1892 / 64 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 Mar 1892 18:00:01 GMT) scan diff

bestreite er also nicht. Was die Stellung seiner Partei zum Normal⸗ Etat betreffe, so werde sie ihn mit den Anträgen der Commission

ehmen. S— Korsch (cons): Der Finanz⸗Minister habe bei verschiedenen Gelegenheiten erklärt, daß der Normal⸗Etat einen Abschluß in der Gehaltsaufbesserung bilden und die Lehrer befriedigen solle. Er halte diesen Standpunkt nicht der Sachlage entsprechend. Die jetzige Lage der Lehrer entspreche nicht den socialen Anforderungen ihres Bil⸗ dungsganges. Daß man zuerst mit der Gehaltsaufbesserung der unteren Beamtenkategorien vorgehen wolle, könne kein Grund sein, jetzt eine nicht vollständige Aufbesserung der Lehrergehälter vorzu⸗ nehmen, da die höheren Lehrer unter allen anderen höheren Beamten im Gehalte zurückgeblieben seien. Da sein Antrag über die Gleichstellung der Lehrer mit den Richtern doch aussichtslos sei, so ziehe er ihn zurück, dagegen werde er mit einem Theile seiner Freunde der nationalliberalen Resolution zustimmen. Er erkenne mit vollem Danke an, daß der Normal⸗Etat eine wesentliche Verbesserung der Lehrer bedeute, aber er könne nicht anerkennen, daß es berechtigt sei, ihn als einen Abschluß der Aufbesserung der Lehrergehälter anzu⸗ ehen. Abg. von Bülow⸗Wandsbeck (freicons.): Er sei derselben An⸗ icht wie der Finanz⸗Minister, daß man nämlich bei der jetzigen Finanzlage nicht mehr, wie die im Normal⸗Etat geforderte Summe

die Aufbesserung der Lehrergehälter verwenden könne. Er sei aus

iesem Grunde formell gegen alle Anträge, welche die Einstellung einer höheren Summe nothwendig machten. Materiell könne er aller⸗ dings mit den Anträgen, die eine über den Normal⸗Etat hinausgehende Aufbesserung bezweckten, nur sympathisiren.

Abg. Rickert (dfr.): Seine Partei müsse es lebhaft bedauern, daß sie gezwungen sei, eine so wichtige etatsrechtliche Frage in dieser Hetze durchzupeitschen. Die Tragweite seines Antrags scheine am Donnerstag nicht richtig erkannt zu sein. Er verstehe sehr gut, daß der Finanz⸗Minister von der Erledigung dieser Frage bei dieser Ge⸗ legenheit nichts wissen wolle; er vertröste auf das Comptabilätsgesetz. Wie werde es aber dann werden? Dann berufe man sich einfach auf die Beschlüsse des Hauses vom heutigen Tage. Die Commision habe den Normal⸗Etat nur als Denkschrift aufgefaßt. Im ganzen Lande, auch auf conservativer Seite sei man anderer Meinung. Heute sei das Haus entschlossen, der Regierung zur freien Verfügung ein Pauschauantum von 1 400 000 zu bewilligen. Ueber die Art der Verwendung habe ja die Regierung ziemlich bindende Er⸗ klärungen abgegeben. Aber diese gälten nur für die jetzigen Minister, für ihre Nachfolger könnten die Herren nicht garantiren. In der Commission habe der Finanz⸗Minister sogar die formelle Zulässigkeit des Antrags bestritten. Er habe ferner die Consequenz gezogen, daß selbst bei Annahme seines (des Redners) Antrags das Haus ver⸗ pflichtet sei, den Normal⸗Etat in Pausch und Bogen anzunehmen. Er glaube, daß das frühere Mitglied des Hauses Dr. Miquel niemals den Ausdruck gebraucht haben würde, das Haus dürfe an dem Normal⸗Etat nichts ändern. Merkwürdig sei, daß der Vertreter des Finanz⸗Ministers in der Commission zwa as Recht des Hauses zu Aenderungen anerkannt habe, aber nur in der Richtung, daß eine Herabsetzung der Aufwendungen tattfinden solle. Warum wolle nun die Commission seinen Antrag nicht annehmen? Weil möglicherweise dann die ganze Sache cheitern könne. Er könne dieser Ansicht nicht beitreten, bis zur dritten Lesung würde sich die Regierung am Ende haben überzeugen lassen. Jetzt könne man nichts weiter als fromme Wünsche aus⸗ sprechen. Der Finanz⸗Minister Camphausen habe im Jahre 1872 ein ganz anderes Verfahren beobachtet als heute der Finanz⸗Minister Miquel. Der ganze Cultus⸗Etat sei ja eigentlich nichts als eine Summe von Vertrauenspauschguanten für den Minister und er wünsche, der Finanz⸗Minister kümmerte sich mehr um die Ausgaben des Cultus⸗ Ministers. Er habe zwar nicht gegen die beiden Herren am Re⸗ gierungstisch Mißtrauen, wohl aber gegen die ganze Regierung. Dieses Mißtrauen sei wohl gerechtfertigt. Er werde dem Cultus⸗Minister in dem Fa Hoerde zeigen, wie unbe⸗ gründet seine Angaben gewesen seien. Er habe sich in zicht weniger als vier Punkten geirrt. Der Cultus⸗Etat gebe nicht einmal Auskunft über den Etat der einzelnen Gymnasien. Hier werde durchgehends mit Pauschquanten gewirthschaftet. Wenn sonst der geringste Unterbeamte 6 Zulage erhalte, werde die Zu⸗ stimmung des Hauses verlangt. Hier solle es ein Pauschquantum von 1 400 000 zur Durchführung des Normal⸗Etats bewilligen. Das Ministerium könne machen, was es wolle. Das Haus möge sich nicht wundern, wenn es im nächsten Jahre lange Gesichter mache. Möglich sei es ja, daß dann die Minister, falls noch dieselben Personen an dieser Stelle stünden, erklärten, sie hätten die Sache genau im Sinne des Hauses geregelt. Doch darüber habe ja eine andere Stelle zu entscheiden. Das Haus könne viel wünschen, die Re⸗ gierung thue doch, was sie wolle. Sie sage, sie habe kein Geld. Wozu dann der Dombau? Das sei doch nicht so wichtig. Er mache dem Finanz⸗Minister den Vorschlag, doch das Geld für den Dombau zu dieser viel dringenderen Sache zu nehmen. Er werde für die Anträge Dürre und Korsch stimmen, damit die Regierung genöthigt werde, ihr früher gegebenes Versprechen zu erfüllen. Es liege das auch im Interesse des Ansehens der Re⸗ gierung selbst. Dann möchte er auch fragen, wie die Regierung sich binsichtlich der Zulage von 900 zu verhalten gedenke. Sei sie gewillt, lediglich die technische Befähigung als Maßstab zu nehmen? Er habe die Hoffnung, daß der Cultus⸗Minister lediglich die Leistungen der Lehrer und ihre Qualification berücksichtigen und nicht nach dem Spystem Puttkamer verfahren werde. Schweige der Minister, dann glaube er daraus entnehmen zu dürfen, daß seine Hoffnung berechtigt sei. Er hoffe auch, daß das Haus nicht geneigt sein werde, ohne jede Garantie das Pauschquantum von 1 400 000 zu bewilligen.

