Im Namen des Königs!
Verkündet am 10. März 1892. Gerichtsschreiber. 8
In Sachen, betreffend das Aufgebot der im Grund⸗ buche von Ostersode Band I. Blatt 16 Abtheilung III. Nr. 1 eingetragenen Hypothekenforderung von 1050 Rthlr. Gold, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Osterholz durch den Amtsrichter Daniel für Recht:
Die Hypothekenurkunde vom 29. Juli 1845 über die im Grundbuche von Ostersode Band I. Blatt 16 Ab⸗ theilung III. Nr. 1 zu Gunsten der Frau Johanne Schmidt, geborene Siekermann, zu Lilienthal und zu Lasten des Brinkköthners Friedrich Stellies zu Ostersode eingetragenen 1050 Rthlr. Gold wird für kraftlos erklärt
[75307]
(gez.) Daniel. Beglaubigt: (L. S.) Niemann, Seecretär, Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.
Im Namen des Königs! Verkündet am 4. März 1892 Toussaint, Gerichtsschreiber 8
Auf den Antrag des Wirths Jacob Kukowsky in Refusowiszna erkennt das Königliche Amtsgericht zu Marggrabowa für Recht: 1
1) das Hypothekendokument über 80 Thaler Kauf⸗ geld aus dem Vertrage vom 27. März 1833, eingetragen im Grundbuch von Refusowiszna Nr. 5 in Abthl. III. Nr. 1, mitübertragen in Höhe von 222 ℳ auf Refusowiszna Nr. 14, wird für kraftlos erklärt. 1
2) Die Gläubiger der von der obigen Hypothek abgezweigten Antheile:
a. 14 Thaler der Eva Jorezennink, b. 20 Thaler der Luise Jorezennink, verehelichte Czukta, bezw. ihre Rechtsnachfolger werden mit ihren An⸗ sprüchen ausgeschlossen. 3) Die Kosten des Verfahrens trägt der
steller.
[75314]
Antrag⸗
[75313] Bekanntmachung.
Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Kosel vom 8. März 1892 ist für Recht erkannt worden:
Alle unbekannten Berechtigten, die eingetragenen Gläubiger und deren etwaige Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen an die auf Blatt Nr. 12 Pogorzelletz Abtheilung III. Nr. 3 eingetra⸗ genen 41 Thlr. 14 Sgr. Darlehn, welches die da⸗ malige Besitzerin aus dem Depositorio des Gerichts⸗ amts Slawentzitz und zwar: 11
1) aus dem Vermögen der Johanna Wollny zu
Pogorzelletz mit 37 Thlr. 16 Sgr. 4 Pfg., 2) aus dem Vermögen der Marianna Wollny zu
Pogorzelletz mit 3 Thlr. 27 Sgr. 8 Pfg., erhalten hat, ausgeschlossen. Kosel, den 8. März 1892.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.
Im Namen des Königs! Verkündet am 29. Februar 1892. Mendera, Gerichtsschreiber. In der Aufgebotssache F. 13/91 hat das Königliche Amtsgericht zu Hoyerswerda durch den Amts⸗ richter Fischer für Recht erkannt:
Die Rechtsnachfolger der verehel. Auszügler Knippa, Marie, geb. Butrom, werden mit ihren Ansprüchen auf die auf dem Viertelhufengute Blatt Nr. 5 des Grundbuchs von Buchwalde, dem Häusler Andreas Nitsch gehörig, Abth. III. Nr. 4a haftenden 12 Thlr. rückständige überwiesene Kaufgelder ausgeschlossen.
Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antrag⸗ steller zur Last.
Rechts
Von Wegen.
93308]
Durch Ausschlußurtheil vom 4. März 1892 sind die eingetragenen Gläubiger und ihre Rechtsnach⸗ folger mit ihren Rechten und Ansprüchen auf die im Grundbuche von Kspls. Coesfeld, Band V Blatt 51 Abth. III unter Nr. 1 eingetragenen Post von neun und vierzig Thalern Darlehn nebst Zinsen, zu Gunsten der minorennen Kinder des verstorbenen Landrichters Hülskötter zu Dorsten aus der notariellen Schuld⸗ verschreibung vom 7. Dezember 1828 ausgeschlossen.
Coesfeld, den 7. März 1892. 8
Königliches Amtsgericht. —
[75309] Bekanntmachung.
Auf Antrag der Eigenthümer Schaldach'’schen Ehe⸗ leute in Kamerau und des Zimmergesellen August Lutz daselbst ist heute folgendes Ausschlußurtheil erlassen:
Folgende Hypothekengläubiger:
a. Peter Joseph Steeger,
b. Friedrich Wilhelm Steeger,
c. Julianna Wilhelmine Steeger,
d. Julius Michael Steeger und etwaige Rechtsnachfolger derselben werden mit ihren Ansprüchen auf die für sie im Grundbuche von Kamerau, Blatt 26 Abtheilung III. Nr. 2 ein⸗ getragene uuͤd von dort auf das Grundbuchblatt Kamerau Blatt 61 übertragene Hypothekenpost von je 8 Thalern 5 Silbergroschen 8 ½ Pfennigen = 24,58 ℳ ausgeschlossen.
