1892 / 147 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Jun 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

St. Petersburg, 23. Juni. Aus Astrachan wird der „Köln. Füer. emeldet, in Usun Ada seien einzelne Fälle asiatischer Cholera vorgekommen, davon einer mit tödtlichem Ausgang. Auf der ganzen Linie der Transkaspi⸗Bahn sind demgemãß Maßregeln egen Seuchen getroffken worden. In dem Transkaspi⸗Gebiet herrscht furchtbare 83 Auf der Bahnstation Kiachta starb ein Chinese. g ist das Gerücht, er sei der Cholera erlegen, unbestätigt geblieben. Kiachta wurde in drei Bezirke getheilt: Bahnhof, Bazar und Dorf. Jeder Theil wurde durch Feepen abgesperrt; nur die Bewohner des Bahnhofs haben das Recht, mit einem Erlaubnißschein des Stationsvorstehers den Bazar zu betreten. Im kaukasischen Militärbezirk wurden sanitäre Abwehr⸗ ergriffen.

Verdingungen im Auslande.

Spanien.

.30. Juli. Direccion General de Obras publicas Madrid: Lieferung von Eisenbahn⸗Material und eisernen Anlegepfeilern für den Hafen Alfonso XII. in Cartagena. Voranschlag 294 391 Peseten, Caution 14 500 Peseten. Näheres an Ort und Stelle. 8

8 6 8 1“ 8 Verkehrs⸗Anstalten. Bremen,

2 24. Juni. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer „Spree“, von New⸗York kommend, ist am 22. Juni 8 ½ Uhr Abends auf der Weser angekommen. Der Post⸗ dampfer „Condor“ hat am 22. Juni die Reise von Santos nach Rio de Janeiro fort esetzt. Der Reichs⸗Postdampfer „Bayern“ ist am 22. Juni 3 Uhr irchnfätsgs in Port Said angekommen und hat nach Uebergabe der osta jatischen Post an den nach Brindisi bestimmten Reichs Postdampfer „Stettin“ die Reise nach Genua fortgesetzt. Der Reichs⸗Postdampfer „Stettin“ ist am 22. Juni 4 Uhr Nachm. mit der australischen Post vom Reichs⸗Postdampfer „Hohen⸗ zollern“ und der ostasiatischen Post vom 1““ „Bayern“⸗ von Port Said nach Brindisi abgegangen. Der Reichs⸗Post⸗ dampfer „Danzig“ ist am 23. Juni 2 ihe Korgens mit der für Australien bestimmten Post von Brindisi na 18 id abgegangen. Der Reichs⸗Postdampfer„Sachsen“, nach Ost⸗Asien bestimmt, ist am 22. Juni Vorm. in Aden angekommen. Der Postbampfer „Olden⸗ burg“, von Baltimore kommend, ist am 23. Juni 3 Uhr Nachm. in Antwerpen angekommen.

Hamburg, 23. Juni. (W. T. B.) Hamburg⸗Ameri⸗ kanische Packetfahrt⸗Actiengesellschaft. Der ö „Virginia“ ist, von Hamburg kommend, heute früh in New⸗ York eingetroffen. Der Postdampfer „Helvetia' ist, von Ham⸗ burg kommend, gestern in St. Thomas eingetroffen.

London, 23. Juni. (W. T. B.) Der Union⸗Dampfer „Spartan“ ist am Donnerstag auf der Heimreise von Madeira abgegangen.

Theater und Musik.

Kroll’s Theater. 8 Herr Heinrich Boetel eröffnete gestern ein Gastspiel als Manrico in Verdi's „Troubadour“. Mit lebhaftem Beifall be⸗ üßt, gewährte er in dieser Rolle eine nicht nur in gesanglicher, fonbern auch in schauspielerischer Hinsicht so hervorragende Leistung, daß die Beifallskundgebungen einen immer höheren Grad annahmen. Mußte er doch die „lodernden Flammen“ sogar zweimal wieder⸗ holen! Seine Stimme hat sich wunderbar frisch erhalten, das Spiel entschieden vervollkommnet; die außerordentliche Sicher⸗ heit, mit der er den musikalischen Vortrag handhabt, erhöht den Genuß, und die Leichtigkeit der Tongebung fordert zur Bewunderung heraus. Fräulein Beuer stand ihm in der Rolle der Azucena als würdige zur Seite: ihre klangvolle und vorzüglich geschulte Altstimme am in dieser Partie, die sie wahrhaft künstlerisch auffaßte, zu vollster Geltung. Weniger glücklich war die Leistung des Fräulein Mugrauer als Leonore: ihre Stimme ist nicht bedeutend genug, als daß sie den Anforderungen dieser Partie hätte gerecht werden können. Als Graf Luna erzielte Herr Fricke einen vollen Erfolg. Die kleineren Partien waren durch die Herren Lurgen⸗ stein (Ferrando) und Fräulein Ippen (Ines) gut vertreten. Nach diesem ersten Gastspiel⸗Abend darf Herr Boetel neuer großer Triumphe sicher sein.

Ilka von Palmay wird im Thomas⸗Theater noch Sonn⸗ abend, Sonntag und Montag als „Nitouche“ auftreten. Billets zu ags drei letzten Vorstellungen sind bereits von heute an vor⸗ zumerken.

richt vom 24. Juni, Uhr

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8e

Süd⸗ und We

Im Coventgarden⸗Theater in London wurde, wie der Voff. 3.“ telegraphirt wird, am Mittwoch Abend von der deutschen Hperngesellschaft Wagner’s „Rheingold“ vor vollem Hause auf⸗ peführt. Der Erfolg der Oper war ein E“ Alvary eistete vorzügliches als Loge. Auch die Rollen des Wotan und des Alberich hatten ausgezeichnete Vertreter in den Herren Grengg und Lißmann. Lieban fefer sehr als Mime; die Fricka sang Frau Ende⸗Andriessen in befriedigender Weise; die Freia hatte eine treffliche Vertreterin in Fräulein Bettaque. Sämmtliche Darsteller sowie der Dirigent Mahler wurden häufig hervor Der Herzog und die Herzogin von Edinburg, der rumänische Fhron olger und dessen Braut wohnten der Vorstellung bei. 1.“ 8

5

Jagd. 3 Für das Abschießen von Raubvögeln hat der Verband deutscher Brieftaubenliebhabervereine auch für dieses Jahr 500 Prämien ausgesetzt. Berücksichtigt werden aber nur Wanderfalken, ühnerhabichte und Sperberweibchen. Die Fänge, nicht die ganzen ubvögel, sind an Herrn Jungnickel in Chemnitz oder an den Ver⸗ bandsgeschäftsführer J. Hörter in Hannover einzusenden. Die Höhe der Prämien, die anfangs Dezember zur Vertheilung kommen, richtet sich nach der Zahl der eingegangenen Fänge. Im verflossenen Jahre wurden für jedes Paar Fänge 2,50 gezahlt.

Mannigfaltiges.

Die nach wiederholtem Gewitterregen im Laufe des gestrigen Abends kühl gewordene Witterung in Berlin wurde in der Nacht von einem Sturm abgelöst, dem zahlreiche Fensterscheiben und Bäume zum Opfer gefallen sind und der auch am Nachmittage des heutigen Tages noch mit gleicher Heftigkeit fortdauert. Von der Telegraphenbehörde wird bekannt gemacht: Infolge von Leitungs⸗ störungen, hervorgerufen durch Sturm, verzögert sich die telegraphesche Correspondenz nach allen Richtungen.

Die 27 städtischen Volksbibliotheken Berlins sind, wie der „Voss. Z.“ berichtet wird, im Verwaltungsjahr 1891/92 von 15 791 Lesern benutzt worden. Verliehen wurden 370 578 Bände. Zum ersten Kale seit einer Reihe von Jahren haben die Volksbibliotheken im abgelaufenen Verwaltungsjahre einen bedeutenden Fortschritt zu verzeichnen gehabt. die Zahl der Leser ist um mehr als 1000 und die Zahl der verliehenen Bände um mehr als 31 000 gewachsen. Die Gesammtausgabe für die Verwaltung und die Unterhaltung der Volksbibliotheken hat im Jahre 1891/92 34 838,09 betragen, wovon auf die Ein⸗ richtung der im Februar 1892 eröffneten 27. Bibliothek in der 1 Allee 6000 entfallen. Durch ein Vermächtniß des im ugust 1891 verstorbenen Rentiers Theodor Wagener wurden die Volksbibliotheken mit einer großen Zahl von Bänden illustrirter Zeitschriften und guter belletristischer Literatur sowie brauchbarer Reisewerke bedacht.

Der Stadtverordnete Dr. Friedemann hatte nach Mittheilung der hiesigen Morgenblätter nachfolgenden, von 52 Mitgliedern der Stadtverordneten⸗Versammlung unterstützten dringlichen Antrag eingebracht: „Die Stadtverordneten⸗Versammlung ersucht den Magistrat, mit dem Königlichen Polizei⸗Präsidium in Verbindung zu treten, um der Belästigung des Publikums durch Verbreitung schamverletzender Schri ten auf den Straßen der Stadt zu steuern.“ Die Versammlung hat in ihrer gestrigen Sitzung diesen Antrag angenommen.

Dem verstorbenen Professor Albert Wolff, der gestern Nach⸗ mittag auf dem bei Westend gelegenen Louisenkirchhofe zur letzten Ruhe bestattet wurde, erwiesen, wie die „Neuest. Nachr.“ schreiben, die hiesigen Kunstgenossen in großer Anzahl die letzte Ehre. Der Senat und die Mitglieder der Akademie der Künste, sowie die Hoch⸗ schule für die bildenden Künste, denen Wolff angehörte, waren fast voll⸗ zählig vertreten und schmückten den Sarg mit reichen Kränzen. Der Verein Berliner Künstler, der mit dem umflorten Banner erschien, ehrte in gleicher Weise das Andenken seines langjährigen Mitgliedes.

Das Comité für die Feriencolonien entsendet, wie der „Voss. Z.“ mitgetheilt wird, am 11. Juli 2800 Kinder in die Sommerfrische. Waltersbad und Luisenhall erhalten je 120,

rerow 190, Zingst 120, Kösen 120, Wustrow 60, Eldena 80, S Kammin 75, Dievenow 30, Rheinsberg und Ober⸗Kosel inder.

Königsberg i. Pr., 23. Juni. Heute Nachmittag fand laut Meldung des „W. T. B. unter zahlreicher Betheiligung von Offi⸗ zieren des I. Armee⸗Corps die Einweihung des von Professor Reusch

nordostwärts bis zu den dänischen Inseln fortgeschritten. Morgens. Da lei zeitig über dem südwestlichen Europa ein ochdruckgebiet sich entwickelt hat, herrscht auf der

tseite des Minimums über Nord⸗

6 Uhr.

Concerts Sonntags 5 Uhr, an den

entworfenen Denkmals für den vor einem Jahre verstorbenen General Bronsart von Schellendorff auf dem Gute der Wittwe des Generals in Schettnienen statt. DerFeier wohnten die Spitzen der Militär⸗ und Civilbehörden, die Ober⸗Präsidenten von Ost⸗ und Westpreußen, Vertreter der Universität und der Kaufmannschaft, sowie eine Militärdeputation aus Danzig bei. Oberpfarrer Thiel hielt die Weiherede. Der commandirende General des I. Armee⸗Corps von Werder übergab das Denkmal namens des Offizier⸗Corps des I. Armee⸗Corps der Wittwe des Generals.

„Oldenburg (Holstein), 23. Juni. Zum 700 jährigen Jubi⸗ läum der hiesigen Johannis⸗Schu zengilde überreichte, wie die „Köln. Ztg.“ berichtet, der Ober⸗Präsident von Steinmann heute im Namen Seiner Majestät des Kaisers der alten Gilde eine prachtvolle Fahne.

Bamberg, 23. Juni. Die hiesige Strafkammer beendete, wie „W. T. B.“ mittheilt, heute die Verhandlung wegen des Eggols⸗ heimer Eis Der Expeditor Tremer wurde zu drei Monaten und der Wechselwärter Knorr aus Eggolsheim zu einem Monat Gefängniß verurtheilt. Der Bahnmeister von Forch⸗ heim Braster wurde freigesprochen.

Przibram, 23. Juni. Im 24. Horizont des Adalbertschachts, 700 m vom Marienschacht entfernt, wurden, wie der „Köln. Ztg.“ berichtet wird, zwei Abschiedsbriefe verunglückter Berg⸗ leute, Franz Soukup und Franz Liska, auf 31 dünne Patronen⸗ hülsen geschrieben, aufgefunden. Die Zeilen enthielten Abschiedsworte an die Familien und Auskunft über die entsetzlichen Stunden im Schachte angesichts des bevorstehenden Todes. „Wir waren an unserm Werke“, schreibt Soukoup, „als Leute zu uns kamen und mittheilten, sie könnten nicht heraus. Wir irrten hin und her und versuchten zum Schacht zu gelangen, vergebens. Wir warteten auf Hilfe, sie kam aber nicht. So lange es ging, beteten wir, dann wurde einer nach dem andern von Schwäche übermannt und sank um.“ Schluß heißt es in dem Briefe: „Theures Weib! Die letzten Worte schreibe ich in großer Angst. Der Kopf schmerzt, der Geist wird schwach, die Ewigkeit naht.“ Ferner werden über häusliche Angelegenheiten Verfügungen getroffen und die Frauen geee. die Schulden zu bezahlen und die Kinder in Gottesfurcht zu erziehen.

Paris, 24. Juni. Der Professor an der polytechnischen Schule, Hauptmann Mayer, ist gestern in einem Degenduell von dem Marquis Moroͤs verwundet worden und, wie verlautet, dieser Ver⸗ wundung erlegen.

Rom, 24. Juni. Der Präfect des Königlichen Schlosses in

Commandeur Sirovich, ist nach einer Meldung des „H.

.B.“ auf offener Straße von einem strafweise entlassenen Schutz⸗ mann durch fünf Schüsse tödtlich verwundet worden.

Brüssel, 23. Juni. In dem Kohlenbergwerk von Amercoeur bei Rour stieg, wie „W. B. B.“ berichtet, heute der Fahrstuhl mit einer Anzahl Arbeiter und Arbeiterinnen mit so Poer Geschwindigkeit aus dem Schacht empor, daß er gegen das Gebälk schlug. M Arbei eine Arbeiterin sollen ge⸗ tödtet sein.

Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.

Bern, 24. Juni. (W. T. B.) Der Nationalre hat den Antrag des Bundesraths, wonach der Bundesrath, falls die Handelsvertrags⸗Verhandlungen mit Frank⸗ reich binnen Monatsfrist nicht zu einem Einvernehmen führen, die Bundesversammlung spätestens auf den 1. August einbe⸗ rufen und ihr Anträge bezüglich dieser Verhandlungen unter⸗ breiten soll, angenommen. Ferner ermächtigte der National⸗ rath den Bundesrath, vom 1. Juli ab die Handelsverhältnisse mit Spanien bis zum Inkrafttreten des neuen Handels⸗ vertrags nach bestem Ermessen zu regeln.

Bern, 24. Juni. (W. T. B.) Der Ständerath be⸗ willigte 2 100 000 Frecs. für die S von St. Maurice (Wallis), lehnte es jedoch ab, den Bundes⸗ rath zu beauftragen, die Frage der fortificatorischen Siche⸗ rung des Straßenzugs St. Bernhard⸗Martigny⸗Téte⸗Noire zu prüfen.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Zweiten Beilage.)

(4 Bildern) von H. Meilhac und A. Millaud.

Deutsch von R. Genée. Musik von Hervé. (Denise

de Flavigny: Ilka von Palmay.) Anfang 7 ½ Uhr. Sonntag (letzte Sonntags⸗Vorstellung): Mamselle

Wochentagen

deutschland stürmische 8 an der deutschen Nordseeküste weht ein starker Nordweststurm. In Norddeutschland hält das trübe Wetter noch an, während in Süddeutschland Aufklaren eingetreten ist, dessen auf den Norden bei weiterer Entwickelung des Hochdruckgebietes zu erwarten ist. Nach allgemein verbreiteten Regenfällen, welche an bedeckt der deutschen Nordseeküste stellenweise einundzwanzig⸗ Regen stündige träge über 30 mm erreichten, ist in bedeckt Deutschland die Temperatur wieder heiter Deutsche Seewarte. heiter

wolkenlos

halb bed. wolkig

Wetter.

in ° Celsius

50 C. = 40R.

Temperatur

heiter halb bed.

Moskau . .. Cork, Queens⸗ Cloe . 2

Cherbourg. 2 Ider. 6 8 6 bedeckt EF11u1““ 7 Regen mburg.. 8 Regen

S 8

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Theater⸗Anzeigen.

Deutsches Theater. Sonnabend: Die Welt,

in der man sich langweilt. Anfang 7 Uhr. Sonntag: Das Urbild des Tartüffe. 8 Montag: Faust. b Dienstag: Romeo und Julia.

winemünde Die Tageskasse ist von 10 bis 1 ½ Uhr geöffnet.

Neufahrwasser Memel ...

bedeckt ²) 22.

edeckt halb bed. ³) halb bed. 4)

ünster ... Karlsruhe .. Wiesbaden. be⸗ München .. wolkigs) Chemnitz .. halb bed.

8 Berliner Theater. Sonnabend: Narciß. 4 5

1 6

Berlin ... I

4 2 1 1

(Anna Haverland, Nuscha Butze, Ferdinand Suske, Ludw. Stahl.) Anfang 7 ½ Uhr. Sonntag: Nachmittags 2 ½ Uhr: Narciß. (Anna averland, Ida Bauer, Ludw. Barnay, Ludw. tahl.) Abends 7 ½ Uhr: Nareciß. (Anna Haver⸗ land, Nuscha Butze, Ferdinand Suske, Ludw. Stahl). Montag: Narriß.

Friedrich ⸗Wilhelmstädtisches Theater. Sonnabend: Zum 507. Male: Die Fledermaus. Operette in 3 Acten von Johann Strauß. Anfang

7 Uhr. Im prachtvollen Park:

ün Großes Park⸗Fest. Internationaler Schönheits⸗

Congreß. 3 Musik⸗Corps. Auftreten von Gesangs⸗ und Instrumental⸗Künstlern.

Sonntag: Die Fledermaus. Im Park: Großes Doppel⸗Concert. Auftreten von Ge⸗ angs⸗ und Instrumental⸗Künstlern. Anfang des

769 81 Breslau.. 757 wolkig') bedeckt

Ile d'Aix. . 763 Ni wolkenlos

b186 16761 wolkenlos

¹) Nachmittags Regen. Nachts stürmisch. ²) Nach⸗ mittags und Nachts Reöse ³) Gestern Regen und Sturm. ⁴) Gestern Regen. ⁵) Nachts Regen. 6) Nachm. Regen, Nachts stürmisch. ⁷) Rach Gegwitter und Regen. Uebersicht der Witterung. 1 Das gestern üb er Belgien liegende Minimum ist unter Zunahme an Tiefe bis auf etwa 740 mm langsam

Kroll's Theater. Sonnabend: Lorle. Oper in 4 Aufzügen. Dichtung von Hans Heinrich Schefsky. Musik von Alban Förster. va e Uhr.

Sonntag: Gastspiel des Herrn Heinrich Bötel. Der Postillon von Lonjumeau. „Täglich, bei günstigem Wetter: Großes Concert im Sommergarten. Anfang an Sonn⸗ und Festtagen 4 Uhr, an den Wochentagen 5 ½ Uhr. 8

Belle-Alliance⸗Theater. Sonnabend: Zum 4. Male: Der Casinoball. Luftspiel in 3 Acten von Dr. Hugo Müller. In Scene gesetzt vom Director Sternheim.

Im prachtvollen, glänzenden Sommer⸗Garten (vornehmstes und großartigstes Sommer⸗Etablissement der Residenz):

Großes Militär⸗Doppel⸗Concert.

Auftreten sämmtlicher Specialitäten.

Abends: Feenhafte Illumination des ganzen Garten⸗ durch 50 000 Gasflammen, bengalisches

icht ꝛc. ꝛc. 2lfans des Concerts 6 Uhr, Anfang der Vorstellung 1 ½⅔ r.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung

Adolph Ernst⸗Theater. Sonnabend: 24. Ge⸗

sammt⸗Gastspiel des Wiener Ensemble, zu⸗ sammengestellt von Mitgliedern des K. K. Fosef⸗ städter und K. K. Karl⸗Theaters unter der Leitung des Directors ranz Josef Graselli. Zum 8. Male: Die xettschwimmerinnen. Hesse mit Gesang in 3 Acten von Theodor Taube.

usik von Karl Kleiber. Anfang 7 ½ Uhr. 1“

8 Dieselbe Vorstellung. 1

er Sommer⸗Garten ist geöffnet.

Thomas-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Dirgction: Emil Thomas. Sonnabend: 16. Gast⸗ spiel von Ilka von vom Theater an der Wien in Wien. Zum 4. Male: Mamselle Nitouche. Vaudeville mit Gesang in 3 Acten

Nitouche. Der Sommer⸗Garten ist geöffnet.

L125600 Hohenzollern⸗Galerie 9 Vorm. 10 Ab. Lehrter Bahnhof. Gr. histor. Rundgemälde 1640 1890. 1 Sonntag 50 ₰. Kinder die Hälfte

Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof) Geöffnet von 12— 11 Uhr. Täglich Vorstellung im wissenschaftlichen Theater. Näheres die Anschlag zettel. Anfang 7 ½ Uhr.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Auguste Mez mit Hrn. Regierungs Referendar Dr. jur. Heinrich Wilke (Freiburg i. B.— Merseburg). Frl. Jenny von Franken⸗ berg und Proschlitz mit Hrn. Rittergutsbesitzer Walther Kramer (Königsberg i. Pr. Hasenberg pr. Gr. Schmückwalde).

Verehelicht: Hr. Friedrich Karl von Hevydebreck

mit Frl. Martha von Gaudecker (Barzlin). Geboren: Ein Sohn: Hrn. von Borcke (Labes). Hrn. Professor Dr. von Bramann (Halle a. S.). 8 1“ Gestorben: Verw. Frau Louise von Zezschwitz, geb. von Glasenapp (Hubertusburg).

Redacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin:

Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt. Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Berlin, Freitag, den 24. Juni

Staats⸗

u“

1892.

Deutsches Reich.

Postordnung für das Deutsche Reich 1 vom 11. Juni 1892.

Auf Grund des § 50 des Gesetzes über das 28. Oktober 1871 wird nachstehende Postordnung erlassen.

Abschnitt I. Postsendungen. § 1. (Allgemeine Beschaffenheit der Postsendungen.) 1 I. Die Postsendungen müssen den nachfolgenden Bestimmungen entsprechend verpackt, verschlossen und mit Aufschrift versehen sein. § 2. (Meistgewicht.) I. Es beträgt das Meistgewicht: eines Vriefes 250 g, einer Drucksache 1 kg, einer Waarenprobe 250 g, eeines Packets 50 kg. 8 § 3. (Außenseite.) 8 I. Der Absender darf auf der Außenseite einer Postsendung außer den auf die Beförderung bezüglichen Angaben noch seinen Namen und Stand, seine Firma, sowie seine Wohnung vermerken. Bei Briefen können weitere Angaben und Abbildungen, welche auf den Stand, die Firma oder das Geschäft des Absenders beziehen, unter der Bedingung hinzugefügt werden, daß die sämmtlichen, nicht die Beförderung betreffenden Vermerke ꝛc. in ihrer Ausdehnung etwa den Se Theil des Briefumschlags nicht überschreiten und am oberen Rande des Briefumschlags auf der Vorderseite oder Rückseite sich befinden. Auf der Rückseite der Briefumschläge, und zwar auf der Verschlußklappe, können solche Zeichen und Abbildungen angebracht werden, welche im allgemeinen als für einen Siegel⸗ oder Stempelabdruck anzusehen sind. Wegen der besonderen Bestim⸗ mungen für Post⸗Packetadressen, Postkarten, Drucksachen, Waaren⸗

proben und Postanweisungen siehe §§ 4, 14, 15, 17 und 19.

II. Die Freimarken sind in die obere rechte Ecke der Aufschrift⸗ seite, bei Packetsendungen an gleicher Stelle auf die Post⸗Packetadresse

zu kleben. 1

§ 4. (Begleitadresse zu Packeten.) 3 I. ZJeder Packetsendung muß eine Begleitadresse (Post⸗Packet⸗ adresse) si der von der Postverwaltung vorgeschriebenen Form bei⸗ gegeben sein. 8 II. Formulare zu Post⸗Packetadressen können durch alle Post⸗ anstalten bezogen werden. 8

III. Für Formulare, welche mit Freimarken beklebt wird nur der Betrag der Freimarke erhoben. Unbeklebte Formulare werden zum Preise von 5 für je 10 Stück abgelassen.

IV. Formulare, welche nicht von der Post bezogen werden, müssen in Größe, Farbe und Stärke des Papiers, sowie im Vordruck mit den von der Post gelieferten Formularen übereinstimmen.

V. Der an der Post⸗Packetadresse befindliche Abschnitt kann zu schriftlichen oder gedruckten Mittheilungen benutzt werden.

VI. Die Post⸗Packetadresse nun bei der Aushändigung des Packets an die Postanstalt oder an den bestellenden Boten zurück⸗ gegeben, der Abschnitt kann jedoch abgetrennt und vom Empfänger zurückbehalten werden.

§ 5. (Mehrere Packete zu einer Begleitadresse.) 8

I. Mehr als drei Packete dürfen nicht zu einer Begleitadresse gehören. Auch ist es nicht zulässig, Packete mit Werthangabe und solche ohne Werthangabe mittels einer Begleitadresse zu versenden.

II. Gehören mehrere Packete mit Werthangabe zu einer Begleit⸗ adresse, so muß auf derselben der Werth eines jeden Packets besonders angegeben sein. 8

III. Jedes Nachnahmepacket muß von einer besonderen Post⸗ Packetadresse begleitet sein. § 6. (Aufschrift.)

I. In der Aufschrift müssen der Bestimmungsort und der Empfänger so bestimmt bezeichnet sein, daß jeder Ungewißheit vor⸗ gebeugt wird.

II. Dies gilt auch bei solchen mit „postlagernd“ bezeichneten Sendungen, für welche die Post Gewähr zu leisten hat. Bei anderen Sendungen mit dem Vermerk „postlagernd“ darf statt des Namens des .“ eine Angabe in Buchstaben oder Ziffern ange⸗ wendet sein.

III. Bei Postsendungen nach Ortschaft en ohne Postanstalt ist in der Aufschrift außer dem eigentlichen Bestimmungsorte noch die⸗ jenige Postanstalt anzugeben, von welcher aus die Bestellung der Sendung an den Empfänger bewirkt werden oder die Abholung er⸗ folgen soll. Wenn der Bestimmungsort zwar mit einer Postanstalt versehen ist, aber nicht zu den allgemeiner bekannten Orten gehört, so ist seine Lage in der Aufschrift noch näher zu bezeichnen.

IV. Die Aufschrift eines Packets muß die wesentlichen Angaben der Begleitadresse enthalten, sodaß nöthigenfalls das Packet auch ohne die Begleitadresse bestellt werden kann. Zur Auff drift gehört auch, daß im Fall der Frankirung der Vermerk „frei“ ꝛc. und im Fall des Verlangens der Eilbestellung der Vermerk „durch Eilboten“ ꝛc. an⸗ gegeben wird. Nachnahmepackete müssen in der Aufschrift mit dem Vermerk der Nachnahme 21) versehen sein.

V. Die 8 eines Packets muß in haltbarer Weise un⸗ mittelbar auf der Umhüllung oder auf einem der ganzen Fläche nach aufgeklebten oder sonst unlösbar darauf befestigten Papiere ꝛc. an⸗ gebracht werden. Ist dies nicht ausführbar, so ist für die Aufschrift eine haltbar befestigte Fahne von Pappe, Pergamentpapier, Holz oder sonstigem festen Stoff zu benutzen. Besonders groß und deutlich muß der Nen. des Bestimmungsorts mit unverlöschlichem Stoff ge⸗ schrieben oder gedruckt sein.

§ 7. (Werthangabe.) 1

JI. Wenn der Werth einer Sendung angegeben werden soll, so muß derselbe bei Briefen in der Aufschrift, bei anderen Sendungen in der Aufschrift der Begleitadresse und des zugehörigen Packets ersichtlich gemacht werden.

II. Die Angabe des Werths 8 in der Reichswährung zu er⸗ folgen. Der angegebene Betrag soll den gemeinen Werth der Sen⸗ dung nicht übersteigen. 8 1

III. Bei der Versendung von curshabenden Papieren ist der Curswerth, welchen dieselben zur Zeit der Einlieferung haben, bei der Versendung von hypothekarischen Papieren, Wechseln und ähnlichen Documenten derjenige Betrag anzugeben, welcher voraussichtlich zu verwenden sein würde, um eine neue rechtsgültige Ausfertigung des Documents zu erlangen, oder um die Hindernisse zu beseitigen, welche sich der Einziehung der Forderung Sühegefeen würden, wenn das

ocument verloren ginge. Entspricht die Werthangabe den vorstehen⸗ den Regeln nicht, so kann die Sendung zur Berichtigung zurückgegeben werden. Aus einer irrthümlich zu hohen Werthangabe darf ein An⸗ spru auf Erstattung des entsprechenden Theils der Versicherungs⸗ gebühr nicht hergeleitet werden. 1 .

IV. Der Vermerk über Postnachnahme gilt nicht als Werth⸗ angabe. EEö“ werden daher nur dann als Werth⸗ sen ungen behandelt, wenn auf der Sendung außer dem Nachnahme⸗

etrage ausdrücklich ein Werth angegeben it. b V. Ueber Sendungen mit Werthangabe wird eine Einlieferungs⸗ escheinigung ertheilt.

äußere Verpa⸗

§ 8. (Verpackung.)

I. Die Verpackung der Sendungen muß nach Maßgabe der Beförderungsstrecke, des Umfangs der Sendung und der Beschaffenheit des Inhalts haltbar und sichernd eingerichtet sein.

II. Bei Gegenständen von geringerem Werth, welche nicht unter Druck leiden und nicht Fett oder Feuchtigkeit absetzen, ferner bei Acten⸗ oder Schriftenfendungen genügt bei einem Gewicht bis zu 3 kg eine e von Packpapier mit angemessener Verschnürung.

III. Schwerere Gegenstände müssen, insofern nicht der Inhalt und Umfang eine festere Verpackung erfordern, mindestens in mehr⸗ fachen Umschlägen von starkem Packpapier verpackt sein.

IV. Sendungen von bedeutenderem Werth, insbesondere solche, welche durch Nässe, Reibung oder Druck leicht Schaden leiden, z. B. Spitzen, Seidenwaaren ꝛc., müssen nach Maßgabe ihres Werths, Um⸗ fangs und Gewichts in genügend sicherer Weise in Wachsleinwand, Pappe oder in gut beschaffenen, nach Umständen mit Leinen über⸗ zogenen Kisten ꝛc. verpackt sein. 18 „NV. Sendungen mit einem Inhalt, welcher anderen Postsendungen shödlich werden könnte, müssen so verpackt sein, daß eine solche Be⸗ schädigung ferngehalten wird. Fässer mit Flüssigkeiten müssen mit starken Reifen versehen sein. Klemnere mit Flüssigkeiten angefüllte Gefäße (Flaschen, Krüge ꝛc.) sind noch besonders in festen Kisten, Kübeln oder Körben zu verwahren. 4

VI. Wenn infolge fehlerhafter Verpackung einer Sendung während der Beförderung eine neue Verpackung nöthig wird, so werden die Kosten dafür von dem Empfänger eingezogen, demselben aber erstattet, wenn der Absender die Entrichtung nachträglich übernimmt.

§ 9. (Verschluß.) ,I., Der Verschluß der Postsendungen muß haltbar und so ein⸗ erichtet sein, daß ohne Beschädigung oder Eröffnung desselben dem Inhalt nicht beizukommen ist. 8

II. Bei Packeten mit Werthangabe hat die Befestigung der Fhbäft 8 durch Siegellack mit Abdruck eines ordentlichen Petschafts stattzufinden.

III. Bei Packeten ohne Werthangabe kann von einem Verschluß mittels Siegel oder Bleie abgesehen werden, wenn durch den sonstigen Verschluß oder durch die Untheilbarkeit des Inhalts die Sendung hinreichend gesichert erscheint. Bei Sendungen, deren Umhüllung aus Packpapier besteht, kann der Verschluß mittels eines guten Klebstoffs oder mittels Siegelmarken hergestellt werden. Auch bei anderer Ver⸗ packung können Siegelmarken in Anwendung kommen, sofern damit ein haltbarer Verschluß erzielt wird. 1“ 12

IV. Bei Reisetaschen, Koffern und Kisten, welche mit Schlössern versehen sind, sowie bei gut bereiften und fest verspundeten Fässern, auch fest vernagelten Kisten, bedarf es ebenfalls keines weiteren Ver⸗ schlusses durch Siegel oder Bleie. . 2

V. Desgleichen können gut umhüllte Maschinentheile, größere Waffen und Instrumente, Kartenkasten, einzelne Stücke Wildpret, z. B. Hasen, Rehe ꝛc., ohne Siegel⸗ oder Bleiverschluß angenommen werden.

§ 10. (Besondere Anforderungen bezüglich der Werthsendungen.)

I. Briefe mit Werthangabe (Gold, Silber, Papiergeld, Werth⸗ papieren u. s. w.) müssen mit einem haltbaren Umschlage versehen und mit mehreren, durch dasselbe Petschaft in gutem Lack hergestellten Siegelabdrücken dergestalt verschlossen sein, daß eine Verletzung des Inhalts ohne äußerlich wahrnehmbare Beschädigung des Umschlags oder des Siegelverschlusses nicht möglich ist.

II. Geldstücke, welche in Briefen versandt werden, müssen in Papier oder dergleichen eingeschlagen und innerhalb des Briefes so befestigt sein, daß eine Veränderung ihrer Lage während der Beförde⸗ rung nicht stattfinden kann.

III. Schwerere Geldsendungen sind in Packete, Beutel, Kisten oder Fässer fest zu verpacken. 8

IV. Sendungen bis zum Gewicht von 2 kg dürfen, sofern der Werth bei Papiergeld nicht 10 000 und bei baarem Geld nicht 1000 übersteigt, in Packeten von starkem, mehrfach umgeschlagenem und gut verschnürtem eingeliefert werden.

V. Bei schwererem Gewicht und bei größeren Summen muß die ng in haltbarem Leinen, in Wachsleinwand oder Leder bestehen, gut umschnürt und vernäht, sowie die Naht hinlänglich oft versiegelt sein. 11“

VI. Geldbeutel und Säcke, welche nicht in Fässern u. s. w. ver⸗ sandt werden, können in dem Falle aus einfacher starker Leinwand bestehen, wenn das Geld darin gehörig eingerollt oder zu Päckchen vereinigt enthalten ist. Andernfalls müssen die Beutel aus wenigstens doppelter Leinwand hergestellt sein. Die Naht darf nicht auswendig und der Kropf nicht zu kurz sein. Da, wo der Knoten geschürzt ist, und außerdem über beiden Schnurenden muß das Siegel deutlich auf⸗ gedrückt sein. Die Schnur, welche den Kropf umgiebt, muß durch den Kropf selbst hindurchgezogen werden. Dergleichen Sendungen sollen nicht über 25 kg schwer sein. 8

VII. Die Geldkisten müssen von starkem Holz angefertigt, gut gefügt und fest vernagelt sein, oder gute Schlösser haben; sie dürfen nicht mit überstehenden Deckeln versehen⸗ die Eisenbeschläge müssen fest und dergestalt eingelassen sein, daß sie andere Gegenstände nicht zerscheuern knnen. Ueber 25 kg schwere Kisten müssen gut bereift und mit Handhaben versehen sein. ““ 8

VIII. Die Geldfässer müssen gut bereift, die Schlußreifen an⸗ genagelt und an beiden Böden dergestalt verschnürt und versiegelt sein, daß ein Oeffnen des Fasses ohne Verletzung der Umschnürung oder des Siegels nicht möglich ist. 5. 8

IX. Bei Packeten mit baarem Geld in größeren Beträgen muß der Inhalt gerollt sein. Gelder, welche in Fässern oder Kisten zur Versendung gelangen sollen, müssen zunächst in Beutel oder Packete verpackt werden. 8 1 8

§ 11. (Von der Postbeförderung ausgeschlossene Gegenstände.)

I. Zur Versendung mit der Post dürfen nicht aufgegeben werden: Gegenstände, deren Beförderung mit Gefahr verbunden ist, namentlich alle durch F bfas h thugrang, Druck oder sonst leicht entzündlichen Sachen, sowie ätzende Flüssigkeiten. 1

8 son Pehlanftelten ind befugt, in Fällen des Verdachts, daß die Sendungen Gegenstände der obigen Art enthalten, vom Aufgeber die Angabe des Inhalts zu verlangen und, falls dieselbe verweigert wird, die Annahme der Sendung abzulehnen. 1

III. Diejenigen, welche derartige Sachen unter unrichtiger An⸗ abe oder mit Verschweigung des Inhalts aufgeben, haben vor⸗

ehaltlich der Bestrafung nach den Gesetzen für jeden entstehenden Schaden zu haften. . 1

IV. Die Postanstalten können die Annahme und Beförderung von I ablehnen, sofern nach Maßgabe der vorhandenen Postverbindungen und Postbeförderungsmittel die Zuführung derselben an den Bestimmungsort nicht möglich ist. 8

§ 12. (Zur Postbeförderung bedingt sgelasseng Gegenstände.)

I. Flüssigkeiten, Sachen, die dem Verderben und der

nellen

Fäulae ausgesetzt sind, unförmlich große 12 enstände, ferner lebende

hiere können von den Postanstalten zurückgewiesen werden. Bei Sendungen mit lebenden Thieren ist vom Absender durch einen sowohl auf die Begleitadresse, als auf die Sendung selbst zu setzenden Ver⸗ merk darüber zu treffen, was mit der Sendung geschehen soll, wenn die Annahme derselben durch den Empfänger nicht binnen 24 Stunden nach geschehener postamtlicher Benachrichtigung erfolgt.

Dieser Vermerk muß, je nach der Wahl des Absenders, der nach⸗ stehenden Fassung entsprechen:

1) Wenn nicht sofort abgenommen (oder: wenn nicht sofort bezogen), zurück!

2) Wenn nicht sofort abgenommen (oder: wenn nicht sofort bezogen), verkaufen!

3) Wenn nicht sofort abgenommen (oder: wenn nicht sofort bes0gen), telegraphische Nachricht auf meine Kosten!

Für die Behandlung der Sendungen mit lebenden Thieren am Bestimmungsort ist die getroffene Verfügung des Absenders maß⸗ gebend, mit der Ausnahme, daß, im Fall der Inhalt der Sen vor Ausführung der etwa anderweiten Verfügung des Absenders kr⸗ sichtlich dem Verderben ausgesetzt ist, die Bestimmungen des § 45 V. in Anwendung zu kommen haben.

II. Für dergleichen Gegenstände ꝛc., wenn dieselben dennoch zur Beförderung angenommen werden, sowie für leicht zerbrechliche Gegen⸗ stände und für in Schachteln verpackte Sachen leistet die Post⸗ verwaltung keinen Ersatz, wenn durch die Natur des Inhalts der Sendung oder durch die Beschaffenheit der Verpackung während der Beförderung eine Beschädigung oder ein Verlust entstanden ist.

III. Zur Verwenduns ür E bestimmte Zünd⸗ hütchen, Zündspiegel und Metallpatronen, sowie Patronen aus starker Pappe mit einem zum Schutz der Pulverladung dienenden Blech⸗ mantel müssen in Kisten oder Fässer fest von außen und innen ver⸗ packt und als solche donosr auf der Begleitadresse als auch auf der Sendung selbst bezeichnet sein Die Patronen müssen für Central⸗ feuer bestimmt und außerdem derart beschaffen sein, daß weder ein Ablösen der Kugel oder ein Herausfallen der Schrote, noch ein Aus⸗ streuen des Pulvers stattfinden kann. Der Absender ist, wenn er diese Bedingungen nicht eingehalten hat, für den aus etwaiger Entzündung entstandenen Schaden haftbar. 8

IV. Die im § 11 II ausgesprochene Befugniß der Postanstalten tritt auch in solchen Fällen ein, in welchen Grund zu der Annahme vorliegt, daß die Sendungen Flüssigkeiten, dem schnellen Verderben und der Fäulniß ausgesetzte Sachen, lebende Thiere, Zündhütchen, Zündspiegel oder Patronen enthalten.

§ 13. (Dringende Packetsendungen)

I. Die Postverwaltung übernimmt es, dringende, zur Beförderung mit der Post geeignete Packetsendungen, deren beschleunigte Ueber⸗ mittelung besonders erwünscht ist, auf Verlangen der Absender mit⸗ den sich darbietenden schnellsten vee nach dem Be⸗ stimmungsorte zu befördern. Das Verlangen der Einschreibung oder eine Werthangabe ist bei dringenden Packetsendungen nicht zulässig.

II. Die Sendungen müssen bei der Einlieferung zur Postanstalt äußerlich durch einen farbehen Zettel, welcher in fettem schwarzen Typendruck oder, bei besonderen Fällen, in großen handschriftlichen Zügen die Bezeichnung

„dringend“ 8 und darunter eind kurze Angabe des Inhalts trägt, hervortretend kenntlich gemacht sein. Die zugehörigen Begleitadressen sind mit dem gleichen Vermerke zu versehen. 8

III. Dringende Packetsendungen müssen von dem Absender frankirt werden. Als Entschädigung für die aus der bevorzugten Beförderung und der abweichenden Behandlung der Sendungen sich ergebenden besonderen Aufwendungen ꝛc. ist außer dem tarifmäßigen Porto und außer dem etwaigen Egbestellgelde 24) eine Gebühr von 1 für jedes Stück bei der Einlieferung zu entrichten.

§ 14. (Postkarten.)

I. Auf der Vorderseite der Postkarte darf der Absender außer den auf die Beförderung bezüglichen Angaben noch seinen Namen und Stand oder seine Firma, sowie seine Wohnung vermerken. Die Rück⸗ seite kann zu Mittheilungen benutzt werden. Die Aufschrift und die Mittheilungen können mit Tinte, Bleifeder oder farbigem Stift ge⸗ schrieben werden; nur muß die Schrift haften und deutlich sein.

II. Postkarten, aus deren Inhalt die Absicht der Beleidigung oder einer sonst strafbaren Handlung sich ergiebt, ferner Postkarten, welche nach Beseitigung der ursprünglichen Aufschrift oder der auf der Rückseite zuerst gemachten Mittheilungen mit anderweiter Auf⸗ schrift oder mit neuen Mittheilungen versehen zur Post geliefert werden, ebenso Postkarten mit Beklebung, z. B. mit aufgeklebten Photographien, und Postkarten mit angefügten Waarenproben sind von der Postbeförderung ausgeschlossen. 8

III. Zu den Postkarten mit Antwort werden besonders dazu ein⸗ gerichtete Formulare verwendet, von denen die zweite Hälfte zur Antwort dient. 8 8

IV. Postkarten müssen frankirt werden. Für Postkarten mit Antwort ist auch für die Antwort das Porto vorauszubezahlen.

V. Die Gebühr beträgt ohne Unterschied der Entfernung 5 hr jede Postkarte. Für Postkarten mit Antwort werden 10 er⸗ hoben. 8 VI. Formulare zu Postkarten können durch alle Postanstalten bezogen werden. 8

VII. Ungestempelte Formulare zu Postkarten werden zum Preise von 5 für je 10 Stück verabfolgt. Für gestempelte Formulare zu Postkarten wird nur der Betrag des Stempels erhoben.

VIII. Formulare, welche nicht von der Post bezogen werden, müssen in Größe und Stärke des Papiers mit den von der Post ge⸗ lieferten übereinstimmen, auch auf der Vorderseite mit der gedruckten oder geschriebenen Ueberschrift „Postkarte“ versehen sein.

IX. Unfrankirte Postkarten und solche Postkarten, welche den äußeren Anforderungen nicht entsprechen, unterliegen dem Porto für unfrankirte Briefe. Für unzureichend fancirte Posctageeh wird dem Empfänger der doppelte Betrag des fehlenden Portotheils in Ansatz gebracht, wobei Bruchtheile einer Mark auf eine durch 5 theilbare Pfennigsumme aufwärts abgerundet werden. Wegen der Bestellkarten für die Abholung von Packeten durch die Packebbeseller siehe § 29 III.

§ 15. (Drucksachen.) b

I. Gegen die für Drucksachen festgesetzte ermäßigte Taxe können befördert werden: alle durch Buchdruck, Kupferstich, Stahlstich, Holz⸗ schnitt, Lithographie, Metallographie und Photographie vervielfältigten Gegenstände, welche nach ihrer Form und sonstigen Beschaffenheit zur Beförderung mit der Briefpost geeignet sind. .“

II. Die Sendungen können entweder unter der Aufschrift be⸗ stimmter Empfänger oder als außergewöhnliche Beilagen solcher Zeitungen und Zeitschriften, deren Vertrieb die Post besorgt, zur Ein⸗ lieferung gelangen. 8 3 8 (a. Bei der Einlieferung unter der Aufschrift bestimmter Empfänger.)

III. Die Sendungen müssen offen, und zwar entweder unter Streif⸗ oder Kreuzband, oder umschnürt, oder in einen offenen Um⸗ schlag gelegt, oder aber dergestalt einfach zusammengefaltet eingeliefert werden, daß ihr Inhalt leicht geprüft werden kann. Unter Band (Verschnürung) können auch Bücher, gleichviel ob gebunden, gefalzt oder geheftet, versandt werden. Das Band muß dergestalt angelegt sein, daß dasselbe abgestreift und die Beschränkung des Inhalts der Sendung auf Gegenstände, deren Versendung unter Band gestattet ist, leicht erkannt werden kann. 8

IV. Drucksachen sind auch in Form offener Karten zulässig, jedoch dürfen solche Karten die vee „Postkarte“ nicht tragen. Sind mit den offenen Karten Formulare zu Antwortskarten verbunden, so dürfen diese Doppelkarten gegen das Drucksachenporto nur dann ver⸗ sandt werden, wenn auf den Antwortskarten sich Postwerthzeichen nicht befinden. 8

V. Die Sendung kann eine innere, mit der äußeren überein⸗

stimmende Aufschrift enthalten.