1892 / 61 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 10 Mar 1892 18:00:01 GMT) scan diff

*

getroffen in einer so milden Weise, wie sie, glaube andern Beamtenstande, weder privatem, noch staatlichem, noch com⸗ munalem Beamtenstande vorkommt. Von einer bedenklichen nach der moralischen oder politischen Seite hin bedenklichen Einwirkung der Regierung aus diesen Vorschlägen kann bei näherer Er⸗ wägung meines Erachtens wirklich keine Rede sein. Selbst wenn man annehmen wollte, daß eine pflichtvergessene Unter⸗ richtsverwaltung sich bei er Zumessung dieser Zulagen nicht leiten lassen wollte von sachlichen und dem Interesse der Schule dienenden Gründen, sondern von einer persönlichen Einwirkung, die außerhalb dieser Gesichtspunkte läge, so beurtheilen doch diejenigen Herren, die jene Besorgnisse äußern, meiner Auffassung nach den Lehrerstand erheblich zu niedrig. Ich kann mir nicht denken, daß für 900 jemand zu dem allem sich hergeben sollte, was nach dieser Richtung hin als die Folge einer derartigen Maßnahme geschildert worden ist.

Ich habe vorhin schon erklärt: die Regierung will auch bei dieser Vorlage garnicht abweichen von dem Grundsatze der Anciennetät. Sie will in erster Linie diejenigen Herren berücksichtigen, die eine höhere wissenschaftliche Qualification durch Zeugniß erhalten haben; aber sie will weiter die Berechtigung haben eine Berechtigung, deren Mangel bisher vielfach auch in Lehrerkreisen beklagt worden ist, auch dem diese Zulage zu geben, der sich später als einen aus⸗ gezeichneten Pädagogen, als gerade das gezeigt hat, was ein tüchtiger Lehrer sein soll. Ich meine, es ist kein unbilliges Verlangen, auf diesen Gedanken einzugehen.

Wenn Sie nun ferner erwägen, daß in dem Grundsatz der soldung nach Dienstaltersstufen ein gegen die jetzige Zeit so unglaublich großer Fortschritt liegt, so kann dem gegenüber doch die Frage der 900 wahrlich nicht von Bedeutung sein. Es ist eine kleine Latitüde, die gegenüber der Maßnahme, welche in Anerkennung ihrer Berechti⸗ gung und Nothwendigkeit die Staatsregierung freiwillig nach dem Ziele hin gemacht hat, das auch Sie alle verfolgen, gar nicht ins Gewicht fällt.

Meine Herren, ich komme dann auf die Frage der Schulgeld⸗ erhöhung. Wenn es möglich gewesen wäre, die höheren Bedürfnisse der Schul⸗Etats ohne Schulgelderhöhung zu befriedigen, nun so würde ich von meinem Standpunkt aus natürlich und ich bin überzeugt, daß das mein Herr College ganz ebenso gethan haben würde mit Vergnügen darauf eingegangen sein. Dies war aber eben nach der Finanzlage nicht möglich. Die Finanzlage legt uns ja nach verschie⸗ denen Richtungen und ganz besonders diesem, starken Appetit haben⸗ den Ressort, das ich die Ehre habe zu vertreten, Beschränkungen aller Art auf. Also wir sind zu der Ueberzeugung gekommen: es ging ohne eine Erhöhung des Schulgeldes nicht.

Dann aber, meine Herren, daß diese Erhöhung ein ungerecht⸗ fertigter, ein unbilliger Schritt sei, muß ich entschieden bestreiten. So lange wir überhaupt und das, glaube ich, wird ja doch von keiner Seite als zweckmäßig und in der Sache berechtigt bestritten werden für höhere Unterrichtszwecke Schulgeld erheben, ist dessen Erhöhung nicht eine Frage der Billigkeit und der Gerechtigkeit, sondern nur eine Frage der Zweckmäßigkei; und daß es zweckmäßig ist, bei einer Steigerung der Schulunterhaltungskosten denjenigen, welcher neben Staat und Commune zur Sustentirung unseres höheren Schulwesens beiträgt: die Familie zu den Mehrkosten und zwar in demselben Procentverhältniß, wie es bisher geschehen ist, heranzuziehen, das werden Sie doch nicht unrichtig finden. (Sehr richtig! rechts.) Aber noch mehr, meine Herren, die Heranziehung der Familie geschieht nicht einmal in dem vollen Procentverhältniß. Sie bleibt noch etwas darunter: Staat und Commune bringen später in noch höherem Maße Opfer für die Schule, als die Eltern dies thun. Nimmt man ferner an, daß die Gesammtverhältnisse unseres wirthschaftlichen Zu⸗ standes eine Erhöhung der Lehrergehälter absolut nothwendig machen, so muß man ferner schließen, daß der standard of life überhaupt in unserem Volke heraufgegangen ist: und dann rechtfertigt sich die Er⸗ höhung der Schulgelder auch aus diesem Gesichtspunkt.

Meine Herren, ich komme nun zu der Frage der Hilfslehrer. Ich will offen bekennen, das ist eine Frage, die mir sehr viel zu denken gegeben und die mir vielfach schmerzliche Stunden bereitet hat; ich leugne das nicht. Ich muß meinerseits einen vorhandenen Noth⸗ stand das Wort objectiv aufgefaßt anerkennen; und ich halte es für eine heilige Pflicht, Alles zu thun, was ich kann, um diesem Nothstand Abhilfe zu schaffen. Aber ich muß auch hier, wie ich das später noch ausführen werde, hervorheben: dieselbe Ueberzeugung habe ich auch bei meinen verehrten Collegen bei der Erörterung dieser

Frage gefunden. Nicht unsere Wünsche legen uns Beschränkung auf, Also,

sondern die harte Nothwendigkeit und die harten Thatsachen. meine Herren, den Nothstand erkenne ich an und werde mir gestatten, Ihnen das an ein paar Zahlen zu beweisen.

