1892 / 151 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 Jun 1892 18:00:01 GMT) scan diff

dem Königlich wurttembergischen Mazjor à la suite der Armee, Ober⸗Hofmarschall und Kammerherrn August Freiherrn von Wöllwarth⸗Lauterburg zu Stuttgart, dem Königlich württembergischen Kammerjunker Curt Frei⸗ herrn Seutter von Lötzen zu Stuttgart, dem Premier⸗Lieutenant a. D. Gebhardt von Domhardt auf Groß⸗Bestendorf in Ostpreußen, dem Geheimen Baurath, Hauptmann und Regierungs⸗Rath a. D. Richard von Morstein zu Düsseldorf, dem Capitän⸗Lieutenant Heinrich XXVI. Prinzen Reuß j. L., Durchlaucht, 8 dem Rittmeister a. D. und Haupt⸗Ritterschafts⸗Director Jordan von Kröcher auf Vinzelberg bei Lüderitz in der Altmark, dem Königlich bayerischen Kämmerer und Regicrungs⸗Rath a. D. Christoph Freiherrn Tucher von Simmelsdorf zu Nürnberg, dem Lieutenant a. D. und Ritterschafts⸗Commissarius Max von Bredow auf Landin bei Friesack, 2 Königlich württembergischen Oberst und Flügel⸗ Adjutanten Seiner Majestät des Königs von Württem⸗ bberg Theodor von Grävenitz, dem Major der Landwehr⸗Cavallerie, Wirklichen Geheimen Rath und Botschafter z. D. Robert von Keudell auf . eeegs-en:n in der Neumark, dem General der Infanterie und commandirenden General des V. Armee⸗Corps Richard von Seeckt, am 24. Juni cr. in der Johanniter⸗Ordens⸗Kirche zu Sonnen⸗ burg den Ritterschlag und die Investitur ertheilt.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

dem Ober⸗Postdirector Post in Liegnitz bei seinem Scheiden aus dem Dienst den Charakter als Geheimer Ober⸗Postrath mit dem Range eines Raths zweiter Klasse zu verleihen, sowie

den Baurath von Misani, bisher Mitglied der General⸗ Direction der Königlich württembergischen Staatseisenbahnen in Stuttgart, zum Geheimen Regierungs⸗Rath und vortragenden Rath beim Reichs⸗Eisenbahnamt zu ernen)en. 1

Die Nummer 33 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter 1 Nr. 2038 die Verordnung, betreffend die dem Landes⸗ hauptmann der Neu⸗Guinea⸗Compagnie zustehenden richter⸗ lichen und Verwaltungsbefugnisse. Vom 15. Juni 1892: unter

Pr 2039 dien Fg e Anstühr

Nr. 2039 die Bekanntmachung, betreffend die Ausführung des Gesetzes über die Prüfung der Läufe und Verschlüsse der Handfeuerwaffen vom 19. Mai 1891. Vom 22. Juni 1892; und unter 8 1

Nr. 2040 die Bekanntmachung, betreffend die Abänderung der Aichordnung und der Aichgebühren⸗Taxe, vom 6. Mai 1892.

Berlin, den 29. Juni 1892.

Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt.

Weberstedt.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath und vortragenden Rath im Ministerium für Handel und Ge⸗ werbe von Wendt zum Ministerial⸗Director in demselben Ministerium zu ernennen, ferner 8 dem Ober⸗Bergrath Noeggerath zu Klausthal und den Bergrevierbeamten, Bergräthen Riemann zu Wetzlar und von Renesse zu Osnabrück den Charakter als Geheimer Bergrath, sowie dem Bergrevierbeamten, Bergmeister de Gallois zu Attendorn, dem Bergwerks⸗Director, Berg⸗Assessor Lindner zu Göttelborn und den Mitgliedern der Bergwerks⸗Direction u Saarbrücken, Berg⸗Assessor Graßmann und Gerichts⸗ Assessor Loerbroks den Charakter als Bergrath zu verleihen.

Seine Maäjestät der König haben Allergnädigst geruht: den Oberpfarrer Hanspach zu Arnswalde, bisher in Sammenthin, zum Superintendenten der Diöcese Arnswalde, Regierungsbezirk Frankfurt a. O., und . den zum Oberpfarrer in Königsberg N.⸗M. berufenen Pastor Braune, bisher in Neumünster, zum Superinten⸗ denten der Diöcese Königsberg N.⸗M. I., Regierungsbezirk Frankfurt a. O., zu ernennen

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Dem Ministeral⸗Director von Wendt ist die Stelle des Directors der Central⸗Abtheilung im Ministerium für Handel und Gewerbe übertragen worden. 8

Ministerium für Landwirthschaft, Do und Forsten. 8

Dem früheren Kreis⸗Thierarzt für den Kreis Lublinitz Bernhard Rupprecht ist vom 1. Juli d. J. ab die Kreis⸗ Thierarztstelle für den Kreis Stallupönen definitiv verliehen, zugleich die Verwaltung der Grenz⸗Thierarztstelle für die Kreise Stallupönen, Pillkallen und Goldap, mit dem Ametssitz in Stallupönen, commissarisch übertragen worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Custos am Königlichen Botanischen Museum zu Berlin Dr. Karl Schumann ist das Prädicat Professor beigelegt worden.

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ö1114“ Ang ekommen: T1“ der Unter⸗Staatssecretär im Ministerium der geistlichen,

Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, Wirkliche Geheime

Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. von Weyrauch, vom Urlaub.

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Richtamtliches

Prenunßen. Berlin, 29. Juni.

