dem Major Hube und dem Hauptmann Pfeiffer vom Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 36, 88 p
dem Hauptmann Lichey vom Fuß⸗Artillerie⸗Regiment von Hindersin (Pommersches) Nr. 2, und
dem Rittmeister Otto vom Train⸗Bataillon Nr. 17;
den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse: dem Obersten von Graberg, Commandeur des vb König Friedrich I. (4. Ostpreußisches) 5. dem Obersten Grafen von Geldern⸗Egmont zu Arcen, Commandeur des 1. Leib⸗Husaren⸗Regiments Nr. 1;
den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse mit Schwertern am Ringe:
dem Oberst⸗Lieutenant z. D. Bensch, zugetheilt dem
General⸗Commando des XVII. Armee⸗Corps;
en Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse: dem Oberst⸗Lieutenant Kämper, beauftragt mit der Führung des Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 36, b dem Oberst⸗Lieutenant von Fransecky, etatsmäßigem Stabsoffizier des Grenadier⸗Regiments König Friedrich I. (4. Ostpreußisches) Nr. 5,. 1— dem Oberst⸗Lieutenant Körber, à la suite des Feld⸗ Artillerie⸗Regiments König Karl (1. Königlich Württembergi⸗ sches) Nr. 13, etatsmäßigem Stabsoffizier des Feld⸗Artillerie⸗ Regiments Nr. 36, 1 . dem Major Schuster vom Fuß⸗Artillerie⸗Regiment von Hindersin (Pommersches) Nr. 2; 1 den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse: dem Premier⸗Lieutenant Krahmer vom 1. Leib⸗Husaren⸗ Regiment Nr. 1; das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold: dem Depot⸗Vice⸗Feldwebel Eisbrecher vom Artillerie⸗ Depot in Danzig; sowie das Allgemeine Ehrenzeichen: dem Depot⸗Vice⸗Feldwebel Hartung vom Depot in Danzig.
Artillerie⸗
Ferner haben Seine Majestät der König aus dem gleichen Anlaß Allergnädigst geruht, Hofwürden zu verleihen, und zwar:
die Würde eines Erbjägermeisters in Neu⸗
Vorpommern:
dem Major a. D. Grafen Otto zu Solms⸗Rödelheim
auf Altenhagen im Kreise Franzburg, die Kammerherrnwürde:
dem Landrath, Premier-⸗Lieutenant a. D. Schlieffen zu Pyritz, 1b 1 ddem Rittergutsbesitzer von Zitzewitz auf Zetzenow im Kreise Stolp,
dem Hauptmann a. D. Jakobsdorf im Kreise Konitz, 1
dem Grafen Adam von Sierakowski auf Groß⸗ Waplitz im Kreise Stuhm und
dem Rittergutsbesitzer Elard von Oldenburg auf Januschau im Kreise Rosenberg W.⸗Pr.,
die Kammerjunkerwürde:
dem Regierungs⸗Assessor, Second⸗Lieutenant der Reserve des Dragoner⸗Regiments Freiherr von Derfflinger (Neu⸗ märkisches) Nr. 3 Freiherrn Ernst Friedrich von Troschke in Stettin.
Grafen von
Franz von Parpart auf
Aus dem gleichen Anlaß haben Seine Majestät Aller⸗ gnädigst geruht: den Angehörigen der Provinz Pommern, nämlich: dem Landcs⸗Director der Provinz Pommern Dr. Freiherrn 11 der Goltz zu Stettin den Rang der Räthe zweiter asse, dem Ober-⸗Bürgermeister zu Stettin den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath, dem Kaufmann Allendorff zu Stettin den Charakter als Commerzien⸗Rath, uund den Angehörigen der Provinz Westpreußen, nãämlich: dem Ersten Vorstandsbeamten der Reichsbank⸗Hauptstelle zu Danzig, Bankdirector Sauerhering den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath, den Landgerichts⸗Directoren Birnbaum und Mix in ge g Charakter 108 Geheimer Justiz⸗Rath, b em Commerzien⸗Rath Damme in Danzig den Charakter als Geheimer Commerzien⸗Rath, 8 h ddem Polizei⸗Director Freiherrn von Reiswitz⸗Kaderzin in Danzig den Charakter als Polizei⸗Präsident, dem Fabrikbesitzer Raeuber zu Elbing den Charakter 8 1I“ und dem Ersten Bürgermeister der Stadt Danzig Dr. Baum⸗ Titel Ober⸗Bürgermeister zu verleihen⸗
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten österreichisch⸗ungarischen Beamten sol⸗ gende Auszeichnungen zu verleihen, 8 zwar: “ Großkreuz des Rothen Adler⸗Ordens: dem Kaiserlich⸗Königlich österreichischen Handels⸗Minister, Geheimen Rath und Olivier Marquis de Bacquehem; .
