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Inspectionsgeschäfte für die Forst⸗Inspection Potsdam⸗ Joachimsthal versetzt worden. 1“ Dem Regierungs⸗ und Forstrath Hempel ist die Stelle eines technischen Mitgliedes der Königlichen Regierung zu Gumbinnen, sowie die Forst⸗Inspection Gumbinnen⸗Lasdehnen, dem Regierungs⸗ und Forstrath Burckhardt die Stelle eines technischen Mitgliedes der Königlichen Regierung zu Cassel, sowie die Forst⸗Inspection Cassel⸗Fulda und dem Regierungs⸗ und Forstrath Kalk die Stelle eines technischen Mitgliedes der Königlichen Regierung zu Wies⸗ baden, sowie die Forst⸗Inspection Wiesbaden⸗Nastätten über⸗ tragen worden. 8. 3 Der Forstmeister Frömbling zu Grubenhagen ist auf die Oberförsterstelle zu Golchen im Regierungsbezirk Stettin, der Oberförster Wallis zu Wodek auf die Oberförster⸗ stelle Stronnau mit dem Amtssitz zu Kronthal im Regierungs⸗ bezirk Bromberg, der Oberförster Nickelmann zu Schulitz auf die Ober⸗
försterstelle zu Schönlanke im Regierungsbezirk Bromberg,
der Oberförster Bollig zu Sadlowo auf die Oberförster⸗
stelle zu Rumbeck im Regierungsbezirk Arnsberg,
der Oberförster Merrem zu Hinternah auf die Ober⸗
försterstelle zu Homburg im Regierungsbezirk Wiesbaden,
der Oberförster Richter zu Misdroy auf die Oberförster⸗
stelle Schermke mit dem Amtssitz zu Oschersleben im Regie⸗ rungsbezirk Magdeburg,
der Oberförster Busold zu Uchte auf die Oberförsterstelle
Rotenkirchen mit dem Amtssitz zu Grubenhagen im Regierungs⸗ bezirk Hildesheim,
der Oberförster Sabarth zu Mirchau auf die Ober⸗
försterstelle zu Uchte im Regierungsbezirk Hannover, und
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der Oberförster Bertelsmann zu Driedorf auf die Oberförsterstelle zu Oderhaus im Regierungsbezirk Hildesheim ersetzt worden. “
Zu Oberförstern ernannt sind die Forst⸗Assessoren
Hungershausen, Krusemarck, Sax, Rauhut, Erd⸗
mann, Bohl, Bischoff, Witte, Lennartz, Bernard, Neumann, Appel, Hünten, sowie die Forst⸗Assessoren,
Premier⸗Lieutenants im Reitenden Feldjäger⸗Corps Gerhard Müller und Ernst Wagner.
Dem Oberförster Hungershausen ist die Oberförster⸗ stelle zu Hinternah im Regierungsbezirk Erfurt, dem Oberförster Krusemarck die Oberförsterstelle zu Schulitz im Regierungsbezirk Bromberg, dem Oberforster Sax die Oberförsterstelle zu Riefensbeck im Regierungsbezirk Hildesheim, 8 dem Oberförster Rauhut die Oberförsterstelle zu Grenz⸗ eide im Regierungsbezirk Posen, b dem Oberförster Erdmann die Oberförsterstelle zu Neu⸗ bruchhausen im Regierungsbezirk Hannover, dem Oberförster Bohl die Oberförsterstelle zu Wodek im Regierungsbezirk Bromberg, 1 dem Oberförster Bischoff die Oberförsterstelle zu Kirch⸗ berg im Regierungsbezirk Koblenz, dem Oberförster Witte die Oberförsterstelle zu Sadlowo Regierungsbezirk Königsberg, dem Oberförster Lennartz die Oberförsterstelle zu Mirchau Regierungsbezirk Danzig, dem Oberförster Bernard die Oberförsterstelle zu Rends⸗ burg im Regierungsbezirk Schleswig, dem Oberförster Neumann die Oberförsterstelle zu Lorenz im Regierungsbezirk Danzig, dem Oberförster Appel die Oberförsterstelle zu Kobbel⸗ de im Regierungsbezirk Königsberg, dem Oberförster Hünten die Oberförsterstelle zu Driedorf Regierungsbezirk Wiesbaden, dem Oberförster Müller die Oberförsterstelle zu Misdroy Regierungsbezirk Stettin, un dem Oberförster Wagner die Oberförsterstelle zu Born⸗ ichen im Regierungsbezirk Köslin übertragen worden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Wasser⸗Bauinspector Hartme
de versetzt und ihm inspectorstelle daselbst verl
Angekommen: Seine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister für
Landwirthschaft, Domänen und Forsten von Heyden, aus dem Harz:
Seine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten Dr. Bosse, aus der Provinz Posen.
.“
der Präsident des Ober⸗Landesculturgerichts, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Glatzel, nach Thüringen.
Nichtamtliches.
Dentsches Reich
Preußen. Berlin, 1. Juli.
Wie „W. T. B.“ aus Gothenburg berichtet, hat S. M. Yacht „Kaiseradler“, die am Mittwoch Abend Kiel ver⸗ lassen haue, wegen ungünstiger Witterung und Nordostwinds auf der Rhede von Gothenburg am Donnerstag Abend um 6 Uhr Anker geworfen. An Bord alles wohl.
Wie „W. T. B.“ weiter meldet, haben Seine Majestät der Kaiser und König heute Morgen um 8 Uhr bei schönem Wetter die Fahrt nach Bergen fortgesetzt.
