1892 / 56 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Mar 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Auf Antrag der beiden erstgenannten Erben werden Heinrich Horn und dessen etwaigen Kinder aufge⸗ fordert, spätestens im Aufgebotstermine Donnerstag,

en 12. Mai 1892, Vormittags 9 Uhr, abier ihre Ansprüche und Rechte an die Nachlaß⸗ nasse der Maria Katharina Horn anzumelden, ndernfalls Verzicht auf ihr Erbrecht unterstellt und er Nachlaß den Antragstellern überwiesen werden wird.

Höchst, den 23. Februar 1892. 1 Sebebre söühes Hess. Amtsgericht Höchst. Günther.

71979] b 1

Ansprüche an den Nachlaß der am 6 d. Mts. in

Varenholz verstorbenen Johanne Liebich sind in dem auf Freitag, den 22. April d. J., Morgens 10 ÜUhr, angesetzten Termine anzumelden und zu begründen.

Hohenhausen, den 28. Februar 1892.

Fürstliches Amtsgericht. Ernst.

4) Bekanntmachung. er am 27. Dezember 1891 verstorbene Billeteur seinem am 13. Januar 1892 öffncten Testamente vom 21. August 1876 seine chwester, die verwittwete Stallmeister Wilhelmine Schmeling, geb. Vollgold, bedacht. Berlin, den 20. Februar 18922. 8 Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 87.

Karl Vollgold hat in

[71705] Bekanntmachung. 1

Die am 5. September 1891 zu Berlin verstorbene Frau Sibilsky, Caroline Louise Friederike, geb. Honig, hat in dem mit ihrem verstorbenen Ehe⸗ manne, dem Postpackmeister Karl August Sibilsky, errichteten und am 3. November 1891 eröffneten Testamente vom 10. September 1875 ihren Sohn Wilhelm 8

Berlin, den 17. Februar 1892. 5

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 87. [71709] Bekanntmachung.

Die am 20. Januar 1892 verstorbene Frau Eduardine Friederike Elise Matthias, geb. Linden⸗ baum, hat in dem mit ihrem Ehemanne, dem Post⸗ secretär Karl August Matthias errichteten und am 13. Februar 1892 eröffneten Testament ihren Pflege⸗ sohn Walther Paul Eugen Westphal bedacht.

Berlin, den 23. Februar 1892.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 8 Urtheil. Im Namen des Königs!

In der Jaszkiewicz'schen Aufgebotssache, III. F. 11/91 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Schrimm durch den Amtsrichter Giese für Recht:

1) der frühere Wirth Martin Jaszkiewicz aus Sosnowiec, Kreis Schrimm, ehelicher Sohn der Philixp und Marianna, geborene Ktak, Jaszkiewicz⸗ schen Eheleute, geboren am 25. Oktober 1845 zu Wiawic, Kreis Kosten, wird für todt erklärt. 8

2) Die Kosten des Verfahrens sind dem Nachlasse zu entnehmen. 1“

Giese. 8 3

[72016]

[72019] Im Namen des König,

Auf den Antrag der Ehefrau Johanne Henriette Henningsen, geb. Boysen, zu Sonderburg erkennt das Königliche Amtsgericht, Abthl. I., zu Sonderburg durch den Amtsrichter Beckmann für Recht:

Der Hans Christian Boysen, Sohn des verstor⸗ benen Steuermanns Jacob Boysen, geb. am 14. Ok⸗ tober 1821 zu Sonderburg, wird für todt erklärt und sein Todestag auf 14. Oktober 1891 festgesetzt.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 11. Februar 1892. von Marschall, Referendar, als Gerichtsschreiber.

In Sachen, betreffend Aufgebot der Erben des am 5. Mai 1883 verstorbenen Andreas August Börner aus Heldrungen, hat das Königliche Amtsgericht zu Heldrungen in der öffentlichen Sitzung vom 11. Fe⸗ bruar 1892 durch Amtsrichter Dr. Engelhardt für Recht erkannt:

Der Nachlaß des Börner wird in Ermangelung von Erben dem Fiskus verabfolgt und jeder später sich meldende Erbe ist schuldig, alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen und darf weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch vorhandenen fordern. Die Kosten hat die Nachlaßmasse zu tragen.

V. R. W

Engelhardt.

[7201¹2]

8

71742]

Die dem Schuhmachermeister Heinrich Terbin zu Vittingen zu Gunsten seiner Ehefrau Dorothee, eb. Banse, von der Direction der Hannoverschen Lebens⸗Versicherungs⸗Anstalt in Hannover unter dem 80. September 1865 ausgestellte Police Nr. 10 777 iber 500 Thaler Courant ist für kraftlos erklärt.

Hannover, den 23. Februar 1892.

1 Königliches Amtsgericht V H. Gallenkamp.

Im Namen des Königs! Verkündet am 20. Februar 1892. v. Lebkowski, Gerichtsschreiber.

In Sachen, betreffend das Aufgebot des Sparkassen⸗ quittungsbuches Nr. 769 der Kreissparkasse zu Neiden⸗ urg F. 8/91 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neidenburg durch den Gerichts⸗Assessor Conrad für Recht:

Das Sparkassenquittungsbuch der Kreissparkasse u Neidenburg Nr. 769, ausgefertigt für die Wil⸗ helmine Libuda’sche Curatelmasse L. 153 (Acten⸗ heichen der früheren Kreisgerichts⸗Commission Soldau) über ursprünglich 45,95 wird für kraftlos erklärt. die Kosten des Aufgebotsverfahrens trägt die Antrag⸗ tellerin. 3

Neidenburg, den 25. Februar 1892

Königliches Amtsgericht. Conrad.

[71743]

Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage sind die nachstehend bezeichneten Sparkassenbücher der städtischen Sparkasse zu Bochum

a. das Buch Nr. 312 vom Jahre 1856, lautend K

über einen Bestand von 233 36 verhielt, das Buch Nr. 248 vom Jahre 1862, lautend auf den Namen des Schusters Wilh. Köller zu Bochum, welches sich Ende 1889 über einen Bestand von 376 18 verhielt, das Buch Nr. 803 vom Jahre 1888, lautend auf den Namen des Verwalters Alfred Kirch⸗ feld zu Posen, welches sich Ende 1890 über einen Bestand von 659 45 verhielt, für kraftlos erklärt. Bochum, den 26. Februar 1892.

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Verkündet am 20. Februar 1892. Wessel, Gerichtsschreiber. 1 Auf den Antrag der Mühlenbesitzer August und Frieda, geborene Nickel, Kollwitz'schen Eheleute in Mühle Hasenberg, vertreten durch den Rechtsanwalt Auerbach in sterode, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Osterode durch den Gerichts⸗ Assessor Schlief für Recht: I. die unbekannten Berechtigten folgender in Ab⸗ theilung III. des Grundstücks Mühle Hasenberg eingetragener Hypotheken: 1) unter Nr. 2 33 Thaler 30 Gr. für den Müller Jacob Ernst Lübeck in Jonkendorf auf Grund des Recesses vom 6. März 1779 unter Nr. 3 96 Thlr. 69 Gr. 3 ¾ Pf. für Frau Dorothea Mülkin, geb. Krollin, auf Grund des Recesses vom 6. März 1779, unter Nr. 4 16 Thlr. 60 Gr. für Müller Jacob Ernst Lübeck in Jonkendorf Grund des Recesses vom 6. März 1779, unter Nr. 8 133 Thlr. 30 Gr. für den Krüger Christoph Springer in Hasenberg auf Grund des Schuldinstruments vom 10. Fe⸗ bruar 1794, unter Nr. 10 155 Thlr. 26 Gr. 9 Pf. für die 5 minorennen Geschwister Philipp, Namens Johann, Caroline, Julie, Wilhelm und Marie auf Grund des Erbrecesses vom 21. Januar 1819 mit Ausnahme jedoch des auf die Marie Philipp fallenden Antheils von 31 Thlr. 5 Sgr. werden mit ihren Ansprüchen auf diese Forderungen ausgeschlossen; II. die über die Posten Abtheilung III. des zu I. bezeichneten Grundstücks bei Nr. 2, 3, 4 und 10 ge⸗ bildeten Hypothekeninstrumente werden für kraftlos erklärt. III. Die Kosten des Aufgebots fallen den Antrag⸗ stellern Mühlenbesitzer August Kollwitz in Hasen⸗ berg und dessen Ehefrau Frieda, geb. Nickel, in erster Ehe verheirathet gewesen mit dem Mühlenbesitzer August Zbikowski in Hasenberg, zur Last. Schlief.

[71745]

den auf

[72013]

Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage ist der als Obligation ausgefertigte Verlaßschein vom 22. Januar 1874, inhalts dessen an dem, dem Landwirth Carl Ellersiek hieselbst gehörigen, auf der Echternstraße Nr. 669 b. hieselbst be⸗ legenen Hause und Hofe nebst dem dahinter be⸗ findlichen Garten und dem Hohethorfeldmark Blatt II. Nr. 18 (Nr. 10 M. in der 3. Wanne der Sep.⸗Karte) im Altfelde belegenen Ab⸗ findungsplane zu 44 a 81 qm (Grundbuch Bd. 45 S. 349) sowie an dem ihm gleichfalls gehörigen daselbst sub Nr. 670 belegenen Hause und Hofe sammt dem Hohethorfeldmark Blatt VI Nr. 43 (Nr. 143 B. in der 6. Wanne der Sep.⸗Karte) auf dem Kröppelberge belegenen Abfind ungsplane zu 54 a 46 qm und übrigem Zubehör (Grundbuch Bd. 63 S. 630) 900 Thlr. = 2700 nebst 4 % Zinsen für den Inge⸗ nieur Heinrich Johannes Christian Ellersiek zu Geestemünde zur Hypothek eingetragen sind,

dem Eigenthümer der verpfändeten Grundstücke gegen⸗

über für kraftlos erklärt.

Braunschweig, den 17. Februar 1892.

Herzogliches Amtsgericht. W. Kulemann.

[72009) Im Namen des König, Auf den Antrag der Töpfermeisterfrau Marianna Kaminska, geborenen Pesacka, in Exin, vertreten durch den Rechtsanwalt Loewy in Exin, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Exin durch den Amts⸗ richter Vorwerg für Recht: Der über die im Grundbuche des Grundstücks Exin Blatt Nr. 273 Abtheilung III. Nr. 13 ein⸗ getragenen 450 gebildete Hypothekenbrief, datirt vom 19. Oktober 1880 wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens hat die An⸗ tragstellerin zu tragen. (gez.) Vorwerg. Verkündet am 19. Februar 1892. Starkowski, Gerichtsschreiber.

