1892 / 93 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Apr 1892 18:00:01 GMT) scan diff

[4447] In Sachen die Ablösung der der Gemeinde Wende⸗ furth, bestehend aus dem Maschinentechniker Witte als Eigenthümer ddes Gehöfts No. ass. 1, dem Holzschneidereibesitzer Quensel wegen der ehemaligen Blankschmiede No. ass. 2, dder Wittwe des Gastwirths Graßhoff wegen des früheren herrschaftlichen Viehhofes No. ass. 4, des Maurers Münker wegen des Wohnhauses No. ass. 5 - zu Wend h, in herrschaftlichen Forsten, der Forstgemarkungen Wendefurth und Wienrode, sowie auf verschiedenen herrschaftlichen Aeckern und Wiesen vor Wendefurth zustehenden Weideberechtigung gegen Kapitalzahlung betr., ist auf Antrag der Herzoglichen Kammer, Direction der Forsten zu Braunschweig zur Aus⸗ zahlung des auf 5000 festgestellten Ablösungs⸗ kapitals Termin auf Freitag, den 27. Mai 1892, Vormittags 10 ½ Uhr, vor Herzoglichem Amts⸗ erichte hieselbst angesetzt, zu welchem die genannten Betheiligten und alle Diejenigen, welche einen An⸗ spruch an das Ablösungskapital zu haben vermeinen, unter thunlichster Bescheinigung desselben hierdurch dictaliter bei Strafe des Ausschlusses mit ihren An⸗ sprüchen vorgeladen werden. Blankenburg, den 31. März 1892. Herzogliches Amtsgericht. Ribbentrop.

l Aufgebot. 8 Karl Friedrich Schüllermann, Sohn des ver⸗ storbenen Steuerperäquators Konrad Philipp Schüller⸗

mann zu Michelstadt und dessen ebenfalls verstor⸗- Ehef r. b ller, geboren zu Michelstadt am 16. Oktober 1808, ist vor einer

benen Ehefrau Anna Christine, geb. Müller,

Reihe von Jahren nach Amerika ausgewandert und verschollen. Auf Antrag des Gerbers Georg

—n

helm August Braun dahier für sich und als Bevoll⸗ mächtigter der weiteren erbberechtigten Verwandten nämlich der

des Karl Friedrich

1t j Schüllermann, Wittwe Auguste Meyer, geb. Rexroth,

der Frau

Christina Heyl, geb. Rexroth, des Friedrich Braun II.,

des Friedrich Ludwig Rexroth, der Wittwe Wilhel⸗ mine Breimer, geb. Rexroth, sämmtlich dahier, des Karl Friedrich August Braun zu Groß⸗Umstadt, der Frau Wilhelmine Mark, geb. Braun, zu Neustadt a./H. und des Friedrich August Rexroth zu Wien, sämmtlich Kinder verstorbener Geschwister des Fried⸗

rich Karl Schüllermann, ergeht hierdurch an letzteren

und eventuell an seine etwaigen unbekannten Erben die Aufforderung, über sein hierselbst curatorisch ver⸗ waltetes Vermögen, welches nach dem letzten Rech⸗

Paro.

nungsausweis sich auf 668 26 belief, späte⸗ stens im Aufgebotstermin, Donnerstag, 30. Juni 1892, Vormittags 10 Uhr, zu verfügen, bezw. Erbansprüche an dasselbe bei dem unterfertigten Gericht anzumelden, widrigenfalls Karl Friedrich Schüllermann auf Antrag durch Ausschlußurtheil für todt erklärt und gedachtes Vermögen seinen sich als solche legitimirenden gesetzlichen Erben ausgehändigt werden wird.

Spätestens bis zum Aufgebotstermine haben auch der ebenfalls verschollene Bruder des Friedrich Karl Schüllermann, Georg Wilhelm Schüllermann und eventuell dessen Erben, sowie ferner folgende Kinder verstorbener Geschwister des Friedrich Karl Schüller⸗ mann: Friedrich Ludwig August Braun, Charlotte Christine Rerroth, Georg Wilhelm Rexrroth, Jo⸗ hann Ludwig Rexroth, Johann Michael Ludwig Albrecht Rerroth und Johanna Luise Auguste Rer⸗ roth, sämmtlich dahier geboren, ihre Erbansprüche an das gedachte Vermögen des Karl Friedrich Schüllermann bei Meidung des Ausschlusses geltend zu machen.

Michelstadt, 8. April 1892.

Großh. Hessisches Amtsgericht. [4371] Aufgebot. Ueber das Leben der nachbezeichneten vor längerer Zeit nach Amerika ausgewanderten Personen: .Schöll, Walburga, geb. 1. März 1829, Schöll, Michael, Schöll, Creszenz, 7. Febr. 1835, Schöll, Anton, 4I“ Kinder der Taglöhners⸗Eheleute Jos. Schöll und Maria Anna Schöll, geb. Kerling, von Göggelsbuch, früher in Fischhof, zuletzt in Göggelsbuch wohnhaft; Mich. Hunner, geb. 11. März 1855, Sohn des Bauers Alois Hunner von Kiefenhof und dessen Ehefrau Anna M. Hunner, geb. Maier, zuletzt wohnhaft in Meckenhausen, ist seit mehr als zehn Jahren keine Nachricht mehr vorhanden.

Demzufolge haben 8

ad a. der Gütler Jos. Schöll von Solar,

ad b. der Bauer Alois Hunner von Mecken als nächste gesetzliche Erben den Antrag gestellt, die genannten Personen für todt zu erklären.

