die communale v als Grunglage einführen wollen, weil die staatliche Verwaltung die besonderen Verhältnisse der einzelnen Kassen nicht genug berücksichtigen könne, und das habe sich, mindestens zum theil, bewahrheitet. Aber auch der staatlichen Verwaltung würde seine Partei zustimmen, wenn man den Versicherungszwang auf die⸗ jenigen Personen beschränkte, für die er Rnofhvendiß sei, und wenn man den Versicherten eine möglichst große Theilnahme an der Ver⸗ waltung der Kassen gewährte. Schon 1883 habe seine Partei die Versicherungspflicht für die land⸗ und forstwirthschaftlichen Arbeiter einführen wollen, sie strebe diese auch jetzt noch an, und wenn sie die Einbeziehung des Gesindes ablehne, so geschehe es nicht aus grundsätzlichen Gründen, sondern aus praktischen, weil dadurch in si das Gesinde zum theil ungünstiger Weise in die landesrechtliche Regelung dieser Materie eingegriffen würde. Das Bedürfniß für ein Einbeziehen der Handlungsgehilfen in die Zwangsversicherung sei regelmäßig nicht vorhanden; da die Mehr⸗ heit des Hauses aber dafür sei, stelle seine Partei einen Antrag, der diesen Zwang möglichst mildere. Die Krankenkassenentwickelung sei in einer ganz anderen Weise vor sich gegangen, als man im Jahre 1883 gedacht habe. Auch die Schaffung der großen Ortsverbände halte er für ungünstig; denn wenn diese auch prästationsfähiger seien, als Einzelgemeinden, so könnten sie den Einzelnen doch nicht das wünschenswerthe Maß der individuellen Berücksichtigung Mit der Beeinträchtigung der freien Hilfskassen, wie die Novelle sie vornehme, sei seine Partei nicht einverstanden. Der Abg. Bruhns habe ja Recht, wenn er die Meldepflicht der Kassen be⸗ mängele; aber es sei schon ein Erfolg, daß man diese Meldepflicht der Kassen an Stelle der zuerst vorgeschlagenen allgemeinen Melde⸗ pflicht habe einführen können. Sehr beschwerlich für die Kassen sei aber die Bestimmung, daß die Bemessung der Krankenunterstützung nicht nach dem am Sitz der Kasse, sondern dem am Sitz des er⸗ krankten Arbeiters ortsüblichen Lobn vorgenommen werden solle. Ungünstig seien auch die Bestimmungen über die Stellung der Kassen zu den Aerzten und Apotheken; Erstere empfänden die Abhängigkeit von der Kasse sehr übel, und das Be⸗ dürfniß nach einem Arzt sei ein so individuelles, daß man hierbei die nasglichste Freiheit lassen sollte. In kaufmännischen Kreisen wende man sich namentlich dagegen, daß man sich die Füße ag gewisser Aerzte zur Behandlung gefallen lassen solle. Die Möglichkeit für eine freiere Arztwahl sei ja in § 75a gegeben, aber diese Möglichkeit erschöpfe das Bedürfniß keineswegs. Man irre, wenn man glaube, daß viele Kranke, um Geld zu sparen, auf die ärztliche Hilfe verzichteten. Die Mitglieder der freien Kassen suchten erfahrungsmäßig viel mehr den Arzt auf als die Mitglieder der Zwangskassen. Umgekehrt seien ganze Familien verarmt, weil sich im Krankheitsfalle die ihnen von der Zwangskasse gebotene ärztliche Hilfe als unzureichend erwiesen habe. Auf die Frage, ob nicht in der Verwaltungspraxis die freien Kassen viel zu sehr chikanirt würden, wolle er nicht weiter eingehen. Er stelle fest, daß nach seiner Erfahrung bei sehr vielen Behörden eine starke Ab⸗ neigung gegen die freien Kassen bestehe. Man wolle damit den Socialdemokraten Abbruch thun, übersehe aber, daß die Socialdemo⸗ kraten, aus den freien Kassen gedrängt, nur noch in größerem Maße als bisher die Zwangskassen für sich erobern würden. Die Neigung, zu schablonisiren und die verschiedenartigen Versicherungs⸗ möglichkeiten unter eine glatte gesetzgeberische Regel zu bringen, habe in der Novelle einen bedenklichen Ausdruck ge⸗ sunden. So sei seine Partei denn genöthigt, in der dritten Lesung nicht weniger als 114 Abänderungsanträge zu stellen. Daraus könnten, da man keine vierte Lesung habe, unabsehbare Folgen entstehen, denen seine Partei nicht abhelfen könne. Doch erkläre der Vorredner sie mit Unrecht als Verschlechterungen. Die Aenderungen, welche die freie Commission vorschlage, seien auch von Socialdemokraten als technische und sachliche “ bezeichnet worden. Er glaube auch, daß das Krankenkassengesetz nur zum kleinsten Theile die sociale Frage löse. Die Entwickelung der Socialdemokratie sei von Gesetzen weit unabhängiger, als man gemeinhin annehme. Man sei ein Freund des Gesetzes — er selbst arbeite freudig daran —, wenn man davor warne, zu hohe Hoffnungen darauf zu setzen. In vielen Fällen komme das Krankenkassengesetz anderen zu gute als denen, für die es bestimmt sei, so z. B. zur Unterstützung von Arbeitslosen, wie ihm aus Frank⸗ furt a. M. mitgetheilt werde. Von der Gewährleistung der Freiheit der freien Hilfskassen werde die Zustimmung seiner Partei zu dieser Vorlage abhängen.
Abg. von der Schulenburg⸗Beetzendorf (cons.): Der Antrag auf Befreiung der Handelsgehilfen von der Zwangsversicherung sei überflüssig, weil der § 52 a bereits eine solche Facultät gebe. Da⸗ gegen empfehle er den vom Abg. ööe Holstein gestellten Antrag, wonach die Gemeinden das Recht erhalten sollten, die Versicherungs⸗ pflicht für Dienstboten durch Ortsstatut einzuführen. Es solle nur die Möglichkeit gegeben werden, daß die Gemeinden die Dienst⸗ boten versichern ließen. Da wo die Landesgesetzgebung dem entgegen⸗ stehe, brauche ja von dieser Befugniß kein Gebrauch gemacht zu werden. Was die Arztfrage anbetreffe, so solle in Nothfällen die Hilfe von Nichtärzten zugelassen und deren Honorirung der Krankenkasse auferlegt werden. Diese Absicht verfolge ein weiterer von seiner Partei estellter Antrag. Einen Feldzug gegen die freien Kassen wolle sie eineswegs führen; es sei aber hohe Zeit, mit den unglücklicherweise den freien Hilfskassen 1883 belassenen Vorrechten aufzuräumen und sie den Zwangskassen gleichzustellen Nach einigen Jahren würden die Zwangskassen die freien Kassen überflügelt haben. Er erkläre schließlich, daß seine Partei in der dritten Lesung ihre Reden auf das nothwendigste Maß beschränken wexde.
