1892 / 69 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Mar 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Parlamentarische Nachrichten. . Dem Reichstag ist eine Ergänzung zum Reichs⸗ haushalts⸗Etat für das 1892/93 vorgelegt worden, wonach für die Kosten der etheiligung des Reichs an der Weltausstellung in Chicago 2000 000 mehr gefordert und diese durch Matrikularbeiträge aufgebracht werden sollen. In den Erläuterungen hierzu heißt es: „Für die Betheiligung des Reichs an der Weltausstellung zu Chicago im Jahre 1893 sind durch den Nachtrag zum Etat für das Reichsamt des Innern auf das Etatsjahr 1891/92 und durch den dem

Reichstag zur Zeit vorliegenden Etat für 1892/93 im ganzen 1 Million Mark in Aussicht genommen, es ist jedoch in der Begründung des für 1891/92 geforderten Theilbetrages bereits darauf hingewiesen worden, daß sich die Höhe der für diesen Zweck auszuwerfenden Mittel in ausreichender Weise noch nicht bestimmen lasse. Demgemäß ist damals diejenige Summe in Betracht gezogen worden, welche unter allen Umständen als erforderlich bezeichnet werden durfte. Angesichts der wachsenden Bedeutung, welche die Ausstellung auch für Europa erlangt hat, reichen die bereitgestellten Mittel zu den Aufwendungen, welche seitens des Reichs zu machen sein werden, nicht aus.

Nach dem Fortschritt der Vorarbeiten für das Unternehmen können Zweifel darüber nicht bestehen, daß es sich um eine Ausstellung von hervorragender Bedeutung für den Weltverkehr, insbesondere auch für die Ausfuhr der europäischen Länder nach Nord⸗, Mittel⸗ und Süd⸗ Amerika, sowie nach Ost⸗Asien und Australien handelt, und daß für die daran betheiligten Staaten eine in jeder Beziehung würdige Re⸗ präsentation erforderlich sein wird, um die Wichtigkeit ihres Aus⸗ fuhrhandels zur Geltung zu bringen und dessen Interessen gerecht zu werden. An Größe übertrifft die Ausstellung, mit einem Ge⸗ sammtareal von 600 Acres und einer bedeckten Fläche von etwa 500 000 qm, um ein erhebliches die bisher abgehaltenen internationalen Ausstellungen; das Gleiche gilt von den Mitteln, welche von der Ausstellungsbehörde zur Verfügung stehen werden. Für Deutschland ist ein umfangreicher und zur eindrucks⸗ vollen Entfaltung sehr günstig belegener Platz im Ausstellungsraume gesichert. Dieser bevorzugten Lage gegenüber erwächst dem Reich die Verpflichtung, die Leistungen unserer Industrie in geschmackvoller Ge⸗ staltung vorzuführen. Die gleiche Verpflichtung wird dem Reich auch durch das Maß des Interesses auferlegt, welches der Ausstellung gegenwärtig seitens der deutschen Kunst und Industrie selbst ent⸗ gegengebracht wird. Die anfängliche Zurückhaltung der deutschen Ge⸗ werbetreibenden hat einem noch wachsenden Interesse Platz gemacht, und es ist jetzt anzunehmen, daß nahezu sämmtliche wichtigere Ge⸗ werbszweige durch hervorragende Leistungen vertreten sein werden. Wenn auf der Weltausstellung in Philadelphia die deutsche In⸗ dustrie einen ihrer Bedeutung entsprechenden Erfolg nicht zu ver⸗ zeichnen hatte, so ist dies zum theil darauf zurückzuführen, daß die für diese Ausstellung verfügbaren Mittel eine ausreichende Aus⸗ gestaltung der deutschen Abtheilung nicht gestatteten. Um Aehnliches zu vermeiden, wird es dem Reich diesmal obliegen, für die Aus⸗ gestaltung und Zusammenfassung der künstlerischen und kunstgewerb⸗ lichen Leistungen, sowie der industriellen und landwirthschaftlichen Er⸗ zeugnisse durch größere Aufwendungen Sorge zu tragen und die Aus⸗ schmückung dem dargebotenen Besten entsprechend herzurichten. Unter diesen Umständen und unter Berücksichtigung der Preisverhältnisse in den Vereinigten Staaten von Amerika reichen die bisher bewilligten

Mittel nicht annähernd aus; vielmehr ist darauf zu rechnen, daß die Gesammtausgabe 2 ½ Millionen übersteigen und vielleicht 3. Mil⸗ lionen Mark crreichen wird. Diese Summe setzt sich zusammen ins⸗ besondere aus den Kosten für die Vorbereitungen in Deutsch⸗ land, die Entsendung des die Reichsvertretung wahrnehmenden Personals, die Beschaffung der Decorationsstücke, die Ueberführung derselben nach Amerika und deren Versicherung, die Arbeitslöhne an Ort und Stelle, die Errichtung eines Commissionsgebäudes, wie solche seitens der anderen, die Ausstellung beschickenden Staaten gleichfalls beabsichtigt wird, und aus den Aufwendungen, welche behufs zusammen⸗ fassender Gestaltung der hauptsächlichsten Industriezweige nothwendig sein werden. In letzterer Beziehung ist hervorzuheben, daß bereits für die Ausstellung in Philadelphia zu diesem Zweck eine Summe von nahezu 250 000 verwendet worden ist, ein Betrag, welcher nach dem oben Dargelegten für die vorliegende Ausstellung erheblich überschritten werden muß. Endlich wird ein namhafter Betrag zu dem Zweck vorzusehen sein, um die Entsendung hervorragender Sachkundiger zu ermöglichen, welche an den Arbeiten der internationalen Juris behufs Wahrung der Interessen der deutschen Industrie theilzunehmen haben werden. Die ausgeworfene Summe ist auf Grund einer vorsichtigen Schätzung der hiernach sich ergebenden einzelnen Sätze zusammengestellt worden, es wird jedoch nach Kräften auf die Herbeiführung von Ersparnissen hingewirkt werden, sodaß eine Ueberschreitung des Gesammtansatzes nicht besorgt zu werden braucht. Zu bemerken bleibt noch, daß auch seitens der übrigen Länder, soweit deren Bewilligungen hier bereits bekannt sind, namhafte Aufwendungen für den gleichen Zweck in Aus⸗ sicht genommen sind.“

In einem zweiten Bericht beantragt die Wahlprüfungs⸗ commission des Reichstags, die Wahl des Abg. Poll im zweiten Wahlbezirk des Regierungsbezirks Bromberg, über die in der Sitzung vom 11. April 1891 die Entscheidung ausgesetzt war, jetzt nach dem Eingang der damals geforderten weiteren Ermittelungen für gültig zu erklären.

Die Volksschulgesetzcommission des Hauses der Abgeordneten trat gestern Abend zu ihrer 23. Sitzung zusammen. Vor Eintritt in die Tagesordnung theilte der Vorsitzende Graf d'Haussonville (cons.) mit, daß er ein Schreiben des Herrn Ministers der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Grafen Zedlitz erhalten habe, worin dieser sein Bedauern ausspreche, an der Sitzung nicht Theil nehmen zu können. Infolge dessen wurde von dem Abg. Rickert die Vertagung der Verhandlung beantragt, dieser Antrag aber nach längerer Debatte durch die Stimmen der Conservativen und des Centrums abgelehnt.