Wir haben im preußischen Staat in runder Summe etwa 4900 wissenschaftliche Lehrerstellen. Auf diesen 4900 Stellen, welche doch azu dienen müssen, um die vorhandenen Hilfslehrer oder die vor⸗ handenen Candidaten des höheren Lehramts aufzunehmen und ihnen später Versorgung und Dienststellung zu geben, haben wir nun 1901 Candidaten. Sie werden mir zugeben, dieses Verhältniß ist so un⸗ günstig, daß auch eine Finanzverwaltung, die in der Lage wäre, denjenigen Wünschen das weitestgehende Entgegenkommen zu sichern, welche hier ausgesprochen sind, die Noth überhaupt auch nicht aufheben würde. Die Noth liegt eben nicht in einer falschen dienstpragmatischen Anordnung, sondern einfach in einer Ueberfüllung des Fachs; und ehe diese Ueber⸗ füllung des Fachs sich nicht auf eine zwar schmerzhafte und für viele brape Existenzen außerordentlich schwierige und verletzende Weise wieder ins gleiche gebracht hat, wird eine volle Abhilfe des Uebelstandes nicht erwartet werden können.

Aber in der Praris, meine Herren, zeigt sich nun doch, daß von dieser sehr großen Zahl von Hilfslehrern oder Candidaten des höheren Lehramtes ein sehr bedeutender Procentsatz in andere Berufszweige übergeht. Ich will zugeben, daß das an sich für die Unterrichts⸗ verwaltung durchaus nicht ein erwünschter Zustand ist. Es werden unter diesen Herren viele sein, welche hervorragend tüchtig und nach jeder Richtung hin ein Gewinn für den Unterrichtsbetrieb im Lande sein könnten, und die gerade dieser Umstände wegen leicht im Auslande oder in Privatthätigkeit eine Anstellung suchen und so dem Unterrichtsbetriebe verloren gehen. Es werden aber auch andererseits manche sein, denen weder natürliche Gaben noch reiches Wissen zu Gebote steht, und die dann eine kummervolle Existenz jahrelang, vielleicht Jahrzehnte lang führen müssen, vielleicht auch überhaupt untergehen.

Für diejenigen aber, welche nun thatsächlich zur Anstellung kommen,

6 Be⸗

ich, bei keinem

ist das Verhältniß doch nicht so ungünstig, wie es gewöhnlich dargestellt wird. Ich habe im Anschluß an die Berathungen der Budget⸗ commission für drei Provinzen, und zwar für Hannover, Pommern und Schlesien, Aufstellungen machen lassen, um mich zu ver⸗ gewissern einmal über die Frage, nach welcher durchschnittlichen Dienstzeit im Laufe der letzten drei Jahre ein Hilfslehrer in eine ordentliche Stelle getreten ist, und zweitens, wieviel Zeit ein ordentlicher Lehrer gebraucht hat, um zum Oberlehrer be⸗ fördert zu werden, soweit ihm die Qualification dazu bei⸗ wohnte und zwar streng getrennt nach staatlichen und nichtstaatlichen Anstalten. Da ergiebt sich denn eine merkwürdige Uebereinstimmung in den einzelnen Provinzen. In der Provinz Han⸗ nover z. B. sind die Hilfslehrer an den staatlichen Anstalten, soweit sie Philologen waren, in 3 bis 4 Jahren nach der Ablegung des Probejahres zur Anstellung gelangt, Mathematiker ebenso, bei den nichtstaatlichen Anstalten die Philologen in 2 bis 3, die Mathema⸗ tiker in 3 bis 4 Jahren, in der Provinz Pommern bei den staatlichen Anstalten nach 5 Jahren, bei den nichtstaatlichen Anstalten die Philologen nach 5, die Mathematiker nach 4 Jahren, in der Provinz Schlesien an den staatlichen Anstalten die Philo⸗ logen nach 5 Jahren, die Mathematiker nach 4, an den nichtstaatlichen Anstalten die Philologen nach 3 bis 4, die Mathe⸗ matiker nach 4 bis 5 Jahren. Was die Oberlehrer anbetrifft, um das gleich vorwegzunehmen, so ist in der Provinz Hannover das Durchschnittsdienstalter bis zur Ernennung zum Oberlehrer 14 Jahre, in der Provinz Pommern 15, in der Provinz Schlesien ebenfalls 15 Jahre.

Meine Herren, Sie werden mir zugeben, daß, wenn diese Zahlen für den ganzen preußischen Staat zutreffen würden, was ich nicht behaupten kann, die Sache für diejenigen Herren, welche von den 1901 überhaupt zu den zur Anstellung gelangenden gehören, nicht so schlimm liegt, als vielfach angenommen wird. Das muß ich allerdings zugeben, daß die Zahlen in Betreff der Durch⸗ schnitte für die Einzelnen ganz erheblich wechseln. Es sind z. B. in der Provinz Hannover angestellt worden sofort nach Ablegung des Probejahres 1, innerhalb des ersten Jahres 6, bis zum zweiten Jahr 10, bis zum dritten Jahr 7, bis zum vierten Jahr 9, bis zum fünften Jahr 10, bis zum sechsten Jahr 2, bis zum siebenten Jahr 2, bis zum achten Jahr 3 und sogar bis zum neunten Jahr Dienstzeit 1. Also die Diffe⸗ renzen sind außerordentlich stark. Und da komme ich in dieser Frage sofort auf einen zweiten sehr wichtigen Punkt. Eine Anstellung rein nach der Anciennetät setzt ein Verzeichniß voraus, welches für den ganzen preußischen Staat angelegt wird und in dem die Probe⸗Candi⸗ daten von Ostpreußen bis nach dem Rheinland durcheinander rangiren. Die Anstellung rein nach der Anciennetät würde zweitens eine völlig gleiche wissenschaftliche Facultas und auch eine völlig gleiche praktische Bewährung während des Probejahres voraussetzen. Die Anlegung eines Verzeichnisses für die ganze Monarchie ich habe es mir wirklich angelegen sein lassen, darüber sehr nachzudenken und Versuche zu machen und die Re⸗ gelung der Anstellung danach halte ich zur Zeit noch nicht für möglich. Ich glaube auch nicht, daß es wünschenswerth wäre. Den Lehrer zu sehr von allen Beziehungen zu der Heimat zu trennen, aus der er entsprossen ist, hat seine sehr bedenkliche Seite. (Sehr wahr! im Centrum und rechts.) Das Bedenken würde aber noch weiter gehen. Eine solche Einrich⸗ tung wäre nur dann möglich, wenn alle Lehrer staatliche Lehrer wären. Bei der großen Zahl sie ist ja bei weitem die überwiegende Zahl der Communallehrer und bei der Verschiedenartigkeit der Mitwirkung bei der Anstellung dieser Lehrer ist ein solches Verfahren absolut unmöglich. Also an dem Princip, die Anstellung im wesentlichen den Provinzial⸗ Schulcollegien zu überlassen und der höchsten Instanz nur einen Ein⸗ griff unter gewissen Voraussetzungen vorzubehalten, werden wir vor der Hand festhalten müssen. Ich weiß nicht, wie es anders geordnet werden soll, ich bekenne das ganz offen.