Abg. Ulrich (Soc.): Seine Partei stimme gerade deshalb gegen das Gesetz, weil es die freien Hilfskassen zu Grunde richte. Von „Vorrechten“ dieser Kassen könne keine Rede sein, schon deshalb nicht, weil hier alle Beiträge von den Versicherten allein getragen würden. Das höchste Maß von Unrecht stellten die Abzüge dar, die wegen Ueberversicherung gemacht würden; dabei gingen die Behörden in vielen Fällen ganz ungesetzlich vor. Ebenso ungesetzlich seien Ab⸗ züge, die mit der Begründung erfolgten, daß der Kranke sich den ärztlichen Anordnungen nicht gefügt habe. So werde ihm aus Offenbach glaubhaft versichert, daß einem Arbeiter, der 6,60 ℳ für die Woche Krankengeld empfangen habe, davon 1,10 ℳ abgezogen worden sei, weil er sich der ärztlichen Anordnung widersetzt habe. Der Arbeiter habe einen Arm gebrochen und sei schlecht geheilt worden, der Arzt habe nun an diesem Arm seine Versuche gemacht. Da habe nun der Kranke gesagt: Herr Doctor, es schmerzt zu sehr, lassen Sie mich heute einmal in Ruhe! Darauf sei ihm der Abzug gemacht worden. Wenn das nach dem Krankenkassengesetz zulässig sei, dann könnte jeder Arzt den Kranken so lange quälen, bis dieser sich widersetze. Ein solcher Mensch sei der Willkür der Beamten aus⸗ gesetzt, weil er nicht im stande sei, eine Beschwerde bei den vorgesetzten Behörden einzubringen und der Klageweg ihm zu viel Kosten verursache. Ebenso widerspreche es den Vorschriften des Gesetzes, wenn die Verwaltungsbehörden nach einem Ministerial⸗ reseript, aber im Widerspruch mit einem Urtheil des Ober⸗Landes⸗ gerichts in Hamm, die Arbeiter bezw. die Arbeitgeber, die Arbeiter beschäftigten, die freien Hilfskassen angehörten, zwängen, entweder den Nachweis vor der Ortskasse zu führen, daß diese Arbeiter einer freien Hilfskasse angehörten, oder daß sie die Arbeitgeber zur doppelten Zahlung des Krankenkassengeldes heranzögen. Es sei nothwendig, die Behörden anzuhalten, die Bestimmungen des Gesetzes genau zu beachten.
Unter⸗Staatssecretär Dr. von Rottenburg: Es sei hier ein Fall angeführt worden, daß ein Kranker von einem Kassenarzt mißhandelt und, als er sich dem widersetzt habe, durch einen Abzug von 1,10 ℳ von seinem Krankengelde gestraft worden sei. Ob die Sache so liege, könne er nicht beurtheilen. Er möchte nur erklären, daß gesetzlich nach dem bestehenden Recht ein Abzug vom Krankengelde als Ord⸗ nungsstrafe unzuläsig sei. Das werde sich ja ändern, wenn diese Novelle Gesetz werde, denn da werde im § 6a bestimmt, in welchen Fällen Geldstrafen als Abzug vom Krankengeld zulässig seien.
Ministerial⸗Director Lohmann: Der Abg. Ulrich habe sich darüber beklagt, daß entgegen dem 1g- und einer Entscheidun des Ober⸗Landesgerichts in Hamm die Arbeitgeber die Verpflichtung
hätten, für ihre Arbeiter den antheiligen Krenenkeitraß, zn zahlen, auch wenn die Arbeiter Mitglieder freier Hilfskassen seien. Diese Bestimmung widerspreche keineswegs dem Gesetz. Mit den Ver⸗ sicherungspflichtigen habe die Behörde, was die Zahlung der Beiträge betreffe, gar nichts zu thun, sondern sie halte sich an den Arbeitgeber. Wenn dieser, von der Kasse aufgefordert, seinen Antheil zu bezahlen, die Angabe mache, seine Arbeiter seien nicht verpflichtet, Beiträge zu zahlen, da sie Mitglieder einer freien Hilfskasse seien, so könne die Kasse es bei dieser einfachen Angabe nicht bewenden lassen, sondern müsse einen Nachweis fordern. enn wenn die Angaben nicht wahr seien, habe sie nachher, wenn der Arbeiter krank werde, die Ver⸗ pflichtung, für den Arbeiter aufzukommen, obgleich sie keine Beiträge bekommen habe; sie erleide also dann einen materiellen Schaden.
Abg. Möller (nl.): Er beklage es auch, daß eine so weit gehende Specialisirung stattgefunden habe. Aber sie sei nöthig ge⸗ wesen, um gegenüber den vielen falschen Entscheidungen der unteren Verwaltungsbehorden und der unteren Instanzen der Gerichte den Sinn des Gesetzes und die Absicht der Gesetzgeber möglichst klar⸗ zustellen und vor neuen Verdunkelungen möglichst zu bewahren. Es sei nicht möglich gewesen, zur Schaffung einer einheitlichen Oberinstanz zu kommen, weil die Abgg. Dr. Gutfleisch und Spahn sich dafür ausgesprochen hätten, daß die ordentlichen Gerichte die obere Instanz für die Streitigkeiten aus dem Gesetze sein sollten. Darin liege aber ein großer Uebelstand, man komme zu den ver⸗ schiedenartigsten Entscheidungen, weil die meisten Fälle nur vor das Forum der Amtsgerichte kämen und das Gesetz hier verschiedenartig ausgelegt werde. Dem habe er durch die Schaffung einer einheitlichen Oberinstanz abhelfen wollen. Was die freien Hilfskassen anlange, so habe er seinen Standpunkt schon in der ersten und zweiten Lesung auseinandergesetzt; dieser Standpunkt werde nur von wenigen Mit⸗ gliedern seiner Fraction getheilt, er gehe dahin, daß die freien Hilfskassen nicht mehr in das Krankenversicherungssystem hinein ge⸗ hörten, und er wünsche nicht, daß dies System sich auf den freien Kassen aufbaue. Von Angriffen gegen diese freien Kassen sei keine Rede. Was geschehen sei, sei nur geschehen zum Schutze der Ortskrankenkassen, die an dem Wettbewerb dieser freien Kassen sonst zu Grunde gehen würden. Die Naturalleistung der Aerzte und Apotheker sei eben nothwendig gewesen, die Leistung des halben Krankengeldes als Ersatz für Arzt und Medizin