1892 / 79 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 31 Mar 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Daniel Schmul nach dem Atteste vom 26. Sep⸗ tember 1833 von den Kaufgeldern des ihm unterm 15. Februar 1830 adjudicirten Grundstücks Margonin Nr. 107 verschuldet und die bei Schließung der Grundacten von dem Grundstück Margonin Nr. 107 und Zuschreibung desselben als Zubehör zu Margonin Nr. 106 hierher am 2. November 1890 übertragen worden sind, zufolge Verfügung vom 12. Mai 1834 eingetragen. Nach Inhalt der Grundacten von Mar⸗ gonin Nr. 107 stehen diese Verzugszinsen dem Generalpächter Dumke zu Samotschin zu, da der⸗ selbe bei Subhastation des Grundstücks Margonin Nr. 107 mit seiner unter Nr. 1 Abth. III. ein⸗ getragen gewesenen Forderung fast ganz ausge⸗ fallen ist. 1—

Die Post ist angeblich getilgt und soll im Grund⸗ buche gelöscht werden. 8 8

Auf Antrag des Grundstückseigenthümers Gast⸗ wirths Hermann Wolff zu Margonin werden des⸗ halb der Inhaber der Forderung oder seine Rechts⸗ nachfolger aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf die Post spätestens im Aufgebotstermine am 13. Juli 1892, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigen⸗ falls sie mit ihren Ansprüchen auf die Post werden ausgeschlossen werden. b Margonin, den 22. März 1822.

Königliches Amtsgericht.

[78 647] Aufgebot.

Behufs Eintragung als Eigenthümer im Grund⸗ buche hat der Colon Christian Roldfing, früher Nr. 6 in Todtenhausen, jetzt zu Klein⸗Offenseth, Kreis Pinneberg, in Holstein das Aufgebot der Parzelle 46 Fl. 27 Gemeinde Todtenhausen, am Thorenfelde, Acker 34,74 a groß, 3,40 Thlr. Reinertrag (bisher eingetragen im Grundbuch Todtenhausen Bd. I. Fol. 39 auf den Namen von Colon Wohlrath Rathert Nr. 78 zu Todtenhausen und Neubauer Johann Rathert Nr. 67 zu Tcodtenhausen) beantragt. Es werden daher alle, welche das Eigenthum am genannten Grundstücke bean⸗ spruchen, aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens in dem auf den 11. Juli 1892, Vorm. 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anbe⸗ raumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Eigenthumsansprüchen 1nc hsstr⸗ werden und der Antragsteller im Grundbuche als Eigenthümer eingetragen wird.

Petershagen, 25. März 1892. Königliches Amtsgericht

78 641 L.gaebe⸗ zwecks Todeserklärung. Auf Antrag des Hökers Andreas Petersen von Iller wird der am 9. Mai 1820 zu Ekensund geborene Philipp Friedrich Hansen, Sohn der verstorbenen Eheleute Johann Friedrich Hansen und Louise, geb. Petersen, in Ekensund, welcher seit dem Jahre 1842 verschollen ist; 3 auf Antrag des Heinrich Jensen aus Schelde und des Jens Jensen aus Dünth wird der am 10. März 1822 zu Scheldehoffeld geborene Johann Jensen, Sohn des verstorbenen Käthners Hans Jensen zu Scheldehoffeld, welcher seit dem Jahre 1853 verscholleu ist, aufgefordert, sich spätestens in dem vor dem unter⸗ zeichneten Gericht auf Sonnabend, 25. Juni 1892, 11 Uhr Vormittags, anberaumten Auf⸗ ebotstermine zu melden oder über ihr Verbleiben Nachricht zu geben, widrigenfalls dieselben für todt erklärt und ihr im Lande vorhandenes Vermögen ihren bekannten und gehörig legitimirten Erben ver⸗ abfolgt und gesetzlich zugetheilt wird. 1 Erb⸗ und sonstige Ansprüche an das Vermögen der Verschollenen sind spätestens in dem Aufgebotstermine vom 25. Juni 1892 anzumelden, widrigenfalls das vorhandene Ver⸗ mögen den sich legitimirenden Erben ausgeliefert wird. b Sonderburg, 18. März 1892. Königliches Amtsgericht. I.

Aufgebot.

[78 638] Der am 20. November 1821 zu Hörschwag geborene Anton Wörz, Sohn des Matthäus Wörz und der Katharina, geb. Wolf, wird auf Antrag seines Vormunds Theodor Wörz zu Hörschwag auf⸗ gefordert, sich spätestens im Termine vom Mitt⸗ woch, den 18. Januar 1893, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfals er für todt erklärt wird. Koöhnigliches Amtsgericht Hechingen.

[78 644 Aufgebot. Auf Antrag 3 1) des Curators des abwesenden Hermann David

Lütkens, nämlich des Kaufmanns Johann Jürgen Wiebcke, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. M. Türkheim, und 2) des Testamentsvollstreckers der verstorbenen Louise Elisabeth Lucia, geb. Ebert, des Her⸗ mann David Lütkens Wittwe, nämlich des Rechtsanwalts Dris. H. Bauer,

wird ein Aufgebot dahin erlassen: I. Es wird der am 16. Oktober 1831 hierselbst eborene Hermann David Lütkens, welcher im gee 1850 oder 1851 von hier ausgewandert und seit Anfang der siebziger Jahre verschollen ist, aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, I. Stock, immer Nr. 17, spätestens aber in dem auf 852 den 16. Dezember 1892, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termin daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, zu melden, unter dem Rechtsnachtheil, daß er werde für todt erklärt werden. .Alle unbekannten Erben und Gläubiger des ge⸗ nannten Verschollenen werden hierdurch auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche bei dem unterzeichneten Amtsgericht, spätestens aber in dem obbezeich⸗ neten Aufgebotstermine anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zu⸗ stellungsbevollmächtigten bei Strafe des Aus schlusses und ewigen Stillschweigens.

