1892 / 105 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 May 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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ich in der Richtung, die das Haus früher bei Behandlung dieser haig enheit stets eingeschlagen habe. Bei Anstalten, die erst in Zukunft entständen, brauche der Staat nicht helfend einzutreten, denn bei denen enthalte die Vorlage keinen Eingriff in wenigstens moralisch wohlerworbene Rechte. Nur in dem Sinne, daß der Staat für die Mehrbelastung aufkomme, hätten seine Freunde für die Einstellung der entsprechenden 900 000 in den Etat gestimmt. Uebrigens erscheine nach den dem Normal beigelegten rechnerischen Uebersichten diese Summe nicht ausreichend, und wolle man diese Sache einmal regeln, so müsse man gleichzeitig die vollen Mittel zur Ver⸗ fügung stellen, sodaß den Gemeinden keine Restsumme mehr zu be⸗ leichen bleibe. Richtig sei ja, daß den Gemeinden kein einklagbarer Rechtsanspruch auf die Staatszuschüsse zu den Schulen zustehe, aber die Commission werde eben zusehen müssen, wie dies mit den aus der Vor⸗ lage resultirenden Ansprüchen zu vereinbaren sein werde. Auch werde die Commission erstens zu erwägen haben, daß man dieselbe Mehrbelastung, die den Gemeinden für ihre Anstalten aufgelegt werden solle, auch den stiftischen Anstalten zufalle, die dafür keinen Ersatz aus dem Steuersäckel ziehen könnten, und zweitens, daß der Norma Etat nur für diesen Landeshaushalt gelten solle unter ausdrücklicher Verwahrung dagegen, daß er Gesetzeskraft habe. Eigenthümlich sei es, daß dieser selbe Normal⸗ Etat für die communalen und stiftischen Anstalten Gesetz werden solle, sodaß, wenn der Staat den Normal⸗Etat seiner Schulen im nächsten Jahre etwa ändere, wieder die alte Ungleichheit da sein würde. Was den Zwang der Gemeinden zur Erhöhung des Schulgeldes anlange, so sei der angegebene Grund des Wettbewerbes zwischen staatlichen und communalen Schulen nicht ausreichend, um die .“ der Gemeinden unter die Staatsoberhoheit zu 81 einen solchen Ge⸗ brauch der Staatsgewalt müsse er für einen ißbrauch halten. Für die Schulen, die Staatszuschüsse erhielten, könne zwar der Zwang ausgesprochen werden, ihr Schulgeld auf der Höhe des der Staatsschulen zu halten, im übrigen müsse den Gemeinden das Recht bleiben, unter Aufsicht des Cultus⸗Ministers oder ganz selbständig darüber möge sich die Commission äußern ihr 58 fest⸗ zusetzen, nur dürfe es das an Staatsschulen erhobene nicht übersteigen. Die große Mehrzahl der Communen mit eigenen, hier in Betracht kommenden Schulen werde den in der Vorlage enthaltenen Forderungen nicht nachkommen können ohne sichere, festgelegte Aussicht darauf, daß der Staat die Mehrbelastung trage, und nur in diesem Sinn könnten seine Freunde sich dafür er⸗ klären, daß das Ziel, das sie an sich für ein erstrebens⸗ werthes hielten: die Gleichstellung der Lehrer an staatlichen und an nichtstaatlichen Anstalten, auf diesem Wege erreicht werde. Von selbst verstehe sich dabei, daß er durchaus fern gehalten zu sehen wünsche, daß der Staat eine solche Erhöhung seiner Zuschüsse zur Gelegenheit nehme, die Gemeinden mit neuen kästigen Bedingungen zu binden. Wenn der Staat den Gemeinden das auflege, was hier gefordert werde, so sei das Belastung und Gegenleistung für den vermehrten Staatszuschuß genug. Also, ohne auf weiteres jetzt einzugehen, neben dem Interesse für die Versorgung der Lehrer sei auch Fürsorge für die Selbständigkeit der in Frage kommenden Gemeinden zu treffen. Er schlage vor, den Gesetzentwurf einer Commission von 21 Mitgliedern zur Vorberathung zu überweisen.

Abg. Dr. Dürre (nl.): Den meisten der Communen fehle es an den nöthigen Mitteln, um voll ihrer Pflicht gegen die Schulen und die Lehrer nachzukommen. Aber es herrsche auch nicht überall der rechte Geist. Insofern die gegenwärtige Vorlage die communale Selbständigkeit nicht als ein noli me tangere betrachte, stimme er ihr zu, sei aber nicht im stande, alle Einzelheiten gut zu heißen. Die Regierung bleibe auf halbem Wege stehen, indem sie die Noth⸗ wendigkeit der Gleichstellung der Lehrer an den nichtstaatlichen mit denen an staatlichen höheren Lehranstalten für die Gegenwart ver⸗ lange, ohne Rücksicht zu nehmen auf die zukünftigen Verhältnisse. Eine Aufbesserung der 111e werde über kurz oder lang nothwendig sein, un wenn dann die Sätze des Normal⸗Etats für die nichtstaatlichen Lehranstalten bestehen blieben, würde man wieder eine Ungleichheit haben und müsse neue Bestimmungen erlassen. Ferner könne er nicht billigen, daß es den Communen freistehen solle, es bei dem System der Dienst⸗ alterszulagen oder bei dem Zustande zu belassen, daß der Lehrer inner⸗ halb einer Besoldungsgemeinschaft aufrücke. Größere Besoldungs⸗ gemeinschaften seien nur in größeren Städten möglich, in kleineren Besoldungsgemeinschaften aber könne der Lehrer alt und grau werden, eehe er in eine höhere Stelle einrücke. Die höheren Schulen seien weitaus mehr zu Nutz und Frommen des Staats da als der Com⸗ munen. Deshalb habe der Staat für die leistungsunfähigen Ge⸗ meinden in diesem Punkte einzutreten. Die Commission müsse im übrigen erwägen, ob den Communen nicht die Pflicht aufzuerlegen sei, in jedem Falle Alterszulagen ganz zu bezahlen. Dann würden sie ehen, wie sie sich helfen könnten und eventuell sich zum Zweck der Bildung von größeren Besoldungsgemeinschaften verbinden.