sei ein ganz unzureichender Ersatz. Die bessergestellten Arbeiter hätten ja zwar das Bedürfniß, bei Krankheitsfällen möglichst bald einen Arzt zu Rathe zu ziehen, aber man habe es auch mit anderen weniger gebildeten Ar⸗ beitern zu thun, denen weniger an einer guten ärztlichen Pflege liege, und die den Arzt erst im äußersten Nothfall zu Hilfe riefen, wenn es schon zu spät sei. Diesen müsse Gelegenheit zu ärztlicher Pflege geboten werden. Daß der Arbeiter an Krankengeld nicht mehr be⸗ komme, als den ortsüblichen Tagelohn, auch wenn er in mehreren Kassen versichert sei, liege im Interesse Aller; man müsse damit die Simulation bekämpfen, die eine große Gefahr für einzelne Kassen bilde. Aus einer Krankenversicherung solle niemand einen Vortheil haben. Den Antrag Gutfleisch⸗Buhl, der die Ein⸗ beziehung der Handlungsgehilfen nur dann wolle, wenn durch Ver⸗ trag die ihnen nach dem Handelsgesetzbuch zustehenden Rechte auf⸗ gehoben oder beschränkt seien, könne er nicht annehmen, da er das Princip in unerwünschter Weise durchbreche. Die Versicherung der Dienstboten halte er für durchaus nothwendig, es sei seiner Meinung nach kein Zweifel, daß in einer ganzen Reihe von Fällen für Dienst⸗ boten die Versicherung nothwendig sei, wenn auch nicht überall in Deutschland. Er habe den “ Wunsch, daß die Anträge des Abg. Grafen von Holstein Annahme finden möchten, welche die Mög⸗ lichkeit gäben, die Versicherung statutarisch auszusprechen, immer unter der Aufsicht der höheren Aufsichtsbehörden. Er möchte schließlich die Hoffnung aussprechen, daß dieses Gesetz zu stande kommen und zum Segen gereichen möge. Es werde dadurch eine ganze Reihe von schweren Uebelständen geheilt, wenn auch nicht alles wünschenswerthe mit einem Mal erreicht werden könne. “
Abg. Eberty (dfr.): Man habe jetzt die Beschlüsse der zweiten Lesung, die Anträge einer freien Commission und eine Anzahl anderer Anträge vor sich, zusammen 105 Anträge. Wenn sich sonst gute Gesetze dadurch kennzeichnen sollten, daß ihre Auslegung die Ge⸗ richte wenig oder garnicht beschäftige — und man habe solche Gesetze noch aus altpreußischer Zeit —, so erfülle es ihn mit einiger Besorgniß, wenn er daran denke, daß schon in der dritten Lesung 105 Abänderungs⸗ anträge an der Arbeit der zweiten Lesung zu verarbeiten seien. Wenn, wie zu erwarten sei, eine große Anzahl dieser Anträge zur Annahme gelange, werde die Zahl derer, die dieses Gesetz wirklich verständen, sehr gering sein und über die Auslegung des Gesetzes würden unter den Sachverständigen, die es auszuführen hätten, große Contro⸗ versen herrschen. Könne es muthvoll und freudig stimmen, wenn von vornherein zugegeben werde, daß bald wieder eine Novelle zu diesem Gesetz werde gemacht werden müssen? So gehe es in der ganzen socialpolitischen Gesetzgebung. Ob dies für das Ansehen der Gesetz⸗ gebung und für die Ruhe und Befriedigung der Betheiligten nützlich sei, möge der Reichstag selbst entscheiden. Seine Parteigenossen seien nie grundsätzliche Gegner irgend welcher Socialreform gewesen, sie seien aber bei der Verabschiedung des ersten Krankenkassengesetzes, das wenigstens noch verständlich gewesen sei, während dieses Gesetz hier noch unverständlicher sein werde als das Alters⸗ und Inva⸗ liditäts⸗Versicherungsgesetz, das in den großen Massen des Volks kein Mensch verstehe, davon ausgegangen, daß innerhalb des Versiche⸗ rungszwanges der Versicherte freie Wahl über die Kasse haben solle, worin er sich versichern wolle, daß also das Gesetz aufgebaut werde auf den Versicherungszwang, aber nicht auf die Zwangskasse. Hier aber solle die Zwangskasse mit allen Folgen durchgeführt werden. Darum gehe seine Partei mit schweren Bedenken an die dritte Lesung heran. Die Frage der Leistung ärztlicher Hilfe in Natur sei lediglich eine Zweckmäßigkeitsfrage, aber es zeige sich als üble Folge, daß der ärztliche Stand, einer der ehrenwerthesten in Deutschland, den größten Nachtheil erleide. Diese Gesetzgebung habe die zwar nicht be⸗ absichtigte und nicht vorausgesetzte Wirkung gehabt, das ganze Aerztewesen gewissermaßen zu verstaatlichen. Seine Partei wolle versuchen, diesen dem ärztlichen Stand verderbenbringenden Zustand irgendwie zu lindern. Ihre Schlußabstimmung über das Gesetz hänge davon ab, welche Form es schließlich in der dritten Lesung an⸗ nehmen werde. Seine Partei habe nur den Wunsch, daß dieses Gesetz wirklich zum Wohle der Arbeiter wirken möge. 1
Abg. Ulrich (Spc.): Er habe die Frage, wie der Kranke in dem besprochenene Fall von dem Arzt behandelt sei, nur gestreift, um zu beweisen, weshalb der Arbeiter mit einem Abzug bestraft sei. Ob die Behandlung eine quälende gewesen sei, könne er nicht sagen, aber eine solche Strafe sei unzulässig. 18
Damit schließt die Generaldiscussion. 8
Der Beginn der Specialdiscussion und die Fortsetzung der Berathung werden um 4 ½ Uhr auf Dienstag 12 Uhr vertagt. .“
Preußischer Landtag.
Haus der Abgeordneten.
31. Sitzung vom Montag, 14. März.
Der Sitzung wohnen der Finanz⸗Minister Dr. Miquel
und der F“ der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Graf von Zedlitz bei. 8 Auf der Tagesordnung steht zunächst die Berathung des Antrags Porsch wegen Einstellung des Straf⸗ verfahrens gegen den Abg. Dasbach. Der Antrag wird vom Antragsteller kurz begründet.
Abg. Olzem (nl.): Er bitte, dem Antrage nicht stattzugeben, denn die parlamentarische Thätigkeit des Herrn Dasbach werde in diesem Falle durch das Verfahren nicht gehindert. Er sei erstaunt, daß der Antrag überhaupt gestellt sei. Es liege im Interesse des
Abg Dasbach und auch seiner Parteigenossen, daß diese bereits zwei
Jahre schwebende Sache endlich einmal klargestellt werde. Die Be⸗ amten der Königlichen Bergwerksdirection seien in einer Broschüre alz Mörder, Räuber, Betrüger, B“ hingestellt. Diese Broschüre sei von einem katholischen Geistlichen in Sulzbach verfaßt, gegen den wegen Verjährung der Sache nicht eingeschritten worden sei. Dem Abg. Dasbach werde vorgeworfen, daß er diese Broschüre ohne Wissen des Verfassers von neuem aufgelegt habe, und zwar während des Strikes der Bergleute. Durch die Broschüre sei der Socialdemo⸗ kratie im Saargebiet ganz entschieden vorgearbeitet worden. Für das Haus liege kein Interefse vor, in die Untersuchung einzugreifen. Abg. Bachem (Centr.): Seine Partei habe bei der Sache kein anderes Interesse, als das die Prärogative des Abgeordnetenhauses zu wahren, und von diesem Gesichtspunkte aus habe das Haus bisher immer einem solchen Antrage zugestimmt. Heute widerspreche zum allerersten Male Jemand aus der Mitte des Hauses einem derartigen Antrage. Selbst im Reichstag, wenn es sich um Verfahren gegen Sozialdemokraten handele, habe niemals jemand widersprochen, in der richtigen Erkenntniß, daß es die Würde des Reichstags so erfor⸗ dere. Er verstehe es nicht, daß der Abg. Olzem geglaubt habe, hier einen Unterschied machen zu können. Das Interesse seiner (des Red⸗ ners) Partei zu wahren, müsse ihr selbst überlassen werden, und auch der Abg. Dasbach werde es sich dringend verbitten, daß sein Interesse von dem Abg. Olzem gewahrt werde. Er bitte, einstimmig und ohne weitere Discussion dem Antrage zuzustimmen, wie es bisher stets geschehen sei. 8
Nachdem sich Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum (cons.) zu dem Antrag zustimmend geäußert, erklärt
Abg. Francke⸗Tondern (nl.), es ihm persönlich gleichgültig sei, ob man hier auf den Antrag eingehe. Die Praxis des Hauses und auch des Reichstags habe sich in letzterer Zeit etwas eigen⸗ thümlich gestaltet, und stehe im Gegensatz zu der Praxis, die das Haus Jahrzehnte lang befolgt habe. Das Gesetz vom 23. Juni 1848 habe die Absicht, zu verhindern, daß einzelne Abgeordnete durch tendenziöse Prozesse ihrer parlamentarischen Thätigkeit entzogen würden. Die Verfassungsbestimmung sei in den früheren Jahren immer so ausgelegt worden, daß die Sistirung eines Strafverfahrens durch das Haus eine ganz besondere Ausnahme sei. Jetzt beschließe man ohne Commissionsverweisung die Einstellung des Verfahrens, was in anderen parlamentarischen Ländern nicht Brauch sei, und in directem Widerspruch zu dem stehe, was Ugg beabsichtigt gewesen sei. Er möchte bitten, diesen Fall zu benutzen, um diese Frage auszutragen. Im Reichstag zeige es sich, welche Uebelstände durch die bisherige Praxis entstanden seien.
Abg. Dr. FPorsch (Centr.): Das Erstaunen des Abg. Olzem über den vorliegenden Antrag könne er ihm in vollstem Maße zurück⸗ geben. Sein Widerspruch scheine ihm einen persönlichen Beigeschmack zu haben, denn er habe es für angemessen erachtet, sich hier über den Gegenstand der Anklage in einseitiger Weise zu äußern. Solange das Verfahren schwebe, müsse man dem ordentlichen Richter die Ent⸗ scheidung überlassen, nachher möge der Abg. Olzem den Gegenstand hier erörtern. Die einseitige Erörterung der Sache müsse er auf das entschiedenste zurückweisen und bedauern. Ein Parteigenosse des Abg. Olzem, Abg. Schneider⸗Hamm, habe neulich im Reichstag, als Abg. von Münch gewünscht habe, daß das gegen ihn anhängige Strafverfahren nicht sistirt werde, seine Meinung dahin ausgesprochen, daß der einzelne Abgeordnete nicht das Recht habe, auf die Immunität zu verzichten. Seine Partei halte sich lediglich an den Wortlaut der Verfassung, wonach jedes Strafverfahren gegen ein Mitglied der Kammer ein⸗ zustellen sei, wofern es diese verlange. Der Abg. Dasbach werde, wenn das Strafverfahren gegen ihn nicht sistirt werde, seine parlamentarische Thätigkeit unterbrechen müssen, oder er müsse darauf verzichten, am Termine theilzunehmen und seinen Vertheidiger in sach⸗ gemäßer Weise zu instruiren. Die Nothwendigkeit, die Sache an eine Commission zu verweisen, sehe er nicht ein, in allen bisherigen Fällen sei sie hier im Hause entschieden.
Abg. Stengel (freicons.): Er folge dem alten Gebrauch, welcher bezwecke, die Rechte dieses Hauses zu wahren.
Abg. Rickert (dfr.): Auch er werde für die Aufrechterhaltung einer Prärogative dieses hohen Hauses eintreten. Seine Partei habe in derartigen Fällen niemals das Bedürfniß einer Commissions⸗ berathung gehabt. Er erinnere an den Prozeß eines Zeitungsbesitzers gegen ein Mitglied des Reichstags, welcher mit Wissen und Willen des Reichstags durch die Sistirung des Verfahrens verjährt sei. Also selbst solche Rücksichten seien bisher nicht maßgebend gewesen. Er bitte, möglichst einstimmig die gute Praxis auch in diesem Falle aufrecht zu erhalten.
Abg. Bachem (Centr.): Die Abgg. Olzem und Francke ständen in dieser Sache mit ihrer Meinung ganz allein. Das Haus werde sich jedoch ganz gewiß nicht durch das Vorgehen der beiden national⸗ liberalen Herren verleiten lassen, das nächste Mal, wenn ein derartiges Verfahren gegen einen Nationalliberalen eingeleitet worden sei. Es sei durchaus mißlich für ein Parlament, sich als richterliches Collegium zu constituiren und eine Vorentscheidung in einer solchen Sache zu erlassen. Das Haus könne nicht untersuchen, ob es die An⸗ wesenheit des einen oder andern Mitgliedes entbehren könne. Die Anwesenheit eines jeden Mitgliedes sei seiner Partei ebenso viel werth, als die eines andern, speziell eines nationalliberalen Abgeordneten.
Abg. Dr. Meyer (dfr.): Die gegenwärtige Praxis des Hauses in derartigen Fällen sei sehr alt und man müsse sehr antiquarische Studien gemacht haben, um, wie der Abg. Francke, zu einem andern Resultat zu kommen. Das Haus habe keine Veranlassung, an der bestehenden Praxis etwas zu ändern.
Abg. Olzem (nl.): Er habe deshalb dem Antrage widersprochen, weil er den Prozeß und die scheußlichen Beleidigungen genau kenne, welche gegen die Beamten in Saarbrücken gerichtet seien.
Abg. Sperlich (Centr.): Die erwähnte Broschüre sei in Ab⸗ wesenheit Dasbach's hergestellt worden und die Verantwortung dafür treffe seinen Bruder, welchen er mit seiner Vertretung betraut gehabt habe.
Abg. Rickert (dfr.): Er bedaure, daß ein Abgeordneter es unternehme, über eine schwebende Gerichtsverhandlung hier ein Urtheil zu fällen. 1 1u1u“
Nachdem Abg. Olzem (nl.) noch einmal auf die scheuß⸗ lichen Beleidigungen in der Broschüre hingewiesen, wird der Antrag gegen die Stimmen einiger Nationalliberalen, darunter die Abgg. Olzem, Böttinger, Licht, Mackensen, Sander, Kletschke, Schulze⸗Bellinghausen, angenommen.
Die zweite Berathung des Staatshaushalts⸗Etats für 1892/93 wird darauf fortgesetzt, und zwar beim Etat des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten Kapitel 121: Elementar⸗ schulwesen.
