1892 / 115 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 May 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Strei des § 2 beanstanden werde, und er habe deshalb ernste 76 ifel, ob ohne diesen § 2 der Regierungsvorlage das Gesetz über⸗ zur Verabs gelangen werde. Der Antrag Nadbyl wurde mit elf gegen * Stimmen abgelehnt, § 2 bleibt also gestrichen. Die §§ 3 bis 8 wurden ebenfalls nach den Beschlüssen erster Lesung bestätigt. Die Commission hat sodann in Lesung folgenden neuen § 8a Für diejenigen Gemeinden und Corporationen, I i dem Inkraft⸗ reten dieses Gesetzes zur Erhaltung ihrer höheren Schulen eine taatliche Unterstützung empfangen, wird dieselbe entsprechend den aus den Vorschriften dieses Gese erwachsenden Mehr⸗ ausgaben für die Dauer ihrer Leürangsunfäbt eit erhöht.“ Der Staats⸗Minister Dr. Bosse führte aus, die Verhandlungen der Commission hätten ergeben, daß dieser * verschiedenartig auf⸗ efaßt werde und zu Unklarheiten führe. ie Staatsregierung habe die bestimmte Erklärung abzugeben, daß sie bereit sei und sich ver⸗ pflichtet fühle, auch ferner den leistungsunfähigen Gemeinden Zuschüsse u gewähren. Er halte also diesen § 8a für überflüssig. Auf ie Prüfung der Leistungsunfähigkeit könne die Staatsregierung nicht verzichten. Die Commission blieb auch hier ihren früheren Beschlüssen treu, § ga wurde mit 11 gegen Stimmen bei .— Die Beschlußfassung über einen Antrag des Abg. Nadbyl, der den Fall ins Auge faßt, daß eine Gemeinde vor dem 1. April 1893 eine bestehende höhere Lehranstalt aufheben, oder in eine solche mit niederen Berechtigungen umwandeln wolle, wird auf den Wunsch des Cultus⸗Ministers, der erklärte, die Consequenzen dieses Antrages nicht übersehen zu können und deshalb den Wunsch hege, den Antrag mit seinen technischen Beiräthen zu besprechen, ausgesetzt. § 9 blieb, wie in erster Lesung, unver⸗ ändert. Die folgende Resolution: „Die Königliche Staats⸗ Regierung aufzufordern: in Fällen, wo die eigenen Einnahmen bisher nicht subventionirter Lehranstalten und die Mittel der Schulunter⸗ haltungspflichtigen zur Erhaltung dieser Anstalten nach Maßgabe des § 1 dieses Gesetzes nachweisbar nicht ausreichen, in möglichst ausgiebiger Weise Subventionen aus staatlichen Fonds zu ge⸗ währen, später aber diese Subventionen nur so Gemeinden weiter zuzuwenden, für höhere ranstalten ein öffentliches Interesse vorhanden ist, oder welche beschließen, dieselben in andere höhere Lehranstalten, für welche diese Vorbe⸗ dingung zutrifft, umzuwandeln“, wurde bestätigt. Zu den verschie⸗ denen Paragraphen des Gesetzentwurfs lagen Anträge der frei⸗ conservativen Mitglieder vor, welche die in demselben enthal⸗ tenen Fremdworte in deutsche Ausdrücke übersetzen wollen: Fonds in Gelder, Corporation in Körperschaft, Kategorie in Gattung, Termin in Zeitpunkt. Gegen diesen Antrag wandte sich der Kultus⸗Minister Dr. Bosse: Man habe alle Ursache, bei der Aenderung der Gesetzessprache maßvoll vorzugehen. Bei der Abfassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs sei auf die Be⸗ seitigung von Fremdworten großer Werth gelegt worden, doch habe man dazu übergehen müssen, zum richtigen Verständniß manchem deutschen Wort das Fremdwort der bisherigen Gesetzessprache bei⸗ zufügen. Die Commission entschied sich, die Worte „Kategorie“ in „Art“; „Termin“ in „Zeitpunkt“; „Subvention“ in „Beihilfe“ zu ändern, die Fremdworte „Fonds und „Corporation“ dagegen bestehen zu lassen. Zur Berathung des vom Abg. Nadbyl be⸗ antragten Zusatzes ist die nächste Sitzung auf Sonnabend anberaumt worden. Bis dahin wird auch der Referent der Commission, Abg. Dr. Arendt, seinen Bericht über die Verhandlungen der Commission fertig gestellt haben.

Verkehrs⸗Anstalten.

Auf den Linien der Großen Berliner Pferde⸗Eisen⸗ bahn⸗Actien⸗Gesellschaft sind im Monat April 1892 10 752 790 Personen befördert und dafür 1 224 772 oder durch⸗ schnittlich auf den Tag 40 825,74 eingenommen worden. Die Einnahme im Monat April 1891 betrug 1 179 457 oder durchschnittlich auf den Tag 39 315

Bremen, 14. Mai. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Dampfer „Habsburg“ ist auf der Ausreise in Colombo i. (W. T. B.) Der Reichs⸗Postdampfer „B 15. Mai. s⸗ „Bayern“, am 30. März von Bremen abgegangen, ist am 14. Mai Nachm. in Shanghai angekommen. Der Reichs⸗Postdampfer Sallier“, von Australien kommend, ist am 14. Mai Nachm. in Antwerpen an⸗ gekommen. Der Postdampfer „Darmstadt“, von New⸗York ommend, hat am 14. Mai Nachne. Prawle Point passirt. Der Reichs⸗Postdampfer „Hohenstaufen“ hat am 14. Mai Nachm. die Reise von Antwerpen nach Southampton fortgesetzt.

Hamburg, 14. Mai. (W. T. B.) Hamburg⸗Ameri⸗ kanische Packetfahrt⸗Actiengesellschaft. Post⸗ dampfer „Gothia“ ist, von New⸗York kommend, gestern Nacht auf der Elbe und der Schnelldampfer „Normannia, von Hamburg kommend, heute in New⸗York eingetroffen. 8

15. Mai. (W. T. B.) Pofldampfer „Suevia“ ist, von kommend, gestern Abend in New⸗York eingetroffen.

Triest, 14. Mai. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Euterpe“ ist heute Nachmittag hier eingetroffen.

16. Mai. (W. T. 2) Der Lloyddampfer „Pandora“ ist, von Konstantinopel kommend, gestern Nachmittag hier eingetroffen.

London, 14. Mai. (W. T. B.) Der Castle⸗Dampfer „Conway Castle“ ist heute auf der Heimreise in London

1 1G (W. T. B.) Der Uniondampfer „Tartar“ ist am Sonnabend auf der Ausreise von Southampton abgegangen. Der Uniondampfer „Moor“ ist am Sonntag auf der Heimreise in Southampton angekommen.

Preußische Klassenlotterie (Ohne Gewähr.)

Bei der E angefangenen Ziehung der 4. Klasse 186. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen in der Vormittags⸗Ziehung:

1 Gewinn von 75 000 auf Nr. 58 625.

1 Gewinn von 15 000 auf Nr. 71 719.

2 Gewinne von 10 000 auf Nr. 23 743. 24 419.

7 Gewinne von 5000 auf Nr. 29 037. 72 861. 73 646. 85 631. 150 313. 162 541. 173 868.

36 Gewinne von 3000 auf Nr. 7432. 25 370. 34 018. 36 656. 39 779. 65 487. 75 328. 79 413. 80 414. 82 678.“ 83 618. 89 000. 94 028. 94 046. 103 351. 103 688. 103 874. 114 134. 118 117. 125 789. 126 808. 132 702. 139 362. 143 463. 146 772. 152 312. 153 505. 156 129. 158 473. 164 512. 171 070. 174 738. 174 900. 177 545. 178 569. 185 665.

36 Gewinne von 1500 auf Nr. 766. 7134. 9916. 22 846. 25 744. 28 912. 31 200. 40 809. 51 152. 63 961. 63 969. 70 714. 71 519. 72 230. 78 861. 79 207. 80 823. 92 447. 92 884. 105 337. 107 425. 109 937. 115 475. 118 142. 129 898. 130 172. 130 544. 140 182. 143 507. 145 948. 150 105. 167 501. 171 819. 172 904. 182 232. 187 799.

38 Gewinne von 500 auf Nr. 5391. 7095. 17 653. 24 768. 27 197. 42 221. 50 190. 56 272. 63 838. 74 329. 79 361. 86 633. 91 694. 93 968. 95 760. 98 244. 99 181. 100 563. 105 109. 108 982. 115 824. 116 266. 121 111. 135 106. 143 566. 151 892. 154 279. 159 935. 161 134. 165 266. 167 613. 172 534. 174 406. 174 570. 181 909. 188 355. 1

10 785.

Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen. 8

Danzig, 16. Mai. (W. T. B.) Beim Marieecae leile Seile Majekät der Kare⸗ 8. dortigen Geistlichkeit mit, daß er die Absicht habe, diesen stattlichen Dom, ebenso wie dies König Friedr. Wilhelm IV. gethan, durch ein farbiges Glasfenster schmücken zu lassen. Von der Kirche begab Sich Seint Majestät nach der Kaserne des 1. Leib⸗Husaren⸗Regim wo beim Offiziercorpos das Gabelfrühstück eingenommen wurde. Die Straßen waren während der Durchfahrt des Kaisers überall von einer jubelnden Menge dicht gefüllt. Aus der erfolgte lebhafter Zuzug. Das Wetter war bis⸗ her schön, jetzt droht Regen.

Halle a. S., 16. Mai. (W. T. B.) Der Handels⸗ Minister Freiherr von Berlepsch ist hier in Begleitu des Ober⸗Berghauptmanns Freund und des Ober⸗Präsidenten der Provinz Sachsen von Pommer⸗Esche eingetroffen, um das Kohlenbecken von Weißenfels⸗Zeitz und den Mansfelder Bergbaubezirk zu besichtigen. Zum Empfange des Ministers waren die Spitzen der Behörden und das Präsidium der Handelskammer erschienen.

Lübeck, 16. Mai. (W. T. B.) Der König von Dänemark ist an Bord des Krondampfers „Danebrog⸗ wie verlautet, zum Empfang der Herzogin von Cumberland hier eingetroffen.

London, 16. Mai. (W. T. B.) Nach einer Meldung der „Times“ aus Kairo von gestern wird Major von Wissmann morgen Kairo verlassen, um sich nach Sansibar zu begeben. In Sansibar werde sich Major von Wissmann mit 20 Europäern auf einem ge⸗ mietheten Dampfer nach Quilimane einschiffen. Die Expedition werde aus 200 Kriegern ver chiedener Stämme bestehen und mit mehreren Maximkanonen und anderen Geschützen aus⸗ gerüstet sein. Sie werde den Zambesi⸗ und den Shire⸗Fluß entlang nach dem Nyassa⸗ und dem Taganyika⸗See ziehen, wo befestigte Stationen angelegt werden. Es handle sich dabei um ein vollkommen privates Unternehmen zur Be⸗ kämpfung der Sklaverei. In einem Jahre würden die Seen⸗ dampfer auf die Seen gebracht und in der gleichen Zeit die Stationen errichtet sein. Das Befinden Wissmann's sei ein vorzügliches. 1

London, 16. Mai. (W. T. B.) Nach einer Meldung des „Reuter’schen Bureaus“ aus Butte City im Territorium Montana vom heutigen Tage sind durch einen Erdsturz in dem Kupferberge von Anaconda zwölf Arbeiter verschüttet worden, von denen neun getödtet wurden.

St. GE1“ 16. Mai. (W. T. B.) Der Kaiser hat der unter dem Vorsitz des Geheimen Raths Abasa tagenden Getreidecommission, welche bisher nur auf besonderen Befehl des Kaisers zusammentrat, das Recht ver⸗ liehen, aus eigener Entschließung je nach Bedarf zusammen⸗ zutreten, damit gegebenen Falls keine Zeit verloren werde.

Cleveland (Ohio), 16. Mai. (W. T. B.) Während eines gestern hier und in der Umgegend wüthenden Orkans stießen bei Cleves, Station der Cleveland⸗ Columbus⸗Cincinnati⸗Indianopolis⸗Eisenbahn, ein Per⸗ sonen⸗ und ein Güterzug zusammen. Fünf Be⸗ amte sollen getödtet sein; mehrere Personen werden vermißt. Bisher sind zwei schwer Verwundete unter den Trümmern hervorgezogen. Der materielle Schaden wird auf 100 000 Dollars geschätzt.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

bericht vom 16. Mai, Morgens.

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5 Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp red. in Millim.

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¹) Dunst. ²) Nachts Regen. ³) Wenig en.

⁴) Abends Regentropfen. ⁵) Nachts Regen. Uebersicht der Witterung.

Unter der Wechselwirkung eines umfangrei Depressionsgebiets über Nord⸗Europa und eines ba⸗ rometrischen Maximums im Südwesten wehen über Central⸗Europa durchschnittlich mäßige südwestliche und westliche Winde, unter deren h.ag be Tem⸗ peratur wieder herabgegangen ist. In tschland ist das Wetter trübe und vielfach zu Regenfällen ge⸗ neigt; meistens liegt die tur etwas unter dem Mittelwerthe. Da das ressionsgebiet im Norden sich weiter südostwärts auszubreiten scheint, so dürfte für unsere Gegenden vorwiegend trübes, hemndic kühles Wetter mit Regenfällen wahrschein⸗

ich sein.

8 Deutsche Seewarte.

Theater⸗Anzeigen. Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern⸗

haus. 125. Vorstellung. vngn Fritz. Lvyrische Over in 3 Acten von P. Mascagni. Text von P. Suardon (nach Erckmann und Chatrian), deutsch von M. Kalbeck. In Scene Pfett vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Wein Die Puppenfee. Pantomimisches Ballet⸗Diver⸗ tissement von Haßreiter und Gaul. Musik von J. Bayer. In Scene gesetzt vom Balletmeister Emil Dirigent: Musikdirector Hertel. Anfang r.

Schauspielhaus. 132. Vorstellung. Faust von Goethe. Der Tragödie erster Theil. Die zur Handlung gehörende Musik von Anton Fürsten Radziwill und von Peter Joseph von Lindpaintner. In Scene ge⸗ hürn vom Ober⸗Regisseur Max Grube. n. 7 Uhr.

Mittwoch: Opernhaus. 126. Vorstellung. Boabdil, der letzte Maurenkönig. Oper in 3 Acten von Mori wsky. Text von Carl Wittkowsky. Ballet von E. Graeb. In Scene gesetzt vom Ober⸗ Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Kahl.

Das Buch .Hölty von

Lustspiel in Scene gesetzt

Anfang 7 Uhr.

1Nenpielhaa, 85 ee iob. Schauspiel in 1 Aufzug na 3 Wie be Scene 852 vom Max Grube. Die P losop 1 Auftag von Friedrich Roeber.

vom Ober⸗Regisseur Max Meister Andrea. piel von E. Geibel. In Scene ge⸗ . 1 vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang

r.

Berliner Theater. Dienstag: Richard III. Anfang 7 ½ Uhr.

Mittwoch: Dorf und Stadt.

Donnerstag: Othello. (Agnes Sorma, Nuscha Butze, Ludw. Barnay, Ludw. Stahl.)

Lessing-⸗Theater. Dienstag: Die Ehre. Mittwoch: Die Großstadtluft. Donnerstag: Die Großstadtluft.

In Vorbereitung: Ein Doppelselbstmord.

Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater. Dienstag: Mit neuer Ausstattung zum 116. Male: Das Sonntagskind. Operette in 3 Acten von

und Julius Bauer. Musik von

Millöcker. In Scene gesetzt von Julius

Fretbsch⸗ Dirigent: Kapellmeister Federmann. Die

aus dem Atelier von Falk. Die neuen

Ceftene, von Garderoben⸗Inspector Ventzky. An⸗ ang 8

.. 1. Zum 117. Male: Das Sountags⸗

König

Im prachtvollen Park: Täglich: Militär⸗Concerte. Auftreten von Ge⸗ sangs⸗ und Instrumental⸗Künstlern. Anfang des Concerts 6 Uhr.

Residenz-Theater. Direction: Sigmund Lauten⸗ burg. Dienstag: Neu einstudirt: Firma Ron⸗ dinot. (La Securité des Familles.) Schwank in 3 Acten von Albin Valabrègue. An⸗ fang 7 ½ Uhr.

Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Kroll's Theater. Dienstag: Die Zauber⸗ flöte. Anfang 7 Uhr.

Mittwoch: Gastspiel von Frau Moran⸗Olden. Die Maccabäer. Oper in 3 Aufzügen nach Otto Ludwig's gleichnamigem Drama von H. S. von Mosenthal. Musik von Anton Rubinstein. (Leah: Fanny Moran⸗Olden.) 8

Sonnabend: Erstes Gastspiel von Marcella Sembrich. La Traviata.

Täglich, bei günstigem Wetter: Großes Concert im Sommergarten. Anfang Sonntags 4 Uhr, an den Wochentagen 5 ½ Uhr.

Belle-Alliance-Theater. Dienstag: Mit durchweg neuer, Nae Szar Ausstattung. Zum 14. Male: Der Günstling. Operette in 3 Acten von Hermann Sternheim. Musik von Carl Grau. In Scene gesetzt vom Director Sternheim. Diri⸗ gent: Max iel.

Im prachtvollen, glänzenden Sommer⸗Garten großartigstes Sommer⸗Etablissement

er Resi B Großes Militär⸗Doppel⸗Concert.

Auftreten von Specialitäten.

Abends: Feenhafte Illumination des ganzen Garten⸗ Etablissements durch 50 000 827

ang des Concerts 6 Uhr, Anfang der Vorstellung

Mittwoch: Erste Séance des Chevalier Stuart Cumberland. (Neue Sensations⸗Demonstrationen auf dem Gebiete des Gedankenlesens.) *

Adolph Ernst-Theater. (Vorletzte Woche.) Dienstag: he. 30. Male: Fräulein Feldwebel. Gesangsposse in 3 Acten von Ed. Jacobson und W. Mannstädt. Musik von G. Steffens. In Scene gescßt von Adolph Ernst. Anfang 7 ½ Uhr.

och und folgende Tage: Fräulein Feld⸗

Der Sommer⸗Garten ist geöffnet. Schluß der Saison: 31. Mai.

Thomas⸗Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Direction: Emil Thomas. Dienstag: 17. Gast⸗ spiel von Frau Emma Sebold, Herrn Adolf Brakl

und Herrn Alfred William vom Carl⸗Theater in Wien. um 17. E.. Die Novität! perette in cten von Hugo Wittmann. Musik von Carl Weinberger. Regie: Ernst Meißner. 9 gent: Kapellmeister Eduard Weber. Anfang r. . Mittwoch: Die Ulanen.

162411 Hohenzollern⸗Galerie Lehrter Bahnhof. Gr. histor Rörser 091921— 1800. 9 Vorm. 11 Ab. 1 Kinder 50 ₰.

Uranig, Anstalt für volksthümliche Naturkunde Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bah Geöffnet von 12 11 Uhr. Täglich Vorstellu wifsenschaftl T Näheres die Ans zettel. Anfang 7 ½ Uhr

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Elli Harms mit Hrn. Candidaten der Theologie Carl Bartholdi (J)om. Krummen⸗ hagen, Vorpommern Zarrentin in Meckl.).

Verehelicht: Hr. Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs⸗ Felix Mentzel mit Frl. Alice Seiffen

zerlin).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Bürgermeister

Stick (Walhorn). 18 Hauptmann Baver (Aurich). Eine Tochter: Hrn. Prem⸗Lieut. (Königsberg i. 2. Hrn. Oberst⸗

jeut. von Voigts⸗Rhetz (Fulda). 8

Gestorben: Fr. Amtsgerichts⸗Rath Heloise

Kroseberg, 88 Brünjes (Hannover). Vern.

Fr. Major Flora von Kreckwitz, geb. von Seel (Liegnitz). Hr. Pastor Ps eib (Pritter). Hr. Frhr. Emil von Meerheimb (Wokrent bei 1: b rl. Marie von Gilgenheimb (Hartau). Hr. Kammerhern Febr Ludwig von Trotha (Göppingen). Verw.

r. Hofprediger Auguste Carus, geb. Schmuͤt Berlin). Hr. Landgerichts⸗Rath a. D. Gustan Kneiß (Potsdam). Fr. Domänen⸗Rath Paulime Böhmer, geb. Struensee, verwittwet gewesene von Waitz (Amt Storkow, Mark).

Redacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin: Verlag der Expedition (Scholz).

Orag der Norddeutschen Buchdruckerei und Aüscait, Berlen eer Wülhelastrihe Re 82

überhaupt nicht gestattet.

ordnung vom 15. April 1876 (G.S. S. 107)

Verfügung vom 19. April 1892.)

Deutsche

2 8

1“

erium für Landwirthschaft, Domänen b und Forsten.

Nachdem im Staatshaushalts⸗Etat für das Jahr vom 1. April 1892/93 die Mittel für die Anstellung von Wiesen⸗ Baumeistern bei den Meliorations⸗Bauämtern zur Verfügung gestellt sind, bestimme ich bezüglich der Geschäfte und der Stellung dieser technischen Beamten Folgendes:

1) Die Wiesen⸗Baumeister sind dazu bestimmt, dem Meliorations⸗Baubeamten in allen zu dessen Geschäftsbereiche gehörigen Arbeiten Hilfe zu leisten. Sie haben sich Förde⸗ rung des Meliorationswesens in jeder Beziehung angelegen ein zu lassen und Behörden wie Private auf zweckmäßige H aufmerksam zu machen. Ohne damit den Kreis der Geschäfte zu erschöpfen, kann ihnen besonders übertragen werden: 8 8 88

a. die Bearbeitung und Prüfung von Projecten für kleinere Ent⸗ und Bewässerungs⸗Anlagen (Drainagen) sowie die Bauleitung bei Ausführung solcher Projecte; 1

b. die Ausführung von Nivellements bei beabsichtigten Meliorationen, die Feststellung des Betheiligungsgebietes bei Genossenschaftsanlagen, die zeichnerische Darstellung der Lage⸗ und Höhenpläne sowie der Bauwerke; 2

c. die Theilnahme an etwaigen Fluß⸗ und Deichschauen untergeordneter Bedeutung, sowie die Ausführung der dabei vorkommenden Control⸗Nivellements; 8

d. die der in Flüssen und Bächen bestehenden Stauanlagen nebst Freischleusen, sowie die Controle beim Umbau derselben; 8 1 18

e. Feststellung des Räumungsumfangs bei kleinen Flüssen und Gräben; 9

f. die Aufsicht über die projectmäßige Ausführung und Erhaltung aller in dem Bezirke des Meliorations⸗Bauamts aus⸗ geführten Ent⸗ und Bewässerungsanlagen. 1

Die Wiesen⸗Baumeister dürfen nur zu solchen Arbeiten, welche das Maß ihrer Kenntnisse und Befühigung nicht über⸗ schreiten, verwendet werden. In keinem Falle ist es zulässig, ihnen Arbeiten zu übertragen, für deren dem Meliorations⸗Baubeamten eine Bureaukosten⸗Entschädiguüng gewährt wird. 8

2) Die Ermächtigung zur Annahme ist unter ein⸗ gehender Darstellung des obwaltenden Bedürfnisses bei mir nachzusuchen.

der Annahme ist der Nachweis

Voraussetzung b einer genügenden fachlichen und allgemeinen Vor⸗ bildung. Dieser Nachweis kann als erbracht angesehen werden, wenn der Vorzuschlagende von der Wiesen⸗ Bauschule zu Siegen auf Grund der theoretischen und praktischen Prüfung das Prädicat als „Wiesen⸗Baumeister“ verliehen er⸗ halten 8” wieweit im übrigen die Vorbildung als nach⸗ gewiesen angesehen werden kann, wird in jedem einzelnen Falle auf Grund des bisherigen Bildungsganges und der ein⸗ zureichenden Originalzeugnisse festgesetzt werden. Gegebenen Falls behalte ich mir vor, die technische Befähigung durch eine besondere Prüfung feststellen zu lassen.

In der Regel sind nur solche Personen zur Annahme vorzuschlagen, welche das 30. Lebensjahr noch nicht über⸗ schritten haben.

3) Den Wiesen⸗Baumeistern ist die Uebernahme von Privatarbeiten, bei welchen sie als Unternehmer fungiren,

Andere (Aufstellung von Projecten, Beaufsichtigung der Ausführung u. s. w.) können sie mit Genehmigung übernehmen, welche ertheilt wird vom Meliorations⸗Baubeamten, wenn die Ausführung der Privat⸗ arbeit einen Zeitaufwand von höchstens einer Woche erfordert, in allen anderen Fällen von dem Ober⸗Präsidenten.

„Durch die Uebernahme von Privatarbeiten darf die Er⸗ ledigung der eigentlichen Dienstgeschäfte nicht beeinträchtigt

veerden. .

4) Die Wiesen⸗Baumeister beziehen entweder Gehalt und Wohnungsge zuschuß oder Remuneration. Das Gehalt beträgt 1650 bis 2700 ℳ, im Durchschnitt 2175 ℳ, die Re⸗ muneration 1200 bis 1650 ℳ, im Durchschnitt 1440 Die Wiesen⸗Baumeister rangiren durch den ganzen Staat. Soll eine Gehalts⸗ oder Remunerationszulage bewilligt werden, oder die etatsmäßige Anstellung erfolgen, so wird der Ober⸗Präsident davon benachrichtigt und gleichzeitig ermächtigt werden, die Aufbesserung eintreten zu lassen oder die Stellenverleihung auszusprechen. Ich vertraue, daß nur dann der Ermächtigung semäß verfahren werden wird, wenn die Führung und die

ssherigen Leistungen des Beamten völlig befriedigend waren. 11“¹ stellung darf immer erst nach zuvoriger Anhörung des Meliorations⸗Baubeamten erfolgen.

Das vorstehend bezeichnete Diensteinkommen bildet die Vergütung für sämmtliche Arbeiten, welche im Staatsdienst⸗ interesse ausgeführt sind. Es ist daher u. a. auch keine weitere Entschädigung für Arbeiten zu zahlen, welche etwa im Auftrage anderer Behörden zu staatlichen Zwecken an⸗ gefertigt worden sind.

5) Den Wiesen⸗Baumeistern sind bei Reisen in Staats⸗ dienstangelegenheiten und Versetzungen Tagegelder und Reise⸗ kosten und, sofern sie eine etatsmäßige Stelle bekleiden, auch diejenigen Umzugskosten zu gewähren, welche die in der Ver⸗ bezw. in dem Gesetze vom 24. Februar 1877 (G.⸗S. S. 15) im § 1 unter

aufgeführten Beamten erhalten. (Vergl. die Allgemeine Bei den in Ausübung der ihnen 88. Nr. 1 zugewiesenen Obliegenheiten auszuführenden

eisen erhalten sie, wenn sie Geschäfte außerhalb des Wohn⸗ ortes in einer Entfernung von nicht weniger als 2 km ver⸗ richten, einschließlich der Fortschaffung der Karten und In⸗ strumente folgende Reise⸗Entschädigungen:

a. für jeden Kalendertag, welchen sie behufs Erledigung der Geschäfte außerhalb ihres Wohnorts nothwendig x2

en⸗

8 Reisezulage von 3 ℳ, bei mehrtägiger Ab

b. wenn bezw. soweit die Reise auf Eisenbahnen oder Dampfschi en gemacht werden kann, für 1 km 10 und außerdem für jeden Zu⸗ und Abgang zusammen 2

n Reichs⸗Anzeiger und Königlich Pre

Berlin, Montag, den 16. Mai

zeiger. 189

St

c. wenn bezw. soweit die Reise nicht auf Eisenbahnen oder Dampfschiffen zurückzulegen ist, einschließlich der Aus⸗ lagen für Chaussee⸗, Brücken⸗ und Fährgelder für 1 km 25 ₰. (Allerhöchste Verordnung vom 22. April 1892.)

Ich behalte mir vor, einzelnen Wiesen⸗Baumeistern an Stelle der Feld⸗ und Reisezulage sowie der Reisekosten eine feste Reisekosten⸗Entschädigung zu bewilligen. Soweit derartige Entschädigungen bereits bewilligt worden sind, bleiben dieselben in Kraft. 8

6) Die Wiesen⸗Baumeister, welche denselben Wohnsitz mit dem Meliorations⸗Baubeamten haben, müssen in dem von dem letzteren zu stellenden Bureau arbeiten. Sie haben folgende 55 auf eigene Kosten ohne besondere Entschädigung zu affen:

a. an Schreib⸗ und Zeichenmaterialien:

Stahl⸗ und Zeichenfedern einschließlich der Halter dazu,

8 Gummi, Schwämme, schwarze und bunte Tuschen,

an Geräthen: alle Schienen und Dreiecke 1 Art, Pinsel,

8 Tuschnäpfe, Reißzeuge, ißfedern, Feder⸗ und

Radirmesser, sowie Zeichen⸗ und Taschenmaßstäbe.

8 e anderen Schreib⸗ und Zeichenmaterialien, die zu den Arbeiten zu verwendenden Formulare, das Zeichen⸗ und die Pausleinemwand zu den herzustellenden Karten,

eichnungen und Rissen u. s. w. werden den Wiesen⸗Bau⸗ meistern nach Maßgabe des Verbrauchsbedürfnisses von Me⸗ liorations⸗Baubeamten geliefert.

Den Wiesen⸗Baumeistern, welche ein besonderes Bureau halten müssen, kann im Bedürfnißfalle eine von mir fest⸗ zusetzende Bureaukostenentschädigung bewilligt werden.

Schreibmaterialienvergütungen werden den Wiesen⸗Bau⸗ meistern nicht gewährt.

7) Die Wiesen⸗Baumeister stehen unter der Dienstaufsicht des Ober⸗Präsidenten. Außerdem sind sie der Dienstaufsicht des Meliorations⸗Baubeamten unterstellt und haben dessen dienstlichen Anordnungen jederzeit pünktlich Folge zu leisten.

Der Meliorations⸗Baubeamte ist verpflichtet, darüber zu wachen, daß die Wiesen⸗Baumeister fortgesetzt ihre Schuldig⸗ keit thun. Er kann sich in Ausübung dieser Pflicht von einem ihm überwiesenen ständigen Hilfsarbeiter unter⸗ stützen lassen. Er ist auf Grund der §§ 18, 19 des Gesetzes vom 21. Juli 1852 (G.⸗S. S. 465) befugt, Warnungen und Verweise zu ertheilen, auch Ordnungsstrafen bis in Höhe von 9 festzusetzen. Von jeder Ertheilung eines Verweises ist Nachricht zu den betreffenden Personalacten zu bringen und über jede Festsetzung einer Ordnungsstrafe an den Ober⸗

äsidenten zu berichten, welcher wegen Vereinnahmung und errechnung derselben das Erforderliche zu verfügen hat.

8) Den Wiesen⸗Baumeistern⸗ kann in einem und dem⸗ selben Kalenderjahre von dem Meliorations⸗Baubeamten ein Urlaub bis zu zwei Wochen und von dem Ober⸗Präsidenten bis zu sechs Wochen innerhalb, oder vier Wochen außerhalb des Deutschen Reichs ertheilt werden, wenn damit keine Kosten für die Staatskasse verknüpft sind. Wegen sonstiger Urlaubsbewilligungen ist an mich zu berichten.

ezüglich der Fortzahlung oder Kürzung der Dienstbezüge während der Beurlaubung finden die Bestimmungen des Aller⸗ höchsten Erlasses vom 15. Juni 1863 (V.⸗M.⸗Bl. S. 137) Anwendung.

9) Alle Gesuche und Anträge der Wiesen⸗Baumeister an den Ober⸗Präsidenten, sowie an andere Behörden und Beamten sind dem Meliorations⸗Baubeamten vorzulegen. Derselbe hat solche, nachdem er sie mit einem Gelesenvermerk versehen oder sich in einem Begleitberichte darüber geäußert hat, dem Ober⸗ Präsidenten zur geeigneten weiteren Veranlassung einzureichen.

10) Wegen Pensionirung von Wiesen⸗Baumeistern ist bis auf weiteres in jedem einzelnen Falle unter Beifügung der ““ EEEö“ an mich zu

erichten.

Die Gnadenbezüge, welche den Hinterbliebenen der im Dienste verstorbenen Wiesen⸗Baumeister auf Grund des Ge⸗ setzes vom 6. Februar 1882 (G.⸗S. S. 17) bezw. des Allerhöchsten Erlasses vom 18. April 1855 (V.⸗M.⸗Bl. S. 113) zustehen, hat der Ober⸗Präsident, soweit nicht nach den vorstehenden Bestimmungen meine Se erforderlich ist, selbständig festzusetzen und anzuweisen. Die zu zahlenden Beträge sind auf das Diensteinkommen des verstorbenen Beamten zu verrechnen, sodaß letzteres erst nach Ablauf des Gnadenquartals bezw. Gnadenmonats anderweit verfügbar wird.

Die selbständige Bewilligung der im Gesetze vom 20. Mai 1882 (G.⸗S. S. 298) stimmten Wittwen⸗ und Waisengelder an die Hinterbliebenen der im Dienst ver⸗ storbenen Wiesen⸗Baumeister wird, insofern nicht im § 18 der Ausführungsbestimmungen vom 5. Juni 1882 (V.⸗M.⸗Bl. S. 100) anderweite Anordnung getroffen ist, oder die Be⸗ willi 2 nach den Vorschriften im § 14 des Gesetzes erfolgen soll, ü9 urch dem Ober⸗Präsidenten übertragen.

11) Die Bestimmungen unter Nr. 4 der Allgemeinen Verfügung vom 9. Juli 1889 Nr. 34 —, betreffend die Einreichung von Personal⸗Nachweisungen, gelten auch für die jetzt anzustellenden Wiesen Baumeister

12) In den Hohenzollernschen Landen tritt an die Stelle des Ober⸗Präsidenten der Regierungs⸗Präsident.

Berlin, den 6. Mai 1892.

Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. von Heyden. An die sämmtlichen Herren Ober⸗Präsidenten und den Herrn Regierungs⸗Präsidenten zu Sigmaringen.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 64. Sitzung vom Sonnabend, 14. Mai.

Der Sitzung wohnt der Finanz⸗Minister Dr. Miquel bei.

Der E1“ Abänderung ein⸗ zelner Bestimmungen des allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 wird in der Gesammtabstimmung einstimmig angenommen

. 1“

wurden sodann ohne Debatte der Gesetzentwurf über die Aufhebung von Stolgebühren

für Taufen, Trauungen und kirchliche Aufgebote in der vaͤnseltschen Landeskirche der älteren Pro⸗ vinzen der Monarchie, der Gesetzentwurf über die Auf⸗ hebung von Stolgebühren für Taufen und Trauungen in der evangelisch⸗lutherischen Kirche der Provinz Schleswig⸗Holstein und der Gesetzentwurf über die Gewährung einer Staatsrenze für Stol⸗ E1““ in der evangelisch⸗

Sutherischen Kirche der Provinz Hannover an⸗ genommen.

Es folgte die zweite Berathung des Gesetzentwurfs über die Aufhebung der Befreiung von ordentlichen Per⸗ sonalsteuern gegen Entschädigung. b

„Durch die Vorlage wird die den Häuptern und Mit⸗ gliedern der Familien vormals unmittelbarer deutscher Reichs⸗ stände, nämlich den Fürsten zu Bentheim⸗Steinfurt, Salm⸗ Salm, Sayn⸗Wittgenstein⸗ Fohenftein „Isenburg⸗Birstein, Jenburg⸗Büdingen, und den Grafen zu Stolberg⸗Stolberg, Jenburg⸗Büdingen, Stolberg⸗Roßla und Solms⸗Rödelheim, zustehende Befreiung von Personalsteuern gegen Zahlung des 13 fachen Betrages aufgehoben.

Abg. Rickert (dfr.): Seine Partei habe ihre ablehnende Stel⸗ lung gegenüber diesem Entwurf bereits wiederholt gekennzeichnet. Die Commissionsberathung habe ihr noch weniger Neigung gemacht, zu Gunsten einiger Mitglieder der hohen deutschen Aristokratie irgend etwas von den Rechten des Staates zu vergeben. Die Herren hätten ihrem hohen Stande keinen Dienst erwiesen durch die Art und Weise, wie sie ihr angebliches Privilegium den Steuerzahlern in Preußen gegenüber mit allen Mitteln aufrecht zu erhalten bestrebt seien. Wenn sie Ansprüche an den Staat zu 82 glaubten, möge man sie einfach auf den Weg der Klage verweisen. So müsse man mit jemand ver⸗ fahren, der in einem Verfassungsstaat vollständig gegen die Tendenzen der heutigen Zeit glaube, noch heute auf Steuerprivilegien, auf die in anderen constitutionellen Staaten sogar gekrönte Häupter verzichtet hätten, Ansprüche machen zu können. Von welchem Geist die Herren erfüllt seien, gehe aus einer Rechtsverwahrung dreier von ihnen hervor, die dem Hause vorliege. Darin werde dem Finanz⸗ Minister der Vorwurf der Rücksichtslosigkeit gemacht, daß er die Ver⸗ handlungen zwei Monate habe ruhen lassen. Er hätte gewünscht, der Finanz⸗Minister hätte noch mehr Rücksichtslosigkeit gezeigt und wäre gar nicht in Verhandlungen eingetreten oder hätte diese noch länger ruhen lassen, um den Herren Zeit zur Ueberlegung darüber zu geben, ob es nicht angebracht sei, auf dieses privilegium odiosum er könne es nicht anders nennen im Interesse des Staates ein⸗ fach zu verzichten. Der Finanz⸗Minister und die preußischen Steuer⸗ zahler hätten sich in ihren Erwartungen gegenüber diesen Mitgliedern der hohen Aristokratie gründlich geirrt. Seine Partei werde für diese Sache nicht einen Pfennig bewilligen.

Geheimer Ober⸗ Finanz⸗Rath Wallach: Der Finanz⸗Minister habe in der Commissigmn schon ausführlich den Gang der Verhandlungen geschildert, die der 48 vorangegangen seien, und den Nachweis geführt, daß die in der Rechtsverwahrung der reichsunmittelbaren Herren enthaltene Darstellung der Verhandlungen doch in manchen Punkten der Richtigstellung bedürfe. Die Regierung sei in Ueberein⸗ stimmung mit den Verhandlungen dieses Hauses bemüht gewesen und wünsche, mit den Reichsunmittelbaren zu einer Verständigung über die Grundlagen der zu gewährenden Entschädigung zu kommen. Zu dem Zweck seien schon vor Emanirung des Einkommensteuergesetzes Verhand⸗ lungen angebahnt worden, man habe im April vorigen Jahres ein Schreiben an die ter der betheiligten Familien gerichtet, in dem diese ersucht worden seien, eine Darlegung der Rechtsgrundsätze ihrer Privilegien und ein Urtheil über den heutigen materiellen Werth derselben abzugeben. Die Antworten seien im vergangenen Sommer eingelaufen und hätten auch schon zum theil Andeutungen über die zu zahlende Entschädigung enthalten, als welche im allgemeinen der 20⸗ bis 25 fache Betrag der zu zahlenden Einkommensteuer als eine mäßige angegeben worden sei. Es handele sich dabei um schwierige Rechtsfragen, deren Studium die lange Dauer der Verhandlungen erkläre, die unausgesetzt betrieben worden seien. Im Oktober seien mit den Vertretern der hauptsächlich betheiligten Familien auch mündliche Verhandlungen angeknüpft worden, und dabei sei schon in einer vorläufigen Darlegung der finanziellen Grundsätze der zu, vereinbarenden Entschädigung constatirt worden, daß man zu einer Verständigung über den zu zahlenden Satz voraussichtlich nicht kommen werde, und man habe sich klar machen müssen, bis zu welchem Punkte die Regierung gehen zu können glaube. Danach seien den die entsprechenden Vorschläge unterbreitet worden; wie aus der Rechtsverwahrung hervorgehe, wür⸗ den weitergehende Verhandlungen zu keinem ersprießlichen Resultat, sondern nur zu Verzögerungen geführt haben. 8

Abg. Bödiker (Centr.): Dem Standvunkt des Abg. Rickert seire müsse er betonen, daß die Ansprüche der reichsunmittelbaren

In dritter Berathun

rren nicht auf landesgesetzlicher, sondern auf historisch gewordener, taatsrechtlicher, ja, so e auf völkerrechtlicher Grundlage be⸗ ruhten, also auch nicht durch landesgesetzliche Acte so einfach beseitigt werden könnten. Formell beruhten die Ansprüche der meisten der Herren ja auf einem Landesgesetz aus dem Jahre 1815, dies aber beruhe inhaltlich eben auf historischer Grundlage. Seine Partei habe im vorigen Jahre, beim Einkommensteuer⸗ gesetz, für die Angehörigen der ehemals in Hannover, Hessen und Nassau regierenden Häuser gleiche Rechtsansprüche Preußen gegen⸗ über ständen diese depossedirten Häuser nicht anders da, als die 1803 und 1815 von Größeren absorbirten geschaffen. Nun könne man sagen, das Staatswohl verlange die Besei⸗ tigung der jetzigen Zustände, aber dagegen spreche eben die im vorigen Jahre erst vorgenommene Schaffung gleicher Privi⸗ legien. as Haus marschire hier eben mit gebundener Marschroute, es müsse einen Paragraphen des Einkommensteuergesetzes zur Durch⸗ führung bringen, und es gehe nicht an, das damals Beschlossene jetzt zu ändern, wie es der Abg. Rickert wünsche. Er bitte also, der Vorlage mit größerem Wohlwollen gegenüber zu treten.

Finanz⸗Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat den Standpunkt, der nach meiner Meinung diesem Gesetzentwurf gegenüber allein möglich ist, schon ganz zutreffend dargestellt. Der Herr Abg. Rickert stellt sich dagegen nach meiner Meinung auf einen Standpunkt, der für die Staatsregierung und für das Haus gleich unmöglich ist. (Sehr richtig!)

Wenn ich vorläufig ganz absehe von dem Gesetz vom 24. Juni 1891, welches wir hier lediglich zur Ausführung bringen, so ist doch nicht zu leugnen, daß die Staatsregierung seit dem Jahre 1815 anerkannt und demgemäß verfahren hat, daß die betreffenden Häuser die Personalsteuerfreiheit rechtlich genießen. Wie ist es möglich, daß wir nun auf einmal sagen sollen: Ein Recht, welches theilweise auf Vertrag beruht, theilweise auf ausdrücklich F⸗