25 (Großherzogl. Art. Corps), unter Beförderung zum überzähl. Major, in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 33, Künstler, Hauptm. à la suite des Feld⸗Art. Regts. Peucker (Schles.) Nr. 6 und Lehrer bei der Kriegsschule in Metz, Battr. Ehef in das Großherzogl. Hess. Feld⸗Art. Regt. 25 (Großherzogl. Art. Corps), versetzt. Scheibe, Lt. vom Feid⸗Art. Regt. Nr. unter Entbindung von dem Commando zur Dienstleistung bei dem Großen Generalstabe, zum Hauptmann und Batterie⸗Chef befördert. Kritzler, Pr. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. von Podbielski (Niederschles.) Nr. 5, unter Belassung in dem Commando zur Dienstleistung bei einer Militär⸗Intend., in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 15 versetzt. Frhr. v. Puttkamer, Sec. Lt. vom Feld⸗Art. egt. von Podbielski (Nieder⸗ schles.) Nr. 5, Hepp, Sec. Lt. à la suite des Feld⸗Art. Regts. Nr. 15 und Directions⸗Assist. bei den technischen Instituten der Art., — zu Pr. Lts., v. Kleist, Sec. Lt. vom Thüring. Feld⸗Art. Regt. Nr. 19, zum überzähl. Pr. Lt., befördert. Ulrich, Hauptm. à la suite des Nassau. Feld⸗Art. Regts. Nr. 27 und Militärlehrer bei der vereinigten Art. und Ingen. Schule, als Battr. Chef in das Thüring. Feld⸗Art. Regt. Nr. 19 versetzt. Luthmer, Pr. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 31, unter Entbindung von dem Commando zur Dienstleistung bei dem Großen Generalstabe, zum Hauptm. und Battr. hef, Fischer, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt., — ide vorläufig ohne Patent, Giebeler, Pr. Lt. vom Nassau. eld⸗Art. Regt. Nr. 27, zum Hauptm. und Battr. Chef, — befördert. Mertens, Pr. Lt. vom 1. Pomm. Feld⸗Art. Regt. Nr. 2, das Nassau. Feld⸗Art. Regt. Nr. 27 versetzt. v. Michaelis, Sec. Lt. vom 1. Pomm. Feld⸗Art. Regiment Nr. 2, zum Pr. Lt. befördert. Rudolph, Pr. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 34, unter Beförderung zum Hauptm. und Battr. Chef, in das 2. Hannov. Feld⸗Art. Regt. Nr. 26 versetzt. Kähler, Seec.Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 34, zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent, Schlawe, Pr. Lt. vom 2. Rhein. Feld⸗Art. Regt. Nr. 23, zum Hauptm. und Battr. Chef, — befördert. v. Borries, Pr. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Prinz August von Preußen (Ostpreuß.) Nr. 1, unter Entbindung von dem Commando als Directions⸗Offizier bei der vereinigten Art. und Ing. Schule, in das 2. Rhein. Feld⸗Art. Regt. Nr. 23 versetzt. Erx⸗ 8 Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Prinz August von Preußen 5.) Nr. 1, zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent, befördert. — Lt. vom Posen. Feld⸗Art. Regt. Nr. 20, von dem Directions⸗Offizier bei der vereinigten Art. und Schule entbunden. Rhazen, Hauptm. und Battr. vom Posen. Feld⸗Art. Regt. Nr. 20, unter Stellung à la suite des Regts., als Lehrer zur Kriegsschule in Metz versetzt. Günther, Pr. Lt. vom Posen. Feld⸗Art. Regt. Nr. 20, zum Hauptm. und Battr. Chef, Müller II., Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent, Isbert, Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 33, zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent, p. d. Linde, Pr. Lt. vom Holstein. Feld⸗Art. Regt. Nr. 24, zum überzähl. Haupkm., — befördert. Hamann, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld⸗Art. Regt. General⸗Feldzeugmeister (2. Branden⸗ burg.) Nr. 18, v. Kutz leben, Pr. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. von Holtzendorff (1. Rhein.) Nr. 8, v. Ostrowski, Pr. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. General⸗Feldzeugmeister (2. Brandenburg.) Nr. 18, Burchardt, Pr. Lt. vom 1. Pomm. Feld⸗Art. Regt. Nr. 2, v. Bernuth, Pr. Lt. vom Westpreuß. Feld⸗Art. Regt. YNr 16.—— sämmtlich ein Patent ihrer Charge verliehen. Frhr. v. Lyncker, Hauptm. und Battr. Chef vom 2. Hannov. Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 26, vom 1. April dieses Jahres ab auf sechs Monate zur Gestüts⸗ Verwaltung commandirt. Graf v. d. Schulenburg⸗Wolfs⸗ burg II., Sec. Lt. vom Leib⸗Gren. Regt. König Friedrich Wil⸗ helm III. (1. Brandenburg.) Nr. 8, als außeretatsmaß. Lt. in das 2. Westfäl. Feld⸗Art. Regt. Nr. 22 versetzt. v. Wernsdorff, Pr. Lt. von der Res. des Feld⸗Art. Regiments Prinz August von Preußen (Ostpreuß.) Nr. 1, früher in diesem Regt., als Res. Offizier zum Feld⸗Art. Regt. Nr. 35 versetzt und gleichzeitig vom 1. April d. S ab auf sechs Monate zur Dienstleistung bei diesem Regiment com⸗ mandirt. v. Jarotzky, Pr. Lt. à la suite des Garde⸗Fuß⸗Art. Regts. und commandirt als Adjutant bei dem Präses der Artillerie⸗ Prüfungscommission, unter vorläufiger Belassung in diesem Com⸗ mando und unter Versetzung zum Rhein. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 8, à la suite desselben, zum überzähl. Hauptm. befördert. Insofern vorstehende Bestimmungen sich auf Aenderungen des Etats gründen, treten dieselben mit dem 1. April d. J. in Kraft. Abschiedsbewilligungen. Im activen Heere. Berlin, 29. März 1892. Tiehsen, Sec. Lt. üj
vom Großherzogl. Hesf Feld⸗Art. Regt. Nr.
