1892 / 64 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 Mar 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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lungen mit dem Herrn Cultus⸗Minister das Gefühl bekom⸗] Stellen ein und werden dadurch geradezu gegenüber denjenigen bevor⸗ seinem Hause liegenden Bürgersteig mit Granitplatten zu ve k. ersehen.

men habe, daß es wünschenswerth wäre, den Anfangsgehalt zugt, welche bei besserer Qualification in ihrer eigentlichen Berufs⸗ Die Polizeiverwaltung berief sich in dem entstehenden Streite auf der Seminarlehrer etwas höher noch zu bringen, wie das in diesem thätigkeit bleiben. in dem betreffenden Orte vorhandene Observanz, während de F4 besitzer diese bestritt und die Stadtgemeinde

Falle geschieht. Ich bin gern bereit, soweit es irgendwie die Ver⸗ Ich kann im Augenblick nicht übersehen, wie viele der 214 Kreis⸗ Bürgersteiges für verpflichtet erachtete Das 8 Herstellung des 1.“ s n el er 1 hältnisse und die Finanzlage gestatten, dieser Frage näher zu treten, Schulinspectoren, die wir zur Zeit haben, akademisch oder nicht aka-⸗ waltungsgericht, IV ens 8. Sber⸗Ver⸗ 1 . ¹ * 1 st s ¹ [S 8 71 2† . 7 3 522 ¹ 8 1 F era 8 8 8 auch selbst schon vor einer allgemeinen Erhöhung der Beamtenbesol⸗ demisch gebildet sind. Ich kann auch von den Ersteren nicht sagen, Erkenntnisse vom 11. Dezember 1891 (Nr. IV. frangenen 8 8 1 8 8 8 dungen, wenn mir namentlich weiterhin durch den Herrn Cultus⸗ wie viele mit oder ohne Oberlehrerzeugniß sind, aber das kann ich 83 C“ Verpflichtung zur Anlegung und Infrnar⸗ .“ Berlin, Montag den 14 März 1892. Minister dargelegt werden kann, daß eine zweckmäßige Auswahl der bestätigen, daß bei der Auswahl dieser Herren, soweit es überhaupt e“ treßen, alg⸗ ZI auch die Bürger 2 hier anzustellenden Personen durch den Minimalsatz von 1800 möglich ist, mit der größten Minutiösität vorgegangen wird, und daß obliege, daß diese Regel auch durch die §§ 82 Tit bedtgemende wesentlich beeinträchtigt wird, indem ich nicht bestreiten will, daß ein das Alter bei dem Eintritt in die Kreis⸗Schulinspectorate doch ein BAllg. Landrechts nicht abgeändert sei, diese Vorschriften vielmehr bandes 1“ Parlamentarische Nachrichten. frist 8), gegen jeden Indossanten, wenn er vor Erhebung der Klage der Regierungs⸗Präsident, für den Stadtkreis Berlin der Polizei⸗Präsident, hoher Werth darauf zu legen ist, daß man besonders tüchtige Kräfte erheblich größeres ist, als der Herr Abgeordnete anzunehmen schien. wem die Pflicht zur Unterhaltung der Bürgersteige obliege 8 v . gegen ihn gezahlt hat, vom Tage der Zahlung, in allen übrigen b. sofern mehrere Polizeibezirke desselben Landkreises berührt werden: verade für diese Stellen erlangt. Aber ich möchte dri d e des Sl Geeis Suktitbectaten 1“ Bestimmung träfen, daß es aber nach dem in dem Preußischen eine Der dem Reichstag zugegangene Entwurf eines Check⸗ Fällen vom Tage der Erhebung der Klage. Auf die Unterbrechung der Landrath, c. sofern das Unternehmen innerhalb eines Polizei⸗ hen FRener 113“ Von den 214 Kreis⸗Schulinspectoren sind nur in einem Alter unter recht von Roenne S. 207 abgedrucken Edict von 8. Tügen Weg. setzes lautet wie folgt: der Verjährung finden Artikel 80 der Wechselordnung, § 13 Absatz 3 bezirks verbleibt: die Ortspolizeibehörde. Wenn die zum Betriebe . en, in diesem Jahre ei en s 58 tra 3 +% zu⸗ 3 Ie 5 8 91 ; I““ ;8 S „5 * 2₰ See =S. ct om pril 7990 e e e nb gt. 1 8n 8 er Berjah g 1 2 .8 Wech g, 8 8 8. 8 3 ezirks verbleibt: d Drls 2 ze 58. 3. xs 8 8†f 1a ür. e bitten, i 1““ n 1 olchen Intr g nicht anzu⸗ 30 Jahren, dagegen 121 in einem Alter von 30 bis 40 Jahren, 70 in über die Verbindlichkeiten der Unterthanen in der Kurmark 8 888 ges 21. Der Check muß enthalten: 1) die in den Tert auf⸗ des Einführungsgesetzes zur Civilprozeßordnung und §. 3 Absatz 3 des mit Maschinenkraft eingerichtete Bahn die Bezirke mehrerer Landes⸗ nehmen, der uns in eine unangenehme Zwangslage bringt und einem Alter von 40 bis 50, 10 in einem Alter von 50 bis 60 Jahren wohl einem Zweifel unterliegen könne, daß in der Mark die We⸗ 8 unehmende Bezeichnung als Check; 2) die an eine Person oder Firma Einführungsgesetzes zur Konkursordnung entsprechende Anwendung. Polizeibehörden berührt, oder in dem Falle der Nr. 2a die betreffen⸗ der aller Wahrscheinlichkeit nach den Erfolg haben muß, daß das in die neue Dienststellung eingetreten. baulast abweichend von der subsidiären gesetzlichen Norm durch 8 den Bezogenen) gerichtete Aufforderung des Ausstellers, aus seinem § 19. Ist die Regreßverbindlichkeit des Ausstellers durch Unter⸗ den Kreise⸗ nicht in demselben Regierungsbezirke liegen, bezeichnet der System der Dienstaltersstufen in diesem Jahr nicht zur Durchführung Es ist aber ferner noch zu berücksichtigen, daß die Kreis⸗Schul⸗ EEE geregelt sein köͤnne. Da nun eine solche Guthaben eine bestimmte Geldsumme zu zahlen; 3) die Bezeichnung lassung rechtzeitiger Praͤsentation oder durch Verjährung erloschen, so Ober⸗Präsident falls jedoch die Landes⸗Polizeibezirke 3B 1nh gelangt. Ich glaube, die Herren könnten um so eher nachdem ich inspectoren als solche nicht sofort definitiv Observanz nach der stattgehabten Beweisaufnahme zu Recht bestehe es Zahlungsempfängers; als solcher kann entweder eine bestimmte bleibt derselbe dem Inhaber des Checks so weit verpflichtet, als er sich verschiedenen Provinzen angehören oder Berlin dabei bet eiligt ist 4“ 11XX“ ispectoren als solche nicht sofort definitiv, sondern zunächst nur com⸗ sjo stehe auch wie im weiteren Verfolg dargelegt wird beim person oder Firma dder der Inhaber des Checks bezeichnet werden; mit dessen Schaden bereichern würde. Der Aussteller gilt bis zum der Minister der öffentlichen Arbeiten im Einvernehmen mit dem Ihnen diese meine Ueberzeugung ausgesprochen habe, von dem An⸗ missarisch berufen und erst dann definitiv angestellt werden, wenn sie Mangel. einer generellen Regelung des Inhalts dieser Wegebaulaß sind dem Namen oder der Firma des Zahlungsempfängers die Worte Beweise des Gegentheils als in Höhe des Checkbetrages bereichert. Minister des Innern die zuständige Behörde. s 3549o 2 12 . 2„ . . 2 . 3 9 1 G 43 7 ee t 8 . 8 29 . 8 8 . 3 7 85. Hr 2 9 71 7 ₰— 92 C 0 Nalizoisi 9 üunn orfftrorkr 3 mr-.