Fürsorge treffen wollte, so könnte das nichts Anderes heißen, als daß man Stellen, die bisher zu Unrecht den Militärinvaliden vorent⸗ halten worden waren, für eine gewisse Uebergangszeit den Civil⸗ anwärtern vorbehalten wolle, obwohl sie zu denen gehören, welche ausschließlich mit Militäranwärtern zu besetzen sein würden. Zu einer solchen Praxis die Hand zu bieten, kann sich selbstverständlich die Königliche Staatsregierung nicht entschließen.
Ich glaube also, daß die Bedenken, die gegen dieses Gesetz er⸗ hoben worden sind, sich nöthigenfalls auch im Plenum, jedenfalls aber jn der Commission ohne wesentliche Schwierigkeiten werden lösen lassen.
Meine Herren, in dem anderen Hause ist allerdings von den Ver⸗ tretern der großen Städte — die aber nach dieser Richtung hin genau dasselbe Interesse als wie die übrigen Gemeinden und Communalverbände haben —, ebenso, wie von den Vertretern der Provinzialverbände aus⸗ drücklich hervorgehoben worden: dieses Gesetz enthalte eine sehr wesent⸗ liche Erleichterung für die Gemeinden, sei für sie als ein sehr großer Vortheil anzusehen. Ja, es hat mir einer der Ober⸗Bürgermeister der Städte, die durch das Polizeikostengesetz — wie sie sagten: so sehr schwer — betroffen worden waren, gesagt: „Das ist uns eine Art von Aequivalent für die Belastung, welche das Polizeikosten⸗ gesetz geschaffen hat“. Und demgemäß ist dieses Gesetz in der Com⸗ mission des anderen Hauses einstimmnig und im Herrenhause en bloc auch einstimmig angenommen worden. Ich nehme an, daß, wenn nach einer oder der anderen Richtung hin Bedenken ob⸗ walten sollten, sie sich ohne Schwierigkeiten werden erledigen lassen, und daß die einstimmige Annahme demnächst auch in diesem Hause erfolgen werde.
Ich möchte zuletzt ein paar Worte über die vom Herrn Abg. Barth erörterte Pensionirung der im Communaldienst angestellten Militäranwärter hinzufügen. Meine Herren, diese Frage gehört überhaupt nicht in dieses Gesetz. Mit diesem Gesetz hat sie gar nichts zu thun. Es ist deshalb auch, als in der Commission des anderen Hauses eine Resolution über diese Frage beantragt worden war, dieselbe nach Erörterung des Sachverhältnisses zurückgezogen worden. Die Frage selbst ist meines Erachtens von der schwer⸗ wiegendsten Bedeutung. Darüber kann ja zur Zeit kein Zweifel sein, daß jeder Communalverband nur verpflichtet ist, bei Pensionirung von Beamten diejenige Zeit in Anrechnung zu bringen, die in diesem Communalverbande geleistet worden ist, daß ihm also eine Verpflichtung zur Anrechnung der Militärdienstzeit nicht obliege. Factisch erfolgt diese Anrechnung auch nur in einer verhältnißmäßig geringen Zahl von Communalverbänden. Einige größere Gemeinden, einige Kreise, Provinzialverbände haben sich bereit erklärt, diese Militär⸗ dienstzeit ihrer Beamten bei der Pensionirung mit anzurechnen und die Pension entsprechend zu erhöhen; eine Verpflichtung hierzu liegt ihnen aber nicht ob. Nun finden augenblicklich über eine Aenderung des Militärpensionsgesetzes commissarische Verhandlungen statt, und dabei bildet diese Frage einen der wichtigsten und schwierigsten Punkte. Eine Einigung über diese Punkte ist noch nicht erzielt. Die Frage ist noch nicht zur endgültigen Entscheidung des Staats⸗Ministeriums gelangt; in den verschiedenen Ressorts sind verschiedene Auffassungen, allerdings nicht in der Richtung, ob die Militärdienstzeit den Beamten angerechnet werden solle, wohl aber nach der Richtung, wer die Pension bezahlen soll, welche auf diese anzurechnende Zeit entfällt, ob sie auf das Reich übernommen werden soll, was meines Erachtens den be⸗ stehenden Verhältnissen am meisten entspräche, oder ob im Wege der Reichsgesetzgebung die Communalverbände der einzelnen Bundesstaaten verpflichtet werden sollen, den der Anrechnung entsprechenden Mehr⸗ betrag aus ihren Mitteln zu zahlen. *
Ich glaube, mit Sicherheit annehmen zu können, daß für die
nächste Reichstags⸗Session — denn die Frage kann ja wesentlich nur durch die Reichsgesetzgebung gelöst werden — ein Gesetzentwurf fertig gestellt und dem Reichstag vorgelegt werden wird, welcher in der einen oder anderen Richtung diese Frage zum Austrag zu bringen bestimmt ist. Abg. Dr. Freiherr von Heereman (Centr.): Das Gesetz bringe ja der Heeresverwaltung große Vortheile, indem es an der Besser⸗ stellung des Unteroffiziercorps mitwirke, und diese Tendenz werde ja von Allen unterstützt; aber er meine andererseits, daß den Communen keine größeren Schwierigkeiten als bisher bereitet werden dürften. Es liege im Interesse der Communen, daß ihre Beamten aus der Gemeinde selbst oder doch aus der Gegend stammten, damit sie die Art des Volkes kennten und wüßten, wie es behandelt werden müsse. Jetzt beständen in der Beziehung recht bedenkliche Zustände, und Klagen würden von allen Betheiligten darüber laut, daß ganz fremde, übrigens ganz brave, aber mit den Eigenthümlichkeiten des Volkes nicht vertraute Militäranwärter in Communalämter hineingestellt würden. Auch andere Bestimmungen müßten geändert werden. Jetzt nämlich werde, wenn eine Stelle ausgeschrieben werde und es melde sich dafür kein Militäranwärter als Bewerber, ein Civilanwärter vorläufig an⸗ gestellt. Wenn sich nun dieser bewähre und eingearbeitet habe und es melde sich vor seiner definitiven Anstellung ein Militäranwärter, so müsse nach § 6 diesem der Vorzug gegeben werden. Darin liege nicht eine Vermehrung der Bewegungsfreiheit der Gemeinden bei der Anstellung ihrer Beamten, sondern vielmehr eine Verringe⸗ rung dieser Freiheit. Die Gemeinden würden in immer größerem Umfange mit Obliegenheiten für den Staat belastet und dabei gebe man ihnen in Bezug auf ihre innere Verwaltung nur scheinbar immer größere Freiheiten, die thatsächlich größere Einschränkungen seien. Geifall) Dazu könne er seine Hand nicht bieten. Er werde sich ja gern belehren lassen, dazu bedürfe es aber einer Com⸗ ahfstlmsberathung und eine solche schlage er deshalb vor, meine aber, daß es keiner Commission von 28 Mitgliedern bedürfe, sondern daß eine Commission von 21 Mitgliedern genüge.
