1892 / 64 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 Mar 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Hietkamp⸗Acker 30 a 35 qm und Flur 7 H. 1052/504 Hietkamp⸗Acker 19 a 68 qm, welche Band 26 Blatt 21 des Grundbuchs von Ammeloe für den Ober⸗Landesgerichts⸗Referendar Actuar Theodor Becker zu Vreden eingetragen sind, beantragt. Alle Diejenigen, welche auf die Grundstücke Eigen⸗ thums⸗ oder andere Realansprüche erheben, werden aufgefordert, solche spätestens in dem auf den 21. Mai 1892, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie damit ausgeschlossen werden und der Antragsteller als Eigenthümer der Grundstücke im Grundbuche eingetragen wird. Vreden, den 5. März 1892. 8 Königliches Amtsgericht.

[74296] öÜbe*

Auf Antrag der Geschwister Ackerer Franz Sicking und Christina Sicking zu Nichtern wird das von denselben als Eigenthum beanspruchte, im Grund⸗ buche von Südlohn Band 3 Blatt 181 für die Eheleute Johann Wilhelm Heming und Johanna Maria Speckin in Oeding eingetragene Grundstück Flur 19 Nr. 414 der Steuergemeinde Südlohn, Hemingsbreede Acker 48 a 3 am groß, aufgeboten.

Alle diejenigen, welche auf das Grundstück Eigen⸗ thums⸗ oder andere Realansprüche erheben, werden aufgefordert, solche spätestens in dem auf den 12. Mai 1892, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie damit ausgeschlossen und die Antragsteller als Eigenthümer des Grund⸗ stücks im Grundbuche eingetragen werden.

Vreden, den 3. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

Aufgebot.

Das Eigenthum an dem Grundstücke Abschnitt 60. Kartenblatt V. der Grundsteuerkarte der Gemeinde Dubrau, Kreis Sagan, Acker am Schrothammer Wege, Plan Nr. 108, mit 41 Ar 10 Meter Fläche und 1,93 Thaler Reinertrag, welches gegen⸗ wärtig als ein Bestandtheil der dem Töpfer Friedrich Köther gehörigen Häuslernahrung Nr. 35 des Grund⸗ buches von Dubrau eingetragen ist, soll für: *

a. den Häusler Ernst Schmidt,

die verwittwete Bertha Oelschläger, geborene

Altmann, „. den Einwohner Gottlieb Altmann, die unverehelichte Henriette Altmann, sämmtlich zu Dubrau,

eingetragen werden. Auf den Antrag der letzteren werden deshalb:

1) alle ihrer Existenz nach unbekannten Eigen⸗ thumsprätendenten aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das Grundstück spätestens im Aufgebots termine, den 14. Juli 1892, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Schöffen⸗

ichtssaal) anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren etwaigen Realansprüchen auf das Grundstück werden ausgeschlossen und ihnen deshalb ein ewiges Still⸗ schweigen auferlegt werden wird;

2) der seinem Aufenthalte nach unbekannte frühere Eigenthümer der Häuslernahrung Nr. 35 Dubrau Fabrikarbeiter August Witzmann, aufgefordert, spätestens in demselben Termine und bei demselben Gerichte seine Ansprüche und Rechte auf das Grund⸗ stück anzumelden und sein etwaiges Widerspruchsrecht gegen die beabsichtigte Besitztitelberichtigung zu be⸗ scheinigen, widrigenfalls die Eintragung des Eigen thums für die obengenannten Antragsteller erfolgen wird und ihm nur überlassen bleibt, seine Ansprüche in einem besonderen Prozesse zu verfolgen.

Priebus, den 9. März 1892.

Kbönigliches Amtsgericht. 8 Goebel. 1b [73006] Oeffentliche Ladung.

Die zu Kurtenbach wohnhafte Wittwe des Ackerers Christian Peter Heider, Justina, geb. Hembach, und deren Kinder aus der Ehe mit dem genannten Heider machen Eigenthumsansprüche an der unter Artikel 141 der Grundsteuermutterrolle von Breidenbach auf den Namen Johann Quabach, Nutznießer zu Kurtenbach, eingetragenen Parzelle: „Flur 6 Nummer 274 a Kurtenbach, Hofraum, 51 qm groß“, geltend.

Gemäß § 58 des Gesetzes vom 12. April 1888 werden der obengenannte, angeblich verstorbene Quabach, bezw. dessen Erben, zu dem auf Diens⸗ tag, den 24. Mai 1892, Vormittags 11 Uhr, im Gerichtsgebäude zu Lindlar statt⸗ findenden Termine mit der Aufforderung vorgeladen, ihre etwaigen Ansprüche an jenem Grundstücke spätestens in diesem Termine anzumelden. Werden Ansprüche nicht angemeldet, so werden die genannte Wittwe Heider und deren Kinder als Eigenthümer

des genannten Grundstücks in das Grundbuch e getragen werden. Lindlar, den 3. März 1892. Königliches Amtsgericht. II. Erich, Gerichts⸗Assessor.

[74299] 28. Januar

Mittel 9. Februar 1892, bestätigt am 16. Februar 1892 ist zwischen der Herzoglichen Kammer, Direction der Forsten in Braunschweig, und dem Großköther Heinrich Bertram zu Kirchberg die Ablösung der dem Gehöfte No. asses. 21 zu Kirchberg zustehenden Berechtigung zum Bezuge forstzinsfreien Bauholzes aus den Herzog⸗ lichen Forsten gegen eine Kapitalentschädigung von 1424 28 nebst 4 % Zinsen seit 24. Januar 1892 vereinbart worden.

Auf den Antrag der Herzoglichen Kammer, Direc⸗ tion der Forsten in Braunschweig, werden alle Die⸗ jenigen, welche Ansprüche an die abgelösete Berechti gung resp. das Ablösungskapital zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, solche Rechte svätestens in dem zur Auszahlung des vorgedachten Ablösungskapitals auf den 25. Mai 1892, Morgens 10 Uhr, vor unterzeichnetem Gerichte angesetzten Termine an⸗ zumelden, widrigenfalls sie mit solchen Ansprüchen 9. gstellerin gegenüber ausgeschlossen werden

Seesen, den 9. März 1892.