Gemäß Art. 103, 104, 106, 107, 108 ff. d. A. G. zur R. C. P. O. und K. O. 824 R. C. P. O. ergeht hiermit die Aufforderung: 1

1) an die obengenannten verschollenen Personen, spätestens im Aufgebotstermine persönlich oder

schriftlich bei Gericht sich anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt werden, 8

2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotsverfahren wahrzunehmen,

3) an alle Diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hier⸗ über bei Gericht zu machen.

Der Aufgebotstermin 21. Januar 1893, ags Sitzungssaale des unterfertigten Gerichts

Hilpoltstein, am 28. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

(L.S.) gez.) Bögler.

Den Gleichlaut der Ausfertigung mit der Urschrift bestätigt. 8

Hilpoltstein, den 4. April 1892.

Gerichtsschreiberei am Königl. Amtsgericht.

(L. S.) Hierholzer, Kgl. Seeretär.

wird auf Samstag, Vormittags 9 Uhr, im bestimmt.

[4382] Bekanntmachung. Aufgebot. b

Bei Vorhandensein der geseplichen Voraussetzungen beschließt das Kgl. Amtsgericht Nürnberg auf Antrag des Privatiers Wilhelm Gültzow, dahier, das Auf⸗ Febotsverfahren zum Zwecke der Todeserklärung des Dekorationsmalers Gottfried Clemens Chri Meyer von Nürnberg, geboren daselbst am 21. De⸗ zember 1843, im Jahre 1865 nach Amerika ausge⸗

1 6

wandert und seit 1875 verschollen, und bestimmt den Aufgebotstermin auf Samstag, den 4. März 1893, Vormittags 10 Uhr, im Sitzungssaal Nr. 11 mit der Aufforderung:

1) an den Verschollenen, spätestens im Aufgebots⸗ termin persönlich oder schriftlich bei Gericht sich an⸗ zumelden, widrigenfalls er für todt erklärt würde,

2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen,

3) an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen.

Nürnberg, den 1. April 1892.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung III. (L. S.) Müller. Zur Beglaubigung: Der geschäftsleitende Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts:

(L. S.) Hacker, Königl. Secretär. [4367] Aufgebot. 8 Auf Antrag des Curators des verschollenen Jo⸗ hann Georg Kalckbrenner oder Kalkbrenner, nämlich des Rechtsanwalt Dris. Kruse, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

I. Der am 1. Februar 1836 geborene Johann Georg Kalckbrenner oder Kalkbrenner, welcher seit Anfang der 60 er Jahre verschollen ist, wird hierdurch aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Dammthor⸗ straße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 17, spä⸗ testens aber in dem auf Freitag, den 30. Dezember 1892, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, da⸗ selbst Parterre, Zimmer Nr. 7, zu melden, unter dem Rechtsnachtheil, daß er werde für todt erklärt werden; alle unbekannten Erben und Gläubiger des genannten Verschollenen werden hierdurch auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche bei dem unterzeich⸗ neten Amtsgericht, spätestens aber in dem ob⸗ bezeichneten Aufgebotstermin anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses und ewigen Still⸗ schweigens.

Hamburg, den 7. April 1892. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. V (gez.) Tesdorpf Dr. 8 Veröffentlicht : Ude, Gerichtsschreibergehilfe.

[4372] 6 Proclama. Auf den Antrag seines Vormundes, des Maler⸗ meisters Wilhelm Rohde zu Letschin, wird der Kauf⸗ mann und Putzwaarenhändler Franz Christoph Schaeffer, welcher in den Jahren 1861 bis 1864 in Letschin gewohnt hat, dann aber von dort mit seiner Familie angeblich nach Amerika ausgewandert ist und seitdem keinerlei Nachrichten über sich oder seinen Aufenthalt hierher hat gelangen lassen, hier⸗ durch aufgefordert, sich spätestens in dem Aufgebots⸗ termine am 7. März 1893, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 8, zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird. 111““ Seelow, den 6. April 1892. 11“ Königliches Amtsgericht.

[4370] Bekanntmachung.

Der frühere Maurergeselle Carl Gottlieb Berg⸗ mann, verheirathet mit Henriette Bergmann, gebor. Grieger, hat vor ungefähr 25 Jahren Züllichau, seinen letzten ordentlichen Wohnsitz verlassen und ist seitdem verschollen. 8

Der Abwesenheitsvormund, Werkführer Julius Ragsch zu Züllichau hat die Todeserklärung seines Mündels beantragt.

Der Verschollene wird hiermit aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine am 25. Februar 1893, 12 Uhr Mittags, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte, Abtheilung II., Zimmer Nr. 10, zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt wird. Züllichau, 7. April 1892.

Kosbhnigliches Amtsgericht.

[4374]

Der Registrator Paul Kohlmetz zu Berlin als Beneficialerbe hat das Aufgebot der Nachlaßgläubiger der zu Berlin, Naunynstr. 36, wohnhaft gewesenen, am 29. September 1891 verstorbenen separirten Frau Kaufmann Bertha Emilie Kohlmetz, geb. Wendt, be⸗ antragt. Sämmtliche Nachlaßgläubigerder Verstorbenen werden demnach aufgefordert, spätestens in dem auf den 2. Juli 1892, Vormittags 11 ½ Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel B., part., Saal 32, anberaumten Aufgebotstermine ihre Ansprüche anzumelden, widrigenfalls sie die⸗ selben gegen den Beneficialerben nur noch in⸗ soweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Aus⸗ schluß aller seit dem Tode der Erblasserin aufgekom⸗ menen Nutzungen durch Befriedigung der angemel⸗ deten Gläubiger nicht erschöpft wird. Das Nach⸗ laßverzeichniß kann in der Gerichtsschreiberei ven 11 bis 1 Uhr Nachmittags eingesehen werden.