15,
Sec.
vom 6. Thüring. Inf. Regt. Uebertritts zur Marine⸗Inf., ausgeschieden. Weitere Personal⸗Veränderungen in der Königlich Preußischen Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Be⸗ förderungen und Versetzungen. Im activen Heere. Berlin, 29. März. v. Falkenhayn, Major à la suite der Armee, Militär⸗Gouverneur des Kronprinzen des Deutschen Reichs und Kreonprinzen von Preußen, Kaiserliche und Königliche Hoheit, und des Prinzen Eitel Friedrich von Preußen Königliche Hoheit, vom 1. April bis 15. Juni d. J. zur Dienstleistung bei dem 1. Garde⸗ Ulan. Regt. commandirt. Reinhold, Major und Bats. Com⸗ mandeur vom Garde⸗Fuß-Art. Regt., unter Stellung à la suite des Regts., zum Art. Offizier vom Platz in Danzig ernannt. Labes, Hauptm. und Comp. Chef von demselben Regt., unter Ernennung zum etatsmäß. Stabsoffizier, zum Major, vorläufig ohne Patent, befördert. Limbourg, Hauptm. und Comp. Chef von demselben Regt., Berendt, Pr. Lt. von demselben Regt., — ein Patent ihrer Charge verliehen. Nast, Hauptm. und Comp. Chef vom Fuß⸗Art. Regt. von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1, unter Be⸗ förderung zum Major, als etatsmäß. Stabsoffizier in das Rheinische Fuß⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 8 versetzt; der⸗ selbe verbleibt bis auf weiteres bei seinem isherigen Truppentheil commandirt. Friese, Pr. Lt. vom Fuß⸗Art. Regt. von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1, zum Hauptm. und Comp. Chef beför⸗ dert. Philipsen, Pr. Lt. von demselben Regt., unter Stellung à la suite des Regts., als Adjutant zur 4. Fuß⸗Art. Insp. com⸗ mandirt. Erohn, Pr. Lt. vom Fuß⸗Art. Regt. von Hindersin (Pomm.) Nr. 2, in das Fuß⸗Art. Regt. von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1 versetzt. Eichmann, Sec. Lt. vom Fuß⸗Art. Regt. von Hindersin (Pomm.) Nr. 2, zum Pr. Lt. befördert. Elten, Hauptm. à la suite des Fuß⸗Art. Regts. General⸗Feldzeugmeister (Brandenb.) Nr. 3 und Lehrer bei 5 in das Bad. Fuß⸗Art. Bat. Nr. 14 versetzt. Schopp, Pabst, Unteroffe. vom Fuß⸗Art. Regt. General⸗Feldzeugmeister (Branden⸗ burg.) Nr. 3, zu Port. Fähnrs., Bunsen, Pr. Lt. à la suite des Fuß⸗Art. Regts. Encke (Magdeburg.) Nr. 4 und Directions⸗Assist. bei den technischen Instituten der Art., zum Hauptm., — befördert. Schmidt, Hauptm. und Comp. Chef vom Fuß⸗Art. Regt. von Dieskau (Schles.) Nr. 6, unter Stellung à la suite des Regi⸗ ments, als Lehrer zur Kriegsschule in Glogau, Hirschberg, Hauptmann und Comp. Chef vom Rhein. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 8, in das Regt. von Dieskau (Schles.) Nr. 6, Borckenhagen, Hauptm. à la suite des Rhein. Fuß⸗Art. Regts. Nr. 8, unter Entbindung von dem Commando 4. Fuß⸗Art. Inspection, als Comp.
General⸗Feldzeugmeister (Brandenburg.) Nr. Sec. Lt. vom Rhein. Fuß⸗Art. Regt. Nr. Vockrodt, Oberst⸗Lt. und Bats. Commandeur vom Regt. Nr. 8, zum Commandeur des
Inspecteurs der 2. Art. Depot⸗Insp.,
der i in Glogau, als Comp. Chef
als Adjutant bei der Chef in das Garde⸗Fuß⸗Art. Regt., Müller, Pr. Lt. vom Rhein. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 8, unter Beförderung zum Hauptm. und Comp. Chef, in das Fuß⸗Art. Regt. dG 3,— versetzt. Kipping, 8, zum Pr. Lt. befördert. Rhein. Fuß⸗Art. Fuß⸗Art. Regts. Nr. 10, von Scheve, Oberst⸗Lt, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte des unter Belassung à la suite Nr. 6, zum Inspecteur
Art. Regt. Nr. 10, dieser mit einem Patent vom 17. Februar 1891, Schaum, Port. Fähnr. von demselben Regt., zu außeretatsm. Sec. Lts., — befördert. Frodien, Sec. Lt. vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 11, unter Beförderung zum Pr.Lt., in das Fuß⸗Art. Regt. von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1, Jüdell, Hauptm. und Comp. Chef vom Bad. Fuß⸗Art. Bat. Nr. 14, in das Rhein. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 8, — versetzt. — Die Feuerwerks⸗Pr. Lts.: Stolze vom Art. Depot in Wesel, Hahn vom Art. Depot in Berlin, — zu Feuerwerks⸗Hauptleuten, — die Feuerwerks⸗Lts.: Ikier von der Fuß⸗Art. Schießschule, Schulz I. vom Art. Depot in Koblenz, — zu Feuerwerks⸗Pr. Lts., die Ober⸗Feuerwerker: Straeter vom Schleswig. Fuß⸗Art. Bat. Nr. 9, rothe vom Bad. Fuß⸗ Art. Bat. Nr. 14, — zu Feuerwerks⸗Lts., Fellbaum, Hauptm. von der 1. Ingen. Insp., zum Major, — befördert.
Im Beurlaubtenstande. Berlin, 29. März. Die Pr. Lts.: Bastian, Sturm von der Res. des Garde⸗Fuß⸗Art. Regts., Franz, Neugebauer von der Fuß⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Schweidnitz, — zu Hauptleuten, Hen rich, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Mainz, zum Lt. der Res. des Fuß⸗Art. Regts. General⸗Feldzeugmeister (Brandenburg.) Nr. 3, — befördert. Abschiedsbewilligungen. Im activen Heere. Hu⸗ bertusstock, 25. März 1892. Stach v. Goltzheim, Sec. Lt. vom Inf. Regt. von Borcke (4. Pomm.) Nr. 21, mit Pension der Ab⸗ schied bewilligt.
Berlin, 29. März 1892.