Die Kosten des Aufgebotsverfahrens die Antragsteller je zur Hälfte zu tragen.
Schöneck, den 9. März 1892. 4
Königliches Amtsgericht.
haben
75273] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Maurer Constanze Schnegotzky, geb. Domachowski, hier, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Lembser hier, klagt gegen deren in un⸗ bekannter Abwesenheit lebenden Ehemann Anton Schnegotzky, früher hier, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu er⸗ klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Magdeburg auf den 24. Mai 1892, Vormittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Magdeburg, den 9. März 1892.
Blanck, Seeretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
175 2731
[75301] Heflengiche Zustellung.
Die Frau Rosine Bachmann, geb. Heine, in Erfurt, vertreten durch den Rechtsanwalt Reißert daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Günther Bachmann, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung mit dem Antrage: die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Erfurt auf den 30. Mai 1892, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Erfurt, den 14. März 1892.
Stüber,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [75274] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Arbeiter und Glaser Emilie Wilhelmine Emma, geb. Pennitz, zu Berlin⸗ Rirdorf, Kottbuserdamm 99 IY, vertreten durch den Rechtsanwalt Paelegrimm zu Neu⸗Ruppin, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter und Glaser Robert Karl Julius Wolter, zuletzt in Putlitz wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung mit dem Antrage auf Ehescheidung, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, ihm auch die Prozeßkosten zur Last zu legen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Neu⸗Ruppin auf den 23. Juni 1892, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8
Krämer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[75278] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Stellmacher Brockmann, Bertha, geborene Heidemann, zu Wusterhausen a./D., ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Krafack zu Neu⸗ Ruppin, klagt gegen ihren Ehemann, den Stell⸗ macher August Brockmann, früher zu Wusterhausen a./D., jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Ehescheidung, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, demselben auch die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Neu⸗Ruppin auf den 23. Inni 1892, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Krämer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[75290] Oeffentliche Zustellung.
Der Arbeiter Ferdinand Vollak zu Drage⸗Lukatz, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Glaß zu Schneidemühl klagt gegen seine Ehefrau Louise Vollak, geborene Sommerfeld, früher zu Drage⸗ Lukatz jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien geschlossene Ehe zu trennen und die Beklagte für den allein schuldigen Theil zu erklären und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Schneidemühl auf den 15. Juni 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Bajerowicz,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[75282] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Marianne Fette in Geestemünde, jetzt in Wulsdorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Friedrichs in Verden, klagt gegen ihren Ehemann, den Koch Heinrich Fette aus Geestemünde, zeitiger Aufent⸗ halt unbekannt, auf Ehescheidung wegen Ehebruchs und böswilliger Verlassung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen, den Beklagten auch für den schuldigen Theil zu erklären und ihm die Prozeßkosten zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer II. des Königlichen Landgerichts zu Verden auf den 2. Juni 1892, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Verden, den 12. März 1892.
Der Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.
[75300] Oeffentliche Zustellung.
Christiane Henriette Ernestine Hadlich, geb. Jahn, in Langenberg, zum Armenrechte zugelassen und ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Müller in Gera, klagt gegen ihren Ehemann, den Schuhmacher Friedrich Albin Hadlich aus Gahma, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Trennung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe dem Bande nach und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des ge⸗ meinschaftlichen Landgerichts zu Gera (Reuß) auf den 8. Juni 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Gera, den 14. März 1892.
Buckel, Gerichtsschreiber des gemeinschaftlichen Landgerichts. [75272] Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterfrau Wilhelmine Skeib, geb. Strehl, aus Kehlen, vertreten durch den Rechtsanwalt Siebert in Lyck, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Friedrich Skeib, früher in Keilshof, per Angerburg, jetzt unbekannten Aufenthalts wegen Ehescheidung auf Grund böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet
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den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Lyck auf den 14. Juni 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Lyck, den 11. März 1892.
Simokatis,
i. V. des Gerichtsschreibers des Königlichen Landgerichts.
[75275] Oeffentliche Zustellung.
1) Therese Dorothee, verehel. König, geb. Koch,
in Leipzig⸗Volkmarsdorf,
2) Johanne Marie, verehel. Weickers, geb. Hohn⸗
stein, in Leipzig⸗Neusellerhausen,
3) Anna Bertha, verehel. Bock, geb. Lohe, in
Leipzig⸗Connewitz, vertreten durch die hiesigen Rechtsanwälte: Justiz⸗ rath Berger zu 1) und 2), Otto Emil Freytag und Bernh. Freytag zu 3), klagen gegen ihre Ehemänner:
1) den Handarbeiter Friedrich Wilhelm König aus Reußen, zuletzt in Leipzig⸗Volkmarsdorf, den Kürschner Karl Richard Weickers aus Leipzig⸗Neuschönefeld, zuletzt in Leipzig⸗Volk⸗ marsdorf, den Gelbgießer und Fabrikarbeiter Simon Paul Emil Bock aus Kosel, zuletzt in Leipzig, jetzt unbekannten Aufenthalts,
zu 1) und 3) wegen böslicher Verlassung und zu 2) wegen lebensgefährdender Mißhandlung und böslicher Verlassung auf Ehescheidung, und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung der Ehe⸗ streite vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf den 3. Juni 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, je einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klagen bekannt gemacht.
