1892 / 50 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Feb 1892 18:00:01 GMT) scan diff

ton nach Antwerpen fortgesetzt. Der Postdampfer „Nürnberg“, von Baltimore kommend, hat am 24. Februar Nachmittags Dover passirt. Der Reichs⸗Postdampfer „Kaiser Wilhelm II.“, nach Australien bestimmt, hat am 24. Februar Nachmittags Dover passirt. Der Postdampfer „Darmstadt“ hat am 25. Februar Nachmittags die Reise von Antwerpen nach Bremen fortgesetzt. Der Postdampfer „Amerika“, am 11. Februar von Bremen abgegangen, ist am 25. Februar Vormittags in Baltimore angekommen. er Reichs⸗ Postdampfer „Kaiser Wilhelm II.“ hat am 25. Februar Vor⸗ mittags die Reise von Southampton nach Genua fortgesetzt. Der Schnelldampfer„Saale“, von New⸗York kommend, hat am 25. Fe⸗ bruar Morgens Dover passirt. Der Schnelldampfer „Lahn“ hat am 25. Februar Vormittags die Reise von Southampton nach New⸗ Pork fortgesetzt.

Hamburg, 25. Februar. (W. T. B.) Hamburg⸗Ame⸗ rikanische Packetfahrt⸗Actiengesellschaft. Der Post⸗ dampfer „India“ hat, von New⸗York kommend, heute Nachmittag Scilly passirt.

London, 25. Februar. (W. T. B.) Der Union⸗Dampfer „Athenian“ ist heute auf der Ausreise von Madeira abgegangen. Der Castle⸗Dampfer „Grantully Castle“ ist heute auf der Ausreise in Durban angekommen. Der Castle⸗Dampfer „Lismore Castle“ ist am Mittwoch auf der Heimreise von Capetown abge⸗ gangen. Der Castle⸗Dampfer „Dunbar Castle“ hat am Mittwoch auf der Heimreise die Canarischen Inseln passirt. Der Castle⸗ Dampfer „Norham Castle“ ist am Mittwoch auf der Heimreise von Capetown abgegangen.

Theater und Musik.

Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater.

Die Millöcker'sche Operette „Das Sonntagskind wird trotz der zahlreichen Vorstellungen, die bereits stattgefunden haben, doch allabendlich von einem gutbesetzten Hause sehr beifällig aufgenommen. Für Mittwoch hatte die Direction eine Neubesetzung in zwei Hauptrollen vorgenommen, indem für Fräulein Collin und Fräu⸗ lein Lind in den Rollen der Lady Sylvia und ihrer Schwester Fräu⸗ lein Offeney und Fräulein Stubel eingetreten waren. Auch in dieser Besetzung bewährte sich die Operette vollkommen. Wenn Fräulein Offeney auch im Gesange nicht mehr das leisten kann wie früher und darin Fräulein Collin nicht gleichkommt, so bildet sie doch durch ihr gewandtes Spiel und ihre einnehmende Erscheinung einen vollwerthigen Ersatz; auch die Besetzung der bisher von Fräulein Lind gegebenen Rolle mit Fräulein Stubel war von keinerlei nachtheiligen Folgen für die Aufführung, die übrigens an ihrer Frische nichts eingebüßt, dagegen durch flotteres Zusammenspiel noch gewonnen hat.

Sing⸗Akademie.

Die Aufführung des Sängerbundes des Berliner Lehrer⸗ vereins, die gestern Abend unter Leitung des Herrn Professors Felix Schmidt stattfand, erfreute sich wegen der trefflichen Aus⸗ wahl und der lobenswerthen Ausführung des Dargebotenen verdienter Anerkennung und lauten Beifalls der sehr zahlreich erschienenen Hörer. Der a capella-Gesang des Sängerbundes zeichnete sich durch große Sorgfalt, die auf die rhythmische Gestaltung und auf den seelischen Ausdruck verwandt war, aus. Fräulein Jacoba Elling erfreute durch verständnißvollen Vortrag einiger Lieder und Herr Alfred Sormann durch technisch wie musikalisch tüchtige Clavier⸗ vorträge. Fräulein Marie Schwecht führte die Liederbegleitung auf dem Clavier discret und mit Empfindung aus. Unter den vom Lehrerverein zu Gehör gebrachten Werken, die durch Richard Wagner's feinsinnige Composition „An Weber's Grabe“ eingeleitet wurden, machte der Vortrag von Schubert’s „Ruhe, schönstes Glück der Erde“ einen ganz besonderen Eindruck. Bei Löwe's „Ad fontem Bandusium“ konnte man an der rhythmischen Genauigkeit und an der sorgfältigen Ausarbeitung seine besondere

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ericht vom 26. Februar, von Paul Uhr Morgens. Wegener.

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Lachen.

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Sonntag: 4 wolkig 2 bedeckt 1 wolkenlos 2 wolkenlos still heiter 2 bedeckt 1 bedeckt 1 heiter

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Uebersicht der Witterung.

Ein barometrisches Maximum liegt über dem westlichen Rußland, seinen Einfluß über ganz Europa verbreitend. Bei schwacher Luftbewegung ist über Europa, außer in Westdeutschland, dem Nordsee⸗ gebiete und Finnland das Wetter heiter und trocken. Die Frostgrenze verläuft von Christiania über Kiel nach Wien; nur im Innern Frankreichs herrscht leichter Frost. Im westlichen Deutschland, wo stellenweise Regen gefallen ist, liegt die Temperatur bis 3 Grad über dem Mittelwerthe, im östlichen bis zu 4 ½ Grad über demselben.

Deutsche Seewarte.

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Vorher: Der 7 ½ Uhr.

Sonntag:

Carl Laufs.

