1892 / 67 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Mar 1892 18:00:01 GMT) scan diff

abgelehnt werden, da er das im § 6 festgestellte Princip

ein, daß das einigung gezahlt Beschennigungen von hihne 8 l ällen zu beruͤcksichtigen seien, in denen nach , Hilfe eines Nichtarztes bezahlt

durchbreche. rchibec Möller (nl.) brachte den Antra

Krankengeld nur auf Grund ärztlicher Bes⸗ werden dürfe und daß

dem Antrag Schulenburg die werden müsse. Abg. Eberty

führungen des Abg. Eberty. Abg. Möller (nl.) begründete sei Abg. Wurm (Soc.) sprach sich gegen

Schulenburg aus. (Schluß des Blattes.)

Bei der gestri 5 senchen Wahlkreise (Kirchberg⸗Auerba erhielten Hofm ah se Kirchberg⸗ (nl.) 8657 und Dr. Förster

(Soc.) 11 721 Stimmen, Kramer (Deuschsocialist) 2312 Stimmen. bedeutenden Orten steht noch aus.

Der Bericht der XXV. über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die mit beschränkter Haftung, liegt jetzt im empfiehlt dem Hause d der Commission vorgeschlagenen, Commission hat den Entwurf in einstimmig angenommen.

Auf der Tagesordnr

Das Ergebniß

berathung über den Gesetzentwurf, des Gesetzes vom 29. Juni 1886 über

Militärpersonen zu Abgaben für Gemeindezwe 8 erstatter Herr ꝛc. von Kemnitz. 2) Einmalige Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung älterer in gesetzlicher

Hessen⸗Nassau geltender stimmungen über die Untersuchung

und die Ausstellung Berichterstatter: Herr ec. G berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die haltung der Sonn⸗

der Provinz 88

ollernschen Landen; Berichterstatter: Herr

entwurf, betreffend den

1 Herr ꝛc. Ahlefeldt. Der Geheime Commerzien⸗Rath

nig Fegein ; Berichterstatter:

gestorben.

Wetterbericht vom 17. März, 8 Uhr Morgens.

Wind. Wetter.

Stationen.

Bar. auf 0 Gr. Temperatur in ° Celsius

50 C. 4⁰

9

u. d. Meeressp

red. in Millim

752 % 755 760 ege; 769 766 775 782

SSSe

SW E bedeckt

5 bedeckt

2 Dunst

1 Dunst still bedeckt

6 Schnee

2 wolkenlos

Uheiter

A

Mullaghmore Aberdeen.. Christiansund Kopenhagen. Stockholm .

Haparanda . Sir Petersbg. Moskau. Cork, Queens⸗ Fowmn Cherbourg Gelher ... Slt .. amburg .. Swinemünde Neufahrwasser 770. Memel 770 2 2. 2 bedeckt

Uents 11

e 729 3 bedeckt Karlsruhe .. 771. 2 Nebel Wiesbaden 771 1 bedeckt München. . 771 89gb Chemnitz.. 772 1 Nebel Berlin 771 2 Nebel EW 167689 2 bedeckt Breslau 1769 2 bedeckt Fle d'Aix. 768 3 Nebel 1111““ Aheiter s6666 still heiter

Uebersicht der Witterung.

Ein tiefes Minimum, auf den Hebriden Südwest⸗ sturm verursachend, liegt nordwestlich von Schott⸗ land, gegenüber einem Hochdruckgebiete, welches sich von den Pyrenäen nordostwärts nach der westlichen Ostsee erstreckt. Das Hauptmaximum des Luftdrucks über 781 mm liegt über dem Innern Rußlands. Infolge der lebhaften füdwestlichen Luftströmung auf den britischen Inseln ist erhebliche Erwärmung ein⸗ etreten, welche sich demnächst weiter ostwärts aus⸗ de dürfte. In Deutschland ist das Wetter ruhig und vielfach neblig bei durchschnittlich nahezu normalen Wärmeverhältnissen; Niederschläge en hauptsächlich in den südlichen Gebietstheilen gefallen.

Deutsche Seewarte.

öeeeeeeeee˙‧ Theater⸗Anzeigen.

Königliche Schauspiele. Freitag: Opern⸗ haus. 71. vs Cavalleria rusti- cana (Bauern⸗CEhre). Oper in 1 Aufzug von Pietro Mascagni. Text nach dem gleich⸗ namigen Volksstück von Verga. In Scene ge⸗ setzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Weingartner. Hierauf: Die Verlobung bei der Laterne. Operette von J. Offenbach. Text aus dem Französischen von M. Carré und L. Batty. Dirigent: Musikdirector Wegener. Zum Schluß: Der Dorfbarbier. Komisches Singspiel

9 G. U

SG. 3 b

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5Regen 3 bedeckt 1 Nebel 1 Sg 1 Dunst still wolkenlos 3 bedeckt 2 bedeckt

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756 765 768 769 770 772

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(dfr.) sprach sich für den Antrag Schulen⸗

burg und für den Antrag Hirsch⸗Gutfleisch aus. Ministerial⸗Director Lohmann widersprach einigen

seinen Antrag.

Commission des Reichstags Gesells Druck vor und

die Genehmigung des Entwurfs nach den von nicht wesentlichen Aederungen. nunmehr vorliegenden Fassung

g für die am 22. d. M.,

Nachmittags 1 Uhr, stattfindende 3. Plenarsitzung des Herren⸗ hauses stehen folgende Gegenstände: 1) betreffend die Abänderung

ie Heranziehung von

von Vieh⸗Gesundheitsscheinen; Rieß. 3) Einmalige Schluß⸗

und Feststage in den Provinzen Schleswig⸗

Holstein, Hannover und Hessen⸗Nassau, sowie in den hohen⸗ zc. Graf

Reventlou. 4) Einmalige Schlußberathung über den Gesetz⸗ Anschluß der Kirchengemeinde Helgo⸗ land an die evangelisch⸗lutherische Kirche der ersvigh Schles⸗

ra

Lotichius, Mit⸗ glied des Herrenhauses, ist gestern in St. Goarshausen

spiel von E. Geibel.

Dem Hause der Ab eines Gesetzes, betreffend die bei Pfarrstellen, sowie die

innerhalb der

mit Rücksicht auf Art. 13 Abs.