Leipzig, den 15. März 1892.
Dölling, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[75292] Oeffentliche Zustellung.
Der Oekonom Georg Fehn von Haßlach als Vor⸗ mund über das am 30. April 1888 außerehelich geborene Kind der ledigen und großjährigen Oekonomentochter Margaretha Fehn von Haßlach Namens „Joseph“ hat am 3. Februar 1892 gegen den ledigen und großjährigen Kaufmann Johann Ehnes von Knellen⸗ dorf, früher in Aussig in Böhmen, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Alimentation beim Königl. Amtsgericht Kronach Klage mit dem Antrage er⸗ hoben,
den Beklagten zur Zahlung von 80 ℳ rück⸗ ständigen jährlichen Alimentationsbeitrages, sowie zur Tragung der Prozeßkosten zu verurtheilen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären.
Auf das mit der Klage verbundene Gesuch hat das Königl. Amtsgericht Kronach der Klagspartei das Armenrecht und da der Aufenthalt des Beklagten nicht ermittelt werden konnte, am 14. d. Mts. die öffentliche Zustellung bewilligt.
Zur mündlichen Verhandlung über diese Klage vor dem Königl. Amtsgerichte Kronach ist Termin auf Mittwoch, 20. April 1892, Vormittags 9 Uhr, anberaumt, wozu der Beklagte Johann Ehnes hiermit durch öffentliche Zustellung vor⸗ geladen wird.
Kronach, 15. März 1892.
Gerichtsschreiberei des Königl. Amtsgerichts.
(I. Sh.) Reiz, K. Seeretär.
Oeffentliche Zustellung.
In Sachen der Curatel über „Margare , illeg. der led. großjährigen Hirtin Barbara Leuchtenberger von Zeitlarn, Klagspartei, vertreten vom Kinds⸗ vormund Johann Baumer, Taglöhner von Schwarzeneck und der Kindsmutter selbst, gegen den ledigen groß⸗ jährigen Taglöhner Josef Vauer von Erzhäuser, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Vaterschaft und Alimentation, wurde am 2. März 1892 beim K. Amtsgerichte Neunburg v. W. Klage erhoben mit dem Antrage, es wolle anerkannt werden, der Beklagte sei schuldig, die Vaterschaft zu dem Kinde „Margaretha“ der Barbara Leuchtenberger an⸗ zuerkennen, für dieses Kind von der Geburt bis zu dessen zurückgelegtem 13. Lebensjahre einen jährlichen, in Vierteljahresraten vorauszahlbaren Unterhalts⸗ beitrag von 36 ℳ, sowie das halbe Schulgeld und die ganzen allenfallsigen Krankheits⸗ und Beerdigungs⸗ kosten, endlich an die Kindsmutter eine Kindbett⸗ kostenentschädigung von 6 ℳ zu bezahlen, derselbe habe die Streitskosten zu tragen und werde das Urtheil, soweit gesetzlich zulässig, für vorläufig vollstreckbar erklärt.
Nach erfolgter Bewilligung der öffentlichen Zu⸗ stellung wird der Beklagte Josef Bauer zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreites in die Sitzung des genannten Prozeßgerichtes vom Dienstag, den 3. Mai l. Js., Vormittags 8 ½ Uhr, geladen.
Neunburg v. W., am 3. März 1892. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts. 8.) Fischl, K. Secretär.
[75302]
(L.
[75279] Bekauntmachung.
Der Zimmermann Dominikus Salcher in Schwangau hat als Vormund über das von der Fabrikarbeiterin Amalie Helmer von Schwangau am 8. November 1886 außerehelich geborene Kind „Josef“ gegen den Fieranten Theodor Lorenz von Haßfurt bei dem Königl. Amtsgericht Lindau Klage auf Anerkennung der Vaterschaft zu vorbezeichnetem Kinde, auf Zahlung eines jährlichen Alimentationsbeitrags von 60 ℳ bis zu dessen zurückgelegtem 14. Lebensjahre, eines jähr⸗ lichen Kleidungsgeldes von 12 ℳ, des seinerzeitigen halben Schulgeldes und der Hälfte der allenfallsigen Krankheits⸗ und Leichenkosten für dasselbe, ferner der Prozeßkosten erhoben.
Auf Antrag des Rechtsanwalts Heim von hier als klägerischen Vertreter hat das Königl. Amts⸗ gericht Lindau Verhandlungstermin auf Samstag, den 14. Mai l. Is., Vormittags 9 Uhr, an beraumt.
Theodor Lorenz, dessen gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, wird zu diesem Termine im Wege öffentlicher Zustellung, welche vom Prozeßgerichte mit Beschluß vom 12. d. Mts. bewilligt wurde, ge⸗ laden.