Theater⸗Anzeigen. Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern⸗

haus. 52. Vorstellung. Cavalleria rusti- cana (Bauern⸗Ehre). Oper in 1 Aufzug von Pietro Mascagni. Terxt nach dem gleich⸗ namigen Volksstück von Verga. In Scene ge⸗ setzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Weingartner Vorher: Das goldene Kreuz. Oper in 2 Acten von Ignatz Brüll. Text nach dem Französischen von H. S. von Mosenthal. Tanz

Carl Milldoͤcker. Fritzsche.

fang 7 Uhr. Sonntag:

Taglioni. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. Märchen⸗Schwank in 6 Bildern von Ernst von Wildenbruch. Emil Graeb. Ober⸗Regisseur Max Grube. tion: Herr Steinmann. Anfang 7 Uhr. Opernhaus. Zanberflöte. Oper in 2 Acten von W. A. Mozart. Terxt von Schikaneder.

Schauspielhaus. 59. Vorstellung. Narziß. Trauer⸗ spiel in 5 Aufzügen von A. E. Brachvogel. In G gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. An⸗

Deutsches Theater.

Anfang 7 Uhr.

Sonntag: Faust.

Montag: College Crampton. Dienstag: Der Richter von Zalamea.

Berliner Theater. Anfang 7 Uhr. Sonntag: Nachmittags 2 ½ Uhr: Schlimme Saat. Abends 7 ½ Uhr: Der Hüttenbesitzer. Montag: Wilhelm Tell. Die nächste Aufführung von „Othello“ findet 9 am Mittwoch statt. 3 Thomas-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Direction: Emil Thomas. Sonnabend: Zum vorletzten

Male: Reif⸗Reiflingen. Schwank in 5 Aufzügen von In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur

Lessing-Theater.

Sonntag: Nachmittags 2 ½ Uhr: Der Fall Clé⸗ Abends 7 ½ Uhr: Die Großstadtluft. Dienstag: Schwank in 3 Aecten nach 117“ von A. Millaud und E. de Najac.

Wallner-Theater. Sonnabend: Zum 8. Male: Bvette. Carnevalsposse in 3 Acten mit Gesang (nach einer französischen Idee) von Carl Laufs und Marximilian Kraemer. Musik von Victor Holländer. berühmte

Letzte Nachmittags⸗Vorstellung von: Ein toller Einfall. Parquet 1 ꝛc.

Abend⸗Vorstellung: rühmte Mitbürger.

Friedrich⸗Wilhelmstädtisches 8 Sonnabend: Mit neuer Ausstattung zum 38. Male: Das Sonntagskind. Hugo Wittmann und Julius Bauer.

. Dirigent: Kapellmeister Decorationen aus dem Atelier von Costume vom Garderoben⸗Inspector Ventzky. An⸗

Das Sonntagskind.

Freude haben. Mit den Liedern von Jüngst, Silcher und Böhme fand die Aufführung einen schönen und stimmungsvollen Abschluß.

Das Königliche Opernhaus wird den 100. Geburts⸗ tag Rossini's mit einer Aufführung der Oper „Tell“ begehen. In⸗ dessen macht die Fülle der Gedenktage in dieser Spielzeit es unmöglich, das Datum des Geburtstages (29. Februar), wie ursprünglich beabsichtigt war, festzuhalten, da eine völlige Neuein⸗ studirung des Werkes mit theilweise neuer Besetzung geplant ist. Die Aufführung kann demnach erst nach Beendigung des Wagner⸗ Cyelus zur That werden.

Die dreiactige Oper „Boabdil, der letzte Mauren⸗ könig“ von Moritz Moszkowski, nach einer Dichtung von Carl Wittkowsky, ist zur Aufführung im Königlichen Opern⸗ hause angenommen worden. Ohne von dem Inhalt etwas ver⸗ rathen zu wollen, können wir doch nach Einsicht in den Clavierauszug mittheilen, daß die an dem Componisten stets gerühmte Begabung für melodische Erfindung und interessante rhythmische Gestaltung in den Arien, Ensemblesätzen und in der höchst originellen Balletmusik durchweg zu erkennen ist. Der bei Peters in Leipzig erschienene Clavierauszug ist in dem Auslieferungslager dieses Verlages, Stern und Ollendorff hierselbst, in mehreren Exemplaren vorräthig.

Da im Residenz⸗Theater Guy de Maupassant's Sittenbild „Mufotte“ der Novität „Riquette“ von Henri Meilhac morgen den Platz räumen muß, so hat Director Lautenburg beschlossen, das Stück noch in einigen Nachmittags⸗Vorstellungen auf dem Spielplan zu erhalten und damit am Sonntag Nachmittag und zwar zu ermäßigten Preisen zu beginnen. 8

Fräulein Hedwig Bleibtreu, die zur Zeit sehr erfolgreich im Ver⸗ bande der Münchener im Belle⸗Alliance⸗Theater spielt, wird nach Ablauf dieses Gastspiels an das Berliner Theater zurückkehren und dort demnächst als „Jungfrau von Orleans“ zum ersten Mal auftreten.

„Ein Ballfest unter Wasser“ wird am 14. März im Festsaale des Thomas⸗Theaters zu einem wohlthätigen Zweck stattfinden. Billetbestellungen (das Billet zu 6 ℳ) werden von heute ab beim Inspector Schwarz im Thomas⸗Theater entgegengenommen.

Morgen findet, wie schon angekündigt, in der Sing⸗Akademie das Concert des Claviervirtuosen Alexander Siloti aus Moskau, und zwar mit dem Philharmonischen Orchester unter Leitung des Kapellmeisters Herfurth statt. Das nächste, VIII. Philharmonische Concert unter Hans von Bülow's Leitung findet Montag, den 29. Februar, statt. Das Programm bringt von reinorchestralen Werken Beethoven’s Ouverture Leonore III. und Brahm's II. Symphonie, ferner als Neuheiten die Ouverture zu Berlioz' komischer Oper „Beatrice und Benedict“ und Richard Strauß' „Macbeth“; Solist des Abends ist der ungarische Violinvirtuose Jenö Hubay. Die öffentliche Hauptprobe zu diesem Concert ist am Sonntag, Vormittag 11 ½ Uhr in der II der Kartenverkauf (2 ℳ) ist bereits bei Bote u. Bock eröffnet. Herr YV. Albeniz, Hof⸗ Pianist der Königin⸗Regentin von Spanien, wird in seinem, am Dienstag in der Sing⸗Akademie stattfindenden Clavierabend von umfangreicheren Werken Beethoven's Sonata quasi Fantasia in Gis-moll. Präludium und Fuge in A-moll von Bach⸗Liszt und Chopin's Sonate in B-moll zu Gehör bringen.