Seine Majestät der Kaiser und König wohnten gestern in Kiel einer Uebung des Marine⸗Sanitäts⸗Corps bei, unternahmen Nachmittags mit Seiner Königlichen Hoher dem Prinzen Heinrich an Bord der „Irene“ eine Segelfahrt und kehrten um 6 ½ Uhr Nachmittags an Bord der Kaiserlichen Nacht „Kaiseradler“ zurück.

Heute traten die vereinigten Ausschüsse des Bundes⸗ raths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Ver⸗ kehr, und darauf die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen zu Sitzungen zusammen.

Zwischen der Kaiserlichen Regierung und dem schweizeri⸗ schen Bundesrath ist das Einverständniß darüber festgestellt worden, daß im Tarif B zum deutsch⸗schweizerischen Handels⸗ und Zollvertrag vom 10. Dezember v. J. (Reichs⸗Gesetzbl. 1892 Seite 195) bei Pos. 193 das Wort „Christofle’“ nicht als allgemeine Bezeichnung für die dort aufgeführten Waaren, sondern nur beispielsweise gebraucht, und daß demgemäß an der angegebenen Stelle ebenso wie in der Nummer 193 des schweizerischen Zolltarifs vom 10. April v. J. hinter dem Worte „Christofle“ das Zeichen „etc.“ einzuschalten sei.

Das Reichsgesetz vom 19. Mai 1891, betreffend die Prüfung der Läufe und Verschlüsse der Hand⸗ feuerwaffen (Reichs⸗Gesetzbl. S. 119), schreibt im § 7 vor, daß die näheren Bestimmungen über das Ver⸗ fahren bei der Prüfung, über das Gewicht und die Beschaffen⸗ heit des bei der Beschußprobe zu verwendenden Pulvers und Bleies, sowie über die Form und das Schlagen der Prüfungszeichen durch den Bundesrath erlassen werden. Letzterer hat in seiner Plenarsitzung vom 17. d. M. die erfor⸗ derlichen Bestimmungen beschlossen. Diese werden durch die nächste Nummer des Reichs⸗Gesetzblatts veröffentlicht werden.

Von dem Gesetz ist nur der § 8, welcher bestimmt, daß die Errichtung der Prüfungsanstalten durch die Landes⸗ regierungen zu erfolgen hat, mit dem Tage der Verkündigung des Gesetzes in Kraft getreten. Seinem Gesammtinhalte nach kann das Gesetz erst dann in Kraft gesetzt werden, wenn von seiten der Landesregierungen die Prüfungsanstalten in der erforderlichen Anzahl er⸗ richtet sein werden. Voraussichtlich wird dies am Schlusse dieses Jahres der Fall sein und der Zeitpunkt für das In⸗ krafttreten des Gesetzes demgemäß auf den 1. Januar 1893 festgesetzt werden können. Zu der Inkraftsetzung bedarf es nach § 10 des Gesetzes einer unter Zustimmung des Bundes⸗ raths zu erlassenden Kaiserlichen Verordnuung.

Das Reichsgesetz über die Unterstützung von Familien der zu Friedensübungen einberufenen Mannschaften vom 10. Mai d. J. tritt nunmehr am 1. Juli d. J. in Kraft. Nachdem der Bundesrath Ausführungsvor⸗ schriften erlassen hat, ist für die preußischen Behörden noch eine besondere Anweisung der Minister des Innern und der Finanzen ergangen. Es sind hieraus folgende Punkte hervor⸗ zuheben:

Die Gemeindebehörde, welche die Anmeldung des Anspruchs auf Unterstützung entgegennimmt, hat festzustellen, zu welchem Zeitpunkt und auf welche Dauer derjenige, für dessen Familie Unterstützung nachgesucht wird, zur Uebung einberufen ist. Zu diesem Zwecke wird in der Regel der Gestellungsbefehl oder der Militärpaß des Einberu⸗ fenen einzusehen sein. Nach Anordnung der Militärbehörde werden die Mannschaften des Beurlaubtenstandes bei den Controlversamm⸗ lungen darüber belehrt werden, daß wenn derartige Unterstützungs⸗ anträge vor Beginn der Uebung gestellt werden, der Gestellungsbefehl, wenn sie nach beendigter Uebung gestellt werden, der Militärpaß als Ausweis vorzuzeigen ist.

Als Lieferungsverbände gelten die Kreise (Stadt⸗ und Landkreise).

ie Organisation und Vertretung der Lieferungsverbände regelt sich nach den Bestimmungen in den §§ 6—9 des Gesetzes über die Unter⸗ tützung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften vom 28. Februar 1888. Die Geschäfte der dort vorgesehenen Commissionen sind in den Landkreisen von den Kreisausschüssen, in den Stadtkreisen von den Magistraten oder von Commissionen, welche nach den Com⸗ munalverfassungsgesetzen zu bilden sind, wahrzunehmen.

Ueber die Stelle, welche die Auszahlung der angewiesenen Unter⸗ stützungsbeträge zu bewirken hat, sind weder in dem Gesetze vom 10. Mai 1892, noch in den Ausführungsvorschriften des Bundesraths nähere Anordnungen getroffen. Es wird dies nach den besonderen Verhältnissen so zu regeln sein, daß die Unterstützungsberechtigten schnell und leicht das ihnen Gebührende in Empfang nehmen können.

Nach § 6 des Gesetzes vom 10. Mai 1892 sind auch für die ganz oder theilweise in der Zeit vom 1. April bis 1. Juli 1892 ab⸗ geleisteten Uebungen nachträglich Unterstützungen zu gewähren, sofern der Anspruch innerhalb einer Frist von vier Wochen bei der Gemeindebehörde angemeldet wird; die Frist beginnt, wenn die Uebung vor dem 1. Juli 1892 bereits beendet war, mit dem 1. Juli 1892, andernfalls mit dem Tage der Beendigung der Uebung.

Inspecteur der 1. Ingenieur⸗Inspection, General⸗

Lieutenant Andreae ist vom Urlaub hierher zurückgekehrt.

Der Königliche Gesandte in Weimar, Geheime Legations⸗ Rath von Derenthall, ist von seiner Krankheit soweit wieder hergestellt, daß er die Geschäfte der Gesandtschaft bis zum Antritt des ihm Allerhöchst bewilligten Sommerurlaubs wieder übernommen hat.

S. M. Kreuzer⸗Corvette „Sophie“, Commandant

Corvetten⸗Capitän Kirchhoff, hat am 28. Juni von Aden die Heimreise fortgesetzt.

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Breslau, 28. Juni. Der Staats⸗ und Justiz⸗Minister Dr. von Schelling, der in Begleitung des Ministerial⸗ Directors Dr. Droop hier eingetroffen ist, hatte, wie die „Schles. Ztg.“ mittheilt, für heute Vormittag seinen Besuch

im Kelchrte Preme⸗ des hiesigen Ober⸗Landesgerichts angesagt n

Im Froße itzungssaale des Gebäudes hatten sich zu diesem

vr⸗ e versammelt: die Präsidenten, die Mitglieder und die ilfsrichter des Ober⸗Landesgerichts, die Staatsanwälte und

der Vorsitzende der Anwaltskammer, Justiz⸗Rath Freund. Um

10 ½ Uhr betrat der Minister, begleitet von dem Ministerial Director, Wirklichen Geheimen Ober⸗Justiz⸗Rath Dr. Droon,

dem Präsidenten des Ober⸗Landesgerichts, Wirklichen Geheimen

Ober⸗Justiz⸗Rath von Kunowsky und dem Ober⸗Staatsanwalt von Dreßler den Sitzungssaal, worauf die Versammelten vor⸗ gestellt wurden. Demnächst besichtigte der Minister mit dem

inisterial⸗Director die Sitzungssäle und einige Geschäfts⸗ räume des Ober⸗Landesgerichts.

Staatsanwalt von

sidenten geleitet wurden. en 6 V. Civilkammer hatten sich unterdeß die Landgerichts⸗Direc⸗

toren, die Staatsanwälte, die Richter und Handelsrichter so⸗ wie die Assessoren versammelt, wo diese sowie die Rechts⸗

anwälte des Amts⸗ und Landgerichts vorgestellt wurden. Hier⸗ auf wurde eine Wanderung durch das Gebäude angetreten.

Zunächst besichtigten die Herren den Schwurgerichtssaal, dann

den Strafkammersaal, in welchem gerade die erste Straf⸗

kammer ihre durch den Vorstellungsact unterbrochenen Ver⸗

handlungen wieder aufgenommen hatte. Als die Besichtigune des Amtsgerichts an die Reihe kam, gesellte si

auch Amtsgerichts⸗Rath Wanjura als aufsichtführender Amts⸗ richter zu den Begleitern des Ministers, der die baulichen

Einrichtungen einer sehr eingehenden Prüfung unter⸗ zog. Es wurden bei dieser Gelegenheit dem Minister ver⸗ schiedene Anregungen zu baulichen Veränderungen unterbreitet, und vor allem eine Erweiterung der schon jetzt für den stetig wachsenden Verkehr unzulänglich gewordenen Kassenlocalitäten im Amtsgerichtsgebäude als dringend nothwendig bezeichnet. Eine weitere Anregung bezog sich auf den Bau einer Durch⸗ gangshalle zwischen Amts⸗ und Landgericht im ersten Stock, die im Interesse der Verkehrserleichterung zwischen den beiden Gebäuden sehr wünschenswerth sei. Gegen 1 Uhr verabschie⸗ deten sich am Portal des Amtsgerichts die beiden Herren von ihren Begleitern. Im Laufe des Nachmittags verließen die Herren Breslau, um sich nach Beuthen zu begeben.

Bayern.

München, 28. Juni. Seine Königliche Hoheit der Prinz Regent kehrte heute Abend 8 ½ Uhr von seinem Ausfl nach Schloß Wildenwarth hierher zurück

Sachsen. 8

Dresden, 29. Juni. Der preußische Kriegs⸗Minister von Kaltenborn⸗Stachau ist laut Meldung des „W. T. B.“ in der vergangenen Nacht hier eingetroffen und wird Nach⸗ mittags an der Königlichen Tafel in Pillnitz theilnehmen.

Am 2. Juli werden Ihre Majestäten der König und die Königin dem „Dresd. Journ.“ zufolge eine Reise nach Bayern antreten, um der am 4. Juli in Tegernsee statt⸗ findenden Vermählung Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Amalie, Herzogin in Bayern, mit Seiner Durchlaucht dem Herzog Wilhelm von Urach beizuwohnen. Nach den Ver⸗ mählungsseierlichkeiten reisen die Majestäten nach München und von dort, voraussichtlich am 8. Juli, nach Umkirchen um Besuch Ihrer Königlichen Hoheit der verwittweten Puürstin von Hohenzollern. Von Umkirchen aus wird der König am 10. oder 11. Juli direct nach Lustschloß Pillnitz zurückkehren und am 12. die Landesreise innerhalb des Regierungsbezirks Zwickau antreten. Die Königin wird erst am 17. Juli Abends Umkirchen verlassen und von dort direct in das Seebad Scheveningen reisen, um einen dreiwöchigen Aufenthalt daselbst zu nehmen.

8 Württemberg.

Stuttgart, 28. Juni. Der „Staats⸗Anzeiger f. W.“ veröffentlicht in seiner heute ausgegebenen Nummer eine Be⸗ kanntmachung des Ministeriums der auswärtigen Angelegen⸗ heiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, wonach mit dem 1. Juli d. J. für den Verkehr innerhalb Württembergs eine neue Postordnung in Wirksamkeit tritt, die mehrfache Aenderungen und Neuerungen einführt. 1“

Baden.

Karlsruhe, 27. Juni. Der am Schluß des Landtags noch im Druck erschienene Bericht des Abg. Friderich über die Feststellung des Staatshaushalts⸗Etats der Jahre 1892/93 verkennt nicht die außerordentliche Höhe des Budgets sowohl in den laufenden, wie in den nur einmaligen Ausgaben und ist der Meinung, daß Ausgaben und Einnahmen des ordentlichen Etats im Voranschlag sich balanciren sollten. Der Bericht fügt hinzu: „Bei gleich günstiger Entwickelung unserer wirthschaftiichen Verhältnisse, verbunden mit ergiebigen Ernten, hoffen wir, daß es der Finanzverwaltung auch in Zukunft ge⸗ linge, das Vertrauen in unsere Finanzen zu erhalten, damit die durch die Beschlüsse beider Kammern mit der groß⸗ herzoglichen Regierung erfolgte Ermäßigung der directen Steuern keine vorübergehende sein werde.“ Die directen Steuern, welche im Jahre 1884 den Betrag von 10,09 Millionen Mark ergeben hatten, waren 1891 auf 13,34 Millionen Mark gestiegen, eine Thatsache, welche, wie der „Schwäb. Merkur“ bemerkt, für den wirthschaftlichen Fortgang des Landes und seiner Bewohner wohl als unumstößlicher Beweis angesehen werden darf

Hessen.

D 28. Juni. Ihre Majestät die Kaiserin Friedrich nebst Familie wird morgen zum Besuch der Groß⸗ herzoglichen Herrschaften auf Schloß Heiligenberg bei Jugen⸗ heim erwartet. Seine Durchlaucht der Prinz Ludwig von Battenberg ist nach der „Darmst. Ztg.“ für die Dauer der Sommermanöver zum Commandanten des englischen Kreuzers „Andromache“ ernannt worden und wird etwa am 10. Juli an seinen neuen Bestimmungsort abreisen. Die seit dem 23. d. M. vertagte Zweite Kammer

auf den 2. Juli zur Berathung der Rückäußerung der Eenes Kammer über die Civilliste einberufen. Die Erft Kammer wird, wie die „Köln. Ztg.“ erfährt, n. ihres Ausschusses für volle Bewilligung stimmen.

8

Später besuchten der Minister und der Ministerial⸗Director den Ober⸗Präsidenten D. von Seydewitz, den Fürstbischof D. Kopp und den Regierungs⸗ Präsidenten Freiherrn Juncker von Ober⸗Conreut. Um 12 Uhr Mittags erschienen sie, begleitet von dem Ober⸗Landesgerichts⸗ Präsidenten, im Landgerichtsgebäude, in welchem sie von dem 1““ Gryczewski und dem Ersten osenberg empfangen und zunächst nach dem ersten Stockwerk in das Zimmer des Landgerichts⸗Prä⸗ Im benachbarten Saale der

Anhalt.

Dessau, 27. Juni. Ihre Hoheiten der Herzog und

die Herzogin zu Sachsen⸗Altenburg sind heute Nach⸗

mittag hier angekommen und von Ihren Hoheiten den Herzog⸗ lich anhaltischen Herrschaften nach Wörlitz geleitet aser G

Oesterreich⸗Ungarn.

Der Kaiser Franz Joseph wurde laut weiteren tele⸗ graphischen Berichten aus Brünn gestern Nachmittag bei einem Besuch der Infanterie⸗Cadettenschule in Karthaus von der Gemeindevertretung des benachbarten Königsfeld begrüßt. Ein Banderium von 300 Reitern empfing den Kaiser, welchem die zahlreich versammelte Volksmenge enthusiastisch zujubelte. Abends fand am Hoflager ein Diner statt, zu welchem zahl⸗ reiche Einladungen an hervorragende Persönlichkeiten er⸗ gangen waren. 1

In Wien fand gestern Nachmittag das feierliche Leichen⸗ begängniß des Reichsraths⸗Abgeordneten Dr. Herbst statt. Der Sarg wurde unter dem Geleit der Obmänner des Clubs der deutschen Linken nach der Rampe des Parlamentsgebäudes getragen, wo Plener eine Gedächtnißrede hielt. Nach der Ein⸗ segnung in der Augustinerkirche erfolgte auf dem Central⸗Fried⸗ hofe die Hesjetung Der feierlichen Handlung wohnten die Minister, fast sämmtliche Abgeordnete und zahlreiche Mitglieder des Herrenhauses bei.

ie gestrige Sitzung des österreichischen Abgeord⸗ netenhauses eröffnete Präsident Smolka mit einer An⸗ sprache, in welcher er den verstorbenen Reichsraths⸗Abgeordneten Dr. Herbst und dessen hohe Verdienste als Staatsmann und Minister feierte. Die Abgeordneten Kramar und Fanderlik brachten eine Interpellation ein wegen der Verfügung der Brünner Polizei⸗Direction, betreffend die Entfernung des böhmischen Wappens von dem czechischen Vereins⸗ hause bei Gelegenheit der Ankunft des Kaisers in Brünn. Der Abg. Ruß richtete die Frage an den Minister⸗Präsidenten, ob die Regierung Nachrichten über das Auftreten der Cholera in Rußland erhalten habe, und welche Vorkehrungen sie zu weffen gedenke, um im Ernstfalle die Bevölkerung zu schützen.

Das Herrenhaus nahm ohne Debatte das Geset wegen Abänderung der Staatsgarantie für die süd⸗norddeutsche Verbindungsbahn sowie über die eventuelle Einlösung durch den Staat an. Das Gesetz ist bereits in der heutigen „Wiener Ztg.“ veröffentlicht.

Großbritannien und Irland.

Gestern ist nunmehr die Session des Parlaments ge⸗

schlossen und gleichzeitig seine Auflösung verkündet worden. In der Thronrede, mit der die Schließung er⸗ folgte, heißt es nach dem darüber vorliegenden Wolff'schen Telegramm: Es sei jetzt die Zeit gekommen, die es als passend erscheinen lasse, das Land durch den Zusammentritt eines neuen Parlaments zu befragen. Die freundschaftlichen Beziehungen zu den auswärtigen Mächten seien unverändert geblieben. Als⸗ dann erwähnt die Thronrede die Ratification der Brüsseler Conferenzacte, die erst nach mehrfacher Verzögerung erfolgt sei. Die französische Regierung habe indessen Vorbehalte hinsicht⸗ lich gewisser Bestimmungen bezüglich der Unternehmungen gegen den Sklavenhandel gemacht. Schließlich zählt die Thronrede die hauptsächlichen, während der letzten Session angenommenen Gesetze auf. Die amtliche „London Gazette“ von gestern Abend veröffentlichte sodann in einer Extra⸗ Ausgabe die Proclamation der Königin, welche die Auflösung des Parlaments und die sofortigen Neuwahlen verfügt. Die Wahlen sollen danach am 7. Juli beginnen und am 8. Juli in den Städten, am 18. Juli in den ländlichen Wahlkreisen beendet sein. Das neue Parlament soll am 4. August zusammentreten.

Inzwischen nimmt der Wahlkampf einen immer erreg⸗ teren Charakter an. Die Hauptführer der Conservativen Lord Salisbury und Balfour sowie der Führer der Liberalen Gladstone haben, wie in den letzten Nummern gemeldet, ihre Wahlprogramme veröffentlicht, und Balfour sowie Gladstone reisen umher, um für ihre politischen Ziele Propaganda zu machen. In Sheffield haben aus Anlaß einer von Balfour ein⸗ berufenen Versammlung größere Krawalle stattgefunden, und nur mit Mühe konnte, wie „H. T. B.“ meldet, Balfour durch die verstärkte Polizei geschützt werden, während die Liberalen die Tribüne stürmten, die von den Conservativen vertheidigt wurde. Eine Anzahl Frauen und Kinder wurde verwundet; die Polizei machte von den Waffen Gebrauch. Das gestern schon kurz erwähnte Wahlmanifest Salisbury's liegt jetzt in ausführlicherem Auszuge vor; es heißt darin:

„Die Verminderung der Arbeit, die Verhinderung ruinirender Streitigkeiten in den Gewerken, die Verbesserung des Armengesetzs, Schutz für Leben und Gesundheit der Arbeiter, alles das sind Gegen⸗ stände, deren Wichtigkeit nicht überschätzt werden kann. Unter der jetzigen Verfassung ist der Arbeiterstand mächtig genug, um jedes Gesetz zu erlangen, welches er allgemein als für sein Wohl nöthig erachtet. Keine Partei kann sich dem einstimmigen Wunsche der Arbeiter verschließen. Die bevorstehenden Wahlen werden entscheiden, ob das Parlament alsbald diesen Fragen näher treten kann, oder ob dessen ganze Zeit mit irischen Angelegenheiten ausgefüllt werden soll. Die zukünftige Politik der jetzigen Regierung ist genügend gekenn⸗ zeichnet durch ihr Thun in den letzten sechs Jahren. Sie ist bereit, sie zu ändern, falls bewiesen wird, daß es zum Wohle des Volkes dient; sie vergißt aber nicht, daß Stetigkeit und Vertrauen wesentlich für die Blüthe der Industrie sind.“ Der Minister zählt darauf die eroßen organischen Gesetze auf, welche die Unionisten während der Zeit, wo sie im Amte sind, ohne großen Widerstand durchgesetzt haben. „In ühnlichem Geiste würden wir das Verhältniß wischen Kapital und Arbeit, den Landerwerb und Maßregeln zur Verminderung der Armuth behandeln.“ Die bei den Wahlen aber bleibe die, daß einem großen Theil des irischen Volkes die Lostrennung von Großbritannien drohe. Für das irische Volk ist die Wahl von furchtbarer Bedeutung. Keine andere Frage ist so brennend, wie diese. Begangene Fehler können in diesem Falle nicht wieder gut gemacht werden. Eine falsche Entscheidung würde einen bitteren Kampf für die loyale Minderheit in Irland zur Folge haben, die wahrscheinlich in Bürgerkrieg endigen würde. Wohlfahrt, Industrie, Religion und⸗Leben würde sie ihren alten unverbesserlichen Feinden zu opfern haben.“ „Ich bitte deshalb“ so schließt Salisbury sein Manifest „die Wähler, sich zu be⸗ sinnen, ehe sie eine Jahrhunderte alte Politik umstürzen und den Männern in Ulster und anderen loyalen Männern in Irland ihren entziehen. Obgleich man die Einzelheiten der vorge⸗ schlagenen Resolution noch nicht kennt, weiß man doch, worin die

rundzüge bestehen müssen: Auslieferung der Lopalisten in Irland und besonders der Protestanten Ulsters an die zügellose und absolute

Fewalt derer, mit denen sie sich seit Jahrhunderten im Kampfe be⸗

8 8 22 3. sunden haben, deren Verbrechen von den unparteiischen Richtern der Sonder issi . B.2

commission gebrandmarkt wurden. Irland soll ein irisches arlament und eigene irische Minister erhalten. Man tänscht euch,

wenn man sagt, daß dieses die Regierungsform vor der Union gewesen sei. Eine solche Form hat in Irland nie bestanden und bis jetzt hat noch nie ein britischer Staatsmann behauptet, daß sich Irland auf diese Weise regieren ließe. Die Streitigkeiten unter den Irländern beruhen auf Verschiedenheit der Abstammung, der Race und der Religion. Einen Theil zum völligen Herrn zu machen, wäre äußerst ungerecht. Man sagt, der Antagonismus der Natio⸗ nalisten sei eine Einbildung, die Männer der Landliga und des Feld⸗ zugsplanes seien die duldsamsten, ehrlichsten und hochdenkendsten en. Uns erscheint eine solche Behauptung lächerlich. In ublin und Belfast ist man sich drohenden Gefahr bewußt und täuscht sich nicht darüber, was ein irisches Parlament und ein irisches inisterium zu bedeuten hat. Loyalisten aller Stände in ganz Irland flehen euch an, F vor dem Schicksal zu be⸗ hüten, welches die Parteistrategie englicher Politiker ihnen bereiten will. Geistliche aller Confessionen, auch katholische, haben eine Adresse an ech erichtet, ihnen zu helfen. An euch ist es, zu entscheiden, ob gefährliche Neuerungen versucht werden sollen. Wir haben gezeigt, daß sich in Irland unter dem bestehenden System in Frieden und Ordnung regieren läßt, daß unter einer stetigen Regierung die Inter⸗ essen aller Klassen geschützt worden sind und Vertrauen, Wohlfahrt und Fortschritt wieder eingekehrt sind.“

Zu den Candidaten, die ein Mandat ambiren, gehört auch Stanley, der sich in Nord Lambeth (London) von den libe⸗ ralen Unionisten hat aufstellen lassen. Auf seinen Wahlreisen nimmt er seine Frau mit sich, die ihm bei seinen Reden vor Arbeitern zuweilen heraushilft. Als er so schreibt die „A. C.“ letzter Tage bei den Töpfern von Lambeth völlig Fiasco machte, trat wiederum seine Frau als rettender Engel auf, und für diese waren die Arbeiter bald so begeistert, daß sie jubelnd riefen, sie wollten Mrs. Stanley ins Parlament wählen. Am Sonnabend sprachen Chamberlain in Birmingham, Harcourt in Derby, Morley in Newcastle. Das Thema aller Reden bildete ausschließlich die TE“ Lord Randolph Churchill erließ seinen Wahlaufruf an die Wähler von Süd⸗Paddington. Er sagt darin, seine Meinung über Homerule sei unverändert und unveränderlich; diese Politik 8 unthunlich und wahnsinnig, die Schwierigkeiten im Wege ihrer Ausführung unüberwindlich; das beweise schon das undurchdringliche Schweigen Gladstone’'s über die Einzel⸗ heiten seines Homeruleplans.

Frankreich.

Die Deputirtenkammer hat beschlossen, die Berathung der Interpellation mehrerer Deputirten aus Sädfrantreich wegen der Handelsbeziehungen zu Spanien auf die IVIööö 8. Juli zu setzen.

Der Polizeipräfect von Paris hat die nach London behufs Festnahme der Anarchisten Francis und Meunier gesandten Agenten, deren Recherchen fruchtlos geblieben sind, CC Die Anarchisten sollen sich infolge vorzeitiger

nkündigung der Abreise jener Polizei⸗Agenten in Sicherheit gebracht haben. Der Marine⸗Minister verbot den Unternehmern, in den Arsenalen und Werkstätten der Marine ausländische Arbeiter zu beschäftigen.

Die Untersuchung gegen Greiner dauert fort, Unter

den bei ihm gefundenen Actenstücken befanden sich der „Köln. tg.“ zufolge auch Zeichnungen der vom Capitän Biet erfundenen dafett⸗ und der Bericht über die damit in Calais angestellten Ver⸗ suche. Die Abberufung des amerikanischen Marine⸗Attachés Borup wird bestätigt, sein Nachfolger ist bereits ernannt. Da die französische Regierung somit Genaͤgthuung erhalten hat, dürfte es unter diesen Umständen wahrscheinlich sein, daß Naquet seine in der Kammer an die Regierung zurückzieht. Italien. Der Minister⸗Präsident Giolitti hat an sämmtliche Minister ein Rundschreiben über die Aufstellung des definitiven Budgets für 1892/93 und des voraus⸗ sichtlichen für 1893/94 gerichtet. Das Rundschreiben fordert die Minister auf, alle irgend möglichen Ersparnisse auf der Basis des festen Programms einer wachsamen und peinlich genauen Verwaltung sorgfältig zu erwägen; ferner wird das Vertrauen ausgedrückt, daß das Budget über das kommende Rechnungsjahr sich in den engsten Grenzen der für die ein⸗ zelnen Verwaltungszweige unbedingt erforderlichen Bedürfnisse halten werde.

Spanien.

Die heute erschienene amtliche „Gaceta de Madrid“ ver⸗ öffentlicht eine Verordnung über die Anwendung des spanischen Minimaltarifs auf französische Erzeugnisse, welche nach Cuba und Portorico eingeführt werden. Die Verordnung tritt am 1. Juli d. J. in Kraft.

Schweiz.

Der Handelsvertrag der Schweiz mit Spanien ist gestern in Bern unterzeichnet worden. Der Vertrag tritt danach am 1. Januar 1893 in Kraft. Die spanische Regierung wendet vom 1. Juli ab auf schweizerische Producte den Minimaltarif an, während die schweizerische Regierung spanischen Producten die Meistbegünstigung gewährt.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Saatenstand.

Ueber den Saatenstand in dem Gouvernement Taurien um die Mitte des Monats Juni erfahren wir Folgendes:

In dem Kreise Berdiansk hat der vierte Theil der Wintersaaten infolge der Dürre im Herbste stark gelitten und auch später während des ungünstigen Winters; die Felder wurden zum theil mit Sommer⸗ getreide neu See Die übrigen Wintersaaten befinden sich in zehn Wollostbezirken in befriedigendem und in dreizehn in schlechtem Zustande. Die Sommerfrühsaaten sind befriedigend, obgleich dieselben stellweise durch Stürme beschädigt sind. Kreis Dnieprowsk. Die Wintersaaten sind stellweise befriedigend, stell⸗ weise mittelmäßig; die Sommersaaten sind befriedigend. ie starken trockenen Ostwinde haben viel Saaten beschädigt; die letzen Regengüsse haben die Felder zum theil aufgebessert. Kreis Melitopol., Die Wintersaaten sind niedrig; einige Felder wurden umgeackert und mit Sommergetreide bestellt; die Körner wurden jedoch theils vom Winde fortgetragen, theils mit Flugsand verschüttet. Kreis Perekop und Theodosia. Alle Saaten befinden sich in gutem Zustande; obgleich die kühle Witterung die Feuchtigkeit im Boden zurückhält, ist doch Regen nöthig. Kreis Jalta. Der Stand der Wintersaaten ist im ganzen Kreise befriedigend; die Sommersaaten leiden durch Regen⸗ mangel. Kreis Eupatoria. Die Wintersaaten lassen nach den letzthin niedergegangenen Regengüssen auf eine gute Ernte hoffen. Die Frühsaaten befinden sich gleichfalls in gutem Zustande, die Spätsaaten Kiden infolge anhaltender Dürre.

Dem von dem landwirthschaftlichen Departement der Vereinigten Staaten von Amerika Mitte dieses

erichtete Anfrage

—— veröffentlichten Saatenstandsbericht entnehmen wir Folgendes: . Weizen. Das mit Winterweizen bebaute Areal beträgt 99,9 % gegen das Vorjahr. Eine geringe Zunahme zeigt sich in einigen südlichen Staaten und eine solche um 21 % in Nebraska. Das mit Sommerweizenbestellte Areal stellt sich auf 100,30 % im Verhältniß zum Vorjahre, und zwar in Jowa 96 %, Minnesota 102 %, Nord⸗Dakota 85 %. Süd⸗Dakota 118 %, Nebraska 107 %. Der Durchschnittsstand des Winterweizens hat sich gegen den vorigen Monat etwas gebessert und ist jetzt 38,3, und zwar in den haupt⸗ sächlichsten Staaten Ohio 84, Michigan 86, Indiana 87, Illinois 86, Missouri 75, Kansas 87. Der Stand ist an der Pacifikküste ein hoher, nämlich 97 in Washington und 98 in Oregon und Californien. Der Durchschnittsstand des Sommerweizens ist 92,3 und zwar in Minnesota 90, Jowa 91, Nebraska 93, Süd⸗Dakota 95, Nord⸗Dakota 92, in der Gebirgsgegend zwischen 90 und 100, Washington 96. Oregon 97.

„Hafer. Die Anbaufläche beträgt 99,1 %. Die Anbaufläche würde größer gewesen sein, wenn nicht während der Saatzeit im Ohio⸗ Thale ungünstige Witterung geherrscht hätte. In den östlichen Staaten hat dieselbe im allgemeinen und in den südlichen Staaten ohne Ausnahme zugenommen. Der Durchschnittsstand ist bedeutend unter dem vieler vorangegangenen Jahre, aber 3 Points höher als im vorigen Jahre, nämlich 88,5. Der gegenwärtige niedrige Stand hat seinen Grund in der ungünstigen Witterung in den hauptproducirenden Staaten im Ohio⸗Thale.

Roggen. Die Anbaufläche stellt sich auf 99,2 % im Verhältniß zum Vorjahre, und der Saatenstand auf 91, d. i. der niedrigste Stand seit 1887 und mit zwei Ausnahmen der niedrigste seit 1879. Der Stand ist am niedrigsten in Ohio, Illinois und Missouri und etwas höher in den Staaten, wo Roggen als Sommerkorn gebaut ist.

Gerste. Die Anbaufläche ist um 2,3 % größer als im vorigen Jahre. Eine Zunahme zeigt sich in fast allen Districten, besonders in Nord⸗Dakota um 16 %, Californien 4 %, Minnesota 4 %, Süd⸗ Dakota 5 % und Nebraska 2 %. 8

Der Durchschnittsstand ist 92,1 um 2 Points höher als im vorigen Jahre und der höchste seit 1886 mit einer Ausnahme. Am höchsten ist der Stand in den hauptproducirenden Staaten. Wis⸗ consin 95, California 92, New⸗York 93, Minnesota 92 und Süd Dakota 96.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

London, 27. Juni. Aus Teheran wird der „Times“ ge⸗ meldet, die Sterblichkeit habe in dem von der Cholera heim⸗ gesuchten Mesched bedeutend abgenommen. Es fallen jetzt nach den amtlichen Angaben durchschnittlich noch 35 Menschen täglich der Seuche vb“

St. Petersburg, 28. Juni. Der „P. K.“ wird gemeldet: Weitere Maßregeln gegen Choleragefahr sind u“ Die Zahl der Quarantäne⸗Stellen wird vermehrt und die Dauer der Quarantäne auf sieben Tage verlängert; auch soll das ärztliche Personal in den asiatischen Besitzungen vermehrt werden. „Konstantinopel, 27. Juni. Der hiesige internationale Gesundheitsrath verfügte laut Meldung des „W. T. B.“ soeben zehn Tage Quarantäne für alle seit dem 25. d. M. aus russischen Schwarze Meer⸗Häfen von Suchumkale bis zur tükkischen Grenze aus⸗ gelaufenen Schiffe, ferner fünf Tage Beobachtung für Schiffe, die aus denselben Häfen in der Zeit vom 21. bis zum 24. d. M. ausgelaufen sind, und endlich eine Untersuchung der aus Bulgarien, Rumänien und Rußland über Trapezunt ankommenden Schiffe.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 28. d. M. gestellt 9978, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 27. d. M. gestellt 3743, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.

Zwangs⸗Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin standen am 28. Juni 1892 die nachverzeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Swinemünderstraße 33, den Bauunternehmern Carl Log ch und August Hübner zu Berlin gleichberechtigt gehörig; Nutzungs⸗ werth 16 500 ℳ; Mindestgebot 46 100 ℳ; für das Meistgebot von 46 200 wurde der Kaufmann Moritz Levin, Schützenstraße 3, Ersteher. Gneisenaustraße 57, dem Agenten Gustab Rasch, hier, gehörig; Fläche 6,88 a, Mindestgebot 160 100 ℳ; für das Meist⸗ gebot von 197 450 wurde der Rentier Joh. Heinr. Rausch⸗ ning zu Charlottenburg, Leibnitzstraße 23 a., Ersteher.

Die gestern in Wien abgehaltene! Generalversammlung der Oesterreichischen Local⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft beschloß die Vertheilung einer Dividende von 9 Fl., gleich 4 ½ %, vom 1. Juli ab zahlbar, und ertheilte der Verwaltung Decharge. Auf eine An⸗ frage über die Verstaatlichung der Bahn erwiderte der Vorsitzende, daß allerdings Vorbesprechungen stattgefunden haben, in denen sowohl von den Organen der Regierung als von denjenigen der Gesell⸗ schaft eine principielle Geneigtheit zur Verstaatlichung ausge⸗ sprochen wurde; auch haben inzwischen verschiedene Erhebungen statt⸗ gefunden. Actionär Klein von der Firma Biedermann u. Co. sprach den Wunsch aus, die Verwaltung möge bei den Verstaatlichungs⸗ verhandlungen darauf Rücksicht nehmen, daß nicht nur eine Dividende von 4 ½ %, sondern von 4 ½ % zur Verfügung gestanden habe, weil in diesem Jahre 46 000 Gulden zur Abschreibung auf die Drahtseilbahn verwendet wurden. Die dem Turnus gemäß ausscheidenden Ver⸗ waltungsmitglieder wurden wiedergewählt.

Aus Prag berichtet ein Telegramm des „W. T. B.“: Vor Beginn der gestrigen Generalversammlung der Actionäre der Prag⸗ Duxer Eisenbahn machte der Vertreter der Regierung die Er⸗ öffnung, die Regierung wünsche, daß die Dividende nicht mit 6 Fl., sondern mit einem niedrigeren Betrage bemessen werde. Der Ver⸗ waltungsrath beschloß, diesem Wunsche nicht nachzukommen. An der Generalversammlung nahmen 37 Actionäre mit 39 924 Actien und 1979 Stimmen Theil. Director Pechar verlas eine Erklärung, wonach der Verwaltungsrath die Zahlung der von der Regierung be⸗ stimmten Einlösungsrente nur unter der Verwahrung annehme, daß durch die Annahme keinerlei Präjudiz erwachse, als werde Nlecbneh die endgültige Einlösungsrente anerkannt. Die Decharge wurde mit 1252 gegen 717 Stimmen ertheilt und beschlossen, von dem Betriebs⸗ Nettoertrag in Höhe von 520 100 Fl. und dem Saldovortrag des Vorjahres im Betrage von 32 196 Fl. für die Prioritätsactien eine Dividende von 4 % gleich 6 Fl., in Summa 199 860 Fl., für die Stammactien ebenfalls eine solche von 6 Fl., in Summa 324 000 Fl., zu vertheilen; für den Verwaltungsrath wurde eine Vergütung von 15 000 Fl. und der Saldovortrag auf neue Rechnung in Höhe von 13 436 Fl. festgesetzt.

Hannover, 29. Juni. . T. B.). Dem hiesigen Woll⸗ markt sind im ganzen 400 Ctr. verschiedener Wollen zugeführt. Die Preise stellten sich für feine Wollen auf 100 ℳ, außerordentlich züut behandelte auf 103 ℳ, mittlere Wollen 90 bis 95 ℳ, gewöhn⸗ iche auf 80 bis 99

Leipzig, 28. Juni. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. per Juli 3,72 ½ ℳ, per August 3,75 ℳ, per September 3,77 ½ ℳ, per Oktober 3,80 ℳ, per November 3,80 ℳ, per Dezember 3,80 ℳ, ver Januar 3,85 ℳ, ber Februar 3,87 ½ ℳ, per März 3,90 ℳ, per April 3,90 Umsatz 105 000 kg. 1”

Hamburg, 28. Juni. (W. T. B.) Nach einem Telegramm der „Hamb. Börsenh.“ aus Moskau wurde 8 der Spiritusbrenner und Spritfabrikanten Rußlands lebhaft

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