1892 / 160 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Jul 1892 18:00:01 GMT) scan diff

August Schmidt in Weyerbusch und zu Lasten des Philipp Müller zu Weyerbusch. 3

III. Die Urkunde zu der im Hypothekenbuch für Hamm Vol. V. Fol. 5 Nr. 4 eingetragenen Hypo⸗ thek vom 1. Juli 1881 über 4300 nebst Zinsen für den Wilhelm Kraemer zu Pirzenthal und zu Lasten des Metzgermeisters August Korf zu Hamm.

IV. Die Pfandverschreibung vom 23. März 1873, eingetragen im Hypothekenbuch der Schultheißerei Flammersfeld Band I. Nr. 387, über 600 nebst 5 % Zinsen, zu Lasten der Eheleute Wilhelm Becker und Emilie, Bergmann, zu Flammersfeld und zu Gunsten Louis Spiritus zu Niedergaul bei Wipperfürth,

werden für kraftlos erklärt.

Altenkirchen, den 30. Juni 1892.

Königliches Amtsgericht.

[23004] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 27. Juni 1892 sind nachstehende Hypo⸗ thekenurkunden:

a. über die auf Schlichtingsheim Nr. 101 Abth. III. Nr. 2 für die Christiane Charlotte Sophie und Auguste Henriette Graszynski al. Krasinski ein⸗

etragene und sodann auf die verwittwete Schlosser Fense Elisabeth, geb. Nitsche, verw. gew.

raszynski, in Schlichtingsheim übergegangene Post von 12 Thlr., 1

b. über die auf Kursdorf Nr. 138 Abth. III. Nr. 2 für den Arbeiter Johann Anton Preuß zu Kursdorf eingetragene, ursprünglich über 2400 ℳ, sodann noch über 900 lautende Post,

c. über die auf Neu⸗Laube Nr. 57 Abth. III. Nr. 2 für den Auszügler Mathaeus Hoffmann aus Neu⸗Laube eingetragene Post von 116 Thlr. 28 Sgr.,

für kraftlos erklärt.

Fraustadt, den 27. Juni 1892.

Königliches Amtsgericht.

8

8

Im Namen des Königs! Verkündet am 1. Juli 1892. Apitzsch, Actuar, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Maurers Karl Boenicke zu Zappendorf und des Königlichen Eisenbahnfiskus durch das Eisenbahnbetriebsamt zu Nordhausen, vertreten beide durch den Rechtsanwalt Dr. Kaehne zu Halle a. S., erkennt das Königliche Amtsgericht zu Wettin durch den unterzeichneten Richter für Recht:

Das Hypotheken⸗Dokument über die im Grund⸗ buche von Zappendorf Blatt Nr. 13 und Blatt Nr. 112 in der III. Abtheilung unter Nr. 1 ein⸗

etragenen Hypothek von 50 Thalern rückständige

aufgelder aus dem Kontrakte vom 17. November 1812 und der Cession des Kossathen Gottlieb Höhne zu Zappendorf vom 16. November 1816 nebst 5 %

insen für den Anspänner Johann Christoph Hammer zu Zappendorf, bestehend aus der Ausfertigung vom 19. November 1816, der Urkunde vom 16. November 1816 nebst angehängtem Hypothekenscheine vom 6. Februar 1827 wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens haben die Antragsteller zu tragen.

Stüve.

23010]

Im Namen des Königs! Verkündet am 15. Juni 1892.

Müller, Gerichtsschreiber.

In Sachen, betreffend das Aufgebot verloren ge⸗

angener Hypothekenurkunden erkennt das Königliche

mtsgericht zu Neuwied durch den Gerichtsassessor Levison für Recht: 1

In Erwägung, daß

1) der Maurermeister Theodor Berg zu Bendorf,

2) die Eheleute Peter Hillenbrand und Catharina,

geb. Bemb, zu Gladbach,

3) die Eheleute Peter Sauerborn und Christine,

geb. Fergen, daselbst,

4) die Erben der verstorbenen Eheleute Districts⸗ arzt Dr. med. Arnold de la Vigne und Louise, geb. Winter, zu Bendorf,

. die Ehefrau des Dr med. H. Becker, Louise, geb. Maurer, zu Darmstadt,

. die Ehefrau des Majors A. Müller, Amalie, geb. Maurer, zu Magdeburg,

e. die Ehefrau des Gerichtsassessors Fritz Brill,

Clara, geb. Maurer, zu Darmstadt, das Aufgebot folgender Hypothekenbriefe ꝛc. beantragt 1 den Verlust der Documente glaubhaft gemacht aben:

A. 1) Die Hypothekenurkunde über eine im Grund⸗ buche von Bendorf Bd. 17, Art. 818 Bl. 103 ein⸗ getragene Post von 1000 nebst 5 % Zinsen aus der Eintragung vom 13. April 1883 zu Gunsten des Maurermeisters Theodor Berg zu Bendorf und zu Lasten der Eheleute Julius Kirschhöfer und 888 Anna, geb. Heuser, daselbst, wird für kraftlos erklärt,

2) die Kosten des Aufgebots fallen dem Antrag⸗ heler Last, die Insertionskosten nur zu einem