Das zu Anfang dieses und Spanien geschlossene p
ist mit dem Ablauf des 30. Juni außer Kraft a ohne daß bisher ein neuer definitiver Handelsvertrag zwischen beiden Ländern vereinbart werden konnte. Mit Nütüiche hierauf und um Raum für Verhandlungen über einen defmitiven Vertrag zu gewinnen, ist in den letzten Tagen zwischen den beiderseitigen Regierungen eine Ver⸗ ündigung über eine weitere provisorische Regelung
der gegenseitigen Handelsbeziehungen für die Zeit vom 1. Juli bis einschließlich 30. November d. J. erfolgt. Danach wird Spanien während des fraglichen Zeitraums den auf der spanischen Halbinsel und den anliegenden Inseln bezw. auf den Inseln Cuba und Portorico zur Einfuhr gelangenden deutschen Waaren die Sätze der zweiten Spalte der betrefen⸗ den, dort geltenden Zolltarife gewähren. Hierbei ist, insoweit die spanische Halbinsel und die anliegerden Inseln in Betracht kommen, jede differentielle Behandling der deutschen Waaren gegenüber den gleichartigen Er⸗ zeugnissen anderer Länder überhaupt, und soweit es sich um die spanischen Antillen handelt, jede differentelle Behandlung gegenüber den gleichartigen Erzeugnisen anderer europäischer Länder ausgeschlossen. Auch auf den Philippinen wird die deutsche Einfuhr der gleichen Behandling unterworfen bleiben, wie diejenige der übrigen europäiscen Staaten. Als Gegenleistung gewährt Deutschland an Spanen seinen derzeitigen Vertragstarif, also den Mitgenuß der sämnt⸗ lichen in den deutschen Tarifverträgen mit anderen Ländern eingeräumten Zollbegünstigungen. 1 Unter diesen Umständen hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 30. Juni auf Grund des Gesetzes vom 30. Ja⸗ nuar d. J. (Reichs⸗Gesetzblatt S. 300) beschlossen, daß während des fraglichen Zeitraums die in Deutschland vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zollermäßi⸗ gungen au den spanischen Boden⸗ und Industrie⸗ Erzeugnissen bei der Einfuhr in das deutsche Zollgebiet zuge⸗ standen werden. Auch spanischerseits ist Vorsorge dahin getroffen worden, daß die Vereinbarung vom 1. Juli ab in Spanien zur Ausführung gelangt. 8 G
Der Bundesrath ertheilte in der am 30. Juni d. J. unter dem Vorsitz des Vice⸗Präsidenten des Staats⸗Ministe⸗ riums, Staatssecretärs des Innern Dr. von Boetticher abgehaltenen Plenarsitzung den Anträgen des Reichskanzlers, betreffend die Vereinbarung provisorischer Zollbestimmungen mit Spanien und Rumänien, dem Antrage der Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen wegen Fest⸗ setzung der Verwaltungskostenvergütung für die Zucker⸗ steuer, dem Entwurf von Bestimmungen, betreffend die zollamtliche Abfertigung der zur unmittelbaren Durchfuhr durch das deutsche Zollgebiet mit der Eisenbahn bestimmten Passagier⸗ effecten, und dem Antrage der Ausschüsse für das Landheer und die Festungen und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen, be⸗ treffend neue Bearbeitungen des Bahnpolizei⸗Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands, die Zustimmung und genehmigte ferner die neu entworfenen Musterstatuten für Krankenkassen. Eine Eingabe, welche die Abänderung des Formulars für die bei der Invaliditäts⸗ und Altersversicherung zu verwen⸗ dende Quittungskarte in Vorschlag bringt, wurde dem Reichs⸗ kanzler überwiesen. Dem Antrage Badens entsprechend, gewährte die Versammlung auf Grund des Gesetzes vom 18. April 1866, betreffend einen Zusatz zu § 5 des Zolltarif⸗ gesetzes, Zollfreiheit für die daselbst unter a bis e bezeichneten Gegenstände für die Eisenbahnstrecke von Siegen bis zur badisch⸗schweizerischen Landesgrenze. Der Eingabe eines Bauunternehmers wegen Zubilligung einer Entschädi⸗ gung beschloß dieselbe keine Folge zu geben. End⸗ lich wurde noch über die Rückerstattung eines Stempel⸗ betrags aus Billigkeitsrücksichten, über die Ergänzung des Eisenbahnbetriebsreglements wegen der Beförderung von Patronen aus Wachspulver und über die Seiner Majestät dem Kaiser wegen Wiederbesetzung zweier Rathsstellen bei dem Reichsgericht zu unterbreitenden Vorschläge Beschluß gefaßt.
Die Einnahmen des Reichs für die Zeit vom Beginn des Etatsjahres bis zum Schluß des Monats Mai haben be⸗ tragen bei der Post⸗ und Telegraphen⸗Verwaltung 39 427 527 ℳ (gegen denselben Zeitraum des Vorjahres 1 901 462 ℳ) und bei der Reichs⸗Eisenbahn⸗Ver⸗ waltung 9 750 000 ℳ (+ 449 000 ℳ). 1b
Die Commission für die zweite Lesung Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für d Deutsche Reich setzte in den Sitzungen vom 27.
29. Juni die Berathung der Vorschriften über die Gese schaft (§§ 629 bis 659) fort.
Der sachliche Inhalt des § 640, welcher die gegenseitige rtretungsmacht der Gesellschafter regelt, wurde von keiner ite beanstandet. Dagegen wurden die §§ 641, 642, welche den Erwerb aus der Geschäftsführung sowie über die Zerechtigung und die Verpflichtung der Gesellschafter aus
mit Dritten geschlossenen Rechtsgeschäften Be⸗ nungen treffen, als entbehrlich gestrichen. Der
Abs. 1, welcher jedem Gesellschafter das Recht ormation über den Stand der Gesellschaft beilegt, er⸗ einen Widerspruch. Der Abs. 2 des § 643 wurde geändert, daß, wenn eine dieses Recht aus⸗ ießende oder beschränkende Vereinbarung getroffen ist,
t gleichwohl geltend gemacht werden kann,
wenn Grund zum Verdacht einer Unredlichkeit in der Ge⸗ schäftsführung vorliegt. Die Vorschriften des § 644 hinsichtlich der Uebertragbarkeit der aus dem Gesellschaftsverhältnisse sich ergebenden Forderungen fanden Zustimmung. Zu § 645 führte die Frage zu einer eingehenden Erörterung, ob das Gesellschaftsvermögen mit dem Entwurf auf der Grundlage der gemeinrechtlichen Societät oder im An⸗ schluß an das Preuß. A. L.⸗R. nach den Grundsätzen der gesammten Hand ausgestaltet werden solle. Die Mehr⸗ heit entschied sich für den Standpunkt des preußischen Rechts. Demgemäß wurde beschlossen, an Stelle des § 631 Abs. 4 und des § 645 zu bestimmen, daß ein Gesellschafter über seinen Antheil an den auf Grund des Gesellschaftsvertrages durch die Beiträge der Gesellschafter oder durch die Geschäfts⸗ führung gemeinschaftlich gewordenen Gegenständen mit Ein⸗ schluß der Forderungen (Gesellschaftsvermögen) nicht ver⸗ fügen kann, insbesondere auch nicht berechtigt ist, vor Auflösung der Gesellschaft die Theilung des Gesellschaftsvermögens oder einzelner dazu gehoörenden
Gegenstände zu verlangen. Ferner wurde die Vorschrift aufgenommen, daß gegen ein zum Gesellschaftsvermögen gehörende Forderung die Forderung eines Gesellschafts⸗ schuldners gegen einen einzelnen Gesellschafter nicht aufgerechnet werden kann. Zum Schutz eines Gesell⸗
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schaftsschuldners, der von der 82 e“ der gegen ihn bestehenden Forderung der Gese sche ter zu dem Gesell⸗ schaftsvermögen keine Kenntniß hat, wurde weiter die Vor⸗ schrift beschlossen, daß die im Falle der Abtretung einer Forderung zu Gunsten des gutgläubigen Schuldners geltenden Vorschriften der §§ 303 bis 305 entsprechende Anwendung finden sollen. Einvernehmen bestand darüber, daß die Zwangs⸗ vollstreckung in die zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Gegenstände nur auf Grund eines gegen sämmt⸗ liche Gesellschafter vollstreckbaren Schuldtitels stattfinde. Eine Meinungsverschiedenheit ergab sich dagegen darüber, ob unter dieser eü; auch wegen einer solchen Ver⸗ bindlichkeit der sämmtlichen Gesellschafter, welche nicht den Charakter einer Gesellschaftsverbindlichkeit hat, sondern sich als eine mit dem Gesellschaftsverhältnisse nicht im Zusammenhange stehende Verbindlichkeit der einzelnen Gesellschafter darstellt, die Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen oder nur in den Anspruch auf dasjenige zugelassen werden soll, was den einzelnen Gesellschaftern als Gewinnantheil oder bei der Aus⸗ einandersetzung zukommt. Die Mehrheit entschied sich dafür, daß die Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen auf Grund eines gegen sämmtliche Gesellschafter vollstreck⸗ baren Titels auch dann stattfinden solle, wenn die Verbindlich⸗ keit keine Gesellschaftsverbindlichkeit sei. Um dem Gläubiger eines einzelnen Gesellschafters einen Ersatz dafür zu verschaffen, aß er in den Antheil seines Schuldners an dem Gesell⸗ chaftsvermögen die Zwangsvollstreckung nicht erwirken ann, hielt man es für geboten, vorzuschreiben, daß ein läubiger eines Gesellschafters, welcher auf Grund eines nicht Uoß vorläufig vollstreckbaren Schuldtitels die Pfändung und Ueberweisung desjenigen erwirkt hat, was dem Gesellschafter bei der Auseinandersetzung zukommt, berechtigt ist, das Gesell⸗ schaftsverhältniß ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
Die §S§ 646, 647, welche den Zeitpunkt des Rechnungs⸗ abschlusses und der Gewinnvertheilung bestimmen, sowie die von der Auflösung der Gesellschaft handelnden §§ 648 bis 655 wurden mit einigen nicht erheblichen Aenderungen angenommen. Auch die Vorschriften des § 656 über die Auseinandersetzung unter den Gesellschaftern nach Auf⸗ lösung der Gesellschaft fanden ihrem sachlichen Inhalte nach im wesentlichen Zustimmung. Abweichend von dem Entwurf wurde jedoch beschlossen, daß, wenn das Gesellschaftsvermögen zur Erstattung der von den Gesellschaftern gemachten Ein⸗ lagen nicht ausreicht, der Ausfall nicht von dem be⸗ trefeenden einzelnen Gesellschafter, sondern von allen G sellscaftern nach Maßgabe der für die Verlusttragun geltenden Vorschriften zu tragen ist. Unbeanstandet blieb d 8 657, der bestimmt, daß in gewissen Fällen durch das 2 scheiden eines einzelnen Gesellschafters der Fort bestand der Gesellschaft unter den übrigen Gesellschaftern nicht berührt wird. Zusätzlich wurde aber im Anschluß an eine ähn⸗ liche Vorschrift des Art. 128 des H.⸗G.⸗B. bestimmt, daß unter gewissen Voraussetzungen die Ausschließung eines Gesell⸗ schafters von den übrigen Gesellschaftern herbeigeführt werden kann. Die Vorschriften des § 658 über die Auseinander setzung zwischen dem ausgeschiedenen und den übriger Gesellschaftern erfuhren nur insofern eine Aenderung als die Vorschrift des Abs. 4, daß der ausscheidend Gesellschafter verpflichtet ist, seinen Antheil an dem Gesell schaftsvermögen den übrigen Gesellschaftern zu übertragen durch die Bestimmung ersetzt wurde, daß der Antheil des aus scheidenden Gesellschafters den übrigen Gesellschaftern zu wächst. Auch der § 659, der es zuläßt, in einem zun Zwecke der Betreibung eines Erwerbsgeschäfts ge⸗ schlossenen Gesellschaftsvertrage zu vereinbaren, daß au eine solche Gesellschaft die für die offene Handelsgesell schaft geltenden Vorschriften Anwendung finden, wurde mit der Ae angenommen, daß vor der Eintragung die offene Erwerbsgesellschaft als solche nicht besteht. Außerdem wurde die Vorschrift dahin erweitert, daß durch den Gesell⸗ schaftsvertrag eine Erwerbsgesellschaft in derselben Art
auch als Commanditgesellschaft errichtet werden
kann. Zu einer lebhaften Debatte gaben noch ver⸗ schiedene Anträge Veranlassung, welche bezweckten, f Vereine, die Rechtsfähigkeit nicht besitzen, die allgemeinen Vorschriften über die Gesellschaft in verschiedenen Richtungen zu modificiren, insbesondere solchen Vereinen die Parteifähigkeit beizulegen. Die Berathung über diese Anträge wurde indessen nicht zu Ende geführt.
„Der Director des Waffen⸗Departements im Kriegs⸗ Ministerium, General⸗Lieutenant Müller hat Berlin verlassen. Der Königliche Gesandte am Großherzoglich badischen
Hofe, Wirkliche Geheime Rath von Eisendecher ist von
dem ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub nach Karls⸗ ruhe zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
Der Königliche Gesandte in Oldenburg Graf von der
e Goltz hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten.
Ddie Regierungs⸗Räthe Schulze zu Frankfurt a. O. und Kreplin zu Minden sind nach Posen bezw. Liegnitz versetzt —
worden. Der Regierungs⸗Assessor Beinert ist der Königlichen Regierung zu Breslau überwiesen worden.
— ö“ Der fahrplanmäßige Reichs⸗Postdampfer mit dem heim⸗
kehrenden Ablösungstransport von S. M. Kbten. „Wolf“ und „Iltis“, Commandoführer Lieutenant zur See Nord⸗ mann, ist am 30. Juni von Hongkong nach Bremerhaven in See gegangen. 8
Kiel, 30. Juni. Seine Königliche Hoheit der Groß⸗ herzog von Mecklenburg⸗Schwerin ist nach mehrtägigem Aufenthalt heute Abend nach Schwerin zurückgereist.
8
Württemberg.
Stuttgart, 30. Juni. Ihre Majestäten der König
und die Königin kehrten über Reutlingen, wo ihnen von der Bevölkerung ein sehr herzlicher Empfang bereitet wurde und die Majestäten mehrstündigen Aufenthalt nahmen, gestern Abend nach Schloß Marienwahl bei Stuttgart zurück. Heute hielt das Königspaar unter dem Jubel der Be⸗ wohner seinen feierlichen Einzug in Ulm. Nach der Parade der
Kronenwährung auf die Zollzahlung, s 0 der Bankstatuten unverändert angenommen. Hierauf begann
Garnison auf der Friedrichsau, welche der General⸗Lieutenant von Nickisch⸗Rosenegk commandirte, nahmen die Majestäten im Rathhause das von der Stadt angebotene Frühstück ein. Nachmittags war Volksfest auf der Friedrichsau, Diner im Rathhause, gegeben von den Majestäten, und Abends fand bengalische Beleuchtung des Münsters statt. Den Freitag und Sonnabend gedenkt der König zu einem Besuche des Härdtfeld⸗ und Aalbuchwasser⸗Versorgungswerks und der Städte Heidenheim und Neresheim zu verwenden, während die Königin heute Abend wieder in Marienwahl eintrifft.
Deutsche Colonien.
Das „Deutsche Colonialbl.“ schreibt: „Ueber Emin Pascha liegen keine neueren Nachrichten vor. Der Gouverneur Freiherr von Soden hat die Station Bukoba angewiesen, dem herannahenden Emin, soweit dies irgendwie in ihrer Macht steht, hilfreich entgegen zu kommen.“
Den im Kampfe am Kilimandscharo am 10. Juni ge⸗ fallenen beiden Offizieren widmet das „Deutsche Colonialbl.“ folgenden Nachruf:
Albrecht Freiherr von Bülow, im Jahre 1864 geboren, war seit nahezu sieben Jahren fast ununterbrochen in Ost⸗Afrika thätig. Früher dem Königin Augusta Garde⸗Grenadier⸗Regiment angehörend, schied er im Jahre 1885 aus, um zunächst bei der Deutsch⸗stafrika⸗ nischen Gesellschaft einzutreten. Während des Aufstands in Ost⸗Afrika im Jahre 1888 war er Stationschef in Mikindani und zwurde ein Jahr später als Chef in die Wissmann⸗Truppe eingestellt. In mehreren Gefechten hatte er Gelegenheit, seine eiserne Energie und seine außergewöhnliche Tapferkeit zu bethätigen. In dem Gefecht bei Mlembule am 28. Dezember 1889 gegen Bana Heri trug er den gefallenen Ser⸗ geanten Ludwig auf seinen Schultern aus dem Handgemenge und ettete so die Leiche vor Schändung. Für die hierbei bewiesene Unerschrockenheit wurde er durch die Verleihung des Kronen⸗ Ordens vierter Klasse mit Schwertern ausgezeichnet. Als Stationschef von Mpuapua begleitete er Emin Pascha auf dessen Expedition bis zur Grenze seines Stationsbezirks. Unter⸗ wegs erkrankte er schwer und wurde von Emin bis Tabora mit⸗ genommen. Nach langwieriger Krankheit kehrte er im März 1891 zur Küste zurück und wurde als Compagnieführer in die Kaiserliche Schutztruppe übernommen. Zuletzt fungirte er gleichzeitig als Stell⸗ vertreter des Reichs⸗Commissars Dr. Peters im Kilimandscharo⸗ Gebiet.
Lieutenant Wilhelm Wolfrum, aus dem 1. Baverischen Fuß⸗ Artillerie⸗Regiment hervorgegangen, hat in dem blühenden Alter von 26 Jahren den Heldentod gefunden. Unter Major von Wissmann machte er im Jahre 1890 die Unterwerfung des Südens mit und zeichnete sich bei der Einnahme von Kilwa und Lindi aus. Nach Uebertritt in die Kaiserliche Schutztrüuppe war er zunächst eine Zeit lang stellvertretender Bezirks⸗Hauptmann in Lindi und wurde dann als Lieutenant der ersten Compagnie auf dem Kilimandscharo zu⸗ getheilt.
Den beiden tapferen, der Colonialsache mit ganzer Seele ergebe⸗ nen Männern ist ein dauerndes ehrenvolles Andenken gesichert.
Oesterreich⸗Ungarn.
Der Kaiser Franz Joseph besichtigte gestern Nach⸗ mittag in Brünn noch mehrere Anstalten und fuhr gegen 6 Uhr Abends unter den brausenden Hochrufen der Volks⸗ menge nach dem Bahnhofe. Als der Zug sich in Bewegung setzte, nre das zahlreich versammelte Publikum von neuem in Hoch⸗ ufe aus. Abends um 9 ½¼ Uhr traf der Kaiser von Brünn wieder in Wien ein. Bei der Ankunft brachte ihm eine aus mehreren tausend Personen bestehende Menschenmenge begeisterte Ovationen dar.
In einem Handschreiben an den Statthalter von Mähren hat der Kaiser noch schriftlich seinen Dank zu er⸗ kennen gegeben für den herzlichen, festlichen Empfang und die Kundgebungen der Treue und der Anhänglichkeit an ihn und sein Haus. Gleichzeitig wird in dem Schriftstück der Wunsch ausgesprochen, daß einträchtiges Zusammenwirken, Fleiß und ehrliche Arbeit auch fernerhin das Wohl des Landes und der Hauptstadt desselben fördern möge.
Die amtliche „Wiener Zeitung“ von gestern veröffentlicht den Weltpostvertrag vom 4. Juli 1891 sowie mehrere an⸗ läßlich der Reise des Kaisers nach Brünn verliehene Ordens⸗ auszeichnungen.
—
Der Valuta⸗Ausschuß des österreichischen Abgeord⸗
netenhauses hat im weiteren Verlaufe seiner Verhandlungen gestern Nachmittag das Gesetz über die Anwendung der
owie die Novelle zu Art. 87
Ausschuß die Berathung des Anleihegesetzes. Der Abg Steinwender erklärte dabei namens der deutschen National⸗ Partei, diese werde aus politischen Gründen gegen das Gesetz stimmen. Dr. Kaizl erörterte sodann die Frage, ob nicht eine kleinere Anleihe genügen würde, worauf die Debatte bis zum Abend vertagt wurde. In der Abend⸗
sitzung wurde nach längerer Debatte schließlich das Anleihe⸗
gesetz in namentlicher Abstimmung mit 17 gegen 8 Stimmen angenommen; 21 Mitglieder waren abwesend, darunter
sämmtliche Mitglieder der vereinigten deutschen Linken. Hierauf
wurde auch das Gesetz über die Convertirung angenommen. Damit waren sämmtliche sechs Gesetzentwürfe in zweiter Lesung angenommen. Gleich darauf wurden die Entwürfe auch in dritter Lesung genehmigt. Zum Referenten wurde Szcepanowski gewählt. Großbritannien und Irland. „
Das „Court Circular“ theilt officiell mit, daß die Königin bei einem am Dienstag Nachmittag in Windsor abgehaltenen Conseil ihre Zustimmung zu dem Abschluß eines Ehecontracts zwischen ihrer Enkelin, der Prinzessin Marie, ältesten Tochter des Herzogs und der Herzogin von Edin⸗ burg, und dem Thronfolger Prinzen Ferdinand von Rumänien ertheilt hat. Dem König von Rumänien iberreichte die Königin bei seinem Besuch in Windsor persön⸗ ich die Insignien des Hosenband⸗Ordens.
Gladstone hat gestern in einer Wahlrede in Edin⸗ burg sein Programm über die irische Frage näher präcisirt. Er hob nach dem darüber vorliegenden Telegramm in der Rede zunächst hervor, wie sehr die irische Frage alle anderen Fragen beherrsche, und machte bezüglich seiner Homerule⸗Vorlage folgende Mittheilungen: „Wir be⸗ ziehen uns auf die Erklärungen vom Jahre 1886 und haben nichts daran zu aͤndern. Irland soll die selbständige Leitung seiner localen inneren Angelegenheiten erhalten, jedoch unter folgenden fünf Bedingungen: 1) Das britische Par⸗ lament behält vollständige Suprematie. 2) Es findet eine gleichmäßige Vertheilung der finanziellen Lasten statt und die Minorität muß geschützt werden. 3) Jedes für Irland angenommene Gesetz findet gleicherweise seine Anwendung in Schottland und E gland 8 Die Einführung
1“
von Homerule muß eine so vollständige Maßregel sein, daß sie für immer die Aera der inneren Kämpfe schließt. 5) Endlich hat eine derart gewählte liberale Regierung die Frage der Beibehaltung der Iren im britischen Parlament der Lösung entgegenzuführen.“
Frankreich. — In dem gestern abgehaltenen Ministerrath theilte der Finanz⸗Minister Rouvier mit, daß die Einnahmen des Jahres 1891 endgültig den Voranschlag um 83 990 292 Fr. Üübersteigen.
