1892 / 166 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Jul 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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übersponnenen oder umwebten Stahlreifen, welche durch angenähte Bänder zusammengehalten werden; werden wie Kleider aus Bändern verzollt.

aus Zeug mit Stahlreifen; werden wie Kleider nach dem Stoffe verzollt, aus welchem die Krino⸗ linen angefertigt sind.

Kryolith; fällt unter b

Kümmel .. 1u— 11“.“

Kupfer; sehe Metalle.

Kupferasche und Kupferorvd 1X“

Kupferrauch; fällt unter Vitriol.

Kupferstiche, Stahlstiche und Holzschnitte; siehe graphische Arbeiten.

Anmerkung. Für S hachteln und Papierums schläge findet ein Gewichtsabzug nicht statt. öö“

Lampen und L aternen: werden wie dasjenige Material, bearbeitet, verzollt, aus welchem sie hauptsächlich bestehen.

Anmerkung. Dazu gehörige Glaskuppeln werden besonders wie Glas, andere Arten, verzollt.

Lampendochte; siehe Dochte. 1

Laternen; siehe Lampen.

Lederwaaren, nicht specificirt; werden wie Sattler⸗ waaren verzollt.

Leim: Hausenblase Gelatine in dünnen, biegsamen Blättern, das Gewicht der nächsten Emballage mit eingerechnet 8

flüssiger L Leim, Diamantkitt, Syndetikon u. dal. Anmerkung. Für die nächste Umschließung wie Büchsen, Flaschen ꝛc. findet ein Gewichtsabzug nicht statt. andere Arten.. u“

eisten für Schuhwaaren; siehe Holzwaaren.

Leuchter oder Theile davon, nicht specificirt; werden wie das Mazerial in verarbeitetem Zustande ver⸗ zollt, aus welchem sie hauptsächlich bestehen, ohne Gewichtsabzug für die daran befindlichen Gläser.

Lichte:

2 AÄrten

Anmerkung. Für Schachteln, Papier oder ähnliche Umschläge findet ein Gewichtsabzug nicht statt.

349

358

360

363

437

insen⸗ werden wie Getreide verzollt. Lithographische und Arbeiten, Kupfer⸗ stiche, Stahlstiche, und Holzschnitte, bemalt und unbemalt, auch Oeldruckbilder, ohne Rücksicht auf das Material, an welchem dieselben angebracht ind:

uneingerahmte:

zu Drucksachen gehörend und mit solchen einge⸗ andere Arten 2;

Anmerkung. Für Schachteln, Papier und ähn⸗

siche Umschläge findet ein Gewichtsabzug nicht

eingerahmte; werden wie Bilderrahmen verzollt. Lorbeerblätter und Lorbeeren.. Lumpen.. 11“ Maccaroni und Vermicellen; werden wie Gries, andere Arten, verzollt. Magnesia und Magnesiasalze. Majolika; siehe Thonwaaren. Mais; ahe Getreide. 1 Maizena; wird wie Stärke verzollt

Malz; siehe Getreide.

Malzgetra inke: 356

357

in Fässern, groß oder klein, das des mit eingerechnet . ... 8

in anderen Gefäßen.

Malzzucker; wird wie Stärkezucker verzollt.

Mandeln ...

Manometer; siehe Instrumente.

Mantelsäcke; siehe Nachtsäcke. 1 Margarin; fällt unter Butter, künstliche

Marienglas; fällt unter Mineralien, nicht specificirt.

Maschinen, Geräthschaften und Wertzeuge oder Theile davon, nicht specificirt... Maschinen⸗ und Wagenschmiere, das Gewicht der

Gefäͤße 11“; Mas sken

Matratzen; werden wie Bettzeug verzollt. Matten:

aus Spähnen, Stroh, Wurzeln, Gras, Schilf,

Kokosfasern oder 8

b Wenn beim Waarentransport zur Absonderung oder zum Schutz der Waaren ver⸗ wandt; frei.

aus Bast; siehe Bast ꝛc.

aus Material, gewebte oder gestampfte; siehe Gewebe.