ünftel,

B. 1) die Hypothekenurkunde über eine im Grund⸗ buch von Gladbach, Bd. 21 Art, 1035 Blatt 207 eingetragene Post von 390 nebst 5 % Zinsen zu Gunsten des Michael Jungbluth zu Gladbach und

zu Lasten der Eheleute Johann Ganzer und Maria, geb. Stromberg, daselbst wird für kraftlos erklärt,

2) die Kosten des Aufgebots fallen den Antrag⸗ J zur Last, die Insertionskosten nur zu einem

Fünftel,

C. 1) die Hypothekenurkunde über eine im Grund⸗ buch von Gladbach, Bd. 10 Art. 455 Blatt 25 ein⸗

etragene Post von 130 Thaler mit 5 % Zinsen zu

Lasten der Eheleute Johann Ganzer und Maria,

eb. Stromberg, zu Gladbach und zu Lasten des

Michael Jungbluth daselbst, wird für kraftlos

ertlärt,

2) die Kosten des Aufgebots fallen den Antrag⸗ elenn. zur Last, die Insertionskasten nur zu einem

ünftel,

D. 1) die Hypothekenurkunde über eine im Grund⸗ buch von Bendorf, Bd. 19 Art. 950 Bd. 20

Art. 951 und 952 eingetragene Post über 85 Thaler 4 Sgr. oder 255 40 nebst 5 % Zinsen seit 31. Oktober 1863 und Kosten ad 5 Thaler 14 Sgr. oder 17 40 zu Gunsten des Dr. de la Vigne zu Bendorf aus dem Schulddokument vom 20. Fe⸗ bruar 1867 (übertragen aus dem Hypothekenbuch Vol. 8 Fol. 74 Nr. 179) wird für kraftlos erklärt,

2) die Kosten des fallen den Antrag⸗

[23008]

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom heutigen Tage ist die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Barnstorf Band III. Blatt 13 Abtheilung III. Nr. 1 zu Gunsten des Hermann Heinrich Meyer in Barnstorf eingetragene

ypothekforderung ad 100 Thlr. für kraftlos erklärt.

Diepholz, den 5. Juli 1892. 8

Königliches Amtsgericht. J. 8 [23000=5) Ausschlußurtheil.

In der Jagst'schen Aufgebotssache III. F. 5/92 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Tilsit durch den Amtsgerichts⸗Rath Mendrzyk für Recht:

1) Die Hypothekendocumente über folgende Posten:

a. Die Post Nelamischken Nr. 9 Abth. III. Nr. 1 von 38 Thlr. 26 Sgr. 8 Pf. des Friedrich Ewald Grindel, correaliter eingetragen auf Nelamischken Nr. 3 Abth. III. Nr. 1, ge⸗ bildet aus dem gerichtlichen Vertrage vom 25. Januar 1839 und dem Hypothekenschein vom 30. April 1841, subingrossirt für den genannten Gläubiger auf Grund Erbrezesses vom 10. März 1891, die Post Nelamischken Nr. 9 Abth. III. Nr. 3 von 20 Thlr. 12 Sgr. des Michael Matzick, correaliter eingetragen auf Nelamischken Nr. 3 Abth. III. Nr. 6, gebildet aus dem Erbrezeß vom 29. Juli 1848 und dem Hypothekenschein vom 6. November 1848,

werden behufs Löschung der bezeichneten Posten für kraftlos erklärt.

2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller, Besitzer Jurge Jagst zu Pleine, auferlegt. 8 .

Tilsit, den 25. Juni 1892.

Königliches Amtsgericht. III. 8 Mendrzyk. 8 ö Verkündet: Tilsit, den 25. Juni 1892. Graski, Gerichtsschreiber.

8

[23011] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 2. Juni 1892 sind:

I. Folgende Hypothekenurkunden:

1) über je 154 Thlr. Muttererbe für die drei Geschwister Kahle:

a. Friedrich Wilhelm, b. Carl August Andreas,

c. Johann Andreas, eingetragen aus dem Erbreceß vom 17. Januar 1866 im Grundbuche von Woltersdorf Band II. Blatt 26 (früher Nr. 21) Abtheilung III. Nr. 8a., b., c., gebildet aus dem genannten Erbreceß in Ausfertigung und den Hypothekenbuchsauszügen vom 20. Februar 1866,

2) über 75 Thlr. 15 Sgr. Restdarlehn für den Colonisten Altsitzer Gottfried Bewer, eingetragen aus der Schuldverschreibung vom 7. Januar 1864 im Grundbuche von Mützel Band II. Blatt 106 Abtheilung III. Nr. 1, gebildet aus der genannten Schuldurkunde in Ausfertigung und den Hypo⸗ thekenbuchsauszügen vom 13. Juli 1864, 18. April 1871 und 24. April 1872, 8

3) über 25 Thlr. Darlehn für die Sterbekasse zu Güsen, eingetragen aus der Schuldverschreibung vom 14. November 1865 im Grundbuche von Güsen Band II. Blatt 90 EI III. Nr. 3, gebildet aus der genannten Schuldurkunde in Aus⸗ fertigung und dem Hypothekenbuchsauszuge 22. November 1865,

4) über 500 Thlr. Restdarlehn für Fräulein Agnes Böttcher zu Genthin, eingetragen aus der Schuldverschreibnng vom 1. Februar 1855 und dem Umschreibungsvermerke vom 6. Mai 1882 im Grundbuche von Genthin Band II. Blatt 78 (früher Blatt 38) Abtheilung III. Nr. 13, gebildet aus der genannten Schuldurkunde in Ausfertigung und den Hypothekenbuchsauszügen vom 1. Februar 1855 und 22. Dezember 1864,

