3) Zur Bestreitung der Entschädigung sowie der Kosten der .S und Verwaltung der Beiträge und der Schätzung wird innerhalb des Verbandes nach Maßgabe des vorhandenen Pferde⸗ und Rindviehbestandes von den sämmtlichen Pferde⸗ und Rindviehbesitzern ein verhältnißmäßiger Beitrag aufgebracht.
Der Beitrag wird nicht erhoben für Thiere, „welche dem Reich oder den Einzelstaaten gehören oder in Schlachtvieh⸗ höfen oder in Schlachthäusern aufgestellt sind.
Zur Bestreitun Entschädigung können auch die in Gemäßheit der Beftiumnungen in den §§ 15 ff. des Gesetzes vom 12. März 1881 (Preußische Gesetz⸗Samml. S. 128) zu Entschädigungen für wegen Rotzkrankheit oder Lungenseu e getödtete Pferde beziehungsweise Rinder angesammelten Fonds verwendet werden, jedoch mit der Maßgabe, daß die von den Pferdebesitzern er v—. Beiträge nur zur Entschädigung für
ferde, die von Rindviehbesitzern erhobenen Beiträge nur zur tschädigung für Rindvieh verausgabt werden dürfen.
4) Die näheren Vorschriften über die Feststellung der Seuche, über den Betrag und die -2 der zu ge⸗ währenden Entschädigung und über die Erhebung und Ver⸗ waltung der Beiträge, sowie über die der gefallenen oder getödteten Thiere werden von der Vertretung der Ver⸗ bände durch Reglements festgestellt, welche der Genehmigung der Minister des Innern und für Landwirthschaft, Domänen
und Forsten bedürfen. rfen Artikel II.
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft. 1 Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift nd beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Wartburg, den 22. April 1892.
— Wilhelm. Graf zu Eulenburg. von Boetticher. Herrfurth. von Schelling. Freiherr von Berlepsch. Miquel.
von Kaltenborn. von Heyden. Thielen. Bosse.
Die Nummer 8 8 .a. de es welche von
eute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 2 8 Geset⸗ Fereffend die Kosten Königlicher Polizeiverwaltungen in Stadtgemeinden. Vom 20. April 1892: und unter “ —
Nr. 9526 das Gesetz, betreffend die Entschädigung für an Milzbrand gefallene Thiere. Vom 22. April 1892.
Berlin, den 4. Mai 1892.
Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. Weberstedt.
Bekanntmachung.
MNach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗ Samml S. 357) sind bekannt gemacht: 1 8 1) das am 22. Februar 1892 Allerhöchst vollzogene Statut für
die Siegthal⸗Wiesengenossenschaft zu Mudersbach im Kreise Alten⸗ kirchen durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Koblenz Nr. 13, Beilage, ausgegeben den 31. März 1892; 8 2) das am 28. Februar 1892 Allerhöchst vollzogene Statut für
die Entwässerungsgenossenschaft zu Kokoschütz im Kreise Rvbnik durch das Amtsblatt 2 zsönihlichen Regierung zu Oppeln Nr. 14 S. 94, egeben den 1. 1 4 8 ersach, das am 28. Februar 1892 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenschaft zu Preiswitz im Kreise Tost⸗Gleiwitz durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. 15 S. 110, ausgegeben den 8. April 1892; b 4) der Allerhöchste Erlaß vom 29. Februar 1892, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Majoratsherrn Grafen von Sauerma zu Ruppersdorf bezüglich der zum Bau einer dem öffent⸗ lichen Verkehr dienenden Anschlußbahn von der Eisenbahn Strehlen — Grottkau nach seiner Chamotte⸗ und Thonwaarenfabrik in Ruppers⸗ dorf erforderlichen Grundstücke, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Breslau Nr. 16 S. 153, ausgegeben den 15. April 1892; ) der Allerhöchste Erlaß vom 7. März 1892, betreffend die Festsetzung des Zinsfußes des noch nicht begebenen Theils der von dem rese Heiligenbeil auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 3. November 1886 auszugebenden Anleihescheine je e* ahl des Kreisausschusses auf 3 ½ oder 4 %, durch das Amtsb der Königlichen Regierung zu Königsberg Nr. 15 S. 158, ausgegeben den 14. April 1892; 8 “ 6) das am 9. März 1892 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenschaft zu Smarzowitz im Kreise Pleß O.⸗S. durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. 15 S. 113, geben den 8. April 1892;5. 8 1 7) der öchste Erlaß vom 16. März 1892, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Berlin bezüglich der zur Freilegung des Platzes L der Abtheilung I des Be⸗ bauungsplans der Umgebungen Berlins und des Cuvrvufers, sowie zur “ der Schlesischen Straße und der Cuv e zwischen der Schlesischen Straße und der Wrangelstraße erforderlichen Grundflächen, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 16 S. 151, ausgegeben den
Richtamtliches.
Deutsches Reich. 8 Preußen. Berlin, 4. Mai. 8
Seine Majestät der Kaiser und König wohnten heute Vormittag dem Exerciren des 1. Garde⸗Regiments z. F. auf dem Bornstedter Felde bei und nahmen von 11 ½ Uhr ab die Vorträge des Chefs des Civilcabinets und des stellver⸗ tretenden Chefs des Marinecabinets, Capitän⸗Lieutenants von Usedom entgegen.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein trifft morgen Vormittag um 10 Uhr auf dem Bahnhof in Potsdam ein und nimmt im Stadtschloß da⸗ selbst Wohnung.
Heute traten die vereinigten des Bundes⸗
raths für Zoll⸗ und Steuerwesen un
für Rechnungswesen zu einer Sitzung zusammen. “
Durch „Allerhöchste Ordre vom 16. März 1892 ist bestimmt worden, daß die Vorschriften der Allerhöchsten Ordre vom 29. Juli 1889 über den Schnitt der Gala⸗Uniformen auch auf die ständischen Uniformen anzuwenden sind. Für die Farbe des Rockes, der Kragen und Aufschläge, für die “ und darüber, ob die Stickerei und die Tressen in Gold oder Silber zu nehmen sind, bleiben die bisherigen Vorschriften maß⸗ gebend; für die Stickerei auf den ständischen Uniformen ist ein neues Muster aufgestellt. In Bezug auf die Beinkleider, Westen, Achjelstücke, Degen, Portepees und Hüte gelten die für die Räthe vierter Klasse gegebenen Vorschriften. Die zum Tragen der ständischen Uniform berechtigten Personen, die der erve oder Landwehr als Offiziere angehören oder bei ihrem Aus⸗ scheiden aus dem Heere die Genehmigung zum Tragen der Militär⸗Uniform erhalten haben, dürfen das zu der letzteren gehörige Portepee auch zu der ständischen Uniform anlegen. Die vorhandenen bisherigen Uniformen können noch bis zum 1. April 1895 getragen werden.
Die nach den Gesetzen vom 2. März 1850 und 7. Juli 1891 ausgegebenen entenbriefe unterliegen, wie der Finanz⸗Minister in einer Verfügung vom 20. April ausführt, dem Reichsstempel nach Tarifnummer I1 2 a 2 Gesetze vom 1. Juli 1881/3. Juni 1885 (Reichs⸗Gesetzbl. 1885 Seite 179) nicht, sondern sie gehören zu den Schuldverschreibungen der Bundesstaaten, die nach der Befreiungsvorschrift bb daselbst Befreiung vom Stempel genießen.
Nach der dem Reichstage vorgelegten Begründung des Gesetzentwurfes aus dem Jahre 1881 (Stenographischer Bericht, Anlagen Band 3, Actenstück Nr. 59 Seite sollen durch die erwähnte Befreiungsvorschrift au die Schuldverschreibungen der ausschließlich für Rechnung der Bundesstaaten verwalteten Anstalten der Steuer⸗ pflicht entzogen werden. Daß aber die Rentenbanken rein staatliche, vom Staat verwaltete Einrichtungen sind, ergiebt sich aus § 3 (am Schluß) und § 54 Absatz 1 des Gesetzes vom 2. März 1850, wonach der Staat die Rentenbanken mit dem erforderlichen Betriebsfonds versieht und die durch ihre Errichtung und Verwaltung entstehenden Kosten übernimmt (vergleiche Kapitel 59 des Staatshaushalts⸗ Etats), und aus § 53 Absatz 2 und 3 deaselbst, wonach die nach Beendigung der Ablösungsgeschäfte verbleibenden Bestände des Reservefonds dem Staat zufallen, andererseits aber das Fehlende aus der Staatskasse zuzuschießen ist. Daß die Rentenbriefe von den Directionen der Rentenbanken ausgestellt werden und im § 3 des Gesetzes vom 2. März 1850 sowie in den Rentenbriefen selbst von einer Garantie des Staates für die Verpflichtungen der Rentenbanken die Rede ist, erklärt sich daraus, daß die Erfüllung der rentenbriefmäßig verschriebenen Verpflichtungen zunächst aus den den Rentenbanken zufließenden Zahlungen
ntenpflichtigen zu bewirken ist, und der Staat mit seinen all⸗ emeinen Fonds nur dann eintritt, wenn die Einnahmen der Rentenbanken nicht ausreichen; dies ändert daher nichts an der Eigenschaft der Rentenbanken als einer staatlich verwalteten Einrichtung. Bis jetzt ist denn auch von keiner Rentenbank⸗ Direction ein Rentenbrief mit dem Reichsstempel versehen aus⸗ gegeben worden.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich sächsische See Finanz⸗Rath Dr. von Körner ist hier ange⸗ ommen.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich württem⸗ bergische Oberst⸗Lieutenant von Neidhardt ist in Berlin eingetroffen.