Anmerkung. Genähte Matten aus anderem Mate⸗ rial, gewebte oder gestampfte, werden wie Kleider verzollt. Nur zusammengenähte oder gekantete Matten werden verzollt nach den in der Position

„Kleider“ für genähte, nur gefaltete und ge⸗ kantete Haushaltungs stücke gegebenen Bestim⸗ mungen.

C““

Mehl:

aus Getreide; siehe Getreide.

aus Arrowroot und anderen Vegetabilien, welche nicht als Getreide oder Medizinalien bezeichnet werden können..

Mehlzucker; wird wie Stärkezucker verzollt.

Melasse; siehe Zucker.

Messer:

Rasir⸗ und Feder⸗:. 8

Anmerkung. Als Federmesse er ass en soig. Messer verzollt, Bwe. neben der Klinge für Federn auch andere Klingen und Geräthe ent⸗ halten.

Schnitz⸗, Seemanns⸗ oder gröbere Arbeits-...

Tisch⸗ und andere Messer, nicht specificirt, sowie Gabeln: mit Griffen aus Silber, vergoldetem oder ver⸗ silbertem Metall, Perlmutter, Porzellan, Elfen⸗ bein oder Walroß ßzähnen.. v.“ mit Griffen von Material .. Anmerkung 1. Sind die Messer oder Gabeln

anz von Silber oder Neusilber oder von anderem Material, so werden sie wie das betreffende Material, bearbeitet, verzollt. Anmerkung 2. Für Schachteln, Futterale, Karten⸗

oder läge findet ein Gewichtsabzug nicht scohterunsch 8

Liter

kg

Meßstöcke und Meßbänder; werden wie Instru⸗ mente, mathematische, verzollt. Metalle und nicht specificirte Arbeiten aus Metall: (A) Blei: unbeas (Kdet, aunch Abfälle. bearbeitet: Haatten und Draht, auch Röhren und Röhren⸗ eile.. 1“ 532 und Kugeln. .“ 8 Arbeiten vergoldet pe silbert vernickelt, gefirnißt, lackirt oder mit anderer Flächenbedeckung verseben andere Arten.. 8 (C) Eisen und Stahl: Roh⸗ und Ballasteisen sowie Eisenabfall .. . Eisen⸗ und Stahlgußstücke sowie Luppen . .. Eisenbahnschienen, mehr weniger bearbeitet, Bodenplatten, Schwellen, Laschen sowie beweg⸗ liche Eisenbahnen.. 3 Balken⸗, Eck⸗ und eipess mit Eisenbahnschienen nicht vergleichbares, s. g. Fagoneisen: im Gewicht von 20 kg und mehr auf den lau⸗ fenden Meter . von geringerem Gewicht auf den laufenden Meter andere gewalzte oder geschmiedete Stangen, ohne Rücksicht auf die Größe und Form des Durch⸗ schnitts, sowie Schienennägel ... Volzen mit Muttern zu Eisenbahnschienen, auch alle anderen, nicht besonders specificirten Muttern, mit oder ohne Gänge, 1“ und Nägel von 12 mm Durchmesser oder mehr. . Anmerkung. Der Durchmesser einer Schraube wird unmittelbar an dem letzten Schraubengang gemessen. gewalzte oder geschmiedete Platten, auch geschnitten, gebogen, mit Löchern versehen oder mit den Kan⸗ ten umgebogen: nicht abgeschliffen oder unpolirt und ohne Ueber⸗ zug von anderen Metallen oder andere auf denselben angebrachte Flächenbedeckung: vo von geringerer Dicke.. abgeschliffen, polirt, bemalt, gefirnißt, lackirt, emaillirt, auch verzinkt oder mit anderen un⸗ edlen Metallen außer Zinn überzogen: vo von geringerer Dicke.. mit reinem oder bleihaltigem Zinn überzogen Röhren und Röhrentheile: gegossene: mit einem inneren Durchmesser von mehr als 15 cm. mit einem inneren D urchmesser von 15 cm oder weniger .. 11“ geschmiedet, gewalzt oder gezogen 81 Draht: von 1,5 mm Durchmesser und mehr ... von geringerem Durchmesser . übersponnen mit Seide, anderem Textilstoff oder Papier; wird wie Karkassen verzollt. Anmerkung. Gezogener Draht von mehr als 10 mm Durchmesser sowie gewalzter, nicht gezogener Draht (Walzdraht) wird wie gewalzte oder geschmiedete Stangen verzollt. Arbeiten von Eisendraht: Leinen, Drahtseile, Eisendrahttuch und anderes Tuch; werden mit dem doppelten Zollbetrage für den Draht belegt, aus welchem sie angefertigt sind. Andere Arbeiten; werden wie Eisen⸗ und Stahl⸗ waaren, nicht speecificirt, verzollt. b Anker, Dragganker, Kettenstopper, Ruderscheeren und Schiffsknie 1 Ketten mit einem Durchmesser des Gelenkeisens: M64“ 8 h““ Nägel: von 45 mm. Länge v0“ von geringerer Länge, auch Stifte, Drahtstifte unbd Ga Schrauben: von 12 mm Durchmesser und mehr. von 8 bis 12 mumm HLR unter 8 mm Durchmesser

