1892 / 74 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Mar 1892 18:00:01 GMT) scan diff

mäßigen Inhabern dieser Hypothekforderungen sind fruchtlos geblieben und seit der letzten auf solche Forderungen sich beziehenden Handlung, der Ein⸗ schreibung vom 15. Juli 1830 mehr denn dreißig Jahre verstrichen. 8

Demnach werden alle Jene, welche auf die be⸗ meldeten Forderungen ein Recht zu haben glauben, zur Anmeldung innerhalb 6 Monaten unter dem Rechtsnachtheile öffentlich aufgefordert, daß im Falle der Unterlassung der Anmeldung die Forderungen für erloschen ertläͤrt und im Hypothekenbuche gelöscht würden.

Als Aufgebotstermin wurde die Sitzung vom . den 4. Oktober 1892, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.

Hemau, 20. März 1892.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts

Der Königliche Secretär: (L. S.) Kirs ch.

[77257] 8 Aufgebot behufs Todeserklärung.

Der Schiffskoch Gerhard Johann Alberts, ge⸗ boren am 16. Oktober 1845 zu Norden, Sohn der weil. Eheleute Weert Hinrichs Alberts und Johanna, geb. Bruns, daselbst, unverheirathet, zuletzt zu Norden wohnhaft gewesen, ist im Sommer 1860 mit dem von Kapitän Wilh. Fischer geführten Schiffe „Lucretia“, welches nach Norwegen bestimmt war, von Norden aus in See gegangen, ohne daß von dem genannten Zeitpunkt an über seinen oder des Schiffs und der übrigen Mannschaft Verbleib irgend eine Nachricht eingelaufen ist.

Auf Antrag der Wittwe Seeke de Boer hierselbst, einer Schwester des ꝛc. Alberts, wird der letztere sowie die von ihm etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. Februar 1893, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht an⸗ stehenden Aufgebotstermin zu erscheinen oder sich bezw. ihre Ansprüche und Rechte schriftlich anzu⸗ melden, widrigenfalls Alberts für todt erklärt und sein Vermögen den sich u““ Erbberechtigten ausgeantwortet werden soll. 8

Norden, den 12. März 1892.

Königliches Amtsgericht

[77260] Aufgebot.

Der Matrose Harm Poppen aus Iherin sfehn, geb. daselbst am 22. November 1867, verschollen seit 1886, wo er zuletzt sich auf dem an der Küste von Virginien unweit Cap Henry gescheiterten deutschen Schiffe „Elisabeth“ befunden hat, wird auf Antrag seines Vaters, des Landwirths Berend Berends Poppen zu Iheringsfehn aufgefordert, spätestens in dem auf den 1. März 1893, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termine bei dem unterzeich⸗ neten Gerichte sich mündlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls derselbe auf weiteren Antrag für todt erklärt wird und sein Vermögen seinen Erben zufällt.

Die von dem Verschollenen etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer haben sich in diesem Termine ebenfalls zu melden, widrigenfalls sie später die über die Erbschaft des Verschollenen er⸗ lassenen Verfügungen anzuerkennen schuldig, und weder Rechnungsablage noch Ersatz der Nutzungen zu for⸗ dern berechtigt sind, sondern ihre Ansprüche sich auf das beschränken, was von der Erbschaft demnächst vorhanden sein möchte.

Aurich, den 18. März 1892.

Königliches Amtsgericht. III.

[77058] Beschluß. Auf Antrag: 8 ) des Johann Deisel zu Oberselters, der Ehefrau des Mathias Reif, Katharina, geb. Deisel, zu Dieblich, des Simon Deisel zu Oberselters, des Adam Deisel daselbst, b

des Wilhelm Pabst II. daselbs als gesetz⸗

lichen Vertreters seiner minderjährigen Kinder

Johann, Margareta, Wilhelm, Anna, Franz und Joseph, 6) des Wilhelm Beul zu Niederhadamar, 7) des Peter Beul daselbst, werden der Johannes Georgius Beul, geboren den 19. Januar 1821 zu Niederhadamar, welcher im Jahre 1852 nach Amerika ausgewandert und seitdem verschollen ist, sowie dessen Leibes⸗ und Testaments⸗ erben aufgefordert, ihre Ansprüche auf das Ver⸗

mögen des benannten Johannes Georgius Beul spätestens in dem auf Dienstag, den 12. Juli

1892, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeich⸗

neten Gerichte, Zimmer Nr. 21, anberaumten Auf⸗

gebotstermine anzumelden, widrigenfalls in Gemäß⸗ heit des Nassauischen Gesetzes vom 21. Mai 1781 besagter Johannes Georgius Beul für todt erklärt und dessen Erbschaft den Antragstellern als den nächsten Blutsverwandten eigenthümlich ohne Caution

verabfolgt werden soll. Hadamar, den 16. März 1892. Königliches Ae. Abtheilung I. eber.

[77252²] Beschluß.

Der Bäcker Julius Hermann Ernst Schamedatus, eboren den 24. April 1851, zuletzt zu Kolberg wohn⸗ Haft gewesen, welcher diesen seinen Wohnort seit etwa 1876—78 verlassen hat und angeblich verschollen ist, wird hiermit auf Antrag seiner Schwester, der verehelichten Maurer Weidemann, Auguste, geborene Schamedatus, zu Kolberg aufgefordert, sich späte⸗ stens im Aufgebotstermin den 19. Jannar 1893, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Fe (Zimmer Nr. 8) zu melden, widrigenfalls

seine Todeserklärung erfolgen wird. Kolberg, den 15. März 1892. Königliches Amtsgericht.

[77255] Aufgebot.

Auf Antrag der verwittweten Bauunternehmer Habermann, Johanne Wilhelmine, geb. Heinze, aus

2

seine Todeserklärung erfolgen wird. Krossen a./O., den 19. März 1892. 1ö1“ Königliches Amtsgericht.

den Lochwitz'er Küchengärten bei Krossen a./ O. wird deren Bruder, der Maurer Johann Gottlob (Gott⸗ lieb) Heinze, welcher im Jahre 1859 als Reservist zur Fußartillerie nach Magdeburg eingezogen worden und seit der Entlassung von dort verschollen ist, auf⸗ gefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine den 16. Januar 1893, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls

[77248] Aufgebot.

Auf Antrag der Testamentsvollstrecker der ver⸗ storbenen Eheleute Wenzl Rassl (Raszl) und Dorothea Maria Margaretha (Margarethe), geb. Küker, näm⸗ lich des E. F. Wiegels und Joh. Jac. Protze, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Dres. Predöhl, Behn und Kaemmerer, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

1) Alle, welche an den Nachlaß der am 13. De⸗ ember 1887 beziehungsweise 30. November 1891 ver⸗ Eheleute Wenzl Rassl (Raszl) und Dorothea Maria Margaretha (Margarethe), geb. Küker, Ansprüche erheben wollen, insbesondere die⸗ jenigen, welche auf Grund der nachstehenden Be⸗ stimmungen des von den Eheleuten Rassl. (Raszl) am 19. Februar 1885 errichteten, mit Nachtrag vom 7. März 1885 versehenen, am 22. Dezember 1887 ordnungsmäßig publicirten Testaments Ansprüche in Gemäßheit des § 4 des Testaments bezw. des Nach⸗ trages vom 7. März 1885 als Vermächtnißnehmer zu haben vermeinen, in welchen bestimmt wird:

„Auf den Todesfall des Längstlebenden von uns, vorausgesetzt, daß der mittestirende Ehe⸗ mann als Ueberlebender nicht anders letztwillig verfügt haben sollte, bestimmen wir das Fol⸗ gende:

sodann vermachen wir frei von allen Kosten und Abgaben, zahlbar ohne Zinsvergütung spätestens zwölf Monate nach dem Ableben des Längst⸗ lebenden von uns:

K. an nachfolgend bezeichnete Geschwister und Geschwisterkinder des mittestirenden Ehe⸗ mannes, nämlich:

I. 10 000, (zehntausend Reichsmark) gleich⸗ theilig an die Kinder von Maria Anna Geberth, geborenen Raszl, in Altzedlisch (Böhmen), mit Sub⸗ stitution der ehelichen Nachkommenschaft nach der Intestaterbfolge und dem Revpräsentationsrechte an Stelle eines vorverstorbenen parens, und in Er⸗ mangelung von ehelicher Nachkommenschaft mit Sub⸗ stitution unter sich;

II. 10 000, (zehntausend Reichsmark) gleich⸗ theilig an die Kinder von Elisabeth Lichtnekert, geborenen Raszl, in Altzedlisch, mit Substitution der ehelichen Nachkommenschaft nach der Intestaterbfolge und dem Repräsentationsrechte an Stelle eines vor⸗

rverstorbenen parens, und in Ermangelung von

ehelicher Nachkommenschaft mit Substitution unter

sich;

III. 10 000, (zehntausend Reichsmark) gleich⸗ theilig an die Kinder von Johanna Frank, geborenen Raszl, in Altzedlisch, mit Substitution der ehelichen Nachkommenschaft nach der Intestaterbfolge und dem Repräsentationsrechte an Stelle eines vorverstorbenen parens, und in Ermangelung von ehelicher Nach⸗ kommenschaft mit Substitution unter sich;

IV. 10 000, (zehntausend Reichsmark) gleich⸗ theilig an die Kinder von Sybilla Roth, geborenen Raszl, in Altzedlisch, mit Substitution der ehelichen Nachkommenschaft nach der Intestaterbfolge und dem Repräsentationsrechte an Stelle eines vorverstorbenen parens, und in Ermangelung von ehelicher Nach⸗ kommenschaft mit Substitution unter sich;

V. 10 000, (zehntausend Reichsmark) gleich⸗ theilig an Petrus Raszl, in Altzedlisch, mit Sub⸗ stitution seiner ehelichen Nachkommenschaft nach der Intestaterbfolge und dem Repräsentationsrechte;

VI. 10 000, (zehntausend Reichsmark) zum lebenslänglichen Zinsgenusse für Katharina Seiling, geborene Raszl, in Altzedlisch, zu welchem Z ec⸗. dieses Kapital in pupillarischen Hamburger Hypo⸗ theken auf unseres Testaments Namen zu belegen ist. Nach dem Ableben der Nutznießerin soll das Kapital zur freien Verfügung an die eheliche Nachkommen⸗ schaft der Katharina Seiling, geborenen Raszl, nach der Intestaterbfolge und dem Repräsentationsrechte, in Ermangelung von ehelicher Nachkommenschaft aber gleichtheilig nach Köpfen an die Kinder der sub I bis V vorstehend genannten Geschwister des mit⸗ testirenden Ehemannes, welchen Kindern wir ihre eheliche Nachkommenschaft nach der Intestaterbfolge und dem Repräsentationsrechte, und in Ermangelung von ehelicher Nachkommenschaft sie sich gegenseitig substituiren, zur freien Verfügung vererben.

Für den Fall, daß Katharina Seiling, geborene Raszl, vor dem Längstlebenden von uns mit Hinter⸗ lassung ehelicher Nachkommenschaft versterben würde, soll ihr diese Nachkommenschaft nach der Intestat⸗ erbfolge und dem Repräsentationsrechte, in Ermange⸗ lung von Nachkommenschaft aber sollen ihr gleich⸗ theilig nach Köpfen die Kinder der sub I bis V vor⸗ stehend genannten Geschwister des mittestirenden Ehemannes, welchen Kindern wir ihre eheliche Nach⸗ kommenschaft nach der Intestaterbfolge und dem Repräsentationsrechte, und in Ermangelung von ehe⸗ licher Nachkommenschaft sie sich gegenseitig sub⸗ stituiren, auf das Kapital der 10 000,— Gehn⸗ tausend Reichsmark) hiedurch substituirt sein;

VII. 10 000,— (zehntausend Reichsmark) zum lebenslänglichen Zinsgenusse für Josef Raszl, in Altzedlisch, zu welchem Zwecke dieses Kapital in pupillarischen Hamburger Hypotheken auf unseres Testaments Namen zu belegen ist. Nach dem Ab⸗ leben des Nutznießers soll das Kapital zur freien Verfügung an die eheliche Nachkommenschaft des Josef Raszl nach der Intestaterbfolge und dem Repräsentationsrechte, in Ermangelung von ehelicher Nachkommenschaft aber gleichtheilig nach Köpfen an die Kinder der sub 1 bis V; vorstehend genannten Geschwister des mittestirenden Ehemannes, welchen Kindern wir ihre eheliche Nachkommenschaft nach der Intestaterbfolge und dem Repräsentationsrechte, und in Ermangelung von ehelicher Nachkommenschaft sie sich gegenseitig substituiren, zur freien Verfügung vererben.

Für den Fall, daß Josef Raszl vor dem Längst⸗ lebenden von uns mit Hinterlassung ehelicher Rüch. kommenschaft versterben würde, soll ihm diese Na kommenschaft nach der Intestaterbfolge und dem Repräsentationsrechte, in Ermangelung von Nach⸗ kommenschaft aber sollen ihm gleichtheilig nach Köpfen die Kinder der sub 1 bis v vorstehend ge⸗ nannten Geschwister des mittestirenden Ehemannes, welchen Kindern wir ihre eheliche Nachkommenschaft nach der Intestaterbfolge und dem Repräsentations⸗ rechte, und in Ermangelung von ehelicher Nach⸗ kommenschaft sie sich ee substituiren, auf das Kapital der 10 000,— (zehntausend Reichs⸗ mark) hiedurch substituirt sein;

L. an die nachstehend bezeichneten Geschwister⸗ kinder der mittestirenden Ehefrau, nämlich:

VIII. 22 500, (zwei und zwanzigtausend fünf⸗ hundert Reichsmark) an die Kinder des Bruders

Diedrich Hinrich Küker, mit Substitution der ehe⸗

lichen Nachkommenschaft nach der Intestaterbfolge und dem Repräsentationsrechte an Stelle eines vor⸗ und in Ermangelung von Substitution unter

ihre Rechte und Ansprüche auf den Nachlaß dess bei dem unterzeichneten Gericht eee desselh ie gegen die Beneficialerbin ihre nur soweit geltend machen können, als mit Ausschluß aller seit dem Tode des aufgekommenen Nutzungen durch Befri angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird Die Einsicht des behufs Erhaltung der wohlthat niedergelegten Nachlaßverzeichnisses is mann gestattet. Rybnik, den 21. März 1892. Königliches Amtsgericht. Abtheilung III

verstorbenen ehelicher Nachkommenschaft mit 7500, (siebentausend fünfhundert Reichsmark) gleichtheilig an die Kinder der S Brahmstedt, tion der ehelichen I der Intestaterbfolge und dem an Stelle eines vorvers mangelung von e stitution unter sich;

X. 8500, (achtt

borenen Küker, achkommenschaft nach Repräsentationsrechte torbenen parens, und in Er⸗ helicher Nachkommenschaft mit Sub⸗

ausend fünfhundert Reichs⸗ mark) gleichtheilig an die Kinder der Halbschwester Maria Volmer, mit Substitution der ehelichen ch der Intestaterbfolge und dem an Stelle eines vorverstorbenen angelung von ehelicher Nach⸗ chaft mit Substitution unter sich;

ftausend fünfhundert Reichs⸗ ie Kinder der Halbschwester mit Substitution der ehe⸗ t nach der Intestaterbfolge srechte an Stelle eines vor⸗ d in Ermangelung von ehe⸗ nit Substitution unter sich; den Eheleute nicht genau amen unserer vorstehend sub K. ister ganz correct und n Leben sind, so

[77261] Oeffentliche Bekanntmachung. Die am 25. Januar 1892 zu Berlin Frau Auguste Herfort, geb. Lüdtke, hat i ihrem Ehemanne, dem Maschinisten errichteten und am 12. März 1892 eröffneten Testa⸗ ment vom 15. Dezember 1891 ihren Sohn Rudolf⸗ Herfort bedacht.

Berlin, den 12. März 1892. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 87.

Nachkommenschaft na Repräsentationsrechte arens, und in Erm

Albert Herfort

XI. 5500, (fün mark) gleichtheilig an d Katharina zum Hofe, lichen Nachkommenschaf und dem Repräsentation verstorbenen parens, un licher Nachkommenschaft 1

Da wir die testiren wissen, ob die N und L. erwähnten Geschw überall die Bedachten noch an bestimmen wir, daß nur diejenigen, w auf das dieserhalb zu erlassende Proc und ordnungsmäßig legitimiren, zur an den ihnen ausgesetz sollen, während nicht ordnungsmäßig L Kommt auf

¹ Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 8 218 der 88 25. 1821 zu Sönderby auf Kekenis geborene Peter Iwers für todt erklärt. 12 Sonderburg, den 19. März 1892. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II

lam melden

Theilnahme

ten Legaten berufen

die sich nicht Meldenden und

egitimirten ausgeschlossen

diese Weise der eine oder der andere Stamm ganz in Wegfall, das dadurch frei werdende Legat der weiter unten ernannten Universalerbin zu Theil.“

2) Alle, welche au am 28. Februar 1889 mannes errichteten, am 21. Auffassung der Antrag Testament Erb⸗ oder sonstige auf Grund dieses Testament Rechtsgrund den v erwähnten gemeinsch Eheleute Raszl, sowie namen Antragsteller zu Testamentsvol fugniß zu dem Gesammtvermö stücke, Hypotheken oder auf Namen s- papiere mittels ihres samen Consenses und auf einfache Pro Testaments umzuschreiben, einzuschreiben und widersprechen wollen, w solche An⸗ und Widersprü Amtsgericht, Dammthorstraße 10, 1. Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 13. Mai 1892, Nachmittags 1 Uhr, anbe⸗ in, daselbst parterre, Zimmer ar Auswärtige unter lungsbevollmächtigten

Bekanntmachung. Das Sparbuch der städt. Spar Nr. 65861 über eine Einlage von 215 ℳ, lautend auf den Namen der Friederike Barth, Wittwe des Daniel Barth in Karlsruhe, wurde durch Ausschluß⸗ urtheil Großh. Amtsgerichts hierselbst vom Heutigen Nr. 9338 für kraftlos erklärt. 11. März 1892. tsschreiberei Gr. Amt W. Frank.

Karlsruhe, s einem von der Ehefrau Raszl nach dem Tode ihres Ehe⸗ Januar 1892 publiecirten, steller ungültigen che erheben oder s oder aus s estimmungen des aftlichen Testaments der tlich der Berufung der lstreckern und ihrer Be⸗ gen gehörende Grund⸗ autende Werth⸗ alleinigen, wenngleich gemein⸗ ducirung des

dieses Monats verkünde es Königlichen Amts erichts hierselbst ist das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Glogau Nr. 40640 über 515 11 ₰, ausgefertigt unterm 28. Januar 1887 für Johanna 1 Glogau, für kraftlos erklärt worden. 1 en 17. März 1892. Königliches Amtsgericht.

Durch am 17. schlußurtheil des

orbezeichneten B

Glogau, d

Bekanntmachung.

Nr. 8286. Auf Antrag des Fruchthändlers Theodor Mayer jung in Freiburg i/Br., vertreten durch zanwalt M. Sinauer von da, wurde von dem te hierselbst mittelst Ausschlußurtheils der am 8. April 1891 zu Straßburg Pollack und fils an eigene Ordre auf Gebrüder Vollrath in Emmendingen gezogene, an ndler Theodor Maier jung in Freiburg in⸗ bei der Rheinischen Creditbank zu Freiburg

1891 fällig Wechsel über 2142 hiemit für kraftlos Freiburg i./ Br., den 18. März 1892. Der Gerichtsschreibe

erden hierdurch aufgefordert, che bei dem unterzeichneten Stock, Zimmer Gr. Amtsgerich vom Heutigen Z von Henri raumten Aufgebotsterm Nr. 7, anzumelden und zw Bestellung eines hiesigen Zustel bei Strafe des Ausschlusses. g, den 7. März 1892. Das Amtsgericht Hambur Abtheilung für Aufgebotssachen.

gez.) Tesdorpf.

Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehülfe.

domicilirte,

r Gr. Bad. Amtsgerichts.

In Sachen betreffend das Aufgebot caution des vormaligen Gerichtsvollziehers Felir Zt. in Berlin, Georgenkirch⸗ igliche Amts⸗ en Sitzung

Aufgebot.

amentsvollstrecker des ver⸗ genannt Moritz Ahrens, dolph Ahrens in Manchester und an hierselbst, vertreten durch J. Wolffson, A. Wolffson fgebot dahin erlassen:

s am 19. Januar Moses, genannt Erb⸗ oder sonstige Ansprüche nen oder den Bestimmungen asser am 30. Sep⸗

Auf Antrag der Test storbenen Moses, des Kaufmanns A des Kaufmanns Carl Elk die Rechtsanwälte Dres. und O. Dehn, wird ein Au Alle, welche an den Nachlaß de hierselbst verstorbenen

Bartsch zu Kottbus, straße 37a wohnhaft, erkennt das Kön gericht zu Kottbus in seiner öffentli vom 16. März 1892 für Diejenigen Gläubiger des vormaligen vollziehers Felix Bartsch zu Kottbus, w s seinem Amtsverhältniß haben, den Acten, Registern Bartsch hervorgehen, werden mit caution des Bartsch aus⸗ sich lediglich an die

sprüche an ihn au und deren Forderungen nicht aus oder Rechnungen des ihren Rechten an die Amts geschlossen und darauf verwiesen, Person des ꝛc. Bartsch zu halten.

Moritz Ahreus, zu haben vermei des von dem genannten Erbl tember 1889 errichteten, am 28. Januar 1892 publicirten Testaments, Bestellung der vollstreckern fugniß, den Behörden im In⸗ und widersprechen

solche An⸗ und zeichneten Amtsgericht,

insbesondere auch der Antragsteller zu Testaments⸗ d der denselben ertheilten Be⸗ Nachlaß vor allen Gerichten und Auslande zu vertreten, aufgefordert, Widersprüche bei dem unter⸗ Dammthorstraße

Auf Antrag der Ehefrau des Köthners Busse, Minna, geb. Bothe durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts nigsen vom 17. März 1892 des zu Protocoll des Königlich vom 7. Juli 1886 ges der Brautleute Friedrich Barsinghausen, welche der Letzteren mit der Bescheinigung Brautschatz⸗

zu Barsinghausen is

diejenige Ausfertigung en Amtsgerichts Wen⸗

aber in dem auf Freitag, den 20. Mai chlossenen Ehe⸗ und

1892, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten daselbst Parterre, Zimmer

Erbvertrages Minna Bothe zu als Originalschuldurkunde über hypothekarische Eintragung ihrer forderung von 3000 baar und 970 Naturalaussteuer auf der Köthnerstelle Nr. 33 in Barsinghausen zugefertigt ist, für kraftlos erklärt. ennigsen, den 18. März 1892.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.

Aufgebotstermin, Nr. 7, anzumelden und zwar unter Bestellung eines hiesige mächtigten bei Strafe des den 18. März 1892. Das Amtsgeri - Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez.) Tes dorpf 1 Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehülfe.

n Zustellungsbevoll⸗ Ausschlusse Hamburg, 8 t Hamburg.

Bekanntmachnung. Ausschlußurtheil hiesig 3. März 1892 ist das Hypotheken Post Brosowen 11 Abthl. III. 58 ₰, bestehend aus dem 14. Oktober 1886 und der S leute Adolph und Auguste Dies tober 1886 für kraftlos erklärt. den 14. März 1892. Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Verkündet am 19. März 1892. Wierzbowski, Gerichtsschreib Auf den Antrag des Besitz Schwarzbruch, vertreten dure Radt in Thorn, erkennt das Köni zu Thorn durch d I. Die Hypothe kaufgeld, eingetragen auf G vom 20. Februar 1883 für die verwittw Romey, geborene Winkler, III. Nr. 2 des dem Besitzer Grundstücks Schwarzbruch

des Aufgebotsverfahren

en Gerichts dokument über die Nr. 20 von 760 othekenbriefe vom urkunde der Ehe⸗ ereit vom 1./1

Aufgebot.

Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Justiz⸗Raths werden die unbekannten Erben des hiesigen Königlichen Amts 1890 für todt erklärten Johann Klinski aus Krissau aufgefordert, spätestens in termine am 17. Januar 1893, vor dem unterzeichneten immer Nr. 21, ihre Ansprüche anzu⸗ dieselben mit ihren Ansprüchen werden ausgeschlossen und der Idenden und legitimirenden Erben, desselben aber dem Fiscus wird päter meldende Erbe rs anzuerkennen echnungslegung, ungen, sondern nur Heraus⸗ enen zu fordern berecht den 19. März 1892. Königliches Amtsgericht.

Aufgebot. 8 Fräulein Anna Makowsky zu die Nachlaßgläubiger 1) „September 1891 ver⸗ sgerichtssecretärs Carl August Kelch 1 gefordert, spätestens i termin den 6. Juli 1892, Vormi

Kapff hierselbst, durch Urtheil des vom 13. Mai

dem Aufgebots

Vormittags 10 Uhr, Angerburg,

Königliches melden, widrigenfalls auf den Nachlaß laß dem sich me in Ermangelung t werden, und der sich gungen des Erbschafts von demselben weder atz der Nu gabe des noch

Karthaus,

9. Guftan chtsanwalt en Rechtsanwe

Amtsgericht en Amtsrichter 3 kenurkunde über 3000 rund des Kaufvertr ete Christine

ustav Romey Blatt 69, wird

in Schwarzb

Auf den Antrag des Zembowitz werden ehmer des am 8.

kraftlos erklärt. II. Die Kosten

storbenen Amt dem Fteeese. zur Las

aus Rybnik au

ttags 12 Uhr,

zum Deutschen Reich

No 74.

nzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Freitag, den 25. März

ZC.“ ntersuchungs⸗Sachen. ngebote, ustellungen u. dergl. 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von erthpapieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

2 B₰

Staats⸗Anzeiger.

1892

6. AI“ ften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirt

8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten

9. Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

schafts⸗Genossenschaften.

Aufgebote, Zustell und dergl.

2212%1 Im Namen des Königs! In Sachen betr. das Aufgebot Jder im Grundbuche von Marienburg Blatt 328

Abtheilung III. Nr. 1 eingetragenen Post von

15 Thalern, . 2) des verloren ge Hypothekendocuments

über die eben daselbst Abtheilung III. Nr. 8 ein⸗

getragene Post von 37 Thalern 29 Silbergroschen

8 Pf. und 1 Thaler Kosten, b erkennt das Königliche Amtsgericht zu Marienburg

durch den Amtsrichter Ludwig für Recht:

1) die unbekannten Berechtigten der im Grund⸗ buche von Marienburg Blatt 328 Abtheilung III. Nr. 1 eingetragenen Post von 15 Thalern werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen,

9) das Hypothekendocument über die im Grund⸗ buche von Marienburg Blatt 328 Abtheilung III. Nr. 8 eingetragene Post von 37 Thalern 29 Silber⸗ groschen 8 Pf. und 1 Thaler Kosten wird für kraftlos

lärt

ü die Kosten des Aufgebots trägt der Antragsteller

Aagelschmiedemeister Carl Perschke zu Marienburg. Marienburg, den 22. März 1892.

“.“ Königliches Amtsgericht.

72166 Im Namen des Königs! Verkündet am 20. Februar 1892.

Refr. Dr. Liepmann, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Besitzers Franz Aremke zu Löbsch erkennt das Königliche Amtsgericht zu Putzig durch den Amtsrichter Wolff für Recht:

Die Hypothekenurkunde über das im Grundbuch von Löbsch Bd. I Bl.⸗2 Abth. III für die 4 Ge⸗ schwister Oberzig Joseph, Johann, Rosalie und Fulianna eingetragene Restkaufgeld von 2800 zwei⸗ musend achthundert Thalern, wird für kraftlos erklärt, und die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt. . 8

Königliches Amtsgericht. II. TWöö.

233 Bekanntmachung. . . i getthei in dem Aufgebotstermin am 22. d. Mts. ist erkannt:

Die für die Erben des Postbeamten a. D. Steffen,

nämlich die Arbeiter Christian Steffen in Alt⸗

beikendorf, Fritz Steffen in Krokau, Carl Friedrich Steffen in Wik und Dorothea Tödt geb. Steffen in Lübeck auf dem Folio des jetzt dem Maschinenbauer

0 2 . . . Jochim Christian Essensohn in Wellingdorf ge⸗

börigen Grundstücks im vormal. Klösterlich Preetzer Schuld, und Pfandprotocoll C. III. p. 24 am 14. März 1877 protocollirte, in das Grundbuch von Ellerbek Band IV. Blatt 181 Abth. III. Nr. 7 übertragene Hypothekenurkunde vom 13. März 1877 b8 8 Darlehn von 1000 wird für kraftlos

ärt.

Kiel, den-22. März 1892.

Königliches Amtsgericht. Abth. I.

177235] Bekanntmachung.

In der Aufgebotssache Frische ist durch Urtheil vom 16. März 1892 für Recht erkannt:

e ewothekenutkunde über die folgende im Fendbuche von Wetter Blatt 68 Abtheilung III. Ar. 1 auf den Immobilien des Schreinermeisters Friedrich Frische zu Wetter eingetragene Post: each sachthundert) Thaler preuß. Cour. Restkauf⸗ Uaning der Parzellen unter Nr. 2 und 4 nebst 4 % Horen⸗ welche Besitzer C. H. Löffken dem Kaufmann Gottfried Plöger zu Köln verschuldet, eingetragen 15 Kapital, Zinsen und Kosten auf Grund des a vom 24. Oktober 1835 und der Pfand⸗ 15. Fheizung vom 7./9. Mai 1847 ex decr. vom 88 pril 1848 durch Verhandlung vom 1. Dezember dit ist der Zinsfuß auf 4 ½ % erhöht und laut ncbst agungsvermerk vom 15. April 1848 die Hypothek 8 Zinsen dem Friedr. Wilh. Berenbruch zu Ober⸗ wengern, Sohn des Landwirths Friedrich Peter Berenbruch daselbst, cedirt, F..

wird für kraftlos erklärt.

Hagen, den 16. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

77007] 1 N. g.. Bekanntmachungg. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts

vom heutigen Tage sind die Hypothekenurkunden über

8 Posten: as über die Post Abtheilung III. Nr. 4 des bündbuchblatt der Häuslerstelle Nr. 28 Ausche ”] Ehaler 22 Sgr. 5 Pf. und 5 % Zinsen, vundarzt Sgrrn Kosten, F für den Kreis⸗ estehend Rbertt zu Groß⸗Tinz gebildete Dokument, Rennönd aus der Agnitoria vom 24. Mai 1861, der dem In A. des Prozeßrichters vom S. Juni 1861, enn agroffationsvermerke vom 28. Juni 1861 und 2 epothekenbuchsauszuge. vom gleichen Datum, Ir. Dokument über die in Abtheilung III. unter Cläubiger Lelben Grundbuchblattes für denselben 2 Sgr 1mgetragene Hypothekenpost von 40 Thlr. Reaußsir Thlr. 11 SgreProzeßkosten und 26 Sgr. d ionskosten, gebildet aus dem Bagatellmandat richter⸗ Juni. 1861, der Requisition des Prozeß⸗ 8 vom 20. Juli 1861, dem Ingrossations⸗

bu ke vom 4. September 1861, dem Hypotheken⸗ uszu 2 248 ) 3) das & vom gleichen Datum,

das Dokument über die in Abtheilung III

88

unter Nr. 7 desselben Grundbuchblattes für denselben GSGläubiger eingetragene Hypothekenpost von 5 % Zinsen von den unter Nr. 5, Abtheilung III. auf demselben Grundbuchblatte eingetragenen 40 Thlr. 25 Sgr., gebildet aus der Requisition des Prozeßrichters vom 7. Oktober 1861, dem Ingrossationsvermerke vom 16. November 1861 und dem Hypothekenbuchsaus⸗ zuge vom gleichen Datum,

4) das Dokument über die in Abtheilung III. unter Nr. 6 desselben Grundbuchblattes für die eingetragenen 5 Thlr. 10 Sgr. 10 Pf. als Rest von 15 Thlr. 20 Sgr. 10 Pf. Detentionstransport, Receptions⸗ und Inscriptionsgebühren und 115 Thlr. 2 Sgr. 8 Pf. Detentionskosten, gebildet au des Strafrichters vom 17. und 24. September 1861, dem Ingrossationsvermerk vom 14. Oktober 1861, enbuchsauszuge vom gleichen Datum, der des Strafrichters vom 23. Dezember 1863, dem Ingrossationsvermerk vom 1864 und dem Hypothekenbuchsauszuge vom gleichen

Strafanstalt

Requisition

dem Hypothekenbr Requisition

5) das Dokument über die in Abtheilung III. unter Nr. 5 des Grundbuchblattes der Stelle Nr. 5 Kniegnitz eingetragenen Post von 50 Thlr. Courant Muttertheil, zahlbar nach erlangter Majorennität minorennen Ernst Wilhelm Grau gegen jährige Kündigung nebst 5 % Zinsen von der ita desselben und Kosten, gebildet aus der gerichtlichen Verhandlung vom 8. Mai 1841, der Ingr ss note und dem Hypothekenscheine vom 28. Juni 1841,

6) das Dokument über die in A 1 auf dem Grundbuchblatte Nr. 38. ahlstatt eingetragene Post von 300 Darlehn uli 1885 in halbjährlichen Raten verzinslich, gegen jährliche Kündigung, zahl⸗ Bäckermeister Wilhelm Weigelt in Wahlstatt, gebildet aus der Schuld und Pfand⸗ chreibung vom 28. Juli 1885 und dem Hypoth brief vom 3. August 1885 1

für kraftlos erklärt worden.

Liegnitz, den 10. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

kajorennitaät

btheilung III.

mit 5 % Zinsen vom 1.

Namen des Königs! 1 am 15. März 1892.

f Hinz, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Brenners Julius Neubauer 1 Rechtsanwalt erkennt das Königliche Amts⸗ gerichts⸗Rath

zu Wurchow, Goerke in Bublitz, Neustettin durch den Amts oehr für Recht: Das Hypothekendokument über die auf dem Grundstück des Brenners Neubauer; Grundbuchs von Wurchow Abtheilung III. Nr. 3 aus der notariellen Schuld⸗ urkunde d. d. Neustettin, den 19. Oktober 1875 eingetragenen 1050 zu 5 %, verzinslich, wird für kraftlos erklärt.

Blatt Nr. 48.

Verfahrens Antragsteller zur 8. gelegt.

Bekanntmachung.

Die Hypothekenurkunde 3000 ℳ, eingetragen am 9. Mai 1871 für die minderjährige Hedwig Pauline S wittwete Frau Major 2 Luise, geb. Schultze, zu B des dem Gemeindevorsteher Neu⸗Glienicke ke Bd. I. Nr. 6 Bl. 36, ist durch Ausschluß⸗ urtheil vom heutigen Tage für

Köpenick, den 12. Königliches

1000 Thlr.

Hedwig Pauline erlin in Abth. III. Nr. 10. Heinrich Partenheimer Grundstücks N.—

März 1892. Amtsgericht.

zeichneten Amts⸗

Durch Ausschlußurtheil des unterzei ist das Zweig⸗

vom 20. Februar 1892 450 der Abtheilung III. Nr. 6

stück Köselitz Band III. Hypothekenpost

aus dem Grundbuch ersichtlicher Inhaber

Simon zu Schönfließ gewesen

ärt worden.

März 1892.

Amtsgericht.

document über auf dem Grund eingetragenen dessen letzter der Kaufmann Moses ist, für kraftlos erkl Pyritz, den 19. Königliches

Blatt Nr. 15

Bekanntmachung.

rtheil des hiesigen Gerichts vom die über die im Grundbuche des Martin v. Lojewski gehörig ge⸗ 8 Quicka Nr. 16 Abth. III. Nr. Wapnewski ein⸗

3 Durch Ausschlußu 12. März 1892 ist früher ben Wirth wesenen Grundstüc sohn Friedrich 20 Thlr. 28 Sgr. 3 Vatererbtheil gebildete Hy⸗ bestehend aus der Ausfertigung des November 1843 30. November 1843 k, für kraftlos erklärt.

Amtsgericht.

etragene Po Mutter⸗ und pothekenurkunde, Erbvergleichs vom 21. Hypothekenschein Eintragungs

Königliches

Postkassirers und Rechnungs⸗ eyer zu Hannover, Weinstraße uldverschreibung vom 12. Juli rundbuche von Hannover für Blatt 89 Abtheilung III. des Tapezierers Georg eingetragene Hy⸗

Die auf Antrag des Raths a. D. Emil M Nr. 21, aufgebotene S 1853 über eine im die Kalenberger⸗Neustadt Nr. 1 a. auf dem Grundstücke Kracke, Bergstraße 12

zu Hannover,

von 500 Thaler Gold ist für kraftlos erklärt. Hannover, den 19. März 1892.

Königliches Amtsgericht. V. H.

[77001] Im Namen des Königs! Verkündet am 14. März 1892.

Auf den Antrag des Kaufmanns W. Zuch zu Hasselbusch, vertreten durch den Rechtsanwalt Bentz⸗ mann zu Berlinchen, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Berlinchen durch den Gerichtsassessor Hesselbarth für Recht:

Die Hypothekenurkunde, inhaltlich welcher auf dem zu Hasselbusch belegenen, im Grundbuch von Hassel⸗ busch Band I. Blatt Nr. 20 verzeichneten Grund⸗ stück in Abtheilung III. unter Nr. 1 für den Kauf⸗ mann J. N. Joseph zu Bernstein 31 Thlr. 16 Sgr. 6 Pf. (i. B. Einunddreißig Thaler sechs⸗ zehn Silbergroschen sechs Pfennig) nebst 5 % Zinsen eingetragen stehen, wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antrag⸗ steller zur Last.

[76995] Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 9. d. M. ist der mit der Urkunde vom 15. Septem⸗ ber 1885 verbundene Hypothekenbrief vom 30. De⸗ zember 1886 über die im Grundbuche von Watten⸗ scheid Band VII. Blatt 28 Abth. III. Nr. 3 ein⸗ getragene Cautionshypothek von 2100 auf den Antrag des Kaufmanns Heinrich Müller hierselbst

für kraftlos erklärt. Wattensch eid, den 11. März 1892. Königliches Amtsgericht.

v

[77003]

Durch Ausschlußurtheil vom 16. März 1892 ist auf Antrag des Vollhöfners G. Bade in Hiddingen die Hypotheken⸗Urkunde vom 30. Dezember 1841, ausgestellt zu Gunsten des Vollhöfners Georg Bade in Hiddingen über ein Darlehn von 100 Thaler

Gold nebst 4 % Zinsen seit 30. Dezember 1841, halbjährlich kündbar, für kraftlos erklärt. Rotenburg i./Hann., 18. März 1892. Königliches Amtsgericht.

[77005] Bekanntmachung.

Auf den Antrag des Gutspächters Heinrich von Bargen in Balje und des Hofbesitzers Martin Vieth in Assel ist die angeblich abhanden gekommene Hypo⸗ thekenurkunde über 400 Thaler Marimalbetrag (Caution), eingetragen aus der Schuldurkunde vom 17. Februar 1872 am 7. März 1872 im Hypotheken⸗ buche des Kirchspiels Assel Abtheilung I. Band 3 Fol. 202 pag. 47 Nr. 10, jetzt im Grundbuche von Assel Band II. Blatt Nr. 65 Abtheilung III. Nr. 7 des dem Martin Vieth zu Assel gehörigen Grundstücks, im Wege des Aufgebotsverfahrens durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 12. März 1892 für kraftlos erklärt worden.

Freiburg (Elbe), den 13. März 1892.

Königliches Amtsgericht. II

[76999) Im Namen des Königs! Verkündet am 14. März 1892. Wagner, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag der Wittwe Schulz, Bertha, geb. Klotz, zu Berlinchen erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Berlinchen durch den Gerichtsassessor Hesselbarth für Recht:;

Die Hvpothekenurkunde vom 18. Mai 1849, inhaltlich welcher auf den zu Berlinchen belegenen, im Grundbuche von Berlinchen Band V. Blatt Nr. 497 und Band X. Blatt Nr. 688 verzeichneten Grundstücken in Abtheilung III. unter Nr. 4 hezw. 3 50 Thlr. =— 150 (i. B. Einhundertundfünfzig Mark) nebst 5 % Zinsen für den Ackerbürger Carl Friedrich Wilhelm Werner eingetragen stehen, wird für kraftlos erkärt.

Die Kosten des Verfahrens fallen der Antrag⸗ stellerin zur Last. 8.

[77000) Im Namen des Königs! Verkündet am 14. März 1892. 3 Wagner, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Arbeiters August Liese und dessen Ehefrau Henriette, geb. Strohbusch, zu Wucken⸗ see, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Ber⸗ linchen durch den Gerichts⸗Assessor Hesselbarth für Recht:

Die Hypothekenurkunde vom 11. April 1853, in⸗ haltlich welcher auf dem im Grundbuch von Mücke⸗ burg Band 1. Blatt Nr. 7 verzeichneten Grundstück in Abtheilung III. unter Nr. 3 für den Gutspächter Hermann Ihlenfeldt zu Berlinchen'er Feld 200 Thlr. (i. B. Zweihundert Thaler) nebst 5 % Zinsen ein⸗ getragen stehen, wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens fallen den Antrag⸗ stellern zur Last.

5 [76775”2 Im Namen des Königs! Verkündet am 26. Februar 1892. Günther, Secretär, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag

1) des Kossathen Heinrich Widdecke und dessen ö Friederike, geb. Heinrichs, zu Bös⸗ orf,

2) des Anbauers und Handelsmanns Heinrich Kremecke daselbst,

3) des Großkossathen Heinrich Bohndieck zu Gehrendorf,

4) des Kossathen Friedrich Stottmeister zu Wassensdorf, zu 1, 3 und 4 vertreten durch Rechts⸗ anwalt Kunau zu Oebisfelde, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Oebisfelde durch den Amtsgerichts⸗Rath Friese ꝛc. für Recht:

I. Die nachbezeichneten Urkunden, nämlich:

a. das Hypothekendocument Ehestiftung vom 27. August 1838 mit Ingrossationsvermerk und Hypothekenschein über 300 Thaler nebst Natural⸗ ausstattung für die Wittwe Schmücker, Anna Catha⸗ rine Marie, geb. Jütte, zu Bösdorf, eingetragen im Grundbuche von Bösdorf Vol. I. Fol. 103 Nr. 18, Landungs⸗Tabelle Nr. 4 von Gehrendorf und Lan⸗ dungs⸗Tabelle Nr. 12 von Lockstedt,

b. das Hypothekendocument über 200 Thaler Illatenforderung der Braut des Besitzers Sohn, Anna Catharine Marie Schlüter aus Bösdorf, aus der Ehestiftung vom 22. August 1848, eingetragen im Grundbuche von Bösdorf Blatt Nr. 37 III. Ab⸗ theilung Nr. 11,

werden für kraftlos erklärt.

II. Die Gläubiger bezw. Rechtsnachfolger fol⸗ gender Hypothekenposten, und zwar:

a. bezüglich derjenigen 62 Thaler Courant, welche für den Schwager Johann Joachim Wittke an ver⸗ anschlagter Naturalaussteuer laut Uebergabecontracts vom 28. Oktober 1801 im Grundbuche über Gehren⸗ dorf Blatt Nr. 26 III. Abtheilung Nr. 2 und be⸗ züglich derjenigen 50 Thaler Courant an Dorothea Elisabeth Strauß, Halbschwester der Besitzerin, welche für letztere a. a. O. III. Abtheilung Nr. 6 aus dem Erbrecesse vom 10. Oktober 1823 einge⸗ tragen stehen,

b. bezüglich derjenigen 150 Thaler Courant nebst der im Uebergabevertrage vom 24. September 1810 näher bestimmten Naturalsteuer, welche für den Bruder Heinrich Friedrich Peist ex decreto den 28. Februar 1816 im Grundbuche von Wassensdorf Blatt Nr. 8 III. Abtheilung Nr. 1 eingetragen stehen, werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die etan ausgeschlossen und die Posten im Grundbuche gelöscht.

Die Kosten des Verfahrens f den Antrag⸗ tellern zur Last. 1“

Friese. Ausgefertigt: Oebisfelde, den 15. März 1892. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts: (L S.) Günther, Secretär.

[77217] Im Namen des Königs! Verkündet am 20. Februar 1892. Refr. Dr. Liepmann als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Eigenthümers Andreas Schi⸗ manski zu Menkewitz, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Frost zu Putzig, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Putzig durch den Amtsrichter Wolff für Recht:

1. Die Hypothekengläubiger:

1) Lehrerfrau Agnes Kollacki, geb. Katschor,

2) Eigenthümerfrau Henriette Radtke, geb. Katschor,

3) Tagelöhnerfrau Auguste Ruhnke, geb. Katschor,

4) Gustav Katschor, sowie deren etwaige Rechts⸗ nachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grumnbuch von Menkewitz Bd. 19 II. Bl. 2 Abth. III. Nr. 2 für die Hofbesitzer Jacob und Henriette, geb. Strissel, Katschor'schen Eheleute eingetragene Hypothekenpost von 1800 acht⸗ zehnhundert ausgeschlossen,

den übrigen Rechtsnachfolgern der eingetragenen Gläubiger:

1) Tischlerfrau Emilie Schröder, geb. Katschor, zu Werblin,

2) Wirthschafterfrau Amalie Henninger, geb. Katschor, zu Slawoschin,

3) Einwohnerfrau Ottilie Grönke, geb. Katschor, zu Neustadt W./Pr.

4) Pächter Heinrich Katschor in Bresin bei Lauen⸗ burg,

5) Hofbesitzerfrau Malwine Strissel, geb. Katschor, zu Slawoschin,

6) Ehefrau Helene Haese, geb. Katschor, zu Berlin,

7) Hofbesitzer Otto Katschor zu Goschin,

8) Eigenthümer Emil Katschor zu Goschin werden ihre Ansprüche auf die bezeichnete Post vor⸗ behalten.

II. Die Kosten des Verfahrens werden dem An⸗ tragsteller auferlegt.

Königliches Amtsgericht. II. Wolff.

[77215 Im Namen des Königs! Verkündet am 20. Februar 18902. Refr. Dr. Liepmann als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Hofbesitzers Johann Pomiersti zu Oslanin, vertreten durch den Rechtsanwalt Frost zu Putzig, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Putzig durch den Amtsrichter Wolff für Recht:

Die Hypothekenurkunde über die im Grundbuch von Oslanin Bl. 6 Abth. III. Nr. 1 für die Geschwister Maria und Augustine abgetretene Darlehnsforderung des Franz Meyna von 50 Thalern, verzinslich zu 5 % seit dem 24. Juni 1851, in halbjährlichen Post⸗ numerationsraten und rückzahlbar nach dreimonat⸗ licher Kündigung, wird für kraftlos erklärt, die Maria Meyna oder deren etwaige Rechtsnachfolger mit ihrem Anspruch von 25 fünfundzwanzig Thalern an diese Post ausgeschlossen und die Kosten des Ver⸗ fahrens dem Antragsteller auferlegt.

Königliches Amtsgericht. II.

Wolff.