendar Dr. jur. Eduard von Joeden⸗Koniecpolski (Darm⸗ stadt —Frankfurt a. M.). Frl. Rosa Neumann mit Hrn. Rechtsanwalt Gumpel (Meiningen Dessau).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann Dunkel (Grottkau).

Gestorben: Hr. Rechnungs⸗Rath Friedrich Rautenberg (Königsberg). Verw. Fr. Gech⸗ Regierungs⸗Rath. Charlotte Sattig, geb. von Eckartsberg (Görlitz). Hr. Stadtpfarrer Aloys Kotzurek (Dobrau). Hr. Geh. Justiz⸗ Rath und Notar Eduard Kaehrn (Salzwedel). Hr. Geh. Baurath a. D. Gustav öbel (Köslin).

Redacteur: Dr. H. Klee, Director Berlin:

Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32

Sieben Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Anzeiger und Königlich Preußisch

Erste Beilage

Berlin, Donnerstag, den 25. Februar

Staa

Königreich Preußen. Bedingungen,

welche bei der Vergebung von Arbeiten und Liefe⸗

rungen im Bereiche der Allgemeinen Bauver⸗

waltung, der Staatseisenbahn⸗ und Bergverwaltung zur Anwendung kommen.

öI“

Persönliche Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit der Bewerber. Bei der Vergebung von Arbeiten oder Lieferungen hat Niemand

8

Aussicht, als Unternehmer angenommen zu werden, der nicht für die

tüchtige, pünktliche und vollständige Ausführung derselben auch in technischer Hinsicht die erforderliche Sicherheit bietet.

Einsicht und Bezug der Verdingungsanschläge ꝛc.

Verdingungsanschläge, Zeichnungen, Bedingungen ꝛc. sind an den in der Ausschreibung bezeichneten Stellen einzusehen und werden auf Ersuchen gegen Erstattung der Selbstkosten verabfolgt.

Form und Inhalt der Angebote.

Die Angebote sind unter Benutzung der etwa vorgeschriebenen Formulare, von den Bewerbern unterschrieben, mit der in der Aus⸗ schreibung geforderten Ueberschrift versehen, versiegelt und frankirt bis zu dem angegebenen Termine einzureichen.

Die Angebote müssen enthalten:

a. die ausdrückliche Erklärung, daß der Bewerber sich den Be⸗ dingungen, welche der Ausschreibung zu Grunde gelegt sind, unterwirft;

b. die Angabe der geforderten Preise nach Reichswährung, und zwar sowohl die Angabe der Preise für die Einheiten als auch der Gesammtforderung; stimmt die Gesammtforderung mit den Einheits⸗ preisen nicht überein, so sollen die letzteren maßgebend sein;

c. die genaue Bezeichnung und Adresse des Bewerbers;

d. seitens gemeinschaftlich bietender Personen die Erklärung, daß sie sich für das Angebot solidarisch verbindlich machen, und die Be⸗ zeichnung eines zur Geschäftsführung und zur Empfangnahme der Zahlungen Bevollmächtigten; letzteres Erforderniß gilt auch für die Angebote von Gesellschaften;

de. nähere Angaben über die Bezeichnung der etwa mit einge⸗ reichten Proben. Die Proben selbst müssen ebenfalls vor dem Bietungs⸗ termin eingesandt und derartig bezeichnet sein, daß sich ohne weiteres erkennen läßt, zu welchem Angebot sie gehören:

f. die etwa vorgeschriebenen Angaben über die Bezugsquellen von Fabrikaten. Angebote, welche diesen Vorschriften nicht entsprechen, insbesondere solche, welche bis zu der festgesetzten Terminstunde bei der Behörde nicht eingegangen sind, welche bezüglich des Gege istandes von der Ausschreibung selbst abweichen oder das Gebot an Sonderbedingungen knüpfen, haben keine Aussicht auf Berücksichtigung.