Aus⸗ sich in Landesgesetzen Ostpreuß. Prov. Ges. v. 16. F. den Antrag 9; §§ 180 I 662, 672 bis 674, 680, 687,

sächsischen

tische Rücksichten und

aus sechs un⸗ keinen Anlaß, weil die landesgese

aften Gnadenzeit bei Pfarrstellen,

Die der Abgeordneten

§§ 65 bis 67 handeln, fortgesetzt. Einrichtung von zahl bestimmte

Abg. Grenze

deputation wählten, und war

Bericht⸗ ta . aus schlesischen katholischen geworden. Diese verlangten eine mehr einheitliche schließende Organisation Abg. Grimm⸗Frankfurt (nl.): seien weittragende Rechte übertragen worden. nicht, sei hinfällig. dann Anlaß währt hätten. also an deren

Be⸗ chlachtviehs

äußere Heilig⸗ Das Gegentheil

von

gationen ohne Bezeichnung

Brockdorff⸗

den Wünschen der Städte entgegen

Schauspielhaus. 77. Vorstellung. Der neue Herr. Schauspiel in 7 Vorgängen von Ernst von Wildenbruch. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr. Sonnabend: Opernhaus. 72. Vorstellung. Zum 1. Male: Freund Fritz. Lyrische Oper in 3 Acten von P. Mascagni. Text von P. Suardon (nach Erckmann und Chatrian), deutsch von M. Kalbeck. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Zum 1. Male: Die Puppenfee. Pantomimisches Ballet⸗Divertissement von Haßreiter und Gaul. Musik von J. Bayer. In Scene gesetzt vom Ballet⸗ meister Emil Graͤeb. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 78. Vorstellung. Zum 1. Male: Das Buch Hiob. Schauspiel in 1 Aufzug nach H. Hölty von L. Adler. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Zum 1. Mal: Die Philosophin. Lustspiel in 1 Aufzug von Friedrick Roeber. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Grube, Neu einstudirt: Meister Andrea. Lust⸗ In Scene gesetzt vom Ober⸗ Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr.

Dentsches Theater. Freitag: Don Carlos. Anfang 7 Uhr.

Sonnabend: Der Pfarrer von Kirchfeld.

Sonntag: Der Sohn der Wildniß.

Montag: Götz von Berlichingen.

Berliner Theater. Freitag: 27. Abonnements⸗ Vorstellung. Der Veilchenfresser. Anfang 7 Uhr. Sonnabend: Die Königsbrüder. 8

Sonntag: Nachmittags 2 ½ Uhr: Uriel Acosta. Abends 7 ½ Uhr: Schlimme Saat.

(Fiaker 117). Fünf Dichter. Sonnabend: Zum 1. Male: Wahrheit? Schau⸗ spiel in 3 Acten von Paul Heyse. Sonntag: Nachmittags 2 ½ Uhr: Die Ehre. Abends 7 Uhr: Wahrheit? .““ Montag: Die Großstadtluft.

Wallner-Theater. Freitag: Zum 7. Male: Sein bester Freund. Schwank in 4 Acten von Fritz Brentano und Karl Tellheim. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend: Sein bester Freund. 1

Sonntag: Nachmittags⸗Vorstellung zu bedeutend ermäßigten Preisen. Gewagte Mittel. Lustspiel in 3 Neten von Francis Stahl. Parquet 1 An⸗ fang 4 Uhr. 1

Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater. Freitag: Mit neuer Ausstattung zum 58. Male: Das Sonntagskind. Operette in 3 Acten von Hugo Wittmann und Julius Bauer. Musik von Carl Millböcker. In Scene gesetzt von Julius Frissche. Dirigent: Kapellmeister Federmann. Die

ecorationen aus dem Atelier von Falk. Die neuen Costume vom Garderoben⸗Inspector Ventzky. An⸗ fang 7 Uhr. 8

Sonnabend: Z. 59. Male: Das Sonntagskind.

Residenz⸗Theater. Direction: Sigmund Lauten⸗ burg. Freitag: Letzte Aufführung von: Riquette (Ma Cousine). Lustspiel in 3 Acten von Henry Meilhac. In Seene gesetzt von Sigmund Lauten⸗

die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinden evangelischen Landeskirche

älteren Provinzen der Monarchie, vorgelegt worden. In der Begründung heißt es: . 8 8 Damit die betreffenden Kirchengesetze in Kraft treten können, müssen 1 des Kirchenverfassungsgesetzes vom 3. Juni 1876 (Gesetz⸗Samml. S. 1 en enenstehenben Beitimmungen Süe Kraft gese efinden (z. B. §8 Zuf 208 bis 212; Westpreuß. Prov. R. ebr. 1857 (Gesetz⸗Samml. S. 87) 220, 227, 631 bis 633, 638 704, 706, R.) 8 Den Zeitpunkt des Außerkrafttretens der landesgesetzlichen Be⸗ stimmungen von dem Zeitpunkte des lichen Bestimmungen abhängig zu machen, giebt auch deshalb zu lichen Bestimmungen eine Bedeutung für das Staatsinteresse nicht mehr besitzen.

Die Vorschrift über die Aussch Fällen der §§ 4 bis 6 des Kirchengesetzes rechtfertigt sich aus betroffenen Bestimmungen und entsygicht In der Volksschulgesetz⸗Commission 8 8 ge lach Vormittag die 2 der Vorlage, welche von der Stadt⸗Schulbehörde Rickert Schuldeputationen festlegen; er lte, die in geheimer Abstimmung mehr als Einen der Ihrigen in die Schnl⸗ gegen die Bestätigung der gewählten Mitglieder der Deputation durch die seines ersten Wunsches bezog er sich auf eine welche eine Schuldeputation besäßen und behalten wollten. Kreisen im Gegensatz zurn zer und mehr der politischen Gemeinde sich an⸗ der städtischen Schulverwaltungsbehörden. vIes stäüdtischen Schuldeputationen

au Der Einwand, die Städte hätten solche Rechte Solche Institutionen zu beseitigen, liege doch nur vor, wenn man einsehe,