Berlin, den 31. März 1892. 1

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 72 8 [4373]

Der Rechtsanwalt Hermann Posner zu Berlin, Spandauer Straße 48, als Nachlaßpfleger, hat das Aufgebot der Nachlaßgläubiger des zuletzt zu Berlin, Schmidstrabe Il1b wohnhaft gewesenen, am 18. Januar 1892 verstorbenen Uhrmachers Karl Friedrich Lemke beantragt. Sämmtliche Nachlaß⸗ gläubiger des Verstorbenen werden demnach auf⸗ g spätestens in dem auf den 30. Juni 1892, Nachmittags 12 ¼¾ Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel B. parterre, Saal 32, anberaumten Aufgebotstermine ihre An⸗ sprüche anzumelden, widrigenfalls sie dieselben gegen die Beneficialerben nur noch in so weit geltend machen konnen, als der Nachlaß, mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen, durch Befriedigung der an emeldeten Glaubiger nicht erschöpft wird. Das Nachlaßver⸗ zeichniß kann in der Gerichtsschreiberei von 11 bis 1 Uhr Nachmittags eingesehen werden.

Berlin, den 4. April 1892.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 72.

zofordert

[4445] Aufgebot.

Auf Antrag des Gerichtsassessors Lübke hierselbst als Beneficialerbe seines am 25. März 1892 zu Charlottenburg⸗Westend verstorbenen Vaters, des Kaufmanns und Generaldirectors August Lübke, werden die Nachlaßgläubiger des vorgedachten Erb⸗ lassers aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin am 11. Juli 1892, Vormittags 10 ½ Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls sie gegen den Beneficialerben ihre Ansprüche nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers auf⸗ gekommenen Nutzungen durch Befriedigung der an⸗ gemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.

Das Nachlaßverzeichniß kann in unserer Gerichts⸗ schreiberei eingesehen werden.

Charlottenburg, den 6. April 1892.

Königliches Amtsgericht. 8 von Arnim. 8

[4456] Bekanntmachung. 8

Auf Antrag des Kaufmanns Hugo Doßler hier⸗ selbst als Pfleger des Nachlasses des am 28. Januar d. Js. hierselbft verstorbenen Kaufmanns Oskar Gottwald zu Görlitz, werden die Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 14. Juni d. Is., Vor⸗ mittags 11 Uhr ihre Ansprüche an den bezeichneten Nachlaß unter Angabe des Grundes und Beibringung etwaiger urkundlicher Beweisstücke bei dem unter⸗ zeichneten Amtsgericht, Zimmer Nr. 55 anzumelden, widrigenfalls sie gegen den Benefizialerben ihre An⸗ sprüche nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Todes⸗ tage des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht er⸗ schöpft wird. 1 G

Görlitz, den 11. April 1892.

Kbönigliches Amtsgericht.

[4389] Aufgebot. 8

Der am 27. Februar 1871 hierselbst verstorbene Schmiedemeister Josef Becker hat in seinem Testament, gerichtlich übergeben am 2. Juni 1870 einen Theil seines Nachlasses den Kindern resp. Kindeskindern des Webers Bernard Heinrich Heimann auf der Linnenstraße zu Beckum zugewendet.

Die bekannten Kinder des Webers Bernard Heinrich Heimann sind Metzger Heinrich Heimann und Louise Heimann, Ehefrau des Ackerbürgers Venne hierselbst.

Es hat aber noch eine andere Tochter Catharina eristirt. Dieselbe soll mit einem Rehwinkel ver⸗ heirathet, nach London verzogen und dort gestorben sein.

Gewisses hierüber, und ob dieselbe Kinder hinter⸗ lassen, ist nicht zu ermitteln.

Seitens der vorgenannten Erbberechtigten und des Vormundes der Catharina Heimann ist das Auf⸗ gebot der unbekannten Erben in Gemäßheit des Gesetzes vom 12. März 1869 beantragt.

Die Catharina Heimann oder ihre Descendenten werden aufgefordert, spätestens im Termin den 12. Juli cr., Vormittags 9 Uhr, sich zu melden und zu legitimiren, widrigenfalls die Aus⸗ stellung der Erbbescheinigung erfolgt und der auf sie fallende Erbantheil den beiden vorgenannten Erbberechtigten verabfolgt werden wird und die sich später meldenden Berechtigten die im § 6 l. c. an⸗ gegebenen Rechtsnachtbeile zu übernehmen haben.

Beckum, den 26. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

[4386] Aufgebot.

Die unbekannten Erben des am 8. Dezember 1891. in seinem Wohnorte Lieberose gestorbenen Schneiders Karl Gottlieb Zickert werden auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Kanzlisten Friedrich Konrad hier, aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf Mittwoch, den 12. April 1893, Vormittags 9 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle an⸗ beraumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigen⸗ falls dieselben mit ihren Ansprüchen auf den Nach⸗ laß ausgeschlossen werden, der Fiscus für den recht⸗ mäßigen Erben angenommen, ihm als solchen der Nachlaß zur freien Disposition verabfolgt wird, und der nach erfolgter Präclusion sich etwa erst meldende nähere oder gleich nahe Erbe alle Handlungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen und zu übernehmen schuldig ist, von ihm weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen zu fordern berechtigt ist, son⸗ dern sich mit dem, was alsdann noch von der Erb⸗ schaft vorhanden, begnügen muß.