Herzogliches Amtsgericht.

W. Haars.

Aufgebot.

Recesses Nr. 22753 vom

[60276]

Der Arbeiter Carl Kruse, geb. am 10. Mai 1819 zu Pätow i./M., wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 24. September 1892, Vormittags 11 Uhr, bestimmten Termine zu

*

[7411221 Der am . borene, zuletzt in Jeziora wohnhaft gewesene Häus⸗ ler Franz Gill, ist durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 26. Februar cr. für todt erklärt. Jutroschin, den 3. März 1892. Königliches Amtsgericht.

melden, widrigenfalls er für todt erklärt und sein Vermögen seinen nächsten Erben überwiesen wird. Ludwigslust, den 10. Januar 1892. Großherzogliches Amtsgericht.

[74301] Aufgebot.

Der Curator der abwesenden Anna Margaretha Meyer rectius Jensen, nämlich der Rechtsanwalt D. Wolfhagen, hat den Erlaß eines Aufgebots be⸗ antragt zwecks Todeserklärung seiner obgenannten Curandin, welche am 13. April 1841 zu Hadersleben geboren, bis zu ihrer Confirmation in Hamburg ge⸗ wesen, später nach Amerika gegangen und seit der Zeit verschollen ist.

Es wird das beantragte Aufgebot dahin erlassen:

I. Die obgenannte Anna Margaretha Meyer

rectius Jensen wird hierdurch aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Dammthor⸗ straße Nr. 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 17, späte⸗ stens aber in dem auf Freitag, den 2. De⸗ zember 1892, Nachmittags 1 Uhr, an⸗ beraumten Aufgebotstermin, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, zu melden, unter dem Rechts⸗ nachtheil, daß sie werde für todt erklärt werden.

Alle unbekannten Erben und Gläubiger der genannten Verschollenen werden hierdurch auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche bei dem unter⸗ zeichneten Amtsgericht, spätestens aber in dem obbezeichneten Aufgebotstermin anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses und ewigen Still⸗ schweigens.

Hamburg, den 7. März 1892.

Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez.) Tesdorpf Dr. 8 Veröffentlicht Ude, Gerichtsschreibergehilfe.

* NTI

74446]

Der

Aufgebot. Privatmann Johann Friedrich Leonhard Hühn, hierselbst wohnhaft gewesen, ist am 30. Sep⸗ tember 1891 verstorben.

Behufs Feststellung des Schuldenstandes seines Nachlasses werden auf Antrag der eingesetzten Testamentsvollstrecker Director der Lübecker Privat⸗ bank Wilhelm Heinrich August Mollwo und Rentner Gustav Theodor Gottfried Bercht, beide in Lübeck, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Fehling, hiedurch Alle, welche Anspruch auf Befriedigung aus dem Nachlasse des genannten Johann Friedrich Leonhard Hühn zu Lübeck zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Ansprüche unter Angabe des Grundes und Umfanges mit Beifügung der Beweis⸗ urkunden spätestens in dem auf Freitag, den 10. Juni 1892, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte angesetzten Aufgebots⸗ termin anzumelden, unter dem Rechtsnachtheil, daß die nicht angemeldeten Ansprüche an den Nachlaß nur noch insoweit geltend gemacht werden können, als derselbe mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Be⸗ friedigung der angemeldeten oder bekannten An⸗ sprüche nicht erschöpft ist.

Lübeck, den 8. März 1892.

Das Amtsgericht. Abth. I. Asschenfeldt Dr. Veröffentlicht: Propp, Gerichtsschreiber.

[74208] Aufgebot.

Die unverehelichte Friederike Schlüter hieselbst, ge⸗ boren zu Seesen am 25. Januar 1813, eine Tochter des weiland Bäckermeisters Georg Schlüter und dessen Ehefrau Johanne, geb. Klingebiel, ist am 5. Januar 1892 dahier verstorben, und sind deren Erben unbekannt.

Auf den Antrag des Schlüter'’schen Curators, Rentners Christian Pümpel hieselbst, ergeht an die Erbberechtigten der defunecta Friederike Schlüter hierdurch die Aufforderung, ihre desfallsigen Erb⸗ ansprüche unter Beschaffung der erforderlichen Legiti⸗ mationen spätestens in dem auf Sonnabend, den 1. Juni 1892, Morgens 10 Uhr, vor unter⸗ zeichnetem Gericht angesetzten Termine anzumelden unter dem Rechtsnachtheile, daß der Nachlaß, wenn sich kein Erbe findet, für erbloses Gut erklärt, bei erfolgender Anmeldung aber den sich Legitimirenden ausgeantwortet werde, daß der nach dem Ausschluß sich Meldende und Legitimirende alle bis dahin über den Nachlaß getroffenen Verfügungen anzuerkennen schuldig, auch weder Rechnungsablage noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern, sondern seine An⸗ sprüche auf das zu beschränken habe, was von der Erbschaft noch vorhanden.

Seesen, den 2. März 1892.

Herzogliches Amtsgericht. W. Haars.

Bekanntmachung. 1 16. Oktober 1840 zu Woszczkowo ge⸗

8

[74404] Ausfertigung.

Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern erläßt das K. Amtsgericht Wiesentheid in Sachen Kesselring Babetta, Weinhändlerswittwe von Hohenfeld, Aufgebotsverfahren bezüglich einer Credit⸗

8 Nrn. 91, 92, 93, 94 und 95 der Baroper Maschinen⸗ bau⸗Actien⸗Gesellschaft in Barop, lautend über den Betrag von 200 Thaler Preuß. Courant und auf den Inhaber, für kraftlos erklärt und alle unbekannten Besitzer dieser Actien und des Talons mit ihren Ansprüchen auf diefelben abgewiesen.

Dortmund, den 1. März 1892. Königliches Amtsgericht.

[74109] Im Namen des Königs!

In Sachen, betreffend das Aufgebot der in der nachstehenden Urtheilsformel aufgeführten Posten und Hypothekenurkunden, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Gütersloh durch den Gerichtsaffessor Harssewinckel,

da die eingetragenen Grundeigenthümer das Aufgebot der in der Urtheilsformel unter A 1 bis 7 aufgeführten, im Grundbuche eingetragenen Posten, sowie der unter B. bezeichneten Urkunde beantragt haben, und zwar:

der Schenkwirth Johann Anton Sagemöller, ge⸗ nannt Michelswirth, zu Avenwedde, hinsichtlich der Post Nr. 1,

der Kolon Conrad Roggenkamp zu Liemke, hin⸗ sichtlich der Post Nr. 2,

der Neuwöhner Heinrich Hermelbracht zu Niehorst, hinsichtlich der Post Nr. 3,

der Kolon Gerhard Heitkämper, genannt Felde⸗ wert, zu Verl, bezüglich der Post Nr. 4,

der Amtmann Rohden zu Verl, bezüglich der Post Nr. 5 sowie der Urkunde zu B.,

der Schenkwirth Bernard Rolf in Bornholte, be⸗ züglich der Post zu 6,

der Kolon Hermann Rodenbeck, bezüglich der Post zu 7,

für Recht:

A. Die eingetragenen Berechtigten folgender, im Grundbuch eingetragenen Posten und deren etwaige Rechtsnachfolger:

1) der Post Abthlg. II. Nr. 1 des Grundbuchs von Avenwedde Bd. I. Bl. 5: das gutsherrliche Obereigenthum mit den daraus hervorgehenden Rech⸗ ten, insbesondere dem Weinkaufs⸗ und Heimfallsrecht und jährlich 2 Gographendienste und acht Gute⸗ groschen Pacht für das Königliche Domainenamt Reckenberg, aagemeldet den 20. und 26. April 1819 und gestanden den 6. November 1824. Die 2 Go⸗ graphendienste sind laut Receß vom 6. Mai 1944 in eine Geldvente von 6 Silbergroschen 8 Pfennig

verwandelt,

2) der Post Abthlg. III. Nr. 1 des Grundbuchs von Liemke Bd. V. Bl. 27 und Bd. V. Bl. 30: 47 Thaler Brautschatz für den Hofessohn Georg Hermann Busche protestativisch pro conservando loco eingetragen ex decr. vom 17. September 1823.

3) der Post Abthlg. II. Nr. 4 des Grundbuchs von Isselhorst Bd. IV. Bl. 34: Verpflichtung des Besitzers, den Geschwistern Anna Maria Elisabeth, Peter Heinrich und Hanne Louise Kokmann den Auf⸗ enthalt auf der Stätte zu gewähren, eingetragen auf Grund des Vertrages vom 11. September 1845,

4) der Post Abthlg. III. Nr. 1 des Grundbuchs von Verl Bd. V. Bl. 47: 150. Thaler, nämlich 50 Thaler Abstandsgeld und 50 Thaler Brautschatz für Heinrich Feldewert und 50 Thaler Brautschatz für Otto Feldewert auf Grund des Familien⸗ beschlusses vom 7. Mai 1813,

5) der Post Abthlg. III. Nr. 27 des Grundbuchs von Verl Bd. IV. Bl. 1: ein Arrest zur Höhe von 6 Thaler 9 Silbergroschen 10 Pfennig für den Kötter Ferdinand Horsthemke, genannt Gretenkord, in Verl, eingetragen auf Requisition des Prozeß⸗ richters vom 5. bezw. 15. Oktober 1860.

6) der Post Abthl. III. Nr. 2 des Grundbuchs von Bornholte Bd. I. Bl. 101: 30 Thaler Ab⸗ findung für die Maria Wehrenhard, verehelichte Jennebach, zu Bornholte, abgetreten an den Kauf⸗ mann Simon Kemper zu Neuenkirchen,

7) der Post Abthl. III. Nr. 1 des Grundbuchs von Liemke Bd. I. Bl. 28 und Bl. III. und Bd. III. Bl. 42: 150 Thaler für die Wittwe des Gastwirths Hermann Pähler in Kaunitz,

werden mit ihren Rechten und Ansprüchen auf die Posten ausgeschlossen.

B. Das aus der Urkunde 1859 und einem Hypothekenbuchsauszuge gebildete Dokument über die Post Abthlg. III. Nr. 15 des Grundbuchs von Verl Bd. IV. Bl. 1: 57 Thaler 20 Silbergroschen Kaufgeld für Vieh und Früchte für den Kolon Heinrich Lütkeherm in Oesterwiehe,

wird für kraftlos erklärt.

C. Die Kosten des Verfahrens fallen den Antrag⸗ stellern zur Last.

Gütersloh, den 5. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Verkündet am 7. März 1892. Riehn als Gerichtsschreiber. Antrag des Bauerhofsbesitzers Julius Zühlke zu Temnick erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Noerenberg durch den Aautsrichter Bartelt für Recht: Die Hypotheken⸗Documente über 1) die bei Band I. Blatt 17 des Grundbuchs von Temnick in Abtheilung III. unter Nr. 1 a ursprünglich mit 4 ½ Prozent Zinsen für Caroline Emilie Mathilde Zühlke zufolge Verfügung vom 22. Juni 1867 als Aus⸗ gelübde eingetragenen 650 Thaler, welche so⸗ dann nebst 100 Thalern zum Kapital ge⸗ schlagenen Zinsrückständen unter Erhöhung

[74397]

Auf den

kassaobligation betr. in seiner öffentlichen Sitzung vom 8. März 1892 folgendes Ausschlußurtheil:

1. Die Obligation der gräflich castell'schen Credit⸗ kasse Castell vom 4. Mai 1877 Nr. 21584 über 280 ℳ, mit Worten zweihundertachtzig Mark, C. B. Fol. 1583, wird für kraftlos erklärt.

II. Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Gründe.

Der Gleichlaut vorstehender Ausfertigung dem Originale wird hiermit bestätigt.

Wiesentheid, am zehnten März achthundert zwei und neunzig.

Gerichtsschreiberei des K.

(E. S.) Wehefrit.

mit eintausend⸗

Amtsgerichts

74111]

Auf Antrag 1) des Dr. med. Richard Gerstein hier, 2) des Kaufmanns H. W. D. Piesbergen in Bramsche sind durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Dortmund vom 26. Februar 1892

der Talon zu der Actie Nr. 140, ferner die Actien

des Zinsfußes auf 5 % unter gleichzeitiger Eintragung der 100 Thaler Zinsrückstände in Abtheilung III. unter Nr. 4 zufolge Ver⸗ fügung vom 30. September 1872 auf den Namen des Bauersohnes Wilhelm Kumm zu Moderow, jetzt Ackerbürger zu Jacobshagen umgeschrieben sind, das ebendaselbst in Abtheilung III. unter Nr. 5 für denselben Gläubiger Kumm nebst 5 % Zinsen zufolge Verfügung vom 30. Sep⸗ tember 1872 eingetragene Darlehn von 250 Thalern, von welchen das zu 1 gedachte Document aus einer Ausfertigung des Vertrages vom 17. März 1866 mit Ingrossationsnote vom 28. Juni 1867 und Hypothekenbuchsauszug von Temnick Band I. Blatt 17, ferner Löschungsvermerk über 650 Thaler mit Hypo⸗ thekenbuchsauszug und Ausfertigung der Verhandlung vom 26. Juni 1872 und endlich 2 Vermerken vom 24. Oktober 1872 nebst zwei Hypothekenbuchsaus⸗ zügen von demselben Tage, das zu 2 gedachte Do⸗ cument aber aus einer Ausfertigung der Verhandlung

[74120]

vom 24. September

24. Oktober 1872 und einem Hypothekenbuchzausz

von demfelben Tage, besteht, 3

werden hierdurch für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗

steller auferlegt. 2 38 Bartelt.

uge

74398 Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil vom 5. März 1892 ist die über die Band 8 Blatt 34 des Grundbuchs von Bottrop Abtheilung III. Nr. 10 auf Grund der notariellen Urkunde vom 6. Dezember 1870 für den Landwirth Joseph Trappe gt. Pisselbeck eingetragene Post von 250 Thrn. Darlehn gebildete, angeblich verloren gegangene Hypothekenurkunde für kraftlos erklärt.

Bottrop, den 9. März 1892. ö

Königliches Amtsgericht..

[74402] 8 Die von der Wittwe des Christian Frank in Sontra für sich und als Vormünderin ihrer Kinder wegen eines Darlehens von 140 Thalern am 28. Okto⸗ ber 1857 zu Gunsten des Ackermannes Jakob Pfetzing in Diemerode ausgestellte gerichtliche Schuldver⸗ schreibung, eingetragen ursprünglich im G. W. H. B. von Sontra, Band III Blatt 326, wird für kraftlos erklärt. Sontma, den 3. März 1892. Königliches Amtsgericht. [74409] Durch Ausschlußurtheil vom 9. März 1892 ist der Hypothekenbrief vom 13. Juni 18768 über die im Grundbuch von Löhlbuach, Band I. Artikel 1 Abth. III. Nr. 8 zu Gunsten der Firma Friedrich Ludewig zu Cassel eingetragene Kypothek von 129 74 für kraftlos erklärt worden. G Rosenthal, den 9. März 1892. Koönigliches Amtsgericht. Stammler.

[74401] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 5. März 1892 ist die Hypothekenurkunde über die Post Abtheilung III. Nr. 2 von 200 (zweihundert) Thalern, eingetragen im Grundbuche von Groß⸗Grauden Nr. 59 für die Geschwister Pauline und Marianna Cipser aus Klein⸗ Nimsdorf, gebildet aus einer Ausfertigung des Ver⸗ trages vom 7. April 1856, einer Ausfertigung der Verhandlung vom 24. Dezember 1857 nebst Ein⸗ tragungsvermerken vom 26. Januar 1858 und Cessionsvermerk vom 31. März 1874, sowie einem Hypothekenbuchsauszuge, für kraftlos erklärt worden. II. F. 6/91.

Gnadenfeld, den 5. März 1892.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung II [74408] Verkündet am 4. März 1892.

Werner, Referendar als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Fräuleins Cäcilie Schlesinger in Landsberg, vertreten durch ihren Generalbevoll⸗ mächtigten, praktischen Arzt Dr. Weichmann zu Landsberg, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Landsberg O./S. durch den Amtsrichter Knüppel für Recht:

Das Hypothekeninstrument über die auf dem Grundstück Blatt 24 Landsberg O./S. in Abthei⸗ lung III. Nr. 12 eingetragene Hypothek von 270 Thalern = 810 ℳ, eingetragen aus der Schuld⸗ urkunde vom 19. Januar 1870 für den Kaufmann M. Marcusy hier, infolge Erbgangs auf die ver⸗ wittwete Frau Kaufmann Johanna Marcusy, ge⸗ borene Ephraim zu Landsberg O./S. gediehen und von dieser durch Cession auf das Fräulein Cäcilie Schlesinger zu Landsberg O./S. übergegangen, wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens E. 3/91.

trägt Antragsteller.

Knüppel. Im Namen des Königs! Verkündet am 7. März 1892. 1 Lohse, Actuar als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Zimmermanns Hinrich Friedrich Kloth in Rellingen erkennt das Königliche Amtsgericht zu Pinneberg durch den Amtsrichter Albrecht für Recht: .

Die Obligation vom 9. Oktober 1861, aus welcher auf dem im Grundbuche von Prisdorf Band IJ. Blatt Nr. 16 verzeichneten Grundstück der Wittwe Anna Margaretha Hatje, geb. Kruse, in Rellingen in Abtheilung III. unter Nr. 3 = 200 für den Antragsteller eingetragen stehen, wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten fallen dem Antragsteller zur Last.

Albrecht.

[74119] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Georg Eduard Hofsommer, früher zu Frankenhain, jetzt zu Schwalbenthal, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Meinshausen zu Eschwege, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Eschwege durch den Amtsgerichtsrath Scheffer,

ꝛc. x.

Der Hypothekenbrief vom 8. November 1877, aus⸗ gestellt zu Gunsten des Georg Eduard Hofsommer zu Frankenhain jetzt zu Schwalbenthal über 180 Restkaufgeld, nebst 5 % Zinsen vom 7. November 1877, nach Vertrag vom 7. November 1877, ein getragen im Grundbuch von Wipperode Art. 10⁰⁰ Abth. III. Nr. 2 auf dem Grundvermögen der Ehe⸗ leute Heckmann daselbst, wird für kraftlos erklärt.

Eschwege, am 19. Februar 1892.

Königliches Amtsgericht. Abth Scheffer. 8

[74215]

Die Urkunden:

1) a. Obligation vom 19. April 1859 über 350 Thaler Darlehen an die Kirche zu Mardorf, geschuldet von den Eheleuten Kronewald, eingetragen in Artikel 95 a Abtheil. 11I Nr. 2 Grundbuch von Mardorf nebst

b. Urkunde vom 22. April 1870 über Cession dieser Post seitens der Kirche zu Mardorf an Handels mann Isaak Samuel Strauß zu Wetter

c. Urkunde vom 19. April 1872 über Cession diesen Post in Höhe von 300 Thaler seitens des Handes manns J. S. Strauß an die Sparkasse hier

sind für kraftlos erklärt. 6

Amöneburg, den 2. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

vom 10. Juli 1872, einer Ingrossationsnote vom

174405

Bekanntmachung. 288 Urtheil des unterzeichneken Gerichts vom 7. März 1892 ist die Hypothekenurkunde vom 5 April 1811 über die im Grundbuch von Schlüch⸗ tern Artikel 585 Abth. III Nr. 1 für den Maire (Bürgermeister) Johannes Lottich in Schlüchtern bezw. den Apotheker Zinkhan sen. daselbst einge⸗ tragenen 200 fl. = 342 86 für kraftlos Zchlüͤchtern, EEeEbSbb “” Königliches Amtsgericht. 8

Goeßmann.

Im Namen des Königs! Verkündet am 26. Februar 1892. Fischer, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag der Besitzer August und Ernestine Stechert'schen Eheleute aus Kekorischken, vertreten urch den Rechtsanwalt Neßlinger in Wehlau, er⸗ ennt das Königliche Amtsgericht zu Labiau durch en Amtsrichter Zacharias für Recht: Die Zweighypothekenurkunde über 465,50 ℳ, ein⸗ getragen in Abtheilung III. Nr. 11 des Grund⸗ buchs von Kirschnabeck Nr. 32 für den Kaufmann Ulbert Vanhoeffen in Wehlau, Theilbetrag der zu % verzinslichen Kaufgelderforderung von 3900 aus dem Vertrage vom 2. April 1879, eingetragen ir die Wittwe Amalie Klimusch, geb. Augstein, in Kirschnabeck, bestehend aus einem Hypothekenauszuge und einer Ausfertigung des Vertrages vom 2. April 1879 und dem Abtretungsvermerk, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens werden den ellern auferlegt.

73066]

Antrag⸗

74123] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 5. März 1892 ist für kraftlos erklärt worden: 1 das Hypothekendokument vom 27. November

1 über die Abtheilung III Nr. 4 auf Nr. 67 Dluzvn für Constantin Sterna eingetragenen 150 Thlr. nebst Zinsen,

2) das Hypothekendokument vom 13. April 1854 über die Abtheilung III. Nr. 3 auf Nr. 7 Brousko für Franz Michalak noch eingetragenen 81 Thlr. 1 Sgr. 1 Pfg. nebst Zinsen,

3) das Hypothekendokument vom 3. August 1842 über die Abtheilung III. Nr. 1 auf Nr. 45 Leipe für Marie Anna Sobecka eingetragenen 23 Thlr. 18 Sgr. 9 ½ Pfg.,

4) das Slhemndotament vom 19. März 1856 über die Abtheilung III. Nr. 1 auf Nr. 21 Neu⸗ Bialcz für die Johann und Marianna, geb. Sma⸗ galska⸗Lesniczak'schen Eheleute eingetragenen 210 Thlr.,

5) a. das Hypothekendokument vom 27. Mai 1864 über die Abtheilung III. Nr. 1 auf Nr. 28 Kluczewo für Anton Solibieda noch eingetragenen 1 Thlr. 12 Sgr. 11 Pfg.,

b. das Zweigdokument vom 23./27. Mai 1864 über die Abtheilung III. Nr. 1 auf Nr. 28 Kluczewo für die Strafanstalt zu Rawitsch eingetragenen 14 Thlr. 24 Sgr. 3 Pfg.,

das Zweigdokument vom 25. März 1866 über die Abtheilung III. Nr. 1 auf Nr. 28 Kluczewo für die Strafanstalt zu Rawitsch eingetragenen 33 Thlr. 4 Sgr. 10 Pfg.,

6) a. das Hypothekendokument vom 19. März 1855 über die Abtheilung III. Nr. 1 auf Nr. 8 Gniewowo für die Michael und Apollonia Stefan’'schen Eheleute eingetragenen 600 Thlr.,

b. das Hypothekendokument vom 26. Oktober 1857 über die Abtheilung III. Nr. 2 auf Nr. 8 Gniewowo für die Michael und Apollonia Stefan'schen Eheleute eingetragenen 100 Thlr.,

7) das Hypothekendokument vom 5. Oktober 1841 über die Abtheilung III. Nr. 1 auf Nr. 41 Splawie für Andreas, Victoria und Marianna Geschwister Marszalek eingetragenen 124 Thlr. 10 Sgr. 11 1 Pfg. nebst Zinsen.