Abg. Seyffardt⸗Magdeburg (nl.): Er lege großen Werth darauf, daß dieses Gesetz zu Stande komme und hoffe, daß gegenüber dieser neuen Phase der Entwickelung sich das Herrenhaus bereit⸗ williger zeigen werde, als in den Jahren 1886 und 1888. Er erkenne im wesentlichen die Nothwendigkeit einer Gleichstellung aller Lehrer an höheren Schulen an, ohne dabei dem Lehrerstand günstiger

esinnt zu sein, als anderen Beamtenkategorien. Eine Reihe tädtischer höherer Lehranstalten würden langsam, aber sicher, immer mehr zu Anstalten zweiter Klasse, zumal in den kleineren Städten. Die Anstalten der letzteren seien Uebergangsanstalten für eine Reihe von Lehrern, gewissermaßen Taubenschläge, wo die Lehrer nur so lange blieben, bis sie zu staatlichen An⸗ stalten überträten. Man solle bezüglich der Aufgaben, die man den Gemeinden stelle, nicht zu engherzig verfahren, aber auch die Bestimmungen der Gesetzentwürfe von 1886 und 1888 in den vorliegenden aufnehmen, die recht bestimmt ausdrückten, daß bei leistungsunfähigen Gemeinden ein Staatszuschuß eintreten müsse. In manchen Städten der östlichen Provinzen seien höhere Schulen nothwendig, ohne daß die Gemeinden die Mittel hätten, diese zu erhalten. Der Finanzpunkt scheine ihm der einzig schwierige in der Vorlage zu sein. In der Commission werde hoffentlich das Be⸗ dürfniß der endgültigen Regelung dieser Materie einstimmig anerkannt werden.

Abg. Dr. Meyer (dfr.): Seine Freunde seien mit der Haupt⸗ bestimmung des Gesetzes einverstanden, die Hauptfrage sei ja auch bereits 1886 durch einen Beschluß des Abgeordnetenhauses entschieden worden. Es frage sich, wie diejenigen Gemeinden, die zu schwach seien, um die ihnen auferlegten Lasten zu tragen, behandelt werden sollten. Man könne den Gemeinden, welche nicht leistungsfähig seien, oder welche der Staat nicht für leistungsfähig halte, einen Staats⸗ zuschuß geben, der Staat könne die Schulanstalten, welche von den Gemeinden nicht weiter erhalten werden könnten, in eigene Verwaltung und Leitung übernehmen oder eine Gemeinde könne ihre Schule eingehen lassen, die sie unter Verhältnissen begründet habe, die sich seitdem gründlich verändert hätten. Von seinem Recht, zwangsweise die Ausgaben für eine solche Schule in den Etat der Gemeinde einzustellen, würde der Staat ohne Härte nicht Gebrauch machen können. Endlich könne man die Gemeinden zwingen, ihr Schulgeld zu erhöhen. Es liege im Interesse des Hauses, darüber Auskunft zu erhalten, in welcher Weise die Staatsregierung in die Erhöhung des Schul⸗ geldes gewilligt habe. Ferner bitte er um Auskunft, ob die Re⸗ gierung das Recht für sich in Anspruch nehme, in Zukunft das Schulgeld einseitig zu erhöhen. Er setze voraus, daß auch in Zukunft die ee eran eine Erhöhung des Schulgeldes nicht anordnen werde, ohne vorher der Zustimmung des Landtages ausdrücklich oder stillschweigend sich vergewissert zu haben. Dadurch, daß man den Gemeinden das Recht entziehe, ein niedrigeres Schulgeld zu erheben, als der Staat erhebe, nehme man ihnen das einzige Recht zu einer selbstständigen Thätigkeit, welches sie bisher über⸗ baupt noch ihren höheren Lehranstalten gegenüber gehabt hätten. Die in den Motiven dafür angeführte Begründung könne er nicht für ausreichend ansehen. Weder Staat noch Communen hätten Schulen begründet, um Geld zu erwerben. Die Schule koste unter

allen Umständen einen erheblichen Zuschuß. Er könne sich ein Recht des Staates, die Gemeinden zu zwingen, einen Mindest⸗ betrag für ihre Leistungen zu nicht recht construiren. (.

sei doch anerkanntes Recht der Gemeinden, Freistellen in ihren Schulen zu begründen. Gestatte man ihnen das, warum wolle man ihnen nicht das Recht zugestehen, das Schulgeld für einzelne Fälle theilweise zu erlassen und schließlich es im allgemeinen theil⸗ weise zu erlassen? Er würde deshalb großen Werth darauf legen, daß der § 7 vollständig gestrichen werde. m besten würde es sein, die Vorlage der Budget⸗ oder der Unterrichtscommission zu überweisen.

Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Bohtz: Das Schulgeld werde durchaus verschieden bei den verschiedenen Schulanstalten bemessen. In den Staatsanstalten werde allerdings im allgemeinen ein Schul⸗ geld von 100 erhoben, aber auch da seien wesentliche Unterschiede zugelassen worden. In Frankfurt a. M. z. B. würden 100 ℳ, auf dem Joachimsthal'schen Gymnasium dagegen 120 erhoben. Auf anderen werde weniger bezahlt, 90 80 Auch liege eine Ver⸗ schiedenheit vor je nach den einzelnen Schulklassen. Im Wesentlichen sei es den Communen überlassen, das Schulgeld nach Belieben zu bemessen, und hier herrsche noch größere Verschiedenheit. Bei einer großen Anzahl von Anstalten werde ein höheres Schulgeld für auswärtige Schüler erhoben als für einheimische. Bei anderen Gemeinden richte sich das Schulgeld nach den Steuersätzen der Eltern. Die Sätze bewegten sich zwischen 40 bis 200 Diese Verschiedenheit sei vielleicht gar nicht zu be⸗ klagen, denn es werde damit der Individualität der einzelnen Anstalten Rechnung getragen. Was die Frage betreffe, ob die Regierung für sich das Recht in Anspruch nehme, das Schulgeld einseitig ohne Mit⸗ wirkung der Landesvertretung festzusetzen, so könne er nur sagen, daß die Regierung bisher dieses Recht gehabt habe, und dabei werde es wohl auch künftig bleiben müssen. Die Schulgeldfestsetzung sei einfach ein Act der Executive der Regierung.

Abg. Dr. Ritter (freicons.): Er halte es für eine selbstver⸗ ständliche Consequenz des Normal⸗Etats und für einen Act der Ge⸗ rechtigkeit und Billigkeit, daß Lehrer, die dieselbe akademische Bil⸗ dung hätten, wie die staatlichen, durchaus nicht minderwerthig er⸗ schienen und behandelt würden, und daß infolge dessen auch den Ge⸗ meindeanstalten dieselben Mittel zur Disposition gestellt würden, wie den staatlichen. Andererseits dürfe man nicht verkennen, daß viele Gemeinden in den siebziger Jahren mit einer gewissen Voreilig⸗ keit derartige Anstalten gegründet hätten und nun auch den Con⸗ sequenzen sich nicht ganz entziehen könnten. Der radicalste Aus⸗ weg sei allerdings die Verstaatlichung aller höheren Lehr⸗ anstalten. Er müsse aber der Regierung zugeben, daß das doch nicht so gehe und daß auch die Vertreter des Landtages nicht immer in der Lage sein würden, ihre Zustimmung zu ertheilen. Den schwächeren Gemeinden könne man auf dem Wege der Verstaatlichung oder mindestens der Umwandlung solcher Anstalten eher beispringen als den leistungsfähigeren Gemeinden. In ersterer Beziehung sei ja auch die Staatsregierung in dankenswerther Weise entgegengekommen. Die größeren Gemeinden müßten die Folgen tragen, welche sn durch ihre Beschlüsse, Anstalten zu gründen, auf sich genommen hätten. Die Beibehaltung der Besoldungs⸗Etats solle man vermeiden und lieber die Dienstalterszulagen Weiter wünsche er, daß den städtischen Lehrern auch die Studienzeit auf ihr Dienstalter angerechnet werde und daß sie so den Lehrern an den staatlichen Anstalten gleichgestellt würden. Auch die Stellung der seminaristisch gebildeten Lehrer an den staatlichen Anstalten ver⸗ diene verbessert zu werden. Sie müßten eine bessere Qualification haben als die an Volksschulen Angestellten und hätten in Folge ihres Verkehrs mit den Gymnasiallehrern größere Aufwendungen zu machen. Endlich wünsche er, daß auch die höheren Bürgerschulen (Zuruf des Staats⸗Ministers Bosse: Realschulen!) und die land⸗ wirthschaftlichen Schulen unter dieses Gesetz fielen. Im Princip sei er also für das Gesetz und schließe sich dem Antrage auf Com⸗ missionsberathung, am liebsten in einer besonderen Commission, an. (Beifall rechts.)

Abg. Dr. Kropatscheck (cons.): An dem, was 1886 und 1888 beschlossen sei, sei er ganz unschuldig, und erst recht an dem, was das Haus heute hier beschaftige. Er könne sich den Bemängelungen und Wünschen, die von verschiedenen Seiten ausgesprochen worden seien, seinerseits nur anschließen. Was er 1886 und 1888 gewünscht habe, werde durch die Vorlage nicht erreicht. Das hindere ihn jedoch durchaus nicht, dankbar anzuerkennen, daß die Regierung einem vielfach anerkannten Bedürfniß entgegenkomme, und lasse ihn die Hoffnung hegen, daß die Mißstände beseitigt werden würden. Ein Bedürfniß nach Gleichstellung der Lehrer an nichtstaatlichen mit denen an staatlichen Anstalten liege nicht bloß und nicht vorwiegend im Interesse der Lehrer, sondern in erster Linie in dem der Schulen; denn sie litten darunter, wenn sie keine brauchbaren Lehrkräfte erhalten könnten. Wie schwer aber auch die Lehrer selbst durch die immer breiter werdende Kluft zwischen den staatlichen und nichtstaatlichen Anstalten zu leiden hätten, brauche er nicht erst darzulegen; es genüge, wenn er sage, daß er lebhaft wünsche, dieser Entwurf möge Gesetz werden. Ob der Gesetzentwurf ein unerlaubter Eingriff in die Selbständigkeit der Communen sei, wolle er hier nicht erörtern. Die Lehrer an den nichtstaatlichen Anstalten seien durchaus keine Communalbeamten, sie seien auf Lebenszeit angestellt, seien in disciplinarischer Beziehung u. s. w. den staatlichen Lehrern vollständig gleichgestellt. Es würde hart sein, wenn der Staat, um die Glcichstellung der Lehrer an nichtstaatlichen und staatlichen Anstalten in Bezug auf die Besoldung durchzuführen, seinen Zuschuß zu dem Plus an Aufwendungen, welche die Gemeinden in⸗ folge dessen leisten müßten, nicht allen Gemeinden gewähren wolle. Andererseits halte er es aber für richtig, daß der Staat dann auch von allen Schulen, die er subventionire, eine Festsetzung des Schulgeldes bis zur Höhe des an den staatlichen Anstalten erhobenen fordere. Wenn man die Städte zwinge, das System der Alterszulagen einzu⸗ führen, dann würden sich die Städte unter diesem Zwange dazu entschließen, sich zu größeren Verbänden zusammenzuthun. In Bezug auf § 6 schließe er sich den vom Abg. von Schenckendorff ge⸗ äußerten Bedenken an. Eine Commissionsberathung halte auch er für nothwendig, sehe aber die Budget⸗ oder Unterrichtscommission nicht für die geeignete Stelle an, sondern beantrage eine besondere Commission von 21 Mitgliedern.

Abg. Bödiker (Centr.): Man bleibe bei einem unhaltbaren Zustande, wenn man auch ferner zulasse, daß es zwei Kategorien von Lehrern gebe, von denen die eine nach dem Normal⸗Etat besoldet sei, die andere geringere Besoldung beziehe. Das müsse im Interesse des Staats beseitigt werden, die Staatsgesetzgebung müsse helfend ein⸗ treten, selbst wenn dadurch private Rechte verletzt werden sollten. Darum sei er für die Vorlage, obwohl sie die Ansprüche einzelner Communen vielleicht nicht befriedige. Indem man in den diesjährigen Haushalts⸗Etat 1 400 000 für den Normal⸗ Etat eingesetzt habe, habe man ohne weiteres bestimmt, daß die bisherigen Staatszuschüsse für die Gymnasien zu Gunsten der Durchführung des Normal⸗Etats vermehrt werden sollten. Jetzt würden von 295 Schulen 112 unterstützt. Von Einzelheiten halte er den § 1 für der Verbesserung bedürftig; der Normal⸗Etat sei nur für dies Jahr festgesetzt, darum müsse auch die im § 1 festgesetzte Be⸗ stimmung über die Besoldung der Lehrer an communalen und städti⸗ schen Schulen einer leichteren Aenderung zugänglich gemacht werden, als es der Fall sei. Ferner müsse eine Aenderung im § 6 vorgenommen werden, denn wenn die Dienstalterszulagen bei unbefriedigenden Leistungen der Lehrer sollten versagt werden dürften, so müsse das minde⸗ stens, wie jede andere solche Bestrafung, von einem Disciplinar⸗ verfahren abhängig gemacht werden. Uebrigens dürften wegen der ver⸗ schieden schnell eintretenden definitiven Anstellung der Lehrer an den verschiedenartigen Schulen auch die Dienstalterszulagen nicht überall die gleiche Höhe haben. Die zwangsweise Erhöhung des Schulgeldes dürfe ferner nur da eintreten, wo auf andere Weise dem Normal⸗ besoldungsetat nicht genügt werden könne. Die Prästationsfähigkeit der Gemeinden dürfe freilich nicht gefährdet werden, der wichtigste 5 bleibe immer der, daß die bestehenden Schulen auch erhalten blieben.

Danach wird die Debatte geschlossen, die Vorlage an eine Commission von 21 Mitgliedern zur Vorberathung üͤberwiesen.

Es folgt die erste Berathung des Gesetzentwurfs über die Verlegung der Landes⸗Buß⸗ und Bettage, welcher bestimmt, daß die in den verschiedenen Landestheilen der Monarchie bestehenden Buß⸗ und Bettage nach dem Sonntag Jubilate nicht mehr als allgemeine Feiertage gelten sollen, dagegen der Mittwoch vor dem letzten Trinitatissonntag als Bußtag festgesetzt wird.

Abg. Dr. Freiherr von Heereman (Centr.): Die Frage habe das Haus im vorigen Jahre wiederholt beschäftigt, angeregt durch einen Antrag des Abg. Schultz⸗Lupitz. Seine Partei habe schon damals die Auffassung vertreten, daß man mit einer solchen Verlegung von Feiertagen nur vorgehen solle aus ganz gewichtigen Gründen. Die Vorlage sei damals nicht hinreichend vorbereitet gewesen und habe keine Majorität gefunden. Es sei darauf eine Resolution an⸗ genommen worden, die es der Staatsregierung anheimgestellt habe, mit den betreffenden Landesregierungen und Kirchenbehörden erneut in Verhandlung zu treten und dabei eine Vereinigung zu gemeinsamer Feier in Aussicht zu nehmen. Er hoffe, daß es werde vermieden werden, daß man die alten Bußtage beibehalte und nun noch dazu den neuen feiere. In diesem Sinne werde seine Partei für das Gesetz stimmen.

Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse

Ich bin dem Herrn Abg. Freiherrn von Heereman ganz außer⸗ ordentlich dankbar für die warme Befürwortung dieser Vorlage. Die Königliche Staatsregierung legt den größten Werth darauf, daß sie zu stande kommt. Wir sind noch nie dem Ziele, die anerkannte Un⸗ zuträglichkeit der zahlreichen verschiedenen Bußtage bei uns zu be⸗ seitigen, wenigstens für Norddeutschland, insbesondere Preußen, zu beseitigen, so nahe gewesen wie jetzt, und man muß das sehr dankbar begrüßen. Es liegt doch in der That darin etwas Erfreuliches, daß auch die katholischen Herren Bischöfe sich bereit erklärt haben, die Sache bei dem Heiligen Stuhl zu befürworten.

Nun ist es zwar nicht unsere Absicht gewesen, wie es Herr von Heereman vorauszusetzen schien, daß wir direct mit dem Heiligen Stuhl in der Sache verkehren, sondern wir haben uns gesagt, daß wir das den Herren Bischöfen zu überlassen haben würden, und ich glaube, daß das der richtige Weg sein wird, auf dem wir gewiß zum Ziele kommen werden. Uebrigens versteht es sich ganz von selbst, daß die Königliche Staatsregierung weit davon entfernt ist, auf diesem immer⸗ hin zarten Gebiete irgend eine Vergewaltigung eintreten zu lassen. Wir werden die Sache nicht eher in Kraft setzen, bis wir am Ziele sind, bis eine wirkliche Einigung erzielt ist. setzungen für die Einigung sind so günstig wie nie; sie werden noch günstiger, wenn das Gesetz vom Landtag angenommen wird, und wir so vor diejenigen hintreten können, die noch rückständig sind. Ich bitte deshalb dringend, dem Gesetzentwurf zustimmen zu wollen.

Abg. von Benda (nl.): Seine Legitimation, in dieser Sache zu sprechen, leite er daraus her, daß er langjähriges Mitglied der General⸗Synode sei und gerade an den Verhandlungen über diesen Punkt hervorragenden Antheil genommen habe. an sei bei den vorjährigen Verhandlungen der Synode den Wünschen, welche die Landesvertretung ausgesprochen gehabt habe, nach den verschiedensten Richtungen entgegengekommen. Die Vorlage, wie sie der Synode gemacht worden sei, habe im wesentlichen mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf übereingestimmt und sei mit 140 gegen 37 Stimmen angenommen worden. Er hoffe, daß sie hier einstimmig werde ange⸗ nommen werden und zwar ohne Commissionsberathung.

Abg. Stöcker (cons.): Seine politischen Freunde hätten ein⸗

stimmig beschlossen, diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung zu geben. Nicht bloß wirthschaftliche, sondern wesentlich innere Gründe hätten sie bestimmt, von einem Feste Abschied zu nehmen, das doch in viele Schichten der Bevölkerung so fest hineingewachsen sei. Keine einzige Synode habe sich

mit den übrigen Landesregierungen in Norddeutschland schienen zum Ziele zu führen. Eine Einigung Süddeutschlands mit Norddeutschland sei nicht zu erwarten, weil man dort gewohnt sei, die Bußtage an Sonntagen zu feiern. Aber auch ohne Süddeutschland werde das Wesentliche erreicht werden. Er freue sich, daß die katholischen Bischöfe in Rom den bezüglichen Antrag gestellt hätten. Es werde einen guten Eindruck machen, wenn die Evangelischen und Katholiken in Nord⸗ deutschland zusammen feierten.

Abg. von Kardorff (freicons.): Seine Partei stimme der Vorlage zu und sei auch damit einverstanden, daß die zweite Berathung ohne Commissionsberathung im Plenum stattfinde. Er bedauere nur, daß der, welcher diese Frage zuerst Fesersft habe, sein Fractionsgenosse Schultz⸗Lupitz, heute durch Krankheit verhindert sei, anwesend zu sein. Er wünsche und hoffe, daß die Einbringung dieser Vorlage zu seiner schnelleren Genesung mit beitragen werde.

Damit schließt die Generaldiscussion. rathung wird im Plenum stattfinden.

Schluß nach 3 Uhr.

Die zweite Be⸗

Statistik und Volkswirthschaft.

Die deutsche überseeische Auswanderung über deutsche Häfen, Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam stellte sich nach den Ermittelungen des Kaiserlichen Statistischen Amts im März 1892 und im gleichen Zeitraum des Vorjahres folgender⸗ maßen: Es wurden befördert im März

0 90 S

CCUS

22

90

898

0ꝙ—

0 0O0 92

90 —‿

deutsche Häfen (Stettin)

deutsche Häfen zusammen 12 160

1 556

111“

57

Ueberhaupt . 14 074 11 637

Aus den tschen Häfen wurden im März d. J. neben den vor⸗

genannten 14 074 deutschen Auswanderern noch 21 941 Angehörige

fremder Staaten befördert. Davon gingen über Bremen 10 702, Hamburg 11 168, Stettin 71. 88

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S H2E xR l SU,S

Invaliditäts⸗ und Altersversicherung.

Die Versicherungsanstalt der Invaliditäts⸗ und Altersversicherung für das Königreich Sachsen hat ihren ersten Jahresbericht erstatter, welcher die Zeit bis Ende 1891 umfaßt. Wir geben hieraus nach der „Leipz. Ztg.“ Folgendes wieder: Im Berichtsjahre sind bei der Ver⸗ sicherungsanstalt 7381 Ansprüche auf Gewährung von Altersrente erhoben worden, von denen 5270 anerkannt, 1303 abgelehnt, 312 auf andere Weise (durch Tod, Nücknahme des Antrags ꝛc.) erledigt worden sind und 496 am Jahresschluß noch in der Erörterung waren. Außerdem sind 28 Anträge auf Gewährung von Invaliden⸗ rente gestellt worden, von denen 10 abgewiesen worden sind und 2 sich auf andere Weise erledigt haben. Die bewilligten Altersrenten belaufen sich auf die jährliche Gesammtsumme von 674 536 80 ₰, sodaß die einzelne Rente im Durchschnitt den Jahresbetrag von 128 zu stehen kommt. Scheidet man nach den Geschlechtern, so ergiebt sich für die männlichen Rentenempfänger (3696) eine durchschnittliche Rente von 134 95 jährlich,

Die Voraus⸗

1 gegen die Vorlage ausgesprochen, nur starke Minoritäten innerhalb derselben. Die ““ der preußischen

ür die weibli (1574) eine durchschnittliche Rente von 111 2 jährli Wirklichkeit erhielten 1204 Männer,⸗ und 1317 Frauen eine Altersrente von 106 80 (nach der I. Lohnklasse), 1561 Männer und 244 Frauen eine Altersrente von 135 (II. Lohnklasse), Ces. Kümes gxns rauen e 163 20 III. Lohnklasse), änner und 2 Fr. ein Altersrente 2 991 . 2 (V. Lohnklasse) jährlich. Von den

Rentenempfängern standen 3699 im Alter von 70 bis 74 Jahren,

75 bis 79 Jahren, 217 im Alter von 80 bis 1823 im Alter von Zter von 8o b1s,89 Jabren, 1 im Alter ven 90 Fahren. Auf dem Lande und in kleinen Städten wohnen 3557

8 55 b Stã 1696; außerdem befinden sich Rentenempfänger, in größeren Städten 17 außerhalb des Königreichs Sachsen.

Auf Einwohner fänger in den Kreishauptmann en g dem Lande und in größeren zu⸗ in kleinen Städten Städten sammen 8 253 155 234

Beautzen . .. 253

Leipzig .. . . b - Zwickau BE 8 3 2. f 8 Lan 8 8 8 . 8 —eeen drei großen Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz sind hierbei mit eingerechnet; doch ist es von Interesse, auch die auf sie befonders entfallenden Zahlen zu beachten: in Dresden kommen auf 100 000 Einwohner 72, in Leipzig 61, in Chemnitz 146 Renten⸗ empfänger. Auffällig hoch ist dagegen die Zahl der Letzteren z. B. in Roßwein, nämlich 41, was auf 100 000 Einwohner 539 ausmachen würde. Nach dem Berufe kommen 1387 Rentenempfänger (26 vom Hundert) auf die Land⸗ und Forstwirthschaft, 1812 (34 vom Hundert) auf die Industrie (einschließlich 8 und Bauwesen) und 2071 (60 vom Hundert) auf alle übrigen Berufsgruppen zusammen. Damit ist aufs neue die immer wieder zu hörende Behauptung widerlegt, daß Industriearbeiter nicht oder doch nur selten in den Genuß der Alters⸗ rente treten 1

Weltausstellung in Berlin.

Der Staats⸗Minister Dr. Delbrück theilte in einer gestern Abend im Hörsale des Postgebäudes (Artilleriestraße 4 a) abgehaltenen Ver⸗ sammlung des „Vereins zur Beförderung des Gewerbefleißes“ mit, daß aus Anlaß einer im April v. J. in diesem Verein veranstalteten Debatte, in welcher sich die Mehrheit der Redner für eine Welt⸗ ausstellung in Berlin aussprach, ein Sonderausschuß gebildet wurde. Dieser habe eine Enquste veranstaltet, indem er durch ein Rund⸗ schreiben alle commerziellen, industriellen und gewerblichen Kreise Deutschlands aufforderte, sich über den Plan einer Weltausstellung in Berlin zu äußern. Auf dieses Rundschreiben seien 102 Ant⸗ worten eingegangen. 84 industrielle, bezw. commerzielle Ver⸗ tretungen haben sich für eine Weltausstellung in Berlin, 18 Ver⸗ tretungen dagegen ausgesprochen. Zu diesen 84 Vertretungen gehören sämmtliche größeren Handelsplätze Deutschlands mit Ausnahme von Altona, alle größeren Industriecentren, sowie eine Reihe von Orten mit mittlerem und kleinerem Fabrikbetriebe. Von den 18 Vertre⸗ tungen, die sich gegen eine Weltausstellung in Berlin erklärten, ge⸗ höre die Hälfte der Eisen⸗Großindustrie an. Interessant sei, daß diejenigen commerziellen Vertretungen, die sich infolge einer im April v. J. vom deutschen delstage veranstalteten Enquste für eine deutsche nationale Ausstellung ausgesprochen, sich bei der im Januar d. J. von dem „Verein zur Beförde⸗ rung des Gewerbefleißes“ veranstaltete Enguste für eine Welt⸗Ausstellung erklärt haben. Es sei dies zweifellos das Ergebniß der inzwischen abgeschlossenen Handelsverträge. Der er⸗ wähnte Sonderausschuß sei auch bemüht gewesen, die Ansichten der deutschen Landwirthe über den Plan einer Weltausstellung in Berlin zu erfahren. Er habe sich deshalb durch gütige Vermittelung des deutschen Landwirthschaftsraths an alle landwirthschaftlichen Vereine ewandt. Die hierauf eingegangenen Antworten, die allerdings nicht ehr zahlreich waren, lauteten, mit Ausnahme von dem landwirth⸗ schaftlichen Verein für die Provinz Hannover, sämmtlich zustimmend. Da nun auch sämmtliche wirthschaftlichen Kreise der Stadt Berlin und die Berliner städtischen Behörden sich für die Welt⸗Ausstellung erklärt haben, so habe der Vorstand des „Vereins für Beförderung des Gewerbefleißes“ es für angezeigt gehalten, das Resultat dieser Enquste dem Herrn Reichskanzler und in einer Abschrift dem Herrn Handels⸗ Minister mit der Bitte mitzutheilen: sobald als möglich eine Ent⸗ scheidung zu treffen. Die Hochseefischerei mit Segelfahrzeugen hat in der Nordsee Mitte März mit mittelmäßi⸗ gem Fang begonnen. Die W“ lieferten geringere Erträge. Trotz vielfach stürmischen Wetters verlief die Steerthamenfischerei in der Elbe befriedigend. Auch die Stintfischerei sowie die Sprott⸗ und Häringsfischerei in der unteren Elbe war im März lohnend. Im Februar und März wurden viele Störe gefangen. An der Ostküste verlief der Januar gleich ungünstig für die Fischerei und Räucherei. Seit Februar wurden ziemlich viele Häringe und Butt, weniger Sprotten gefangen. Die Schleifischerei begann im März und litt er ungewönhlich niedrigen Preisen.

1

Wohlthätigkeit. Durch Testament des in Hamburg verstorbenen Kaufmanns Wille ist der Stadt Kiel ein Betrag von zwei Millionen Mark für Schul⸗ zwecke zugewendet worden.

Jugendspiele. In Kiel hat man mit der Einrichtung von Jugendspielen, zunächst für die höheren Schulen, begonnen. Auch in Haders⸗ leben ist bereits für diesen Zweck ein geeignetes Grundstück erworben

worden.

Zur Arbeiterbewegung.

Die Nachrichten, die inzwischen über den Verlauf der socialdemokratischen Maifeier eingelaufen sind, haben das Gesammtbild in keiner Beziehung verändert. In vielen Fällen trugen die Versammlungen mehr den Charakter geselliger Zusammenkünfte als den der poli⸗ tischen Demonstralion. In Fourmies fand gestern, wie ein Wolff sches Telegramm berichtet, zum Gedächtniß der bei dem Krawall vom 1. Mai vorigen Jahres getödteten Arbeiter eine gottesdienstliche Feier statt. Nach der Feier begab sich eine nach mehreren Tausenden zählende Menschen⸗ menge nach dem Kirchhof, wo der Deputirte Lafargue und andere Socialisten aufreizende Reden hielten. Die Socialdemokraten des Saarreviers hielten, wie der „Frkf. Ztg.“ aus Saarbrücken gemeldet wird, die Maifeier zu Bildstock in dem fertiggestellten Theile des Saalbaues des Rechtsschutzvereins ab; es waren etwa 500 Personen, darunter auch Frauen, anwesend. .

Ueber Ausstände und Arbeitseinstellungen liegen heute folgende Nachrichten vor: .

Aus Kiel berichtet ein Telegramm des „D. B. H.“, daß beim Bau des Nordostsee⸗Kanals, und zwar an der Holtenauer Schleuse, 500 Arbeiter die Arbeit eingestellt haben.

In Rixdorf und Britz bei Berlin sind, nach einer Mitthei⸗ lung des „Vorwärts“, die Weber infolge von Lohnkürzung in einen Ausstand eingetreten, um sich den alten Lohn zu er⸗

alten.

Einer Londoner Meldung der „Voss. Ztg.“ vom 30. v. M. zu⸗ folge ist der Ausstand der Dockarbeiter in Hull beendet. Den Kohlenarbeitern ist der volle Lohn, den sie für die Arbeit an den Kohlenbehältern verlangten, gewährt worden. Für die Arbeit auf Segelschiffen erhalten sie nur die Hälfte und für andere Arbeit nur

ein Viertel der beanspruchten Erhöhung. Für die in Tagelohn be⸗ zahlten Arbeiter setzten sie eine Erhöhung von 10 bis 13 % durch. Aus Holzappel⸗Lauenburg a. d. Lahn wird der „Rh.⸗ Westf. Ztg.“ unter dem 29. v. M. geschrieben: Es ist interessant zu erfahren, daß die ganze Belegschaft der Grube Holzappe] (550 Mann) aus dem Bergarbeiter⸗Verbande, dem sie seit Januar d. J. angehörte, ausgetreten ist. Die Delegirten und Vertrauens⸗ männer haben dem Vorstande des Verbandes in Gelsen⸗ kirchen schriftlich die Erklärung eingesandt, daß sie im Namen der Belegschaft den Austritt aus dem Verbande erklären und keine Briefe, Zeitungen ꝛc. mehr annehmen würden, weil sie sich überzeugt hätten, daß der Verband Tendenzen verfolge. Sehr bemerkenswerth ist hierbei, daß sich diese Ueberzeugung bei den Leuten Bahn gebrochen hat, ohne daß es der Belehrung durch Gegner

des Verbandes bedurfte. Das Verhältniß der Leute zu ihrem Arbeit⸗ geber ist jetzt so entgegenkommend, wie es nie zuvor war.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Saatenstand in Nord⸗Amerika. 1

Dem von dem Statistiker des nordamerikanischen Acker⸗ bau⸗Departements Mitte vorigen Monats veröffentlichten Saatenstandsbericht entnehmen wir Folgendes: Der Durch⸗ schnittsstand des Winterweizens betrug am 1. April 81,2. In den sechs hauptsächlichsten Winterweizenstaaten stellte er sich auf 77 gegen 97,3 im April v. J., und zwar in Ohio auf 71, Michigan 83, Indiana 78, Illinois 82, Missouri 72 und Kansas 77. In New⸗York wird der Stand auf 97 und in Pennsylvanien auf 84 angegeben. In den Staaten von Delaware bis Nord⸗Carolina schwankt er zwischen 79 und 87, während er östlich vom Mississippi 90 bis 93 beträgt und westlich davon etwas weniger. An der Pacific⸗ küste ist der Stand ein hoher. Die Aussaat hat im all⸗ gemeinen spät stattgefunden, besonders im Westen; im Süd⸗ westen später als in den Staaten an der atlantischen Küste. Ungünstig für die Saaten war die Trockenheit und die für die Beackerung ungünstige Beschaffenheit des Bodens; die Pflanzen keimten langsam und zeigten schwachen Stand, was dann natürlich spätes und schwaches Wachsthum zur Folge hatte. Die Pflanzen waren daher im allgemeinen wenig entwickelt, als der Winter begann, und von geringer Lebens⸗ kraft, indem der Durchschnittsstand im Dezember sich auf 85,3 stellte. Seitdem ist er noch um 4,1 Points ge⸗ fallen. Im Staate New⸗York bedeckte von Januar bis spät in den März überall Schnee die Felder; in Pennsylvanien war die Schneedecke weniger allgemein und andauernd, indessen gerade zu der Zeit vorhanden, wo die Pflanzen am meisten Schutz bedurften. In Michigan lag eine gute Schneedecke be⸗ sonders während der heftigsten Kälte. In Ohio, Indiana und Illinois war diese nicht andauernd und dicht und an ein⸗ zelnen Stellen fehlte sie ganz, während sie an anderen wieder besser als seit Jahren war. In Missouri und Kansas fehlte es noch mehr an Schnee, doch war gerade zur Zeit der März⸗ fröste etwas Schnee vorhanden.

Der Winter war nicht sehr strenge und Frostschaden ge⸗ hörte zu den Seltenheiten. Viele Berichterstatter melden, daß die Saaten zur Zeit der Berichterstattung sich in ihrem Aus⸗ sehen gebessert hatten, und daß eine weitere Besserung bei günstiger Witterung im April wahrscheinlich sei. Der Um⸗ stand, daß der niedrige Saatenstand weniger in Frostschäden als in dem späten Keimen und der langsamen Entwickelung im Herbst seinen Grund hat, läßt es als möglich erscheinen, daß sich der Stand unter günstigen Witterungsverhältnissen bedeutend heben wird. v“

Stand der Saaten. 8 Im Regierungsbezirk Schleswig haben die Saaten den Winter im ganzen gut überstanden. Wenn sie auch Ende Februar und anfangs März ohne schützende Schneedecke unter dem über Nacht stark auftretenden Frost gefährdet waren und die Roggen⸗ und Weizen⸗ pflanzen schon ein graugelbes Aussehen erhielten, auch die Oelsaaten, namentlich die schwächer bestandenen, schon zu leiden anfingen, so haben doch die milderen und fruchtbaren Tage von Mitte März an diese Schäden bald verschwinden lassen, und der allgemein günstige Stand der Saaten berechtigt zu der Hoffnung auf eine gute Ernte. Die Kleeflächen scheinen in diesem Winter weniger als sonst von der Mäuseplage gelitten zu haben.

Im Fee erungsbezir⸗ Aurich kann der Stand der Wintersaaten im allgemeinen, und soweit die noch wenig fortgeschrittene Vegetation ein Urtheil erlaubt, als befriedigend bezeichnet werden. Mit der Frühjahrsbestellung hat erst nach Eintritt wärmeren Wetters gegen Ende des Monats März begonnen werden können; indessen ist der Boden für die neue Saat gut vorbereitet.

Im Regierungsbezirk Merseburg wird der Stand der Wintersaaten im allgemeinen als ein befriedigender bezeichnet. Trotz der wechselnden Witterung haben die Saaten fast durch⸗ weg gut überwintert und beginnen sich jetzt dicht zu bestocken. Nur vereinzelt werden solche, namentlich feinere englische Weizen⸗ sorten, umgepflügt werden müssen. Die Raps⸗ und Klee⸗ schläge berechtigen gleichfalls zu guten Hoffnungen, wenn auch letztere bisweilen durch Mäusefraß gelitten haben. Infolge der immer noch anhaltenden Nachtfröste ist mit der Frühjahrsbestellung erst ein kleiner Anfang gemacht; diese dürfte jedoch bei eintretender Wärme um so schneller vorschreiten, als die Vorarbeiten bei dem in ver⸗ gangenem Herbste günstigen Wetter besonders gefördert werden konnten. Hinsichtlich der Obstbaumblüthe lassen sich bestimmtere Angaben noch nicht machen. 8

18. Berliner Mastvieh⸗Ausstellung.

Die 18. Berliner Mastvieh⸗Ausstellung wird morgen auf dem Central⸗Viehhof eröffnet. Die Zahl der ausgestellten Thiere beträgt in diesem Jahre nur 697. Die Schaf⸗Abtheilung wird 42 Nummern umfassen, die Abtheilung der Schweine 88 Nummern, die Abtheilung Rindvieh 379 Nummern

Verdingungen im Auslande.

Spanien. 28. Mai. Junta de obras del rio Guadalquivir y puerto de Sevilla: Lieferung von 1 einer Dampfmaschine für Ausgrabungen, 4 km tragbare Bahnschienen, 60 Sturz⸗Waggonetten, 2 Locomotiven. 1 1u Caution vorläufig 1000 Peseten, endgültig 5 % von dem Gesammt⸗ lieferungsbetrage. Näheres in spanischer Sprache beim „Reichs⸗Anzeiger“. Dänemark. 1 10. Mai, 1 Uhr. Maskinchefen for Sjaelland, Bahnhof, Kopenhagen: Lieferung des Bedarfs des Staatsbahnbetriebs in Kopen⸗ hagen an Schmiedekohlen und Nußkohlen für das Finanzjahr 1892/93. Bedingungen an Ort und Stelle. 16. Mai, 12 Uhr. Maskinchefen for Jylland-Fyen, Aarhu Lieferung für den Staatsbahnbetrieb von: 103 000 Pfd. rheinisches Stangeneisen, 12 700 Winkeleisen, 8 1 000 halbrundes Eisen,

260 Stck. rheinische Eisenplatten,

22 000 Pfd. schwedisches Stangeneisen,

8 000 Feuerrosteisen, .

8 000 Bekleidungsplatten. v Angebotsformulare und Bedingungen an Ort und Stelle, auch auf briefliches Verlangen. 8

Rumänien. x2. Juli. Comité]permanent. Vaslui: Bau einer Infanterie⸗ Kaserne, Kostenvoranschlag 130 000 Lei. Näheres an Ort und Stelle.

Handel und Gewerbe.

Seit einiger Zeit empfiehlt ein gewisser F. Bralellein Paris, Boulevard Barbès Nr. 11, welcher sich Director nennt und auch unter’ der Firma Braielle & Cheneval correspondirt, in deutschen Blättern verschiedene Bücher sowie das Abonnement von Zeitungen unter Titeln wie „Journal des travailleurs“, „Le Conseiller des travailleurs“, „LAvenir des tra- vailleurs“ und dgl. Auch veröffentlicht er Anzeigen fol⸗ gender Art: „Ich biete jedem und überall N cper Woche für leichtere und künstlerische Arbeit bei sich (2 St. per Tag).“ Es sind von verschiedenen Seiten Klagen laut geworden, daß der Genannte Personen, welche sich auf jene Ankündigungen hin an ihn gewandt haben, zunächst zur Einsendung von Vorschüssen veranlaßt, dann aber die weitere Correspondenz abgebrochen hat, ohne Bücher und Zeitungen zu senden oder sonst von sich hören zu lassen. Die empfohlenen Zeitungen sollen überhaupt niche fortlaufend er⸗ scheinen. Unter diesen Umständen kann den erwähnten An⸗ kündigungen gegenüber nur zur Vorsicht gerathen werden.

Bei den Abrechnungsstellen der Reichsbank sind im April 1892 1 448 149 800 abgerechnet worden gegen 1 447 798 300 im März d. J., 1 687 589 500 im April 1891 und 1 453 965 500 im April 1890.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschl An der Ruhr sind am 2. d. M. gestellt 8387, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. 8 8 Zwangsversteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin standen am 2. Mai die nachverzeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Ebers⸗ walderstraße 5, der Frau Töpfermeister Anna Heinritz gehörig; Nutzungswerth 10 700 ℳ; Mindestgebot 37 100 ℳ; für das Meist⸗ gebot von 165 001 wurden der Kaufmann Victor Birkbholz, zier, Belle⸗Allianceplatz 6a und der Dr. med. Arthur Birkholz zu Gottesberg in Schl., gleichberechtigt, Ersteher. York⸗ straße 61, dem Handelsmann Ad. Kretschmer gehörig; Mindest⸗ gebot 258 300 ℳ; für das Meistgebot von 285 000 wurde der Baumeister Friedrich Hirt, Birkenalle 37, Ersteher. 3t Der Gewinn der Emdener Heringsfischerei des ver⸗ flossenen Fangjahres beläuft sich auf 77 935 ℳ, von denen unter anderen eine Dividende von 5 % an die Actionäre gezahlt wird, welche, mit Ausnahme einer Vertheilung von 2 ½ % in 1873, über⸗ haupt noch nie etwas von ihrem Kapital gehabt haben; 7500, sollen auf das Staatsdarlehen von 150 000 abgetragen werden. Mit Zuhilfenahme der wieder erbetenen Reichsprämie von 34 000 sodann für den nächsten Fang noch drei neue Logger erbaut werden.

Wie die „Köln. Velksztg.“ berichtet, bewegten sich bei der Stuttgarter Kohlensubmission die ursprünglichen Forderungen zwischen 12,60 und 13,80 pro Tonne frei Waggon Mannheim oder 8,80 bezw. 9 ab Zeche. Die Württembergische Staatsbahn habe zuerst nur 12 pro Tonne geboten, schließlich aber den Zuschlag zu 12,50 ertheilt. Verlangt seien 70 000 t gewesen, angeboten da⸗ gegen 290 000 t. Nach einer Meldung desselben Blattes ertheilte die Hessische Ludwigsbahn den Zuschlag auf 30 000 t 50 bis 60 %⸗ Stücke zu 114 frei Waggon Bingen oder 71 ab Zeche an Math. Stinnes in Mülheim a.⸗d. Ruhr.

Das „Gewerbeblatt aus Württemberg“, heraus⸗ gegeben von der Königlichen Centralstelle für Gewerbe und Handel in Stuttgart hat in Nr. 18 des 44. Jahrgangs vom 1. Mai d. J. folgenden Inhalt: Die Lehrlingsprüfung in Biberach. Ueber Aluminium, dessen Behandlung und Verwendung in den Gewerben. Verschiedene Mittheilungen. Entscheidung des Reichsgerichts. Leistungen der Modellirwerkstätte der K. Centralstelle vom 1. Januar bis 31. März 1892. Anhang zu den Jahresberichten der Königlich württembergischen Fabrikinspectoren für das Jahr 1891.

Einer Mittheilung der „Hamb. Börsenh.“ zufolge, hat die Exportfirma Schiffmann und Meyer in Hamburg und Rio gestern die Zahlungen eingestellt, weil die erwarteten Rimessen eines Hauses in Rio ausgeblieben seien. Die Verbindlichkeiten sollen eine Million betragen. Betheiligt seien deutsche und englische Fa⸗ brikanten, sowie einige Hamburger erste Häuser. Zunächst werde die Liquidation der Firma versucht.

München, 2. Mai. (W. T. B.) Prämienziechung der 4procentigen 100 Thaler⸗Loose: 300 000 Nr. 65394, 48 000 Nr. 29785, 18 000 Nr. 15885, 4800 Nr. 131426, je 2400 Nr. 4265 122704 129087 129090.

Leipzig, 2. Mai. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. per Mai 3,82 ½ ℳ, per Juni 3,85 ℳ, per Juli 3,87 ½ ℳ, per August 3,87 ½¾ ℳ, per September 3,87 ½ ℳ, per Oktober 3,90 ℳ, per November 3,92 ½ ℳ, per Dezember 3,92 ½ ℳ, per Januar 3,92 ½ ℳ, per Februar 3,92 ½ Umsatz 20 000 kg.

Wien, 2. Mai. (W. T. B.) Prämienziehung der österreichischen 1858er Kredit⸗Loose: 150 000 Fl. Serie 2911 Nr. 55, 30 000 Fl. Ser. 359 Nr. 80, 15 000 Fl. Ser. 359 Nr. 42, je 5000 Fl. Ser. 947 Nr. 70, Ser. 974 Nr. 38, je 2000 Fl. Ser. 2282 Nr. 2, Ser. 2572 Nr. 12. 2

Gewinnziehung der Oesterreichischen 1860er Loose 300 000 Fl. auf Nr. 17 Ser. 17510, 50 000 Fl. Nr. 10 Ser. 4666 25 000 Fl. Nr. 5 Ser. 16770, 10 000 Fl. Nr. 18 Ser. 4957. Nr. 1 Ser. 19981, 5000 Fl. Nr. 3 Sex. 484, Nr. 10 Ser. 1632, Nr. 1 Ser. 1705, Nr. 6 Ser. 1705, Nr. 18 Ser. 3889, Nr. 12 Ser. 4234, Nr. 19 Ser. 4783, Nr. 5 Ser. 4957, Nr. 6 Ser. 7100, Nr. 14 Ser. 9162, Nr. 5 Ser. 9458, Nr. 11 Ser. 14903, Nr. 13 Ser. 15751, Nr. 16 Ser. 17716, Nr. 13 Ser. 19096. 8 1

3. Mai. (W. T. B.) Wie die „Presse“ meldet, sind die Geheimräthe von Bleichröder und von Hansemann gestern Abend aus Berlin hier eingetroffen. Heute soll bei der Creditanstalt eine Conferenz der Rothschildgruppe stattfinden, an der auch der Director der Oesterreichischen Boden⸗Creditanstalt Taussig und die Directoren der Ungarischen Creditbank theilnehmen würden. Die Berathung gelte einer Verständigung über die dem ungarischen

Finanz⸗Minister zu machende Offerte. Am Mittwoch würden sich die Mitglieder des Consortiums insgesammt nach Budapest be⸗ geben, wo officielle Verhandlungen stattfänden, für die zwei Tage in Aussicht genommen seien. .

Ausweis der Südbahn in der Woche vom 22. bis 28. April 727 068 Fl., Mindereinnahme 36 272 Fl.

London, 2. Mai. (W. T. B.) Bankfeiertags wegen heute keine Börse. 8 88 1“

Wollauction. Ziemlich lebhafte Betheiligung; Preise fest behauptet.

An der Küste 5 Weizenladungen angeboten.

Glasgow, 2. Mai. (W. T. B.) ie Verschiffungen von Roheisen betrugen in der vorigen Woche 4141 Tons gegen 4556 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.

Bradford, 2. Mai. (W. T. B.) Wolle ruhiger, stetig. Die jüngsten größeren Einkäufe wurden zu niedrigsten Preisen ge 18