Lieberose, den 12. April 1892. 8

Königliches Amtsgericht.

[4384] Ladung.

In dem gerichtlichen Theilungsverfahren, betreffend die Theilung des Nachlasses der zu Saargemünd bezw. in Paris verlebten Eheleute Franz Dupuy und Anna Marie Schmitt, ist Verhandlungstermin gemäß § 6 des Gesetzes vom 14. Juni 1888 in der Schreibstube des K. Notars Albert in Saargemünd vor diesem anberaumt auf 5. Juli 1892, Vor⸗ mittags 9 Uhr. Zu diesem Termine wird die Betheiligte Josefine Dupuy, in Paris rue de Lanecry Nr. 39 wohnend, hiermit geladen, persönlich oder durch einen Bevollmächtigten zu erscheinen, mit dem Be⸗ merken, daß im Falle ihres Ausbleibens angenommen wird, daß sie mit der Theilung einverstanden und diese für sie bindend sein werde.

Saargemünd, den 14. April 1892. 1

Drumm, Amtsgerichts⸗Secretär. [4375] Bekanntmachung. 8

Der am 17. Februar 1892 zu Nizza verstorbene Maler Wilhelm Heinrich Ottomar Baecker hat in seinem am 2. März 1892 eröffneten Testamente vom 16. Februar 1888 den hierselbst, Frankfurter Allee 196, wohnhaft gewesenen Milchhändler Bern⸗ hard Krüger, jetzt angeblich in Amerika, bedacht.

Berlin, den 12. April 1892.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 87.

[4482]

Das Königl. Amtsgericht München I. en-vee; A. für Civilsachen hat vnterm Heutigen folgendes Aus⸗ schluß⸗Urtheil erlassen:

I. Der Versicherungsschein der bavr. Hypoth. und Wechsel Bank d. d. München, 5. Juli 1869 Nr. 8611 Folio 111 G. B. IV, unterzeichnet von Dirigent Kastner u. Administrator Sendtner, wonach das Leben des Grenzaufsehers Johann Cord. Meyer in Springbiel auf Lebensdauer für die Summe von alern pr. C. versichert ist, wird für kraftlos

art.

Antragstellerin Elis bas in Kosten des Feragften zu Meyer hat die München, 14. April 1892. Der Königl. Gerichtsschreiber: 8.) Horn.

q* Im LLvnr. dens nigs! 8 Verkündet am 8. April 1892. ü“ Fuchs, Gerichtsschreiber. In Sachen, betreffend das Aufgebot von Spar⸗ Z11““ Amtsgericht 8 y u en Amtsgerichts⸗Rath N. 55 dsn0b 11 9 Neumann für s Svparkassenbu eer Kreiss⸗ sse Lock Nr. 1199 über 180 ℳ., ausoehsegist s die Wittwe Louise Thomaszik aus Mvyluck 8 wird für kraftlos erkläͤrt. 8 2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden

dder Antragstellerin auferlegt. Königliches Amtsgericht. Neumann.

[4475 Bekanntmachung. 8 Durch Ausschlußurtheil vom 13. April 1892 ist das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Reppen Nr. 4143 über 675 25 ₰, ansgeferti⸗ für Carl Albrecht in Reppen, für kraftlos erklärt worden. Reppen, den 13. April 1892. 6 8 Königliches Amtsgericht.

[44790 Im Namen des König In Sachen, betreffend das Aufgebot von Spar⸗ kassenbüchern, erkennt das Königliche Amtsgericht zu

Hirschberg durch den Gerichts⸗Assessor Franz für

berg, . a. Nr. 7826 über 445 61 ₰, ausgefertigt für 5 Arbeiterin Martha Mager zu Cumers⸗ orf, b. Nr. 7827 über 467 57 ₰, ausgefertigt für den Arbeiter Paul Mager zu Hirschberg, werden für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller Weichenhein zur Last gelegt. 8 Franz. 8 Ver kündet am 8. April 1892 zu Hirschberg. Kettner, Gerichtsschreiber.

Im Namen des Königs! Verkündet am 28. März 1892. Reinboldt, als Gerichtsschreiber.

[4472]

zu Goscieradz erkennt das Königliche Amtsgericht zu Schwetz für Recht:

Das Hypotheken⸗Dokument über die auf Miedzno Nr. 17 Abtheilung III. Nr. 3 für die Wittwe Katharina Wedlomwska, geb. Sielska, eingetragenen 120 Thaler Kaufgelder, gebildet aus den Verband⸗ lungen vom 6. April 1839, 29. Januar 1840 und dem Vermerk vom 19. März 1840, wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten trägt der Antragsteller.

[4483] Bekauntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts wird die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Nemitz Band I. Artikel 5 Abtheilung III. Nr. 10 für den Altentheiler Johann Joachim Koeppe in Meetschow eingetragene Hypothek von 1200 vom 19. September 1887 für kraftlos erklärt.

Lüchow, den 9. April 1892.

Königliches Amtsgericht. II.