Es follen indessen solche Angebote nicht ausgeschlossen sein, in welchen der Bewerber erklärt, sich nur während einer kürzeren als der in der Ausschreibung angegebenen Zuschlagsfrist an sein Angebot ge bunden halten zu wollen. 1b

Wirkung des Angebots. 8

Die Bewerber bleiben von dem Eintreffen des Angebots bei der ausschreibenden Behörde bis zum Ablauf der festgesetzten Zuschlagsfrist bezw. der von ihnen bezeichneten kürzeren Frist 3 letzter Absatz) an ihre Angebote gebunden.

Die Bewerber unterwerfen sich mit Abgabe des Angebots in Bezug

8lL

auf alle für sie daraus entstehenden Verbindlichkeiten der Gerichts⸗

barkeit des Ortes, an welchem die ausschreibende Behörde ihren Sitz

hat, und woselbst auch sie auf Erfordern Domicil nehmen müssen. Zulassungd n Eröffnungstermin.

Den Bewerbern un ¹ Bevollmächtigten steht der dem Cröffnungstermin frei. Veröffentlichung der Gebote ist nicht gestattet.

Ertheilung des Zuschlags.

Der Zuschlag wird von dem ausschreibenden Beamten oder von der ausschreibenden Behörde oder von einer dieser übergeordneten Be⸗ hörde entweder im Eröffnungstermin zu dem von dem gewählten Unternehmer mit zu vollziehenden Protokoll oder durch besondere schriftliche Mittheilung ertheilt.

Letzterenfalls ist derselbe mit bindender Kraft erfolgt, wenn die Benachrichtigung hiervon innerhalb der Zuschlagsfrist als Depesche oder Brief dem Telegraphen⸗ oder Postamt zur Beförderung an die in dem Angebot bezeichnete Adresse übergeben worden ist.

Trifft die Benachrichtigung trotz rechtzeitiger Absendung erst nach demjenigen Zeitpunkt bei dem Empfänger ein, für welchen dieser bei ordnungsmäßiger Beförderung den Eingang eines rechtzeitig abge⸗ sendeten Briefes erwarten darf, so ist der Empfänger an sein An⸗ gebot nicht mehr gebunden, falls er ohne Verzug nach dem verspäteten Eintreffen der Zuschlagserklärung von seinem Rücktritt Nachricht ge⸗ geben hat.

Nachricht an diejenigen Bewerber, welche den Zuschlag nicht er⸗ halten, wird nur dann ertheilt, wenn dieselben bei Einreichung des Angebots unter Beifügung des erforderlichen Frankaturbetrages einen desfallsigen Wunsch zu erkennen gegeben haben. Proben werden nur dann zurückgegeben, wenn dies in dem Angebotsschreiben ausdrücklich verlangt wird, und erfolgt alsdann die Rücksendung auf Kosten des betreffeden Bewerbers. Eine Rückgabe findet im Falle der Annahme

dos

des Angebots nicht statt: ebenso kann im Falle der Ablehnung des⸗ selben die Rückgabe insoweit nicht verlangt werden, als die Proben bei den Prüfungen verbraucht sind. b

Eingereichte Entwürfe werden auf Verlangen zurückgegeben.

Den Empfang des Zuschlagsschreibens hat der Unternehmer um⸗ gehend schriftlich zu bestatigen.

8 § 7

168 Vertragsabschluß. 8 1 Der Bewerber, welcher den Zuschlag erhält, ist verpflichtet, auf Erfordern über den durch die Ertheilung des Zuschlags zu stande gekommenen Vertrag eine schriftliche Urkunde zu vollziehen. FScofern die Unterschrift des Bewerbers der Behörde nicht bekannt ist, bleibt vorbehalten, eine Beglaubigung derselben zu verlangen. 8. Die der Ausschreibung zu Grunde liegenden Verdingungsanschläge, Zeichnungen ꝛc., welche bereits durch das Angebot anerkannt sind, hat der Bewerber bei Abschluß des Vertrages mit zu unterzeichnen.

8 Cautionsstellung. Innerhalb 14 Tagen nach der Ertheilung des Zuschlags hat der Unternehmer die vorgeschriebene Caution zu bestellen, widrigenfalls die Behörde befugt ist, von dem Vertrage zurückzutreten und Schaden⸗ ersatz zu beanspruchen.

1 Kosten der Ausschreibung. ““ 1* den durch die Ausschreibung selbst entstehenden Kosten hat

nternehmer nicht beizutragen.

I. Allgemeine Vertragsbedingungen für der Bauten.*) 1. Gegenstand des Vertrages.

Den Gegenstand des Unternehmens bildet die Herstellung resp. Ausführung der im Vertrage bezeichneten Bauwerke resp. der Arbeiten und Lieferungen. Im einzelnen bestimmt sich Art und Umfang der dem Unternehmer obliegenden Leistungen nach den Verdingungs⸗ anschlägen, den zugehörigen Zeichnungen und sonstigen als zum Ver⸗ trage gehörig bezeichneten Unterlagen. Die in den Verdingungs⸗ anschlägen angenommenen Vordersätze unterliegen jedoch denjenigen näheren Feststellungen, welche ohne wesentliche Aenderung der dem Vertrage zu Grunde gelegten Bauentwürfe bei der Ausführung der betreffenden Bauwerke sich ergeben.

Abänderungen der Bauentwürfe anzuordnen, bleibt der bau⸗ leitenden Behörde vorbehalten. Leistungen, welche in den Bau⸗ entwürfen nicht vorgesehen sind, können dem Unternehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden.

Berechnung der Vergütung.

Die dem Unternehmer zukommende Vergütung wird den wirklichen Leistungen bezw. Lieferungen unter Zugrundelegr der vertragsmäßigen Einheitspreise berechnet.

Die Vergütung für Tagelohnsarbeiten erfolgt nach den vertrags⸗ mäßig vereinbarten Lohnsätzen.

Ausschluß einer besonderen Vergütung für Neben⸗ leistungen, Vorhalten von Werkzeug und Geräthen,

Rüstungen ꝛc.

Insoweit in den Verdingungsanschlägen für Nebenleistungen sowie für das Vorhalten von Werkzeug und Geräthen, Rüstungen und für Herstellung und Unterhaltung von Zufuhrwegen nicht besondere Preis⸗ ansätze vorgesehen sind, umfassen die vereinbarten Preise und Tage⸗ lohnfätze zugleich die Vergütung für die zur planmäßigen Herstellung des Bauwerks resp. für die Erfüllung des Vertrages gehörenden Nebenleistungen aller Art, insbesondere auch für die Heranschaffung der zu den Bauarbeiten erforderlichen Materialien aus den auf der Baustelle befindlichen Lagerplätzen nach der Verwendungsstelle am Bau, sowie die Entschädigung für Vorhaltung an Werkzeug, Ge⸗ räthen ꝛc.

Auch die Gestellung der zu den Absteckungen, Höhenmessungen und Abnahmevermessungen erforderlichen Arbeitskräfte und Geräthe liegt dem Unternehmer ob, ohne daß demselben eine besondere Ent schaͤdigung hierfür gewährt wird, jedoch wird diese Gestellung für die Höhenmessungen bei den Wasserbauten nicht verlangt.

Mehrleistungen gegen den Vertrag.

Ohne ausdrückliche schriftliche Anordnung oder Genehmigung des bauleitenden Beamten darf der Unternehmer keinerlei vom Vertrage abweichende oder im Verbindungsanschlage nicht vorgesehene Arbeiten oder Lieferungen ausführen.

Diesem Verbot zuwider einseitig von dem Unternehmer bewirkte Leistungen ist der bauleitende Beamte ebenso wie die bauleitende Be⸗ hörde befugt, auf dessen Gefahr und Kosten wieder beseitigen zu lassen; auch hat der Unternehmer nicht nur keinerlei Vergütung für derartige Arbeiten und Lieferungen zu beanspruchen, sondern muß auch für allen Schaden aufkommen, welcher etwa durch diese Abweichungen vom Vertrage für die Staatskasse entstanden ist.

Minderleistungen gegen den Vertrag.