Hamburg, den 21. März 1892.

1“ Das Amtsgericht Hamburg,

Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez.) Tesdorpf Dr.

[78 6322 Aunufgebot. 8. Auf Antrag des Gütklers Johann Beindt von Bunding wird hiemit Maria Mühlberger, unehe⸗ liche Tochter der Bauerstochter Elisabeth Hager von Singhem, geboren am 14. September 1811 und seit circa 60 Jahren verschollen, gemäß § 824 Abs. 2 der R. C. P. O., und Art 103 u. ff. des Aus⸗ führungsgesetzes hiezu aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine, welcher auf stag, den 31. Dezember I. Js., Vormittags 9 Uhr, anberaumt ist, persönlich oder schriftlich bei Gericht sich anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt werden würde, zugleich aber auch an die Erb⸗ berechtigten die Aufforderung erlassen, ihre In⸗ teressen bezüglich der für Maria Mühlberger auf dem Anwesen des Gütlers Johann Beindl von Bunding hypothekarisch versicherten Ansprüche auf Wohnung und Unterschluf im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen, und werden alle diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, veranlaßt, Mittheilung hierüber zu machen. Griesbach, den 28. März 1892. Königliches Griesbach. (L. S.) (gez.) Schmid.

8 Zur Beglaubigung: Gerichtsschreiberei des K. B. Amtsgerichts Griesbach. (L. S.) Donaubauer, K. Secretͤrt.

[78 628] Aufgebot. Auf den Antrag des Gastwirths Felix Leszczynski und der Schlossermeister Vinzent und Marianna, geb. Schendel⸗Leszezynski'schen Eheleute, sämmtlich zu Schneidemühl, vertreten durch den Justiz⸗Rath Tölle zu Schneidemühl, wird der Schlosser Wilhelm Schendel aus Samotschin, der im Jahre 1866 nach Amerika ausgewandert sein soll, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine am 25. Januar 1893, Vormittags 11 Uhr, bei dem unter⸗ zeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird. Margonin, den 23. März 1892. 8 Koönigliches Amtsgericht.

2 [78 625] Aufgebot. Auf Antrag seiner Ehefrau Antonina, geborene Ryharczuk, wird der Stellmachergeselle Franz Karmierczak aus Hummer bei Santomischel, welcher im Jahre 1875 nach Potsdam auf Arbeit gegangen sein soll und seitdem verschollen ist, hier⸗ durch aufgefordert, sich spätestens im Aufgebots⸗ termine den 10. Februar 1893, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.

Schroda, den 24. März 1892.

Königliches Amtsgericht. 78 624] Aufgebot.

Auf den Antrag der Arbeiterfrau Barbe Kallwellis, verw. gewesene Kubillus, geb. Glasze al. Glaszeris, in Bommels Vitte wird deren Sohn, der am 14. Ja⸗ nuar 1851 geborene Seefahrer Gustav Heinrich Kubillus, welcher im Jahre 1869 in See gegangen und zum letzten Male aus Philadelphia von sich Nachricht gegeben hat, wo derselbe sich auf den Namen Henry Brown (al. Braun) beigelegt haben soll, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine den 15. Januar 1893, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer Nr. 5) zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.

Memel, den 26. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

[78 633] Aufgebot.

Auf Antrag der verwittweten Frau Kaufmann Schmidt Johanna, geb. Teske, aus Tuchel wird deren Sohn, Matrose Hermann Schmidt, welcher im Jahre 1879 seinen letzten Wohnort Tuchel verlassen hat und seitdem verschollen ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin am 21. Januar 1893, Vormittags 10 Uhr, Geschäftszimmer Nr. 10, des unterzeichneten Gerichts zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.

Tuchel, den 24. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

[78 642] Aufgebot.

Auf Antrag des Testamentsvollstreckers der ver⸗ storbenen Frau Anna Wilhelmina, geb. Hagel, des Christian Ludwig auch Christian (Andrejeff’s Sohn) Ludwigs Wittwe, nämlich des Hausmaklers Heinrich Joseph Haegelv, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Embden und Schröder, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

Alle, welche abgesehen von den im Testament benannten Erben an den Nachlaß der hierselbst am 4. Februar 1892 verstorbenen Anna Wil⸗ helmina, geb. Hagel, des Christian Lundwig auch Christian (Andrejeff's Sohn) Ludwigs Wittwe Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von der genannten Erblasserin am 24. Mai 1870 errichteten, mit Additament vom 4. August 1872 und Anhang vom 5. März 1887 versehenen, am 18. Februar 1892 hierselbst publicirten Testaments, insbesondere der Bestellung des Antragstellers zum Testamentsvollstrecker und den demselben im § 8 des Testaments einge⸗ räumten Befugnissen, den Nachlaß in jeder Beziehung gerichtlich oder außergerichtlich zu vertreten, Immobilien zu kaufen und zu ver⸗ kaufen, in die Um⸗ und Zuschreibung von Grundstücken, nicht minder in die Umschreibung oder Tilgung von Hypothekpösten, Staats⸗ papieren, Obligationen und Actien sowie in die Anlegung oder Tilgung von Clauseln allein Kraft dieses Testamentes zu consentiren, widersprechen wollen, werden aufgefordert, solche An⸗ und Widersprüche bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 20. Mai 1892, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Aus⸗ wärtige unter Bestellung eines hiesigen Zu⸗

E bei Strafe des Aus⸗

Hamburg, den 24. März 1892.