Schmiegel, den 5. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

[74117] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts gerichts zu Fredeburg vom 5. März 1892 sind:

1) die Gläubiger der Band 13 Blatt 539 des Grundbuchs von Schmallenberg Abtheilung III. Nr. 4 für den Johann Wulff zu Oberfleckenberg aus der Obligation vom 12. März 1841 eingetra⸗ genen Darlehnsforderung von 80 Thaler 3 Sgr. 10 Pf. mit ihren Ansprüchen auf die genannte Post ausge⸗ schlossen,

2) das Hypotheken⸗Instrument über das Band 6 Blatt 278 des Grundbuchs von Schmallenberg Abtheilung III. Nr. 3 für die Minorennen Fran⸗ zisca, Maria Catharina und Maria Müller von Gleidorf eingetragene Muttererbe von 64 Thaler 6 Pf. für kraftlos erklärt. 8 Fredeburg, den 5. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 29. Februar 1892. Auf den Antrag des Landwirths Albert Auer in Mindersdorf erkennt das Königliche Amtsgericht zu Wald (Hohenzollern) durch den Amtsrichter Feld⸗ mann, da sich weitere Berechtigte bezw. Gläubiger der im Grundbuche von Mindersdorf zu Gunsten des David Beuther in Constanz aus der Schuldurkunde vom 15. September 1840, Band I Artikel 35, Ab⸗ theilung III Nr. 2. eingetragenen Darlehnsforderung von 1000 Gulden nicht gemeldet haben, trotzdem die diesfällige Aufforderung ordnungsmäßig im Amts⸗ blatte der Königl. Regierung zu Sigmaringen vom 13. November 1891 und in der Constanzer Zeitung vom 8. November 1891 ergangen ist, da weiterhin die muthmaßliche Gläubigerin genannter Forderung, auf welche dieselbe im Wege der Erbtheilung über⸗ gegangen ist, nämlich das ledige Fräulein Bertha Dietsche in Constanz, die Löschung der betreffenden Forderung im Grundbuche bewilligt und der An⸗ tragsteller Erlaß des Ausschlußurtheils ebenso die Löschung beantragt hat, für Recht:

Anderweitige Ansprüche an die genannte Forderung außer denjenigen der Fräulein Bertha Dietsche in Constanz werden hiermit ausgeschlossen und wird die Zulässigkeit der Löschung dieser Post im Grundbuche hiermit ausgesprochen. Die Kosten fallen dem An⸗ tragsteller zur Last.

88 Feldmann.

[74115]

Bauer.

[74119] Bekanntmachung. 2 Der Johann August Klatt und seine Rechtsnach⸗ folger werden mit ihren Ansprüchen auf die Hypo⸗ thekenpost von 42 Thlr. Vatererbe, eingetragen auf dem Grundstücke Oblaczkowo Nr. 24 Abtheilung III. Nr. 16, ausgeschlossen. Wreschen, den 9. März 1892. Ksönigliches Amtsgericht. Im Namen des Königs! Verkündet am 8. März 1892. 1 Auf Antrag des Halbackermanns Michel zu Bar⸗ wedel erkennt das Königliche Amtsgericht zu Fallers⸗ leben für Recht: Die Gläubiger der im Grundbuch von Barwedel Blatt Nr. 20, Abth. III. unter Nr. 1 eingetragenen Post von 100 Thalern und deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die Post aus⸗ geschlossen. Fallersleben, den 8. März 1892. Königliches Amtsgericht.

[74403]

[74407] Bekanntmachung.

In der Franz Grochowski'schen Aufgebotssache, F. 30/91, erkennt das Königliche Amtsgericht zu durch den Amtsgerichtsrath Richter für

echt.

1 Die etwaigen Berechtigten der als Michael und Leopold Wohlgemuth'schen Specialmasse bei der Königlichen Regierungshauptkasse hinterlegten 16,60 werden mit ihren Ansprüchen auf dieselbe ausge⸗ schlossen.

II. Die Kosten Grochowski zur Last.

Grandenz, den 4. März 1892.

8 Königliches Amtsgericht.

fallen dem Aufwärter Franz

Im Namen des Königs!

[74406] Verkündet am 5. 1892.

März Sturtzel, Gerichtsschreiber.

In der Schultz'schen Aufgebotssache F 14/91 er⸗ kennt das Königliche Amtsgericht zu Schubin durch den Amtsrichter Krause für Recht:

Die Geschwister Joseph und Agnes Ciesla und deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die beiden im Grundbuche des der Wittwe Caroline Schultz, geb. Smorowska in Znin gehörigen Grundstücks Znin 164 in Abtheilung III. sub Nr. 5, aus dem Erbrezesse vom 10. Juni zufolge Verfügung vom 14. November 1859 für Joseph und Agnes Ciesla eingetragenen Hypotheken von je 151 Thaler 8 Sgr. 1 Pf. ausgeschlossen. Die Kosten des Verfahrens werden der Wittwe Caroline Schultz in Znin aufgelegt. 3

21

v“ [744000) Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Bäckers Caspar Heinrich Lotte zu Gelsenkirchen, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Glandorff daselbst, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Gelsenkirchen für Recht: die etwaigen Berechtigten werden mit ihren An⸗ sprüchen auf die im Grundbuche von Gelsenkirchen Bd. IV. Bl. 46 in Abth. III. unter Nr. 2 für den Oekonom Friedrich Althoff zu Gelsenkirchen eingetragene Post von 250 Thlr. verzinslich zu 5 % aus der Schuldurkunde vom 28. Juni 1867 und Cessionsurkunde vom 25. März 1870, eingetragen zufolge Verfügungen vom 27. April 1868 und 23. April 1870 ausgeschlossen. 8 Gelsenkirchen, den 2. März 1892. Königliches Amtsgericht. [74116] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 11. Februar 1892 sind die Inhaber der auf Nr. 20 Glasendorf Abtheilung III. Nr. 3 für Franz Klinke eingetragenen zu 5 % verzinslichen Forderung von 24 Thlrn. 3 Sgr. 1 Pfg. Mutter⸗ gut mit ihren Ansprüchen auf die betreffende Post ausgeschlossen worden. Habelschwerdt, den 25. Februar 1892. 8 Königliches Amtsgericht. Lorentz.

74122

Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts Elbing vom 29. Februar 1892 sind die unbekannten Eigen⸗ thums⸗Prätendenten auf Antrag des Gutsbesitzers Arthur Moldzio mit ihren Ansprüchen auf den in der Feldmark des Dorfes Wolfsdorf Höhe belegenen Wald von 17,8960 Hektar mit 41,86 Thalern Rein⸗ ertrag, für welchen ein Grundbuchblatt bisher nicht angelegt ist, ausgeschlossen.

Elbing, den 29. Februar 1892.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. [74121] Bekanntmachung. Im Namen des Königs!