Abg. Eberhard (cons.): Der Gesetzentwurf sei im anderen Hause
von den Vertretern der städtischen Gemeinden freudig begrüßt worden. Jetzt müßten die Stadtgemeinden Militärinvaliden in allen Ge⸗ meindeämtern mit nur neigen Ausnahmen anstellen, künftig sollten auch die nichtinvaliden Inhaber des Civilversorgungsscheins berück⸗ sichtigt werden; das liege sowohl im Interesse der Gemeinden, denen es größere Bewegungsfreiheit gebe, als in dem der Heeres⸗ verwaltung. Seine Freunde ständen der Vorlage sympathisch gegen⸗ über, könnten aber die Wirkung der Ausdehnung der Anstellungs⸗ verpflichtung der Militäranwärter auf die Landgemeinden nicht über⸗ 1 Deshalb seien sie für die Vorberathung in einer Commission, ielten aber schon eine Commission von 14 Mitgliedern für 8e. Sie seien indessen bereit, sich dem Wunsch auf Einsetzung einer Com⸗ mission von 21 Mitgliedern zu fügen. b 1 Abg. Eberty (dfr.): Seine Freunde ständen dem Gesetz nicht als Gegner gegenüber, denn es bessere die gegenwärtig bestehenden Verhältnisse zweifellos. Die Ausdehnung der Verpflichtung der An⸗ stellung von Militäranwärtern auch auf Landgemeinden entspreche einer einfachen Forderung der Gerechtigkeit. Denn wenn Communen im Interesse des Staats und der Wehrfähigkeit des Reichs Opfer bringen sollten, so könne man verlangen, daß diese Opfer von allen Communen gebracht würden. Nun hänge aber eine gute Communal⸗ verwaltung nicht nur von den Spitzen der Ver
ltung, sondern auch
von der Güte der ausführenden Organe, also der Beamten, ab, und darum müsse der Communalverwaltung eine mög⸗ lichst grofe Freiheit in der Auswahl ihrer Beamten gegeben werden. Nun werde ja hier eine etwas größere Freiheit gegeben. Aber diese genüge durchaus nicht gegenüber der stets wachsenden Zahl der Communalbeamten und speciell diese Angelegenheit müsse in der Commission geprüft werden; ebenso seien dort die Fragen der Rückwirkung des Gesetzes auf den Communalhaushalt und der Fest⸗ stellung der Beamtenqualität gründlich zu prüfen. Er rege in erster Reihe an, die Vorlage der um 7 Mitglieder verstärkten Gemeindecommission eventuell einer besonderen Commission von 21 Mitgliedern zu überweisen.
Abg. Wallbrecht (nl.): Seine Partei werde dem Gesetz zu⸗ stimmen und sei auch für die Ueberweisung an eine Commission von 21 Mitgliedern. Diese Commission werde unter anderen namentlich . den zu prüfen haben, welche Stellen den Militär⸗ anwärtern vorbehalten bleiben sollten.
Abg. Barth (freicons.): Auch nach den Worten des Ministers müsse er Aufklärung darüber wünschen, inwieweit den Communen die Möglichkeit gegeben werden solle, ehemalige Militärs anzustellen, die noch nicht 12 Jahre gedient hätten und also auch keinen Civil⸗ versorgungsschein besäßen, und ferner darüber, wie nach der Vorlage die Kreisausschuß⸗Secretäre zu behandeln seien, die doch eine be⸗ stimmte Vorbildung genossen haben müßten, und er hoffe, in der Commission diese Aufklärung 18 erhalten.
Damit schließt die Debatte.
Unter Ablehnung des Antrags Eberty wird der Gesetz⸗ entwurf einer besonderen Commission von 21 Mitgliedern zur Vorberathung überwiesen 1
Schluß 1 ½ Uhr.
Statistik und Volkswirthschaft.
Weltausstellung in Berlin. ine gestern von den verschiedensten Interessentenkreisen im Bürgersaale des Rathhauses veranstaltete Versammlung hat auf An⸗ regung des Vereins Berliner Kaufleute und Industrieller beschlossen, „die Frage einer Weltausstellung in Berlin im Jahre 1896/97 un⸗ esäumt in Fluß zu bringen und die Zeichnung eines Garantie⸗ fonds in Berlin in gegebener Zeit zu veranlassen.“
DTodesursachenstatistik. Zufolge Auftrags des Staatssecretärs des Innern haben zu
Beginn des Jahres 1891 im Kaiserlichen Gesundheitsamte Verhand⸗
5 3 earbeitung der Sterbefälle im Deutschen Reich nach Todesursachen und nach den Altersklassen der Gestorbenen stattgefunden. Betheiligt waren Vertreter derjenigen Bundesstaaten, einschließlich der Reichslande, welche bisher schon Erhebungen über die Todesursachen der Ver⸗ storbenen veranstaltet und veröffentlicht haben. Es wurde vereinbart, daß ein im Gesundheitsamt entworfenes Schema der Todesursachen fortan die 13“ für eine einheitliche “ der Sterbefälle nach Todesursachen und nach den Alters 1n der Gestorbenen bilden sollte, sodaß eine gemeinsame Be⸗ arbeitung der Ergebnisse im Kaiserlichen Gesundheitsamt ermöglicht würde. Um die Eintragung der Todesursachen nach gleichmäßigen Grundsätzen zu sichern, wurde ferner ein im Gesundheits⸗ amt entworfenes alphabetisches Verzeichniß einiger häufig genannten Todesursachen mit Angabe der Nummer des Schemas, zu welcher sie gehören, angenommen. Die Ergebnisse der Verhandlungen 89 mittels Schreibens des Reichskanzlers vom 14. Mai 1891 den Re⸗ gierungen derjenigen Bundesstaaten, welche zur Zeit bereits Erhebungen über die Ursachen der Sterbefälle veranstalten, sowie dem Statthalter der Reichslande mitgetheilt worden. Demzufolge haben das König⸗ reich Württemberg und das Großherzogthum Hessen Verordnungen wegen Erhebung einer Statistik der Todesursachen erlassen.