Das Amtsgericht Hamburg, Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez.) Tes dorpf Dr.

[78 643 Aufgebot. Auf Antrag der Frau Gertrud Dorothea Catha⸗ rina (Catharine Dorothea Gertrude), geb. Babbe, des Peter Heinrich Eduard Poock Wittwe, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. H. Gieschen, Dr. Mankiewicz und R. Gieschen, wird ein Aufgebot dahin erlassen: Alle, welche an den ausweise Beschlusses des Amtsgerichts Hamburg vom 10. Februar 1892 abseiten der Mntragsteflerin mit der Rechtswohl⸗ that des Inventars angetretenen Nachlaß des am 16. Januar 1892 hierselbst todt aufgefun⸗ denen hiesigen Kaufmanns Paul Julius Georg Poock persönlich oder in seiner früheren Eigen⸗ schaft als Gesellschafters der Firma Anna Ehlers (geb. Riemenschneider) & Co. und als Inhabers der nicht protocollirten Firma Paul Poock, vormals L. Behncke, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, solche Ansprüche und Forderungen bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 20. Mai 1892, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Aus⸗ wärtige unter Bestellung eines hiesigen Zu⸗ stellungsbevollmächtigten bei Strafe des Aus⸗ schlussss und unter dem Rechtsnachtheil, daß die nicht angemeldeten Ansprüche gegen die ob⸗ genannte Beneficialerbin nicht geltend gemacht werden können. Hamburg, den 22. März 1892. Das Amtsgericht Hamburg, Abtheilung für Aufgebotssachen. 8 (gez.) Tes dorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehülfe. [78 645] Aufgebot. Auf den Antrag des Pächters Hermann Wäller⸗ mann zu Kirchspiel Altenberge als bestellten Nachlaß⸗ pflegers werden die Nachlaßgläubtger und Ver⸗ mächtnißnehmer des am 13. Januar 1892 verstorbenen Kötters Bernard Wällermann aus Westerfeld, Kirchspl. Altenberge, aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 14. Juni 1892, Vor⸗ mittags 10 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß des Bernard Wällermann bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Beneficialerben ihre Ansprüche nur insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers auf⸗ gekommenen Nutzungen durch Befriedigung der an⸗ gemeldeten Ansprüche nicht erschöpft sein wird. Burgsteinfurt, den 25. März 1892. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

9] estamentseröffnung und Erbenaufruf.

Die am 25. Februar d. Irs. hier verstorbene Frau Columban Mayer, Kaufmannswittwe Marie, geb. Schwörer, hat durch ihre mütterlichen Ver⸗ fügungen vom 30. April 1891 und 28. Dezember 1891 ihre 5 Kinder zu Erben berufen, diesen deren Nach⸗ kommen substituirt, ihre 3 mit unbekanntem Auf⸗ enthalt abwesenden Söhne Engelbert, Emil und Hermann Mayer, sowie deren Kinder auf den Pflicht⸗ theil beschränkt, den Pflichtheilsabfall der beiden letzteren in mütterlicher Fürsorge zur Aufbewahrung und Ausfolge an diese unter näheren Bestimmungen mit Fideicommiß belegt, dem Sohne Engelbert 12000 ℳ%ℳ Vorempfang aufs Vatergut anzurechnen befohlen und noch Anderes angeordnet.

Zufolge waisengerichtlichen Beschlusses werden die Söhne Engelbert, Emil und Hermann Mayer hievon mit der Aufforderung benachrichtigt: ihren Aufenthalt zu näherer Nachricht an sie ungesäumt hieher mitzutheilen, die mütterlichen Verfügungen hier einzusehen oder einsehen zu lassen, zu ihrer Vertretung Bevollmächtigte durch consulatamtlich beglaubigte Urkunden zu bestellen und sich binnen längstens sechs Monaten vom Erscheinen dieses Blattes an gerechnet über Anerkenntniß der mütter⸗ lichen letzten Willensverordnungen und über den Erbschaftsantritt hieher zu erklären, widrigenfalls die mütterlichen Anordnungen vollzogen, die Nachlaß⸗ theilung mit den für sie bestellten Vertretern Herren Kaufmann Winterhalder und Rathsschreiber Zwißler hier abgeschlossen, ihre Erbtheile in Pflegschaft ge⸗ stellt und, wenn es die Miterben beantragen, einstens den Nächstberechtigten zugetheilt würden.

Tübingen, 28. März 1892.

Königl. Württembrg. Gerichts⸗Notaria Ass. Gramer.

[78 408] Oeffentliche Bekanntmachung.

Der am 17. November 1891 verstorbene pens. Schutzmann Ignaz Güthaus hat in seinem am 19. Februar 1892 eröffneten Testamente vom 26. August 1890 die Wittwe seines verstorbenen Bruders Louis Güthaus resp. deren Kinder zu Stromberg i./ Westphalen und den unehelichen Sohn Louis Güthaus seiner verstorbenen Schwester Anna Brüggenolte, geb. Güthaus, in Mühlheim a./Rhein bedacht.

Berlin, den 22. März 1892.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 87.

[78 673] Bekanntmachung.

In der Julius Bruckischen Aufgebotssache, F. 7/91, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Graudenz durch den Amtsgerichts⸗Rath Richter für Recht:

1) Der Arbeiter Julius Brucki aus Graudenz wird für todt erklärt.

2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind aus dem Nachlasse desselben zu entnehmen.

Grandenz, den 21. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

[78 6752)0) EE

Das Verfahren betreffend das Aufgebot der Nach⸗ laßgläubiger und Vermächtnißnehmer nach dem am 6. April 1891 zu Sophienau verstorbenen Gasthof⸗ besitzer Hugo Türk ist nach Eintritt der Rechtskraft des Ausschlußurtheils beendet.

Waldenburg, den 25. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

[78 682] Bekanntmachung.

Das Aufgebot der Nachlaßglaubiger und Ver⸗ mächtnißnehmer des Geometers Wilhelm August Luis Titel in Kieselwitz ist beendet.

Fürstenberg a./O., den 22. März 1892..

röffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehülfe.

Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.

Königliches Amtsgericht.

[78 266 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des ereeicecten Gerichts vom heutigen Tage ist der Hypothekenbrief vom 28. August 1880 mit angehängter Ausfertigung des Erbrezesses vom 18. Januar 1877, aus welch die drei Geschwister Gose zu Höddelsen: Beneber Louise Wilhelmine, Johann Joachim Friedrich 4. Marie Dorothee Wilhelmine, auf der Steding'schen Grundsitzerstelle Nr. 3 zu Höddelsen, Band 2 Blatt Nr. 35 des Grundbuchs von Höddelsen in Abthei⸗ lung III. Nr. 3 zusammen 1800 ℳ, für ein Jedes vesachen 60scelichis 8 äligkeitstermine unver⸗ zinsliches mütterli rbtheil einget

für kraftlos erklärt. üra s 8 Salzwedel, den 18. März 1892. Kosönigliches Amtsgericht.

78 269)] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Besitzers Michael Friedrich Thiel aus Königl. Schönbaum erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Friedland i. Ostpr. durch den Amtsrichter Vogel für Recht:

Die Hypothekenurkunde über 1150 Thaler Erb⸗ abfindung und einer Ausstattung von 55 Thaler, eingetragen für die unverehelichte Maria Thiel, spätere Besitzerfrau Muhlack aus Friedenberg in Abtheilung III. Nr. 8 des dem Besitzer Michael Friedrich Thiel gehörigen Grundstücks Königlich

chönbaum Nr. 3 wird für kraftlos erklärt.

(gez.) Vogel. Verkündet am 17. März 1892. Referendar Buchhorn, als Gerichtsschreiber.

[78 2763 Im Namen des Königs! Verkündet am 19. März 1892. 1 Reichert, Gerichtsschreiber.

Auf Antrag des Bergmanns Josef Babczinski und der Frau Julie Madeiski, beide zu Bielschowitz und beide vertreten durch den Rechtsanwalt Hanke zu Zabrze, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Zabrze durch den Gerichts⸗Assessor Hager für Recht:

1) Die Dokumente, welche über die Posten ge⸗ bildet sind, welche in dem Grundbuche von Bielscho⸗ witz auf dem Grundstücke Nr. 44 und Nr. 192 in Abtheilung III. unter Nr. 5 und 6 resp. Nr. 4 und5 für den jetzigen Schlepper Johann Gaida in Höhe von 80 Thlr. 23 Sgr. 8 Pf. und 27 Thlr. 15 Sgr. eir⸗ getragen sind, werden für kraftlos erklärt;

1 2 die Kosten des Verfahrens fallen den Antrag⸗ stellern zur Last.

Zabrze, den 22. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

8*

[78 274] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts vom 12. März 1892 sind

A. die Hypothekenurkunden:

1) über die im Grundbuche des dem Wirth Jo⸗ hann Skowronnek gehörigen Grundstücks Osczy⸗ wilken Nr. 9 Abth. III. Nr. 2 a. und b. für die Geschwister Charlotte und Heinriette Gayek aus dem Erbvergleich vom 9. Dezember 1851 eingetragenen Erbtheile von je 72 Thlrn. 18 Sgr. 8 Pf., be⸗ stehend aus der Ausfertigung des gedachten Erbver⸗ gleiche nebst Eintragungsvermerk und Hypotheken⸗ schein,

2) über die im Grundbuche des dem Reichsmilitär⸗ fiscus gehörigen Grundstücks Wiersbinnen Nr. 8. Abth. III. Nr. 11 a., b., c. für die Geschwister Gottlieb, Samuel und Louise Gollembek aus dem Erbvergleich vom 16. September 1853 eingetragenen Erbtheile von je 12 Thlrn. 10 Sgr. 3 Pf., be⸗ stehend aus der Ausfertigung des gedachten Erbver⸗ gleichs nebst Eintragungsvermerk und Hypotheken⸗ schein,

3) über die im Grundbuche des dem Reichsmilitär⸗ fiscus gehörigen Grundstücks Wiersbinnen Nr. 32 Abth. III. Nr. 12 für den minderjährigen August Willuda aus dem Erbvergleich vom 11. Juni 1885 eingetragene Post von 901,33 Muttererbtheil, be⸗ stehend aus der Ausfertigung des gedachten Erbver⸗ Reiche und dem Hypothekenbriefe vom 16. Juni