* Hig vpfriobs trag absehen. sich nach dem Urtheil der zuständigen Behörden in jeder Beziehung der P olizeiverwaltung unbedenklich die Bestimmung darüber zu oder Ueberbringer“ oder ein gleichbedeutender Zusatz beigefügt, so Der Aussteller kann aus dem Anspruche, welcher dem Inhaber des 83. Die polizeiliche Prüfung erstreckt sich auf: 1),8 ie betriebs Was den Antrag des Herrn Sperlich betrifft, so ist derselbe schon bewährt haben. ““ Z Einrichtung oder Unter⸗ iilt der Check als auf den Inhaber gestellt; 4) die Unterschrift es GChecks nach § 10 gegen den Bezogenen zusteht, einen Einwand nicht sichere der b Betriebsmittel, Schut 8 ae xee r⸗ e-; ; 8* 8 4 ung der Bürgersteige nothwendig sei, und in welcher Art und Ansstellers mit seinem Namen oder seiner Firma; 5) die Angabe des herleiten. gegen schädliche Einwirkungen der Anlage und des Betriebes, 3) die aus dem formellen Gesichtspunkte bedenklich, weil er wiederum würde Wenn nun von verschiedenen Seiten diese Bewährung bemängelt Weise je nach ebrsverbältniss elcher Art und Ansstellers mit seinem Namen ode Firma; Ang es 8 1“ gegen. hagsee; ö 11“ 8* n⸗ . 5 12 90 schi 1 ) ige Weise e nach de V ehrsverh 9 9 atpI. 88b3bö1z x28 8 8 8 8 b s Eabres der Aus 8 2 MWüird der Che⸗ 9 vingeloös pf der Aussto ‚och he Befäh die 2 erlässigke r Bedi en, 4) die in die Budgetcommission verwiesen werden müssen, indem eine Ge⸗ worden ist, ig Se g Meif ve. ne chd v Fältnissen (eanithlatgen ꝛc.) jene obser⸗ Orts, des Monatstages und des Jahres der Ausstellung. Keo. Wae der Check nicht eingelöst, so haftet der Aussteller technische Be äbigung und die I dörs dienstete E1A“ en müssen, indem ein worden ist, so mag das ja richtig sein. Ich frage aber: wo giebt es vanzmahag Verpflichtung der Hausbesitzer im einzelnen Fall erfüllt § 2. Der bei dem Namen oder der Firma des Bezogenen an⸗ ohne Rücksicht auf die Einhaltung der Präsentationsfrist deem Inhaber Wahrung der Interessen des öffentlichen Verkehrs. 8 haltserhöhung hier beantragt wird, und weil der Abschluß der Etats⸗ einen Berufsstand, eine beamtete Thätigkeit, in der nicht auch minder werden solle. gegebene Ort gilt als Zahlungsort und zugleich als Wohnort des für den daraus entstehenden Schaden, wenn ger entweder 1) bei Be⸗ 8 4. Dem Antrage auf Ertheilung der Genehmigung sin . 1 88 8 . . 8 8 8 2 . b 8 7 8. vn 1 ö 7 8 u 8 „Is wuß o no v„bos Norschulde Füsso 8 7 ; Pourtbei dos 9 „bmens er 8 berathung und die Fertigstellung des Etats dadurch wesentlich würde werthige Personen vorhanden sind, oder denen im Laufe der Zeit die Bezogenen. Ist ein solcher Ort nicht angegeben, so vertritt desten gebung des Checks wußte, oder ohne grobes Verschulden wissen mußte, zur Beurtheilung des Unternehmens in⸗ technischer 11““ 1 IWIILTö . 3 E1111] 8 S Stelle der Ausstellungsort. Die Angabe eines anderen Zahlungsorts daß ihm zu dieser Zeit ein Guthaben, welches zur Einlösung des Hinsicht erforderlichen Unterlagen, insbesondere ein Bauplan, verzögert werden. Kräfte erlahmen und die Energie und Thatkraft fehlt. Sie müssen 1““ 8 8 nacht den Check als solchen ungültig. 8 Checks und der von ihm auf denselben Bezogenen etwa begebenen zufügen. Ich theile durchaus die Ansicht des Herrn Abg. Rickert, daß es doch berücksichtigen, daß die Kreis⸗Schulinspectoren in einer Stellung Mannigfaltiges. §.3. Ist die zu zahlende Geldsumme 1 Nr. 2) in Buchstaben anderen Checks ausreicht, bei dem Bezogenen nicht zustand, oder § 5. Sofern ein öffentlicher Weg benutzt werden joll, 35 Fr;A 8 E. SI . 28 E . II. e 3 3 229 4 8 . 8 . 8 8 8 8 . vee 5 8 ,5, 2*& n ; & . 8 8, C No 8 888 68 1 82 P E. V Zfrs S er 618 8 rB 8 flj S Hojz ori 9 dor die Pflicht nicht bloß der Staatsregierung, sondern auch eine billige stehen, die in ganz ungewöhnlichem Maße eine Vereinigung der ver⸗ Herr Dr. Reinhold von Hanstein hielt am Freitnn ; 8 und in Ziffern ausgedrückt, so gilt bei Abweichungen die in Buchstaben 2) nach 2 egebung des Checks innerhalb der Präsentationsfrist über Zustimmung des Unterhaltungspflichtigen eizubringen. Der 1 Rücksichtnahme dieses Hauses ist, Alles zu thun, um dem Herrenhause schiedensten guten Eigenschaften eines Lehrers und V VBCW“ Urania einen Vortrag über „Ba Ftess Hi. Iretrag ig der ausgedruckte Summe. Ist die Summe mehrmals mit Buchstaben das Guthaben in der Absicht verfügt hat, die Einlösung zu vereiteln. haltungspflichtige ist berechtigt, für die Hergabe des Weges ein 1 v1“ Herrenhause schiedensten guten Eigen haften eines Lehrers und Verwaltungsbeamten Uranig einen Voerflag uten unstfertigkeiten 88 nehrmals mit Ziffern geschrieben, so gilt bei Abweichungen die Als Guthaben ist der Geldbetrag anzusehen, bis zu welchem der Be⸗ gemessenes Entgelt zu beanspruchen, ingleichen sich den Heimfall d die rechtzeitige Prüfung des Staatshaushalts⸗Etats und einen recht⸗ erfordert. Sie müssen technisch und methodisch vorgebildet sein. Sie b Fütene wfcgfensch Ebbböö“ ee1114“ vcs 1 Summe. zoge 9 ff Abl 88 zeitigen Abschluß desselben zu ermöglichen. sollen zunächst im stande sein, mustergültig zu unterrichten; denn nur in übersichtlicher 1 hafttehömlicher Wefse diesen Gegenstand 8 1 Der Aussteller kann sich selbst als Zahlungsempfänger einbarung von dem letzteren ausgestellte Checks einzulösen ver⸗ loshaltung des Unternehmers vorzubehalten Aber auch materiell kann die Staatsregierung den Antrag weder der, der selbst unterrichten kann, kann bei seinen Revisionen dem Einleitend erwähnte er, daß die Mannissaltsaent de den bezeichnen. pflichtet ist. § 6. Die Zustimmung des Unterhaltungepflichtigen kann erganzt . 7 2 : 8 20 5 8 . 1 8 1 1 88n2g. 39 8 2 Mannigfalt gie ) Thieren 889.82 8. 8 2 . ·98*½ aaʒe 9 2L öp i 0 8 Do 828 dor &S ANß 2— 9 0 8 5) voerden: so 10z 8 . 8 Saomoindo 8 zutspozirk Gö5 nach der Richtung der Absetzung der für die Kreis⸗Schulinspectoren jüngeren Lehrer sagen, wie derselbe besser unterrichten muß. Sie ausgeführten Bauten fast ebenso groß sei wie die Zahl ihrer Arten §5. Der e .“ einer anderen aäd . Ilr 19, Nüeeags 12, dSrun⸗ 20 Private ewenee 11u“ b“ A1XAXAX“ ö1“ 111“ JEEE11] „veenfien Swecke 1I1“ Zahlungszeit macht den Check als solchen ungültig⸗ verjährt der Anspruch in einem Jahre seit Ausstellung des Checks. Private handelt, ch Beschluß des Kreisausschusses —, sower eantragken Summe, noch der Richtung der Verminderung der müssen eine gewifse allgemeine Verwaltungspraris kennen und diejenige . Schuß gegen e 32ers Der auf eine bestimmte Person oder Firma gestellte Check § 22. Aus einem Check, auf welchem die Unterschrift des Aus⸗ eine Stadtgemeinde oder ein Kreis betheiligt ist, oder es sich ssätze rsten Semin cep Wi Habe 8 7; vS.. ; 2* 2 ; ; .xö W erung ege Verfolgun ) 1 s Wohnra 8 H. 5 b 1 4 25; 8 . 8 : 5 e ;5 ; 6 8 3 1 8 9. sIg 4eS Jöö Gehaltssätze der ersten Seminarlehrer acceptiren. Wir haben uns Eigenschaft haben, die man für gewöhnlich mit bureaukratischer Schulung als ““ ür Nähren smittel st durch Indossament übertragbar, falls nicht der Aussteller die Ueber⸗ stellers oder eines Indossanten gefälscht ist, bleiben diejenigen, dren, um einen von Privaten zu unterhaltenden, mehrere Kreise be⸗ 8. brungsraum für Nahrungsmittel dienten oder auch nur zu rührenden Wea handelt, durch Beschluß des Bezirksausschusses —,