Auch der zweite Punkt, die Facultas und die praktische Be⸗ währung, hat doch ihre große Bedeutung. Zunächst die Facultas. Ja, meine Herren, wenn eine ordentliche Lehrerstelle, die für einen Altphilologen berechnet ist und in die ein Altphilologe nothwendig kommen muß, frei wird, so muß sie dem nächsten Altphilologen über⸗ tragen werden, auch wenn ihm noch zehn Mathematiker vorgehen. Das ist gar nicht zu vermeiden. Wenn Sie sich nun weiter ver⸗ gegenwärtigen, wie verschiedenartig die Facultäten sind, wie ver⸗ schiedenartig danach die Bedürfnisse sich gestalten, so ist eine An⸗ stellung lediglich nach dem Schema F, nach Art der Commandirrollen für die wissenschaftlichen Hilfslehrer absolut unmöglich. Aber auch die all⸗ gemeine Facultät meine Herren, ich möchte es mal so nennen ab⸗ gesehen also von der Facultas, die praktische Bewährung im einzelnen Falle, das Hineinpassen in besondere Verhältnisse ich erinnere beispiels⸗ weise bloß an die confessionellen Verschiedenheiten wird unter Umständen auch da ein Abweichen von dem strengen Anciennitäts⸗ princip nothwendig machen, wo man sonst an demselben festhalten könnte. Auch das ist ein Uebelstand das erkenne ich an —; aber er ist nicht zu vermeiden. Die Unterrichtsverwaltung kann nur das thun, daß sie mit aller Strenge darauf hält, daß alle diese zu berücksichtigenden Punkte niemals zu einer persönlichen Benachtheiligung des Einzelnen da führen, wo nicht ganz ausgesprochen sachliche Gründe für diese Benach⸗ theiligung vorliegen. (Sehr gut! rechts.) Darauf einzuwirken, meine Herren, bin ich sehr gern bereit; aber ich muß meinerseits hervorheben: mir ist auch nicht ein einziger Fall bekannt geworden wohl sind mir Fälle großer Härten bekannt geworden, aber es ist mir bisher in meiner Praxis nicht ein einziger Fall bekannt geworden, in welchem einen der mit der Anstellung schließlich doch beauftragten Beamten der Provinzialbehörden nach dieser Richtung hin irgend eine persönliche Verantwortung träfe oder in welchem ihm ein persönlicher Vorwurf zu machen wäre. Ich muß das hier zur Ehre dieser Herren ausdrücklich aussprechen und constatiren. (Hört! hört! rechts.) Bei den vielfachen Beschwerden, die an mich herangekommen sind, und bei der minutiösesten Prüfung derselben ist stets ein entschieden sachlicher Grund nachgewiesen, der die Nicht⸗Berücksichtigung rechtfertigte. Und die Fälle, meine Herren, das wurde vorhin auch angeführt —, daß Lehrer mit ihnen an⸗ gebotenen Stellen aus irgend welchen Gründen nicht zufrieden sind, kommen doch häufiger vor, als die Herren zu meinen scheinen. Es giebt eine Reihe von Orten, die bieten so angenehme Lebensbedingungen und auch vielleicht Existenzbedingungen durch Nebenämter, eine andere Reihe von Orten mit höheren Schulen, die sich durch das gerade Gegentheil auszeichnen, daß die Tradirung

von einem Ort zum anderen auf die allererheblichsten Schwierigkeiten

stößt und den Wünschen der betreffenden Herren selbst widerspricht Ein Theil der Uebelstände ist auch hieraus zu erklären aber Wch gebe zu, nur ein Theil, und es soll mein eifrigstes Bestreben sein, nach dieser Richtung hin, soweit es irgend geht, Wandel zu schaffen. Ich mache auch darauf aufmerksam, meine Herren: die neue Lehrordnung und Lehrpläne werden in keiner Weise, wie das in den Kreisen der Hilfslehrer besorgt worden ist, eine besonders schlimme Wirkung für ihre remunerirte Weiterbeschäftigung üben. Ich habe schon vor längerer Zeit die Provinzial⸗Schulcollegien sämmtlich angewiesen, in dieser Beziehung Vorsorgezu treffen, und habe sie ermächtigt, diejenigen Herren es trifft ja vorzugsweise Altphilologen, welche nicht gerade die Facultas für andere Fächer haben doch, wenn sie sich irgendwie bewährt haben, auch in anderen Fächern zu beschäftigen, weil ich der Meinung bin und darin werden mir die Herren alle beitreten ein Lehrer, der über⸗ haupt das Zeugniß erworben hat, und ein Lehrer, der eine volle Facultas für die obersten Klassen besitzt, wird ohne jeden Schaden, wenn er sich praktisch bewährt hat, in den unteren und mittleren Klassen auch in Fächern außerhalb seiner Facultas verwendet werden können.

Meine Herren, nun weiter die Bemängelung bezüglich der Gehalts⸗ differenz zwischen den Directoren der Vollanstalten und den Rectoren der sechsstufigen Anstalten. Ich glaube doch, daß sich für den Ge⸗ haltsunterschied manches sagen läßt. Ich erinnere zunächst daran, daß die Nichtvollanstalten, die sechsstufigen Anstalten, ja doch voraus⸗ sichtlich für eine große Zahl mittlerer und kleinerer Städte die Schule der Zukunft sein werden, namentlich in den gewerbetreibenden Gegenden. Also in der geringeren Besoldung für den Director oder den Rector dieser Anstalt liegt ja auch eine Minderung der Anforderungen an die Commune. Indessen gebe ich zu, daß das ein unerheblicher Punkt ist. Aber meine Herren, daß eine sechsstufige Anstalt, also eine höhere Bürgerschule, oder wie der Herr Abg. Dr. Dürre wünscht, die Realschule so ist sie officiell getauft doch ein erheblich geringeres Maß von Arbeit erfordert, wie eine neunstufige Anstalt, kann doch wohl nicht zweifelhaft fein. Und schließlich! ich will ja nicht sagen, daß ein allzuhäufiger Wechsel in den Anstalten wünschenswerth sei; daß aber ein Uebergang von Directoren der sechsstufigen Anstalten zu Di⸗ rectoren neunstufiger Anstalten in vielen Fällen wünschenswerth ist und daß, wenn er wünschenswerth ist, der Uebergang zweckmäßig mit einer Ge⸗ haltsverbesserung verbunden wird, scheint mir außer Zweifel zu stehen. Ich möchte meinen, die Einwendungen gegen den Vorschlag der Staatsregierung sind nicht begründet.

Was nun die Titel⸗ und Rangfrage betrifft, so bin ich heute nicht in der Lage, bestimmte Erklärungen nach dieser Richtung abzu⸗ geben. Das kann ich aber versichern, daß bei der Staatsregierung Erwägungen schweben, die den Wünschen, die hier ausgesprochen sind, außerordentlich nahe kommen, und daß es mir eine Freude sein wird, wenn sie Erfüllung finden.

Noch eine kleine Illustration möchte ich zu dem Wunsche des Herrn Abg. Dr. Dürre geben, die höheren Bürgerschulen Realschuler Die Stadt Berlin hat an mich geschrieben und gesagt, sie verbäte sich diesen Titel. (Heiterkeit.) Also alle Leute sind doch nicht damit einverstanden. Ich habe durchaus nicht die Absicht, der Stadt Berlin ihren Spaß zu verderben.

Meine Herren, ich komme nun zu der Hauptfrage, den Gehalts⸗ aufbesserungen überhaupt. Die Herren haben richtig angeführt, in den früheren Verhandlungen dieses Hauses ist wiederholt die Gleich⸗ stellung dieser Lehrer mit den Richtern erster Instanz gefordert worden. Für die innere Berechtigung dieser Forderung lassen sich ja sehr triftige Gründe anführen. Auch die Unterrichtsverwal⸗ tung, ich selbst, bin stets von dieser Auffassung ausgegangen. Aber bei den Erwägungen, die zwischen den verschiedenen Ressorts stattgefunden haben, trat die Enge unserer Finanzbefähigung, die wir zur Zeit haben, so stark hervor, daß der Gedanke, alle diejenigen Beamtenkategorien im Gehalt aufzubessern, welche von jenem Ver⸗ gleichungsmaßstab aus angesehen, gleich berechtigte Ansprüche auf Gehaltsverbesserung wie die höheren Lehrer haben würden, sich that⸗ sächlich als unausführbar erwies.

Nun, meine Herren, ich glaube, der Herr Finanz⸗Minister hätte unter diesem Gesichtspunkt, wenn er ein geringeres Maß von Wohl⸗ wollen den höheren Lehrern hätte entgegenbringen wollen, als er thatsächlich bekundet hat, eine sehr günstige Position besessen, wenn er mir gegenüber gesagt hätte: Ich will zwar die Aufbesserung auf die Klasse der Richter erster Instanz genehmigen, aber selbstverständlich unter der Voraussetzung, daß alle Deine Collegen bei anderen Ressorts dieselben Vortheile bekommen und daß die Finanzlage dies auf Prüfung seitens des Staats⸗Ministeriums gestattet. Die selbstver⸗ ständliche Folge einer derartigen Operation wäre gewesen, daß ich überhaupt garnichts gekriegt hätte, und da, muß ich sagen, ist es mir ein Bedürfniß und eine Freude, es meinem verehrten Collegen hier ausdrücklich aussprechen zu können, daß es ihm ganz fern gelegen hat, mich in eine solche Bahn hineinzudrängen, sondern daß er von Anfang an in der vollsten Uebereinstimmung mit mir das Ziel vor Augen gehabt hat, die schwersten Schäden zu heben und in der Aufbesserung der Gehälter so weit zu gehen, wie es nach Lage der Finanzen irgend möglich war. (Bravo!) Ich glaube, meine Herren, auch derjenige, der viel weitergehende Wünsche hat ich bekenne ganz offen, daß ich dieselben für die Lehrer⸗ schaft habe muß doch anerkennen: wir haben einen wesentlichen weiten Schritt vorwärts gethan, und selbst bei dem Ver⸗ gleich mit anderen Beamtenkategorien ist dieser Schritt nicht zu unter⸗ schätzen. Ich kann unter keinen Umständen zugeben, daß die Bemer⸗ kung eines der Herren Vorredner zuträfe, der sagte, die Sache wäre zwar besser wie nichts, aber doch recht wenig. Nein, meine Herren, bitte, lassen Sie diese Auffassung weder im Lande noch bei unserer Lehrerschaft aufkommen. Es ist nicht nur besser wie nichts, sondern ich glaube, es ist recht viel er⸗ reicht (sehr richtig!), und wir wollen dafür der Instanz dankbar sein, die es ermöglicht hat, das auf den Etat zu bringen. Das Land und die Lehrerschaft und vor allen Dingen ich, werden Ihnen, meine Herren, von Herzen dankbar sein, wenn Sie durch Zustimmung zu dem Etat diesen wesentlichen Schritt in der Gehaltsverbesserung und Entwickelung unserer Lehrerschaft ratihabiren. (Bravo!)

