1892 / 55 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 03 Mar 1892 18:00:01 GMT) scan diff

2 790 830 infolge der neuerdings eingetretenen Zollermäßi⸗ gungen eine Schmälerung von 240 830 erfahren . anderer⸗ seits hat Braunschweig an das Reich 2 604 146 Matrikular⸗ beiträge zu leisten, und von diesen geht ab der Antheil an den Reichsfinanz⸗Ueberschüssen für Braunschweig mit 133 749 ℳ, sodaß Braunschweig im Jahre 1892 105 000 mehr empfängt, als es dem Reiche leistet. Dieses Mehr betrug bisher 360 800 ℳ. Die Staatsausgaben weisen in den meisten Abtheilungen des Staatshaushalts ein Wachsen auf, das sich aus der in der letzten Volkszählung fest⸗ gestellten erheblichen Vermehrung der Bevölkerung und aus den sich stetig steigernden Anforderungen an die Fürsorge des Staats auf dem Gebiete der öffentlichen Wohlfahrt erklärt. Umgekehrt sind aber auch die Staatseinnahmen in einem dem Wachsen der ordentlichen Ausgaben bislang noch ent⸗ sprechenden Maße gestiegen, sodaß es nicht erforderlich gewesen ist, dem Staat neue Einnahmequellen zu eröffnen. Die Re⸗ gierung beantragt demgemäß: daß die zehnte Klasse der Personalsteuer ganz erlassen bleibe, daß von allen directen Steuern zwei Monatsraten, und zwar die der Monate November und Dezember (jedoch mit Ausnahme der von Hausirern, die außerhalb des Herzogthums ihren Wohn⸗ sitz haben, und der von Wanderlager⸗Haltern zu entrichtenden Gewerbesteuer) außer Hebung bleiben, und daß von allen dann noch eingehenden Steuern 6 Proc. als Erhebungsgebühr den Gemeinden überwiesen werden. Hinsichtlich der sonstigen Verwendung der Staatsaufkünfte schlägt die Regierung vor, daß 17 Proc. aller wirklich eingehenden directen Steuern, ver⸗ anschlagt zu 627 000 ℳ, an die Gemeinden und fernere 270 000 an die Kreiscommunalverbände überwiesen werden.

Anhalt. In der heutigen zweiten Sitzung

Dessau, 1. März. des Landtags wurde, wie der „A. St.⸗A.“ berichtet, an Stelle des verstorbenen Abg. von Biedersee der Abg. von Krosigk⸗Rathmannsdorf zum ersten Vice⸗Präsidenten gewählt. Sodann wurde die Bildung von vier ständigen Commissionen und zwar 1) für den Etat, 2) für sonstige Finanzsachen, 3) für innere Verwaltung,

für die Petitionen vorgenommen. Die sich an⸗

schließende erste Lesung einer Reihe von Vorlagen führte zur Festsetzung der Plenarberathung für eine Reihe kleinerer Vorlagen, während die wichtigeren Vorlagen, wie der Staats⸗ haushalts⸗Etat, die Novelle zur Erbschaftssteuer, zum Urkun⸗ denstempel⸗ und zum Handelskammergesetz, sowie der Gesetz⸗ entwurf über die Befugniß zur Ausweisung bestrafter Per⸗ sonen und die Vorlage wegen des Anschlusses von Anhalt an den zu erwartenden Vorgang Preußens in der Bußtagsfrage den Commissionen überwiesen wurden.

Deutsche Colonien.

Am 27. Januar, als am Allerhöchsten Geburtsfeste Seiner Majestät des Kaisers und Königs, wurde auf Anordnung des Gouverneurs in Dar⸗es⸗Salam, Bagamoyo, Pangani, Tanga, Kilwa, Lindi und Mikindani um 12 Uhr Mittags Parade abgehalten und bei diesem Anlaß die Mann⸗ schaften auf die Bedeutung des Tages hingewiesen. Auch fand seitens der Bezirkshauptleute und Stationsvorsteher eine Beleh⸗ rung der eingeborenen Bevölkerung über die Feier des Tages statt. Die Forts feuerten um 12 Uhr Mittags einen Salut von 21 Schuß. Zur Feier des Tages war gestattet worden, für die schwarzen Mannschaften und Unteroffiziere den Betrag bis zu je 2 Rupien, für die schwarzen Offiziere bis zu je 7 Rupien zu ver⸗ ausgaben.

Das „Deutsche Colonialblatt“ veröffentlicht nachstehenden Cirkular⸗Erlaß an die Kaiserlichen Gouvernements und Commissariate in den Schutzgebieten:

Die Wichtigkeit einer eingehenden sprachlichen Erforschung der eutschen Schutzgebiete hat mir Veranlassung gegeben, den bekannten Sprachforscher Professor Georg von der Gabelentz um die Aus⸗ arbeitung eines Handbuchs zur Aufnahme fremder Sprachen zu er⸗ suchen. Dasselbe ist bestimmt, Beamten, Missionaren, Forschungs⸗ reisenden und anderen Personen, die Neigung und Verständniß für Sprachstudien haben, ein geeignetes Hilfsmittel zu bieten, um durch die Aufzeichnung von Wörtern, Sätzen und zusammenhängenden Texten die Kenntniß der in den Schutzgebieten in Uebung befindlichen Sprachen und Mundarten zu fördern.

Euer ꝛc. lasse ich beifolgend .. . Exemplare dieses Handbuches mit dem Anheimstellen zugehen, dieselben bei sich darbietender Gelegen⸗ heit solchen, im dortigen Amtsbezirk sich aufhaltenden oder reisenden geeigneten Persönlichkeiten zu verabfolgen, welche geneigt sind, das von ihnen gesammelte Material der Colonialabtheilung behufs weiterer Verwerthung zu überlassen. Es muß Vorsorge getroffen werden, daß nach erfolgter Benutzung oder sobald genügender Stoff zusammen⸗ getragen worden ist, die Bücher von den Betheiligten eingefordert und hierher zurückgesandt werden.

Berlin, den 27. Februar 1892.

Auswärtiges Amt. Colonial⸗Abtheilung (gez.) Kayser. Der Kaiserliche Gouverneur von Deutsch⸗Ostafrika

hat unter dem 13. Jannar eine Verordnang erlassen, wo⸗

nach sämmtliche innerhalb des deutschen Schutzgebiets an⸗ gesessenen christlichen Missionsgesellschaften ohne Unter⸗ schied der Nationalität für die von ihnen eingeführten Gegen⸗ stände Befreiung vom Einfuhrzoll und von der Verbrauchssteuer bis zum Betrage von 1200 jährlich genießen.

Den Compagnieführern in der ostafrikanischen Schutz⸗ truppe von Perbandt, von Sivers, Johannes und Ramsay, letzterer à la suite der Schutztruppe, sowie dem Arzt Gaertner ist auf ihre Gesuche das Commando zur Schutztruppe nach Ablauf eines dreijährigen Commandos zu derselben verlängert worden, und zwar den beiden Erstgenannten und dem Compagnieführer Ramsay bis zum 28. Februar 1895, dem Compagnieführer Johannes bis zum 8. März 1895 und dem Arzt Gaertner bis zum 10. Juni 1895. Die Com⸗ pagnieführer Rochus Schmidt und End sind aus der ost⸗ afrikanischen Schutztruppe ausgeschieden.

Wie schon gemeldet, ist der Compagnieführer in der ostafrikanischen Schutztruppe Krenzler am 15. v. M. im Lazareth zu Bagamoyvo am Malariasieber verstorben. Das „Deutsche Colonialblatt“ widmet ihm folgenden Nachruf:

Krenzler war der älteste Compagnieführer in der Kaiserlichen Schutztruppe und gleichzeitig der älteste „Afrikaner“. Bereits 1885 war er im Dienst der Ostafrikanischen Gesellschaft nach Ost⸗Afrika gegangen und hatte sein vorzügliches Verwaltungstalent bei der Anlage der Station Dunda bewährt. Wegen Krankheit mußte er damals jedoch 1886 nach Deutschland zurückkehren. Hier trat er nach seiner Wiederherstellung als Second⸗Lieutenant in das Feld⸗Artillerie⸗Regi⸗ ment König Karl (1. Württembergisches) Nr. 19, bei welchem er seiner Dienstpflicht als Einjährig⸗Freiwilliger genügt hatte, ein und wurde im März 1887 zum Premier⸗Lieutenant befördert. Als der Aufstand in Ost⸗Afrika ausbrach, stellte sich Krenzler in den Dienst der Wissmann⸗Truppe und hatte an den Gefechten als Führer der Artillerie hervorragenden Antheil. Der Rothe Adler⸗Orden vierter Klasse

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mit Schwertern, das Württembergische Ritterkreuz erster Klasse, der Friedrichs⸗Orden mit Schwertern, sowie der Sansibar⸗Orden zweiter Klasse „Der strahlende Stern“ wurden ihm in Anerkennung seiner Verdienste verliehen. Als friedliche Zustände wieder hergestellt waren, übernahm Krenzler die Verwaltung des Bezirks Tanga. Nachdem er Ende v. J. einen Erholungsurlaub in die Heimath angetreten hatte, inzwischen zum Hauptmann a. D. befördert und die Kaiserliche Schutztruppe übernommen worden war, kehrte er im April v. J. in seinen alten Wirkungskreis zurück. Hier bereitete ein Fieber dem Leben des that⸗ kräftigen Mannes, welcher am 3. Januar 1856 zu Seebronn, König⸗ reich Württemberg, geboren war, ein frühes Ende. Ehre seinem Andenken!

Lieutenant Langheld ist am 9. November v. J. von Muanza aus wohlbehalten in Bukoba eingetroffen. Herr Kurt Toeppen ist von dem geschäftsführenden Ausschuß der Anti⸗ sklaverei⸗Lotterie als Mitglied der Borchart'schen Expedition entlassen worden.

Die durch den Major von Wissmann angeworbenen, am 19. Dezember v. J. in Dar⸗es⸗Salam eingetroffenen 300 Sudanesen⸗Rekruten sind ausgebildet und nach der am 1. und 2. v. M. stattgehabten Besichtigung auf die Compagnien vertheilt worden.

Aus Südwest⸗Afrika wird gemeldet: Hauptmann von Frangois ist am 10. Dezember v. J. über Stolzenfels, Riet⸗ fontain, Keetmanshoop, Gibeon, Goamüs, Gochas und Hoachanas in Windhoek eingetroffen. Er beabsichtigte, am 31. Dezember eine kurze Reise in das Gebiet östlich von Windhoek anzutreten. 1—

Oesterreich⸗Ungarn.

An den Sommerübungen der österreichischen Land⸗ wehrtruppen werden sich nach der „Reichswehr“ in diesem Jahre 1400 Ofsiziere mit 93 000 Mann Infanterie und 145 Offiziere mit 4500 Mann Cavallerie betheiligen. Die Landwehr⸗ Bataillone, die nicht in einem Brigade⸗ oder Divisionsverbande an den großen Manövern der Armee theilnehmen, sollen wenigstens zwei Wochen hindurch im eigenen Regi⸗ ment vereinigt werden. Gemäß den Vorlagen, die im ver⸗ gangenen Herbst vom Landesvertheidigungs⸗Ministerium im Reichsrath eingebracht und gelegentlich des Staats⸗ voranschlags genehmigt worden sind, wird der Mann⸗ schaftsstand eines jeden der sechs Landwehr⸗Cavallerie⸗ Regimentscadres um vier Mann erhöht. Die Ver⸗ mehrung der Geschäfte bedingt bei den Cavallerie⸗Regimentern die Creirung eines Regiments⸗Adjutanten, weshalb dem⸗ nächst sechs Ober-Lieutenants für die neuen Stellen er⸗ nannt werden sollen. Der Train wird einer Reform unter⸗ worfen und in derselben Weise eingerichtet wie in der Armee. Beim Landwehr⸗Ausrüstungsdepot wird der Stand an Offi⸗ zieren und Mannschaften vermehrt, nachdem sich dort auch die Ausrüstungsgarnituren für die Landsturm⸗Bataillone befinden und verwaltet werden.

Die „Narodny Listy“ appelliren vor der Eröffnung des böhmischen Landtags an die altezechischen Abgeord⸗ neten und fordern sie auf, sie möchten entschieden Stellung gegen die Wiener Punctationen nehmen und sich auf den Antrag auf deren Vertagung nicht einlassen. Ohne Rücksicht auf den Feudaladel möchten sie geschlossen mit den Jungezechen für deren Antrag auf vollständige Amovirung stimmen. Es würde sich im Landtage imposant ausnehmen, wenn sich sämmtliche siebzig czechische Vertreter des Volkes gegen die Punctationen aus⸗ sprächen; erst dadurch würden diese vollständig zu Grabe getragen. Nicht schön würde es dagegen sein, wenn nur 58 czechische Volksvertreter gegen die Punctationen, die übrigen mit den Feudalen für die bloße Vertagung eintreten würden.

In einer jungezechischen Parteiversammlung wurde

beschlossen, im Landtage eine Adresse an den Kaiser vor⸗ zuschlagen, worin dieser gebeten werden soll, sich in Prag zum Könige von Böhmen krönen zu lassen. 8

Der Adreßausschuß des ungarischen Abgeordneten⸗ hauses hat, wie die „Wiener Abndpst.“ mittheilt, den gewe⸗ senen Minister⸗Präsidenten Koloman von Tisza zum Prä⸗ sidenten gewählt. Die Adreßdebatte soll am 7. d. M. be⸗ ginnen. Auch der Finanzausschuß hat sich bereits constituirt und den Abg. Wahrmann zum Obmanne gewählt.

Großbritannien und Irland. 1

Der vergangene Sonnabend (27. Februar) war der Tag, welcher für die Hochzeit des Herzogs von Clarence und Avondale mit der Prinzessin Mary von Teck angesetzt ge⸗ wesen war. Die Königin Victoria gedachte des Tages, indem Ihre Majestät die Albert⸗Capelle in Windsor besuchte und einen Kranz von Lilien, Camelien und Hyacinthen auf den Sarg ihres geliebten Enkelsohnes niederlegte.

Der Schatzsecretär der Vereinigten Staaten Ch.

Foster ist gestern in Southampton ungekommen und hat sich

von dort unverzüglich nach London begeben. Dem „W. T. B.“ zufolge würde Mr. Foster bereits am 9. d. M. auf dem Nord⸗ deutschen Llonddampfer „Spree“, mit dem er ankam, auch die Rückreise nach New⸗York antreten. Er habe die Seereise nur aus Gesundheitsvücksichten unternommen.

Die Conservativen von Lancashire und Cheshire wollen dem Ersten Lord des Schatzamtes Balfour in Anerkennung seiner Verdienste um die irische Verwaltung einen Ehren⸗ schild überreichen; auf dem Schilde sollen allegorisch die denkwürdigsten Ereignisse seiner Amtsführung abgebildet werden.

Die Regierung von Queensland (Australien) hat, nach einem Telegramm aus Brisbane vom 1. März, den Be⸗ schluß gefaßt, im Hinblick auf die große Zahl der Unbeschäf⸗ tigten in der Colonie, nach Ablauf der jetzigen Contracte die Einwanderung thunlichst zu beschränken.

Frankreich.

Die Erklärung, mit welcher das neue Cabinet heute vor die Kammer zu treten beabsichtigt, wird, wie dem „W. T. B.“ zufolge aus Regierungskreisen verlautet, die Noth⸗ wendigkeit betonen, unfruchtbare und aufregende Fragen zu vermeiden, zur Eintracht und zum Zusammenschluß aller Anhänger der Republik auffordern und dem festen Willen der Regierung, die innere Ordnung aufrecht zu er⸗ halten, Ausdruck geben. Bezüglich des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche wird die Erklärung des Cabinets betonen, daß die Regierung das Concordat aufrechterhalte. Die organischen Gesetze seien vollständig ausreichend zur Sicher⸗ stellung der Rechte des Staates. Die Handelsverträͤge würden aufrechterhalten werden. Endlich wird in der Erklärung her⸗

vorgehoben werden, daß die Entwickelung der Armee und die

Rolle der Diplomatie, welche Frankreich die Alliancen ge⸗

wonnen habe, die besten Mittel seien, um Frankreich den

Frieden zu sichern, der dem gegenwärtigen Cabinet ebenso am

Herzen liege, wie dem früheren. 14“ Italien.

Der Senat hat in seiner gestrigen Sitzung den Gesetz⸗ entwurf über den Schutz der Arbeiter gegen Unfälle in Ausübung ihres Berufs angenommen.

Spanien.

Von den Hauptinhabern der inländischen Staats⸗ schuldtitres wird, nach einem Wolff'schen Telegramm, in Madrid die Veranstaltung eines Meetings beabsichtigt, welches über eine den Cortes zu überreichende Resolu⸗ tion Beschluß fassen will. In dieser Resolution soll die Er⸗ greifung von Maßregeln zur Verhinderung des Rückgangs der spanischen Werthe gefordert werden.

Die bereits erwähnte in Bern eingetroffene Note der italienischen Regierung an den Bundesrath wird, der „N. Zürch. Ztg.“ zufolge, als ein Schritt zur Wiederaufnahme der Handelsvertrags⸗Unterhandlungen betrachtet. Italien erkläre sich in der Note geneigt, neue Concessionen auf Baumwolle zu machen gegen solche auf landwirthschaftliche Erzeugnisse.

Belgien.

Das belgische Auswärtige Amt feierte, wie man der „Köln. Ztg.“ aus Brüssel berichtet, am 1. d. M. den fünfzigsten Jahrestag des Eintritts seines General⸗ Secretärs, des Staats⸗Ministers Barons Lambermont, in den Staatsdienst. Der Minister des Auswärtigen, Fürst Cara⸗ man⸗Chimay, führte bei der Feier den Vorsitz, und der Minister⸗Präsident und Finanz⸗Minister Beernaert kündigte an, daß, da Lambermont alle staatlichen Ehren bereits erhalten habe, ihm auf Staatskosten ein Denkmal werde errichtet werden. Der König Leopold war bereits am Tage vorher im

Ministerium des Auswärtigen erschienen, um den Jubilar zu beglückwünschen. 8

1 Türkei. 8

Die türkische Regierung hat, wie dem „W. T. B. aus Konstantinopel gemeldet wird, einen Preis von 500 bis 1000 türkischen Pfund je nach der Wichtigkeit des ge⸗ leisteten Dienstes auf die Ermittelung des Mörders des bulgarischen Agenten Wulkowitsch oder für Mittheilungen, welche die 8 des Mörders zu erleichtern geeignet sind, ausgesetzt.