Mannigfaltiges.

Gestern kam es in Berlin zu einigen Ruhestörungen, über welche folgende Mittheilungen zu machen sind:

Vormittags fand in der Brauerei Friedrichshain eine von etwa 2500 Personen besuchte Versammlung arbeitsloser Bauarbeiter statt, die gegen 1 Uhr geschlossen wurde. Obwohl von socialdemokratischen Agitatoren aufreizende Reden gehalten wurden, war die Versammlung doch im ganzen ruhig verlaufen. Nachdem sich die Theil⸗

Dirigent: Musikdirector

58. Vorstellung. burg.

Das heilige Musik von Ferdinand Hummel. In Scene gesetzt vom Musikalische Direc⸗

7 ½ Uhr.

8 Ss svon Guy de Maupassant. 53. Vorstellung. Die 1 8 von Henri Meilhac. Anfang 7 Uhr. 8

Hofpauer. Zum 4. Male:

““ 8 Edelweiß. Sonnabend: C „Schuhplattl⸗Tanz“.

Almenrausch und Edelweiß.

Sonnabend: Schlimme

65. Male: Der

Gustav Steffens. Ernst. Anfang 7 ½ Uhr. Sonntag: Der Tanztenfel.

Sonnabend: Sodoms G. v. Moser. In August Kurz. Anfang 7 ½ Uhr. Para⸗

Zum 1. Male: .„ Fiaker

Erstes Gastspiel Hofschauspielers Damen S Terufal,

Montag: bayerischen München, der der Herren Jäger,

in München. Rauchenegger.

Mitbürger. Anfang Zillets zu dien an der Tageskasse erhoben werden.

Residenz-Theater. Direction: Sigmund Lauten⸗ Sonnabend: Zum 1. Male: Riquette. Lust⸗ spiel in 3 Acten von Henri Meilhac. gesetzt von Sigmund Lautenburg.

Sonntag: Nachmittags⸗Vorstellung zu bebeutend 8 ermäßigten Preisen. Musotte. Sittenbild in 3 Acten B Anfang präcise 2 ½ Uhr. Abend⸗Vorstellung: Riquette. Lustspiel in 3 Acten

Anfang präcise 7 ½ Uhr.

Belle-⸗Alliance-Theater. Sonnabend: 58. En⸗ semble⸗Gastspiel der Münchener unter Leitung des Königlich baverischen Hofschauspielers Herrn Mar f Almenrausch und Oberbayerisches Charaktergemälde mit Gesang und Tanz in 5 Acten von Dr. Hermann von Schmid. Musik von Müller. Anfang 7 ½ Uhr. Sonntag: 59. Ensemble⸗Gastspiel der Münchener.

Adolph Ernst⸗Theater. Sonnabend: Tanzteufel. Gesangsposse in 4 Acten von Ed. Jacobson und W. Mannstädt. Couplets theilweise von Gustav Görß.

In Scene gesetzt von Ad

Sonntag: Dieselbe Vorstellung. 1

des Königlich Conrad Dreher aus Schäfer, 1 Stöhr, (Schuhplattler), sämmtlich vom Gärtnerplatz⸗Theater Novität! Zum 1. Male: Jägerblut. Volksstück in 4 Acten (6 Bildern) von Musik von Josef Krägel. Billets zu dieser Vorstellung können von heute ab

nehmer nach allen Richtungen zerstreut, wurde in der Linien⸗ straße ein Trupp von etwa 200 bis 300 Arbeitern be⸗ merkt, der unter dem Gesang der Arbeiter⸗Marseillaise durch die Neue Königstraße, Königstraße, über den Schloßplatz und die Schloßfreiheit nach Unter den Linden zog. An der Ecke der Charlottenstraße gelang es einigen zusammengezogenen Schutzmännern mit der blanken Waffe die eine Hälfte des Zuges nach Süden, die andere nach Norden in die Charlottenstraße zu zersprengen. Kleinere Trupps, die sich in der Kaiser Wilhelm⸗ und in der Königstraße zeigten, wurden ebenfalls auseinandergetrieben. Eine Verletzung durch den Gebrauch der Waffen sowie besondere Ruhestörungen, wie Brüllen und Toben, kamen bei diesen Zusammenrottungen nicht vor.

Aehnliche Vorfälle wiederholten sich im Laufe des Nachmittags; diese nahmen jedoch einen etwas bedrohlicheren Charakter an. Ein Trupp von etwa 200 Mann zog sich Nachmittags gegen 3 Uhr vor dem Schanklocal von Leitz in der Weißenburgerstraße Nr. 70 zusammen zertrümmerte hier die Fensterscheiben, die Glasthür und die Laterne. Von dort zog er weiter nach dem Friedrichshain und von hier nach dem Aleranderplatz, wo er auseinandergetrieben wurde. „Um 6 Uhr zog vom Landsberger Thor her ein neuer Zug von etwa tausend Mann durch die Landsbergerstraße, wo mehrere Schaufenster jüdischer Kleider⸗ händler eingeschlagen wurden, die Kleine Frankfurter⸗, Schilling⸗ und Blumenstraße enklang nach dem Grünen Weg; in dieser Straße wurden ebenfalls viele Scheiben zertrümmert. Außerdem versuchten die Aufrührer in den Geschäften, wo die Fensterscheiben eingeschlagen wurden, die Waaren zu rauben. In der Langestraße Nr. 80 wurden dem Uhrmacher Schön zehn Uhren gestohlen; in der Münchebergerstraße Nr. 26 wurden dem Schlächtermeister Worbiczek mehrere Waaren aus dem zertrümmerten Schaufenster geraubt. Ein Theil des von der Schutzmannschaft aufgelösten Zuges begab sich nach der Köpnickerstraße, wo ebenfalls mehrere Schaufenster zertrümmert und Geschäftsräume geplündert wurden.

Zu gleicher Zeit und auch spät Abends fanden weitere Zusammen⸗ rottungen in verschiedenen anderen Stadttheilen statt; doch wurde hier kein Unfug verübt, und die Zusammenrottungen konnten leicht auf⸗ gelöst werden. 1 8

Im ganzen wurden gestern bei den Zusammenstößen mit der Polizei 22 Personen verhaftet; ein Arbeiter wurde durch einen Säbel⸗ hieb am Kopf leicht verletzt.

Heute Vormittag fand die Schutzmannschaft sich abermals ge⸗ nöthigt, von der blanken Waffe Gebrauch zu machen, und zwar auf dem Opernplatz, wo sich eine größere Zusammenrottung gebildet hatte.

Herr Director E. Renz hat, wie die „N. A. Z.“ erfährt, die Allerhöchste Genehmigung erhalten, zum besten des Baufonds der Kaiser Wilhelm⸗Gedächtnißkirche eine Fest⸗ und Gala⸗ vorstellung veranstalten zu dürfen. Die Vorstellung findet am nächsten Mittwoch, Abends 7 ¼ Uhr, statt und wird sich außerordentlich glanzvoll gestalten.

Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.

2

Athen, 26. Februar. (W. T. B.) Der König empfing heute Mittag den Commandanten des hier ankernden öster⸗ reichisch⸗- ungarischen Geschwaders, Contre⸗ Admiral Rohrscheidt, sowie die Commandanten der einzelnen Schiffe. Die Vorstellung erfolgte durch den österreichisch⸗ungarischen Gesandten Freiherrn von Kosjek.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Dritten Beilage.)

„Freischütz“ von Weber. „1812“ von „O Cara Memoria“ für Cello von Serenade für Flöte und

Ouv. Tschaikowski. Servais (Herr Smit). 8S S De . Arfang vegelse Horn von Titl. 8 Dienstag, 1. März (Fastnacht), letztes

. Familien⸗Ballfest.

illets à 3 im Bureau des Hauses.

Circus Renz. Karlstraße. Sonnabend, Abends 7 ¼ Uhr: Gala⸗Vorstellung. Auf Helgo⸗ land oder: Ebbe und Fluth. Große hydrol. Ausstattungs⸗Pantomime in 2 Abtheilungen mit Nationaltänzen (60 Damen), Aufzügen. Neue Einlagen: „Die Garde⸗Husaren“ u. „Tscherkessen“, Dampfschiff⸗ und Bootfahrten, Wasserfälle, Riesen⸗ fontänen mit allerlei Lichteffecten ꝛc. Arrangirt und Im 3. Act: inscenirt vom Director E. Renz. Außerdem⸗ S Großes Hurdle⸗Rennen, geritten von Damen und Herren mit Vollblut⸗Springpferden. „Solon“, geritten von der beliebten Schulreiterin Frl. Clotilde Hager. Vorführung zweier Blumenpferde (arab. Vollblut) durch Frl. Oceana Renz. Contre- danse, geritten von 9 Herren. „Emperor“, ge⸗ ritten von dem Schulreiter Herrn Gaberel. n Sisters Lawrence am fliegenden Trapez. Auftreten Musik von der Amerikaner 3 Gebrüder Rixfords. Auftreten olph der vorzüglichsten Reitkünstlerinnen und Reitkünstler. 3 Komische Entrées und Intermezzos von sämmtl. Clowns ꝛc.

Sonntag: 2 Vorstellungen. Nachmittags 4 Uhr (1 Kind frei). Auf vielseitiges Verlangen: Die lustigen Heidelberger. Abends 7 ½ Uhr: Auf Helgoland.

Zum

—,——— Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Susanne Ende mit Hrn. Prem⸗ Lieut. Eccard von Manteuffel (Wannsee). Freiin Eva von Diepenbroick⸗Grüter mit Hrn. Regierungs⸗Assessor Dr. Böninger (Colmar i. E.). Frl. Gertrud Wernich mit Hrn. Regierungs⸗ Baumeister Fritz Knoll (Breslau).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. von Unruh (Kl⸗ Münche). Eine Tochter: Hrn. Lieut. Rein⸗ hart Bunsen (Stettin).

Gestorben: Fr. Pastor Henriette Behrndt, geb.

Neubauer und Brandtner

Benno

Schwank in 4 Acten von Anfang 4 Uhr.

Yvette. Vorher: Der be⸗ Geöffnet von 12 —11 wissenschaftlichen Theater.

Theater. eettel. Anfang 7 ½ Ühr.

Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes⸗ Pn s en ⸗„Park (Lehrter Bahnhof). hhr. Täglich Vorstellung im

Näheres die Anschlag⸗

Jobst (Stettin). Verw. Fr. Major Anna von Studnitz, geb. von Blücher aus dem Hause Bude⸗ rose (Charlottenburg). Hr. Justiz⸗Rath. Carl Fischer (Erfurt). Hr. Professor Dr. Friedria Fedde (Breslau). Hr. Kammerherr Theodot Frhr. von Ziegler und Klipphausen (Wiesbaden).

Operette in 3 Acten von Musik von gesetzt von Julius edermann. Die alk. Die neuen

Concerte In Scene

Concert-Haus. Concert. Anfang 7 Uhr.

Sing-Akademie. Sonnabend, Anfang 7 ½ Uhr. Orchester⸗Concert von Alexander Siloti aus Moskau.

Sonnabend:

Redacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin:

Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Acht Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Karl Mevyvder⸗

Berlin, Freitag, den 26. Fehruar

ats⸗Anzeiger. 1892

Deutscher Reichstag. 180. Sitzung vom Donnerstag, 25. Februar. 1 Uhr. Am Tische des Bundesraths der Staatssecretär Dr. von

Stephan.

Die zweite Berathung des Gesetzentwurfs über das Telegraphenwesen des Deutschen Reichs wird fort⸗ gesetzt. § 3 der Commissionsbeschlüsse lautet:

820 Ohne Genehmigung des Reichs können errichtet und betrieben werden: 1) Telegraphenanlagen, welche ausschließlich dem inneren Dienst von Landes⸗ oder Communalbehörden und Deichcorpo⸗ rationen gewidmet sind; 2) Telegraphenanlagen, welche von Transportanstalten auf ihren Linien ausschließlich zu Zwecken ihres Betriebs oder für den allgemeinen Vermittelungs⸗ verkehr innerhalb der bisherigen Grenzen benutzt werden; 3) Telegraphenanlagen a. innerhalb der Grenzen eines Grundstücks, b. zwischen mehreren einem Besitzer gehörigen oder zu einem Betriebe vereinigten Grundstücken, deren keines von dem andern über 25 km in der Luftlinie entfernt ist, wenn diese An⸗ lagen ausschließlich für den der Benutzung der Grundstücke ent⸗ sprechenden unentgeltlichen Verkehr bestimmt sind. (Die gesperrten Worte sind von der Commission hinzugefügt.)

Dazu beantragen:

1) der Abg. van Hülst (nl.):

in Nr. 1 neben den Deichcorporationen auch den Siel⸗ Entwässerungscorporationen das gleiche Recht zu verleihen: 2) der Abg. Dr. Hammacher (nl.): in Nr. 2 statt „für den allgemeinen Vermittlungsverkehr“ zu sagen „für die Vermittlung von Nachrichten“.

Abg. van Hülst (nl.): Die Commission habe in erster Reihe an die Deiche gedacht, die das Land gegen Ueberschwemmung der Flüsse sicherten, weniger daran, daß auch an der ganzen Nordsee die Küste geschützt sei durch Deiche, die das Seewasser abhielten, für die der § 3 Nr. 1 auch gelten solle. Diese Deiche, die den Schutz nach der Nordsee bildeten, und ebenso die, welche an dem Unterlauf der Flüsse vorhanden seien und auch unter dem Einfluß der Fluth⸗ und Ebbeströmungen der Nordsee ständen, seien aber nicht denkbar ohne Verbindung mit Entwässerungsanlagen. Die ganze Nordseeküste, die größtentheils durch Deiche geschützt sei, erhebe sich nicht einmal über den Meeresspiegel, sie sei im Durchschnitt 2 ½ Fuß unter dem Meeres⸗ spiegel. Die Deiche hätten also nicht allein den Zweck, die Sturm⸗ suuth abzuhalten, sondern auch gegen die tägliche Fluth zu schützen. Aus dieser niedrigen Lage des Bodens erkläre sich die Nothwendigkeit der Entwässerungsanlagen, die, mit den Deichanlagen verbunden, das durch Regen und Schnee ent⸗ stehende Wasser abführten. Die für diese Anlagen gebildeten Ver⸗ eine seien theils große Verbände, welche die unmittelbar an der Küste belegenen Marschdistriete umfaßten, theils die Verbände, die dazu dienten, das Wasser aus den weiter landeinwärts und höher ge⸗ legenen Districten aus dem Inland von der hohen Geest, von dem hohen Moor abzuführen und sowohl dieses Terrain entwässern als auch das vorliegende Land, die Marschen gegen die Ueberfluthung des Wassers von der Geest und dem Moor schützen sollten. Endlich hätten sich in den Marschen Genossenschaften für Flächen gebildet, die schr niedrig gelegen seien und sich wiederum in den Marschen gegen das übrige Land abdeichten und durch Wasserschöpfmühlen von Wasser freihalten müßten. Die Deiche und diese Sielanlagen seien ohne ein⸗ ander nicht denkbar, seien aber in ihrer Verwaltung getrennt. Beide seien von erheblichen Gefahren bedroht. Die Siele stellten ein massives Bauwerk dar, nach der Seeseite hin durch Thüren ge⸗ schlossen, die das Eindringen des Seewassers verhinderten, aber die Abführung des Regenwassers ins Meer ermöglichten. Wenn nun mit Hilfe telegraphischer Nachrichten eine genaue Regulirung des Wasserstandes in den Sielen und deren Kanälen möglich sei, wenn von ihnen aus Nachrichten gegeben werden könnten, wenn sie sich öffneten, wenn dementsprechend in den verschiedenen Abtheilungen der Kanäle, namentlich der Moorkanäle, der Abfluß des Wassers ge⸗ regelt werden könne, so würden auf diesem Wege manche Ueberschwem⸗ mungen, die jetzt in jedem Winter einträten, verhütet werden. Er bitte also, den Entwässerungscorporationen dasselbe Recht wie den Deichcorporationen zu gewähren. (Beifall.)

Staatssecretär Dr. von Stephan:

Meine Herren! Da diese Angelegenheit, wie der geehrte L Vorredner ausgeführt hat, in engem Zusammenhange mit den Deich⸗ corporationen steht, so habe ich namens der verbündeten Regierungen zu erklären, daß kein Bedenken dagegen besteht, ihn anzunehmen. Bravo!)

Abg. Schrader (dfr.): Auch seine Partei habe kein Bedenken gegen den Antrag van Hülst. Dagegen halte er die vom Abg. Dr. Hammacher vorgeschlagene Abänderung für eine ganz falsche. Nach⸗ dem im ersten Theil des Paragraphen den Eisenbahnen die Anlage von Telegraphen für den inneren Dienst gestattet werde, im zweiten Theil eine solche für Verkehrszwecke genehmigt werden solle, wäre die Annahme des Antrages Hammacher eine Tautologie. Seine (des Redners) Behauptung von neulich, daß in Zukunft unter Um⸗ ständen auch die Eisenbahnverwaltungen für die Anlage von Tele⸗ graphenleitungen der Genehmigung der Telegraphenverwaltung be⸗ dürfen würden, sei nicht so unrichtig, wie der Abg. Dr. Hammacher sie neulich dargestellt habe; denn da nur die Anlage von Telegraphen zin den bisherigen Grenzen“, ohne weiteres zulässig sein solle, könnte etwa ein neues System optischer Telegraphen als über die isherigen Grenzen hinausgehend und concessionspflichtig angesehen werden, zumal gerade nach dem Vorschlage des Abg. Dr. Ham⸗ macher im § 1 dem Reich das Telegraphenmonopol gelassen werden solle. Gerade die Durchsicht des Reglements für die Bahntelegraphen vom Jahre 1876 führe auch zu dieser Auffassung, nebenbei folge aus diesem Reglement für ihn wieder, daß bei seinem Erlaß an ein Reichs⸗Telegraphenmonopol nicht gedacht worden sei. Der Absatz 3 des §3 werde wohl nur von geringer Bedeutung sein; eigentlich sei es selbstverständlich, daß Jeder auf seinem Grundstück machen könne, was er wolle, sofern er nur nicht die öffentliche Sicherheit gefährde und die Bestimmungen der Gewerbeordnung innehalte. Absatz 3 werde nur für wenige Fabrikbesitzer Bedeutung haben und für diejenigen

roßgrundbesitzer, deren Besitz sich auf 25 km erstrecke.

Abg. Dr. Hammacher (nl.): Die Bedeutung des Absatzes 3

sei doch größer, als der Abg. Schrader meine, denn er treffe alle die⸗

jenigen, die mehrere Grundstücke in der Entfernung von 25 km be⸗ säßen, ohne Rücksicht darauf, ob die dazwischenliegenden Grundstücke auch ihnen gehörten oder nicht. Die Betrachtungen des Abg. Schrader über die Berechtigung der Eisenbahnen zur Anlage von Telegraphen schienen ihm mehr retrospectiver Natur, eine Art Rückzugsgefecht zu sein. Die Eisenbahnen seien mit der bisherigen Regelung der Sache ganz zufrieden und auch den Bedürfnissen des Publicums genüge sie.

Sr Antrag sei wesentlich redactioneller Natur, er wolle den 8 3

lensprechend dem Wortlaut des § 1 gestalten. Eine einfache Ueber⸗

legung lehre, daß sein Antrag nicht so ohne Sinn sei, wie der Abg.

Schrader meine; denn man verstehe unter Telegraphie nicht nur die

8 ektrische Nachrichtenübertragung, sondern auch Keße

ertragung, und deren Anlage solle den Eisenbahnverwaltungen nich

so ohne weiteres gestattet sein, und aus diesem Grunde empfehle er seinen Antrag zur Annahme.

Staatssecretär Dr. von Stephan:

Ich möchte auch glauben, daß diesen Erklärungen wohl beruhigen Herrn Abg. Dr. Hammacher für durchaus annehmbar; ich erachte ihn für vortheilhaft für das Gesetz, weil er die Concordanz der Ausdrucks⸗ weise des § 1 wiederherstellt und dadurch zur Klärung des Gesetzes beiträgt.

Ich bitte Sie also, den Antrag des Herrn Abg. Dr. Hammacher anzunehmen.

Abg. Schrader (dfr.): Er könne seinen Widerspruch doch nicht aufgeben; nähme man den Antrag Hammacher an, so drücke man an zweiter Stelle dasselbe aus, was an erster Stelle schon ge⸗ sagt sei; der richtige Gegensatz zum ersten Absatz wäre „im all⸗ gemeinen Verkehr“. Seine Bemerkung über die Eisenbahn⸗Tele⸗ graphenanlagen sei nicht rein retrospectiver Natur, sondern sie habe ganz actuelle Bedeutung, da, wie schon bemerkt, ein neues optisches Telegraphensystem für Eisenbahnen nach der Vorlage der Geneh⸗ migung durch die Reichs⸗Telegraphenverwaltung bedürfte. Steaatssecretär Dr. von Stephan:

1 ich möchte doch glauben, daß die Kritik des Herrn Aog. Schrader für eine nähere Betrachtung des Wortlautes des Paragraphen nicht Stand halten kann, und ich halte den Herrn Abgeordneten für einen viel zu scharfen Kopf, als daß er nicht bei nochmaliger Prüfung der Angelegenheit, bei Eintritt in den Wortlaut und Sinn des Paragraphen doch schließlich seine Kritik zurücknehmen wollte. Er hat übersehen, daß die Worte dabei stehen, in den bisherigen Grenzen. Da nun die Eisenbahnverwaltung bisher die Befugniß gehabt hat, Privattelegramme zu befördern gegen Entgelt vom Publikum, so wird sie diese Befugniß auch bei der Annahme der Fassung des Herrn Abg. Hammacher die macht das sogar noch klarer behalten. Darauf beschränkt sich der Ausdruck in den bis⸗ herigen Erenzen, und damit ist zugleich der zweite Theil der Aus⸗ führungen des Herrn Abg. Schrader widerlegt, in welchem er diesen Ausdruck auch auf die optischen Telegraphen für Signale bezogen hat; darauf bezieht sich der Ausdruck gar nicht, er bezieht sich lediglich auf den bisherigen Vermittelungsverkehr, den die Eisenbahnen im Interesse des Publikums übernommen haben und dessen Befriedigung sie sich auch mit anerkennenswerthem Erfolg unterzogen haben. Abg. Dr. Hammacher (nl.): Er trete den Ausführungen des Staatssecretärs pöllig bei. Es sei übertrieben, in den § 3 hineinzu⸗ interpretiren: die Telegraphenverwaltung würde in Zukunft optische Bahntelegraphen für concessionspflichtig halten, wie der Abg. Schrader annehme. Da aber nun diese Befürchtung aufgetaucht sei, werde er sich bemühen, bis zur dritten Lesung eine Fassung zu finden, die solche Auslegung ausschließe.

Abg. von Strombeck (Centr.) beantragt, statt „für den allgemeinen Vermittelungsverkehr“ in Nr. 2 zu setzen „für die sonstige Vermittelung von Nachrichten“.

Abg. Schrader (dfr.): Der eben eingebrachte Antrag beweise, daß er mit seinen Ausführungen Recht habe.

Bei der Abstimmung wird § 3 Nr. 1 mit dem Antrage van Hülst, Nr. 2 mit dem Amendement Hammacher, also unter Ablehnung des Antrages von Strombeck angenommen.

Ein von dem Abg. Biehl (Centr.) gestellter Antrag auf Einschiebung eines neuen § 3a, wonach die Telegraphen⸗ anlagen so angelegt werden müssen, daß sier möglichst in sich selbst geschützt sind, wird ohne Besprechung (der Antragsteller ist nicht anwesend) abgelehnt.