Lindau, den 14. März 1892.
Der Gerichtsschreiber: Huber, Königl.
1
Seecretär.
“ [75305] Oeffentliche Zustellung. Die städtische Sparkasse zu Driesen, vertret durch ihren aus folgenden Personen bestehenden Vorstand, nämlich: hcüs 1) den Beigeordneten Ferdinand Modrow 2) den Rathsherrn Robert Starke, 3) den Kaufmann Wilhelm Ladisch, 4) den Kaufmann Friedrich Matthees, 5) den Brauereibesitzer Friedrich Kuntzmüller 6) den Kaufmann Heinrich Pfeiffer, . 7) den Kaufmann Max Spude, sämmtlich in Driesen, und diese vertreten durch Dr. Poeppel zu Driesen, klagt gegen die Erben des am 17. Juni 1891 zu Erbenswunsch verstorbenen Eigenthümers Carl Meißner, nämlich: 1) die Wittwe Ernestine Wilhelmine Meißner 8 S; ; C 8 geb. Farr, zu Fissahn bei Filehne, 2) die verwittwete Leibgedinger Ueckert, Hanne Karoline, geb. Meißner, zu Friedebergschbruch, 3) die verehelichte Eigenthümer Charlotte Zeidler 9 0 jsnor 2 5 7 o G 7 geborene Meißner, zu Deutsch⸗Neuteich, 4) den Arbeiter Wilhelm Otto Rudolf Meißner zu Golzow bei Küstrin, 8 5) die unverehelichte geisteskranke Emma Emilie Hulda Meißner zu Erbenswunsch, vertreten durch ihren Vormund, den Eigenthümer Wilhelm Kriese in Erbenswunsch, 6) den Schneider Robert Meißner ebenda, 7) den Tischler Gustav Bernhard Meißner zu Driesen, 8) den Landmann Amandus Berthold Meißner zu Erbenswunsch, . 9) den Friedrich Albert Meißner ebenda, 10) die verehelichte Eigenthümer Hulda Hanelt, geb. Moll, in Selchow, 11) den Farmer Johannes Moll in Dimbola in Australien, 12) den Fleischer Hermann Moll, auf schaft, 13) die verehelichte Arbeiter Theresia Teske, geb. Moll, zu Fissahn, 14) den Eigenthümersohn Ernst Moll ebenda, 15) den Soldat Emil Moll zu Ratibor, 16) die Emma Moll zu Fissahn, 17) den Gustav Moll ebenda, 18) die Anna Moll ebenda, zu 16, 17 und 18 noch minderjährig und ver⸗ treten durch ihren Vater, den Eigenthümer Hermann Moll in Fissahn, wegen einer in dem Grundbuch des auf den Namen des Erblassers eingetragenen Grundstücks Erbens⸗ wunsch Band 13 B. Blatt Nr. 5 Seite 205, jetzt Band I. Blatt Nr. 6 in der dritten Abtheilung unter Nr. 3 für die Klägerin aus der Schuld⸗ und Pfand⸗ verschreibung vom 14. Dezember 1876 zu fünf Pro⸗ cent verzinslichen Darlehnsforderung von 3000 ℳ, mit dem Antrage, zu erkennen: Die Verklagten werden als Erben nach dem Eigenthümer Carl Heinrich Meißner aus Er⸗ benswunsch verurtheilt, nach Kräften des auf sie gediehenen Nachlasses an die Klägerin 3000 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Januar 1891 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen; das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zu 12 zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Landsberg a./W. auf den 9. Juli 1892, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Landsberg a./W., den 12. März 1892. Herfarth, Secretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
den Rechtsanwalt
Franz Alexander
Sigismund
Wander⸗
Oeffentliche Zustellung.
A. Heymann'’sche Konkursmasse zu Stolp, vertreten durch den Konkursverwalter, Rechtsanwalt Fritze zu Stolp klagt gegen den D. Adler, unbe⸗ kannten Aufenthalts, aus einem demselben am 10. Ja⸗ nuar 1890 gegebenen baaren Darlehn mit dem An⸗ trage auf Zahlung von 200 ℳ nebst 6 % Zinsen seit dem 10. Januar 1890 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Stolp, den 23. Juni 1892, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies K bekannt gemacht.
Stolp, den 12. März 1892. Lange, schreiber des Königlichen Amtsgerichts
277] Bekanntmachung.
Das Königl. Landgericht München J., Kammer ]V., für Handelssachen hat mit Beschluß vom 11. März 1892 in Sachen der Firma Florenz Voegeding in Barmen, Klagtheil, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrath Ditterich, gegen R. Meyer, Wagen⸗ fabrikanten dahier, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Forderung zu 426 ℳ die öffentliche Zustellung der Klage vom 21. Januar 1892 mit Klagsnachtrag vom 1. März 1892 angeordnet und ist zur mündlichen Verhandlung über dieselbe die öffentliche Sitzung der IV. Kammer für Handels⸗ sachen am Königl. Landgericht München I. vom Samstag, den 14. Mai 1892 Vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal 78, bestimmt worden.
Der Beklagte wird hierzu mit der Aufforderung geladen, rechtzeitig einen bei dem Königlichen Land⸗ gericht München IJ. zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung aufzustellen. 8
Die Forderung ist für käuflich an den Beklagten gelieferte Waaren entstanden und die Klagsbitte mit der Modifikation im Klagsnachtrage darauf gerichtet, den Beklagten zur Zahlung von 426 ℳ Hauptsac nebst 6 % Zinsen hieraus seit 21. November 1891 sowie zur Tragung bezw. zum Ersatz der Kosten zu verurtheilen und das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären.
München, am 13. März 1892. 1 “ Gerichtsschreiberei der Kammer für Handelssachen am Königlichen Landgericht München I.
(L. S.) Müller, Königl. Ober⸗Secretär.
Auszug der Klage
eutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Donnerstag, den 17. März
1892.
Untersuchungs⸗Sachen.
4 Aufgebote, Zustellungen u. dergl. 8
3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
Oeffentlicher Anzeiger.
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. “ 9. Bank⸗Ausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.
2) Aufgebote, Zustellungen und derl.
[75271] Oeffentliche Zustellung. Der Tischlermeister und Besitzer Wilhelm Krause u Colonie Brinsk, Klägers, vertreten durch den Rechtsanwalt Karkowski zu Lautenburg, klagt gegen die unverehelichte großjährige Adeline Dekomy, früher in Adlich Brinsk, dann in Radzanowo in Rußland, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagte, aus dem rechtskräftigen Urtheil des Königlichen Landgerichts zu Thorn vom 10. November 1887, durch welches die Beklagte verurtheilt worden, das Grundstück Kolonie Brinsk Nr. 42, dessen Eigen⸗ thümer der Kläger ist, und in dessen Grundbuch in Abtheilung II. für die August und Eva Splett⸗ stoeßerschen Eheleute ein Leibgedinge eingetragen steht, von letztgedachtem Leibgedinge zu befreien; Beklagte dieser Verpflichtung nicht nachgekommen st, und Kläger infolge dessen den Altsitzern August und Eva Splettstoeßer'schen Eheleuten das ganze Leibgedinge, mit Ausnahme der eisernen Kuh, 2 Jahre voll, und nach dem Tode der Ehefrau Splettstoeßer bis zu dem am 21. April 1890 er⸗ folgten Tode des Ehemanns Splettstoeßer weitere 2r Jahre die theilbaren Prästationen zur Hälfte bat liefern müssen, auf Wiedererstattung des Werths der den Altsitzer Splettstoeßer'schen Eheleuten ge⸗ lieferten Altentheils⸗Prästationen im Werthe von zusammen 367,50 ℳ mit dem Antrage:
1) die Beklagte kostenpflichtig zu verurtheilen, an den Kläger 300 ℳ nebst fünf Prozent Zinsen seit der Klagezustellung zu zahlen,
2) das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ lüureaca
und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand⸗
lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗
gericht zu Lautenburg auf den 18. Mai 1892,
Vormittags 9 Uhr. 1 Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Auszug der Klage bekannt gemacht. — C. 361./91. Lautenburg, den 12. März 1892.
Wawrowski, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. II.
H
1*
284] Oeffentliche Zustellung.
Der Stellenbesitzer Karl Wolff in Ober⸗Ecke, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Schulz in Strehlen, klagt gegen
1) den Schmiedemeister Türpitz aus Ober⸗Ecke,
jetziger Aufenthalt unbekannt,
Jh .
