spreis beträgt vierteljährlich 4 ℳ 5 g8 -;-ÄnLaee nehmen Bestellung un; für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Ex SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern kosten 25
ition
Insertionspreis für den Raum Inserate nimmt an: die
einer Brackzeile 30 ₰. Königliche Expedition des Beutschen Reichs-Anzeigers
und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers
Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst gerr: dem Superintendenten und Oberpfarrer Zanderzu Luckenwalde den Rothen A S dem Bürgermeister a. D. Eggebre cht den Königlichen Kronen⸗Orden dritter K
ler⸗Orden vierter Klasse, sowi 3 zu Swinemde
lasse zu verleihen
Seine Majestät der Kaiser und König haben ler⸗
gnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren Erlaubniß zur Anlegung der zu ertheilen, und zwar: ö 8 zwei 1 Herz mthurkreuzes zweiter Klasse des He⸗ eienterzetvischen Haus⸗Ordens: 8 dem Corvetten⸗Capitän Grafen von Moltke LHom mandanten S. M. Fahrzeugs „Loreley“; . 1 des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben 1— dem Assistenz⸗Arzt erster Klasse Dr. Hoffmann, iffs⸗ arzt desselben Fahrzeugs; “ des Offizierkreuzes des Kaiserlich japanen Verdienst⸗Ordens der aufgehenden Sor dem Ober⸗Stabsarzt zweiter Klasse Dr. Kleff Chef⸗ arzt des Marine⸗Lazareths zu Yokohama; 8 s Klasse des Kön des Ritterkreuzes erster Klasse de 1b norwegischen St. — itän⸗Li Winkler, Flagg⸗Lieut de dem Capitän-Lieutenant Winkler, Flagg⸗Liemt d. Uebungs⸗Geschwaders an Bord S. M. Schiffes edrich Carl“; die erste S rzwei Klasse des voeiner ie erste Stufe der zweiten Klasse des Hoheit dem Sultan von Sansibar veienen 8 Ordens „der strahlende Stern“: dem Contre⸗Admiral von Pawelsz, Chef deeuzer⸗ Geschwaders an Bord S. M. Schiffes „Leipzig“; der dritten Stufe der zweiten Klasse dezen . Ordens: dem Capitän⸗Lieutenant Wentzel, Kreuzer⸗Geschwaders an Bord desselben
und Aerzten der Mar die ihnen verliehenen Imien
Flagg⸗Lient des Schiffes.
Dentsches Reich. 8 8 Seine Majestät der Kaiser haben Allergnäderuht: den Reichsbank⸗Director, Geheimen Ober⸗FRath von Koenen zum Präsidenten des Kaiserlichen stamts nen, und 8 . Ober⸗Postdirector Köhne in Düsseldorf drakter als Geheimer Ober⸗Postrath mit dem Range Raths
zweiter Klasse zu verleihen. —
8
8
eine Majestät der Kaiser haben Allergneruht,
die 1. 8 nachgenannten Mitglieder des amts: des Geheimen Admiralitäts⸗Raths Brix, 8
des Directors der Reichsdruckerei, Geheimen Oberungs⸗
Raths Busse, üschute Ctius,
s Professors an der Technischen Hochschulg
* Prof csorn, an der Landwirthschaftlichenschule .Delbrück, 8 8
des Ir. efarh an der Technischen Hochschuleimen Regierungs⸗Raths Dr. Dörgens, Geheimen Gebauer, sämmtlich in Berlin, des Professors an der Technischen Hochschule iden, Geheimen Regierungs⸗Raths Dr. Harti 8,
des Geheimen Bergraths Dr. Wedding in Be
des Geheimen Bauraths Wodrig daselbst auf weitere fünf Jahre zu erstrecken.
des
1A14“ G Anwendung der vertrobg 8 und Zolb⸗ und Ink
betreffend die 8s
Feteheiden 1“ f die spanischen;
guugen Lnf Erzeugnisse.
8 92
Vom 30. Juni 1892.
Auf Grund des Gesetzes, betreffend für die Einfuhr nach Deutschland vertr
die Anwendu agsmäßig best gegenüber den
Zollbefreiungen und Zollermähigungen geger 1““ eschg.
istbegünstigten Staaten, vom 30. 1 Besstbepün 83090) hat der Bundesrath n 8 daß vom 1. Juli bis einschließlich 30. en e die für die Einfuhr nach Deutschlan
mäßig bestehenden Zollbefreiungen und
2
den spanischen Boden⸗ und Industrie⸗Erzeugnissen bei der Einfuhr in das deutsche Zollgebiet zugestanden werden. Berlin, den 30. Juni 1892. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. von Boetticher.
Die Nummer 34 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter
Nr. 2041 die Bekanntmachung, betreffend die Anwendung der vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zollermäßi⸗ gungen auf die spanischen Boden⸗ und Industrie Erzeugnisse. Vom 30. Juni 1892. 8 1
Berlin, den 1. Juli 1892.
Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Weberstedt
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
die Regierungs⸗ und Forsträthe von Stünzner zu Potsdam, von Ulrici zu Potsdam und Tiburtius zu Frankfurt a. O. zu Ober⸗Forstmeistern mit dem Range der Ober⸗Regierungs⸗Räthe,
die Oberförster Hempel zu Borntuchen, Burckhardt zu Riefensbeck und Kalk zu Oderhaus zu Regierungs⸗ und Forsträthen, den bisherigen Regierungs⸗Rath von Campe zum Hofkammer⸗Rath, den Regierungs⸗Assessor Dr. jur. Heydweiller in Altena zum Landrath,
den Gerichts⸗Assessor Geor Amtsrichter in Ragnit,
den Gerichts⸗Assessor Hans Luchterhandt in Lauten⸗ burg Westpr. zum Amtsrichter in Willenberg,
den Gerichts⸗Assessor Emil Skonietzki in Konitz zum Amtsrichter in Marienburg,
den Gerichts⸗Assessor Eichner in richter in Reichenbach u. E.,
den Gerichts⸗Assessor Dennhardt in Nordhausen zum Amtsrichter in und
den Gerichts⸗Assessor Hapke in Ilfeld zum Amtsrichter in Ranis zu ernennen, sowie
dem Seminar⸗Director Eduard Baldamus zu Posen den Charakter als Schulrath mit dem Range eines Raths vierter Klasse, und
dem Polizei⸗Secretär Hiller hierselbst, dem Polizei⸗ Secretär Syring hierselbst, dem Polizei⸗Secretär Scharmach zu Königsberg i. Pr., sowie dem Kreissecretär Schulzen in Heinsberg aus Anlaß ihres Ausscheidens aus dem Amt den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.
hei zu Hildes⸗ eim
g Boltz in Insterburg zum
Liegnitz zum Amts⸗
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die Wahl des etatsmäßigen Professors Dr. Lampe zum Rector der Technischen Hochschule zu Berlin für die Amts⸗ periode vom 1. Juli 1892 bis dahin 1893 zu bestätigen, und dem Bildhauer Alexander Tondeur in erlin die Führung des ihm von Seiner Hoheit dem Herzog von Anhalt
verliehenen Titels „Herzoglich anhaltischer Professor“ zu ge⸗ statten.
Dem Landrath Dr. Heydweill im Kreise Altena übertragen worden.
Justiz⸗Ministerium.
Der Rechtsanwalt Freude in Stettin ist zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Stettin, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Stettin,
der Rechtsanwalt Mierzejewski in Myslowitz zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Breslau, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Myslowitz, und
der Rechtsanwalt Carl ö Ferdinand Nau⸗ mann in Lüchow zum Notar für den Bezirk des Ober⸗ Landesgerichts zu Celle, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Lüchow, ernannt worden.
1
ve Zollermäßigungenesellschaften auf
Finanz⸗Ministerium.
1 Bekanntmachung.
Auf Grund der §s 2, 28 und 57 Nr. 2 des Gewerbe⸗
struergesetzes vom 24. Juni 1891 (Gesetz⸗Samml. S. 205) be⸗ rtimme ich hiermit Folgendes:
1) Juristische Personen, Actiengesellschaften, Commandit⸗
Actien, eingetragene Genossenschaften
5 1“ 8
“
und alle
zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten gewerblichen Unternehmungen haben in der Zeit vom 15. bis 30. September d. J.
— und fernerhin alljährlich — ihre Geschäftsberichte und Jahresabschluüsse des letzten Geschäftsjahres, sowie darauf bezügliche Beschlüsse der Generalversammlung derjenigen Königlichen Regierung einzureichen, in deren Bezirk das Ge⸗ werbe betrieben wird, oder wenn der Betrieb in mehreren Regierungsbezirken stattfindet, in deren Bezirk sie ihren Sitz haben, beziehungsweise der Sitz der Geschäftsleitung oder der Wohnsitz des von einer außerhalb Preußens domicilirten Unter⸗ nehmung bestellten Vertreters (vergl. Nr. 2) sich befindet.
2) Gewerbliche Unternehmungen, welche außerhalb Preußens ihren Sitz haben, aber in Preußen durch Errich⸗ tung einer Zweigniederlassung, Fabrikations⸗, Ein⸗ oder Verkaufs⸗ stätte oder in sonstiger Weise einen oder mehrere stehende Betriebe unterhalten, haben in der zu 1 angegebenen Frist bei der daselbst bezeichneten Regierung einen in Preußen wohn⸗ haften Vertreter zu bestellen, welcher für die Erfüllung aller nach dem Gewerbesteuergesetz dem Inhaber des Unter⸗ nehmens obliegenden Verpflichtungen solidarisch haftet.
Zum Nachweis der Uebertragung und der Annahme der Vertretung ist eine entsprechende schriftliche Erklärung des In⸗ habers des Unternehmens und des Vertreters einzureichen, in welcher die Unterschriften derselben von einer Behörde oder einem zur Führung eines Siegels berechtigten Beamten (Amts⸗ oder Gemeindevorsteher, Notar, Konsul, Gesandten u. s. w.) beglaubigt sind.
3) Alle Gewerbetreibenden keinschließlich der juristischen Personen, Actiengesellschaften us s. w.), welche in mehreren Orten des preußischen Staats einen stehenden Betrieb (Zweig⸗ niederlassung, Ein⸗ oder Verkaufsstätte, steuerpflichtige Agentur u. s. w.) unterhalten, haben 1“
im Monat September d. 82
eine schriftliche Erklärung über den Ort und die Art der einzelnen Betriebe und über den Sitz der Geschäfts⸗ leitung einzureichen, und zwar
2. wenn einer oder mehrere der angezeigten Betriebe fuür das Jahr 1892/93 in der Gewerbesteuer⸗Klasse A veranlagt sind, bei der Bezirksregierung, in deren Bezirk der Sitz der Geschäftsleitung beziehungsweise der Wohnsitz des zu be⸗ stellenden Vertreters (vergl. Nr. 2) sich befindet: .
b. anderenfalls bei dem Vorsitzenden des Steuer⸗ ausschusses der Klasse III des Veranlagungsbezirks, in welchem die Geschäͤftsleitung ihren Sitz, beziehungsweise der bestellte Vertreter seinen ohnsitz hat, oder, sofern beides nicht in Frage steht, einer der angezeigten Betriebe sich
befindet. 1 1 In der Folgezeit eintretende Aenderungen des in der sind dem Vorsitzenden des
Erklärung angegebenen Zustandes Steuerausschusses, von welchem die Steuer veranlagt wird, schriftlich anzuzeigen.
4) In Berlin tritt in den Fällen zu 1 bis 3 an die Stelle der Regierung die Königliche Direction für die Verwaltung der directen Steuern daselbst.
Berlin, den 1. Juli 1892.
Der Finanz⸗Minister. Miquel.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen
und Forsten.
— Der Ober⸗Forstmeister Schäeffer zu Trier ist auf die Ober⸗Forstmeisterstelle bei der Königlichen Regierung zu Han⸗ nover, der Ober⸗Forstmeister Hassenstein zu Stade auf die Ober⸗Forstmeisterstelle bei der Königlichen Regierung zu Hildes⸗ heim versetzt, und 1 dem Ober⸗Forstmeister von Stünzner die Ober⸗Forst⸗ meisterstelle bei der Königlichen Regierung zu Osnabrück, 1P1’1 Ober⸗Forstmeister von Ulrici die Ober⸗Forstmeister⸗ stelle bei der öniglichen Regierung zu Trier, dem Ober⸗Forstmeister Tiburtius die Ober⸗Forstmeister⸗ stelle bei der Königlichen Regierung zu Stade
übertragen worden.
Der Regierungs⸗ und Forstrath Carganico zu Wies⸗ baden ist an die Königliche Regierung zu Marienwerder mit Uebertragung der Inspectionsgeschäfte für die Forst⸗Inspection
Marienwerder⸗Hammerstein, der Regierungs⸗ und Forstrath Mühl zu Wiesbaden an die Königliche Regierung zu Frankfurt a. O. mit Ueber tragung der Inspectionsgeschäfte für die Forst⸗Inspection
Frankfurt⸗Guben,
der Regierungs⸗ und Forstrath Heyder zu Gumbinnen an die Königliche Regierung zu Lüneburg mit Uebertragung der Inspectionsgeschäfte für die Forst⸗Inspection Lüneburg⸗ Gifhorn,
der Regierungs⸗ ö
nspectionsgeschäfte
Beelitz, 8 8
der Regierungs⸗ und Forstrath die Königliche Regierung zu Potsdam mit Uebertragun
und Forstrath Godbersen zu Cassel an
ots dagso 4 3,82
für die Forst⸗Inspection
e Regierung zu Potsdam mit Uebertra ung der
John zu Lüneburs7 ½ ℳ
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