[4473]

In der Aufgebotssache Mellmann ist durch Aus⸗ schlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 6. April 1892 die im Grundbuch von Dortmund Band 11 Art. 46 in Abtheilung III. Nr. 7, früher im Grund⸗ buch von Barop Band 1 Blatt 15 in Abtheilung III. Nr. 1 eingetragene Caution von 600 Thaler, welche auf Grund der gerichtl. Urkunde vom 26. Oktober 1833 der Schichtmeister Thiemann gnt. Schafacker zu Barop den von ihm bevormundeten Geschwisterm Lueg, Diedrich Heinrich, Friedrich Wilhelm, Johann Diedrich, Catharina Elisabeth, Wilhelmine und Catharina Elisabeth, Wilhelmine und Catharina Margaretha, sowie dem großjährigen Friedrich Diedrich Lueg für richtige Vermögensverwaltung bestellt hat, sowie die über diese Eintragung gebildete Hypothekenurkunde vom 7. kraftlos erklärt.

Dortmund, den 9. April 1892.

Königliches Amtsgericht. [4486 Im Namen des Königs! Verkündet am 9. April 1892. Borowski, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Wirths Wilhelm Willa⸗ mowski in Groß Tauersee, vertreten durch der Rechtsanwalt Wronka zu Soldau, erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Soldau durch den Amtsrichte Kitt für Recht:

1) Die über die von den Posten:

M Groß Tauersee Nr. 5 Abtheilung IUHI. Nr. 4,

FI1 Froß Tauerfee Nr. 5 Abtbeilung III.

Nr.

an den Altsitzer Martin Bohlmann zu Neuhoff ab⸗ getretenen Antheile der Julie Willamowski von 97 30 bezw. 300 nebst Zinsen gebildeten Zweig⸗ hypothekenurkunden werden für kraftlos erklärt.

2) Die Kosten des Verfahrens hat Antragsteller zu tragen.

8 8

Im Namen des Königs! Verkündet am 11. April 1892. 1 Szerba, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Häuslers Paul Rzepka zu Neudorf erkennt das Königliche Amtsgericht zu durch den Amtsrichter Schmidtlein für Recht:

„Die Hypothekenurkunde über 50 Thlr. Darlehn, eingetragen für den Schmelzer Franz Tomczyk zu Antonienhütte in Abth. III. Nr. 3 des dem Häusler Paul Rzepka zu Neudorf und dessen Marianna, geb. Bura, gehörigen Grundstücks Bl. 4 Neudorf, gebildet aus der Schuldurkunde vom 10. November 1852 und dem Hypothekenscheine vom 11. November 1852 wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Häusler Paul Rzepka zu Neudorf auferl gt

[4474]

Recht, die Sparkassenbücher der Kreiskasse zu Hirch.

Auf den Antrag des Wirths Valentin Nogowski

bekannt gemacht.

November 1833 für

3

n Deutschen

1

Untersuchungs⸗Sachen.

Aufgebote, Zustellungen u. der Unfall⸗ und Inva iditäts⸗ zc. Verkäufe, Verpachtungen Verdingung 1

Oeffentlicher Anzeiger.

nzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Dienstag, den 19. April

1892.

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. 8 en 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

9. Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

Verloosung ꝛc. von erthpapieren.

Aufgebote, Zustellungen 9 dergl.

—, Namen des Königs! 1 Catharina Rozek'schen Auf⸗ —erF. 9./91 wegen Aufgebots einer st zum Zwecke der Löschung erkennt

das Königliche Amtsgericht zu Exin durch den Amts⸗

* echt:

richter brtanenen Glzubiger der des Geumdfcs rin Firn die fün Geschwiter tbheilung III. Nr. 1 Iu fünf wister

mwennngki, Vornamens: Andreas, Bartholomäus,

1 —— Josepha und Marianna eingetragenen

Svpothekenpost von je 5 Thaler 19 Sgr. 1. Pf., zu⸗ Hurmen 28 Thaler 5 Sgr. 5 Pf. Muttererbe nebst 500 Zinsen, sowie die unbekannten Rechtsnachfolger dieser Gläubiger werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichnete 2 ausgeschlossen. Die Kosten des

Aufgebotsverfahrens hat der Antragsteller zu tragen.

(gez.) Albrecht. Verkündet am 19. März 1892. ELenz, Gerichtsschreiber.

[ĩ4491] Bekanntmachung..

Die Rechtsnachfolger des Hirschwirths Zöhrlaut in Boll sind durch Urtheil vom 6. April 1892 mit ihren Ansprüchen auf den unter Nr. 3 Abthlg. III. des Grundbuchs Stetten b./H. auf P. Nr. 1571 Wiese Käppeleswiesen eingetragenen Eigen⸗ thumsvorbehalt von 81 Gulden ausgeschlossen.

1 Königliches Amtsgericht Hechingen.

im Grundbu

Johann

[4484] 111““ Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 9. April 1892 ist die verehelichte Fleischermeister Wicht, Justine Elisabeth, geb. Röder, weiland in Tilleda, mit ihren Ansprüchen auf das im Allgemeinen Grundbuche von Kelbra Band 36 Blatt 8 Abtheilung II. Litt. b. auf Grund des Kaufvertrages vom 21. Dezember 1859 für sie ein⸗

getragene Auszugsrecht ausgeschlosen. Kelbra, den 12. April 1892. 5 Königliches Amtsgericht.

[ĩ4468] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Hermann Landsberg zu Storkow, vertreten durch den Rechtsanwalt Gebhardt in Frank⸗ furt a./O., klagt gegen seine Ehefrau, Martha, geb. Bloch, zuletzt in Berlin, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und die Be⸗ klagte für den schuldigen Theil zu erklären, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a./O. auf den 9. Juli 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage

des Königlichen Landgerichts, II. Civilkammer.

14453] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Schlosser Emil Callenbach zu Dort⸗ mund, vertreten durch den Rechtsanwalt Doepner zu Dortmund, klagt gegen ihren Ehemann, den Schlosser Emil Callenbach, unbekannten Aufenthaltsorts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, das zwischen Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu er⸗ klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Dortmund auf den 12. Juli 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗

Frankfurt a./O., den 12. April 1892. Gröschke, Gerichtsschreiber

richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auezug der Klage bekannt gemacht.

Dannert, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung. ohne Gewerbe, in Schlett⸗

[4458] V Josefine St. Marie,

suadt wohnend, zum Armenrechte zugelassen, vertreten

durch Rechtsanwalt Dr. Ruland, klagt gegen ihren Ehemann Otto Bleich, früher Hilfsweichensteller, zu Schlettstadt wohnend, zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen böswilligen Verlassens ꝛc. mit dem Antrage auf Ehescheidung, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Abthg. I. Civilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Colmar i./Els. auf den 24. Juni 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht. Der Landgerichts⸗Secretär: Jansen.

4126] Oeffentliche Zustellung. 6 Der Metgermeister Jakob Brust von Wersau, vertreten durch Rechtsanwalt Hallwachs zu Darm⸗

stadt, klagt gegen seine Ehefrau Katharina, geb. Schneider, z. Zt. ohne bekannten Aufenthalt abwesend, aus Ehebruch, eventuell böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die unter den Streittheilen bestehende Ehe vom Bande zu trennen und zwar unter Erklärung der Beklagten für den schuldigen Theil und unter

Verurtheilung derselben in die Kosten des Rechts⸗ streits, eventuell mit dem Antrag, die Beklagte zu ver⸗ urtheilen zur Fortsetz ung des ehelichen Lebens mit dem Kläger, in die eheliche Wohnung zurückzukehren und die Kosten des Rechtsstreites zu tragen, und

ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des

Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Groß⸗ herzoglichen Landgerichts zu Darmstadt auf Donners⸗ tag, den 14. Juli 1892, Vormittags 8 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Darmstadt, den 12. April 1892. „Strein, Gerichts⸗Assessor,

als Gerichtsschreiber des Großherzogl. Landgerichts.

[4431] DOeffentliche Ladung.

Die Ehefrau Maria Catharina Deutrich, geb. Ahrens, in Schwartau, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Arthur Kulenkamp in Lübeck, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Heinrich Franz Theodor Deutrich, früher in Luschendorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung auf Ehe⸗ scheidung, mit dem Antrage:

die zwischen den Parteien bestehende Ehe dem Bande nach zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären,

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung vor das Landgericht Lübeck, zweite Civilkammer, zu dem auf Freitag, den 8. Juli 1892, Vor⸗ mittags 10 Uhr, angesetzten Termine mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Klageauszug bekannt gemacht.

Lübeck, den 13. April 1892.

Der Gerichtsschreiber der Zweiten Civilkammer des Landgerichts der freien und Hansastadt Lübeck und des Gr. Oldenburgischen Fürstenthums Lübeck:

H. Köpcke.

[3514] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Minna Jaeger, geb. Krahmer, in Ohrdruf, vertreten durch den Rechtsanwalt Kohlstock zu Gotha, klagt gegen ihren Ehemann, den Terzerol⸗ schäfter Gustav Jaeger aus Steinbach⸗Hallenberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung auf Grund der §§ 89 und 90 des Gothaischen Ehe⸗ gesetzes mit dem Antrage auf Urtheil dahin:

1) die zwischen den Parteien bestehende Ehe ist zu trennen, 2) der Beklagte ist für den schuldigen Theil zu erachten, 3) derselbe ist zu den Kosten des Rechtsstreits zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Herzogl. Landgerichts zu Gotha auf den 9. Juli 1892, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. .

Gotha, den 11. April 1892.

Ditel, Landgerichts⸗Secretär,

Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.

[4469] See. b

In Sachen der Curatel über das außereheliche Kind „Rosina“ der led. großjährigen Dienstmagd Theres Schneitberger von Tölz, z. Zt. in Oster⸗ hofen, gegen den Dienstknecht Johann Eichinger von Wald a. d. Alz, K. Bezirksamts Altötting, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Vaterschaft und Alimenten wurde die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt und ist zur Verhandlung über diese Klage im Sitzungssaale dahier Termin auf Dienstag, den 28. Juni 1892, Vorm. 8 ½ Uhr, bestimmt.