— — 9 —er⸗
Krummacher, Oberst von der Armee, in Genehmigung seines Abschiedsgesuche, als Gen. Major mit Pension zur Disp. gestellt. Wiesmann, Sec. Lt. à la suite des Fuß⸗Art. Regts. von Hindersin (Pomm.) Nr. 2, der Abschied be⸗ willigt. v. Krause, Oberst⸗Lt. a. D., zuletzt Commandeur des Drag. Regts. Freiherr von Derfflinger (Neumärk.) Nr. 3, unter g ferneren Tragen der Uniform
Ertheilung der Erlaubniß zum der Uni gestellt. Böhm, Major à la suite des Fuß⸗Art. von. (Sstpreuß Danzig als Oberst⸗Lt. 2. Vogt, Oberst⸗Lt. und Commandeur des Fuß⸗Art. 8 mit Pension und seiner bisherigen Uniform zur Disp. gestellt. den Res. Offizieren des Bats. übergetreten. Foth, Feuerwerks⸗ der Abschied bewilligt. Waitz, und der Regts.⸗Uniform der Abschied bewilligt; gleichzeitig com⸗ Im Beurlaubtenstande. Berlin, 29. März. Sparig,
des gedachten Regts., mit seiner Pension zur Disp. 1 1 Regts. von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1 und Art. Offizier vom Platz in als st⸗ mit Pension und seiner bisherigen Uniform der Abschied bewilligt. Regts. Nr. 10, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs, als Oberst Bloetticher, Sec. Lt. vom Bad. Fuß⸗Art. Bat. Nr. 14, ausgeschieden und zu Hauptm. von der 2. Art. Depot⸗Insp., als Feuerwerks⸗Major mit Pension und seiner bisherigen Uniform 1 Hauptm. und Comp. Chef vom Fuß⸗Art. Regt. General⸗ Feldzeugmeister (Brandenburg.) Nr. 3, als Major mit Pension missarisch zum inspicirenden Offizier der Gendarmerie in den Fürsten⸗ thümern Waldeck und Pyrmont bestellt. Sec. Lt. von der Fuß⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bez. Konitz, der Abschied bewilligt. 8 8
Kaiserliche Marine. Offiziere ꝛc. Ernennungen, Beförderungen, Ver⸗ setzungen. Berlin, 28. März. Valois, Contre⸗Admiral, unter Entbindung von der Stellung als Inspecteur der 2. Marine⸗Insp⸗, zum Inspecteur der 1. Marine⸗Insp., Mensing, Contre⸗Admiral, unter Entbindung von der Stellung als Inspecteur der 1. Marine⸗Inspection, zum Commandanten in Helgoland, Oldekop, Contre⸗Admiral, zum Inspecteur der 2. Marine⸗ Insp., Herbing, Capitän zur See, unter Entbindung von der Wahrnehmung der Geschäfte eines Commandanten in Helgoland, zum Art. Offizier vom Platz und Vorstand des Art. Depots in Geeste⸗ münde, ernannt. Lavaud, Corv. Capitän, Commandeur der 3. Matrosen⸗Art. Abtheil., von der Wahrnehmung der Geschäfte des Art. Offiziers vom Platz und Vorstandes des Art. Depots in Geeste⸗ ünde entbunden. 8 Berlin, 29. März. Müller, Pr. Lt. vom 2. See⸗Bat., ein Patent seiner Charge verliehen. Frhr. v. Bock, Lt. vom 3. See⸗Bat., behufs Uebertritts zur Armee, von der Marine⸗Inf. ausgeschieden. Tiehsen, Sec. Lt., bisher im 6. Thüring Inf. Regt. Nr. 95, mit seinem Patent bei der Marine⸗Inf., und zwar bei dem 2. See⸗Bat., angestellt. 8 Im Sanitäts⸗Corps. Berlin, 28. März. N. ws Bonte, Marine⸗Assist. Aerzte 1. Kl., zu überzähl. Marine⸗ Stabsärzten, Koch, Dr. Gudden, Dr. v. Förster, Marine⸗Assist. Aerzte 2. Kl., zu Marine⸗Assist. Aerzten 1. Kl., unter Vorbehalt der Patentirung, — befördert. Dr. v. Schab, Dr. Huber, Dr. Krä⸗ mer, Marine⸗Assist. Aerzte 1. Kl., ein Patent ihrer Charge erhalten. Dr. Graf v. Spee, Assist. Arzt 1. Kl. der Marine⸗Res. vom Land⸗ wehr⸗Bez. Kiel, zum Stabsarzt der Marine⸗Res. befördert.
— og —ee.
März. Nuszkowski,
Dr.
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
In einer Wegesache war von demjenigen, welchem seitens der Wegepolizeibehörde die Anordnung, den Weg zu bessern, zugegangen war, die Oeffentlichkeit des Weges bestritten. In der Berufungs⸗ instanz hatte der Verwaltungsrichter eine Feststellung darüber, daß eine Widmung des Weges für den öffentlichen Verkehr erfolgt sei überhaupt nicht getroffen, sich vielmehr im wesentlichen auf die Fest⸗ stellung der thatsächlich erfolgten ungehinderten Benutzung des Weges beschränkt und seinen Ausführungen den Satz vorausgeschickt: ‚die Entscheidung, ob ein Weg, ein öffentlicher ist oder nicht, ist eine Thatfrage. Das Königliche Ober⸗Verwaltun gsgericht IV. Senat hat in seinem Erkenntniß vom 4. Dezember 1891 (Nr. IV 1146) ausgesprochen, daß diese Auffassung über die rechtlichen Voraussetzungen für die Entscheidung der Frage der Oeffentlichkeit oder Nichtöffentlichkeit eines Weges den bestehenden 1uö“ nicht entspreche und jener wörtlich angeführte Satz rechtlich unhaltbar sei. Denn wenn Wege auch thatsächlich dem öffentlichen Verkehre dienten, so seien sie doch nur dann öffentliche, wenn sie von den Rechtsbetheiligten für diesen Verkehr bestimmt oder demselben gewidmet seien und ihm nicht kraft Privatrechts entzogen werden könnten. Ab⸗
esehen von den Fällen, in denen nachgewiesen werde, daß ein Weg von dem Träger der Wegebaulast mit Genehmigung oder auf Andringen der Polizeibehörde angelegt und so durch einen förmlichen Act für den öffentlichen Verkehr bestimmt sei, könne die Bestimmung eines solchen für diesen Verkehr auch stillschweigend geschehen; in diesem Falle liege es dem Verwaltungsrichter ob, auf Grundlage der gesammten in Betracht zu ziehenden thatsächlichen Verhältnisse nach Maßgabe jenes Rechtsgrundsates zu prüfen, ob aus den Umständen, unter welchen die Anlegung und Benutzung des Weges erfolgt sei, mit Sicherheit auf die Bestimmung desselben für den öffentlichen Verkehr und so auf die rechtliche Eigenschaft der Oeffentlichkeit geschlossen werden könne.
Statistik und Volkswirthschaft.
EE“ Zur Arbeiterbewegung.