Die weitere Berathung wird darauf vertagt. Schluß 3 ¾ Uhr

zu nennen.

dient der Betrieb des

„entfielen.

Zweite Beilage

1 8

en Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger

11““

der in den deutschen s

Berlin, Donnerstag, den 10. März

Deutsches Reich. 1 Uebersicht 1u

1

tätten bis Ende Februar 1892 vorgenommenen Ausprägungen von Reichsmünz

Goldmünzen

Silbermünzen

1) Im Monat Februar . 1892 sind geprägt Doppel⸗ Halbe

kronen Kronen rechnun t 2.

Kronen

Hiervon auf Privat⸗

ig

Es Fünfzig⸗ Zwanzig⸗ Fünf⸗ Hwei⸗ Fin⸗ Sunsäölg. 3* 198 Ir Ime Ei pfennig⸗ pfennig⸗

markstücke markstücke markstücke stücke stücke.

Kupfermünzen

Nickelmünzen

Zwanzig⸗ pfennigstücke

Fünf⸗ I Ein⸗ pfennigstücke pfennigstücke pfennigstücke t lt

Z pfennigstücke

Berlin 5 925 960 München. Muldener Hütte Stuttgart. Karlsruhe

5 925 960

35 000 205 486

24 824 70 4 707 65 1 800 3 540

Hamburg Summe 1.

5 925 960

2 Vorher waren geprägt*) 2 062 521 200[506 687 600] 27 969 9251275128840]76 621 270¹107 207 144[179 832 118

5 925 960

240 486 906 263

71 486 552 35 717 922

35 472 32

5 372 508 90

14 345 137

29 259 336 60

6 213 207 44

3) Gesammt⸗Ausprägung2 068 447 160506 687 600]127 969 92511281054800776 621 270107 447 630]180 738 381

4) Hiervon sind wieder eingezogen

5) Bleiben 2 600 117 120

1 195 180 1 782 260 10 125 2 067 251 980[504 905 340[27 959 800.

Ver 9.

März 1892.

giche den „Reichs⸗Anzeiger“ vom 10. Februar 1892 Nr. 36

71 486 552 35 717 922

8 653 502 5

4 005 284 —] 29 259 336 60

6 213 207 44 5 407 981:

)

14 345 137

15 60 1 227 70 427 10 30/98

9 182 3 502 EEEEEEEE

0[ 13 003 655 2 714 267

1505 25S J555515890

5 2193176 16 5 707 955

100 95

458 978 647,50

Hauptbuchhalterei des Reichs⸗Schatzamts.

Bie

111 621 132,1

47 608 087,2

Sttatistik und Volkswirthschaft.

Invaliditäts⸗ und Altersversicherung. Bei der Invaliditäts⸗ und Altersversicherungs⸗Anstalt Pommern sind im Monat Februar 212 Anträge auf Altersrenten eingegangen, davon sind 22 anerkannt und zur Zahlung angewiesen, 9 wurden als unbegründet abgelehnt und der Rest auf den Monat März übernom⸗ men. Anträge auf Invalidenrenten gingen 107 ein; davon sind 2 anerkannt und zur Zahlung angewiesen, 37 wurden als unbegründet abgelehnt, 2 fanden ihre Erledigung durch den Tod der Antragsteller, die übrigen wurden auf den Monat März übernommen. Deutscher Landwirthschaftsrath.

In der gestrigen Sitzung wurde über die Frage der Handels⸗ verträge und deren Beziehung zur Landwirthschaft verhandelt und, wie die Morgenblätter mittheilen, folgender Antrag des Herrn von Below⸗Saleske angenommen: „1) Im Hinblick auf das An⸗ halten der fremdländischen Concurrenz bleibt ein wirksamer Zoll⸗ schutz wie für die Industrie, so auch für die Landwirthschaft unent⸗ behrlich. Es ist daher unabweisbar, bei der gesetzlich vorgesehenen Bindung der Zolltarifsätze nach oben, jede weitere Abbröckelung der landwirthschaftlichen Schutzzölle auszuschließen. Die Ausfuhr für Vieh, Spiritus, Zucker und Stärke bedarf der entschiedenen Förderung. Im Interesse der Zuckerindustrie ist zu wünschen: „a. Abänderung des Zuckersteuergesetzes dahin, daß die offene Prämie bei der Ausfuhr so lange weiter gezahlt werde, bis die übrigen Zucker producirenden Länder bereit sind, ihrerseits alle Prämien zu be⸗ seitigen, b. Verbot der Fabrikation und Besteuerung des Saccharins“.

Weiter wurde folgender Antrag des Freiherrn von Hornstein (Binningen in Baden) angenommen: „Der deutsche Landwirthschafts⸗ rath billigt im wesentlichen den dem Bundesrath vorgelegten Gesetz⸗ entwurf, betreffend den Verkehr mit Wein u. s. w., und bittet um Herbeiführung gleichmäßiger Besteuerung und strenger Controle der Kunstweinfabrikation nach Art der badischen Vorlage.“

Professor Dr. Sering sprach alsdann über die Förderung der inneren Colonisation, und im Anschluß hieran wurde folgende Reso⸗ lution des Grafen Arnim⸗Schlagenthin angenommen:

„Gegenüber den mannigfachen Schwierigkeiten, mit denen die deutsche Landwirthschaft zu käampfen hat, den fortwährend steigenden Anforderungen an den Grundbesitz, ist die Steigerung der Leistungs⸗ fähigkeit derselben eine der wesentlichsten Staatsaufgaben. Zu⸗ diesem Zwecke ist es in erster Linie nothwendig, alle Hindernisse aus dem Wege zu räumen, welche den Grundbesitz hindern, die Fortschritte der modernen Technik, insbesondere auf dem Gebiete des Verkehrs⸗ wesens und der Kraftübertragung, sich nutzbar zu machen. Die Vorrechte, welche den Bergwerken bezüglich der Einrichtung von Ab⸗ fuhrwegen und Eisenbahnen gewährt worden sind, um deren Betrieb zu ermöglichen, sind daher dem Grundbesitz im allgemeinen zu gewähren. Es muß nicht bloß die Verwerthung der landwirthschaftlichen Producte, die Zufuhr der Rüben, Kartoffeln und des Brennmaterials zu den Fabriken und Holzabfuhr, sondern auch die bessere Ausnutzung aller anderen im Boden enthaltenen Schätze, wie Kalk, Thon, Kreide, Mergel, Torf, Kies, Braunkohle in jeder Weise erleichtert werden. Ebenso ist die bessere Ausnutzung der vorhandenen Wasserkräfte durch die neueren Kraftübertragungsmittel im Interesse der Landwirth⸗ schaft zu begünstigen. Im Anschlusse an die Beschlüsse des Königlich preußischen Oekonomie⸗Collegiums, betreffend die Ausbildung des Nothwegerechts zu Gunsten der Herstellung von Zugangswegen zu Wasserstraßen und Eisenbahnen wird daher es als dringend nothwendig bezeichnet, sobald als möglich eine gesetzliche Ausgestaltung des Nothwegerechts herbeizuführen behufs Anlage von Kleinbahnen, Kraft⸗ übertragungsanlagen, Zugangswegen zu Wasserstraßen und Eisen⸗ bahnen, jedoch unter Voraussetzung:

a. voller Entschädigung der Besitzer der betroffenen Grundstücke,

b. Sicherstellung derselben gegen alle Nachtheile,

c. Ausschluß bebauter Grundstücke, Gärten, Höfe und dergl. von dieser Legalservitut. 8 1

Da die Aufbringung der zur Anlage von Kleinbahnen erforder⸗ lichen Kapitalien, da wo es sich um kleine, nur einem bestimmten Interessentenkreise dienende Anlagen handelt, häufig schwierig ist, die

Form der Actiengesellschaft sich dafür oft nicht eignet, empfiehlt es sich, die Bildung von öffentlichen Genossenschaften auf dinglicher Grund⸗ lage zu ermöglichen.“

Wohlfahrtseinrichtung. Unter den Wohlfahrtseinrichtungen zu Gunsten der Arbeiter ver⸗ neuen Speisesaals neben der König⸗ lichen Eisenbahn⸗Werkstatt in Posen rühmlich erwähnt zu werden. Er gewährt 200 Personen Platz. Es sind Wärmevorrich⸗ tungen für zugetragene Speisen vorhanden, auch sind zu mäßigen Preisen Speisen und Getränke, mit Ausnahme von Spirituosen, ver⸗ täuflich. Zur Unterrichtsstatistik im Königreich Bayern für das Schuljahr 1889/90.

Ddie Zahl der für ganz Bayern ermittelten Werktags⸗Volks⸗ schulen betrug in dem Berichtsjahre 7198, wovon 325 oder 4,5 % auf die Städte (die unmittelbaren Städte rechts des Rheines und die elf größeren Städte der Pfalz) und 6873 oder 95,5 % auf das Land 7141 oder 99,2 % waren öffentliche, 57 oder 0,8 % Privat⸗

schulen. Nach dem confessionellen Charakter schieden sich die Schulen in 5075 oder 70,5 % katholische, 1902 oder 26,4 % protestantische, 134 oder 1,9 % simultane und 87 oder 1,2 % jüdische. Unterscheidet man die Schulen nach der Unterrichtseintheilung, so ergiebt sich, daß 6818 oder 94,7 % Ganzschulen, 330 oder 4,6 % Halbschulen und 50 oder 0,7 % gemischte Ganz⸗ und Halbschulen waren. Die Zahl der Klassen sämmtlicher Schulen betrug 13 140, wovon 2522 oder 19,2 % auf die Städte, 10 618 oder 80,8 % auf das Land entfielen. Die Zahl der an sämmtlichen Schulen wirkenden Lehrkräfte betrug 23 376, von denen 13 229 oder 56,6 % ordentliche Lehrer, 6008 oder 25,7 % Re⸗ ligionslehrer und 4139 oder 17,7 % Fachlehrer für Turn⸗, Zeichen⸗ und Arbeits⸗Unterricht waren. Von den ordentlichen Lehrern waren 11 458 oder 86 % männliche und 1771 oder 13,4 % weibliche, von den Fachlehrern 125 oder 3,0 % männliche und 4014 oder 97,0 % weibliche, während sämmtliche Religionslehrer dem männlichen Geschlechte angehörten. Der Confession nach waren von den 23 376 Lehrkräften 12 139 oder 51,9 % männliche katholisch, 5272 oder 22,6 % männ⸗ liche evangelisch, 178 oder 0,7 % männliche jüdisch und 5 oder 0,02 % männliche sonstiger Confession, 5108 oder 21,9 % weibliche katholisch, 668 oder 2,9 % weibliche protestantisch und 9 oder 0,03 % weibliche jüdisch. Von den ordentlichen Lehrkräften waren 971 oder 7,3 % geistlichen Standes, und zwar 31 oder 0,2 % männliche und 940 oder 7,1 % weibliche. Die Gesammtzahl der die Werk⸗ tagsschulen besuchenden Kinder betrug 834 829, von denen 140 340 oder 16,8 % auf die Städte und 694 489 oder 83,2 % auf das Land kommen. 409 087 oder 49,0 % gehörten dem männlichen, 425 742 oder 51,0 % dem weiblichen Geschlecht an. 591 825 oder 70,9 % waren katholischer, 235 886 oder 28,2 % prote⸗ stantischer, 6556 oder 0,8 % jüdischer und 564 oder 0,07 % sonstiger Confessionen Die Gesammtzahl der Feiertagsschüler betrug 307 748, wovon 34 784 oder 11,3 % auf die Städte, 272 964 ode

88,7 % auf das Land kamen. 135 358 oder 44 % waren männlichen und 172 390 oder 56 % weiblichen Geschlechts: 223 416 oder 72,6 % gehörten der katholischen, 82 735 oder 26,9 % der protestantischen, 1436 oder 0,5 % der jüdischen und 161 oder 0,05 % einer sonstigen Confession an.

An Fortbildungsschulen bestanden in Bavern im Schuljahre 1889/90 244 gewerbliche Fortbildungsschulen, darunter 197 selbständige und 47 mit Realschulen verbundene. Die Zahl der Schüler belief sich auf 30 783. An sämmtlichen gewerblichen Fortbildungsschulen wirkten 1493 Lehrkräfte, worunter 62 ausschließlich für diese Schulen an⸗ gestellt waren. Die Zahl der landwirthschaftlichen Fortbildungs⸗ schulen betrug 525 (darunter 12 Winterschulen) mit 10 276 Schülern und 822 Lehrern, darunter 7, die ausschließlich für diese Schulen angestellt waren. Waldbauschulen waren 5 mit 187 Schülern vorhanden, an

enen 25 Lehrer, darunter 10 ausschließlich für diese Schulen ange⸗ tellte, wirkten.

Von Mittelschulen waren vorhanden: 36 humanistische Gym⸗ nasien mit 906 Lehrkräften und 14 849 Schülern; 53 isolirte Latein⸗ schulen, darunter 10 mit privatem Charakter, mit 472 Lehrkräften und 3153 Schülern; 4 Realgymnasien mit 63 Lehrkräften und 452 Schülern; 57 Realschulen, davon 9 mit privatem Charakter, mit 834 Lehrkräften. 10 735 Schülern und 133 Hospitanten; 3 In⸗ dustrieschulen mit 50 Lehrkräften, 213 Schülern und 59 Hospitanten; 4 Baugewerksschulen mit 77 Lehrkräften und 1379 Schülern; 8 Handelsschulen, davon 4 mit privatem Charakter, mit 114 Lehrkräften und 1301 Schülern und 44 Hospitanten; 2 Kunstgewerbeschulen mit 44 Lehrkräften, 491 Schülern und 79 Hospitanten; 46 Präparanden⸗ schulen, davon 10 mit privatem Charakter, 289 Lehrkräften und 2025 Schülern; 19 Lehrer⸗ und Lehrerinnen⸗Seminarien, darunter 6 mit privatem Charakter, mit 203 Lehrkräften und 1024 Schülern; 14 Musikschulen, davon 6 mit privatem Charakter, mit 109 Lehr⸗ kräften, 1450 Schülern und 502 Hospitanten; 126 höhere Töchter⸗ schulen, davon 98 mit privatem Charakter, mit 1686 Lehrkräften, 13 034 Schülerinnen und 153 Hospitantinnen; 28 Frauen⸗Arbeitsschulen, darunter 27 mit privatem Charakter, mit 116 Lehrkräften und 2549 Schülerinnen; 4 Arbeitslehrerinnen⸗Seminare, alle mit privatem Charakter, mit 15 Lehrkräften, 63 Schülerinnen und 14 Hospitantinnen; die Kreis⸗Landwirthschaftsschule Lichtenhof mit 12 Lehrkräften und 80 Schülern; 4 Kreis⸗Ackerbauschuleu mit 41 Lehrkräften und 176 Schülern; die landwirthschaftliche Centralschule Weihenstephan mit 15 Lehrkräften, 74 Schülern und 9 Hospitanten; die Central⸗ Turnlehrer⸗Bildungsanstalt mit 4 Lehrkräften und 393 Schülern; 43 Fachschulen, die nicht unter die Fortbildungsschulen fallen, davon 13 mit privatem Charakter, mit 106 Lehrkräften, 2240 Schülern und 21 Hospitanten; 4 sonstige Privat⸗Lehrinstitute mit 21 Lehrkräften und 98 Schülern.

Bei den Hochschulen betrug die Zahl der Studirenden: an der Universität München im Winter⸗Semester 1889/90 3510, im Sommer⸗ Semester 1890 3573; an der Universität Würzburg im Winter⸗ Semester 1677, im Sommer⸗Semester 1660; an der Universität Erlangen im Winter⸗Semester 951, im Sommer⸗Semester 1011 an den sieben Lyceen im Winter⸗Semester 830, im Sommer⸗Semester 786; an der Technischen Hochschule in München im Winter⸗Semester 857, im Sommer⸗Semester 789; an der Akademie der bildenden Künste im Winter⸗Semester 369, im Sommer⸗Semester 322; an der Forst⸗ Lehranstalt Aschaffenburg im Winter⸗Semester 67, im Sommer⸗ Semester 62; an der Thierärztlichen Hochschule in München im Winter⸗ Semester 127, im Sommer⸗Semester 99. Promotionen wurden an den drei Universitäten während der genannten beiden Semester 542

8

vorgenommen, von denen 268 auf Bayern und 274 auf Nicht⸗Bayern kamen.

Die landwirthschaftlichen Vereine in Bayern.

Die Gesammtzahl der in Bayern im Jahre 1890 bestehenden landwirthschaftlichen Bezirksvereine betrug 227 mit ebensoviel Bezirks⸗Comités und 58 806 Mitgliedern, und zwar 40 mit 10 655 Mitgliedern in Oberbayern, 27 mit 7018 Mitgliedern in Niederbavern, 14 mit 6681 Mitgliedern in der Pfalz, 27 mit 5541 Mitgliedern in der Oberpfalz, 28 mit 5850 Mitgliedern in Oberfranken, 24 mit 7237 Mitgliedern in Mittelfranken, 34 mit 5628 Mitgliedern in Unterfranken und 33 mit 6840 Mitgliedern in Schwaben. Von landwirthschaftlichen Specialvereinen bestanden 1890 im Königreich Bayern: 17 Pferde⸗ zuchtvereine mit 3223 Mitgl.; 378 Rindviehzuchtvereine mit 18 869 Mitgl.; 70 Geflügelzuchtvereine mit 8165 Mitgl.; 288 Bienenzucht⸗ vereine mit 14 178 Mitgl.; 24 Molkereivereine mit 1862 Mitgl.; 82 Fischereivereine mit 6580 Mitgl.; 13 Hopfenbauvereine mit 1253 Mitgl.: 12 Weinbauvereine mit 1411 Mitgl.; 313 Obst⸗ und Garten⸗ bauvereine mit 23 679 Mitgl.; 344 Dreschmaschinengenossenschaften mit 5636 Mitgl.: 301 Viehversicherungsvereine mit 26 903 Mitgl.; 333 Kredit⸗, Darlehns⸗, Spar⸗ und Vorschußvereine mit 29 687 Mitgl., 119 Consumvereine mit 13 885 Mitgl.; 40 land⸗ wirthschaftliche Lese- und Ortsvereine mit 3468 Mitgl. und 15 sonstige Vereine mit 14 217 Mitgl. Pferdezuchtvereine fehlten in Oberfranken, Molkereivereine in Oberbayern, der Oberpfalz, Ober⸗ franken, Mittelfranken und Schwaben, Hopfenbauvereine in Nieder⸗ bayern, der Pfalz, Oberfranken und Unterfranken, Viehversicherungs⸗ vereine in Niederbavern, Consumvereine in Niederbayern, der Ober⸗ pfalz, Mittelfranken und Unterfranken, sonstige Vereine, wie Hagelversicherungsverein u. dergl. in Schwaben, Weinbauvereine gab es nur in Niederbayern, der Pfalz und Unterfranken.

Zur Arbeiterbewegung.

In Magdeburg fand am Dienstag eine Versammlung des dortigen Vereins unabhängiger Socialisten statt, in welcher der Ber⸗ liner Agitator Buhr sprach und nach der „Mgdb. Ztg.“ die Stellung der „Unabhängigen“ zur socialdemokratischen Partei erörterte; er be⸗ kämpfte, wie das auch in Berliner Versammlungen bereits geschehen ist, das Verhalten des socialdemokratischen Centralorgans „Vorwärts“ und der Parteiführer gegenüber den Ausschreitungen der Arbeitslosen. Es wurde beschlossen, in der nächsten Zeit eine große Volksversamm⸗ lung einzuberufen.

Aus Oppeln berichtet man dem „Vorwärts“, daß in der dortigen Friedländer'schen Bierbrauerei sämmtliche Böttcher ihr Arbeitsverhältniß gekündigt haben, angeblich weil sie zwei Stunden länger bei unverändertem Lohn arbeiten sollten.

In Leipzig haben Rath und Polizeiamt folgende von der „Lpz. Ztg.“ mitgetheilte Bekanntmachung erlassen: Um der augen⸗ blicklichen Nothlage der zur Zeit in Leipzig wohnhaften verdienstlosen Arbeiter abzuhelfen, haben wir die alsbaldige Inangriffnahme ver⸗ schiedener öffentlicher Arbeiten, soweit solche unter den jetzigen Witterungsverhältnissen möglich sind, beschlossen, auch eine unmittel⸗ bare Vertheilung von Brot an besonders Bedürftige vor⸗ genommen. Wir betonen aber, daß eine Wiederholung der letzteren Maßregel unthunlich ist, und daß alle, welche auch morgen und an den folgenden Tagen Arbeitsverdienst nicht finden können und keinen Unterhalt haben, sich an den Vorsteher des be⸗ treffenden Armendistricts zu wenden haben, der das Erforderliche sofort vorkehren wird. Die in solchem Falle gewährte Unterstützung gilt, soweit sie nicht an vom Armenamte Unterstützte gewährt wird, nicht als Armenunterstützung. Bei dieser Gelegenheit warnen wir aber auch nachdrücklich vor Wiederholung der Ansammlungen, die als ungesetzlich zu bezeichnen sind.

Hier in Berlin waren am Dienstag über 300 Plätterinnen versammelt, die, wie die „Voss. Ztg.“ berichtet, beschlossen haben, am 1. Mai eine Kundgebung zu veranstalten, die in einem Ausflug im Anschluß an die socialdemokratische Partei bestehen soll.

Wie ein Wolff'sches Telegramm aus Wien berichtet, hat sich das Hilfscomité für die Arbeitslosen gestern an den Minister⸗ Präsidenten Grafen Taaffe mit der Bitte um Zurücknahme des Verbots der Brotvertheilung gewandt. Das Comité wurde an den Statthalter verwiesen, der die Verdienste des Comités anerkannte, das Verbot jedoch unter Hinweis auf verschiedene Umstände für ge⸗ rechtfertigt erklärte. I

Einer Mittheilung des „Vorwärts“ zufolge befindet sich die ge sammte Belegschaft vom Wilhelmsschacht des Duxer Kohlenvereins im Ausstande. Am vergangenen Sonnabend wurde drei Arbeitern gekündigt, weshalb 39 Mann die Einfahrt ver⸗ weigerten; als auch diesen 39 Mann gekündigt wurde, erklärten sämmtliche Arbeiter der Nachtschicht, sie würden vor Zurücknahme der Kündigung nicht mehr arbeiten. 8 8

Die Eisenarbeiter der Grafschaft Süd⸗York shire traten am Montag in Sheffield zu einer Conferenz zu⸗ sammen, um zu der geplanten Einführung einer nationalen Sli ding Scale (gleitenden Lohnscala) Stellung zu nehmen. Sie faßten den Beschluß, einem derartigen Vorhaben nicht bei⸗ zutreten, da jedes daraufbezügliche Abkommen mit dem Süden den Interessen der Eisenarbeiter im Norden schaden würde.

Aus Newcastle on Tyne meldet ein Telegramm