1892 / 145 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 Jun 1892 18:00:01 GMT) scan diff

2) 228 Thlr. aus Obligation vom 17. Juli 1829,

3) 278 Thlr. Kaufgeld vom 22./11. 1834, werden für kraftlos erklärt.

Zugleich wird Gläubiger mit seinen Ansprüchen aus jenen Forderungen ausgeschlossen.

[19095] Bekanntmachung. 8 In der Aufgebotssache Brand und Oberhoff ist durch Urtheil vom 17. Juni 1892 für Recht erkannt: Die Hypothekenurkunde über folgende Post: 600 Thaler rückständige Kaufgelder zu 4 % ver⸗ zinslich und nach halbjährlicher Kündigung zahlbar auf Grund der Schuld⸗ und Pfandver⸗ schreibung vom 21. Januar 1851 im Grund⸗ buche von Niggeloh Band I. Blatt 105 Ab⸗ theilung II. Ne. 10 auf den Immobilien des Schlossers Johann Brand zu Breckerfeld für den Maurer Wilhelm Hedtfeld zu Windhagen eingetragen und sodann nebst Zinsen vom 21. Februar 1853 durch Cession vom Tage an den Lehrer Friedr. Wilh. Oberhoff zu Neuenrade abgetreten B wird für kraftlos erklärt. Hagen, den 17. Juni 1892. Königliches Amtsgericht

1“

In der Aufgebotssache, betreffend das Hypotheken⸗ Instrument der Post Abtheilung III. Nr. 7 Blatt 28 Rosmierka, F. 2/92, erkennt das Königliche Amts⸗

ericht zu Groß⸗Strehlitz durch den Amtsrichter iedemann ꝛc. für Recht:

1) Die Hypotheken⸗Urkunde über 35 Thaler 15 Silbergroschen 6 Pfennige Judicatforderung, 1 Thaler 6 Pfennige Gerichtskosten und 1 Thaler 13 Silbergroschen 2 Pfennige Eintragungskosten, eingetragen auf Grund eines rechtskräftig erstrittenen Mandats vom 9. Oktober 1847 infolge Verfügung vom 23. März 1848 für den Amtmann Kroemer zu Gr.⸗Strehlitz in Abtheilung III. Nr. 7 des dem Bauer Josef Mroß gehörigen Grundstücks Blatt 28. Rosmierka, gebildet aus dem Hypothekenbrief vom 23. März 1848, dem Bagatell⸗Mandat vom 9. Ok⸗ tober 1847 und einer Ausfertigung der gerichtlichen Verhandlung vom 13. März 18418, wird für kraftlos erklärt. 2) ꝛc.

.““ Königliches Amtsgericht.

Wiedemann. Verkündet am 15. Juni 1892. Groß, Gerichtsschreiber.

[18534] Bekaunntmachung. Auf den Antrag a. des Maurers Karl Hermann Weber zu Seyda, b. des Bauunternehmers Wilhelm Meißner zu Klöden, c. des Weinbergbesitzers Eduard Richter auf den Jessener Bergen,

sämmtlich vertreten durch den Prüschenk v. Lindenhofen zu Jessen,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Jessen durch den Amtsrichter Becker für Recht:

A. Nachstehende Urkunden:

1) das Hypothekendocument über die im Grund⸗ buche von Seyda Band V. Blatt 147, auf den Grundstücken des Maurers Karl Hermann Weber zu Seyda in der III. Abtheilung unter Nr. 1 für Johann Friedrich Krüger zu Seyda eingetragenen und durch Cession auf den Häusler August Krüger zu Seyda übergegangenen 200 Thaler Darlehn, bestehend aus der Ausfertigung de dato Seyda, den 30. Juli 1840, der Schuld⸗ und Pfandverschreibung de dato Seyda, den 29. Juli 1840 nebst Hypothekenscheinen de dato Seyda, den 11. Januar 1841, Hypotheken⸗ buchsauszügen vom 4. August 1864 und 7. Juni 1865, Ingrossationsnoten vom 11. Januar 1841, 7. März 1855, 30. August 1864 und 16. Juni

Rechtsanwalt

. Seyda Band V. Blatt 147 Abth. III. Nr. 2 und im Grundbuche von Seyda Band III. Blatt 112 Abtheilung III. Nr. 1 auf den Grund⸗ stücken des Maurers Karl Hermann Weber zu Seyda für die verehelichte Ackerbürger Bröse, verwittwet gewesene Krüger, geb. Hirsch, zu Seyda eingetragene und nach Löschung von 50 Thlr. auf dem erstgenannten Grundbuchblatte durch Cession schließlich auf den Häusler August Krüger zu Seyda übergegangene Darlehns⸗ und Zinsenforderung von noch 25 Thalern, bestehend aus der Ausfertigung der Schuldverschrei⸗ bung de dato Seyda, den 7. März 1855 nebst Hypothekenbuchsausüügen vom 7. März 1855, 4. August 1864 und 7. Juni 1865, nebst Ingrossa⸗ tionsnoten vom 7. März 1855, 30. August 1864

nd 16. Juni 1865,

3) das Hypothekendocument über die im Grund⸗ buche von Klöden Band I. Blatt 32 Abtheilung II. Nr. 2 bezw. Abtheilung III. Nr. 1 auf den Grund⸗ stücken des Bauunternehmers Wilhelm Meißner zu Klöden für die 4 Geschwister Meißner, Renate, Elisabeth, Elisabeth und Gottlieb Meißner einge⸗ tragenen 45 Thaler 3 Sgr. 2 ¾ Pf. (früher 60 Thlr. Sgr. 3 Pf.) und sonstigen Berechtigungen, be⸗ stehend aus der Ausfertigung vom 9. Mai 1851, des Erbrecesses vom 1. April 1851, der Nachtrags⸗ verhandlung dazu vom 24. April 1851 nebst Hypo⸗ thekenschein vom 21. Juni 1851 und Ingrossations⸗ noten vom 21. Juli 1851 und 26. Februar 1852

werden zum Zwecke der Löschung jener Posten im Grundbuche für kraftlos erklärt.

B. Die der Person und dem Aufenthalte nach un⸗ bekannten Berechtigten der auf den Grundstücken des Weinbergsbesitzers Eduard Richter auf den Jessener Bergen im Grundbuche von Jessen Band IV. Blatt 191 (früher Band XIII. Blatt 619) Abthei⸗ lung III. Nr. 1 eingetragenen und von dort nach Band IX. Blatt 410 desselben Grundbuchs Abthei⸗ lung III. Nr. 1 (Eigenthümer: Hüfner Ernst Bloch⸗ witz zu Purzien) mitübertragenen Post von

80 Thalern rückständigen Kaufgeldern zu der Bräuer'schen Masse aus der adjudicatoria vom 25. November 1809 wegen behaupteter, jedoch nicht erwiesener Zahlung, protestatorisch eingetragen ver⸗ möge Verfügung vom 13. April 1833

werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post aus⸗ geschlossen.

C. Die Kosten dieses Aufgebotsverfahrens werden den 3 Antragstellern nach Verhältniß auferlegt. (gez.) Becker.

Verkündet am 10. Mai 1892. rauschwitz, Gerichtsschreiber.

1 Durch Ausschlußurtheil vom 13. d. M. ist die Hypothekenurkunde über die im Hausgrundbuche der Stadt Suhl Band XVIII. Blatt 870 Abtheilung III. Nr. 2 für die Wittwe Marie Louise Hoch, geb. Albrecht, in Suhl auf Grund des notariellen Kauf⸗ vertrags vom 18. August 1863 eingetragene Kauf⸗ geldforderung von 270 Thaler nebst 5 % Zinsen für kraftlos erklärt worden. Suhl, den 15. Juni 1892. Königliches Amtsgericht

Im Namen des Königs!

Verkündet am 15. Juni 1892. Wierzbowski, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Kaufmanns Joseph Wollen⸗ berg in Thorn erkennt das Königliche rengericht zu Thorn durch den Amtsrichter Wilde für Recht:

I. Der Hypothekenbrief über die auf dem den Gastwirth Abraham Vund Minna, geb. London, Schmul'schen Eheleuten gehörigen Grundstücke Simon Blatt 10 im Grundbuche Abtheilung III. Nr. 7, zu 6 % verzinslich auf Grund der notariellen Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 11. Oktober 1891, für den Kaufmann Joseph Wollenberg in Thorn einge⸗ tragene Waaren⸗ und Darlehnsforderung von 1851 90 wird für kraftlos erklärt.

II. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.

Von Rechts

19091]

Verkündet am 7. Juni 1892. Gronert, Gerichtsschreiber.

Im Namen des Königs!

erkennt das Königliche Amtsgericht XI. zu Königs⸗ berg i. Pr. durch den Gerichts⸗Assessor Frenzel für Recht:

das Document über die in Abtheilung III. unter Nr. 2 des Grundbuchs von Königsberg, Tragheimer Palve Nr. 209 (Band 159 Blatt 121) für den Kaufmann W. G. Quednau in Königsberg einge⸗ tragene Post von

a. 26 rechtskräftige Forderung nebst 6 % Zinsen seit dem 10. Juli 1876,

b. 1 90 Kosten der Eintragung, welche gebildet ist:

a. aus dem Hypothekenbtief vom 16. Januar 077, aus dem Wechsel vom 16. Januar 1876 über 37 50 aus der Agitations⸗Resolution des Königlichen Kreisgerichts zu Königsberg (Commission für Bagatell⸗ und Injurien⸗ 1ee vom 12. Oktober 1876 gegen den Ziegler Lewerenz in Tragheimer Ausbau 209 nebst Bescheinigung der Rechtskraft vom 12. Jannar 1877 und Ersuchen desselben Ge⸗ richts vom 12. Januar 1877 um Eintragung in das Grundbuch, als Schuldurkunden wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens tragen die Besitzer Friedrich und Auguste, geb. Neumann, Zarm'schen Eheleute in Königsberg Pr. nach Kopf⸗ theilen.

[19094]

Frenzel.

Verkündet am 3. Juni 1892.

Gronert, Gerichtsschreiber.

Im Namen des Königs

erkennt das Königliche Amtsgericht XI. zu Königs⸗

berg Pr. nee den Gerichts⸗Assessor Frenzel

für Recht:

Die aus der Schuldurkunde vom 27. April 1859 mit erstem Ingrossationsvermerk vom 5. Mai 1859 und 4 Hypothekenbuch⸗Auszügen ebildete Hypothekenurkunde über 3000 Thaler arlehn, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 27. April 1859 am 5. Mai 1859 für die verwittwete Frau Gutsbesitzer Amalie Wichert, geb. Preibisch, hier, und demnächst umgeschrieben am 20. Dezember 1873 für die verwittwete Frau Kaufmann Anna Marie Hein, geb. Schmidt, hier, in Abtheilung III. Nr. 8 des Grundstücks Königsberg, Unterlaak Nr. 21, wird zum Zweck der neuen Ausfertigung für kraftlos erklärt. Die Kosten des Ausgebotsverfahrens trägt der Dampfbootführer J. Schmidt in Elbing. Frenzel. 8

[18946]

18947] Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts dahier vom heutigen Tage sind die Original⸗ Schuldurkunden über die auf dem Grundvermögen des Zimmermanns Wilhelm Schäfer und Frau Anna Katharina, geb. Völker, zu Wolfershausen im Grund⸗ buche von Wolfershausen Artikel 74 Abtheilung III. Nr. 1, 2, 3 für die Katharina Schäfer, Tochter der Anna Gertrud Schäfer, eingetragenen Posten: a. 100 Thaler Darlehn, zu 4 bezw. 5 % verzins⸗ lich, aus Obligation vom 21. August 1834, b. 50 Thaler Darlehn, zu 4 bezw. 5 % verzins⸗ lich, aus Obligation vom 10. Oktober 1845, c. 25 Thaler Darlehn, verzinslich zu 5 %, aus Obligation vom 7. Juni 1850 für kraftlos erklärt worden. .“ Felsberg, am 14. Juni 1892. Schnepel,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[18938]1 Bekanntmachung. Die Hypothekenurkunden über

1) die auf Blatt 164 Alt⸗Chechlau Abth. III. Nr. 4 für den Obersteiger Anton Ehr zu Tarnowitz eingetragene Darlehnspost von 60 Thalern,

2) den auf Blatt 143 Stollarzowitz Abth. III. Nr. 2 für die verehel. Wirthschafter Pauline Sorychta, geb. Pawlik, zu Stpollarzowitz haftenden Kaufgelderrückstand von 950 ℳ, die auf Blatt 62 Wieschowa Abth. III. Nr. 1 für den minorennen Franz Sowislo eingetragene Darlehns⸗ bezw. Erbtheilsforde⸗ rung von 20 Thalern, die auf Blatt 9, 24, 131 Trockenberg Abth. III. Nr. 3 bezw. 1, 2 eingetragene und auf Blatt 194 Trockenberg übertragene Illaten⸗ forderung der Bergmannsfrau Barbara Bend⸗ kowski, geb. Morawietz, zu Trockenberg von 600 Thalern, die auf Blatt 9, 24, 131 Trockenberg Abth. III. Nr. 4 bezw. 2 und 3 für Caspar Bend⸗ kowski eingetragene und auf Blatt 194 Trockenberg übertragene Theilhypothek von noch 405 59 Kaufgeld und Caution,

Vo Rechts

6) die dem Kaufmann Emanuel Stein, jetzt zu Ober⸗Glogau früher zu Tarnowitz zuste ende, auf den zu 5 bezeichneten Grundbuchblättern ein⸗ getragene Theilhypothek von 679,50 Kauf⸗

eld und Caution, wovon 547,68 gelöscht ind, sind nach erfolgtem Aufgebot für kraftlos Tarnowitz, den 14. Juni 1892. . Koönigliches Amtsgericht. 8

[19097] Ausschlußurtheil.

Auf Antrag des Schuhmachers August Albrecht zu Göttingen, Rechtsanwalt von Bargen, wird die Hypothek, lautend über 450 nebst Zinsen, ein⸗ etragen am 6. August 1874 zu Gunsten des Malers August Niemann in Göttingen auf das zu Göttingen, Wendenstraße Nr. 10 belegene Wohn⸗ haus nebst Zubehör, für erloschen erklärt. Die Kosten trägt der Antragsteller.

3 Thatbestand:

Hinsichtlich des Thatbestandes wird auf die Acten

Bezug genommen.

erklärt

Gründe:

Im Aufgebotstermine vom 15. Juni cr. hat sich der Inhaber der fraglichen Hypothek nicht gemeldet und ist Erlaß eines Ausschlußurtheils beantragt. Da das Aufgebot in der gesetzlichen Form und unter Wahrung der gesetzlichen Fristen bekannt gemacht ist, so war, wie geschehen, auf Grund §§ 848, 87 C.⸗P.⸗O. zu erkennen.

Göttingen, den 15. Juni 1892.

Königliches Amtsgericht. II.

Im Namen des Königs! Verkündet am 15. Juni 1892. Riehn, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Eigenthümers Eduard Brüske zu Carlsthal, vertreten durch den Rechtsanwalt Block zu Dramburg, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Nörenberg durch den Amtsrichter Bartelt für Recht:

Das Hypothekendokument über das im Grundbuche von Carlsthal Band I. Blatt 223 Nr. 38 in Ab⸗ theilung III. unter Nr. 4 für August Julius Piepen⸗ burg eingetragene, mit vier Procent verzinsliche Vatererbe von 34 Thaler 5 Silbergroschen 9 Pfen⸗ nigen, bestehend aus der Duplicatausfertigung des Erbrecesses vom 21. Januar 1843 und der Aus⸗ fertigung der Verhandlungen vom 30. September und 16. Dezember 1843 und 11. Januar 1844 nebst einem in vim recognitionis ertheilten Hypotheken⸗ scheine des Grundstücks Carlsthal Vol. I. Nr. 38 Fol. 223, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrnagsteller auferlegt.

Wegen. 8

[19090]

Bartelt.

[19092] Auf den Antrag 1) des Kaufmanns Adolf Wulfert zu Salzgitter, 2) des Heinrich Wulfert in Forth Worth in s Arbeiters Carl Greite in Oelper . 8 itzung des unterzeichneten Gerichts vom 1 .J⸗ erichtliche als Obligation ausgefertigte Kaufbrief vom 30. Juni 1864, laut dessen auf dem den Antragstellern unter 1 und 2 gehörigen, an der Weberstraße Nr. 1004 b. belegenen Hause und Hofe und auf dem dem Antragsteller unter Nr. 3 gehörigen Neupetrithorfeldmark Blatt III. Nr. 96 im Schweineanger belegenen Grundstücke zu 8 à 28 qm 550 Thaler = 1650 nebst 4 % Zinsen für die Wittwe des Stadtraths Staats Friedrich von Broitzem, Dorothee Hen⸗ riette, geb. Ridder, zur Hypothek haften, für kraftlos erklärt. Braunschweig, den 16. Juni 1892. Herzogliches Amtsgericht. W. Kulemann.

[19099] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 15. Juni 1892 sind die Hypo⸗ thekenbriefe der im Grundbuche von Spandau von den Rittergütern Rittergut Wansdorf Band I. Bl. Nr. 11 in Abtheilung III. eingetragenen Posten

Nr. 10 über 476 Thlr. 21 Sgr. 1¹0⁄14 Pfg. Courant,

475 Thlr. 24 Sgr. 52 ⁄214 Pfg. Gold Allodial⸗ erbtheil und 1671 Thlr. 18 Sgr. 5¹9⁄25 Pfg. Cou⸗ rant, Lehnscompetenz, eingetragen für Marie Leopoldine Auguste Elisabeth, verwittwete von der Hagen, geb. von Redern, registrirt den 8. Dezember 1809, sowie

381 Thlr. 9 Sgr. Gold Allodialsumme, von der vorstehend angeführten Wittwe von der Hagen angewiesen und cedirt der Johanna von Redern, registrirt den 8. Dezember 1809,

Nr. 11 über 200 Thlr., eingetragen für Marie Leopoldine Auguste Elisabeth, verwittwete von der gen, geb. von Redern, registrirt den 31. Dezember 1832,

Nr. 16 über 476 Thlr. 21 Sgr. 1¹0 ½23 Pfg. Cou⸗ rant, eingetragen zufolge Verfügung vom 22. November 1856 für Erich Karl Wilhelm Ernst von Redern und 857 Thlr. 3 Sgr. 52 6⁄14 Pfg. Gold eingetragen für Karl Ludwig Wilhelm Gustav von Redern, registrirt den 8. Dezember 1809,

für kraftlos erklärt worden. Spandau, den 15. Juni 1892. Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 14. Juni 1892. Wardsack, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Eigenthümers Wilhelm Kranich in Groß⸗Lübbichow, vertreten durch den Rechtsanwalt Emrich in Reppen hat das Königliche Amtsgericht zu Reppen durch den Amtsrichter Weigelt für Recht erkannt:

Das Hypothekendocument über die auf dem dem Eigenthümer Wilhelm Kranich in Groß⸗Lübbichow gehörigen Grundstücke, Grundbuch von Groß⸗Lübbichow Band I. Nr. 37 in Abtheilung III. unter Nr. 1 eingetragene Post:

30 Thaler Vatererbe der Geschwister Martin, Johanne Louise und Marie Kranich aus dem Erb⸗

8 14. Juni 8 recesse vom 12.13.Jante⸗ 1841, gebildet aus diesem Erbrecesse und dem Hypothekenscheine vom 15. Ok⸗ tober 1841, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

[19093]

1

[189300

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts

vom 14. Juni 1892 sind die nachbezeichneten Ur⸗ kunden:

1) die Hypothekenurkunde, betreffend die im Grund⸗ buche von Diepholz Band X. Blatt 6 in Ab⸗

theilung III. unter Nr. 5 auf den Namen der

weiland Wittwe des Maurers Hermann Heinrich Blome, Catharine Margarethe Engel, geb. Hallo, in Diepholz eingetragenen Hypothek von 900 ℳ,

2) die Hypothekenurkunde, betreffend die im Grund⸗ buche von Barver Band II. Blatt 12 in Ab⸗ theilung III. unter Nr. 4 eingetragene Hypothek von 1800 unverzinsliche Caution für die dem Frit Küster aus Barver aus der Küster’'schen Stelle Nr. 52 zu Barver zukommende Abfindung,

für kraftlos erklärt.

Diepholz, den 15. Juni 1892.

Kboönigliches Amtsgericht.

[18945]

Durch LE“ des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Tempelburg vom 15. Juni 1892 werden die Dokumente über die auf dem Hause Nr. 243 von Tempelburg Abtheilung III. Nr. 1 und 2 ein⸗ getragenen 300 Thaler vom 8. März 1828 und 26. März 1838 für kraftlos erklärt.

Tempelburg, den 15. Juni 1892.

Königliches Amtsgericht.

[18326] 2 Namen des Königs! Verkündet am 3. Juni 1892. Lübcke, Actuar, als Gerichtsschreiber.

In Sachen betreffend den Erlaß eines Collectiv⸗ Aufgebots wegen verschiedener im Grundbuch ein⸗ getragenen Grundbuchpöste und Schuldurkunden er⸗ kennt das Königliche Amtsgericht zu Oldenburg 8 durch den Amtsrichter Spethmann für

echt:

I. Die Obligation vom 26. April 1862, aus welcher auf dem Grundbuchartikel des Schneiders Stahl in Quaal, Grundbuch von Quaal Band I. Artikel 7 Abtheilung III. Nr. 1 eine Summe von 720 für den Ortsvorsteher Detlef Hinrich Klees 82 Fargemiel eingetragen steht, wird für kraftlos er⸗

ärt;

II. die Schuldurkunde vom 17. Dezember 1868, aus welcher in dem Gewese des Landbürgers und Bäckers Georg Gundelach hierselbst, Grundbuch von Oldenburg i. Holstein Band II. Artikel 80 Ab⸗ theilung III. Nr. 2 eine Summe von 3600 zu Gunsten des Hufenpächters, jetzigen Altentheilers Jochen Friedrich Junge in Sipsdorf eingetragen steht, wird für kraftlos erklärt;

III. das Abtheilungsprotokoll vom 2. Februar 1864, aus welchem auf dem Grundbuchartikel des Kleinbödners und Schuhmachers Claus Hinrich Frahm in Damlos, Grundbuch von Damlos, Band I. Artikel 5 Abtheilung III. Nr. 2 zu Gunsten der vier Kinder erster Ehe des Genannten eine Summe von zusammen 940,55 eingetragen steht, wird für kraftlos erklärt und ist an Stelle des Abtheilungsprotokolls eine neue Hypothekenurkunde ausrzufertigen;

IV. die Bürgschaftsacte vom 25. Februar 1863

Paus welcher auf dem Grundbuchartikel der Wittwe

Emilie Mähl, geb. Mougin, hierselbst, Grundbuch von Olbdenburg i. Holstein Band II. Artikel 93, Abtheilung III. Nr. 5 die von J. H. Mähl für seinen Schwiegersohn, den Uhrmachergehülfen Nebel aus Wittenberge für dessen Verarmungsfall zu Gunsten der hiesigen Armenkasse übernommene Bürgschaft bis zu 720 eingetragen steht, wird für kraftlos erklärt;

V. der bei der Hypothek von 240 ℳ, welche aus der Obligation vom 4. April 1769 auf dem Grund⸗ buchartikel des Groß⸗Bödners Carl Johann Boldt in Riepsdorf Band I. Artikel 2 Abtheilung III. Nr. 1 eingetragen ist, genannte Berechtigte, Michael Hinrich Brandt in Riepsdorf bezw. dessen unbe⸗ kannte Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen und wird die Löschung der Post damit verfügt.

Von Rechts Wegen. [18939] Ausschlußurtheil.

In Sachen betreffend das Aufgebot der Posten Abtheilung III. Nr. 11 und 12 Blatt 28 Rosmierka hat das Königliche Amtsgericht zu Groß⸗Strehlitz in öffentlicher Sitzung durch den Amtsrichter Wiede⸗ mann für Recht erkannt: 3

1) Alle diejenigen, welche auf die nachstehend auf⸗ geführten Hypothekenposten, nämlich:

A. Abtheilung III. Nr. 11 Blatt 28 Rosmierka: Ein Thaler 15 Silbergroschen nebst 5 % Zinsen seit dem 11. Januar 1854 Judicatforderung, Ein Thaler 25 Silbergroschen Extrajudicialien, sowie 5 Silbergroschen Kosten der Eintragung aus dem rechtskräftigen Mandat vom 5. Januar 1854 und der festgesetzten Kostennote vom 18. Februar 1855, für die Pfarrer Aloys Schindler'schen Erben, nämlich:

a. die Albertine, verwittwete Einnehmer Leon⸗ hard zu Klodnitz,

b. die minorenne Hedwig Schindler, Tochter des zu Grottkau verstorbenen Stadtrichters Schindler,

c. den Oekonom Schindler in Polen.

Eingetragen vigore decreti vom 7. März 1855 18 eeh t des Prozeßrichters vom 18. Februar

B. Abtheilung III. Nr. 12 Blatt 28 Rosmierka: Zwei Thaler 2 Silbergroschen 6 Pfennige nebst 5 % Zinsen seit dem 8. Oktober 1852 Judicat⸗ forderung, Zwei Thaler 6 Silbergroschen Extra⸗ judicialien und Kosten der Eintragung aus dem rechiskräftigen Mandat vom 14. Oktober 1853 und der festgesetzten Kostennote vom 17. Februar 1855 für die Aloys Schindler'schen Erben, nämlich:

a. verwittwete Einnehmer Leon⸗ ard, zu nitz,

b. die minorenne 1S.e Schindler, Tochter des zu Grottkau verstorbenen Stadtrichters Schindler, b

c. den Oekonom Schindler in Polen.

Eingetragen auf Requisiton des Prozeßrichters vom 17. Februar vigore decgreti vom 7. März 1855,

Ansprüche und Rechte zu haben vermeinen, werden mit denselben ausgeschlossen.

2) ꝛc. Königliches Amtsgericht. (gez.) Wiedemann. Verkündet am 15. Juni 1892. Groß, Gerichtsschreiber.

Zweite Beilage

Inzeiger und Königlich Preußis

Berlin, Mittwoch, den 22. Juni

ntersuchungs⸗Sachen. ufgebote, Zustellungen u. dergl. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. erkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von hpapieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

chen Staa

ts⸗Anzeiger.

7. Erwerbs⸗ und eee

8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

9. Bank⸗A s 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

6. auf Eeeöe b

usweise.

2) Aufgebote, Zustellungen

und dergl.

[18936] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 14. Juni 1892 ist für Recht erkannt:

1) der Tagearbeiter Carl Ludwig Wolf zu Betsche und dessen etwaige Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die Hypothekenpost von 1 Thlr. 20 Sgr. und 1 Scheffel Roggen eingetragen für den ꝛc. Wolf aus dem Urtheil vom 2. September 1847 in Abtheilung III. Nr. 4 des Grundbuchs des dem Gasthofsbesitzer und Fleischer Hieronymus Donath zu Betsche gehörigen Grundstücks Betsche Nr. 155, sowie auf Betsche Nr. 123 und Nr. 26 ausgeschlossen; 8

2) die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller ꝛc. Donath auferlegt. ““

Meseritz, den 16. Juni 1892. .

Königliches Amtsgericht.

[18933] Bekanntmachung.

Die etwaigen nicht eingetragenen Berechtigten be⸗ züglich folgender Hypothekenposten:

1) der im Grundbuche der Stadt Sohrau Blatt 43 Abtheilung III. Nummer 5 für Carl Mathias Szyrba eingetragenen Antheilspost von 53 Thalern I111“ aus der Urkunde vom 18. Juni

4,

2) der im Grundbuche von Vorstadt Sohrau Blatt 144 Abtheilung III. Nummer 4 für Bruno Gierich zu Pleß eingetragenen Post von 300 Thalern aus der Urkunde vom 2. August 1838,

3) der im Grundbuche von Golassowitz Blatt 45 in Abtheilung III. Nummer 3 für Catharina Mendra eingetragenen Post von 5 Thalern aus der Urkunde vom 11. Dezember 1854 und der in Abtheilung III. Nummer 4 für Catharina Mendra und Hanka Czarnetzki zu Golassowitz eingetragenen Post von zusammen 100 Thalern aus der Urkunde vom 18. Februar 1863,

sind durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage mit ihren Ansprüchen auf diese Posten ausgeschlossen worden. I. F. 4/91.

Sohrau O.⸗S., den 15. Juni 1892.

Königliches Amtsgericht.

[19073]

Das Königliche Amtsgericht hier hat am heutigen Tage folgendes Aufgebot erlassen:

„Auf Antrag des Herrn Rechtsanwalts Dr. Oskar Reichel in Meißen, als Vertreters des Nachlasses der am 22. März 1882 verstorbenen Wäscherin Johanne Christiane, verw. Poppe, vorher verw. gew. Haus⸗ dorf, geb. Zschocke, am 4. Mai 1809 zu Katzen⸗ berg bei Nossen geboren wird zum Zwecke des Aufrufs der unbekannten Erben der genannten Poppe das Aufgebotsverfahren eröffnet und als Aufgebots⸗ termin der 20. Oktober 1892, Vormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hier bestimmt.

Es werden daher die unbekannten Erben der verw. Poppe geladen, in diesem Termine persönlich oder durch gehörig legitimirte Vertreter zu erscheinen, und aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spä⸗ testens im Aufgebotstermine anzumelden und zu be⸗ scheinigen, widrigenfalls sie durch richterliches, auf Antrag zu erlassendes Erkenntniß werden aus⸗ geschlossen und ihrer Rechte für verlustig werden er⸗ achtet werden.“

Meißen, den 13. Juni 1892.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.

Pörschel.

[19096] Ausschlußurtheil.

Auf Antrag des Kaufmanns Louis Umland und Genossen zu St. Andreasberg wird die Schuld⸗ und Hypothekenurkunde bezüglich des Hauses Nr. 50 zu Bovenden zu Lasten des Kaufmanns Louis Umland zu Bovenden zu Gunsten seiner Kinder und zwar:

a. 927 für Alfred Umland,

b. 1127 für Louis Umland, 18 ce. 1008 für Ottilie Umland, eingetragen am 2. März 1877, für kraftlos erklärt. Die Kosten tragen die Antragsteller.

Thatbestand:

Hinsichtlich des Thatbestandes wird auf die Acten, besonders auf das Protokoll vom 25. Mai Bezug genommen.

Gründe:

Das Aufgebot ist in der gesetzlichen Form und unter Wahrung der gesetzlichen Fristen bekannt gemacht 841, 842 C.⸗P.⸗O.), auch war der Erlaß eines Aufgebots nach § 501 der Hannoverschen bürger⸗ lichen P.⸗O. zulässig. Im Aufgebotstermine vom 25. Mai hat der Inhaber der verloren gegangenen Urkunde sich nicht gemeldet, auch ist Erlaß des Aus⸗ schlußurtheils beantragt. Es war demnach auf Grund §§ 848, 87 C.⸗P.⸗O. wie geschehen zu er⸗ kennen.

Göttingen, den 25. Juni 1892.

Königliches Amtsgericht. II.

[19083] Oeffentliche Zustellung.

Der Stuckateur Johann Lutterbach zu Iserlohn, vertreten durch den Rechtsanwalt Ebbinghaus zu Hagen, klagt gegen seine Ehefrau Anna Lutterbach, geb. Pfeifer, unbekannten Aufenthalts, wegen bös⸗ icher Verlassung, mit dem Antrage, die Ehe der arteien zu trennen und die Beklagte für den allein chuldigen Theil zu erklären, und ladet die Be⸗ lagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ treits vor die erste Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Hagen auf den 8. November

2, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen

8

Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 18 ines Hagen, 18. Juni 2. Müller, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[19082] Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Catharina Maria Elisabeth Hennings, geb. Radack, hier, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. R. Cohen, klagt gegen ihren Ehemann, Hans Hinrich Hennings, unbekannten Aufenthalts, Pwegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Wiederaufnahme zwecks Fortsetzung des ehelichen Lebens, eventuell Trennung der Ehe vom Bande und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf den 31. Oktober 1892, Vbrmittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. v11“

Hamburg, 20. Juni 1892.

Diederichs, 3 Gerichtsschreiber des Landgerichts. Civilkammer III.

[19079] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Richter, Anna Christiane Auguste, geb. Müller, zu Dresden, vertreten durch den Justiz⸗ Rath Schoß zu Stendal, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den früheren Kesselschmied, späteren Knecht Ernst Bruno Richter, zuletzt in Kläden wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage: die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Stendal auf den 3. Dezember 1892, .“ 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stendal, den 16. Juni 1892.

Wiemann, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[19088] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Lisette Schubert, geb Reinhard, in Sonneberg, vertreten durch den Rechtsanwalt Schüler zu Gotha, klagt gegen ihren Ehemann, den Musiker Franz Schubert aus Waltershausen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung auf Grund des § 85 des Gothaischen Ehegesetzes mit dem Antrage auf Urtheil dahin: die zwischen Par⸗ teien bestehende Ehe sei zu trennen, Beklagten Franz Schubert als den schuldigen Theil anzusehen und verbunden, die Sachkosten zu tragen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Herzogl. Landgerichts zu Gotha auf den 26. November 1892, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Gotha, den 20. Juni 1892.

Ditel, Landgerichts⸗Secretär,

Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.

[19086] Oeffentliche Zustellung.

Christiane Wilhelmine Liebendörfer, geborene Matt, von Pfaffenhofen, O.⸗A. Brackenheim, zur Zeit in Böckingen, O.⸗A. Heilbronn, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Kerler in Heilbronn, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann Philipp Karl Liebendörfer, Schneider von Pfaffenhofen, mit unbekanntem Aufenthaltsorte ab⸗ wesend, wegen böswilliger Verlassung, mit dem An⸗ trage auf Scheidung der von den Parteien am 19. Mai 1878 in Pfaffenhofen geschlossenen Ehe, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des K. Landgerichts Heilbronn auf Dieustag, den 15. No⸗ ee. 1892, Vormittags 9 Uhr, ihn auf⸗ fordernd, einen bei diesem Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen.

Heilbronn, den 17. Juni 1892.

Gerichtsschreiber des Königl. Württemb. Landgerichts: Müller. 1

[19131] Oeffentliche 8

Die Ehefrau des Russenmachers Otto Grobler, Margaretha, geb. Koch, zu Offenbach, gesetzlich ver⸗ treten durch ihren Vater Georg Koch zu Offenbach, im Prozeß vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hoffmann in Offenbach, klagt gegen ihren vorgenannten Ehe⸗ mann, Russenmacher Otto Grobler, früher in Bürgel, jetzt mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, wegen Ehescheidung aus gegenseitiger unüberwindlicher Ab⸗ neigung und schweren Beleidigungen und Bedrohungen mit dem Antrage: die zwischen den Streittheilen be⸗ stehende Ehe vom Bande zu trennen unter Er⸗ kennung des Beklagten für den schuldigen Theil und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Darmstadt auf Donunerstag, den 27. Oktober 1892, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ tellen. 1— Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Darmstadt, 17. Juni 1892. Herpel, Ger.⸗Assessor, 1 i. V. des Gerichtsschreibers des Großh. Landgerichts.

[ĩ19132] Zustellung.

Die Katharina, geb. Frankhäuser, ohne besonderes Geschäft, Ehefrau des Christian Heinrich Bäumer, früher zu Castellaun, sie in Lindenthal bei Köln sich aufhaltend, vertreten durch Rechtsanwalt Maur in Koblenz, klagt gegen ihren genannten Ehemann, den Christian Heinrich Bäumer, Wirth, früher zu Castellaun, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ haltsort, wegen Ehescheidung, und wurde in der Sache durch Gerichtsbeschluß vom 17. Juni cur., nachdem der Beklagte an diesem Tage nicht erschienen war, in Gemäßheit des § 578 Civil⸗Proz.⸗Ordg. neuer Verhandlungstermin vor der II. Civilkammer des hiesigen Königlichen Landgerichts auf den 29. Oktober 1892, Vormittags 9 Uhr, an⸗ beraumt, zu welchem der Beklagte mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen, vorgeladen wird. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieses bekannt gemacht.

Koblenz, den 18. Juni 1892.

Brennig, Gerichtsschreiber

des Königlichen Landgerichts. II. Civilkammer.

[190871 Bekaunntmachung bezw. Ladung.

In Sachen, betreffend den Erziehungsstreit zwischen der geschiedenen Frau Amtsrichter a. D. Stephan, Louise, geb. Vallette, zu Eberswalde, vertreten durch die Rechtsanwälte Justiz⸗Rath Schlieckmann, Dr. Keil und von Köller zu Halle a. S. und dem früheren Ehemann derselben, dem Amtsrichter a. D. Gotthold Stephan, z. Z. in unbekannter Abwesenheit, ist auf den Antrag der Sihegbnten ihr das Recht der Erziehung der aus ihrer Ehe mit dem Letzterwähnten herrührenden Kinder

a. Karl Moreau, geboren am 17. März

7 b. Siegfried Richard Reinhard Karl, geboren am 14. August 1883, zuzusprechen, Termin zur Verhandlung über den Erziehungsstreit auf den 19. September cr., Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 32, anberaumt, zu welchem der Amtsrichter a. D. Gotthold Stephan öffentlich geladen wird, mit der Verwarnung, daß beim Nicht⸗ erscheinen desselben angenommen wird, er stimme obigem Antrage zu. Halle a. S., den 18. Juni 1892. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[19077] Oeffentliche Zustellung.

Der Wagenfabrikant H. Kmoch zu Egeln, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Schneider daselbst, klagt gegen den Handelsmann Ignatz Hartleib jun. zu Egeln, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen For⸗ derung für einen im Sommer 1891 vollständig reno⸗ virten offenen Kutschwagen, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 272,50 nebst 5 % Zinsen davon seit dem 15. Januar 1892, und vorläufige Vollstreck⸗ barkeitserklärung des ergehenden Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Egeln auf den 28. September 1892, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen veeePrnc wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Egeln, den 16. Juni 1892.

Klausch, Assistent, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[18082] Oeffentliche Zustellung mit Ladung.

In Sachen Hepp, Barbara, Landwirthswittwe in Obereßfeld, Klägerin, vertreten durch K. Advocaten Karl Hippeli in Neustadt a. S., gegen Ruck, Bal⸗ thasar, Maurer, von Obereßfeld, z. Zt. unbekannt wo abwesend, Beklagten, wegen Schadensersatz⸗ anspruchs von 713 50 ₰, hat der genannte klägerische Vertreter am 10. Juni 1892 Klage vom 6. Juni 1892 zur II. Civilkammer des K. Land⸗ gerichts Schweinfurt eingereicht und den Beklagten um Zwecke der mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ ftreits in die öffentliche Sitzung der II. Civilkammer des K. Landgerichts Schweinfurt am Montag, den 28. November 1892, Vormittags 9 Uhr, ge⸗ laden und aufgefordert, einen beim Kgl. Landgericht Schweinfurt zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Der Klagsantrag geht dahin: Kgl. Landgericht Schweinfurt wolle erkennen, der clage. sei schuldig, den eingeklagten Ersatzanspruch zu 713 50 nebst 5 % Zinsen vom 1. Februar 1892 an die Klägerin zu bezahlen und sämmtliche Streitkosten zu tragen.

Da der Aufenthalt des Beklagten unbekannt ist und klägerischer Vertreter mit Schriftsatz vom 6. praes. 10. Juni 1892 um Bewilligung der öffent⸗ lichen Hrsteluns nachgesucht hat, erging am 11. Juni 1892 Beschluß der II. Civilkammer des K. Land⸗ erichts Schweinfurt, wonach die öffentliche Zu⸗ stellung bewilligt wurde. 8 Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Klage gemäß §§ 186—188 C. P. O. bekannt gegeben, ebenso aus dem Schriftsatze vom 6. Juni 1892 und dem Gerichtsbeschlusse vom 11. Juni 1892.

Schweinfurt, den 14. Juni 1892. Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts daselbst. (L. S.) Der Kgl. Ober⸗Secretär: Fluke. 8

[19074] Oeffentliche Zustellung. Der Rentier Moritz Freudenthal zu Breslau, Wallstraße 10, Kläger, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Henschel ebenda, klagt gegen die A. P. Kaiser⸗Ferdinands⸗Nordbahn Eisenbahn⸗

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Gesellschaft, vertreten durch ihre Direction zu

8 16“

Wien, Beklagte, aus Anlehens⸗Obligationen, mit dem Antrage: I. die Beklagte zu verurtheilen, 1) an Kläger 1485 oder 495 Thaler gegen einen Ver⸗ merk dieser Zahlung auf den in Anlage A. Ver⸗ jeichneten 99 Stück Talons zu ihren Anlehens⸗ Obligationen, ferner 29 Gulden 16 Kreuzer und 15 90 Protestkosten nebst 5 % Zinsen seit Klagezustellung zu zahlen, 2) die Kosten des Rechts⸗ streits sowie diejenigen für Anordnung und Voll⸗ ziehung des Arrestbefehls des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 2. Juni 1892, III. b. Q. 8/92, zu tragen, II. das Urtheil gegen Sicherheitsleistung in Schuldverschreibungen des Deutschen Reichs oder eines deutschen Bundesstaats für vorlaͤufig vollstreck⸗ bar zu erklären, und ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Hilfs⸗ kammer für Handelssachen des Königlichen Land⸗ gerichts zu Breslau, Schweidnitzerstadtgraben 23, Sitzungssaal 79 im II. Stock, auf den 7. Novem⸗ ber 1892, Vormittags 11 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ leleneh Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Die Einlassungsfrist ist auf einen Monat bestimmt.

Breslau, den 14. Juni 1892.

11un8 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[19080) SOeffentliche Zustellung.

Die Theodor und Mathilde, geb. Schulz, Neumann'’schen Eheleute zu Ohra, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Silberstein hier, klagen gegen:

1) die Wittwe Catharina Wendt,

2) deren 4 minderjährige Kinder Franziska, Agnes, Marie und Bruno Geschwister Wendt, vertreten durch ihre Vormünderin, die Be⸗ zu 1, sämmtlich unbekannten Aufent⸗ halts,

3) die großjährige Therese Wendt in Ohra und

4) die Zimmermann Herrmann und Anna, geb. Wendt, Malikowski'’schen Eheleute, unbe⸗ kannten Aufenthalts,

wegen Rückzahlung von 1300 Kaufgeld für das Grundstück Ohra Blatt 114, mit dem Antrage, die 4 Beklagten solidarisch zur Zahlung von 1300 nebst 5 % Zinsen seit dem 22. März 1892 an Kläger und zur Tragung der Kosten zu verurtheilen, auch das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären, und laden die Be⸗ klagten zu 4 zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Danzig auf den 9. November 1892, Vormittags 11 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Danzig, den 20. Juni 1892. 6668

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts

[18840] Oeffentliche Zustellung.

Der Rentier Friedrich Meyer zu Göttingen, Kläger, vertreten durch den Rechtsanwalt Trip⸗ macker, klagt gegen den Stellmacher Friedrich Köne⸗ mund, Beklagten, zu Münden, wegen Zinsen mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von

1) Zinsen zu 4 ½ % auf 1500 seit 1. Mai 1891 bis dahin 1892 67 50 ₰, 2) Zinsen zu 4 ½ % für ein Darlehn von 1000 seit 1. Mai 1891 bis dahin 1892 45 ℳ, 3) Zinsen zu 4 ½ % auf 1500 seit 1. Mai 1891 bis dahin 1892 67 5 ₰, 4) Zinsen zu 4 ½ % auf 5200 seit 1. Mai 1891 bis dahin 1892 234 ℳ, 5) Zinsen zu 4 ½ % auf ein Darlehn von 800 seit 1. Mai 1891 bis dahin 1892 36 und lade ich den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer II. des Königlichen Landgerichts zu Göttingen auf den 23. September 1892, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. iedrich, Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.

[19076]

Simon Steinheimer zu Heldenbergen klagt gegen Konrad Stiller aus Burg⸗Gräfenrode, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthaltsorts, aus verkäuflicher Waaren⸗ lieferung mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 34 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor Gr. Hess. Amtsgericht Friedberg auf den 22. September 1892, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1

Feick, Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts.

[19089] Oeffentliche Zustellung. In Sachen Krähmer ⁰%. Stange wird mit Bezug auf die öffentliche Ladung in Nr. 126 dieser Zeitung Nr. 13390 auch die Ehefrau Reißland, Selma, geb. Kämmerer, früher in Siebenbürgen, jetzt unbekannten Aufenthalts, zur mündlichen Ver⸗ andlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht Tennstedt auf den 26. September 1892, Vormittags 10 Uhr, geladen. Teunstedt, den 14. Juni 1892.

1 1 Schütte, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.