5) über 50 Thlr. väterliche Abfindung für Wil⸗ helm Umlang, eingetragen aus dem S vom 3. April 1851 mit Nachträgen vom 2. Mn 1851 im Grundbuche von Krüssau Band I. Blatt 37 (Band I. pag. 433) in Abtheilung III. Nr. 3b., gebildet aus den genannten Urkunden in Ausfertigung und dem Hypothekenbuchauszug vom 2. Mai 1851,

6) über 283 Thlr. 10 Sgr. Restkaufgeld für Johann Friedrich August Schulze, eingetragen aus der Kaufgelderbelegungs⸗ und Vertheilungsverhand⸗ lung vom 20. April 1860 und dem Umschreibungsvermerke vom 24. Oktober 1863 im Grundbuche von Bahnitz Band I. Blatt 10 Abtheilung III. Nr. 7, gebildet aus der genannten Urkunde und der Cessionsver⸗ handlung vom 22. Oktober 1863 in Ausfertigung und den Hypothekenbuchauszügen vom 7. Mai 1860 und 28. Oktober 1863,

7) über 100 Thlr. Darlehn für den Arbeitsmann August Günther zu Klein⸗Wusterwitz, eingetragen im Grundbuche von Güssow Band I. Blatt 9 Ab⸗ theilung III. Nr. 1 aus der Schuldverschreibung vom 15. November 1870, gebildet aus dieser Urkunde in Ausfertigung und dem Hypothekenbuchauszug vom 19. November 1870,

für kraftlos erklärt worden.

1 .Die etwaigen Berechtigten folgender Hypotheken⸗ posten:

1) von 100 Thlr. Darlehn eingetragen für den Altsitzer Johann Lorenz und dessen Ehefrau, geb. Küsel, früher verwittweten Ahlert, im Grundbuche von Hohenseeden Band I. Blatt 31, Abtheilung III. S aus der Schuldverschreibung vom 9. Mai

2) von 50 Thlr. Kaufgeld, zahlbar zu Martini mit 3 Thlr. jährlich, eingetragen für die Wittwe Stübing, Anna Dorothee, geb. Rohrschneider, im Grundbuche von Rogasen Band I. Blatt 16 Ab⸗ theilung III. Nr. 7 aus dem Kaufvertrag vom 24. Oktober 1818,

3) von 115 Thlr. 4 Ssg. 5 Pfg. Kaufgeld, ein⸗ getragen für den Altsitzer beinane Eue zu Kützkow im Grundbuche von Kützkow Band I. Blatt 6 Abtheilung III. Nr. 1 aus dem Uebergabevertrage vom 8. September 1812 und dem Erbreceß vom 1. September 1820, mit ihren Rechten auf diese Posten ausgeschlossen worden.

Genthin, am 2. Juni 1892. 8 Königliches Amtsgericht.

vom

[23002] ““ 1XX““ In Sachen, betreffend das Aufgebot der Hypo⸗ thekenurkunde über 77 Thlr. 29 Sgr. 11 Pf., haf⸗ tend auf dem Grundstücke Nr. 14 Dembiohammer, und von da übertragen auf Blatt Nr. 163, 164, 166, 167, 169, 170, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180 und 181 Dembiohammer I. F. 3/92, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Oppeln durch den Amtsgerichts⸗Rath Schmidt für Recht: Die Hypothekenurkunde über 77 Thlr. 29 Sgr. 11 Pf. (ursprünglich über 2203 Thlr. 18 Sgr. 1 Pf.) rückständige Kaufgelder, eingetragen aus der Adjudicatoria vom 1. Oktober 1867, den Kaufgelder⸗ belegungsverhandlungen vom 31. Oktober 1867 und 2. Mai 1868 auf Grund der Verfügung vom 16. Mai 1868, jetzt für: a. Franziska Kurz, verehelichte Steinmetzer Jo⸗ seph Brysch in Höhe von 16 Thlr. 29 Sgr. 1

b. den Jacob Kurz in Höhe von 30 Thlr. 15 Sgr., c. den Franz Kurz in 35 von 30 Thlr. 18geg. mit den Zinsen seit 22. Januar

in Abtheilung III. Nr. 6 des dem Bahnwärter Eduard Schepelle gehörigen Grundstückes Nr. 14 Dembiohammer und von da übertragen auf die Grundstücke 163, 164, 166, 167, 169, 170, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180 und 181 Dembiohammer, gebildet aus dem Hypothekenbuchs⸗ auszuge vom 16. Mai 1868, den Umschreibungsver⸗ merken vom 7. und 15. Juni 1869, den Verhand⸗ lungen vom 29. Oktober, 18. November, 12. De⸗ zember 1868, 26. Januar, 4. März, 9. April 1869, der Erbbescheinigung vom 15. Juni 1869, wird für kraftlos erklärt. 8 8

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens trägt An⸗ tragsteller.

Oppeln, den 4. Juli 1892.

Königliches Amtsgericht.