aus der nützlichen Verwendung nämlich wegen der der Erblasserin der Beklagten, Namens Karoline Türpitz, in der Zeit vom 1. Oktober 1886 bis 22. März 1888 auf deren Verlangen im Haushalte des Klägers gewährte Wohnung, Beköstigung, Wäsche und Pflege mit dem Antrage:
a. die Verklagten als Beneficialerben nach Karoline Türpitz kostenpflichtig zu verurtheilen, an Kläger 300 ℳ zu zahlen bezw. dieselben zu verurtheilen, in Höhe dieses Theilbetrages in die Befriedigung des Klägers aus der Nachlaß⸗ masse der Erblasserin, nämlich dem bei dem Mittel⸗Schreibendorfer Spar⸗ und Vorschuß⸗ verein, eingetragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht, in Mittel⸗Schreiben⸗ dorf befindlichen, auf Erblasserin lautenden Guthaben zu willigen,
b. das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗
klären,
und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Früle auf den 1. Juli 1892, Vormittags 2 r. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1— b Strehlen, den 29. Februar 1892. E1“ Kintzel, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
(15304) SOeffentliche Zustellung. 8 Der Eigenthümer und Guͤteragent Julius Matthey in Eschbruch, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Loeppel in Driesen, klagt gegen den Eigenthümer karl Meißner in Erbenswunsch, jetzt dessen Erben, nämlich: 83 die Wittwe Ernestine Wilhelmine Meißner, g 8 Varr, zu Fissahn bei Filehne, 1 K ²) die verwittwete Leibgedinger Ueckert, Hanne aroline, geborene Meißner, zu Friedebergschbruch, 3) die verehelichte Eigenthümer Charlotte Zeidler, geborene Meißner, zu Deutsch⸗Neuteich, ⁴) der Arbeiter Wilhelm Otto Ruͤdolf Meißner kow bei Küstrin, .Hnh d enunverehelichte Geisteskranke Emma Emilie ihren N keißner zu Erbenswunsch, vertreten durch n Erormund, den Eigenthümer Wilhelm Kriese bbenswunsch, 8en 89 Schneider Franz Robert Alexander Meißner Mc den Tischler Gustav 1 ceißtner zu Driesen, z9 den Landmann Amandus Berthold Meißner zu Erbenswunsch,
den Friedrich Albert Meißner zu Erbens⸗ 10) die vereheli igenthü 8 erehelichte Eigenthümer Hulda Hanelt, geb. Moll, in Dlichte genth K Hv
89 8942 ₰o 8 . . 8 „ Auftraken Farmer Johannes Moll in Dimbola in 1
do r er schaff den Fleischer Hermann Moll, auf Wander⸗ 8 8
Bernhard Sigismund
Flächeninhalt Flächeninhalt
Flächeninhalt
13) die verehelichte Arbeiter Theresia Teske, geb. Moll, zu Fissahn, 15) den Soldat Emil Moll zu Ratibor, 16) die Emma Moll zu Fissahn, 18) die Anna Moll ebenda, 1u““ zu 16, 17 und 18 noch minderjährig und ver⸗ Hermann Moll zu Fissahn, wegen Ertheilung einer Auflassungserklärung — mit dem Antrage, zu erkennen: a. der Beklagte ist schuldig, dem Kläger gegen abschnitte des Grundstücks Neuteich Nr. 30, nämlich: Kartenblatt 1 Nr. 287/80 Acker, Flächeninhalt Kartenblatt 1 Nr. 288/80 1 ha 12 a 63 qm, Acker, 6 ha 32 a 96 qm, 8 Kartenblatt 1 Nr. 295/128 Wiese aufzulassen,— b b. die Auflassung des Grundstücks Neuteich frei von allen Hypotheken, c. die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zu 12 zur mündlichen kammer des Königlichen Landgerichts zu Lands⸗ berg a./W. auf den 9. Juli 1892, Vormit⸗ gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Landsberg a./W., den 12. März 1892. Herfarth, Sercretär, [75303] Oeffentliche Zustellung. horst, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Poeppel in Driesen, klagt gegen die Erben des am 17. Juni Carl Meißner, nämlich: . 1) die Wittwe Ernestine Wilhelmine Meißner, 2) die verwittwete Leibgedinger Ueckert, Hanne Caroline, geb. Meißner, zu Friedebergsch⸗ die verehelichte Eigenthümer Charlotte Zeid⸗ ler, geb. Meißner, zu Deutsch⸗Neuteich, ner zu Golzow bei Küstrin, 18 die unverehelichte geisteskranke Emma Emilie durch ihren Vormund, den Eigenthümer Wil⸗ helm Kriese in Erbenswunsch, ner ebenda, 8 den Tischler Gustav Bernhard Sigismund den Landmann Amandus Berthold Meißner zu Erbenswunsch, die verehelichte Eigenthümer Hulda Hanelt, geb. Moll, zu Selchow, Australien, 1 den Fleischer Hermann Moll, auf Wander⸗ die verehelichte Arbeiter Theresia Teske, geb. Moll, zu Fissahn, den Soldat Emil Moll zu Ratibor, die Emma Moll zu Fissahn, die Anna Moll ebenda, “ zu 16, 17 und 18 noch minderjährig und 8 thümer Hermann Moll zu Fissahn, wegen Ertheilung einer Auflassungserklärung — Die Beklagten werden als Erben des Eigen⸗ thümers Carl Meißner aus Erbenswunsch ver⸗ lasser von dessen Grundstück Neuteich Nr. 30 mittels privatschriftlichen Vertrages vom 4. No⸗ Größe von ungefähr 4 ¾ Magdeburger Morgen an der Eigenthümer Fritsche’schen Grenze ent⸗ Grenzen und Malen, in welchen er sie gegen⸗ Besitz 600 ℳ nebst 4 ½ % Zinsen seit dem 4. Novem⸗ und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und ladet den Beklagten zu 12) zur mündlichen Ver⸗ des Königlichen Landgerichts zu Landsberg a./W. auf den 9. Juli 1892, Vormittags 11 Uhr, Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Landsberg a./W., den 14. März 1892. Herfarth,
