1892 / 81 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Apr 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Der beizufügen⸗ den Zoll⸗Inh.⸗ 52 Erklärungen 84 Zahl Sprache

2 sd. od. f. 5

1öe; Bestimmungsland 1 Betrag f. Zahl! Sprache]· Pf.

Bestimmungsland merkungen.

81) Werthangabe unbegrenzt, Nachnahme bis 400 ℳ, Eilbestel⸗ lung zulässig.

84) Nur nach Bangkok.

88) Die Tarxen beziehen sich nur auf die Beförderung bis Capstadt. Die Weiterbeförderung erfolgt, wenn der Empfänger die Weiterbeför sderungskosten, sowie Zollabgaben dem

Postamt in Capstadt übermittelt hat.

81) Schweiz

82) Senegal

83) Serbien.

84) Siam über Bremen

85) Sierra Leone

86) Spanien mit Balearen und

Canarischen Inseln

87) Straits⸗Settlements über Bremen

88) Südafrikanische Republik (Transvaal)

89) Tahiti

90) Togogebiet

91) Tonga⸗Inseln über Bremneenen

52) Madagaskar (Disgo⸗Suarez, Majunga und Tamatave)... 53) Malta über Oesterreich oder Schweiz und Italien über Frankreich 54) Marokko über Hamburg. .. 55) Martinique 56) Massaua (üÜb. Oester. u. Ital.) 57) Mauritius u. Seychellen⸗Ins. 58) Mayotte 59) Montenegro 60) Natal und Echowe (Zululand) 61) Neu⸗Caledonien 62) Neu⸗Fundland

3 f In der Spalte Sprache“ bedeutet: d. = deutsch, c. = englisch, . = franzöͤsisch, . = holländisch.

80‿

54) Nur nach Casablanca, Maza⸗ gan, Mogador, Rabat, Saffi und

f†. 56) Werthangabe bis 800 ℳ, Nachnahme bis 400.ℳ zulässig. 33) Werthangabe bis 800 63) Niederland b. 63) Werthangabe bis 800 ℳ, 64) Neue Hebriden üb. England3 k 1 5 de. o.f. Nachnahme bis 400 65) Niederländisch⸗Indien 65) Zu jedem Packet besondere a. Hafenorte: Batavia, Padang 1 Packetadresse. öW Samarang, Soerabaya . . . . 5 k 5 bis 3 45 4 deh. o.j. b. Eisenbahnstationen 5 kg 2 2. 2 4 d.h. o.f 8 66) Norwegen über Dänemark u. über Dänemark ber Hamburg 67) Nossi⸗Be 68) SbUk .. 69) Oesterreich⸗Ungarn

90) Nur nach Klein⸗Popo u. Lome. 91) Nur nach Tongatabu. Werth⸗ aangabe bis 400 .

avrntreoendeedeöeeöehenöeneeneneee

92) Es ist Sache des Adressaten, 8 die Sendungen am Hafenort . „— vaes. 8 Hasphong in Empfang nehmen und Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰. „Pe eng89 Inserate nimmt an: die Königliche Expedition 2f. 93) Werthangabe bis 800 ℳ. des Zeutschen Reichs-Anzeigers Nachnahme bis 400 und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers 94) Wegen der Postpackete nach Orten m. Bulgarischen Postanstalten in Ost⸗Rumelien s. unter Nr. 20. a, b u. e bei der Leitung über

92) Tonkin

Zer Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 50 ₰. Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern kosten 25 ₰. —*

66) Werthangabe unbegrenzt, Nachnahme bis 400 69) Für den sog. Grenzverkehr bes. Taxe. Werthangabe unbegrenzt, Nachnahme bis 400 (s. auch E. I.). 70) Die Taxen beziehen sich nur b. auf die Beförderung bis Capstadt.

2 5v 92

092

93) Tripolis über 94) Türkei: 1 a. Constantinopel

18

09

über Varna.

über Triest

Hafenorte ¹) über Triest ... über Varna ...

[XNNENE

08 08 0

Sonnabend, den 2.