Griechenland.

Wie nach einem Wolff'schen Telegramm aus Athen vom gestrigen Tage dort verlautet, hätte der Ministerrath be⸗ schlossen, das Cabinet zu ergänzen und ein neues, nam⸗ hafte Ersparnisse aufweisendes Budget unter der Mit⸗ wirkung des Königs auszuarbeiten, um dasselbe nach einem Monat der Kammer bei ihrem Wiederzusammentritt vor⸗ zulegen, bei eventueller Ablehnung des Budgets aber die Kammer aufzulösen. Wie es, dem „W. T. B.”“ zu⸗ folge ferner heißt, habe der König in einer Unter⸗ redung mit politischen Persönlichkeiten über den Anlaß zu der Ministerkrisis folgende Aufklärungen gegeben: er habe Delyannis gerathen, radicale Maßregeln zur Be⸗ schwörung der finanziellen Verlegenheiten zu ergreifen, und Delyannis habe sich hierauf verpflichtet, in der Kammer fiscalische Maßregeln einzubringen, durch die das Gleichgewicht des Budgets gesichert würde. Die Bedenken des Minister⸗ Präsidenten bezüglich des Tabackmonopols hätten jedoch dargethan, daß er den Ernst der Situation nicht verstehe, und den König gezwungen, die Demission desselben zu fordern. Uebergehend auf mehrere Artikel in auswärtigen Blättern, habe der König schließlich geäußert: Griechenland suche keineswegs den Frieden zu stören; die Rüstungen des Landes ständen im Einklange mit den Einnahmen, welche für alle Bedürfnisse des Staatsschatzes hinreichten. Der gestrige Tag ist in Athen ohne Störung der öffentlichen Ordnung ver⸗ laufen; Cavallerie⸗Patrouillen durchzogen fortwährend die Straßen. Die Zusammensetzung des neuen Ministeriums wird von der athenischen Presse in wenig beifälliger Weise besprochen.

Serbien.

Ueber die vorgestrige Sitzung des radicalen Clubs b richtet „W. T. B.“ weiter, daß 50 Abgeordnete die Erklärung abgegeben hätten, in gewissen Fragen, speciell der Kirchenfrage, nicht mit der Regierung gPHen zu können. Die Vorlage über die Resignation des Königs Milan wird nach Beendigung der gegenwärtigen zweiten Lesung des Budgets

eingebracht werden: und dann erst dürfte auch die Lösung der

Cabinetsfrage erfolgen.

Die Skupschtina setzte gestern die zweite Lesung des⸗ Budgets fort. Ein von 35 Abgeordneten unterstützter Antrag des Abg. Katics auf Abstriche in dem Budgettitel „Pensionen“ wurde abgelehnt. Im Laufe der Debatte wendet sich Katics in heftiger Weise gegen die Regierung.

Bulgarien. 8

Anläßlich des Jahrestages der Unterzeichnung des Präliminarvertrages von San Stefano wurde, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern in Sofia ein feierliches Tedeum abgehalten, welchem die Minister, mit Ausnahme von Stambulow, sowie die Spitzen der Civil⸗ und Militär⸗ behörden beiwohnten. Nach Beendigung des Gottesdienstes fand eine Parade der in Sofia garnisonirenden Truppen statt. Zahlreiche Gebäude trugen Flaggenschmuck. Der Prinz Ferdinand konnte wegen einer Fußverstauchung an der Feier nicht theilnehmen. 18

Schweden und Norwegen. 1 11““

(F) Stockholm, 27. Februar. Auf Befehl des Königs wurde im vorigen Monat eine aus mehreren Offizieren, mit dem Feldzeugmeister Oberst⸗Lieutenant Bratt an der Spitze, bestehende Commission niedergesetzt, um umfassende Versuche mit dem neuen Gewehr 6789 anzustellen. Bei diesen Versuchen sind nach dem erstatteten Bericht 21 000 Schüsse abgegeben worden, wovon 19 000 mit Apyrit und 2000 mit sogen, rauchschwachem Wetterenpulver geladen waren. Nach einer ausführlichen Darlegung aller gemachten Beobachtungen giebt die Commission das Urtheil ab, daß sich das neue Gewehr sowohl wie die für dasselbe bestimmte Munition mit rauchschwachem Pulver „in allen wesentlichen Beziehungen als ausgezeichnet“ erwiesen haben und daß beide, Gewehr und⸗

Bevor der Bundesrath antwortet, will er die Bedeutung der verlangten Concessionen prüfen.

ernannt worden.

Munition, nach der Ansicht der Commission „kriegstauglich“ hin 2. März. Die Erste Kammer hat in ihrer gestrigen Sitzung dem „W. T. B.“ zufolge mit 118 gegen 7 Stimmen beschlossen, den Fol⸗ für ungemahlen en Roggen und Weizen vom Tage des Inkrafttretens der Vorlage über Herabsetzung der Zölle an bis zum 1. Juli 1893 auf 150 Oere und von da ab bis zum Schlusse des Jahres 1893 auf 250 Oere per 100 kg festzusetzen. Die Zweite Kammer hatte mit 131 gegen 84 Stimmen einen Zoll von 125 Oere bis Ende 1893 für diese Getreidearten beschlossen. Den Zollsatz für gemahlenes Getreide, Mehl, Graupen hat die Erste Kammer bis zum 1. Juli 1893 auf 250 Oere und von da ab auf 430 Oere festgesetzt, während die Zweite Kammer für diese Artikel bis Ende 1893 Zollsatz von 280 Oere beschlossen hatte.

Dänemark.

