Gurlitt ausgestellten Engelreihen, der sich auf dicht zusammen⸗ geballten olken tummelt. Die Naivität Dürer's und Cranach's spricht aus diesen übermüthig sich geberdenden Puttengestalten und ihrem kindlichen Spiel. Die Unmittelbar⸗ keit des Schaffens ist es, die Thoma zu einer der sympathischsten Künstlergestalten unserer Zeit macht, deren Empfinden sich uns nicht aufdrängt, sondern in künstlerisch hoher Vollendung den Stempel innerer Nothwendigkeit trägt.
Sie II. des Deutschen Photo⸗ findet vom 23. bis 26. August 1892 in Wies⸗ aden statt. Es ist hiermit wieder eine Ausstellung verbunden, an .ene. sich Mitglieder und Nichtmitglieder des Vereins betheiligen önnen.
— Der, Schwäb. Mercur“ berichtet aus Stuttgart vom 10. d. M. das Ergebniß des Preisgerichts sen Ausschmückung der König Karls⸗Halle in Stuttgart. Für den Bildercyelus erhielt den ersten Preis Professor Ferdinand Keller in Karlsruhe, den zweiten Herfesor Karl Haeberlin in Stuttgart, den dritten Adolf Delug in
Kün Der erste Preis für die mittlere Figurengruppe siel Pro⸗ fessor Gustav Eberlein in Berlin, der zweite Hubert Metzer in Jsny und der dritte Franz Bernauer in München zu. Für die obere
igurengruppe erhielt Hundrieser in Berlin den ersten und Professor stav Eberlein in Berlin den zweiten Preis 1
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗
8 Maßregeln.
8 CEGCEyypern. “ ““
Auf Cypern wird über Schiffe, welche von Afrika, und zwar aus dem Landstrich zwischen Guardafui und Massowah, und von Arabien zwischen Bab el Mandeb und Aden kommen, eine zehn⸗ tägige Quarantäne verhängt.
Die russische Gesandtschaft in Teheran giebt, wie die „Voss. Z.“ erfährt, bekannt, daß infolge der Cholera⸗Epidemie in Meshed von der russischen Regierung Beobachtungspunkte in Baku und Astara am Kaspischen Meere und in Bellasovar⸗Dschulfa und Jebrail an der Landgrenze zur ärztlichen Untersuchung aller aus Persien kommenden Schiffe und Reisenden errichtet worden sind. In zweifelhaften Fällen sollen die Schiffe und das Gepäck desinficirt werden. Der Zugang nach Rußland aus Persien ist an allen übrigen Punkten untersagt. — Nach einer Meldung der „Times“ aus Teheran vem 13. d. M. sind in Meshed am Donnerstag 400 Cholera⸗Todesfälle vorgekommen; am Freitag ist keine Abnahme eingetreten. Die Geschäfte stocken; die hat einen Sanitäts⸗Cordon in einer Entfernung von 40 Meilen von Teheran gezogen. F b
Theater und Musik.
Adolph⸗Ernst⸗Theater.
Die „Wiener“ unter der Leitung des Directors Herrn Franz Josef Graselli gaben gestern zum ersten Mal die Local⸗Posse mit Gesang „Groß⸗Mien⸗ von J. Wimmer, Musik von Karl
Berger, die in Wien mit großem Erfolge mehr als hundertmal aufgeführt worden sein soll. Hier vermochte sie wohl unter den Freunden der flotten Gesellschaft einigen Beifall, doch nicht einen nachhaltigen Erfolg zu erringen. Die Anspielungen auf die localen Wiener Einrichtungen sind für den mit den Verhältnissen weniger bekannten Berliner von zu geringem Interesse, und die erwarteten Volkstypen bekam man ebensowenig zu sehen, wie eine lebendige unterhaltende oder witzige Handlung. Durch die ersten zwei Acte, in denen eigent⸗ lich nichts vorgeht, ziemlich gelangweilt, findet man im dritten und vierten Act einige Entschädigung durch die humoristisch vorgetragenen „Lieder aus Alt⸗Wien“ und ein Couplet über die Prater⸗Musik, das einen Einblick in das gegenwärtige Wiener Volks gewährt. Die Melodien sind, wenn auch nicht originell, doch gefällig und ansprechend; der Haupterfolg wird aber nicht durch den Eindruck des Gesangs oder den Witz des Textes, sondern durch die mit außergewöhnlichem Geschic ausgeführten, den Gesang begleitenden und ergänzenden Körperbewegungen erzielt. Besonders waren es Fräulein Kamesch und die Herren
—
sich durch guten ei aller Anerkennung für das vortreffliche Spiel der „ wenn sie hier eines dauernden Erfolges sich erfreuen wollen.
Partie der Venus a rusticana“ mit den Damen Pierson, Dietrich
irn Fränkel in Scene. Herr Sommer singt den Turiddu als
st. Darauf folgt „Rigoletto“ mit Frau Her (Madalena als Gast), mit den Herren Rothmühl, Bulß und Schmidt. Der Sonnabend bringt als letzte Vorstellung vor den Ferien „Die Walküre“ mit den men Sucher, Pierson, Leisinger und Rothauser, den Herren Sylva, Mödlinger und Krolop. — Die Königliche Kapelle hat ihre Zusage, unter ihres Kapellmeisters Wein⸗ gartner Leitung auf der Wiener Musik⸗ und Theater⸗Ausstellung zu concertiren, aufgeben müssen, weil die zu erlangenden hohen Garan⸗ tien von dem Ausstellungs⸗Comité nicht gewährleistet werden konnten.
„Bei der im Berliner Theater am 20. d. M. stattfindenden
ersten Aufführung von Brachvogel's „Narciß“ wird neben Ludwig Barnay in der Titelrolle Anna Haverland als Marquise de Pom⸗ padour und Nuscha Butze als Doris Quinault auftreten. Von Herm Emanuel Reicher geht uns die Mittheilung zu, daß ihn die Rathschläge der Kritik und die literarischen Einwendungen, die gegen seinen Spielplan erhoben worden sind, veranlaßt haben, von dem geplanten Gastspielausflug nach Wien abzusehen und die Vorstellungen am Lessing⸗Theater, die nur der Vorbereitung dieses Unternehmens gelten sollten, mit dem morgigen Tage zu beschließen.
Ein Parkfest japanischen Gepräges wird für Sonnabend im Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Concertpark vvorbereitet. Herr F. G. Taen Arr⸗Hee, der Inhaber des chinesischen und japanischen Waarenhauses hierselbst, übernimmt mit seinem gesammten Geschäftspersonal im Park das Arrangement einer Messe. Auch eine Tombola wird wieder stattfinden, nachdem die 500. Wiederholung der „Fledermaus“ im Theater ihren Schluß erreicht hat. Infolge dieser Vorbereitungen fällt am Mittwoch das Parkfest aus.
Die Direction des Kroll'schen Theaters hat mit dem Hamburger Tenor Herrn Bötel auch in diesem Jahre ein mehr⸗ maliges Gastspiel abgeschlossen, das im Juli stattfinden wird. — In der morgigen Aufführung von Nicolai's „Lustigen Weibern“ mit Frau Sembrich als Frau Fluth wird die Künstlerin als Einlage wieder die Arie aus „Don Pasquale“ von Donizetti und außerdem den „Parla⸗Walzer“ von Arditi zum Vortrag bringen
11* 11
Stuttgart, 14. Juni. Bei einem gestern Morgen nieder⸗ gegangenen Gewitter entstand, wie der „Schwäb. Mert. mit⸗ theilt, in der Schule zu Cannstatt, wo sich 500 Kinder befanden, eine Panik. Zahlreiche Kinder erlitten Verwundungen. Die Ver⸗ muthung, der Blitz habe in das zulgebäude geschlagen, hat sich nicht bewahrheitet. Eine gleiche Panik, jedoch ohne mißliche Folgen, entstand in dem neben der Spitalschule liegenden Mittel⸗ und Frauen⸗ arbeitsschulgebäude, sowie in der Knabenvolksschule in der Wilhelms⸗ straße.
Bremen, 10. Juni. Der älteste Bürger der Stadt, Diedrich Vollers, ist, wie der „Köln. Z.“ gemeldet wird, gestern Mittag an den Folgen der Influenza im Alter von 100 Jahren und 12 Tagen gestorben.
Wien, 13. Juni. Aus Gran wird dem „W. T. B.“ ununter⸗ brochen schnelles Steigen der Donau gemeldet. Der sogenannte Agentiedamm ist an mehreren Stellen durchbrochen und eine große Fläche überschwemmt. Auch die Gran⸗Fuezitvar⸗Eisenbahn ist an mehreren Stellen unterwaschen. Der Wasserstand der Donau bei Budapest ist bis zum Mittag um 37 cm gestiegen. Infolge des
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bericht vom 14. 8 r Morgens.
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¹) Regnerisch. ²) Nachts starker Regen. ³) Thau.
⁴) Mittags Gewitter. ³) Nachmittags Gewitter. Uebersicht der Witterung.
Ein Minimum, w stern centralen Deutschland ist, gefolgt von Gewitter⸗ erscheinungen, nordostwärts nach Wisby fortgeschritten und verursacht an der ostdeutschen Küste starke west⸗
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von Antropow.
hat sich südostwärts breitet. etter in Deutschland kühl, in den nördlichen und füdlichen 6 Uhr Gebietstheilen trübe, in den mittleren vielfach heiter; b an der Küste fanden allenthalben im Binnenlande
vielfach Regenfälle statt; auf der Strecke Magdeburg — 500. Male: Die Fledermaus.
Warschau und in Ost⸗ Mittel⸗ und Süd⸗Frank⸗ reich, sowie in Oesterreich⸗Ungarn gingen zahlreiche Gewitter nieder. Bornholm meldet 20, Clermont 22, Wisby 39 mm Regen. 8
Deutsche Seewarte.
Theater⸗Anzeigen. Königliche Schauspiele. Mittwoch bleiben sungen von Fr. Sembrich. Anfang 7 Uhr.
die Königlichen Theater geschlossen.
Donnerstag: Opernhaus. 153. Vorstellung. Tann⸗ häuser und der Sängerkrieg auf der Wart⸗ burg. Romantische Oper in 3 Acten von R. Ballet von Emil Graeb. In Scene ge⸗ setzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapell⸗
Schauspielhaus. 160. b 2 Goethe. Der Tragödie erster Theil. Die zur Handlung von Philipp und Sondermann. gehörende Musik von Anton Fürsten R von Peter Joseph von Lindpaintner. In Scene ge⸗ setzt vom Ober⸗Regisseur Mar Grube. (Mephistopheles: Herr Mitterwurzer, als Gast.) Anfang 7 Uhr.
Deutsches Theater. Mittwoch: Des Meeres und der Liebe Wellen. Anfang 7 Uhr. 1 Donnerstag: Der Compagnon. Freitag: Don Carlos. 8 WNW 4 wolki 1 Die Tageskasse ist von 10 bis 1 ½ Uhr geöffnet. 1 bedecke.) 11
Berliner Theater. Mittwoch: Der Hütten⸗ besitzer. Anfang 7 ½ Uhr.
Donnerstag: Der Kanfmann von Venedig.
Freitag: 39. Abonnements⸗Vorstellung. De⸗
In Vorbereitung: Narciß. (Pomvadour: Anna
8 9; Qui Nus Narciß: sammt⸗Gastspiel des Wiener t 86 Haverland; Quinault: Nuscha Butze; Narciß: Ludw. sememne geseil von Wetszliebem des . 1. eei. Geboten: Cin Sohn: Uen. Haupte ben Urben.
Lessing-Theater. Emannel Reicher’s Gastspiel, Gesang in 4 Acten von J. Wim gesellschaft. Irrlichter. Schauspiel in 5 Acten Karl Herde. Anfang 7 ½ Uhr.
8 8 Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. gestern morgen über dem 8 2 Seans 8 9 3 Acten von Sullivan. vens ge ark: liche Winde. Das Hochdruckgebiet im Nordwesten “ 1-vb Anfang des Emil Thomas nach seiner Rückkehr aus Amerika. Das Wetter ist Concerts Sonntags 5 Uhr, an den Wochentagen Zum 6. Male: Novität! Heißes Blut. Posse
Donnerstag: Der Mikado.
Kroll's Theater. Mittwoch: Vorletztes Gast⸗ spiel von Fr. Marcella Sembrich. Die lustigen Weiber von Windsor. (Frau Flut Fr. Marcella
Sembrich.) Einlagen: Arie aus von Donizetti, und „Parla⸗Walzer
Täglich, bei günstigem Wetter:
Belle-Alliance⸗-Theater.
nfang 7 Uhr. 160. Vorstellung.
adziwill und Stix. Dirigent: Max Gabriel.
der Residenz):
—
7 ½ Uhr. Abends von 9 Uhr an: Eintritt und Theater (soweit der Raum rei
ihres Landes.
—
städter 8 *8 Karl⸗Thea WM; .S gwe SLeitung d88 irectors ranz Mittwoch: Letzte Vor⸗ Zum 3. Male: Groß⸗Wien.
Donnerstag: Groß⸗Wien. Der Sommer⸗Garten ist
Burleske⸗Operette i h - — “ Direction: Emil Thomas. Mitt uftreten von Ge⸗
mit Gesang in 3 Acten und 7 Bil
Donnerstag: Heißes Blut.
Müller und Ewald, die durch lebhaften Beifall ausgezeichnet plötzlichen Stei ens der Raab und der Rabni wurden, doch wußte auch Fräulein Kohler bei dieser Gelegenheit dortigen Fusßge ortrag zur Geltung zu bringen. Alle vier wurden ist unterbrochen. Bei Gönyö hat ein Dammbruch stattgefunden, 8 Wiederholungen aufgefordert, die sie auch —— liener“ m ihnen doch eine zweckmäßigere Auswahl der Stücke angerathen werden, der 1 bei Lemberg ausgetreten. tet.
In der Vorstellung des „Tannhäuser“ am Donnerstag im Königlichen Opernhause sind die Damen Leisinger und Hellmuth⸗ Bräm, die Herren Sylva, Bulß, Stammer, Krolop und Lieban be⸗ schäftigt. Fräulein ⸗ vom Stadt⸗Theater in Leipzig wird die
s Gast singen. Am Freitag geht „Cavalleria und Lammert sowie
zog und Fräulein Pohl
Donnerstag: Die Zauberflöte.
im Sommergarten. Anfang an Sonn⸗ und Festtagen 4 Uhr, an den Wochentagen 5 ½ Uhr.
Faust von 12. Male: Der Abentenrer. Operette in 3 Acten wissenschaftlichen Theater. Musik von Carl zettel. Anfang 7 ½ Uhr.
Im prachtvollen, glänzeneen Sommer⸗-Garten ————— (vornehmstes und großartigstes Sommer⸗Etablissement
Auftreten sämmtlicher Specialitäten. .“ 88 1“ 8
Abends: Feenhafte Illumination des ganzen Garten⸗ Verlobt: Frl. Victoria von Conta mit 8 Etablissements durch 50 000 Gasflammen.
Anfang des Concerts 4 Uhr, Anfang der Vorstellung
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung. Donnerstag: 1. Auftreten der Cararben⸗Cara⸗ ee wane (25 Personen) in den Sitten und Gebräuchen Verehelicht:
Adolph Ernst⸗Theater. Mittwoch: 15. Ge⸗
8 Thomas-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30.
spiel von Ilka von Palmay vom 1 Wien in Wien, als Gast, und Wiederauftreten von Druck der Norddeatschen Buchdruckerei und Verlags⸗
Ee, e 85 ee, gesetzt 8 S nd: 5 gtliches Park⸗Fest. mil Thomas. (Ilona: Ilka von ay, a. G.; bEEb““ Couplet⸗Einlage im 4. Bilde von Alfred Schönfeld, sowie die Inhaltsangabe zu gesungen von Emil Thomas.) Anfang 7 ½ Uhr.
Der Sommer⸗Garten ist geöffnet. 8
. wird auch in den ieten Wassergefahr befürchtet. Verkehr mit Raab Nach einer Meldung des „H. T. B.“ aus Lemberg richtet auch die Weichsel in Galizien fortdauernd großen Schaden an. Ebenso ist
b 1 Die Saaten sind zum größten Wheil verni 8
lain bei Dour ist, wie „H. T. B. mittheilt, Feuer ausgebrochen. Der Brand entstand in der letzten Galerie. Die Arbeiten sind voll⸗ ständig eingestellt worden und die Grube wird unter Wasser gesetzt.
San Francisco, 13. Juni. In der zur Herstellung von Granaten bestimmten Abtheilung des F von Nare Island fand, wie „W. T. B.“ berichtet, eine Explosion statt, wodurch zwölf Menschen getödtet und drei schwer verletzt wurden.
Die Werkstatt wurde durch das Feuer zerstört.
Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen. 3
Berlin, 14. Juni. (W. T. B.) Heute fand in den Geschäftsräumen der Deutsch⸗Ostafrikanischen Ge⸗ sellschaft die ordentliche Hauptversammlung statt. Der Vorsitzende hob hervor, daß die Gesellschaft zum ersten Male in der Lage sei, eine Divi⸗ dende und zwar 5 Proc. auf ihre Vorzugsantheile zu vertheilen. Auf Verlesung des Gesellschaftsberichts für 1891 wurde verzichtet; er wurde genehmigt und dem Vorstand und dem Verwaltungsrath Entlastung ertheilt. Die ausscheidenden Mitglieder des Verwaltungs⸗ raths, die Herren Fürst zu Hohenlohe⸗Langenburg, Prinz Franz von Sayn⸗Wittgenstein, Graf von und zu Hoensbroech, Dr. Martius und Geheimer Commerzien⸗Rath Duttenhofer wurden mit Acclamation wiedergewählt. Die Dividende ist von heute ab an der Gesellschaftskasse, Wilhelmstraße 57/58, zahlbar.
London, 14. Juni. (W. T. B.) Heute früh erfolgte auf dem Bahnhof Bishopsgate ein Zusammenstoß zweier Züge, bei welchem fünf Personen getödtet und mehrere dem Arbeiterstande angehörige Personen mehr oder minder schwer verwundetwurden.
St. Petersburg, 14. Juni. (W. T. B.) Die feier⸗ liche Eröffnung des Hafens von Libau soll im August stattfinden.
St. Petersburg, 14. Juni. (W. T. B.) Die Be⸗ etzung der vacant gewordenen diplomatischen Aemter im Auslande, wie des Postens eines Gesandten in Stuttgart, dürfte definitiv erst im Herbst erfolgen. Zu demselben Zeit⸗ punkte wird auch der Rücktritt des Ministers des Aeußern von Giers erwartet.
Brüssel, 14. Juni. (W. T. B.) Die Wahlen, die seit dem frühen Morgen eröffnet sind, vollziehen sich unter großer Betheiligung der Wähler. In mehreren Werkstätten feiern die Arbeiter. In Namur wurden die Klerikalen wiedergewählt. In Ath kam es zwischen Liberalen und Klerikalen zum Handgemenge.
Athen, 14. Juni. (W. T. B.) In den letzten Tagen sind an 1“ Orten wiederholt Erdstöße, auch solche von größerer Heftigkeit, verspürt worden. Aus Theben wird der Einsturz zweier Häuser gemeldet, wobei eine Person ums Leben kam. Die Einwohner campiren dort im Freien.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
„Don Pasquale“ s125 ;
*Den Peecuele. (12560 Hohenzollern⸗Galerie
9 Vorm. — 10 Ab. Lehrter Bahnhof. — Gr. histor. Rundgemälde 1640 — 1890. — Großes Concert 1 ℳ% Sonntag 50 ₰. Kinder die Hälfte.
Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof). Geöffnet von 12—11 Uhr. Täglich Vorstellung im Näheres die Anschlag⸗
Mittwoch: Zum
Familien⸗Nachrichten.
Großes Militär Doppel⸗Concert.
Redacteur Rudolf Schwartz (Arnstadt-—Berlin). — Frl. Olga Jerchel mit Hrn. Hauptmann Ernst Dulitz (Ohlau, Schl. — Mainz). — Frl. Else Liekfeld mit Hrn. Kammergerichts⸗Referendar Mücke (Berlin). — Frl. Franziska von Stromb mit Hrn. Rittmeister a. D. Georg von Boddien (Dresden —Zschachwitz).
r. Conrad von Wostrowsky⸗Skalka mit Frl. Adele Heyne (Dom. Rachen b. Maltsch). — Hr. Hauptmann Erich von Wunsch mit Frl. Elisabeth von Bredow (Schloß Mückenberg). — F. Lieut. Brauns mit Frl. Margarete von Alten Criwan bei Stolp).
in den Garten cht) 50 ₰.
Ensemble, zu⸗
von der Borch (Aachen). — Eine Tochter: Hrn. Pastor Gebauer (Spiller). — Hrn. Major Thilo von Westernhagen (Potsdam). — Hrn. Oberförster Otto Heym (Mirau).
Gestorben: Hr. Schloßhauptmann und Kammer⸗ herr Gustav von Blücher (Kuppentin).
ters unter der Josef Graselli. Localposse mit mer. Musik von
geöffnet.
b
Redacteur: Dr. H. Klee, Director
woch: 6. Gast⸗ Berlin: Theater an der
Verlag der Expedition (Scholz).
Anstalt. Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Seechs Beilagen e(eiinschließlich Börsen⸗Beilage),
Nr. 8 d2. anPee lichen Anzeigers (Commanditgesellschaften Actien und Actiengesellschaften) für die Woche vom 7. bis 11. Juni 189232.
dern von Leopold
Mons, 14. Juni. In dem Kohlenbergwerk St. Ghis⸗
Erste Beilage
s⸗-Anzeiger und Königlich Preußis
Berlin, Dienstag, den 14. Juni
73. Sitzung vom Montag, 13. Juni.
Der Sitzung wohnen der Präsident des Staats⸗Ministeriums, Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg und. der Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen bei.
Auf der Tagesordnung steht die zweite Berathung des Arb über die Bahnen unterster Ordnung.
ie Vorlage enthält zwei Abschnitte: 1) Eisenbahnen, welche dem öffentlichen Verkehr dienen, und 2) sonstige Eisen⸗
bahnen. Die Commission hat die Titel geändert: 1) Localbahnen, 2) Privatanschlußbahnen. § 1 lautet nach den Anträgen der Commission: B Localbahnen sind die dem öffentlichen Verkehre dienenden Eisen⸗ bahnen, welche wegen ihrer geringen Bedeutung für den all⸗ gemeinen Eisenbahnverkehr dem Gesetz über die Eisenbahnunter⸗ nehmungen vom 3. November 1838 nicht unterliegen. Insbesondere ind Localbahnen der Regel nach solche Bahnen, welche haupt⸗ sächlich den örtlichen Verkehr innerhalb eines Gemeindebezirks oder benachbarter Gemeindebezirke vermitteln, sowie Bahnen, welche nicht mit Locomotiven betrieben werden. Ob die Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Gesetzes vom 3. November 1838 vor⸗ liegt, entscheidet auf Anruf der Betheiligten das Staats⸗Ministerium.
Die Vorlage lautete:
Eisenbahnen, welche dem öffentlichen Verkehre dienen, jedoch
eder auf Grund des Art. 41 Abs. 1 der Verfassung des Deutschen
Reichs angelegt und betrieben werden, noch auch dem Gesetze über
die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838 unterworfen
der zu unterwerfen sind, bedürfen zur baulichen Herstellung und zum Betriebe polizeilicher Genehmigung. Bahnen, welche 1) Hee sächlich den örtlichen Verkehr innerhalb einer Gemeinde oder zwischen benachbarten Gemeinden vermitteln, oder 2) nicht mit
Locomotiven betrieben werden, sind dem Gesetze über die Eisen⸗
bahnunternehmungen vom 3. November 1838 nur dann zu unter⸗
werfen, wenn nach Entscheidung des Staats⸗Ministeriums ihnen eine solche Bedeutung für den öffentlichen Verkehr beizumessen ist, daß
e als Theile des allgemeinen Eisenbahnnetzes zu behandeln sind.
Zweifel darüber, ob für eine Bahn die Voraussetzungen zu 1
nd 2 vorliegen, entscheidet auf Anrufen Betheiligter das Staats⸗
Ninisterium.
Abg. Im Walle (Centr.) beantragt zu § 1: a. das Wort „die“ zu streichen und das Wort „dienenden“ zu ersetzen durch dienende“, b. statt „der Betheiligten“ zu setzen: „der zuständigen Behörde“.
Abg. Jansen (Centr.) tritt dafür ein, daß die Bezeichnung „Kleinbahnen“ statt „Localbahnen“ gewählt werde.
Abg. Rickert (dfr.): Er mache seine Zustimmung zu der Aende⸗ rung des Wortes „Localbahnen“ in „Kleinbahnen“ abhängig von der Zustimmung der Staatsregierung und sehe die Sache für nicht so tragisch an. Eine ganze Reihe von brieflichen Ansprachen seien an ihn ergangen, weil er es über das Herz gebracht habe, einige Fremdwörter in seinen Reden hier anzuwenden. Er stehe den Be⸗ strebungen der Sprachreiniger kühl “ und billige deren hoch⸗ gradige Uebertreibungen nicht. Das Wort „Kleinbahnen“ im Gegen⸗ satz zu „Großbahnen’ habe auch seine Bedenken, das Wort „Localbahnen“ sei allgemein eingebürgert, und er meine, kein deutsches Gemüth nehme daran Anstoß. Er glaube, die große Majorität des Hauses werde mit ihm in dem Wunsche einig sein, daß das Haus die Verhand⸗ lungen möglichst bald schließe und die Debatte über dieses Gesetz möglichst 8 Das Gesetz sei von großer Bedeutung für unsere wirthschaftliche Entwickelung, und man hätte es bereits vor zehn Jahren erlassen sollen. Die ganze Entwickelung des Chaussee⸗ wesens sei durch diese Unterlassung in eine falsche Richtung ge⸗ rathen und habe unnöthig Geld gekostet. Wenn auch viele lang⸗ gehegte Wünsche durch das “ befriedigt würden, so sei es doch immer nur ein Versuch, und Alles komme darauf an, daß der Minister durch Instructionen dafür sorge, daß die Bureaukratie bei der Ausführung des Gesetzes nicht mehr Schwierigkeiten mache, als nöthig sei. Eine ganze Reihe von wünschenswerthen Klarstellungen und Verbesserungen seien durch die Commission in das Gesetz Feicgebrache Er sei aber noch heute der Meinung, daß in Bezug auf Pferdebahnen das Gesetz in Widerspruch stehe mit § 6 der Reichs⸗Gewerbeordnung. Seine Bedenken in dieser Beziehung seien in der Commission nicht widerlegt worden. Die Verhandlungen hätten dargethan, daß die Frage mindestens zweifelhaft sei, was auch die Regierung anerkannt habe. Er bitte den Minister, dahin zu wirken, daß die Reichsregierung Veranlassung nehme, diesen Zweifel zu be⸗ seitigen. Wenn die Reichsregierung selbst nicht eine Declaration des § 6 der Gewerbeotdnung gebe, müsse seitens des Reichstags dazu die Initiative ergriffen werden.
Abg. Dr. Krause (nl.): Seine Fraction stehe der Vorlage nicht feindlich gegenüber, sie wünsche im Gegentheil die Verhältnisse der Bahnen niederer Ordnung gesetzlich geregelt zu sehen, und viele der in der Commission angenommenen Verbesserungen rührten von seinen politischen Freunden her, insoweit die wirthschaftliche Selbständig⸗ keit der Unternehmer gesteigert und die an sich nöthige Aufsicht der Behörden auf das Maß des unbedingt Nothwendigen eingeschränkt bleibe. § 1 der Vorlage errege aber Bedenken bezüglich des Rechts⸗ bodens, auf dem die hier in Rede stehende Materie basirt sei, ob nämlich § 6 der Gewerbeordnung, der den Eisenbahnbetrieb von den Bestimmungen der Gewerbe⸗ ordnung ausnehme, auch auf Pferdebahnen Anwendung finden solle oder nicht; im letzteren Fall würde der Landesgesetz⸗ Fehung völlig freie Hand gelassen sein. Die Rechtsprechung
abe sich aber mehrfach dafür ausgesprochen, daß die Pferdebahnen den Bestimmungen der Gewerbeordnung unterlägen; in diesen Reichsgerichtsentscheidungen habe es sich aber nur um
Fragen gehandelt, man müsse jedoch auch über die öffentlich⸗rechtlich Seite der Sache Klarheit schaffen. Ein Ministerialrescript vom Jahre 1872 habe sich auch in dem Sinne ausgesprochen, wie die Judicatur; darum habe die Commission mit Recht zuerst eine Resolution vor⸗
eschlagen, in der die Staatsregierung aufgefordert werde, bei der
Reichsregierung auf eine authentische Interpretation des § 6 der Gewerbeordnung hinzuwirken. Diese Resolution liege jetzt aber nicht mehr vor, jedoch bitte er die Regierung, in dem von der Resolution angeregten Sinne vorzugehen. as die Namengebung anlange, so gebe er diese völlig dem Hause anheim, da seine Parteifreunde hierüber verschiedener Meinung seien — er persönlich würde den Namen Localbahnen“ vorziehen. Die Anträge des Abg. Im Walle bitte er abzulehnen.
Abg. vom Heede (nl.): Auch er halte eine authentische Inter⸗ pretation des § 6 der Gewerbeordnung für dringend wünschens⸗ werth und bitte die Staatsregierung, eine solche anzustreben. Was die Namengebung anlange, so ziehe er den Namen „Kleinbahnen“ vor, da das wesentliche Kriterium der Bahnen, von denen die Vorlage
bandele, die Art ihrer Anlage sei, nicht aber der Umstand, daß sie ndele, 8 — sie rein localen Zwecken — 8 .
Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen: 1
Meine Herren! Ich erfülle zunächst auch meinerseits eine Pflicht der Dankbarkeit, wenn ich mit voller Wärme die Sorgfalt anerkenne, welche die Commission bei der Prüfung des Gesetzentwurfs hat ob⸗ walten lassen, wenn ich auch meinerseits anerkenne, daß eine ganze Reihe derjenigen Aenderungen, welche die Commission ihrerseits vor⸗ genommen hat, als Verbesserungen sich darstellen. Bei einer anderen Reihe von Aenderungen wird mir das hohe Haus nicht verübeln, wenn ich der Meinung bin, daß die ursprüngliché Fassung der Staats⸗ regierung mindestens gleichwerthig ist. Jedenfalls ist die Staats⸗ regierung aber auch bei dieser Reihe von Aenderungen in der Lage, die Vorschläge der Commission anzunehmen, und es bleiben schließlich nur wenige Punkte übrig, bezüglich deren ich hoffe, im Laufe der Discussion das hohe Haus zu überzeugen, daß die Staatsregierung bei ihrem ursprünglichen Vorschlage das Richtigere getroffen hat.
Was nun die Namengebung anbetrifft, so möchte ich von vorn⸗ herein erklären, daß ich an Entgegenkommen nicht hinter dem Herrn Abg. Rickert zurückstehen möchte. Ich möchte also, wie er die Namen⸗ gebung der Staatsregierung anvertraut, meinerseits erklären: die Staatsregierung überläßt es sehr gern dem hohen Hause, welchen Namen es diesen Bahnen geben will. (Heiterkeit.) Im großen und ganzen halte ich aber dafür, daß diese Frage eigentlich eine Frage der Aesthetik ist, fast möchte ich sagen, der theoretischen Aesthetik; denn die einzelnen Bahnen werden doch weder Localbahnen noch Kleinbahnen genannt, sie bekommen ihren speciellen Vor⸗ und Zunamen und werden als solche künftig in der Verkehrswelt bezeichnet werden. Es wird also der Name „Local⸗“ oder „Kleinbahn“ nicht weit über den Rahmen des Gesetzes hinausgehen, beziehentlich über die Acten der betheiligten Behörden. 2
Wenn ich nun persönlich gefragt werden würde, was ich nach meiner Geschmacksrichtung vorziehen möchte, so würde ich mich auf die Seite der „Localbahnen“ stellen. Ich würde das um so lieber thun, da ja auch die Majorität der Commission sich auf dieselbe Seite gestellt hat. Aber, wie gesagt, die Königliche Staatsregierung nimmt den Gesetzentwurf auch unter dem Namen „Kleinbahnen“ gern von Ihnen an.
Was dann endlich die von den Herren Vorrednern berührte Frage anbetrifft, ob die rechtliche Grundlage des Gesetzentwurfes bezüglich eines Theiles der Bahnen eine einwandsfreie sei oder nicht, so ist die Staatsregierung auch nach all den Erörterungen hier im Plenum des Hauses bei der ersten Lesung und heute sowie nach den noch tiefer gehenden Erörterungen in der Commission nicht davon überzeugt, daß der Zweifel ein berechtigter sei. Ich will aber, da die bisherigen Redner auch nur im großen und ganzen ihre Bedenken skizzirt haben, auf die theoretische Seite der Sache heute nicht näher eingehen. Ich möchte hervorheben, daß nach Auffassung der Staats⸗ regierung der aufgeworfenen Frage an und für sich eine weittragende Bedeutung nicht beigelegt werden kann; denn, meine Herren, ein Tonflict zwischen Reichscompetenz und Landescompetenz kann in dieser Frage wohl nicht auftauchen, materiell wird die Behandlung der Fragen, die dieses Gesetz regeln will, immer nur Landessache sein können und niemals Reichssache werden. Es wird immer nur das Land sich mit den Local⸗ oder Kleinbahnen in ihren öffentlich⸗ rechtlichen Beziehungen zu beschäftigen haben, meiner Ansicht nach aber niemals das Reich. Und wenn nun auch wirklich das Reich, ob auf Antrag eines Bundesstaats oder aus eigener Initiative, dazu über⸗ gehen sollte, den § 6 der Gewerbeordnung dahin zu declariren, daß die Pferde⸗ und andere Kleinbahnen den Eisenbahnen beizurechnen seien, so würde meines Erachtens sofort bei einer dahin zielenden Verhandlung im Reichstage die Ueberzeugung sich Platz schaffen, daß es nicht mit dem § 6 der Gewerbeordnung allein gethan ist, sondern daß dann auch weiter declarirt werden muß: das Haftpflichtgesetz, das Strafgesetzbuch und vielleicht noch eine ganze Reihe von anderen Gesetzen. Ich halte es, wie gesagt, meinerseits nicht für nöthig, eine solche Decla⸗ ration herbeizuführen, weil kein praktischer Anlaß zu einer solchen vor⸗ handen sein würde, selbst wenn die Rechtsanschauung jener Herren von stärkeren Gründen unterstützt wäre, als dies nach meiner Ansicht der Fall ist, aber andererseits für recht bedenklich, diese Frage aus rein theoretischen Gründen anzurühren und damit dieses Gesetz mit dem Makel des Zweifels an seiner Rechtsbeständigkeit zu behaften; schon das allein ist meines Erachtens ein so großer und schwerwiegender Uebelstand, daß ich dringend das hohe Haus bitten möchte, dieser Frage keine weitere Folge zu geben. Ich bin fest davon überzeugt, daß daraus praktisch keinerlei Unzuträglichkeiten entstehen werden.
Abg. Im Walle (Centr.): In der Frage, ob „Local“⸗ oder „Kleinbahn“ vorzuziehen sei, einer reinen Geschmacksfrage, erkläre er persönlich sich für „Localbahn“. Von seinen zwei Anträgen habe er den ersten aus Rücksicht auf die grammatikalischen Forderungen ge⸗ stellt, denen man in Gesetzen nicht weniger genügen sollte, als der Forderung auf möglichste Vermeidung der Fremdwörter. Sein zweiter Antrag entspreche ganz den von der Commission gebilligten Principien. Der betheiligte Unternehmer habe niemals ein Interesse daran, daß die Bahn anders als nach den Bestimmungen des Gesetzes von 1838 behandelt werde, die betheiligte Postverwaltung habe erst recht kein Interesse daran, also sei es correct, lediglich der Behörde, welche die Entscheidung treffe, den Recurs an das Staats⸗Ministerium zu belassen. Darum bitte er um Annahme seiner Anträge.
Abg. Dr. Ham macher (nl.): Es könne wohl der Fall eintreten, daß auch der Unternehmer ein Interesse daran habe, die Kleinbahn anders als nach dem Gesetz von 1838 behandelt zu sehen, wenn nämlich die Behörde diese Bahn nur unter der Bedingung con⸗ cessionire, daß sie nach anderen Vorschriften behandelt werde; darum bitte er, den zweiten Antrag Im Walle abzulehnen. Mit der Ten⸗ denz des ersten Antrages: möglichst grammatikalisch correcte Fassung der Gesetze, sei auch er einverstanden, er meine nur nicht, daß hier eine Verbesserung der Commissionsfassung in grammatikalischer Rich⸗ tung vorliege. as den Rechtsboden der Vorlage anlange, so be⸗ merke er dem Minister zuerst, daß eine auf erstellung einer authentischen Interpretation des § 6 der Gewerbeordnung abzielende Resolution garnicht vorliege, er halte aber eine Beseitigung der thatsächlich vorliegenden Rechtsunsicherheit um so eher für noth⸗ wendig, als der frühere preußische Minister im Gegensatz zum jetzigen die Pferdebahnen für unter die Gewerbeordnung fallend ge⸗
halten habe, und die Frage bei der Entscheidung von Streitigkeiten
hindern, eine bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen.
über die Anstellung von Arbeitern und socialpolitischen Leistungen für diese praktische Bedeutung gewinnen könne. Wenn die Staatsregierung der Reichsregierung keine Anregung geben wolle, hierüber eine authentische Interpretation herbeizuführen, so müsse das Haus es thun. Daß dadurch auch Interpretationen anderer Gesetze nöthig würden, sei ja richtig, könne aber nicht daran
Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen: 8⅔
Meine Herren! Ich möchte nur kurz darauf hinweisen, daß die
preußische Staatsregierung in dieser Frage nach meiner Ueberzeugung alles das gethan hat, was sie zu thun schuldig war. Sie hat sich, als sie an den Entwurf dieses Gesetzes herantrat, mit der zuständigen Behörde des Reichs in Verbindung gesetzt und ihr 2 — 2* 8 8
diese Frage unter eingehender Erörterung vorgelegt; die zuständige Reichsbehörde hat die preußische Landesregierung dahin beschieden, daß nach ihrer Auffassung bezüglich der Zuständigkeit der Landesbehörde kein Zweifel bestände, und auf Grund dieser Entscheidung der zu⸗ ständigen Reichsbehörde ist der gegenwärtige Gesetzentwurf in diesem Theile zu Stande gekommen.
Die preußische Staatsregierung hat -also ihrerseits nach meiner Auffassung keinerlei Veranlassung, irgend welche Zweifel zu hegen, und auch keine Veranlassung, diese für sie überhaupt nicht vorhandenen Zweifel auf irgend einem Wege aus der Welt zu schaffen.
Abg. Jansen (Centr.) tritt nochmals für seinen Antrag ein.
§ 1 wird Sa mit dem Antrag Jansen, statt „Localbahnen“ zu setzen ‚„Kleinbahnen“.
Der von der Commission eingeschaltete § 1a lautet:
2 Die Befugniß zur Herstellung und zum Betrieb einer Local⸗ bahn wird durch die Genehmigung der zuständigen Behörde ertheilt. Wesentliche Erweiterungen oder sonstige wesentliche Aenderungen des Unternehmens der Anlage oder des Betriebs bedürfen der gleichen Genehmigung. Dieselbe ist nicht zu ertheilen, wenn di Aenderung die Unterordnung des Unternehmens unter das Gesetz vom 3. November 1838 bedingt.
7 8 8 . Abg. Jansen (Centr.) beantragt, dem § 1a eine andere Fassung zu geben, und zwar:
. „Zur Herstellung und zum Betriebe einer Localbahn bedarf es der Genehmigung der zuständigen Behörde. Dasselbe gilt für wesentliche Erweiterungen oder sonstige wesentliche Aenderungen des Unternehmens, der Anlage oder des Betriebes. Diese Ge⸗ nehmigung ist zu versagen, wenn die Erweiterung oder Aenderun die Unterordnung des Unternehmens unter das Gesetz vom 3. No⸗ vember 1838 bedingt.“
Geheimer Ober⸗Regierungsrath Freiherr von Zedlitz: Diese redactionelle Aenderung würde Zweifel, in das Gesetz hineinbringen da in dieser Fassung der letzte Satz sich auch auf den ersten beziehe Er bitte daher, den Antrag abzulehnen. 8
Abg. von Strombeck (Kentr): Ihm scheine der Antrag Jansen eine redactionelle Verbesserung, und er könne auch keinen Zweife anerkennen. Er wünsche, daß künftig alle Aenderungen des Be triebes der Genehmigung der betr. Behörde unterworfen würden sobald dadurch das öffentliche Interesse berührt werde.
Der § 1a wird mit dem Antrage Jansen angenommen.
52 lautet: u “
Zur Ertheilung der Genehmigung ist zuständig: 1
1) wenn der Betrieb ganz oder theilweise mit Maschinenkraf beabsichtigt wird: Der Regierungs⸗Präsident, für den Stadtkreis Berlin der Polizei⸗Präsident, im Einvernehmen mit der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten bezeichneten Eisenbahnbehörde;
2) in allen übrigen Fällen, und zwar a. sofern Kunststraßen benutzt oder von der Bahn mehrere Kreise oder nichtpreußische Landestheile berührt werden sollen: Der Regierungs⸗Präsident, für den Stadtkreis Berlin der Polizei⸗Präsident, b. sofern mehrere Polizeibezirke desselben Landkreises berührt werden: der Landrath, c. sofern das Unternehmen innerhalb eines Polizeibezirks ver⸗ bleibt: die Orts⸗Polizeibehörde. ““
Wenn die zum Betriebe mit Maschinenkraft einzurichtende Bahn die Bezirke mehrerer Landes⸗Polizeibehörden berührt, oder im Falle der Nr. 2a die betreffenden Kreise nicht in demselben Re⸗ gierungsbezirk liegen, bezeichnet der Ober⸗Präsident, falls jedoch die Landes⸗Polizeibezirke bezw. Kreise verschiedenen Provinzen an⸗ gehören, oder Berlin betheiligt ist, der Minister der öffentlichen
rbeiten im Einvernehmen mit dem Minister des Innern die ständige Behörde.
lbg. Barth (freicons.) beantragt:
hinter 2e folgenden Zusatz zu beschließen: In den Fällen der Nr. 2b und c ist der Kreis⸗Baubeamte oder ein Beamter der Stadtgemeinde, beziehentlich des Kreisverbandes, welcher die gleiche Qualification besitzt, gutachtlich zu hören. Das Gutachten hat sich insbesondere auch auf die Benutzung öffentlicher Wege zu erstrecken. Die hierdurch erwachsenen Kosten fallen dem Unternehmer zux Last.
Abg. Barth (freicons.): Das Gesetz schreibe vor, wenn es sich um öffentliche Wege handele, die Wegepolizei zu hören, das sei in kleinen Landbezirken der Amts⸗ oder Gemeindevorsteher. Er behaupte nun, daß die technischen Kenntnisse, wenn sie auch nur in geringem Grade verlangtwürden, den meisten Orts⸗Polizeibehörden abgingen. Es werde häufig der Fall vorkommen, daß bei Widerspruch, den ein Pro⸗ ject in der Gemeinde finde, die Behörde sich dazu hinreißen lasse, die Genehmigung ohne weitere Gründe zu versagen. Viel wichtiger sei aber der Fall, wenn die betreffende Orts⸗Polizeibehörde die Genehmigung ertheile und sich später herausstelle, daß wichtige öffentliche Inter⸗ essen verletzt seien. Nach der Instruction könnten die betreffenden
Behörden zwar angewiesen werden, technische Sachverständige anzu⸗ hören; dann entstehe aber wieder die Frage, wer die Kosten dafür zu tragen habe, seiner Ansicht nach der Unternehmer. Diese Fragen müßten gesetzlich geregelt werden. Er glaube nicht, daß wichtige Bedenken gegen seinen Antrag vorlägen.
Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:
Meine Herren! An und für sich würden große Bedenken auch nach meiner Auffassung gegen den Antrag nicht sprechen. Aber meinerseits muß ich doch sagen, ich halte den Antrag für überflüssig. (Sehr richtig! links.) Es wird eine ganze Reihe von Fällen geben, in denen überhaupt die Zuziehung eines Baubeamten gar nicht noth⸗ wendig ist. Ist aber die Zuziehung eines Baubeamten nothwendig, so wird die Orts⸗Polizeibehörde auch ohne gesetzliche Bestimmung sich an den Kreis⸗Baubeamten wenden und diesen um Rath bitten. Die Kostenfrage wird aber in der Praxis nach meiner Ueberzeugung zu Schwierigkeiten nicht führen.
Weitaus in den meisten Fällen wird zwischen dem Unternehmer
müssen, und in dem Vertrag wird sich eine Stelle finden, wo dem
Unternehmer die Kosten auferlegt werden können für Stempel und sonstige Dinge.
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