Anmerkung. Der Durchmesser einer Schraube

wird unmittelbar an dem letzten Schraubengang gemessen. Gegossene Balken, 1“ Lothe und Gewichte .. 166“ Feuerherde, Oefen, Kamine, Kolonnen, Laternen⸗ pfähle, Stackete, Grabmonumente sowie gegossene, nicht emaillirte oder mit anderer Flächenbe eckung versehene Pfannen, Grapen, Mörser, Krippen und ich vische Sophas, Stühle, Fügtrrger; Spu icknäpfe, Hausthür⸗ und Thürfüllungen, Laternenarme, Preß⸗ und Plätteisen, sowie gegossene, emaillirte oder mit anderer Flächenbedeckung versehene G Grapen, Mörser, Krippen und Ablaufs⸗ tri 5 bopirpressen, Feuerzeug⸗ und Schirmgestelle, Blumenständer, Gartenurnen, Kaffee⸗ und Fleisch⸗ mühlen, Fruchtschäl⸗ und andere derartige für den Haushalt bestimmte Maschinen ...

Feinere, nicht specificirte Gußwaaren, wie Blumen⸗

vasen, Vöüften Fruchtschalen, Körbe, Lampen, Kronleuchter, Leuchter, Medaillons, pier⸗ beschwerer, Präsentirteller, Schreibzeuge, treich⸗ holz⸗ und hrgestelle und andere derartige als Bijouteriewaaren nicht zu bezeichnende Artikel .

Geldschränke und Geldkisten ...

Florette, Säbel, Degen, Bajonette, Hauer und ähnliche Waffen oder Theile davon:

vergoldet oder versilbert . . . . andere Arten...

andere, nicht specificirte, als Eisenbahnmaterialien oder Maschinen, Geräthschaften und Werkzeuge nicht zu bezeichnende Eisen⸗ und Stahlwaaren:

vergoldet oder 8 vernickelt, polirt, bronzirt, emaillirt oder lackirt. andere Arten ..

Anmerkung. Wenn eine Waare, welche als „Eisen⸗ und Stahlwaaren, nicht specificirte“ zu behandeln ist, in der Form, in welcher sie eingeht, mehr als 10 kg per Stück wiegt, so wird das Mehr⸗ gewicht derselben mit einem Zoll von nur 4 Oere per Kilogramm belegt.

MNüsse

(8) Gold:

unbearbeitet, auch Fethaelsüne.. bearbeitet: Draht.. andere Arbeiten, auch mit eingefaßten Steinen,

(D) Kupfer sowie dessen Legirungen mit Zink, Zinn

oder anderen unedlen Meta en wie Messing,

Bronze, Neusilber, Britanniametall ꝛc.: unbearbeitet, auch V“ bearbeitet:

Platten nnd andere Formen zur Bearbeitung sowie Bolzen und Nägel; ferner Röhren und ““

Draht: eö-““ übersponnen ausschließlich mit Seide und „o“ in anderer Weise überzogen, sowie elektrische

““

andere Arten ...

Tuch; wird mit dem doppelten Zollbetrage für den Draht belegt, aus welchem dasselbe an⸗ geferti t ist.

andere Arbeiten: vergoldet oder versilbert..

8 vernickelt, gefirnißt, lackirt oder mit anderer

Flächenbedeckung ““ andere Arten.. (E) Platina, unbearbeitet oder bearbeitet. 8

421 (F) Quecksilber ... 1114“*“

(G) Silber: gch Absale. bearbe itet: Arbeiten, auch vergoldet und mit einge⸗ faßten Steinen, E11“”; (J) Zink: HnbeteereNbfalle bearbeitet: Platten, Nägel und Draht, sowie Röhren ö1A6AAA“ andere Arbeiten: vergoldet oder versilbert... vernickelt, gefirnißt, lackirt oder mit anderer Flächenbe edeckung versehen Inbere I (H) Zinn: unbearbeitet, auch Abfälle. bearbeitet: Röhren und Röhrentheile. Folie oder Stanniol.. andere Arbeiten: vergoldet oder versilbert ö“ vernickelt, gefirnißt, lackirt oder mit anderer E1ö16“ ö“ andere Arten.. (K) Andere, vorstehend nicht aufgeführte Metalle, V einfache oder zusammengesetzte, sowie Arbeiten b nicht specificirt; werden wie Kupfer ver⸗ 30 Anmerkung. Bei der Verzollung von Metallen aller Art findet kein Gewichtsabzug statt für Schachteln, Papier und ähnliche Umschläge. Meth; wird wie Malzgetränke verzollt.

436 Mineralien, nicht specificirt, in Stücken oder pul⸗

erisitk .. ““ Mirbanöl; siehe Nitrobenzol.

Mistgabeln; siehe Schaufeln.

Morcheln; siehe Schwämme, eßbare. Mosaikwaaren, uneingefaßte; werden wie Steine, nicht specificirte, bearbeitete, polirte, verzollt.

445 Moschus . . ..

Mundharmonikas; fallen unter Spielzeug.

438 Mundlack.

Anmerkung. ür Schachteln, Papierdüten und han ch Umschläge findet ein Gewichtsabzug nicht at

442 Muscheln, nicht specificirt.

Musikalien:

439 eingebunden.. 440 andere Arten .. 3 441 Muscat und Muscatblume ..

Münzen, Gold⸗, Silber⸗ oder Kupfer⸗. Mützenfutter; wird wie Hutfutter verzollt.

447 Mützenschirme, aller Art, einschließlich der Papier⸗

ö“

444 Myrrhe.. 1““ 457 Nachtfäcke, Mantelsäcke und Hutfutterale

Anmerkung. Für Schachteln, Papier und ähnliche Umschläge findet ein Gewichtsabzug nicht statt.

462 Nadeln, aus anderem Material als Gold und

Silber, welche nicht als Bijouteriewaaren zu be⸗ zeichnen sind 8

die Nadeln verpackt resp. aufgesteckt sind, findet ein Gewichtsabzug nicht statt.

7Nähmaschinen und Strickmaschinen oder Theile da⸗

von, nicht specificirt.. Nähringe; siehe Fingerhüte. 8

1 Natron:

sauer borsaures (Borax)

chlorsaures 8

kohlensaures (Soda) und fauer kohlensaures.

2 chromsaures und sauer chromsaures . . . ..

salpetersaures (Chilisalpeter) . .

(Glaubersalz) und fauer schwefel⸗ aures..

schwefelsäuerliches, sauer schwefelsäuerliches und unterschwefelsäuerliches . . . . . . . . ...

6 essigsaures

Naturalien für wiss senschaftliche Sammlungen. Nelken und Neelkenstengel

Garn verzollt, aus welchem sie angefertigt sind. andere Arten; werden wie Strümpfe und Strumpf⸗ waaren verzollt. 1

Neusilber; siehe Metalle.

Nickel; fällt unter Metalle, nicht specificirt.

Nieswurz; fällt unter Apothekerwaaren.

oder 1“ der Fefhs

b

Kokos-. 8 Hasel⸗, Wall⸗ und andere Nüsse

der Zwei

Anmerkung. Für Schachteln und Papier⸗ in welche

Netze, Fischer⸗; werden mit 10 % Aufschlag wie das

Berlin, Sonnabend, den 16. Juli

1“

Oblaten und Oblatentafeln; werden wie Mundlack

verzollt. 1.“ siehe Lithographische Arbeiten.

Dela. nicht flüchtige: Krotonöl; wird zu den Apothekerwaaren ge⸗ rechnet. 471 Lein⸗, Rüb⸗ und Rapsöl. ander⸗ 1“ der fle 472 in Fässern, groß oder klein. 1 473 in anderen Geftßen, einschließlich der Gefäße. 8 gekocht; werden wie Firniß verzollt. 1“ 474 flüchtige, vegetabilische, hünt specificirt, einschließ⸗ lich der Flaschen.. fossile oder Mineralöle fowie durch trockene Ddcestillation hergestellt: 475 natürliche oder rohe. E 1“ 470 Oelkuchen 467 Olein v“ 468 Oleomargarin.. 469 Oliven, eins schließlich der Gefaͤße Faillecen;; siehe Goldgespinnste. Papier: 483 Polir⸗ und Schmirgel⸗. 8 I“ Pack⸗, Makulatur⸗ und Landeres, grobes, zum Schreiben, Zeichnen oder Drucken nicht geeignet 8 vergoldet, versilbert oder mit anderen Metallen belegt, oder anders als in der Masse gefärbt, darunter auch mit weißer Farbe bestrichenes sog. Glacspapier in Verbindung mit Baumwollen⸗ oder Leinengewebe .. 1“ 486 andere Arten, auch liniirtes Papier 11“ Anmerkung: Für die nächste Umschließung,

Schachteln und Papierumschläge findet ein

Gewichtsabzug nicht statt. Papierdüten; siehe Brief ouverts

487 Papiermasse ..

488 Hah ertapeten und Borten . . .

dappe:

479 Verhäutungs⸗, Preß⸗ und Dachh...

1141A“

Anmerkung. Pappe, hergestellt durch zwei oder mehrere durch irgend ein Bindemittel vereinigte Papierbogen (Lamellen), wird wie Papier verzollt. Papp⸗, Papier⸗ und Papiermachéwaaren, nicht speci⸗ ficirt:

St unlacckh 8

482 lackirt, bronzirt, vergold det oder verfilbert. 8

Anmerkung 1 Bouquetpapier in Verbindung mit Geweben oder mit Spitzen, Band und dergl. ver⸗ sehen, wird verzollt wie: Waaren, im Tarif nicht aufgeführt, bearbeitet.

Anmerkung 2 2. Für Schachteln und Papierumschläge findet ein Gewichtsabzug nicht statt.

489 Paraffin, unraffinirt und raffinirt..

493 Parfüms, nicht specificirt, einschließlich der Flacons

und der Umschläge. 1

Parian; wird wie Thonwa zaren, Arbeiten aus echtem V Porzellan verzollt.

Pastillen; werden wie Konfitüren verzollt.

Patronen: 1

494 mit Pulver oder anderen Sprengstoffen geladen.

495 ungeladen oder nur mit Zündsatz versehen....

Anmerkung. Für Schachteln, Papier und ähnliche

g W1.“ findet ein Gewichtsabzug nicht

Pelzwerk; siehe Häute und Felle.

Perlen:

502 echte, ungefaßte..

unechte:

1111XA1AXAX“X“

Anmerkung 1. Arm⸗ und Halsbänder aus Glas⸗ perlen werden wie Bijouteriewaaren verzollt.

Anmerkung 2. Für Schachteln, Karten und Papier⸗ umschläge findet ein Gewichtsabzug nicht statt.

Perlmutter:

c64*

bearbeitet:

Messergriffe und Material e

andere Arten. Anmerkung. Für Schachteln, Futterale, Karten und Papierumschläge findet ein Gewichtsabzug nicht statt.

““ werden wie Haar⸗ und Pferdehaararbeiten verzollt.

Persenning; wird verzollt wie Gewebe, wasserdichte

Matten.

Pfeffer, aller Art...

Anmerkung. Bei der Verzollung von Pfeffer in Flaschen oder Büchsen wird das Gewicht derselben mit eingerechnet.

Pfeifents Tabacks⸗; werden wie Pfeifenköpfe verzollt.

feifenköpfe, mit oder ohne Beschlag:

von Meerschaum, öX“

andere Arten 22 Anmerkung. Für Futterale, Schachteln, Papier und ähnliche Umschläge findet ein Gewichtsabzug nicht statt. ferdehaare; siehe Haare.

Pferdehaaresurrogate oder s. g. artificielles Pferde⸗ aar, sowie das als Polsterungsmaterial bereitete Moos; werden verzollt wie Gräser, nicht specificirt, gefärbt, geflochten oder gespalten.

Pfirsichkerne; werden wie Mandeln flaumen, getrocknete . . . . . .. hophor. ꝓc

Phosphorsäure...

Photographische Arbeiten; siehe Lithographische Arbeiten. Pinsel; siehe Bürstenbinderwaaren.

519

353 518

Pistazen; werden verzollt wie: Früchte und Beeren,

t specificirt, getrocknete. Platina⸗ siehe Metalle.

Clichés. Polsternägel. Anmerkung. Für Schachteln, Papier und ähnliche Umschläge findet ein Gewichtsabzug nicht statt. Pomade, einschließlich der Büchsen: in Büchsen von 3 kg Bruttogewicht oder mehr. 38 von geringerem Bruttogewicht... . 3 Pomeranzen 2 Pomeranzenblüthwasser, einschließlich der Behältnisse Pomeranzenknospen und Pomeranzenschalen, ge⸗ trocknete. Portemonnaies; werden wie Schreibmappen Brief⸗ taschen) verzollt. Porter; wird wie Malzgetränke verzollt. Porzellan; siehe Thonwaaren. Posamentirwaaren, wie Fransen, Galonen, Gra⸗ manen, Aiguilletten, Tressen, Schnüre ꝛc., nicht specificirt: v664*“ andere Arten, darunter solche, auch seidene, in welchen Kautschuk oder ähnliche Materialien ent⸗ halten sind Anmerkung. Für Schachteln, Papierumschläge, Karten und Einlagen findet ein Gewichtsabzug nicht statt. Pottasche; siehe Kali, kohlensaures. Prunellen; werden wie Pflaumen verzollt. Puder, aller Art; wird verzollt wie Waaren, im Tarif nicht aufgeführte, bearbeitete. Pulver und andere Sprengstoffe. Anmerkung. Für Schachteln und Papierumschläge findet ein ö“ Quecksilber; siehe Metalle. Regenschirme und Sonnenschirme: von Seide oder Halbseide... M126 Schirmtheile: Gestelle, zusammengesetzte, sowie Stöcke, offenbar zu Regen⸗ oder Sonnenschirmen bestimmt. Ueberzüge, zugeschnittene oder genähte, werden mit einem Aufschlag von 50 % auf den Zoll für den Stoff aus welchem sie angefertigt sind. andere Theile werden wie der Stoff, bearbeitet, verzollt, aus welchem sie bestehen. Futterale: lose oder aufgezogene; werden wie Sattlerwaaren verzollt. aus Zeug, lose; werden mit einem Aufschlag von 50 % wie der Stoff verzollt, aus welchem sie angefertigt sind. Anmerkung. Bei der Verzollung von Theilen und Futteralen zu Regen⸗ oder Sonnenschirmen findet ein Gewichts zabzug für Schachteln, Papier und ähnliche Umschläge nicht statt. Reis, ungeschält, oder Paddy. 11X““ Reisgries und Reismehl; siehe Gries. Ri echwasser, aller Art, ein schließlich der Flaschen Riemen, Leder⸗, zusammengenähte, „genietete oder in anderer Weise zusammengefügte, sowie andere, nicht specificirte, offenbar als Zugriemen für Maschinen bestimmte ... v1“ Rinde, alle nicht specificirte Arten. ʒ Rohr: vegetabilisches: Bambus⸗, spanisches, Schilf, Stuhlrohr und andere Arten, unbearbeiter .. polirt, lackirt, gedrechselt, gehobelt oder in solcher Weise bearbeitet, auch gespaltenes oder geschältes Stuhlrohr.. 8 nicht specificirte Arbeiten aus Rohr, vegetabilisches Röhren; werden wie das betreffende Material, bearbeitet, ““ 4X4X“ 2Rosinenstengel 8

20 Rouleaur, aus Baumwollen⸗, Leinen⸗ oder Hanfge⸗

weben, bemalt oder bedruckt.. ..

Anmerkung. Für Papierumschläge und Einlagen findet ein Gewichtsabzug nicht statt.

Runkelrüben:

20 rohe.. .. ““

530

531 532

129 130 131 132

geschnittene und getrocknete

Säbel; siehe Metalle: Eisen und Stahl.

Saccarin; fällt unter Apothekerwaaren.

Säͤcke:

neue, leere; werden mit einem Aufschlag von 10 % der Stoff verzollt, aus welchem sie angefertigt sind

augenscheinlich gebrauchte und abgenutzte... Saffran.. Säfte, aus Beeren und Obst; werden wie Wein verzollt.

Sägen, fertige und e tg 88 gezähnte Sägeblätter).. E11uX““ Saiten: 8

von Metall, nicht übersponnen; werden verzollt wie: Metalle,

andere Arten.. ö““ Anmerkung. Für Schachteln, Fapferug läge und Einlagen findet ein Gewichtsabzug nicht statt. Salmiak; siehe Ammoniak: Chlorammonium. Salpeter;

Chili⸗; siehe Natron, salpetersaures.

Kali⸗; stebe Kali, salpetersaures.

Solpeielsäure oder CII eischleßüch der Gefäße.. 8 38 Salz, Koch⸗, alle Arten 2 .“ EEEEö1114“ 1. Sämereien:

Canariensamen 1““

Fihen. und Tannen⸗

imothe⸗..

andere Arten, nicht specifiert.

533

Platten geätzt oder gravirt zum Druck; siehe!

Sandarak; wird wie Harz verzollt..

8 Sattlerwaaren, nicht specificirt, mit oder ohne Beschlag Anmerkung. 58 Schachteln, Papier und ähnliche Umschläge findet ein Gewichtsabzug nicht statt.

Suusch ehnschließlich der Behälter..

Schachteln und Dosen; werden wie das betreffende

Material, bearbeitet, verzollt.

von zusammen esetztem oder, falls bearbeitet, nicht specificeirtem Material ..

Anmerkung. Für die nächste Umschließung, Schach⸗ teln, mabie oder ähnliche Umschläge findet ein Gewi tsabzug nicht statt.

Schaufe 88 Spaten, Mistgabeln und aus Eisen oder Stahl, mit oder ohne . b

Schaumgold und⸗Silber; seeze Blattgold und⸗Silber.

Scheeren:

Schneider⸗, Garten⸗ und Woll⸗ sowie Scheeren zum Schneiden von Platten und Blechen; werden wie Maschinen, Geräthschaften und Werkzeuge verzollt.

andere Arten: unpolirt:

15 cm oder weniger..

polirt:

länger als 1““ 19G oder weniger ..

Anmerkung. Für Schachteln, Futterale, Karten und I“ äge findet ein Gewichtsabzug nicht statt.

Scheidewas er; siehe Salpeterfäure.

Schellack; wird wie Harz verzollt. 3 Schiffsindentarienstücke, nicht specificirt und aic als Hausgeräth oder Kleidungsstücke zu bezei nende, auch Schiffsinventarienstücke, alle Arten, welche zu verunglückten oder .““ Schiffen gehören.. “;

Schildpatt; wird wie Horn verzollt.

Schlacke, auch pulverisirt, welche als Dünger⸗ stoff zu bezeichnen ist.... 11““

Schmalz.

Schminke und; Schminkläppchen; werden wie Waaren,

im Tarif nicht aufgeführt, bearbeitet, verzollt.

556 Schmirgel ..

Schmirgeltuch; wird wie Maschinen, Geräth schaften und Werkzeuge verzollt.

Schnecken; werden wie Naturalien verzollt.

Schnüre; siehe Goldgespinnste oder Posamentier⸗ waaren.

Schreibmappen (Brieftaschen):

515 aus u*“

516 andere Arten;

Anmerkung. Für Schachteln, Papier, Einlagen und Umschläge findet ein Gewichtsabzug nicht statt.

Schrelbstiste; siehe Federhalter.

Schreibtafeln: eingerahmte mit oder ohne Charniere; werden verzollt wie Waaren, im Tarif nicht aufgeführte, bearbeitet. 1

14“*“ Schrot; siehe Metalle: Blei.

Schuhschmiere, Schuhwichse und Schuhwachs..

Anmerkung. Für Schachteln, Flaschen oder ähn⸗ liche Umschläge findet ein u“ nicht statt.

nicht specificirt:

7 aus Seide oder Halbseide....

aus anderen Geweben als Seide oder Halbseide, mit oder ohne Ledersohlen..

aus Saffian, gefärbtem, gepreßtem oder lackirtem Leder ..

mit Holzsohlen, auch Schmier⸗ und Seestiefel.

andere Arten. v.“

Aumerkung 1. Genähte Uebertheile für Schuhzeug werden wie Schuhwaaren behandelt. 8 Anmerkung 2. Sind in den Uebertheilen 5 Schuhzeug verschiedene Materialien enthalten, wird die Waare verzollt wie 8 Sorte, für welche die höchste Zollabgabe bestimmt ist; Futter, Gummizüge und Strippen werden nicht berücksichtigt.

Anmerkung 3. Für Schachteln, Papier, sonstige Umschläge und Einlagen findet ein Gewichtsabzug nicht statt.

Schuhwachs; siehe Schuhschmiere. b

596 Schwämme, eßbare, wie hampignons, Morcheln und Trüffeln, einschließlich der Büchsen . . . ..

595 Schwämme, Saug⸗ oder Wasch⸗. . . . ..

593 Schwefel und Schwefelblume ..

594 Schwefelsäure, einschließlich der Gefaße

633 Schwerspath, auch gemahlen . .

Segel; werden ohne Aufschlag wie der Stoff ver⸗ zollt, aus welchem sie angefertigt sind. Seide:

544 rohe, ungefärbt.

545 g gefärbt oder gebleicht.

599 Seife, grüne... 111616“

634 Seife, parfümirte, auch andere Seifen, geformt,

Seifenkugeln, Figuren? E.

Anmerkung. Für Schachteln, Büchsen, Flaschen, Papier und andere Umschläge findet ein Gewichts⸗

abzug nicht statt.

Senf:

ungemahlen ..

das Gewicht der Behältnisse mit ein⸗ erechnet .

veiha t das Gewicht der Behältnisse mit ein⸗ gerechnet..

Sensen; werden wie Maschinen, Geräthschaften und

Werkzeuge verzollt.

Shawls, groß und klein, auch andere Tücher:

gewebte⸗ werden wie Gewebe verzollt.

Anmerkung. Mit Fransen versehene Shawls werden wie Kleider verzollt. Nur gefaltene Shawls werden verzollt nach den in der Ppsition „Kleider“ für genähte, nur gefaltete und gekantete

Kleidungsstücke aus Leinen oder Baumwolle ge⸗

gebenen Bestimmungen; auf dem Stuhl gestrickte

100 Kr.