(FYp) Kopenhagen, 1. März. Nach einer Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums sollen im September größere Can⸗ tonnementsübungen in Jütland abgehalten werden, an welchen theilnehmen sollen: die 1. und 2. jütländische Brigade, das 4. Infanterie⸗Regiment, das Linien⸗Bataillon der Leib⸗ Garde, das 3. und 4. Dragoner-⸗Regiment, die erste Artillerie⸗ Abtheilung, die 4. und 5. Ingenieur⸗Compagnie sowie eine Ordonnanz⸗Abtheilung und ein Train⸗Detachement. Sämmt⸗ liche Truppen werden zu einer besonderen Uebungs⸗Division formirt. Zum Commandeur ist der commandirende General im 2. General⸗Commando⸗District, General⸗Lieutenant Fog Afrika.

Am 1. Februar d. J., dem Tage der Erklärung San⸗

sibars zum Freihafen, ist die erste Nummer der neugegrün⸗

deten „The Gazette for Zanzibar and East⸗Africa“ ausgegeben worden. Dieselbe wird anfangs wöchentlich, im Bedarfsfalle auch öfter erscheinen und soll in erster Linie den amtlichen Publicationen sowie kaufmännischen Interessen dienen. Es ist dies die erste in Ost⸗Afrika erscheinende Zeitung.

Ueber die in den kürzlich eingegangenen Depeschen aus Tripolis (vgl. Nr. 51 und 53 d. Bl.) erwähnten Vorgänge liegen jetzt aus dem „Reuter'schen Bureau“ folgende nähere vom 28. Februar datirte Mittheilungen vor:

Der Ferman des Sultans, welcher die Aufhebung des Caroglia⸗Corps verfügt, hat deshalb so große Unzufriedenheit erregt, weil die Eingeborenen fortan der Conscription unter⸗ liegen, von der sie bisher befreit waren. Ein Beamter, welcher den versammelten Arabern im Bazar die amtlichen Verordnungen vorlas, entging mit knapper Noth thätlicher Mißhandlung. Das Volkzerriß die Verordnungen, und die Ruhestörung wurde so groß, daß der Bazar geschlossen werden mußte. Nach einiger Zeit kam ein Trupp Reiterei an, worauf sich die Tumultuanten entfernten. Die Behörden ergriffen alsbald die nöthigen Vorsichts⸗ maßregeln, um Ansammlungen der Unzufriedenen zu verhindern. Trotzdem kam es zu neuen Ruhestörungen. Mehrere Tausend Araber protestirten vor der Stadt gegen die Einführung der Conscription und verlangten die Zurücknahme des Fermans. Sie marschirten bis an die Thore von Tripolis, wurden dort aber von Polizei und Militär mit der Waffe zurückgetrieben. Darauf überschütteten die Araber ihre Gegner mit einem Steinhagel; ein blutiges Handgemenge war die Folge. Drei Araber wurden getödtet und eine ganze Anzahl ver⸗ wundet; auch die Polizei hatte mehrere Verwundete. Der Einwohner hat sich eine große Furcht bemächtigt und die Läden sind alle ge⸗ schlossen. Die Europäer, welche vor der Stadt wohnen, sind in die Stadt geflüchtet. 8

Parlamentarische Nachrichten.

In der heutigen (186.) Sitzung des Reichstags, welcher die Staatssecretäre Dr. von Boetticher, Dr. von Stephan und Dr. Bosse beiwohnten, ging als Vorlage die Allge— meine Rechnung für das Etatsjahr 1888/89 ein.

Auf der Tagesordnung stand als erster Gegenstand der mündliche Bericht der Commission für die Geschäftsordnung über eine Petition des Directors der Württembergischen Vereinsbank um Ertheilung der Genehmigung zur straf⸗ rechtlichen Verfolgung des Abg. Freiherrn von Muünch wegen Beleidigung im Privatklageverfahren. Berichterstatter Abg. Schneider⸗Hamm (nl.) beantragte, die Genehmigung nicht zu ertheilen.

Das Haus beschloß demgemäß. Darauf fand die erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes über den Belagerungszustand in Elsaß⸗ Lothringen statt.

Abg. Dr. Petri (nl.) meinte, die Vorlage könnte den Verdacht erwecken, daß sie auf unnatürliche Zustände in Elsaß⸗ Lothringen schließen lasse. Eine solche Befürchtung sei durchaus ungegründet. In Elsaß⸗Lothringen herrsche ein

völkerung wünsche nichts sehnlicher, als die Erhaltung des europäischen Friedens, sie sei sich des Gefühls der festen, un⸗ löslichen Verbindung mit dem Deutschen Reich voll bewußt. Deshalb müsse man fragen, warum dieses Gesetz eingebracht sei. Redner bemängelte einzelne Be⸗ stimmungen der Vorlage und verlangte, daß nach Analogie des preußischen Gesetzes mit voller Klarheit die Gründe gesetzlich fest⸗ gestelltwürden, aus denen der Belagerungszustand verhängtwerden könne. Das ganze Gesetz sei völlig unnöthig. Statt eines solchen Ausnahmegesetes für Elsaß⸗Lothringen sollte man lieber ein allgemeines Reichsgesetz machen, wenn dazu ein Bedürfniß vorliege. Er werde mit aller Entschiedenheit gegen das ganze Gesetz stimmen.

Staatssecretär Dr. Bosse bestätigte, daß unnatürliche Zustände in Elsaß⸗Lothringen nicht vorhanden seien. Den Grund für die Vorlage habe der Umstand gegeben, daß bei der Lage Elsaß⸗Lothringens solche Zustände dort leicht eintreten könnten. Das Gesetz solle kein Ausnahmegesetz, sondern nur ein Provisorium sein. Auf die Einzelheiten werde er in der Commission eingehen. Die noch unklare Rechtslage in Elsaß⸗Lothringen solle durch das Gesetz klargestellt werden; das preußische Gesetz lasse sich nicht vollkommen in seinem Wortlaut auf die Reichslande anwenden. Elsaß⸗Lothringen könne es nur selbst erwünscht sein, wenn Klarheit in dieser Sache ge⸗ schaffen werde. Er empfehle, dieses Gesetz, das lediglich ein Schutz sein solle, in einer Commission eingehend zu prüfen. Abg. von Vollmar (Soc.) sprach sich gegen die Vorlage aus, die nur neue Beunruhigungen in Elsaß⸗Lothringen hervorrufe. Die Regierung habe schon jetzt in Elsaß⸗Lothringen weitgehende Befugnisse für Fälle der Gefahr, und es bedürfe dieses neuen Gesetzes gar nicht, das nicht einmal einen genügenden Schutz gegen