[72010] Bekaunntmachung.

Der Hypothekenbrief vom 7. September 1883 über die im Grundbuche von Hallenberg Band I. Blatt 15 Abtheilung III. Nr. 40 eingetragene For⸗ derung der Ehefrau August Rohleder, Anna, ge⸗ borene Drolshagen, von Hallenberg von 1625 ℳ, ist durch Urtheil vom 19. Februar 1892 für kraftlos erklärt.

Medebach, den 23. Februar 1892.

Königliches Amtsgericht.

720193 Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil vom 16. Februar 1892 des Königlichen Amtsgerichts Angerburg ist das Hypothekeninstrument über die auf Willudden Nr. 92 in Abth. III. sub Nr. 1 eingetragene Post in Höhe von 105 Thalern, lautend auf den Namen der Marie Mattern, geb. Wiereczeyko, für kraftlos er⸗

klärt worden. Angerburg, den 25. Februar 1892. königliches Amtsgericht.

[71749] Bekanntmachung. 8 Durch Ausschlußurtheil vom 24. Februar 1892 ist der Grundschuldbrief über 600 ℳ, eingetragen auf Faulen Nr. 27 Abth. III. Nr. 2, für kraftlos erklärt. Hohenstein Ostpr., den 24. Februar 1892.

[71746] Im Namen des Königs! Verkündet am 23. Februar 1892. (gez.) Refr. Martiny, Gerichtsschreiber. In Sachen, betreffend das Generalaufgebot von Hypothekenurkunden für Oktober 1891 erkennt das Königliche Amtsgericht X. zu Danzig durch den Amtsgerichts⸗Rath Pospieszyl für Recht: I. Folgende Hypothekenurkunden: 1) über 6000 Darlehn, verzinslich zu 6 %, subingrossirt für die Frau Kaufmann Catharina Wind, geb. Nordt, in Danzig, mit dem lebensläng⸗ lichen Zinsgenuß für den Rentier Johannes Nordt daselbst in Abtheilung III. Nr. 22 des dem Polizei⸗ Secretär Oscar Dieball gehörigen Grundstücks Danzig III. Damm Blatt 17 des Grundbuchs, bestehend aus dem Eintragungsvermerk vom 28. April 1882, der Schuldurkunde vom 26. April 1882 und der Subingrossationsnote vom 6. Januar 1885, 2) über 500 Thlr. Darlehn, verzinslich zu 5 %, subingrossirt für die 3 Geschwister Klose: Eleonore Henriette, Johanna Henriette und Auguste Amalie in Danzig in Abtheilung III. Nr. 2 des dem A.

₰ιέ

Walter gehörigen Grundstücks Danzig, Dienergasse Nr. 16 des Grundbuchs, bestehend aus der Schuld⸗ urkunde vom 21. Juli 1871, dem Hypothekenbuchs⸗ auszuge vom 2. August 1871, dem Eintragungs⸗ vermerk vom 2. August 1871 und dem Subingros⸗ sationsvermerk vom 19. Mai 1876, werden für kraftlos erklärt.

II. Die Kosten des Verfahrens hat, betreffend die Hypothekenurkunde ad 1 der Antragsteller zu tragen, betreffend die Hypothekenurkunde ad 2 fallen dieselben der Staatskasse zur Last.

Pospieszyl.

Im Namen des Königs! Verkündet am 27. Februar 1892.

Sturtzeel, Gerichtsschreiber. In der von Sikorski'schen Aufgebotssache F. 11/91 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Schubin durch den Amtsrichter Krause für Recht: I. 1) Die Hypothekenurkunde über 350 Thaler Darlehn, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 24. September 1864 zufolge Verfügung vom 20. Oktober 1864 für den Wirthschaftsinspector Jo⸗ hann von Brzozowski aus Retkowo in Abtheilung III. Nr. 2 das dem Rittergutsbesitzer Miecislaus von Sikorski zu Retkowo gehörigen Grundstücks Kora⸗ czewko Nr. 10 und von dort bei Zuschreibung dieses Grundstücks zu dem demselben Eigenthümer gehörigen Gut Retkowo Nr. 1 als Zubehör hierhin übertragen und daselbst Abtheilung III. Nr. 32a. intabulirt. 2) Die Hypothekenurkunde über 550 Thaler Dar⸗ lehn, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 12. Mai 1866 zufolge Verfügung vom 23. Mai 1866 für denselben Gläubiger auf demselben Grund⸗ stück in Abtheilung III. Nr. 3 und bei Zuschreibung des letzteren zu Retkowo Gut Nr. 1 hierhin eben⸗ falls übertragen und daselbst Abtheilung III. sub Nr. 32 b. intabulirt,

welche beiden Urkunden gebildet sind zu 1 aus der Schuldurkunde vom 24. September 1864, dem Auszuge aus dem Hypothekenbrief von Koraczewko Nr. 10 vom 3. November 1864 und dem auf der Schuldurkunde befindlichen Ingrossa⸗ tionsvermerke, zu 2 aus der Schuldurkunde vom 12. Mai 1866, dem darauf befindlichen Ingrossationsvermerke und aus dem Auszuge aus dem Hypothekenbuche von dem Grundstücke Koraczewko Nr. 10 am 6. Juni 1866

werden für kraftlos erklärt. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Antrag⸗

[71744]

[71748] Im Namen des Königs! Verkündet den 15. Februar 1892. Raddat;, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag 8

1) des Ackerwirths August Loehrke zu Hermanns⸗ dorf, 1—

2 a. des Ackerwirths Albert Winter,

b. des Ackerwirths Rudolf Dietrich als Vormund des Emil Koebnik zu Runowo,

der Frau Baronin Freda von Bethmann⸗ Hollweg zu Berlin, als Vormünderin ihres Sohnes Joachim von Bethmann⸗Hollweg,

sämmtlich vertreten durch den Rechtsanwalt

Koceppen in Lobsens,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Lobsens durch den Amtsrichter Wintzek für Recht:

Die Hypothekendocumente über die nachstehend aufgeführten Posten:

A. das im Grundbuche von Hermannsdorf Nr. 11 in Abtheilung III. unter Nr. 1 eingetragene Schwester⸗ bezw. Muttererbtheil für Elisabeth Krienke, Ehefrau des Bauers George Erdmann zu Radsitz von 74 ½ Thalern nebst 5 % Zinsen, 1

B. die im Grundbuch von Runowo Nr. 23 und Nr. 97 in Abtheilung III. Nr. 2 bezw. Nr. 1 für den Unterförster Jacob Friedehl aus Runowo ein⸗ getragenen 600 nebst 5 % seit dem 8. April 1848 jährlich postnumerando zahlbaren Zinsen,

C. die im Grundbuch von Runowo Nr. 23, 35 und 97 für die minderjährigen Geschwister Antonie und Emil Koebnik in Abtheilung III. unter Nr. 3a. bezw. Nr. 4a. bezw. 2 a. eingetragenen 750 Thaler = 2250 nebst den auf 5 % vom 26. April 1877 ab erhöhten Zinsen,

werden für kraftlos erklärt. Die Kosten fallen den Antragstellern zur Last.

[71750] 8.

Auf den

Bekanntmachung. Antrag des Grundbesitzers Vincent Krzyzagorski und seiner Ehefrau Apollonia, geb. Czernicka, in Stenschewo, hat das unterzeichnete Ge⸗ richt am heutigen Tage für Recht erkannt: I. Den folgenden Personen: 1) Grundbesitzer Joseph Piotrowski I., 2) Fleischer Stanislaus Piotrowski, 3) Fleischer Valentin L. Gastwirth Ignatz Piotrowski, Tischler Franz Boniszewski, Händler Apollinary Krzpzagorski,

) verehelichte Szymanska, geb. Krzpzagorski, in Stenschewo, werden ihre Rechte auf die für den Bürger Ignatz Nowicki zu Stenschewo in Abthei⸗ lung III. unter Nr. 9 auf Stenschewo Blatt Nr. 87 eingetragene Post von 69 Thaler 10 Sgr. und 37 Thaler 10 Sgr. Darlehn vorbehalten.

II. Die übrigen Rechtsnachfolger des Gläubigers Ignatz Nowicki werden mit ihren Ansprüchen auf dieselbe ausgeschlossen.

Posen, den 17. Februar 1892.

Durch Erkenntniß vom 2 pothekengläubiger oder deren Rechtsnachfo ger mit ihren Ansprüchen auf folgende bei Tolkemit Nr. 113 Abtheilung III. eingetragene Hypothekenposten: a. Nr. 2 dreimal 39 Thlr. 13 Sgr. 4 Pf. Vater⸗ erbtheile verzinslich zu 5 % für die Geschwister Anna, Andreas, Joseph Abraham und die Ver⸗ pflichtung jeden der beiden Söhne frei ein Hand⸗ werk lernen zu lassen, auch der Tochter bei jhrer Verheirathung ein vollständiges Bett zu gewähren aus dem Erbreceß vom 16. Oktober 1849, b. Nr. 3, dreimal 27 Thlr. 24 Sgr. 5 Pf. Vater⸗ erbe, verzinslich zu 5 % für dieselben 3 Geschwister Abraham auf Grund der Verhandlungen vom 10. Januar und 15. Juli 1856, ausgeschlossen.

Königliches Amtsgericht Elbing.

71751] 11“ . 22. Februar 1892 sind die

[71752] Verkündet am 22. Februar 1892 Schloß, als Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs! In der Wagner'schen Aufgebotssache I. F. 13/91 erkennt das Königliche Amtsgericht Elbing durch den Amtsgerichts⸗Rath Dyck dahin für Recht: Auf den Antrag des Tischlermeisters Ludwig Wagner werden sämmtliche Eigenthumsprätendenten (außer ihm) mit ihren Ansprüchen auf das Grund⸗ stück Elbing II. Nr. 25 (Band I. Blatt 401 des Grundbuchs von Elbing) ausgeschlossen, nur der Frau Marie Therese Schiwitzki, geb. Lehwald, in Brünn und der unverehelichten Julianne Franciska Lehwald in Frankfurt a. M. werden ihre Rechte auf dasselb vorbehalten.

[71819] Bekanntmachung.

Die Hypothekenurkunde über die auf Blatt 384 Abtheilung III. Nr. 6 für den Sattlermeister Robert Doering zu Beuthen O.⸗S. eingetragene Darlehnspost von 335 Thalern ist nach erfolgtem Aufgebot für kraftlos erklärt. Die ihrem Aufent⸗ halt nach unbekannte Rechtsnachfolgerin des Gläubi⸗ gers, Auguste, verehel. Schatka, geb. Merta, ist mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen.. Tarnowitz, den 27. Februar 1892.

Königliches Amtsgericht.

[72011] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 24. Februar 1892 werden die eingetragenen Gläubiger und deren unbekannte Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf folgende im Grundbuch von Enkhausen Band III. Blatt 13 Abtheilung III. Nr. 1 eingetragene Post:

a. eine Kuh mittlerer Güte, Abfindung vom väterlichen Nachlasse für den Klemens Josef Potthoff,

b. eine Kaution zu unbestimmter Höhe zur Sicherstellung gegen die Ansprüche der Nachlaßgläubiger lut gerichtlichen Vertrages vom 5. Dezember 1838 für die Geschwister Johann Wilhelm und Klemens Josef Potthoff, gt. Knepper,

ausgeschlossen. Arnsberg, den 24. Februar 1892. Königliches Amtsgericht.

[72008] Bekanntmachung. Durch das in der Joseph und Josephine Sowinski

schen Aufgebotssache am 27. d. M. verkündete Aus⸗

schlußurtheil des unterzeichneten Amtsgerichts sind die

manns A. Hirschfeld in Dirschau, mit ihren An⸗ sprüchen auf die im Grundbuche Long Bd. II. Bl. 70 Abtheil. III. Nr. 11 aus dem rechtskräftigen Mandat vom 26. Mai 1869 und Wechsel vom 16. Februar 1869 in Sachen Hirschfeld ⁄à⁄¶ Sieg für den Kauf⸗ mann A. Hirschfeld in Dirschau eingetragene und am 5. Mai 1891 auf Long Bl. 348 zur Mithaft mitübertragene Post von 18 Thalern 13 Sgr. aus⸗ schlossen.

Der bekannten Rechtsnachfolgerin Frau Produkten⸗ händler Tuchler, geb. Hirschfeld, in Dirschau bleiben ihre Rechte vorbehalten.

Konitz, den 27. Februar 1892. Königliches Amtsgericht. IV.

9g

g8

Im Namen des Königs! Verkündet am 29. Februar 1892. Szudrowicz, Gerichtsschreiber.

In der Franz Stawoszewski'schen Aufgebotssache F. 15 de 91 erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Wongrowitz durch den Amtsrichter Dr. Lindau für Recht:

1) Der Michael Antkowiak und seine etwaigen Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die Post von 90 Erbtheil, eingetragen in Ab⸗ theilung III. Nr. 4 des dem Franz Slawoszewski zu Slawoszewo gehörigen Grundstücks Slawoszewo Nr. 1 aus dem Rezesse vom 7. April 1842, aus⸗

2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Eigenthümer Franz Slawoszewski zu Slawoszewo auferlegt.

[72007]

Dr. Lindau.

[70625]

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 18. Februar 1892 sind alle unbekannten Eigenthumsprätendenten mit ihren Rechten und An⸗ sprüchen auf die 8 Quadrat⸗Meter, welche mit der im Grundbuch von Ueberwasser Band XIV. Blatt 18 eingetragenen Parzelle Flur 13 U. Nr. 971/433 zu Flur 13 U. Nr. 1472/433 Langenstraße, Haus⸗ garten, 2 a 22 qm groß vereinigt worden, au geschlossen. F. 31. 91.

Münster, den 20. Februar 1892.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung V

[70626]

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 11. Februar 1892 sind alle unbekannten Eigen thumsprätendenten mit ihren Ansprüchen auf das zum Grundbuch noch nicht übernommene, in der Ge⸗ meinde Ueberwasser belegene Grundstück Flur 19 Nr. 253/0,114 alter Weg Acker 18 a 5 qm groß 1 Thlr. 19 Dec. R. E., ausgeschlossen. (F. 16. 91.)

Münster, den 16. Februar 1892.

Königliches Abtheilung V

auf den Namen des Fabrikarbeiters Wilhelm Köller zu Bochum, welches sich Ende 1889

Königliches Amtsgericht. I. 8

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

Amtsgericht.

6

Rechtsnachfolger des eingetragenen Gläubigers, Kauf⸗

8

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itte Beilage

chs⸗Anzeiger und Königlich Pren

Berlin, Freitag, den 4. März

1 Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl. 3. ÜUnfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Oeffentlicher

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

9. Bank⸗Ausweise. .

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

22) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[72009 Oeffentliche Zustellung. 3

Die verehelichte Schmied Klauß, Wilhelmine, geb. Goering, zu Lebus, vertreten durch den Rechtsanwalt Loewenstein in Frankfurt aO., klagt gegen ihren Ehemann, den Schmied August Klauß, früher zu Lebus, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ver⸗ sagung des Unterhalts und böslicher Verlassung mit dem das unter den Parteien bestehende Band der Ehe durch Urtheil zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a⸗O. auf den 1. Juni 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 2

Frankfurt a./O., den 1. März 1892. Gröschke, Gerichtsschreiber des Königlichen Land⸗ gerichts. 1

II. Civilkammer. b [71985] Oeffentliche Zustellung.

Der Tagelöhner Jacob Martens zu Büdding⸗ kämpchen, Gemeinde Westerbauer, vertreten durch den Rechtsanwalt Geilen zu Hagen, klagt gegen seine Ehefrau Caroline, geb. Becker, verwittwet gewesene Gustav Köster, unbekannten Aufenthalts, wegen bös⸗ williger Verlassung mit dem Antrage, die zwischen Parteien bestehende Ehe zu trennen und die Beklagte für den allein schuldigen Theil zu erklären, derselben auch die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Hagen auf den 10. Mai 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Wiepen,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

eb. Kraft, Ehefrau von Konrad Hertel, sie in Zeiskam wohnhaft, durch Rechtsanwalt Beringer vertreten, klagt im Armenrechte gegen ihren

hemann Konrad Hertel, Friseur aus Gleiszellen, früher in Zeiskam wohnhaft, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen grober Beleidigung, zugefügt durch bösliches Verlassen, mit dem Antrage, die Ehescheidung zwischen den Parteien auszusprechen und dem Beklagten sämmtliche Kosten zur Last zu legen, und ladet denselben zur mündlichen Verhand⸗ lung der Sache vor die Civilkammer des K. Land⸗ gericht Landau auf den 13. Mai 1892, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Klageauszug bekannt gemacht.

Landau (Pfalz), 2. März 1892.

Kgl. Landgerich bscheeiberel Weber,

71998] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Maurers Johann Franck, Caroline, geb. Hintze, zu Rostock, Klägerin, jetzt Berufungsklägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Busch zu Rostock, hat in ihrer bei dem Großherzog⸗ lichen Landgericht zu Rostock anhängigen Klagesache wider ihren Ehemann, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung gegen das Urtheil des Land⸗ gerichts vom 1. April 1891 Berufung eingelegt und ladet den Beklagten und Berufungsbeklagten zur mündlichen Verhandlung über die Berufung vor den II. Civilsenat des Großh. Mecklenb. Ober⸗ landesgerichts zu Rostock auf Mittwoch, den 18. Mai 1892, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, behufs seiner Vertretung einen bei diesem Gerichtshofe zugelassenen Anwalt zu bestellen

und dem Antrage, unter Aufhebung des angefochtenen

Urtheils dem Klageantrage gemäß zu erkennen, event. sofern eine weitere Verhandlung der Sache erforder⸗ lich sein sollte, die Sache gemäß § 500 Nr. 2 C.⸗P.⸗O. an das Gericht erster Instanz zurückzuverweisen. Rostock, den 29. Februar 1892. Gerichtsschreiberei des Großh. Mecklenb. Oberlandesgerichts. Becker.

Oeffentliche Zustellung.

Nr. 3453. Die minderjährige Johanna Ernestine Weiß, vertreten durch ihre Mutter Johanna Weiß, edig, zu Mannheim C. 3. 1 Klägerin, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Dr. Köhler, klagt gegen den Ernst Treundler, ledigen Bäcker, gebürtig von Heilbronn, zuletzt wohnhaft in Mannheim, jetzt an unbekannten Orten in Australien abwesend, Beklag⸗ ten, wegen Vaterschaft mit dem Antrage, den Be⸗ klagten für den Vater des klagenden Kindes zu er⸗ klären und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung Rechtsstreits vor die III. Civilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Mannheim auf Dienstag, den 24. Mai 1892, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachtem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Mannheim, den 24. Februar 1892.

1“ Feist, 1 Gerichtsschreib des Getfie oglichen Landgerichts.

[71818] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Theobald Pfeiffer zu Siegen, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Schneider in Altenkirchen, klagt gegen den früheren Lehrer Karl Fries, früher zu Daaden, jetzt unbekannt wo abwesend, wegen am 8. März 1890 bezw. 12. Januar 1891 käuflich ge⸗ lieferter 2 Anzüge, mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 128 50 nebst 5 % Zinsen, von 62 25 seit 8. März 1890 und von 66,25 seit 12. Januar 1891, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Daaden auf den 20. April 1892, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht.

Weckwerth,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[72001 Bekanntmachung.

In Sachen des Glasermeisters Franz Taver Hecken⸗ staller hier, vertreten vom K. Advokaten und Rechts⸗ anwalt Frhrn. v. Gadin, gegen den Rentier Bal⸗ thasar Schmid, zuletzt hier, nun unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Forderung, wurde die öffentliche Zustelluug der Klage bewilligt und ist zur Verhand⸗ lung über diese Klage die öffentliche Sitzung der III. Civilkammer des K. Landgerichts München I. vom Montag, den 16. Mai 1892, Vormittags 9 Uhr, bestimmt, wozu der Beklagte mit der Auffor⸗ derung geladen wird, rechtzeitig einen bei diesseitigem K. Landgerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Der klägerische Anwalt wird beantragen zu erkennen:

I. Beklagter ist schuldig, an den Klagtheil 791 98 Hauptsache sammt 5 % Verzugszinsen seit Klagszustellung zu bezahlen und die Kosten zu tragen.

II. Das Urtheil wird gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt.

München, den 1. März 1892.

Gerichtsschreiberei des K. Lan Ober

[71997] Oeffentliche Zustellung.

Der Tischlermeister Louis Lorenz in Grimma, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Brunner daselbst, klagt gegen den Oberkellner Richard Gottschald, früher in Grimma, später in Cassel, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus im April und Mai 1891 abge⸗ schlossenen Kaufverträgen über Möbel, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zah⸗ lung von 165 50 nebst Jahreszinsen davon zu 5 v. H. seit Zustellung dieser Klage an, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Grimma auf den 20. April 1892, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Grimma, den 29. Februar 1892.

Act. Lippert,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[72003] Oeffentliche Zustellung.

Die Koenigsberger Maschinenfabrik Aktiengesell⸗ schaft in Königsberg, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Podschwatek hier, klagt gegen den Ritter⸗ gutsbesitzer von Livonins in Borken, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen 300 ℳ, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, an Klägerin 300 nebst 6 % Zinsen seit dem 1. April 1891 zu zahlen, die Kosten einschließlich der des Arrest⸗ verfahrens zu tragen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Johannisburg auf den 23. Mai 1892, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Johannisburg, den 24. Februar 1892.

Kalweit,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts

[7200523— Oeffentliche Zustellung.

Der Gustav Burgmann, Kaufmann zu Metz, ver⸗ treten durch Agent Simon hier, klagt gegen den Nestor Dupriez, ohne Stand, früher zu Metz, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen dem Beklagten am 22. April 1891 geliehenen Geldes in Höhe von 40,00 mit dem Antrage: Kaiser⸗ liches Amtsgericht wolle den Beklagten verurtheilen, an Kläger die Summe von vierzig Mark nebst 5 % Zinsen vom Klagezustellungstage an zu zahlen, dem⸗ selben die Kosten des Rechtsstreits zur Last legen, auch das ergehende Urtheil für vorläufig vollstreckbar erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Metz, Sitzungssaal Nr. 39, auf den 6. April 1892, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht.

Metz, den 24. Februar 1892.

Geyer, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

Oeffentliche Zustellung. Der Ortsarmenverband der Stadtgemeinde zu Schloppe, vertreten durch den Magistrat daselbst, im Prozeß vertreten durch den Rechtsanwalt Werner in Dt.⸗Krone, klagt gegen die Schuhmacher Samuel Kappich'schen Eheleute, die Ehefrau zu Schloppe wohnhaft, der Ehemann früher zu Schloppe, jetzt un⸗ bekannten Aufenthaltsortes, wegen 94,70 mit dem Antrage unter vorläufiger Vollstreckbarkeit des Urtheils die Beklagten zu verurtheilen, an Klägerin 94,70

[71986]

zu zahlen, und ladet den beklagten Ehemann zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Schloppe den 26. April 1892, Vormittags 9 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1“ Schloppe, den 10. Februar 1892. Janke, Gerichts⸗Assistent, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[72002] Oeffentliche Zustellung.

Der Grundbesitzer Gottlieb Pissowotzki in Masten, vertreten durch den Rechtsanwalt Podschwatek in Johannisburg, klagt gegen den Gutsbesitzer von Livonius in Borken, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen 21 ℳ, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, an Kläger 21 nebst 5 % Verzugszinsen seit der Klagezustellung zu zahlen, die Kosten einschließlich der des Arrestverfahrens zu tragen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Johannisburg auf den 23. Mai 1892, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Johannisburg, den 24. Februar 1892.

Kalweit, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[71987) Oeffentliche Zustellung.

Die Maria Jamann in St. Louis, Amerika, ver⸗ treten durch den Notariatsgehilfen Heinrich Freyer⸗ muth zu Drulingen, klagt gegen 1) u. s. w. 2) Denis, Mathis, Tagner, zuletzt zu Wilsenheim bei Hochfelden, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Theilung mit dem Antrage auf Theilungsbeurkundung und Eigenthumsfeststellung hinsichtlich der der Klägerin bereits früher zugefallenen Immobilien, Kostenauflage auf Beklagten und vor⸗ läufige Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Drulingen auf den 12. April 1892, Vor⸗ mittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Alff, Amtsgerichts⸗Secretär.

[71817] Oeffentliche Zustellung.

Der Weichensteller Georg Ludwig Seebold und seine Ehefrau Regina, geb. Schauermann, zu Bocken⸗ heim, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Thiele in Frankfurt a./M., klagen gegen Fräulein Sabine Pauline Amalie Franziska Ehringer, früher zu Görlitz wohnhaft, jetzt mit unbekanntem Aufenthalts⸗ ort abwesend, wegen Löschung eines Pfandrechts mit dem Antrage, die Beklagte kostenfällig zu ver⸗ urtheilen, die Löschung der zu ihren Gunsten und zu Lasten der Kläger auf den Liegenschaften der Rödel⸗ heimer Gemarkung Flur I. Nr. 32, hält 188 Qu.⸗Mtr., Grabgarten im Orte, und Flur I. Nr. 33, hält 233 Qu.⸗Mtr., Hofraithe daselbst, beide Liegenschaften jetzt mit Flur I. Nr. 1316/33 Hofraithe im Orte, bezeichnet, wegen eines Darlehens von 5000 nebst Zinsen laut Obligation vom 22. August 1891 im Hypothekenbuche Band IV. S. 39 Bl. 25 in Spalte A. eingetragenen, gerichtlich bestätigten Hypothek zu gestatten, und laden die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frank⸗ furt a./M. auf den 10. Mai 1892, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a./M., den 27. Februar 1892.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [71996]

Die durch Rechtsanwalt Heuser vertretene Ma⸗ thilde Braß zu Barmen, Ehefrau des Klempners Julius Schäfer daselbst, hat gegen diesen beim Kgl. Landgericht zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage auf Gütertrennung.

Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 21. April 1892, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der II. Civilkammer des Kgl. Lan gerichts zu Elberfeld anberaumt.

Hentges, Actuar,

als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [71995]

Die durch Rechtsanwalt Fechner vertretene Martha Clausen zu Barmen, Ehefrau des Kohlenhändlers Ferdinand Rummenhöller daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgericht zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage auf Güter⸗ trennung.

Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 21. April 1892, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der II. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.

Hentges, Actuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[71989]

Durch Urtheil der II. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 6. Februar 1892 ist die zwischen den Eheleuten Feilenhauer Ernst Anhäuser zu Remscheid⸗Neuendorf und der Mathilde, geb. Wieber, daselbst bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem 12. Dezember 1891 für aufgelöst erklärt worden.

Hentges, Actuar,

[71991]

Durch Urtheil der II. Cwilkammer des Kgl. Landgerichts zu Elberfeld vom 6. Februar 1892 ist die zwischen den Eheleuten Schreiner Ewald Schüßler in Baxmen und der Caroline, geb. Murmann, daselbst bisher bestandene eheliche Güter⸗ gemeinschaft mit Wirkung seit dem 21. Deßember 1891 für aufgelöst erklärt worden.

Hentges, Actuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

71990] Durch Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 28. Januar 1892 ist die zwischen den Eheleuten Friseur Georg Schwerm zu Remscheid⸗Hasten und der Lina, geb. Jonas, daselbst bisher bestandene eheliche Güter⸗ gemeinschaft mit Wirkung seit dem 14. Deze 1891 für aufgelöst erklärt worden. Hentges, Actuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts

[71994]

Durch Urtheil der II. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 6. Februar 1892 ist die zwischen den Eheleuten Reisenden Friedrich Nehrkorn zu Barmen und der Wil⸗ helmine, geb. Halfmann, daselbst bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem 29. Dezember 1891 für aufgelöst erklärt worden.

Hentges, Actuar,

als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. 71993 Durch Urtheil der II. Civilkammer des König lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 6. Februar 1892 ist die zwischen den Eheleuten Bäcker Albert Mosblech zu Lennep und der Mathilde, geb. Huck, daselbst bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem 10. Dezember 1891 für auf⸗ gelöst erklärt worden.

Hentges, Aectuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerich

v Durch rechtskräftiges Urtheil der Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern vom 2. Fe⸗ bruar 1892 wurde zwischen den zu Dettweiler wohnenden Eheleuten Karl Fischer, Schuhmacher, und Marie, geb. Metz, die Gütertrennung aus⸗ gesprochen. Zabern, den 28. Februar 1892. Der Landgerichts⸗Secretär: Berger.

[72000]

Durch rechtskräftiges Urtheil der Civilkammer de Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern vom 19. Janua 1892 wurde zwischen Theodor Kretschmar, Sohn Gerber aus Wasselnheim, z. Zt. in der Irrenanstal zu Stephansfeld, und dessen Ehefrau Luise, geb Barthel, in Wasselnheim, die Gütertrennung aus⸗ gesprochen. 1 Zabern, den 27. Februar 1892.

Der Landgerichts⸗Secretär: Berger.

1

3) Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ꝛc.

Versicherung.

Keine.

4) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

[69863 Bekanntmachung. 5000 kg angebräuntes Blankleder in theilweife aus⸗ genutzten Bäuchen mit Klauen und Euter und in einzelnen Bauchstücken, naturbraunes Blankleder deggl)l.. schwarzes Blankleder in ausgenutzten Bäuchen mit Klauen und Euter und in Bauchstücken

sollen im Wege der öffentlichen Verdingung an den Meistbietenden verkauft werden. Postmäßig ver⸗ schlossene und mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote sind bis zum 10. März d. J., Nach⸗ mittags 3 Uhr, an die unterzeichnete Direction einzusenden. Die Bedingungen liegen im dies⸗ seitigen Geschäftszimmer zur aus, werden auch auf Verlangen ohne Schreibgebühr eskesnir

zugesandt. Spandan, den 22. Februar 1892. Königliche Direction der Artillerie⸗Werkstatt.

1595

965 1

[72054] Am 7. d., Mittags 12 Uhr, werden die Patente betr. Hagemann’s Matrizen⸗Stanz⸗ maschine im Bureau des Notars Herrn Dr. Bartels in Hamburg meistbietend ver⸗ kauft. 8 Die Liquidatoren: Teusch und Linnenbrügge.

[72046] Auf Grund der in dem „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“ Nr. 61 für das Jahr 1891 veröffentlichten Bedingungen für die Bewerbung um Arbeiten und Lieferungen soll in öffentlicher Ausschreibung die Anfercigung, Lieferung

sschreiber des Königlichen Landgerichts.

und Aufstellung einer Lokomotivy⸗Drehscheibe ven