In Sachen betr. das Aufgebot der im Grund⸗ buche von Halbstadt Blatt 1 in Abtheilung III. Nr. 7 für Elisabeth Toews eingetragenen Forderung von 833 Thaler 30 Groschen väterliche Erbegelder, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Marienburg durch den Amtsrichter Ludwig für Recht: die un⸗ bekannten Berechtigten der im Grundbuche von Halbstadt Blatt 1 in Abtheilung III Nr. 7 für Elisabeth Toews eingetragenen Forderung von 833. Thaler 30 Groschen väterliche Erbegelder werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller, Hofbesitzer Bernhard Loewen zu Halbstadt. Marienburg, den 8. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

[74399) Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Rechtsanwalts Greve zu Gelsenkirchen, Namens der Actiengesellschaft Schalker⸗ Gruben⸗ und Hüttenverein daselbst, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Gelsenkirchen für Recht: Die unbekannten Berechtigten werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Hüllen Bd. II. Art. 3 Abth. III. eingetragenen Posten: „Nr. 3. 66 Reichsthaler gemein Geld . . . . welche der Adam Neuhaus auf Neuhaus Kotten zu Hüllen vermöge notarieller Schuld⸗ und Pfandverschreibung von 8. April 1812 dem Engelbert Langebeckmann zu Eickel gegen 2 ½ Thlr. gemein Geld jährliche Zinsen und halbjährliche Loskündigung verschuldet; ein⸗ getragen ex dec. vom 26./9. 1821;

Nr. 4. 35 Thlr. gemein Geld und eine

Ausrüstung verschuldet Besitzer seinem noch minderjährigen Bruder Eberhard Heinrich als Abfindung, welches ex dec. vom 5. Dezember 1821 hierher vermerkt worden ist;“ ausgeschlossen. Gelsenkirchen, den 2. März 1892. Königliches Amtsgericht

[74118] Bekanntmachung. 8

Der Wirth Michael Mikolajewski und seine Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die Hypothekenpost von 4000 Kaution, eingetragen auf dem Grundstücke Stralkowo⸗Hauland Nr. 11 Abth. III. Nr. 14, ausgeschlossen.

Wreschen, den 9. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

[74410] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 5. März 1892 sind die Rechtsnachfolger der Hypothekengläubiger der Fof Abtheilung III. Nr. 5 von 35 (fünfunddreißig) Reichsthalern, eingetragen in dem Grundbuche des Grundstücks Pawlowitzke Nr. 20 für das General⸗ Pupillar⸗Depositum des Gerichtsamts Gnadenfeld und Pawlowitzke, insbesondere die Johann Christoph Hoffmannsche Verlassenschaftsmasse, sowie die Rechts⸗ nachfolger der Ernestine Amalie Gruner und letztere selbst, ferner alle übrigen etwa Berechtigten, mit ihren Rechten und Ansprüchen auf die bezeichnete Hypothekenpost ausgeschlossen worden. II. F. 7/91

Gnadenfeld, den 5. März 1892.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.

[74309] Oeffentliche Zustellung und Ladung. Nachstehender Auszug:

Zum Kgl. Landgerichte Zweibrücken, Civilkammer.

Klageschrift für Margaretha Hartmann, gewerblose Ehefrau von Georg Hafner, Ackerer, sie in Aßweiler wohnhaft, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Gebhart in Zweibrücken, gegen ihren genannten Ehe⸗ mann Georg Hafner, z. Zt. ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, Beklagten, wegen Ehe⸗ scheidung.

Der Beklagte wird hiermit in die von dem Herrn Präsidenten zu bestimmende, unten angegebene Sitzung der Civilkammer des Kgl. Landgerichts Zweibrücken vorgeladen mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zum Anwalt zu bestellen.

Für die Klägerin wird vorgetragen und beantragt werden:

„Gefalle es dem Kgl. Landgerichte, die Trennung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe aus⸗ zusprechen und dem Beklagten die Prozeßkosten zur Last zu legen.“

Wird hiermit dem obgenannten Georg Hafner, da dessen Wohn⸗ und Aufenthaltsort unbekannt ist, mit dem Beifügen öffentlich zugestellt, daß durch Ver⸗ fügung des Vorsitzenden der Civilkammer des Kgl. Landgerichts Zweibrücken vom 5. März 1892 zur mündlichen Verhandlung der Sache die öffentliche Sitzung der genannten Civilkammer vom 3. Juni 1892, Vormittags 9 Uhr, bestimmt und der Sühneversuch als nicht erforderlich erachtet wurde, weil der Aufenthaltsort des Beklagten unbekannt ist.

Zweibrücken, den 8. März 1892.

Kgl. Landgerichtsschreiberei. Wirth, Kgl. Seeretär.

[74206] Oeffentliche Zustellung.

Das Königliche Landgericht Eichstätt hat in Sachen Schmidt, Rosine, Schuhmachersehefrau in Glais⸗ hammer, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Burger in Eichstätt, gegen Schmidt, Konrad, Schuh⸗ macher, Beklagten, wegen Ehescheidung, nachdem der Aufenthalt des Konrad Schmidt unbekannt ist, auf das Gesuch der Klagspartei vom 5. März l. Is. die öffentliche Zustellung der Klage vom 5. März 1892 an Beklagten Konrad Schmidt bewilligt.

Seitens der Klagspartei ist der Antrag gestellt: „die Ehe der Parteien dem Bande nach zu trennen und den Beklagten als allein schuldigen Theil zur Tragung der Kosten des Rechtsstreites zu verurtheilen.“

Zur Verhandlung über die Klage in der öffent⸗ lichen Sitzung der Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts Eichstätt ist Termin auf Mittwoch, den 1. Juni 1892, Vormittags 9 Uhr, anberaumt, wozu der Beklagte Konrad Schmidt hiemit mit der Aufforderung vorgeladen wird, zu seiner Vertretung in diesem Termine einen bei genanntem Gerichte zur anwaltschaftlichen Vertretung zugelassenen Rechts⸗ anwalt zu bestellen.

Eichstätt, am 9. März 1892. Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts. er Königliche Ober⸗Secretär: (L. S.) S

D 82

Sommer.

[74456] Oeffentliche Zustellung.