887,

4) über die im Grundbuche des dem Wirth Leopold Lockowandt gehörigen Grundstücks Osczywilken Nr. 21 Abth. III. Nr. 16 für den Grundbesitzer Carl Tuppek in Adl. Wolla aus dem Mandat vom 7. April 1866 und der Cession vom 19. September 1867 eingetragene Post von 53 Thlrn. 10 Sgr., be⸗ stehend aus der Abschrift der Requision vom 25. September 1866 nebst Klage vom 5. April 1866, Ausfertigung des gedachten Mandats nebst Ein⸗ tragungsvermerk, Hypothekenbuchsauszug und Ab⸗ tretungsvermerk,

5) über die ebenda Abth. III. Nr. 3 und 5 für den abwesenden Ephraim Wenz und bzw. den Ober⸗ Landesgerichts⸗Rath v. Hippel aus dem Receß vom 17. April 1799 und bzw. aus der Urkunde vom 7. Oktober 1841 eingetragenen Posten von 17 Thlrn. 30 Gr. 2 ¼ Pf. und bzw. 32 Thlr. 24 Sgr., be⸗ stehend aus der Ausfertigung des gedachten Erb⸗ vergleichs nebst Eintragungsvermerk und Hypotheken⸗ schein bzw. aus der Ausfertigung der Urkunde vom 7. Oktober 1841 nebst Eintragungsvermerk und Hypothekenschein,

6) über die im Grundbuche des dem Wirth Samuel Okrongli zu Nippen gehörigen Grundstücks Nippen Nr. 3 Abth. III. Nr. 8 für August Backendorff ein⸗ getragene und später auf die Geschwister Caroline und Catharine Neumann zu Snopken umgeschriebene Post von 900 ℳ, bestehend aus der Ausfertigung der Obligation vom 2. September 1875 nebst Hypo⸗ thekenschein,

7) über die im Grundbuche des dem Wirth Samuel Salamon gehörigen Grundstücks Gurra Nr. 9 Abth. III. Nr. 2 a für die Charlotte Bytzek, geb. Salamon, aus dem Erbvergleiche vom 23. No⸗ vember 1846 eingetragene Post von 15 Thlrn. 2 Sgr. 8 Pr und 30 Thlrn. 2 Sgr. 8 Pf. Erbtheil, 88 stehend aus der Ausfertigung des gedachten Erb⸗ rese nebst Eintragungsvermerk und Hypotheken⸗ schein,

für kraftlos erklärt.

B. Die unbekannten Berechtigten des Theilbetrages von 300 der zu A. 6 näher bezeichneten Post von 900 mit ihren Ansprüchen auf dieselbe aus⸗ geschlossen.

Arys, den 19. März 1892.

Königliches Amtsgericht

1131““

wird für kraftlos erklärt.

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußij

Nℳ) 29.

1. Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ zc. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

„Donnerstag, den

31. März

Oeffentlicher Anzeiger.

10.

Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. Niederlassung ꝛc. Bank⸗Ausweise. Verschiedene Bekanntmachungen.

11“

von Rechtsanwälten.

2) Aufgebote, Zustellungen

[78 674] Bekanntmachung.

Das Hypothekeninstrument über 200 Thaler rück⸗ ständiger Kaufgelder, eingetragen für den Guts⸗ besitzer Joseph Wendler zu Zobten a./Berge in Ab⸗ theilung III. Nr. 1 des dem Freistellenbesitzer Joseph Grabsch zu Berlin gehörigen Grundstücks Nr. 130 Fürstenau, gebildet aus dem Hypothekenbriefe vom 22. September 1866 und dem Vertrage vom 14. Ok⸗ tober 1865, ist für kraftlos erklärt.

Kanth, den 25. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 15. März 1892. Ludwig, als Gerichtsschreiber.

In der Paul'schen Aufgebotssache von Klein⸗ Röhrsdorf F. 10/91 erkennt das Königliche Amtsgericht in Greiffenberg i./Schl. durch den Amtsrichter Oehler für Recht:

Der Grundschuldbrief vom 5. Februar 1874 über 200 Thaler Grundschuld nebst 5 % Zinsen seit 2. Februar 1874, eingetragen für den Gutsbesitzer Karl Friedrich zu Clein⸗Röhrsdorf, im Grundbuche der Stelle 42 daselbst in Abtheilung III. Nr. 11 wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens werden den Antrag⸗ stellern auferlegt.

[78 679) Im Namen des Königs! Verkündet Löwen, den 22. März 1892. Langner als Gerichtsschreiber.

Auf Antrag nachstehender Grundstückseigenthümer, nämlich:

1) der Stellenbesitzer Wilhelm und Karoline Prä⸗

sang'schen Eheleute zu Borkwitz,

2) des Gärtners Franz Menzel zu Karbischau,

3) des Stellenbesitzers Johann Simura auch

Simora zu Borkwitz,

4) die Stellenbesitzerin Pauline Hornig in Klein⸗ Neudorf,

5) des Tischlermeisters Hermann Wende in Löwen, sämmtlich vertreten durch den Rechtsanwalt Loewy in Löwen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Löwen durch den Amtsrichter Dr. Jonientz für Recht: 3

I. Die Gläubiger nachstehender Hypothekenposten:

1) Die für den Bureauvorsteher J. W. Wecker zu Falkenberg auf dem Grundstück Nr. 1 Borkwitz bei der Post Abtheilung III Nr. 81 ex decreto vom 9. November 1861 eingetragenen Rechte auf Befriedigung eines bei dem Verkaufe des mitverpfändeten Grundstücks Nr. 33 Bork⸗ witz ausgefallenen Anspruchs in Höhe von 41 Thlr. 16 Sgr. 8 Pf.,

2) 12 Thlr. 10 Sgr., zu 5 % verzinsliches rück⸗ ständiges Kaufgeld aus dem Vertrage vom 2. März 1858, für den Kreisgerichts⸗Salarien und Depositalkassen⸗Rendanten Krumpa, ein⸗ getragen auf dem Grundstück Nr. 1 Borkwitz in Abtheilung III unter Nr. 8 2, 1

) der Erbantheil der Marie Elisabeth Arndt, geb.

