aufs neue seine eigenartigen und vielseitigen schauspielerischen Gaben
ins hellste Licht zu stellen. Man darf diese Rolle in ihrer Mischung
von fröhlicher Lebenslust und sittlichem Ernst, von sprudelndem
Uebermut und innerer Einkehr, voen Witz und guter
Laune mit Gefühlswärme und stiller Resignation als einen Prüfstein
des echten Schauspielers ansehen, und Sonnenthal hat fast in allen ügen das Rechte getroffen; vielleicht darf man sagen, daß er zuweilen
zu beweglich und zu wenig ernst erschien, wie in der Scene mit dem
Obersten Berg, als dem bei der Wahl Unterlegenen Ovationen
dargebracht werden; hier machte Sonnenthal es seinem
Mitspieler sehr schwer, den Ton des Lustspiels festzuhalten; aber in
den Hauptscenen — der lustigen mit der Familie Piepenbrink und den
warmherzigen, rührenden mit Adelheid Runeck (Fräulein Ber⸗ tens) erschien Sonnenthal durch die Sicherheit und das ewinnende Wesen seines Spiels als der denkbar beste Interpret des
Dichters. Die liebenswürdige und bei allem Schein der Aeußerlichkeit
geistvolle und feinsinnige Natur wurde hier wahrhaft berückend ver⸗
körpert. Eine besondere Anerkennung gebührt dem Darsteller dafür, daß er sich sichtlich bemühte, aus dem Rahmen der Gesammtdarstellung nicht als der Alle Ueberragende hervorzutreten, und in der That verdient die eilig vorbereitete Aufführung auch im ganzen Lob.
Die typischen Rollen lagen zumeist in guten Händen; dem Fräulein
Bertens fehlt zur Adelheid etwas an vornehmem Wesen und
etwas an harmloser Schelmerei, aber im ganzen fand sie sich
doch sehr geschickt mit der schwierigen und ungewohnten Partie ab, die ihrem sonstigen Rollenkreise so fern liegt. Sehr bedeutend war die
Leistung des Herrn Pagay als Schmock, den er, wie es die Rolle
verlangt, komisch und mitleiderregend zugleich spielte; gut war auch
der Piepenbrink des Herrn Adolf Steinecke, der durch un⸗ geschminkte Naturwahrheit zu wirken verstand, und einen über ein
Mittelmaß hinausragenden Bellmaus gab Herr Hubert eusch, der sich mit dieser Leistung als ein vortrefflicher schau⸗
spielerischer Kleinmaler offenbarte. Herr August Meyer⸗Eigen
traf den Ton des Obersten nicht richtig und kam mit dem Ausdruck seines Gefühls bei den Vorgängen, als wäre er nicht wirklich anwesend, mehrmals etwas zu spät. Herr Jarno (Senden), Fräulein Hofer
(Ida) und Herr Werner (Blumenberg) konnten in ihren kleineren
Rollen voll befriedigen. . Kroll’'s Theater.
Gestern Abend wurde Marschner's romantische Oper „Hans iling“ vor gut besetztem Hause mit bedeutendem Erfolg auf⸗ ührt. In der Titelrolle trat Herr Franz Schwarz vom Groß⸗ zoglichen Hof⸗Theater in Weimar auf, der durch seine kräftige öne Stimme und sein anziehendes Spiel die Zuhörer voll befrie⸗ te. Die Königin wurde von Fräulein Sophie Calmbach vom tadt⸗Theater in Leipzig sehr wirkungsvoll gesungen. Bei der schon
vorjährigen Spielzeit an derselben Stelle erfolgreich auf⸗ etretenen jugendlichen Sängerin Fräulein Gadski, waren gestern der Darstellung der Anna noch erfreuliche Fortschritte im Gesang und Spiel zu bemerken. Herr Alma war lobenswerth als Vertreter des Conrad. Die Inscenirung der Oper und die Lei durch den
Kapellmeister Gille ließen nichts zu wünschen übrig.
Am Freitag gelangt im Königlichen Opernhause „B. il mit den Damen Hiedler und de Jonge, den Herren Rothmühl,. Fränkel, Mödlinger, Schmidt und Stammer zur Darstellung. Am Sonnabend geht „Die Walküre“ („Ring des Nibelungen“, erster Abend) mit den Damen Pierson, Sucher, Rothauser, Hiedler, Weitz, Leisinger und Lammert, den Herrn Gudehus, Krolop und Mödlinger in Scene. — Herr Kapellmeister Weingartner hat eine Einladung erhalten, während der internationalen Ausstellung für Musik und Theaterwesen in Wien ein Symphonie⸗Concert daselbst zu dirigiren.
In der morgen im Berliner Theater stattfindenden ersten Aufführung des Ibsen'schen Schauspiels „Nora“ sind außer Agnes Sorma, welche die Titelrolle spielt, in den Hauptrollen Nuscha Butze (Frau Linden), Arthur Kraußneck [Helmar), Ludwig Stahl (Dr. Rank), Ferdinand Suske (Günther) beschäftigt.
Zu der Abschiedsvorstellung Adolf Sonnenthal's, die am 1. Mai im Residenz⸗Theater stattfindet und eine Wiederhbolung
komischen Oper“ bringt, werden Billets schon von jetzt ab an der
Theaterkasse ausgegeben.
Im Krollschen Theater findet, wie schon angekündigt, am 12. Mai unter Rubinste in's persönlicher Leitung die erste Auf⸗ führung seiner Oper „Die Maccabäer“ statt.
Das Thomas⸗Theater bleibt am Freitag wegen der General⸗ probe zu der neuen Operette „Die Ulanen’ geschlossen.
Im Concerthaus findet morgen das Abschieds⸗Concert des Kapellmeisters Herrn Meyder mit seiner Kapelle statt. Das sorg⸗ fältig für diesen Abend gewählte Programm wird Werke von Weber, Wagner, Meverbeer, Stör, Sarasate, Leonard, Suppé, Kücken, Mascagni, Meyder u. s. w. enthalten.
Von der Internationalen Musik⸗ und Theater⸗Aus⸗ stellung in Wien wird geschrieben: Nachdem am 7. Mai eine Fest⸗ vorstellung unter der Mitwirkung Charlotte Wolter's und des ge⸗ sammten Künstlerpersonals der vier großen Wiener Theater stattge⸗ funden hat, wird das Ausstellungs⸗Theater am 8. Mai durch Adolph L Arronge und sein Ensemble eröffnet. Die Stücke, welche das „Deutsche Theater“ in der ersten Woche seines Gastspiels bringen wird, sind die folgenden: Goethe, „Stella“ und „Die Mitschuldigen“, am 8. Mai; von Wolzogen, „Die Kinder der Excellenz“, am 9. Mai; Shakespeare, „Wintermärchen“, am 10. Mai; L'Arronge, „Dr. Claus“, am 11. Mai; Shakespeare, „Romeo und Julie“, am 12. Mai; Ibsen, „Stützen der Gesellschaft, am 13. Mai; Halm, „Sohn d Wildniß“, am 14. Mai.
Mannigfaltiges.
Der Magistrat macht jetzt öffentlich bekannt, daß fü laufende Steuerjahr (1. April 1892 bis 31. März 1893) der Gemeinde⸗Einkommensteuer auf 70 % vom
steuersatze (Staatssteuer) festgesetzt worden ist.
Zur Baumblüthe in Werder läßt, wie die „N. Pr. Z.“ erfährt, die Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn vom Donnerstag ab Sonderzüge vom Potsdamer Bahnhof in Berlin abgehen; aurch werden verschiedene sonst nur bis Wildpark gehende Vorortzüge bis Werder durchgeführt.
Die seit dem 1. April v. J. für den gottesdienstlichen Gebrauch geschlossene Christuskirche ist, wie der „N. Pr. Ztg.“ mitgetheilt wird, durch Kaufvertrag mit der London society für einen Preis von 11 000 Pfund Sterling (rund: 220 000 ℳ) in den Besitz der Dreifaltigkeits⸗Gemeinde übergegangen. Nach erfolgter Ueber⸗ gabe soll das Kirchengebäude soweit wiederhergestellt werden, als seine Erhaltung und die Erfüllung der polizeilichen Vorschriften nöthig er⸗ scheinen läßt.
Potsdam. Der „N. A. Z.“ wird mitgetheilt: Von dem hinterlassenen sehr bedeutenden Vermögen des verstorbenen Hof⸗ Maurermeisters Hasenheyer haben die Erben der Stadt Potsdan zu wohlthätigen Zwecken 300 000 ℳ zugewendet.
Labiau, 26. April. Infolge anhaltender starker Regengüsse ist einem Drahtbericht der „Voss. Z.“ das Memeldelta zwischen Ruß und Gilge überschwemmt. Nur einzelne erhöht angelegte . ragen aus dem Wasser hervor. Auch ein Theil der König⸗ lichen Forst zwischen Deime, Haff und großem Friedrichsgraben steht
seine p neu angekauften Gartenarbeit. H ie, wie die „Frankenst.⸗ Münstb. Ztg.“ berichtet, auf einen vergrabenen Explosions⸗ stoff (nach der „N. Pr. Z.“ wahrscheinlich eine Flasche Sprengöl) gestoßen, denn plötzlich vernahm man einen furchtbaren Knall; die bestürzt Hinzueilenden fanden die Eheleute thatsächlich in Stücke zerrissen vor. Theile des Körpers waren in die Nachbargärten ge⸗ flogen und eine Hand ist jetzt noch nicht gefunden worden.
Gifborn, 25. April. Seine Majestät der Kaiser hat, wie das „Brschw. Tgbl.“ erfährt, für den dem Maschinenbauer Karl icke in Leiferde bei Gifhorn geborenen achten Sohn Path
stelle übernommen.
Paris, 27. April. Der Afrikareisende Henri Duveyrier, früherer Präsident der Pariser Geographischen Gesellschaft, erschoß sich, wie „H. T. B.“ meldet, Ffterm im Walde von Soͤvres. Er gab in einem zurückgelassenen Briefe den Verlust des Gedächtnisses als Grund des Selbstmordes an.
b In der vergangenen Nacht wurden laut Meldung des „W. T. B.“ in Cattaro und in der Umgebung zwei Erdbeben um 2 Uhr 45 Min. und um 3 Uhr 22 Min. verspürt. Die erste Erderschütterung wurde, obwohl ziemlich stark, gleichwohl weniger empfunden als die zweite. Auch aus Trebinje wird von derselben Nacht 2 Uhr 35 Min. ein zwei Secunden währendes ziemlich heftiges Erdbeben gemeldet.
Cattaro, 26. April.
Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.
Darmstadt, 27. April. (W. T. B.) Zum Besuch der
Königin von England sind der Prinz und die Prinzessin Aribert von Anhalt heute Vormittag hier eingetroffen. Für morgen ist der Besuch der Kaiserin Friedrich und der Prin⸗ zessin Margarethe von Preußen, sowie derjenige des Prinzen und der Prinzessin Adolf zu Schaumburg⸗-Lippe angezeigt.
St. Petersburg, 27. April. (W. T. B.) nläßlich des Ablebens der Großherzogin⸗Mutter Alexandrine von Mecklenburg⸗Schwerin ist eine zweiwöchige Hoftrauer an⸗ geordnet worden. — Nach hier eingegangenen Nachrichten ist die Kaiserin mit der Großfürstin Tenia, sowie dem Groß⸗ fürsten Michael Nikolajewitsch gestern Abend in Abbaß⸗ Tuman im Kaukasus eingetroffen.
St. Petersburg 27. April. (W. T. B.) Von dem Project einer neuen Einkommensteuer, welches gegen⸗ wärtig an competenter Stelle erörtert wird, erwartet man einen Ertrag von 15 Millionen Ruhel. Diese Summe soll zusammen mit der Herabsetzung der Etats einiger Ministerien dazu dienen, den Fehlbetrag im nächsten Budget, welcher wegen der Aufwendungen für Nothstandszwecke auf etwa 50 Millionen Rubel geschätzt wird, zu beseitigen oder doch wesentlich zu verringern.
Brüssel, 27. April. (W. T. B.) Die „Chronique“ veröffentlicht einen Artikel, in welchem behauptet wird, daß der unabhängige Congostaat im Widerspruch mit den Be⸗ schlüssen der Brüsseler Antisclaverei⸗Conferenz bei einem Waffen⸗ fabrikanten in Lüttich 20 000 Percussionsgewehre bestellt habe, um sie als Tauschartikel gegen Elfenbein zu ver⸗ wenden, während der Congostaat Privatpersonen die Einfuhr von Gewehren verbiete. Das Blatt fordert wegen dieses Vorgehens des Congostaats volle Aufklärung und will die Regierung eventuell hierüber in der Kammer interpellirt wissen.
Athen, 27. April. (W. T. B.) Die Kaiserin von Oesterreich ist heute früh 9 Uhr von hier wieder abgereist.
Kopenhagen, 27. April. (W. T. B.) In einem heute abgehaltenen Staatsrath wurde beschlossen, den Reichstag auf den 6. Mai d. J. einzuberufen. 8
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.)
des combinirten Abends: „Wahn und Wahnsinn“
und „Aus der
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¹) Böig,
Regen und Graupeln. Uebersicht der Witterung.
Das Minimum, welches gestern bei Bornholm lag⸗ ist mit zunehmender Tiefe nach Wisby fortgeschritten⸗ und veranlaßt an der ostdeutschen Küste starke füd⸗ westliche Winde; ein anderes Minimum ist an der Westküste Schottlands erschienen. Am höchsten ist der Luftdruck über Südwest⸗ und Südost⸗Eurova. In Deutschland ist das Wetter andauernd kühl, im Norden trübe mit Regenfällen, im Süden stellenweise heiter ohne nennenswerthe Niederschläge. In der Kanal⸗ gegend, sowie an der füdlichen Nordser ist Aufflaren 2 en, welches sich demnächst auch ostwärts über Erwärmung wahrscheinlich ist. In Deutschland liegt die Temperatur 1 bis 5 ½ Grad unter dem Mittel⸗ mwerthe.
Theater⸗Anzeigen.
Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opern⸗ haus. 107. Vorstellung. Nibe⸗ ungen. Bühnenfestspiel von R b Vorabend: Das Rheingold. Dirigent: meister Sucher. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 114. Vorstellung. Das heilige Lachen. Märchen⸗Schwank in 6 Bildern von Ernst von Wildenbruch. Musik von Ferdinand Hummel. Tanz von Emil Graeb. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Musikalische Direr⸗ tion: Herr Steinmann. Anfang 7 Uhr.
Freitag: Opernhaus. 108. Vorstellung. Boabdil, der letzte Maurenkönig. Oper in 3 Acten von Moritz Moszkowsky. Text von Carl Wittkowsky. Ballet von E. Graeb. In Scene gesetzt vom Ober⸗ Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Kahl. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 115. Vorstellung. Wohlthätige Frauen. Lustspiel in 4 Aufzügen von Adolph LArronge. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 Uhr.
Dentsches Theater. Donnerstag: Don Carlos. Anfang 7 Uhr.
Freitag: Der Sbolus. — Die Neuvermählten. — Ein Hut. Sonnabend: Stella. — Die Mitschuldigen.
Die nächste Aufführung von „Das Urbild des Tartüffe“ findet am Sonntag statt.
1“
Berliner Theater. Donnerstag: Zum 1. Male:
Nora. Anfang 7 Uhr.
Freitag: 32. Abonnements⸗Vorstellung. König Richard III.
Sonnabend: Nora.
Lessing-Theater. Donnerstag: stadtluft.
Freitag: Zum 1. Male: Morphium. Schauspiel in 4 Acten von Max Stempel.
Sonnabend: Morphium.
Sonntag: Die Großstadtluft
Die Groß⸗
Wallner-Theater. Donnerstag (letzte Woche): Der Löwe des Tages. Gesangsposse in 3 Acten von H. Wilken. Die neuen Gesangstexte von L. Fens Musik von C. Schramm. Anfang
r.
Freeitag: Der Löwe des Tages.
Sonnabend: Neu einstudirt: Ehrliche Arbeit. Volksstück mit Gesang in 4 Acten von H. Wilken. Musik von R. Bial und V. Holländer. Neu be⸗ arbeitet von L. Herrmann. 1
Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Donnerstag: Mit neuer Ausstattung zum 98. Male: Das Sonntagskind. Operette in 3 Acten von Hugo Wittmann und Julius Bauer. Musik von
arl Millscker. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Kapellmeister Federmann. Die Decorationen aus dem Atelier von Falk. Die neuen Costume vom Garderoben⸗Inspector Ventzky. An⸗ fang 7 Uhr. .
Freitag: Zum 99. Male:
Das Sonntags⸗
Residenz-Theater. Direction: Sigmund Lauten⸗ urg. Donnerstag: 13. Gastspiel des K. K. Hofburg⸗ schauspielers Adolf Sonnenthal. 13. Abend. Die Journalisten. Lustspiel in 4 Acten von Gustav Freytag. Anfang 7 ½ Uhr.
Freitag: 14. Gastspiel des K. K. Hofburgschau⸗ spielers Adolf Sonnenthal. 14. Abend. Vater und Sohn. Lustspiel in 5 Acten von A. Dumas.
Kroll's Theater. Donnerstag: Gastspiel von Signorina Luisa Nikita. Fra Diavolo. (Zerline: Sgra. Nikita.) Anfang 7 Uhr.
Freitag: Hans Heiling. Schwarz, als Gast.)
Sonnabend: Erstes Gastspiel der Großherzoglichen Kammersängerin Fr. Moran⸗Olden. Fideliv.
—
(Heiling: Hr. Franz
*
Belle-Alliance-Theater. Donnerstag: Zum
40. Male: Pechschulze. Posse mit Gesang und Tanz in 3 Acten (6 Bildern) von H. Salingré. Musik von A. Lang. In Scene gesetzt vom Director Sternheim. Anfang 7 ½ Uhr. Freitag: Pechschulze. In Vorbereitung: Der Günstling. Ovperette in 3 Acten von Hermann Sternheim. Musik von Carl Grau. 8 8 Sommer⸗Saison. Bestellungen auf Abonnements⸗Billets für die am 1. Mai beginnende Sommer⸗Saison à 10 ℳ, 5 ℳ und 3 ℳ werden von jetzt ab an der Kasse ent⸗ gegengenommen. whcgcgses ävö Der Sommer⸗Garten ist geöffnet.
Adolph Ernst⸗Theater. Donnerstag: Zum 12. Male: Fräulein Feldwebel. Gesangsposse in 3 Acten von Ed. Jacobson und W. Mannstädt. Musik von G. Steffens. In Scene gesetzt von Adolph Ernst. Anfang 7 ½ Uhr.
Freitag und folgende Tage: Fräulein Feld⸗
webel. Der Sommer⸗Garten ist geöffnet. Thomas-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30.
Direction: Emil Thomas. Donnerstag: Zum Benefiz f mil Wirth. bten Mals: Drei Paar
Schuhe. Posse mit Gesang in 3 Abtheilungen und einem Vorspiel von Carl Görlitz. Musik von C. Millöcker. Anfang 7 ½ Uhr.
Freitag bleibt das Theater wegen der General⸗ probe zu „Die Ulanen“ geschlossen.
Sonnabend: 1. Gastspiel von Frau Emma Sebold und Herrn Adolf Brake vom Stadttheater in Frank⸗ furt a. M. Zum 1. Male: Novität! Die Ulauen. Novität! Operette in 3 Acten von Hugo Wittmann. Musik von Charles Weinberger.
l6l Hohenzollern⸗Galerie am Lehrter Bahnhof. — Gr. histor. Rundgemälde 1640 — 1890. — 9 Vorm. — 11 Ab. 1 ℳ Kinder 50 ₰.
Uranig, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnh Geöffnet von 12—11 Uhr. Täglich Vorstellung wissenschaftlichen Theater. Näberes die Anschlag⸗
eel. Anfang 7 ½ Uhr
Concerte.
Conrert-Haus. Donnerstag: Concert. Abschieds⸗Concert. Anfang 7 Uhr.
8 8
Familien⸗Nachrichten
Verlobt: Frl. Clara Lohmann mit Hrn. Berg⸗ assessor Heinrich Mehner (Neunkirchen, Rgb. Trier — Sulzbach b. Saarbrücken). — Frl. Anna Schmidthals mit Hrn. Pastor Willy Gründler (Rügenwalde — Warnitz i. d. Neumark). Verehelicht: Hr. Hauptmann Fritz von Waldow mit Frl. Melanie von Hagen (Wohlau). Geboren: Ein Sohn: Hrn. uptmann Franz von Glasenapp (Brieg). — Eine Tochter: Hrn. Rittmeister a. D. Hugo Frhrn. von Stumm (Berlin). 8 Gestorben: Hr. Gymnasial⸗Director Dr. Richard Volkmann (Jauer). — Hr. Pastor Ca⸗ Obstfelder (Löbnitz b. Bitterfeld). — Hr. Gym⸗ nasiallehrer Arel Hartmann (Greifswald). — Fe. Anna von Arnim, geb. von Leonhardi ( 2
Redacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin:— . 1— Verlag der Expedition (Scholz). Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagk⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Acht Beilagen Beilage).
Carl Mevyder⸗
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Deutschen Reichs⸗Anzeiger
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Erste Beila ge
Berlin, Mittwoch, den 27. April
und Königlich Preußis
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n Staats⸗Anzeiger.
100.
Deutsches Reich.
8 Gesetz, 1 betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Vom 20. April 1892.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. 8 8 verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
8 Erster Abschnitt. Errichtung 8. Gesellschaft.
Gesellschaften mit beschränkter Haftung können nach Maß⸗ abe der Bestimmungen dieses Gesetzes zu jedem gesetzlich zu⸗ Füsicgen Zweck errichtet werden.
Der Gesellschaftsvertrag bedarf des Abschlusses in gericht⸗ licher oder notarieller Form. Er ist von sämmtlichen Gesell⸗ schaftern zu unterzeichnen. 8
Die Unterzeichnung durch Bevollmächtigte ist nur auf Grund einer gerichtlich oder notariell errichteten oder beglaubig⸗ ten Vollmacht zulässig.
Der Gesellschaftsvertrag muß enthalten:
1) die Firma und den Sitz der Gesellschaft,
2) den Gegenstand des Unternehmens,
3) den Betrag des Stammkapitals,
4) den Betrag der von jedem Gesellschafter auf das Stammkapital zu leistenden Einlage (Stammeinlage).
Soll das Unternehmen auf eine gewisse Zeit beschränkt sein oder sollen den Gesellschaftern außer der Leistung von Kapitaleinlagen noch andere Verpflichtungen gegenüber der Ge⸗ sellschaft auferlegt werden, so bedürfen auch diese Bestimmungen der Aufnahme in den Gesellschaftsvertrag.
Die Firma der Gesellschaft muß entweder von dem Gegen⸗ stande des Unternehmens entlehnt sein, oder die Namen der Gesellschafter oder den Namen wenigstens eines derselben mit einem das Vorhandensein eines Gesellschaftsverhältnisses an⸗ deutenden Zusatze enthalten. Die Namen anderer Personen als der Gesellschafter dürfen in die Firma nicht aufgenommen werden. Die Beibehaltung der Firma eines auf die Gesell⸗ schaft übergegangenen Geschäfts (Handelsgesetzbuch Artikel 22 wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Die Firma der Gesellschaft muß in allen Fällen die zusätzliche Bezeichnung „mit beschränkter Haftung“ enthalten.
Das Stammkapital ber Gesellschaft muß mindestens zwanzigtausend Mark, die Stammeinlage jedes Gesellschafters muß mindestens fünfhundert Mark betragen.
Kein Gesellschafter kann bei Errichtung der Gesellschaft mehrere Stammeinlagen übernehmen.
Der Betrag der Stammeinlage kann für die einzelnen Gesellschafter verschieden bestimmt werden. Derselbe muß in Mark durch hundert theilbar sein. Der Gesammtbetrag der Stammeinlagen muß mit dem Stammkapital übereinstimmen.
Sollen von Gesellschaftern Einlagen, welche nicht in Geld zu leisten sind, auf das Stammkapital gemacht oder soll die Vergütung für Vermögensgegenstände, welche die Gesellschaft übernimmt, auf Stammeinlagen angerechnet werden, so muß die Person des Gesellschafters, der Gegenstand der Einlage oder Uebernahme, sowie der Geldwerth, für welchen die Ein⸗ lage angenommen wird, oder die für die übernommenen Gegenstände zu gewährende Vergütung im Gesellschaftsvertrage festgesetzt werden.
§ 6. hat Die Gesellschaft muß einen oder mehrere Geschäftsführer haben.
3 Zu Geschäftsführern können Gesellschafter oder andere Personen bestellt werden. Die Bestellung erfolgt entweder im Gesellschaftsvertrage oder nach Maßgabe der Bestimmungen des dritten Abschnitts.
Ist im Gesellschaftsvertrage bestimmt, daß sämmtliche Ge⸗ sellschafter zur Geschäftsführung berechtigt sein sollen, so gelten nur die der Gesellschaft bei Festsetzung dieser Bestimmung an⸗ gehörenden Personen als die bestellten Geschäftsführer.
8
Der Gesellschaftsvertrag, sowie die Personen der Ge⸗ schäftsführer sind zur Eintragung in das Handelsregister bei dem Gericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat, anzumelden.
Die Anmeldung darf nur erfolgen, nachdem von jeder Stammeinlage, soweit nicht andere als in Geld zu leistende Einlagen auf das Stammkapital gemacht sind, ein Viertheil, mindestens abe rag von zweihu dertundfünfzig Mark eingezahlt ist. “
Der Anmeldung müssen beigefügt sein:
1) der Gesellschaftsvertrag und im Falle des § 2 Absatz 2 die Vollmachten der Vertreter, welche den Gesellschaftsvertrag unterzeichnet haben, oder eine beglaubigte Abschrift dieser Urkunden, 1““ 1
2) die Legitimation der Geschäftsführer, sofern dieselben nicht im Gesellschaftsvertrage bestellt sind, 1
3) eine von den Anmeldenden unterschriebene Liste der Gesellschafter, aus welcher Name, Vorname, Stand und Wohnort der letzteren, sowie der Betrag der von einem jeden derselben übernommenen Stammeinlage ersichtlich ist,
4) in dem Falle, daß der Gegenstand des Unternehmens der staatlichen Genehmigung bedarf, die Genehmigungs⸗ urkunde.
In. der Anmeldung ist die Versicherung abzugeben, daß die im § 7 Absatz 2 bezeichneten Leistungen auf die Stamm⸗ einlagen bewirkt n, und daß der Gegenstand der Leistungen sich in der freien Verfügung der Geschäftsführer befindet.
Die Geschäftsführer haben ihre Unterschrift vor dem Ge⸗ richt zu zeichnen oder die Zeichnung in beglaubigter Form einzureichen.
1892.
§ 9.
Die Anmeldenden haften der Gesellschaft solidarisch fü die Richtigkeit ihrer Angaben hinsichtlich 8 5 die einlagen gemachten Leistungen (§ 7 Absatz 2). 1—
Verzichtleistungen oder Vergleiche der Gesellschaft in Be⸗ treff der ihr nach Absatz 1 zustehenden Ersatzansprüche sind un⸗ wirksam, soweit der Ersatz zur Befriedigung der Gläubiger der Gesellschaft erforderlich ist. Auf einen Vergleich, welchen der Ersatzpflichtige, im Falle der Zahlungsunfähigkeit zur Ab⸗ wendung oder Beseitigung des Concursverfahrens mit seinen Gläubigern abschließt, findet diese Bestimmung keine An⸗ wendung.
Die Ansprüche auf Grund der vorstehenden Bestimmungen verjähren in fünf Jahren seit der Eintragung des Gesellschafts⸗ vertrags in das E1
§ 10.
Der eingetragene Gesellschaftsvertrag ist von dem Gericht im Auszuge zu veröffentlichen.
Die Veröffentlic9hung muß das Datum des Gesellschafts⸗ vertrages, sowie die im § 3 Nr. 1 bis 3 und gegebenenfalls die im § 5 Abs. 4 bezeichneten Festsetzungen nebst dem Namen und Wohnort der Geschastsfüͤhran enthalten.
Ist das Unternehmen auf eine gewisse Zeit beschränkt (§ 3 Abs. 2), so ist auch diese Bestimmung zu veröffentlichen. Das gleiche gilt von Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages über die Form, in welcher die Geschäftsführer ihre Willens⸗ erklärungen kundgeben und für die Gesellschaft zeichnen, sowie über die Art und Weise, in welcher öffentliche Bekanntmachungen der Gesellschaft zu erlassen hr.
8 11.
Vor erfolgter Eintragung in das Handelsregister besteht die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche nicht.
Ist vor der Eintragung im Namen der Gesellschaft ge⸗ handelt worden, so haften die Handelnden persönlich und solidarisch. u“
Jede eüedckhlcah, muß bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie sich befindet, zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden.
Die Anmeldung hat die im § 10 Absatz 2 und 3 bezeich⸗ neten Angaben zu enthalten. Derselben ist eine beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages und eine von dem Gericht der Hauptniederlassung beglaubigte Abschrift der Liste der Gesellschafter beizufügen.
Die Bestimmung im § 8 Absatz 3 findet Anwendung.
Zweiter Abschnitt. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft 8 schafter.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche hat selbständig ihre Rechte und Pflichten; sie kann Eigenthum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden.
Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern derselben nur das Gesellschaftsvermögen.
Die Gesellschaft gilt als Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuchs.
§ 14.
Der Geschäftsantheil jedes Gesellschafters bestimmt sich nach dem Betrage der von ihm übernommenen Stamm⸗ einlage.
§. 15.
Die Geschäftsantheile sind veräußerlich und vererblich.
Erwirbt ein Gesellschafter zu seinem ursprünglichen Ge⸗ schäftsantheile weitere Geschäftsantheile, so behalten dieselben ihre Selbständigkeit.
Zur Abtretung von Geschäftsantheilen durch Gesellschafter bedarf es eines in gerichtlicher oder notarieller Form ge⸗ schlossenen Vertrages. Die Angabe des Rechtsgrundes der Abtretung ist nicht erforderlich.
Der gerichtlichen oder notariellen Form bedarf auch eine Vereinbarung, durch welche die Verpflichtung eines Gesell⸗ schafters zur Abtretung eines Geschäftsantheils begründet wird. Eine ohne diese Form getroffene Vereinbarung wird jedoch durch den nach Maßgabe des vorigen Absatzes geschlossenen Abtretungsvertrag gültig.
Durch den Gesellschaftsvertrag kann die Abtretung der Geschäftsantheile an weitere Voraussetzungen geknüpft, ins⸗ besondere von der Genehmigung der Gesellschaft abhängig gemacht werden.
§ 16.
Der Gesellschaft gegenüber gilt im Falle der Veräußerung des Geschäftsantheils nur derjenige als Erwerber, dessen Er⸗ werb unter Nachweis des Uebergangs bei der Gesellschaft an⸗ gemeldet ist. 2
Die vor der Anmeldung von der Gesellschaft gegenüber dem Veräußerer oder von dem Letzteren gegenüber der Gesell⸗ schaft in Bezug auf das Gesellschaftsverhältniß vorgenommenen Rechtshandlungen muß der Erwerber gegen sich gelten lassen.
Für die zur Zeit der Anmeldung auf den Geschäfts⸗ antheil rückständigen Leistungen ist der Erwerber neben dem Veräußerer verhaftet.
Die Veräußerung C eines Geschäftsantheils kann nur mit Genehmigung der Gesellschaft stattfinden. 1
Die Genehmigung bedarf der schriftlichen Form; sie muß die Person des Erwerbers und den Betrag bezeichnen, welcher von der Stammeinlage des ungetheilten Geschäftsantheils auf v durch die Theilung entstehenden Geschäftsantheile entfällt. Im Gesellschaftsvertrage kann bestimmt werden, daß für die Veräußerung von Theilen eines Geschäftsantheils an andere Gesellschafter, sowie für die Theilung von Geschäftsantheilen verstorbener Gesellschafter unter deren Erben eine Genehmigung der Gesellschaft nicht erforderlich ist.
Die Bestimmungen im § 5 Absatz 1 und 3 über den Be⸗ trag der Stammeinlagen finden bei der Theilung von Ge⸗ schäftsantheilen entsprechende Anwendung.
Eine gleichzeitige Uebertragung mehrerer Theile von Ge⸗
eeüthellen eines Gesellschafters an denselben Erwerber ist 1 1g. Außer dem Falle der Veräußerung und Vererbung findet eine Theilung von Geschäftsantheilen nicht statt. Sie kann im Gesellschaftsvertrage auch für diese Fälle ausgeschlossen werden.
2 i 8 § 18.
Steht ein Geschäftsantheil mehreren Mitberechtigten un getheilt zu, so können sie die Rechte aus demselben nur ge⸗ meinschaftlich ausüben.
„Für die auf den Geschäftsantheil zu bewirkenden Leistungen haften sie der Gesellschaft solidarisch.
Rechtshandlungen, welche die Gesellschaft gegenüber dem Inhaber des Antheils vorzunehmen hat, sind, sofern nicht ein gemeinsamer Vertreter der Mitberechtigten vorhanden ist, wirk sam, wenn sie auch nur gegenüber einem Mitberechtigten vorgenommen werden. Gegenüber mehreren Erben eine Gesellschafters findet diese Bestimmung nur in Bezug au Rechtshandlungen Anwendung, welche nach Ablauf eines Monats seit dem Anfall der Erbschaft vorgenommen werden
5 19. Die Einzahlungen auf die Stammeinlagen sind nach Ver hältniß der letzteren zu leisten. —
Die Stammeinlagen können den Gesellschaftern auße dem Falle einer Herabsetzung des Stammkapitals weder erlassen noch gestundet werden. Eine Aufrechnung können die Gesellschafter nicht geltend machen; ebensowenig findet an dem Gegenstande einer nicht in Geld zu leistenden Einlage weger Forderungen, welche sich nicht auf den Gegenstand beziehen, ein Zurückbehaltungsrecht statt.
Eine Leistung auf die Stammeinlage, welche nicht in Geld besteht oder welche durch Aufrechnung einer für die Ueber lassung von Vermögensgegenständen zu gewährenden Ver gütung bewirkt wird, befreit den Gesellschafter von seiner V pflichtung nur, soweit sie in Ausführung einer nach § Absatz 4 getroffenen Bestimmung erfolgt.
§ 2.
Ein Gesellschafter, welcher den auf die Stammeinlag eingeforderten Betrag nicht zur rechten Zeit einzahlt, ist zu Entrichtung von Verzugszinsen von Rechtswegen verpflichtet
Im Gesellichaftsbeettage können für den Fall der ver Einzahlung Conventionalstrafen ohne Rücksicht au
ie en stattfindenden gesetzlichen Einschränkungen festgesetz werden.
—
§ 21.
Im Falle verzögerter Einzahlung kann an den säumige Gesellschafter eine erneute Aufforderung zur Zahlung binnen einer zu bestimmenden Nachfrist unter Androhung seines Aus⸗ schlusses mit dem Geschäftsantheil, auf welchen die Zahlung zu erfolgen hat, erlassen werden. Die Aufforderung erfolgt mittelst eingeschriebenen Briefes. Die Nachfrist muß mindestens einen Monat betragen.
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der säumige Gesell⸗ schafter seines Geschäftsantheils und der geleisteten Theil⸗ zahlungen zu Gunsten der Gesellschaft verlustig zu erklären. Die Erklärung erfolgt mittelst eingeschriebenen Briefes.
Wegen des Ausfalls, welchen die Gesellschaft an dem rückständigen Betrage oder den später auf den Geschäftsantheil eingeforderten Beträgen der Stammeinlage erleidet, bleibt ihr der ausgeschlossene Gesellschafter verhaftet.
C 29 O 2æ.
Wegen des von dem ausgeschlossenen Gesellschafter nicht bezahlten Betrages der Stammeinlage ist der Gesellschaft der letzte und jeder frühere, bei der Gesellschaft angemeldete Rechts⸗ vorgänger des Ausgeschlossenen verhaftet. “
Ein früherer Rechtsvorgänger haftet nur, soweit die Zahlung von dessen Rechtsnachfolger nicht zu erlangen ist; dies ist bis zum Beweise des Gegentheils anzunehmen, wenn der letztere die Zahlung nicht bis zum Ablauf eines Monats geleistet hat, nachbdem an ihn die Zahlungsaufforderung und an den Rechtsvorgänger die Benachrichtigung von derselben erfolgt ist. 1“
Die Haftpflicht des Rechtsvorgängers ist auf die innerhalb der Frist von fünf Jahren auf die Stammeinlage eingeforderten Einzahlungen beschränkt. Die Frist beginnt mit dem Tage, an welchem der Uebergang des Geschäftsantheils auf den Rechts⸗ nachfolger ordnungsmäßig angemeldet ist. 8
Der Rechtsvorgänger erwirbt gegen Zahlung des rück⸗ ständigen Betrages den Geschäftsantheil des ausgeschlossenen
9 8 Gesellschafters. 9 23 8
Ist die Zahlung des rückständigen Betrages von Rechts⸗ vorgaͤngern nicht zu erlangen, so kann die Gesellschaft den Geschäftsantheil durch einen Makler oder zur Vornahme von Versteigerungen befugten Beamten öffentlich verkaufen lassen. Eine andere Art des Verkaufs ist nur mit Zustimmung des ausgeschlossenen Gesellschafters zulässig.
8₰ t.
Soweit eine Stammeinlage weder von den Zahlungs⸗ pflichtigen eingezogen, noch durch Verkauf des Geschäftsantheils gedeckt werden kann, haben die übrigen Gesellschafter den Fehl⸗ betrag nach Verhältniß ihrer Geschäftsantheile aufzubringen. Beitrage, welche von einzelnen Gesellschaftern nicht zu erlangen sind, werden nach dem bezeichneten Verhältniß auf die übrigen vertheilt.
Von den in den §§ 21 bis 24 bezeichneten Rechtsfolgen können die Gesellschafter nicht werden.
§ 26. Im Gesellschaftsvertrage kann bestimmt werden, daß die Gesellschafter über den Betrag der Stammeinlagen hinaus die Einforderung von weiteren Einzahlungen (Nachschüssen) be⸗ schließen können.
Die Einzahlung der Nachschüsse hat nach Verhältniß der Geschäftsantheile zu erfolgen. 8 Die Nachschußpflicht kann im Gesellschaftsvertrage auf einen bestimmten, nach Verhältniß der Geschäftsantheile fest⸗
zusetzenden Betrag beschränkt werden. § 27.
4 1 ö“ 8, 8 Ist die Nachschußpflicht nicht auf einen bestimmten Betrag