Die Commission trat alsdann, wie wir den Morgenblättern entnehmen, in die Berathung des von den Conservativen zu § 66 des Entwurfs gestellten Antrags ein, welcher sich auf die Competenzen der Schuldeputation bezieht. Der Antrag lautet: „Der Stadtschuldeputation werden außer den durch dieses Gesetz der verstärkten Stadtschulbehörde über⸗ tragenen Befugnissen die der Gemeindebehörde zustehende Ver⸗ v der äußeren Angelegenheiten der Volksschule und die Aus⸗ übung folgender, der Stadtschulbehörde oder dem Schulvorstande übertragenen Befugnisse zugewiesen: 1) Anhörung, bezw. Antrag wegen der nach § 6 Abs. 1 von dem Regierungs⸗Präsidenten zu erlassenden allgemeinen Vorschriften. 2) Bestimmung über Entlassung aus der öffentlichen Volksschule. 3) Anordnung über die Ver⸗ pflichtung, Unterricht an Fortbildungsschulen zu übernehmen. 4) Genehmigung zur Uebernahme von Nebenämtern. 5) Anrechnung von Diensteinkünften auf das festgesetzte Grundgehalt. 6) Mitwirkung bei Pensionirung von Lehrern und Lehrerinnen. 7) Gutachtliche Aeußerung bei Festsetzung der Stunden und Lehrpläne. 8) Gut⸗ achtliche Aeußerung bei einer Aenderung der Schuleinrichtungen. 9) Gutachtliche Aeußerung bei Gewährung eines über vier Wochen dauernden Urlaubs. 10) Mitwirkung bei Ueberwachung des Schul⸗ besuchs und Feststellung und Bestrafung der Schulversäumnisse. 11) Schließung der Sthn bei Gefahr im Verzuge infolge der Evidemien.“ Zu diesem Antrage lag eine Reihe von Abänderungsvor⸗ schlägen vor von Seiten der Freisinnigen, Nationalliberalen und Freiconservativen. Abg. Freiherr von Zedli (freicons.): Der freiconservative Antrag zwecke die Aufrechterhaltun einer einheitlichen Verwaltung. Der Antrag der Conservativen lasse diese Tendenz vermissen. Zur Vermeidung von Reibungen zwischen Ge⸗ meinde und Schulbehörden sei es nöthig, die Befugnisse des Schul⸗ vorstandes auf die Schuldeputation zu übertragen. Letztere sei über⸗

haupt eher geeignet, die Interessen der Schule zu wahren. Abg.

Dr. Enneccerus (nl.) bat, die Discussion zu beschränken auf die

8

Principalfrage, ob die Geschäfte der Stadtschulbehörde auf die Schuldeputation übertragen werden sollten. Es sei nicht möglich, ohne über das Princip klar zu sein, über einzelne der 29 den Schul⸗ deputationen zu übertragenden Befugnisse zu discutiren. Er stelle den formellen Antrag, erst über die Principalfrage zu discutiren. Nachdem der Vorsitzende sich dagegen erklärt, wurde der An⸗ trag abgelehnt. Die Abgg. Dr. von Heydebrand (cons.) und Freiherr von Huene (Centr.) sprachen sich für die bloße Ueber⸗ tragung einzelner Befugnisse auf die Schuldeputation aus. Die anderen Anträge gingen zu weit, nur der conservative treffe das Richtige. Abg. Grimm⸗Frankfurt (nl.): Die Bemerkung des Abg. von Heydebrand, daß seine Partei keine Veranlassung habe, no

weitere Befugnisse auf die Schuldeputation zu übertragen, als ihr Antrag enthalte, stehe im Widerspruch zu der früheren, daß die conservative Partei auf diesem Gebiete zu Concessionen bereit sei. Es sei klar, daß die Conservativen den städtischen Schuldeputationen die regiminellen Befugnisse, welche sie heute hätten, entziehen wollten. Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath von Bremen: Der Minister stehe auf dem Grundsatz, daß der Schulvorstand die Interessen der Schule, die Hausväter diejenigen der Familie und Confession zu vertreten hätten. Die Kirche habe ein Interesse an der Wahl des Lehrers, diese Wahl müsse also dem Schulvorstand übertragen werden. Abg. Frhr. von Zedlitz (freicons.): Der Regierungscommissar habe von den Befugnissen, welche der Schuldeputation heute schon übertragen seien, für das neue Gesetz manche ausgeschieden. Das sei kein guter conservativer Grundsatz. Ihm (Redner) scheine zu einem solchen Vorgehen jede Veranlassung zu fehlen. Auch er wolle der Kirche ein Mitwirkungsrecht bei der Wahl der Lehrer concediren. Die Abgg. Frhr. von Huene (Centr.) und Rintelen (Centr.) erklärten, daß sie dem conservativen An⸗ trage beistimmten, was nicht ausschließe, daß das Centrum in zweiter Lesung der Schuldeputation noch weitere Befugnisse zuweisen werde. Die confessionellen Verhältnisse dürften aber nicht geschädigt werden. Abg. Dr. Weber (nl.): Die Verfassung kenne kein Recht der Kirche bei der Wahl der Lehrer, sie spreche nur von einer Mitwirkung der Gemeinde bei der Lehrerwahl; der Antrag der Conservativen, welcher der Schuldeputation einige un⸗ wesentliche Befugnisse übertragen wolle, sei nur ein Schein⸗ antrag zu dem Zwecke, als ob sie die bisher bestandenen Schul⸗ deputationen erhalten wollten. Abg. Rickert (dfr.) versuchte nachzu⸗ weisen, daß die Vertreter der Staatsregierung weit mehr entgegen⸗ gekommen seien, als die Conservativen. Gegenüber den Ausführungen des Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Raths von Bremen müsse er es als ein Novum bezeichnen, daß er die Mitwirkung der Kirche durch den Schulvor⸗ stand bei der Lehrerwahl beanspruche, womit er also den Schulvorstand als ein Organ der Kirche hinstelle. Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath von Bremen: Er habe das nicht im Auftrag des Ministers gesagt, seine Auf⸗ fassung sei, daß der Schulvorstand die 8 der Confessionen ver⸗ treten müsse. Er habe das, was Abg. Rickert ihm unterschiebe, jedenfalls nicht sagen wollen. Bei der Abstimmung wurden die Anträge der Minoritätsparteien abgelehnt. Ange⸗ nommen wurde der folgende Satz des Antrags der Conserva⸗ tiven: „Der Stadt⸗Schuldeputation werden außer den durch dieses Gesetz der verstärkten Stadt⸗Schulbehörde übertragenen Befugnisser die der Gemeindebehörde zustehende Verwaltung der äußeren An⸗ gelegenheiten der Volksschule zugewiesen.“ Die Erledigung der oben angeführten weiteren 11 Punkte wurde bis zur Behandlung des § 134 der Vorlage (Diensteinkommen der Lehrer) ausgesetzt. Den Termin der nächsten Sitzung der Commission zu bestimmen, wurde dem Vorsitzenden öö

Die Budgetcommission des Hauses der Abgeord⸗ neten beantragt, den Antrag des Abg. Grafen von Kanitz und Ge⸗ nossen auf Annahme einer Resolution wegen Anschaffung eines größeren, den jetzigen Anforderungen der astronomischen Wissenschaft entsprechen⸗ den Refractors (Teleskops) für eine der vom Staate unterhaltenen Sternwarten und Einstellung der hierzu erforderlichen Geldmittel, resp. der ersten Rate derselben, in den Staatshaushalts⸗Etat für 1893/94 abzulehnen und die Königliche Staatsregierung zu ersuchen; eine der vom Staate unterhaltenen Sternwarten sobald als thunlich mit einem größeren Refractor (Teleskop) zu versehen, welcher den jetzigen Anforderungen der astronomischen Wissenschaft entspreche und mit den auf mehreren ausländischen Sternwarten in neuerer Zeit auf⸗ gestellten Instrumenten zu concurriren vermöge.