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den Mißbrauch der Befugniß zur Verhängung des Belagerungs⸗

ustandes biete. Als Grund für das Gesetz führe man an,

die Militärbehörde bei drohendem Kriegsfalle schnell zu

handeln in der Lage sein müsse. Mache man denn heute

die Kriege wie zu den Faustrechtszeiten des Mittelalters, daß

man sich in der Nacht gegenseitig überfalle? Dann müßte man

auch an der russischen Grenze ebensolche Maßregeln treffen Bei Schluß des Blattes sprach der Redner weiter.

folgender Antrag der Abgg. Dr. Barth, Dr. Baumbach (Berlin), Büsing, Haerle, Jebsen, Rickert eingegangen: „Der Reichstag wolle beschließen: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, zu veranlassen, daß bei dem gegenwärtigen friedlichen Einvernehmen mit den auswärtigen Mächten Verhandlungen eingeleitet werden, welche zum Zweck haben, durch Uebereinkunft von Staat zu Staat die Freiheit des Privat⸗ eigenthums zur See in Kriegszeiten zu einem vertrags⸗ mäßig anerkannten Grundsatze des Völkerrechts zu erheben.“

Ferner ist von den Abgg. Menzer, Graf Douglas, von Winterfeld⸗Menkin und Gen. der Antrag eingebracht:

„Der Reichstag wolle beschließen: die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstag möglichst noch in dieser Session eine Vor⸗ lage zu unterbreiten, wonach der Zollsatz für Tabackblätter, un⸗ bearbeitete, und Stengel (Nr. 25 v 1 des Zolltarifgesetzes) von 85 pro 100 kg auf 125 zu erhöhen ist.“

Beim Reichstag ist

Die Volksschulgesetzcommission des Hauses der Abgeordneten hatte, wie bereits mitgetheilt, vor acht Tagen eine Subecommission eingesetzt, mit der Aufgabe, in dem Gesetz⸗ entwurf die Behörden zu construiren, welche die Anordnungen und Bestimmungen bei Schul⸗ und Reparaturbauten zu treffen hätten. Diese Subcommission war bemüht, die ihr gestellte Aufgabe in vier längeren Sitzungen zu lösen und hat der Commission heute folgende Vorschläge unterbreitet: 1) Absatz 1 des § 21 folgender⸗ maßen zu fassen: „Der Regierungs⸗Präsident erläßt über die Ausführung von Schulbauten und über die Ausstattung der Volksschulen die allgemeinen „Anordnungen“ (statt „Bestim⸗ mungen“ in der Regierungsvorlage).“ 2) Absatz 3 des § 21, welcher die Durchführung dieser Anordnungen der verstärkten Kreis⸗ bezyw. Stadt⸗Schulbehörde überträgt, zu streichen. 3) Folgende Paragraphen dem Gesetz neu einzufügen: § 26 a. „Auf Grund der allgemeinen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der örtlichen Ver⸗ hältnisse und der Leistungsfähigkeit der Verpflichteten stellt die verstärkte Kreis⸗ (Stadt⸗) Schulbehörde die Anforderungen in Bezug auf die Volksschulbauten auch bei Verbindung von Schul⸗ und Kirchenamt und in Bezug auf die Ausstattung der Volksschulen im einzelnen Falle fest. Handelt es sich um einmalige Aufwendungen von höchstens 300 ℳ, so ist an Stelle der verstärkten Kreis⸗ (Stadt⸗) Schulbehörde die Kreis⸗ (Stadt⸗) Schulbehörde zu⸗ ständig. Die erforderlichen Anordnungen für Neu⸗ und Reparatur⸗ bauten und für die Ausstattung der Volksschulen erläßt die Kreis⸗ (Stadt⸗) Schulbehörde.“ § 26 b.: „Werden Anordnungen für Neu⸗ und Reparaturbauten bei Volksschulen deshalb ange⸗ fochten, weil die getroffenen Anordnungen die Grenzen des Bedürfnisses übersteigen oder weil die örtlichen Verhältnisse oder die Leistungsfähigkeit nicht genügend berücksichtigt seien, so be⸗ schließt auf Beschwerde der Schulunterhaltungspflichtigen bei Land⸗ schulen der Kreisausschuß, bei Stadtschulen der Bezirksausschuß. Die

Frist zur Anbringung der Beschwerde beträgt zwei Wochen. Die Frist beginnt, sofern rechtzeitig Klage gemäß § 50 b erhoben ist, mit deren endgültiger Erledigung.“ § 50 a. „Die Aufbringung der Volksschul⸗ lasten kann von den nach den §§ 35 bis 48 Verpflichteten gefordert werden, ohne Rücksicht auf die aus besonderen Rechtstiteln beruhenden Verpflichtungen Dritter.“ § 50 b.: „Ueber die öffentlich rechtliche Verpflich⸗ tung der Gemeinden oder Dritter, statt derselben od ben denselben Ein⸗ tretender, zur Aufbringung von Volksschullasten, einschließlich der Bau⸗ kosten, auch in den Fällen des § 42, sowie über die Vertheilung der⸗ selben auf diese Verpflichteten, beschließt auf den binnen zwei Wochen zu erhebenden Einspruch der Betheiligten die Behörde, welche die An⸗ ordnung getroffen hat. Gegen den Beschluß findet die Klage im Ver⸗ waltungsstreitverfahren statt. Dieselbe ist, soweit der in Anspruch Ge⸗ nommene zu der ihm angesonnenen Leistung aus Gründen des öffent⸗ lichen Rechts statt seiner einen anderen für verpflichtet erachtet, zugleich gegen diesen zu richten. Auch im übrigen unterliegen Streitigkeiten der Betheiligten darüber, wem von ihnen die öffentlich⸗rechtliche Verpflichtung zur Aufbringung von Volksschullasten obliegt, der Entscheidung im Verwaltungsstreitverfahren. Die Klage ist in den Fällen des zweiten Absatzes innerhalb zwei Wochen anzubringen. Die zuständige Behörde kann zur Vervollständigung der Klage eine angemessene Nachfrist ge⸗ währen. Durch den Ablauf dieser Fristen wird jedoch die Klage im Verwaltungsstreitverfahren auf Erstattung des Geleisteten gegen einen aus Gründen des öffentlichen Rechts verpflichteten Dritten nicht aus⸗ geschlossen. Zuständig im Verwaltungsstreitverfahren ist in erster Instanz bei Landschulen der Kreisausschuß, bei Stadtschulen der Bezirksausschuß.“