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gene nach der zwischen ihm und dem Aussteller getroffenen Ver⸗ Bahn nach Ablauf einer bestimmten Frist gegen angemessene Sche⸗

ihn daher, gerade von diesem von ihm selbst ausgesprochenen Gesichts⸗ das

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ß 9 ozng 9 . 8 if Ich meine, die Art 8

entschuldbar zfind

ü ragung durch die Worte „nicht an Ordre“ oder durch einen gleich: Unterschriften echt sind, verpflichtet. Herrn Cultus⸗Minister, daß diese Sätze in ihrer Höhe durchaus verschiedenen Schwierigkeiten, die sich aus Thieres sich sei 11““ s v 5 868 - 8 885 82 8 erschiedenen Schwierigkeiten, die sich aus ihrer Berufsstellung ergebe Thieres sich seine Nahrung zu suchen, ihre einzige En gsursach 3 . . 8 ; ; Fe. 8 . 2* E111““ . ; SS sop 8 ch g —, sich er Berufsstellung ergeben, ahrung 3 hen, ihre einzige Entstehungsursache Indossaments, der Legitimation des Inhabers eines indossirten Checks gestellten Checks, sowie jeder im Auslande auf einen Check gesetzten ss ss 9 oro 2 s eeg. 3 8 8 8 8 . 18 eintreten zu lassen. umschiffen. Endlich brauchen sie auch etwas, was doch nicht bei jedem Menschen Tief⸗ und Hochbauten zu stande kämen. Während di b 1Ib 8 8 . Erkle olg . ¹ ztliche G den Erganzu luß. e T 1“ Au. ¹ der Wechselordnung bezüglich des Wechsels enthalten, mit im Ausland ausgestellte Check oder die im Ausland auf einen Check Ausschluß des Rechtsweges zugleich über die Angemessenheit etwa nach dheit. Denn alle Tage auf der Are lieg Willen der Regierung Erhöhungen an den Gehältern von Seiten des Schulen revidi ; Sae.- . f Wi Regierung Erhöhungen an den Gehältern von Seiten des Schulen revidiren und noch eine Menge von Schreibarbeit mache 8 1 Mers e öHbZTTITETTTbb-5] 35 8 ö 89 aund Wiederherste des Weges Schulen 1 Menge von Schreibarbeit machen Hist 1- 1 1 8 s Bezoge wie ein Ind 8 de e⸗ Finwand geger 8 des vo s⸗ Sichers g nterhaltung und Wiederherstellung des Weges ö“ Hilfe von zahlreichen guten Abbildungen wurde sodann die Entwickelung Ein Indossament des Bezogenen sowie ein Indossament an den Be⸗ kein Einwand gegen die Gültigkeit des von einem Inländer aus icherstellung der Un ltung und ie llung g gegenwärtigen Lage ihn zurückzuziehen werden Sie ger en. oder vernichteter Checks findet das Aufgebotsverfahren (§§ 83 Falle darf die Zustimmung nur im Einverständniß mit der Festungs⸗ chtfertigt ein mildes Urtheil 2 . Ne 2 zuf Jeuffof⸗ V 1 89 kester aus I zusammengehäuften Baustoffen, die des Reichsgebiets, so ist der Check spätestens am fünften Tage nach bezeichnete Zeitraum zwei Monate beträgt. Nach Einleitung des Reichs⸗Telegraphenanlage nähert, so ist die zuständige Telegrap hen⸗ . Ablauf desjenigen Zeitraums, welcher erforderlich

überzeugen müssen aus einer ganz eingehenden Vorberathung mit dem bezeichnet. Sie brauchen ferner ein großes Maß persönlichen Taktes, um die 1 dem Aufentb sf s u.— 5 . b 98 eahent. schnel. auchen in großes Maß persönlichen Taktes, im die vorübergehendem Aufenthalt bestir mt seien, wenn der Ing. ce 8 2 re 2 chr 1'E n ) 1 8 1 1“ 1 . 1 . zescht 5 us⸗ê G Sö“ estimmt seien, wenn der Trieb des bedeutenden Zusatz untersagt hat. Im übrigen finden in Betreff des § 23. Die wesentlichen Erfordernisse eines im Auslande aus⸗ soweit eine Provinz oder ein den Provinzen gleichstehender Communal⸗ zutreffend bemessen sind, und man nicht wohl thut, hier Ersp 8 5 1 sei. Die Bauthätigkeit der Thiere wurde als eine minirende und 8 3, der 9 verband betheiligt ist, durch Beschluß des Provinzialrathes. Gegen z1 iessen sind, ü n nicht wohl thut, hier Ersparungen und die ich nicht näher aufzuzählen brauche, zu überwinden und zu Bonstecetive Pezeich at wodurch im Thierle en I“ 8 8— er. und deren Prüfung, sowie in Betreff der Verpflichtung des Besitzers Erklärung werden nach den Gesetzen des Orts beurtheilt, an welchem den Beschluß des letzteren ergeht die Beschwerde an den Minister der 1 L 92½ ) d lebe 1 Lebe 6 eeesn 128 8 5 . övNö55 : 9 *† ; 8. 1 * . 3. F Hvael 88 8 3 3-e— sposc. 5 vr8 341 8 FvE 9 je8 8 Fhatn n Herausgabe die Vorschriften, welche die Art. 11 bis 13, 36 die Ausstellung oder die Erklärung erfolgt ist. Entspricht jedoch der öffentlichen Arbeiten. Durch den Ergänzungsbeschluß wird unten Der Herr Abg. Sperlich hat in der Budgetcommission mit Recht tüchtigen Menschen vorauszu setzen ist: sehr aute Nerver 8 Af F vAnen ö 9 ] 8 s 1— 2 9 48 8 9 m sic 1 Uchtigen N— en hen vorauszusetzen ist: sehr gute Nervben und sehr gute Tiefbauten sich auf dem Grunde des Fluß⸗ und Meerwa 9r8 und 74 G . 1 1 92 8 Ern I 39 8 ¾ 1 Am 4 3 E 929 88b ausgeführt, daß er durchaus davon durchdrungen sei, daß gegen den Gesun iegen und alle Tage die unter der Erdoberfläche befänden, seien die Bochbauten über i. ”ne der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß ein auf eine Abschrift des gesetzte Erklärung den 9b d Falär gtschen Gesetzes, so § 5 an den E“ gestellter Bei 8 auf Bäumen und Pflanzen oder in ihrem Innern ausgeführt. Mi Fbecks gesetztes Indossament keine checkrechtliche Wirksamkeit hat. kann daraus, daß nach ausländischem Gesetz ein Mal gel vorliegt, trage auf Ergänzung der Z. ang - gte Landtags nich inseitig vorgeno en werden s e N ich bitte „d eine zorszulic c 5 ;4 8sf r. 8 f ; 8 8 8 :. 5 b III1“ Landtags nicht einseitig vorgenommen werden sollten. Nun, ich bitte und eine Menge persönlichen und amtlichen Aergers mitgenießen der Bauindustrie beschrieben und so di Goh ntse⸗ zogenen ist ungültig. gestellten, im Inland zahlbaren C hecks oder gegen die Rechtsverbind⸗ beizubringen. gind Pj 8; * 8 der Bauindustrie beschrieben und so die durch Bohrung entstehenden Be, Se ge⸗ darf m . 5 tden Check lichkeit der spaͤter im Inland auf der Check gesetzten Erklärungen 73 Vor Ertheilung der Genehmigung ist die zuständige Wege⸗ sind Dinge, die gute Nerven und einen guten Magen voraus⸗ Bauten der Muschell Schwämme Seeigel und Würmer, die po K8IEE171 Check darf nicht acceptirt werden. Ein auf den Che⸗ ichkeit der später im Inland au⸗ en ec gesetz en Er lärungen . § 6 1 rtheilung der S enehmigung ist die zu 8 dige Wege⸗ punkt aus auf seinem Antrage nicht zu bestehen und we ngstens in der setzen. Daß da manchmal etwas passirt was nicht ganz richtig 8 minirenden Insecten ausgeführten Bauten die von Vögeln und 8 gesetzter Annahmevermerk gilt als nicht geschrieben. 8 entnommen werden. 8 8 1 olizeibel örde und, wenn die Eisenbahnanlage sich den Bereich einer 8 6 14“ thieren bewohnten Höhlen, die Röhre F“ S8. Der innerhalb des Reichsgebiets ausgestellte und zahlbare § 24. Zum Zweck der Kraftloserklärung abhanden gekommener Festung nähert, die zustandige Festungsbehörde zu hören. In diesem 83 vollen G spinnst der Fnsect 9 nd Check ist spätestens binnen fünf Tagen dem Bezogenen am Zahlungs⸗ §§ 83 b G“ Er 88 die Thätigkeit, die Bed espinn r Insecten und Spinnen, die eßbaren Nester der orte zur Zahlung zu präsentiren. Liegt der Ausstellungsort außerhalb der Civilprozeßordnung) mit der Maßgabe statt, daß der im behörde ertheilt werden. Wenn die Bahn sich dem Bereich einer if seinen Antrag eingehen werde, weil er zur Deckung der Mehr⸗ 1““ Kac ““ 1, die . 1 zur g zu pra 1 p z c 8 Aber auf der anderen 1 sgiebige id auskömmliche Bauten aus fest verkittetem oder verflochtenem Materi die Nestor des U U- 8 1 1 d! L NCach Ein 1 1 1 G 1 6“ etem oder berflochtenem Material, die Neste ist, um ihn vom Aufgebotsverfahrens kann der Eigenthümer des Checks, falls der letztere behörde vor der Genehmigung zu hören. Die zur Sicherung hlung präsentirt, von dem Bezogenen aber nicht des Telegraphenbetriebes erforderlichen Auflagen werden von

