1892 / 78 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Mar 1892 18:00:01 GMT) scan diff

vn EE11“ v . ZZZZZZ11u**“*“ 5

Personen endeten, darunter 145 Angehörige des preußischen Heeres

und der Marine. Gegen das Vorjahr hat die Zahl der Selbstmorde unter den männlichen Civilpersonen um 185 zugenommen, unter den Militärpersonen um 10 abgenommen. Unter den letzteren war die Zahl der Selbstmorde (auf preußischem Gebiet) geringer als in jedem der vorhergegangenen 6 Jahre.

Im Verhältniß zur Zahl der Lebenden wuchs die Zahl der

Selkstmorde vom 25. Jahre an mit jeder Altersstufe bis zum

80. Jahre; von je 100 000 Lebenden männlichen Geschlechts starben

durch Selbstmord im Alter von 25 bis 30 Jahren 26,4, im Alter von 70 bis 80 Jahren 93,0. Was die Motive zum Selbstmord betrifft, so waren 416 Selbstmorde bei männlichen Personen durch Trunken⸗ heit oder Trunksucht, außerdem 99 durch Säuferwahnsinn veranlaßt, bei weiblichen Selbstmördern lag der gleiche Beweggrund in 20 bezw. 6 Fällen vor.

In Folge tödtlicher Verunglückung starben im Berichts⸗ jahre 9615 männliche und 2585 weibliche Personen, zusammen 164 weniger als im Jahre vorber; 3479 Verunglückungen waren durch Ertrinken, 207 durch Blitzschlag bedingt.

Zlur Arbeiterbewegung. In Leipzig wollten die S ocialdemokraten für die Mai⸗ feier den Augustusplatz als Sammelpunkt der Theilnehmer benutzen

und das Fest selbst auf dem Rennplatz abhalten, der städtisches Eigen⸗

thum ist. Der Leipziger Magistrat hat, wie der „Vorwärts“ be⸗

richtet, das focialdemokratische Comité wegen des Augustusplatzes an das Polizeiamt verwiesen und wegen des Rennplatzes den Antrag⸗

stellern erwidert, daß er über den Platz, der verpachtet ist, kein Ver⸗

fügungsrecht habe; aber auch wenn dies nicht der Fall wäre, würde der Magistrat den Platz zur Maifeier nicht zur Verfügung gestellt haben.

In Weimar tagte am letzten Sonntag der Verband zur Besserung der ländlichen Arbeiterverhältnisse im

Großherzogthum Sachsen. In den Kreis der Berathungen

wurden, wie der „Mgdb. Ztg.“ geschrieben wird, abgesehen von orga⸗ nisatorischen Angelegenheiten, namentlich Maßnahmen gegen die socialdemokratische Agitation auf dem Lande und Vor⸗ schläge über weitere Mittel und Wege zur Hebung des Verbandes gezogen.

In Krempe sind in der Krohn'’schen Schuhfabrik Lohn⸗ streitigkeiten ausgebrochen.

Hier in Berlin fand am letzten Sonntag eine öffentliche Ver⸗ sammlung aller Gewerkschaften Berlins und der Umgegend statt, in der über die Beschlüsse des Halberstädter Congresses verhandelt wurde. Die Berathung wurde nicht zu Ende geführt und soll am nächsten Sonntag fortgesetzt werden. In einer allgemeinen Buch⸗ drucker- Versammlung mit Hilfsarbeitern und Hilfsarbeiterinnen erstattete am Montag Herr Besteck Bericht über den Halberstädter Con⸗

greß. Der Berichterstatter wie die folgenden Redner maßen dem Congreß größere Bedeutung bei, als er dem äußeren Anscheine nach habe. Als eine erfreuliche Folge des Congresses wurde auf die Anbahnung eines Zusammengehens aller graphischen Gewerbe und die Gründung einer Kasse zur gemeinschaftlichen Agitation hingewiesen. Durch ein derartiges Zusammengehen werde der spätere Kampf wesentlich erleichtert werden. Daß der verlorene Strike der Buchdrucker keinen Schaden gebracht, folgerte Herr Schmitt, wie die Berliner „Volksztg.“ berichtet, aus der Thatsache, daß der Verein Berliner Buchdrucker und Schriftgießer vor dem Ausstande 3300 Mitglieder gezählt habe und nach dem Ausstande 3100 Mitglieder zähle. Die gemäß den Vorschriften der Reichs⸗Gewerbeordnung von dem Bunde Berliner Buchdruckereibesitzer erlassene Arbeitsordnung wurde von Herrn Dolinski einer längeren Kritik unterzogen. Der Redner gab Verhaltungsmaßregeln gegenüber verschiedenen Bestimmungen der Arbeitsordnung und empfahl insbesondere die Geltendmachung der Rechte aus § 120 a der R.⸗G.⸗O. Herr Beste ck war der Ansicht, daß die Arbeiterschaft sich vorerst darauf beschränken müsse, ihre Bedenken gegen die einzelnen Arbeitsordnungen schriftlich niederzulegen zur Kenntnißnahme der Polizeibehörde, daß aber später eine Zeit kommen werde, wo sich die Arbeiterschaft, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, bei den Principalen Gehör verschaffen

werde.