Jarosch, und der unverehelichten Anna Rosa

Jarosch an der für die Anna Rosa, verwittwete

Jarosch, auf dem Grundstück Nr. 14 Karbischau

in Abtheilung III Nr. 1 eingetragenen Kaufgeld⸗ forderung von 25 Thlrn.,

) 10 Thlr. Kaufgeldforderung für die Maria

Elisabeth Jarosch und der Anna Rosa Jarosch,

eingetragen auf dem Grundstück Nr. 14 Kar⸗

bischau in Abtheilung III Nr. 1,

der Erbantheil der Eva Simura, geb. Schi⸗

mainda, an folgenden im Grundbuch von Nr. 8

Borkwitz in Abtheilung III eingetragenen Posten:

a. dem für Juliane Simura unter Nr. 2 einge⸗ tragenen Muttererbe von 24 Thlr. 24 Sgr. 1/7 Pf.,

. dem für Louise Simura ebenda eingetragenen, gleich hohen Muttertheil,

c. der für Andreas Simura unter Nr. 3 ein⸗ getragenen Kaufgeldforderung von 25 Thlr. 5 Sgr. 11 ½ Pf.,

d. der für Juliane Simura unter Nr. 3e ein⸗

ggetragenen, gleich hohen Kaufgeldforderung,

6) 100 Thlr. Kaufgeldforderung für die Eva Simura, geb. Schimainda, eingetragen auf dem Grundstück

Nr. 8 Borkwitz in Abtheilung III Nr. 3 a,

7) 37 Thlr. 21 Sgr. Vatertheil für die Anger⸗ häusler Gottfried Schwalm'’schen Kinder: Gott⸗ lieb, Anne Christine und Marie Elisabeth, ein⸗ getragen auf dem Grundstück Nr. 41 Klein⸗Neu⸗ dorf in Abtheilung III Nr. 1, 8

und ihre Rechtsnachfolger werden mit ihren etwaigen Ansprüchen und Rechten auf die vorstehend bezeich⸗ neten Hypothekenposten ausgeschlossen. Die Hypothekenurkunde über nachstehende Ein⸗ tragung: hüber die auf dem Grundstück Nr. 5 Löwen Haus in Abtheilung III Nr. 14 auf Grund der gerichtlichen Schuld⸗ und Hypothekenverschrei⸗ bung vom 24. April 1856 für den Tischlermeister Karl Wende zu Löwen eingetragene Darlehns⸗ forderung von 800 Thlr. nebst 5 % Zinsen vom 24. April 1856 bestehend aus der Ausfertigung der gerichtlichen Verhandlung vom 24. April 1856, dem In⸗

ggrossationsvermerk vom 6. Mai 1856, dem

Abtretungsvermerk vom 9. Februar 1882 und dem Auszug aus dem Hypothekenbuch vom 6. Mai 1856

111“]

[78 404]

Die Kosten des Verfahrens werden den Antrag⸗ stellern auferlegt. Von Rechts Wegen

[78 273]

Das unterzeichnete Königliche Amtsgericht hat ⸗in seiner öffentlichen Sitzung vom 3. März 1892 nach⸗ stehendes Ausschlußurtheil erlassen und verkündet:

1) Die unbekannten Berechtigten der Abth. III. Nr. 1 des Grundbuchs von Brenkhausen Bd. VII. Bl. 81 eingetragenen Post werden mit ihren An⸗ sprüchen ausgeschlossen,

2) die Urkunde vom 12. August 1820 über das im Grundbuch von Brenkhausen Bd. 3 Bl. 104 Art. 161 Abth. III. Nr. 13 eingetragene Darlehn wird für kraftlos erklärt,

3) die unbekannten Berechtigten der Abth. III. Nr. 11 Grundbuchs von Fürstenau Bd. 12 Bl. 583 eingetragenen Post werden mit ihren Ansprüchen aus⸗ geschlossen,

4) die Urkunde über die im Grundbuch von Fürstenau Bd. 4 Fol. 202 Abth. III. Nr. 1 c. aus dem Receß vom 18. Juni 1857 eingetragene Ab⸗ findung, .

5) die Urkunde über die beim Grundbuch Fürstenau Bd. 2 Bl. 91 Abth. III. Nr. 3 getragene Abfindung

werden für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Aufgebots fallen den Antragstellern zur Last. 1

Höxter, den 18. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

von ein⸗

[78 654] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Ingenieur Emil Hassert, Olinka, gis Lüthgen, zu Elberfeld, vertreten durch den

echtsanwalt Dr. Berend zu Dortmund, klagt gegen ihren Ehemann, den Ingenieur Emil Hassert, un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, das zwischen Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schul⸗ digen Theil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits zur Last zu legen, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Dortmund auf den 28. Juni 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht.