ausgabe einen Weg angedeutet habe; sein Antrag enthalte immer noch Zesold 8 lich 1 1 2 b der.s d Säugethi derb 9 8 ine Erhöhung der Gehälter der Ersten Seminarlehrer und der Kreis⸗ Besoldung erforderlich. Zef war früher auf 2700 bis der Fische und Säugethiere und die wunderbaren Bauten der Bibe 1 81b 8 b E1114“ 1 11““ vir 111“ 1 ffen, herstie aif 1“ 1“ in Work und Bild A 1 Ausstellunsorte mit den gewöhnlichen Transportmitteln nach dem rechtzeitig zur Za ebes LTTb chülin⸗ 8 auch hohe oie 1 der gierung 800 bemessen 8 g 8 8 Höchstge! der ver⸗ ZB g 82 8 5 7 Ivoktor S 1 3 örösontire jngelös⸗ vorde ar 1 baabßoe der §S 13 ff 9 Aus⸗ er nach— 3 8 Bebhörde inve dniß ö Stal- icht Bcase Uesten . . II1 erstieg a vhhere Hoerlig alt der Ober Im zweiten Theil seines Vortrages, der zunächst die muthmaß⸗ Zahlungsorte zu senden, am letzteren Orte zur Zahlung zu präsentiren. eingelöst worden war, nach Maßgabe der §§ 13 ff. von dem Aus⸗ der nach § 2 zuständigen Behörde im Einverständniß mit Frgene 1“ 1“ 18— ung sr. 1” Seminarle hrer sei meist lehrer um 300 ℳ. Währen as Mindestgehalt festgehalte liche Entwickelung der thierischen Bauindustrie behandelte sprach nn Das Gleiche gilt für den im Reichsgebiet ausgestellten, außerhalb des steller Zahlung fordern, wenn er bis zur Kraftloserklärung des Checks der Telegraphenverwaltung festgesetzt. Soll das Gleis einer 2 rchaanagsstellune 9 ois⸗Schultr ee— 1 8 3 2 14“ 8 8 8 4 2 —* 8 lunl hierische ault üstrie Häaän Perrt . . 8 ,5 8 8 S5; 5n; . 4 s 8— pijno so Sj cho 53 4 2psto 8 —8 . 8 Fosots ßoer 0 se rneb- geon 3 No⸗ 8888“ Schulinspectoren gingen aus wird, soll das Höchstgehalt von 5400 dem Höchstgehalt der Ober⸗ von Hanstein die Ansicht aus, d 8 die ri re Ar en . Reichsgebiets zahlbaren Check, sofern das ausländische Recht keine BSicherheit bestellt. Ohne eine solche Sicherheitsbestellung ist er nur dem Gesetz über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. No⸗ den Gymnasiallehrern ohne Oberlebrerzeugniß herpor. Sie sollten b. 6 2 o. DE Dochstgehalt der 2 von Hanstein die Ansicht aus, daß die frühere Annahme, wonach den h⸗ hteev. ge 8 e e Sg Eeeheeee. 93 ( EPotrados 2 mber 838 orworfene Ei enb H okreuz werden so in Zukunft ihr Marimalgehalt früher 1 ich [8 E See lehrer in Zukunft gleichgestellt werden Thieren bei Ausführung ihrer Arbeiten keinerlei Verstand zukäme Präsentationsfrist vorschreibt. Der Ausstellungstag und im Falle des berechtigt, die Hinterlegung des C heckbetrages zu verlangen. vember 183 unterworfenen Eisenbahn gekreuzt werden, 8 2391 8 Sr malagobß . 3 218 vro ga9 hre 8 1 8 1 84 8 Thl 2 9 ) 2 eite ei! B anl zulame, r-⸗ 2 . 8 . 8 f1 . 532 S & 2. 8 8— 2 8 5 2 8 Wre ; SEXSNso 6 no 9 zso pbürde Priao in Zukunft ihr Maximalgehalt früͤher erreichen als ihre Collegen. 11 A11“ 5 8 W EEEEEeEööö1ö Absatzes 2 auch der Ankunftstag sowie Sonntage und allgemeine § 25. Bei Einleitung des Aufgebotsverfahrens hat das Gericht darf auch in den Fällen, in denen die Eisenbahnbehörde im übrigen vjei nicht nothwendig. Aus politischen Gründen habe seine Partei Ich glaube also, gegenüber der allgemeinen Gehaltsaufbesserung nndern⸗ sie 8 nchch, gineh gewissen handelten, eßt 11. Feiertage werden nicht mitgerechnet 1 auf Antrag des Berechtigten dem Bezogenen die Einlösung des Checks nicht mitwirkt 2), die Genehmigung nur im Einverständniß mit 1114“ CN“ ehrer u unseres höheren Lehrerstandes ist die Erhöhung, welche bei den Kreis⸗ karcte daß 111“ Menschen be Sen Thieren 8 § 9. Die Einlieferung eines Checks in eine Abrechnungsstelle, bei zu untersagen. Gegen eine nach freiem Ermessen des Gerichts zu der letzteren ertheilt werden. sandern 1“ 8 8 Schulinspectoren eintreten soll, keine übermächtige. auch hier in begrenzterer Form, eine gewisse sogar entwickelungsfälige welcher der Bezogene vertreten ist, gilt als Präsentation zur Zahlung. bestimmende Sicherheitsleistung 8 Antragstellers kann das Verbot § 8. Außer den durch die polizeilichen Rücksichten 3) gebotenen dl! als b Nrbe !! —e! liU 8 an! 9— 1 9 7 9 88 8,de 122 8 S; 8 EEEEB gf Je Nor P 8 st;⸗ I (£kolloe 8 9s[Grod 1 sstollo G rsasse orden C 30 xr 2* 8 28 Sbec 8 je 8 Mor ; 5 68 G r Zanoßmian 2 je⸗ z9 jonigo . 4800 Maximalgehalt erst recht auskommen. Man soll 5 8 Präsident von Köller erklärt, daß der Antrag Sperli 31 sund thatsächlich im Laufe der Zeiten bei vielen Thieren in hobem Der Bundesrath bestimmt, welche Stellen als Abrechnungsstellen im erlassen werden, auch wenn der Verlust des Checks und die im § 840 Verpflichtungen sind in der Genehmigung zugleich diejenigen zu uf die Ge Psilichen 1s Kreis⸗ES 8 ““ Man solle auch mehr her eine Mehrausgabe enthalte erst an die Budagctcommission über⸗ Grade weiter entwickelte Intelligenz vorhanden sei. Die Entwickelung Sinne dieses Gesetzes zu gelten haben. . 1 Nr. 2 der Civilprozeßordnung bezeichneten Thatsachen noch nicht glaub: bestimmen, welchen der Unternehmer im Interesse der Landes⸗ auf die Geistlichen als Kreis⸗Schulinspeectoren zurückkommen. eine Mehrausgar thalte, ’G à Budgeteo! IWeeeb“ § 10. Der Bezogene haftet dem Inhaber des Checks für die haft gemacht sind. In diesem Fall ist zugleich dem Antragsteller zur vertheidigung und der Reichs⸗Post⸗ d Telegraphenverwaltung zu II ul 8 wiesen werden müsse. der thierischen Bauthätigkeit könne man bei einzelnen Arten, wie den § 10. Der Bezogene haftet dem Inhaber des 2vfe e haft gemacht sind. In Fiesem Fall ift zug Riee dente veragleeter ne vertheidigung und der Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung zu Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Graf von RNpg Sy v; H. (Cent 9 11 Bienen und Wespen, die es in der thierischen Baukunit zur höchsten Zahlung des Checkbetrages, oweit er zur Zeit der Präsentation des Nachholung der Glaubhaftmachung eine Frist zu bestimmen, nach genügen hat. . 8 sha 8 C 9 z1e .vr no⸗ 9 ASe 5+ 8 erel! De 3 U 1 2 Däautm! Ul c d 4 . 9. —2 ,7 7, gU.. 88 8 H 2 Rorkg. 2 48 J 5 85 5 8 8 Zedlitz: auf den Theil Tetr di b“ Antrag zurück bis Vollendung gebracht hätten, klar verfolgen, wenn man ausgehe von Checks dem Aussteller gegenüber zur Einlösung desselben verpflichtet deren fruchtlosem Ablauf das Verbot aufzuheben ist. Eine dem Ver⸗ S-9. In der Genehmigung von Bahnen, auf welchen die * 1 1 1 8 8 T betr. e Kreis⸗Schulinspectoren. 9 ö1ö131313 LerfPlgell, Ul IU - 8 v 98 £ 29b 553 oisto bot zuwider zschebene Einlösf des Ebecks ist dem Antragsteller 1 11’1 . ““ 2 6 Ich will bei der späten Stunde keine längere Rede mehr halten, N11“ L“ den unvollkommenen Arbeiten der Hummeln zur Unterbringung ihrer tt. Er hat nur gegen Aushändigung des Checks Zahlung zu leisten. bot zuwider Ne⸗ chehene Einlösung des Checks ist dem Antragsteller förderung von Gütern stattfinden soll, kann vorbehalten werden, den ondern Ihne 1 . 16 Die Ausgaben werden bewilligt; der Antrag der⸗ Budget⸗ Fier, dann die mit steigender Verbesserung a 5 ten E rdhöhlunge Der Tod des Ausstellers oder der Eintritt der Geschäftsunfähigkeit gegenuüber unwirtsam. Unternehmer jederz eit zur Gestattung der Einführung von Anschluß⸗ ndern Ihnen zunächst meinen Dank aussprechen für das allseitige c jss 88 98. ES“ Fier, dann die mit steigender Verbesserung ausgeführten Crohofrgee 1¹] dor Przsentationsfrist 8) ist auf das §26. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, in welchen durch di 98 Selat etee ““ b ge commission wird dagegen abgelehnt, ebenso der Antrag Sper⸗ der Sandbienen, die Unterkunftsräume der Mauer⸗ und Mörtelbienen desselben, sowie der Ablauf der Präsentationsfrist 8) ist auf das § 26. Bürgerliche Rechtsstreitigketten, in welchen⸗ durch die gleisen für den Privatverkehr anzuhalten Darüber, ob, wo und in e Verbe vrr or (Fo 8 dipsor Sror 8 8 S⸗ c . C 2 ,— 8 * 11“ 8 8e; EE131“ 2 Mo 4 Ae;J. ur 9g Linf 7 8 0 ß M zrucʒ 8 d or Besti 2 joses zesetzes 8 8 8 8 Pf 8e - 55 8 ,9 6* 4 8 e Verbesserung der E ehälter auch dieser Lehrerkategorie, lich bezüglich der Kreis⸗Schulinspectoren. und endlich die kunstvollen Bauten der Wespen und Bienen in Be⸗ Recht und die Pflicht des Bezogenen zur Zahlung ohne Einfluß. Klage ein Anspruch auf Grund der Bestimmungen dieses Gesetzes welcher Weise der Anschluß zu gestatten sei, entscheidet diejenige Be⸗ . 8 8 v 2 . . 8 b 8 . 7 GE111“X“ FRn 5 es 28 Ae. 5 M ruf CH s so rons 8 Mursstossoers 8 Eino gg Icho 8 5 8 5 hörg zrorm 8 orstory Inst 2 zo Land⸗ 84 ün 8 Sdaeds . 8 8 72 84 88. Zukunft, nachdem Darauf wird um 4 ½ Uhr die weitere Berathung vertagt. tracht zöge. Wie die mit verschiedener Begabung ausgestatteten Menschen Ein Widerruf des Checks seitens des Ausstellers hat keine rechtliche geltend gemacht wird, gehören, sofern in erster Instanz die Laud; hörde, welche die Genehmigung ertheilt hat. Dieselbe hat auch die der Herr Finanz⸗Minister ja sich dahin ausgesprochen hat, daß er die 88 Serarhmig dertage zum theil in ihrer Entwickelung zurückgeblieben pfeien und sich an Wirksamkeit. gerichte zuständig sind, vor die Kammern für Handelsachen (§s 100 ꝑVerhältnisse des Bahnunternehmers und des den Anschluß zu Be⸗ 8 0 8 9— 8 8 Ausgen 212 dll, 2 1 1 1 1* b 2 9 ,5 1 8 ebhen seie 4 ½ 9* . No —₰ Fe Je gocks For 8 Ph dH r üboer 81% 518 8 des Gerich sverfassun 8 osetzes). Die orb g F ) 1u“ 6 8 2 . 9 88 2 8 . Gehaltsverbesserung auch bei den ordentlichen Seminarlehrern nicht manchen Stellen der Erde noch wie im Urzustande der Höhlen als 8 8 11. Der Inhaber eines Checks kann durdh ger Aber dee bis 1128 968 2 d tsr 8 a; üng g8 82 G zerhandlung und Ent antragenden zu einander zu regeln, insbesondere die dem ersteren für als abgeschl ss chtet 5 8 1I1“ selb st d 1 E Gheib d Wohnung und des rohesten Handwerkszeuges bedienten, so könne man Vorderseite geschriebenen oder gedruckten Zusatz: „Nur zur Verrech⸗ scheidung letzter Instanz wird im Sinne des 8 8 des Einführungs⸗ d soj 2 ls abgeschlossen erachtet und eine Steigerung selbst vor der allge⸗ Entscheidungen des ber⸗Verwaltungsgerichts ͤa11A141414A4AX“*“ ZZ11“ 1b 18 d ö“ 1““ 3 L Ober⸗Wern gSgerichts annehmen, daß auch bei den Thieren die weniger begabten nur eine meinen Gehaltserhöhung bei dieser Kategorie von Beamten in Aus⸗ Die städtisch zwverschaf ““ geringere 1“ erreicht 11“ Sand⸗ Wechsel Vorschrif sc—t Die städtischen Körperschaften Stadt hatten ein Statut er⸗ iene eine F11“ Eirokunden desselben oder einem Mitgliede der e:m 3 18. iinden die den Wechselprozeß betreffenden Vorschriften der §§ 565 und Mi zsFfentlicher Wege et diese ni sicht stellt. deebos fora Se. Gaftegctnrer dt hatten ein Statut er⸗ biene eine solche zurückgebliebene Klasse der Bienenart darstelee Arokunden desselben oder einem Mitgliede der an dem Zahlungs süiden Hits bet e E““ I11“ 665 und haltung und Wiederherstellung öffentlicher Wege, soweit diese nicht W“ XX““ 1 assen, welches folgenden Inhalt hatte: 1 W n früber sonach die Intelligenz der Thiere unterschätzt habe orte bestehenden Abrechnungsstelle 9) benutzt werden. Die hiernach 567 der Civilprozeßordnung entsprechende Anwendung. Die Rechts⸗ borcits erfolgt ist 6), vorzuschreiben.é Auch kann eine Frist für die Aber, meine Herren, das ist nicht der eigentliche Grund, weshalb Observanzmäßig liegt den Besitzern bebauter Grundstücke i Wenn man früher sonach die Intelligenz der Thiere unterschatz stattfi 8 im Sinne dieses Gesetzes streitigkeiten, i belchen ein solcher Anspruch gelte 2 iie. Hereitz erfolgt ist 6), vorzuschreiden.8 ies Wetrjateg, fef leh 8 ge he Grund, wesha Observanzmäßig lieg den Besitzern be auter Grundstücke im so sei man später geneigt gewesen, ihre Fähigkeiten zu überschätzen tattfindende Verrechnung gilt als Zahlung im Sinne dieses Gesetzes. streitigkeiten, in welchen ein solcher Anspruch geltend gemacht wird, Ausführung der Bahn und für den Beginn des Betriebes festgesetzt C 516 4 Agr Homoldo 9 28 9 rso;⸗†88 ““ 1 8 indebezfrke 88 0 prsto 2 8 8 b ¹ 7 1—29 1.“ 9 FI 8 Nor zurürküeng 9 ordge⸗ jo bertre q 9 8 Ferie sche 8 8 3 eSr 853 8* SF 5 98 ich mich zum Wort gemeldet. Ich halte es meinerseits für noth Gemeindebezirke der Stadt... die Herstellung und Unter⸗ und zu behaupten, daß es dem Menschen z B. nicht möglich sei Das Verbot kann nicht zurückgenommen werden. Die Uebertretung gelten als Feriensachen. 1 8 und die Erlegung von Geldstrafen für den Fall der Nichteinhaltung wendig, als Unterrichts⸗Minister doch entschieden zu erklären, daß ich haltung des Pflasters auf die ganze Länge ihrer Grundstücke die kunstgerecht ausgeführten Vogelnester ““ nach⸗ desselben macht den Vezogenen für den dadurch entstehenden Schaden § 27. Als Checks im Sinne des Gesetzes über die Wechsel⸗ derselben, sowie Sicherheitsstellung hierfür gefordert bb dringend bitte einen Abstrich bei den Ersten Seminarlehrern und den Kreis⸗ A. 11““ .... Nachdem die städti⸗ zuahmen. In der Gegenwart sei man auch von dieser Uebertreibung b“ . stenipelsteuer von. 1,. Bet 1869 (Bundes⸗Gesetzbl. S. 193 ff.) sind Gleiche kann zur Sicherung der Aufrechterhaltung des orduunge⸗ vbs86—848Z11A4“X“ I111 schen Behörden beschlossen haben, ihrerseits diese Leistungen zurückgekommen, besonders seitdem es einzelne Forscher sich mit Erfol⸗ §12. Auf die Verpflichtung des Bezogenen zur Verrechnung fortan diejenigen Urkunden anzusehen, welche den Anforderungen des mäßigen Betriebes während der Dauer der Genehr igung geschehen Schulinspectoren nicht eintreten zu lassen. Sie haben gehört und ich freu durch die städtische Verwaltung bewirken ; se mnger zurückgekommen, bejonders eitdem es einzelne Forscher sich mit Erfolg finden dis Je 1 de Anwe De gegenwärtigen Gesetzes (§§ 2 d 23) entspreche mäßigen Betriebes wehrend der Dauer ser Goseszeagihng Feing auf 1“ Abg . 8 9. gehor 4 re ie durch die stadti⸗ che Verwa tung bewirken zu lassen, wird auf zur Aufgabe gemacht hätten, Vogelnester genau nach der Natur, mit finden die Bestimmungen des 10 entsprechende Anwe ndung. Der gegenwartigen „Gesetzes (88 1, 2, 9 und 23) entsprechen. 8 stits Die Genehmigung ist auf zeit und zwar längstens auf mich, daß der Abg Sperlich dem zugestimmt hat —, daß die Ersten Grund des § 11 der Städteordnung vom 30. Mai 1853 ver⸗ den von den Vögeln benutzten Materialien und mit ihrem Schnabel Bezogene, welcher im Falle des § 11 den Check zur Verrechnung in § 28. Mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark wird, sofern nicht fünfzig Jahre zu ertheilen. Sie erfolgt unter dem Vorbehalte der Seminarlehrerstellen wesentlich Stellen sind, welche als Durchgangsposten ordnet, was folgt: § 1. Jeder Besitzer eines bebauten Grund⸗ und Körper ähnlichen Handwerkszeugen herzustellen. Mit der Be⸗ Empfang nimmt, haftet dem Prasentanten für die dessen Bestimmung nach anderweiten eine härtere Strafe verwirkt ist, be⸗ Rechte Dritter, der Ergänzung und Abänderung durch Feststellung Kier 8 8b 8 3 8 bc 88 828 3 stücks 4 zf 9 der ülle N’ 8 8 2 9U Werlvpoͤene 8 8 4 81 1 ent w 8 8 5 h. . üs 88 A 8 68 . vop 8 Lheck 9 5 obwoh F. oiß pder one 8 58 8 8 2 8 b 8 . 8 G W“ . es 1 n.8,cd, behandelt werden müssen, welche uns das Material für die stücks ist verp lich 1“X“ F 1“ merkung, daß nach der gegenwärtig allgemein herrschenden Ueber⸗ entsprechende alsbaldige Gutschrift des Checkbetragesx.. . Check begiebt, - wohl er weiß oder ohne grobes des Bauplans (§§ 13 und 14) sowie des Widerrufs für den Fall erstatten, welche die Herstellung und Unterhaltung des Pflasters zeugung selbst die vollendetsten thierischen Bauten nicht an die kunst⸗ § 13. Der Aussteller und die Indossanten haften dem Inhaber Verschulden wissen muß, daß ihm zur Zeit der Begebung ein Gut⸗ wesentlicher Aenderungen des Unternehmens, der Anlage oder des und tücks und in der Breite von 2 m losesten und unvollkommensten Schöpfungen von Menschenhand deran⸗ uM“ Einlösung des Checks. Hat ein Indossant dem Indossament 13 Mb 1,8 Checks en Checks W. ve- Betriebes. Aus den im §. 3 Nr. 1 und 2 erwähnten Rücksichten s . die Bemerkung „ohne Gewährleistung“, „ohne Obligo Oder einen enselben bezogenen etwa begebenen anderweiten Checks ausreicht, bei können von der nach § 2 zuständigen Behörde auch nachträglich bezüg⸗

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8 3 8 Bö5 . 1 1A“ ö11“ 88* ie Benutzung oder Veränderung seiner Anlagen zu leistende Ve nung“ verbieten, daß der Check baar bezahlt werde. Derselbe darf 1“ zum Gerichtsverfassungsgesetz dem Reichsgericht zugewiesen. gütung vsrbehaltlich des ges festzusetzen in diesem Falle nur zur Verrechnung mit dem Bezogenen oder einem Auf die C eltendmachung von Regreßansprüchen aus einem Check § 10. In der Genehmigung ist die Sicherstellung für die Unter⸗

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Stadtgemeinde diejenigen Kosten zu

Seminar⸗Directoren und die Kreis⸗Schulinspectoren liefern sollen. Uumm in der Länge seines Grundf

für diese Stellen die Erfahrung und die methodische Durchbildung erfordert. Diese asterbeträgge werden im Wege der reichten, beschloß der Vortragende seine von den Zuhörern mit großem

zu bekommen, die gerade für genannte beide Bcamtenkategorien von Administrativererution eingezogen. hͤgerdßringen den Zuhörern mit grok gleichbedeutenden Vorbehalt hinzugefügt, so ist er von der Verbind⸗ dem Bezogenen nicht zusteht; 2) wer einen Check begiebt, bei dessen lich des Baues und Betriebes Bedingungen auferlegt werden. Fahr⸗ großer Wichtigkeit ist, und da der Eintritt in einen solchen Durch⸗ Auf Grund dieses Statuts theilte die Polizeiverwaltung ei 8 2. 2 8 lichteit aus seinem Indossament befreit. Auch bei dem auf den In⸗ Auͤsstellung er vorsätzlich den Tag der Ausstellung nicht oder un⸗ plan und Beförderungspreise unterliegen in Zeiträumen, welche bei gangsposten d 1 e baber gestellten Check haftet jeder, welcher seinen Namen oder seine richtig bezeichnet hat. Im Falle der Nr. 1 tritt Straflosigkeit ein, der Genehmigung festzusetzen sind, erneuter Prüfung durch dieselbe

inem bietet, müssen die Stellen der Ersten Seminarlehrer etwas besser den Kostenbetra sbins na S festsetz ber di e“ 11X“X“ näher ger annte Summe festsetze; sofern die Schweidnitzer „Tägliche Rundschau mittheilt, auf einem würfelförmigen dotirt sein; sonst bekommt die Unterrichtsverwaltung eben die geeigneten ver W der Pflasterung und die Ersatvverbindlichkeit bestritten Postament, dessen Ecken vier in Erz gegossene Adler tragen, über⸗ 8 inde als Rechtsmittel der Einspruch statt. Aus Anlaß des einander zwei vierseitige Prismen, von denen das unterste mit dem

araus sich entwickelnde Nerwaltunagsstreits hob das Königli 2 358 1* soj jer Sej Inschrift at ährend daraus sich entwickelnden Verwaltungsstreits hob das nigliche größeren Durchmesser auf seinen vier Seiten Inschriften trägt, während

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h e beabsichtige, den Bürgersteig vor seinem 1 Scples 23 ;og vIis J. EEWI“ 8 Freiburg i./Schles., 10. März. Der vom Bildhauer Plischke 11“ 1I11 8. u’“* d 9 5 auer Plisch⸗ Firma auf die Rückseite des Checks geschrieben hat, dem Inhaber für wenn innerhalb der Präsentationsfrist das Guthaben in der erforder⸗ Behörde di 5 8 8 8 ] Iestij 80; 4 1 A2sF 1 . die Einlösung. Auf d Bezogenen findet diese Bestimmung keine lichen Höhe beschafft ist. 8 Anmwendung. ““ § 29. Dieses Gesetz tritt am 1892 in Kraft. Die § 12. Die Genehmigung für ein Unternehmen, welches von einer § 14. Zur Ausübung des Regreßrechts 43) muß die recht⸗ Bestimmungen desselben finden auf früher ausgestellte Checks keine Actiengesellschaft Sb einer Commanditgesellschaft auf Actien aus zeitias Wräee d. Richtemlösung des Checks nachgewies Anwend geführt werden soll, darf erst ausgehändigt werden, wenn der Nach⸗ zeitige Präsentation und die Nichteinlösung des Checks nachgewiesen- Anwendung. vT“ J111616*X*X 8 werden. Der Nachweis kann insbesondere geführt werden: 1) durch v ve Geintegüang. g das andelsregisten gefü 5 ist. Ist. dem 5. GS. frrikel 87, 88 Nr. js S 82 2 ZZ6. nternehmen Sicherstellung für die Wegeunterhaltung und Wieder⸗ der Bismarck's und Moltke's geschmückt ist. Auf diesem dreigliedrigen, untet entsprechender Anwendung der Artikel 87, 88 Nr.1 bis Dem Herrenhause ist der nachstehende Entwurf herstellung für ee ber HBahn. für e 3 . 111181“* 8 Eb B 5 3 FPol 89 Sis 9 Mochsolo 8 one ; 6EEE1 5 16 EE““ g, Aus g 2 . Beg Heil die raglich Verfü⸗ 9 lediglick 1 nnh. mit reichen ornamentalischen Verzierungen versehenen Unterbaue erhebt 8 96 7g 89 bis 91 898 Wechselordnung d gc eneee 1e eines Ges etzes über die Ba h Nen unterster Hr dnu ng Aufrechterhaltung des Betriebes zur Pflicht gemacht (§§ 6 und 10), 9 üIdeo Zorro 4 4813 . rvi 2 1 ( 2413 üj 0 glic U eine 9 1⸗ 22 11“ 8 8 . 2 8e. g8 2* 88. 7†. Se 8 2 durc H * 8 3 Ipgzggaeng e ocC esetzte, 1 er⸗ 3. 8 8 23 ügn 8 8 82 49 9 88 28*⁷* akademisch gebildete Herren in diesen ersten Stellen, und es werden erkenntniß 1 eet enen ect S pflasterung ene Aa. sich ein hohe⸗ Säule, auf welcher mit weit ausgebreiteten Flügeln und dis 55 deness erg on Ertlaärung, zugegangen: . so muß diese der Aushändigung der Genehmigung ebenfalls voraus⸗ ; so sbo 1 Ian :₰ ,SrSSr;. 11““ . Fenn! B Nothwendig e asterung in e im Sieeemne in der H ETE1öö11 8 Friebene n as Datum der Prasentatio alte arung, 22 ““ 8 b“ 8 8 V L b in dieselben auch künftig nicht ausschließlich akademisch gebildete Lehrer Kostenerstattungs⸗Verbindlichkeit ziele aber nicht erkennen einem Siegerkranze in der Hand der Friedensengel steht. 3) durch eine Bescheinigung einer Abrechnungsstelle 9) über die I. Eisenbahnen, we [che dem öffentlichen Verkehr dienen. gehen. bineinkommen. lasse, welche Leistungen von der Polizeibehörde angesonnen würden. Aus Japan. Das New⸗Vorker „Printer's Register“ jebt eine vor Ablauf der Präsentationsfrist geschehene Einlieferung und die* § 1. Eisenbahnen, welche dem öffentlichen Verkehr dienen, jedoch § 13. Mit dem Bau von Bahnen, welche für den Betrieb mit dr.: 1 b 1 ö“ 11““ 8 * S 2 8 8 Aus Japan. as New⸗Yorter 1 82 G 8 NAA ½ 8 8 4 8 2 2 54 SGfr s 4 Au 72l E gxr ordo 9 „r Das Gleiche trifft für die Kreis⸗Schulinspectorate zu. Es ist Die Extrahirung eines solchen Anerkenntnisses könne nicht Gegenstand Schilderung von dem Betriebe der Druckerei und Pledactkon einer Nichteinlösung des Checks. 8 weder auf Grund des Art. 41 Absatz 1 der Verfassung des Maschinentraft bestimmt sind, darf erst begonnen werden, nachdem der einer polizeilichen Verfügung sein. Dabei wurde bezüglich der Bedeutung japanischen 3 eitung. Wie die „A C.“ darans mittheilt, sind § 15. Wegen der Benachrichtigung der Vormänner und des Deutschen Reichs angelegt und betrieben werden, noch auch: Bauplan unter Zugrundelegung der in der Genehmigung vorläufig 5 1. 8 8 . 8 . Wie A. G. araus ) 4 8. 8 2 4 8 5 . 8 8 8 vde 8 ;88 SIa 8 4 5 3 8 ö 8 S S In 8 5 8 . aus den Städten, bewährte Hauptleh in diese Stellen hinei des Ortsstatuts noch dargelegt, daß, wenn man mit der Polizei⸗ die Hindernisse der Herstellung eines Blattes 8 Japan ent⸗ Einlösungsrechts derselben, sowie wegen des Umfangs der Regreß⸗ dem Gesetz über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. No getroffenen Festsetzungen von derjenigen Behörde, welche die Geneh 19 —1 C 8 - 9 Fer in 2 Stelle 2 2 2 8 7 8 95 4211 8 88 g 8 2 e 9 . fordor 3 1 28 25. 4 *. 67 28 8 28 Gosoth. S 505 F fo dr 2. ; 9 5 Lor ; 3 por 1 W0 4 r SS 918 8 8 währte Hauptlehrer, in diese Stellen hinein verwaltung annehmen wolle, daß das Ortsstatut lediglich die Er⸗ vI11 1““ Die forderung und der Befugniß zur Ausstreichung von Indossamenten vember 1838 (Gesetz⸗Samml. S. 505) unterworfen oder zu migung ertheilt hat, unter sinngemäßer Anwendung der §§ 19 bis 21 8 S g 1— 1 11“ gegenstehen, in allen anderen Ländern der Welt unbekannt. Die 88. g und der Befugniß zur. v. mg Soe 1 br 8se p u“ eFe vun 86 geh 876 finden die Artikel 45 bis 48, 50 bis 52 und 55 der Wechselordnung unterwerfen sind, bedürfen zur baulichen Herstellung und zum Be⸗ des Gesetzes über die Enteignung von Grundeigenthum vom 11. Juni 5 1 . .2 212 71 . 2 —2 . r. r —— 8 68 27. 1 entsprechende Anwendung. triebe polizeilicher Genehmigung. Bahnen, welche 1) hauptsächlich den 1 1874 (Gesetz⸗Samml. S. 221) festgestellt worden ist. Dieser

1 Hausbesitzer mit, daß sie

doch keine absolute Garantie für den Erfolg des Strebens Haus se des je Neupflas 2 8 L 2 8 1* 1 2 98 422ö— ecns 4 Da1 sg 3 .g 3 o8 b dig N onmpr * 8 rduo 8 14 S 22— 8 72 8 g . b Hause neu herzustellen, sie deshalb die Neupflasterung anordne und hergestellte Entwurf für das Kaiser⸗Denkmal hierselbst zeigt, wie die

Leute nicht hinein. Wenn vorhin die Rede davon gewesen ist, daß

8 9 hn 82 . tellen lediglich für akademisch gebildete K eunren Ober⸗V erwaltungsgericht, IV. Senat, in seinem Erkennt⸗ das oberste mit den Reliefs der Kaiser Wilhelm's I. und Friedrich's III., offengehalten würden, so bemerke ich, daß dies nicht die Absicht der nisse vom 20. November 1891 (Nr. IV 1075) die Verfügung d Fi. .“ ee; 5

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Unterrichtsverwaltung ist. Thatsächlich befinden sich auch schon nicht Polizeiverwaltung und den auf Einspruch ergangenen Beschluß C

jetzt schon eine größere Zahl seminaristisch gebildeter Herren, Rectoren

Plo c1 1 9 h 8 5 8. (Sr 4125 .ar 5 9868 grIn. E . 7„ . gekommen, und ich erkenne durd aus an, daß Kreis⸗Schulinspector nur füllung der den angrenzenden Grundstückseigenthümern obliegenden japanischen Schriftzeichen sind nämlich theilweise der chinesischen der sein soll, der speciell auf dem Gebiete des Volkschulwesens völlig Polizeilast der Unterhaltung der Bürgersteige habe ordnen wollen, Bilderschrift entnommen: vernickelte quadratische Figuren die aus 9 . 7 9 B ; gestf zu Hause ist und dort eine nicht nur erhaltende, sondern awh ehe sich daraus ergeben würde, daß dasselbe rechtsungültig erlassen wäre, einem Wirrwarr von Zickzacklinien Fenten sDreiecken und 8 § 16. Der Inhaber des Checks kann sich wegen seiner ganzen örtlichen Vertehr innerhalb einer Gemeinde oder zwischen benachbarten Feststellung bedarf es nicht. wenn eine „Planfestsetzung. nach fortbildende Thätigkeit und Ei wirkung geben k üam sa die Regelung der Erfüllung jener den Grundbesitzern als solchen Schwänzen bestehen. Dann wird aber auch das ursprüngliche japanische Regreßforderung an alle Verpflichtete oder auch nur an einige oder Gemeinden vermitteln oder 2) nicht mit Locomotiven betrieben werden, Maßgabe der bezeichneten Bestimmungen zum Zwecke der Enteignung tbildende Thätigkeit und Einwirkung geben ann, se r gut!) und obliegenden Polizeilast durch dieselben keine „Angelegen⸗ Alphabet das sog. Kana angewandt Chinesisc e Schriftzeichen giebt einen derselben halten, ohne dadurch seinen Anspruch gegen die nicht sind dem Gesetz über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November stattfindet. Wenn aus der beabsichtigten Bahnanlage Nachtheile oder deswegen lege ich ein ganz besonderes Gewicht gerade auf diesen Punkt. heit der Stadtgemeinde“ sei, auf die allein sich deren Autonomie es 20 006. Der Schriftsatz H Gereürten slcherPehnmtshas 14 000 in Anspruch genommenen Vervpflichteten zu verlieren. Es steht in 1838 nur dann zu unterwerfen, wenn nach Entscheidung des Staats⸗ erhebliche Belästigungen der benachbarten Grundbesitzer und des öffent⸗ Ich darf vielleicht hervorheben, daß ich dem gleichen Gedankengang gemäß § 11 der Städteordnung vom 30. Mai 1853 erstrecken könne. Zeichen; 4000 dienen derm täg lichen Verkehr. Die 47 einfachen Schrift⸗ 1 seiner Wahl, welchen Verpflichteten er zuerst in Anspruch nehmen Ministeriums ihnen eine solche Bedeutung für den öffentlichen Ver⸗ lichen Verkehrs nicht zu erwarten sind, kann der Minister der öffent⸗ schon in einer Verfügung vom vorigen Jahre an die sämmtlichen Offenbar aber habe die Stadtgemeinde durch das Ortsstatut jene zeichen des Kana aber kennt seben. Der japanische Setzer muß wil. Der Schuldner kann sich nur solcher Einreden bedienen, welche kehr beizumessen ist, daß sie als Theil des allgem einen Eisenbahnnetzes lichen Arbeiten den Beginn des Baues ohne vorgängige Planfestsetzung Königlichen Provinzial⸗Schulcoll L11“ ei Autteine 8 bisher observanzmäßig den einzelnen Grundstücksbesitzern obliegende deshalb eine Letter aus 4000 herausgreifen. Das Drucken geschieht ihm aus dem Check selbst oder unmittelbar gegen den jedesmaligen zu behandeln sind. Zweifel darüber, ob für eine Bahn die Voraus⸗ gestatten. ““ 1“ .““ gliche ovinzial⸗Schulcollegien und Regierungen Ausdruck ge⸗ Pflicht selbst übernehmen und in deren Stelle den Grundstücksbesitzern noch mit der alten Handpresse. D. 8 Personal einer größeren japa⸗ Kläger zustehen. setzungen zu 1 und 2 vorliegen, entscheidet auf Anrufen Betheiligter § 14. Dem Unternehmer ist bei der Planfeststellung 13) die geben habe. eine Communallast, nämlich eine Steuer zur Beschaffung der zur nschen Zettung. g presse. he Nüchi S. bimbmn .„Erbösteht aus: § 17. Der Regreßpflichtige ist nur gegen Auslieferung des das Staats⸗Ministerium. Herstellung derjenigen Anlagen aufzuerlegen, welche die den Bauplan s 1“ b Checks, der zum Nachweise der rechtzeitigen Präsentation und der § 2. Zur Ertheilung der Genehmigung ist zuständig: 1) sofern festsetzende Behörde zur Sicherung der benachbarten Grundstücke gegen

Nun hat der Herr Abg Sperlich osan soine Auffassmn Pflasterung erf orderlichen Mittel in For giner s Zweck t . .er —9 . on

Nun hat der Herr Abg. Sperlich gesagt, um seine Auffassung arf ig erforderlichen Mittel, in Form einer sog. Zwecksteuer einem politischen Director, einem Hauptredacteur, fün Hilfsredacteuren, Nichteinlss 1— E SrINerthhg Hgun . - g16“ KrHe.

von der Zulässigkeit einer Reduction der von der Regierung ge sch 8 Hauptredacteur, fün] Hilssresa drei Nichteinlösung dienenden Urkunden, sofern solche beigebracht sind, und der Betrieb mit Maschinenkraft beabsichtigt wird: der Regierungs⸗ Gefahren und Nachtheile oder im öffentlichen Interesse für erforderli 1 8 Nte 4 l 2 Itreg b ge⸗ 8 7

auferlegen wollen. Dann aber hätte die Polizeiverwaltung, wenn sie G 8 - S 51f schterf

forderten Gehaltssätze für die Kreis⸗Schulinspectoren z in Anwendung des so erläuterten Statuts Verfügungen an den 8 584 h 15 18 Ercheeen 5 zwöͤlf einer quittirten Retourrechnung Zahlung zu leisten verbunden. Präsident, für den Stadtkreis Berlin der Polizei⸗Präsident, in Ver⸗ erachtet, desgleichen die Unterhaltung dieser Anlagen, soweit dieselbe

eaeee altssätze für die Kreis⸗Schulinspectoren zu motiviren: Pflichtigen hätte erlassen wollen, diese an die Stadtgemeinde Druckern und einer Menge unteter Angestell 2zufammen etwa m. §. 18. Die Regreßansprüche gegen den Aussteller und die übrigen bindung mit der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten bezeich⸗⸗ über den Umfang der bestehenden Verpflichtungen zur Unterhaltung

Diese Leute werden, soweit sie akademisch gebildet sind, meistens aus richten müssen. 150 Personen 1 88 8. 8 8 c“ Vormaͤnner verjähren, wenn der Check in Europa zahlbar ist, in drei neten Eisenbahnbehörde; 2) soweit nicht Betrieb mit Maschinenkraft vorhandener demselben Zwecke dienenden Anlagen hinausgeht.

Lehrern entnommen, welche Zeugnisse ersten Grades oder Oberlehrer⸗ In einem in der ehemaligen Kurmark belegenen DOrte war b ö in ess M. u“ RWes hee 1“ beagsee äff 88- 8. feseen Kdeaft Feaßenbenate paen hn 8 denr G. ges sti deers ganh Bnh Dir vHbee Sve ees. In eun emaligen Ki 1 1 Inha 8 Checks Ablauf der Präsentations⸗ grere Kreise oder nicht preußische Landestheile berührt werden sollen: zur Ertheilung der Gench igung zuständigen Behörde 2). T

zeugnisse nicht haben, und sie treten verhältnißmäßig jung in die leinem Hausbesitzer von der Polizeiverwaltung aufgegeben, den vor 8 8 bs 885 Y11“ mehrere Kreise oder nicht preußische Landestheile berührt werden so⸗ 8 g lnig 9

11“ .

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