münde eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht“ Nr. 2153 über 900 ℳ, ausgestellt für die Antragstellerin, aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermin am 28. September 1892, Vor⸗ mittags 11 Uhr, seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt wird. Ueckermünde, den 11. März 1892. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.
[46052] Aufgebot.
Der Kolzhändler Friedrich Rudolph in Gräfen⸗ hainichen hat des Aufgebot des auf seinen Namen lautenden Einlogebuchs der Kreissparkasse zu Delitzsch Nr. 13723 über noch 8010 ℳ nebst Zinsen pro 1891 lautend beantragt. Der Inhaber des Sparkassen⸗ buchs wied aufaefordert, spätestens in dem auf den 3. Inni 1892, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 5, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung des Sparkassenbuchs erfolgen wird.
Delitzsch, den 5. November 1891.
Königliches Amtsgericht. 73714] Aufgebot.
Auf Antrag der ledigen Dienstmagd Theres Ranzinger von Tettenweis, z. Z. beim Wirthe Hallhuber dortselbst, das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Kraftloserklärung der 3 auf ihren Namen lautenden Sparkassebücher der Districtssparkasse Griesbach, und zwar:
vom 26. Mai 1885, Hauptbuchfolium Nr. 2372 über 1702 ℳ 43 ₰, vom 3. November 1887, Hauptbuchfolium Nr. 2754 über 835 ℳ 64 ₰, . vom 16. Oktober 1888, Hauptbuchfolium
Nr. 2942 über 248 ℳ 11 ₰, welche beim Brande des Anwesens ihres früheren Vormünders zu Verlust gegangen sind, einzuleiten und durchzuführen, wird hiermst gemäß § 847 der R.⸗C.⸗P.⸗O. der Inhaber der oben bezeichneten Sparkassebücher aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermine, welcher dahier auf Montag, den 26. September d. J., Vormittags 9 Uhr, angesetzt wird, seine Rechte bei hiesigem Gerichte anzumelden und die Sparkassebücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung dieser Urkunden erfolgen würdec. “
Griesbach, den 4. März 1892.
Königliches Amtsgericht Griesbach. (gez.) Schmid. Zur Beglaubigung:
Griesbach, den 8. März 1892.
Der K. Secretär: (L. S.) Donaub [74621] Aufgebot.
A. Es sind die nachstehend aufgeführten Urkunden:
1) Forderungsdocument des Auszüglers Christoph Scheibner zu Latdorf über 150 ℳ an die Erben des Schuhmachermeisters Carl Roeder zu Latdorf, jetzt an den Schuhmacher Carl in Latdorf aus
“ 25. Januar dem Kaufvertrage vom 20 März 1851,
2) Forderungsdocument des Kaufmanns, jetzigen Rentiers Gustav Heinemann früher hier, jetzt in Magdeburg, über 300 ℳ an die Ehefrau des Arbeiters Wilhelm Nebel, Amalie, geb. Weile, in Amesdorf, aus der Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 9. No⸗ vember/3. Dezember 1880, der Cession vom 11. Mai 1881 und der Schuldübernahme vom 25./25. März 1882, eingetragen in den Grundacten Herzoglichen Amtsgerichts Bernburg Reg. XXVI. Nr. 5,
3) Forderungsdocument der Wittwe Auguste Grimm, geb. Hildebrand, in Pfaffendorf, als alleiniger Erbin des Arbeitsmanns Christoph Hildebrand und dessen Ehefrau Sophie, geb. Hackelbusch, in Aderstedt über
1000 Thlr. Court. = 3000 ℳ und
200 Thlr. Court. = 600 ℳ an den Schmiedemeister Wilhelm Grimm in Aderstedt aus dem Uebereignungsvertrage d. d. Bernburg, den 23. März 1869/25. März 1869, sowie Erbgang, ein⸗ getragen Grundbuch Aderstedt Band II. Blatt 86;
4) das auf den Namen „Paul Haberhauffe“ lautende Sparkassenbuch der Sparkasse des Kreises Bernburg Nr. 1660 über 2164 ℳ 49 ₰,
abhanden gekommen und haben die nachfolgenden Personen:
zu 1: die Erben des Schuhmachermeisters Carl Roeder aus Latdorf, vertreten durch ihren Bevoll⸗ mächtigten, Rechtsanwalt und Notar Reichmann in Bernburg,
zu 2: der Kaufmann, jetzige Rentier Gustav Heine⸗ mann in Magdeburg, durch seinen Bevollmächtigten, Rechtsanwalt und Notar Reichmann in Bernburg,
zu 3: die Wittwe Auguste Grimm, geb. Hilde⸗ brand, in Pfaffendorf, durch ihren Bevollmächtigten, den Rechtanwalt und Notar Fiedler in Bernburg, 8 zu 4: der Kaufmann Paul Haberhauffe zu Bern⸗
urg
das Aufgebot der vorstehend verzeichneten Urkunden beantragt. 8
ist von dem Kaufmann Hermann Köhler zu Aschersleben, vertreten durch seinen Bevollmäch⸗ tigten, den Rechtsanwalt Meißner in Aschersleben, das Aufgebot zum Zwecke der Todeserklärung folgen⸗ der Personen:
1) Johann Valentin Andreas Mohrhauer (Mor⸗
Se geboren zu Neundorf am 26. April 170, Johanne Marie Mohrhauer (Morhauer), geboren zu Neundorf am 29. November 1783, Johann Christian Mohrhauer (Morhauer), geboren am 26. November 1785 zu Neundorf, Marie Rosine Louise Mohrhauer (Mor⸗ bener), geboren am 10. Juni 1787 zu Neun⸗ orf, Kinder des Gutsbesitzers Johann Valentin Mohr⸗ hauer und dessen Ehefrau, Marie Elisabeth, geb. Herrmann, in Neundorf, welche seit länger als 10 Jahren verschollen sind, beantragt worden.
Es werden dieserhalb die etwaigen Inhaber der oben aufgeführten, abhanden gekommenen Documente, sowie folgende Personen:
1) Johann Valentin Andreas Mohrhauer
(Morhauer) aus Neundorf,
2) es Marie Mohrhauer (Morhauer)
aher,
3) 1 Christian Mohrhauer (Morhauer)
aher,
4) Marie Rosine Louise Mohrhauer (Mor⸗ hauer) daher, hierdurch geladen, in
1u“]
dem auf Freitag, den
an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. XI, anbe⸗
raumten Termine zu erscheinen, ihre Rechte wahr⸗
zunehmen, auch die betreffenden Documente vorzu⸗
legen, widrigenfalls
Urkunden, sowie die Todeserklärung der vorstehend
unter B. 1—4 aufgeführten Personen erfolgen wird. B den 1. März 1892. KFKeerzoglich Anhaltis Amtsgericht.
Haenisch.
[4387] Aufgebot. Im Grundbuch des dem Besitzer Carl Broschinsky gehörigen Grundstücks Thomsdorf Nr. 18 stehen in Abtheilung III. Nr. 1 aus dem Kaufvertrage vom 20./22. Januar 1844 400 Thlr. Kaufgelderrest nebst 5, % Zinsen für die Commissionär Christian und Anna, geb. Radau, Borchertschen Eheleute zu Königs⸗ berg zufolge Verfügung vom 3. Februar 1844 ein⸗ getragen. Die Post ist angeblich getilgt und soll gelöscht werden.
Auf den Antrag des Grundstücks⸗Eigenthümers werden die Rechtsna 2 der verstorbenen Hypo⸗ thekengläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf die Post spätestens im Aufgebotstermine den 19. September 1892, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzu⸗ melden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen auf die Post werden ausgeschlossen werden.
Kreuzburg Ostpreußen, den 12. April 1892.
Königliches Amtsgericht.
[9905] Aufgebot. Auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. E. F. Fehling für die Erben des weil. Halbhufners Johann Jochim Andreas Christian Külls zu Nusse, werden Alle, welche zur ihrer Wirksamkeit der Eintragung be⸗ dürfende Rechte an die im Hypothekenbuche für den Gemeindebezirk Nusse Lib. 34 Fol. 15 und im Hypo⸗ thekenbuche für den Gemeindebezirk Ritzerau Lib. 39 Fol. 43 auf den Namen von Johann Jochim An⸗ dreas Christian Külls geschriebenen Liegenschaften zu haben, oder Widerspruch dagegen erheben zu können vermeinen, daß die im Hypothekenbuche für den Ge⸗ meindebezirk Nusse Lib. 34 Fol. 15 verzeichnete Liegenschaft für folgende Abgaben und Leistungen ver⸗ pfändet werde, nämlich: in erster Priorität der Stadtkasse für die an dieselbe zu zahlenden 1) gutsherrlichen Abgaben, jährlich: XX“ unnd auf Nicolai. 1“ 2) Pacht auf Nicolai .“ 89 ℳ 50 ₰ für die Priester⸗ und Küstergebühren 1) an Priestergebühren Mähergeld 30 ₰, Fünfzeitenschilling 38 Holzgeld (alle 2 Jahre) 45 ₰, 2) an Küstergebühren Hafergeld 30 ₰, Pfeifenschilling 8 ₰, 8 Eier, hierdurch aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche oder etwaigen Widerspruch spätestens in dem auf Freitag, den 21. Oktober 1892, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, unter dem Rechts⸗ nachtheile, daß eine Geltendmachung nicht ange⸗ meldeter Rechte für die Folge denen gegenüber aus⸗ geschlossen bleibt, zu deren Gunsten nach den auf Grund des Ausschlußurtheils gemachten Eintragungen Les. Umschreibungen im Hypothekenbuche erfolgt Lübeck, den 2. Mai 1892. Das Amtsgericht. Abth. I. (gez.) Asschenfeldt, Dr. Veröffentlicht: Propp, Gerichtsschreiber.
[9833] Aufgebot. Der Schuhmacher F. Tank hierselbst hat das Auf⸗ gebot des hypothekarischen Rechts aus dem von ihm überreichten Hypothekenschein über 200 Thlr. Gold, eingetragen für den Holzwärter Hans Christian Bester auf dem Peetsch'er Theerofen Fol. 2 seines allhier unter Nr. 85 belegenen Wohnhauses be⸗ antragt. Der Inhaber des hypothekarischen Rechts wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 7. Juli 1892, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden, widrigenfalls das hypothekarische Recht für erloschen und der Hypothekenschein für kraftlos er⸗ klärt werden wird. Mirow, den 7. Mai 1892. Großherzogliches Amtsgericht. ö4“
[9548] Aufgebot.
Hans Christian Ernst Bumann, geboren am 17. März 1821 in Kappeln als ehelicher Sohn des Tischlers Hans Peter Bumann und der Anna Christina, geb. Petersen, ist verschollen.
Er wird aufgefordert, sich spätestens am 2. Sep⸗ tember d. J., Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt und sein Vermögen seinen Erben ausgeantwortet wird. Kappeln den 28. April 1892.
Koönigliches Amtsgericht. Abtheilung I.
Wiarda.
“
[9840] Nachdem seitens des Abwesenheitscurators, des Amtsanwalts Tausch in Schwalenberg, das Auf⸗ gebotsverfahren zum Zwecke der Todeserklärung der nach Amerika ausgewanderten und seit cr. 30 Jah⸗ ren verschollenen Caroline Waldhof aus Hummersen beantragt ist, wird die Caroline Waldhof hierdurch aufgefordert, sich spätestens in dem auf Sonn⸗ abend, 24. September 1892, Vormittags 9 Uhr, auf der Amtsstube zu Schwalenberg an⸗ gesetzten Aufgebotstermine so gewiß zu melden, als sie sonst für todt erklärt und ihr Ve mögen als Erbschaft angesehen werden soll. Blomberg, 2. Mai 1892. Fäürstliches Amtsgericht. I. Zimmermann
[9834] Aufgebot. 8 Die unbekannten Erben 8 1) des am 27. Februar 1868 zu Berlin verstorbenen Droschkenkutschers Theodor Gustav Adolf
14. Oktober 1892, Vormittags 11 ½ Uhr,
die Kraftloserklärung dieser
2) der am 22. Juli 1877 zu Berlin verstorbenen
verwittweten Dienstmann Bahr, Ida Anna Clara, geborenen Henkel, 3) der durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts I. zu Berlin vom 14. November 1891 für todt er⸗ klärten Marie Camilla Alwine Henkel (oder Henckel⸗),) 18 4) des durch dasselbe Urtheil für todt erklärten Heinrich Moritz Henkel (oder Heuckel) werden auf Antrag des Nachlaßpflegers, Rechts⸗ anwalts Eugéne d'Hargues zu Berlin, Breite⸗ straße 25/26, aufgefordert, spätestens in dem auf den 23. Februar 1893, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrich⸗ straße 13, Hof, Flügel B., part., Saal 32, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine sich zu melden, widrigen⸗ falls der Nachlaß dem sich legitimirenden Erben zur freien Disposition verabfolgt werden wird, und der nach erfolgter Präclusion sich etwa erst meldende nähere oder gleich nahe Erbe und Dispositionen jenes Erben anzuerkennen und zu übernehmen schuldig, von ihm weder Rechnungs⸗ legung noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu for⸗ dern berechtigt, sondern sich lediglich mit dem, was alsdann noch von der Erbschaft vorhanden sein wird zu begnügen verbunden sein soll. Berlin, den 14. April 1892. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 72.
[9830] Bekanntmachung. In dem am 25. März 1892 eröffneten Testament der Wittwe Heinrich vom 21. Dezember 1891 ist der Gottfried “ zum Miterben eingesetzt. Berlin, den 7. Mai 1892. Königliches Amtsgericht. II.
Im Namen des Königs! Verkündet am 3. Mai 1892. ander, als Gerichtsschreiber. In der Merx'schen Aufgebotssache von Bleicherode erkennt das Königliche Amtsgericht daselbst durch den Amtsrichter Schröder für Recht: 1) Der am 5. April 1848 geborene Karl Eduard Merx aus Bleicherode wird für todt erklärt. 2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind aus dem Vermögen des Verscholl nehmen. 11““
[9867]
Schröder
[9929] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom heutigen Tage ist der frühere Haus⸗ besitzer Karl Wilhelm Schroeter aus Ludwigsdorf für todt erklärt. Schönau, den 4. Mai 1892.
Königliches Amtsgericht.
[9654] Bekanntmachung. In der Porsch'schen Todeserklärungssache F. 6/91 hat das Königliche Amtsgericht zu Marienwerder am 26. April 1892 für Recht erkannt: Der verschollene Ernst Eduard Heinrich Porsch, geboren am 20. März 1842 zu Marienwerder, Sohn der Regierungssecretär Albert und Lina, geb. Schmall, Porsch'schen Eheleute, wird für todt erklärt. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antrag⸗ steller. Von Rechts Wegen. [9673] Im Namen des Königs! In der Klows'schen Aufgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht zu Memel durch den Gerichts⸗ Assessor Hartog für Recht: Der Nachlaß des am 18. Juli 1890 zu Kummers⸗ dorf verstorbenen Kanoniers Michel Klows wird dem landesherrlichen Fiscus zugesprochen. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind aus dem Nachlasse vorweg zu entnehmen. Memel, den 28. April 1892.
Königliches Amtsgericht. [9865] Im Namen des Königs! Verkündet am 29. April 1892. Schumacher, Gerichtsschreiber. In der Knoth'schen Aufgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht zu Iserlohn durch den Gerichts⸗Assessor Thomée für Recht: Die unbekannten Erben des am 17. März 1890 im Krankenhause zu Iserlohn verstorbenen Fabrik⸗ arbeiters Heinrich Knoth werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf dessen Nachlaß ausgeschlossen. Dem Schneidergesellen Georg Hillebrand zu Iser⸗ lohn werden seine Ansprüche und Rechte auf diesen Nachlaß vorbehalten. Die Kosten des Aufgebots⸗ sind aus dem Nachlasse vorweg zu ent⸗ nehr
““ 8
Königliches Amtsgericht. 6
[96622
Das K. Amtsgericht München I. Abth. A. für Civilsachen hat unterm 4. d. M. folgendes Ausschlußurtheil erlassen:
1) Der 3 ½ % Pfandbrief der bayr. Hyp.⸗ Wechselbank dahier, Serie XXVI. Nummer 84 834 zu zweihundert Mark vinkulirt auf die kath. Pfarrpfründe Balderschwang (Allgäu), wird für kraftlos erklärt.
2) Der Antragsteller Pfarrvicar Georg Jerger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. München, 6. Mai 1892.
Der Königl. Gerichtsschreiber: (L. S.) Horn.
[9871]
und
Im Namen des Königs! Verkündet am 6. Mai 1892.
Franke, Gerichtsschreiber. In Sachen, betreffend das Aufgebot des dem Schäfer Wilhelm Gebhardt in Lodersleben verloren gegangenen zweiten Einlagebuchs der Kreissparkasse zu Querfurt Nr. 7626, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Querfurt durch den Amtsrichter Forell für Recht: Das zweite Sparkassen⸗Einlagebuch Nr. 7626 der Kreissparkasse zu Querfurt, lautend auf den Namen der verehelichten Therese Gebhardt, geb. Hasemann, in Gölbitz, wird für kraftlos erklärt. 2 des Sparkassenreglements vom 12. Dezember 1838 bezeichneten Kosten hat ö zu tragen.
Forell. 8 [9870] Im Namen des Königs! Verkündet am 2. Mai 1892. Wojciechowski, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Fleischermeisters Alexander
Litt. N. B
[9663]
Die im § 15 Nr. 24. Mai 1851 und der Kaufgelderbelegungs⸗Verhand⸗ lung vom vom 4. Juni — Hoeberlein zu Graudenz eingetragene, mit 5 % ser
dem 22. September 1851 verzinsliche Hypothekenpost von 20 Thlr. ausgeschlossen. v
Amtsgericht zu Neumark W./ Pr. durch den richter v. Woldeck für Recht:
Das aus dem Urtheil Löbau den 4/18. Juli 1866 in Sachen des Kaufmanns Gabriel Cohn zu Neu⸗ mark W./ Pr. gegen den früheren Pächter Bronislau⸗ von Beuth, den Fleischermeister Alexander Rogacki beide zu Neumark, und den Rittergutsbesitzer von Kowalski zu Trczyn C. 633/66, dem Wechsel vom 22. April, dem Protest vom 25. Juni 1866 und dem Hypothekenbuchsauszuge bestehende Document über die auf Neumark W./Pr. Band I. Blatt 25 Abth. III. Nr. 12 Snxe 110 Thlr. n. 6 % Zinsen seit dem 22. Juni 1866, 2 Thlr. 11 Sgr. Wechselunkosten und 10 Thlr. Kosten wird für kraft.
los erklärt. v. Woldeck.
anwalt Michalek daselbst, erkennt das Kenigla mts⸗
“
[9877] Im Namen des Königs! Verkündet am 30. April 1892. 1 Kirsch, als Gerichtsschreiber.
Auf Antrag des Stellenbesitzers Gottlieb Reibold zu Groß Kniegnitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Kruppe in Nimptsch, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Nimptsch durch den Amtsrichter Felbier as über die Post Abtheilung III. Nr. 17 pro 900 ℳ auf Blatt Nr. 2 Prauß gebildete Hypothekeninstrument wird für kraftlos erklärt. Die Kosten trägt der Antragsteller. 8
Felbier.
[9876] Bekanntmachnng.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 5. Mai 1892 ist der über die auf dem Grund⸗ stück Ruhland Nr. 481 Abtheilung III. Nr. 1 für Anna Christiane Kohlisch, geb. Jannowentz, zu Zschor⸗ negosda eingetragenen Antheilshypothek von 135 Thlr. 21 Sgr. 6 Pf. gebildete Hypothekenschein für kraft⸗ los erklärt worden. v
Ruhlaud, den 6. Mai 1892. Königliches Amtsgericht.
[9875] Im Namen des Königs!
Auf den Antrag der unverehelichten Catharina Schütt in Grinau erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Steinhorst für Recht:
Die Verschreibung vom 10. Januar 1826, laut welcher im Schuld⸗ und Pfandprotocoll Fol. 4 Nr. 1 eine „Abfindung für Geschwister Groth“ eingetragen ist, wird für kraftlos erklärt. Die vorbezeichnete Abfindung soll getilgt werden.
Steinhorst, den 3. Mai 1892. .
Königliches Amtsgericht.
[9874] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil vom 3. Mai 1892 ist die Hypothekenurkunde über die auf Nr. 89 Neudorf, Abth. III. Nr. 1 für den Buchhalter Peter Otipka zu Vierradenmühle eingetragenen zweihundert Thaler für kraftlos erklärt.
Kanth, den 4. Mai 1892. Königliches Amtsgericht.
[9868] Bekanntmachung. Alle diejenigen, welche Ansprüche an
1) die im Grundbuche von Brakelsiek Bd. I. Bl. 29 Abth. III. eingetragene Caution für Friedrich Thies von Nr. 41 zu Brakelsiek vom
18. Juni 1840 zu 13 Thlr. 8 Mgr.,
2) das im Grundbuche von Brakelsiek Bd. I. Bl. 43 Abth. III. für die Altenbernd'schen Minorennen von Nr. 18 zu Brakelsiek m. Colon Friedrich Altenbernd eingetragene
Darlehn vom 13. März 1865 zu 50 Thlr., nicht angemeldet haben, sind damit ausgeschlossen und sind die vorbezeichneten Hypotheken bezw. die darüber lautenden Urkunden durch Urtheil vom heutigen Tage für kraftlos erklärt worden. Blomberg, 27. April 1892.
Fürstliches Amtsgerich
[9658]
In.Sachen, betreffend das Aufgebot des im Grundbuche von Wüllen Band IV. Blatt 46 und Band VIII. Blatt 45 ex oblig. vom 12. Novem⸗ ber 1799 resp. auf Grund der Cession vom 15. Mai 1830 für den Johann Wiegers in Ahaus einge⸗ tragenen Darlehns von 140 Thaler Münsterisch, den Thaler zu 28 Schillinge nebst 5 % Zinsen und Kosten hat das Königliche Amtsgericht zu Ahaus am 27. April 1892 für Recht erkannt, daß alle unbe⸗ kannten Berechtigten mit ihren Ansprüchen auf diese Post auszuschließen und die Kosten dem Weber Bernard Böcker in Wüllen zur Last zu legen seien. Ahaus, den 28. April 1892. 8 Königliches Amtsgericht.
[9872] Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Krotoschin vom 28. April 1892 ist für
Recht erkannt:
Der Kaufmann Samuel Jeremias Stempel zu Breslau oder dessen unbekannte Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die Post, welche in der dritten Abtheilung des Grund⸗ buchs von Zduny Band II. Blatt 80 unter 1 mit 250 Thaler nebst 5 % Zinsen aus der Obligation vom 27. April 1803 für Samuel Jeremias Stempe eingetragen steht, ausgeschlossen; der Hypothekenschein in vim recognitionis über die genannte Forderung wird für kraftlos erklärt.
Krotoschin, den 29. April 1892.
Königliches Amtsgericht.
—Im Namen des Königs! In Sachen, betreffend das Aufgebot eingetragener
Forderungen, hat das unterzeichnete Gericht in dem Aufgebotstermin am 30. April 1892 erkannt:
Der eingetragene Gläubiger oder dessen unbekannte
Rechtsnachfolger, welche sich nicht gemeldet haben, werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbu von Löbau Blatt 102 in Abtheilung III. unter
14 auf Grund des Zuschlagsbescheides vom
22
September 1851 zufolge Verfügung 1866 für den Kaufmann Jacol
Löban Westpr., den 30. April 189.
1“
Henkel,
Rogacki zu Neumark W./ Pr., vertreten durch Rechts⸗
Koööngliches Amtsgericht.
78 Bekanntmachun 162SJc Ausschlußurtheil vom 27. v. M. ist die thekenurkunde über die auf Jägersburg Nr. 6 Hroüeclung IfI. unter 3 für den Grasen von Moltke in Behle eingetragenen 18 Thlr. 22 Sgr. z pf. rechtskräftige Forderung nebst Zinsen und 1 Phlr 3 Sgr. Kosten für kraftlos erklärt worden Schönlanke, den 2. Mai 1892. Königliches Amtsgericht.
Bekanntmachung.
890lah Ausschlußurtbeil des Königlichen Amts⸗
erichts zu Pasewalk vom 26. April 1892 sind die
G B tigten zu der im Grundbuche von müetannien Seggcn en lakt Nr 226 n Ar⸗ theilung III. unter Nr. 1 für die vier jüngsten Ge⸗ schwister Straeks vom Grundbuche Ferdinandshof Band II. Seite 121 Nr. 78 zur Mithaft über⸗ tragenen Hypothekenforderung von 76 ℳ 97 ₰ mit ihren Ansprüchen auf diese Hypothekenpost aus⸗ schlossen worden. 8 W“ den 27. April 1892. Königliches Amtsgericht.
vege- der Mager schen Aufgebotssache F. 1/92 hat das Königliche Amtsgericht zu Neustadt auf Antrag des Kaufmanns Aron Bachrach daselbst, welcher unter Darlegung seines rechtlichen Interesses in ge⸗ setzlich zulässiger Weise das Aufgebot der in dem nachfolgenden Urtheilstenor aufgeführten Urkunde und Post beantragt hat, nach gehöriger Publication des Aufgebotes und da Ansprüche Dritter auf Ur⸗ kunde und Post nicht zur Anmeldung gekommen sind, in der “ Sitzung vom 29. April 1892 fũ st erkannt: Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 26. März 1840 über die in Artikel 363 von Neu⸗ t Abtheilung III. unter Nr. 1 zu Gunsten des hannes Mager von Momberg eingetragene Post don 235 Gulden 2 Heller wird für kraftlos erklärt. II. Die unbekannten Rechtsnachfolger des vor⸗ genannten Shänbigene wftden mit ihren Ansprüchen f diese Post ausgeschlossen; 82 dem Antragsteller angezeigten Rechtsnach⸗ ) der Ehefrau des Jakob Gies, Katharina, geb. Eimermann, hier, .“ Anton Bremmer zu
akob 8 Wittich zu
Anton Anna “ der Ehefrau des August Faber, Therese, geb. Schultheis, hier, der ”- Karl Ruhl, Veronica, geb. Schultheis, hier,
r des Franz Kölle, Margaretha, geb. Schultheis, in Detroit,
werden ihre Ansprüche auf die Post vorbehalten.
Neustadt, Main⸗Weser⸗Bahn, den 2. Mai 1892. Königliches Amtsgericht. 8
[9848] Oeffentliche Zustellung.
Die Zimmermannsfrau Marie Pfarr, geborene Büttner, zu Posen, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Kaliski in Posen, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Zimmermann Johann Friedrich Pfarr, früher zu Posen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung und Versagung des Unterhalts auf Ehescheidung, mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schul⸗ digen Theil zu erklären. Sie ladet deshalb den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts streits vor die Erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Posen auf den 18. Oktober 1892, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der 57 bekannt gemacht.
Fiedler, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[9844] Oeffentliche Zustellung. 8
Das K. Amtsgericht Dachau hat mit Beschluß vom 23. April d. J. die öffentliche Zustellung der Klage der Häuslerstochter Magdalena Fischer von Ebersbach, nun verehel. Hagn, in München und der Kuratel über ihr außereheliches Kind „Joseph“, geb. den 19. März 1887, vertreten durch den Vormund Corbinian Fischer, Hirten in Weichs, gegen den Häuslerssohn Sebastian Strohmaier von Weiß⸗ ling, Gerichts Freising, wegen Vaterschaft und Alimentation wegen unbekannten Aufenthaltes des Beklagten Strohmaier angeordnet und zur münd⸗ lichen Verhandlung dieser Sache Termin auf Mitt⸗ woch, den 6. Juli d. Is., Vormittags
Fritzlar,
Fritzlar,
9 Uhr, (Sitzungssaal) anberaumt.
ZZu diesem Termine wird der Beklagte Sebastian Strohmaier vorgeladen.
Die Klage gründet sich auf die Behauptung des außerehel. geschlechtl. Umganges innerhalb der kritischen Zeit im Gerichtsbezirke Dachau und wird mit derselben die Bitte gestellt: K. Amtsgericht
u wolle in einem für vorläufig vollstreckbar zu erklärenden Urtheile den Beklagten Strohmaier zur Anerkennung der Vaterschaft zu dem Kind Joseph“, Zahlung eines jährlichen in vierteljährigen
atten vorauszahlbaren Alimentations⸗ und Kleidungs⸗
s von sechzig Mark bis zum zurück⸗ legten 14. Lebensjahre des Kindes, der Hälfte des fenerzeitigen Schulgeldes und der Hälfte der allen⸗ fallsigen Kur⸗ und Leichenkosten, innerhalb der Alimentationsperiode, sowie zur Tragung der Kosten zu verurtheilen.
Dachau, den 9. Mai 1892.
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgeri
(L. S.) Neuberger, K. Secretär.
19861] Bekanntmachun Di 1 g. u“ Die Webereiarbeiterin Emilie Wunderlich von Hof und die Curatel deren am 28. Februar 1892 gebo⸗ Anf Georg Karl getauften, Kindes haben wegen nsprüchen aus unehelicher Schwängerung beim Kgl. mtegerichte Hof Klage gestellt gegen den Tischler org Rauh von Hof, und beantragt, den Beklag⸗ tig zur Anerkennung der Vaterschaft netem Kinde und zur Erbrechtseinräu⸗ n zur Zahlung monatlicher Alimente von . während der ersten 14 Lebensjahre des Kindes, S an Begräbnißkosten, des Volksschulgeldes, Kindbeitewerkser ernungskosten und einer Tauf⸗ und theilen koftenentschädigung von 50 ℳ zu verur⸗
Zur Verhandlung dieser Klage ist auf Donners⸗ tag, den 7. Juli 1892, früh 9 Uhr, im Sitzungssaale des Kgl. Amtsgerichts Hof Termin e1e* und wurde der Beklagte zu diesem Termine geladen. Da der Aufenthalt des Beklagten Georg Rauh zur Zeit unbekannt und vom Prozeßgerichte die öffentliche Klagszustellung bewilligt ist, erfolgt hiemit egenwärtige Bekanntmachung zum Zwecke öffentl. Fegellung an den Beklagten.
Hof, den 5. Mai 1892 Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts.
8 Millitzer, K. Secretär.
[9012] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Philipp Krug, Inhaber der Firma Christian Ewald zu Worms, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Roth in Worms, klagt gegen die Johanna Pfannmüller, Musiklehrerin und Sängerin, früher in Worms wohnhaft, jetzt unbekannt wo abwesend, wegen zweier am 28. November 1889 käuflich ge⸗ lieferten Regenmäntel mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung zur Zahlung von 61 ℳ nebst 5 % Zinsen vom Klagezustellungstage an und Kosten unter vor⸗ läufiger Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Worms auf den 11. Juli 1892, Vor⸗ mittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Kehr, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.
[9855] Oeffentliche Zustellung.
Der Handlungsgehilfe Siegmund Hesekiel in. Frankfurt a./M., Albusstr. 19, vertreten durch seine Mutter Regine Hesekiel, Wittwe daselbst, als Vor⸗ münderin, im Prozeß vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hecht zu Frankfurt a./M., klagt gegen den Kaufmann Loeser Wolf, Inhaber der Firma Albert & Wolf früher in Frankfurt a./M., Neue Zeil 49, jetzt unbekannt wo? wegen Gehaltsforderung — Actenzeichen C. 986/92 — mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung des Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urtheil zur Zahlung von 200 ℳ nebst sechs Prozent Zinsen seit dem 1. Mai 1892 an Kläger und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht 16 zu Frankfurt a./Main, Zimmer 129, auf Montag, den 11. Juli 1892, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
. Müller, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Is.
[9847] Oeffentliche Zustellung.
Der Steinbruchsbesitzer Christian Stoye in Lands⸗ berg b./Halle a./S., vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Kaehne in Halle a./S., klagt gegen den Lehrer und Organisten Wilhelm Bieligk, früher in Landsberg, jetzt in unbekannter Abwesenheit, aus mehreren im Jahre 1891 gegebenen baaren Darlehnen mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 210 ℳ nebst 5 %. Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung, auch das ÜUrtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Halle a./S., kl. Steinstr. 8, Zimmer 16, auf den 1. Juli 1892, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Halle a. S., den 7. Mai 1892.
Dülßner, Actuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[9846] Oeffentliche Zustellung.
Der Gastwirth Heinrich Schulz zu Antheil Plothow, Kläger, vertreten durch den Rechtsanwalt Franzke in Grünberg, klagt gegen den Schaubuden⸗ besitzer Krause, ohne Domicil und unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Anspruchs auf Zah⸗ lung von 2,40 ℳ für Beklagten verauslagte Zehrungskosten und bezw. von 40 ℳ Fuhrlohn für den dem Beklagten geleisteten 4 Tage dauernden Transport eines Panoramas von Sternberg nach Rothenburg a./O. einschließlich 4 ℳ vom Kläger gezahlter Vorspannentschädigung mit dem Antrage: den Beklagten zu verurtheilen, an Kläger 42 ℳ 40 ₰ abzüglich 1 ℳ gezahltes Angeld nebst 5 % Zinsen seit Klagezustellung zu zahlen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Grünberg i./Schl. auf den 13. Juli 1892, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 26. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Grünberg, den 9. Mai 1892.
Jaeckel, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. IV. [9843] Oeffentliche Zustellung. 8.
Der Schlosser Miecislaus Ignaszewsky zu Eis⸗ leben, vertreten durch den Justizrath Schroeder da⸗ selbst, klagt gegen den Bergmann Albert Suika (Soyka), vee in Eisleben wohnhaft gewesen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen dem Verklagten gewährte Unterkunft und gelieferte Waaren mit dem Antrage auf Verurtheilung des Verklagten zur Zahlung von 37 ℳ nebst 5 % Zinsen seit 15. April 1892 und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Eisleben auf den 14. Juli 1892, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt
gemacht. . 1 Eichner, — Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[9862] Oeffentliche Zustellung. Der Wirth Martin Lukowski aus Olbina, ver⸗ reten durch den Rechtsanwalt Glogowski in Rawitsch, klagt gegen 8 8. Franziska, geboren den 3. Februar 1822, b. Lorenz, geboren den 10. August 1825, c. Anton, geboren den 22. Oktober 1831, Geschwister Lukowski, sämmtlich früher in Golejewko, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage: 1“ die Beklagten zu verurtheilen, in die Löschung der auf Golejewko Nr. 6 in Abtheilung III.
Nr. 1 a., b. und c. für dieselben auf Grund
8 8 1
ddes Erbrecesses vom 12. Januar 1843 einge⸗ tragenen, mit 5 % verzinslichen Erbegelder mit
je 16 Thaler 20 Silbergros = 50 Thaler
oder 150 ℳ nebst einer Kuh oder 12 Thaler = 36 ℳ z willigen, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Rawitsch auf den 9. Juli 1892, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht. Rawitsch, den 28. April 1892.
3 Tyrankiewicz,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [9845] Bekanntmachung. In Sachen der Actiengesellschaft Unionsbrauerei in München, vertreten vom K. Advokaten und xbe anwalt Dr. Hettersdorf, gegen Ludwig und Magdalena Pfeiff, früher Gastwirthseheleute hier, nun unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Forderung, wurde die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt und ist zur Verhandlung über diese Klage die öffentliche Sitzung der I. Civilkammer des K. Landgerichts München I. vom Donnerstag, den 22. Sep⸗ tember 1892, Vormittags 9 Uhr, bestimmt, wozu die Beklagten mit der Aufforderung geladen werden, rechtzeitig einen bei diesseitigem K. Land⸗ erichte zugelassenen Rechtsanwalt zu estellen. Der ägerische Anwalt wird beantragen, zu erkennen:
Die Beklagten sind solidarisch schuldig, an die Klägerin 333 ℳ 19 ₰ mit 5 % Zinsen vom 19. November 1891 an zu bezahlen und die Kosten zu tragen.
München, den 8. Mai 1892.
Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts München I. Der K. Ober⸗Secretär: Rodler.
8
[9860] Oeffentliche Zustellung.
Der Gastwirth Rudolf Knauth zu Parchim, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Dr. Tiedemann das., klagt gegen den Masseur Hasse, zuletzt in Parchim, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus einem Anspruch für dem Beklagten und seiner Familie vom 5. bis 14. De⸗ zember 1891 für 3,50 ℳ täglich gewährte Wohnung und Beköstigung mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 35 ℳ nebst 5 % Zinsen seit Zustellung dieser Klage, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Parchim auf den 2. Inli 1892, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Refdr. Grohmann, Gerichtsschreiber des Großherz. Mecklenb.⸗Schwerinschen Amtsgerichts.
[9859] Oeffentliche Zustellung. 1
Der Arbeiter Carl Schulz zu Berlin, Biesen⸗ thalerstr. 190, vertreten durch den Rechtsanwalt Lewinsky zu Berlin, Chausseestr. 27, klagt gegen den Arbeiter Fritz axene früher zu Berlin, Swinemünderstraße wohnhaft, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen der in der Zeit vom 18. Oktober bis 30. November 1891 dem Kläger gewährten Wohnung und vollständiger Verpflegung, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 38 ℳ 40 ₰ nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Dezember 1891 an Kläger und zur Tragung der Prozeßkosten zu verurtheilen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht I. zu Berlin, Abtheilung 54, Jüdenstraße 59, III. Treppen, Zimmer 163, auf den 30. Juni 1892, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 4. Mai 1892.
(L. S.) Griebenow, Gerichtsschreiber
des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 54.
[9864] Oeffentliche Zustellung.
Der Schuhmachermeister Adolf König zu Gottes⸗ berg, vertreten durch den Commissionär Franz zu Gottesberg, klagt gegen den Schmied Hermann John, früher zu Gottesberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus verschiedenen in den Jahren 189 und 1891 baar gegebenen Darlehnen, sowie wegen rückständigen Kaufgeldes, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten zur Zahlung von 52,95 ℳ nebst 5 % Ver⸗ zugszinsen seit dem 1. April 1892 zu verurtheilen, und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Gottesberg auf den 6. Juli 1892, Vormittags 10 ¼ ÜUhr. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht. C. 83/92.
Gottesberg, den 5. Mai 1892.
Flittner als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[9863] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Ferdinand Müller zu Bolkenhain, vertreten durch den Rechtsanwalt Richter zu Bolken⸗ hain, klagt gegen die Buchbinder Hoheit schen Ehe⸗ leute, frücer zu Gottesberg, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Einwilligung zur Auszahlung einer hinterlegten Arrestcaution, mit dem Antrage, die Beklagten zu verurtheilen, in die Auszahlung der bei der Königlichen Hinterlegungsstelle zu Liegnitz durch das Königliche Amtsgericht zu Bolkenhain am 6. September resp. 3. Oktober 1881 zur Aufrecht⸗ erhaltung des Arrests in Sachen Müller c./a. Hoheit I. G. 54/81 Königliches Amtsgericht I. zu Bolkenhain hinterlegten 40 ℳ Caution nebst sämmt⸗ lichen aufgelaufenen Zinsen an Kläger zu willigen, und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Gottesberg auf den 6. Juli 1892, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht. (C. 90/92.)
Gottesberg, den 5. Mai 1892.
Jüttner, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
9858]
Die durch Rechtsanwalt Rausch vertretene Mathilde
Dahlhaus zu Solingen, Ehefrau des Fabrikarbeiters
Fis Klingelhöfer daselbst, hat gegen den Letzteren eim Königlichen Landgericht zu Elberfeld Klage er⸗
hoben mit dem Antrage auf Gütertrennung.
“
Zur, münd lichen Verhandlung ist Termin auf den 27. Juni 1892, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungs⸗ saale der III. Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Elberfeld anberaumt.
Storck, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
9856 89 durch Rechtsanwalt Justiz⸗Rath König ver⸗ tretene Maria Steinfeld in Elberfeld, Ehefrau des Flaschenbierhändlers Louis Walther daselbst, hat gegen den Letzteren beim Königl. Landgericht zu Elber⸗ feld Klage erhoben mit dem Antrage auf Güter⸗ trennung. 8
Zur mündlichen
—
Verhandlung ist Termin auf
den 27. Juni 1892, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.
Storck, 8 3 als Gsrichtsschreiber des Eüeeec.e hs
[9849] Die Ehefrau des Maurermeisters Leonhard Rademacher, Maria Anna, geb. von den Driesch, in Krefeld, vertreten durch Rechtsanwalt Dormann hier, klagt gegen ihren genannten daselbst wohnenden Ehe⸗ mann mit dem Antrage auf Gütertrennung und ist Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 6. Juli 1892, Vormittags 9 Uhr, bestimmt Düsseldorf, den 7. Mai 1892. Arand, Gerichtsschreiver des Königlichen Land
[9850]
Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts hier vom 6. April 1892 ist zwischen den Eheleuten Kappenmacher Heinrich Kobecke und Maria, geb. Werner, zu Kre⸗ feld die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung vom 8. Februar 1892 an ausgesprochen worden.
Düsseldorf, den 30. April 1892. Arand,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landg
9851 Bulc rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts hier vom 6. Ayril 1892 ist zwischen den Eheleuten Farbwaarenhändler Alex Overmeyer und Sibilla, geb. Rangen, zu Krefeld die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung vo 8. Februar 1892 an ausgesprochen worden.
Düsseldorf, den 30. April 1892.
Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
9854 — S rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 5. April 1892 ist zwischen den Eheleuten “ Hein⸗ rich Hartings und Gertrud, geb. Dommes, zu Krefeld die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung vom 2. Februar 1892 an ausgesprochen wordben.
Düffeldorf, den 2. Mai 1892.
4 Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
9852 b B2l., rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts hier vom 6. April 1892 ist zwischen den Eheleuten Sattler und Polsterer Simon Albert Schönfeld und Emilie Auguste, geborene Buchleidner, zu Krefeld die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung vom 8. Februar 1892 an ausgesprochen worden. Düsseldorf, den 4. Mai 1892. Arand, Gerichtsschreiber des Königliche
Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts hier vom 5. April 1892 ist zwischen den Eheleuter Spezereihändler Adolf Moll und Anna, geborene Schrick, zu Krefeld die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung vom 29. Fe⸗ bruar 1892 an ausgesprochen worden.
Düsseldorf, den 4. Mai 1892.
Arand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgericht
9661
— 811. rechtskräftiges Urtheil der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst vom 13. April 1892 ist die Gütertrennung zwischen den Eheleuten Kohlenhändler Johann Habermehl und Magdalene, geborene Mumm, beide zu Düsseldorf, mit recht⸗ licher Wirkung vom 11. Februar 1892 ab ausge⸗ sprochen. 1 3
Düsseldorf, den 7. Mai 1892. Dr. Ratzenberger, Referendar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Landgerichts.
[9655
Salc Urtheil der III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 8. April 1892 ist die zwischen den Eheleuten Metzger Alexander Hölterhoff in Wald und der Emilie, geb. Torley, daselbst bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem 26. Februar 1892 für auf⸗ gelöst erklärt worden.
als Gerichtsschreiber de
9656] Durch Urtheil der III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 8. April 1892 ist die zwischen den Eheleuten Fuhrmann Peter Wetzel in Elberfeld und der Wilhelmine, geb. Busten, daselbst bisher bestandene eheliche Güter⸗ gemeinschaft mit Wirkung seit dem 19. Februar 1892 für aufgelöst erklärt worden. Storck, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
to
Königlichen Landgerichts.
9857
— Urtheil der III. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 11. April 1892 ist die zwischen den Eheleuten Kartoffelhändler Heinrich Boos zu Elberfeld und der 88 geb. Lachaise, daselbst bisher bestandene eheliche Güter⸗ gemeinschaft mit Wirkung seit dem 24. Februar 1892 für aufgelöst erklärt
Storck,
als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
8