Bierstatistik. 8 Die „Social⸗Corr.“ stellt folgende Angaben über Bierstatistik zu⸗
lungen zur Herbeiführung einer einheitlichen B
sammen:
Im Jahre 1890 waren in Deutschland 25 325 Brauereien im Betriebe, davon kommen auf Bayern 6766, Württemberg 7524, Baden (an Braugefäßen) 1854, Elsaß⸗Lothringen 212 und auf das Brausteuergebiet (d. i. das Deutsche Reich mit Ausschluß der oben ge⸗ nannten Gebiete) 8969. Die Zahl der Brauereien nimmt allmählich ab, weil auch hier der Großbetrieb dem kleinen und mittleren mehr und mehr das Leben schwer macht. b
Als Materialverbrauch der deutschen Brauereien berechnet man nach dem 1890er Stand der Dinge 12 436 000 Doppel⸗Ctr. Getreide, 170 000 Doppel⸗Ctr. Hopfen, 71 170 Doppel⸗Ctr. Malzsurrogate,
27 700 000 Doppel⸗Ctr. Kohlen. Etwa zwei Dritttheile der deutschen Gerstenernte wandern in die Brauereien; das deutsche Bierfeld wäre demnach, wenn man von 46 000 ha deutschen Hopfenlandes 36 000 als im Dienste der deutschen Production stehend einschließt, 1 117 418 ha groß, d. h. so groß, wie die sämmtlichen thüringischen Staaten zu⸗ sammen.
Hergestellt sind in Deutschland 1890/91 52830 000 hl. Aus dem Ausland bezogen wir außerdem 229 000, während wir 626000 aus⸗ führten. Für den deutschen Consum blieben also 52 433 000 hl übrig oder für den Kopf der Bevölkerung 106 1.
Wenn alle Einwohner des Reichs dasselbe tränken, so würden auf jeden kommen im Jahr: 28,9 1 bayerisches, 7,2 1 württember⸗ gisches, 3,4 badisches, 1,7 elsässisches und lothringisches, 6,5 sächsisches, 58,1 noch nicht genanntes deutsches und 0,5 ausländisches. Bekannt⸗ lich aber wird das Bier in den einzelnen deutschen Ländern in sehr verschiedenem Maß getrunken. Es kamen 1890/91 auf den Kopf der Bevölkerung im Deutschen Reich 105,9 1, im Brausteuergebiet 87,8, in Bayern 221,2, in Württemberg 173,0, in Baden 103,2, in Elsaß⸗ Lothringen 63,7.
Die deutsche Bierproduction ist von 1872 bis 1890/91 von 33 545 000 auf 52 830 000 hl angewachsen. Im Brausteuergebiet hat sie sich genau verdoppelt, in Bayern nur um etwa ein Viertheil ver⸗ mehrt, in Württemberg ist sie etwas herabgegangen, in Baden um 80 % gestiegen, in Elsaß⸗Lothringen etwa gleichgeblieben. Im Jahre 1873 wurden zu einem Hectoliter Bier durchschnittlich nebeneinander verwendet 20,76 kg Getreide und Reis und 0,11 kg Malzsurrogate, heute 19,64 und 0,19.
Deutschlands Biereinfuhr stieg von 1872 — 76, fiel dann bis 1879/80 und ist seitdem wieder stetig gestiegen. Sie beträgt jetzt 229 000 hl gegen 57 000 vor 20. Jahren.
Unsere Bierausfuhr betrug 1872 317 000 hl; sie stieg allmählich bis auf 1 249 000, die sie 1885/86 erreichte; seitdem ist sie wieder ge⸗ fallen und beträgt jetzt nur noch 626 000 hl.
Der Bierconsum auf den Kopf der Bevölkerung ist in den letzten 18 Jahren gefallen: in Bayern um 10 %, in Württemberg um 23 %; dagegen gestiegen im Brausteuergebiet um 33 %, in Baden um 47, in Elsaß⸗Lothringen um 73 und im ganzen Reich um 29 %, also eine allmähliche Aus⸗ und Angleichung unter den deutschen Ländern. Frei⸗ lich schwanken die Zahlen in den einzelnen Gegenden von Jahr zu Jahr, besonders in Süddeutschland, wo sie von der Obst⸗ und Wein⸗ ernte recht abhängig sind; nur ihre Summe für das Deutsche Reich zeigt ein ruhiges, langsames Anwachsen.
öZZlur Arbeiterbewegung.
In Halle wurde am 4. d. Mts. die Generalversamm⸗ lung des Unterstützungsvereins der Kupferschmiede Deutschlands eröffnet. Dem Bericht des „Vorwärts“ ent⸗ nehmen wir folgende Mittheilungen:
Die Organisation der Kupferschmiede zählt etwa 2600 Mit⸗ lieder; in der Versammlung sind 38 Delegirte anwesend, die 52 Filialen vertreten. Aus dem vom Vorstande und dem Hauptkassirer erstatteten Bericht ist erwähnenswerth
daß 1. die Abrechnung am
1. Januar 1892 einen Kassenbestand von 23 326 ℳ ergab. Davon gehören in den Reise⸗Unterstützungsfonds 18 568 ℳ, in den Orts⸗ Unterstützungsfonds 2930 ℳ und in den Delegirtenfonds 1827 ℳ Ein Antrag, den getheilten Vereinsvorstand aufzuheben und die ge⸗ sammte Verwaltung des Vereins unter eine Centralverwaltung zu vereinigen, wurde künstimmih angenommen. Es fungirten nämlich in dem Verein vorher ein Verbands⸗ und ein Centralvorstand, von denen der eine seinen Sitz in Berlin und der andere in Hamburg hatte; der letztere war der Hauptvorstand. .
Fine Versammlung der Berliner Mitglieder des Ver⸗ bandes der in Buchbindereien und den verwandten Be⸗ trieben beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen nahm am 28. März nach einem Bericht über den Halberstädter Gewerk⸗ schaftscongreß eine vom „ orwärts“ mitgetheilte Resolution an, in der sie sich mit den Beschlüssen des Gewerkschafts⸗ congresses völlig einverstanden erklärt. 8
Ueber die Stärke der socialdemokratischen Gewerk⸗ schaften sprach sich nach einer Mittheilung der „Voss. Ztg.“ der socialdemokratische Regierungs⸗Baumeister a. D. Keßler am Dienstag Abend in einer Berliner b sin kheih wenig ünftig aus. Von etwa 200 000 Tischlergesellen in Deutschland gehörten dem Verband vielleicht 13 000 an, und diese anzuwerben habe große Kosten verursacht. Mit den Schuhmachern stehe es noch un⸗ günstiger; hier lohne es sich kaum die Fahl zu nennen. Der Maurer⸗ verband zähle etwa 8000 Mitglieder. Bedeutendere Verbände hätten nur die Buchdrucker und die Töpfer zu Wege gebracht. Der Hal ber⸗ städter Congreß habe gründlich Fiasko gemacht, aus dessen Be⸗ schlüssen sei nichts zu machen. Eine pöllige Umgestaltung der ganzen Gewerkschaften werde nothwendig sein. Der Ausstand sei heute nur noch als Guerillakrieg möglich.
Ueber die Lohnbewegung unter den Schuhmachern Altonas berichtet das „Hamb. Echo“, daß nunmehr eine ganze Reihe von Meistern den Lohntarif von 1890 anerkannt habe; wo das nicht der Fall ist, wurde die Arbeit niedergelegt. Zur Unterstützung der Ausständigen sollen die in Arbeit stehenden unverheiratheten Gehilfen 1 ℳ, die verheiratheten 50 ₰ für jede Woche beitragen.
Aus Penig i. S. wird dem „Vorwärts“ von der Firma Karl Meinhardt, Emallir⸗ und Stanzwerke mitgetheilt, daß die Nachricht, die Klempner dieser Firma hätten wegen eines Lohn⸗ abzuges von 15 % die Arbeit eingestellt, vollständig falsch sei. (Vgl. Nr. 80 d. Bl.) “
Zur socialdemokratischen Maifeier liegen folgende
Nachrichten vor:
In Wien beabsichtigt der Theil der Wiener Arbeiterschaft, welcher schon in den beiden früheren Jahren gegen die Maifeier Stellung nahm, diesmal gegen die Maifeier öffentlich zu protestiren und eine bezügliche Flugschrift zu verbreiten. Die Führer dieser Arbeiter beschlossen der „Voss. Ztg.“ zufolge ferner die Bildung von Vereinen, genannt: „Freie Gesellschaft behuss Gründung von Pro⸗ ductiv eispencarenn
aris meldet ein Wolff'sches Telegramm: Das Orga⸗
Kundgebungen am 1. Mai beschloß in einer
gestern abgehaltenen Sitzung, daß keine Abordnung an die ö n
Gewalten geschickt werde; ein einziges großes internationales
Meeting solle am 1. Mai abgehalten werden, unbeschadet corpora⸗
tiver Vereinigungen. Am Abend solle keine Kundgebung auf der Straße veranstaltet werden. 8
Wie ein Telegramm des „H. T. B.“ meldet, berichten die Prager Blätter von einem Ausstande im Schatzlaer Revier, an dem sämmtliche Kohlenbergwerksarbeiter sich betheiligt haben.
Ueber den Bergarbeiter⸗Ausstand in der englischen Grafschaft Durham schreibt die Londoner „Allg. Corr.“ unter dem 5. d. M.:
Die Durhamer Bergleute zeigen noch immer kein Zeichen von Nachgiebigkeit. In Shiney Row, dem Mittelpunkt den Kohlen⸗ zechen Lord Durham's, fand gestern eine Massenversammlung von 20 000 Bergleuten statt, die einstimmig den Strike fortzusetzen und keine Lohnkürzung anzunehmen beschlossen. Eine große Zahl Frauen mit fliegenden Bannern nahm an dem Meeting theil und ermunterte die Männer in ihrer unversöhnlichen Hal⸗ tung. Der Secretär des Föderationsvorstandes Mr. Patterson gab die Erklärung ab, daß die Föderation natürlich zu den Ausständigen stehen werde, so lange diese nichts von einer Lohnreduetion wissen wollten. Sobald sie jedoch Beilegung des Streites wünschten, werde die Föderation ihr Möglichstes aufbieten, um den Arbeitern günstige Bedingungen zu sichern. In West⸗Hartlepool wurden gestern die Greatham Salzwerke geschlossen und auf den Central⸗Schiffsmaschinen⸗ werkstätten 200 Mann entlassen. .
In der englischen Thonwaaren⸗Industrie droht ein großer Strike auszubrechen. Schon seit einiger Zeit hat die Zahl der anzustellenden Lehrlinge einen Gegenstand des Streites zwischen Arbeitern und Nde gebern gebildet. In Stoke⸗on⸗Trent hielten am Montag 65 Firmen eine Versammlung ab und beschlossen: ihren sämmtlichen Arbeitern zu kündigen, wenn nicht die Streitigkeiten, die in zwei Fabriken bestehen, zu Ende kommen. 15 000 Arbeiter würden dadurch arbeitslos werden. Auch in der Thonwaaren⸗Industrie giebt es einen Versöhnungsrath, nur haben sich die Arbeiter seiner Entscheidung nicht gefügt.
In Hartlepool fand, wie „H. T. B.“ meldet, gestern eine De⸗ monstration der männlichen und weiblichen Dienstboten statt. Die Dienstboten durchzogen die Straßen und forderten den Achtstundentag und einen vollständig freien Tag in jeder Woche.
Aus Kopenhagen wird dem „D. B. H.“ vom gestrigen Tage berichtet: Auf allen Bauterrains der Stadt ruht seit M b6 einer zwischen Unternehmern und Fuhrherren vereinbarten Sperre die Arbeit, weil die Grundleger und Kutscher verlangten, daß nur Mitglieder von Fachvereinen beschäftigt würden. X“
Aus sationscomité für die
8 Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs Maßregeln.
Das Auftreten der Influenza im Winter 1891/92
Den Mitgliedern des Reichstags wurde am 30. März von Seeten des Kaiserlichen Gesundheitsamts eine nach den, wöchentlichen bezw. monatlichen amtlichen Ausweisen bearbeitete Mittheilung über das Auftreten der Influenza im Winter 1891/92 gemacht. Den in Form einer Denkschrift niedergelegten Mittheilungen waren zwei Tafeln mit graphischen Darstellungen beigefügt, welche die wöchentliche Sterbeziffern während des letzten Herrschens der Influenza — X. in einigen Städten des Deutschen Reichs, B. in einigen Städten des Auslandes — veranschaulichen.
In einem Rückblick auf die während der Influenza⸗Epidemie vor zwei Jahren gewonnenen Erfahrungen wird gezeigt, daß die Seuche mit einer beträchtlichen Steigerung der Sterblichkeit, namentlich unter Personen des vorgerückten Lebensalters, einhergegangen war, und da diese erhöhte Sterblichkeit durch eine Vermehrung der Todesfälle an acuten Erkrankungen der Athmungsorgane und an Lungenschwindsucht verursacht wurde. Gegenüber dem Durchschnitt der influenza⸗ freien Winter vorher und nachher hatte während der da⸗ maligen Epidemie die Zahl der Todesfälle aus gedachter Ur⸗ sache in den deutschen Berichtsorten von 17 791 auf 26 720, d. h. um mehr als 50 % zugenommen, man war daher berechtigt, auch während des letzten Winters aus den Schwankungen der be⸗ treffenden Sterbeziffern in den von der Influenza wieder eimgesuchten Orten auf eine Zu⸗ und Abnahme dieser Krankheit zu schließen. Die beigegebenen graphischen Darstellungen veranschaulichen dementsprechend nicht nur den Gang der Gesammtsterblichkeit, sondern auch besonders die wechselnde Häufigkeit der Sterbefälle an acuten Erkrankungen der Athmungsorgane und an Lungenschwindsucht. 8
Im allgemeinen hat die Influenza während ihres letzten Auf⸗ tretens nicht eine solche (pandemische) Ausbreitung wie zwei Jahre zuvor gehabt. Dies geht namentlich daraus hervor, daß nur ein ver⸗ hältnißmäßig geringer Theil der deutschen Berichtsorte während der
j 8 ehend 8 giet bershfrcelgun. Nürnberg die Sterblichkeit an Erkrankungen der
ch inde I t:; zorgane (und an Lungenschwindsucht) an. Indessen ist nicht
thmungsorg daß auch in früheren influenzafreien Jahren
ähnliches vorübergehendes Ansteigen
Wachter, zuletzt
Monate 1 1 1891 bi liche Erhöhung der der Sterb
Athmungsorgane au Von größeren Städten
en hatte.
Altona, Kiel, Bremen,
Metz. Der
ock, Lü
„Reichs folgten auf Bremen und Altona namentlich Essen,
l und Augsburg. esttes Groß
A
außer Acht zu lassen, w 8 Wintermonate ein der betreffenden Sterbefälle zu beobachten war.
Im Auslande wurde, soweit die Nachrichten des Kaiserlichen Gesundheitsamts reichen, zuerst in Lemberg und Krakau eine auffallend Seiaerte Sterblichkeit im ganzen und an Krankheiten der Athmungs⸗ 1 beobachtet; auch Odessa, Cherson und Warschau zeigten im November oder Dezember eine etwas erhöhte Fahh der betreffenden richten vorliegen,
erner Wilna schon im Oktober eine ungewöhnlich hohe Sterb⸗
gesteiger organe
Lchesfäle Von russischen Städten, aus denen
hatte
nhkeit von 47 % gehabt; doch geht aus den russis lichkei daß dieselbe durch besonders häufige Sterbefälle an
icht hervor, Füchn heitem der Athmungsorgane bedingt war. —=
z einschließlich Februar 1892 eine wesent⸗ ittssterblichkeit mit gleichzeitiger Durchschnitzaleit an Erkrankungen 88
5 Nichz ee. durch
v aus: Frankfurt a. O., Posen, Lübeck, Stettin,
hohe bez. Ster lichkeitsziffemsto d9 Essen, Münster, Au gebur Cassel,
Zeitpunkt, in welchem die Maxima beo
eraiebt sich aus den in der Tabelle dargestellten Sterblichkeits⸗
sind, ergie brst waren danach im Osten Posen und Frankfurt a. O., u übeck, Kiel, Stettin von der Seuche ergriffen, im
ur
süöder des Fünhs “ Berlin, Dresden,
. Breslau, Hamburg, Königsberg wenig betroffen, da ne
München. auch dülgch Sterblichkeitsziffer in diesen Brten den zehn⸗ 38 jenseits des Oceans in mehreren Großstädten Nord⸗Amerikas. sährigen Jahresdurchschnitt nicht in ungewöhnlichem Maße überschritt; 8 tieg daselbst sowie auch in Hannover, Braun⸗
ach
London, Dublin,
hagen,
achtet worden
1891 gemeldet worden sind.
Erheblich
heruntergegangen.
een Ausweisen
uch Australien scheint nicht verschont geblieben zu sein, da z. B. aus Melbourne 234 Todesfälle an Influenza bereits vom Oktober
Innerhalb des Deutschen Reichs ist im Reg.⸗Bezirk Düsseldorf die Zahl der Erkrankungen an Influenza mit 692:400 in der Vorwoche wieder angestiegen; die Todesfälle sind allerdings auf 11:15 b erhöht war ferner die sterblichkeit in Mainz bei 18 Todesfällen: 6 (Gesammtsterblichkeit 33,8: 28,2 %0, Sterblichkeit an Erkrankungen der Athmungsorgane 23:14) und in Darmstadt bei 7:1. krankungen an Influenza: 110 beobachtet.
London, 7. April. (W. T. B.) Aus Teheran meldet die „Times“, daß die Cholera in Herat im Abnehmen begriffen sei; überhaupt beständen Zweifel über die wirkliche Natur der Epidemie.
hobe wöchentliche Sterblichkeitsziffern wurden außerdem fest⸗
gestellt — im Süden und Südosten — namentli
Graz, Triest, Venedig, Rom, auch in Budapest und Wien — im
Norden, Nordwesten und Westen — in Stockholm,
en Manchester, Edinburg,
Christiania, Brüssel, Amsterdam, Lyon, Paris, ferner nach
Monatsausweisen noch in Genua, Die während des letzten Winters in zahlreichen Städten des die
Deutschen Reichs und Oesterreich⸗Ungarns wieder beobachtete Influenza
ist hiernach, soweit die Sterblichkeitsausweise aus einzelnen Hauptorten
ein vorläufiges Urtheil gestatten, außerdem aufgetreten:
1) im Norden bezw. Nordwesten Europas: britanniens, Dänemarks, Schwedens und Norwegens,
2) im Westen und Südwesten Europas: in Städten der Nieder⸗ lande, Frankreichs, Italiens und Spaniens,
in Brünn, Prag,
Kopen⸗
1— zee ist, wie der Liverpool,
Utrecht und Bukarest. des öffentlichen
in Städten Groß⸗ I— ziehung in den 42 000 000 Fl.
dehnun
Influenza⸗ 8 3 mann Rogier
In Nürnberg wurden 100 Er⸗ lassen.
Amsterdam. Die Frag; der Trockenlegu
die verschiedenen Möglichkeiten der früheren Jahrhunderten durch die L ü entrissenen Provinzen geprüft hat, empfiehlt folgendes Vorgehen: Ab⸗ schluß der Zuiderzee gegen die offene, der Ebbe und Fluth unterworfene Nordsee auf der Höhe der Insel Wieringen und mit deren Herein⸗
als sehr fruchtbar vorausgesetzt werden. forderlich angenommen. 2 “
g der Zuider⸗ ‧ berichtet wird, durch Veröffentlichung
des Berichtes der Zuiderzee⸗Commission nebst technischen Erläuterungen den des Ministers für Waterstaat u. s. w.
wieder in den Mittelpunkt Die Commission, welche Wiedergewinnung der in
Interesses getreten. Niederlanden
Seefluthen den
Abschluß. Darauf soll die Eindeichung des ab⸗
geschlossenen Gebietes in vier Theilen nebst schrittweiser Trockenlegung jedes dieser Theile folgen. Die Kosten nimmt die Commission an zu
für den Abschluß über Wieringen, sodann die vier
verschiedenen Eindämmungen zusammen zu 148 000 000 Fl.; die Aus⸗ des trocken gelegten Landes zu 216 000 ha, wovon 190 000
32 Jabre werden als er⸗
8 8 4 8 8 Brüssel, 4. April. Die Stadt Brüssel erhält, wie der „Voss. Ztg.“ mitgetheilt wird, ein Denkmal, das den liberalen Staats⸗
verewigen wird, der die erste Eisenbahn in Belgien
und überhaupt die erste Eisenbahn auf dem Festland hat erbauen „Das von dem Bildhauer de Groote gefertigte Denkmal kommt in der Mitte der bereits vorhandenen Gartenanlagen auf der Place de la Liberté zur Aufstellung. 8
1. Untersuchungs⸗Sachen.
2. Aufgebote, Zustellungen u. degll. 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
Oeffentlicher Anzeiger.
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.
8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
9. Bank⸗Ausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
————— —=
1) Untersuchungs⸗Sachen.
[1755] Steckbrief. Gegen den Schachtmeister Heinrich Franz Albert
welcher sich verborgen hält, ist die Unter⸗ suchungshaft wegen wiederholter Unterschlagung und wiederholten Betruges verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichts⸗ gefängniß abzuliefern.
Berlin, den 29. März 1892. Khönigliches Amtsgericht I. Abtheilung 128. Büxenstein.
[1678] Steckbriefs⸗Erledigung. Der gegen den Lehrling Jacob Liebermann wegen Unterschlagung unter dem 6. März 1884 in den Acten J. III A. 109. 84 erlassene Steckbrief vird zurückgenommen. Berlin, den 31. März 1892. Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht I.
1754] Steckbriefs⸗Erledigung. Der gegen den Schuhmacher Johann Wowerath, eboren am 5. März 1848 zu Augstutschen, wegen Betruges in den Acten 93 D. 1172. 83 unter dem 9. Februar 1884 8- und unter dem 25. Fe⸗ ruar 1887 erneuerte Steckbrief wird zurückgenommen. Berlin, den 28. März 1892. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 128. (L. S.) Büxenstein.
1756] Die hinter den Militärpflichtigen Ludwig und Genossen unterm 14. Januar 1886 in Stück 24 ub Nr. 53049 erlassene Strafvollstreckungsrequisition ird bezüglich der ad 1—4 und 6—15 daselbst Ge⸗ nannten erneuert. M. 29/83. 8 Waldenburg, den 31. März 1892. Der Staatsanwalt.
evangeli
[1753] 1 Offenes Strafvollstreckungs⸗Ersuchen. Der Heerespflichtige Buchdrucker Paul Adolf uletzt in Weisstein aufhältlich gewesen, geboren den 3. April 1869 zu Liebau, Kreis Landes⸗ hut, ist durch vollstreckbares Urtheil der Straf⸗ kammer bei dem Königlichen Amtsgericht hierselbst vom 1. März 1892 wegen Verletzung der Wehr⸗ pflicht zu einer Geldstrafe von 180 ℳ, im Unver⸗ mögensfalle zu 16 Tagen Gefängniß verurtheilt worden. Die Polizeibehörden werden im Betretungs⸗ alle um Mittheilung des Aufenthaltsortes des Ver⸗ rtheilten, die Gerichte und Staatsanwaltschaften ber ersucht, die Strafe an ihm zu vollstrecken und “ zu den Acten M II 76/91 Mittheilung zu Waldenburg i. Schl., den 26. März 1892 bE’ Staatzanwelt “
57 Beschluß. „Nach Einsicht des Ersuchens des Königlichen Gerichts der 16. Division zu Trier vom 18 bruar 1892. Nach Einsicht des Antrages der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft hier vom 14. März 1892 wird das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des fahnenflüchtigen Husaren Anton Mathieu der 2. Escadron 2. Rheinischen Husaren⸗Regiments Nr. 9, geboren am 8. Juli 1869 zu Mittelbronn, bis auf die Höhe von dreitausend Mark für den Fiskus it Beschlag belegt. Zabern, den 23. März 1892. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. Cremer. Oertzen. Knaudt.
[1676] Beschluß 8* s 8s 88 Cbh. Untersuchungssache wider den Musketier 88 Bayer der 10. Compagnie Infanterie⸗ Regiments von Goeben (2. Rheinisches) Nr. 28, geboren am 8. November 1870 zu Scheibenhard Kreis Weißenburg, wird zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens das Vermögen desselben bis zum Betrage von dreitausend zweihundert Mark auf Grund des § 246 der Militär⸗ Strafgeri ts⸗Ordnung, des § 1. Abs. 2 des Gesetzes vom 11. März 1850 und der §§ 325 und 326 der Reichsstrasprozeßordnung mit Beschlag belegt und die Veröffentlichung dieses Beschlusses durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger verordnet. Eee eee⸗ den 22. März 1892. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. Weyer. Dr. Becker. Waldorf.
2 geboren am 7. Dezember 1859 zu Lychen, ch,
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
[1868] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 50 Nr. 2409 auf den Namen der Frau Bildhauer Piehler, Laura, geb. Helsing, hier eingetragene, in der angeblich Nr. 6 be⸗ legene Grundstück am 11. Juni 1892, Vor⸗ mittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C, parterre, Saal 40 versteigert werden. Das Grundstück ist bei einer Fläche von 10 a 42 qm mit 14 000 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer Fercslh. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Ge⸗ richtsschreiberei ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapita⸗, Zinsen, wieder⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des gerin sten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, wer⸗ den aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungs⸗ termins die Einstellung des Verfahrens derte gefa greh widrigenfalls nach uschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund⸗ stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 11. Juni 1892, Nachmittags 12 ½ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden.
Berlin, den 26. März 1892. önigliches Amtsgericht I. Abtheilung 76.
[1867] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Berlins im Niederbarnimschen Kreise Band 11 Nr. 662 auf den Namen a. des Kaufmanns Eduard Heinrich Carl Schmidt, b. des Kaufmanns Heinrich August Otto Schmidt, c. des Kaufmanns Ernst Theodor Gustav Schmidt zu gleichen Rechten und Antheilen fiingetragene, in der Schulstraße 54 belegene Grund⸗
ück in einem neuen Termine am 4. Mai 1892,
K.
st Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten
Gericht — an Gerichtsstelle — straße 13, Hof, Flügel C, Ferseeigert werden. Das
Neue Friedrich⸗ parterre, Saal 36, Grundstück ist mit ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer ver⸗ Pls t. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte 1 rift des Grundbuchblatts, etwaige Abse htes 8 andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, Pis besondere Kaufbedingungen können in der Ge⸗ 18 töschreiberei, ebenda, Flügel D, Zimmer 41, ein⸗ de 85 werden. Alle Realberechtigten werden auf⸗ ge Lr vsh. nicht von selbst auf den Ersteher über⸗ ge enden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Be⸗ S — dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des. Bersteigerungsvermerks nicht hervorging, ins⸗ -f 88 derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiede kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Ab⸗ gabe von Geboten anzumelden und, falls der be⸗ treibende Gläubiger vüsee elaht dem Gerichte glaub⸗ haft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berück⸗ sichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Die⸗ jenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den 88 an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urchrn- über die Ertheilung des Zuschlags wird am 4. Mai 1892, Nachmittags 12 ¾ Uhr, an Gerichtsstelle wie oben angegeben, verkündet werden. 8 Berlin, den 4. April 1892.
[1871]
Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt ge⸗ machtem Proclam finden zur Zwangsversteigerung des dem Arbeitsmann Ludwig Lindner gehörigen Hausgrundstücks Nr. 10 an der Königstraße hierselbst mit Zubehör, Termine
1. zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Reguli⸗ rung der Verkaufsbedingungen am Dienstag, den 14. Juni 1892.
2) zum Ueberbot am Donnerstag, den 7. Juli 1892, jedes Mal Vormittags 10 ½ Uhr.
3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grund⸗ stück und an die zur Immobiliarmasse desselben ge⸗ hörenden Gegenstände am Dienstag, den 14. Juni 1892, Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Amts⸗ gerichtsgebäude, statt. Auslage der Verkaufsbedin⸗ gungen vom 31. Mai an auf der Gerichtsschreiberei. Die Besichtigung des Grundstücks ist nach vor⸗ gängiger Anmeldung auf der Gerichtsschreiberei ge⸗ stattet.
Hagenow, den 31. März 1892.
Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.
[1876]
Auf Antrag des Kaufmanns Carl Nacke hier, als Konkursverwalter über das Vermögen des Arbeiters und Handelsmanns Wilhelm Otte in Rühen wird Termin zur Zwangsversteigerung der dem Gemein⸗ schuldner gehörigen Neuanbauerstelle No. ass. 37 in Rühen sammt Zubehör auf den 27. Mai 1892, Nachmittags 4 Uhr, vor Herzoglichem Amts⸗ gerichte in der Vehlhaber'schen Gastwirthschaft zu Rühen angesetzt. Der hypothekarische Gläubiger hat den Hypothekenbrief im Termine zu überreichen.
Die Versteigerungsbedingungen, laut welchen jeder Bieter auf Verlangen eines Betheiligten Sicherheit bis zu 10 % seines Gebotes durch Baarzahlung, Niederlegung cursfähiger Werthpapiere oder geeignete Bürgen zu leisten hat, sowie der Grundbuchsauszug können innerhalb der letzten zwei Wochen vor dem Versteigerungstermine auf der Gerichtsschreiberei ein⸗ gesehen und die Grundstücke selbst besichtigt werden.
Vorsfelde, den 28. März 1892.
Herzogliches Amtsgericht. amköhler.
1“
[1874] Bekanntmachung.
Das Aufgebotsverfahren über den Schlesischen Pfandbrief Litt. A. Ser. IV. Nr. 13133 über 150 ℳ ist durch Zurücknahme des Antrages beendet und wird daher der auf den 12. Juli 1892, Vorm. 11 Uhr anberaumte Termin aufgehoben.
Breslau, den 1. April 1892. 9
Königliches Amtsgericht.
[16891 Königl. Amtsgericht Crailsheim den 2. April 1892.
Unter Zulassung eines Antrags des aver Richter in Stimpfach, welchem nach seiner glaubhaften Ver⸗ sicherung eine von der Gewerbebank Crailsheim, ein⸗ getragenen Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, am 5. November 1891 ausgestellte, auf den Inhaber lautende Quittung über 2000 ℳ verloren gegangen ist, wird Aufgebotstermin auf Freitag, den 16. Dezember 1892, Vormittags 9 Uhr, anberaumt. Der unbekannte Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in diesem Termin bei dem Königl. Amtsgericht seine Rechte unter Vor⸗ legung der Urkunde anzumelden, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen würde.
(gez.) Rueß, Hilfsrichter. Veröffentlicht durch: Gerichtsschreiber Hoffmann. [1873 Aufgebot. Auf Antrag der Wittwe Dorothea Andersen, ge⸗ borenen Carstens, in Nordhusum, wird der angeblich verloren gegangene Contrakt vom 20. September 1879, aus welchem der Antragstellerin gegen den Zimmermann Hans Hinrich Jacobs in Friedrichstadt eine Forderung von 1100 ℳ zusteht, hierdurch auf⸗ geboten und der Inhaber desselben aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf Mittwoch, den 8. Juni 1892, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine etwaigen Rechte anzumelden und die Urkunde vae widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird. Friedrichstadt, den 24. März 1892.
Königliches Amtsgericht. [1878] Aufgebot.
In den Jahren 1889, 1890 und in den ersten
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 75.
sechs Monaten des Jahres 1891, sind von den An⸗
gestellten der Breslauer Straßen⸗Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft in den Wagen derselben folgende Gegenstände: goldenes sechsgliedriges Armband,
silbernes vergoldetes Armband mit 3 Steinen, silbernes schwarzemaillirtes Armband,
goldene schwarz emaillirte Kapsel,
Opernglas mit Lederfutteral,
Kiste mit 78 Stück Cigarren, Stück Photographien Kaulbach'scher Gemälde, Stück Butter (verkauft; Erlös: 1,25 ℳ), Stück Käse (verkauft; Erlös: 1,20 ℳ), Säckchen Mehl (verkauft; Erlös: 0,95 ℳ)
erner: wanzigmarkstück, Zehnmarkstücke. Thalerstücke, Zweimarkstücke, 8 Einmarkstücke, Fünfzigpfennigstück, sowi Portemonnaie mit 11,27 ℳ,
solches mit 10,07 ℳ,
solches mit 7,40 ℳ,
solches mit 5,96 ℳ und ..“ 36 Portemonnaies mit verschiedenen kleineren Geld⸗ beträgen von zusammen 36,06 ℳ (in Einzelbeträgen von 0,06 ℳ bis 3,86 ℳ) gefunden worden.
Ferner ist Anfang Februar 1890 von der ver⸗ ehelichten Schlosser Clara Kuhnt, geb. Christ, zu Breslau auf der Tauentzienstraße in der Nähe der Brüderstraße hierselbst die Reichsbanknote Nr. 0787720 c über 100 ℳ gefunden worden. Auf Antrag der Breslauer Straßen⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft und bezw. der Schlosser Ernst und Clara Kuhnt schen Eheleute zu Breslau werden die Verlierer oder Eigenthümer dieser Gegenstände aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. Juli 1892, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle im Zimmer 89 des II. Stockes des Gerichtsgebäudes am Schweidnitzer Stadtgraben Nr. 4 anberaumten Aufgebotstermine ihre Ansprüche und Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls ihnen nur der Anspruch auf Herausgabe des durch den Fund er⸗ langten und zur Zeit der Erhebung des Anspruches noch vorhandenen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht derselben aber ausgeschlossen werden wird.
Breslau, den 28. März 1892.
Königliches Amtsgericht.
— — +—- — — — — — — —
·qOÖSeSSSboog
[51055] Aufgebot. 8 Die unverehelichte Gesine Viohl zu Borgfeld und die Wittwe des Tischlers Dedrich Viohl, Meta, geb. Menken, zu Butendiek als Vormünderin der minderjährigen Metta Viohl haben das Aufgebot der Sparkassenbuͤcher der Lilienthaler Spar⸗ und Leihkasse zu Lilienthal
Nr. 5142 über 419 ℳ 16 ₰ und
Nr. 6781 über 403 ℳ 94 ₰ zum Zwecke einer neuen Ausfertigung beantragt. Der Inhaber der Sparkassenbücher wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 1. Juli 1892, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richte anberaumte Aufgebotstermin seine Rechte an⸗ zumelden und die Sparkassenbücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Letzteren er⸗ folgen wird.
al, den 2 Dezember 1891.
Königliches Amtsgericht. II.
[1869] Aufgebot.
Auf Antrag des Söldners Josef Schichtl in Thal als Vormund der minderjährigen Wirthskinder Anna und Franziska Stelzl von Sattelbogen ergeht die Aufforderung an den Inhaber des Gyparkaßenbuchs VIII. Nr. 209 vom 24. Dezember 1884 der Districts⸗ sparkassa Cham über 281 ℳ 07 ₰ Einlage, lautend auf die obengenannten Wirthskinder Anna und Fran⸗ ziska Stelzl, spätestens im Aufgebotstermine beim unterfertigten Gerichte seine Rechte auf jenes Spar⸗ kassebuch anzumelden und es vorzulegen, widrigenfalls dasselbe, welches dem früheren Vormünder Josef Stelzl, Halbbauer von Sattelbogen, abhanden ge⸗ kommen ist, als kraftlos erklärt wird.
S Aufgebotstermin wird die öffentliche Sitzung
m:
Dienstag, den 20. Dezember 1892,
Vormittags 9 Uhr, bestimmt.
Cham, den 4. April 1892. 8 Königl. Amtsgericht Cham.
1 Zur Beglaubigung:
Der K. Seecretär: (L. S.) Scherbauer.