Finanz⸗Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Ich glaube den Herrn Abg. Rickert auch von Seiten der Regierung bezüglich seiner etatsrechtlichen Auffassung voll⸗ kommen beruhigen zu können, sodaß es einer ausdrücklichen Beruhigung durch die Redner des Hauses in dieser Hinsicht nicht bedarf. Ich habe in der Commission gestern vollkommen anerkannt und kann es hier nur wiederholen, daß eine formelle, verfassungsmäßige Berechtigung dieses hohen Hauses, den Antrag Rickert anzunehmen, in jeder Weise anzuerkennen ist. Darüber ist gar kein Streit, und der Herr Referent der Budgetcommission hat auch keineswegs namens der Budget⸗ commission eine andere Auffassung vorgetragen, sondern lediglich gemäß der Budgetcommission, wie ich auch diesen Standpunkt theile, die Unzweckmäßigkeit und Unnöthigkeit der Annahme dieses Antrags betont.

Der Abg. Rickert hat, wenn sein Antrag nicht angenommen würde, die Sachlage so dargestellt, als wenn nun die Regierung gar keine Verpflichtung hätte, als wenn die Regierung nur ein Pausch⸗ quantum bekäme, womit sie machen könne was sie wolle. Er hat zwar in seiner liebenswürdigen Weise uns nicht zugetraut, daß wir einen solchen Vertrauensbruch persönlich begehen würden; er hat aber ge⸗ meint, jede nachfolgende Regierung sei in keiner Weise gebunden. Meine Herren, das muß ich doch bestreiten. Ich habe zwar diesen Normal⸗Etat als eine Denkschrift bezeichnet. Ich habe damit aus⸗ drücken wollen: er ist, so wie er vorliegt, kein Gesetzentwurf, zu welchem Amendements gestellt werden können, und diesen Satz halte ich auch durchaus aufrecht. Aber er ist nicht bloß eine Denkschrift, die zu nichts verpflichtet, sondern eine Denkschrift, in der die Staats⸗ regierung als solche ausspricht, daß sie die von ihr ange⸗ forderte, wie Herr Rickert sagte, Pauschalsumme nach Maßgabe des Juhaltes dieser Denkschrift sich zu verwenden verpflichtet.

Meine Herren, wenn auf Grund dieser bewilligten Pauschalsumme der Herr Cultus⸗Minister in Verhandlung tritt mit den Patronaten

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der einzelnen Schulen und demgemäß neue Zuschüsse in die Etats der einzelnen Schulen eingestellt werden, und es wäre in einem solchen Etat der hier auf Grund der Denkfchrift in der einzelnen Schule durchzuführende Normal⸗Etat nicht vorhanden, so würde der Finanz⸗Minister die Be⸗ willigung von solchen Zuschüssen abzulehnen haben.

Eine klarere und bündigere Garantie kann doch gar nicht gegeben werden. Ich gehe aber noch weiter, es ist auch nicht zutreffend, daß die Ober⸗Rechnungskammer gar nicht in Frage kommt. Sie ist in der Lage, sich jeden Special⸗Etat einer bestimmten Schule vorlegen zu lassen, und sehr häufig, wenn sie nicht die Revision an eine unter⸗ geordnete Behörde delegirt, zieht sie Special⸗Etats einzelner Schulen vor sich selbst. Sie würde also in der Lage sein, auch ihrerseits zu prüfen, ob der fragliche Normal⸗Etat in dem Special⸗Etat einer be⸗ stimmten einzelnen Schule durchgeführt wird.

Ich möchte also durchaus nicht diese Befürchtung oder Anschauung aufkommen lassen, als wenn keine Verpflichtung bestände. Es ist zwar kein Gesetz, aber eine Menge derartiger gegenseitiger Ueberein⸗ kommen werden thatsächlich geschlossen zwischen der Regierung und dem Landtage bei Gelegenheit der Etatsberathung, und sie sind bindender Natur.

Warum nun aber der Antrag Rickert weder zweck⸗ mäßig noch nöthig ist, auch das ist zutreffend schon vom Herrn Berichterstatter der Budgetcommission ausgeführt worden, weil dann der ganze Normal⸗Etat als solcher ein Ganzes wird und jede Einzelbestimmung das Ganze bedingt. Wenn hier eine Abänderung gemacht würde, beispielsweise eine Erhöhung, zu deren formeller Be⸗ schlußfassung der Landtag auch berechtigt ist, die aber keine Kraft ge⸗ winnt, so lange die Staatsregierung nicht zustimmt, wenn in einem Einzelpunkt eine Erhöhung beschlossen würde ohne Zustimmung der Staatsregierung, so wäre der ganze Normal⸗Etat in Frage gestellt, was doch keineswegs gewollt sein wird auf irgend einer Seite.

Meine Herren, wie wird sich nun weiter die Sache praktisch ge⸗ stalten? Diese ganze Summe, wie sie hier als Gesammtsumme in den Etat eingestellt wird, wird im nächsten Jahre verschwunden sein. Auf Grund der Verhandlungen, die der Cultus⸗Minister mit den einzelnen Instituten führt, wird diese Gesammtsumme vertheilt wer⸗ den auf die Special⸗Etats der einzelnen Institute, und dann liegt die Sache genau so, wie die Bewilligungen überhaupt liegen für die ge⸗ sammten Schulen, die wir heute im Etat haben. Wie der Herr Abg. Rickert schon ausgeführt hat, ist dann in dieser Beziehung nicht die mindeste Aenderung mehr vorhanden.

Ich glaube wirklich, es hat die ganze Frage eine praktische Be⸗ deutung in keiner Weise. Ich bin überzeugt, es wird keine preußische Regierung gefunden werden, aus welchen Personen sie auch besteht, welche es unternehmen wollte, nachdem sie auf Grund einer bestimm⸗ ten Darlegung Gelder vom Landtag bewilligt erhalten hat, dieselben in anderer Weise zu verwenden. Das wäre ein solcher Vertrauens⸗

bruch, welchen ich gar nicht mit Namen bezeichnen kann.