Stelle eine so complizirte Organisation setzen, wie der Entwurf beabsichtige? Abg. Hansen (freicons.): Holstein liege die Schulverwaltung unzweifelhaft in. der Hand der Stadtvertretung. Gegenüber dem Einwand des Ministers, Dele⸗ der Gegenstände und Personen seien nicht statthaft, müsse er auf § 59 hinweisen, der bestimme, der gierungs⸗Präsident sich zur Durchführung seiner Anordnungen der einfachen und verstärkten Kreis⸗Schulbehörden, n

sichtsbeamten bedienen könne. Abg. Freiherr von Huene (Centr.) glaubte, daß die Centrumspartei durch Annahme des Antrags der Conservativen

eordneten ist der Entwurf terbe⸗ und Gnadenzeit

kirchliche Aufsicht über Einrichtung von

gegen, daß man werde.

der Mit Rücksicht

s .

ablehnend verhalten gegen alle Anträge, welche den confessionellen Charakter

der Schule gefährdeten. . Prehens; Schuldeputationen gestatten wolle, so glaube er hin⸗

Wenn der Abg. Rickert allen Städten die

den kleinen Städten damit keinen Gefallen thun

Die Festsetzung einer Grenze sei deshalb zu empfehlen. auf die Wichtigkeit der 1

auf Antrag mehrerer Mitglieder die weitere Berathung bis zur . Zeit der Anwesenheit des augenblicklich dienstlich verhinderten StaatsMinisters Grafen Zedlitz

Verhandlung wurde darauf

vertagt.

25) durch Staatsgesetz diejenigen werden, welche II 11 A. L.⸗R.; § 50; Art. IX §§ 6 bis 639, 645, 648, 652 bis 657, 764 II 11 A. L.⸗R.).

t 833 bis 856

mit 27 658 800

Inkrafttretens der kirchengesetz⸗ gaben.

empfiehlt sich durch prak⸗ grundsätzlichen Bedenken materielle

ließung des Rechtsweges in den setzes, betreffend die Sterbe⸗ und der Natur der davon dem geltenden Recht.

des Hauses Berathung der

gefunden. London,

Durhamer

wollte bezüglich der zweifelhaft.

durch die Einwohner⸗ wollte, daß die Lehrer

(dfr.) keine

demselben Regierung. Zur Begründung Menge kleiner Städte, Auch Wünsche laut

solche Wünsch t Gesetzentwurf

zum

selen gesehen.

genieure, die 0 eine Bahn üb bezüglich der Schulaufsicht 8 Rom, 17. sich Fall 8

nicht be⸗

daß sie weshalb

sei aber der .

Palermo, In Schleswig⸗

daß der Re⸗

der Landräthe und Schulauf⸗

komme. Sie könne sich aber nur

Sonnabend, Sonntag und Montag: Musotte. Schauspiel in 3 Acten von Guy de Maupassant. Vorher: Ein Maskenball. Dramolett in 1 Act von Gräfin Thun⸗Waldstein.

Dienstag: Zum 1. Male: Der kleine Schwere⸗ nöther (Ferdinand le noceur). Schwank in 4 Acten von Leon Gaudillot. Deutsch von Schönau. 8 Belle⸗Allianre-Theater. Freitag:

spiel des Kgl. Hofschauspielers August Junckermann. „Reuter⸗Cyelus“. Erster Abend. Einzige Sonn⸗ tags⸗Aufführung. Onkel Bräsig. Lebensbild in 5 Acten nach dem Roman „Ut mine Stromtid“ von Fritz Reuter. Für die Bühne eingerichtet von August Junckermann. Anfang 7 ½ Uhr. Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

Adolph Ernst⸗Theater. Freitag: Zum 85. Male: Der Tanzteufel. Grsangepafs⸗ in 4 Acten von Ed. Jacobson und W. Mannstädt. Couplets theilweise von Gustav Görß. Musik von Gustav Steffens. In Scene gesetzt von Adolph Ernst. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend: Der Tanzteufel.

Thomas-⸗Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Direction: Emil Thomas. Freitag: 16. Gastspiel des Königlich bayerischen Hofschauspielers Conrad Dreher aus München. Zum 11. Male: Die Hoch⸗ zeit des Reservisten. Posse mit Gesang in 4 Auf⸗ zügen (nach dem Französischen der Herren Duru und Chivot) von F. Zell. Musik von Julius Stern. Gesangsterte von Isidor Fuchs. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend: Cone Dreher a. Gast. Z. 12. Male: Die Hochzeit des Reservisten.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Reif⸗Reiflingen. Schwank mit Gesang in 5 Aufzügen von G. von Moser. (Parquet⸗Fautenil 1 ℳ)

Montag: Zum 1. Male: Der Bureaukrat. Lustspiel in 4 Acten von G. v. Moser.

[70379] 1 Hohenzollern⸗Galerie am Lehrter Bahnhof. Gr. histor. Rundgemälde 1640 1890. 9 Vorm. 11 Ab. 1 Kinder 50 ₰.

Uranin, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes vTTö (Lehrter Bahnhof). Geöffnet von 12 —11 Uhr. Täglich Vorstellung im wissenschaftlichen Theater. Näheres die Anschlag⸗ zettel. Anfang 7 ½ Uhr.

G“

Cponeerte.

Sing-Akademie. Freitag, Anfang 7 ½ Uhr. Oeffentliche Aufführung des Schwanzer'schen Conser⸗ vatoriums (Berlin W., Wilhelmstraße 48, Director: Gust. Kulenkampff). Oeffentliche Aufführung unter Mitwirkung des Kulenkampff'schen Frauenchors und des Philharmonischen Orchesters.

Philharmonie. Freitag, Anfang 7 ½ Uhr: Concert des Tenoristen Battista Dario unter Mit⸗ wirkung des Klaviervirtuosen Herrn Gustav Lazarus, des Violinvirtuosen Herrn Ludwig Bleuer sowie des

München, Abgeordneten gesetzte Berathung des Einnahmen

Darmstadt, 17. - 1 (W. T. B.) Das Leichenbegängni b hat soeben unter großer Betheiligung der Bevölkerung seatt⸗

Conferenz des wurde beschlossen, über diese Woche Bergleute zu

Paris, 17. März. 8 r der Handels⸗Minister bereite einen 82065 HGO vor, durch den die fremden Versicherungs⸗

Reglement unte 8 zösischen; insbesondere sei eine genaue Controle der Operationen sowie des Reservefonds und, bei a. Compagnien, die Aufhebung des Tontinen⸗Systems vor⸗

St. Petersburg, 17. März. nunmehr ihre 2

1 Uhr 38 Minuten und 1 Uhr 4 Messina, G dazzo ꝛc. ein Erdbeben verspürt. Lüttich, 17. März. Z 1b Nacht wurde am Eingange des Hauses, in welchem der mit der Dynamitaffaire von Ougrée beschäftigte Prä ident des Assisenhofes wohnt, eine Dynamitpatrone niedergelegt, aber noch ehe sie explodirte entdeckt und beseitigt. suchung ist eingeleitet. (Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten

Nach Schluß der Redaction eingegangene

Depeschen. 17. März. (W. T. B.) Die Kammer der beendete heute die nahezu acht Tage fort⸗ des Forst⸗Etats; der Etat schließt ab und mit 15 014 048 Aus⸗

März, Nachmittags 1 Uhr 30 Minuten. des Großherzogs

(W. T. B.) In der heutigen Bergarbeiter⸗Verbandes London daß der Arbeitsstillstand sich nicht hinaus erstrecke. Die Zustimmung der

diesem Beschlusse ist jedoch

Der „Matin“ meldet,

17. März.

esellschaften

unterworfen werden, wie die fran⸗

speciell bei den amerikanischen

(W. T. B.) Die In⸗

im vergangenen Jahre Tracirungsarbeiten

für er den Kaukasus⸗Rücken begonnen, eua rbeiten beendet und das Project einer solchen Bahn dem Communications⸗Ministerium vorgelegt.

Heute Nacht zwischen 5 Minuten wurde in Lipari, Stromboli, Ran⸗

März. (W. T. B.)

In der vergangenen

(W. T. B.)

Die Unter⸗

Beilage.)

Concert-Haus. Freitag: Karl Merder⸗

oncert. Anfang 7 Uhr. G S Herold. Beethoven⸗Ouverture von Lassen. Phantasie aus „Rienzi“ von Wagner. „Der erste Blumenstrauß“, Walzer von Waldteufel. „Zigeunerweisen“, für die Violine von Sarasate (Herr Hellriegel). Phantasie aus „Cavalleria rusticana“ von Mascagni.

Circus Nenz. Karlstraße. Freitag, Abends 7 ¼ Uhr: Große Komiker⸗Vorstellung. Auftreten der Clowns C. Godlewsky, 3 Gebrüder Briätore, Paul und William, Gebrüder Dianta und Warne, Gebrüder Kronemann, Herrmann, Misco ec. in ihren höchst komischen Entrées und Intermezzos. Ferner: „Galgenstrick“, geritten von der beliebten Schul⸗ reiterin Frl. Clotilde Hager. „Emir“ (Apporteur), dressirt und vorgeführt von Herrn Franz Renz. „Horaz“ und „Mercur“, zusammen vorgeführt von Herrn Ernst Renz (Enkel). „Emperor“, geritten von dem Schulreiter Herrn Gaberel. Auftreten einer Wiener Damenkapelle. Mlle. Theresina auf dem 20 Fuß hohen Drahtseil. Miß Edith, Jockey⸗ reiterin. Mlle. Natalie, Parforcereiterin. Mr. Francks, Grotesgereiter ꝛc. Außerdem: Auftreten der Gebr. Rasso. Zum ersten Male in Berlin: 1) Heben eines Orchesters von 12 Mann. 2) Trägt Ferdinand Rasso ein Klavier sammt Pianist, Floötist und Violinist, welche schwebend eine Concertpiece vor⸗ tragen. Zum Schluß: Auf Helgoland Tal oder: Ebbe und Fluth. Gr. hydrol. Ausstattungs⸗ Pantomime in 2 Abtheilungen vom Director EC. Renz. Nationaltänze (65 Damen) ꝛc. Einlage: Tscherkessenꝛc. Dampfschiff⸗ und Bootfahrten, neue überraschende Licht⸗ und Feuereffecte. 80 Fuß hohe Riesenfontäne. .

Sonnabend: Eguestrische Gala⸗Vorstellung zum Benefiz für Herrn Franz Renz. 1

G 2 Vorstellungen. Nachmittags 4 Uhr (1 Kind frei): Die Touristen. Abends 7 ½ Uhr: Auf Helgoland. AmmEAEEEEE . 22

Familien Nachrichten.

Hofstallmeister und Kammer⸗ herrn Otto Graf zu Münster⸗Langelage (Braun⸗ schweig -Weimar). Frl. Elisabeth. am Ende mit Hrn. Candidat der Theologie Johannes Loth (Gr. Möllen⸗Köslin). 11“

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Oberst⸗Lieut. von Krosigk (Berlin). Hrn. Lieut. Fritz von Wißz⸗ mann (Stettin). Eine Tochter: Hrn. Pro⸗ fessor Dr. Ulrich Wilcken (Breslau). Nrn. Lieut. Heinrich von Veltheim (Demmin). Hrn. Frhrn. von Münchhausen (Berlin).

Gestorben: Frl. Louise von Rittmann ). Hrn. Bürgermeister Beck Sohn Erich (Garde⸗ legen). Hr. Kammerherr Hartwig von Bülon (Wittenburg). Hrn. Professor D. Fr. Hashagen Tochter Anna (Rostock). Hr. Pastor Johannes Lua (Naumburg a. Bober).

Redacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin: Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Neun Beilagen .“

Hrn. Großh. sächs.

(Berlin).

in 1 Act. Musik von Schenk. Anfang 7 Uhr.

burg. Anfang 7 ½ Uhr.

Cellovirtuosen Herrn Anto Bouma

leins chließlich Börsen⸗

Verlobt: Mathilde Freiin von Rheinbaben mit

Pblesen Ausd 1b urückfunehmen.