Bei den Ausgaben für die Präparanden⸗Anstalten führt
Abg. Dr. Gerlich (freicons.) Klage über die nach seiner Meinung unpraktische Art der Vorbildung der jungen Leute in den Präparanden⸗Anstalten. Die Zöglinge würden mit „Sie“ an⸗ geredet und ihnen zu viel Freiheit gelassen. Man sehe sie mit brennender Cigarre herumgehen u. s. w. Dabei werde mehr auf das Wissen, als auf praktische Kenntnisse gesehen, sodaß der spätere Dorfschullehrer in dem Widerspalt von Theorie und Praxis sich höchst unglücklich fühle. Es würde viel besser sein, wenn die jungen Leute vor ihrem Eintritt in das Seminar als Handwerker oder Landwirthe sich im praktischen Leben tüchtig umsähen. Die Regierung möge zum wenigsten in Erwägung ziehen, ob die bestehen⸗ den Präparanden⸗Anstalten nicht ganz auf das Land verlegt werden könnten, oder, wenn sie in den Städten verblieben, ob sie nicht in Convicte umgestaltet werden könnten. .
Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Schneider: Es komme darauf an, das Vacuum vom 15. bis zum 20. Lebensjahre nn einer für den künftigen Lehrberuf der jungen Leute richtigen Weise auszufüllen. Lasse man die jungen Leute nach dem Verlassen der Volksschule ins praktische Leben treten, dann bekomme man sie
icht wieder aus den Bureaus der Landräthe, Rechtsanwalt w. z8
durch, . 8 2* He.e und sie dem Seminar zuführten, oder dadurch, daß der
bürger mit
Man müsse sie also festzuhalten suchen. Dies geschehe da⸗
seben⸗ daß tüchtige Volksschullehrer eine Anzahl von Knaben sammelten,
Staat in eignen Anstalten die Zöglinge für das Seminar vorbereite.
Es würden dabei, wie der Etat zeige, mit Vorliebe kleine Städte
zum Sitz der Präparanden⸗Anstalten gewählt. Internate halte er, ganz abgesehen von den erheblichen Mehrkosten, gerade im Sinne des Abg. Gerlich nicht für praktisch. Internate würden die jungen Leute gerade dem praktischen Leben entfremden; während der Knabe in Familien, welche der Vorsteher gewissenhaft aussuche, in den Verhältnissen weiterlebe, in denen er bisher gelebt habe. Was
das Maß des Wissens anlange, so werde streng darauf gesehen, daß
die Seminare nicht Gelehrtenanstalten würden.
Abg. Dr. Meyer (dfr.): Der Abg. Gerlich habe den Zöglingen der Präparanden⸗Anstalten allerlei schreckliche Dinge nachgesagt, auch darüber geklagt. daß unsere Volksschullehrer so erschrecklich viel lernten und sich im Uebermaß davon unglücklich fühlten, wenn sie auf dem Lande lebten. Er denke, man könne auf diese Klasse unserer Mit⸗ besonderem Stolze blicken. Nach seinen Erfah⸗ rungen eigne sich der Dorfschullehrer auch dazu, daß Er⸗ wachsene sich bei ihm Rath und Auskunft holten. Auf
nen Dorfschullehrer, der an einem Uebermaß von Gelehrsamkeit tte und sich dadurch unter seinen Mitbürgern unglücklich fühle, sei r in seinem Leben niemals gestoßen. Gönne man den Dorfschul⸗ lehrern dasjenige Maß von Bildung, welches ihnen bis jetzt zu heil werde. 8 b
Abg. Dr. Gerlich (freicons.): Er glaube nicht, daß der Abg. Meyer soweit aus Berlin herausgekommen sei, um über die Lehrer
uf dem Lande und über den Erziehungsgang auf den Präparanden⸗ Unstalten ein maßgebendes Urtheil abgeben zu können. Er bleibe da⸗ ei, daß das, was auf diesen Anstalten und auf den Seminaren gelehrt erde, nicht hinreiche, um die Lehrer für das praktische Leben vor⸗ zubereiten.
Die Ausgaben werden bewilligt. . Für das E11““ sind 115 145 ℳ ausgesetzt, 26 300 ℳ mehr als im laufenden Etat, und zwar 5400 ℳ Gehalt und 900 ℳ Wohnungsgeldzuschuß für einen neuen Dirigenten und 20 000 ℳ zur Verstärkung des Dis⸗ positionsfonds.
Abg. von Schenckendorff (nl.): Dieser Titel sei einer der wenigen, welche den Finanz⸗Minister seit einer langen Reihe von Jahren völlig in Ruhe gelassen hätten. Es sei hierbei nie berück— sichtigt worden, ob die Zahl der Kinder im Laufe der Jahre bedeutend angewachsen sei, ob das Turnwesen zugenommen habe u. s. w. Trotz⸗ dem sich die Mehrausgaben für andere Unterrichtsanstalten erhöht hätten, sei dieser Titel bisher gänzlich unverändert geblieben. Dieser zweite Dirigent, der im Etat vorgeschlagen sei, sei unbedingt noth⸗ wendig. Das Lehrpersonal der Anstalt reiche nicht aus, um die sich mehr und mehr steigernde Arbeitslast zu bewältigen, welche durch die Ausbildung der Turnlehrer und ⸗Lehrerinnen in den jährlichen Cursen, durch die erhöhte Controle auf dem gesammten Gebiet u. s. w. erwachse. Es sei daher ein unabweisbares Bedürf⸗ niß, noch einen akademisch gebildeten wissenschaftlichen Lehrer als zweiten Unterrichtsdirigenten anzustellen. Wenn man die große Wichtigkeit berücksichtige, welche eine körperliche Erziehung, nicht allein für die leibliche Gesundheit, sondern auch für die Gesundheit des Geistes habe, so müsse man sich freuen, daß die Regierung nach vielen schönen Versprechungen nun endlich einmal zu Thaten über⸗ gehe. Die Gewinnung eines erheblich größeren Ersatzes namentlich an akademisch gebildeten Turnlehrern sei um so dringender noth⸗ wendig, als für den Turnunterricht an den höheren Lehranstalten eine Vermehrung der wöchentlichen Stundenzahl von zwei auf drei bevor⸗ stehe. Es sollten daher nun auch in den vier Universitätsstädten Bonn, Halle, Breslau, Königsberg neue staatliche Curse behufs Aus⸗ bildung für den Turnunterricht eingerichtet werden. Er erachte diese als Ergänzungscurse zu den Cursen in der Berliner Turnlehrer⸗ Bildungsanstalt; ob sie die gleiche Ausdehnung haben würden wie die letztere, sei in der Budgetcommission nicht gesagt. Seiner Meinung nach möchten aber selbst diese vier neuen Curse noch nicht genügen, um dem vorhandenen Bedürfniß abzuhelfen. Die Ver⸗ mehrung der Turnstunden habe sich schon längst als nöthig er⸗ wiesen, auch bedürfe der Turnunterricht einer Ergänzung und Erweiterung durch Spiele, und besonders müsse das Augenmerk auf den Turnunterricht auf dem Lande, der noch sehr im Argen liege, gerichtet werden. Sollten durch den Turnunterricht in gesundheitlicher Richtung bessere Resultate erzielt werden, dann müsse das gesammte Lehrercollegium ein wesentlich höheres Interesse am Turnunterricht nehmen, als es heute der Fall sei. Der Hauptgrund dieses geringen Interesses liege an dem mangelnden Verständniß für die Bedeutung des Turnens. Nur wenn beide Theile, Geist und Körper, gesund seien, könne sich ein Mensch gedeihlich entwickeln. Eine plan⸗ mäßige körperliche Erziehung auf breiterer Grundlage als bisher sei dringend erforderlich. Jedenfalls erkenne er dankbar an, daß die Un⸗ terrichtsverwaltung jetzt einen Weg gehe, der dahin führen werde, die Lücken, welche bisher hier vorhanden gewesen seien, auszufüllen. Sie könne sich dabei der Sympathie des ganzen Hauses versichert halten. Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. Köpke: Die Regierung habe, in der Hoffnung, daß dadurch das Turnwesen gefördert werde, eine Neueinrichtung von Cursen zur Ausbildung von Turnlehrern vor⸗ genommen, und zwar zunächst damit begonnen in den vier genannten Universitätsstädten, indem sie an bereits bestehende Einrichtungen an⸗ geknüpft habe.
Bei den Ausgaben für Schulaufsicht empfiehlt
Abg. K nebel (nl.): die Verbesserung des Borfigchl⸗ unterrichts dahin, daß die Kinder die einfachste Buchführung des gewöhnlichen Lebens lernten, damit sie im späteren Leben im stande seien, eine Wirthschaftsrechnung aufzustellen. Die Lehrer müßten sich möglichst mit den ländlichen Verhältnissen bekannt machen. Es seien 246 Beamte mit der Kreis⸗Schulinspection im Hauptamte beauf⸗ tragt und zwar würden 228, denen 14 292 Schulen unterstellt seien, aus Titel 26 besoldet; 12 aus Titel 30. zur Verstärkung der Schulaufsicht in Posen und Westpreußen, und 6 widerruflich an⸗ gestellte. 988 Bezirke würden durch Schulaufsichtsbeamte im Neben⸗ amt verwaltet; ihnen seien 22 865 Schulen unterstellt, an deren Be⸗ soldung auch der Titel 30 mit 50 — 60 000 ℳ betheiligt sei.
Abg Rickert (dfr.) bittet für die dritte Lesung um eine andere Uebersicht und empfiehlt die Uebertragung sämmtlicher Besoldungen für die Schulaufsicht auf einen Titel.
8 Geheimer Ober Finanz⸗Rath Germar und Ministerial⸗ Director Dr. Kügler erklären, daß der Tit. 30, nachdem über seine Berwendung feste Beschlüsse gefaßt seien, demnächst mit den ent⸗ sprechenden Titeln für Schulaufsicht verschmolzen werden solle. 9 Abg. von Czarlinski (Pole): Die Verschmelzung des Titels 30 mit den anderen Titeln werde auch von seinen Freunden dankbar aufgenommen werden; er beantrage eine besondere Abstim⸗ mung über die Titel, die besondere Ausgaben für die ehemals volnischen Landestheile enthielten. Abg. Richter (dfr.): Er habe daß 18 Kreis⸗Schulinspectoren aus dem Dispositionsfonds bezahlt würden. Habe denn niemals der Commissarius des Finanz⸗Ministers, abe miemals die Ober⸗Rechnungskammer dagegen Widerspruch er⸗ 28, Wenn die Kreis⸗Schulinspection im Nebenamt überhaupt be⸗ igt werde, so würde sich eine Vermehrung der Ausgaben um das fache ergeben, also um 1 400 000 ℳ, wovon aber 500 000 6 aus dem Titel 29 in Abrechnung kämen. Gehcnisterial⸗Dirertor Dr. Kügler: Die Anomalie, daß die wärdete süest angestellter Beamten aus dem Ebö bezahlt Abfieht rsone beseitigt werden; die Regierung habe aber 1886 ihre scht. undgegeben, auf diese Weise zu verfahren. 1 Geßen ickert (dfr.) hält das Verfahren für falsch. B sch die Son. Ober⸗Finanz⸗Rath Germar stimmt dem zu; sobald . . uernde Nothwendigkeit der Stellen herausgestellt habe, die Sache anderweitig geordnet werden. Zur allgemeinen Erleichterung der Volksschullasten sind
mit Verwunderung hehört, 9
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26 800 000 ℳ (800 000 ℳ mehr als im laufenden Etat) aus⸗ geworfen, und zwar mit der Begründung: mehr zur Ver⸗ stãrkung des Fonds infolge der stattgefundenen Errichtung neuer Schulstellen.
Abg. Rickert (dfr.): Diese Begründung sei doch eine sehr kurze. Es fehle eine Volksschulstatistik, die zuletzt 1886 erschienen sei. Nach den Angaben, die bekannt seien, scheine es sich bei den Neu⸗ gründungen meist nur um kleine Schulen zu handeln. Darüber sollte dem Hause doch Auskunft gegeben werden. Ueber die kleinsten Sachen erhalte es ausgiebige Auskunft, aber über diese Hauptsache erfahre es fast gar nichts. Seine Partei habe jetzt ein erhebliches Interesse, die Verwendung aus diesen Fonds zu controliren, damit sie erfahre, wo auf Grund des strengen Confessionsprincips für 30 Kinder eine be⸗ sondere Schule gegründet sei. Redner kommt auf die Vorgänge in Hörde zurück. 28 jüdische Kinder seien aus einer auf Anordnung der Regierung eingerichteten Simultanschule ausgeschult worden. Der Minister habe das Vorgehen der Regierung zu Arnsberg mißbilligt und dabei gesagt: Die Katholiken bezahlten für ihre Confessions⸗ schule und für die Simultanschule mit. Das werde von katho⸗ lischer Seite als Ungerechtigkeit bezeichnet und würde es auch sein, wenn es sich wirklich so verhielte. Aber die Bestimmung gehe dahin, daß die katholischen Schulväter von weiteren Beiträgen als zur Confessionsschule befreit bleiben sollten. Die Anregung zur Auf⸗ hebung der Simultanschule solle nach dem Minister aus der Simultanschule heraus gegangen sein. Das werde aber von zuständiger Seite bestritten. Die Frage sei im Jahre 1890 von der Regierung in Arnsberg angeregt worden. Auf Grund des Berichtes der Kreis⸗ Schulinspection habe die Regierung von der Aufhebung der Simultan⸗ schule Abstand genommen. Im November 1891 habe sich die Regie⸗ rung auf eine Verfügung des Ministers vom 29. Mai berufen, wo Graf bereits im Amte gewesen sei, und die Auflöfung der Simultanschule verfügt, während der Minister bestritten habe, daß schon ein definitiver Schritt nach dieser Richtung hin geschehen sei. Was der Minister über die Verfügungen der Bezirksregierungen an die Lehrer gesagt habe, habe ihm sehr gefallen; es sei zu wünschen, daß der Minister die Regierungen generell anwiese, nach seinen Aus⸗ führungen, die er hier gemacht, zu verfahren. Die Regierung in Münster solle den Lehrern verboten haben, Petitionen bezüglich des Volksschulgesetzes an den Landtag zu richten; anderwärts sei den Lehrern aufgegeben worden, wenn sie eine Correspondenz an eine Zeitung schreiben wollten, dafür die Genehmigung einzuholen. Hier sollte der Minister eingreifen und die Regierungen zurechtweisen.
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Graf von Zedlitz:
Meine Herren! Was die Wünsche des Herrn Abg. Rickert betreffs der Statistik angeht, so bemerke ich, daß im vorigen Jahre auf meine Anordnungen eine neue Schulstatistik ungefähr nach den Grundsätzen derjenigen vom Jahre 1886 aufgenommen worden ist, daß die Be⸗ arbeitung dieser Statistik augenblicklich im Statistischen Amt noch dauert, aber einzelne Ergebnisse derselben bereits vorliegen. Ich bin sehr gern bereit, diese einzelnen Ergebnisse, soweit sie vor⸗ handen sind, dem hohen Hause auch jetzt schon mitzutheilen, falls dies gewünscht wird, habe dies übrigens auch in der Schulcommission bereits gethan. (Zuruf des Abg. Rickert.) Gewiß! Der Schulcommission ist ein Eremplar bereits überreicht worden; es liegt bei dem gegenwärtigen Gesetz, Herr Abg. Rickert. Ich bemerke nun, daß nach dieser Statistik — ich bitte um Ent⸗ schuldigung, wenn ich etwas leiser spreche, ich bin sehr enrhumirt — zur Zeit vorhanden sind 34 754 einzelne Schulen; es waren vorhan⸗ den im Jahre 1886 34 016; die Zahl der Schulen hat sich ungefähr um 700 vermehrt.
Was die Lehrerstellen betrifft, so waren vorhanden im Jahre 1886: 57 902, und sind jetzt vorhanden 61 810. Die Zahl der Lehrerinnenstellen betrug 1886: 6848 und beträgt jetzt 8284. Die Vermehrung sowohl der Schulen wie der Schulstellen ist wesent⸗ lich der besseren Ausgestaltung des bestehenden Schulwesens zuzu⸗ schreiben, also der Vermehrung der Lehrerstellen an denjenigen Schulen, wo bisher nicht genügend Lehrkräfte vorhanden waren oder der Neu⸗ gründung von Schulen in solchen Gegenden, wo bisher die Schulen vollständig übervölkert waren oder wo die weiten Schulwege die Neu⸗ gründungen dringend erforderlich machten. Daß eine Vermehrung da⸗ durch eingetreten sein sollte, daß die Grundsätze wie sich der Herr Abg. Rickert, glaube ich, ausdrückte — die übertrieben confessionellen Grundsätze des neuen Schulgesetzentwurfs schon in den letzten 5 oder 4 oder 6 Jahren sich geltend gemacht hätten, das glaube ich nicht an⸗ nehmen zu können; denn ich wüßte nicht, wie mein Herr Amtsvor⸗ gänger mir schon so hätte präjudiciren und vorarbeiten können, wie es dann der Fall gewesen sein müßte. (Geiterkeit.) Ich glaube aber außerdem: Herr Rickert übersieht wohl nicht ganz, in welchen Formen sich bei dem jetzigen Stande unserer Schul⸗ verwaltung und unserer Schulverhältnisse die Vermehrung der Schulen und Lehrerstellen vollzieht. Meine Herren, jetzt liegt die Initiative völlig bei den Regierungen; deshalb kann ich aus meinen Acten auch seine Frage nicht beantworten. Ich habe nicht einmal Kenntniß von den völligen Ergebnissen dieser Thätigkeit. (Hört! hört! rechts.) Alse, ich glaube, es ist kaum anzunehmen, daß nun sämmtliche Regierungen gerade nach dieser, vom Herrn Abg. Rickert verurtheilten Richtung hin in den letzten sechs Jahren thätig gewesen sein sollten und daß sich daraus die doch sonst, wie ich glaube, auch von ihm als sehr nützlich und nothwendig erachtete Fortbildung unseres Schulwesens ergeben hätte.
Meine Herren, ich komme nun auf den Fall Hörde, und da will ich zunächst zugeben, daß der Herr Abg. Rickert in der Beziehung Recht hat: die Katholiken haben in Hörde für die Kosten der Simultan⸗ schule nicht mit bezahlt. Die abweichende Behauptung in meiner früheren Anführung ist ein Irrthum, den ich begangen habe und den ich bedauere, der aber vielleicht dadurch entstanden ist, daß diese Be⸗ hauptung in einer wenn auch nur unter der Schilderung des That⸗ bestandes mir vorgelegenen Entscheidung des Ober⸗Verwaltungsgerichts als Parteibehauptung aufgestellt war, und ich es überlesen hatte, daß diese Behauptung ihre Milderung findet in dem damals in den Acten nicht vorhandenen Abkommen von 1877.
So liegt aber die Sache doch nicht, als ob die katholischen Bürger von Hörde bei der Einrichtung der Simultanschule eine völlige finanzielle Entlastung ihrerseits erfahren hätten. Wenigstens geht das aus dem hier verhandelten Actenmaterial hervor, daß sie sich wesentlich darüber beschweren, ihrerseits ihre Schuleinrichtung völlig bezahlen zu müssen und die beiden anderen Confessionen in ihren Schulbedürf⸗ nissen entlastet zu sehen aus dem Communalsäckel. In diesen Com⸗ munalsäckel fließen ja die Einnahmen nicht bloß aus den Steuer⸗ leistungen der einzelnen Bürger, sondern auch außerdem aus anderen Einnahmequellen, aus dem Communalvermögen, aus der Be⸗ steuerung der Forensen, und sehr vwesentlich ist dabei die Verschiedenheit der Wohlhabenheit der Bevölkerung. Gerade das ist sehr stark betont. Und, meine Herren, es ist ja ganz klar; denken Sie sich drei ganz verschiedene Kate⸗
gorien von Bürgern einer Stadt in verschiedenen Wohlhabenheits
verhältnissen und außerdem eine — ob Communalvermögen vorhanden,
weiß ich nicht — aber jedenfalls eine Befähigung der Stadt, Ein⸗ nahmen auch außer durch Steuern für öffentliche Zwecke zu gewinnen
so ist derjenige Theil der Bevölkerung unzweifelhaft benachtheiligt,
welcher für eine bestimmte Einrichtung nur aus seinem eigenen Säckel bezahlen muß und nicht Antheil bekommt an den anderen Einnahmequellen; es hätte sonst auch gar keinen Grund und gar keinen Sinn gehabt, daß nun ununterbrochen seit Jahren die katholischen Einwohner von Hörde petitioniren und bitten, daß ihre katholische Societätsschule auf den Communal⸗Etat übernommen werde und daß die städtischen Organe, die communalen Körvperschaften diesen Antrag absolut abgelehnt haben. Wären Leistung und Gegen
leistung gleich, so hätten, glaube ich, weder die Katholiken ein Inter⸗ esse gehabt, ihre Schule auf den Communal⸗Etat übernommen zu
sehen, noch die städtischen Behörden einen Grund, diesem Verlangen entgegenzutreten. Es lag also unzweifelhaft⸗— eine snanzielle Benachtheiligung der einen und eine finanzielle Be⸗ vorzugung der anderen Partei vor (sehr ich kann es mir nicht anders denken, sonst wäre die ganze Agitation vollständig unverständlich.