öe“
Ueber den dem Landtag verhelepaea ba Militär⸗Etat bringt die „Allg. Ztg.“ folgende gaben:
Der Etat beziffert sich in Einnahmen (Reichsquote) und Ausgaben auf 67 698 800 ℳ (gegenüber dem vorjährigen Etat + 8496 445 ℳ). Die fortdauernden Ausgaben sind 48 540 513 ℳ (+ 585 163 ℳ), die einmaligen Ausgaben betragen 13 201 852 ℳ (+ 7 706 765 ℳ), die Militär⸗Invalidenpensionen 5 956 435 ℳ (+ 204 517 ℳ). Die Gesammt⸗Mehrausgaben von 8 496 445 ℳ fallen demnach fast ausschließlich auf die einmaligen Ausgaben. Nach dem ichsgesetz vom 15. Juli 1890 ist die Friedens⸗ präsenzstärke des bayerischen Heeres festgesetzt auf 56 334 Mann. An die bavyerische Central⸗Staatskasse liefert die Militärverwaltung aus Festungsrevenuen, Miethen, Pachtgeldern und sonstigen Er⸗ trägen, dann aus dem Erlös entbehrlichen und unbrauchbaren Ma⸗ terials ꝛc. zusammen 380 450 ℳ ab. Unter den einmaligen Ausgaben befinden sich zahlreiche zweite und dritte Raten bereits genehmigter Posten; neue Postulate sind 1) zur Verlegung der Militär⸗Eisenbahn, zur Geschützgießerei u. s. w. in der Festung Ingolstadt, voller Bedarf 24 000 ℳ. 2) Erbauung von Rauhfourage⸗Magazinen in Bamberg einschließlich Grunderwerbung, erste Rate 100 000 ℳ (für künftig vorbehalten 54 000 ℳ), 3) für die Ergänzung der Festungs⸗ verpflegungsvorräthe und der Conservenbestände, erste Rate 410 000 ℳ (vorbehalten 140 000 ℳ), 4) zur Beschaffung von tragbaren Zelt⸗ ausrüstungen, erste Rate 800 000 ℳ (vorbehalten 1 110 000 ℳ), 5) Herstellung eines Escadrons⸗Kasernements in Dillingen, erste Rate
ür Grunderwerb und Bauentwurf 60 000 ℳ, 6) Bau eines Dienst⸗ gebäudes für die Divisions Commandos mit Intendantur, dann für die Brigade⸗Commandos und die Commandantur nebst Untergericht in Würzburg, erste Rate für Bauentwurf ꝛ. 30 000 ℳ (vorbehalten 120 000 ℳ), 7) Errichtung von Dienst⸗ und Wohngebäuden für das Bezirks⸗Commando nebst Halbinvaliden⸗Abtheilung in Würzburg, erste Rate für Grunderwerb und Bauentwurf 25 000 ℳ (vorbehalten 255 000 ℳ), 8) eellung eines Dienstgebäudes für das Bezirks⸗ Commando Rosenheim, erste Rate für Grunderwerb und Bauentwurf 35 000 ℳ (vorbehalten 170 000 ℳ), 1“ Erweite⸗ rungsbauten beim Garnison⸗Lazareth München, erste Rate 200 000 ℳ (v lten 200 000 ℳ), 10) zum Neubau eines Garnison⸗Lazareths in Passau, erste Rate für Bauentwurf 10 000 ℳ (vorbehalten 10 000 ℳ), 11) zur Beschaffung von Unterkunftszelten für Verwundete üne . erste Rate -2nn ℳ ö. 72 000 2 . * von Feldgeräthen für die Cava Baes gnas⸗ er 50 000⸗ 13) zur Pheschaffune und Umänderung von Feldgeräthen infolge anderer Zusammensetzung der Proviant⸗ und Fahrpack⸗Colonne 50 000 ℳ, 14) zur Erweiterung der Remonte⸗Dépöts und zu größeren Meliorationen 100 000 ℳ, 15) zur Verbesserung und theil⸗ weisen Neuherstellung der militäreigenen Wasserleitung in Benedict⸗ beuern, voller Bedarf 24 000 ℳ, 16) zu weiteren Beschaffungen
herischen nähere An⸗
vorrichtungen,
Schanzzeug und Hufeisen für die Feld⸗Artillerie, sowie von Fernrohren, voller Bedarf 255 000 ℳ, 18) zur Herstellung von Unterbringungsräumen für das aus Anlaß der weiteren Beschaffungen für artilleristische Zwecke her⸗ zustellende, bezw. zu verlegende Artillerie⸗Material nebst Munition, erste Rate 100 000 ℳ cnftig vorbehalten 40 0. 19) zur Beschaffung von Handwaffen, erste Rate 1 310 000 ℳ (künftig⸗ vorbehalten 1 746 000 ℳ), 20) zum Retablissement der Gewehrfabrik, voller Bedarf 196 000 ℳ, 21) zur Beschaffung von waffen⸗ munition, voller Bedarf 286 000 ℳ, 22) zum Retablissement des Hauptlaboratoriums und der Pulverfabrik, voller Bedarf 63 000 ℳ, 23) zur Erbauung von Wohnhäusern, zur Einrichtung von Familien⸗ wohnungen für die Arbeiter des Hauptlaboratoriums, sowie der Ge⸗ schützgießerei und Gesch ik in Ingolstadt 100 000 ℳ (zunächst sollen versuchsweise 4 —5 I11““ gebaut werden), 24) zur Durchführung der Umgest g. des Kriegsbrückenmaterials nach ormation und Construction, erste Rate 80 000 ℳ, 25) zur Be⸗ chaffung des Materials für zwei Divisionstelegraphen einschließlich F uge und Geschirre, voller Bedarf 28 500 ℳ
Karlsruhe, 3. Mai. Ihre Majestät die Königin Wilhelmine der Niederlande und Ihre Majestät die Königin⸗Regentin trafen, wie „W. T. B.“ meldet, heute Nachmittag in dem Kurort Sand im Schwarzwald ein. Auf der Eisenbahnstation Bühl wurden Allerhöchstdieselben im Namen Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs vom Hofmarschall Grafen von Andlaw begrüßt. 8
Von Ihrer Königlichen Hoheit der Kronprinzessin von Schweden und Norwegen ist der „Karlsr. Ztg.“ zu⸗ folge ein Telegramm aus Neapel bei den Großherzoglichen Herrschaften eingetroffen, welches besagt, daß die Ueberfahrt von Alexandria bei herrlichem Wetter und ruhiger See von statten ging und die Ankunft in Neapel am 30. v. M. früh erfolgte. Am Nachmittag des nämlichen Tages ist Ihre König⸗ liche Hoheit mit der Bahn von Neapel weitergereist und Abends in Amalfi eingetroffen, wo Höchstdieselbe einige Zeit zu ver⸗ weilen gedenkt. Der Zeitpunkt der Weiterreise in die Heimath steht noch nicht fest. 8
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.
Coburg, 3. Mai. Anläßlich der goldenen Hochzeit Ihrer Hoheiten des Herzogs und der Herzogin ist heute in beiden Herzogthümern, sowohl in Coburg wie in Gotha, öffentlicher, mit Glockengeläut eingeleiteter Feiertag. In den Schulen fanden Vormittags stacte und darauf in allen Kirchen Festgottesdienste statt. Von Privaten wie von Corporationen und Vereinen waren für Nach⸗ mittag und Abend festliche Zusammenkünfte veran⸗ staltet Um 2 Uhr Nachmittags fand hier in den Räumen des Gesellschaftshauses ein Festmahl statt, woran sich die Herzoglichen Hof⸗ und Staatsbeamten, das Offiziercorps des hier garnisonirenden 3. Bataillons des 6. Thüringischen Infante⸗ rie⸗Regiments Nr. 95, der Magistrat und das Stadtverordneten⸗ Collegium, sowie zahlreiche Bürger betheiligten. Die Festvorstellung im Hoftheater begann um 6 ⁄½ Uhr mit dem vom verstorbenen Prinzen Albert von Coburg, Prinz⸗Gemahl von England, com⸗ ponirten Te Deum“. Sodann wurde, begleitet von einem lebenden Bilde, ein von Dr. Tempeltey gedichteter Festprolog vorgetragen. Hierauf gelangte die dreiactige Oper des Herzogs „Santa Chiara“, neu einstudirt, zur Darstellung. In Gotha wurde der Tag, mit Ausnahme der Theatervorstellung, in gleicher Weise festlich begangen.
Das Abge seiner gestrigen Sitzung, wie „W. T. B.“ berichtet, den Gesetzentwurf über die directen Personalsteuern an den Steuerreform⸗ Ausschuß, der durch die Neuwahl von weiteren 12 Mit⸗ liedern auf 36 zu erhöhen ist. Die Regierung legte einen esetzentwurf über den Bau der Murthalbahn vor. Der deg. unsittliche
Doetz interpellirte wegen Maßnahmen gegen Annoncen in den Zeitungen. 8
Der Statthalter von Böhmen Graf Thun hat dem „H. T. B.“ zufolge den Erlaß des Prager Stadtver⸗ ordneten⸗Collegiums, wonach die interne Amtssprache des Magistrats ausschließlich czechisch sein soll, so weit auf⸗ ehoben, als der Magistrat als politische Bezirksbehörde in Perracht komme. 8
Großbritannien und Irland.
Die Königin Victoria ist mit dem Prinzen und der Prinzessin Heinrich von Battenberg gestern Abend in Windsor eingetroffen. 8 1
Am Montag hat in London die Gerichtsverhandlung gegen das Anarchistenblatt „Commonweal“ begonnen. Der Friedensrichter Sir Charles Hall erklärte in seiner Rede, daß gewisse Unbekannte in dem Blatte zur Ermordung des Ministers des Innern und des Richters Hawkins auf⸗ efordert hätten. Als Verleger werde auf dem Blatte ser Angeklagte Mowbray angegeben. Der incriminirte Artikel sei allerdings von Nicholl unterzeichnet und fordere zum Morde auf. Sir Charles Hall hegte geringen Zweifel, daß die Großjury die Angeklagten vor das Schwurgericht verweisen werde. Nicholl habe selbst
estanden, daß er der Verfasser des Artikels gewesen sei. wbray habe erklärt, daß er den Artikel mißbillige und fernere Artikel untersagt habe. Das möge ja einen guten Vertheidigungsgrund abgeben; jedenfalls müsse der Punkt nãäher werden. Gegen Nicholl liege zudem eine andere Anklage vor, deren Gegenstand eine im Hyde⸗Park ge⸗ haltene, zum Morde auffordernde Rede bilde. .
Das canadische Unterhaus hat sich in seiner Sitzung vom 2. d. M. im Princip für die Ernennung eines canadischen Gesandten in Washington ausgesprochen. Die Er⸗ nennung würde allerdings der Genehmigung der britischen Regierung bedürfen. Der canadische Gesandte soll britischen Gesandtschaft beigegeben werden und die Interessen Canadas wahrnehmen. Die Debatte wurde vertagt, um der Regierung Zeit zu lassen, zu erwägen, in welcher Form der Beschluß der britischen Regierung mitgetheilt werden soll.
Frankreich.
Ueber die Maßregeln, die die Regierung zur Verhütun von Dynamitverbrechen ergriffen hat, meldet „W. T. B.“, der Justiz⸗Minister habe ein Rundschreiben an die General⸗ Staatsanwälte gerichtet, worin er sie auffordere, die stricte Ausführung des Gesetzes über die Fabrikation, den Verkauf und die Aufbewahrung von Sprengstoffen, insbesondere von Dynamit,
8 2
für artilleristische Zwecke 4 200 000 ℳ (für künftig vorbeha
6 200 000 ), 17) für Beschaffung von verbesserten Brems⸗
zu überwachen. Die anderweitigen gegen die Anarchisten unter⸗
. desvcteenen Maßnahmen werden ununterbrochen fortgez t und neue Nachforschungen 8 5n der Pariser geheimen
mittag einer Operation des einen Augapfels. Der Zustand des ebenfalls bei der Explosion verletzten Hamonod soll hoffnungslos sein. Beschluß gefaßt worden, die bis zum
erst Ende September abgesandt werden.
abgehen, um Baracken für die Truppen se errichten.
Brüssel vom gestrigen Tage bestätigt im Königlichen Palast eine Bombe
anarchistischen brochen von Militär⸗ und “ durchzogen, haben. Gestern Abend herrschte völlige Ruhe, und polizeilicher⸗
kommen
eine ungefüllte Gußeisenbombe, bei einem anderen eine große Menge Dynamit und Fortit vorgefunden.
richts⸗Räthe erhielten neuerdings Drohbriefe. Gendarmerie zu Sprimont nahm gestern einen fran⸗
zösische Regierung verlangt. — Der Correspondent der „Köln. Ztg.“ stellt in einem Telegramm aus Brüssel vom 2. Mai
über anarchistische
besitzer ank der Chaussee Charleroi, dessen Haus von einem Gerichts⸗
Gendarmen infolge eines anonymen Schreibens bei einem Arbeiter
Spat Abends
aus Jemappe verhaftet. Spielende Kinder entdeckten auf einer Wiese zu Vivegnis eine Schachtel mit neun Dynamitpatronen. Auf ein anonymes Schrei 1 verhaftet. Ebendort versuchten in der vergangenen N
Bahn
Gestern wurde die Zahl olizei⸗Agenten um eine größere Anzahl vermehrt. 1
Der bei der Explosion auf dem Boulevard Magenta
schwer verletzte Restaurateur Véry unterzog sich heute Nach⸗
T. B.“ berichtet, ist von dem Ministerrath der xpedition nach Dahomey Die Verstärkungen sollen Ende dieses Monats sollen Artillerie⸗Arbeiter von Bordeaux nach der Sklavenküste
erbst aufzuschieben.
Der Prinz Ferdinand von Sachsen⸗Coburg ist in annes eingetroffen. ö“
Die schweizerische Militär⸗Zeitung“ fordert energisch die Befestigung der Position St. Moriz im Canton Wallis.
b Belgien. Nach einer Mittheilung des Wolff
.—
chen Bureaus aus die Nachricht, daß 5 efunden worden sei,
Wie „Hirsch’s Bureau“ erfahren haben will, hätte der König gestern einem Ministerrath präsidirt, in welchem außerordentliche Maßregeln gegen die Anarchisten sowie die sofortige Ausweisung aller fremden Elemente beschlossen worden vären. — In Lüttich werden die Straßen der Stadt noch ununter⸗ während die Fabrikanten bewaffnete Nachtwachen organisirt seits glaubt man, daß weitere Explosionen nicht mehr vor⸗ würden. Ein der Mitschuld an den Attentaten vom 1. Mai verdächtiger deutscher Handlungsreisender wurde nach längerem Verhör als unschuldig befunden und wieder aus der Haft entlassen. hat die Polizei drei Verdächtige verhaftet; bei einem von diesen wurde
8 (Vgl. das Tele⸗ gramm aus Lüttich auf der vierten Seite d. Bl.) Zwei 8 e⸗ Die
zösischen Anarchisten fest, dessen Auslieferung die fran⸗
noch folgende Nachrichten aus verschiedenen Gegenden Belgiens nschläge zusammen: Die anarchistischen Drohbriefe mehren sich. Ein Haus⸗
äsidenten bewohnt wird, wurde aufgefordert, diesen binnen vier Tagen vor die Thür zu setzen. Zu Borgendael (Brabant) fanden
18 Dynamitpatronen. In Lüttich wurde noch gestern Nacht ein gewisser Coirray als der Dpnamitanschläge verdächtig ver⸗ haftet; er behauptet, sein Alibi nachweisen zu können.
wurden in Tilleur die Vorübergehenden
äste der Trambahn durchsucht, sie mußten sich über ihre und i Verbleib ausweisen. Dabei wurde ein Mann
hin wurden zwei Anarchisten zu Herstal 1 F t nach einer heftigen ““ einige Revolutionäre in die Landeswaffenfabrik einzudringen. Da die ildwache zu feuern drohte, entflohen sie. Zu Esneux sind vier Männer und ein Junge wegen des
ersuchs, einen Zug zum Entgleisen zu bringen, verhaftet worden. sind geständig. Sie haben Felsblöcke vom Berg auf das
eleise seäls und wollen nicht gewußt haben, daß daselbst die
ich befindet. In Quaregnon ist das Haus eines Steigers durch Dynamit in die Luft gesprengt worden. Die Thüren, Fenster und Mauern sind beschädigt. Die schlafenden Hausbewohner wurden aus den Betten geschleudert, doch wurde niemand verletzt.
Türkei.
In Konstantinopel hat gestern der Prozeß gegen die ngeblichen Mörder des bulgarischen Agenten Dr. Vul⸗ kovich begonnen. Die Angeschuldigten leugneten, die That begangen zu haben. Sslss Söse Fes
Der König hat laut Meldung des „W. T. B.“ aus Athen mit der gesammten Königlichen Familie einen Ausflug zur See in den Archipelagus unternommen. Die
Rü⸗ eerr hohen Herrschaften ist auf Sonntag festgesetzt. Der griechische Minister des Aeußern Meleto⸗ pulos hat bei dem neulichen Jubiläums⸗Festmahl der gelehr⸗ ten Gesellschaft L“ in Athen in Gegenwart des Kronprinzen, der anderen Königlichen Prinzen und der übrigen Minister mit Bezug auf den anwesenden serbischen Gesandten Dr. Vladan Gjorgjevics einen Toast aus⸗ 58 der nach Mittheilung der „Pol. Corr.“ wie folgt 8
. 1Ich glaube den Gefühlen der Anwesenden zu entsprechen, ind . eeundes aller Gri „ au itgliedes Ihres aus⸗ gezeichneten Vereins, des Königlich seebüuch, 8 e. swes it auch auf das seines Souverains, Aelen. Miechcn hees. Köni 89e Gerbien er eeligion angehörige serbis Nation, chischen Volke durch Abstammung und im Leiden
verwandt — sich unserer ausgezeichnetsten Sympathien erfreut.“ 8 1“
8 am 6. Mai mit der Eröffnung des Reichstags zu⸗ sammentretende neue Folkething wicd “ 8— 6 amb. Nachr.“ aus Kopenhagen schreibt, nach dem bürger⸗ li en Stande der Mitglieder bestehen aus: 36 Großbauern 3 Häuslern, 7 Gutsbesitzern, 5 Handwerkern, 7 Geschäfts⸗ leuten (Kaufleuten u. s. w.), 8 Offizieren, 11 Lehrern, 7 Juristen 5 Theologen, 7 Redacteuren, 2 Beamten und 3 Literaten. Der Ausfall der Wahl auf den Färöern ist auch jetzt noch un⸗ bekannt. Im ganzen sind bei den neulichen Wahlen 210 538 Stimmen abgegeben worden, und 18 kamen auf die Rechte 73 242, auf die Moderaten 60 721, auf die radicale Linke 46 812 und auf die Socialisten 20 093 Stimmen; 9670 Stimmen waren unbestimmter Schattirung. Die Anhänger der Rechten und der Moderaten im Lande haben danach doppelt so viele Stimmen abgegeben wie die der
hat die Rechte eine größere Stimmenzahl zu verzeichnen als irgend eine der 28 Gruppen. Die einst so mächtige Berg'sche Partei überflügelte zwar die sog. Europäer, aber die vormalige vereinigte Linke hat an Gesammtstärke nur den dritten Theil von den Stimmen aufzuweisen, welche auf die Rechte und die moderate Partei zusammen fielen. — Die am Freita beginnende außerordentliche Session des Reichstags wi
übrigens voraussichtlich nur von sehr kurzer Dauer sein. Wie die „Pol. Corr.“ erfährt, würde die Regierung dem Reichstag eine Vorlage wegen Wiederaufbaues des vor sieben Jahren abgebrannten Schlosses Kristiansborg unterbreiten, dessen An⸗ nahme als gesichert gelte. In dem Neubau sollen auch die Sitzungs⸗Localitäten für den Reichstag untergebracht werden.
merika.
Präsident Harrison hat nach einem Kabeltelegramm aus Washington am 2. d. M. den Gegenseitigkeits⸗ vertrag zwischen den Vereinigten Staaten und Honduras zur Veröffentlichung bringen lassen. — Der Staatssecretär für Landwirthschaft, Rush, hat eine Denkschrift über die Behandlung des Viehes auf Schiffen veröffentlicht. Danach hätte sich, seitdem das landwirthschaftliche Departe⸗ ment die Sache in die Hand genommen, die Zahl der Todes⸗ von 16 auf 1 Proz. vermindert. Die Angelegenheit soll
emnächst dem Congreß unterbreitet werden.
Das Repräsentantenhaus genehmigte am 2. d. M⸗ die Bill, welche Bindgarne auf die Freiliste setzt. Ferner nahm das Haus die sogenannte Cochrane sche Bill an, welche gestattet daß die Dampfer der Inman⸗Linie „City of N h. Port. und „City of Paris“ in das amerikanische Schiffsregister eingetragen werden. Die beiden Schiffe können somit hinfort unter amerikanischer Flagge segeln. Die Inman⸗Gesellschaft verpflichtet sich ihrerseits, an Stelle aller ihrer anderen Dampfer nur Schiffe zu benutzen, die in Amerika gebaut sind.
„Niach einer 8 des „Standard“ aus New⸗York würden 413 Delegirte der republikanischen National⸗ Convention die Aufstellung Harrison's als Kandidaten bei den nächsten Präsidentschaftswahlen unterstützen. Es seien dies 62 Stimmen mehr, als erforderlich wären, um die Ernennung Harrison'’s zum Kandidaten sicherzustellen.
Afrika.
In der gestrigen Sitzung des englischen Unterhauses verlas der Parlamentssecretär des Auswärtigen Lowther dem „W. T. B.“ zufolge ein am 2. d. M. von dem Capitän Johnston eingegangenes, aus Zomba vom Anfang vorigen Monats datirtes Telegramm, in welchem die völlige Paci⸗ fizirung der Shire⸗ und Nyassasee⸗Gebiete berichtet wird. Die ,29 mächtigen Häuptlinge Mponda und Jumbe hätten werthvollen Beistand in dem Kampfe gegen die arabischen Sklavenjäger geleistet, welche über die Ostgrenze zurückgetrieben worden seien. Makanjira sei von befreundeten Eingeborenen vom See vertrieben und der Häuptling Karente habe seinen Beitritt zur britischen Politik angekündigt. Auch vom Capitän Keene seien sehr günstige Berichte uber den Zustand am oberen Shire eingelaufen.
Das britische Kriegs⸗Ministerium hat ein vom 1. Mai, Nachmittags, datirtes Telegramm von dem Oberst⸗Lieutenant 88 aus Bathurst in Gambia erhalten, welches be⸗ richtet:
Toniataba ist am 28. April von der 50. Marine⸗Brigade des „Racer“ und „Sparrow“ sowie von 300 Mann des ersten west⸗ indischen Regiments nach muthiger Gegenwehr zerstört worden. Capitän A. S. Roberts vom ersten westindischen Regiment wurde tödtlich verwundet und starb in derselben Nacht, außerdem erhielten noch vier Soldaten schwere und zwei leichte Verwundungen. Der Feind hat schwere Verluste erlitten. Suliman Santa ist gefallen, 119 Frauen und Kinder ge⸗ riethen in die Hände der Engländer. Sie sind nach Bathurst gebracht
worden, damit sie nicht von befreundeten Stämmen zu Sklaven ge⸗ hacht Die Truppen werden zu Schiffe nach Sierra Leone ördert.
arlamentarische Nachrichten.
In der heutigen (56.) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, der der Präsident des Staats⸗Ministeriums, Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg, der Vice⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher, der Minister für el und Gewerbe Freiherr von Ber⸗ lepsch und der Finanz⸗Minister Dr. Miquel beiwohnten, wurde zunächst der Nachtrags⸗Etat für 1892/93 in dritter Berathung ohne Debatte angenommen.
Darauf wurde die zweite Berathung des Gesetzentwurfs wegen Abänderung einzelner Bestimmungen des All EEöö6 vom bö1
8 80e (Rechtsverbindlichkeit der Arbeitsordnung für beide Theile) wurde ohne Debatte angenommen.
§ 80 f, nach welchem die Arbeitsordnung den Arbeitern bezw. einem etwa bestehenden Arbeiterausschuß zur Aeußerung vorgelegt werden soll, wurde nach Erledigung einer Anfrage des Abg. Dr. Grimm⸗Wiesbaden (nl.) durch den Minister für Handel und Gewerbe Freiherrn von Berlepsch an⸗ enommen, desgleichen die ferneren die Arbeitsordnung etreffenden §§ 80 g bis 80 i.
§ 80 k enthält Vorschriften über die Fördergefäße. Nach der Regierungsvorlage sollen namentlich nur Fördergefäße gleichen Rauminhalts benutzt und der Rauminhalt am Gefäß vermerkt werden. Die Commissionsfassung verlangt nur die Kenntlichmachung des Rauminhalts an jedem Gefäß.
Die Abgg. Hitze (Centr.) und Genossen beantragten die Wiederherstellung der WEEö
Die Abgg. Stötzel (Centr.), Dr. Meyer (bfr.), Eberty gfr ), Hitze (Centr.) und Cremer⸗Teltow (b. k. F.) sprachen ür den Antrag Hitze, die Abgg. Dr. Ritter (freicons.), Dr. Hammacher (nl.), Schmieding (nl.) und von Bockel⸗ berg (cons.) hielten dagegen die Commissionsfassung für ge⸗ nügend zum Schutze der Arbeiter gegen Ungerechtigkeit und Betrug. Der Minister für Handel und Gewerbe Freiherr von Berlepsch führte aus, daß die Bestimmung der Regierungs⸗ vorlage nicht die Folge vorgekommener Betröügereien sei, sondern nur dazu dienen solle, jede Unklarheit in Bezug auf die Lohnberechnung zu vermeiden.
Der Ministerial⸗Director, Ober⸗Berghauptmann Freund
radicalen Opposition (inclusive Socialdemokraten). Ferner
wünschte die Wiederherstellung der Regierungsvorlage, weil
Rolle gesanglich und
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auch betriebstechnische Gründe gegen die Verschiedenartigkeit der Fördergefaͤße sprächen; die B werde sich 8 der Annahme der Commissionsfassung nicht widersetzen. Die staatlichen VBergwerke hätten bereits, wa der Lohn nach Zah Rauminhalt der Fördergefäße berechnet werde, gleiche gen. 1 In namentlicher Abstimmung wurde der Antrag Hitze mit 179 gegen 99 Stimmen abgelehnt, der § 80 k wurde nach den Commissionsbeschlüssen unverändert angenommen.
Die §§ 81, 82, 83, 83a und 84, welche die Kündigungs⸗ 15 “ wurden ohne Debatte angenommen. dügunge. attes.)
— Die Commission des Hauses der Abgeordneten zur Vorberathung der Gesetzentwürfe über die Aufhebung von Stol⸗ gebühren für Taufen, Trauungen und kirchliche Auf⸗ Pebate in der evangelischen Landeskirche der älteren
rovinzen der Monarchie und in der evangelisch⸗lutheri⸗ schen Kirche der Provinz Schleswig⸗Holstein trat, wie wir den Morgenblättern entnehmen, gestern Abend zusammen. Von einer allgemeinen Discussion wurde Abstand genommen und sofort in die S hung eingetreten. Der Berichterstatter, Abg. Voß,
intragte, beide Entwürfe unverändert anzunehmen. Von einem Mitglie des Centrums wurde ausgeführt, daß seine Partei unter Berücksichtigung der Finanzlage von einer Kritik der von der geordneten Kirchenbehörde als nothwendig bezeichneten für die evangelische Kirche grundsätzlich absehe. Der Vertreter der freisinnigen Partei glaubt gegen das Gesetz stimmen zu müssen, weil er die Stolgebühren nicht für schädlich für die evangelische Kirche halte, wohl aber das Eintreten des Staats mit materiellen Mitteln. Der Regierungsvertreter weist auf den günstigen Einfluß hin, den die Aufhebung der Stolgebühren auf die wachsende Zahl der Taufen und Trauungen in den Berliner Ge⸗ meinden 585 habe und hebt hervor, daß die Aufhebung sich des⸗ halb auf Taufen und Trauungen beschränke, weil nur diese vom Civil standsgesetz betroffen seien. Ein Vertreter der conservativen Partei erklärt für seine ganze Partei, daß sie den Staat für verpflichtet halte, die Ablösung zu ermöglichen, nachdem die Regierung im Jahre 1875 und seitdem der Landtag wiederholt eine dahin gehende Erklärung abgegeben habe. Von der national⸗liberalen Parket wird die Bereitwilligkeit, dem Gesetz zuzustimmen, ausgesprochen; wenn auch das Kirchengesetz nicht überall befriedige, so könne das nicht hindern, die grundsätzlich gute Sache zu fördern; das Kirchengesetz könne vom Landtag nicht geändert werden. Die vier Artikel des ersten Gesetzes (für die älteren Provinzen der Monarchie) werden darauf unverändert angenommen. Das Centrum beantragt alsdann folgenden Artikel V: „Das Gesetz tritt gleichzeitig mit dem in Gemäßheit der Resolution des Hauses der Abgegrdneten vom 6. Juni 1890 für die Provinzen Hannover und Hessen⸗Nassau, sowie für die katholische Kirche 8 zu erlassenden Gesetze in Kraft.“
In der heutigen Sitzung wurde zunächst über diesen Antrag ver⸗ handelt. Von conservativer Seite wurde statt dieses Antrages sosgense Resolution vorgeschlagen: „Bei Annahme dieses Gesetzentwurfs die Erwartung auszusprechen, daß die Königliche Staatsregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf über die Ablösung der Stolgebühren auch für die übrigen evangelischen⸗Landeskirchen der Monarchie und für die katholische Kirche vorlegen wird, sobald darüber die er⸗ forderliche Verständigung mit den zuständigen kirchlichen Organen erzielt ist“. Abg. Roeren (Centrum) fand in der vorgeschlagenen Resolution nicht die gewünschte Garantie einer späteren aus⸗ reichenden Berücksichtigung der katholischen Kirche und hielt darum den Centrumsantrag aufrecht. Der Regierungsvertreter erklärte den Antrag des Centrums für unannehmbar. Von einem anderen Mitgliede des Centrums wurde darauf hingewiesen, daß unter Umständen die vokgeschlagene Resolution nicht weit genug gehe, daß an Stelle der angestrebten Stolgebühren⸗Ablösung den katho⸗ lischen Gemeinden eine anderweite angemessene Erleichterung aus Staatsmitteln gewährt werden müsse. Er beantrage daher, am Schlusse der Resolution anzufügen: „oder aber, wenn und soweit eine solche Verständigung nicht herbeizuführen sein sollte, über eine angemessene anderweite Erleichterung der be⸗ treffenden Kirchengemeinden aus Staatsmitteln.“ Der Regierungs⸗ vertreter gab namens der Staatsregierung die Erklärung ab, daß sie die Resolution anzunehmen bereit sei. Ee des beantragten Zrsche⸗ habe er für seine Person große Bedenken, die Regierung habe dazu noch nicht Stellung nehmen können. Die Mitglieder des Centrums behielten sich schließlich vor, ihrer Stellung im Plenum Ausdruck zu geben. Der Antrag des Centrums wurde schließlich mit 9 gegen 5 Stimmen abgelehnt, ebenso der vom Centrum beantragte Zusatz zur Resolution. Diese selbst aber und das ganze Gesetz wurden mit 12 gegen 2 Stimmen angenommen. Das Gesetz über die Aufhebung der “ in Schleswig⸗Holstein gelangte darauf ebenfalls zur
nnahme.
— Die Budgetcommission des Hauses der Abgeord⸗ neten setzte gestern Abend die Berathung des Gesetzentwurfs über die Aufhebung der Befreiung von 1““ Per⸗ onalsteuern gegen Entschädizung (ehemals Reichsunmittel⸗ baren) fort. § 3, welcher die Entschädigungsberechtigten aufzählt, er⸗ hielt auf Antrag des Abg. Bödiker (Centrum) folgenden Zusatz: sowie 8 Häupter und Mitglieder der im § 1 bezeichneten s[Familien, welche die dort genannten Rechte als ihnen zur Zeit des Erlasses des zustehend im gerichtlichen Ver⸗ fahren zur Anerkennung gebracht haben werden.“ Die übrigen Para⸗ graphen blieben sämmtlich unverändert, das ganze Gesetz wurde schließ⸗ lich einstimmig angenommen.
Theater und Musik.
Belle⸗Alliance⸗Theater.
Gesstern Abend ging die angekündigte Operette „Der Günst⸗ ling“ zum ersten Mal in Scene und fand bei den zahlreich er⸗ schienenen Hörern und Zuschauern eine sehr freundliche Aufnahme. Dem Libretto der Novität, das von dem einen Director des Theaters, Herrn Hermann Sternheim herrührt, liegt eine für Operetten⸗ musik nicht ungeeignete Idee zu Grunde; der Verlauf der Handlung ist, von einigen Längen abgesehen, nicht ungeschickt aufgebaut und manche einzelne Scene ist launig und . s⸗ voll erdacht. Die Musik hat Herr Carl Grau geschrieben und sich im allgemeinen bemüht, in den Operettenstil neue Gedanken hineinzutragen, aber nur vereinzelt ist es ihm gelungen, musikalische Eigenart und Ursprünglichkeit zu entfalten, während, sowohl wenn sich die Musik dem Charakter der lyrischen Oper nähert, als auch, wenn sie den echten Operettencharakter trägt, die Reminiscenzen an längst vorhandene oder noch recht neue Stoffe anderer Componisten
kein Ende nehmen. 1
die Aufführung selbst anbetrifft, so ist zunächst hervorzuheben, daß das bedeutend verstärkte Orchester seine zum theil recht schwierige Aufgabe sehr wacker löste. Die künstlerischen Kräfte auf der Bühne konnten im allgemeinen nicht zu hoch geschraubte Anforderungen befriedigen, namentlich, soweit es sich um die wichtigeren und artien handelte. Herr So⸗ e f Pohl verfügt über eine volle und angenehme Tenorstimme, der aller⸗ dings mehr Glätte und Schmelz zu wünschen wäre; der Sänger ist auch mit schauspielerischem Geschick begabt. Herr Stauber führte seine lustige Rolle recht gefällig durch, und Herr Dobers brachte seine Feee chauspielerisch gut zur Geltung. Von den
Damen ist Fräulein Willi Walden, die der Bühne schon früher