Die Katharina, geb. Stroh, Ehefrau von Konrad Kaaser aus Guntersblum, sie Privatin, allda wohn⸗ haft, klagt gegen ihren Ehemann, den Bierbrauer Konrad Kaaser, früher in Guntersblum, jetzt in Amerika unbekannt wo? sich aufhaltend, wegen Ali⸗ mentation mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 300 nebst 5 % Zinsen vom Klagezustellungstage an, und ladet den Beklag⸗ ten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Oppen⸗ heim auf den 17. Mai 1892, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Oppenheim, den 9. März 1892.

Franz, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

[74455] Oeffentliche Zustellung.

Die Katharina, geb. Stroh, Ehefrau von Konrad Kaaser aus Guntersblum, sie Privatin, allda wohn⸗ haft, klagt gegen ihren Ehemann, den Bierbrauer Konrad Kaaser, früher in Guntersblum, jetzt in Amerika unbekannt wo? sich aufhaltend, wegen Ali⸗ mentation, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 300 nebst 5 % Zinsen vom Klagezustellungstage an, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Oppenheim auf den 17. Mai 1892, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Oppenheim, den 9. März 1892.

Franz, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

[74315] Oeffentliche Zustellung.

1) Die ledige Anna Spey zu Sommerschenburg

2) deren außerehelich geborenes Kind Anna Lina Clara Spey daselbst,

zu 2 vertreten durch den Vormund, Arbeiter Heinrich Kempe zu Badeleben, sämmtlich ver treten durch den Rechtsanwalt Jüngst in Hötens leben, klagen gegen den Schneidergesellen Jacob Pawig von Steele, jetzt ohne bekannten Aufenthalts ort, wegen Ansprüche aus außerehelicher Schwängerung mit dem Antrage:

1) den Beklagten für den natürlichen Vater der am 5. Juli 1890 zu Sommerschenburg außerehelich geborenen Clara Spey zu erklären, und ihn als solchen für schuldig zu erachten

a. der Klägerin zu 1) an Tauf⸗, Entbindungs⸗ und Sechswochenkosten 30 ℳ,

b. für die Klägerin zu 2) vom 5. Juli 1890 ab bis zu deren zurückgelegten 14. Lebensjahre an monatlichen Alimenten 7,50 und zwaͤr die rück⸗ ständigen sofort und die Jaufenden Alimente in vierteljährlichen Raten im Voraus zu zahlen,

c. falls die Klägerin zu 2 vor vollendetem 14. Lebensjahre versterben sollte, die Begräbnißkosten derselben zu tragen, 8

2) das Urtheil hinsichtlich der fälligen Beträge und der Kosten für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Steele auf den 27. April d. J., Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Steele, den 5. März 1892.

Hövel, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts

[74092] Oeffentliche Zustellung.

Der Weinhändler B. Wiesengrund zu Leipzig⸗ Reudnitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Justus Zehme II. in Leipzig, klagt im Wechselprocesse gegen die Hausbesitzerin Pauline, verehel. Wickmann, früher in Leipzig, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus einem Prima⸗Wechsel vom 29. September 1891 über 1000 mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung von 1000 nebst 6 % Zinsen seit dem 30. Dezember 1891 und 11,73 Wechselunkosten. Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf den 28. April 1892, Vormittags 110 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Leipzig, den 9. März 1892.

Böttger,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[74313] Oeffentliche Zustellung.

Der Tuchhändler Friedrich Ruff zu Metz, Post⸗ straße 10, vertreten durch Geschäftsagent May in Metz, klagt gegen den Christoph Reb, früher In⸗ haber des Dienstmanns⸗Instituts am Gemüsemarkt in Metz, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Auf enthaltsort in Amerika, wegen in der Zeit vom 22. Juni bis 8. August 1891 käuflich geliefert er⸗ haltener Tuchwaaren, sowie wegen Kosten eines Arrestverfahrens mit dem Antrage: Kaiserliches Amtsgericht wolle den Beklagten verurtheilen, an Kläger die Summe von 52,70 nebst 5 % Zinsen seit dem Klagezustellungstage zu zahlen, demselben die Kosten des Verfahrens zur Last legen, auch das ergehende Urtheil für vorläufig vollstreckbar erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amts⸗ gericht zu Metz, Sitzungssaal Nr. 39, auf den 27. April 1892, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht.

Metz, den 9. März 1892.

Geyer, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

[74306] Oeffentliche Zustellung.

Der Eigenthümer Michael Kilian zu Pestlin, vertreten durch den Justizrath Rosenow in Stuhm, klagt gegen die Schuhmachergesellen Franz Kilian und Peter Kilian, unbekannten Aufenthalts, wegen Löschung von Hypothekenposten mit dem Antrage, die Beklagten zu verurtheilen, in die Löschung des für dieselben im Grundbuche des Grundstücks Pestlin Nr. 46 Abtheilung III. Nr. 2 eingetragenen Mutter⸗ erbtheils von je 33 Thaler 13 Silbergroschen 6 9⁄10 Pfennige nebst den 5 % Zinsen davon, zu wil⸗ ligen und dem Kläger beglaubigte Quittung und Löschungsbewilligung über diese Post auszuantworten und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und ladet die Beklagten zur mündlichen I des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Stuhm auf den 22. Juni 1892, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stuhm, den 7. März 1892.

v. Studzienski,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[74318] Oeffentliche Zustellung.

Die Bonner Bank für Handel und Gewerbe, Aktiengesellschaft in Bonn, vertreten durch die Kauf⸗ leute Mathias Peretti und Jacob Dahm junr. in Bonn, im Prozeß vertreten durch Justiz⸗Rath Zim⸗ mermann in Neuwied, klagt im Wechselprozeß gegen den Christian Brockhoff, ohne Geschäft von Unkel, jetzt mit unbekanntem Aufenthaltsorte abwesend, aus dem am 16. August 1890 von demselben an die Ordre der Klägerin ausgestellten eigenen Wechsel über 1500 ℳ, zahlbar am 16. September 1891 mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 1500 nebst 6 % Verzugszinsen seit dem 16. September 1891 und in die Kosten des Rechtsstreits zu verurtheilen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Neuwied auf den 14. Mai 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Amberger,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts