1892 / 54 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Mar 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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Füreüemnes.Fenrn

Ein Mißstand sei aber zu bemerken; er Wo die Tagelöhner von dem ehemaligen Gute hingekommen seien? Die Antwort habe gelautet : Sie seien ausgewandert! Auf die Verhütung dieses Mißstandes solle man

bei der Weiterführung Rücksicht nehmen. Ueberhaupt sollte

beim weiteren Ankauf der Güter vorsichtig sein und nicht Güter kaufen, welche zu nahe der russischen Grenze lägen, weil diese einen schlechten Absatz hätten.

Minister für Landwirthschaft ꝛc. von Heyden:

Ich möchte zunächst meiner Befriedigung darüber Ausdruck geben, daß der Herr Vorredner, welcher sich die Verhältnisse und die Thätig⸗ keit der Ansiedelungscommission an Ort und Stelle angesehen hat, zu demselben günstigen Eindruck über die Gesammtthätigkeit der Ansiedelungscommission gekommen ist, welchen ich bei meinem Besuch verschiedener Ansiedelungsgüter empfangen habe. Es pulsirt dort frisches Leben, und es werden Wirthschaften begründet, die im Ver⸗ gleich zu den früheren Verhältnissen lebenskräftiger erscheinen. Diese Wahrnehmung wird bestätigt durch die eingetretene erhebliche Steigerung der Viehbestände, sie wird ferner bestätigt, durch die Thatsache, daß in den schwierigen wirthschaftlichen Verhältnissen, welche gerade die Provinz Posen in den letzten drei Jahren getroffen haben, nennenswerthe Schwierig⸗ keiten unter den neu angesetzten Ansiedlern, welche doch in einer ganz besonders schwierigen Lage sich befanden, nicht hervorgetreten sind.

Im übrigen hat es mich nicht überrascht, daß seitens des Herrn Abg. von Czarlinski auch heute wieder ein Protest ausgesprochen worden ist gegen den Erlaß des Gesetzes von 1889 und gegen die Ausführung desselben. Er hat es an Schärfe bei seinen Ausführungen nicht fehlen lassen; ich habe aber aus den Ausführungen der übrigen Herren Redner entnehmen können, daß es nicht in der Absicht des hohen Hauses liegt, heute eine größere politische Debatte an diesen Punkt anzuknüpfen. Ich glaube, es mir deshalb auch meinerseits versagen zu können, ausführlich auf die Aeußerungen des Herrn von Czarlinski einzugehen. Ich will nur der Behauptung widersprechen, daß durch die Thätigkeit der Ansiedelungscommission eine Demoralisation sowohl bei den Deutschen wie bei den Polen eingeführt resp. verbreitet wird.

Ich glaube, ein Besuch der Ansiedelungsgegend wird jeden, der dort⸗ hin kommt, von dem Gegentheil überzeugen. Und wenn der Herr Abgeordnete die Frage aufgeworfen hat, ob sich die Diebstahlsfälle im Bereiche der Ansiedelungscommission vermehrt und ob vermehrte Verurtheilungen dort stattgefunden haben, so kann ich nur versichern, daß in dieser Beziehung wenigstens zu meiner Kenntniß nichts ge⸗ kommen ist. Wenn der Herr Abgeordnete ferner gesagt hat, die Königliche Staatsregierung verfolge bei der Ausführung des einmal bestehenden Gesetzes die Absicht, die Polen zu vernichten, so muß ich diese Ausführungen als unrichtig bezeichnen. Eine derartige Absicht besteht nicht. Das Gesetz ist nicht erlassen worden, um die Polen zu vernichten, sondern um das im Rückgang befindliche Deutschthum in den betreffenden Landestheilen zu kräftigen.

Hiermit glaube ich, die Ausführungen des Herrn Abg. von Czar⸗ linski verlassen zu können, und ich hoffe, daß meine Darlegungen, aus denen ich jede Schärfe fernzuhalten bemüht war, ihm nicht Ver⸗ anlassung geben werden, seine Beschwerden wiederholt zum Ausdruck zu bringen.

Die übrigen Herren Redner haben ihre Ausführungen im ganzen in wohlwollender Weise an die Denkschrift angeknüpft. Von zweien derselben ist bereits hervorgehoben, daß in diesem Augenblick von mir kaum eine präcise Antwort auf die zur Discussion gestellten Fragen zu erwarten sei, sondern daß man im wesentlichen nur Anregungen für die Folgen an die Königliche Staatsregierung, bezw. an die Ansiedelungscommission habe richten wollen. Von meiner Seite wird den gegebenen; Anregnngen volle Beachtung zu theil werden. Nur kann ich keine allzu großen Hoffnungen erwecken in Bezug auf eine sehr viel größere Specialisirung des Rechnungs⸗ wesens.

Der Abg. Knebel bemängelt, daß man nicht genügend ersehen könne, welche Wirthschaftsausgaben der Verwaltung zur Last fallen und welche als Verbesserungen der Vermögenssubstanz sich darstellen. Von Beginn der ganzen Thätigkeit der Ansiedelungscommission an, läßt sich eine derartige Unterscheidung der Ausgaben nicht durchführen, weil anfangs die dazu erforderlichen genauen Inventaraufnahmen nicht stattgefunden haben. Dieser Fehler läßt sich für die Vergangen⸗ heit nicht mehr rückgängig machen; dagegen finden bei neuen Erwerbungen die erforderlichen Feststellungen statt. Uebrigens ist die ganze Rechnungs⸗ legung bei einer so ausgedehnten Gutsverwaltung so schwierig und wir haben dabei zunächst den Wünschen der Ober⸗Rechnungskammer Rech⸗ nung zu tragen, daß ich glaube, man thut gut, wenn man nicht zu viel Gewicht auf diese formale Seite der Angelegenheit legt. Ein Hauptmoment für die spätere Beurtheilung der Verhält⸗ nisse wird immer das sein, daß die Rechnungen nach gleichmäßigen Gesichtspunkten aufgestellt werden. Ohnedem wird die Vergleichung der Rechnungsergebnisse erschwert. Indessen ist der Wunsch, die laufenden Wirthschaftsausgaben von den Substanzverbesserungen streng zu scheiden, an sich ein berechtigter, und was ohne allzu große Belastung der ohnehin belasteten Beamten nach dieser Richtung hin geschehen kann, das wird geschehen.