Nun ist die Sache weitergegangen der Art, daß die Verwaltungs⸗ organe der Stadt den Antrag der Katholiken, ihre Schule auf den Communal⸗Etat zu übernehmen, ablehnten. Dabei hat sich eine Controverse über das Verfahren entsponnen, und die Verfügung von
mir vom 29. Mai 1891, welche der Herr Abg. Rickert vorgelesen
hat, bezieht sich lediglich auf dieses Verfahren und spricht aus, daß ich den Wunsch der katholischen Einwohner, ihre Einrichtungen ebenso wie die der jüdischen und evangelischen, auf den Communal⸗Etat über⸗
nommen zu sehen, meinerseits als berechtigt anerkennte und deshalb
die mir unterstellten Organe anwiese, nunmehr nach dieser Richtung auf dem Wege des Gesetzes von 1887 vorzugehen.
richtig!);
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Ja, meine Herren, da kann man verschiedener Meinung sein, ob
ich Recht habe oder ob ich nicht Recht habe in dieser Finanzsache;
aber das hat mit der Confessionalität oder Simultanität der Schule
absolut nichts zu thun.
Was nun die zweite Bemängelung betrifft, so habe ich behauptet, daß die Anregung zu dieser mir ganz verfehlt erscheinenden Einrichtung einer Ausscheidung der 28 jüdischen Kinder aus diesem großen Schulsystem aus Hörde er⸗ gangen sei. Ich lehne es ab, näher hierauf einzugehen und Namen zu nennen. Das kann ich aber zugeben, die behördlichen Organe aus Hörde haben es nicht gethan. Aber wie wäre es zu erklären, daß die
Regierung von Arnsberg ohne Beschwerde von anderer Seite plötzlich
von selbst eine so tiefe Bekümmerniß über den Umstand bekommen haben sollte (Zuruf des Abg. Rickert: Steht ja drin!), daß 28 jüdische Kinder die sonst evangelische Schule besuchten? Nun daß ich nicht in dieser Weise Schulpolitik treibe, wird doch wohl, glaube ich, allgemein anerkannt sein; es liegt mir wahrhaftig ganz fern, derartige Dinge zu machen.
Nun noch einen Punkt, den der Herr Abg. Rickert auch erwähnt
hat. Er sagt, wenn doch der Minister endlich einmal den Regierungen
verböte, solche allgemeine Verfügungen in die Welt loszulassen, die er
ja selbst mißbilligt. Ich glaube, er meinte, daß er noch eine ganze Reihe von ähnlichen Beschwerden auf Lager habe. Nun habe ich bereits am 14. Juli 1891, also im vorigen Jahre, eine solche Ver⸗ fügung an die Regierungen erlassen. (Zuruf des Abg. Rickert: In der Folge nicht?) — Bitte, Herr Rickert, ich werde es Ihnen gleich sagen. — Ich habe die Regierungen darauf auf⸗ merksam gemacht, daß es bedenklich wäre, für den Kreis einzelner Bezirke allgemeine Verfügungen zu erlassen, welche eine weitere über diesen Kreis hinausgehende Bedeutung annehmen könnten. Ich ersuchte die Regierungen, ehe sie eine solche Absicht ausführten, mir Kenntniß davon zu geben. Sie werden es als berechtigt an⸗ erkennen, daß der Minister Behörden gegenüber, wie es Bezirks⸗ regierungen sind, sich nicht auf den Standpunkt einer einfachen Decretur an subalterne Organe stellt, sondern daß er bei derartigen allgemeinen Verfügungen seinerseits doch auch immer die Be⸗ deutung und die Selbständigkeit und die Fähigkeit der Behörden mit in Rücksicht zieht, ihre eigenen Handlungen selbst zu corrigiren und zu übersehen. (Bravo rechts.) Aber bei der Beurtheilung des einzelnen Falles kann man ja doch auch wieder verschiedener Meinung sein. Es kann eine Regierung der Ansicht sein, sie erlasse eine Verfügung, die lediglich den Charakter trüge, Dinge innerhalb ihres eigentlichen Geschäftskreises zu reguliren, und ich bin anderer Meinung. Also es werden solche Differenzen immer vorkommen können. Ich glaube aber, diese Differenzen werden sogar vorkommen, wenn ich den Rath des Herrn Abg. Rickert befolgte, und in einer mir nicht ganz sympathischen Weise meine Rede im Stenogramm den Regierungen zur Nachachtung empföhle. (Heiterkeit.) Ich lege auf meine Reden ein solches Gewicht nicht. Ich bemerke, daß die Bibliotheken der Regierungen sämmtliche stenographischen Be⸗ richte der Häuser des Landtags haben, und also auch die Reden des Herrn Abg. Rickert. (Heiterkeit.)
Also, um auf die sachlichen Punkte zurückzukommen, in der Statistik bin ich gern bereit, zu geben, was ich habe, auf der breitesten Grundlage. Und wenn die Statistik sich weiter ausbaut, wird sie Ihnen in vollem Umfang zugänglich gemacht werden. Was nun die Verfügungen betrifft, so bitte ich dringend, wenn Sie Beschwerden über einzelne concrete Fälle haben, so werden Sie stets ein offenes Ohr dafür bei mir finden. Aber, wenn mir bloß gesagt wird, es schwebt wieder eine ganze Reihe von solchen Sachen in der Luft, so kann ich damit wirklich nichts anfangen. (Bravo! rechts und im Centrum.)
Abg. Richter (dfr.): Die Zeiten seien vorbei, wo die Bezirks⸗ regierungen eine gewisse Selbständigkeit gehabt hätten. Wenn die Schulabtheilung erst aufgelöst sein werde, werde von Selbständigkeit gar keine Rede mehr sein, dann sei das reine Präfectensystem eingeführt. In Hörde bildeten die Katholiken die weniger steuerkräftigen Schichten der Bevölkerung; sie merkten das bei der Unterhaltung ihrer be⸗ sonderen Se deshalb wollten sie die Schule com⸗ munalisiren. Bezüglich der Simultanschule sei die Anregung zur Aufhebung nicht von der Schule 1 Die Regierung habe die Sache aufgenommen, und zwar, wie ihm geschrieben worden sei, auf Veranlassung des Landraths und des Kreis⸗Schulinspectors. Vielleicht wollten die Herren dem neuen Curs entgegenkommen. Statistiken würden genug aufgestellt, aber nicht genug veröffentlicht; das sei im Reiche besser. a erscheine ein statistisches Handbuch alle Jahr, in Preußen fehle es daran. Die Zahl der Schulen habe in 5 Jahren um 2 % zugenommen, während die Bevölkerung um 5 % gestiegen sei. Die Vermehrung der Lehrer 7 %, was also nur wenig über die Vermehrung der Bevölkerung hinausgehe.
ich muß ganz offen bekennen — auch