Aus Prag wird der „Voss. Ztg.“ vom gestrigen Tage telegraphisch gemeldet: In der Glasschleiferei zu Simmersdorf, Bezirk Czaslau, stellten die Arbeiter die Arbeit ein. Eine Abordnung verlangte vom Verwalter und Buchhalter des Unternehmens eine Lohnerhöhung und Verkürzung der Arbeitszeit, was abgelehnt wurde. Infolge dessen überfielen die Mitglieder der Abordnung den Ver⸗ walter und Buchhalter und mißhandelten beide. Die Gendarmerie verhaftete die Ausschreitenden. Am nächsten Tag nahmen alle Arbeiter die Arbeit auf.

Aus Venedig wird demselben Blatt mitgetheilt, daß die Ar⸗ beiterinnen einer dortigen Baumwollfabrik am Montag einen derartigen Tumult hervorgerufen haben, daß Polizei und Militär einschreiten mußte. Mehrere Arbeiterinnen wurden verhaftet.

Wenn die Maschinisten und Heizer der Kobhlenberg⸗ werke von Südwales und Monmouthshire ihre Drohung zu striken ausführen, so werden, wie die Londoner „Allg. Corr.“ unter dem 28. d. M. schreibt, 70 000 Arbeiter um ihr Brot kommen. Am Dienstag tage der Executivausschuß der Maschinisten in Cardiff und am Mittwoch werde eine Besprechung des aus Arbeitgebern und Arbeitern bestehenden Lohnausschusses statt⸗ finden; es sei möglich, daß dann noch eine Verständigung erzielt werde. Die Kohlenbergleute seien erbittert über das Vorgehen der Maschinisten; sie sagen, die Maschinisten, die stets Vortheil davon gehabt hätten, wenn die Löhne der Bergleute erhöht worden wären, wollten jetzt, wo eine 7 ½ ige Herabsetzung eintrete, eine Ausnahme⸗ stellung einnehmen.

In Nord⸗England sind gegenwärtig nur dreizehn Hochöfen im Betrieb und selbst diese arbeiten nicht mit voller Kraft. Sie produciren wöchentlich statt, wie früher, 50 000, jetzt

nur 5000 t Eisen. In den Eisen⸗ und Stahlwerken in

Hartlepool wurden am Sonnabend 600 Arbeiter entlassen. Die Bergwerksbesitzer von Northumberland beschlossen am Sonnabend, eine Abordnung ihrer Arbeiter zu empfangen, um mit ihnen über die Lohnfrage zu berathen, fügten aber dem Beschlusse die Erklärung hinzu, daß es bei den jetzigen Kohlenpreisen unmöglich sei, die Löhne zu erhöhen.

Wie dem „Manchester Guardian“ berichtet wird, will der Bund der Baumwollspinner alle Baumwollfabriken des Distriets Oldham, Ashley und Mossley schließen, wenn die Arbeiter in dem langwierigen Streit mit den Eigenthümern der Spinnerei in Stalbrdas nicht nachgeben. Vielleicht kommt der Gewerkverein infolge dieser Drohung zur Einsicht. 8 b

Mannigfaltiges.

Der von Herrn Rudolf Falb für den 28. d. M. angekündigte kritische Tag erster Ordnung“ hat sich außer in Berlin, wo im Laufe des Abends ein ungewöhnlich heftiges Gewitter mit starkem Regenfall stattfand, auch im übrigen Deutschland durch Niederschläge in Begleitung von Blitz und Donner bemerkbar gemacht. In Erfurt war Nachmittags gegen 4 Uhr ein heftiges, eine halbe Stunde dauerndes Gewitter. In Cassel fand bei strömendem Regen um 4 ½ Uhr Nachmittags ein Gewitter und danach, wie hier in Berlin, eine bedeutende Abkühlung der Temperatur statt. In Goslar war die Abkühlung und ein den ganzen Tag über an⸗ haltender Regen bereits am frühen Morgen eingetreten. In den Nachmittagsstunden verursachte starker Nebel eine auffallende Dunkel⸗ heit, und während der Nacht gab es sogar Schneefall bei einem Grad unter Null.

Das Polizei⸗Präsidium und der Magistrat von Berlin haben, nach einer Mittheilung der „N. Pr. Z.“, den Allgemeinen Elektri⸗ citätswerken, die den Bau der elektrischen Untergrundbahn beabsichtigen, aufgegeben, probeweise die Herstellung eines Tunnels vorzunehmen, damit hierdurch der Beweis geliefert werde, ob die Ausführung des Planes thatsächlich möglich ist. Gleichzeitig soll dabei ermittelt werden, ob durch etwaiges Grundwasser oder schwimmendes Gebirge der Bau erschwert oder gar unmöglich werden könne. Als Ausführungsort ist der Gesellschaft ein tief gelegener Theil der Jungfernhaide überwiesen worden; die Länge des Probe⸗ tunnels wird 300 m betragen.