8

[23007]

Auf den Antrag der Wittwe Wilhelmine Plätz, Johanna, geb. Kallenbach, zu Annen, vertreten durch den Rechtsanwalt Allendorff zu Witten, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Witten in der Sitzung vom 15. Juni 1892 durch den Gerichts⸗Assessor Weygand für Recht:

1) der über das im Grundbuche von Annen⸗ Wullen Bd. VIII. Art. 10 in Abth. III. unter Nr. 3 zu Gunsten des Colon Wilhelm Saatweber zu Annen eingetragene Kaufgeld von 75 Thalern aus der Urkunde vom 25. November 1859 gebildete Hypothekenbuchauszug wird für kraftlos erklärt,

2) die Kosten des Aufgebots fallen der Antrag⸗ stellerin zur Last.

[23003] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 27. Juni 1892 sind die etwaigen Berechtigten der Post Gurschen Nr. 14 Abth. III. Nr. 1 von 50 Thlr. mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen.

Fraustadt, den 27. Juni 1892.

Königliches Amtsgericht.

[23045] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 27. Juni 1892 sind die Gläubiger bezw. deren Rechtsnachfolger der auf den Grundstücken Chelmno Hauland Blatt 1 und 2 in Abtheilung III. unter Nr. 1 bis 4 eingetragenen Hepothetenvosien mit ihren Ansprüchen auf diese

osten ausgeschlossen.

Pinne, den 2. Juli 1892.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.

[23005] Ausschlußurtheil.

In der Besitzer Jagst'schen Aufgebotssache III. F. 5/92 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Tilsit durch den Amtsgerichts⸗Rath Mendrzyk für Recht:

1) Der Frau E. Kreide zu Koadjuthen werden ihre Rechte auf die Hypothekenpost Nelamischken Nr. 9. Abth. III. Nr. 1, correaliter eingetragen auf Nela⸗ mischken Nr. 3, von 12 Thlr. 2 Sgr. 8 Pf. der Caroline Grindel resp. deren angeblichen Cessionars Andreas Schmähling, eingetragen auf Grund der Verhandlungen vom 25. Januar und 5. Juli 1839 gemäß Verfügung vom 19. April 1841 hierdurch vorbehalten. 1

2) Die übrigen Rechtsnachfolger der verstorbenen Hypothekengläubigerin Caroline Grindel beziehungs⸗ weise deren Cessionars Andreas Schmähling werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichnete Hypotheken⸗ post ausgeschlossen.

3) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller, Besitzer Jurge Jagst zu Pleine, auferlegt. 8

Tilsit, den 25. Juni 1892.

Königliches Amtsgericht. III Mendrzyk. Verkündet:

Tilsit, den 25. Juni 1892.

Graski, Gerichtsschreiber.

[23009] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 30. Juni 1892 sind:

I. Nachstehend bezeichnete Hypothekenurkunden:

1) über die im Grundbuche von Rüthen Band 17 Blatt 29 in Abtheilung III. unter Nr. 12 ein⸗ getragene Kaufgelderpost von 31 Thaler 18 Sgr. 6 Pfg. für Anton Oberstadt zu Warstein gemäß Kaufgelderbelegungsverhandlung vom 8. April 1853,

2) über die im Grundbuche von Rüthen Band 3 Blatt 19 in Abtheilung III. unter Nr. 5 ein⸗ getragene Post von 150 Thaler nebst Verzugszinsen und Kosten für die Wittwe Eberhard Conredel zu Rüthen aus dem Vertrage vom 30. Novpember 1848,

3) über den im Grundbuche von Rüthen Band 12 Blatt 26 in Abtheilung III. unter Nr. 1 für den Ernst Schlüter, genannt Rokrigge, zu Kellinghausen eingetragenen Darlehnsrest von 100 Thaler ex vom 8. August 1849, für kraftlos erklärt.

II. Ferner sind die Gläubiger resp. Rechtsnach⸗ folger bezüglich der im Grundbuche von ctemach Band 11 Blatt 26 in Abtheilung III. unter Nr. 34 für den Pfarrer Aufenanger zu Lübbecke eingetragenen Post von 21 Sgr. nebst 5 % Zinsen seit 19. Februar 1845 von 8 Sgr. 4 Pf. mit ihren Ansprüchen an die gedachte Post ausgeschlossen und wird die Post im Grundbuche gelöscht.

Rüthen, den 30. Juni 1892. 8

In Sachen betreffend das Aufgebot auf Antrag des Taglöhners Martin Rabe und dessen Ehefrau Marie Christine, geb. Rabe, zu Wichmannshausen erkennt das unterzeichnete Amtsgericht für Recht:

Die in Artikel 229 des Grundbuchs von Wich⸗ mannshausen Abth. III. Nr. 1 eingetragene Gläu⸗ bigerin Dorothea Sabine Schellbafe von da wird mit ihren Ansprüchen auf die dort verzeichneten 50 Thlr. ünes aus Vertrag vom 17. Februar 1836 ausgeschlossen. Die Kosten fallen den Antrag⸗ stellern zur Last. 8

Bischhausen, den 1. Juli 1892.

Königliches Amtsgericht.

[22994] ““

Die Frau Emilie Gruber, geb. zu Tilsit, Ragniterstraße 8, vertreten durch die Rechtsanwälte Mevyer und Dr. Zimmer in Tilsit, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Grundbesitzer Herrmann Gruber aus Tilsit, zur Zeit unbekannten Aufent⸗ halts, wegen böslicher Verlassung auf Ehescheidung, mit dem Antrage, das zwischen den Parteien be⸗ stehende Band der Ehe zu trennen und den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtstreits vor die III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Tilsit auf den 27. Oktober 1892, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht.

1 Boehm, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[22977 Oeffentliche Zustellung. Die Frau Bertha Thiel, geb. Liebetrau, in Gotha, vertreten durch den Rechtsanwalt Kirsten daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Glaser Karl Thiel von Gotha, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung auf Grund des § 75 des Gothaischen Ehegesetzes vom 15. August 1834, mit dem Antrage auf Urtheil dahin: die Ehe zwischen den Parteien zu trennen, den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären und in die Sachkosten zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Herzog⸗ lichen Landgerichts zu Gotha auf den 3. Dezember 1892, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt

gemacht. „Friedebach, Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgeri

[22986] Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Schuhmachermeister · Marie, geb. Schüler, zu Leipzig, früher in Delitzsch, vertreten durch den Rechtsanwalt Glimm in Halle a. S, klagt gegen ihren Ehemann, den Schuh⸗ machermeister Julius Blochwitz, in unbekannter Abwesenheit, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Ehescheidung, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die vierte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Halle a. S. auf den 17. Dezember 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 Halle a. S., den 5. Juli 1892. Adrian, Assistent, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[22988] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Auguste Bilsenack, geb. Köhler, zu Dorf Alsleben a. S., vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Elze in Halle a. S., klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Kutscher Friedrich Bilsenack, in unbe⸗ kannter Abwesenheit, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Trennung der Ehe und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1V. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Halle a. S. auf den 17. De⸗ zember 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der

bekannt gemacht. Halle a. S., den 5. Juli 1892. Adrian, Assistent, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[22992] Bekanntmachung. 2 Die durch den Waldaufseher Lorenz Neupert von Marktleuthen vertretene Pflegschaft über Lisette und Johann Fritz Neupert, L Kinder der Felluüheria Anna Lisette Neupert von Marktleuthen, at durch Rechtsanwalt Karg in Hof Klage erhoben gegen den vormaligen Fabrikbesitzer Frieprich Eymer von Hof wegen Ansprüchen aus unehelicher Schwän⸗ gerung womit beantragt ist, 1 den Beklagten zu verurtheilen, die Vaterschaft zu der am 1. November 1890 geborenen Lisette Neupert und zu dem am 6. Januar 1892 ge⸗ borenen Johann Fritz Neupert anzuerkennen, das Erbrecht einzuräumen, für jedes dieser Kinder bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre einen monatlichen Alimentationsbeitrag von 8 ℳ, sowie die innerhalb dieser Zeit etwa anfallenden Krankheits⸗ und Beerdigungskosten zu bezahlen, ferner für Fritz Neupert die seinerzeitigen Kosten der Handwerkserlernung zu bestreiten und die Prozeßkosten zu tragen, und worin Beklagter behufs Verhandlung des Rechts⸗ streits zu dem auf Donnerstag, den 3. Novem⸗ ber 1892, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale des Königl. Amtsgerichts Hof anberaumten Termin geladen wird. 3 Auf Grund des die nen. Klagszustellung bewilligenden Beshnüsses des Prozeßgerichts vom 28. vor. Mts. erfolgt hiermit gegenwärtige Bekannt⸗ machung zum Zwecke öffentlicher Zustellung an den Beklagten Friedrich Eymer von Hof, derzeit unbe⸗ kannten Aufenthalts. Hof, den 1. Juli 1892. Ceriats . des Königl. Amtsgerichts. illitzer, Kgl. Secretär.

stellern zur Last, die Insertionskosten nur zu einem

8

Fünftel.

Königliches Amtsgericht.

2) Aufgebote, Zustelln

[22979]

Blochwitz,

öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage

[22978] Oeffentliche Zustellung mit Ladung.

1. Untersuchungs⸗Sachen.

3. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

z. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

te

el

nzeiger und Königlich Preu⸗

Beilage

Berlin, Sonnabend, den 9. Juli

Oeffentlicher Anzeiger.

ßischen Stnats⸗Anzeiger.

9

1892.

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch

7. Erwerbs⸗ und 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 9. Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

irthschafts⸗Genossenschaften.

und dergl.

Oeffentliche Zustellung.

Der Fleischermeister Friedrich Gottlob Stöckel zu genig, Kläger, klagt gegen den Fleischergesellen Fohannes Leberecht Thielecke, zuletzt in Hannover, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen straf⸗ barer Handlung zum Nachtheile Klägers mit dem Antrage, Beklagten zur Zahlung von 53 zu ver⸗ urtheilen, das Urtheil auch für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Penig auf den 26. Oktober 1892, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1“]

Schaarschmidt, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[22993] Oeffentliche Zustellung.