Statistik und Volkswirthschaft.

r Ausschuß des Deutschen Vereins für Armenpflege und Wohlthätigkeit

hat am Dienstag unter dem Vorsitz des Abg. Seyffardt seine die Vorbereitung der Jahresversammlung bezweckende Frühjahrssitzung abgehalten. Drei Städte hatten sich zur Verfügung gestellt, unter denen Görlitz einstimmig ausgewählt wurde. Nl⸗ Zeit der Tagung wurde der 27. und 28. September b⸗stimmt. Folgende Gegenstände sind auf die Tagesordnung gesetzt worden: 1) Uebersicht über die neuern Bestrebungen auf dem Gebiete der Armenpflege in den für uns wichtigsten Staaten des Auslands, Referent Präsident Freiherr von Reitzenstein in Freiburg; 2) Mittheilung über den Gang der Arbeiten der Commission zur Prüfung der Frage, in welcher Weise die neuere sociale Gesetzgebung auf die Aufgaben der Armengesetzgebung und Armenpflege einwirkt, Ref. Magistrats⸗Assessor Dr. Freund in Berlin; 3) Fürsorge für Obdach⸗ lose, Ref. Bürgermeister Lange in Bochum, Corref. Präsident Frei⸗ herr von Reitzenstein in Freiburg; 4) Fürsorge für entlassene Sträf⸗ linge, Ref. Bürgermeister a. D. Herse in Posen, Corref. Pfarrer Schlosser in Giehen; 5) Zwangsmaßregeln gegen Personen, die ihre Angehörigen, zu deren Unterhaltung sie verpflichtet sind, der Armen⸗ pflege anheimfallen lassen, Ref. Beigeordneter Zimmermann in Köln; 6) Vormundschaftliche Befugnisse der Armenbehörden und ihrer Organe, Ref. Stadtrath Ludwig Wolf in Leipzig.

Zum Jubiläum der Arbeitercolonien.

Am 22. März werden es zehn Jahre, seit die erste deutsche Ar⸗ beitercolonie Wilhelmsdorf bei Bielefeld eröffnet worden ist. Pastor Cronemeyer’'s Heimatheolonie bei Bremerhaven ungerechnet, sind heute 22 solcher Anstalten in allen Theilen des Reichs vorhanden. Sie be⸗ herbergten am 5. Januar 1892 nicht weniger als 2976 stättelose Leute, die sonst nirgends Obdach und Arbeit gefunden hätten. Das hauptsächliche Verdienst, die Idee der Arbeitercolonien verwirklicht zu haben, gebührt dem Schöpfer von Wilhelmsdorf, Pastor von Bodelschwingh.

Ueber die Bedeutung dessen, was er geschaffen, äußert sich in be⸗ merkenswerther Weise ein Ausländer, der Professor F. G. Peabody von der Harvard University in der amerikanischen Monatsschrift „The Forum“; wir entnehmen einiges daraus.

.. . Wilhelmsdorf, die älteste und größte Colonie, liegt sieben (englische) Meilen von der betriebsamen Stadt Bielefeld. Wenn man die Landstraße fährt, die zu der Colonie führt, kommt man bald in eine Gegend, die man auf den ersten Blick für eine ganz unfruchtbare Wüste halten möchte. Es ist eine große sandige Ebene, die einst von Ausläufern der Nordsee bedeckt war und seitdem ziemlich unbebaut blieb. Unter diesem Sande aber, in einer Tiefe von etwa 3 Fuß findet sich eine Schicht harter Mergel, welcher sich allmählich in fruchtbare Ackerkrume verwandelt, wenn er auf die Oberfläche gebracht und an der Sonne getrocknet wird. s einen Landwirth nicht lohnend genug; aber sie eignet sich vortrefflich, um daran die Arbeitswilligkeit von solchen zu erproben, die keine Stelle zu finden vorgeben. Ein Theil dieser öden Fläche ist von der Arbeitercolonie nunmehr fast in einen Garten verwandelt. Die An⸗ stalt hat Raum für 236 Colonisten und hat von ihrer Eröffnung bis Januar 1891 6066 aufgenommen. In allen deutschen Colonien fan⸗

den bisher 51 000 Mann eine Unterkunft.“ Peabody zeigt nun, welche

Ersparniß für die Gesellschaft es bedeutet, wenn fortwährend 3000

Die Arbeit, die dazu gehört, ist für

Männer an der Cultivirung unfruchtbaren Bodens ihr Brot dienen, die sonst in Staatsanstalten den Steuerza 2 zur Last liegen oder auf der Landstraße die Häuser

würden. „Viel wichtiger jedoch ist ihr sittlicher S Als ich durch den Speisesaal des Gutes ging, folgte mei⸗ ein Mann und begrüßte mich in ausgezeichnetem Englisch mir war zweimal in Amerika gewesen, war gut beanlagt und hatte Er Schulen besucht, aber er war ein Trinker geworden, und dadur 72 tief gesunken, daß er gebrochen und hoffnungslos nach Deutsch so zurückkehrte. Aber erst in der Colonie hatte er eine Stelle gefun 1 wo er vor den Versuchungen sicher war. Nirgends war Alkcbaden erlangen und „Bete und arbeite!“ hieß das Hausgesetz. „Als zu hierher kam“, sagte er mir, „war es wie der Schritt aus der Häöll in den Himmel.“ b e „Peabody geht dann des näheren auf die deutschen Arbeitercoloni ihre großen Erfolge und kleinen Mißerfolge ein und weist nach 88 sie für das Land von sehr großem Nutzen sind, wenn sich auch tr. alle darauf gesetzten Hoffnungen verwirklichten, und wenn auch v-. ein kleinerer Theil ihrer Bewohner durch den Aufenthalt so sehr zu Besseren umgewandelt wird, daß sie nach der Entlassung als tüchtig Staatsbürger gelten können.

1 Zur Arbeiterbewegung.

Die Verfechter der Localorganisation auf dem Congreß der social demokratischen deutschen Gewerkschaften in Halberstadt haben, bevor sie den Congreß verließen (vgl. Nr. 68 d. Bl.), einen motivirten Protest eingereicht, in dem sie erklären, daß sie nach wie vor an ihren gut bewährten, auf

N 8 2 2 8 72 . 2 auf dem Boden der Vertrauensmänner⸗Centralisation bestehenden Organisationen festhalten, und daß sie es für ihre Pflicht er⸗ achten, überall da, wo das Proletariat irgend eines Berufes sich im Kampfe mit dem Kapital befindet, nach jeder Richtung hin mit aller Kraft unterstützend einzutreten. Am gestrigen letzten Sitzungstage des Congresses wurde über die verschiedenen eingelaufenen Anträge verhandelt. Wir geben folgende be⸗ merkenswerthe Beschlüsse wieder:

Der Congreß erklärt: 1) Bei Strikes und Aussperrungen haben sich die verwandten Berufsverbände gegenseitig finanziell zu unter⸗ stützen, 2) die auf der Reise befindlichen Mitglieder gegenseitig zu unterstützen, 3) die Agitation möglichst gleichmäßig und auf gemein⸗ schaftliche Kosten zu betreiben, 4) statistische Erhebungen gemeinsam zu veranstalten, 5) Herbergen und Arbeitsnachweise zu centralisiren sowie ein gemeinsames Organ zu schaffen. Die Verträge zwischen verwandten Berufen sind dahin abzuschließen, daß der Uebertritt der Mitglieder von einer Organisation in die andere bei einem Ortswechsel ohne Eintrittsgeld und ohne weitere erfolgen kann. Die Verbindung der einzelnen

entralisationen zum gemeinsamen Handeln in Fällen, bei wel alle gleichmäßig interessirt sind, wird durch eine auf jedem stattfinden⸗ den Gewerkschaftscongreß zu erwählende, aus sieben Personen bestehende Generalcommission herbeigeführt. Die Aufgaben der General⸗ commission wurden folgendermaßen festgestellt: 1) Betreibung der Agitation in den Gegenden, Industrien und Berufen, deren Arbeiter noch nicht organisirt sind; 2) statistische Zusammenstellungen; 3) sta⸗ tistische Aufzeichnungen über sämmtliche Strikes mit periodischer Ver⸗ öffentlichung; 4) Herausgabe eines Blattes, welches die Verbindung sämmtlicher Gewerkschaften mit zu unterhalten, die nöthigen Be⸗ kanntmachungen zu veröffentlichen und, soweit geboten, deren rechtzeitige Bekanntmachung in der Tagespresse herbeizuführen hat; Anknüpfung und Erhaltung internationaler Beziehungen. Jede centralisirte Gewerkschaft zahlt für jedes Mitglied und Viertel jahr 5 an die Generalcommission. Sitz der Commission ist Hamburg. Als Mitglieder der Generalcommission wurden ge⸗ wählt: Drechsler Legien, Maurer Dammann, Buchdrucker Demuth, Cigarrenarbeiter von Elm, Metallarbeiter Deisinger, Frau Kähler und Werftarbeiter Femerling, sämmtlich zu Ham⸗ urg wohnhaft. Die Statuten der Gewerkschaftsverbände sind der⸗ artig einzurichten, daß auch Frauen, die in dem Berufe arbeiten, der Beitritt möglich ist.

„Aus Essen wird der „Frkf. Ztg.“ geschrieben: Das Fort⸗ bestehen des e1““ für die Zechen des Ober⸗Bergamtsbezirks Dortmund ist auch für das laufende Jahr gesichert. Nach der letzten Zusammenstellung waren Zechen mit 26 475 000 t dem Verbande beigetreten gegen 37 398 5611 Förderung des Vorjahres. Die Zechen haben den Vortheil, in ab⸗ sehbarer Zeit keine Beiträge zahlen zu brauchen, weil das ange⸗ sammelte Vermögen ein ganz erhebliches ist. Ausstände seien wohl auch vorerst im Ober⸗Bergamtsbezirke nicht zu erwarten.

Ueber den Ausstand der englischen Kohlengruben⸗ arbeiter liegen folgende neuere Meldungen des Wolff schen Bureaus vor:

Der uX“ hat gestern beschlossen, daß die Arbeiter vom Montag ab, wo die Arbeit wiederaufgenommen wird, nur fünf Tage in der Woche arbeiten sollen. Die Delegirten des Verbandes nahmen eine Resolution an, die sich für die Unterstützung des Strikes in Durham ausspricht und die Mitglieder des Verbandes auffordert, je 6 Pence wöchentlich für die Strikenden beizutragen.

In einer gestrigen Conferenz der Kohlengrubenarbeiter wurde eine Resolution angenommen, nach welcher der Montag jeder Woche als Feiertag für alle der Föderation angehörenden Bergleute angesehen werden soll. Die neue Einrichtung soll am 11. April in Kraft treten.

Infolge der unruhigen Haltung der strikenden Kohlengruben⸗ arbeiter in der Umgegend der Kohlengruben der Grafschaft Durham ist die Polizei in diesen Gegenden verstärkt worden. In Sunderland kam es gestern Nachmittag zu neuen Unruhen unter den Strikenden; es mußten Verstärkungen der Polizei herbeigerufen werden. Etwa 10 000 Kohlengrubenarbeiter, die nicht dem Verbande angehören, haben sich gestern dem Strike angeschlossen.

Einer Londoner Mittheilung des „D. B. H.“ zufolge wird aus Canada berichtet, daß die Angestellten der westlichen Abtheilung der Canadian⸗Pacificbahn die Arbeit infolge verweigerter Lohn⸗ erhöhung niedergelegt haben.

Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin 8 bei den hiesigen Standes⸗Aemtern in der Woche vom 6. März bis incl. 12. März cr. zur Anmeldung gekommen: 235 Ehe⸗ schließungen, 989 Lebendgeborene, 32 Todtgeborene, 619 Sterbefälle.

Kunst und Wissenschaft.

Im Juli d. J. findet in D'Urban (Port Natal) eine Kunstausstellung statt, an der sich Künstler aller Länder mit Gemälden (Oel und Aquarell) und Kreidezeichnungen (einschließlich Radirungen) betheiligen können. Die Aus⸗ stellungsgegenstände sollen von London nach Natal frachtfrei befördert und, falls sie unverkauft geblieben sind, frei von Fra⸗ und anderen Kosten nach London zurückbefördert werden. In Zink⸗ kisten verpackte Werke werden gegen Seegefahr während des Trans⸗ ports und gegen Feuersgefahr, so lange e in Händen des Comités

sind, versichert, alle in anderer Weise verpackten Werke nur

gegen Totalverlust. Jedoch wird seitens des Comités. kein Ausstellungsgegenstand für mehr als 50 Pfd. Sterl. versichert. Von dem Erlöse der verkauften Werke wird eine Proviston von 10 Proc. des Verkaufspreises zur Deckung der Unkosten abgezogen, außerdem hat ein solches Werk einen Zoll von 6 Proc. zu tragen. Verdienstvolle Arbeiten im Preise von etwa 5 bis 20 Guinecen dürften nach Ansicht des Comités einen schnelleren Absatz finden als werthvollere Werke.

Für den Verkauf der eingesandten Gegenstände wird ein

saufspreises beziehungsweise seines Werthes.

Specialcomité gebildet. ünstler, die beabsichtigen, die Aus⸗ stellung zu beschicken, haben 1 bald an den Aus⸗ stellungsagenten Mr. Walter Peace, 21 Finsbury Circus, London EC., zu wenden mit genauer Angabe der Anzahl und des Umfangs der einzusendenden Werke. Alle für die Aus⸗ stellung bestimmten Gegenstände müssen bis zum 1. Mai d. J. un diesen Agenten frei von Kosten abgeliefert werden. Jedes Werk muß auf der Rückseite eine den Namen und die volle Adresse des Ausstellers enthaltende Aufschrift tragen mit gleich⸗ eitiger Benennung des Werkes und seines eventuellen Ver⸗

Ein Duplicat zum Zwecke der Versicherung an den Agenten zu senden. Die nicht verkauften Gegenstände werden in London etwa Ende September d. J. wieder eintreffen, worauf dann an die Aussteller eine Aufforderung ergehen wird, sie wieder in Empfang zu nehmen.