Die klägerische Curatel wird beantragen, Be⸗ klagter sei schuldig:

1) die Vaterschaft zu dem von Theres Schneit⸗ berger am 21. September 1891 geborenen, vorgenannten Kinde anzuerkennen,

2) für dasselbe bis zum zurückgelegten 14. Lebens⸗ jahre einen jährlichen in monatlichen Raten von 8 vorauszahlbaren Ernährungsbeitrag von 96 zu bezahlen, die Hälfte des Schulgeldes, der Kleidungs⸗, sowie der allenfallsigen Kur⸗ und Leichenkosten innerhalb der Alimentationsperiode streiten,

83) die Streitskosten zu tragen. „Ferner wird beantragt werden, das Urtheil wolle für vorläufig vollstreckbar erklärt werden. Wolfratshausen, den 14. April 1892. Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts. (L. S.) Heldmann, geschäftsl. K. Secr. [4125] Oeffentliche Zu 1 Der Einlieger Wiläche 8 Fftrlung Schadkenburg als Vertreter der minderjährigen Johanne öller daselbst, vertreten durch Rechtsanwalt O Afemissen in Detmold, gegen den Ziegler Gustav Fungekrüger in Waddenhausen, jetzt unbekannten ZZZ .n. Kindesernährung, mit dem en⸗ berurtheilung zur Zahlung von

1) Tauf⸗ und Wochenbettskosten 22 50

2) Ernährungszuschuß 5 50 2.

be Rinbeg 1 hen 5 für das erste Lebensjahr

3) 5 % Verzugszinsen von diesen Beträ

24 gen seit 8r 8 1891, event. von Zustellung der 5 Voraus am 4. Januar des betreffenden

4) Ernährungszuschuß für das 2. und 3. 2 jahr des Kindes je 18 ℳ,

5) desgleichen für die 11 folgenden des Kindes je 72 ℳ,

6) 5 % Verzugszinsen vom jedesmaligen Verfall⸗ tage an,

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens zur Last

Lebensjahre

1“

zu be⸗

Handelsmannes

zu legen, auch das Urtheil wegen der fälligen Be⸗ träge für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Fürstliche Amtsgericht zu Lage auf den 10. Juni 1892, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. A. Burn, Gerichtsschreiber des Fürstlichen Amtsgerichts. E111““ 9

[4448] Oeffentliche Zustellung.

Das K. Amtsgericht Nabburg hat in Sachen der ledigen großj. Dienstmagd Anna Meyer von Traus⸗ nitz, nun in Köttschdorf, und der Kuratel über deren außerehel. Kind „Michael“, Klagspartei, gegen den led. großj. Bauerssohn Leonhard Schlagenhaufer von Hohentreswitz, Beklagten, wegen Vaterschaft und Alimente, auf klägerischen Antrag zur Verhandlung über die Klage vom 8. Oktober 1891, welche dem Beklagten richtig zugestellt ist, neuerlichen Verhand⸗ lungstermin anberaumt auf Mittwoch, den 15. Juni l. J., Vormittags 8 ½ Uhr, wozu der Beklagte, dessen Aufenthalt unbekannt ist, ge⸗ laden wird, mit dem Beifügen, daß die Klagspartei seine Verurtheilung im Sinne der Klagsbitte be⸗ antragt. Gemäß § 187 R.⸗C.⸗P.⸗O. wird dies hie⸗ mit dem Beklagten bekannt gegeben.

Nabburg, am 14. April 1892. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts.

(L. S.) Schlag, K. Secretär. 1

[4449] Oeffentliche Zustellung. 8 Der minderjährige Carl Prochazka, vertreten durch seinen Pfleger, Rechtsanwalt Dr. Theodor Auerbach, beide zu Frankfurt a./M., klagt gegen den Kupfer⸗ drucker und Maler Franz Prochazka, unbekannten Aufenthalts, zuletzt in Frankfurt a./M., mit dem Antrage auf Feststellung, daß Kläger kein ehelicher Sohn des Beklagten sei, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a.M. auf den 12. Juli 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Frankfurt a./ M., den 9. April 1892. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[4462] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Wittwe und Erben des zu Lupers⸗ hausen verlebten Nicolas Thibo, als dessen Wittwe Margaretha Maurer, im eigenen Namen sowie als Vormünderin ihrer minderjährigen Kinder Nicolas und Pauline Thibo, Berufungsklägerin im Armen⸗ rechte, vertreten durch Rechtsanwalt Bartel, gegen die Kinder und Erben des zu Püttlingen verlebten Lion Liebmann, als: 1) Joseph Eigenthümer in St. Borga in Brasilien, 2) Karoline Liebmann und ihr Ehe⸗ mann Caen Liebmann, Handelsmann in Rheims, 3) Julie Liebmann, Rentnerin in Püttlingen, Be⸗ rufungsbeklagte, sämmtlich in erster Instanz vertreten durch die Berufungsbeklagte ad 3, diese jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Forde⸗ rung, haben die Berufungskläger Berufung eingelegt, mit dem Antrage:

Kaiserliches Landgericht wolle, wenn nöthig, der Berufungsklägerin gegen die Versäumung der Berufungsfrist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ertheilen, die Berufung gegen das Urtheil des Kaiserl. Amtsgerichts Saargemünd vom 18. Februar 1892 als zulässig und begründet annehmen, die erhobene Klage als im Urkundenprozesse unzulässig, jedenfalls inso⸗ weit abweisen, als mehr den 24 nebst 5 jährigen Zinsen begehrt sind, wolle die Kosten 5 beiden Rechtszüge den Klägern zur Last egen, und laden die Berufungs⸗Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Saargemünd auf den 5. Juli 1892, Vormittags 9 Uhr, M. E. Z., mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Saargemünd, den 12. April 1892. Der Obersecretär: Erren, Kanzleirath.

[4444 SOeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann H. Tietze zu Frankfurt a./O., ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Gehbardt daselbst, klagt gegen den ehemaligen Kaufmann Robert Winkelmann, zuletzt zu Frankfurt a./O., jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, aus einem Miethsvertrage ꝛc. mit dem Antrage:

1) den Beklagten zu verurtheilen, an Kläger 860 20 nebst 5 % Zinsen seit dem Tage der Zustellung der Klage, sowie die Kosten des vom Kläger gegen den Beklagten beantragten Arrestbefehls in Höhe von 31,10 zu zahlen,

2) dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, 88

3) das ergehende Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a./O. auf den 13. Juli 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. cs.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. .