H

&RGS SIRenenR ae

70) Oranje⸗Freistaat 71) Pondichery, Kariiet⸗

Yanaon . . .. 8 72) Portugal

a. Festland ber Hamburg oder

8

1. 8 Frankr.⸗Spanien b. Azoren über Frankreich

Bordeaux) c. Madeira üb. Hamburg (direkt)

73) Réunion

74) Rumänien 5 kg

75) Salvador über Hamburg Samoa⸗Inseln über Bremen

09 —- 1

St. Helena 3. Ste Marie de Madagaskar Schweden

.8☛ 22282

Vorbemerkungen.

n und Irland 80 Pf., im übrigen Verkehr 50 Pf. 30 Pf.) Die Telegrammgebühren find im Voraus zu entrichten.

erhöhen. Soweit im Verkehr mit dem Auslande mehrere

gebräuchlichsten Weg berechnet. Die Sätze für andere Wege sind bei

2) Unterscheidungszeichen, Bindestriche, Apostrophe und das Zeichen und Bruchstriche, zur Bildung von Zahlen benutzt, gelten als je 1 Ziffer.

3) Für dringende Telegramme (D) (Dringend), d. s. solche, welche bei der die dreifache Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms zur Erhebung. Ländern dringende Telegramme zulässig sind, ist im Tarif durch „(D)“ angedeutet.

4) Für das vorauszubezahlende Antworts⸗Telegramm (RP) (Antwort Wird eine dringende Antwort verlangt,

den übrigen Privattelegrammen haben, kommt

Telegramms von 10 Wörtern berechnet.

vorausbezahlt werden, so ist dies besonders anzugeben, z. B. (RP 16 Wörter). beliebiger Art von 30 Wörtern für denselben Weg nicht überschreiten, aus

eines vorangegangenen Telegramms.

5) Für die Vergleichung eines Telegramms (10) Telegramm von gleicher Wortzahl, für die Empfangsanzeige (

von 10 Wörtern zu entrichten.

5 kg ] Sarawak (Borneo) 3 kg 2ʃ40 bis 3 kK 20 bis

1) Als Mindestbetrag für ein gewöhnliches Telegramm werden erhoben: (Für Stadt⸗Telegramme beträgt die Worttare 3 Pf., die Mindestgebühr Durch5 nicht theilbare Pfennigbeträge sind bis auf solche zu

doch nur über Hamburg.

74) In der Taxe von

d. Panama nicht mit

f. bis 400 80) Werthangabe Nachnahme bis 400

Die Gebühren für Weiterbeförderung von da bis zum Bestimmungsorte werden vom Empfänger eingezogen. 72) Werthangabe bis 400 ℳ, je⸗

40 sist die besondere Rumänische Gebühr †. von 35 Centimen für und Stempel nicht mit einbegriffen. 75) In der Taxe sind die Kosten für die Beförderung von Colon bis einbegriffen. 76) Nur nach Apia. Werthangabe

unbegrenzt, Hamburg mit deutschen Post⸗

»Orte im Innern: Adrianopel über Triest... über Varna..

Janina, Jerusalem über Triest frankirt bis Jaffa süber Varna

d. Alessandretta, Lattakia, Mer⸗

sina und Tripoli (Svrien) über Frankreich

95) Tunis:

a. über Frankreich .. . . . . ..

b. über die Schweizs und

oder Oesterreich ꝗItalien 1) italienische Postanstalten!) 2) tunesische Postanstalten

Uruguay (über Hamburg

oder Bremen) ““

Zanzibar (über Bremen oder

8

98 98 9.

NT

-

„8

dampfern bis Aden)

im Verkehr mit Groß⸗

Beförderungswege sich darbieten, find die Gebührensätze für den billigsten bz.

den Telegraphenanstalten zu erfragen.

so ist (RPD) zu setzen.

für den Absatz werden nicht gezählt; Punkte, Kommas

Beförderung und Bestellung den Vorrang vor Nach welchen

bezahlt) wird die Gebühr eines gewöhnlichen Soll eine andere Wortzahl Die Vorausbezahlung darf die Gebühr eines Telegramms genommen im Falle des Verlangens der Wiederholung

(Vergleichung) ist ein Viertel der Gebühr für das gewöhnliche

R) (Empfangsanzeige) die Gebühr für ein gewöhnliches Telegramm

6) Für die Nachsendung eines Telegramms (Fs) (Nachzusenden) innerhalb des europäischen Vorschriften⸗Bereichs zulässig wird die volle Gebühr vom Empfänger eingezogen chsend findet

——

findet auch ohne besonderes Verlangen statt,

sofern

F. Telegramme.

der neue Aufenthaltsort des Empfängers unzweifelhaft bekannt ist rs der Reichs⸗Telegraphenverwaltung bz. der Staats⸗Telegraphenverwaltung Bayerns oder Württembergs befinden.

7) Offen zu bestellende Telegramme (R0) oder eigenhändig zu bestellende Telegramme (MP) sind nach den mit (R0) bz.

(AP) bezeichneten Ländern zulässig.

die Vorausbezahlung nicht statt, so werden die

zuschreiben. Sprache gebräuchlich ist.

derselben 40 Pf. T sind zu vervielfältigende Telegramme unzul

8) Im Verkehr innerhalb Deutschlands kan bezahlt) ohne Rücksicht auf die Entfernung mit 40 Pf. für jedes Telegramm durch den

n die Vergütung für

10) Die Gebühr für jede einzelne Vervielfältigung eines T Das Telegramm wird, alle Aufschriften eingerechnet, als ein einziges

Zahlung von 20 Pf. ertheilt. 1 en oder Landbriefträger zur Beförderung an das

ässig. 11) Eine Quittung über entrichtete Gebühren wird gegen 12) Für jedes Telegramm, welches einem Telegraphenbot

Telegraphenamt mitgegeben wird, kommen 10 Pf. zur Erhebung.

d bobodore

, und sich am ursp

billigst bedungenen, wirklichen Botenlöhne für die Weiterbeförderung der Telegramme im Auslande hat der Empfänger zu tragen.

der Absender einen Betrag zur Deckung der Auslagen hinterlegen. 9) Die Zeichen (D) (RP) (TC) u. s. w. (pgl. 3 8) zählen als je 1 Wenn diese vereinbarten Zeichen in den bezüglichen Telegrammen nicht bedeutenden Ausdrücke in französischer Sprache hierfür gesetzt werden, sofern in dem betreffenden Bestimmungslande nicht die deutsche

Triest Werthangabe bis 800 ℳ.

¹) Hafenorte: Beirut, Caifa, Candia, Canea, Cavala, Darda⸗ nellen, Dede⸗Agatsch, Durazzo, Gallipoli, Ineboli, Jaffa, Keras sunde, Lagos, Leros, Mitilene, Prevesa, Retimo, Rhodus, Sa⸗ lonich, Samsun, San Giovanni di Medua, Santi⸗Quaranta, Scio (Chios), Smyrna, Trapezunt, Valona, Vathi.

95 1) la Goulette (la Goletta),

If. Sousse (Susa) u. Tunis.

Werthangabe bis 800 ℳ, Nach nahme bis 400 nach la Goulette, Sousse und Tunis auf dem Wege über Italien.

96) Nur nach bestimmten Orten.

ie am neuen Aufenthaltsort Anstalten

Weiterbeförderung durch Eilboten (XP) (Eilbote Aufgeber vorausbezahlt werden; findet

vom Empfänger eingezogen. Die Kosten

Für Telegramme mit Empfangsanzeige kann

Wort und sind vor der Aufschrift in Klammern nieder⸗ zur Anwendung kommen,

so müssen die gleich⸗

elegramms beträgt für je 100 Wörter oder einen Theil Telegramm taxirt.

Im Verkehr mit Amerika

———— 8

A. Die Wortlänge ist festgesetzt auf 15 Buchstaben oder 5 Ziffern im Verkehr mit:

tare

Wort⸗

8

B. Die Wortlänge ist festgefetzt auf 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit:

MWo db

rt⸗ tare ℳ2₰

2 Thie N. ö' sr B. Die Wortläaänge festgesetzt auf

ist 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit:

v 5

NIo rt⸗ tare 4½182

s—

B. Die

Wortlänge ist festgesetzt auf 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit:

n Wort⸗ 8 tare ℳ4

Deutschland (D) (RO) (MP)

5

Afrika, Westküste (westlicher Weg) (D) (RO), ausgenommen Senegal; (MP), ausge⸗ nommen Canarische Inseln u. Senegal:

Benguela Bissao und Bolama

Canarische Inseln (via Cadix) Gabon (Gaboon)

Grand Bassam

Konakry

Kotonou (Porto novo)

Loanda

Mossamedes

Principe

San Thome

Senegal (via Teneriffa)

übrige Länder s. unter B. Afrika.

Algerien und Tunis (D) (RO) (MP) ..

Belgien (D) (RO) (MP)

Bosnien⸗Herzogewina (D) (RO) (MP).

Bulgarien u. Ost⸗Rumelien (D)(RO) (M. P);

Dänemark (D) (RO) (AP)

Frankreich (D) (RO) (MP)

Gibraltar

Griechenland (D) (RO) (Mb)

Großbritannien und Irland

Italien (D) (RO) (MP)

Luxemburg (D) (BP)

Malta

Marokko: Tanger (D) (RO)

Montenegro

Niederland (D) (RO) (MP)

Norwegen (D) (RO) (MP)

Oesterreich⸗Ungarn (D) (R0) (MP) . . .

Portugal (D) (RO) (MP)

Rumänien (D) (RO) (+ P)

Rußland (D) (M P) europäisches u. kauk

Schweden (D) (R0O) (MP)

Schweiz (R0) (MP)

Serbien (D555) . „V . Spanien und die spanischen Besitzungen an der nordafrikanischen Küste (D) (RO)

Tripolis (D) (RO) (MP)

Türkei, ausgeschl. Ost⸗Rumeliens.

(D) (RO) (MP)

B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit: Afrika, Süd⸗(D) (RO)MP ausgen. engl. Kol.: Durban in Natal (östlicher oder westlicher Weg) Port No Weg)

Betschuanaland (Anstalten der British South African Tel. Comp.: Fort Tuli, Ma⸗ cloutsi, Mochuli, Ramoutsa, Palapye, Palla ꝛc., östlicher oder westlicher Weg)

übrige Anst. in Betschuanaland, der Cap Kolonie (mit West⸗Griqualand), Natal, Oranje⸗Freistaat u. Süd⸗Afrik. Republik

(Transvaal) (östlicher oder westlicher Weg)

Afrika, Ostküste (östl. Weg) (RO) (MP) ausgenommen engl. Kolonien: Assab ..

Deutsch⸗Ostafrika

Malindi

Massaua

Mozambique u. Lourengço⸗Marques(Delagoa⸗ Bai)

Obit e“

Zanzibar u. Mombassa

Afrika, Westküste (westlicher Weg)

Accra (Goldküste)

Addah, Cape⸗Coast⸗Castle, Elmina, Pram Pram, Quittah, Salt⸗Pond u. Winnebah

Bathurst (Senegambien)

Bonny u. Braß (Nigerdelta)

Lagos (Sklavenküste)

Sierra Leone

übrige Länder s. u. A. Afrika.

Annam, ausgenommen die unter Cochinchina

gen. Anstalten (via Bushire, Moulmein)

(RO) (MP)

Arabien (RO) (MP): Aden, Perim u. Hedjaz

YVemen Argent. Republik (via Pernambuco) (RO)

5 Australien (via Bushire, Penang):

Süd⸗Australien (MP) u. West⸗Australien Victoria (RO) (MP) Nes. S Wäalal“ Tasmania Queensland Neu⸗Seeland (RO) Bolivien (via Galveston) (RO) . . . . . . Brafilien (via Pernambuco) (D) (MP): nördl. Region (nördl. von Pernambuco): Para, Fortaleza, Maranham eꝛc. 88* miktlere Region (zw. Pernambuco u. Rio de Janeiro): Pernambuco (Recife) ... Bahia ꝛc G südliche Region: Rio de Janeiro übr. füdl. davon gelegene Anstalten (Santos, Desterro, Rio Grande do Sul ꝛc.).. Cap⸗Verdische Inseln (D) (RO) (MP); St. Vincent, Insel San Thiago, Insel Chile (via Galveston) (RO) China (D via Amur) (RO) (MP): Hongkong,

Amoy, Foochow, Gutslaff, Shanghai

00=92

102 00

—₰έ.2

—2,— 90

2 eeeee & Üee

Fanton, Fumen, Shameen, Sharppeak, Whampoo, Wusung und Macao ... übrige Anstalten Cochinchina u. den annamitischen Anstalten Phan⸗Tiet, Phan⸗Ry, Phan⸗Ranh, Nha Trang (via Bushire, Moulmein) (RO)(MP) Columbien (via Galveston) (RO): Buena ventura. übrige Anstalten Corea: (D via Amur) (RO) (MP): Seoul (Kjöng) (via Amur, Tsu⸗shima oder Amur, chines. Landlinien) Fusan (via Amur, Tsu⸗shima) Genzan (via Amur, Tsu⸗shima) Chemulpo (via Shanghai, chinesische Land⸗ linien) Echow (via Shanghai, chinesische Land⸗ linien) Pingvang (via Shanghai, chinesische Land linien) Costa Rica (RO) Ecuador (via Galveston) (RO) Egypten: (via Triest) (RO) Alexandrien.. (MP) 1. Region habenge Anstalten II. Region... Suakim, via Kabel Suez⸗Suakim Guatemala und Honduras (RO) Guyana, Britisch⸗ (via Key West, Ja⸗ maica) (RO) 1 Guyana, Franz.⸗ (via Key West, (RO): Cayenne übrige Anstalten

Haiti)

Guyana, Niederländ.⸗(vis Key West) (RO) Indien (via Bushire) (RO) (MP): Britisch Indien Birma Fevlond. Isthmus von Panama (RO) Japan (D) (RO) Madeira (D) (RO) (MP) 8 Malacca, Halbinsel (via Bushire, Penang) (RO) (³P): Malacca, britisch Perak Selangor Sungei Ujong Mexico (RO): Chihuahua City, Guaymas, Hermosillo, Matamoros in Tamaulipas, Monterey, Sabinas, Saltillo, Sauz Merico City, Tampico u. Veraeruz City übrige Anstalten Nicaragua (RO): San übrige Anstalten

Juan del Sur ..

7 40

Niederl. Indien (via Bushire, Penang)

(RO) MP): übrige Inseln

Paraguay (via Pernambuco) (RO) . . .. Penang (via Bushire) (RO) (MP) Persien, ausschl. der Anstalten am Pers Pers. Golf (via (AMP) Bushire übrige Anstalten Peru (via Galveston) (RO) Philippinen⸗Juseln (D via Amur) R8O): 5 Luzon (Manila) Rußland, asiatisches (D) (M.P): I. Reg., westl. v. Merid. v. Werkhne⸗Udinsk II. Region, östlich von demselben ....

Bokhara

Salvador (R0):

Java

2 Golf

Persien, Bushire) (RO)

Libertad

übrige Anstalten

Siam (via Bushire, Moulmein) (RO). ..

Singapore (via Bushire,Penang) (RO)MB)

Tonkin (via Bushire, Moulmein) (RO) (MP)

Uruguay (via Pernambuco) (RO)

Venezuela (via Haüti) (RO)

Vereinigte Staaten v. Amerika, Britisch⸗ Amerika (mit Bahama⸗ u. Bermuda⸗ Ins.) u. St. Pierre⸗Miquelon (RO):

New⸗York City (sämmtliche Anstalten) Bahama⸗Ins.: New⸗Providence ... Bermuda (Insel) ..

die übrigen Orte 1 5 Pf. bis

Westindien (RO): Antigua Barbatss

Cuba, und zwar: Havana CECienfuegos .

Santiago de Cuba . ..

8 übrige Anstalten . . ..

Curaçao

Dominica

Grenada

Guadeloupe

Hasrti⸗San Domingo: Mole St. Nicolas

Cap Hantien und Port au Prince Puerto Plata und übrige Anstalten

IFamngieg 86

Marie⸗Galante

Martinique

Porto Rico

St. Christoph (St. Kitts)

St. Croix

St. Lucia

St. Thomas

St. Vincent (Westindien)

Trinidad, Insel

(kleine Antillen⸗Insel)

Verlag der Königlichen Expedition

Reichs⸗ und Kgl.

8

Preuß. Staats⸗Anzeigers (Scholz).

Höfer zu

Berlin,

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Polizei⸗Präsidenten Freiherrn von Richthofen zu Berlin den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern, dem Polizei⸗Obersten Paris ebendaselbst den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse,

dem Polizei⸗Hauptmana Barckow ebendaselbst den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, sowie

dem Polizei⸗Abtheilungs⸗Wachtmeister Fröhlich, den Polizei⸗Wachtmeistern Brose und Havenstein und den Schutzmännern Henning, Leschke, Benz, Fischer und Noack, sämmtlich zu Berlin, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. 1“

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Ober-⸗Landesgerichts⸗Rath a. D., Geheimen Justiz⸗ Rath Kosche zu Breslau und dem Geheimen Rechnungs⸗ Rath Behm im Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, .

dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Wielisch zu Brieg, dem Eisenbahn⸗Secretär bei der Verwaltung der Reichs⸗ Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen, Rechnungs⸗Rath Linde nau und dem Ersten Gerichtsschreiber, Kanzlei⸗Raͤth Kothe zu Nordhausen den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, 1

dem Haupt⸗Steueramts⸗Assistenten a. D. Altmann zu Berlin und dem pensionirten Schloßtapezier und Hof⸗ Decorateur Hjarup ebendaselbst den Königlichen Kronen⸗ Orden vierter Klasse,

dem Garnison⸗Ober⸗Backmeister Otto bei dem Proviant⸗ amt zu Cassel das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie

dem Arbeiter Hartmann bei der Gewehrfabrik zu Spandau das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. 8

ine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: doeen nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der von des Königs von Württemberg Majestät ihnen ver⸗ liehenen Insignien zu ertheilen, und zwar:

des Großkreuzes des Ordens der Württem-⸗ bergischen Krone: N 8n Minister Allerhöchstihres Königlichen Hauses von Wedell:

des Commenthurkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Kammerherrn und Cabinets⸗Rath Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Freiherrn von der Reck, und dem dienstthuenden Kammerherrn Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin, Cabinets⸗Rath von dem Knesebeck:

des Commenthurkreuzes erster Klasse des Friedrichs⸗ Ordens:

dem Kammerherrn und Hof⸗Marschall Ihrer Majestät der

Kaiserin und Königin Friedrich Freiherrn 1 Reischach:

sowie des Ritterkreuzes zweiter Klass - . uzes z asse des 21 Ordens: .“ dem Schatull⸗Secretär Ihrer Majestät der Kaiseri Königin Posth. Kaiserin und

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

8. 8 9, n- 8

den Director im Reichs⸗Justizamt, Wirklichen Geheimen

** Hanauer zum Staatssecretär des Reichs⸗Justizamts den Geheimen Ober⸗Regi 8⸗R im Rei Iusti

d Ober⸗Regierungs⸗Rath im Reichs⸗Justiz⸗

amt Gutbrod zum Director im Reichs⸗Justizamt zu ernennen,

sowie

dem Regierungs⸗Rath Guentl Rei

gs⸗Rath her in der Reichskanzlei den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath, und dem Geheimen Registrator in der Reichskanzlei Ri Schulz den Charakter als Hofrath zu verleihen.

8 8 1

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: die Marine⸗Intendantur⸗Assessoren von Cölln und

Marine⸗Intendantur⸗Räthen zu ernennen.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

die Oberförster Mühlig-⸗Hofmann zu Grünheide und

von Bentheim zu Wendhausen zu Regierungs⸗ und Forst⸗ räthen zu ernennen.

Justiz⸗Ministerium.

Versetzt sind: der Landgerichts⸗Rath Reusch in Koblenz an das Landgericht in Düsseldorf, der Landrichter Lohsee in Landsberg a. W. als Amtsrichter an das Amtsgericht in Potsdam, der Amtsrichter Hinderer in Schönau als Land⸗ richter an das Landgericht in Oels, der Amtsrichter Kirsch⸗ stein in Bialla an das Amtsgericht in Nikolaiken, der Amts⸗ richter Hüesker in Kirchhundem an das Amtsgericht in Essen, der Amtsrichter Schilling in Roßla an das Amtsgericht in Wernigerode und der Amtsrichter Reichenbach in Soldau an das Amtsgericht in Willenberg.

Die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ist ertheilt: dem Amtsgerichts⸗Rath Röhrig in Mühlhausen i. Th., dem Amtsgerichts⸗Rath Osterman in Bochum, dem Landgerichts⸗ Rath Evers in Bielefeld, dem Amtsgerichts⸗Rath Mein⸗ hard in Salzwedel und dem Amtsrichter von Meyenn in Franzburg.

Der Amtsrichter Dr. Rothe in Peitz ist unter Entlassung aus dem Justizdienst zur Rechtsanwaltschaft bei dem Land⸗ gericht I in Berlin zugelassen. b

Der Staatsanwalt Pohl in Ratibor ist an das Land⸗ gericht in Frankfurt a. M. versetzt.

Dem Rechtsanwalt, Justiz⸗Rath Gravenhorst in Lüchow ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amt als Notar ertheilt.