Donnerstag, den 17. März

LSDSeutscher Reichstag. 195. Sitzung vom Mittwoch, 16. März, 12 Uhr. Am Tische des Bundesraths der Ministerial⸗Director

Lohmann. 1 b G Die dritte Lesung der Novelle zum Krankenkassen⸗ esetz wird fortgesetzt. ge Pie Specialdiscussion steht bei § 6a, welcher die Gemein⸗ den ermächtigt, zu beschließen, 1) daß freiwillig der Kasse bei⸗ etretene Mitglieder erst sechs Wochen nach dem Beitritt trankengeld erhalten sollen; 2) daß Versicherten, welche die Fasse durch Betrug geschädigt oder sich die Krankheit vorsätzlich dder durch schuldhafte Betheiligung an Schlägereien oder Raufhändeln, durch Trunkfälligkeit oder geschlechtliche Aus⸗ schweifungen zugezogen, das Krankengeld gar nicht oder nur lheilweise zu gewaͤhren ist, 3) daß Versicherten, welche im Laufe eines Jahres 13 Wochen lang Krankengeld erhalten haben, im Laufe der nächsten 12 Monate Krankenunter⸗ tützuig nur für die Gesammtdauer von 13 Wochen zu gewähren ist; 4) daß Krankengeld allgemein oder unter beimmten Voraussetzungen schon vom Tage der Erkrankung un, sowie für Sonn⸗ und Feiertage zu zahlen ist; 5) daß auch Familienangehörige mit versichert werden dürfen; 6) daß die arztliche Behandlung, die Lieferung der Arzneien und die Kur und Verpflegung nur durch bestimmte Aerzte, Apotheker und srankenhäuser zu gewähren sind. Ferner sollen die Gemeinden ermächtigt sein, Vorschriften über die Krankenmeldungen, über das Verhalten der Kranken und über die Krankenaufsicht zu erlasen und eventuell Ordnungsstrafen bis zu 20 zu ver⸗

hängen. 8 .. Auf einen Antrag der freien Commission Gutfleisch und Genossen sollen in Nr. 2 die Worte „durch Betrug ge⸗ shädigt oder“ ersetzt werden durch „durch eine mit dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bedrohte strafbare Handlung ge⸗ shädigt haben, für die Dauer von 12 Monaten seit Be⸗ gehung der Strafthat, sowie daß Versicherte, welche“ u. s. w. Die Abgg. Dr. Hirsch und Dr. Gutfleisch wollen in Nr. 2 die Worte „oder geschlechtliche Ausschweifungen“ sreichen. Abg. Dr. Höffel will in Nr. 4 den Text dahin ändern, daß „Krankengeld schon vom ersten oder zweiten Tage nach dem Beginn der Erwerbsunfähigkeit sowie für Feiertage zu zahlen ist“ In Ziffer 6 will derselbe Antragsteller die Be⸗ jahlung der durch Inanspruchnahme anderer Aerzte, Apotheken und Krankenhäuser entstandenen Kosten außer in dringenden Fäleen auch dann durch die Krankenkasse erfolgen lassen, wenn die Arbeitsstätte des Versicherten sich außerhalb des Kassen⸗ bezirks befindet.

Abg. Dr. Höffel (Rp.): Die Bestimmung, daß das Kranken⸗ Ald im allgemeinen oder unter bestimmten Voraussetzungen für zonn, und Feiertage zu zahlen sei, würde zur Folge haben, daß mand, der sich Sonnabend Abend oder Sonntag früh als krank mnelde und Montag früh wieder gesund sei, für den Sonnabend ind Sonntag Krankengeld beanspruchen könnte. Dieser Anspruch wäre unberechtigt. Daß ferner „unter bestimmten Voraussetzungen“ vom Tage der Erkrankung an Krankengeld zu zahlen sei, würde dem Simulantenthum Thür und Thor öffnen und eine Prämie auf die viertägige Erkrankung setzen; denn erst mit dem vierten Tage erhalte der Kranke Anspruch auf Krankengeld. In Leipzig habe man mit einer solchen Praxis finanziell 8g üble Erfahrungen gemacht. Wenn man die Carenzzeit auf einen oder zwei Tage herabsetzte, wäre die Sache nicht so bedenklich; am besten wäre es, die Karenzzeit vböͤllig wegfallen zu lassen. Abg. Hitze (Ctr.) möchte die Regelung aller dieser Dinge dem Statut oder dem Vorstande der Krankenkassen überlassen. Der Vor⸗ stand werde so vernünftig sein, im gegebenen Fall die Genehmigung der ärztlichen Behandlung und Arznei zu beschließen; er werde auch zu überlegen haben, welche Consequenzen es für die Kasse habe, venn er die Carenzzeit abschaffe. Die Erfahrungen in Leipzig twiesen nur, daß dort nicht mit der nöthigen Vorsicht verfahren si, Bezüglich der Ausdehnung der Krankenunterstützung auf längere Feit u. s. w. müsse der Vorstand Erfahrungen sammeln und danach sene Entschließungen treffen.

Abg. von Strombeck (Centr.) schließt sich dem an. Abg. Dr. Hirsch (dfr.): Er sei durch ärztliche Autoritäten vberzeugt, daß die Vorenthaltung des Krankengeldes in durch geschlecht⸗ liche Ausschweifungen hervorgerufenen Krankheiten in etegetfseriat sei. Gewiß sei insbesondere für genossenschaftliche Krankenkassen der Standpunkt der Moral hochzuhalten. Man stehe hier aber vor emner Frage der öffentlichen Gesundheitspflege, und es würde für de Kranken, ihre Angehörigen, ja für die Allgemeinheit eine sehr hwere Gefahr heraufbeschworen werden, wenn in solchem Falle das Krankengeld verweigert würde. br. Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath von Woedtke: Er bitte, ile Abänderungsanträge, mit Ausnahme des der freien Commission, abzulehnen. In durch geschlechtliche Ausschweifungen hervorgerufenen rankheiten müsse, wenn auch nicht Krankengeld, so doch immerhin antliche Pflege und Arznei von der Gemeinde gewährt werden. die Gesundheitspflege werde also nicht leiden. Sodann könne unter geschlechtlicher Ausschweifung nicht schon verstanden werden, zaß jemand geschlechtlich erkrankt sei. Nur wenn die Krankheit eürch ein ausschweifendes Leben hervorgerufen sei, könnte die Ge⸗ neinde von ihrer Befugniß Gebrauch machen. Der Antrag Höffel Füglich der Carenzzeit sei entbehrlich. Wenn einer Gemeinde die Hesugniß gegeben werde, die dreitägige Carenzzeit ganz zu beseitigen, e habe sie auch die Befugniß, sie zum theil zu beseitigen. Für die

4 . 2Q 2 2f 5 sülle, in welchen die Arbeitsstätte des Versicherten nicht im Kassen⸗

häe liege treffe § 57 des Gesetzes Vorsorge.

gerlirbg. Molken buhr (Soc.): Er habe sich gewundert, welche sir de endie Herren, welche die Compromißanträge gestellt hätten, e; etrüger hätten. Wer eine Kasse betrüge, handele doch immer fälle r gewissen Ueberlegung, welche dem Raufbolde doch in vielen sallen abgehe. Raufhändel, Schlägereien würden ohnehin schon be⸗ L sei nicht nothwendig, sie durch Verweigerung des si mit drnes zum zweiten Mal zu bestrafen. Den Geschlechtskranken aürften 8 ng Medizin in den meisten Fällen nicht geholfen, sie deweigert ere Pflege in einem Krankenhause, und diese könne ihnen

v serid werden. Er bitte, den Antrag Hirsch anzunehmen. 1 glidern Ldent von Levetzow: Der Abg. Molkenbuhr hat Mit⸗ dies es Hauses eine Vorliebe für Betrüger imputirt. Ich halte ruck für unzulässig und bitte den Redner, denselben über 18 Dr. Gutfleis ch (dfr.) stellt dem Abg. Molkenbuhr gegen⸗ durchaus⸗ daß eine präzisere Fassung für das Wort „Betrug“ Abg. 18 erforderlich gewesen sei, und bittet auch seinen und des ugerechti Hirsch Antrag anzunehmen, der viele Unzuträglichkeiten und tiigkeiten aus der Welt schaffen de. Würde er verwo

8n

so würde die Krankheit in vielen Fällen verheimlicht werden. Am schwersten aber hätte die Familie des Erkrankten zu leiden. Die Auffassung des Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Raths von Woedtke über den Begriff der geschlechtlichen Ausschweifung werde keineswegs überall getheilt, es empfehle sich daher, diese Controverse durch Gesetz aus der Welt zu schaffen. „Abg. Tröltsch (nl.): Es beständen Meinungsverschiedenheiten darüber, ob nach dem Wortlaut des § 6a. die Sonn⸗ und Feiertage als Carenztage gälten oder nicht. Manche wollten sie nicht als solche ansehen. Nach seiner Auffassung würde dadurch für die Ver⸗ sicherten ein erheblicher Nachtheil entstehen, besonders wenn mehrere Feiertage hintereinander folgten. Er habe keinen Zweifel, daß die Sonn⸗ und Feiertage als in die Wartezeit mit einzuschließen zu be⸗ trachten seien. Abg. Freiherr von Stumm (Rp.): Er müsse sich gegen den Antrag Hirsch⸗Gutfleisch aussprechen. Sollte sich etwa der Grund⸗ satz, welchen, man vor einem Jahre im Alters⸗ und Invaliditäts⸗ gesetz bezüglich dieser Kranken aufgestellt habe, schon jetzt als falsch erwiesen haben? Von inhumaner Behandlung sei hier gar keine Rede, denn Arzt und Arzenei würden dem Kranken gar nicht entzogen, sondern nur das Krankengeld. Es handele sich in dieser Sache nicht nur um die Gesundheit, sondern auch um die Sittlichkeit, und seine Partei wolle nicht durch Annahme des Antrages die Unsittlichkeit im Volke fördern. Geheimer Ober-⸗Regierungs⸗Rath von Woedtke: Die Aus⸗ führungen des Abg. Freiherrn von Stumm gegen den Antrag Hirsch⸗Gut⸗ fleisch halte er für treffend und ausschlaggebend, und bitte, denselben abzu⸗ lehnen. Was die Auffassung des Abg. Tröltsch bezüglich der Carenz⸗ zeit anbetreffe, so sei sie die richtige. Die Carenzzeit solle nur ver⸗ hüten, daß nicht für ganz kurze vorübergehende Krankheiten Krankengeld

erhoben werde, und dieser Zweck werde völlig erreicht, wenn nach

Kalendertagen gerechnet werde.

Abg. Singer (Soc.): Die Frage der Heilung der Geschlechts⸗ krankheiten habe mit der Sittlichkeit nicht das geringste zu thun. Sittlich sei, dafür zu sorgen, daß diese Kranken ncbglichft schnell ge⸗ sundeten; Ps sei, zu verhüten, daß nicht andere unter ihrer Schuld zu leiden hätten. Der Abg. Freiherr von Stumm, als Fürsprecher der Sittlichkeit, habe diesmal seinen Standpunkt schlecht gewählt, ganz im Sinne der Zeit, als die Geisteskranken noch als von Gott gezeichnet dem Spott und Elend preisgegeben worden seien. Man mache hier kein Sittlichkeits⸗ sondern ein Krankenkassengesetz, und hier müßten alle Kranken ohne Ausnahme Heilung finden können, dafür bezahlten sie ihre Beiträge, und ohne daß die Kassen sich zum Richter über die Ursachen einer Krankheit machen dürften. Es sei eine finstere, mittelalterliche Anschauung, daß derjenige, welcher sich eine Krankheit zuziehe, noch besonders bestraft werden solle durch Entziehung des Krankengeldes. Er hoffe, daß der Reichstag den An⸗ trag mestnen werde. .

Abg. Dr. Gutfleisch (dfr.): Man mache hier kein Sittlich⸗ keitsgesetz, aber wenn sein Antrag die Unsittlichkeit förderte, würde er ihn zurückziehen. Die Impulse, welche zu geschlechtlichen Verirrungen führten, ständen aber in gar keinem Zusammenhang mit dem Kranken⸗ kassengesetz.

Abg. Freiherr von Stumm (Rp.): Einen Zusammenhang zwischen der inhumanen Behandlung der Irren in früheren Zeiten und der Einbehaltung des Krankengeldes bei Geschlechtskranken könne er nicht erkennen. Er habe nicht behauptet, daß die Letzteren mit einem Kainszeichen behaftet ausgestoßen und aus der Arbeit entlassen werden müßten, sondern er wolle nur nicht, daß die Kameraden für die noch eine Entschädigung zahlen sollten, welche sich ihre Krank⸗ heit durch eigenes Verschulden zugezogen hätten.

Der Antrag Hirsch⸗Gutfleisch wird abgelehnt.

Der § 6a wird mit dem Antrage der freien Commission angenommen.

Nach § 7 kann statt der von der Krankenkasse zu ge⸗ währenden Leistungen freie Kur und Verpflegung in einem Krankenhause gewährt werden. Hat der im Krankenhause Untergebrachte Familienangehörige, für welche er bisher Ernährer war, so soll die Hälfte des Krankengeldes gewährt werden. Ein Antrag Strombeck will die letztere Bestimmung dahin erweitern, daß diese Zahlung auch unmittelbar an die Angehörigen erfolgen kann.

Abg. von Strombeck (Centr.): Krankengeld im Sinne des Gesetzes sei nicht bloß das im § 6 erwähnte, sondern auch das den Angehörigen gewährte Geld. Der Versicherte erhalte zwar das Geld für seine Angehörigen; allein eine Sicherheit dafür, daß er es auch denselben abgebe, sei gar nicht geboten. Sein Antrag wolle in derartigen Fällen die Krankenkassen ermächtigen, das Krankengeld direct an die Angehörigen zu zahlen, für die es bestimmt sei.

§ 7 wird mit diesem Antrag angenommen, §§ 8, 10, 16, 19 desgleichen ohne Debatte, nur mit redactionellen Aende⸗ rungen.

Bei § 20, Unterstützung der Wöchnerinnen, bemerkt

Abg. Dr. Endemann (nl.): Wöchnerinnen seien durch diesen Paragraphen vollkommen geschützt. Nun gebe es aber einen Pro⸗ centsatz anomaler Geburten, die nur durch ärztliche Kunstgriffe durchgeführt werden könnten. Die Geburtshilfe habe in den letzten Jahren viel geleistet, sodaß eine Erkrankung bei der Geburt selten eintrete, also auch eine schwere Geburt nicht als Krankheit anzu⸗ sehen sei. Er möchte nun fragen, ob nach der Ansicht der Regierung solche anomalen Geburten, die ein ärztliches Eingreifen erforderten, als Krankheitsfälle anzusehen seien, somit die Wöchnerinnen die durch die künstliche Entbindung verursachten Kosten ersetzt erhielten.

Ministerial⸗Director Lohmann: Er würde es für richtig halten, im Sinne dieses Gesetzes alles als Krankheit anzusehen, was die Hilfe eines Arztes erforderlich mache; hiermit werde wohl der Vor⸗ redner zufrieden sein.

§ 20 wird angenommen, ebenso auch ohne wesentliche

Debatte §§ 21, 22, 24. Bei § 26 beantragt Abg. von Strombeck, den Schluß⸗ satz wie folgt zu fassen: „Das Eintrittsgeld darf den Betrag des für sechs Wochen auf den Versicherten entfallenden Kosten⸗ beitrags nicht übersteigen.“

Abg. von Strombeck (Centr.): Der Schlußsatz des § 26 würde in der ursprünglichen Fassung die Unklarheit enthalten, ob für die Höhe des Eintrittsgeldes nur der Betrag des Arbeiters oder auch der des Arbeitgebers maßgebend sein solle, denn der Versicherte zahle doch nur einen Theil des Versicherungsbetrages. Er würde das Eintrittsgeld für zu hoch bemessen halten, wenn es bis zur Höhe der vom Versicherten und vom Arbeitgeber zu leistenden Kassenbeiträge zusammen steigen könnte. Das möchte er vermieden sehen.

Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath von Woedtke: Er könne nicht zugeben, daß in der jetzigen Fassung eine Unklarheit bestehe. Was ein Kassenbeitrag sei, 8 nicht zweifelhaft; es sei derjenige Beitrag, der überhaupt zur Kasse geleistet werden müsse von denen, welche beitragspflichtig seien, also auch der des Arbeitgebers. Es müsse unter allen Umständen festgehalten werden, daß ein Eintritts⸗ geld zugelassen werde in der Höhe der Gesammtbeiträge für sechs Wochen. Er vermöge einen plausiblen Grund für eine Herabsetzung des Eintrittsgeldes nicht einzusehen, denn Höhe’d 8 trittsgeldes

sei völlig unabhängig von der Höhe des Beitrags. Er bitte dahe um Ablehnung des Antrags Strombeck. Der § 26 wird darauf unter Ablehnung des Antrags Strombeck unverändert angenommen. § 26a trifft im Absatz 1 Bestimmungen gegen die sogen Ueberversicherung. Das Krankengeld soll bei mehrfach Versicherten so weit gekürzt werden, daß es den vollen Betrag des durchschnittlichen Tagelohnes nicht übersteigt. Durch das Kassenstatut kann diese Kürzung ganz oder theilweise aus eschlossen werden. Durch das Kassenstatut kann ferner be stimmt werden (entsprechend den analogen Bestimmungen des § 6a für die Gemeinden), daß die Mitglieder spätestens am dritten Tage nach der Krankmeldung ihre anderweiten Ver sicherungsverhältnisse dem Kassenvorstand anzeigen müssen, daß im Falle des Betruges oder selbstverschuldeter Krankheit das Krankengeld ganz oder theilweise entzogen werden kann, daß Ordnungsstrafen bis zu 20 verhängt werden können, daß Aerzte⸗ und Arzneizwang vorgeschrieben werden kann.

Abg. Dr. Höffel (Rp.) will den letzten Satz des ersten Absatzes streichen. Die Abgg. Möller (nl.), Merbach (Rp.) von Strombeck (Centr.) und von der Schulenburg (cons.) wollen die Versicherten zur Abmeldung der anderweitigen Versiche rungsverhältnisse acht Tage nach dem Eintritt in die Kasse bezw. nach dem Abschluß der Versicherung entsprechend der Regierungsvorlage verpflichten.

Endlich beantragen die Abgg. Grillenberger (Soc.) und Genossen, den § 26a ganz zu streichen, eventuell in Abs. 1 die Ueberversicherung bis zu einhalb über den durch schnittlichen Tagelohn zu gestatten. Die Kürzung soll sämmt⸗ lichen betheiligten Kassen gleichmäßig zu gute kommen.

Abg. Grillenberger (Soc.): Der § 26a enthalte eine solche Unmenge von Vorschriften, welche in der Praxis zu Ungunsten der Arbeiter ausschlügen, daß seine principiell seine Streichung beantragen müsse. Hoff

von

Sie gebe sich aber kaum der Hoffnung hin, daß die Mehrheit darauf eingehen werde, und empfehle daher, wenigstens den Eventualantrag anzunehmen, wonach die Ueberversicherung bis zu einem Drittel des durchschnittlichen Tagelohns gestattet sein solle. Dadurch würde die Ungerechtigkeit, daß der Versicherte für seine Beiträge nachher im Falle der Erkrankung keine oder nur eine theil⸗ weise Gegenleistung erhalte, wenigstens in etwas gemildert. Schon 1883 habe seine Partei nachgewiesen, daß in Krankheitsfällen auch bei freier Arznei und freier ärztlicher Behandlung die Aus⸗ gaben für Pflege so groß seien, daß auch die Einnahmen größer sein müßten, als in gesunden Tagen; dazu komme, daß da, wo die Frau des Arbeiters auch in einer Fabrik arbeite, sie bei der Erkrankung des Mannes entweder zu seiner Pflege zu Haus bleiben müsse, also ihren Arbeitsverdienst verliere, oder durch eine fremde Pflegerin im Haus vertreten werden müsse, was auch Kosten mache. Die Furcht, die Ueberversicherung könne zur Simu⸗ lation führen, sei bei den sorgfältigen Kassen⸗Controlmaßregeln unbe⸗ gründet; übrigens sei auffallend, daß man auch hier wieder die Arbeiter sofort der Neigung zur Simulation verdächtige, während An⸗ gehörige anderer Stände, ohne diese Furcht zu erregen, sich bis zu jeder beliebigen Summe gegen Krankheit versichern könnten. Die Annahme oder Aufrechterhaltung der vielen sonstigen Bestimmungen dieses Paragraphen werde die Schwierigkeit der Nuslegung des Ge⸗ setzes und die Zahl der mißverständlichen Auslegungen nur noch vermehren. § 26a gebe auch die Facultät, durch Statut die freie Arzt⸗ wahl auszuschließen. Damit würden, da durch den gestrigen Beschluß nur approbirte Aerzte als Kassenärzte angestellt werden dürften, all⸗ gemein Zustände möglich, wie sie in Nürnberg schon beständen; dort seien nämlich laut Kassenstatut nur Mitglieder des ärztlichen Bezirks⸗ vereins als Kassenärzte verwendbar, drei approbirte Aerzte, die, weil sie ein Naturheilverfahren trieben, in den Bezirksverein nicht auf⸗ genommen würden, würden also zu Kassenarztstellen nicht zugelassen. Den Antrag Höffel bitte er ganz besonders dringend abzulehnen; er wolle den Ausschluß der Ueberversicherung nicht den Kassen selbst über⸗ lassen, sondern generell vorschreiben; das zeige wieder einmal recht deutlich, daß die Aerzte nur die nackten eigennützigen Interessen ihres Standes verträten ohne Rücksicht auf die Arbeiter.

Vice⸗Präsident Dr. Baumbach weist den einem Mitgliede des Hauses gemachten Vorwurf, es vertrete nackte, eigennützige Interessen, als unzulässig zurück. 8 8

Abg. Grillenberger (Soc.): Seine letzte Ausführung habe

sich nicht auf den Abg. Dr. Höffel, sondern auf die Aerzte im all⸗ gemeinen bezogen. Abg. Dr. Buhl (nl.): Er sei ebenfalls gegen den Antrag Höffel. Man dürfe es ruhig dem Kassenstatut überlassen, wie es in dieser Hinsicht gehalten werden solle. Wenn man so verfahre, dann verliere gleichzeitig der größte Theil der Vorwürfe des Abg. Grillenberger ihre Berechtigung, denn es liege hiernach in der Hand der Betheiligten selbst, das ihnen Gutscheinende zu beschließen. Daß die Ueber⸗ versicherung ihre großen Schattenseiten habe, würden auch die Socialdemokraten nicht leugnen. Für den Antrag Möller⸗Merbach möchte er geltend machen, daß er den Kassen, die eine Ueberversiche⸗ rung nicht wollten, die Möglichkeit der Controle geben solle. Durch die Beseitigung der in der ursprünglichen Vorlage enthaltenen An⸗ drohung „bei Verlust ihrer Ansprüche an die Kasse“, sei der Vor⸗ schrift ihre Härte genommen. Was die freie Arztwahl anlange, so wäre sie freilich das Ideal, bei einigen Kassen sei sie auch eingeführt, aber generell lasse sie sich noch nicht einführen. Uebrigens sei gestern nicht, wie Abg. Grillenberger anzunehmen scheine, die Zulassung nur der approbirten Aerzte zu Kassenarztstellen beschlossen, sondern mit einer Stimme Mehrheit hätten die Gegner gesiegt.

Abg. Dr. Hirsch (dfr.): Er könne in dem Antrag Grillenberger keinen Vorzug finden, sondern müsse sich für die Aufrechterhaltung des ersten Absatzes erklären. Namentlich erfordere dies die Rücksicht auf die freien Kassen, welche ja auch die Socialdemokraten nicht schädigen wollten, ce schädigen würden, da diese schon vor Erlaß des Krankenkassengesetzes die Ueberversicherung ausgeschlossen hätten und auch bisher schon im Falle der Ueberversicherung durch Statut sich ausbedingen könnten, daß ihnen nur die Zahlung der Differenz zwischen Krankengeld und dhelue also den organisirten Kassen die Auszahlung des vollen Krankengeldes obliege. Bezüglich der An⸗ meldung der Doppelversicherung müsse er dringend bitten, es bei den Beschlüssen zweiter Lesung zu belassen und den Antrag Möller ab⸗ zulehnen, der nur zu Streitigkeiten und Chikanen Anlaß geben würde.

Abg. Grillenberger (Soc.): Ueberversicherung sei im Hin⸗ blick auf die Zwecke des Gesetzes nicht nur statthaft, sondern geradezu nothwendig. Keine freie Kasse außer den Hirsch⸗Duncker'schen habe vor Erlaß dieses Gesetzes irgend welche Beschränkungen bezüglich der Ueberversicherung eingeführt; erst das Gesetz habe hier und da zur Felge gehabt, daß solche Beschränkungen eingeführt worden seien. Wenn bei den Medizinalvereinen nur mit bestimmten Aerzten Ver⸗ träge abgeschlossen seien, so liege dies nur daran, daß die anderen Aerzte auf die Bedingungen, die diese Vereine stellen müßten, nicht hätten eingehen wollen gestattet sei es ihnen gewesen. Um diese Verhältnisse be theil k rüsse die Lage der Ar