Im Königlichen Kunstgewerbe⸗Museum ist auf der oberen Galerie bei den Neuerwerbungen ausgestellt eine Sammlung von Arbeiten des französischen Medailleurs Louis Oscar Roty, welche in Frankreich selbst als die ausgezeichnetsten modernen Arbeiten auf diesem Gebiete gelten. Es sind Medaillen und Bronzetäfelchen nach Art der alten Plaketten, theils geprägt, theils gegossen, mit Porträts und symbolischen Darstellungen. Die Samm⸗ lung ist für das Museum von dem Künstler zusammengestellt und vom Cultus⸗Ministerium erworben, um der heimischen Kunst auf diesem Gebiet werthvolle Anregungen zu geben. Ausgestellt sind ferner zwei Decken in Seiden stickerei von Fräulein Lucy du Bois⸗ Reymond mit sehr zierlich gezeichnetem Blüthenwerk. Die Aus⸗ stellung der kirchlichen Stoffe und Parament⸗S Stickereien kann nur bis zum 2. April fortgeführt werden, da die Stücke bald darauf in den Kirchen gebraucht werden.

Bekanntlich hatte sich vor einiger Zeit ein deutsches Comité gebildet, welchem eine große Anzahl hervorragender Staatsmänner, Reichstags⸗Mitglieder, Gelehrte und Buchhändler beigetreten war, um Bücherspenden für die durch ein Brandunglück pöllig zerstörte Universitäts⸗Bibliothek von Toronto zu sammeln. Die Bemühungen des Comités sind vom besten Erfolge begleitet gewesen. Am letzten Jahresschluß waren außer 896 Bänden, welche direct oder über London nach Toronto gesandt waren, 7495 Bände bei den Sammelstellen des Comités eingegangen. Seitdem sind weitere Spenden erfolgt, unter ihnen eine äußerst werthvolle Gabe von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser. Im ganzen belaufen sich die deutschen Spenden bis jetzt auf etwa 8800 Bände. Von diesen entfallen 500 auf die erwähnte Gabe Seiner Majestät des Kaisers, 4234 kamen von staatlichen Behörden und Instituten, 1028 von Akademien und anderen gelehrten Gesellschaften, 2643 von Buchhändlern und 407 von Privaten. Das glänzende Ergebniß der deutschen Sammlungen hat, wie Zeitungsstimmen und Privat⸗ mittheilungen erkennen lassen, in Canada einen tiefen Eindruck ge⸗ macht. Außer den Universitätsbehörden von Toronto hat auch die englische Botschaft in Berlin dem Wirken des Comités ihre An⸗ erkennung gezollt. Damit aber das deutsche Hilfswerk seinen Zweck voll erreiche und damit namentlich die in Toronto angesammelten Bücherschätze ein umfassendes Bild deutscher Geistesarbeit dar⸗ bieten, sind noch weitere Bücherspenden dringend erwünscht, insbesondere gilt dies in Bezug auf Werke über deutsche Sprach⸗ forschung, Geschichte und Literatur, welche gegen Werke aus anderen Wissenschaften auffallend zurückgeblieben sind und welche doch in erster Linie vertreten sein sollten. Es wird gebeten, weitere Bücherspenden an eine der Sammelstellen des Comités: F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, R. Friedländer u. Sohn in Berlin NW., und K. F. Köhler’s Antiquarium in Leipzig zu richten und ein Verzeichniß der Gaben dem geschäftsführenden Mitgliede des Comitées Herrn John Landauer in Braun⸗ schweig einzusenden.

In Münster i. W. ist der „Mgdb. Ztg.“ zufolge am 15. d. M. der ordentliche Professor der Naturwissenschaften, Geheime Medizinal⸗ Rath Dr. ÄAnton Karsch nach kurzem Krankenlager an der Lungenentzündung verstorben. Karsch las über Zvoologie und Botanik und hat auch auf beiden Gebieten hervor⸗ ragende Arbeiten veröffentlicht, auf dem ersteren u. a. einen „Grundriß der Zoologie“ und „Die Insectenwelt“, auf dem letzteren eine „Flora Deutschlands“, seine viel verbreitete „Flora Westfalens“ und mehrere andere Schriften. Daneben hat er auch mediziuische Ar⸗ beiten herausgegeben.

Der soeben erschienene 38. Jahresbericht des Germanischen National⸗Museums in Nürnberg für 1891 gedenkt zunächst des nach 25 jähriger Wirksamkeit erfolgten Rücktritts des um die Anstalt hochverdienten Ersten Directors, Geheimen Raths Dr. August von Essenwein. Die Verwaltung des Museums leitet in provi⸗ sorischer Weise der Zweite Director Hans Bösch, den Vorsitz im Füüimee und Lokalausschusse hat bis auf weiteres der Rechts⸗

dieser Angaben ist

consulent Freiherr von Kreß übernommen. Die endgültige Ent⸗ scheidung über das Rücktrittsgesuch, welche den Abschluß einer neuen Uebereinkunft mit dem auf Lebenszeit gewählten Ersten Director über sein künftiges Verhältniß zum Museum zur Veraussetzung hat, und die Wahl eines Nachfolgers, welche, wie jene, dem Verwaltungsausschusse zusteht, sind bisher trotz des vielfach ge⸗ äußerten Wunsches nach baldiger Herbeiführung eines definitiven Zu⸗ standes verschoben worden, weil eine andere, für das Museum hoch⸗ wichtige Angelegenheit mit ihnen im Zusammenhang steht und noch nicht entschieden ist, nämlich die Sicherung der Zukunft des Museums und seiner Beamten, worüber Verhandlungen zwischen der Regierung des bayerischen Staats und der des Deutschen Reichs schweben. Die finanzielle Lage der Anstalt wird in dem Jahresbericht als eine günstige bezeichnet. Es sind dem Museum nicht nur, mit ver⸗ schwindenden Ausnahmen, die alten Gönner treu geblieben, sie haben sogar ihre Beiträge theilweise erhöht und waren bemüht, dem nationalen Unternehmen neue Freunde zu gewinnen; namentlich haben es sich die Plleger⸗Collegien angelegen sein lassen, eine stattliche Reihe neuer Beitragender zu werben. An der Spitze der Spender von Jahres⸗ heiträgen steht Seine Majestät der Kaiser Wilhelm I1, Allerhöchstwelcher, wie schon früher mitgetheilt, die Gnade hatte, den jährlichen Beitrag von 1500 für die allgemeinen Zwecke des Museums und von 600 für die Hohenzollern⸗ Stiftung auf weitere drei Jahre zu bewilligen. Eine Anzahl deutscher Südte hat auch im vergangenen Jahre ihre bisherigen Beiträge erhöht, andere sind neu hinzugetreten, sodaß nunmehr von den größeren beine einzige mehr in der Reihe fehlt. Auch die Zahl der bayerischen Districtsräthe und der württembergischen Oberamts⸗Versammlungen, welche die Anstalt alljährlich bedenken, hat sich vermehrt. Ferner vnd dem von einer Anzahl bayerischer Offiziercorps in derselben 8 ichtung gegebenen Beispiel nun auch die Offiziercorps verschiedener Renfz cher sächsischer und württembergischer Truppentheile gefolgt. unht stattlich ist ferner die Anzahl der beitragenden Vereine and Gesellschaften, Anstalten, Schulen u. s. w. gewachsen. Die Last, welche dem Museum durch die Rückzahlung und Verzinsung der Summe für den Ankauf der Sulkowski'schen 8. erwachsen, ist im verflossenen Jahre durch namhafte enherordentl; he Beiträge von hohen Gönnern, Stadtverwaltungen zc. kleichtert worden; für das laufende Jahr hat besonders die (eamalich bayerische Staatsregierung durch einen von ihr angewiesenen trag G. hen seitens der Kammer genehmigten) außerordentlichen Bei⸗ vectenen 20,000 für die Tilgung dieser Schuld gesorgt. Zu dem Samml Zweck der Vermehrung der kunst⸗ und culturgeschichtlichen Stiftunoem sind dem Museum wiederum verschiedene größere mali gen zugewendet worden, denen eine Reihe kleinerer ein⸗ iger Beiträge für allgemeine Zwecke der Anstalt hinzutreten. vorherebauliche Thätigkeit des Mnuseums war wie in den beiden ührung 8 en Jahren nur eine geringe. Doch wurde mit der Aus⸗ ürnbe. des interessanten Projects, auf dem Theil der Befestigung ergs, der dem Anwesen des Museums entlang läuft, die ver⸗

schiedenen Systeme,

I111“ 1““ schon vielfach durchbrochene Mauergürtel Nürnbergs zeigt, aufzustellen und der Nachwelt zur Erinnerung und zur Belehrung zu erhalten, der An⸗ fang gemacht. Die vorgelegten Pläne hahen die Genehmigung der Königlich bayerischen Staatsregierung und der städtischen Be⸗ hörden Nürnbergs erhalten, und es wurde zunächst ein Stück Mauer⸗ gang von ca. 20 m Länge, der am Walchtoore abgerissen war, nach dem Museum übertragen und wieder aufgestellt und bis zum nächsten Mauerthurme nach diesem Vorbilde fortgeführt. Ferner wurde auch noch das Mauerwerk des die zwei anderen Thürme verbindenden Waffenganges aufgerichtet, das in diesem Frühjahre mit dem Dache versehen werden soll. Nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel soll mit der Einrichtung dieses Befestigungstheiles, der einst die Hauptgedanken der Befestigung vom Ende des 14. bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts erkennen lassen soll, auch in den nächsten Jahren fortgefahren werden. Außerdem sind manche kleinere Arbeiten ausgeführt worden, die wegen Mangels an Mitteln auf spätere Zeit verschoben worden waren. So sind die zwei Hauptsäle der Gemälde⸗ galerie mit Lambris versehen worden, dann wurde eine offene Galerie außen um die Hohenzollernhalle geführt und sind im nörd⸗ lichen Kreuzgange eine Anzahl Wappen von Wohlthätern und Stiftern des Germanischen Museums in Malerei ausgeführt, womit meist eine alte Dankesschuld abgestattet worden ist. Die Erwerbungen für die Sammlungen beschränkten sich im Berichtsjahre auf eine Reihe einzelner Gegenstände, die da und dort im Handel vorkamen, sich beinahe gleichmäßig auf alle Abtheilungen vertheilen und fast jeder derselben erwünschte Er⸗ gänzungen brachten. Die im Jahre 1888 in Angriff genommene Umstellung und neue systematische Aufstellung der Bibliothek ist zu Ende geführt und es wird nun an der Einreihung der vordem im Depot untergebrachten Bestände gearbeitet. Sie hat im Berichtsjahre besonders wichtige und umfangreiche Ver⸗ mehrung erhalten durch sehr seltene Incunabeln ꝛc. Auch das mit dem Germanischen Museum verbundene Deutsche Handels⸗Museum und das Pharmazeutische Museum hatten sich neuer Erwerbungen zu erfreuen. Was Personalien betrifft, so hat der Verwaltungsausschuß infolge Ablebens des Herrn W. Freiherrn von Löffelholz, Vorstandes der fürstlich Oettingen⸗ Wallerstein'schen Sammlung zu Maihingen, eines der ältesten Mit⸗ glieder verloren, das der Anstalt seit ihrer Begründung zu allen Zeiten treu zur Seite stand. An seiner Stelle wurde Herr Ernst Mummenhoff, Vorstand des Stadtarchivs und der Stadtbibliothek zu Nürnberg, in den Ausschuß gewählt.

Zu Alicante in Spanien starb am 16. d. M. im Alter von 69 Jahren der Professor der modernen Geschichte an der Universität Orford, Dr. Edward Augustus Freeman an den Blattern. Der Verstorbene war einer der bedeutendsten Historiker, welche Eng⸗ land aufzuweisen hat. Als seine Hauptwerke gelten seine „Geschichte der normannischen Eroberung“, ein fünfbändiges Werk, welches im Jahre 1867 zu erscheinen begann, jedoch erst 1876 fertiggestellt wurde, und die Fortsetzung „Geschichte des William Rufus“. Von seinen sonstigen zahlreichen Schriften verdienen „Die ottomanische Macht in Europa“, „Die historische Geographie Europas“, „Vorlesungen für amerikanische Zuhörer“ und „Die Hauptperioden der europäischen Ge⸗ schichte“ besondere Erwähnung. 8

ö111““ welche der nun

Literatur. Gesetze, Verordnungen ꝛc.

Preußische Anweisung vom 26. F Ausführung des Arbeiterschutzgesetzes. Von den bereits erwähnten, vom Minister für Handel und Gewerbe erlassenen Aus⸗ führungsbestimmungen zum Arbeiterschutzgesetz ist eine billige Ausgabe in Carl Heymann's Verlag, Berlin W., erschienen. Die Ausgabe soll speciell dem Dienstgebrauch der Behörden dienen und kostet in einzelnen Exemplaren 0,40 (in Partien wesentlich billiger).

Rechts⸗ und Staatswissenschaft.

Kr. Civilprozeßpraktikum. Zum Selbststudium, sowie zum Lehrgebrauch bei den Gerichten. Von Dr. jur. et phil. Richard Schück, Amtsrichter in Frankfurt a/M. Berlin, 1892. Carl Hey⸗ mann's Verlag. Der Verfasser hat sich als Geschichtsforscher eine Stellung gesichert durch sein Werk „Brandenburg⸗Preußens Colonial⸗ Politik unter dem Großen Kurfürsten und seinen Nachfolgern“ (Leipzig 1879, Fr. Wilh. Grunow). In einem ganz anderen Gebiet tritt der Verfasser jetzt hervor; er bietet den im Vorbereitungsdienst stehenden Referendarien ein Hilfsmittel zur Ausbildung im Reichs⸗ civilprozeß. Es soll hier nicht auf eine Beurtheilung der Anordnung und bestimmten Zeitverwendung im Vorbereitungsdienst eingegangen werden; es sei aber dem zugestimmt, was Herr Dr. Schück im Ein⸗ gange des Vorwortes sagt: „Im Interesse einer besseren Ausbildung der Referendarien werden mindestens am Sitze eines jeden Ober⸗ Landesgerichts Seminarien eingerichtet werden müssen. Die Erkenntniß, daß hierzu ein dringendes Bedürfniß vorliegt, hat sich Bahn ge⸗ brochen; es steht zu hoffen, daß ihr alsbald die That folgt.“ In einer Anmerkung wird dem hinzugefügt: „S. den Generalbericht des Präsidenten der Justizprüfungscommission im „Preußischen Justiz⸗ Ministerial⸗Blatt“ 1892, S. 28. Der Anfang dazu ist bereits gemacht. In Cassel versammelt Ober⸗Landesgerichts⸗Präsident Dr. Eccius die Referendare zu praktischen Uebungen. In Frankfurt a/M. werden zweimal in jedem Monat unter dem Vorsitze des Ober⸗Landes⸗ gerichts⸗Präsidenten Dr. Hagens von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten Besprechungen abgehalten, welche Zweige des öffent⸗ lichen Rechts sowie gewisse, dem gewöhnlichen Vorbereitungsdienste fernliegende Theile des Privatrechts zum Gegerftna haben und in anschaulicher Erörterung der Grundzüge dieser Materien oder einzelner Fragen unter Anregung eigener Mitthätigkeit der Referendare sie in dem Verständnisse von dem Wesen und dem Zusammenhange der Vorschriften fördern.“ Diese Mittheilung muß für jeden, der sich für die Rechtspflege und die Rechtswissenschaft interessirt, eine freudige Bewegung hervorrufen. Drei Männer, deren Name in der Geschichte der Rechtswissenschaft unvergessen bleiben wird, haben den Weg gewiesen, wie eine Regsamkeit in die große Zahl derer gebracht werden soll, welche dereinst berufen sein möchten, Entscheidung über die Rechtsstreitigkeiten im Vaterlande zu geben. Die Präsidenten Dr. Stölzel, Dr. Eccius und Dr. Hagens empfehlen eine in Vortrag und Meinungs⸗ austausch bestehende Uebung der Referendarien. Wenn gegen die Einpaukerei und den dabei geübten Antrieb zum Auswendiglernen, welches sogar Fleißige in Gedankenlosigkeit führt, geeifert wird, so muß dafür Gelegenheit gegeben werden, denkend und regsam thätig zu werden. Der Vorbereitungsdienst des künftigen Richters ist nicht dazu da, um den viel beschäftigten oder gar überlasteten Richter zu erleichtern, sondern, um Gelegenheit zu geben, sich Kenntnisse zu ver⸗ schaffen bei sich steigernder Liebe zur Sache. Solche Liebe wird ge⸗ deihlich erblühen, wenn unter Abweisung des Handwerksmäßigen die Freude an der wissenschaftlichen Forschung und der Wahrheitserkenntniß gefördert wird. Wenn dereinst der Referendar im Richteramt steht, als Staatsanwalt oder Rechtsanwalt thätig ist, wird er die Last der Geschäfte empfinden und oft der Freude an Rechtswissenschaft sich ent⸗ schlagen müssen aber in der Jugendzeit soll die Freude nicht ge⸗ kürzt werden. Hoffentlich werden im Reich die förderlichen rechts⸗ wissenschaftlichen Zusammenkünfte, Seminarien (Pflanzstätten) weitere Verbreitung finden. Der Verfasser bietet in seinem „Civilprozeß⸗ praktikum“ ein tüchtiges Hilfsmittel für die Erörterung und Be⸗ sprechung civilprozessualer Fragen. Die Fälle sind scharf und klar vorgetragen und von großer Mannigfaltigkeit. Möge das Buch Ver⸗ werthung finden! 1b

Kr. Der Strafprozeß. Spystematisch dargestellt von V. Rin⸗ telen, Geheimem Ober⸗Justiz⸗Rath. Berlin 1891. Otto Liebmann's Buchhandlung für Rechts⸗ und Staatswissenschaften. 8. S. XIX. 518. 12 50 ₰, geb. 13 80 ₰. Der Verfasser, bekanntlich Mit⸗ glied des Reichstags, des Preußischen Hauses der Abgeordneten und als Richter des Kammergerichts, sofern weder Reichstag noch Abgeordnetenhaus sitzen, thätig, veröffentlichte bereits eine Reihe prozeß⸗ rechtlicher Werke, so 1888 die Zwangsversteigerung und Zwangsver⸗ waltung, 1889 Gerichtsverfassung und Justizverwaltung, 1890 Konkurs⸗

recht, anfangs 1891 Civilprozeß. Mit dem vorliegenden 4 die rechtswissenschaftliche Literatur dem Verfasser also eine Gesammt⸗ darstellung der sogenannten Reichs⸗Justizgesetze. Während die Praktiker sich fast gemeinhin nur mit der Bearbeitung von Commentaren be⸗ fassen, wird in den Rintelen'schen Werken, losgelöst von der Reihen⸗ folge der Gesetzesstellen, jedoch in Eb“ lautes derselben, eine sich zu selbständigem System aufschwingende

Darstellung gegeben, wobei für den Gebrauch in der Praris, d. h. in

Gerichts⸗ und Anwaltsstuben, in gesonderten Anmerkungen die Recht⸗ sprechung des Reichsgerichts mitgetheilt wird. Sieht man sich in der Literatur um, so wird man bedauern, daß „die Strafgerichtsverfassung und das Strafverfahren des Deutschen Reichs“ des damaligen Stadt⸗ richters Dr. Paul Kayser ( jetzt Wirklicher Geheimer Legations⸗Rath und Dirigent der Colonial⸗Abtheilung im Auswärtigen Amt) Pader⸗ born 1879, Ferd. Schöningh, nachdem die Gesetzeslage sich vielfach geändert hat, nicht in neubearbeiteter Auflage erschienen ist. Glaser's Handbuch des Strafprozesses (Leipzig 1885 Bd. II.) wartet nach dem Tode des Verfassers auf die Fortsetzung durch einen ebenbürtigen, in der Praxis erfahrenen Rechtsgelehrten; Dochom's Reichs⸗Strafprozeß ist, bearbeitet vom Landgerichts⸗Rath Helweg, in vierter Auflage erschienen (Berlin, J. Guttentag 1890). Auf ganz anderem Boden wie diese Werke steht der Strafprozeß des Geheimen Raths Rintelen. Es dürf nicht in seinem Plan gelegen haben, rechtsgeschichtlich, sei es auf eige oder fremde Untersuchungen hin, darzustellen oder rechtswissenschaftlich zu entwickeln: man möchte sagen, es sollte die Thatsache des heutigen Strafprozesses wohlgeordnet in Rücksicht auf die dem Verfasser aus eigener Amtsthätigkeit bekannten preußischen Verhältnisse dargestellt werden. Das Verdienstliche einer solchen Arbeit zur Seite der Commentare ist außer Zweifel. Möge das Werk, dem wohl inner⸗ halb seines Planes eine volle Stoffbeherrschung nachgerühmt werden kann, die zuständige Anerkennung und Verbreitung finden. Zur Voll⸗ ständigkeit sind in Anhängen bezügliche Theile aus des Verfassers „Gerichtsverfassung und Justizverwaltung“ und „Civilprozeß“ ab⸗ gedruckt. Den Abschluß macht ein Quellenregister, welches für die einzelnen Paragraphen der Strafprozeßordnung und die sonstigen G setze den Ort der Erörterung nachweist, und ein A⸗B⸗C⸗Verzeichniß. * Kr. Referat, Votum und Urtheil. Eine Anleitung für praktische Juristen im Vorbereitungsdienst von Daubenspeck, Reichs gerichts⸗Rath. Vierte vermehrte und verbesserte Auflage. Berlin 1892 Franz Vahlen. Kl. 8. S. VII. 280. Die erste Auflage erschien 1884, die zweite bereits 1885, die dritte 1888. Wenn jetzt eine vierte Auflage nothwendig wurde, so ist damit bewiesen, daß die Anleitung Verbreitung und Anerkennung gefunden hat. Wenn ein Referenda sie dem anderen empfiehlt, so ergiebt sich daraus, daß sie nutzen⸗ bringend befunden ist. Die neue Auflage wird denselben Erfolg wie die früheren haben.

Kr. Rechtsgrundsätze der Entscheidungen des Kammer⸗ gerichts in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit. Systematisch geordnet und herausgegeben von Hermann Jastrow, Amtsgerichts⸗Rath zu Berlin. Neue Folge 1888 bis 1891. Berlin 1892. J. Guttentag. 8. S. X. 130. Der erste Band erschien 1889 umfassend die in dem „Jahrbuch der Entscheidungen des Kammer⸗ gerichts“ Bd. 1 bis 10 veröffentlichten Entscheidungen dieses Gerichts⸗ hofes als sogenanntes kleines Ober⸗Tribunal. Für diesen I. Band werden S. VIII und IX Ergänzungen gegeben. Der vorliegende Bd. II giebt den Inhalt des Bd. 8 bis 10 des obengenannten Jahr⸗ buchs in 221 Rechtssachen in selbständiger Fassung, mehrfach unter Anfügung einer scharf eingehenden Beurtheilung und unter Hinweis auf das „Formularbuch im Notariatsrecht“ desselben Verfasser 10. Auflage des bekannten Koch'schen Formularbuchs (J. Guttentag 1891. Berlin.) Den Schluß bilden Sach⸗ und Quellenregister.

Der Gerichtssaal. Zeitschrift für Strafrecht, Strafprozeß, Gerichtliche Medizin, Gefängnißkunde und die gesammte Strafrechts⸗ literatur, unter ständiger Mitwirkung von Professor Dr. L. von Bar zu Göttingen, Reichsgerichts⸗Rath Dr. M. von Buri zu Leipzig, Dr. A. Freiherr von Hye⸗Gluneck, K. K. österr. Justiz⸗Minister a. D. zu Wien und Anderen, herausgegeben von M. Stenglein, Reichs gerichts⸗Rath zu Leipzig. Stuttgart. Verlag von Ferdinand Enke 1891. Band XLV, Heft 5, enthält folgende I. Abhandlungen: Der einundzwanzigste deutsche Juristentag zu Köln, Dritte Abtheilung, von Reichsgerichts⸗Rath Stenglein. Die neuen Bestimmungen des österreichischen Strafgesetzentwurfes, von Professor Zucker in Prag. Karl Eduard Pfotenhauer †. Ferner II. Literarische Anzeigen, womit zugleich eine Uebersicht über die neueste Literatur gegeben ist: Berichte über die Wirksamkeit des unter dem Allerhöchsten Protectorat Seiner Majestät des Kaisers Wilhelm II. stehenden Vereins zur Besserung der Strafgefangenen im Jahre 1890. Berlin 1891. Dr. Richard Schmidt, des. Professor der Rechte zu Freiburg i. B. Staatsanwalt und Privatkläger. Leipzig, Verlag von Duncker u. Humblot 1891. Dr. Justus Olshausen, Reichsgerichts⸗Rath. Grundriß zu rechts⸗ wissenschaftlichen Vorlesungen an der Königlichen Forstakademie zu Eberswalde. Berlin 1891. Verlag von Franz Vahlen. Drittes Heft: Strafrecht. II Foro penale. Rivista critica di diritto e giuris- prudenza penale e. di discipline carcerarie, direttore Ayv. Filippo Lopez. Mittheilungen der internationalen criminalistischen Vereinigung. 2. Jahrgang. Centralblatt für Rechtswissenschaft, herausgegeben von Dr. von Kirchenheim, außerord. Professor der Rechte in Dr. jur. Eugen von Jagemann, Ministerial⸗Rath in Karlsruhe. Die Vorbeugungsmittel gegen das Verbrechen einst und jetzt. Vortrag gehalten auf dem IV. internationalen Pönitentiar⸗ congreß in St. Petersburg (Juni 1890). Die Rechtsquellen der Gliedstaaten und Territorien der Vereinigten Staaten von Amerika mit vornehmlicher Berücksichtigung des bürgerlichen Rechts von Emily Kempin, Doctor beider Rechte der Universität Zürich, Docent der Rechtswissenschaft an der Universität der Stadt New⸗York, Professor für gerichtliche Medizin am New-York Medical College und Hospital for Women. Zürich 1892, Orell Füßli. Zeitschrift für die ge⸗ sammte Strafrechtswissenschaft. Herausgegeben von Dr. Franz von Liszt, Dr. Karl von Lilienthal und Dr. H. Bennecke, Bd. XI. Verlag von J. Guttentag 1891. Der Entwurf im Himmel. Ein Sang zum Deutschen Juristentage 1891, Leipzig, Verlag von C. L. Hirschfeld 1891. C. Höhne, Amtsgerichts⸗Rath beim Amtsgericht I zu Berlin. Die gesetzliche Regelung der Raten⸗ und Abzahlungs⸗ geschäfte. Berlin 1891. Siemenroth u. Worms. Otto Mühl⸗ Denkschrift betreffend die Errichtung eines Centralbureaus zum Schutze des Urheber⸗ und des Verlagsrechts in Leipzig. Berlin 1891. Puttkammer und Mühlbrecht. Dr. H. Appelius, Die Beschlüsse der zweiten Jahresversammlung der internationalen criminalistischen Vereinigung (Gruppe Deutsches Reich), Halle 25./26. März 1891, betreffend die Verschärfung der kurzzeitigen Freiheitsstrafe, die Um⸗ gestaltung der Geldstrafe und der subsidiären Strafe. Berlin, J. Guttentag 1891. C. Lombroso und R. Laschi, Der politische Verbrecher und die Revolution in anthropologischer, juristischer und staatswissenschaftlicher Beziehung. Unter Mitwirkung der Verfasser deutsch herausgegeben von Dr. H. Kurella. II Bände, Hamburg 1892, Verlagsanstalt und Druckerei Actiengesellschaft (vorm. J. F. Richter). Die Ehre und die Beleidigung des § 185 des St.⸗G.⸗B. 8. Ein psychologisch⸗juristischer Versuch von Dr. Anton Heß, Referendar. Hamburg. Verlag von Otto Meißner 1891. Deutsche Zeit⸗ und Streitfragen begründet von Franz von Holtzendorff, herausgegeben von Jürgen Bona Meyer, Heft 87; Die Gefängnißstrafe und die bedingte Verurtheilung im modernen Strafrecht von Dr. jur. Rudolf Mumm, Rechtsanwalt in Straßburg i. E. Hamburg 1891, Verlagsanstalt und Druckerei Actiengesellschaft (vorm. J. F. Richter). Das sub⸗ jective Recht nach allgemeinen Grundsätzen unter Berücksichtigung der bestehenden Prozeßgesetze und des Entwurfs zum bürgerlichen Gesetzbuch für Deutschland, bearbeitet von Philipp Zenthöfer, Amtsgerichts⸗Rath. Berlin 1891, Puttkammer und Mühlbrecht.

Erziehung und Unterricht. 8.

Von Prof. Dr. Euler, Unterrichts⸗Dirigenten der König⸗ lichen Turnlehrerbildungsanstalt in Berlin, und Oberlehrer Eckler ebendaselbst wird im Laufe dieses Sommers im Verlage von Carl Meyer (Gustav Prior) in Hannover ein Büchlein im Taschenformat erscheinen, das die beliebtesten Turnspiele für Mädchen ent⸗ halten soll.