Der Magistrat macht bekannt, daß in⸗der Zeit vom 1. April⸗

1892 bis 31. März 1893 einschließlich für die Benutzung der öffent⸗ lichen Schlachthäuser auf dem städtischen Central⸗Schlacht⸗ hofe hierselbst an Gebühren erhoben werden sollen: für ein Rind 1,50 ℳ, für ein Schwein 0,80 ℳ, für ein Kalb 0,40 ℳ, für einen Hammel 0,20 ℳ, für eine Ziege 0,30 ℳ%ℳ Ferner sollen auf Grund der §§ 2 und 5 desselben Gesetzes an Gebühren für die Untersuchung 3Schlachtviehs erhoben werden: für ein Rind 0,50 ℳ, für ein in Kalb 0,10 ℳ, für einen Hammel 0,10 ℳ,

ür eine Ziege 0,05

Die Arbeiten am Reichstagsufer zwischen Bahnhof Friedrichstraße und Weidendammer Brücke sind nunmehr, nachdem der Wasserstand der Spree auf das gewöhnliche Maß herabgesunken ist, wieder aufgenommen worden. Die Vollendung dieser letzten Strecke, die eine directe Verkehrslinie nach dem Königsplatz eröffnen wird, dürfte der „N. Pr. Z.“ zufolge nur noch kurze Zeit in Anspruch nehmen.

Am Montag ist mit den Betonirungsarbeiten zum Theil IV. an der neuen Schleuse am Mühlendamm begonnen worden. Die Arbeit soll, wie der „N. Pr. Z.“ mitgetheilt wird, so beschleunigt werden, daß sie bis Ostern beendigt ist.

Mit Bewilligung der Königlichen Regierun zu Potsdam soll es den Schülern der Ober⸗ und Mittelklassen der Schulen in Tegel, Hermsdorf, Glienicke und Heiligensee in diesem Jahre gestattet werden, auf den Maikäferfang auszugehen; der Unterricht wird, wie die „Voss. Z.“ vernimmt, dann erst um 10 Uhr Morgens beginnen. Die gesammelten Käfer müssen zwischen 7 bis 8 Uhr Morgens lebend auf der Försterei Tegelsee oder Tegelgrund zur Feststellung der Menge abgeliefert werden; der Preis für 1 l ist vorläufig auf 25 fest⸗ gestellt worden.

Das Berliner Dampfbahn⸗Consortium wird, wie hiesige Blätter berichten, am 1. April d. J. den Betrieb auf der neu erbauten Strecke Wilmersdorf (Aue)⸗Schleswigsche Straße⸗ Bahnhof Zoologischer Garten eröffnen. Der Ort Wilmersdorf erhält hierdurch die dritte Straßenbahn⸗Verbindung mit Berlin. Die neue Linie beginnt auf der Wilhelmsaue, durchläuft die Schleswigsche Straße, mündet bei der Uhlandstraße in die Dampfbahngeleise des Kurfürstendammes, benutzt diese bis zur Joachimsthaler Straße und vereinigt sich hier mit der von Friedenau durch die Kaiser⸗Allee nach dem Stadtbahnhof Zoologischer Garten führenden Strecke. Die Wagen werden von 6.12 V. bis 11.12 N. von Wilmersdorf und von 6.32 V. bis 11.32 N. vom Zoologischen Garten in Zeit⸗ abständen von 20 Minuten abfahren und sämmtlich Anschluß von und nach den Zügen der Stadtbahn bieten. Der Fahrpreis für die ganze Strecke ist auf 10 bemessen. Die Gesammtfahrzeit beträgt 16 Minuten. Der neue Sommerfahrplan der Dampfbahn wird am 12. April in Kraft treten. Er bringt u. a. für die Strecke Nollen⸗ dorfplatz —Steglitz eine durchgreifende Fahrpreisermäßigung. Der Fahrpreis wird betragen: Vom Nollendorfplatz bis Friedenau Lauter⸗ straße 10 ₰, bis zur Kaiser⸗Allee 15 ₰2 bis Steglitz 20 ₰, vom Schwarzen Adler in Schöneberg bis Friedenau Kaiser⸗Allee 10 ₰, bis Steglitz 15 und von der Ringbahn bis Steglitz 10 ₰. Auf der Strecke Nollendorfplatz— Halensee St. Hubertus Waldhaus wird

von früh bis spät ein 20⸗Minuten⸗Verkehr stattfinden. An verkehrs⸗

1. Untersuchungs⸗Sachen. Aufgebote, Zustellungen u. dergl. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

V Deffentlicher Anzeiger.

reichen Tagen sollen Sonderzüge eingestellt, nach Bedarf

5⸗Minutenverkehr eingerichtet werden.

Herr Dr. Lubarsch wird seinen großen Experimental⸗Vortrag „über die chemischen Grundlagen der Heizung und Beleuchtung“ dem besonders die Bedeutung und das Wesen der Flammen⸗ erscheinungen zur wissenschaftlichen Darstellung gelangt, morgen Aben noch einmal in der Urania halten. 1b

In der Roller'schen Stenographie beginnen wieder neue Lehrcurse am: Sonnabend, 2.April im Restaurant Dieter, Tempel⸗ hoferufer 13; Montag, 4. April im Restaurant Protz, Annenstr. 9; Dienstag, 5. April im Restaurant Nordpark, Müllerstr. 161, Mitt⸗ woch, 6. April im Restaurant Losch, Alt⸗Moabit 114; Donnerstag April im Restaurant Hintsche, Neue Königstr. 59; Freitag, .April im Restaurant Hensel, Brunnenstr. 129a, überall Abends 8 ½ ÜUhr. Um auch Unbemittelten die Theilnahme an den Cursen ermöglichen, ist der Preis einschließlich aller Lehrmittel auf nur festgesetzt; auch sind Theilzahlungen gestattet. Der ersten Unterrichtsstunde kann jeder unentgeltlich beiwohnen. Anmeldungen werden am ersten Unterrichtsabend von den Lehrern entgegen⸗ genommen.

200

10* 6

Bremen, 29. März. Der Güterzug 522 entgleiste laut Meldung des „W. T. B.“ heute Nachmittag, von Bremen kommend bei Stubben. Drei Waggons wurden aus dem Geleise geworfen. Die von hier und Geestemünde kommenden Personenzüge tauschten an der Unfallstelle die Fahrgäste aus und fuhren dann zurück. Man hofft, heute Abend das Geleise wieder frei zu haben.

Bremen, 29. März. Die Rettungsstation Ziegenort telegraphirt: Am 29. März von dem hier gestrandeten Kahn des Schiffers Pahl zwei Personen durch das Rettungsbootgerettet. 3

Wien, 29. März. Bei Sandomirz (Galizien) sind, wie „D. B. H.“ meldet, viele Orte infolge Durchbruchs der Weichseldämme überschwemmt.

Bozen. Nachdem der Eisack⸗Durchstich bei Kollmann nunmehr vollendet ist, fließt die Eisack, wie man der M. „Allg. Ztg.“ aus Bozen schreibt, in einem neuen Bett, mitten durch die riesige Un⸗ glücksmuhre, welche der Ganderbach in der Nacht vom 17. zum 18. August 1891 verderbenbringend vom Berge herabwälzte. Eine Sprengung des Querdammes unterhalb des „Sees“, den der durch jene Erd⸗ und Steinmuhr aufgestaute Fluß bildete, unterblieb, nach⸗ dem dieser sich selbst den Durchgang verschafft hatte. Nun wurde das alte Flußbett, das nach der Katastrophe von Kollmann durch die Zer⸗ störung des Bahndammes und des untersten Theils der Kastelruther Straße entstanden ist, vollkommen abgedämmt, sodaß die Eisack wieder ihren alten Lauf, nämlich, wie schon bemerkt, durch die Kollmanner Muhr nimmt. Es sind jetzt abermals viele Arbeiter damit beschäftigt, aus dem „Provisorium“ des Südbahnkörpers wieder ein Definitivum herzustellen, und zwar dort, wo das Geleise früher vorbeiführte. Zamit wird dann auch die vom reißenden Wasser fortgerissene Kastel⸗ ruther Straße wieder hergestellt; bis wann diese Arbeiten fertig sein werden, darüber verlautet noch nichts; doch steht zu erwarten, daß dies bis zur Hochsommersaison geschehen sein wird, was im Interesse des Fremdenverkehrs nur zu begrüßen wäre. Die Verbindung mit der oberen fahrbaren Kastelruther Straße ist bereits seit längerer Zeit durch einen guten Fußsteg gesichert.

London, 28. März. Auf den neuen englischen Münzen, welche demnächst in Umlauf gesetzt werden sollen, trägt, wie die „A. C.“ mittheilt, die Königin Victoria im Gegensatz zu den Jubiläums⸗Münzen keine Krone.

Newport, 29. März. einer Mittheilung des „W. T. B.“ die „Eider Schwierigkeit flott. (Die erste Meldung in Nr. 77 „R.⸗ St.⸗A.“ n. Schl. d. R. war verfrüht.) Sie wird auf der Rhede von Eowes Nachts über bleiben und wahrscheinlich morgen früh in den Hafen von Southampton einlaufen.

Um 11 Uhr Vormittags wurde, nach * unter großer u.

Rom, 28. März. Der Cardinalbischof von Ravenna hat, wie die „Germ.“ berichtet, dem dortigen Bürgermeister amtlich mitgetheilt, daß der Papst 10 000 Lire als Beitrag für das zu errichtende Dante⸗Mausoleum gespendet habe. In der dieser Spende bei⸗ gegebenen lateinischen Epistel spricht der Papst den Wunsch aus, daß die ganze katholische Welt an dieser Huldigung für den Dichterheros

theilnehme.

Barcelona, 29. März. Die auswärts verbreitete Nachricht von einer im hiesigen Hafen ausgebrochenen großen Feuersbrunst (vergl. Nr. 77 d. Bl.), wobei mehrere Schiffe verbrannt seien, ist nach einem Telegramm des „W. T. B.“ unbegründet. 1

„W

Basel. In Basel soll schweizer Blättern zufolge am 9. und 10. Juli d. J. die 500 jährige Vereinigung der bis 1392 getrennt gewesenen Städte Groß⸗ un Kleinbasel durch ein von Dr. R. Wackernagel gedichtetes Festspiel, einen Zug, Illumination ꝛc. gefeiert werden.

Nexw⸗York, 26. März. Ein furchtbares Unglück trug sich nach einer Meldung des „B. R.“ heute in den Carnegie’schen Stahlwerken in Homestead im Staate Pennsylvanien zu. Ein Bessemer Converter gerieth aus dem Pivot und ergoß seine glühenden Massen auf die Erde. Vier darunter stehende Arbeiter wurden von dem Metallstrom begossen und erlitten furchtbare Verletzungen, denen sie bald erlagen. Fünf andere wurden von dem flüssigen Stahl be⸗ spritzt und trugen schreckliche Brandwunden davon.

Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Ges Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. „Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. t

88

Bank⸗Ausweise. „Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Untersuchungs⸗Sachen.

[78 391] Steckbriefs⸗Erledigung.

Der gegen den Handelsmann Mever Hirsch, am 6. August 1849 in Zirke geboren, wegen Betruges in den Acten J. II. B. 788/81 unter dem 15. März 1882 erlassene und unter dem 24. April 1884 er⸗ neuerte Steckbrief wird hiermit als erledigt zurück⸗ genommen.

Berlin, den 19. März 1892. Staatsanwaltschaft beim Königlichen Landgericht 1.

72242] ältlich in Pei

[76598] b

Der Arbeiter Reinhold Honsberg, zuletzt in Brandenburg a./H. wohnhaft, geboren am 25. März 1863 zu Brandenburg, evangelisch, Reservist, nicht 187 bestraft, wird beschuldigt, beurlaubter Reservist ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, tretung gegen § 360 Nr. 3 des Sbe e Derselbe wird auf Anordnung des Königli Amts⸗ gerichts hierselbst auf den 28. Mai 1892, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor das Königliche Schöffen⸗ gericht zu Brandenburg a./H. zur Hauptverhand⸗ lung geladen. Bei unentf ldigtem

wird derselbe auf Grund der nach § 472 der Straf⸗ prozeßordnung von dem mando zu Brandenburg a./H. ausgestellten Erklärung verurtheilt werden.

Brandenburg a. H., den 26. Februar 1892.

Kausmann, Actuar,

reiber des Königlichen Amtsgerichts. —— 12) Ernst Emil Herrmann, geboren zu Sohland bei Bautzen am 15. Dezember 1869, 1) Der Klempner Carl Emil Paul Lehmann, Kottbus, eboren den 20. Mai 1868 zu Guben, zuletzt auf⸗

2) Martin 7Shnn geboren den 28. April 1870 14) Carl zu Heinersbrück, zuletzt daselbst,

3) Friedrich Jasorka, geboren den 10. Juli 1870 zu Klinge, zuletzt daselbst,

4) Friedrich Buder, geboren den 26. Dezember zu Sielow, zuletzt daselbst, 5) Carl Albert Stamm, geboren den 21. Juni Ueber⸗ 1869 zu Göhrigk, zuletzt daselbst,

6) Johann Gottlieb Rulla, geboren den 6. Fe⸗

bruar 1869 zu Gosda, zuletzt daselbst,

7) Carl August 31. März 1869 zu P g

8) Friedrich Paul Julius Karisch, geboren den daselbst, s werden beschuldigt: als Wehrpflichtige in der Ab⸗

als Gerichtssch

Ausbleiben 9. Juli 1869 zu Slamen, zuletzt daselbst,

Königlichen Bezirkscom⸗

Drehna,

Ladung.

16) Georg

Adolf Senkel, geboren den ulsberg, zuletzt in Terppe,

3) Otto Friedrich Paul Müller, geboren den 10. Dezember 1870 zu Kottbus, zuletzt daselbst, Wilhelm Neumann, 21. November 1870 zu Kottbus, zuletzt daselbst, a

15) Friedrich Hermann Breitenfeld, geboren den p. des Landkreises zu Kottbus vom 9. Oktober 28. Oktober 1871 zu Kottbus, zuletzt daselbst, Friedrich Robert Hennig, geboren c. zu Spremberg vom 3. November 1891, den 27. Juni 1871 zu Kottbus, zuletzt daselbst, d. zu Berlin vom 14. Dezember 1891,

17) Johann Carl Franz Swatosch, geboren den Ben 25. Dezember 1871 zu Kottbus, zuletzt daselbst, f. des Stadtkreises Kottbus vom 2. Januar

18) Paul Theodor Spranger, 9. September 1871 zu Kottbus, zuletzt daselbst,

19) Carl Heinrich Paul Johannes Schneider, geboren den 2. Dezember 1871 zu Kottbus, zuletzt Aktenzeichen M. 19/92.

9) Ludwig Otto Pannasch, geboren den 29. No⸗ sicht, sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden vember 1869 zu Spremberg, zuletzt daselbst, ß 10) Otto Paul Richard Schmidt, geboren den das Bundesgebiet verlassen oder nach 15. September 1869 zu Spremberg, zuletzt daselbst, 11) Wilhelm Rudolf Oscar Bleil, geboren zu Berlin am 24. März 1869, zuletzt in Wendisch⸗

Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundes⸗ gebietes aufgehalten zu haben. 8

Vergehen gegen § 140 Abs. 1 Nr. 1 St. G. B.

Dieselben werden auf den 13. Juni 1892, Vormittags 9 Uhr, vor die I. Strafkammer des zuletzt in Königlichen Landgerichts Kottbus zur Hauptverhand⸗ lung geladen.

Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach § 472 der Strafprozeßordnung geboren den von den Civilvorsitzenden der Ersatzkommissionen . zu Guben vom 24. Juli 1891,

1891,

zu Bautzen vom 21. Dezember 1891, den 1892 8 1“ über die der Anklage zu Grunde liegenden That⸗ sachen ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden.

geboren

Kottbus, den 21. Februar 1892.

Der Erste Staatsanwalt.

78 470]

1

9

at

Untersuchungs⸗Sachen. Aufgebote, Zustellungen u. derl. .Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. .Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.

7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsamwälten. 9. Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 160 Nr. 7017 auf den Namen des Bauunternehmers Otto Domschke hierselbst eingetragene, zu Berlin in der Straße 30, Abtheilung XI. des Bebauungsplanes (Nr.) angeblich Putbuserstr. Nr. 41 belegene Grundstück am 1. Juni 1892, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C, parterre, Saal 40 versteigert werden. Das Grundstück ist mit 5,82 Reinertrag und einer Fläche von 08 a 26 qm zur Grundsteuer veranlagt. Aus⸗ zug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Ge⸗ richtsschreiberei ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks nicht herworging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des eringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, wer⸗ den aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungs⸗ termins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund⸗ stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 1. Juni 1892, Nachmittags 12 ½ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet

werden.

Berlin, den 17. März 1892. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 76.

78 469] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Nieder⸗Schönhausener Parzellen Band 18 Nr. 689 auf den Namen der Ehefrau des Kaufmanns Peltz, Adele, geb. Jeanmonod, zu Steinburg bei Gramenz in Pommern eingetragene, in der Pappel⸗Allee 18 belegene Grundstück am 4. Juni 1892, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrich⸗ straße 13, Hof, Flügel C, parterre, Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 1,77 Reinertrag und einer Fläche von 12 a 58 am zur Grundsteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗ lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An⸗ pruͤche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks b werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 4. Juni 1892, Nachmittags 12 ½ Uhr, an Gecrichtsstelle, wie oben, verkündet werden.

Berlin, den 18. März 1892.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 76.

78 471] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 156 Blatt Nr. 6887 auf den Namen des Tapezierers Paul Rathstock zu Berlin eingetragene, in der Straße 30, Abtheilung XI. (Putbuserstraße Nr. 22), belegene Grundstück am 23. Mai 1892, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Ge⸗ richtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, Saal 40, versteigert werden. Das Grund⸗ stück ist 5a 25 qm groß und mit 8050 Nutzungs⸗ werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Feunstedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Pends, F el D, Zimmer 42, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von e auf den Ersteher über⸗ gehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Ein⸗ tragung des Versteigerungsvermerks nicht hervor⸗ ing, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, he sen. wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, pätestens im Versteigerungstermin vor der Auf⸗

8

forderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berück⸗ sichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurück⸗ treten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellun des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls 8. erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 23. Mai 1892, Nachmittags 1 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden. Berlin, den 19. März 1892.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 77. 78 467] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Kiederbarnim Band 82 Blatt Nr. 3430 auf den Namen des Kaufmanns Franz Ludwig Scherlau hierselbst eingetragene, in der Pasewalkerstr. Nr. 5, nach dem Kataster Plantagenstr. Nr. 41, Ecke Pase⸗ walkerstr., belegene Grundstück am 30. Mai 1892, Vormittags 10 ¾ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrich⸗ straße 13, Hof, Flügel C, parterre, Saal 36, ver⸗ steigert werden. Das Grundstück ist mit 0,30 Reinertrag und einer Fläche von 8 a 57 qm nur zur Grundsteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blattes, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie be⸗ sondere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ schreiberei ebenda, Flügel D, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufge⸗ fordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls die⸗ selben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kauf⸗ geldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach er⸗ folgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 30. Mai 1892, Nachmittags 1 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden.

Berlin, den 22. März 1892.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 75. [78 466] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Königstadt Band 87 Nr. 4474 auf den Namen des Gutsbesitzers Heinrich Huß cingetragene, in der Höchsten⸗Straße Nr. 19 belegene Grundstück am 3. Juni 1892, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C, parterre, Saal 36, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 18 760 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer ver⸗ anlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Ge⸗ richtsschreiberei, ebenda, Flügel D, Zimmer 41, ein⸗ gesehen werden. Alle Realberechtigten werden auf⸗ gefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher über⸗ gehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Be⸗ trag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, ins⸗ besondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Ab⸗ gabe von Geboten anzumelden und, falls der be⸗ treibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaub⸗ haft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berück⸗ sichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Die⸗ jenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 3. Juni 1892, Nachmittags 12 ¾ Uhr, an Gerichtsstelle wie oben bezeichnet, verkündet werden. 1 Berlin, den 23. März 1892.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 77

[78 468] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 139 Nr. 6375 auf den Namen des Kaufmanns Felix Collin zu Berlin eingetragene, in der Wollinerstraße Nr. 14 belegene Grundstück am 3. Juni 1892, Vor⸗ mittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Flügel C, parterre, Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist bei einer Fläche von 10 a 32 qm mit 14 100 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗

blatts, etwaige Abschätzungen und andere das

Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie beson⸗ dere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ schreiberei, ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berück⸗ sichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Die⸗ jenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver⸗ fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 3. Juni 1892, Nachmittags 12 ½ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden. Berlin, den 19. März 1892. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 76.

[78 461]

In der Zwangsvollstreckungssache der Firma Jardon & Co. zu Minden, Klägerin, wider den Fuhrmann August Fischer hieselbst, Beklagten, wegen Forderung, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und Nebenforderungen binnen zwei Wochen bei Vermeidung des Ausschlusses hier an⸗ zumelden. Zur Erklärung über den Vertheilungsplan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf den 28. April 1892, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher hiermit vor⸗ geladen werden.

Holzminden, den 26. März 1892.

Herzogliches Amtsgericht. Schönemann.

[78 465] Bekanntmachung.

In Sachen der Firma F. W. Schwemann Nach⸗ folger in Hildelsheim, Klägerin, gegen den Klempner⸗ meister W. Meinecke in Walkenried, Beklagten, wegen Forderung, wird die Beschlagnahme des subhastirten Wohnhauses No. ass. 55 nebst Zubehör hierselbst und des Planes vor der Aue Nr. 85a b zu 35 a 90 qm aufgehoben.

Walkenried, den 26. März 1892.

Herzogliches Amtsgericht. Voges. 1

[606211l Aufgebot.

Die hiesige Firma Lührs & Lücke hat das Auf⸗ gebot beantragt zur Kraftloserklärung des von der Hamburger Freihafen⸗Lagerhaus⸗Gesellschaft aus⸗ gestellten Lagerscheins Nr. 744 b. Fol. 6 III. über 11 Sack Caffee, Marke F. O. 299 (Cagerplatz

2), lautend auf Namen der Antrag⸗

Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, seine Rechte im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthor⸗ straße 10, I. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 30. September 1892, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termine, daselbst Parterre Zimmer Nr. 7, anzumel⸗ den und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Hamburg, den 9. Januar 1892. 3 Das Amtsgericht Hamburg, Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez.) Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehülfe.

78 400] Aufgebot. Es ist das Aufgebot folgender Sparkassenbücher der städtischen Sparkasse zu Berlin b 1) Nr. 639 253, ausgefertigt für Marie Berge⸗ mann über ein Guthaben von 17 von der Arbeiterin Marie Bergemann hier, Alvenslebenstr. 4, 2) Nr. 555 376, ausgefertigt für den Tapezier Dtto Arndt, über ein Guthaben von 21,85 von dem Hausdiener Wilhelm Arndt hier, Kronenstr. 71. Namens seines minder⸗ jährigen Sohnes Otto Arndt, 83 152, ausgefertigt für Margarethe Hensel, über ein Guthaben von 80,27 von dem Buchhalter H. Hensel hier, Stralauerstr. 55. Namens seiner minder⸗ jährigen Tochter Margarethe Hensel, 4) Nr. 551 019, ausgefertigt für den Kaufmann Eduard Krause, über ein Guthaben von 145,35 1I1“ dem Kaufmann Eduard Krause hier, Mearkgrafenstr. 100, 5) Nr. 596 259, ausgefertigt für den Bäcker Benjamin Bielack, über ein Guthaben von 20,15 vpon dem Bäckergesellen Benjamin Bielack hier, Lessingstr. 45, 6) Nr. 595 345, ausgefertigt für Auguste Panke, über ein Guthaben von 46,65 von der Frau Auguste Lausch, geb. Panke, hier, Bergstr. 69, 8 beantragt. Die Inhaber der Sparkassenbücher wer⸗ den aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. Ok⸗ tober 1892, Mittags 12 ½ Uhr, vor dem unter⸗ eichneten Gerichte, Neue Friedrichstraße 13, Hof, lügel B. part., Saal 32, anberaumten Aufgebots⸗

zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Berlin, den 12. März 1892.

Das Königliche Amtsgericht I. Abtheilung 72

[78 4722 Aunufgebot. .

Der Bergmann Ludwig Kalle von Kais Westrich bei Courl hat das Aufgebot des Spar⸗ kassenbuchs Serie II. Nr. 12 207 der städtischen Sparkasse zu Dortmund, auf den Namen seines Mündels, des minorennen Bergmanns Schacht zu Brechten und über eine zeitige Einlage von 60,52 lautend, beantragt. Das Sparkassenbuch ist angeblich dem früheren Vormund des ꝛc. Schacht, Bergmann Ferdinand Lebrecht in Lindenhorst, abhanden ge⸗ kommen. Der Inhaber des genannten Quittungs⸗ buchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. Oktober 1892, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 21, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls letzteres für kraftlos erklärt wird.

Dortmund, den 21. März 1892.

Kböbnigliches Amtsgericht.

1 [63714] Aufgebot.

Auf Antrag des Federviehhändlers, früheren Zimmermanns Wilhelm Walter zu Kunitz soll das Sparkassenbuch Nr. 53936 der städtischen Sparkasse zu Liegnitz über 825,69 ℳ, ausgefertigt für den Zimmermann Wilhelm Walter zu Kunitz, welches angeblich am 29. Juni 1891 verbrannt ist, behufs neuer Ausfertigung aufgeboten werden.

Der Inhaber des bezeichneten Sparkassenbuchs wird aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 5. Oktober 1892, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 29, seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Liegnitz, den 15. Januar 1892.

Königliches Amtsgericht. 5 4*

[78 144) Aufgebot. 1. Die legitimirten Erben der verstorbenen Wittwe Magdalene Siems, geb. Rühmann, früher in Glück⸗ stadt, zuletzt in Marne, als: 1) Wittwe Emma Rebecka Helene Margarctha Eleonore Stahl, geb. Siems, in Düsseldorf, 2) Kaufmann Heinrich Siems in Altona, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Hedde in Marne, II. die unmündigen Kinder und Erben des ver⸗ storbenen Carl Georg Johann Jürgen Schmidt in Hamburg, als: a. Mary Dorothea Catharina Anna, b. Martha Marie Cäcilie, . ertreten durch ihre Vormünder, den Schuhmacher⸗ meister Heinrich Ferdinand Beuck und den Gewürz⸗ waarenhändler Johann Hinrich Meyer, beide in Altona, haben das Aufgebot angeblich verlorener Urkunden zu I: des protocollirten Kauftcontracts vom 24./28. April 1856, auf Grund dessen im Grund⸗ buch von Glückstadt Band XI Blatt 540 in der III. Abtheilung unter Nr. 2, früher im Schuld⸗ und Pfandprotocoll von Glückstadt Nr. VIII Fol. 253, auf dem dem Gastwirth Jacob Splieth, vorher Peter Oesau, gehörigen Grundstücke am Fleth im 3. Quartier Nr. 134, jetzt Nr. 32, in Glückstadt für die Wittwe Magdalene Siems, geb. Rühmann, jetzt deren Erben, die Antragsteller früher 1866 Thaler 64 B dänische Reichsmünze, jetzt pro resto 600 ℳ, eingetragen sind, zu II: der protocollirten Obligation vom 29. De⸗ cember 1861, aus welcher im Grundbuche von Glückstadt Band VII Blatt 343 Abth. III Nr. 2, früher im Glückstädter Schuld⸗ und Pfandprotocoll Nr. VII Fol. 262, auf dem dem Arbeiter Christian Peter Arps, früher dem Schiffszimmermann Carl Heinrich Friedrich Schmidt in Glückstadt gehörigen Grundstücke am Kirchhof im 3. Quartier Nr. 179, jetzt Nr. 10, 900 zu 3 ½ % für den Grenzzoll⸗ wächter Hermann Thormählen in Neufeld, jetzt zufolge Cessionsacte vom 17. Oktober 1877 für den Kauf⸗ mann Carl Georg Johann Jürgen Schmidt in Hamburg eingetragen stehen, beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 5. Ok⸗ tober 1892, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Termine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls die Kraftl erklärung der Urkunden erfolgen wird. Glückstadt, den 22. März 1892. Königliches Amtsgericht. Veröffentlicht: (L. S.) Kegel, Actuar,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[78 473] Aufgebot. Der Landwirth Friedrich Hackmann zu Heil bei⸗ Lünen hat das Aufgebot der Grundstücke Flur 9 Nr. 23 u. 24, Kämpchen, Ackerland und Wiese, in Größe von 81 a 85 qm der Steuergemeinde Beckinghausen, zwecks Anlegung eines neuen Grund⸗ buchblattes, beantragt. Alle diejenigen, welche das Eigenthum der genannten Grundstücke in Anspruch nehmen, werden daher aufgefordert, spätestens in dem auf den 1. Juni 1892, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 23, anberaumten Aufgebotstermine ihre Ansprüche anzu⸗ melden, widrigenfalls sie mit ihren Rechten und An sprüchen ausgeschlossen werden. Dortmund, den 24. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

termine ihre Rechte anzumelden und die Bücher vor⸗