Zgleiben die ausgeführten Arbeiten oder Lieferungen zufolge der von der bauleitenden Behörde oder den bauleitenden Beamten ge⸗ troffenen Anordnungen unter der im Vertrage festverdungenen Menge zurück, so hat der Unternehmer Anspruch auf den Ersatz des ihm nachweislich hieraus entstandenen wirklichen Schadens.” Nöthigenfalls entscheidet hierüber das Schiedsgericht 19). § 5. Fortführung und Vollendung der Arbeiten ec., Conventionalstrafe.

Der Beginn, die Fortführung und Vollendung der Arbeiten und Lieferungen hat nach den in den besonderen Bedingungen festgesetzten Fristen zu erfolgen. IFfst über den Beginn der Arbeiten ꝛc. in den besonderen Bedin⸗ gungen eine Vereinbarung nicht enthalten, so hat der Unternehmer spätestens 14 Tage nach schriftlicher Aufforderung seitens des bau leitenden Beamten mit den Arbeiten oder Lieferungen zu beginnen.

Die Arbeit oder Lieferung muß im Verhältniß zu den bedungenen Vollendungsfristen fortgesetzt angemessen gefördert werden.

Die Zahl der zu verwendenden Arbeitskräfte und Geräthe, sowie die Vorräthe an Materialien müssen allezeit den übernommenen Leistungen entsprechen.

Eine im Vertrage bedungene Conventionalstrafe gilt nicht für erlassen, wenn die verspätete Vertragserfüllung ganz oder theilweise ohne Vorbehalt angenommen worden ist.

Eine tageweise zu berechnende Conventionalstrafe für verspätete Ausführung von Bauarbeiten bleibt für die in die Zeit einer Ver⸗ zögerung fallenden Sonntage und allgemeinen Feiertage außer Ansatz.

Hinderungen der Bauausführung.

Flaubt der Unternehmer sich in der ordnungsmäßigen Fortführung der übernommenen Arbeiten durch Anordnungen der bauleitenden Be⸗ hörde oder des bauleitenden Beamten oder durch das nicht gehörige Fortschreiten der Arbeiten anderer Unternehmer behindert, so hat er bei dem bauleitenden Beamten oder der bauleitenden Behörde hiervon sofort Anzeige zu erstatten.

Andernfalls werden schon wegen der unterlassenen Anzeige keinerlei auf die betreffenden, angeblich hindernden, Umstände begründete An⸗ sprüche oder Einwendungen zugelassen.

Nach Beseitigung derartiger Hinderungen sind die Arbeiten ohne weitere Aufforderung ungesäumt wieder aufzunehmen.

Der bauleitenden Behörde bleibt vorbehalten, falls die bezüglichen Beschwerden des Unternehmers für begründet zu erachten sind, eine angemessene Verlängerung der im Vertrage festgesetzten Vollendungs fristen längstens bis zur Dauer der betreffenden Arbeitshinderung zu bewilligen.

Für die bei Eintritt einer Unterbrechung der Bauausführung bereits ausgeführten Leistungen erhält der Unternehmer die den ver⸗ tragsmäßig bedungenen Preisen entsprechende Vergütung. Ist für verschiedenwerthige Leistungen ein nach dem Durchschnitt bemessener Einheitspreis vereinbart, so ist unter Berücksichtigung des höheren oder geringeren Werths der ausgeführten Leistungen gegenüber den noch rückstandigen ein von dem verabredeten Durchschnittspreise entsprechend abweichender neuer Einheitspreis für das Geleistete besonders zu er⸗ mitteln und darnach die zu gewährende Vergütung zu berechnen.

Außerdem kann der Unternehmer im Fall einer Unterbrechung oder gänzlichen Abstandnahme von der Bauausführung den Ersatz des

Ausführung

W 84 L

*) Anmerkung. Durch Erlaß des Herrn Ministers der öffent⸗ lichen Arbeiten vom 26. Oktober 1888 sind bezüglich der Ausführung von Leistungen und Lieferungen für die Königlich preußische Staats⸗ eisenbahnverwaltung besondere „Allgemeine Vertragsbedingungen“ fest⸗

gestellt worden.

ihm nachweislich entstandenen wirklichen Schadens beanspruchen, wenn die die Fortsetzung des Baues hindernden Umstände entweder von der bauleitenden Behörde und deren Organen verschuldet sind oder insoweit zufällige, von dem Willen der Behörde unabhängige Umstände in Frage stehen sich auf Seiten der bauleitenden Behörde zu⸗- getragen haben.

Eine Entschädigung für entgangenen Gewinn kann in keinem Falle beansprucht werden.

In gleicher Weise ist der Unternehmer zum Schadenersatz ver⸗ pflichtet, wenn die betreffenden, die Fortführung des Baues hindernden Umstände von ihm verschuldet sind oder auf seiner Seite sich zu⸗ getragen haben.

Ist die Unterbrechung durch Naturereignisse herbeigeführt worden, so kann der Unternehmer einen Schadensersatz nicht beanspruchen. .

Auf die gegen den Unternehmer geltend zu machenden Schadens⸗ ersatzforderungen kommen die etwa eingezogenen oder verwirkten Con⸗ ventionalstrafen in Anrechnung. Ist die Schadensersatzforderung niedriger als die Conventionalstrafe, so kommt nur die letztere zur Einziehung.

In Ermangelung gütlicher Einigung entscheidet über die bezüg⸗ lichen Ansprüche das Schiedsgericht. 19.)

Dauert die Unterbrechung der Bauausführung länger als 6 Mo⸗ nate, so steht jeder der beiden Vertragsparteien der Rücktritt vom Vertrage frei. Die Rücktrittserklärung muß schriftlich und spätestens 14 Tage nach Ablauf jener 6 Monate dem anderen Theil zugestellt werden: andernfalls bleibt unbeschadet der inzwischen etwa er⸗ wachsenen Ansprüche auf Schadensersatz oder Conventionalstrafe— der Vertrag mit der Maßgabe in Kraft, daß die in demselben aus bedungene Vollendungsfrist um die Dauer der Bauunterbrechung ver⸗ längert wird.

Güte der Arbeitsleistungen und der Materialien.

Die Arbeitsleistungen müssen den besten Regeln der Technik und den besonderen Bestimmungen des Verdingungsanschlages und des Ver⸗ trages entsprecheu.

Bei den Arbeiten dürfen nur tüchtige und geübte Arbeiter be schäftigt werden.

Arbeitsleistungen, welche der bauleitende Beamte den gedachten Bedingungen nicht entsprechend findet, sind sofort und unter Ausschluß der Anrufung eines Schiedsgerichts zu beseitigen und durch untadel⸗

Ugen!

hafte zu ersetzen. Für hierbei entstehende Verluste an Materialien hat der Unternehmer die Staatskasse schadlos zu halten.

Arbeiter, welche nach dem Urtheil des bauleitenden Beamten un⸗ üchtig sind, müssen auf Verlangen entlassen und durch tüchtige ersetzt verden.

Materialien, welche dem Anschlage bezw. den besonderen Be⸗ dingungen oder den dem Vertrage zu Grunde gelegten Proben nicht entsprechen, sind auf Anordnung des bauleitenden Beamten innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist von der Baustelle zu entfernen.

Behufs Ueberwachung der Ausführung der Arbeiten steht dem bauleitenden Beamten oder den von demselben zu beauftragenden Per⸗ sonen jederzeit während der Arbeitsstunden der Zutritt zu den Arbeits⸗ plätzen und Werkstätten frei, in welchen zu dem Unternehmen gehörige Arbeiten angefertigt werden. 8

Erfüllung der dem Unternehmer Handwerkern und Ar⸗ beitern gegenüber obliegenden Verbindlichkeiten.

Der Unternehmer hat der bauleitenden Behörde und dem bau⸗

ᷣt leitenden Beamten über die mit Handwerkern und Arbeitern in Betreff der Ausführung der Arbeit geschlossenen Verträge jederzeit auf Er⸗ 8 fordern Auskunft zu ertheilen. 1

Sollte das angemessene Fortschreiten der Arbeiten dadurch Frage gestellt werden, daß der Unternehmer Handwerkern oder Ar⸗ beitern gegenüber die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrage nicht oder nicht pünktlich erfüllt, so bleibt der bauleitenden Behörde das Recht vorbehalten, die von dem Unternehmer geschuldeten Beträge für dessen Rechnung unmittelbar an die Berechtigten zu zahlen. Der Unternehmer hat die bierzu erforderlichen Unterlagen, Lohnlisten ꝛc. der bauleitenden Behörde bezw. dem bauleitenden Beamten zur Ver⸗ fügung zu stellen. . 8

§ 9. Entziehung der Arbeit ꝛc

Die bauleitende Behörde ist befugt, dem Unternehmer die Arbeiten und Lieferungen ganz oder theilweise zu entziehen und den noch nicht vollendeten Theil auf seine Kosten ausführen zu lassen oder selbst füt seine Rechnung auszuführen, wenn

a. seine Leistungen untüchtig sind, oder

b. die Arbeiten nach Maßgabe der verlaufenen Zeit nicht genügend

Hdg

gefördert sind, oder

e. der Unternehmer den von der bauleitenden Behörde gemäß

§Is getroffenen Anordnungen nicht nachkommt.

Vor der Entziehung der Arbeiten ꝛc. ist der Unternehmer zur Beseitigung der vorliegenden Mängel bezw. zur Befolgung der ge⸗ troffenen Anordnungen unter Bewilligung einer angemessenen Frist aufzufordern.

Von der verfügten Arbeitsentziehung wird dem Unternehmer durch eingeschriebenen Brief Eröffnung gemacht. 1

Auf die Berechnung der für die ausgeführten Leistungen dem Unternehmer zustehenden Vergütung und den Umfang der 8 pflichtung desselben zum Schadensersatz finden die Bestimmungen im § 6 gleichmäßige Anwendung.

Nach beendeter Arbeit oder Lieferung wird dem Unternehmer eine Abrechnung über die für ihn sich ergebende Forderung und Schuld mitgetheilt.

Abschlagszahlungen können im Falle der Arbeitsentziehung dem Unternehmer nur innerhalb desjenigen Betrages gewährt werden, welcher als sicheres Guthaben desselben unter Berücksichtigung der ent⸗ standenen Gegenansprüche ermittelt ist.

Ueber die infolge der Arbeitsentziehung etwa zu erhebenden ver⸗ mögensrechtlichen Ansprüche entscheidet in Ermangelung gütlicher Eini⸗ gung das Schiedsgericht 19). v

§ 10. Ordnungsvorschriften. 8

Der Unternehmer oder dessen Vertreter muß sich zufolge Auf⸗ forderung des bauleitenden Beamten auf der Baustelle einfinden, so oft nach dem Ermessen des Letzteren die zutreffenden baulichen An⸗ ordnungen ein mündliches Benehmen auf der Baustelle erforderlich machen. Die sämmtlichen auf dem Bau beschäftigten Bevollmächtigten, Gehilfen und Arbeiter des Unternehmers sind bezüglich der Bau⸗ ausführung und der Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Bauplatz den Anordnungen des bauleitenden Beamten bezw. dessen Stellvertreters unterworfen. Im Falle des Ungehorsams kann ihre sofortige Ent⸗ fernung von der Baustelle verlangt werden.

Der Unternehmer hat, wenn nicht ein Anderes ausdrücklich ver⸗ einbart worden ist, für das Unterkommen seiner Arbeiter, insoweit dies von dem bauleitenden Beamten für erforderlich erachtet wird, selbst zu sorgen. Er muß für seine Arbeiter auf eigene Kosten an den ihm angewiesenen Orten die nöthigen Abtritte hrstellen, sowie für⸗ deren regelmäßige Reinigung, Desinfection und demnächstige Be seitigung Sorge tragen.

Für die Bewachung seiner Gerüste, Werkzeuge, Geräthe ꝛc. sowie seiner auf der Baustelle lagernden Ma ien Sorge zu tragen, ist lediglich Sache des Unternehmers. ͤ