Nach § 4 hat die Landesbehörde vorbehaltlich der Reichs⸗ aufsicht die Controle darüber zu führen, daß die Errichtung und der Betrieb der im § 3 bezeichneten Telegraphenanlagen sich innerhalb der gesetzlichen Grenzen halte. 8

§ 4 wird unverändert angenommen.

Neu eingefügt sind von der Commission die SFS 4 a —1d, § 4a lautet: Jedermann hat gegen Zahlung der Gebühren das Recht auf Beförderung von ordnungsmäßigen Telegrammen und auf Zulassung zu einer E13“ telephonischen Unterhaltung durch die für den öffentlichen Verkehr bestimmten Anlagen. Vorrechte bei der Benutzung der dem öffentlichen Verkehr dienenden Anlagen und Ausschließung von der Be⸗ nutzung sind nur aus Gründen des öffentlichen Interesses 8 1

Die socialdemokratischen Abgg. Auer u. Gen. beantragen die Streichung des Wortes „ordnungsmäͤßigen.“

Abg. Schmidt⸗Frankfurt (Soc.): Der Antrag sei darum nothwendig, weil bisher schon eine große Zahl von Telegrammen als nicht ordnungsmäßig von der Beförderung ausgeschlossen worden sei, und wenn die „Ordnungsmäßigkeit“ im Gesetz vorgeschrieben sei, dürften sich diese Zustände noch verschlimmern. Wenn die Verwaltung Verbrechen und groben Unfug verhindern wolle, so gebe ihr das Strafgesetzbuch genügend Mittel an die Hand, hier sollte man die Willkür der Behörden nicht maßgebend machen. Man habe auch in der Commission gesagt, es sollten unsittliche Telegramme von der Beförderung ausgeschlossen sein; aber wie wenig geeignet oft Telegraphenbeamte seien, zu entscheiden, ob etwas unsittlich sei oder nicht, zeige der Fall, wo ein Telelegraphenbeamter sich über eine im selben Hause wie er wohnende Familie beschwert habe, weil sie ein unsittliches Lied gesungen habe, und dieses „unsittliche“ Lied sei der allbekannte Rundgesang gewesen: „Freut euch des Lebens!“ (Heiter⸗ keit.) Um Mißbräuchen vorzubeugen, bitte er also, den Antrag an⸗ zunehmen. 1 8 1 81

Commissar des Reichs⸗Postamts, Wirklicher Geheimer Ober⸗ Postrath Dr. Dambach: Er könne nur bitten, das Wort „ordnungsmäßigen“ in diesem Paragraphen stehen zu lassen. Um die Dinge, die der Abg. Schmidt eben erwähnt habe, handele es sich bei der Geschichte ganz und gar nicht; sondern ebenso wie im Post⸗ gesetz, daß die Post nur solche Briefe befördern könne, die der Post⸗ ordnung entsprächen, die also den äußeren Anforderungen entsprächen, die an jede Postsendung gestellt werden müßten, gerade so sage hier das Gesetz, es koͤnnten nur solche Telegramme auf Beförderung Anspruch machen, die der Felech heee entsprächen. Der Telegraphenordnung entsprächen aber nicht Telegramme, die z. B. so schlecht geschrieben seien, daß man sie nicht lesen könne, durch welche Verstümmelungen herbeigeführt würden, Telegramme, die vielleicht durch ihre Unterschrift und dergleichen Mängel enthielten. Das Publikum könne unmöglich fordern, daß solche Telegramme auch be⸗ fördert würden, sondern, wie auf dem Gebiete der Post, so müsse auch auf dem Gebiete der Telegraphie eine äußere Ordnung bestehen. Wenn man aber das Wort „ordnungsmäßigen“ hier streiche,