Wenn der Herr Abg. Sombart hervorhebt, daß der ganze Beamtenapparat zu umfangreich sei und gesteigerte Kosten er⸗ fordere, so mache ich demgegenüber darauf aufmerksam, daß, abgesehen von den Landmessern und den Bureaubeamten, eine Vermehrung des Personals nicht beabsichtigt ist. Die Anstellung dieser Landmesser, namentlich auch die eines Vermessungsinspectors, erschien absolut geboten, um die Vermessungsarbeiten zu fördern, und ich bin überzeugt, daß nach dieser Richtung hin durch die Bewilligung, die, wie ich hoffe, in diesem Etat ausgesprochen werden wird, die Thätigkeit der Ansiedelungscommission und die Erfolge dieser Thätig⸗ keit wesentlich werden gefördert werden. Nach den mir bisher vor⸗ liegenden Informationen ist es wahrscheinlich, daß dies schon im Laufe dieses Jahres dadurch zum Ausdruck kommen wird, daß die Zahl der Ansiedler zunimmt.

Hierzu war es nothwendig, die Arbeiten zur Vorbereitung der Ansiedelungen möglichst zu fördern, und das ist im abgelaufenen Jahre geschehen.

Es ist weiter dem Gedanken Ausdruck gegeben, daß der ganze Verwaltungsapparat zu groß sei und nicht im Verhältniß stehe zu den bisher damit erzielten Erfolgen. Auf den ersten Blick mag ein derartiger Eindruckja entstehen. Es ist aber nicht zu übers ehen, daß ein großer Apparat nothwendig ist durch die fortwährend steigende Zahl der Güter,

Schaden zu tragen hätten. habe die Bauern gefragt:

Und diese Vermehrung läßt sich der Natur der Sache nach nicht ver⸗ meiden. Gerade den Ankauf zu forciren, liegt nicht in der Absicht der Staatsregierung, weil dann die Preise zu sehr in die Höhe gehen. Dabei ist zu beachten, daß die neuerdings höher angelegten Preise im wesentlichen darauf zurückzuführen sind, daß erheblich werthvollere Objecte gerade im Interesse einer gesunden und lebensfähigen Ansiede⸗ lung angekauft sind, und man sich wohl auf den Ankauf bei Sub⸗ hastationen beschränkt habe. Andererseiis hat man es nicht immer in der Hand, den Zeitpunkt eines Ankaufs beliebig zu wählen. Wenn sich die Gelegenheit bietet, ein günstig gelegenes Gut zu erwerben, welches für eine zweckmäßige Ansiedelung besonders geeignet ist, oder wenn ein Zusammenschluß der deutschen Elemente dazu nöthigt, an einer bestimmten Stelle einen Besitz zu acquiriren, so muß zugegriffen werden; man kann das nicht verschieben. Aber ich kann zur Beruhigung der Herren, welche in der stets anwachsenden Zahl der Güter ein Bedenken hinsichtlich der soliden und praktischen Ausführung des ganzen Werks sehen, die Erklärung wiederholen, daß von Seiten der Staatsregierung in keiner Weise die Absicht vorliegt, mit dem Ankauf in übertriebener Weise vorzugehen, während sie andererseits die Ansiedelungsangelegenheit in derselben sicheren und consequenten Weise zur Durchführung zu bringen ent⸗ schlossen ist, in der sie in Angriff genommen und bisher durch⸗ geführt ist.

Der Herr Abgeordnete hat die Rangverhältnisse der Landmesser berührt. Der geehrte Herr wird mit mir dahin einverstanden sein, diese Frage bei dieser Gelegenheit nicht weiter zu discutiren.

Von anderer Seite ist die Frage aufgeworfen: was wird aus den Tagelöhnern, welche sich auf den Gütern befinden, die von der An⸗ siedelungscommission angekauft wurden? Die Schicksale der einzelnen Leute sind, soweit meine Informationen reichen, bisher nicht genau verfolgt.

Es besteht jedoch kein Zweifel, daß durch die ganze Thätigkeit der Ansiedelungscommission, durch die intensivere Wirthschaft, durch Bauten und Meliorationen, die ausgeführt sind von dem Moment des Ankaufs der Güter an, ein derartig gesteigerter Bedarf nach Arbeitskräften hervortritt, daß bisher jedenfalls eine Schwierigkeit wegen Unterbringung und Beschäftigung dieser Arbeiter nicht hervor⸗ getreten ist. Die ersten zwei, drei Jahre bleiben die Leute an Ort und Stelle, und die Ansiedelungscommission muß nicht bloß diese Leute, sondern auch noch andere Arbeitskräfte zur Ausführung ihrer Arbeiten heranziehen. Denn im großen und ganzen waren die Güter nicht mit zahlreichen und nicht mit sehr leistungsfähigen Arbeitskräften besetzt. Im übrigen ist bekanntlich der Abzug der Arbeitskräfte nach dem Westen aus diesen Landestheilen so erheblich, daß eine Schwierigkeit zur Unterbringung der schließlich frei werdenden Arbeitskräfte keineswegs hervorgetreten ist. Wenn der Ausdruck „Auswanderung“ hier gebraucht ist, so wäre es richtiger gewesen, von dem Verziehen der Leute zu sprechen. Daß diese Leute zur Auswanderung wobei man gewöhnlich an Amerika denkt getrieben seien, ist in keiner anzunehmen. Sehr viele sind bloß von dem einem Ort verzogen und haben an anderer naher Stelle wieder Arbeit gefunden.

Es war nahe gelegen, diese Fragen weiter zu klären und statistisch weiter zu verfolgen. Ich muß aber offen gestehen, ich habe Bedenken getragen, die Localbehörden noch weiter mit statistischen Arbeiten über diese Fragen zu belästigen. Eine Feststellung und Ver⸗ folgung dieser einzelnen Leute nach dem Auswanderungsziel, nach Nationalitäten, ob polnisch oder deutsch, würde eine ganz erhebliche Belästigung für die Ortsbehörden mit sich bringen.

Der Herr Abg. Sombart macht der Ansiedelungscommission einen Vorwurf daraus, daß bisher noch nicht mit der Gründung von Gemeinden an Stelle der aufgelösten Gutsbezirke vorgegangen sei. Meine Herren, es war alles vor zwei Jahren vorbereitet, um mit dieser Arbeit, soweit eine Besiedelung stattgefunden hatte, vorzugehen. z ist unterlassen worden, um nicht infolge der Einführung der Gemeindeordnung die Leute in die Lage zu bringen, nach zwei Jahren eine neue Gemeindeverfassung anzunehmen. Nach den damaligen Verhältnissen hätten wir wahrscheinlich angeschlossen an diejenigen Verhältnisse der Gemeinden, wie sie dort bestanden. Welche Neugestaltung die Gemeindeordnung bringen würde, war damals nicht vorauszusehen; deshalb habe ich mich damit ein⸗ verstanden erklärt, diese Angelegenheit zu sistiren bis zu dem Moment, wo die Gemeindeordnung in Kraft steht. Sobald dies der Fall ist, wird mit der Gemeindebildung in möglichst starkem Umfange vorgegangen werden. An sich ist es ja nicht im Interesse der Ansiedler, wenn es zu rasch geht; denn so lange die Gemeindebildung noch nicht stattgefunden hat, erhalten sie immer noch gewisse Erleichterungen und Unterstützungen dadurch, daß die Ansiedelungscommission als Gutsherr einen Theil der Lasten tragen muß. Aber sobald an sich eine Gemeinde thatsächlich besteht, bin ich auch der Ansicht, daß es nothwendig ist, sie auch rechtlich auszu⸗ gestalten, um die Verhältnisse zu consolidiren und die Ansiedler an das Gefühl der Pflicht zu gewöhnen, daß sie nunmehr ihre Angelegen⸗ heiten selbst zu verwalten und selbst zu führen haben. (Bravo! rechts.)

Abg. Dünckelberg (nl.) verzichtet bei der vorgeschrittenen Zeit auf das Wort.

Abg. Seer (nl.): Wenn die Polen die blühenden Felder der neuen Colonien gesehen hätten, welche an die Stelle der ausgesogenen, schlecht bewirthschasteren Felder der ehemaligen polnischen Besitzer ge⸗ treten seien, dann würden sie nicht davon sprechen, daß das Gesetz schädlich gewirkt habe.

Abg. von Czarlinski (Pole): So lange die Polen von dieser Debatte nicht ausgeschlossen würden, müßten sie ihren Widerspruch gegen das Gesetz geltend machen, denn es widerspreche der Ver⸗ fassung, daß den Polen die Güter abgekauft und nur an deutsche Colonisten vertheilt würden.

Abg. von Puttkamer⸗Plauth (cons.): Er wünsche, daß das Gesetz überflüssig werden möge, denn seine Heimathsprovinz leide unter dem Kampf der beiden Nationalitäten. Als Preuße könne er sich nur auf der Basis mit den Polen verständigen, daß das Interesse des preußischen Staats gewahrt werde. Man sei jetzt wieder in eine schwankende Politik den Polen gegenüber eingetreten, die uns schg. in früherer Zeit keinen Segen gebracht habe. Die Polen hätten Beweise ihrer Loyalität gegeben. Er wolle hoffen, daß sie auf diesem Wege fortführen, dann werde auch der nationale Friede gefördert werden. Pie Polen wollten an dem Nationalitätenstreit nicht schuld sein. Wenn 8 das beweisen wollten, dann müßten sie die sociale Abgeschlossenheit, ihr gesondertes Vereinsleben u. s. w. aufgeben. Die Polen träten nur in vereinzelten Fällen in den

Staatsdienst und in die Armee ein. Das zeige, daß die Loyalitäts⸗ bezeugungen der thatsächlichen Grundlage entbehrten. Daß die

lichen Frieden. Wenn das Ansiedelungsgeschäft nicht schnell genug vor⸗ wärts gehe, so liege das an den hohen Forderungen, welche an die Ansiedler gestellt würden. Man sollte nicht ängstlich darauf sehen, daß die Verzinsung hoch ausfalle; der politische Zweck müßte in den Vordergrund gestellt werden. Außerdem müsse man auch an eine

Vermehrung der angesessenen Arbeitskräfte denken, dazu gehöre eine

Verkleinerung der Stellen. 8 Abg. von Czarlinski (Pole): Wie wolle der Vorredner nach⸗

weisen, daß die Loyalitätsbezeugungen der 8 olen der thatsächlichen Grundlage entbehrten? Daß die Polen nicht in den Staatsdienst träten, sei begreiflich; denn die deutschen Studirenden würden ja unterstützt, die polnischen aber nicht. Es sei bedauerlich, daß die Deutschen sich nicht bemühten, der polnischen Sprache mächtig zu werden (Heiterkeit), damit sie sich mit den Polen verständigen könnten. 8

Minister für Landwirthschaft ꝛc. von Heyden:

Der Herr Abg. von Puttkamer⸗Plauth hat dem lebhaften Wunsche Ausdruck gegeben, daß der Gegensatz der Nationalitäten in seiner Heimathsprovinz vollständig verschwinden möge, und hat gleichzeitig hinzugefügt, daß, wenn auf der von ihm bezeichneten Basis der absoluten Anerkennung der deutschen und der preußischen Staatsinteressen seitens der Polen ein derartiges Ver⸗ schwinden der Gegensätze nicht zu erzielen jein würde, er lebhaft bedauern würde, daß die Königliche Staatsregierung zur Zeit gegenüber den Polen eine schwankende Haltung eingenommen habe. Meine Herren, welche Momente er für diese schwankende Haltung anführen zu können glaubt, hat Herr von Puttkamer nicht geäußert. Ich glaube aber, wenn auch von seiner Seite der Wunsch nach einer Verständigung mit den Polen derart lebhaft betont wird, wie es heute geschehen ist, daß jedenfalls die Staatsregierung das wird im Auge behalten müssen, daß sie alles vermeidet, womit sie den Polen eine derartige Annäherung an unsere Nationalität in dieser Provinz erschwert. Ich glaube daher, daß der Vorwurf einer schwankenden Haltung gegenüber der Staatsregierung nicht gerecht⸗ fertigt gewesen ist.

Wenn im übrigen der Herr von Puttkamer meint, ich hätte selber anerkannt, daß das Ansiedelungsgesetz eigentlich nicht so recht vorwärtsgehe, so hat er mich in dieser Beziehung jedenfalls miß⸗ verstanden. Ich habe ausgeführt, daß es nicht so rasch vorwärtsgehe, wie ich es selber wünsche, und habe die Gründe dafür bereits dargelegt. Ich habe den Eindruck, daß das Ansiedelungswerk selbst rascher vorwärtsgehen wird, nachdem die Sachen einmal in Fluß gekommen sind; denn aus anderen Landestheilen Ansiedler in größerem Umfange gerade nach dem Osten heranzuziehen, ist ein von vornherein sehr schwieriges Unternehmen gewesen, und ich glaube, man muß anerkennen, daß die Ansiedelungs⸗ commission in der Heranziehung von Leuten, in der Auswahl des Materials geradezu gutes und mehr, wie man anfänglich erwarten konnte, in kurzer Zeit geleistet hat.

Wenn der Herr Abgeordnete ferner gemeint hat, man solle bei der Auswahl und Annahme dieser Leute nicht zu ängstlich im fiscalischen Gesichtspunkte sein, daß man den Annahmepreis für die Grundstücke zu hoch stelle, so stimme ich dem vollständig zu; aber verschenken können wir die Sachen doch auch nicht. Daß die Ansiedelungscommission gerade nicht fiscalisch vorgeht, kann daraus entnommen werden, daß doch neben dem Anrechnungswerth einer dreiprocentigen Verzinsung des in die Ansiedlerstelle verwendeten Kapitals, wobei die Generalkosten nicht in Rechnung gestellt werden, auch Fälle vorkommen, je nach den Ver⸗ hältnissen der Ansiedelung, wo die Rente herabgesetzt wird auf 2 % und einen noch geringeren Satz. Sowie sich herausstellen sollte, daß 3 % zu hoch sind, so glaube ich, daß da kein Bedenken sein würde, einen geringeren Procentsatz zu grunde zu legen. Aber auf der anderen Seite, glaube ich, liegt auch keine Veran⸗ lassung vor, hier gerade die Anrechnungswerthe so herabzusetzen, um für jeden Preis Leute heranzuziehen. Die Hauptsache ist, daß wir zuverlässige Ansiedler bekommen, damit die geschaffenen Ansiedelungen einen dauernden Bestand haben.

Im übrigen wünscht der Herr Abg. von Puttkamer, es möchte seitens der Ansiedelungscommission im größeren Umfange, wie bisher, respective hervorragend das Augenmerk gerichtet werden auf die Be⸗ setzung von Arbeitercolonien. Ich gebe bereitwillig zu, daß das Glücklichste bei einer derartigen Colonisation die Mischung der ver⸗ schiedenen Besitzstufen wäre; das wird das gesündeste Verhältniß abgeben.

Wenn man aber dauernde Verhältnisse schaffen will, so ist das Nothwendigste ein leistungsfähiger und widerstandsfähiger Bauern⸗ stand. Darauf ist der Schwerpunkt zu legen. Ich glaube, daß sich die Ansiedelung von Arbeitern später von selber dazu finden wird, wenn sich Absplisse verkaufen lassen. Im übrigen aber diese doch nur be⸗ schränkt leistungsfähigen Leute als Deutsche, als Arbeiter nach Posen zu berufen, um sie auf die kleinen Stellen einzusetzen, das ist gerade kein sehr richtiges Vorgehen meines Erachtens in dem Moment, wo man die Arbeitsgelegenheit für diese be⸗ schränkt. Man kann, glaube ich, die Parallele mit Friedrich dem Großen und der Besetzung des Warthe⸗Netzebruchs in diesem Fall nicht heranziehen. Damals handelte es sich nicht um die Ueberführung von großen landwirthschaftlichen Betrieben in kleine, sondern um die Erschließung von Boden, der der Cultur neu gewonnen wurde, allerdings mit der ausgesprochenen Absicht, daß kleine Stellen geschaffen wurden, um den größeren Gütern die Arbeits⸗ kräfte zu gewähren. Es ist bekannt, daß die dortige Gegend über einen Mangel von Arbeitern gerade so klagt, wie alle andern Gegen⸗ den des Ostens. Es sind allerdings Arbeiterstellen geschaffen worden, deren Eigenthümer von ihren Besitzungen allein nicht leben können; sie suchen aber als sogenannte Sachsengänger in andern Landestheilen ihre Arbeit, als in demjenigen Landestheile, für welchen sie als Arbeits⸗ kräfte angesetzt gewesen sind.

Nun glaube ich auch, wenn man Arbeitskräfte haben will, daß das auch bei dem jetzigen Vorgehen der Ansiedelungscommission in vollem Maße eintreten dürfte. Meine Herren, die Folgen werden nicht sofort eintreten; aber wenn erst die Kinder und Kindeskinder der jetzt an⸗ gesiedelten Bauern da sind, so werden auch auf diesem Gebiet neue Arbeitskräfte frei werden. Momentan die einzelnen Ansiedelungen mit neuen Arbeitskräften zu versehen, ist, glaube ich, ein aussichtslofer Versuch.

Der Etat der Ansiedelungscommission wird bewilligt und

durch Kenntnißnahme für erledigt erklärt. Schluß 4 Uhr. 1

Provinz Preußen unbedingt zum preußischen Staat gehören müsse,

welche in die eigene Verwaltung der Ansiedelungscommission übergeht.

müßten die Polen unbedingt anerkennen, sonst gebe es keinen ehr⸗

belm III. (1

zu Afßs 8 Sshee. 2 8 zu Assist. Aerzten 2. Kl.; die Assist. Aerzte 1. Kl. der Res.: Dr. Nelke

die Denkschrift über die Thätigkeit der Ansiedelungscommission

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Beförderungen und Versetzungen. Im a Berlin, 25. Februar. Selhausen, Major à la

Art. Regts. von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1 und Director der Art. Werkstatt in Deutz, unter Versetzung in das Kriegs⸗Ministerium, mit

Wahrnehmung der Geschäfte eines Abtheil. Chefs Liebig, Hauptm.

in Deutz, beauftragt. Nr. 36, unter Stellung à la suite des bei den technischen Instituten der Art. ernannt.

Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt., Enge Schlesw. Feld⸗Art. Regt. Nr. 9, zum überzähl befördert. Rafalski, Hauptm. à la suite des Regts. Nr. 113, unter Entbindung von dem Commandoz bei dem Kriegs⸗Ministerium, als Comp. Chef in das der Marwitz (8. Pomm.) Nr. 61 versetzt. André, Inf. Regt. von Horn (3. Rhein.) Nr. 29, in mando als Insp. Offizier von der zu derjenigen in Metz übergetreten. v. 3. Thüring. Inf. Regt. Nr. 71, als Insp. Offizier in Anklam commandirt. . vom 1. Westfäl. Feld⸗Art. des Train⸗Bats. 1 16 Magdeburgischen

Eschborn, * Lt. vom 9

Regt. Nr. 7, 88 16 ernannt. Koenig, Feld⸗Artillerie⸗ Regiment Nr. 4,

Commandeur in das 1. Westfäl. Feld⸗Art. Regt. Nr. 7, Schneider, Major, bisher Battr. Chef vom Nassau. Feld⸗Art. Regt. Nr. 27, in 1 Id versetzt. v. Pr. Lt. vom Nassau. Feld⸗Art. Regt. Nr. 27, zum Hauptm. und

as Magdeb. Feld⸗Art. Regt. Nr. 4,

Battr. Chef befördert. Eckhardt, Sec. Lt. vom 2.

Regt. Nr. 30, unter Beförderung zum Pr. Lt., in das Nassau.

Feld⸗Art. Regt. Nr. 27 versetzt.

Berlin, 27. Februar. v. d. Nr. 141, von seinem Commando zur Dienstle Intend, entbunden. von Bülow II., Sec. Lt. König Friedrich III. (1. Ostpreuß.) Nr. 1, dessen

Dienstleistung bei der Schloß⸗Garde⸗Comp. um sechs Monate verlängert.

Abschiedsbewilligungen. Im activen He 25. Februar.

Ministerium, in Genehmigung seines Abschiedsgesuche zur Disp. gestellt. Ax, Sec. Lt. vom Rhein. F. Nr. 8, scheidet behufs Uebertritts zur Deutsch⸗Ostafrik truppe mit dem 8. b Sec Lt. vom Gren. Regt. König Friedrich II.

Nr. 4, mit Pension der Abschied bewilligt. Dittmar zuletzt Comp. Chef im Ostpreuß. Train⸗Bat. Nr. 1,

zum Tragen der Uniform des genannten Train⸗Bats., Burgund, Pr.

2i. a. D. zuletzt im Inf. Regt. Nr. 141, die Erlaubr der Armee⸗Unifom, ertheilt.

Berlin, 27. Februar. v. Motz, Rittm. a. D. Chef im Magdeburg. Drag. Regt. Nr. 6, unter Erth laubniß zum ferneren Tragen der Uniform mit seiner Pension zur Disp. gestellt.

Im Sanitäts⸗Corps. Aerzte 1. Kl.: Stabs⸗ und Bats. Arzt des 3. Bats. des Infant. (1. Oberschl.) Nr. 22,

Regts. Graf Barfuß (4. Westfäl.) Nr. 17, Mersma

Reat. Pripe 7 b 3 S Regt. Prinz August von Württemberg (Posen.) Nr. 10, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des 2. Bats. des Füs. Regts. General⸗Feldmarschall

Graf WMs bS 7 2 8 Moltke (Schles.) Nr. 38, Dr. Reepel vom Dat. zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des 3. Bats. d Fürst Leopold von Anhalt⸗Dessau (1.

Arzt des

sahite 2. Bats. des Inf. Regts. Herzog 1 ig

18. Moss1 57 S 8 (8. Westfäl.) Nr. 57, Schaubach vom 2

Root —* 8 1 8 ; 8 Regt. Nr. 21, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des Jäger⸗Bats Nr. 8;

Unterärzte: Dr. Villaret vom Eisenbahn⸗Regt.

gleichzeitiger Versetzung zum Leib⸗Gren. Regt. König

Inf. Regt. Nr. 72, Holtzhausen vom 5. Westfä

Nr. 53, Dr.

Inf. Regt. Kaiser Wilhelm (2. Großherzogl. Hess.)

vom Landw. Bezirk Deutsch⸗Eylau, Dr.

2 Ebeling die Afsist. Aerzte 1. Kl. der vom Landw. Bezirk Teltow, Dr. Doergens Feer. Erkelenz, Dr. Wachs vom Landw. Bez 88 1— Leo vom Landw. Bezirk Bonn, Dr. ’e. Bezirk Gera, Dr. Bertrand vom Landw. tadt, Dr. Stahr vom Landw. Bezirk Hamburg, Dr.

Landw. 1. Aufgeb

arzten; die Unterärzte der Res.: Wilhelm, Dr.

Richter, Derbe vom Landw. Bezirk Königsberg, Dr. Hintze vom Stettin, Dr. Kasten vom Landw. Bezirk Danzig,

Landw. Bezirk Hielicke, Dr. Hirsch, Dr. Unger, Dr. Meyer Bezirk I Berlin, Appel vom Landwehr durg a. H., Dr. Kramer vom Landwehr Baentsch vom Landwehr Bezirk

witz Müller, Dr. Esch, Dr.

Bezirk 1 Breslau, Larisch vom Landw. Schlesinger vom Landw. Bezirk I Cassel, Dr. Landw. Bezirk Dortmund, Dr. Dr.

Lauerburg vom Landw. Bezirk 1 Trier,

Schulte vom Landw. Bezirk Köln, Dr.

A 15 2* A4. 2 Bezirk Hamburg, Schwabe vom Landw. 1 aupt, Dr. Hartge,

Dr. Pohl vom Landw. . eber 3 Lanné vom Landw. Bezirk Frankfurt a. M., Dr. N

Bezirk Flensburg,

Fandw. Bezirk Meiningen, Dr. Haustaedt vom Landw. Bezirk Ricker vom Landw. Bezirk Wiesbaden,

M „; Mainz, Bertrand, Dr.

Dr. v. Heusin ger vom Landw. Bezirk Marburg, D

Fandw. Bezirk Frankfurt a. M., Dr. Lederer vom Landw. Bezirk

Marburg, Dr. Höchst vom Landw. Bezirk Bochum, Bee vandw⸗ Bezirk Soest, Dr. Haensler vom La rlin, Fleischer vom Landw. Bezirk Danzig,

nterarzt der Marine⸗Res. vom Landw. Bezirk Kiel,

nterarzt der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Halle,

Ernennungen,

à la suite des Fuß⸗Art. Regts. (Pomm.) Nr. 2 und Unter⸗Director der Pulverfabrik in Spandau, mit Wahrnehmung der Geschäfte des Directors der Art. Werkstatt

egts., zum Directions⸗Asfsist.

Kriegsschule in Anklam Seebach,

Friecke, Major und Abtheil. Commandeur zum Commandeur

Borne, Pr. Lt. vom Inf. Regt. eistung bei einer Militär⸗ vom Gren. Regt.

Schüler, Gen. Major und Abtheil. Chef im Kriegs⸗

März d. J. aus dem Heere aus.

es genannten Regts.

Berlin, 25. Februar. Ullrich vom 4. Thüring. Inf. Regt. Nr. 72, zum

Dr. Hoffmann vom Holstein. Feld⸗Art.

Regt. Nr. 24, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des 2. Bats. des Inf.

Vrelg d b Magdeburg.) Nr. 26, r. BVonhoff vom 2. Garde⸗Regt. zu Fuß, zum Stabs⸗ und Bats. Ferdinand von Braun⸗

Brandenburg.) Nr. 8, Dr. Treger vom 4. Thüring.

Tobold vom Inf. Regt. von Goeben (2. Rhein Nr. 28, unter gleichzeitiger Versetzung zum Hus. Regt. König Wil⸗ belm 1. (1. Rhein.) Nr. 7, Dr. Koeppe vom 1. Großherzogl. Hess. Inf. (Leib⸗Garde⸗) Regt. Nr. 115, unter gleichzeitiger Versetzung zum

Fezirk 2 ap g 65 S Hezirk Lingen, Dr. Eschbaum vom Landw. Bezirk Düsseldorf;

Fa vom Landw. Bezirk Gnesen, Dr. Schede, Assist. Arzt Landw. 2. Aufgebotes vom Landw. Bezirk Magdeburg,

Bezirk Bezirk Sorau, Biermer vom Bezirk

9 Kreuzberg vom Landw. Bezirk Andernach, Dr. Hummels heim vom Landw. Bezirk Köln, Dr.

5n Pitsch vom Landw. Be⸗ zirk Bonn, Dr. Geuer vom Landw. Bezirk Köln, Waldow vom

Bezirk Deycke vom Landw. Bezirk Hamburg, Lampel, Dr. Dr. Bodenstab vom Landw. Bezirk Hannover, Dr.

nteratr r vom Dr. Boermer, serarzt der Marine⸗Resf. vom Landw. Bezirk I Leipzig, Wilkens,

ctiven Heere. suite des Fuß⸗

bei demselben, von Hindersin

Feld⸗Art. Regt.

v. Anderten, I, Sec. Lt. vom .“ 5. Bad. Inf. ur Dienstleistung Inf. Regt. von Sec. Lt. vom seinem Com⸗

Sec. Lt. vom zur Kriegsschule

Major vom als Abtheil.

Ramm,

Bad. Feld⸗Art.

Commando zur ere. Berlin,

s mit Pension iß⸗Art. Regt. anischen Schutz⸗

Böhmker, (3. Ostpreuß.) „Rittm. a. D., die Erlaubniß

niß zum Tragen eilung der Er⸗ Die Assist.

Regts. Keith Iun vom Ulan.

Garde⸗Train⸗ es Inf. Regts.

Bead. Drag.

Nr. 1, unter Friedrich Wil⸗

IJ. Inf. Regt. (2. Rhein.)

Nr 115 vom Landw.

ots: Haenel vom Landw. irk Bitterfeld, Heßler vom Bezirk Halber⸗ worowicz 4. KI e zu Stabs⸗ Schütze, Dr.

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Landw. Branden⸗ Bitterfeld,

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Kockher, Dr.

vom Landw. . Schwerin,

omberg vom r. Cuno vom Dr. Goebel ndw. Bezirk T

Heuschkel,

1892.

zu Assist. Aerzten 2. Kl., befördert. . eea. e Arzt vom Hess. Feld⸗Art. Regt. Nr. 11, ein atent seiner Charge verliehen. Dr. Boldt, Stabsarzt à la suite des Sanitäts⸗Corps, in das Sanitäts⸗Corps, und zwar als Bats. Arzt 8 2. Bats. des Gren. Regts. König Friedrich I. Nr. 5, wiedereinrangirt. Dr. Schloesser, Assist. Arzt 1. Kl. der Res. vom Landw. Bezirk Königsberg, im activen Sanitäts⸗Corps, und zwar als Assist. Arzt 1. Kl. mit einem Patent vom 25. Februar dieses Jahres bei dem Westpreuß. Feld⸗Art. Regt. Nr. 16, angestel r. Klamroth T . F „Regt. Nr. 16, angestellt. Dr. Klamroth, Stabsarzt vom medizinisch⸗chirurgischen Friedrich⸗Wilhelms⸗Institut, mit dem 1. März dieses Jahres zum Cadettenhause in Karlsruhe, Dr. Brandt, Stabsarzt vom medizinisch⸗chirurgischen Friedrich⸗ Wilhelms⸗Institut, als Bats. Arzt zum 2. Bat. 8. Rhein. Inf. Regts. Nr. 70, Dr. Passow, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom Rhein. Jäger⸗Bat. Nr. 8, zum medizinisch⸗chirurgischen Friedrich⸗Wilhelms⸗ Institut, Dr. Schumburg, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom 2. Bat. des Inf. Regts. Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Westfäl.) Nr. 57, zum medizinisch⸗chirurgischen Friedrich⸗Wilhelms⸗In⸗ stitut, Dr. chönfeld, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom 2. Bat. des Regts. General⸗Feldmarschall Graf Moltke Schles.) Nr. 38, zum Cadettenhause in Wahlstatt; die Assist. Aerzte 1. Kl.: Dr. Ferber, vom Cadettenhause in Plön, zum Garde⸗Train⸗ Bat., Dr. Eble, vom Inf. Regt. von Lützow (1. Rhein.) Nr. 25 zum 2. Bad. Drag. Regt. Nr. 21, Dr. Gralow, vom Inf. Regt. Freiherr Hiller von Gaertringen (4. Posen.) Nr. 59, zum 3. Posen. Inf. Regt. Nr. 58, Dr. Meiser, vom Leib⸗Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm III. (1. Brandenburg.) Nr. 8, zum Ulan. Regt Kaiser Alexander II. von Rußland (1. Brandenburg.) Nr. 3; die Assist. Aerzte 2. Kl.- Baumann vom 3. Posen. Inf. Regt. Nr. 58 zum Inf. Regt. Graf Kirchbach (1. Niederschles.) Nr. 46, Dr. Papenhausen, vom Hus. Regt. König Wilhelm * (1. Rhein.) Nr. 7, zum Leib⸗Garde⸗Hus. Regt., ver⸗ setzt. Dr. Maeder, Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom Posen. Feld⸗Art. Regt. Nr. 20, mit Pension und seiner bisherigen Uniform, Dr. Dreising, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom 3. Bat. des Inf. Regts. Fürst Leopold von Anhalt⸗Dessau (1. Magdeburg.) Nr. 26, mit Pension und seiner bisherigen Uniform, Lorenz, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom 3. Bat. des Inf. Regts. Keith (1. Oberschlej.) Nr. 22, mit Pension und seiner bisherigen Uniform, Dr. Lemcke Assist. Arzt 1. Kl. der Res. vom Landw. Bez. Rostock; den Stabs⸗ ärzten der Landw. 1. Aufgebots: Dr. Kroner vom Landw. Bezirk I Breslau, Dr. Fester vom Landw. Bezirk Frankfurt a. M., Dr. Ber⸗ wald, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Schwerin, Dr. Berthold, Stabsarzt der Landw. 2. Auf⸗ gebots vom Landw. Bezirk Königsberg, der Abschied bewilligt. Evangelische MilitärzGeistliche. 3. Februar. Frielinghaus, Pastor in Schlichting, zum Cadetten⸗Pfarrer in Wahlstatt berufen. b Beamte der Militär⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 4. De⸗ zember. Dr. Streit, Professor, Dr. Hecker, wissenschaftlicher Lehrer, beide beim Cadettenhause Bensberg, Dr. Gräfenhan, wissenschaftlicher Lehrer beim Cadettenhause Wahlstatt, Dr Lotz wissenschaftlicher Lehrer beim Cadettenhause Köslin, Gelpke, Civil⸗ erzieher beim Cadettenhause Plön, sämmtlich in gleicher Eigen⸗ schaft an das Cadettenhaus Karlsruhe, Berg, wissenschaftlicher Lehrer beim Cadettenhause Wahlstatt, Funke, veissenschaft⸗ licher Lehrer beim Cadettenhause Oranienstein, an das Cadetten⸗ haus Oranienstein bezw. Potsdam, Dr. Picker, wissenschaftlicher Lehrer bei der Haupt⸗Cadettenanstalt, Karitzki, wissenschaftlicher Lehrer beim Cadettenhause Köslin, an das Cadettenhaus Bensberg bezw. zur Haupt⸗Cadettenanstalt, versetzt. Schliephacke, Reichert, wissenschaftliche Lehrer beim Cadettenhause Potsdam unter Verleihung der Oberlehrerstelle beim Cadettenhause zu Karls⸗ ruhe bezw. Bensberg, zu etatsmäßigen Oberlehrern des Cadettencorps befördert. Floß, Hilfslehrer beim Cadettenhause Wahlstatt, Dr. Berg, bisheriger Gymnasiallehrer, Söhle, bisheriger Bürgerschul⸗ lehrer, Regeler, bisheriger Hilfslehrer an der Haupt⸗Cadetten⸗ anstalt, Vollhase, bisheriger Realschullehrer, unter Ver⸗ leihung von etatsmäß. Lehrerstellen bei den Cadettenhäusern zu Potsdam bezw. Karlsruhe, Wahlstatt und Köslin, zu etatsmäß. wissenschaftlichen Lehrern des Cadetten⸗Corps ernannt. 29. Januar. Bockshammer, Flasche, Fricker, He⸗ ring, Herrmann, Dr. Holfert, Keller, Maubach, Paeßler, Schaeffer, Dr. Schaumann, Sievers, Wegner, Unter⸗ Apotheker des Beurlaubtenstandes, zu Ober⸗Apothekern befördert. Habicht, v. Hinüber, Hirschfeld, Kolbe, Langer, Fuchs, Quirin, Dr. Teschen, Ober⸗Apotheker des Beurlaubtenstandes, der Abschied bewilligt. 18. Februar. Dr. Amsel, bisheriger Hilfslehrer bei der Haupt⸗Cadettenanstalt, unter Verleihung einer etatsmäßigen wissen⸗ schaftlichen Lehrerstelle daselbst, zum etatsmäßigen wissenschaftlichen Lehrer des Cadetten⸗Corps ernannt. XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Corps. Offiziere, Portepee⸗Fähnricheꝛc. Ernennungen, Be⸗ förderungen und Versetzungen. Im activen Heere. 24. Februar. v. Woelckern, Gen. Lt. und commandirender Gen. des Armee⸗Corps, zum Gen. der Inf. befördert. v. Rummel, Oberst⸗Lt., beauftragt mit der Führung des Inf. Regts. Kaiser Friedrich König von Preußen Nr. 125, unter Beförderung zum Obersten mit einem Patent vom 27. Januar 1892, zum Comman⸗ deur dieses Regts. ernannt. v. Dalbenden, Oberst⸗Lt. und Com⸗ mandeur des Feld⸗Art. Regts. König Karl Nr. 13, v. Flaiz, Oberst⸗Lt. und Commandeur des 2. Feld⸗Art. Regts. Nr. 29 Prinz⸗ Regent Luitpold von Bayern, zu Obersten, vorläufig ohne Patent, befördert. v. Nagel, Oberst⸗Lt. z. D., Stabsoffizier und Bezirks⸗ Commandeur im Landjäger⸗Corps, v. Menzel, Oberst⸗Lt. z. D. und Commandeur des Landw. Bezirks Reutlingen, der Charakter als Oberst, Stein, Major im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm König von Preußen Nr. 120, ein Patent seiner Charge vom 16. Februar 1892, Fränzinger, Rittm. und Escadr. Chef im Drag. Regt. Königin Olga Nr. 25, Griesinger, Rittm. u. Escadr. Chef in demselben Regt., der Charakter als Major, verliehen. Frhr. v. Bod⸗ man, Pr. Lt. im Inf. Regt. Alt⸗Württemberg Nr. 121, zum überzähl. Hauptm., Frhr. Thumb v. Neuburg, Pr. Lt. im Drag. Regt. Königin Olga Nr. 25, zum überzähl. Rittm., Levering, Koerbling, Pr. Lts. im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm König von Preußen Nr. 120, v. Biela, Pr. Lt. im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, zu überzähl. Hauptleuten, Frhr. v. Ow⸗Wachendorf, Pr. Lt. im Ulan. Regt. König Karl Nr. 19, zum überzähl. Rittm., Lotterer, Pr. Lt. im Feld⸗Art. Regt. Nr. 13, v. Sonntag, Pr. Lt. à la suite desselben Regts., unter vorläufiger Belassung in seinem Commando als Adjutant der 13. Feld⸗Art. Brig. (Königl. Württemberg.), zu überzähl. Hauptleuten, Herrmann, Sec. Lt. im Inf. Regt. König Wilhelm 1. Nr. 124, Frhr. v. Gemmingen⸗Hornberg, Sec. Lt. im 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich König von Ungarn, Ströhlin, Sec. Lt. im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, Schroter, Sec. Lt. im 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich König von Ungarn, Kurz, Sec. Lt. im Inf. Regt. Alt⸗Württemberg Nr. 121, Jordan, Sec. Lt. im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm König von Preußen Nr. 120, v. Maur,

Dr. John, Ober⸗Stabsarzt

Polizeibehörde die] Befugniß, die verurtheilte. . zwei Jahren in ein Arbeitshaus unterzubringen oder zu gemein⸗

Bayern, v. Schroeder, Sec. Lt. zähl. Pr Lts., befördert. Bat. Nr. 13, in das Preußen Nr. 125 versetzt. Im Sanitäts⸗Corps. 24. Februar. Die Ober⸗Stab ärzte 2. Kl.: Dr. Steiner, Garn. Arzt der Festung Ulm (linkes Donau⸗Ufer), Dr. Baumgärtner, Regts. Arzt des Inf. Regts Alt⸗Württemberg Nr. 121, Dr. Schelling, Regts. Arzt des Inf. Regts. König Wilhelm I. Nr. 124, Dr. Strauß, Referent im Kriegs⸗ Ministerium, zu überzähl. Ober⸗Stabsärzten 1. Kl., Dr. Rein⸗ hardt, Assist. Arzt 1. Kl. in der etatsmäß. Stelle beim Corps⸗ Generalarzt, zum überzähl. Stabsarzt, befördert. Beamte der Militär⸗Verwaltung.

24. Februar. Straßer, Bauinspe er

der Charakter als Baurath verliehen.

et. in demselben Regt., zu über⸗ ert. Dinkelmann, Sec. Lt. im Train⸗ Inf. Regt. Kaiser Friedrich König von

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Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstag ist vom Reichskanzler der folgende Entwurf eines Gesetzes über Abänderung von Bestim mungen des Strafgesetzbuchs, des Gerichtsver⸗ fassungsgesetzes und des Gesetzes vom 5. April 1888, betreffend die unter Ausschluß der Oeffent lichkeit stattfindenden Gerichtsverhandlungen, vorgelegt worden:

Artikel I. Die §§ 180, 181 und 184 des Strafgesetzbuchs werden durch folgende Bestimmungen ersetzt: 8 180. Wer gewohnheitsmäßig oder aus Eigennutz durch seine Vermittelung oder durch Gewährung oder Verschaffung von Gelegen⸗ heit der Unzucht Vorschub leistet, wird wegen Kuppelei mit Ge⸗ fängniß nicht untereinem Monat bestraft; auch kann zugleich auf Geldstrafe von einhundertfünfzig bis sechstausend Mark, auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, sowie auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden.

Die Vermiethung von Wohnungen an Weibs⸗ personen, welche wegen gewerbsmäßiger Unzucht einer polizeilichen Aufsicht unterstellt sind, bleibt straflos, wenn sie unter Beobachtung der hierüber erlassenen polizeilichen Vorschriften erfolgt.

„§ 181. Die Kuppelei ist, selbst wenn sie weder gewohnheits⸗ mäßig, noch aus Eigennutz betrieben wird, mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren zu bestrafen, wenn 1) um der Unzucht Vorschub zu leisten, hinterlistige Kunstgriffe angewendet werden, oder 2) der Schuldige zu der verkuppelten Person in dem Verhältniß des Ehemanns zur Ehefrau, von Eltern zu Kindern, von Vormündern zu Pflege⸗ befohlenen, von Geistlichen, Lehrern oder Erziehern zu den von ihnen zu unterrichtenden oder zu erziehenden Personen steht. Neben der Zuchthausstrafe ist der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auszu⸗ sprechen; auch kann zugleich auf Geldstrafe von einhundert⸗ fünfzig bis sechstausend Mark, sowie auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden.

181la. Eine männliche Person, welche, ohne im gegebenen Falle einen gesetzlichen Anspruch auf Alimentation zu haben, von einer Weibsperson, die gewerbsmäßig Unzucht treibt, ganz oder theil⸗ weise den Lebensunterhalt bezieht, oder welche einer solchen Weibs⸗ person gewohnheitsmäßig oder aus Eigennutz in Bezug auf die Ausübung des unzüchtigen Gewerbes Schutz gewährt oder sonst förderlich ist, wird wegen Zuhälterei mit Gefängniß nicht unter einem Monat bestraft. Die Bestimmung des § 180 Absatz 2 findet auch hier Anwendung. Ist der Zuhälter der Ehemann der Weibsperson, oder hat der Zuhälter die Weibsperson unter Anwendung von Gewalt oder Drohungen zur Ausübung des unzüchtigen Gewerbes angehalten, so tritt Gefängniß nicht unter einem Jahre ein. Neben der Gefängnißstrafe kann auf Verlust der bürgerlichen Ehren⸗ rechte, auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht, sowie auf Ueberweisung an die Landes⸗Polizeibehörde mit den im § 362 Absatz 2 und 3 vor⸗ gesehenen Folgen erkannt werden.

184. Wer unzüchtige Schriften, Abbildungen oder Dar⸗ stellungen feilhält, verkauft, vertheilt, an Orten, welche dem Pu⸗ blikum zugänglich sind, ausstellt oder anschlägt, oder sonst verbreitet, wersie zur Verbreitung herstellt, oder zum Zweck der Verbreitung im Besitz hat, ankündigt oder anpreist, oder wer durch Ankündigung in Druckschriften unzüchtige Verbindungen einzuleiten sucht, ingleichen wer an öffentlichen Straßen oder Plätzen Abbildungen oder Darstellungen ausstellt oder anschlägt, welche, ohne unzüchtig zu sein, durch gröbliche Verletzung des Scham⸗ und Sittlichkeitsgefühls Aergerniß zu erregen geeignet sind, wird mit Gefängniß bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft.

Ist die Handlung gewerbsmäßig begangen, so tritt Gefängnißstrafe nicht unter drei Monaten ein, neben welcher auf Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark, auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte sowie auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden kann. Die Strafen des Absatz 1 treffen auch den⸗ jenigen, welcher aus Gerichtsverhandlungen, für die wegen Gefährdung der Sittlichkeit die Oeffentlichkeit ausgeschlossen war, oder aus den diesen Verhand⸗ lungen zu Grunde liegenden amtlichen Schriftstücken öffentliche Mittheilungen macht, welche geeignet sind, Aergerniß zu erregen.

Artikel II. Hinter § 16 des Strafgesetzbuchs wird folgender neue § 16a eingestellt, und § 362 erhält gr ende Fassung:

16a. Bei der Verurtheilung zu Zuchthaus⸗ oder Gefängniß⸗ strafe kann, wenn die That von besonderer Rohheit oder Sitten⸗ losigkeit des Thäters zeugt, auf Verschärfung der Strafe bis auf die Dauer der ersten sechs Wochen erkannt werden. Die Verschärfung der Strafe besteht darin, daß der Verurtheilte eine harte Lagerstätte und als Nahrung Wasser und Brot erhält. Die Verschärfungen können einzeln oder vereinigt angeordnet werden und kommen an jedem dritten Tag in Wegfall. Auch kann auf eine mildere Vollstreckungsweise erkannt werden. Die Strafverschärfungen sind auszusetzen, wenn und so lange der körperliche Zustand des Ver⸗ urtheilten den Vollzug nicht zuläßt.

§ 362. Die nach Vorschrift des § 361 Nr. 3 bis 8 Verurtheilten können zu Arbeiten, welche ihren Fähigkeiten und Verhältnissen angemessen sind, innerhalb und, sofern sie von anderen freien Arbeitern getrennt gehalten werden, auch außerhalb der Straf⸗ anstalt angehalten werden. Bei der Verurtheilung zur Haft kann zugleich auf die im § 16a vorgesehenen Straf verschärfungen sowie darauf erkannt werden, daß die ver⸗ urtheilte Person nach verbüßter Strafe der Landes⸗Polizeibehörde zu überweisen sei. Durch die Ueberweisung erhält die Landes⸗ erson entweder bis zu

nützigen Arbeiten zu verwenden. Im Falle des § 361 Nr. 4 ist nur dann zulässig, wenn der Verurtheilte in den

Sec. Lt. im 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 29 Prinz⸗Regent Luitpold von

dieses seco letzten drei

ahren wegen dieser Uebertretung mehrmals rechtskräftig