Was nun die Frage der Erhöhung betrifft, so thabe ich schon soeben ausgesprochen, daß eine formale Berechtigung, Bedingungen zu st d

ellen oder auch jede Etatsposition zu erhöhen, seitens des Landtags urch die Verfassung nicht ausgeschlossen ist. Aber ebenso wenig wird eine verfassungsmäßige Bestimmung gefunden werden können, nach welcher die Staatsregierung verpflichtet wäre, von dieser erhöhten Creditbewilligung Gebrauch zu machen; dann entsteht aber die Gefahr einer Meinungsverschiedenheit, die unbedeutend ist in dem einzelnen Punkte, die aber gefährlich ist, wenn sie das Ganze betrifft. Herab⸗ setzungen kann der Landtag zweifellos jederzeit mit bindender Kraft für die Staatsregierung vornehmen, denn dann ist die Creditbewilligung um diesen Betrag geringer geworden.

Der Herr Abg. Rickert hat nun hervorgehoben, es habe gerade die Finanzverwaltung ein besonderes Interesse, eine feste Position gegenüber dem Cultus⸗Minister zu erhalten, bezw. sie zu erringen. Nun, ich glaube, daß meine Herren Collegen sich über die, wie der Herr Abg. Rickert sagt, angemessene Eindringlichkeit der heutigen Finanzverwaltung gerade nicht beklagen. Im Gegentheil, die Noth der Zeiten zwingt heute die Finanzverwaltung, in manchen Dingen viel schärfer zuzusehen und vorzugehen, als es in Zeiten des Ueber⸗ flusses der Fall ist. Soweit ich Klagen gehört habe, habe ich nur darüber Klagen gehört, daß ich in dieser Beziehung zu weit ginge. (Heiterkeit.) Ich stehe auch ganz auf dem Standpunkt des Herrn Abg. Rickert, daß die Finanzverwaltung in allen diesen Dingen ihren besten Bundesgenossen im Landtage zu suchen habe und in der Regel auch finde. Und wenn heute das Comptabilitätsgesetz nicht vorliegt, so liegt das eben daran, daß naturgemäß diese Interessen der Finanzverwaltung nicht immer im vollen Einklang stehen mit den Wünschen und der bisherigen Praxis in anderen Ressorts, und daß es nicht leicht ist, in dieser Beziehung ein Einverständniß herzustellen. Ich hoffe aber doch, daß es, wenn auch nicht in dieser Session, so doch in der nächsten Session zu der Vorlegung dieses höchst wichtigen Gesetzes kommen wird. Ueber den Inhalt brauchen und können wir uns heute ja noch nicht unterhalten.

Ich kann Ihnen nach allem diesem, wo, glaube ich, sich klar herausgestellt hat, daß von einer verfassungsmäßigen Controperse im vorliegenden Falle gar nicht die Rede ist, sondern es sich nur um Zweckmäßigkeitsfragen handelt, nur dringend rathen, den Anträgen der Budgetcommission, denen die Staatsregierung sich anschließt, gemäß zu beschließen. Ich glaube, Sie werden dadurch nichts sich und ihren Rechten vergeben, dagegen aber eine größere Garantie haben, daß ohne Schwierigkeiten dieser Normal⸗Etat, der aller Wege so erwünscht ist, zur baldigen Ausführung gelangt.

8 Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Graf von

Meine Herren, ich will meinerseits in eine Erörterung der etats⸗ und verfassungsrechtlichen Frage über den Antrag Rickert nicht eintreten. Ich möchte nur unmittelbar nach den Aeußerungen meines Herrn Kollegen die Erklärung abgegeben, daß ich mich hinsichtlich des Ihnen vorgelegten Normal⸗Etats auch meinerseits ganz in derselben Weise für gebunden erachte, wie dies der Herr Vertreter der Finanzverwaltung für sich ausgesprochen hat. Ich hatte gestern schon der Herr Abg. Rickert hat das ja in seiner Rede erwähnt in der Budgetcommission dieses hohen Hauses die Erklärung abgegeben, daß ich es mir gar nicht anders denken könnte, als daß, wenn die 1 400 000 bewilligt würden, ich damit die Ermächtigung, aber auch gleichzeitig die Pflicht erhielte, nach Maßgabe der Bestimmungen des Normal⸗Etats nunmehr an die Ausführung der Verwendung dieser 1 400 000 heranzugehen; und daß es meine Aufgabe sein würde,

bei den sehr zahlreichen und vielfältigen Verhandlungen, welche g sowohl auf die rein staatlichen, wie auf die subventionirten Anstalie beziehen, überall die Grundsätze, welche in diesem Normal⸗Etat 8 8 b sind, stricte zur Anwendung zu bringen. Damit erledigt sich 8 ich, auch die Frage, welche der Abg. Rickert bezüglich der 8 an Bedeutung der Angelegenheit gestellt hat. Ich kann mir get vorstellen, daß bei der Anwendung dieser Grundsätze irgendwie 8g. der politischen Stellung des einzelnen Lehrers gefragt wird. Es bn. ja auf der Hand, was sollen wir denn machen? Wir prüfen Mxeee- welches Dienstalter haben die betreffenden Herren, und in Se--8 Gehaltssatz rücken sie infolge dessen ein. Daß damit eine Prüfung auch der anderen Thätigkeiten verbunden sein würde, liegt ganz Ene. halb des Kreises der Erwägungen. 3

Meine Herren, dann gestatte ich mir noch, auf einen Punkt ein⸗ zugehen, den eben schon mein Herr College erwähnt hat. Wenn 8 Herr Abg. Rickert der Meinung ist, daß die ganze Summe, welche zur Durchführung des höheren Unterrichts im Cultus⸗Etat dem Unter⸗ richts⸗Minister bewilligt werde, eine lediglich nach seiner Willkür 2

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vertheilende Pauschalsumme sei (Zuruf des Abg. Rickert) nein auch Ihnen gegenüber so ist dies thatsächlich völlig unrichtig; diese Summen werden auf Grund von Etats verwendet, welche unter Mit⸗ wirkung des Finanz⸗Ministers festgestellt werden. Diese Etats werden von der Ober⸗Rechnungskammer revidirt in der Form, daß aus allen Provinzial⸗Schulbezirken Stichproben entnommen werden, und bei einzelnen bedeutenderen Anstalten aber, wie beispielsweise Schulpforta, den Franke'schen Stiftungen und einigen anderen ich kann sie im Augenblick nicht alle aufzählen sogar jährlich eine genaue Prüfung der Rechnungen stattfindet. Ich kann mir nicht denken, daß, wenn die Ober⸗Rechnungskammer dabei in irgend einer Weise Verwendung finden sollte, welche von den ver⸗ fassungsmäßigen Grundsätzen abweichen, sie nicht auch dem hohen Hause ihre Wahrnehmungen zur Kenntniß bringen würde.

Endlich, meine Herren, die sogenannte freie Bewegung, die dieser be⸗ denkliche Cultus⸗Etat dem Minister giebt! Meine Herren, wer weiß, wie tief mein verehrter College in jede Detailfrage beim Cultus⸗Etat hinein⸗ blickt, wie es oft eine wahre er nimmt es mir nicht übel Sissyphus⸗ arbeit ist, um auch nur ein paar Groschen, ein paar Mark für einen ganz nothwendigen und nützlichen Zweck herauszuschlagen, der wird gewiß von einem Mangel an Eindringlichkeit der Finanzverwaltung im preußischen Staate nicht sprechen können. Fast täglich treten eine Menge von Wünschen aus dem Lande an mich heran; ich werde mit einer großen Zahl von Besuchen im Laufe des Jahres beehrt, die mir die dringendsten Gesuche aussprechen, meistens von eminenter Nützlichkeit, denen ich nach jeder Richtung hin förderlich sein möchte. Aber hier liegt der Haken unter dem Kastanienwäldchen; (Heiterkeit), und bei diesen Unterredungen finde ich denn in, der Beurtheilung der Mit⸗ wirkung des Finanz⸗Ministers eine ganz andere Kritik als der Herr Abg. Rickert eben gegeben hat, da wird behauptet: der Cultus⸗Minister möchte viel freier sein; es sei empörend, daß ein Mann, der so ideale und wichtige Interessen im Staate zu vertreten habe, wegen solcher Lappalien sich noch mit seinen Collegen verständigen müsse. (Heiter⸗ keit. Zuruf.) Ich habe ja gesagt, Herr Rickert: über die Ver⸗ fassungsfrage spreche ich nicht, ich schildere nur thatsächliche Vorgänge.

Da ich gerade das Wort habe und Ihre Zeit später nicht noch⸗ mals in Anspruch nehmen möchte, so bitte ich, mir noch ein paar kurze Ausführungen auf die Rede des Herrn Abg. Dr. Schultz (Bochum) zu gestatten. Es liegt mir namentlich am Herzen, dem ge⸗ ehrten Herrn Abgeordneten gegenüber darauf hinzuweisen, daß die Ausführungen, welche er bezüglich der Lehrerschaft zweier Provinzen ich glaube, es waren Westfalen und Schleswig⸗Holstein ge⸗ macht hat, doch für die Gesammtkritik der Vorschläge der Regierung nicht maßgebend sein können. Meine Herren, die Thatsache ist doch unwiderleglich, daß den höheren Lehrern des preußischen Staats vom 1. April ab 4 Millionen Mark mehr am Gehalt zu gute kommen sollen, als sie bis jetzt haben. Diese Thatsache wird nicht be⸗ stritten werden können. Ist diese Thatsache aber richtig, so kann un⸗ möglich die Erhöhung sich im Durchschnitt nur auf 52 belaufen. Das ist ja richtig, daß die Untervertheilung dieser 4 Mill. Mark für den einzelnen Lehrer sich ganz verschieden gestaltet. Wir haben glücklicherweise eine große Zahl von Lehrern, welche jetzt schon in höheren Besoldungsstufen stehen und welche nach den Grundsätzen des Normal⸗Etats entweder gar keine oder nur eine ganz verschwindende Aufbesserung erfahren. Dann haben wir aber die große Zahl der⸗ jenigen, welche nach den bisherigen Grundsätzen, wonach eben ein Anf⸗ rücken nach dem Dienstalter nicht stattfand, eine sehr erhebliche Auf⸗ besserung erfahren; und das waren gerade die Nothleidenden. Denen kommt es zu gute. Also eine so durchschnittliche Berechnung, welche der Herr Abg. Schultz über diese Summe aufgemacht hat, ist, glaube ich, an sich nicht richtig und schief. Die Sache ist, wenn man die Berechnung für einen kleineren Bezirk macht, nicht völlig zutreffend. Wolle sich der verehrte Herr Abgeordnete doch vergegenwärtigen, daß künftig die Lehrerschaft des ganzen Staats von unten bis oben rangirt und es allerdings vorkommen kann, daß in einer Provinz, wo zufällig jüngere Lehrkräfte sind, daher auch im Durchschnitt dieser Provinz nur die minderen Gehaltssätze zur Anwendung kommen. Dafür wird aber in einer anderen Provinz das Umgekehrte stattfinden.

Nun will ich aber ich weiß nicht, ob der Herr Abgeordnete das selbst hervorgehoben hat, ich konnte ihn nicht in allen seinen Aus⸗ führungen verstehen noch auf einen anderen Gesichtspunkt hinweisen, der ihn ja in seinen Ansichten unterstützt. Er ging, glaube ich, von von der Ansicht aus, nicht alle Lehrer erreichten überhaupt die Maximal⸗ sätze der Dienstalterszulagen, und wies darauf hin, daß man in dieser Beziehung die Lehrer früher in den Genuß des Gehalts und früher auch in die Altersstufe bringen müßte. Ja, die frühere Anstellung ist doch eben abhängig von der Zahl der disponiblen Stellen. Da be⸗ finden wir uns wieder in dem schwierigen Zirkel, aus dem man nicht herauskommt. Wir haben eben thatsächlich eine zu große Zahl von Anwärtern für die vorhandenen Stellen, und so lange dieser Uebelstand besteht, wird man aus einer zu späten Anstellung nicht herauskommen. Daß aber eine Dienstaltersscala, welche nach 27 Jahren Dienstalter das Maximalgehalt erreichen läßt, eine unzweckmäßige Einrichtung wäre, das wird auch der verehrte Herr Abgeordnete nicht behaupten wollen; und wenn ich meinerseits gern anerkenne, daß der schwer und aufreibende Beruf des Lehrers vielleicht einen höheren Prozentsatz früher überaltert und dienstunfähig macht, wie es in anderen Berufszweigen der Fall sein mag ich weiß nicht, ob das statistisch nachgewiesen ist, (Zurufe links) es ist also nicht nachgewiesen, dann kann auch dieser Gesichtspunkt fallen; aber auch

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wenn es wäre, dann träte der Fall ein: für Uebernahme gewisser idealer Aufgaben muß man eben persönliche Opfer bringen. 1

Ich komme nun noch auf einen Punkt, welchen der Herr Ab⸗ geordnete erwähnte. Er sagte, eine befriedigende Lösung der ganzen gehrergehaltsfrage ist nur möglich mit der Verstaatlichung sämmtlicher bäherer Lehranstalten. Diese Verstaatlichung ist nach seiner Meinung einmal im ausgleichenden Finanzinteresse nothwendig, zweitens aber nothwendig, weil nur dann die Lehrer eine einheitliche Altersgenossen⸗ schaft bilden und nur dann allen ihren berechtigten Wünschen Rech⸗ nung getragen werden kann. Meine Herren, das ist doch, glaube ich, ein Ziel, welches nicht ganz richtig gesteckt ist. Es giebt eine Reihe von Communen, bei denen auch ich der Meinung bin, daß die Be⸗ mründung eigener höherer Lehranstalten nicht angezeigt war, und ich wil Ihnen zugeben, daß in einer Zeit, in der unsere Pläne auf allen Gebieten, wirthschaftlichen wie idealen, ungeheuer hoch gingen, vielfach bei der Begründung der Lehranstalten gegen diesen Grundsatz gefehlt ist, ssehr richtig!) und daß wir an der Thatsache des Fehlens gegen diesen Grundsatz noch heute kranken aber, meine Herren, nicht etwa bloß bezüglich der ungenügenden Regulirung der Gehaltssätze der Lehrer, sondern auch noch auf anderen sehr wichtigen Gebieten. Eine ver⸗ nünftige Ordnung unseres höheren Schulwesens ist mit dieser ganz willkürlichen Gründung höherer Schulen, wie sie damals stattgefunden, aar nicht vereinbar. (Beifall.) Andererseits, meine Herren, giebt es doch auch eine große Zahl von Communen, und die möchte ich nicht bloß nach ihrer Seelenzahl, die sie enthalten, gruppiren, sondern ich kann mir auch andere Kriterien denken welche mit vollem Recht eigene Lehranstalten haben wollen, sie vorzüglich leiten, vorzüglich unterhalten, und welche auch nicht bloß ein nobile officium, sondern auch eine ganz rein äußerliche Pflicht haben, dies zu thun

Diesen Communen nun von vornherein die Möglichkeit eigener Lehr⸗

anstalten abzuschneiden, würde ich für unrichtig halten. Ich würde nur meinen, daß es Aufgabe der Unterrichtsverwaltung ist, in allen diesen Fällen darauf zu halten, daß die Anstalten bezüglich ihrer Lehrer Gehaltssätze verwenden, welche dem Beruf und den Pflichten des Standes angemessen sind. (Sehr gut!)

Nun, meine Herren, bei der ganz überwiegenden Mehrzahl der⸗ jcnigen Communen, welche ich hiermit bezeichnet zu haben glaube, ist dus letztere nicht nöthig. Sie müssen nicht vergessen, daß wir auch in Preußen eine Reihe von Anstalten haben, und zwar städtische Anstalten, an denen die Lehrer heute schon besser besoldet werden, als 8 den staatlichen Anstalten nach dem künftigen neuen Normal⸗Etat. Es beweist dies auf das schlagendste, daß das Bewußtsein in der Be⸗ völkerung für die Nothwendigkeit einer angemessenen Salarirung der Lehrer an den höheren Anstalten lebendig ist auch in denjenigen Kreisen, die in diesen Dingen zu entscheiden haben, und daß da, wo dies nicht der Fall ist, eine regulirende Thätigkeit meistens ihr Hemm⸗ niß in der mangelnden finanziellen Kräftigkeit findet. Hier also wird einmal finanziell Hilfe bringend, andererseits aber auch regulirend ein⸗ zugreifen sein in dem Sinne, wie der Herr Abg. Kropatscheck seiner⸗ seits vor einigen Tagen angedeutet hat.

Wenn nun der Herr Abgeordnete gegen die jetzige Form der Unterstützung die Bemängelung erhob, daß notorisch reiche Gemeinden große Zuschüsse erhielten, andere bedürftige keine, so, glaube ich, ist as wohl am einzelnen Fall kaum nachzuweiseu. Mir ist wenigstens kein einziger derartiger Fall bekannt, und der Herr Abgeordnete ha vielleicht nicht in Rechnung gezogen, daß wir auch gegen eine Reihe von höheren Lehranstalten staatlicherseits Verpflichtungen haben, die nicht die Zuschüsse als eine Unterstützung wegen mangelnder Leistungs⸗ fähigkeit charakterisiren, sondern die auf alten Titeln und Observanzen beruhen. Ich glaube, daß das gerade ein Punkt ist, den mein ver⸗ ehrter Kollege von der Finanz mir niemals durchgehen lassen würde, denn er prüft jeden Zuschuß irgend welcher Art, und wo nicht absoluteste Leistungsunfähigkeit nachgewiesen wird, ist es mir wenigstens noch niemals gelungen, irgend etwas durchzusetzen. (Heiterkeit. Bravo!)

Abg. Schmelzer (nl.): In dem Normal⸗Etat sei eine Gruppe von Schulbeamten schlecht weggekommen, die gerade die wichtigsten Aufgaben hätten. Er meine die Provinzial⸗Schulräthe. Sie stünden ungefähr den Directoren gleich und kämen ihnen im Maximalgehalte gleich. Dadurch aber, daß letztere freie Wohnung hätten, ständen sie ünen nach. Wenn man bedenke, welch große Arbeit jetzt in diesen sccs Wochen den Schulräthen zufalle, jetzt in der Zeit, wo sie zur Abhaltung der Abiturienten⸗Examina von Ort zu Ort reisen müßten, so müsse man anerkennen, daß sie auch entsprechend ihrer größeren Arbeit eine höhere Besoldung und auch einen höheren Rang ver⸗ dienten. Er wolle nur noch bemerken, daß auch die Directoren an den Anstalten in kleineren Städten nicht in genügender Weise berücksichtigt seien. Gerade diese aber hätten große Mühe, nicht deshalb, weil sie einige Stunden mehr zi ertheilen hätten, sondern weil sie durch die zahlreichen auswärtigen Schüler mehr Arbeit hätten. Wenn von einer Gleichstellung der Lehrer der höheren Lehranstalten mit den Richtern erster Instanz gesprochen werde, so bemerke er, daß diese ja beinahe, wenn auch nicht vollkommen erreicht werde. Was endlich die Stimmung in den betreffenden Lehrerkreisen gegenüber diesem Normal⸗Etat an⸗ lange, so sei anfangs, als die Vorlage eben erst in den Zeitungen besprochen worden sei, eine ziemliche Unzufriedenheit bemerkbar ge⸗ wesen, diese Unzufriedenheit sei aber jetzt, da eine einsichtspollere und eingehendere Beurtheilung Platz gegriffen habe, einer dankbaren An⸗ erkennung gewichen, und er freue sich, dies constatiren zu können.

Abg. von Czarlinski (Pole): Auch seine Freunde hätten volle Sympathie mit den Bestrebungen, welche auf eine Besserung der Lage der Lehrer an höheren Anstalten hinausgingen. Bei dieser Gelegenheit möchte er auf eine Aeußerung des Cultus⸗Ministers zurück⸗ kommen, daß es bedenklich sei, den Lehrer ganz von der Heimath zu trennen, welcher er entsprossen sei. Er habe danach die Hoffnung, daß der Minister auch den Elementarlehrern diese Gunst zu theil werden lassen werde. Dann wünschten seine Freunde daß für die Hilfslehrer besser gesorgt werde. An der Erhöhung des Schulgeldes könnten sie gar keinen Geschmack finden, sie bilde für die unteren und mittleren Stände eine wesentliche Erschwerung bei der Erziehung der Kinder. Es mache doch einen schlechten Eindruck, wenn man mit einer Hand gebe und mit der andern nehme. Man möge doch den Hundert⸗ Millionenfonds der Ansiedlungs⸗Commission nehmen und ihn den Lehrern geben. .

Abg. Sperlich (Centr.) erklärt, daß er seine Anträge zurück⸗ ezogen habe, weil er h überzeugt habe, daß sie eine wesent⸗ iche Erhöhung der Ausgaben verursacht haben würden. Nach den

rklärungen des Finanz⸗Ministers seien die Anträge aussichtslos. Er komme daher nicht mehr darauf zurück, sondern werde für die Anträge der Commission stimmen. 1“

Abg. Francke⸗Tondern (nl.): In der Commission sei der Normal⸗Etat Paragraph für Paragraph durchberathen worden und hätten daher auch Abänderungsanträge dazu gestellt. werden können. Er möchte die Regierung bitten, daß sie, wenn sie wieder solche Vor⸗ agen einbringe, sie früher, möglichst schon zur ersten Lesung des Etats, zugehen zu lassen, damit, wenn Abänderungsanträge gestellt würden, die Vorlage drei Lesungen hier und im Herrenhause durchmachen könne. Er fürchte, daß, wenn das mit dem vorliegenden Normal⸗ Etat geschehe, die Vorlage diesmal überhaupt fallen könne. Der

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Antrag Rickert sei an sich zukäßg, darüber sei kein Zweifel in der

Commission gewesen, aber aus obigem Grunde jest unpraktisch.

Abg. Rickert (dfr.): e d wichtige Frage lediglich aus augenblicklichen O j jetzt nicht zur Entscheidung kommen könne. So sehr er dankbar sei für die bindende Erklärung des Finanz⸗Ministers, so wenig könne er anerkennen, daß dadurch ein Nachfolger des Finanz⸗ oder des Cultus⸗Ministers irgendwie gebunden sei. Es handele sich hier lediglich um eine persönliche Ver⸗ trauensfrage. Auch die eindringliche Beschäftigung des Finanz⸗ Ministers mit den Angelegenheiten des Cultus⸗Ministeriums, was eine Angelegenheit innerer Natur zwischen beiden Ministerien sei, sei für das Haus keine Garantie; denn für das Haus sei nur maßgebend die Ober⸗Rechnungskammer, welche nur Abweichungen vom Gesetze, von den bewilligten Titeln und den dazu beschlossenen Bemerkungen zur Sprache bringen könne, aber keine Abweichungen von einer Denkschrift. Er hoffe, daß das Haus im nächsten Jahre beschließen werde, daß für die höheren Lehranstalten, soweit sie staatlicher Natur seien, ihm Spezial⸗Etats vorgelegt würden, nicht bloß in der Uebersicht, wo sie eine Bedeutung gar nicht hätten. Es sei im Hause über einige Fragen vielfach Unklarheit vorhanden, die nur beseitigt werden könne dadurch, daß im Dispositiv der Cultus⸗Etat einer durchgreifenden Reform unterzogen werde. 1 1

Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Germar: Die Frage der Vorlegung von Spezial⸗Etats könne bei diesem Titel doch kaum erledigt werden. Die geforderten Summen würden nach Maßgabe der bei⸗ gegebenen Erläuterungen den einzelnen Gymnasien überwiesen, das Cultus⸗Ministerium behalte nicht einen Pfennig davon. Uebrigens sei zwischen dem Hause und der Regierung im Jahre 1879 eine Ver⸗ einbarung getroffen worden, daß bezüglich der Etats der höheren Lehr⸗ anstalten so wie jetzt verfahren werden solle,

Die Discussion wird geschlossen.

Abg. Rickert (dfr.): Er bedaure, daß für diese wichtige Frage im Haufe so wenig Interesse vorhanden sei. Er habe nicht behauptet, daß er der Regierung einen Vorwurf daraus mache, daß sie so vorgehe, wie jetzt, in der Aufstellung des Gymnasial⸗Etats. An diesem Fall trete eclatant hervor, wie nothwendig eine abgeänderte Auf⸗ stellung des Cultus⸗Etats sei.

In der Abstimmung wird darauf der Antrag der Budget⸗ eommission angenommen und außerdem gegen die Stimmen der Conservativen und einiger Centrumsmitglieder fofgender Antrag des Abg. Dürre (nl.): 8

„Die Staatsregierung aufzufordern, die mit dem Normal⸗ Etat herbeigeführten Verbesserungen in den Einkommensverhält⸗ nissen der Lehrer an den höheren Lehranstalten als abgeschlossen nicht zu erachten und gelegentlich der allgemeinen Aufbesserung der Beamtengehälter weiter zu führen.“

Die in Bezug auf den Normal⸗Etat eingegangenen Peti⸗ tionen werden für erledigt erklärt. 8*

Für die Provinzial⸗Schulräthe (Kap. 117, Titel 1) ist eine E16.“ von je 150 im Etat vorgesehen, und zwar als Folge der Gehaltsaufbesserung für die Direc⸗ toren. Die Commission beantragt die Bewilligung dieser Mehr⸗ forderung.

Abg. Dr. Kropatscheck (cons.): Nachdem durch den Normal⸗ Etat die Gehälter der Gymnasial⸗Directoren erhöht worden seien, hätten auch die der Provinzial⸗Schulräthe erhöht werden müssen, aber noch seien sie schlechter besoldet, als die Gymnasial⸗Directoren. Unter diesen Umständen werde es immer schwerer, tüchtige Directoren zu finden, die bereit seien, diese Stellen zu übernehmen, zumal auch ihre Rangstellung keine glänzende sei; man solle das Gehalt der Provinzial⸗ Schulräthe erhöhen und mindestens der Hälfte von ihnen den Rang der Ober⸗Regierungs⸗Räthe verleihen; auch sei es wünschenswerth, zu Dirigenten der Provinzial⸗Schulcollegien nicht immer Juristen, sondern auch Schulräthe zu ernennen, geeignet würden sie dazu sein.

Abg. Schmelzer (nl.): Auch er wünsche, daß schon im Inter⸗ esse der höheren Schulen die Stellung der Provinzial⸗Schulräthe eine andere werde. Wenn jetzt eine Stelle als Provinzial. Schulrath frei werde, reisten die Räthe des Ministeriums im ganzen Lande herum, bis sie einen Gymnasial⸗Director fänden, der bereit sei, Provinzial⸗Schulrath zu werden. Er wünsche, daß mehr Mathematiker und Naturwissen⸗ schaftler Provinzial⸗Schulräthe würden, damit der Unterricht in den betreffenden Gegenständen besser revidirt werden könne. Aus dem⸗ selben Grunde wünsche er, daß der Religionsunterricht statt von den Superintendenten von Theologen, die früher an Gymnasien beschäftigt gewesen seien, revidirt werde.

Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Graf von Zedlitz:

Meine Herren! Die Ausführungen der eben gehörten Herren Redner bewegten sich auf einem Gebiete, das ja selbstverständlich außerordent⸗ lich sompathisch dem Ohre des Cultus⸗Ministers gegenüber anklingt, was aber nur zur Durchführung gebracht werden kann, wenn ganz erhebliche finanzielle Opfer dafür bereitgestellt werden. Ich erkenne nach verschiedenen Richtungen hin an, daß die jetzigen Zustände be⸗ züglich der Beamtenkategorie, von der hier die Rede war, nicht befriedigende sind und daß ich ihnen von Herzen eine Aufbesserung sowohl ihres Gehaltes wie ihrer Rangstellung wünsche. Aber das muß ich doch auch aussprechen: bisher ist es noch immer gelungen, ganz hervorragend tüchtige Leute auch aus den Kreisen der Directoren als Provinzial⸗Schulräthe zu gewinnen, und ich hoffe, daß das auch künftighin der Fall sein wird. Finanziell erschwert wird es allerdings mit der Annahme der jetzigen Bestimmungen im Normal⸗Etat. Aber so liegt die Sache wirklich nicht, wie es eben geschildert wurde, als ob die Räthe des Ministeriums im ganzen Lande herumreisen müßten, um einen geeigneten Provinzial⸗Schulrath zu finden. Ich glaube, bis⸗ her haben sich immer noch recht tüchtige Herren dazu bereit gefunden, ohne daß wir lange nach ihnen zu suchen brauchten.

Was die von dem Herrn Abg. Krovpatscheck speciell angeregte Frage der Uebertragung der directorialen Functionen an denjenigen Provinzial⸗Schulcollegien betrifft, bei denen dieselben nicht nebenamtlich von dem Regierungs⸗Präsidenten wahrgenommen werden, so würde ich meinerseits gar keine Bedenken sehen, sie auch jetzt schon einem Pro⸗ vinzial⸗Schulrath zu übertragen, wenn die Verhältnisse es irgendwie gestatten. Aber ein kleines Bedenken ganz allgemeiner Natur halte ich mich für verpflichtet hervorzuheben. Die Thätigkeit des Pro⸗ vinzial⸗Schulraths erfordert, daß der betreffende Herr zweimal im Jahre sehr erheblich ausgedehnte Inspectionsreisen macht und oft wochenlang von dem Sitz der Behörde entfernt ist; aber auch in der Zwischenzeit ist seine eigentliche Aufgabe eine dauernd rectificirende und corrigirende Thätigkeit auf dem Unterrichtsgebiet. Im allgemeinen ist diese. Thätigkeit an sich wenig geeignet, um dabei Directorial⸗ geschäfte zu führen. Die Herren müssen mir das zugeben: die Thätig⸗ keit des Dirigenten eines Collegiums oder einer Behörde kann wirklich zweckentsprechend nur geführt werden von einer an dem Sitz der Be⸗ hörde seßhaften Persönlichkeit. Ich glaube, daß das der einzige Grund ist, der bisher gegen die Uebertragung der Directorfunctionen an einen Provinzial⸗Schulrath gesprochen hat: sonst würde ich nichts dagegen haben.

Auf die Frage der Inspection des Religionsunterrichts möchte ich nicht näher eingehen. Ich glaube, daß die Revisionen doch wohl

Er müsse dabei steben bleiben, daß diese Opporttenitätsrücksichten

richtig durch die General⸗Superintendenten erfolgen, wie das bisher der

Fall gewesen ist. Aus den zahlreichen Berichten, die über diese Re⸗ visionen beim Cultus⸗Ministerium eingegangen sind, habe ich noch nie⸗ mals ersehen, daß dieselben nicht mit einer sehr großen Sachkenntniß und mit einer eingehenden Fürsorge geschehen wären⸗

Abg. Dr. Kropatscheck (cons.): Die Schulräthe müßten, wenn sie Dirigenten wären, ihre Inspectionsreisen aufgeben.

Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Graf von Zedlitz: .

Meine Herren! Ich glaube, Herr Dr. Kropatscheck hat doch nicht eine ganz zutreffende Vorstellung von der Geschäftsthätigkeit innerhalb eines Provinzial⸗Schulcollegiums. Diese Collegien haben sehr viel zu thun, das gebe ich zu. Aber die Ueberbürdung liegt in den externen Geschäften der technischen Decernenten, nicht in den laufenden Ge⸗ schäften am Ort. Diese laufenden Geschäfte am Ort sind, wie ich glaube, bei keinem Provinzial⸗Schulcollegium, außer Berlin, so be⸗ deutend, daß sie allein die Arbeitskraft eines einigermaßen leistungs⸗ fähigen Mannes im Hauptamt voll in Anspruch nehmen könnten; das wäre eine Verschwendung von Arbeitskraft, der selbst ich bei mei sonst sehr wohlwollenden Stellung nicht ernsthaft zustimmen kann.

Der Titel wird bewilligt.

Es folgt das Kap. 122: Elementarschulwesen.

Nach den Vorschlägen der Regierung sollen sich die Gehälter der Seminar-⸗Directoren und Lehrer folgendermaßen abstufen: Directoren 4000 5400 in fünf Stufen von vier Jahren; Erster Seminarlehrer in Berlin 3600 4800 in fünf Stufen von drei Jahren; Erste Seminarlehrer in der Provinz 3000 4000 in fünf Stufen von drei Jahren; ordentliche Seminarlehrer in Berlin von 2400 3600 in neun Stufen von drei Jahren: ordentliche Seminarlehrer in der Provinz 1800 —3200 in neun Stufen von drei Jahren; Seminarhilfslehrer 1200 1800 in vier Stufen von je drei Jahren; Seminarlehrerinnen in Berlin 1500 2100 in sechs Stufen von je drei Jahren; Seminarlehrerinnen in der Provinz 1000 2000 in sechs Stufen von je drei Jahren. Für die Kreis⸗Schulinspectoren soll die Besoldung betragen 2700 5400 aufsteigend in Stufen von drei Jahren.

Abg. Sperlich (Centr.) will für die Ersten Seminar⸗ lehrer in der Provinz die Besoldung auf 3000 3600 in vier Abstufungen von je 3 Jahren, für die ordentlichen Seminarlehrer auf 2100 3300 in 7 Stufen von 4 Jahren festsetzen; für die Kreis⸗Schulinspectoren aber keine Erhöhung eintreten lassen.

Die Budget⸗Commission beantragt: Das Haus möge sich mit den Vorschlägen der Regierung einverstanden erklären, unter der Voraussetzung, daß den Seminarlehrern bei Ein⸗ reihung in die obigen Dienstalters⸗ und Besoldungsstufen die Zeit mit angerechnet werde, während welcher sie nach Ab⸗ legung der zweiten Volksschullehrerprüfung im öffentlichen Schuldienst definitiv angestellt gewesen sind.

Abg. Eberhard (cons.) begrüßt die Vorschläge der Regierung mit Freuden, ist auch mit dem Fetsh⸗ Sperlich, soweit er sich auf die ordentlichen Seminarlehrer bezieht, einverstanden, möchte aber die Verbesserungen für diese nicht auf Kosten der Ersten Seminarlehrer und der Kreis⸗Schulinspectoren gewähren.

Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Germar: Die Resolution der Budgetcommission werde eine sehr bedeutende finanzielle Mehrbelastung herbeiführen; sie stehe also mit der unveränderten Bewilligung des Titels in Widerspruch. Es werde eine Erhöhung der Ausgaben statt⸗ finden müssen.

Abg. Böttinger inl.) tritt für eine weitere Aufbesserung der Gehälter der Seminarlehrer ein, weil sonst die befähigten Lehrer immer noch den besser dotirten Stellen in großen Städten sich zu⸗ wenden würden, statt dem Seminarunterricht.

Abg. Dr. Virchow (dfr.) spricht sich dagegen aus, daß für die ordentlichen Seminarlehrer eine Gehaltserhöhung herbeigeführt wer⸗ den solle durch Ermäßigung der Gehälter der Kreis⸗Schulinspectoren. Dem Centrum möchten die Kreis⸗Schulinspectoren unangenehm sein; es gebe unter ihnen manche, welche dieses Amt nicht hätten über⸗ nehmen sollen. Aber wenn man nun einmal die Kreis⸗Schulinspection einführe, dann müsse man auch dafür sorgen, daß die besseren Kräfte aus den Kreisen der Volksschullehrer in dieses Amt einträten. Das Centrum habe vielleicht Klagen über einzelne Persönlichkeiten zu führen, aber die Kreis⸗Schulinspectoren sollten doch die Hauptstelle für die Volksschule bilden. Deswegen müßten sie besonders gut und fachmännisch vorgebildet werden und man könne nicht mit dem Abg. Sperlich die vorgeschlagene Gehaltsverbesserung streichen.

Finanz⸗Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Ich möchte mich kurz über die vorliegenden Anträge der Budgetcommission und des Herrn Abg. Sperlich erklären. Herr Abg. Rickert hat vorhin den schönen Satz ausgesprochen, daß in finanziellen und Etatsfragen der Finanz⸗Minister immer würde recurriren können auf den Beistand und die Hilfe des Landtags. Ich muß nun sagen: wenn man diese Hoffnung hegen möchte für die Zukunft, so hat dieser heutige Fall, wo selbst die Budgetcommission nach meiner Meinung nicht ganz correct verfährt, wenig Vertrauen eingeflößt. Die Budgetcommission beantragt hier, meine Herren, bezüglich der Seminarlehrer, sich mit den in Nr. 38 der dies⸗ jährigen Drucksachen vorgesehenen Besoldungs⸗ und Dienstalters⸗ stufen für Seminarlehrer unter der Voraussetzung einverstanden zu erklären, daß den Seminarlehrern bei der Einreihung in die obigen Dienstalters⸗ und Besoldungsstufen die Zeit mit angerechnet wird, während welcher sie nach Ablegung der zweiten Volksschullehrer⸗ prüfung im öffentlichen Schuldienst definitiv angestellt gewesen sind.

Meine Herren, wenn wir dieser Resolution folgen, so würde das nach dem Ueberschlage eine genaue Rechnung liegt überhaupt nicht vor, die Finanzverwaltung hat diesen Ueberschlag auch noch nicht prüfen können; die Herren hier im Landtag können gar nicht wissen, welche Summe erfordert wird, aber nach dem Ueberschlag des Herrn Cultus⸗Ministers liegt eine Mehrausgabe von 147 000 für das folgende Etatsjahr vor. Nun stelle ich die einfache Frage: woher soll der Finanz⸗Minister diese 147 000 nehmen, wenn Sie dieselben nicht in der Position des Etats bewilligt haben? Meine Herren, wenn auf die Weise der Finanz⸗Minister in gewissenhafter Innehaltung des Etats, den der Landtag bewilligt hat, auf diese Resolution nicht eingehen kann, was wird die Folge sein? Dann werden wir das System der Dienstaltersstufen, welches Sie doch alle wünschen, nicht zur Ausführung bringen können, dann werden dadurch die gesammten Verhältnisse aller Seminarlehrer in Mitleidenschaft kommen. Ich möchte also von der Budgetcommission an die in Finanzsachen so erfahrenen Mitglieder der Budgetcommission appel⸗ liren und ihre Hilfe erbitten und das Haus ersuchen, den Antrag der Büdgetcommission nicht anzunehmen.

Meine Herren, allerdings gestehe ich zu und habe mit Aufmerk⸗

samkeit die verschiedenen begründenden Reden für die Zweckmäßtgkeit

Minimalsaͤtze de aus den Verhand⸗

Erhöhung der guch ich

und das Bedürfniß einer Seminarlehrer angehört —, daß