Ferner schlägt die Subcommission für § 39 folgende Fassung vor: „Steht ein Gutsbezirk nicht ausschließlich im Eigenthum des Guts⸗ besitzers, so kann durch Vereinbarung unter den Betheiligten die Auf⸗ bringung der Kosten in dem Gutsbezirk unter Voranziehung der in den nicht im Eigenthum des Gutsbesitzers stehenden Theilen des Gutsbezirks vorhandenen Grundbesitzer, Einwohner, juristischen Per⸗ sonen, Actiengesellschaften, Commanditgesellschaften auf Actien, Berg⸗ gewerkschaften und eingetragenen Genossenschaften, deren Geschäfts⸗ betrieb über den Kreis ihrer Mitglieder hinausgeht, sowie die Betheiligung desselben an der Verwaltung der Schul⸗ angelegenheiten mittels Statuts festgesetzt werden. Das Statut muß hinsichtlich der Regelung der Beitragspflicht den gesetzlichen Be⸗ stimmungen über die Vertheilung der Gemeindelasten in den länd⸗ lichen Gemeinden folgen. Es bedarf der Bestätigung durch den Kreis⸗ ausschuß.“ Abf. 3 des § 39 soll in Uebereinstimmung mit der Regierungsvorlage lauten: „Die Vertheilung, Ausschreibung und Ein⸗ ziehung der Abgaben liegt dem Vorsteher des Gutsbezirks ob.“ Als Abs. 4 soll § 39 neu angefügt werden: „In Ermangelung einer Ver⸗ einbarung unter den Betheiligten kann der Kreisausschuß auf Antrag des Gutsbesitzers das Statut festsetzen. Die Abgg. Dr. Enneccerus (nl.) und Rickert (dfr.) beantragten, die Beschluß⸗ fassung über die Anträge der Subcommission zu §§ 21, 26 a., 26 b., 50a. und 50 b. bis nach Feststellung der Be⸗ hörden⸗Organisation auszusetzen. Für den Fall der Ab⸗ lehnung dieses Antrags schlugen sie für § 26 a. folgende Fassung vor: „Auf Grund der allgemeinen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der Leistungsfähigkeit der Verpflichteten be⸗ stimmt die Kreis⸗ (Stadt⸗) Schulbehörde die Anforderungen in Bezug auf die Volksschulbauten auch bei Verbindung von Schul⸗ und Kirchen⸗ amt und in Bezug auf die Ausstattung der Volksschulen im einzelnen Falle und erläßt die erforderlichen Anordnungen“. In der Debatte vertrat Abg. Freiherr von Huene (Centr.) die Anträge der Sub⸗ commission. Abg. Dr. Enneccerus (nl.) wollte die Bestimmungen über Schulbauten in höherem Maße den Regiminalbehörden über⸗ tragen, als die Subcommission vorschlägt. Geheimer Ober⸗Finanz⸗ Rath Germar, als Vertreter des Finanz⸗Ministers, hielt es vom Standpunkt der Finanzverwaltung für bedenklich, die Anord⸗ nungen und Bestimmungen betreffs der Schulbauten den Selbst⸗ verwaltungsbehörden anheimzugeben. In Fällen der Nichtleistungsfähig⸗ keit der Gemeinden müsse der Staat eintreten. Daraus folge auch, daß die Regiminalbehörde die Endentscheidung haben müsse. Abg. Freiherr von Zedlitz (freicons.) hielt diese Bedenken für zutreffend, machte jedoch auf § 189 aufmerksam, der bestimme, daß im Falle nachgewiesenen Unvermögens der Gemeinde der Staat er⸗ gänzend eintreten solle. Er sei bereit, diesen § 189 hinsichtlich des Verfahrens der Behörde noch besonders zu construiren und die im Entwurf der die Frage der Pflicht des subsidiären Eintretens des Staats offen lasse vorhandene Lücke auszufüllen. Abg. Rickert (dfr.) hielt die Einwendungen des Vertreters des Finanz⸗Ministers

für so schwerwiegend, daß er am liebsten die Berathung dieser Materie bis nach Feststellung der Organisation der Behörden in diesem Gesetz aussetzen möchte. Er könne dem Abg. von Zedlitz, der in diesem Gesetz die Frage, in welchen Fällen der Staatssubsidiär eintreten solle, regeln wolle, nicht beitreten. Es sei Aufgabe der Landesvertretung, in jedem Jahre nach Maßgabe des Standes der Finanzen im Etat die Summen zu bewilligen, welche der Staat für solche Zwecke auszugeben habe. Bei Schluß des

Blattes dauerte die Berathung fort.

Die Budgetcommission des Hauses der Abgeor neten hat gestern eine Reihe von Titeln des Extraordinariums des Cultus⸗Etats genehmigt, die Dombaufrage aber vorläufig zurück⸗ gestellt.

Handel und Gewerbe.

Zwangs⸗Versteigerungen. Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin standen am .März 1892 die nachverzeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Wiesenstraße 17, dem Kaufmann Wilhelm Paarmann hier ge⸗ hörig; Nutzungswerth 12 500 ℳ; Mindestgebot 1300 ℳ; für das Meistgebot von 180 100 wurde der Kaufmann Moritz Levin, Schützenstraße 3, Ersteher. Stephanstraße 22, dem Kaufmann, auch Baumeister Otto Schnicke hier gehörig; das geringste Gebot wurde auf 70 000 festgesetzt; für das Meistgebot von 72 000 wurde die Baugesellschaft am kleinen Thiergarten Ersteherin. Exercier⸗ und Schwedenstraße 19, der Frau Töpfermeister Marie Bornemann hier gehörig; das geringste Gebot wurde auf 600 festgesetzt; Ersteher wurde der Kaufmann Joseph Munk zu Berlin für das Meistgebot von 92 200

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Verdingungen im Auslande. Niederlande. 11. März, Vormittags 11 Uhr. De Vice-Admiraal, Directeur en Commandant der Marine zu Amsterdam: Lieferung von verzinktem Eisendrahttauwerk, von weißem und getheertem Tauwerk und von Segel⸗ und Zelttuch in 10 Loosen. Auskunft an Ort und Stelle. 1ö5. März, Mittags 12 Uhr. s' Ryks Centraal Magazvyn van militaire kleeding, uitrusting enz. zu Amsterdam, im Bureau Sarphatistraat: Lieferung von 42 500 Stück verschiedener Bettwäsche, von 14 000 wollenen Decken für die Armee, von 25 000 m Zelttuch uund 3000 Decken für dito. Bedingungen zur Einsichtnahme und Muster zur Besichtigung an Ort und Stelle.

Verkehrs⸗Anstalten.

Laut Telegramm aus Herbesthal sind die zweite und dritte englische Post über Ostende vom 2. d. M. aus⸗ geblieben. Grund: Verspätete Landung des Dampfers wegen Zugverspaͤtung in England und Sturm auf See.

Laut Telegramm aus Venloo ist die zweite englische Post über Vlissingen vom 2. d. M. ausgeblieben; Grund: Schneesturm im Kanal.

Hamburg, 3. März. (W. T. B.) Hamburg⸗Ame⸗ rikanische Packetfahrt⸗Actiengesellschaft. Der Post⸗ dampfer „Suevia“ hat, von New⸗York kommend, heute Morgen⸗

Lizard passirt. Loöndon 2— (W. T. B.) Der Union⸗Dampfer

Sebjan ist in Capetown an⸗

ekommen.

gestern auf der Ausreise in

g Theater und Musik.

Gustav Freytag's Lustspiel „Die Journalisten“ konnte gestern in einer gut besetzten Aufführung wieder seine behagliche, ge⸗ müthvolle und erheiternde Wirkung auf das Publikum des Deutschen Theaters äußern. Vor allem sind es die tüchtigen, kernigen und realistischen Figuren des Lustspiels, die ebenso fern von Alltäglich⸗ keit wie von Künstelei der Charakteristik mit ihren menschlichen Schwächen und kleinen Leiden, mit ihrem gesunden Streben und ihrer sonnigen Lebensfreudigkeit unsere ganze Thei nahme und unser Mitgefühl gewinnen. In der gestrigen Aufführung wurde die Rolle der Adelheid Runeck von Fräulein Therese Thönnissen, einem Gast der Bühne, mit Ge⸗ schick und Geschmack gegeben, ohne daß die Darstellerin jedoch die reiche Fülle an Geist und warmer Menschlichkeit erschöpfen konnte, die in der Rolle verborgen liegt. Immerhin traf die Künstlerin die Vornehmheit des Wesens und den klugen, verständigen Sinn, den die Adelheid besitzen soll. Die Damen Heinsdorff (Ida und Lenau (Lotte) wirkten gefällig im Rahmen des Stücke mit. Den Erzschelm Conrad Bolz stattete Herr Kadelburg mit Liebenswürdigkeit und herzgewinnender Laune aus. Die Derbheit und Biederkeit des alten Piepenbrink kam in der Darstellung des Herrn Basil überraschend gut zum Ausdruck, während Herr Engels al Schmock seine Rolle zu derb anfaßte und daher mehr ein niedere Spottbild als jene komische Gestalt zur Anschauung brachte, an de die Züge des vorhandenen Gemüths⸗ und Seelenlebens die wesent

lichsten sind.

Seine Majestät der Kaiser hat die Widmung der von Ferdinand Hummel zum „Heiligen Lachen“ componirten Musik huld vollst angenommen. 1“]

Herr Blencke ist von seinem Halsleiden völlig wieder hergestellt und wird in der nächsten Woche seine Thätigkei im Königlichen Schauspielhause wieder aufnehmen. An Sonnabend geht, wie bereits gemeldet, nach längere Pause „Kabale und Liebe“ wieder in Scene. Die Besetzung ist zun Theil die frühere: Ferdinand: Herr Matkowski, Lady Milford Fräulein Poppe, Wurm: Herr Kahle, Millerin: Fräuleir Bergmann. Neu hinzutreten: Frau von Hochenburger die ihre im Deutschen Theater oft gegebene Louise im König lichen Schauspielhause zum ersten Male darstellt, Herr Krause al Miller und Herr Keßler als Präsident; den Hofmarschall von Kalb giebt Herr Vollmer.

Fräulein Marie Reisenhofer vom Lessing⸗Theater wird au Wunsch der Direction des Deutschen Volks⸗Theaters in Wien be⸗ den ersten dortigen Aufführungen von Oscar Blumenthal's Schau spiel „Falsche Heilige“ die Charakterrolle der Marguerite Barthe spielen.

Im Wallner⸗Theater findet als nächste Sonntag⸗Nach mittags⸗Vorstellung zu bedeutend ermäßigten Preisen eine Aufführung des erfolgreichen Lustspiels „Gewagte Mittel“ von Francis Stahl statt. Der Vorverkauf zu dieser Vorstellung beginnt heute. Für die Abendvorstellungen bleibt „Bvette“ und „Der berühmte Mitbürger“ auf dem Spielplan. 8

Im Thomas⸗Theater hat der große Erfolg des Dreher'schen Gastspiels als Bader Zangerl in „Jägerblut“ einen solchen Andrang hervorgerufen, daß Billets von heute an immer schon für die nächsten drei Vorstellungen verkauft werden. Der Schwank „Reif⸗Reiflingen“, dessen Aufführungen wegen dieses Gastspiels abgebrochen werden mußten, ist für die nächsten Sonntage als Nachmittags⸗Vorstellung zu besonders ermäßigten Preisen (Parguet 1 ℳ) angesetzt worden.

Die junge Pianistin Fräulein Margarethe Eussert wird bei ihrem morgigen erstmaligen öffentlichen Auftreten in der Sing⸗ Akademie außer den bereits bekannt gegebenen großen Werken (mit

Orchesterbegleitung) von Henselt, Mendelssohn und Lißzt noch Bach's