In der Liste der Rechtsanwälte sind geloöscht: der Rechts⸗ anwalt, Justiz⸗Rath Nickel bei dem Ober⸗Landesgericht in Königsberg i. Pr., die Rechtsanwälte Dr. Simon und Jaffé bei dem Landgericht I in Berlin und der Rechtsanwalt Harff bei dem Amtsgericht und bei dem Landgericht in Aachen.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Notar Schwickert in Hillesheim bei dem Amtsgericht daselbst, der Gerichts⸗Assessor Fechner bei dem Amtsgericht und der Kammer für Handelssachen in Barmen, sowie bei dem Land⸗ gericht in Elberfeld, der Gerichts⸗Assessor Dr. Bonnin bei dem Landgericht in Berlin, der Gerichts⸗ Assessor Sparagnapane bei dem Landgericht in Stettin, der Ge⸗ richts⸗Assessor Raphael bei dem Amtsgericht in Luckenwalde, der Gerichts⸗Assessor Arno Müller bei dem Amtsgericht in Burg bei Magdeburg und der Gerichts⸗Assessor a. D. Antoni bei dem Amtsgericht in Rüdesheim.

Der Landgerichts⸗Rath Kern in Breslau, der Amts⸗ gerichts⸗Rath Schaedler in Hirschberg, der Erste Staats⸗ anwalt Freiherr von Houwald in Frankfurt a. O. und der Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Hundrich in Reichen⸗ bach i. Schles sind gestorben.

Minesterrum für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Dem Regierungs⸗ und Forstrath Mühlig⸗Hofmann ist die Stelle eines technischen Mitgliedes der Königlichen Regierung zu Hildesheim sowie die Forst⸗Inspection Hildesheim⸗ Lautenthal und 8

dem Regierungs⸗ und Forstrath von Bentheim die Stelle eines technischen Mitgliedes der Königlichen Regierung zu Trier sowie die Forst⸗Inspection Trier⸗Trier übertragen worden. 8

Der Forstmeister Nitschke zu Krausenhof ist auf die Oberförsterstelle zu Fritzen im Regierungsbezirk Königsberg versetzt worden.

Die Forst⸗Assessoren von Hinüber, Koch, Kirchner und Schäfer sowie der Forst⸗Assessor, Premier⸗Lieutenant und Oberjäger im Reitenden Feldjäger⸗Corps von Minckwitz sind zu Oberförstern ernannt.

Dem Oberförster von Hinüber ist die Oberförsterstelle zu Wendhausen im Regierungsbezirk Hildesheim,

dem Oberförster Koch die Oberförsterstelle Zersen mit dem Amtssitz zu Hessisch⸗Oldendorf in der Grafschaft Schaumburg,

dem Oberförster Kirchner die Oberförsterstelle zu Grün⸗ heide im Regierungsbezirk Posen,

dem Oberförster Schaefer die Oberförsterstelle zu Krausen⸗ hof im Regierungsbezirk Marienwerder und

dem Oberförster von Minckwitz die Oberförsterstelle zu Goldap im Regierungsbezirk Gumbinnen übertragen worden.

Der Kreis⸗Thierarzt Jänel zu Rotenburg (Hessen) ist, unter Entbindung von seinem gegenwärtigen Amt, in die Kreis⸗ Thierarztstelle des Kreises Wohlau, mit dem Amtssitz in Wohlau, versetzt worden.

Ministe rium der öffentlichen Arbeiten.

Dem bisherigen technischen Mitgliede der Königlichen Regierung, Bauinspector Ernst Brinkmann in Breslau ist

die durch den Tod des Bauraths Knorr erledigte dortige Kreis Bauinspectorstelle verliehen worden.

Der Wasser⸗Bauinspector Mütze in Koblenz ist von der Stellung als Erster Hilfsarbeiter und Stellvertreter des Rhein⸗ strombau⸗Directors enthunden: ihm ist neben seinen Geschäften als Rheinschiffahrts⸗Inspector ein Decernat bei der Königlichen Rheinstrombau⸗Verwaltung zugewiesen. Ferner ist dem Wasser⸗ Bauinspector Morant in Koblenz die Erste und dem Wasser⸗ Bauinspector Düsing daselbst die Zweite technische Hilfsarbeiter⸗ stelle vei der gedachten Strombau⸗Verwaltung verliehen worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Vorsteher der Versuchsstation des Landwirthschaft⸗

lichen Provinzialvereins Professor Dr. Franz Josef König

zu Münster i. W. ist mit Allerhöchster Genehmigung zum

ordentlichen Honorar⸗Professor in der philosophischen Facultät

der dortigen Akademie ernannt worden.

Bekanntmachung, betreffend Dr. Joseph Joachim⸗Stiftung.

Anläßlich des fünfzigjährigen Künstler⸗Jubiläums des Professors Dr. Joseph Joachim, Kapellmeisters der König⸗ lichen Akademie der Künste und Mitgliedes des Directoriums der Königlichen Hochschule für Musik, ist eine Stiftung er⸗ richtet worde, deren Zweck ist: unbemittelten Schülern der in Deutschland vom Staate oder von Stadtgemeinden errichteten oder unterstützten musikalischen Lehranstalten ohne Unterschied des Alters, des Geschlechts, der Religion und der Staats⸗ angehörigkeit Prämien in Gestalt von Streichinstrumenten (Geigen und Celli) oder in Geld zu gewähren.

Bewerbungsfähig ist nur derjenige, welcher mindestens ein halbes Jahr einer der genannten Anstalten angehört hat und, da es sich in diesem Jahre um Verleihung von Instrumenten handelt, seine Ausbildung als Geiger beziehungsweise Cellist erfahren hat.

Bei der Bewerbung sind folgende Schriftstücke einzureichen:

1) ein vom Bewerber verfaßter kurzer Lebenslauf,

9) eine schriftliche Auskunft des Vorstandes der vom Be⸗ werber besuchten Anstalt über Würdigkeit und Bedürftigkeit des Bewerbers, sowie die Genehmigung derselben zur Theil⸗ nahme an der Bewerbung auf Grund der zu bezeugenden Thatsache, daß der Bewerber mindestens ½ Jahr der Anstalt angehört hat.

Die Ausantwortung der zuerkannten Prämien erfolgt am 1. Oktober cr. Eine Benachrichtigung der nicht berücksichtigten Bewerber sowie eine Rücksendung der eingereichten Schrift⸗ stücke findet nicht statt. 8

Geeignete Bewerber haben ihre Gesuche stehendem geforderten Schriftstücken bis zum den Inspector Blankenberg, Berlin W., Po einzureichen. 8

Berlin, den 31. März 1892.

Der Vorsitzende des Curatorium Joseph Joachim.

Nor-⸗

mit den in 1. Juni 1892 an Zdamerstraße 120,

G““

ch ung. 10. April 1872

ekannim g.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom Samml S. 357) sind bekannt gemacht:

1) das Allerhöchste Privilegium vom 7. September 1891 wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Wands⸗ bek zum Betrage von 5 000 000 durch das Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung zu Schleswig Nr. 42 S. 365, ausgegeben den 10. Oktober 1891,

2) der Allerhöchste Erlaß vom 7. Dezember 1891, betreffend die Genehmigung der Verwendung eines Betrages von 300 000 aus der von der Stadt Danzig auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 13. Juli 1882 aufgenommenen Anleihe zur Tilgung eines ent⸗ sprechenden Theilbetrages der von dieser Stadt im Jahre 1873 bei dem Reichs⸗Invalidenfonds aufgenommenen 4 ½ % Anleihe von 6 000 000 ℳ, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Danzig, Jahrgang 1892 Nr. 10 S. 55, ausgegeben den 5. März 1892;

3) der Allerhöchste Erlaß vom 8. Februar 1892, betreffend die Anwendung der dem Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1840 ange⸗ hängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizeivergehen auf die Chaussee von Groß⸗Wolfsdorf bis zum Bahnhofe Dönhofstädt im Kreise Rastenburg, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königsberg Nr. 9 S. 46, ausgegeben den 3. März 1892;

4) das Allerhöchste Privilegium vom 8. Februar 1892 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Gemeinde Helgoland, Kreis Süderdithmarschen, im Betrage von 600 000 durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig Nr. 12 S. 75, ausgegeben den 12. März 1892;

5) der Allerhöchste Erlaß vom 15. Februar 1892, betreffend die Ausgabe des 18 nicht begebenen Theils der von der Stadt M.⸗Gladbach auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 16. September 1888 aufzunehmenden Anleihe im Betrage von 2 000 000 in zu 4 % verzinslichen Anleihescheinen, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf Nr. 11 S. 197, ausgegeben den 19. März 1892; 11A1A“

(Gesetz⸗

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