Aus Leipzig schreibt die „Lpz. Ztg.“ über einen merk⸗ baren Rückgang der gewerkschaftlichen Bewegung: Wenn man die gewerkschaftliche Bewegung, soweit sie unter der Füfran der Socialdemokratie steht, nach dem überaus schwachen Besuch der gewerkschaftlichen Versammlungen und den unaus⸗ gesetzten Klagen der Vertrauensmänner zu beurtheilen hat, so ist sie
in einem fortwährenden Rückgang begriffen. er es vor, daß Versammlungen mit wichtiger und interessanter Tagesord⸗ nung, die in früheren Jahren viele Hunderte von Berufsangehörigen angelockt hätte,
In jeder Woche kommt
wegen mangelnder Zuhörerschaft gar nicht abgehalten
kleidungsindustrie zum Opfer gefallen und dieses Schicksal häte am Dienstag fast die Versammlung der in Buchbindereient Notenstechereien, Gravir⸗ und Ciseliranstalten, sowie i den verwandten Berufszweigen beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen etheilt. Es waren kaum 100 Personen erschienen. Aus dem über
[berstädter Congreß erstatteten Bericht erwähnen wir, die Gründung eines industriellen Centralverbandes für die grap ischen Gewerbe an dem Widerspruch der Buchdrucker, die ihren Sonder⸗ Verband noch nicht aufgeben wollten, gescheitert und nur die Bildun eines Cartells der verwandten Berufe gelungenzist. ing Es wurde wieder der Wunsch geäußert, daß die Gewerkschafts⸗ bewegung neben der politischen ihrer Bedeutung entsprechend mehr gewürdigt werden möchte. . In Hanau legten, wie der „Vorwärts“ berichtet, die Stein⸗ drucker und Lithographen der Firma Heinrich und August Brüning, chromolithographische Kunstanstalt, am 26. d. M. die Arbeit nieder. Grund hierzu soll die „Maßregelung eines Collegen“ des Bevollmächtigten der Zahlstelle Hanau, gewesen sein. Der „Frkf. Ztg.“ zufolge soll die Mehrzahl der ausständigen Lithographen, junge ünverheirathete Leute, die Stadt bereits verlassen haben. 8 In Frankfurt a. M. haben nach dem „Vorwärts“ die Damenschneider der Firma Jureit die Arbeit niedergelegt. Hier in Berlin beschäftigte sich eine öffentliche Versammlung der Schneider und Schneiderinnen am Dienstag mit den Ver⸗ hältnissen in den Werkstätten der Friedrichsstadt. Man war durchweg der Ansicht, daß die neue Gewerbeordnung in vielen dieser Werkstätten gründlich Auskehr halten werde, weil sie in Bezug auf Raum, Luft und Licht den gesetzlichen Anforderungen nicht genügten. Schneider Timm bemerkte nach dem Bericht der „Voss. Ztg.“, daß ein Beamter der Gewerbe⸗Inspection darum ersucht habe, ihm die Werkstätten namhaft zu machen, die mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht im Einklang ständen; es werde streng nach dem Gesetz verfahren werden. Schneider Teterow be⸗ zeichnete die neue Gewerbe⸗Ordnung als ungenügend. Wenn man gegen die ungesunden Werkstätten gesetzlich vorgehe, sei zu befürchten, daß die Fabrikanten ihre Arbeitsräume schließen und die Arbeiten ihren Arbeitern mit ins Haus geben würden. Das Gesetz müßte sich mithin auch auf die Hausindustrie erstrecken. Schließlich wurde eine Resolution im Sinne der Redner angenommen. — Eine Lohnbewegung der Drahtarbeiter in Berlin steht bevor. Die Forderungen sind tägliche neunstündige Arbeitszeit und 45 ₰ Stundenlohn. Aus St. Gallen „N. Zürch. Ztg.“ Delegirtenversammlung des Stickereiverbandes Das Central⸗Comité wurde bestellt aus fünf Kaufleuten, vier Fabrikanten und fünf Einzelstickern; der Präsident Hart⸗ mann wurde einstimmig bestätigt. Die Urabstimmung über Auflösung oder Fortbestand des Verbandes wurde ein⸗ stimmig auf den 1. Mai festgesetzt. Die Delegirtenversammlung he⸗ schloß nach sehr ernster Discussion mit großer Mehrheit, in der Ab⸗ stimmung für die Erhaltung des Verbandes einzutreten. 1
Aus Verviers schreibt man der „Köln. Ztg.“”: Sämmtliche
Weber der großen Tuchfabrik von Fabry⸗Henrion in Dison legten die Arbeit nieder, weil ihr Wochenlohn, der bisher noch durch⸗ schnittlich 26 Fr. betrug, um 2 Fr. gekürzt werden sollte. Die Aus⸗ ständigen werden die Arbeitseinstellung schwer bereuen, da gerade in dieser Fabrik bisher noch die höchsten Löhne im ganzen Arrondisse⸗ ment Verviers bezahlt wurden und es in den übrigen Webereien derart an Aufträgen mangelt, daß an die Annahme neuer Arbeiter nicht gedacht werden kann.
Der Gewerkverein der Bergleute von Durham hatte eine namentliche Abstimmung darüber angeordnet, ob der Strike fortgesetzt werden solle. Wie nun der „Frkf. Ztg.“ aus London telegraphirt wird, ist ein Antrag, mit den Grubenbesitzern Verhand⸗ lungen anzuknüpfen, mit erdrückender Mehrheit verworfen worden. Ferner wird dem Blatte berichtet, es sei begründete Aussicht vor⸗ handen, daß der drohende Ausstand der Bergwerks⸗Maschi⸗ nisten in Wales durch einen Vergleich werde abgewendet werden.
8
—
wird der
Hdos
über die gemeldet:
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks
an der Ruhr und in Oberschlesien.
An der Ruhr sind am 30. d. M. gestellt 9117, nicht recht⸗ eirig gestellt keine Wagen. 3 88 Oberschlesien sind am 29. d. M. gestellt 3071, nickt rechtzeitig gestellt keine Wagen. “
Zwangsversteigerungen. Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin standen am 30. März 1892 die nachverzeichneten Grundstücke zur Versteigerung⸗ Schlegelstr. 8, der Ww. Bertha Cantini gehörig; Nutzungswerth ℳ; Mindestgebot 900 ℳ; Ersteher wurde der Kaufmann Nathan Goldstein, Linienstr. 145, für das Meistgebot vo 153 000 ℳ, Chorinerstraße 63, dem Zimmermeister F. W. Schneider, hier, gehörig; Mindestgebot 202 250 ℳ; für das Meistgebot von 202 300 ℳ wurde der
—02
783
Leopold Moses, Auguststraße 36, Ersteher. — Waßmannstraße 574 den Maurermeistern Ed. Scheuer und Wilh. Günther gehörig Mindestgebot 76 740 ℳ; der Fabrikant Alb. Schellenberg Weinmeisterstraße 9, bot 112 000 ℳ und ließ behufs Weitercedirun des Grundstücks den Zuschlag aussetzen. Das „Gewerbeblatt für das Großherzogthum Hessen, Zeitschrift des Landesgewerbvereins“, hat in der Nr. 13 vom April 1892 folgenden Inhalt: Bekanntmachung, betr. die Correspor denz der Mitglieder des Landesgewerbvereins mit der Großh. Centrab⸗ stelle für die Gewerbe und den Landesgewerbverein. — Der neu⸗ Gebrauchsmusterschutz, seine Erlangung und seine Wirkung. — Sum⸗ marische Uebersicht des Vermögenstandes der Eckhardt⸗Stiftung am Schlusse des Jahres 1891. — Nus den Ortsgewerbvereinen. Diebur Nidda. Worms. Verschiedene Mittheilungen. Edison’s Phonc graphenmasse. Weißbinder⸗, Maler⸗ und Lackirer⸗Innung zu Darn stadt. Das einfachste Verfahren zum Biegen von Zinkrohren. W kann man Schuhwerk wasserdicht machen? “ — Der Aufsichtsrath des Stettiner „Vulkan“⸗ hat beschlosser der Generalversammlung die Vertheilung einer Dividende von 9 % für alle Actien pro 1891 sowie Abschreibungen und Zurückstellungen im Betrage von 600 000 ℳ zur Genehmigung vorzuschlagen. 8 Leipzig, 30. März. (W. T. B.) Kammzug⸗Termirn⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. per April 3,40 ℳ., per Mai 3,40 ℳ, per Jun 3,42 ½ ℳ, per Juli 3,45 ℳ, per August 3,47 ℳ per September 3,47 ½ ℳ, per Oktober 3 50 ℳ, per November 3,50 ℳ, ver Dezember 3,50 ℳ, per Januar 3,50 ℳ, per Februar 3,50 ℳ 00 000 kg. . 30. März. (W. T. B.) In der Generalversammlun des Wiener Bankvereins wurden sämmtliche Anträge, darunte eine Vertheilung einer Dividende von 7 Fl. und die Uebertragung vor 374 081 Fl. auf die neue Rechnung genehmigt. 8 8 Prag, 30. März. (W. T. B.) Die Generalversammlung des Böhmischen Unionbank genehmigte die vorgelegten Anträg⸗ darunter die siebenprocentige Dividende und den Vortrag auf neus Rechnung im Betrage von 33 842 Fl. Die Umsätze des abgelaufenen Geschäftsjahres haben um 208 Millionen 8b zugenommen.. London, 30. März. (W. T. B.) Wollauction. ebh Betheiligung, Preise unverändert. An der Küste 3 Weizenladungen angeboten. 8 New⸗York, 30. März. (W. T. B.) Die Börse war anfangs weichend, später fest. Der Schluß war lustlos. Der Umsaß Stück. Der Silbervorrath wir⸗ Die Silberverkäufe betru
der Actien betrug 270 000 auf 3 100 000 Unzen chätzt. 116 000 Unzen.
8*
werden. Diesem Schicksal sind in den letzten Tagen zwei Versamm⸗
des Fuß⸗Art. Regts. von Dieskau (Schles.) dieser Depot⸗Insp., — ernannt. Köttschau,
Port. Fähnr. vom Fuß⸗
lungen der Schneider, sowie der Arbeiter der gesammten Be⸗
1
Deutschen
inzeiger und Königlich Preußischen
Berlin,
207. Situng vom Mittwoch, 30. März, 12 Uhr.
Am Tische des Bundesraths die Staatssecretäre Dr. von Boetticher, Freiherr von Maltzahn und Freiherr von Marschall sowie der Königlich preußische Kriegs⸗ Minister von Kaltenborn. 2
In der zweiten Berathung der Uebersicht der Ausg aben und Einnahmen für 1890/91 werden die Etatsüberschreitungen und außeretatsmäßigen Ausgaben (30 928 761 ℳ) ohne De⸗ batte vorläufig genehmigt.
Die von den Abgg. Möller u. Gen. eingebrachte Novelle um Unfaltversicherungsgesetz wird in zweiter Lesung ohne
iscussion auf Grund eines Antrags der Abgg. Möller (nl.),
Rösicke (b. k. F.), Schrader (dfr.), Freiherr von Stumm (Rp.), Wichmann (cons.) und Hitze (Centr.) in folgender Fassung an⸗ genommen: “] § 1. Der § 87 Abs. 4 des EEö erhält
im ersten Satze, und der § 95 Abs. 5 des Gesetzes, betr. die Unfall⸗ und 111“ der in land⸗ und forstwirthschaftlichen Be⸗ trieben beschäftigten Personen, erhält im zweiten Satze folgende Fassung: „Für die nichtständigen Mitglieder des Reichs⸗Ver⸗ sicherungsamts sind in der gleichen Weise nach Bedürfniß Stell⸗ vertreter zu bestellen, welche die Mitglieder in Behinderungsfällen zu vertreten haben ..
§ 2. Dieses Gesetz tritt mit der Wirkung vom 1. Oktober 1891 ab in Kraft. (Es erhält also rückwirkende Kraft.) 8
Es folgt die zweite Berathung des Gesetzentwurfs über den BeSeae in Elsaß⸗Lothringen. Die 26. Commission hat den Gesetzentwurf abgelehnt und statt des⸗ selben folgendes Gesetz zur Annahme vorgeschlagen: Gesetz, betreffend die Vorbereitung des Kriegszustandes
in Elfaß⸗Lothringen: Bis zum Erlaß eines für das gesammte
Reichsgebiet geltenden Gesetzes über den Kriegszustand gelten für
Elsaß⸗Lothringen folgende, mit dem Tage ihrer Verkündigung in
Kraft tretende Bestimmungen: Für den Fall eines Krieges oder
im Fall eines unmittelbar drohenden feindlichen Angriffs kann jeder
mindestens in der Dienststellung eines Stabsoffiziers befindliche
oberste Militär⸗Befehlshaber zum Zweck der Vertheidigung in dem ihm unterstellten Ort oder Landestheil vorläufig bis zu der unver⸗ üüglich einzuholenden Entscheidung des Kaisers über die Verhängung des Kriegszustandes die Ausübung der vollziehenden Gewalt über⸗ nehmen. Die Uebernahme der vollziehenden Gewalt erfolgt durch
Erklärung des obersten Militär⸗Befehlshabers gegenüber der
Civilverwaltungsbehörde des betreffenden Orts oder Landestheils.
Diese Erklärung ist in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt zu machen.
Die Civilverwaltungs⸗ und Gemeindebehörden haben den Anord⸗
nungen und Aufträgen der Militär⸗Befehlshaber Folge zu leisten.
Für ihre Anordnungen und Aufträge sind die betreffenden Militär⸗
Befehlshaber persönlich verantwortlich. Ueber die getroffenen Ver⸗
fügungen muß dem Bundesrath und dem Reichstag sofort, be⸗
siehungsweise bei ihrem nächsten Zusammentreten Rechnung gegeben werden.
Referent Abg. Gröber (Centr.): Der von der Commission vorgeschlagene Gesetzentwurf beschränke sich auf eine Regelung der Frage für den Kriegsfall; für Friedenszeiten habe das Bedürfniß einer gesetzlichen Regelung seitens der verbündeten Regierungen nicht nach⸗ gewiesen werden können. Die Commission habe kein Präjudiz schaffen wollen für ein allgemeines später zu erlassendes Reichsgesetz. Sie habe für Elsaß⸗Lothringen kein Specialgesetz schaffen wollen, welches die Bestimmungen des preußischen Gesetzes von 1851 noch verschärfe. Es seien in der Commission zwei Gesetzentwürfe vorgeschlagen worden, von denen der eine schließlich mit allen gegen eine Stimme angenommen worden sei. Die Militärverwaltung habe sich mit dem Vorschlage der Commission einverstanden erklärt, der das militärische Interesse wahre, den Stachel beseitige, den die elsässische Bevölkerung mit Recht in der früheren Vorlage zu finden geglaubt habe, und kein Präjudiz für ein allgemeines Gesetz über den Kriegs⸗ zustand in ganz Deutschland bilde.
Königlich preußischer Kriegs⸗Minister von Kaltenborn: Meine Herren! Die Vorlage der verbündeten Regierungen hat in der Commission Widerstand gefunden, und die Commission hat N 2 8 8 Veranlassung genommen, Ihnen einen neuen Entwurf vorzulegen. Die Gründe für diese Differenzen sind ausführlich dargelegt von dem Herrn Referenten, sodaß ich wohl nicht weiter darauf einzu⸗ gehen brauche. Die Differenzen haben aber im wesentlichen nur be⸗ standen in den Anschaungen über die Art und Weise der Gesetzgebung; über das Ziel selber hat ein Einverständniß sehr bald gewonnen werden können, und die Commissionsberathungen haben die Vorlage, welche aus der Commission hervorgegangen ist, wohl als einen Beweis erbracht einer einmüthigen Vaterlandsliebe, in der man bemüht ge⸗ wesen ist, den Anforderungen, die die Militärverwaltung durchaus zu stellen genöthigt ist, gerecht zu werden. (Bravoy! rechts und im Centrum.) Mit ganz besonderer Freude dürfte es wohl uns und das Haus erfüllen, daß auch die Vertreter von Elsaß⸗ Lothringen in freudigster Weise in dieses Einverständniß eingestmmt haben. (Bravo! rechts und im Centrum.) Ich enthalte mich, den Werth dieser Kundgebung dadurch abzu⸗ schwächen, daß ich noch Bemerkungen oder gar Bemängelungen an die Vorlage knüpfe. Die Armeeverwaltung ist im stande, mit dem aus⸗ kommen zu können, was der Entwurf bietet, und ich bin daher in der Lage, hier erklären zu können, daß, falls das hohe Haus den Entwurf der Commission annehmen wird, ich die verbündeten Regierungen ditten kann, dem Antrage zuzustimmen. (Bravo! rechts und im Centrum.)
a Abg. Pr. Petri (nl.): Bei der ersten Berathung habe er er⸗ naͤren müssen, daß die Vorlage in Elsaß⸗Lothringen eine tiefe Ver⸗ dimmung hervorgerufen habe und daß die dortige Bevölkerung in derselben ein gegen ü- gerichtetes unverdientes, wenn auch von der siegierung nicht gewolltes Mißtrauensvotum erblicke. Die Sachlage babe sich seitdem in erfreulicher Weise wesentlich verändert. Dankbar verde anerkannt, daß man aus dem Gesetzentwurf alles entfernt habe, 8 geeignet gewesen sei, ihm den Charakter eines unzeitgemäßen 1 eacenehee. zu verleihen. Von Belagerungszustand in Friedens⸗ Stten, von Einsetzung von Kriegsgerichten sei keine Rede mehr. Obwohl schon nach jetzigem Reichs⸗ und Landesrecht zur Genüge dafür gesorgt sei, daß in Elsaß⸗Lothringen, wenn nöthig, der Belagerunss⸗ zustand rechtzeitig verhängt werde, so habe er doch absolut keinen An⸗ 8 sich gegen den jetzigen Entwurf 8 Er wahre das it itärische Interesse, ohne die bürgerliche Freiheit zu beein⸗ trächtigen. Allerdings sei darin gesagt, daß auch schon vor der
Donnerstag, den 31. M
Staat
—₰
erklären (Beifall),
niemals zur Anwendung kommen möge. (Beifall.) Früchte bringen. werden, daß, wenn
vom Reichstage man berechtigte Wünsche
vorbringe, und auch von
ordnungsliebende sei, die keinen höheren Wunsch habe, als Segnungen des Friedens auf alle Zeit theilhaftig zu sein,
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Pflichten erfüllen, sie wollten treu und
zweiter Ordnung,
Elsaß⸗Lothringen, und das solle er auch in Zukunft bleiben. „Abg. Delles (b. k. F.): Er erkenne sehr gern an, gewichtigen Bedenken, welche er in der Commissionsberathun gesprochen b Doch hätte man besser gethan, die Schaffung eines allg Gesetzes für das ganze Reich abzuwarten.
gegen die Bevölkerung von Elsaß⸗Lothringen bedeuten solle. die Regierung mit den Elsaß⸗Lothringern zufrieden, so erneuere Bitte, sie möge die ständen, so bald wie möglich beseitigen. Er denke, 20 Ja ihn auskommen und sich dadurch freudigen Dank erwerben. Abg. Hickel (Soc.): Er werde gegen den Entwurf de mission stimmen, schon deshalb, S allein bestimmt sei. Sei man wesen, was aus Berlin komme, hervorrufen müssen, als wenn
dort schon mißtrauisch gegen
2
ein Krieg in Sicht sei.
und Muthlosigkeit hervorzurufen.
5 9
hätten. Zu einem solchen Gesetz könne er seine Hand nicht
den Entwurf gestimmt habe.
angenommen.
Nach der Vorlage - strategischen Eisenba
für 1892/93. Ausbau von
oll für den Neu⸗ hnlinien ein Credi
9 643 400 ℳ im Extraordinarium 1892/93 eingestellt werden soll. Referent Abg. Dr. Hammacher (nl.): Die Commission die unveränderte Genehmigung des achtrags⸗Etats vor. Bedenken, daß dieser so schwerwiegende tage erst in letzter Stunde zugegangen sei, sei durch die Re
des
Jahren ebenso verfahren sei, Etats dann auch stets bewilligt haͤbe, 1 mit den Einzelstaaten Preußen und Baden die Vorlage bis je
bahnen und ihre schleunige Inangriffnahme im Interesse der fähigkeit Deutschlands nothwendig seien. Unter diesen Um habe die Commission auch dadurch, daß die Verhandlungen mit noch nicht abgeschlossen seien, in ihrem zustimmenden Votun beirrt werden können, da sie zu einem befriedigenden Ergebniß führen würden.
Zukunft möglichst frühzeitig vorzulegen.
Abg. Fritzen (Düsseldorf) (Centr.): der Vorlage im Interesse der Wehrhaftigkeit des Ueberzeugung von ihrer Nothwendigkeit bei; aber er müsse erinnern, daß die Schuldenlast des Reichs, um neue 32
22
Das Centrum
4 nicht einem wirthschaftlichen
Uebrigens seien wenigstens rechtzeitig
Reichsschuld, wenn man gang entgegengehen solle. ganz zu vermeiden oder müßten werden.
eing
von 8—9 Millionen, die durch diesen würden. Abg. Hug (Centr.): Die in Baden nach der Vorlage derten also nicht das wirthschaftliche Interesse Badens, sondern sogar den vorhandenen Bahnen Abbruch. Daher sollte bei den
benden Verhandlungen Baden möglichst milde und rücksichtsv
einmal die Zinsen des Anlagekapitals) und Baden ohnehin schwere Lasten durch die strategischen Bahnen aufgebürdet seien. Abg. Hahn (cons.): Die Anregung betreffs der A zum Schutz des Reiches jährlich neue Anleihen aufnehmen
Schaden der Gesammtheit.
festigt worden, seine wirthschaftliche Entwicklung habe durch Festungscharakter sehr leiden müssen, neulich der Staatssecretär Dr. von Boetticher gesprochen
dem militärischen Bedürfniß im Falle eines Krieges entsprechen Der Nachtrags⸗Etat wird darauf angenommen.
eines Gesetzes, betreffend den Verkehr mit Wein, haltigen und weinähnlichen Getränken.
berger (dfr.)
förmlichen Kriegserklärung bei einem drohenden feindlichen Angriff
as Gesetz zur Anwendung gebracht werden könne; er glaube aber,
den Antrag wieder eingebracht, wonach in § 7, Ziffer 2:
;m und a den verbündeten Regierungen ge⸗
würdigt und berücksichtigt würden. (Beifall). Andererseits werde in
ganz Deutschland die Auffassung hoffentlich immer mehr zur Geltung
gelangen, daß die elsaß⸗lothringische — eine ruhige und a
für sie Ausnahmegesetze und schroffe Maßregeln nicht nur unnöthig und untauglich, sondern geradezu in hohem Maße schadenbringend seien. Die Elsaß⸗Lothringer wollten ja gewissenhaft alle bürgerlichen erf sie n est zu Kaiser und Rei stehen (Beifall) und mitarbeiten zur Erreichung aller liser un . 8 denen die deutsche Nation berufen sei, aber sie wollten auch die gleichen Rechte haben, wie alle anderen Deutschen; sie wollten nicht Deutsche zn dnung, sondern gleichberechtigte Bürger des einen großen Vaterlandes sein. (Beifall.) Gleiches Volk und gleiches Gesetz, gleiche Pflichten und gleiche Rechte, das sei der politische Wahlspruch in (Beifall.)
habe, der neuen Vorlage gegenüber nicht mehr be — da sch, ten. Besonders befriedigt habe ihn die Erklärung der Regierung, daß das Gesetz kein Mißtrauen Sei aber Ausnahmegesetze, unter welchen sie noch heute
Ausnahmezustandes seien genug, und die Regierung würde auch ohne
weil das Gesetz für Elsaß⸗Lothringen so habe diese Vorlage die Stimmung b sse n Schon dies genüge, um bei der Bevölkerung in Elsaß⸗Lothringen Beunruhigung nd Muthlosigk 9 Die Elsaß⸗Lothringer bekämen mit diesem Gesetz ein neues Ausnahmegesetz zu denjenigen, welche sie schon und er sei daher in der Commission der einzige gewesen, der gegen
Die Vorlage wird darauf in der Fassung der Commission
Es folgt die zweite Berathung des Nachtrags⸗Etats
32 234 440 ℳ bewilligt werden, wovon die erste Rate mit Militär⸗Etats für
2 * Nachtrags⸗Etat dem Reichs⸗ zum Schweigen gebracht durch den Hinweis darauf, daß in früheren daß der Reichstag die Nachtrags⸗ und daß die Verhandlungen
zögert hätten. Zuͤgleich sei nachgewiesen worden, daß die geforderten Eisen⸗
das volle Vertrauen habe, daß sie 1 führen — Man habe aber dabei der Regierung den Wunsch ausgedrückt, die Nachtrags⸗Etats in
Reichs aus voller ß chuld 32 Millionen vermehrt, bald 2 Milliarden erreicht haben werde und einzig und allein die Schultern der Steuerzahler belaste, ohne daß ihr, wie in einigen Einzelstaaten, ein eigener Besitz von Domänen und Forsten gegenüberstehe. Dieser Zustand mahne dringend zur Amortisation der t Nieder⸗ Nachtrags⸗ Hätte man diesen früher gekannt, so hätte man im Haupt⸗
Etat ganz andere Abstriche gemacht, als die mühsam durchgesetzten Nachtrags⸗Etat illusorisch
errichtenden Eisenbahnen berührten weder Karlsruhe noch Rastatt, för⸗
handelt werden, da seine eigenen eisenbahnwirthschaftlichen Verhältnisse sehr ungünstig seien (die Einnahmen aus den Eisenbahnen deckten nicht
sation der Reichsschuld sei dankenswerth, aber verfrüht, da man Baden verdiene heas alle Rücksicht, aber nicht auf Kosten und zum
Abg. Lender (Centr.): Er bitte, diese Rücksicht namentlich Rastatt zukommen zu lassen. Vor wenigen Jahren sei es erst ent⸗
e. und aus diesen Gründen empfehle er es dem dankerfüllten Herzen des Bundesraths, von dem umsomehr, als die Tracirung der Bahn in der Nähe Rastatts auch Das Haus geht über zur dritten Berathung des Entwurfs
Zu den Beschlüssen zweiter Lesung hat Abg. Dr. Bam⸗
daß dieser Fall unter keinen Umständen eintreten werde, da ein feind⸗ licher Angriff vor der förmlichen Kriegserklärung geradezu völker⸗ rechtswidrig sein würde. Ferner sei garantirt worden, daß nur ein höherer Offizier die vollziehende Gewalt übernehmen und keine außer⸗ ewöhnlichen, über die Civilbehörden hinausgehenden Befugnisse ausüben önne. Mit dieser Lösung der Frage könnten die Elsässer sich zufrieden klären (Beif und er wünsche nur, daß die Voraussetzungen des Gesetzes niemals zutreffen und das Gesetz in Folge dessen auch ve Und so werde die Berathung dieser Vorlage nach seiner Ueberzeugung nur * In Elsaß⸗Lothringen werde die Zuversicht befestigt
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Gefängniß bis zu 6 Monaten und mit Geldstrafe bis zu 1500 ℳ oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer wissentlich Wein, welcher einen Zusatz der in § 3, Ziffer 4 bezeichneten Art erhalten hat (Zusatz von Zucker), unter Bezeichnungen feilhält oder verkauft, welche die Annahme hervorzurufen geeignet sind, daß ein derartiger Zusatz nicht gemacht ist,“ die gesperrten Worte lauten sollen: „welche besagen“. Ferner beantragen Spahn und Gröber: ie Zulassung von Zuckerwasser als Zusatz ohne Deeclarationspflicht nur unter der Bedingung zu gestatten, wenn der Zusatz wässeriger Zuckerlösung vor dem 1. Februar des der Weinlese folgenden Jahres bewirkt ist. EFndlich beantragt Abg. Lender (Centr.) die Declarationspflicht für den Zusatz von Zucker und wässeriger Zuckerlösfung und die ent⸗ sprechende Strafandrohung, sowie die Wiederaufnahme des Zusatzes von Wasser und Sprit (Mouillage) unter die mit Strafen des Nahrungsmittelgesetzes bedrohten Verfälschungen. Abg. Dr. Bamberger (dfr.): Heute wieder mit Anträgen gekommen. Er könne nicht hoffen, sie zu widerlegen und wehre sich nur dagegen, daß sie die Nicht⸗ puristen als Advocaten der Fälschung und Untreue darstellten Sie ständen auf demselben Boden wie sie, wollten nur, daß dem Wein ein Zusatz gegeben werde, welcher seine Genußfähigkeit erhöhe. Das thäten sie im Interesse der Consumenten um so mehr, als die zu theure Bezahlung des so behandelten Weins durch die Concur⸗ renz verhindert werde. Er meine, wenn die absolute Wahrheit überall gesagt werden sollte, so würde die Welt keine Stunde mehr bestehen. Warum verlange man z. B. die absolute Wahrheit nicht bei dem dem Weine so nahe verwandten Cognac? Warum gebe man nicht ein Gesetz, welches es verbiete, pfälzer Cigarren als echte zu bezeichnen? Auch beim Kaffee kämen vielfach Zusätze straflos vor, warum nun gerade beim Wein absoluter Purismus? Warum den Consumen⸗ ten mit Gewalt aus seinem Wahn reißen, daß er unverfälschten Wein trinke? Im besonderen wünsche er nicht, daß der Declaration zwang, den man principaliter aus dem Gesetz ausschließen wolle, durch eine Bestimmung des § 7 indirect wieder eingeführt werde. Die Ge⸗ setzgebung Frankreichs, Spaniens, Portugals und Ungarns, als der hauptsächlich weinproducirenden Länder, kenne eine solche Be⸗ stimmung nicht, und da Deutschland nur im ganzen drei Millionen Hektoliter Wein producire, Frankreich allein 36 Millionen und dabei
die- Abgeordneten vom Centrum
seien die Puristen
in einem Jahre 33 Millionen Kilogramm Zucker verbrauche, würde man die deutschen Weinhändler der Concurrenz mit diesen auslän⸗ dischen Producenten wehrlos gegenüberstellen. Schon aus Rücksicht auf die deutschen, einen kleinen Wein producirenden Winzer sollte man diese Bestimmung nicht ins Gesetz bringen.
Abg. Graf Adelmann (Centr.): Die Vorlage sei ein Com⸗ promiß, bei dem der Weinhändler das gute, der Consument das schlechte Geschäft mache. Er vertrete den Standpunkt, daß man dem Wein zusetzen könne, was man wolle, aber diesen Zusatz auch namhaft machen solle; ihm scheine dieser Standpunkt der einzig haltbare und consequente zu sein. Für den Declarationszwang habe sich 1887/88 die überwiegende Mehrheit der an den Reichstag gelangten ausgesprochen, die Winzerpetitionen hätten damals viele Tausende von Unterschriften erhalten. Man könne doch dem Consumenten nicht zumuthen, Zuckerwasser als Wein theuer zu bezahlen; das würde aber die Folge sein, da die Verlängerung ins Unendliche fortgesetzt werden könne. Mit der Declarationspflicht würde auch das geheimnißvolle Versteckspielen mit der sogenannten Kellerbehandlung aufhören müssen. Das Vertrauen in das Wein⸗ geschäft müsse wenn man das Zuckern legalisire.
Abg. Dr. von Cuny (nl.): Die gesetzliche Regelung der Wein⸗ frage, wie der Entwurf sie anstrebe, liege nicht bloß im Interesse des Weinhandels, sondern auch eines großen Theils der Weinproducenten. Die Zahl der Weinbaudistrikte sei sehr groß, in denen ein Wein wachse, der ohne Verbesserung nicht trinkbar sei. Das Verlangen, die Verpflich⸗ tung zur Declaration auch in dem Falle auszusprechen, wo eine bezügliche Frage gar nicht an den Verkäufer gerichtet werde, halte er für eine durch nichts gerechtfertigte Schädigung des Verkäufers. Er empfehle die Annahme der Beschlüsse zweiter Lesung.
Abg. Dr. Bürklin (nl.): Er sei heute überzeugt, daß die Declarationspflicht unausführbar sei. Die Vorurtheile des Publi⸗ kums gegen die Declarationspflicht seien nicht zu überwinden; den Vortheil dabei habe bisher nur der unreelle Mann gehabt. Das werde nach der Annahme der Vorlage anders werden. Ganz preisgegeben sei ja der Declarationszwang keineswegs; § 4 stelle eine große Anzahl von besonderen Manipulationen unter den Zwang. Dieser Gesetzentwurf sei ein schwer errungenes Compromiß zwi⸗ schen den Freunden und Gegnern des Declarationszwanges. Eine Uebereilung habe bei diesem Gesetz wahrlich nicht statt⸗ gefunden. Aber die inzwischen abgeschlossenen Handelsverträage mit den weinexportirenden Staaten nöthigten, dieses Gesetz noch in dieser Session fertig zu machen. Durch den erleichterten Import ausländischer Weine werde der Geschmack des Publi⸗ kums an süße Weine mehr und mehr gewöhnt werden. Der deutsche Producent müsse in der Lage sein, dieser veränderten Geschmacksrichtung ebenfalls Rechnung zu tragen, sonst bleibe er mit seinen Producten einigermaßen sitzen. Im einzelnen empfehle er nur den Antrag Bamberger, der thatsächlich eine Verbesserung der Vorlage sei; wenn aber der Abg. Dr. Bamberger seine Zustimmung zu dem ganzen Gesetz von der Annahme dieser Abänderung abhängig mache, so gehe das entschieden zu weit.
Abg. von Grand⸗Ry (Centr.) spricht sich für die Beschlüsse zweiter Lesung aus. 1 Abg. Liebermann von Sonnenberg (b. k. F.) erklärt sich für den Declarationszwang im Interesse der kleinen Winzer, welche weitaus die Mehrheit bildeten gegenüber der kleineren Zahl der Weinhändler. Ohne Declarationszwang oder ohne die Anträge Lender würden die kleinen Winzer und der Export, sowie auch die Rücksicht auf die Moral geschädigt werden. Gehe dieses Gesetz ohne Deeclarations zwang durch, so werde man annehmen, daß aus Bingen⸗Alzey nur noch verzuckerter Wein komme. Ob dieses dem Ansehen des dortigen Weines nützen werde, lasse er dahingestellt, aber auch der Weinexport nach dem Auslande würde geschädigt werden. Denn im Auslande würde sich die Meinung verbreiten, daß man von hier nur verzuckerte Weine bekomme. Man habe doch Margarine von Kunstbutter unter⸗ schieden, warum nicht auch beim Wein einen Unterschied zwischen Naturwein und gezuckertem Wein machen?
Damit schließt die Generaldebatte.
In der Specialdebatte werden die §§ 1—2 unverändert angenommen. 1 8 8
Zum § 3 befürwortet Abg. Spahn (Centr.) seinen oben mitgetheilten Antrag.
Director des Kaiserlichen Gesundheits⸗Amts Köhler: Die Regie⸗ rungen und das Haus seien einig in dem Bestreben, die ehrliche Production
zu schützen und zu fördern, nur gingen die Meinungen darüber aus⸗ einander, wie dieses Ziel am besten zu “ sei. Die Anträge aus dem Hause schienen ihm nicht den richtigen Weg zu gehen. In vielen Fällen bleibe den Producenten nichts anderes übrig, als den Wein durch Zusatz von Zucker und Wasser zu verbessern, um ihn genießbar zu machen. Gegen einen zu starken Zusatz habe man in den ver⸗
schiedenen Theilen Deutschlands verschiedene Strafbestimmungen; die