und gehe nachher auf den stenographischen Bericht des Reichs⸗ tages zurück, so würde man daraus folgern können, Publikum habe das Recht, jedes Telegramm befördert zu sehen, uͤberhaupt aufgegeben werde. Davon könne selbstverständlich nicht die Rede sein. Ebenso auf dem Gebiete des Fernsprechwesens. Man könne unmöglich verlangen, daß jede Fernsprechverbindung ausgeführt und jedes Gespräch geduldet werde, auch wenn es den allgemeinen Vorschriften zuwiderhandele. Er wolle gar nicht darauf ausgehen, dem Abg. Schmidt zu folgen auf dem Gebiete, das angeführt habe, der Sittlichkeit. u. dgl. Darüber ließe sich sehr vi sagen, er möchte eben nur auf das rein Aeußerliche Werth lege jedes telephonische Gespräch, jedes Telegramm den äußeren forderungen entsprechen müsse, welche die Telegraphenordnung Aus diesem Grunde bitte er, den Antrag einfach abzulehnen. § 4a wird unter Ablehnung des Antrages Auer an genommen. § 4b lautet: Sind an einem Orte Telegraphenlinien für den Ortsverkehr, sei es von der Telegraphenverwaltung, sei es von der Gemeindeverwaltung oder von einem andern Unter⸗ nehmer, zur Benutzung gegen Entgelt errichtet, so kann jeder Eigenthümer eines Grundstücks gegen Erfüllung der von jenen zu erlassenden und öffentlich bekannt zu machenden Be⸗ dingungen den Anschluß an das Localnetz verlangen. Die Benutzung solcher Privatstellen durch Unbefugte gegen Entgelt ist unzulässig. Dazu beantragen die Abgg. Dr. von Bar (dfr.) und Genossen folgenden Zusatz: Die Bedingungen dürfen dem Eigenthümer nur solche Ver⸗ pflichtungen auferlegen, welche die Anlegung und Benutzung des einzelnen Anschlusses betreffen. Sie dürfen den Rechtsweg nicht eseitigen. Berichterstatter Abg. Freiherr von Buol (Centr.): Die Mehr heit der Commission sei der Meinung, daß die Reichs⸗Postverwaltung allerdings ein Recht, Telegraphen⸗ und Telephondrähte auf den Häusern der Bewohner anzubringen, nicht habe, daß aber die Duldung dieser Drähte als im öffentlichen Interesse liegende Bürgerpflicht zu betrachten sei, deren Verweigerung von Seiten Einzelner die größte Rechtsungleichheit herbeiführen könnte. Außerdem leiste ja die Reichs⸗ Postverwaltung für alle durch die Ueberführungen herbeigeführten Beschädigungen volle Entschädigung. Wollte die Post ein gesetz liches Servitut für die Anbringung der Drähte beanspruchen, so würde man dem gar keinen Widerspruch entgegensetzen können. Abg. Schrader (dfr.): Die Belästigung, die durch die Ueberführung von Telegraphen⸗ und Telephonleitungen für die von ihnen berührten Grundstücke erwachse, sei im Laufe der Zeit, nament⸗ lich in den größeren Städten, eine immer größere geworden. Man finde jetzt in den großen Städten ganze Bauten auf den Dächern aufgerichtet, viereckige Gestelle, auf denen 2 300 Drähte angebracht seien. Daraus entstehe eine große Belastung. Einmal müßten sich diejenigen, die solche Drähte auf ihren Dächern hätten, gefallen lassen, daß ihnen fortwährend die Revisoren ins Haus kämen, daß sie auf dem Dach umherliefen und große Beschädigungen verursachten. Der Staatssecretär habe allerdings in der Commission gesagt, daß die Verwaltung mit großem Entgegenkommen für die Beschädigungen Ersatz leiste. Dieses Entgegenkommen möge ja auch in der Absicht der obersten Behörden liegen, aber sie werde nicht immer von den untergeordneten Behörden beobachtet. Die unteren Behörden wollten eben sparen, und so würden denn die Hausbesitzer entweder gar nicht oder nicht voll befriedigt. Dazu komme, daß durch die Bewegung des die Drähte und dadurch die Dächer selbst erschüttert würden, und daß dadurch allmählich Beschädigungen ent ständen, die auf die Drähte zurückzuführen, im einzelnen Fall sehr schwer sein könne. Das ganze bisherige Verfahren beruhe theil auf Gefälligkeit, theils auf Zwang. Die Telegraphenverwaltung verlange nämlich, daß derjenige, der einen Anschluß haben wolle, zugleich die Verpflichtung übernehme, alle diejenigen Drähte, welche die Telegraphenverwaltung für nothwendig halte, an seinem Grundstück anbringen zu lassen, und zugleich stehe fest, daß in dem Augenblick, wo die Kündigung der Anbringung der Drähte seitens der Hauseigenthümer erfolge, auch der Anschluß beseitigt werde. Das sei ein hartes 8 mittel, denn viele Wohnungen würden werthlos, wenn der Anschluß genommen werde. Es könne von keinem Bürger verlangt werden, daß er zum allgemeinen Besten Opfer bringe, ohne daß er dafür ent⸗ schädigt werde. Es werde dem Bürger keinerlei Entschädigung ge⸗ währt, denn wenn er Anschluß erhalte, so erhalte er ihn nicht unter günstigeren Bedingungen, als ein Anderer, dem solch eine Pflicht nicht auferlegt sei. Das sei unbillig. Der Pflicht des Einzelnen stehe die Pflicht der Gesammtheit gegenüber, eine Entschädigung zu leisten, und auf diesen Weg wolle seine Partei die Sache leiten. Diese Pflicht müsse auf gesetzlichem Wege festgestellt werden, nicht durch einen Vertrag, der einen indirecten Zwang enthalte. Die Telegraphenverwaltung sei heute schon in der Lage, von dem Ent⸗ eignungsverfahren Gebrauch zu machen. Sie bedürfe dazu überhaupt keines neuen Gesetzes. Sie habe davon bisher keinen Gebrauch ge⸗ macht, weil sie ohne dieses Verfahren ausgekommen sei, sie habe aber Mittel gebraucht, die nicht gebraucht werden dürften. Er glaube nicht, daß irgend ein gesetzgebender Körper ein Gesetz annehmen würde, das Telegraphenverwaltung berechtige, an jedem beliebigen Haus hte anzubringen, ohne eine Entschädigung zu gewähren. Wenn in Monopol gewährt werde, daß niemand anders als das

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M; Hos Windes

di ihre Drã einmal e Reich Telegraphen oder Telephone betreiben dürfe, so müsse jedem Bürger die Möglichkeit gegeben werden, ohne besondere Opfer auch seinerseits diese Anstalten benutzen zu können.

Staatssecretär Dr. von Stephan:

Ja, meine Herren, die letzten Ausführungen gehören doch wohl nicht zu diesem Paragraphen, denn das wäre eine Argumentation, die sich überhaupt gegen jede telegraphische und Telephonanlage richten würde. Ich kann nur der Ansicht beitreten, die der Herr Referent als diejenige der großen Mehrheit der Commission dahin ausgesprochen hat, daß dieser Antrag unannehmbar ist.

Ich habe doch den Eindruck, als ob die Ausführungen des Herrn Abgeordueten eine Verschiebung des Sachverhältnisses, wie es in Wirklichkeit obwaltet, herbeigeführt haben. Ich sage ja nicht, daß er das beabsichtigt, bezweckt hat, aber der Erfolg, die Wirkung ist es gewesen. Der Sachverhalt ist ein ganz anderer. Er hat es so dar⸗ gestellt, als ob ein feindliches Verhältniß zwischen den Hausbesitzern und der Telegraphenverwaltung bestände, als ob die Hausbesitzer immer im Vertheidigungszustande gegen diese annexionslustige Tele⸗ graphenverwaltung gewesen wäre. Das ist in keiner Weise der Fall. Das Verhältniß ist ein ganz friedliches, und ich kann mich nicht be⸗ sinnen vielleicht einen oder zwei Fälle von den 62 000, die wir im ganzen Reiche haben, ausgenommen —, wo eine wirkliche Differenz gewesen ist, die aber jedesmal durch gütlichen Ausgleich zweckmäßig. be⸗ seitigt ist. Der Grund davon ist der: wenn der Herr Abgeordnete gesagt hat, es sind schon so viel Drähte hier, die sich über die Grundstücke und

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