Dannert, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[78 668] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des ehemaligen Heizers Adolf Christoph Stelljes, Anna Caroline Sophie, geb. Bähre, zu St. Magnus, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Koellner in Verden, klagt gegen ihren genannten Ehemann, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung wegen böswilliger Verlassung, mit dem Antrage, die zwischen den G bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen, den Beklagten unter Verurtheilung in die Prozeßkosten für den schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer II. des Königlichen Landgerichts zu Verden auf den 13. Juni 1892, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts

[78 651] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Frau Auguste Louise Henriette Karow, geb. Schmidt, zu Reinickendorf, vertreten durch den Justiz⸗Rath Feichtmayer, gegen ihren Ehe⸗ mann, den Schlosser Carl August Wilhelm Karow, zuletzt in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung auf Grund böslicher Ver⸗ lassung, wird der Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits über die ihm bereits zu⸗ gestellte Ehescheidungsklage vor die 21. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 11. Juli 1892, Vormittags 10 Uhr, Jüden⸗ straße 59, 2 Treppen, Zimmer 119, mit der Aufforderung geladen, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies bekannt gemacht. .

Berlin, den 24. März 1892. Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Civilkammer 13.

[78 670] Oeffentliche Zustellung. 1 Die Ehefrau des Wilhelm Schön, Kaufmann von Büdingen, geborene Langheinz, in Darmstadt, vertreten durch Rechtsanwalt Metz hier, klagt gegen ihren Ehemann, derzeit mit unbekanntem Aufenthalte abwesend, wegen böslichen Verlassens und Ehebruchs, mit dem Antrage, die Ehe vom Bande zu trennen und den Beklagten für den schuldigen Theil zu er⸗ klären, eventuell denselben zu verurtheilen, zu ihr zurückzukehren und das eheliche Leben mit ihr fortzu⸗ setzen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil⸗ kammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Gießen auf Freitag, den 24. Juni 1892, Vormittags 8 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gießen, den 18. März 1892. 1

Der Gerichtsschreiber des Großherzoglichen

Landgerichts: 1uu““

(L. S.)

SI. W nterschrift.)

Dr. Jonientz.

Landgericht Hamburg. . Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Caroline Dorothea Johanne Unmack, geb. Salchow, zu Hamburg, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. G. Nolte, klagt gegen deren Ehemann Heinrich Carl August Unmack, unbekannten Aufent⸗ halts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage: dem Beklagten aufzuerlegen, die Klägerin innerhalb einer gerichtsseitig zu bestimmenden Frist wieder bei sich aufzunehmen, eventuell den Beklagten für einen böslichen Verlasser seiner Ehefrau zu erklären und die Ehe der Parteien vom Bande zu scheiden, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die VI. Civil⸗ kammer des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf den 18. Juni 1892, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 ““

Hamburg, den 28. März 1892. Arenhövel, Gerichtsschreiber des Landgerichts, Civilkammer VI.

[78 663]

[78 660]

bb“ K. Amtsgericht Saulgau. 88

Oeffentliche Zustellung.

Der Ortsarmenverband Hohentengen, vertreten durch Rechtsanwalt Reich von Ravensburg, klagt gegen die mit unbekanntem Aufenthalt abwesende Bäckerstochter Theresia Zink von Hohentengen wegen Erstattung des von ihm gemachten Aufwands auf das der öffentlichen Armenpflege anheimgefallene Kind der Beklagten, Namens Therese, geb. den 30. Juni 1888, mit dem Antrag, in einem für vor⸗ läufig vollstreckbar erklärten Urtheil zu erkennen, daß die Beklagte schuldig sei, dem Kläger 248 10 nebst 5 pCt. Zinsen vom 6. Febr. 1891 an zu be⸗ zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das K. Amtsgericht Sanlgau auf Donnerstag, den 19. Mai 1892, Nach⸗ mittags 5 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies Auszug der Klage bekannt gemacht. h“

Den 28. März 1892.

Gerichtsschreiberei K. Amtsgerichts.

Burth.

[78 493 Oeffentliche Zustellung.

Die Wittwe und Erben des zu Kreuznach ver⸗ lebten Gerichtsvollziehers a. D. Peter Weygold, nämlich:

I. die Wittwe Peter Weygold, Elisabeth, geb. Voigt in Kreuznach,

II. dessen Erben:

1) die Eheleute Hermann Jakob Doetsch, Ober⸗ Bürgermeister a. D., und Maria, geb. Weygold, beide in Bonn wohnhaft,

2) Elise Weygold, ohne Geschäft zu Kreuznach,

3) Karl Weygold, Chemiker zu Düsseldorf, vertreten durch Rechtsanwalt Loenartz, klagen gegen:

1) den Friedrich Wagner, früher Bäckermeister zu Kreuznach, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ enthaltsort,

2) dessen minderjährige in seiner Ehe mit Char⸗ dhtte geb. Fabel, erzeugten, noch minderjährigen Kinder:

a. Johann Friedrich, b. Charlotte Christine, c. Anna Maria, d. Johanna Maria, e. Katharina Elisabeth, f. Elisabeth Karoline, g. Otto Karl, h. Johann Karl, i. Charlotte Friederike Wagner, vertreten durch ihren Vater und Vormund, den Ver⸗ klagten sub 1, aus einer zwischen dem Carl Schnei⸗ der senior. Privatmann zu Kreuznach, und dem Erblasser der Kläger dem Gerichtsvollzieher a. D. Weygold vor Notar Wellenstein gethätigten Cession bezw. Schuldbekenntniß der Eheleute Friedrich Wag⸗ ner und Charlotte, geb. Fabel, vom 7. Juli 1887 mit dem Antrage:

Das Königliche Landgericht wolle den Klägern als Erben des zu Kreuznach verstorbenen Gerichtsvoll⸗ ziehers a. D. Peter Weygold eine für die Kläger und gegen die Verklagten vollstreckbare Ausfertigung ertheilen:

1) des zum Vortheil des Karl Schneider senior, Privatmann zu Kreuznach, vor Notar Wellenstein am 26. April 1883 aufgenommenen Darlehnsver⸗ trags für eine Restsumme von Fünfhundert ein und fünfzig Mark ein und sechszig Pfennig nebst Zinsen zu 5 ½ % vom 18. Juli 1890, 2) des zum Vortheil desselben Karl Schneider senior vor Notar Sturm am 17. November 1885 aufgenommenen Darlehnsvertrages für eine Haupt⸗ summe von Viertausend fünfhundert Mark nebst Zinsen zu 5 ½ % vom 11. November 1887 ab, 3) des zum Vortheil des Erblassers der Kläger vor Notar Wellenstein am 7. Juli 1887 aufgenom⸗ menen Darlehnsvertrags für eine Hauptsumme von Sechstausend fünfhundert Mark nebst Zinsen zu 5 % vom 1. November 1887 ab, und zwar derart, daß der Verklagte Friedrich Wagner für das Ganze und jedes der verklagten Minorennen für ½10 der an⸗ gegebenen Beträge, lettere aber solidarisch mit dem Verklagten Friedrich Wagner haften, den Verklagten die Kosten zur Last legen, und laden die Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Koblenz auf den 20. Juni 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Koblenz, den 24. März 1892. Breuer,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

I. Civilkammer.

[78 492] Oeffentliche Zustellung. Der Abraham Cahn, Banquier in Remagen, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Dr. Ben⸗Israel, klagt gegen die Eheleute Emmerich Pira, Kaufmann, und Gertrude, geb. Meyer, ohne Gewerbe, früher zu Remagen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ haltsort in Amerika wegen Forderung, mit dem An⸗ trage: die Beklagten als Gesammtschuldner zur Zah⸗ lung von 1398,21 nebst 6 % Zinsen vom Klage⸗ tage und zur Tragung der Kosten zu verurtheilen, und ladet die Beklagten zur Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Koblenz auf den 25. Juni 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Koblenz, den 26. März 1892. Brennig, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerich 78 657 Oeffentliche Zustellung und Ladung. Auszug. Der praktische Arzt Dr. Läauterer in Ichenhausen hat unterm 17. März I. Js. gegen den Schuhmacher Josef Hupfauer, früher in Großkötz, zur Zeit un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Forderung Klage beim K. Amtsgericht Günzburg eingereicht, die den Antrag enthält: Königl. Amtsgericht wolle erkennen: 1) Der Beklagte ist schuldig, an den Kläger 283 Hauptsache zu bezahlen. 2) Derselbe hat sämmtliche Kosten des Rechtsstreites zu tragen bezw. zu erstatten. 3) Dieses Urtheil ist vorläufig vollstreckbar. Termin zur mündlichen Verhandlung über den Antrag des Klägers wurde unter Festsetzung der Einlassungsfrist 3 Wochen anberaumt auf

Des auf 3 Freitag, den 27. Mai 1892, Vorm. 10 Uhr, im Sitzungssaale des K. Amtsgerichts Günzburg, und wird hiezu der Beklagte Josef Hupfauer geladen. Günzburg, 22. März 1892. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts. (L. S.) Schmidt, K. Secretär.

[78 648] SOeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann G. E. Baecker, Weinhandlung zu Dortmund, vertreten durch den Rechtsanwalt Doepner zu Dortmund, klagt gegen den Buchhalter und

ändler Emil Reimann, früher zu Hombruch⸗ Barop, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen käuflich erhaltener Waaren mit dem Antrage auf Zahlung von 130,35 nebst 6 % Zinsen seit Zustellung der Klage und vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Dortmund auf den 27. Mai 1892, Vormittags 9 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1d .

Grotemeyer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[78 659] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Hermann Aronsohn zu Strasburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Waldstein in Strasburg, klagt gegen den Besitzer Valentin Olszewski zu Wrock, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen rückständiger 6 Procent Zinsen von der im Grundbuche Wrock Nr. 19 Abtheilung III. Nr. 2 für Kläger haftenden Restkaufgelderforderung von 637 50 für die Zeit vom 5. Dezember 1887 bis dahin 1891 mit dem Antrage, den Be⸗ klagten zur Zahlung von 153 nebst 6 % Verzugs⸗ zinsen vom Tage der Rechtskraft des Urtheils zu verurtheilen und das Erkenntniß für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Strasburg auf den 28. Mai 1892, Vormittags 11 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 Strasburg, den 26. März 1892. Wahrendorff, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsge

[78 671] Oeffentliche Zustellung.

Der Kunstschlosserei⸗Besitzer F. Brechenmacher zu Frankfurt a./M., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hecht daselbst, klagt gegen den Monteur C. L. Kehrer, zuletzt hier, jetzt unbekannt wo? wegen For⸗ derung, mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig zur Zahlung von 975 33 nebst 6 % Verzugszinsen von Klagezustellung an zu verurtheilen und das Urtheil gegen Sicherheit für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a./M. auf den 10. Juni 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Frankfurt a'r., den 25. März 18902. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[78 669) SOeffentliche Bece ee.

Der Bierbrauereibesitzer Emil Müller in Langen⸗ salza, vertreten durch Justizrath Hülsemann in Arn⸗ stadt, klagt gegen den Braugehülfen Ferdinand

Fabig, früher im Waldsberger Wirthshaus wohn⸗