1892 / 54 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Mar 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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An

—.—

richtsschreiberei, ebenda, Zimmer 41,

die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden

machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des

welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen,

sorgungs⸗Tontine, ausgestellt auf den Namen und

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mittags 1 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden. Berlin, den 23. Februar 1892. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 77.

[71392] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Königstadt Band 6 Nr. 464 auf den Namen des Kaufmanns Richard Bruck ein⸗ getragene, in der Rosenthalerstraße (Nr. 60) an der Ecke der Steinstraße (Nr. 23) belegene Grund⸗ stück am 27. April 1892, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C, part., Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist bei einer Fläche von 499,2 qm weder zur Grundsteuer noch zur Gebäudesteuer veran⸗ lagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Ab⸗ schrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Ge⸗ eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert,

Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu

auf Friedrich Schmidt in Cöthen lautenden Quittungsbuchs der Kreissparkasse zu Cöthen Nr. 36 165 über 60 beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 17. Septem⸗ ber 1892, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Cöthen, den 24. Februar 1892. Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht. b Schwencke. Ausgefertigt: Cöthen, den 27. Februar 1892 (L. S.) Stoye, Gerichtsschreiber Herzogl. Amtsgerichts i. V.

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[71395]

Die Ehefrau des Arbeiters Karl Köller, Friedchen, geb. Saß, in Feldberg hat in glaubhafter Weise nachgewiesen, daß das auf ihren Namen am 31. März 1877 vom Vorschuß⸗Verein in Feldberg, e. G., aus⸗ gestellte Sparkassenbuch Fol. 248 Nr. 303, dessen Betrag sich am 1. Januar 1892 incl. Zinsen auf 212,61 beziffert, bei einem am 24. August 1889 in Feldberg stattgehabten Schadenfeuer verbrannt sein.

Auf Antrag der Frau Köller werden daher alle diejenigen, welche Rechte an dem vorbezeichneten Sparkassenbuche zu haben vermeinen, aufgefordert, solche Rechte spätestens in dem auf Diens⸗ tag, den 19. April 1892, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anbe⸗

eringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei raumten Aufgebotstermine anzumelden und die Ur⸗

Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.

werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungs⸗ ermins die Einstellung des Verfahrens herbeizu⸗ ühren, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das

sichti kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftl Diejenigen, derselben erfolgen wird.

klärung

Feldberg, den 25. Februar 1892. Froßherzogliches Amtsgericht. E. von Blücher.

Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle [71386] Aufgebot.

es Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Er⸗

Der Inhaber des Sparkassenbuchs Nr. 7819, aus⸗

heilung des Zuschlags wird am 27. April 1892, gestellt von der Fleckenssparkasse zu Lehe auf

Nachmittags 12 ½ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, erkündet werden. Berlin, den 26. Februar 1892. 8 Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 76.

71394]

In Sachen des Viehhändlers Friedrich Eicke hier⸗ [71385]

elbst, Klägers, wider den Fleischermeister Drache

5160,93 für Gerd Heinrich Schröder in Schiff⸗ dorf, wird aufgefordert, seine Rechte spätestens am 28. Oktober 1892, Vormittags 11 Uhr, vor unterzeichnetem Gericht anzumelden, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Königliches Amtsgericht Lehe. ) Anfgebot. Emil Goerke aus Treugenkohl, gegenwärtig in

daselbst, Langedammstraße 21, Beklagten, zwegen London wohnhaft, hat das Aufgebot des Sparkassen⸗ 82 1 9 9 . 98 „8 8 nh. 2 v Allf 2 Forderung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers buchs der Kreissparkasse zu Marienwerder Nr. 9777 die Beschlagnahme des Beklagten gehörigen welches über den Betrag von 1641 98 ₰, ein⸗ Grundstücks als des unter Nr. 2298 an Fcke ben Zetra. 2 98 J, Grundstücks als des unter Nr an der Ecke der gezahlt für Antragsteller, lautete und demselben an⸗

Langedamm⸗ und Täschenstraße belegenen Hauses zum

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Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom

geblich verloren gegangen ist, beantragt. Der unbekannte Inhaber des Buchs wird hierdurch

3 Kebr ⸗— X orfüj 2 j Fin 8 2 sos 2 8 8 282 2 8 2 4 13. Februar d. J. verfügt, auch die Eintragung dieses aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den

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Beschlusses im Grundbuche am 15. Februar erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den

5. S. 20. September 1892, Mittags 12 Uhr, im

Zimmer Nr. 13 des hiesigen Königlichen Amts⸗ g g

2 . Ba 8 8 8 . 1 na v.gn 8 Uhr . gerichtsgebäudes anberaumten Aufgebotstermine seine Z“X“ 8 ge⸗ Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden

setzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypo⸗ thekenbriefe zu überreichen haben. Brannschweig, den 22. Februar 1892. Herzogliches Amtsgericht. VII. (Unterschrift.)

In Sachen der Herzoglichen Leihhaus⸗Admini⸗ stration zu Blankenburg, Klägerin, wider den Schneidermeister Heinrich Paul und dessen Ehefrau Wilhelmine, geb. Schrader, daselbst, Beklagte, wegen Kapitalbeträge und Zinsen, wird, nachdem auf An⸗ trag der Klägerin die Beschlagnahme des den Be⸗ klagten gehörigen Wohnhauses No. ass. 122 hie⸗ selbst nebst Zubehör zum Zwecke der Zwangsversteige⸗ rung durch Beschluß vom 17. Februar d. Irs. ver⸗ fügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 17. Februar erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf Freitag, den 3. Juni 1892, Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Blankenburg angesetzt, in welchem die EI116u“ die Hypothekenbriefe zu überreichen aben.