Frankfurt a./O., den 13. April 1892..

Gröschke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, II. Civilkammer.

Liebmann,

[4452]

Die Wittwe Albert Kriegeskothen, Stuhlflechterin zu Elberfeld, Klägerin, vertreten durch Notar und Rechtsanwalt Statz zu Mettmann, klagt gegen den Schlosser Peter Deitermann, früher zu Mettmann wohnend, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ haltsort, Beklagten, wegen Forderung mit dem An⸗ trage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 300 nebst 5 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung und vorläufige Vollstreckbarkeits⸗ erklärung des zu erlassenden Urtheils und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streites vor das Königliche Amtsgericht zu Mettmann auf Dienstag, den 31. Mai 1892, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Mettmann, den 14. April 1892.

Fichtner, Assistent,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[4454] Oeffentliche Zustellung.

Der Herr Siegbert Bruck zu Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Abrahamsohn ebenda, klagt im Wechselprozeß gegen 1) den Herrn Arthur Dreyfuß, unbekannten Aufenthalts, 2) den Herrn Mar Sa⸗ moztsch zu Berlin, aus dem von dem Beklagten zu 2 auf den Beklagten zu 1 gezogenen, von diesem acceptirten Wechsel vom 23. Juli 1891 über 1000 ℳ, zahlbar am 23. Oktober 1891, und dem mangels Zahlung aufgenommenen Proteste vom 24. Oktober 1891 mit dem Antrage auf solidarische Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung von 1000 nebst 6 % Zinsen seit 24. Oktober 1891 und 14,05 Wechselunkosten an Kläger und ladet den Beklagten zu 1 zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Kammer für Handelssachen des König⸗ lichen Landgerichts I. zu Berlin, Jüdenstraße 60, 2 Tr., Zimmer 103, auf den 12. Juli 1892, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 9. April 1892.

Jetschmann, Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts I. 2. Kammer für Handelssachen.

[4461] Oeffentliche Zustellung.

Der Lehrer Rudolf Kühn von Pokraken, Kreises Tilsit, vertreten durch den Rechtsanwalt Friese zu Ragnit, klagt gegen den Invaliden Friedrich Ewald Struwe, unbekannten Aufenthalts, als Miterben der zu Bambe verstorbenen Besitzer Leopold und Johanne, geb. Kascherus, Struwe'schen Eheleute, wegen 147 und Zinsen, eingetragen auf Reister⸗ bruch Nr. 29 Abth. III. Nr. 1, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, an ihn nach Kräften des Nachlasses hinter den zu Bambe verstorbenen Besitzer Leopold und Johanne, geb. Kascherus, Struwe'schen Eheleuten, 147 nebft 5 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung, sowie 7,90 Kündigungskosten zu zahlen und das Urtheil für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Ragnit auf den 14. Juni 1892, Vormittags 10 ¾ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Ragnit, den 9. April 1892.

Bauer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Oeffentliche Zustellung. 3 ö H. Frese zu Kirch⸗Mulsow enecht Joachim Lahl aus Alt⸗ Dienst in Moitin (Kemberg), jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Schuld, mit dem Antrage, Beklagten mittelst vorläufig voll⸗ streckbaren Urtheils zur Zahlung von 46,50 zu verurtheilen und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Groß⸗ herzogliche Amtsgericht zu Neubukow auf Mitt⸗ woch, den 25. Mai 1892, Vormittags 11 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung

wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Neubnkow, den 12. April 1892.

Der Gerichtsschreiber des Großherzogl. Amtsgerichts.

[4054]

Der klagt gegen den Poorstorf, zuletzt im

[4450] Oeffentliche Zustellung und Ladung. Der Kgl. Advokat, Rechtsanwalt Heigl in Bam⸗ berg, hat Namens des Taglöhners Peter Distler in Ebermannstadt, Klägers, gegen den Oekonomensohn Gottlieb Bezold von Albershof, nunmehr un⸗ bekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ent⸗ schädigung und Schmerzensgeld unterm 5. April 1892 beim Kgl. Landgerichte Bamberg Klage eingereicht und beantragt: G Kgl. Landgericht wolle den Beklagten für schuldig⸗ erkennen, an den Kläger 1142 nebst 5 % Zinsen hieraus auf fünf Jahre seit der Klagestellung, even⸗ tuell seit 8 Fastelung, zurück zu bezahlen und alle Kosten des Rechtsstreites zu tragen. Bei dem unbekannten Aufenthalte des Beklagten Gottlieb Bezold wurde durch Gerichtsbeschluß vom 6. April 1892 die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt und zur Verhandlung der Sache bei der ersten Civilkammer des Kgl. Landgerichts Bamberg Termin auf Montag, den 11. Juli 1892, Vormittags 9 Uhr, im Civilsitzungssaale Nr. 76 II. anberaumt. Sg Zu diesem Termine wird der Beklagte Gottlieb Bäzold mit der Aufforderung geladen, bis dahin einen bei dem Kgl. Landgerichte Bamberg zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertheidigung zu bestellen. Bamberg, den 8. April 1892. Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts Bamberg Der Kgl. Ober⸗Secretär: (L. S.) S chwemmer.