den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse:
dem Ministerial⸗Rath im Königlich ungarischen Ackerbau⸗ Ministerium Stephan Lipthay de Kisfalud,
dem Ministerial⸗Rath im Königlich ungarischen Finanz⸗ ö“ 1. Andreänszky,
dem Ministerial⸗Rath im Kaiserlich⸗Königlich öster⸗ reichischen Ackerbau⸗Ministerium Leo
dem Ministerial⸗Rath im Kaiserlich⸗Königlich öster⸗ reichischen Finanz⸗Ministerium Adolf Freiherrn von
Jorkasch; den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse:
dem Ministerial⸗Secretär im Königlich ungarischen Handels⸗ Ministerium Thomas Birös; — ch ungarischen Handels
dem zur Zeit im Kaiserlichen und Königlichen Ministerium
des Kaiserlichen Hauses und des Aeußern beschäftigten Konsulats⸗ Kanzlei⸗Secretär Camillo Tschinkel;
den Königlichen Kronen⸗Orden erster Klasse:
dem Sections⸗Chef im Kaiserlichen und Königlichen
Ministerium des Kaiserlichen Hauses und des Aeußern e Fee Glanz von Eicha, -
dem Sections⸗Chef im Kaiserlich Königlich v Ministerium des Innern Ferdinand Freiherrn Erb von Rudtorffer, und
dem Präsidenten der Dampsschiffahrts⸗Gesellschaft des Oesterreichischen Lloyd in Triest, Sections⸗Chef Victor Frei⸗ herrn von Kalchberg;
den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern: dem Ministerial⸗Rath im Königlich ungarischen Handels⸗ Ministerium Johann von Mihälovich; den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse: dem Sections⸗Rath im Kaiserlichen und Königlichen Ministerium des Kaiserlichen Hauses und des Aeußern Maximilian Freiherrn von Biegeleben, dem zur Zeit in demselben Ministerium beschäftigten Kaiserlichen und Königlichen General⸗Konsul Eu gen Ritter ö““ 8 1cch . em Sections⸗Rath im Kaiserlich Königlich österreichischen Handels⸗Ministerium Dr. Franz Stibral; sowie den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse: dem Ministerial⸗Vice⸗Secretär im Kaiserlich Königlich österreichischen Handels⸗Ministerium Dr. Maurize Rößler, den Hof⸗ und Ministerial⸗Concipisten im Kaiserlichen und Königlichen Ministerium des Kaiserlichen Hauses und des Aeußern Dr. Ludwig Müller und Robert Freiherrn von Bach, und den Directions⸗Adjuncten in demselben Ministerium Zossf von Aystetten und Anton Alfred Seidel.
In Grundlage des Beschlusses des Bundesraths vom 31. März d. J. wird hierdurch, insoweit in Abänderung der landespolizeilichen Verordnung vom 14. März 1885 ss. auch Bekanntmachung vom 4. März d. J., Regierungs⸗Blatt Nr. 9), die Durchfuhr von lebenden Schafen aus Oesterreich⸗Ungarn unter Vorbehalt der Controlbestimmungen des Viehseuchen⸗ Uebereinkommens vom 6. Dezember 1891 und unter der Be⸗ dingung erlaubt, daß die Beförderung der Thiere nur mittels ö und ohne unnöthigen Aufenthalt durch das Land geschieht. Schwerin, am 16. Mai 1892. Großherzoglich mecklenburgisches Ministerium, Abtheilung für 6 —]—]“ von Buchka.
Kriegs⸗Ministerium.
Zur Broschüre „Neue Enthüllungen, Judenflinten I. und II. Theil“ wird hierdurch auf Grund der inzwischen angestellten Ermittelungen Nachstehendes veröffentlicht:
1) Die von der Kommanditgesellschaft auf Actien Ludwig Löwe & Co. hier für die Millitärverwaltung gelieferten 425 000 Gewehre 88 entsprechen allen Anforderungen, die an die Kriegsbrauchbarkeit derselben zu stellen sind.
2) Die sämmtlichen in der Broschüre angeführten, bei Truppen vorgekommenen Sprengungen von Gewehren 88 be⸗ treffen nicht Löwe’sche Gewehre.
Berlin, den 29. Mai 1892. 1“
Der Kriegs⸗Minister. von Kaltenborn.
Ministerium für Landwirthschaft, Domäne und Forsten. Dem Leiter des chemischen Laboratoriums des Vereins für die Rübenzucker⸗Industrie des Deutschen Reichs Dr. Alexander Serseb- in Berlin ist das Prädicat Professor beigelegt worden.
1 Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Die Beförderung des ordentlichen Lehrers Dr. Hielscher
am Real⸗Progymnasium zu Schwelm zum Oberlehrer ist genehmigt worden.
Richtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 30. Mai. Seine Majestät der Kaiser und König sind gestern Abend um 81 ½ Uhr nach dem Neuen Palais vehge ger Heute Vormittag nahmen Seine Majestät die Vorträge des Civilcabinets, der Marine, des Militärcabinets und den⸗ jenigen des Minister⸗Präsidenten entgegen.
8 b 2
te traten die vereinigten Ausschüsse des Bundes
raths für das Landheer und die Festungen, für das See⸗ wesen und für Rechnungswesen zu einer “
Die Parade auf dem Tempelhoser Feld beginnt morgen früh um 9 Uhr. 88 8 B G 8
Seine Hoheit der Erbprinz von Sachsen⸗ Mei 8. General⸗Lieutenant und Commandeur der 2. Garde⸗Infangen⸗ Division, ist von Urlaub hierher zurückgekehrt. e
Der Kaiserliche Gesandte am Königlich niederländj Hofe, Geheime Legations⸗Rath Graf zu Rantzau —
ag verlassen und sich aus Anlaß des bevorstehenden Be⸗ uches Ihrer Majestäten der Königin und der Köni in⸗ Regentin der Niederlande am hiesigen Allerhöchsten Hof⸗ hierher begeben. Während der Ahbwesenheit von seinem Posten fungirt der Legations⸗Rath Freiherr von Gaertner⸗
Griebenow als Geschäftsträger.
Der General⸗Lieutenant von Rosenberg, Inspecteur
2 . Cavallerie⸗Inspection, hat sich mit Urlaub nach Schlesien egeben. Der hiesige chilenische Gesandte Don Gonzalo Buü⸗
hat sich im Auftrage seiner Regierung nach None ..n⸗
Seiner Majestät dem König von Italien sein Beglaubigungs⸗
chreiben zu überreichen. Während seiner Abwesenhei Uhen⸗ fungirt der Legations⸗Secretär Irarräzaval als Geschäftsträger
111““ ““
Bayern.
München, 28. Mai. Seine Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent vollzog heute in der herkömmlichen Wesse den feierlichen Schluß des Landtags. In dem Land⸗ tagsabschiede werden sämmtliche von dem Landtag gefaßten Beschlüsse genehmigt. Bezüglich der Anforderungen an eine etwaige deutsche Militär⸗Strafprozeßordnung heißt es darin:
„Auf die von den beiden Kammern an Uns gerichtete Bitte, di baverischen Bevollmächtigten im Bundesrath zu wollen, e8 “ einer deutschen Militär⸗Strafprozeßordnung nur einem Ent⸗ wurf immen, in welchem die in der bisherigen bayerischen Militär⸗ Gerichtsverfassung und Militär⸗Strafprozeßordnung enthaltenen, du die Erfahrung erprobten Grundsätze, insbesondere die Selbständigkeit der Gerichte, sowie die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Hauptverfahrens wirksam gewahrt sind,“ erwidern Wir, daß Wir bei Berathung einer Militär⸗Strasprozeßordnung die bayerischen Bevollmächtigten zum Bundesrath werden anweisen lassen, die in der bisherigen bayerischen Militär⸗Gerichtsverfassung und Militär⸗Strafprozeßordnung ent⸗ haltenen Grundsätze, insbesondere jene über die Gerichtsorganisation und die Mündlichkeit und Oeffentlichkeit des Hauptverfahrens, insoweit sich diese Grundsätze durch die Erfahrung erprobt haben, auch ferner⸗ hin zu vertreten.“
Das Staats⸗Ministerium des Innern wurde ferner beauf⸗ tragt, dem nächsten Landtag den Entwurf einer Kirchen⸗ gemeindeordnung in Vorlage bringen zu lassen, während die interimistische Regelung der Kirchengemeindevertretungen nach den Beschlüssen beider Kammern sanctionirt ist. Der Schluß des Landtagsabschiedes hat folgenden Wortlaut:
Indem Wir diesen Abschied ertheilen, blicken Wir mit lebhafter Befriedigung auf die umfangreichen und wichtigen Ergebnisse der nun⸗ mehr zum Abschlusse gelangten Sitzungsperiode und es ist Uns ein tiefempfundenes Bedürfniß, den Lieben und Getreuen Unsere An⸗ erkennung hierdurch zum Ausdrucke zu bringen. Wurde zunächst für den ordentlichen Staatshaushalt auf die Dauer von drei Finanz⸗ perioden Sorge getragen, so hat der Landtag in ersprieß⸗ licher Thätigkeit bei wichtigen gesetzgeberischen Arbeiten und bei vielen dem Lande zum Wohle gereichenden Schöpfu mitgewirkt. Dank der günstigen Finanzlage war es möglich, er liche Erleichterungen für die Steuerpflichtigen eintreten zu lassen und zugleich neue Verkehrsmittel in umfassendster Weise zu schaffen, der Landwirthschaft, dem Handel und dem Gewerbe unterstützend zur Seite zu stehen und den Ansprüchen des idealen Lebens durch Willigung reichlicher Mittel zu willfahren. Den Ausbau der be⸗ stehenden und die Schaffung einer Anzahl neuer Schienenwege, die Zuwendungen aus der Staatskasse für die Förderung der land⸗ wirthschaftlichen Interessen, die Errichtung großer enanlagen, die Bewilligung von Mitteln zur rascheren Förderung der Fluf⸗ Correctionen, den Bau eines neuen Gewerbe⸗Museums, die Zuschüsse für Kunst und Wissenschaft, sowie die Ermöglichung der Erbauung eines neuen National⸗Museums begrüßen Wir als wichtige Factoren und Einrichtungen, die dem Gesammtwohle des Landes zum Nutzen dienen. Zu besonderem Danke erachten Wir uns veranlaßt, daß die Kammern des Landtags in opferwilliger Erkenntniß Unseren Wünschen hinsichtlich der Verbesserung der Lage des Be⸗ amtenstandes und der Lehrerschaft entgegengekommen sind. Die sich festigende friedliche Gestaltung der inneren Verhältnisse und sachliche Beurtheilung aller Fragen, welche die Grundlage 12 eine gedeihliche Entwicklung bilden, hat Unserem Herzen wohl gethan. Möge die Landesvertretung auch fernerhin Unseren warmen Bestre⸗ bungen, das Wohl Unseres heißgeliebten Bavernlandes und das Ge⸗ deihen des Deutschen Reiches zu fördern, kräftig zur Seite steben, dann wird mit Gottes Hilfe nur Segen daraus ersprießen. In dieser Hoffnung und festen Zuversicht schließen Wir die gegenwärtige Ver⸗ sammlung und entbieten Wir den Lieben und Getreuen die Versicherung Unserer Huld und Gnade.“ “
Nach vollendeter Verlesung des Abschiedes erklärte Seine Königliche Hoheit die Sitzungen der zum gegenwärtigen Land⸗ tag versammelten Kammern des Königreichs im Namen Seiner Majestät des Königs für geschlossen. Der zweite Präf⸗ dent der Reichsrathskammer Freiherr von Pfretzschner erhob sich hierauf, um die Versammlung zur Huldigung mit einem dreimaligen „Hoch“ auf Seine Königliche Hoheit auf⸗ zufordern, in welches diese begeistert einstimmte.
Baden. 1 Karlsruhe, 28. Mai. Ihre Majestäten die Königin
und die Königin⸗Regentin der Niederlande haben eeute Sand verlassen und sich zunächst nach Heidelberg begeben.
uf der Reise dorthin wurden Höchstdieselben in Dos von Ihren Königlichen Hoheiten dem Großherzog und der Kronprinzessin von Schweden und Norwegen be⸗ grüßt. Die Ankunft in Heidelberg erfolgte Mittags 9 50 Minuten. Nach einer längeren Spazierfahrt setzten Ihre Majestäten um 7 ¼ Uhr mittels Sonderzugs die Reise nach Frankfurt a. M. fort, wo Höchstdieselben um 8 ¼ Uhr eintrafen und im „Frankfurter Hof“ Absteigequartier nahmen.
Die Erste Kammer nahm in ihrer heutigen Sitzung
das Finanzgesetz an und wählte eine Commission zur Be⸗ rathung der Anträge auf Einführung des directen Wahlrechts. Die Zweite Kammer lehnte heute mit 31 gegen 28 Stimmen, drei Abgeordnete enthielten sich der Abstimmung, die Anträge des Centrums ab. Diese Anträge hatten folgenden Wortlaut: “ Artikel I.: § 11 des Gesetzes vom 9. Oktober 1860, die recht⸗ liche Stellung der Kirchen und kirchlichen Vereine im Staate ef treffend, wird durch folgende Bestimmung ersetzt: Von der Einfüd. rung eines religiösen Ordens und von der Errichtung einer einzelne Anstalt eines eingeführten Ordens ist der großherzoglichen Regicae Anzeige zu erstatten. Artikel II.: Das Gesetz vom 2. April 181. die Abhaltung von Missionen durch Mitglieder religiöser Orden treffend, ist aufgehoben.“
In der Zweiten Kammer ist am Freitag eine Nach⸗ tragsforderung von 100 000 ℳ zur Aufbesserung ering besoldeter katholischer Geistlichen einge⸗ Lacht worden. Die Regierung kommt, wie die „Bad. Corresp.“ bemerkt, mit 82 Vorlage einem von verschiedenen Seiten in der Zweiten Kammer geäußerten Wunsche entgegen. In der heutigen Sitzung legte der “ einen zwischen dem Reich und Baden abgeschlossenen Staatsvertrag mit dazu ge⸗ hörigem Budgetnachtrag vor, der sich auf die einer strategischen Bahn von Hagenau nach Karls⸗ ruhe bezieht 1.“
Mecklenburg⸗Schwerin. ““
Schwerin, 28. Mai. Ihre Königlichen Hoheiten der
Großherzog und der Erbgroßherzog sind heute Abend
10 ½ Uhr hier eingetroffen.
Deutsche Colonien.
Das vor einiger Zeit telegraphisch angekündigte Schreiben des Dr. Stuhlmann an Professor Supan in Gotha, welches nach längerer Zeit wieder die erste Kunde über Emin Pascha und seine Expedition brachte und die Ankunft Stuhl⸗ mann's in Bukoba am Victoria⸗See meldete, wird in dem uniheft von „Petermann's Mittheilungen“ veröffentlicht. Das Heft liegt uns noch nicht vor; einem von D. B. H. ver⸗ breiteten Auszuge ist Folgendes zu entnehmen: Aus dem Schreiben geht hervor, daß Emin Pascha zunächst nur die Absicht hatte, die geographischen Verhältnisse am deutsch⸗englischen Grenzparallel (1 Gr. S.) zu erforschen, namentlich auch, das Süd⸗ ende des Albert⸗Edward⸗Sees festzustellen. Am 22. März 1891 erfolgte der Abmarsch von Kaiuro, und man zog südlich von Stanley's Route durch unbekannte Gebiete zum Südufer des
eenannten Sees, das Anfang Mai erreicht wurde. Auf dem Wege dahin hörte man 8* daß Emin’'s Leute aus der Aequatorial⸗Provinz sich im Norden des Albert⸗Edward⸗Sees niedergelassen hätten; es war dies aber, wie sich später herausstellte, ein falsches Gerücht. Vom Süd⸗ ufer des Sees brach Emin den 15. Mai auf und zog nun im Westen desselben und der nördlich davon belegenen Schneeberge, von denen Dr. Stuhlmann einen bis 3800 m Höhe erstieg, nach Norden. Bei dieser Gelegenheit gelang es auch Emin, mit seinen ehe⸗ maligen Leuten, die sich bei Kavalli am Albert⸗Njansa auf⸗ hielten, in Verbindung zu treten und einige interessante Nach⸗ richten über das traurige Schicksal seiner zu erhalten. 182 Sudanesen schlossen sich ihm an. Dann ging es weiter nach dem Norden zum Ituri; 20 13 nördlicher Breite scheint der nördlichste Punkt zu sein, den die Expedition erreichte. Nach Wadelai zurückzukehren, lag niemals im Plane Emin'’s, seine Absicht war vielmehr, durch den großen Urwald nach Westen zu ziehen. Ueber das Endziel der Reise läßt uns freilich auch Stuhlmann’'s Schreiben noch im Dunkeln. Mangel an Nahrungsmitteln und an Trägern in den von arabischen Sklavenjägern verwüsteten Ländern nöthigten Emin, sein Vorhaben aufzugeben. Am 30. September wurde der Rückzug angetreten, und man verfolgte dabei so ziemlich den gleichen Weg wie auf dem Hinmarsche. Krankheiten, Hungers⸗ noth und feindliche Angriffe setzten der Expedition hart zu, auch Emin selbst erkrankte und verlor fast voll⸗ ständig das Augenlicht. Der Ausbruch einer heftigen “ nöthigte Emin zur Theilung der arawane; am 10. Dezember wurde Stuhlmann mit der gesunden Mannschaft vorausgeschickt. In Kinjawanga wartete er einige Zeit auf Emin; als aber bis zum 15. Januar d. J. keine Nachrichten eingetroffen waren, mußte er, den Befehlen zufolge, nach der deutschen Station am Victoria⸗See Bukoba eilen, wo er am 15. Februar eintraf. Aus den reichen wissen⸗ schaftlichen Ergebnissen der Expedition sei nur hervorgehoben, daß der vielberufene Mfumbiro aus einer Gruppe von Vulkan⸗ bergen besteht, von denen einer nach den Aussagen der Ein⸗ geborenen noch thätig ist — ein wissenschaftlich höchst interessantes Resultat.
Oesterreich⸗Ungarn.
Der Ausschuß des österreichischen Abgeordneten⸗ hauses zur Vorberathung der Valutavorlagen hat sich am Sonnabend constituirt und den Abg. von Jaworski zum Obmann und die Abgg. Dr. von Plener und Graf Deym zu Obmann⸗Stellvertretern gewählt. Der Ausschuß wird heute mit seinen Berathungen beginnen. Der Finanzausschuß des ungarischen Unterhauses begann vorgestern die Be⸗ rathung der Vorlage über die Kronenwährung und er⸗ ledigte neun Paragraphen nahezu unverändert. Der §7 Gassir⸗ der einzelnen Kronenstuüͤcke) wurde in der Schwebe ge⸗ lassen.
Das Abgeordnetenhaus bewilligte in seiner vorgestrigen Sitzung, trotzdem der Finanz-Minister für die Gewährung von nur 500 000 Fl. als Theuerungszulage für die Staats⸗ beamten eintrat, für diesen Zweck neuerdings eine Million.
Vorgestern traf in Wien eine 237 Mann starke Ab⸗ ordnung ungarischer undsiebenbürgischer Rumänen ein, um dem Kaiser eine Denkschrift uͤber die Lage der Rumänen im Königreich Ungarn zu überreichen. Eine Ver⸗ sammlung der Mitglieder dieser Abordnung wurde polizeilich aufgelöst. Bei dem ungarischen Minister am Hoflager in Wien von Szögyenyi hat sich die Deputation nicht angemeldet; sie würde auch, wie es heißt, von ihm nicht empfangen worden sein.
Großbritannien und Irland.
In einer am 27. d. M. abgehaltenen Cabinets⸗ Berathung soll, wie nach der „A. C.“ verlautet, beschlossen worden sein, das Parlament so bald als möglich nach Pfingsten aufzulöse
8 Frankreich. 8
Die Deputirtenkammer setzte vorgestern die Berathung
der Vorlage über die Sparkassen fort und nahm entgegen dem Antrage des Finanz⸗Ministers Rouvier mit 356 gegen 196 Stimmen ein Amendement des Deputirten Siegfried an, wonach die Sparkassen ermächtigt werden sollen, Fonds in Departements⸗ und Communal⸗Obligationen anzulegen, ohne daß, wie der Entwurf der Regierung wollte, es nothwendig sei, daß diese Obligationen an der Börse gehandelt würden. Auf eine Anfrage wegen der Weigerung der Eisenbahn⸗ gesellschaften, ihren Arbeitern die Theilnahme an dem jüngst in Paris abgehaltenen Congreß der Eisenbahnarbeiter
t gestatien, hat der Arbeits⸗Minister Viette erklärt, die eg
ierung könne in derartigen Fragen nicht interveniren. Aus Anlaß der bevorstehenden Feste in Nancy, über deren Ziel und Charakter mancherlei Besorgnisse laut geworden waren,hat der Verband der französischen Turnvereine ein beruhigen⸗ des Rundschreiben erlassen, worin er sich gegen diejenigen erklärt, welche meinen, die Feste böten eine Gelegenheit zu unbe⸗ sonnenen Reden,? törungen, zur Aufregung und zu Provo⸗ cationen. Das Run betont, Turnfeste würden niemals die geeignete Stätte für herausfordernde und nichtige Prahlerei bilden. Die Turner sollten sich gerade in Nancy daran er⸗ innern, daß Wortschwall nicht mehr das sicherste Kennzeichen eines erleuchteten Patriotismus sei.
Das Journal „XIX. Siecle“ meldet, die Normal⸗Schieß⸗ schule im Lager von Chalons habe die Schießproben mit
dem neuen Repetirgewehr, dessen Kaliber 6 ½ mm und⸗
dessen Patronengewicht 20 g s beendet. Das Gewehr übertreffe diejenigen aller übrigen Systeme.
Gestern Nachmittag fand in Paris auf dem Friedhof des Pere Lachaise an dem Grabe der während des Communarden⸗ aufstandes im Jahre 1871 gefallenen Mitglieder der „Fédé⸗ ration“ eine revolutionäre Kundgebung statt. Zahl⸗ reiche rothe Fahnen wurden entfaltet. Mehrere Ansprachen wurden gehalten und die zahlreich versammelte Menge brach wiederholt in den Ruf „Es lebe die Commune!“ aus. Die Kundgebung verlief jedoch ohne jeden ernsteren Zwischenfall.
In Commentry (Departement Allier) haben am Freitag vor den Häusern zweier angesehener Persönlichkeiten Png
Explosionen stattgefunden. Sie sind in böswilliger Absicht verursacht und haben viel Schaden angerichtet. In der Stadt herrscht infolgedessen große Erregung.
Dem Marine⸗Ministerium ist aus Dahomey tele⸗ graphisch die Meldung zugegangen, die Truppen des Königs hätten sich aus der Umgegend von Kotonu und Porto Novo nach Allada zurückgezogen, wo fast das ganze dahomeyische Heer versammelt sei. Auch der König habe sich mit einer großen Schaar Frauen dorthin begeben. Mühe mache es ihm, Lebensmittel aufzutreiben, da Hungersnoth im Lande herrsche. Ueber die Absichten der Dahomeyer sei man noch im unklaren, sie bereiteten sich jedoch offenbar zu einem Kriegszuge vor.
Die Wirren in Uganda (Ost⸗Afrika) haben, wie „W. T. B.“ meldet, dem französischen Botschafter in London Anlaß gegeben, bei dem Premier⸗Minister Lord Salisbury bezüglich der „Mißhandlungen“ vorstellig zu werden, welche Capitän Lugard als Vertreter der englisch⸗ostafrikanischen Ge⸗ sellschaft den dortigen französischen Missionaren zugefügt habe.
Zwischen dem Congo⸗Staat und Französisch⸗ Congo sind mehrfach Grenzstreitigkeiten entstanden. Die französischen Beamten klagen, nach einer Mittheilung der „Köln. Ztg.“, darüber, daß die Beamten des Congo⸗Staats Streifzüge auf französisches Gebiet vornähmen oder doch be⸗ günstigten. Der Minister Auswärtigen Ribot hat infolge dessen dem Leiter der auswärtigen Angelegenheiten des Congo⸗ Staats Grell⸗Rogier Vorstellungen gemacht, und dieser soll Maß⸗ versprochen haben, um den Wiederholungen dieser Vorkomm⸗ nisse vorzubeugen. In der Mittheilung, welche die französische Regierung darüber in der Presse gegeben hat, droht sie, daß sie dem Congostaat bei den bevorstehenden Verhandlungen über die Grenzregelung seine feindliche Haltung vergelten werde.
Italien.
Die Deputirtenkammer hat am Sonnabend den bis⸗ herigen Präsidenten Biancheri, der von diesem Posten zurück⸗ treten wollte, mit 312 von 333 abgegebenen Stimmen wieder⸗ gewählt. Zwanzig Stimmzettel waren unbeschrieben. Das Ergebniß der Abstimmung wurde, abgesehen von der äußersten Linken, mit allgemeinem Beifall aufgenommen. In der heutigen Sitzung soll der Gesetzentwurf wegen Bewilligung eines provisorischen Budgets für sechs Monate der Kammer vorgelegt werden. Da der König Rom verlassen hat und nach Mailand abgereist ist, so nimmt man an, daß vorläufig weitere parlamentarische Verwickelungen nicht zu erwarten sind.
Auch die italienische Armee soll ein neues Gewehr erhalten. Die Kosten der Herstellung will die Regierung, wie der Minister⸗Präsident in der Kammer mitgetheilt hat, durch den Verkauf der bourbonischen Eeeee e (Piaster) decken, deren noch für etwa vierzig Millionen Lire im Schatze liegen. Die Eigenschaften der Waffe charakterisirt der „Corriere di Napoli“ folgendermaßen:
Das Gewehr, dessen Geburtsstätte die Waffenfabrik von Valdocco bei Turin ist, hat eine Länge von 1,20 m, mit dem Stoßbajonnet von 1,45 und wiegt 3 kg, also etwa 1 kg weniger als das Vetterli⸗ Gewehr. Infolgedessen kann der Soldat eine größere Menge Patronen bei sich führen, bis zu 150, ohne daß das Gesammt⸗ gewicht der bisherigen Ausrüstung überschritten wird. Die Magazinkammer kann 5 Patronen von 6 ⅔ mm Kaliber auf⸗ nehmen, deren Gewicht je 21 g beträgt. Ein guter Schütze soll im stande sein, 20 Schüsse in der ersten Minute abzugeben. Das Geschoß ist aus Hartblei verfertigt mit einer dünnen Um⸗ kleidung aus einer Kupferlegirung. Die Ladung der Patrone besteht aus rauchlosem Ballistit und verleiht dem Geschoß eine Anfangsgeschwindigkeit von 700 m in der Secunde, also mehr als das Doppelte der Schallgeschwindigkeit, sowie eine Umdrehungsgeschwindig⸗ keit von 3000. Auf 3500 m durchschlug das Geschoß noch zwei Tannenbretter von 3 -cm Dicke und blieb in dem zweiten stecken. Es können also auf diese Entfernung noch Mann und Roß kampf⸗ unfähig gemacht werden. Auf 1 m nimmt man an, daß es zwei bis drei hintereinanderstehende Menschen tötet, indem es die v-ns glatt durchbohrt, ohne seine Gestalt zu verändern. Angestellte Schießübungen ergaben u. a., daß auf 500 m mit Leichtigkeit zwölf Wollmatratzen durchbohrt wurden, ebenso ein Holzbalken von 80 cm oder zwei festgestampfte Sandsäcke, ein Erd von 80 cm oder eine Panzerplatte von 7 mm. Den störenden Wirkungen der unvermeid⸗ lichen Erhitzung des Laufes wird vorgebeugt durch einen Belag von Holz und Leder an der Stelle, wo beim Zielen die Hand des Schützen ruht. Der Preis jedes Gewehrs berechnet sich einstweilen auf 45 Lire; man hofft jedoch, daß, wie beim Vetterli⸗Gewehr, der Preis im Laufe der Herstellung billiger werden wird.
Dänemark.
Der „National⸗Tidende“ zufolge hat der König den Erzherzog Friedrich von Oesterreich und den Prinzen Albert zu Schleswig⸗Holstein⸗Sonderburg⸗Glücks⸗ burg zu Rittern des Elephanten⸗Ordens ernannt und den Prinzen Eduard von Anhalt und Friedrich von Schaum⸗ burg⸗Lippe das Großkreuz des Danebrog⸗Ordens verliehen. — Die Königliche Familie und die Familie des Prinzen von Wales machten am Sonnabend Nachmittag eine Spazier⸗ fahrt nach Schloß Bernstorf und kehrten nach einer Stunde zurück. Der König machte den Ausflug zu Pferde. Ueber die Festlichkeiten anläßlich der goldenen Hochzeit des Königspaares wird aus Kopenhagen weiter berichtet:
Am Sonnabend wurde von der Universität ein Festactus veranstaltet, welchem der König und die Königin, sämmtliche Fürst⸗
lichkeiten, mit Ausnahme des Prinzen und der Prinzessin von Wales, ferner das diplomatische Corps, die Minister, das Präsidium des Reichstags und andere hohe Würdenträger beiwohnten. Der Rector magnificus Professor Thomson hielt die Festrede.
Der gestrige Volkszug nach Amalienborg gestaltete sich zu einer großartigen Hundert und siebzehn Corporatio⸗ nen nahmen mit Fahnen, Standarten und Musikcorps daran theil; die Zahl der Theilnehmer betrug wenigstens 100 000. Der Vorbeimarf durch die blumengeschmückten Straßen dauerte volle 3 Stunden. und Fenster waren von einer großen Zuschauermenge dicht besetzt, welche den Zug mit Blumen vberschütkete Kurz nach 5 Uhr marschirte der Zug vor Schloß Amalienborg auf. Der n und die Königin nahmen, von der Familie und den Fürstli ästen umgeben, auf dem roth bekleideten offenen Balkon im Stockwerk des Palais stehend, die Huld entgegen. Um 8 ¼ Uhr Abends war der Vorbei⸗ marsch beendet. Der König eine kurze Ansprache. 8 “
Zu dem gestern Abend von den Spitzen der Gesellschaft im Concertpalais zu Kopenhagen gegebenen Ball erschienen der König und die Königin um 10 ¾ Uhr und wurden von dem Ober⸗
äsidenten Klein empfangen. Der König und die Königin von
riechenland, sowie der Prinz und die Prinzessin von Wales blieben dem Feste fern. Einer Reihe von le Bildern, welche, begleitet von erklärenden Versen, Erinnerungen aus dem Leben des Königspaares, besonders aus den Verlobungs⸗ und Hochzeitstagen, zur Darstellung brachten, folgte ein von Herren und Damen der Gesellschaft ausgeführter Fackeltanz. Beides fand die leb⸗ hafteste Anerkennung von Seiten des Königs und der Königin. Bei dem darauf folgenden Festmahl brachte Ober⸗Präsident Klein ein Hoch auf das Königspaar aus. Ihre Majestäten verweilten noch bis 12 ½ Uhr bei dem Fest.
Die Prinzen Albert zu Schleswig⸗ “ Sonderburg⸗ Glücksburg und Eduard von Anhalt sind am Sonntag Vor⸗ mittag von Kopenhagen über Gjedser abgereist. Der Groß⸗ herzog und der Erbgroßherzog von Luxemburg gedachten heute Vormittag über Korsör die Rückreise anzutreten.
Parlamentarische Nachrichten.
In der heutigen (16.) Sitzung des Herrenhauses,
der der Handels⸗Minister Freiherr von Berlepsch, der
Finanz⸗Minister Dr. Miquel und der Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen beiwohnten, bat der Fürst von Hatzfeldt⸗Trachenberg vor Eintritt in die Tagesordnung den Präsidenten, der Matrikelcommission die Frage zur Entscheidung vorzulegen, ob ein Mitglied, das seinen Wohnsitz nach dem Auslande verlegt habe, befugt sei, während dieser, Zeit Sitz und Stimme im Hause auszuüben. Der Präsident Herzog von Ratibor sagte die Erfüllung dieser Bitte zu.
Das Haus berieth sodann zunächst den Gesetzentwurf, über die Erweiterung, Vervollständigung und bessere Ausrüstung des Staatseisenbahnnetzes.
Die Commission beantragt die Genehmigung der Vorlage und schlägt außerdem übereinstimmend mit den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses folgende Resolution vor:
Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, darauf Bedacht zu nehmen, daß thunlichst bald die Kosten für Anlage zweiter und weiterer Geleise, für Um⸗ und Erneuerungsbauten von Bahnhöfen und für Vermehrung von Betriebsmitteln für die bereits bestehenden Bahnen in dem Staatshaushaltsplan ausgebracht und demgemäß die Mittel zur Befriedigung dieser Bedürfnisse schrittweise aus den Betriebseinnahmen der Staatseisenbahnen beschafft werden.
Graf von ““ bedauerte, daß die finanzielle Lage es nicht gestatte, in dem bisherigen Grade mit dem Bauen von Secundärbahnen vorzugehen, und wünschte, daß in Zukunft auch mitgetheilt werden möge, wie hoch sich für die Pro⸗ vinzen die Kosten für den Grund und Boden in den einzelnen Fällen belaufen. Redner bemängelte ferner die großen Nachforderungen für längst bewilligte Eisenbahnbauten und auch, daß die lange gewünschte Weberbahn noch nicht weiter gefördert sei. Die im Interesse der Stadt Berlin nnch.... Forderungen seien zu groß und die Beschaffung von Betriebs⸗ mitteln sowie die Erneuerung der Bahnhöfe aus Anleihen nicht zu billigen. (Schluß des Blattes.) b 8
— In der heutigen (71.) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, der der Minister des Innern Herrfurth und der Kriegs⸗Minister, General⸗Lieutenant von Kaltenborn⸗ Stachau beiwohnten, wurde zunächst der eee über⸗ die Feststellung eines Nachtrags zum Staatsh aushalts Etat für 1892/93 (Wasserversorgung der oberschlesischen Industriebezirke) in dritter Berathung unverändert an⸗ genommen.
Es folgte die zweite Berathung des Gesetzentwurfs wegen Besetzung der Subaltern⸗ und Unter⸗ beamtenstellen in der Verwaltung der Communal⸗ verbände mit Militäranwärtern.
Nach § 1 der Commissionsbeschlüsse soll das Gesetz auf die Verwaltung der Communalverbände ausschließlich der Landgemeinden und ländlichen Communalbezirke mit weniger als 3000 Seelen Anwendung finden; durch Königliche Verordnung soll aber die Verpflichtung der Com⸗ munalverbände bezüglich der Kriegsinvaliden auf die eben genannten Landgemeinden und ländlichen Communal⸗ bezirke 18, werden können. 1
Abg. Eberty (dfr.) beantragte, beide von der Commission an der Vorlage vorgenommenen Abänderungen, den Ausschluß der Gemeinden und Bezirke unter 3000 Seelen und die Vor⸗ schrift bezüglich der Kriegsinvaliden, wieder zu streichen.
.. Tzschoppe (freicons.) beantragte, statt 3000 zu setzen 2000, und statt ländliche Communalbezirke zu setzen: ländliche Communalverbände. 3
Die Abgg. Barth (freicons.) und von Tzschoppe (freicons.) sprachen sich für die Annahme der Commissions⸗ fassung mit dem Antrag von Tzschoppe und gegen den Antrag Eberty aus.
Minister des Innern Herrfurth gab dem Antrag Eberty den Vorzug, da der Antrag von Tzschoppe für eine gute Ver⸗ sorgung der Militäranwärter im Interesse der Armee nicht genügend sei. Die Regierung könne die Commissionsbeschlüsse im anderen Hause nicht vertreten.
Abg. Eberhard (cons.) sprach für die Annahme der Commnisstonsbefchlusse und erklärte, daß die conservative Partei, wenn die Commissionsfassung wesentlich geändert werden sollte, gegen das Gesetz stimmen müsse; sie könne auch den Antrag von Tzschoppe nicht annehmen.
Der Kriegs⸗Minister, General⸗Lieutenant von Kalten⸗ born⸗Stachau erklärte, daß nach der Ansicht der Heeres⸗ verwaltung in den Commissionsbeschlüssen eine Schädigung der Interessen des Heeres liege.
Abg. Roeren (Centr.) erklärte si für die Commissionsfassung.
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