14) den Eigenthümer Ernst Moll zu Fissahn, 17) den Gustav Moll ebenda, treten durch ihren Vater, den Eigenthümer Object 6330 ℳ — Zahlung von 3061 ℳ 70 ₰ die folgenden Flächen⸗ 1 ha 12 a 74 qm, Acker, Kartenblatt 1 Nr. 294/129 — ha 39 a 64 qm, Band IV Bl. Nr. 98 zu verschaffen und zwar beides d. das ergehende Urtheil gegen Sicherheitsleistung Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civil⸗ tags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem Auszug der Klage bekannt gemacht. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Der Eigenthümer Friedrich Bengsch zu Friedrichs⸗ 1891 zu Erbenswunsch verstorbenen Eigenthümers geb. Farr, zu Fissahn bei Filehne, bruch, den Arbeiter Wilhelm Otto Rudolf Meiß⸗ Hulda Meißner zu Erbenswunsch, vertreten den Schneider Franz Robert Alexander Meiß⸗ Meißner zu Driesen, den Friedrich Albert Meißner ebenda, den Farmer Johannes Moll in Dimbola in schaft, den Eigenthümersohn Ernst Moll ebenda, den Gustav Moll ebenda, vertreten durch ihren Vater, den Eigen⸗ Werth 600 ℳ — mit dem Antrage zu erkennen: urtheilt, dem Kläger die von dem ihrem Erb⸗ vember 1890 abverkaufte Parzelle in einer lang in den ihm beim Kaufe vorgezeigten wärtig im sitz hat, gegen Zahlung von ber 1890 frei von allen Hypotheken aufzulassen handlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[752801 Bekanntmachung. Die Aline Greff, Ehefrau des Eisenbahnbureau⸗ Diätars August Dombrowski, beide zu Saarbrücken
wohnend, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt
Leibl zu St. Johann, klagt gegen ihren genannten Ehemann wegen Gütertrennung. Zur Verhandlung ist die Sitzung der I. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Saarbrücken vom 31. Mai 1892, Vormittags 9 Uhr, bestimmt worden.
Saarbrücken, den 11. März 1892.
Koster, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[75293] Bekanntmachung.
Die Anna Margaretha Maul, Ehefrau von Jo⸗ hann Stöhlein, Wirth, beide zu Hansweiler, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Leibl, zu St. Johann, klagt gegen ihren genannten Ehemann, wegen Gütertrennung.
Zur Verhandlung ist die Sitzung der I. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Saar⸗ brücken, vom 14. Juni 1892, Vormittags 9 Uhr, bestimmt worden.
Saarbrücken, den 11. März 1892.
Koster,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
1“
[75294]
Die durch Rechtsanwalt Krüsemann II. vertretene Mathilde Drosten zu Haid bei Wermelskirchen, Ehefrau des Feilenhauers Albert vom Stein daselbst, hat gegen Letzteren beim Königl. Landgericht zu Elber⸗ feld Klage erhoben, mit dem Antrage auf Güter⸗ trennung.
Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 12. Mai 1892, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der II. Civilkammer des Königl. Land⸗ gerichts zu Elberfeld anberaumt.
Schmidt, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[75288]
Die durch Rechtsanwalt Krüll vertretene Bertha Schmitz in Elberfeld, Ehefrau des Bäckers Theodor Paß daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Land⸗ gericht zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage auf Gütertrennung.
Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 6. Mai 1892, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungs⸗ saale der III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.
Storck
als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
durch Rechtsanwalt Fechner vertretene Ehe⸗
[75289
Die frau des Spezereihändlers Otto Mötsch zu Elber⸗ feld hat gegen ihren Ehemann bei dem Königlichen Landgericht zu Elberfeld Klage erhoben mit dem An⸗ trage auf Gütertrennung.
Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 6. Mai 1892, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungs⸗ saale der III. Civilkammer des Königlichen Land gerichts zu Elberfeld anberaumt.
Storck,
als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [75297]
Die Ehefrau des Schreiners und Bauunternehmers Gerhard Kleingrothe, Sophia, geb. Ricken, zu Krefeld, vertreten durch Rechtsanwalt Schiedges hier, klagt gegen ihren genannten daselbst wohnenden Ehemann mit dem Antrage auf Gütertrennung und ist Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 17. Mai 1892, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.
Düsseldorf, den 12. März 1892.
Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
der
[75291] Kaiserliches Landgericht Straßburg i/E.
Die Magdalena Matter, Ehefrau des Handlungs⸗ gehilfen Lorenz Weinling in Straßburg, Brand⸗ gasse 20, vertreten durch Rechtsanwalt Lange, klagt gegen ihren genannten Ehemann mit dem Antrage, die Gütertrennung zwischen den Parteien auszu⸗ sprechen und dem Beklagten die Kosten zur Last zu legen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits ist die öffentliche Sitzung der I. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Straßburg i/E. vom 3. Mai 1892, Morgens 10 Uhr, bestimmt.
Der Landgerichts⸗Secretär: (L. S.) Krümmel.
[75299] Bekanntmachung.
Die Josephine Bosch, Ehefrau des Spezereihändlers Johann Ganster in Hargarten, vertreten durch Rechtsanwalt Obrecht, klagt gegen ihren genannten Ehemann auf Gütertrennung. Verhandlungstermin ist anberaumt auf Donnerstag, 5. Mai 1892, Vormittags 9 Uhr, vor der II. Civilkammer des Kaiserl. Landgerichts zu Metz.
Metz, den 14. März 1892.
Der Landgerichts⸗Secretär: Lichtenthaeler.
75298
Die Fhefrau Tagelöhner Heinrich Rosell, Maria, gebor. Barth, ohne Gewerbe, zu Düsseldorf, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Schiedges, klagt gegen ihren vorgenannten, zu Düsseldorf wohnenden Ehe⸗ mann auf Gütertrennung und ist Termin zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der I. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Düssel⸗ dorf auf den 18. Mai 1892, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.
Züchner Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
-
75285]
Durch rechtskräftiges Urtheil der I. Civilkammer
des Königlichen Landgerichts zu Bonn vom 22. Fe⸗ bruar 1892 ist die zwischen den Eheleuten Peter
Decker, Bäcker zu Eitorf, und Elisabeth, geb. Fuchs,
daselbst bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt. 8
Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts. (L. S.) „ Vo bis, Landgerichts⸗Seeretär.
[75287]
Durch rechtskräftiges Urtheil der I. Civilkammer b des Königlichen Landgerichts zu Bonn vom 22. Fe⸗
bruar 1892 ist die zwischen den Eheleuten Carl Bruchhaus, Schuster zu Hamert bei Wildberger⸗
hütte, und Bertha, geb. Heinz, daselbst, bestehende
eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt. Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts. (L. S.) Vobis, Landgerichtssecre 8
[75296]
Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst vom 9. Februar
1892 ist zwischen den Eheleuten Heinrich Giesers
und Catharina, geborene Kahlscheuer, zu M. Glad⸗ bach die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung vom
14. Dezember 1891 an ausgesprochen worden. Düsseldorf, den 7. März 1892. Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[75295]
Durch rechtskräftiges Uͤrtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst vom 9. Fe⸗ bruar 1892 ist zwischen den Eheleuten Kommis Eduard Schrey und Bertha, geborene Wolfferts, zu Krefeld die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung vom 15. Dezember 1891 an ausgesprochen worden.
Düsseldorf, den 8. März 1892.
Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
[75283]
Durch Urtheil der III. Civilkammer des Kgl.
Landgerichts zu Elberfeld vom 19. Februar 1892 ist
die zwischen den Eheleuten Kohlenhändler Nicolaus Philippiak zu Elberfeld und der Josefine, geb. Völlmke, daselbst, bisher bestandene eheliche Güter⸗ gemeinschaft mit Wirkung seit dem 7. Januar 1892
für aufgelöst erklärt worden.
als Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts.
3) Unfall⸗ und Invaliditäts⸗zc.
Versicherung.
Verkäufe, Verpachtungen Verdingungen ꝛc.
Keine.
5) Verloosung ꝛc. von Werth⸗ ““
[75246] Bekanntmachung, das 3 procentige Anlehen der Stadt Frank⸗ furt a. M. Litt. N. vom 15. Oktober 1875 betr.
Bei der am 8. März cr. stattgefundenen 15. Ver⸗ loosung von Obligationen des 3 ½ procentigen Anlehens der Stadt Frankfurt a. M. Litt. N. vom 15. Oktober 1875 sind nachverzeichnete Nummern zur Rückzahlung auf den 30. Inni cr. gezogen worden:
7 Stück à ℳ 5000 Nr. 91 177 284 347.
61 Stück à ℳ 2000 Nr. 423 489 562 574 601 658 727 768 831 998 1056 1109 1124 1371 1615 1625 1656 1679 1688 1691 1800 1920 1944 2025 2071 2075 2147 2150 2168 2242 2273 2279 2290 2306 2342 2403 2450 2491 2507 2747 2838 2841 2919 3072 3094 3095 3256 3270 3303 3538 3549 3614 3646 3653 3667 3761 3796 3878 3881 3890.
81 Stück à 4146 4274 4281
4861 4870 5484 5498 6135 6181 6371 6396 6750 6802 7246 7288
23 8104 8186 8429 8478 8525 8577 8583
36 Stück à ℳ 500 8856 8879 8883 8934 8974 9305 9401 9407 9426 9446 9991 10137 10164 10196 10243 10247 10278 10347 10604.
19 Stück à ℳ 200 Nr. 10731 10816 1092I ee e5 1180 11291125 11283 11490 11505 11589 11599 11645 11677 11688.
222 236 279
7790 17402
ℳ 1000 4300 4330 4871 4908 5574 5629 6213 6236 6452 6478 6844 6910 7352 7774 8262 8316
Nr. 4377 4987 5745 6243 6486 6942 6989 7957 7960 8043 8332 8342 8411 8677. Nr. 8739 8788 9026 9055 9248 9519 9666 9739 10206 10207 40459 10474
3963 4386 5085 5756 6261 6519
4000 4408 5262 5844 6397. 6555
7032
4024 4456 5309 5885 6360 6611 7143 8096 8413
88097 9298 9968 10233 10502
10913 11941 11673