Die Eheleute Johann Hoffmann, Ackerer, und Maria, geb. Hoffmann, ohne besonderen Stand, zu Wallendorf, vertreten durch Rechtsanwalt Müller zu Trier, klagen gegen:

1) Peter Waxweiler, Müller zu Wallendorf,

Kreis Bitburg,

2) Anna Maria Waxweiler und deren Ehemann Johann Arend, Ackerer zu Medernach im Groß⸗ herzogthum Luxemburg,

3) Johann Waxweiler, Aeckerer,

4) Gerhard Waxweiler, 5) Karl Waxweiler, diese drei ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗

haltsort in Amerika, der ad 3 genannte Johann Warweiler, vertreten durch seinen General⸗

bevollmächtigten Mathias Arens, Ackerer und Geschäftsmann zu Cruchten,

6) Katharina Waxweiler, ohne Stand zu Wallen⸗ dorf,

7) Mathias Waxweiler, Metzgergeselle, früher zu Trier, jetzt zu Wallendorf,

8) Franz Waxweiler, früher Bäckergeselle zu Luxemburg, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort in Amerika,

9) Anna Marie Warxweiler, minderjährig und ohne Stand zu Wallendorf, vertreten durch ihren Vormund Johann Höffler, Geschäftsmann zu Neuerburg,

wegen Forderung mit dem Antrage: „Königliches Landgericht wolle die Beklagten und zwar den Beklagten ad 1 Peter Warweiler für sich in eigenem Namen für das Ganze, den⸗ selben mit allen übrigen Beklagten als Erben ihres Vaters Mathias Warweiler, zusammen gleichfalls für das Ganze einen jeden für ein Neuntel verurtheilen, an die klägerischen Eheleute den Betrag von 3000 nebst 5 % Zinsen seit dem 7. Mai 1888 zu bezahlen, den Beklagten in gleicher Weise, wie zur Hauptsache, die Kosten zur Last legen“

und laden die Beklagten Gerhard, Karl und Franz

Warweiler zur Verhandlung des Rechts⸗

streits vor die II. Civilkammer des Königl. Land⸗

gerichts zu Trier auf den 25. November 1892,

Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen

bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu

bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Trier, den 4. Juli 1892.

Oppermann, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Der Königl. Rechtsanwalt, Justiz⸗Rath Dr. Schmitt in Bamberg hat namens der Müllerswittwe Margaretha Scharold in Ebermannstadt gegen den früheren Bierbrauereibesitzer Jakob Fießelmann von Burgambach, nun unbekannten Aufenthaltes, wegen Forderung unterm 16./22. Juni l. J. bei dem Kgl. Landgerichte Bamberg Klage eingereicht und beantragt: Königl. Landgericht wolle erkennen:

I. Beklagter ist schuldig, an die Klägerin 500 Hauptsache nebst 4 % Zinsen hieraus vom

1. August 1887 an zu bezahlen,

II. Beklagter hat die sämmtlichen Kosten des Rechtsstreits zu tragen, das Urtheil wird gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt.

Bei dem unbekannten Aufenthalte des Beklagten

Jakob Fießelmann wurde durch Gerichtsbeschluß vom 23. Juni 1892 die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt und von dem Vorsitzenden der I. Civilkammer mit Verfügung vom 2. Juli 1892 zur Verhandlung der Sache Termin auf Mittwoch, den 23. November 1892, Vormittags 9 Uhr, im landgerichtlichen Civilsitzungssaale Nr. 76 II. be⸗ timmt. Zu diesem Termine wird der Beklagte Jakob Fießelmann mit der Aufforderung geladen, bis dahin einen bei dem Königl. Landgerichte Bamberg zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung zu bestellen.

Bamberg, den 4. Juli 1892.

Gerichtsschreiberei des Königl. Landgerichts Der Königl. Ober⸗Secretär: (L. S Schwemmer.

III.

(23047]) Oeffentliche Zustellung.

Der Bauunternehmer Franz Bürrus zu Neuweiler klagt gegen den Georg Hiegel, früher Bäcker in Neuweiler, jetzt Arbeiter in Paris ohne nähere

dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von Ein hundert Mark nebst 5 Procent Zinsen vom 24. November 1887 an und zu den Kosten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht Lützelstein nach Neuweiler auf Mittwoch, den 14. September 1892, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Lützelstein, den 7. Juli 1892. 8

(L. S.) Wild, b Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

[22995] Oeffentliche Zustellung. 8

Die Ehefrau Kesselschmieds Rudolf Ambrosius, Emilie, geb. Wolfram, zu Dortmund, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. jur. Berend daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Kesselschmied Rudolf Ambrosius, früher in Dortmund, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Gewährung von Alimenten, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von monatlich 30 Alimente, die seit 27. März 1892 rückständigen sofort, die laufenden in vierteljährigen Pränumera⸗ tionsraten zahlbar, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor; die dritte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Dortmund auf den 25. Oktober 1892, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 50, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Sudhoff, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

1

[22997] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Jakob Bamberger von Alsfeld klagt gegen den Commis Karl Augat von da, jetzt unbekannten Aufenthaltsortes, aus käuflicher Ueber⸗ lieferung von Waaren mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung des Beklagten zur Zahlung von 8,50 nebst 5 % Zinsen seit Zustellung der Klage und vor⸗ läufige Vollstreckbarkeit des Urtheils und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Großherzogl. Amtsgericht zu Alsfeld auf Mittwoch, den 21. September 1892, Vormittags 10 Uhr. SZun Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1— 8

Alsfeld, den 1. Juli 1892.

b Knierim,

Gerichtsschreiber Gr. Hess. Amtsge

[23046] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 11 003. Der Baumeister Peter Würtz zu Mannheim, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Rosen⸗ feld, klagt gegen den Johann genannt Robert Collischan, zur Zeit an unbekannten Orten ab⸗ wesend, aus Miethe, mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung des Beklagten unter sammtverbindlicher Haftbarkeit mit dem Beklagten August Collischan:

1) an Kläger 7598 nebst 5 % Zinsen vom Klag⸗ zustellungstage an zu bezahlen und ferner die vom 1. Juni 1892 an auflaufenden Miethzinsen im Maß⸗ stab von monatlich 1083 34 sowie endlich die vom 1. Juni 1892 an bis zum Tage der Räumung des Café Métropol auflaufenden Abgaben für Wasserzins, Kaminkehren und Dunggrubenreinigen Liquidation vorbehalten an Kläger zu be⸗ zahlen,

2) anzuerkennen, daß die von demselben dem Kläger gemäß § 13 des Miethvertrags gestellte Caution von 2000 zu Gunsten des Klägers ver⸗ fallen ist, 8

3) auf Auflösung des zwischen den Streittheilen abgeschlossenen Miethvertrags vom 21. April 1891 und auf sofortige Räumung der im Café Mötropol hier innehabenden Uüäumlichkeiten, 1

4) auf Aufrechterhaltung des Arrestbefehls und der einstweiligen Verfügung Gr. Amtsgerichts Mann⸗ heim vom 7. Mai 1892, b

5) auf Verurtheilung des Beklagten unter sammt⸗ verbindlicher Haftbarkeit mit dem Beklagten August Collischan die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen des Arrests und der einstweiligen Ver⸗ fügung sowie des Vollzugs der beiden zu tragen,

6) mit dem Antrage, das Urtheil gegen Sicher⸗ heitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären,

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die II. Cipilkammer des Großherzogl. Landgerichts zu Mannheim auf den unter Abkürzung der Einlassungsfrist auf 2 Wochen auf Mittwoch, den 31. August 1892, Vor⸗ mittags 9 Uhr, bestimmten Termine mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Mannheim, den 6. Juli 1892.

Weinberg,

Gerichtsschreiber des Großherzogl. Land

7

e“ [22980] Oeffentliche Zustellung. 1) Die Frau Charlotte Seeliger zu München, 88 2) die Frau Generalin Anna von Strantz in Karlsruhe in Baden, vertreten durch den Kaufmann Gerstenberger in Breslau, Grünstraße tr. 30, dieser vertreten durch die Rechtsanwälte Hinckel und Geißler in Breslau, klagen gegen den Seilermeister J. Prichowski, früher in Breslau wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen 55 Miethsforderung für einen im Hause der

kaufskeller und zwar für die Monate Mai und Juni 1892 mit je 27,50 ℳ, mit dem Antrage: den Be⸗ klagten zu verurtheilen, an die Kläger 55 ℳ, in Worten fünfundfünfzig Mark nebst 5 % Zinsen seit 1. Juni 1892 zu zahlen und die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen, das Urtheil auch für vorläufig voll⸗ streckbar zur erklären, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Breslau, Schweidnitzer⸗ stadtgraben 4, Zimmer 49, auf den 3. November 1892, Vormittags 10 ¼ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Meyer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[22976] Oeffentliche Zustellung.

Der Metzgermeister Josef Bellendorf zu Dorsten, vertreten durch den Rechtsanwalt Jungeblodt daselbst, klagt gegen den Gärtner Josef Schulte aus Dorsten, jetzt unbekannten Aufenthaltes, wegen eines am 15. Mai 1892 empfangenen Darlehns von 200 bezw. aus einem zur Sicherheit dafür gegebenen Wechsel mit dem Antrage, den Beklagten zu ver⸗ urtheilen, an Kläger 204,45 nebst 5 % Zinsen von 200 seit 15. Juni 1892 zu zahlen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Dorsten auf den 19. Oktober 1892, Vormit⸗ tags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stenang wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht.

Dorsten, den 4. Juli 1892.

Buchheister

e Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[22975] Oeffentliche Zustellung.

Der Bäckergeselle Robert Schlattmann zu Dorsten, vertreten durch den Rechtsanwalt Jungeblodt da⸗ selbst, klagt gegen den Gärtner Josef Schulte aus Dorsten, jetzt unbekannten Aufenthaltes, wegen eines am 15. Mai 1892 empfangenen Darlehns von 100 bezw. aus einem zur Sicherheit dafür ge⸗ gebenen Wechsel mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, an Kläger 102,20 nebst 5 % Zinsen von 100 seit 15. Juni 1892 zu zahlen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Dorsten auf den 19. Oktober 1892, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8

Dorsten, den 4. Juli 1892.

Buchheister,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[22996] Oeffentliche Zustellung. Die Firma N. Spier Söhne zu Alsfeld klagt egen den Commis Karl Augat von da, jetzt un⸗ Aufenthaltsort, aus käuflicher Ueberliefe⸗ rung eines Anzugs Rest mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 40 nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Juli 1892 und vorläufige Vollstreckbarkeit des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogl. Amtsgericht zu Alsfeld auf Mittwoch, den 21. September 1892, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Alsfeld, den 2. Juli 1892. Knierim, Gerichtsschreiber des Großh. Hess. Amtsgerichts Alsfeld.

22973 Die . Armenrecht belassene, durch Rechtsanwalt, Helpenstein vertretene Henriette Herz, Ehefrau des Kaufmanns und Kleiderwaarenhändlers Isidor de Haas, ohne Gewerbe zu Jülich, klagt gegen ihren vorgenannten, ebenfalls zu Jülich wohnhaften Ehemann mit dem Antrage auf Gütertrennung.