Blankenburg, b1.“

Herzogliches Amtsgericht. 8 Ribbentrop

[67859

Die Frau Anna Elisabeth Gripenberg, geb. von Gall, zu Upsala hat das Aufgebot der Ersatzfonds⸗ actie Nr. 925 der I. Classe der Rostocker Ver⸗

Rostock, den 30. Januar 1892.

das Leben der am 21. August 1830 zu Oldenburg geborenen Anna Elisabeth von Gall am 12. De⸗ zember 1830 beantragt.

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf Dienstag, den 15. November 1892, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ erfolgen wird.

Großherzogliches Amtsgericht [57403] Aufgebot.

Die Hand legesellschaff M. M. Rapp dabhier bat das Aufgebot eines ihr von der Niederlage⸗ Verwaltun, des Königl Haupt⸗Steueramts dahier am 1. Juni 1891 üder im ki sigen Zollpackhof niedergelegte 100 Sack Getreidemehl pos. 2592 Bruno 10000 kg ausgestellten und in Verlust ge⸗ rathenen Nrederlagescheins beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spälestens in dem auf Dienstag, den 26. Juli 1892, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Frankfurt a. M., den 28. Dezember 1891.

Königliches Ametsgericht. Abtheilung IV.

[71396] Aufgebot. Es haben:

1) die verehel. Wilhelmine Bunge, geb. Voigt, in Gnetsch das Aufgebot des ihr abhanden gekommenen, auf Wilhelmine Bunge in Gnetsch lautenden Spareinlagen⸗Buchs des Gewerbe⸗ Vorschußkassenvereins zu Radegast Nr. 1942 über 70 ℳ, der Kutscher Friedrich Schmidt in Cöthen

und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Marienwerder, 20. Februar 1892. Königliches Amtsgericht. II. [61242] Aufgebot.

Der Häuslersohn Adolf Scholz zu Niedersteine, vertreten durch seinen Vormund, den Stellenbesitzer Franz Teuber zu Wiesenhäuser, hat das Aufgebot des auf seinen Namen ausgestellten Sparkassenbuchs der städtischen Sparkasse zu Neurode Nr. 8230 über eine am 28. Mai 1889 gemachte Einlage von 100 nebst den zugeschriebenen Zinsen für 1889

mit 2,03 ℳ, welches angeblich bei einem am 7. Oktober 1890 verübten Einbruch entwendet worden ist, beantragt. Der Inhaber des Buches wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 17. September 1892, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 9, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Buches erfolgen wird.s Neurode, den 13. Januar 1892. Königliches Amtsgericht.

[52191] Auf Antrag der Wittwe Conrad Koch, Ferdinande, geb. Amediek., zu Paderborn wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Sparkassenbuchs der Kreissparkasse zu Paderborn Nr. 10 605, beginnend mit einer Einlage von 150 ℳ, ausgestellt für die Wittwe Conrad Koch, Ferdinande, geb. Amediek, zu Paderborn, beziehungsweise Jeder, der an dem angeblich verlorenen oder verbrannten Buche irgend ein Anrecht zu haben vermeint, aufgefordert, sich spätestens in dem Aufgebotstermine am 28. Juni 1892, Vormittags 11 Uhr, zu melden und sein Recht näher nachzuweisen bezw. das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls das Buch für kraftlos er⸗ kiärt und ein neues an dessen Stelle ausgefertigt werden wird Paderborn, den 28. November 1891. 8 Königliches Amtsgericht. 8

[57639] Aufgebot.

Auf den Antrag des Kaufmanns L. Isenberg, im Konkurse, vertreten durch den Konkursverwalter Herrn Rechtsanwalt Voß zu Corbach, wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Wechsels über 130 ℳ, ausgestellt von der Wittwe Scholven zu Styrum am 23. Oktober 1891, acceptirt von Ernst Sübben zu Styrum, zahlbar am 8. Januar 1892 bei der Mülheimer Bank zu Mülheim an der Ruhr, indossirt auf Jonas Hoffmann zu Neuß und L. Isenberg zu Corbach, hierdurch aufgefordert, seine Rechte auf diesen Wechsel spätestens im Aufgebots⸗ termine, den 14. Juli 1892, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer Nr. 7) anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Mülheim a. d. Ruhr, den 28. Dezember 1891.

Königliches Amtsgericht.

[71399] Aufgebot.

Der Gastwirth Heinrich Gremmels in Sonnen⸗ berg hat glaubhaft gemacht, daß er das Eigenthum an der von dem Herzoglichen Domänenamte Eich herrührenden Krugberechtigung von Sonnenberg er⸗ worben habe, den Besitz solcher Krugberechtigung nachgewiesen und das Aufgebot derselben beantragt.

Es werden demgemäß Alle, welche ein Recht an solcher Krugberechtigung zu haben vermeinen, dem § 23 der Grundbuchordnung und §§ 823 ff. C.⸗P.⸗O. gemäß aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf den 12. Mai 1892, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anbe⸗ raumten Aufgebotstermine anzumelden, unter dem Rechtsnachtheile, daß nach Ablauf der Frist der genannte Antragsteller als Eigenthümer in dem Grundbuche eingetragen werden wird und daß, wer die ihm obliegende Anmeldung unterläßt, sein Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs die in Rede stehende Berechtigung erworben hat, nicht mehr geltend machen kann.

Vechelde, den 12. Februar 1892.

Herzogliches Amtsgericht.

(Unterschrift.)

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Termin zur Auszahlung der hierunter bemerkten zeichneten Trennstücke auf den 29. April 1892,

Ausschlusses hierdurch öffentlich geladen werden. Seesen, den 22. Februar 1892. 1 Herzogliches

b Aufgebot.

In Sachen, die Auszahlung der Entschädigungsgelder für die in der Feldmark Seesen an die Braunschweigische Eisenbahngesellschaft, vertreten durch die Königliche Eisenbahndirection Magdeburg, ab⸗ getretenen Trennstücke betreffend, wird auf den Antrag der Königlichen Eisenbahndirection Magdeburg

Entschädigungsgelder für die gleichfalls hierunter be⸗ Morgens 10 Uhr, vor unterzeichnetem Gericht an⸗

beraumt, zu welchem alle bekannten und nicht bekannten Realberechtigten, welche Ansprüche an die abge⸗ tretenen resp. die dafür zu zahlenden Entschädigungsgelder zu haben vermeinen, bei Strafe des

Amtsgericht.

W. Haars.

Wohnort und

Sagsnttuüptoer Haitsnummer

Namen und Stand des Eigenthümers.

Entschä⸗ digungs⸗ Betrag Kapital. der

. Größe der Art abgetretenen -. Flächen.

hal a qqm,,

Ehefrau des Glasers Albert Klein, Christiane, geb. Tiemann

Sattlermeister Carl Rusche 8

No. ass. 168

Oeconom Wilhelm Steiger⸗ 9 tahl No. ass. 132

Primariatpfarre

Wiese in 562 . 781 20 5 % seit der Bruck 27./11. 91.

do. 563 2 40 Acker in 92 40

der Bruck 1 do. 565 6 52 40

[71398] Aufgebot zwecks Todeserklärung.

Auf Antrag des Schiffers Johann Klinker aus Wechold, z. Zt. in Bremen, Grundstraße Nr. 18 wohnhaft, werden aufgefordert:

1) der seit 1880 verschollene Vollköthner Friedrich Klinker zu Wechold, sich bis zu dem hiermit auf den 4. August 1893, Vormittags 10 Uhr, be⸗ stimmten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und sein Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern über⸗ wiesen werden soll, auch seiner Ehefrau die Wieder⸗ verheirathung gestattet sein soll,

2) alle Personen, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, zu deren Mit⸗ theilung, 8

3) für den Fall der demnächstigen Todeserklärung etwaige Erb⸗ und Nachfolgeberechtigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung, daß bei der Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden soll.

Hoya, den 22. Februar 1892.

Königliches Amtsgericht. [71387] Aufgebot. Auf Antrag der Wittwe Johanna Friederica

das Aufgebot des ihm verloren gegangenen,

Antonia (oder Johanna Friederike Antonie) Martini,

geb. Peters, früher verw. Krogmann, wird ein Auf⸗ gebot dahin erlassen: Alle, welche an den Nachlaß des hierselbst am 25. November 1891 verstorbenen Ehemannes der Antragstellerin Friedrich Ernst Theodor oder Ernst Friedrich Theodor Caspar auch Ernst Friedrich Theodor Martini Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen oder den Be⸗ stimmungen des von dem genannten Erblasser in Gemeinschaft mit seiner noch lebenden Ehe⸗ frau am 18. März 1874 errichteten, am 14. Ja⸗ nuar 1892 publicirten Testaments, wie auch der Umschreibung des Grundstücks pag. 705 des Eigenthums⸗ und Hypothekenbuchs der Dorf⸗ schaften Barmbeck und Eilbeck, geschrieben auf Namen von Friedrich Ernst Theodor Martini sowie der beiden auf Namen von Ernst Friedrich Theodor Martini geschriebenen Pöste von ℳ7000.— pag. 9145 des vormaligen St. Johannis Kloster⸗ Gebiets und 6000.— pag. 646 Haupt⸗ buch B 240 St. Jacobi widersprechen wollen, werden aufgefordert, solche An⸗ und Wider⸗ sprüche bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, I. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 29. April 1892, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, daselbst Parterre,

Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Aus⸗ wärtige unter Bestellung eines hiesigen Zu⸗ F bei Strafe des us. schlusses.

Hamburg, den 25. Februar 1892. 1 Das Amtsgericht Hamburg, Abtheilung für Aufgebotssachen.

(gez.) Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehülfe.

[71383] Aufgebot.

Auf Antrag des Nachlaßpflegers des im Jahre 1862 in Nelka⸗Hauland (Prov. Posen) geborenen, am 21. Februar 1891 zu Stendal verstorbenen Knechts Gustav Pfeiffer werden die unbekannten Erben desselben aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten Amtsgerichte spätestens in dem auf den 23. De⸗ zember 1892, Vormittags 10 Uhr, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls der Nachlaß des ꝛc. Pfeiffer dem nächsten sich legi⸗ timirenden Erben, in Ermangelung dessen aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, und der sich später mel⸗ dende Erbe alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig, weder Rechnungslegung, noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen würde fordern dürfen.

Bismark, den 13. Februar 1892.

Königliches Amtsgericht.

[71456] Bekanntmachung. 8

Die Schuldverschreibung der vierprocentigen Preußischen konsolidirten Staatsanleihe Litt. E. Nr. 312 947 von 1880 über 300 (Dreihundert) Mark ist durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts Berlin I. vom heutigen Tage für kraftlos erklärt worden.

Berlin, 22. Februar 1892.

Schulze, Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 72. [71310]

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts, Abtheilung I., zu Tondern vom 20. Februar 1892 ist der auf den Namen des Landmanns Andreas Peter Nielsen in Grellsbüll übertragene Interims⸗ schein zur Actie Nr. 619 der Kreditbank Tondern für kraftlos erklärt.

Tondern, den 20. Februar 1892.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

[71315] Bekanntmachung.

Der dem Müllermeister Heinrich Alstein zu Klaeden, als Vormund des entmündigten Karl Alstein, vom Comtoir der Reichs⸗Hauptbank für Werthpapiere ertheilte Depotschein Nr. 264 547, d. d. Berlin, den 25. März 1884, ist durch Urtheil des Königl. Amts⸗ gerichts Berlin I. vom heutigen Tage für kraftlos erklärt.

Berlin, 16. Februar 1892.

Schulze,

Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts I. Abth. 72.

[713060) Im Namen des Königs!

Verkündet am 24. Februar 1892. Tscheuschner, Referendar, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag der Arbeitersfrau Marie Auguste Rothe, geb. Rothe, aus Nieder⸗Siegersdorf, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Freystadt durch den Amtsgerichts⸗Rath Scheibel für Recht:

Das Svparkassenbuch, früher Nr. 18 299, jetzige Nr. 31 181 der städtischen Sparkasse zu Frevystadt, auf den Namen Marie Auguste Rothe in Ober⸗ Herzogswaldau über 102,14 am Tage des Ver⸗ lustes lautend, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten trägt die Antragstellerin. 1.“

Von Rechts Wegen.

[71309] Im Namen des Königs! Auf den Antrag

1) der unverehelichten Lina Abraham, zur Zeit in Lauenburg, am Markt 20, II.,

2) des Aufsehers Mierwald in Neustettin, beide vertreten durch den Justiz⸗Rath Scheunemann in Neustettin,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neustettin durch den Amtsgerichts⸗Rath Roehr für Recht:

1) das Buch der Sparkasse des Kreises Neu⸗ stettin Nr. 9364 über 211,80 ℳ, auf den Namen Albert Genz lautend,

2) das Buch der Stadtsparkasse in Neustetti Nr. 37 über 396,86 ℳ, auf den Namen

Miieerrwald in Neustettin lautend, wird für kräftlos erklärrt und werden die Kosten des Verfahrens den Antrag zur Last gelegt. oehr.

[71318] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts gerichts zu Naumburg a./Queis vom heutigen Tage ist die Hypothekenurkunde, welche über die für den Häusler und Weber Joseph Lange zu Herzogswaldau auf Nr. 259 Naumburg a./Qu. Abtheilung III. Nr. 1 eingetragene Post von 100 Thalern vom 30. April 1857 . . 7 Mai 1857 autet, für kraftlos erklärt worden.

Naumburg a. Qu., den 25. Februar 1892.

Königliches Amtsgericht.

[71450] Ausschlußurtheil.

In Sachen, betreffend das Aufgebot der Hypo⸗ thekenurkunde über die im Grundbuche des Ritter⸗ guts Komierowo in Abtheilung III. Nr. 13 für die Frau Gutsbesitzer Agathe v. Komierowska einge⸗ tragenen 6000 Thaler = 18 000 und des Zweig⸗ Hypothekendocuments über die im Grundbuch von Zempelburg Blatt 23/25 in Abtheilung III. unter Nr. 4 für den Kaufmann Raphael 8 in Pots⸗ dam, z. Z. in Insterburg, eingetragenen 750 Thaler leich 2250 nebst Finfen hat das Königliche Amtsgericht Zempelburg in öffentlicher Sitzung durch den Amtsrichter Rejewski für Recht erkannt, daß alle Diejenigen, welche auf die oben bezeichneten Hypothekenurkunden und auf das Zweig⸗Hypotheken⸗ document als Eigenthümer, Cessionare, Pfand⸗ oder sonstige Briefinhaber Ansprüche und Rechte zu ver⸗ meinen haben, mit denselben auszuschließen und die genannten Instrumente für kraftlos zu erklären, die Kosten des Verfahrens aber den Antragstellern an⸗ theilig zur Last zu legen.

Von Rechts Wegen.

zum

Anzeiger.

1892.

No 54.

1. Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl. 1t 3 Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

Oeffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gese 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.

8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten 9. Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

Im Namen des Königs! Verkündet am 29. Januar 1892 Thomezik, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag

1) des Besitzers Ernst Reinke zu Mrowken,

2) des Wirths Johann Koßmann und des Käthners Daniel Still zu Gr. Jauer, vertreten durch den Rechtsanwalt Schweichler zu Sensburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Steffen zu Rhein, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Rhein durch den Amtsrichter Lehmann

für Recht: 1

I. Die Hypothekenurkunde über 100 Thlr. nebst 6 % Zinsen rechtskräftige Forderung, 4 Thlr. 28 Sgr. 8 Pf. vorgeschossene Gerichtskosten, 3 Sgr. Kosten, 1 Thlr. 29 Sgr. Exekutionskosten, 1 Thlr. 26 Sgr. Eintragungskosten auf Grunud des Erkenntnisses vom 9. April 1869 und der Requisition des Prozeß⸗ richters vom 25. August zufolge Verfügung vom 31. August 1869 für den Kaufmann Marx Heymann in Sensburg eingetragen in Abtheilung III. Nr. 10 des dem Besitzer Ernst Reinke in Mrowken ge⸗ hörigen Grundstücke Mrowken 3, sowie auf den Zweiggrundstücken Mrowken 16, 32 und 33.

II. Die Hypothekenurkunde über zweimal 15 Thlr. 10 Sgr. väterliche Erbgelder der Geschwister Paul und Friedrich Klesz, eingetragen auf Grund der ge⸗ richtlichen Schuldschrift der Besitzer Friedrich Koß⸗ mann'schen Eheleute am 13. Oktober 1857 in Abth. III. Nr. 1 des dem Besitzer Daniel Still ge⸗ hörigen Grundstücks Gr. Jauer Nr. 80 und in Abth. III Nr. 1 des dem Besitzer Johann Koß⸗ mann gehörigen Grundstücks Gr. Jauer 23 wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Antrag⸗ stellern zur Last gelegt.

Rhein, den 22. Februar 1892.

Königliches Amtsgericht

b . [71302]

Im Namen des Königs!

Verkündet am 16. Februar 1892.

Doelling, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Ackerbürgers Wilhelm Schulze zu Sandau erkennt das Königliche Amtsgericht zu Sandau durch den unterzeichneten Amtsrichter für Recht:

Die Hypothekenurkunde über das im Grundbuche von Sandau der Häuser Band III. Blatt Nr. 97 in Abtheilung III. sub Nr. 20 und resp. von Sandau Länder, Band II. Blatt Nr. 63 in Abthei⸗ lung III. unter Nr. 2 conjunctim eingetragene Darlehn von 150 Thalern gleich 450 nebst 4 % Zinsen eingetragen aus der Schuldurkunde vom 17. Dezember 1836 zufolge Verfügung vom 18. De⸗ zember 1836 für Wilhelmine Henriette Schulze zu Sandau, gebildet aus dem Hypothekenschein vom 22. Dezember 1836 und der Schuldurkunde vom 17. Dezember 1836, wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗ steller zur Last gelegt. Niedenführ.

[71455]

171301] Im Namen des Königs! Verkündet am 29. Januar 1892. Thomezik, Gerichtsschreiber. 8

Auf den Antrag: 1) des Grundbesitzers Johann Czyganowski aus Lawken, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Wirth zu Nikolaiken, 2) des Grundbesitzers August Hantel aus Salza, vertreten durch den Rechtsanwalt Steffen zu Rhein, erkennt das König⸗ iche Amtsgericht zu Rhein durch den Amtsrichter Lehmann für Recht:

1) Die Rechtsnachfolger des Hypothekengläubigers werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grund⸗ buche des dem Besitzer Johann Czyganowski gehö rigen Grundstücks Lawken Bd. I. Bl. 5 in Abth. III. Nr. 5 eingetragenen 57 Thlr. 15 Sgr. ausgeschlossen und wird der darüber gebildete Hypothekenbrief für kraftlos erklärt.

2) Die Rechtsnachfolger des Hypothekengläubigers werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche des dem Besitzer August Hantel gehörigen Grund⸗ stücks Salza 8 Abth. III. Nr. 2 für Carl Janczick eingetragenen 18 Thlr. 18 Sgr. 2 ¾ Pf. ausgeschlossen und wird der darüber gebildete Hypothekenbrief für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens werden den Antrag⸗ stellern zur Last gelegt. 38

Rhein, den 20. Februar 1892. G

8 Königliches Amtsgericht.

Aufgebotsverfahren. Verkündet am 13. Februar 1892. Dr. Gerloff, Referendar, als Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs!

In Sachen, betreffend das Aufgebot einer Hypo⸗ thekenpost, eingetragen im Grundbuche von Zowen Band 1. Blatt 17, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Greifenberg i./ Pomm. durch den Amts⸗ gerichts⸗Rath Heck für Recht:

Alle Diejenigen, welche auf die Band I. Blatt 17 des Grundbuchs von Zowen in Abtheilung III. Nr. 1 für den Büdner Gottfried Daberkow zu Zowen eingetragene Hypothekenpost von 100 Thalern, sowie auf das darüber gebildete Dokument Ansprüche zu machen haben, werden mit diesen ihren Ansprüchen ausgeschlossen und das über diese Post gebildete Hypothekendokument, bestehend aus einer Ausferti⸗ gung der Schuldverschreibung vom 22. April 1853

[71452]

mit angehängtem Hypothekeuschein, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller zur Last gelegt. Von Rechts Wegen. (gez.) Heck. Beglaubigt: Wendt, Kanzlei⸗Rath, Gerichtsschreiber.

[71311]]

In der Paulo'’schen, Zasowk'schen, Markow'schen und Natusch'schen Aufgebotssache F. 10, 11, 15 16/91 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kottbus in seiner öffentlichen Sitzung vom 17. Februar 1892 für Recht:

I. folgende Hypothekenurkunden

a. über die bei Leuthen Band I. Nr. 44 Abthei⸗ lung III. Nr. 7 für die verehelichte Häusler Schultka, Christiane, geb. Paulo, eingetragenen 25 Thlr. Darlehn nebst Zinsen, gebildet aus der Schuldverschreibung vom 9. Juli 1868, In⸗ grossationsnote vom 5. August und Hypotheken⸗ buchsauszug vom 12. Juli desselben Jahres.

über die bei Briesen Band I. Nr. 5 Abthei⸗ lung III. sub Nr. 1 für Christiane und Helene Zasowk eingetragenen je 79 Thlr. 28 Sgr. 7 Pf. zusammen 158 Thlr. 27 Sgr. 2 Pf. Vatererbe, gebildet aus dem Erbrezeß vom 16. April 1836, Nachtrag dazu vom 11. Juni 1836, Genehmi⸗ gungsklausel vom selben Tage, Ingrossations⸗ note vom 14. Februar 1844 und Hypotheken⸗ schein von diesem Tage,

c. über die bei Scadow Kottbuser Antheil Band I. Nr. 12 in Abtheilung III. Nr. 4 für den Hüfner Christian Lewa zu Saspow eingetragenen 400 Thlr. Darlehn nebst Zinsen, bestehend aus der Schuldverschreibung vom 14. April 1869, Ingrossationsnote vom 23. April 1869 und 8. Juni 1872, aus Hypothekenbuchsauszug vom 15. April 1869

werden für kraftlos erklärt.

II. Hinsichtlich der bei Burg Colonie Band I. Nr. 36 Abtheilung III. Nr. 1 für die Marie Natusch und deren Ehemann Hans Natusch zu Burg einge⸗ tragenen Post von 400 Thlr. Restkaufgeld werden dem Arbeiter Martin Natusch, dem Johann Natusch, beide zu Burg Colonie der verehelichten Kauper Plaschna, Dorothea, geb. Natusch, zu Burg Cauper und den Geschwistern Marie, Christian und Hen⸗ riette Natusch zu Burg Colonie ihre Rechte vor⸗ behalten, die übrigen Rechtsnachfolger der eingetra⸗ genen Gläubiger aber mit ihren Rechten auf die Post ausgeschlossen. .

Kottbus, den 17. Februar 1892. Königliches Amtsgericht.

[71308] Ausschlußurtheil.

In der Kristoph Aszmutat'’schen Aufgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht zu Tilsit durch den Amtsgerichts⸗Rath Mendrzyk für Recht:

1) Die Hypothekenurkunden über folgende Posten:

a. die Post Größpelken Nr. 8 und Nr. 57 Ab⸗ theilung III. Nr. 1 von 85 Thalern 11 Silber⸗ groschen 1 Pfennig Vatererbtheil des Ensies Paulicks, die Post Größpelken Nr. 8 und 57 Abthei⸗ lung III. Nr. 2 von 85 Thalern 11 Silber⸗ groschen 1 Pfennig Vatererbtheil der Bergsze Paulicks,

gebildet aus dem Hypothekenscheine vom 9. Januar 1841 und dem unterm 1. August 1840 bestätigten Johann Paulicks'schen Erbrezesse vom 23. Mai 1840 resp. 11. Dezember 1840 werden zum Zwecke der Löschung für kraftlos erklärt.

2) Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗ steller Besitzer Kristoph Aszmutat zu Größpelken auferlegt.

Tilsit, den 24. Februar 1892.

Königliches Amtsgericht. III.

[71300] Im Namen des Königs! Verkündet am 29. Januar 1892.

Thomezik, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Rentiers August Strehl zu

Rhein, vertreten durch den Rechtsanwalt Steffen in Rhein, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Rhein durch den Amtsrichter Lehmann für Recht: Die Hypothekenurkunde über 185 nebst 5 % Zinsen, eingetragen für die Wittwe Louise Jaschinski auf Grund der Abtretungsverhandlung vom 22. Fe⸗ bruar 1882 im Grundbuche des dem Johann Mrpotzeck zu Rübenzahl gehörigen Grundstücks Rüben⸗ zahl Band I. Blatt 5 in Abth. III. Nr. 8, gebildet aus dem Hypothekenbrief vom 24. Februar 1882 und dem Erbreceß vom 28. Dezember 1871 ist verloren gegangen und es wird der Gläubiger hiermit be⸗ rechtigt, die Ausfertigung einer neuen Urkunde an Stelle der verloren gegangenen zu beantragen.

Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antrag⸗ steller zur Last.

Rhein, den 20. Februar 1892.

Königliches Amtsgericht.

[71307] Bekanntmachung. 1 8 Durch das in der Stephan Freydowski'schen Auf⸗

gebotssache am 23. Februar cr. verkündete Ausschluß⸗

urtheil ist:

1) das über die Post im Grundbuch Zalesie Bl. 15 Abtheil. II. Nr. 4 und III. Nr. 4, betreffend Dar⸗ lehn von 166 Thalern 20 Sgr. mit Zinsen aus dem Pfandvertrag vom 20. Juli 1849 für Thomas Napiontek eingetragen, am 28. Juli 1849 gebildete Hypothekendocument zum Zweck der Löschung für kraftlos erklärt,

2) sind die Geschwister hee und Franz Wal⸗ kowki und deren Rechtsnachfolger mit ihren An⸗ sprüchen auf die im Grundbuch Zalesie Bl. 15 Ab⸗

theilung III. Nr. 3 aus dem rechtskräftigen Er⸗

kenntniß vom 11. Dezember 1846 für dieselben ein⸗ etragenen 80 Thlr. 6 Sgr. 8 Pf. zum Zwecke der Löschung der Post ausgeschlossen. Konitz, den 23. Februar 1892. Königliches Amtsgericht. IV.

[71317] Ausschlußurtheil.

In der Nickel Grastat'schen Aufgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht zu Tilsit durch den Amts⸗ gerichts⸗Rath Mendrzyk für Recht:

1) Die Hypothekenurkunde über die Post Kamps⸗ powilken Nr. 9 Abtheilung III. Nr. 2 von 35 Tha⸗ lern Vatererbtheil der Elske Förster correaliter ein⸗ getragen auf Bebrub Nr. 4 Abtheilung III. Nr. 3 auf Kampspowilken Nr. 33 Abtheilung III. Nr. 1 und Kampspowilken Nr. 50 Abtheilung III. Nr. 4, gebildet aus dem Erbreceß vom 11. Juni 1841 und dem Hypothekenschein vom 27. Oktober 1841 wird zum Zwecke der Löschung für kraftlos erklärt.

2) Die Kosten des Verfahrens werden den Antrag⸗ stellern, Besitzer Jurgis Pliewischkies und Käthner George Szimtenings zu Krampspowilken auferlegt.

Tilsit, den 24. Februar 1892.

Königliches Amtsgericht. III.

[71305] Bekanntmachung. Es wird hiermit bekannt gemacht, daß durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Warburg die Gläubiger folgender aufgebotener Posten mit ihren Ansprüchen an die Hypothek ausgeschlossen und beziehungsweise die über die Posten gebildeten Hypo⸗

thekendokumente für kraftlos erklärt sind:

a. der Post Bd. II. Bl. 52 Grundbuchs für Nörde, Abthlg. III. Nr. 8, eingetragen für Salomon Guthmann in Ossendorf auf Grund der für kraftlos erklärten Urkunde vom 28. Dezember 1869 über eine Kautionshypothek von fünfzig Thalern,

b. die Bd. 7 Bl. 342 Grundbuchs für Scherfede auf das Grundvermögen der Eheleute Salomon Cohn und Jette, geb. Buchthal, und Bd. III. Bl. 138 Grundbuchs für Scherfede auf das Grund⸗ vermögen des Salomon Cohn zu Scherfede für den abwesenden Moses Worms aus Scherfede auf Grund der Urkunde vom 18. Dezember 1860 eingetragene Kaution von dreißig Thalern,

c. die Bd. III. Bl. 108 Grundbuchs für Hohen⸗ wepel Abthlg. III. Nr. 2 für die Schwestern Regina Margaretha Theresia und Eva Maria Beine ein⸗ getragene Abfindung von einem Rinde oder 5 Tha⸗ lern

d. die Bd. II. Bl. 56 Grundbuchs für Scherfede Abthlg. III. Nr. 1 für die Gebrüder Xaver und Lorenz Behler in Scherfede im Restbetrage von 90 Thalern eingetragene Abfindung,

e. die aus der Urkunde vom 31. Dezember 1858 auf das Grundvermögen der Eheleute Ackerwirth Johann Nolte und Elisabeth, geb. Michels, zu Großeneder Bd. IV. Bl. 178 Großeneder Abthlg. III. Nr. 4 für Therese Rottkamp eingetragene Abfindung von 100 Thalern und für Therese und Elisabeth Rottkamp die im § 6 der Urkunde angegebene Aussteuer zuf. Verf. vom 27. Juli 1859 eingetragen ist, und

f. die Bd. V. Bl. 120 Grundbuchs für Großen⸗ eder Abthlg. III. Nr. 9, 12 und 13 auf das Grund⸗ vermögen des Johann Wieners in Großeneder ein⸗ getragenen Posten:

a. der Nr. 9 aus der Urkunde vom 20. Mai 1851 eingetragene Theil von 63 Thlr. 5 Sgr. der mit 400 Thalern eingetragenen Abfindung der Maria Schachten, welcher nicht cedirt ist, sowie die daselbst eingetragenen Rechte der Maria Schachten auf Aus⸗ steuer und freien Ein⸗ und Ausgang, 98

5. die Nr. 12 Bd. V. Bl 210 eingetragene Judicatforderung von 87 Thlr. 28 Sgr. 3 Pf. und 19 Thlr. 19 Sgr. 8 Pf. Kosten und der Zinsen der Kaufleute Israel und Moses Weiler aus dem Er⸗ kenntnisse des Königlichen Kreisgerichts zu Warburg vom 22. Januar 1857,

r. der daselbst Nr. 13 für Kaufmann J. L. Kohl⸗ berg in Beverungen aus dem Erkenntnisse vom 17. Juli 1857 eingetragenen Forderung von 125 Thlr. 10 Sgr. nebst Zinsen.

Warburg, den 20. Februar 1892.

8 Königliches Amtsgericht. [71451] Bekanntmachung. g.

Durch Ausschlußurtheil von heute ist für Recht erkannt: 3

1) Die unbekannten 1““ der Hypotheken⸗ post von 132 Thaler 13 Sgr. 8 Pf. großelterliches Erbtheil nebst 5 % Zinsen, eingetragen für die Joseph Propp'schen Erben, namentlich den August, die Marianna Apollonia und den Johann Joseph, Geschwister Propp, in Abth. III. Nr. 1 der den Eigenthümern Adolf Schubert, Robert Propp, Joseph Weimann, Joseph Weinert in Schilln, Paul Trompa in Swichocin und Vincent Wrôz in Neu⸗ schilln gehörigen Grundstücke Schilln Nr. 13, 147, 148, 149, 150 und 151 aus dem Erbrezesse vom 13. Januar 1835, werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen; t 1

2) das über die vorbezeichnete Hypothekenpost aus dem vorerwähnten Erbrezesse und dem Hypotheken⸗ buchsauszuge vom 1. Juli 1836 gebildete Hypotheken⸗ dokument wird für kraftlos erklärt;

3) die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Antragstellern auferlegt.

Meseritz, den 23. Februar 1892.

Königliches Amtsgericht. Im Namen des Königs! Verkündet am 1. Februar 1892. Zeise, Gerichtsschreiber. In Sachen, betreffend das Aufgebot verloren

[71454]

thekenschein vom 7.

gegangener Hypothekendokumente und getilgter Hypo⸗ thekenforderungen erkennt das Königliche mtsgericht

zu Salzwedel durch den Amtsgerichts⸗Rath Chemnitz für Recht: ¹

I. Die unbekannten Rechtsnachfolger des Altsitzers Johann Christoph Grothe zu Tylsen werden mit ihren Ansprüchen uns Rechten auf die für den Letz⸗ teren auf dem Kossathenhofe Nr. 18 zu Tylsen, Band I. Blatt 18 des Grundbuchs von Tylsen aus dem Kaufvertrage vom 8. August 1837 in Abthei⸗ lung III. Nr. 1 nach früherer Löschung von 394 Thalern 7 Sgr. 6 Pf. noch eingetragenen 5 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf. ausgeschlossen.

II. Folgende Hypothekeninstrumente:

a. das Hypothekendokument über die ad I. zeichnete Post, bestehend aus einer Ausfertigung des gerichtlichen Kaufcontracts vom 8. August 1837 nebst Hypothekenschein vom 27. Dezember 1837,

b. das Hypothekendokument, bestehend aus einer Ausfertigung des Uebergabe⸗Altentheils⸗ und Ab⸗ lobungsvertrages vom 21. Oktober 1850 nebst Hypo⸗ thekenschein vom 27. Oktober 1850, aus welchem auf dem Ackerhofe Band 2 Blatt Nr. 6 des Grund⸗ buchs von Tylsen für Johann Christoph, Johann Heinrich und Joachim, Gebrüder Schulz zu Hilmsen in Abtheilung III. Nr. 2 a, b, c für die beiden Ersteren je 300 Thlr. und für Joachim 400 Thlr. Ablobung, für alle drei noch Naturalien und ein eventl. lebenslängliches Wohnungs⸗ und Nutzungs⸗ recht eingetragen stehen,

c. das Hypothekendokument, bestehend aus einer Ausfertigung des Erbtheilungsrezesses vom 7. conf. den 12. Juni 1845 nebst Hypo⸗ September 1845, aus welchem auf dem Dierks'schen Ackerhofe zu Oster⸗ wohle Band 2 Blatt Nr. 6 des Grundbuchs von Osterwohle Abtheilung III. Nr. 4: 250 Thlr. und ein vollständiges Bett für Catharine Dorothee Fä⸗ secke und Abtheilung III. Nr. 5: 250 Thlr. für Johann Friedrich Heinrich Fäsecke eingetragen stehen,

d. das Hypothekendokument, bestehend aus einer Ausfertigung des Illatenbekenntnisses vom 31. Ja⸗ nuar 1846 nebst Hypothekenschein vom 4. Februar 1846, aus welchem auf dem ad Litt. c. bezeichneten Dierks'schen Ackerhofe zu Osterwohle in Abthei⸗ lung III. Nr. 6: 500 Thlr. Gold und 300 Thlr. Courant Eingebrachtes der verehelichten Ackermann Dierks, Marie Sophie Dorothee, geb. Lahmann, zu Osterwohle eingetragen sind,

e. das Zweigdokument über 80 Thlr. Theilbetrag von 202 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. rückständiges Kaufgeld, eingetragen auf der jetzt der Ehefrau des Arbeits⸗ manns Schulz, Marie, geb. Gehrke, zu Seeben ge⸗ hörigen Grundsitzerstelle Nr. 58, Band 2 Blatt 52 des Grundbuchs von Seeben Abtheilung III. Nr. 2 für den Müller Joachim Heinrich Fuhrmann zu Seeben, bestehend aus einer Ausfertigung des Kauf⸗ vertrages vom 22. Oktober 1851, den beiden Hypo⸗ thekenscheinen vom 11. August 1852 und den beiden Hypothekenbuchsauszügen vom 14. November 1864,

f. das Hypothendokument, bestehend aus einer Aus⸗ fertigung des Theilungsrezesses vom 8. Mai 1819 nebst angeheftetem Hypothekenschein vom 2. April 1821, aus welchem auf dem dem Ackermann Meyer zu Höddelsen gehörigen Ackerhof Nr. 9, Band I. Blatt Nr. 4 des Grundbuchs von Höddelsen in Ab⸗ theilung III. Nr. 4 für die minorenne Catharine Marie Neubauer zu Höddelsen 150 Thlr. nebst Na⸗ turalien eingetragen sind,

g. das Hypothendokument, bestehend aus einer Ausfertigung des gerichtlichen Auseinandersetzungs⸗ rezesses de actu Hoͤddelsen den 20., genehmigt den 28. Dezember 1841 nebst Hypothekenschein, aus welchem auf dem ad Litt. f. bezeichneten Meyer'schen Ackerhofe zu Höddelsen für die minorenne Catharine Marie Neubauer 50 Thlr. Abfindung nebst Natu⸗ ralien in Abtheilung III. Nr. 6a eingetragen sind,

werden für kraftlos erklärt, und zwar das ad II d bezeichnete behufs neuer Ausfertigung, die übrigen zum Zwecke der Löschung. 1“

Von Rechts Wegen.

[71453] Im Namen des Königs! Verkündet am 19. Februar 1892. Tidick, Referendar, Gerichtsschreiber. b Auf den Antrag der Besitzer Friedrich Wilhelm und Wilhelmine, geborene Hoffmann, Neumann'schen Eheleute aus Weißensee, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Neßlinger in Wehlau, dieser vertreten durch den Bureauvorsteher Zacharias in Wehlau, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Wehlau durch den Amtsrichter Uhl für Recht: 1 1) Die Rechtsnachfolger der am 17. August 1880 verstorbenen Altsitzerin Louise Audörsch, geb. Hoff⸗ mann, verw. Rietenbach, werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuch von Gr. Weißensee Nr. 7 Abthl. III. Nr. 5 eingetragenen Hypothekenpost von 200 Thlrn. für ausgeschlossen erklärt. 2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Grundstücks⸗Eigenthümern zur Last gelegt. V. R. W

[71449] Bekanntmachug. Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts hierselbst vom 22. Februar 1892 sind die Inhaber der auf Nr. 1 der Abth. III. des Artikels 375 des Grundbuchs von Frankenberg für den Wirth Christian Loderhose zu Geismar, bezw. dessen Kinder und Erben: a. Heinrich, b. Anna Catharine, c. Marie, d. Margarethe, aus der Urkunde vom 3. August 1850 eingetragenen Darlehnsforderung von fünfzig Thalern mit ihren Ansprüchen auf die betreffende Post ausgeschlossen worden. Actenz. F. 2/91. Frankenberg, 22. Februar 1892. Königliches Amtsgericht.