In der Deputirtenkammer brachte der conservative Abgeordnete Delahaye gestern eine Interpellation ein über die Haltung des Präsidenten des Schwurgerichtshofes in dem Prozeß Drumont⸗Burdeau, den er beschuldigt, das Verdict von den Geschworenen erpreßt zu haben, indem er letzteren versprochen habe, daß die Strafe eine leichte sein werde. Der Justiz⸗Minister erwiderte dem Interpellanten: die Unter⸗ suchung habe dargethan, daß der Präsident seine Pflicht erfüllt habe. Nach einer lebhaften Berathung nahm die Kammer alsdann die von dem Justiz⸗Minister beantragte einfache Tagesordnung mit 309 gegen 202 Stimmen an. — Der Abg. Paulin⸗ Meéry interpellirte die Regierung alsdann angekündigter⸗ maßen wegen des internationalen Schiffahrts⸗ Congresses, der Ende Juli in Paris stattfindet und bei welchem den auswärtigen Theilnehmern gestattet sein soll, die Häfen und Kanäle Frankreichs zu besichtigen (vgl. Nr. 149 d. Bl.) Der Minister der öffentlichen Arbeiten Viette gab darauf die beruhigende Versicherung, der gedachte Congreß sei nicht dazu angethan, die Interessen der nationalen Vertheidigung zu ge⸗ fährden. Es bestehe keine Gefahr darin, auswärtige Ingenieure zuzulassen. Der Minister ersuchte sodann um die Annahme der einfachen Tagesordnung, welchem Antrage die Kammer denn auch fast mit Einstimmigkeit entsprach.
In einer Note des „Temps“ heißt es, die zuständigen Minister würden demnächst im Ministerrath das Project einer voraussichtlich im Jahre 1900 in Paris zu veranstal⸗ tenden Weltausstellung zur Sprache bringen. Ebenso boabsichtigt der Abg. Delonecle eine Resolution in der Kammer einzubringen, welche die Regierung auffordert, zunverzüglich vorbereitende Maßregeln zu einer solchen Welt⸗ ausstellung zu treffen.
Die sogenannte Colonialgruppe des Parlaments empfing gestern im Palais Bourbon den Lieutenant Mizon, welcher über die Resultate seiner Forschungsreisen in Afrika Bericht erstattete. Mizon schilderte, dem „W. T. B.“ zufolge, das Königreich Amadua, dessen Hauptstadt schön sei wie Versailles (²) und zu welchem noch eine Anzahl anderer be⸗ deutender Städte gehöre. Es durfte sich in dem Königreich wohl eine Million Krieger zusammenfinden, sodaß man nicht daran denken könne, das Königreich zu erobern, sondern nur Handels⸗ vexrträge mit ihm abzuschließen. Mizon hält, sofern die be⸗ reits erzielten Resultate nicht wieder gefährdet werden sollen, zu einer Expedition dahin den kommenden September für den günstigsten Zeitpunkt. Er wies darauf hin, daß die englische Niger⸗Compagnie bereits den Sultan für sich zu gewinnen versuche; man duͤrfe ihr nicht Zeit lassen, Frankreich den Weg zu versperren.
Der „Figaro“ veröffentlicht einen Brief des Papstes an den Bischof von Grenoble vom 22. vorigen Monats. In diesem Briefe spricht sich der Papst mißbilligend über die Katholiken aus, welche sich gegen die Führung des Hauptes der Kirche unter dem Vorwand auflehnen, daß es sich dabei um Politik handele. Der Papst hält sein bisheriges Vorgehen in allen Stücken und im ganzen Umfange aufrecht und erklärt weiter: Wir beabsichtigen nicht Politik zu treiben, aber wenn die Politik mit den religiösen Interessen verknüpft ist, wie gegenwärtig in Frankreich, so liegt es dem Oberhaupte der Kirche ob, ein Verhalten zu bestimmen, welches geeignet ist, die religiösen Interessen zu schützen. Der Papst empfiehl demgemäß den Katholiken, mit den Waffen des Geistes zu kämpfen, und appellirt an das Zusammenwirken aller ehren⸗ werthen Männer, auch der Nichtkatholiken, gegen sektirerische Verfolgung.
Wie man der „Mgdb. Ztg.“ aus Paris meldet, hat der Justiz⸗Minister Ricard die Gehaltssperre über den Car⸗ dinal, Erzbischof Place von Rennes sowie über fünf Bischöfe verfügt, welche ihre Wahlkatechismen nicht Sehen a —
Das nächste Consistorium soll, wie „W. T. B.“ aus Rom erfährt, nunmehr am 11. Juli stattfinden. Es würden bei dieser Gelegenheit mehrere Bischöfe präconisirt werden, die Ernennung eines Cardinals werde jedoch nicht erfolgen.
Schweden und Norwegen. In Bezug auf die aus Anlaß der Konsulatsfrage entstandene Krisis im norwegischen Staats⸗Ministe⸗ rium (s. d. gestr. Nr. d. Bl.) wird aus Christiania weiter gemeldet: Das Präsidium des Storthings überreichte gestern dem Könige eine Adresse, worin dem Be⸗ dauern darüber Ausdruck gegeben wird, daß der König den Beschluß des Storthings wegen Einrichtung eines eigenen norwegischen Konsulatswesens nicht habe sanctioniren wollen, wodurch die Demission des Ministeriums verursacht worden sei. Die Adresse schließt mit dem Ersuchen, der König möge um des Vaterlandes, des Königthums und der Union willen den Beschluß des Storthings sanctioniren und dadurch die Demission des Cabinets, das einzig und allein gegenwärtig das Vertrauen des Storthings besitze, verhindern.
Kunst und Wissenschaft.
— Die Akademie der Wissenschaften beging gestern Nachmittag, als am Vorabend, den Geburtstag ihres Stifters Leibniz. Dem Festactus wohnten, wie die „N. A. Z.“ bkrichtet, Unter⸗Staatssecretär von Weyrauch und Geheimer Ober⸗Regierungs⸗ Rath. Dr. Althoff bei. Die Festrede hielt der ständige Secretar, Geheime Regierungs⸗Rath, Professor Dr. Auwers. Redner nahm das große Ereigniß des Jahres 1492, dessen 400 jährige Jubelfeier nahe bevorsteht, zum Ausgang seiner Ausführungen und beleuchtete, die Vortheile, welche die Entdeckung Amerikas durch Columbus für die Wissenschaft gehabt. Alsdann hielten die neuernannten Mitglieder der Akademie Professor Vogel (Astronom) und Professor Dames (Mineraloge) ihre Antrittsreden, die von Professor Auwers und vom Geheimen Medizinal⸗Rath, Pro⸗ fessor Dr. Du Bois⸗Reymond beantwortet wurden. um Schluß theilte Professor Auwers mit, daß aus der Helmholtz⸗Stiftung eine große goldene Medaille für die beste literarische Arbeit auf physikalisch⸗
ischem Gebiet bewilligt sei.
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Land⸗ und Forstwirthschaft.
Saatenstand. 1
Dem von dem österreichischen Ackerbau⸗Ministerium veröffentlichten Saatenstandsbericht nach dem Stande um den 20. Juni d. J. entnehmen wir Folgendes:
Alle Saaten, welche einer Erholung bedürftig und einer solchen noch fähig waren, haben sich, wenn von sporadischen Elementar⸗ Unglücksfällen abgesehen wird, nun thatsächlich erholt. Der beim Roggen überwiegend, beim Weizen nicht eben selten vorkommende schüttere, manchmal sogar lückenhafte Stand konnte allerdings nicht mehr behoben werden, dagegen wurden bei diesen Früchten die Ent⸗ wickelung und das Höhenwachsthum der Halme und die Entwickelung der. Aehren mächtig gefördert.
Die Hoffnung auf eine gute Schüttung vom Roggen wird nun⸗ mehr viel häufiger ausgesprochen, als die Klage über schartige oder lückenhafte Aehren desselben.
Der Weizen fängt in der nördlichen Zone zumeist zu blühen an und hat in manchen wägneren Lagen der mittleren scher verblüht.
Der schon früher vorwiegend günstige Stand desselben wird nun beinahe allgemein gelobt, sodaß ungünstige und selbst minder günstige Nachrichten zu den Ausnahmen gehören. Raps hat, theils weni 8 theils garnicht belästigt vom Glanzkäfer, gut verblüht und reichlich Schoten angesetzt und läßt beinahe allgemein gute und sehr gute Ernten erwarten. 3
Die Sommersaaten (Gerste und Hafer), welche großentheils ungleich aufgegangen und trotz des frühzeitigen Anbaues in der Ent⸗ wickelung sehr zurückgeblieben waren, haben sich noch kräftig bestockt und zeigen nun beinahe ebenso allgemein wie der Weizen einen sehrerfreulichen Stand. Beeinträchtigt wird derselbe im wesentlichen nur durch das zuerst infolge des anfänglich schütteren Standes, dann infolge der starken Regen auf vielen Feldern wuchernde Unkraut. Im allgemeinen steht übrigens die Gerste, welche in der nördlichen und großentheils auch in der mittleren Zone im Schossen begriffen ist, nach verschiedenen Nachrichten noch besser als Hafer. Auch über Hülsenfrüchte liegen mit wenigen Ausnahmen nur recht erfreuliche Nachrichten vor.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Großbritannien. (Indien.)
Die Regierung zu Bombay hat mittels Verfügungen vom 2. und
6. Juni 1892 in den Häfen von Aden, Perim und der Somali⸗Küste Quarantäne gegen Cholera über Provenienzen von der arabischen Küste zwischen Aden und Babelmandeb und von der afrikanischen Küste zwischen Suakim und Guardafui, sowie gegen Pest über Provenienzen von Bassora vom 30. Mai bezw. 3. Juni d. J. ab bis auf weiteres verhängt.
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St. Petersburg, 30. Juni. Nach Meldungen des „W. T. B.“ aus Baku dauern die Cholera⸗Erkrankungen dort fort: in Astrachan selbst ist kein Cholerafall vorgekommen, nur auf den auf der Rhede angehaltenen Schiffen kamen einige Erkrankungen vor.
St. Petersburg, 1. Juli. Der Eisenbahnverkehr der Linie Tiflis — Baku ist, wie „H. T. B.“ meldet, wegen der Cholera ein⸗ estellt worden. Die Personenzüge gehen nur bis Baladzri, wo die Reisenden einer Quarantäne von einer Woche unterzogen werden.
Warschau, 1. Juli. Im Gouvernement Samara tritt, wie „H. T. B.“ berichtet, neuerdings die Typhus⸗Epidemie mit großer Vehemenz auf. In den Bezirken von Nowo Uzensk sind 3385, in Paminsk 259, in Ruzulusk 303, in Altasch 490, in Alexandrow Gaj 267 Kranke constatirt, von denen bereits ein Drittel gestorben ist.
Rom, 30. Juni. Die „Agenzia Stefani“ erklärt auf das ent⸗ schiedenste, daß die Meldung, in Brindisi sei ein Cholerafall vorgekommen, jeglicher Begründung entbehre. Der Gesundheits⸗
zustand in Brindisi sei wie in ganz Italien ein vortrefflicher. “
Handel und Gewerbe. ägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks
8 an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 30. v. M. gestellt 9961, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. .“ Zwangsversteigerungen. Beim Köͤniglichen Amtsgericht 1 Berlin standen am 30. Juni die nachverzeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Dall⸗ dorferstraße 38, dem Landwirth Carl Zindler, hierselbst, gehörig; Fläche 4,13 a, Mindestgebot 350 ℳ; für das Meistgebot von 600 ℳ wurde der Rentier Ferdinand Hornemann, Belle⸗Allianceplatz 12, Ersteher. Eingestellt wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung wegen des Grundstücks in der Gneisenaustraße 71, der Wittwe Auguste Roll gehörig.
— Ueber den Wollmarkt in Stralsund wird uns berichtet: Zu dem am 10. und 11. Juni d. J. abgehaltenen Wollmarkt sind 3537 Centner Wolle angefahren und verkauft worden. Die Preise betrugen 1) für ordinäre Wolle 108 — 112 ℳ, 2) für mittlere Wolle 115 — 118 ℳ, 3) für feine Wolle 120 — 125 ℳ und sind durchschnitt⸗ lich 10 — 15 ℳ pro Centner niedriger als 1891. Die Wa e und das Schurgewicht war gut. Die Vorverkäufe in gewaschenen Wollen waren sehr gering, in schwarzen Wollen bedeutend, letztere zu durch⸗ schnittlich 5 ℳ gegen das Vorjahr niedrigeren Preisen. Ungewaschene Wollen waren nur in unerheblichen Mengen angefahren. Frankfurt a. M., 30. Juni. (Getreidemarktbericht von Joseph Strauß.) In Weizen war die Tendenz nicht so fest wie in Roggen; es ist fortwährend über Erwarten viel Angebot vor⸗ handen; ab Umgegend 19 — ½ ℳ, frei hier 19 ½ —20 ℳ, Red⸗winter 19 ¼ ℳ, La Plata 19 — ½ ℳ, Kansas 18 ½ %ℳ — Roggen: war in Folge der Knappheit gesunder Waare lebhaft begehrt und coulant verkäuflich; man handelte ein hierlagerndes Restqauantum spanischen Roggens à 20 ¼ — ½ %, französischer mit Sommergeruch 19 ⅛ — ¾ ℳ, Pfälzer und russischer 193 — 20 ℳ, ungarische Mischfrucht (½ᷣ Weizen und Roggen) 17 ¾ — 18 ℳ ab Regensburg. — In Gerste waren die Umsätze ganz außerordentlich geringfügig; Preise völlig unverändert; der Absatz ist anhaltend ein schwerfälliger: Wetterauer 15 ¾ — 16 Ried, Pfälzer und Franken (Ochsenfurter Gau) 17 ¼ — 18 ℳ nominell. — Für Hafer ist eine Preisbesserung von etwa 25 ₰ zu constatiren; die Zufuhren sind äußerst gering; die Notiz bleibt 13 ½ — 14 ½ % — Mais kam nur sehr wenig in Verkehr und die bekannt gewordenen Abschlüsse haben sich ungefähr auf Basis vorwöchentlicher Preise voll⸗ zogen, ca. 12 ℳ; Beschädigtes viel unter Notiz käuflich — Spelzen⸗ spreu (Ersatz für Roggenschrot) besser, die Umsätze bewegten sich jedoch in engen Grenzen; ca. 120 ℳ pr. Ctr. — Aussaat⸗Erbsen unverändert, ca. 16 — † ℳ — Roggenkleie ca. 11 ℳ%ℳ — Weizenkleie 9 — ½ ℳ; Verkehr schwerfällig mit Neigung zu Rückgängen. Malzkeime sehr ruhig, 10 ℳ — Mehlpreise niedriger, Umsätze normal; für Herbsttermine blieb Verkaufslust vorherrschend. Hiesiges Weizenmehl Nr. 0 31 ½ — 32 ½ ℳ, Nr. 1 29 ½ — 31 ½ ℳ, Nr. 2 27 ½ — 28 ½ ℳ, Nr. 3 25 ½ — 26 ½ , Nr. 4 21 ½ — 22 ½ ℳ, Nr. 5 17 — 18 ℳ Milchbrot und Brot⸗ mehl im Verband 55 — 58 ℳ Norddeutsche und west⸗ fälische Weizenmehle 00 27 — 28 ℳ% Roggenmehl, loco hier, Nr. 0 30 ½ — 31 ½ ℳ. Nr. 0/1 29 — 30 ℳ, Nr. 1 27 ½ — 28 ½ ℳ (Obige Preise verstehen sich pro 100 kg ab hier, häufig jedoch auch loco auswärtiger Stationen und bei Partien von mindestens 10 000 kg.) Essen a. d. Ruhr, 30. Juni. (W. T. B.) Der „Rhein. Westf. Ztg.“ zufolge hat das westfälische Kokssyndikat in Bochum heute beschlossen, die Förderung im Monat Juli um 20 % einzuschränken. 8 b Leipzig, 30. Juni. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. per Juli 3,75 ℳ, per August 3,75 ℳ, per Sertember 3,77 ½ ℳ, per Oktober 3,80 ℳ, per November 3,80 ℳ, per Dezember 3,80 ℳ, per Januar 3,82 ½ ℳ. ver Februar 3,85 ℳ, per März 3,87 ½ ℳ, per April 3,87 ½ ℳ Umsatz 60 000 kg.