Termin zur mündlichen Verhandlung ist anberaumt auf Freitag, den 28. Oktober 1892, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen.

Aachen, den 1. Juli 1892.

Dorn, Assistent, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[22972] 1

Die zum Armenrecht belassene, durch Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Jörissen zu Aachen vertretene Catharina Kloubert, Ehefrau des Steinhauers Jacob Braun zu Stolberg, klagt gegen ihren genannten, ebenfalls zu Stolberg wohnenden Ehemann mit dem Antrage auf Gütertrennung. 1

Termin zur mündlichen Verhandlung ist anberaumt auf Freitag, den 28. Oktober 1892, Vor⸗ mittags 9 Ühr, vor der II. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu G

Aachen, den 1. Juli 1892.

Dorn, Assistent, Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.

23050]

Die Ehefrau des Privatmanns Oskar Ehrenberg, Elisabeth, geborene Knicker, zu Kreuznach, Hlügerae vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Kautz in Koblenz, klagt gegen ihren genannten Ehemann auf Güter⸗

trennung. 8 Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den

dresse, wegen Forderung im Urkundenprozeß, mit

Kläger in Breslau, Ring Nr. 7, gemietheten Ver⸗

17. Oktober 1892, Vormittags 9 Uhr, im 1 8

Sitzungssaale der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Koblenz anberaumt. Breuer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. 22998] 2 Kaiserliches Landgericht Straßburg i. E. Die Ehefrau des Huthändlers Anton Rauch Maria Anna, geb. Schwager, in Hochfelden, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Stentzler, klagt gegen ihren genannten Ehemann mit dem Antrage: Die Gütertrennung zwischen den Parteien auszusprechen und dem Beklagten die Kosten zur Last zu legen. ] 1 Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits is die öffentliche Sitzung der III. Civilkammer des Kaiser lichen Landgerichts zu Straßburg i. Els. vom 25. Oktober 1892, Morgens 10 Uhr, be stimmt. . Der Landgerichts⸗Secretär: (L. S.) Hörkens.

[22974]

zu Aachen hat durch rechtskräftiges Urtheil vom 1. Juni 1892 die zwischen der Elisabeth, geb. Wehr⸗ meister, in Aachen und ihrem daselbst wohnenden Ehemann Handelsmann Peter Joseph Heutz be⸗ standene eheliche Errungenschafts⸗Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, Parteien zur Auseinandersetzung vor Notar Capellmann in Aachen verwiesen und dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits zur Last gelegt. Aachen, den 24. Juni 1892. Plümmer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

22989 rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts, Civilkammer I., hierselbst vom 18. Mai 1892 ist die Gütertrennung zwischen den Eheleuten Klemp⸗ ner Josef Keyzer und Clara, gebokene Horn, beide zu Düsseldorf, mit Wirkung vom 17. März 1892 ab ausgesprochen.

Düsseldorf, den 5. Juli 1892.

Dr. Engels, Referendar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[22990] 8

Durch Urtheil der III. Civilkammer des König-⸗ lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 13. Juni 1892 ist die zwischen den Eheleuten Metzger Carl Mester zu Elberfeld und der Amalie, geb. Weier, daselbst bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem 29. April 1892 für aufgelöst erklärt worden.

Storck, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[22991] 8

Durch Urtheil der III. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Elberfeld vom 17. Juni 1892 ist die zwischen den Eheleuten Friedrich August Spiecker zu Elberfeld und der Katharine, geb. Büchsenschütz, daselbst bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem 16. Mai 1892 für aufgelöst erklärt worden.

Storck,

als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

23048 o08n, Beschluß der I. Civilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Straßburg i. Els. vom 5. Juli 1892 wurde die Gütertrennung zwischen den Ehe⸗ leuten Julius Weill, Metzger, und Estelles, geborene Blum, zu Grafenstaden ausgesprochen und wurden dem Ehemann die Kosten zur Last gelegt.

Der Landgerichts⸗Secretär: (L. S.) Krümmel.

[23049] Durch Beschluß der I. Civilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Straßburg i. Els. von 5. Juli 1892 wurde die Gütertrennung zwischen den Eheleuten Albert Jenny, Ladendiener, und Emilie, geb. Beck, Kleidermacherin, beide in Straß⸗ burg, Kinderspielgasse 31, wohnhaft, ausgesprochen und wurden dem Ehemanne die Kosten zur Last gelegt. Der Landgerichts⸗Secretär: (L. S.) Krümmel.

[22984] Bekauntmachung.

Durch einen vor dem Königl. Notar Kockerols zu Jüchen am 17. Juni 1892 zwischen Bernhard Theodor Schroeder, Metzger zu Jüchen, und der geschäftslosen Maria Elisabeth Schneiders, eben⸗ falls zu Jüchen, abgeschlossenen Ehevertrag ist be⸗ stimmt worden: 3 1 11

„in der zukünftigen Ehe soll die gesetzliche Gütergemeinschaft nach den Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuchs stattfinden.“

Ein Auszug aus diesem Vertrage ist heute im Sitzungssaale des hiesigen Kgl. Amtsgerichts ange⸗ heftet und öffentlich ausgestellt worden.

Grevenbroich, den 5. Juli 1892.

Speier,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

3) Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ꝛc. Versicherung. 8

Keine

Die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichte