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Untersuchungs⸗Sachen. 2 Aufgebote, Frftelangen u. dergl.
Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
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Oeffentlicher Anzeiger.
902
Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. Bank⸗Ausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen. “
1) Untersuchungs⸗Sachen.
[26019] Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Einlieger und Maurer Julius Preller aus Bodland⸗Glashütte, welcher sich verborgen hält, soll eine durch Urtheil des Königlichen Schöffengerichts zu Kreuzburg O.⸗S. vom 13. April 1892 erkannte Gefängnißstrafe von einem Monat vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichts⸗ gefängniß abzuliefern, auch Nachricht zu den hiesigen Acten IV. D. 70/92 zu geben. ““
Kreuzburg O.⸗S., den 18. Juli 1892.
Königliches Amtsgericht.
Beschreibung: Alter 26 Jahre, Größe 1,59 m, Statur schlank, Haare dunkelblond, Stirn niedrig, Augenbrauen blond, Augen blau, Nase spitz, Mund ewöhnlich, Zähne fehlerhaft, Kinn länglich, Gesicht änglich, Gesichtsfarbe blaß, Sprache polnisch und deutsch. Besondere Kennzeichen: Auf der unteren linken Backe eine Narbe. G
259965 Bekanntmachung.
In der Strafsache gegen den Bäcker Johann Heinrich Lefhalm, früher zu Belke⸗Steinbeck Nr. 20. wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthaltsortes, ist die durch Beschluß vom 3. April 1884 angeordnete Be⸗ schlagnahme des dem Angeschuldigten Johann Heinrich Lefhalm gehörigen Vermögens wieder aufgehoben worden.
Bielefeld, den 14. Juli 1892. M“
Königliches Landgericht. 25995] K. Württ. Staatsanwaltschaft Ulm.
In der Strafsache gegen den am 31. Dezember 1863 in Breech, Gde. Börtlingen, OA. Göppingen, eborenen Gottlob Friedrich Röhm wegen Ver⸗ etzung der Wehrpflicht ist die von der Strafkammer I. des K. Landgerichts dahier am 19. Mai 1885 ver⸗ fügte Vermögensbeschlagnahme durch Beschluß der ersten Strafkammer des K. Landgerichts Ulm vom 7. Juli 1892 aufgehoben worden.
Ulm, den 20. Juli 1892.
Staatsanwalt Lode
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
26026 — In Zachen des Ziegeleibesitzers Chr. Kaiser in Lehre, Klägers, wider:
1) den Dachdeckermeister Kohlrautz,
2) den Dachdeckermeister H. Maring, beide hier, Nordstraße 39, Beklagte, wegen Forde⸗ rung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des den Beklagten gehörigen, Nr. 131 ¹4 Blatt III. des Feldrisses Hagen an der Nordstraße belegenen Grundstücks zu 6 a 40 qm sammt Wohnhause Nr. 5970 zum Zwecke der Zwangs⸗ versteigerung durch Beschluß vom 4. Juli 1892 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 6. Juli 1892 erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 27. Oktober d. J., Morgens 10 Uhr, vor Herzeglichem Amtsgerichte hieselbst, Zimmer Nr. 37, angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. 8
Braunschweig, den 7. Juli 1892.
Herzogliches Amtsgericht. VIII. Hildebrand. 33]
In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung der zum Nachlaß der Drechslerfrau Luise Schmidt, geb. Langklaas, in Brüel gehörigen Grundstücke, nämlich des Wohnhauses Nr. 101 A. und des Ackers Nr. 526 daselbst, hat das Großherzogliche Amtsgericht zur Abnahme der Rechnung des Se⸗ questers, zur Erklärung über den Theilungsplan so⸗ wie zur Vornahme der Vertheilung Termin auf Donnerstag, den 18. Aungust 1892, Vor⸗ mittags 9 Uhr, bestimmt. Der Theilungsplan und die Rechnung des Sequesters werden vom 8. August d. J. an zur Einsicht der Betheiligten auf der Gerichtsschreiberei niedergelegt sein.
Brüel, den 15. Juli 1892.
Ohse, Gerichtsschreiber des Großherzogl. Amtsgerichts.
In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung der zum Nachlaß der Tagelöhnerwittwe Marie Gildemeister zu Brüel gehörigen Grundstücke, näm⸗ lich des Wohnhauses Nr. 97 und der Ackerstücke Nr. 89 und 90 daselbst, hat das Großherzogliche Amts⸗ gericht zur Abnahme der Rechnung des Seguesters, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Vertheilung Termin auf Donnerstag, den 18. August 1892, Vormittags 10 Uhr, bestimmt. Der Theilungsplan und die Rechnung des Sequesters werden vom 8. August d. J. an zur Einsicht der Betheiligten auf der Gerichtsschreiberei niedergelegt sein. Brüel, den 15. Juli 1892. Ohse, “
Gerichtsschreiber des Großherzogl. An tsgerichts.
119134] Aufgebot.
Der Herr Rechtsanwalt Dr. de Bary zu Frank⸗ furt a. M., als Pfleger des Nachlasses des Post⸗ revisors Wilhelm Hohmann daselbst, hat das Auf⸗ gebot der Partialobligation des vormals Nassauischen Anlehens vom 30. September 1862 Litt. N. Nr. 2768 über 100 Gulden = 171 ℳ 43 ₰ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, binnen 6 Monaten spätestens in dem auf Freitag, den 30. Dezember 1892, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Zugleich wird die Zah⸗
das
lung an den Ueberbringer bis zum Austrage der Sache bei Vermeidung doppelter Zahlung untersagt. Wiesbaden, den 13. Juni 1892. Königliches Amtsgericht. VI.
[15931] 1 ee ess es üt Ahthes Oldenburg, Abth. I.
Die Wittwe des Kantor S. Popper zu Frank⸗ furt a. M., Oederweg Nr. 40, Henriette, geb. Aberle, hat vorgestellt und bescheinigt, daß ihr der 40 Thaler⸗ Schuldschein der Oldenburgischen Eisenbahn⸗Prämien⸗ anleihe des Herzogthums Oldenburg von 1871 Nr. 8604 abhanden gekommen und nicht wieder aufzufinden sei.
Dieselbe hat beantragt, daß ein Aufgebot wegen des 1 abhanden gekommenen Schuldscheins erlassen werde.
Dem Ansuchen wird stattgegeben und der Inhaber des bezeichneten Papiers aufgefordert, dasselbe spä⸗ testens in dem Aufgebotstermine am 17. September 1896 im Original vorzulegen und seine Rechte anzumelden, widrigenfalls auf Antrag der genannten Wittwe Popper das Papier für kraftlos erklärt wird.
1892, Mai 31.
Harbers.
[26009] Aufgebot. Die Quittungsbücher der städtischen Sparkasse zu Dortmund a. Serie II. Nr. 15274 über 123,69 ℳ, aus⸗ gefertigt für die Minorennen Heinrich Mei⸗ ningholz, .Serie II. Nr. 18796 über 214,33 ℳ, aus⸗ gefertigt für den Haupt⸗Steueramts⸗Assistenten 3 Julius Hohmann zu Dortmund, sind angeblich verloren gegangen und sollen auf den Antrag der Eigenthümer zu a. der unverehelichten Laura Meiningholz, zu b. des oben Genannten, zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisirt werden. Es werden daher die Inhaber der Bücher auf⸗ gefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 10. Februar 1893, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 23, ihre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird. Dortmund, den 18. Juli 1892.
[24840] Bekanntmachung. 3
Das von der Kreissparkasse Ragnit auf den Namen des Eduard Seehausen ausgestellte Sparkassenbuch Nr. 15 Vol. VI. über 774 ℳ 24 ₰ lautend, ist von dem Vormunde des Eduard Seehausen, dem Wirth Johann Dainat von Alt⸗Wischteggen im Januar oder Februar 1891 verloren worden.
Auf Antrag des Wirths Dainat wird daher der Inhaber des Sparkassenbuchts aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin den 3. Februar 1893, Vor⸗ mittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 4, seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung desselben erfolgen wird. 1
Ragnit, den 28. Juni 1892.
Königliches Amtsgericht.
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8 [26027. Oeffentliche Sitzung.
In Sachen, betreffend die hn egeng des Grund⸗ buchs für den Gemeindebezirk Weiler haben die Ehe⸗ leute Leineweber Johann Hackenberger und Gertrud, geb. Weiten, zu Weiler das unter Artikel 120 der Grundsteuermutterrolle auf den Namen der Wittwe Michel Weiten zu Weiler eingetragene Grundstück Flur I. Nr. 356/72 als ihr Eigenthum in Anspruch genommen.
Die Erben der Wittwe Michel Weiten von Weiler werden hierdurch zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche auf den 24. September 1892, Vormittage 10 Uhr, an die unterzeichnete Ge⸗ richtsstelle geladen.
Falls in dem Termine Ansprüche nicht erhoben werden, wird die Eintragung der Eheleute Hacken⸗ berger als Eigenthümer im Grundbuche von Weiler erfolgen.
Merzig, den 15. Juli 1892.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.
[20423]
Nachdem der Graf Victor von Voß mit landes⸗ und lehnsherrlicher Einwilligung sein im Amte Stapenhagen belegenes Lehngut Schorssow c. p. Carlshof verkauft hat, werden auf den Antrag des⸗ selben alle diejenigen, welche an das verkaufte Lehn⸗ gut Schorssow c. p. Carlshof und dessen Zubehö⸗ rungen aus einem Lehn⸗, Fideicommiß⸗, Näher⸗, Retracts⸗, Revocations⸗, Reunions⸗, Reluitions⸗, Agnations⸗ und Successions⸗Rechte, oder aus sonst irgend einem lehnrechtlichen Grunde, jetzt oder künftig Ansprüche zu haben vermeinen, hiemit geladen, in dem zur Profitirung solcher Rechte auf
den 29. September d. J.
peremtorisch anberaumten Termine, Morgens zur ge⸗ wöhnlichen Zeit, vor dem unterzeichneten Justiz⸗ Ministerium, nach Abends vorher gebührend ge⸗ schehener Meldung, in Person oder däesh gehörig legi⸗ timirte Anwälte zu erscheinen, ihre vermeinten An⸗ sprüche rein und genau anzugeben, solche völlig und genügend zu bescheinigen, auch wegen deren Aus⸗ übung und Geltendmachung sich bestimmt, unum⸗ wunden und ohne allen Vorbehalt oder Fristgesuch zu erklären, widrigenfalls sie zu gewärtigen haben, daß sie mit ihren gar nicht, oder nicht vorschrifts⸗ mäßig angegebenen Rechten sofort präcludiret, und damit auf immer, unter Auferlegung eines ewigen Stillschweigens, werden abgewiesen werdben.
Schwerin, am 21. 1892.
8 Großherzoglich Mecklenburgisches Justiz⸗Ministerium. Im Auftrage: Mühlenbruch.
[26039] Bekanntmachung.
Die verwittwete Frau Hausbesitzer Genofeva Zimmermann, geb. einer, zu Herzogswalde hat Aufgebot ihres am 24. Dezember 1850 zu Ober⸗
18.
Schönwalde geborenen Sohnes, des Schneidergesellen Ludwig Johann Zimmermann, welcher zuletzt in Herzogswalde, Kreis Frankenstein, seinen Wohnsitz gehabt hat und alsdann nach Australien ausge⸗ wandert und verschollen ist, beantragt. Demgemäß wird der Schneidergeselle Ludwig Johann Zimmer⸗ mann bezw. die von ihm etwa zurückgelassenen unbe⸗ kannten Erben und Erbnehmer aufgefordert, sich alsbald, spätestens aber in dem am 17. Juni 1893, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anstehenden Aufgebotstermine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt werden wird. — Frankenstein, den 11. Juli 1892. Koöhnigliches Amtsgericht.
[26025] Beschluß betreff Todeserklärung des Schneiderssohnes Michl Schuhbauer von Bruck.
I. Nachdem der Antrag Schneidermeisters Joh. Schuhbauer in Bruck der gesetzlichen Anforderung gemäß Art. 103, 106, 107, A.⸗G. z. C.⸗P.⸗O spricht, wird nachstehendes 8
Aufgebot erlassen: Betreff: Todeserklärung des Schneiderssohnes Michl Schuhbauer von Bruck. Ueber das Leben des Schneidersohnes Michl Schuhbauer von Bruck, geboren am 9. Mai 1857 in Bruck, K. Amtsgericht Nittenau, zuletzt im Auf⸗ enthalte in München, über welchen bei dem K. Amts⸗ gerichte Nittenau Absentencuratel besteht, ist seit dem Jahre 1878 keine Nachricht vorhanden. Auf Antrag des Bruders desselben, des Johann Schuhbauer, Schneidermeisters in Bruck, ergeht des⸗ halb, nachdem über das Leben des Abwesenden mehr als 10 Jahre keine Nachricht vorhanden ist, im Hin⸗ blicke auf Art. 103, 106, 109, 110 des Ausf.⸗Ges. C.⸗P.⸗O. die öffentliche Aufforderung: 1) an den Schneiderssohn Michl Schuhbauer von Bruck, K. Amtsgerichts Nittenau, spä⸗ testens in dem auf Donnerstag, den 18. Mai 1893, Vormittags 9 Uhr, dahier anberaumten Aufgebotstermine persön⸗ lich oder schriftlich bei dem unterfertigten Gerichte sich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt würde, an dessen Erbbetheiligte, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen, an alle diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei dem unterfertigten Gerichte zu machen. 1—
Nittenau, 16. Juli 1892.
3 Königliches Amtsgericht.
8 (gez.) Warrer. — Für die Ausfertigung: Nittenau, 19. Juli 1892. (L. S.) (Unterschrift), K. Secretär.
[26010] Aufgebot.
Es ist das Aufgebot zum Zwecke der Todes⸗ erklärung der Geschwister:
Johanne Rosine Greiner, geboren am 8. Juni 1817 zu Truckenthal, vor 27— 28 Jahren nach Amerika ausgewandert,
„Carl Friedrich Greiner, Schneider, geboren am 20. September 1823 zu Truckenthal, vor 40 Jahren nach Amerika ausgewandert,
Kinder des Buntmalers und Schultheißen Johann
Christoph Greiner und dessen Ehefrau Anna
Elisabethe, geb. Henninger, weil. in Truckenthal, von dem Landwirth Christian Nicolaus Recknagel in Almerswind, Neffen der oben sub a. u. b. Ge⸗ nannten mit dem Bemerken beantragt worden, daß von denselben seit ihrer Auswanderung keine Nach⸗ richt eingegangen sei.
Es ergeht daher an die abwesenden Geschwister Johanne Rosine Greiner und Schneider Carl Friedrich Greiner von Truckenthal und deren ihrer Existenz nach unbekannte Erben die Aufforderung, Montag, den 6. Februar 1893, Vormittags 11 Uhr, in Person oder durch genügend legitimirte Bevollmächtigte vor dem unterzeichneten Gericht zu erscheinen und ihre Ansprüche auf das ca. 700 ℳ zusammen betragende Vermögen der sub a. u. b. Genannten anzumelden und zu begründen, widrigen⸗ falls die Verschollenen für todt erklärt und deren Vermögen als vererbt angesehen und behandelt werden wird, deren ihrer Existenz nach unbekannte Erben aber, welche sich nicht gemeldet, mit ihren Erb⸗ ansprüchen werden ausgeschlossen werden.
Zur Verkündigung eines Ausschlußurtheils wird gleichzeitig hiermit Termin auf Montag, den 13. Februar 1893, Vormittags 11 Uhr, anberaumt.
Auswärtige Betheiligte haben zur Annahme künf⸗ tiger gerichtlicher Ausfertigungen einen Bevollmäch⸗
bestellen. Schalkau, den 6. Juli 1892. . SKerzogliches Amtsgericht. Dr. Herda.
[26063] Aufgebot.
Auf Antrag des Fabrikarbeiters Friedrich Peppler in Rodheim wird der daselbst am 15. November 1817 geborene Johannes Bremer, unehelicher, aber von seinem natürlichen Vater Johannes Bremer in Rodheim anerkannter Sohn der unverehelichten Justine Schmidt daselbst, der vor etwa 40 —50 Jahren nach Amerika ausgewandert und seit langer Zeit ver⸗ schollen ist, aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 17. November 1892, Nachmittags 3 Uhr, auf dem Gerichtstage in Rodheim anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls seine Todes⸗ erklärung erfolgen wird. 8
Gladenbach, den 9. Juli 1892.
8 Koönigliches Amtsgericht
[26008] Bekanntmachung.
Die gegen den früheren Pianofortehändler und jetzigen Geschäftsreisenden Bernhard Feldmann zu Hannover, früher zu Minden, durch Beschluß des Königlichen Amtsgerichts zu Minden vom 1. Februar
1890 ausgesprochene Entmündigung wegen Ver⸗
tigten am Sitze des unterzeichneten Gerichts zu
schwendung ist durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage wieder aufgehoben. Hannover, den 11. Juli 1892. Khönigliches Amtsgericht. V. H. Gallenkamp.
[26011]
Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Beneficialerben und Gläubiger des Nachlasses des verstorbenen Maschinenschlossers Carl Hartmann aus Ellrich, ist nach Erlaß des rechtskräftig ge⸗ wordenen Ausschlußurtheils beendigt.
Ellrich, den 18. Juli 1892.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.
[26024]
Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nach⸗ laßgläubiger des am 25. März 1892 zu Charlotten⸗ burg⸗Westend verstorbenen Kaufmanns und General⸗ Directors August Lübke, ist beendet.
Charlottenburg, den 11. Juli 1892.
Königliches Amtsgericht. Freyhan. [26046]
Die nachverzeichneten Werthpapiere sind durch am 11. dieses Monats verkündete Ausschlußurtheile für kraftlos erklärt worden:
Die Königlich Sächsischen 4 % Staatsschulden⸗ kassenscheine der vereinigten Anleihen von den Jahren 1852/68 Serie I. Nr. 1826, 10566, 22447 und 26502 über je 500 Thaler, und Serie II. Nr. 672, 5618, 7171, 7172, 56538, 57590, 57594, 105520 108187, 134487, 138730, 140218, 143879, 151346, 151347, 151348 und 162596 über je 100 Thaler, der 3 ½ %, vormals 4 %, dergleichen derselben An⸗ leihen Serie I. Nr. 1996 über 500 Thaler, der 4 %, vormals 5 %, dergleichen vom Jahre 1867 Serie 11. Nr. 58067 über 100 Thaler und die Königlich Sächsischen Landrentenbriefe Litt. C. Nr. 12347 über 300 Mark und Litt. E. Nr. 876 und 1590 über je 25 Thaler.
Dresden, den 14. Juli 1892.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung I b. (L. S.) Heßler.
[25600] Ausschlußurtheil 8
In, Sachen, betreffend das Aufgebot der Nachlaß⸗ gläubiger des am 27. Mai 1891 zu Klein⸗Neundorf verstorbenen Rittergutsbesitzers Benno von Polenz, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Löwenberg
durch den Amtsrichter Guschall für Recht: I. Folgenden Nachlaßgläubigern des am 27. Mai 1891 zu Klein⸗Neundorf verstorbenen Ritterguts⸗ besitzers Benno von Polenz werden ihre An⸗ sprüche und Rechte auf dessen Nachlaß vorbehalten und zwar: A. den Hypothekengläubigern: 1) der städtischen Sparkassenanstalt zu Löbau, wegen ihrer Hypotheken Abth. III. 12, 14, 15 von zusammen 48 000 ℳ nebst Zinsen seit dem 1. Januar 1892, dem Rentier Heinrich Ernst Müller zu Dresden, wegen der Hypotheken Abth. III. Nr. 15, 16 von zusammen 62 625 ℳ nebst fünf Procent Zinsen seit 1. April 1892, dem Kammerherrn Julius von Polenz zu Ober⸗Kunewalde, wegen der Hypothekenforde⸗ rung Abth. III. Nr. 18 über 40 000 ℳ nebst Zinsen seit dem 1. Oktober 1887, der Frau Marie von Nostitz⸗Jaenkendorf, geb. von Polenz, auf Taubenheim, wegen ihrer Hypothek Abth. III. Nr. 20 von 30 000 ℳ nebst vier Procent Zinsen seit 1. Januar 1888, soweit dieselben ihre Befriedigung aus dem Pfand⸗ grundstück nicht finden; B. den Privatgläubigern: 1) dem Oberst z. D. Leopold von Polcnz zu Graupzig, wegen einer Darlehnsforderung von 15 000 ℳ, der Firma C. W. Zimmer zu Löwenberg wegen einer Darlehnsforderung von 1000 ℳ, dem Inspector Bruno Stier zu Meffersdorf wegen einer bei der Theilung des Christiane Flügel'schen Nachlasses von Klein⸗Neundorf auf ihn übergegangenen Darlehnsforderung von 1800 ℳ, 4) für die städtische Sparkassenanstalt zu Löbau i. Sachsen 52,10 ℳ für baare Auslagen für Reisespesen und Portis bei Besichtigung und Beleihung des Rittergutes Klein⸗Neundorf. II. Alle übrigen Nachlaßgläubiger können gegen die Beneficialerben ihre Ansprüche nur noch insoweit geltend machen, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten An⸗ sprüche nicht erschöpft wird. III. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind dem Nachlasse zu entnehmen. Löwenberg i. Schl., den 11. Juni 1892. Khnigliches Amtsgericht.
[25840] Bekauntmachung. “
Durch Ausschlußurtheil vom 6. Juli 1892 ist die Hypothekenurkunde über 13 000 ℳ Darlehn, ein⸗ getragen aus der Schuldurkunde vom 10. März 1891 für den Commissionär Friedrich Lehmann in Forst in Abtheilung III. Nr. 5 des dem Braumeister Robert Ziegler gehörigen, im Grundbuche von Eulo Band I. Blatt Nr. 10 verzeichneten Grundstückes, gebildet aus dem Hypothekenbriefe vom 14. März 1891 und der Schuldurkunde vom 10. März 1891, für kraftlos erklärt.
Forst, den 17. Juli 1892.
Königliches Amtsgericht.
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[25844] Bekanntmachung. 8 Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage ist die Hypothekenurkunde vom 11. März 1868 über die auf Deutsch Presse Nr. 39 Abtheilung III. Nr. 2 für Peter Kaczmarek eingetragenen 103 Thaler 13 Silber⸗ groschen 8 Pfennig für kraftlos erklärt worden Schmiegel, den 14. Juli 1892. Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! Verkündet am 11. Juli 1892. Referendar von Marschall, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag der Ehefrau des Gerichtsactuars Carl Schwabe, Lina, geb. Steinicke, zu Stendal, des Viehhändlers Richard Gerber und seiner Ehefrau Louise, geb. Fröde, zu Gorsleben, des Handarbeiters Andreas Worgt und seiner Ehefrau Friederike, geb. Geyer, zu Hauteroda, diese vertreten durch Rechts⸗ anwalt Luthe zu Heldrungen, vom 2. Oktober, 5, November 1891 und 26. Januar 1892, erkennt daäs Königliche Amtsgericht zu Heldrungen durch den Amtsrichter Dr. Engelhardt für Recht:
I. Das Hypothekeninstrument vom 13. Juni 1868 über 700 I 8 Erbegelder aus der Ur⸗
9. arz 19 * 2 8 8 — 8. Cher des kunde vom 1. Mai 68 für die Ehefrau de Gerichtsactuars Carl Schwabe, Lina, geb. Steinicke, zu Stendal, zuerst im Haushypothekenbuch von Gorsleben Vol. I. Fol. 50 pag. 785 und in dem Flurhypothekenbuch von Gorsleben Nr. 128 Abthei⸗ lung III. 2, später im combinirten Hypothekenbuch Band IX. Fol. 435 Abtheilung III. 2, und jetzt außerdem im Flurgrundbuch von Gorsleben Band V. Fol. 170 Abtheilung III. 1, 2 eingetragen,
II. das Hypothekendocument vom 16. Mai 1847 über 45 Thaler nebst 4 % Zinsen und Kosten aus der Schuldverschreibung vom 22. März 1847 für die Gemeindekasse zu Hauteroda, eingetragen zuerst im Haushypothekenbuch von Hauteroda Vol. I. Nr. 23. pag. 353 Abtheilung III. 2, jetzt im Grundbuch von Hauteroda Band VI. Blatt 211 und Flurgrundbuch von Hauteroda Band VIII. Fol. 318 Abthei⸗
werden für kraftlos erklärt. 8
Engelhardt.
[25843] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Brieg vom 8. Juli 1892 ist die Hypo⸗ thekenurkunde über die auf dem Grundstück Fleisch⸗ bank Nr. 24 Brieg Abtheilung 11 I. Nr. 4 für die unter der Verwaltung des Brieger Fleischermittels stehende Abraham Kurzer'sche Stipendienstiftung ein⸗ getragenen 200 Thaler = 600 ℳ, eingetragen auf Grund der Urkunde vom 26. November 1849 für den Brauermeister Carl Proske, cedirt an die oben⸗ gedachte Kurzer'sche Stiftung, für kraftlos erklärt worden.
Brieg, den 9. Juli 1892.
Königliches Amtsgericht. II. [25869]2
Durch Ausschlußurtheil vom 11. Juli 1892 ist der Hypothekenbrief vom 22. September 1859, lautend über 6 Thaler 21 Sgr. 5 Pf. und 28 Sgr., zusammen über 7 Thaler 19 Sgr. 5 Pf. Judicat⸗ forderung, welche auf dem Grundbuchblatte Nr. 355 Königshütte, dem Werkarbeiter Carl Wylezol ge⸗ hörig, in der III. Abtheilung unter Nr. 6 für die Kauffrau Wittwe Lömnitz in Beuthen O.⸗S. aus dem Mandat vom 16. April 1859 eingetragen sind, für kraftlos erklärt worden. IV. F. 2/92
Königshütte, den 11. Juli 1892.
Königliches Amtsgericht. Boas.
[257600 Bekanntmachung. .
Durch Ausschlußurtheile des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 14. Juli 1892, verkündet an demselben Tage, sind:
1) Der Grundschuldbrief über die im Grundbuche von Havelberg Band 47 Blatt Nr. 653, früher Band 3 Blatt Nr. 63, Abtheilung III. Nr. 1, für Fräulein Mathilde Merten zu Groß⸗Leppin einge⸗ tragene Grundschuld von 700 Thalern = 2100 ℳ,
2) die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Quitzoebel Band I. Blatt Nr. 44 Abtheilung III. Nr. 2, für den Einwohner Carl Haack zu Quitzvebel eingetragene Hypothek von 50 Thalern für kraftlos Havelberg, den 14. Juli 1892.
Königliches Amtsgericht.
[25838] Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom heutigen Tage ist auf den Antrag der Wittwe des Oekonomen Heinrich Sollerbeck, Anna Catharina, geb. Hermann, zu Annen das Hypotheken⸗ instrument vom 19. April 1853 über den in Abth. II. Nr. 1 im Grundbuche von Kirchhörde Bd. 3 Art. 47 für den Colon Heinrich Wilhelm Söller⸗ beck zu Kruckel eingetragenen, jährlich am 11. No⸗ vember zu entrichtenden Zins von 14 Thlr. 1 Sgr.; ablösbar auf zweihundert achtzig Thaler 20 Sgr. 88 Vertrages vom 29. Juni 1852, für kraftlos erklärt.
Dortmund, den 8. Juli 1892.
Königliches Amtsgericht.
[26048]
Durch Ausschlußurtheil vom 8. Juli 1892 ist für Recht erkannt worden:
I. Die Hypothekenurkunden über:
A. Die Restpost von 5300 ℳ eingebrachtes Ver⸗ mögen der Johanna verehelichten Bauer Lachetta, geb. Janik, aus Matzkirch, eingetragen für diese Gläubigerin auf dem Grundstücke Matzkirch Nr. 35 in Abth. III. unter Nr. 5 aus der Urkunde vom 13. April 1882, gebildet aus dem Hypothekenbriefe vom 27. September 1887 und der Schuldurkunde vom 13. April 1882 nebst Eintragungsvermerken vom 271. September 1887 und 28. Februar 1888,
B. die Post von 60 Thalern, eingebrachtes Ver⸗ mögen der Josepha verehelichten Dreßler, geb. Strachotta, eingetragen infolge Cession der genannten Gläubigerin für den Achtelbauern Franz Kozellek auf dem Grundstück Matzkirch Nr. 121 in Abth. III. unter Nr. 2/3 und auf dem Grundstück Dobros⸗ lawitz Nr. 19 in Abth. III. unter Nr. 3/⁄4, gebildet aus der Urkunde vom 29. April 1851 nebst dem Fintragungsvermerk vom 3. Februar 1852 und den Dypothekenscheinen der genaunten Grundstücke, sowie s⸗ Ausfertigung der Verhandlungen vom 13. Juni 1853 und 6. Juli 1853 nebst Cessionsvermerk vom . Juli 1853, werden für kraftlos erklärt.
Lanhs 1) Die Rechtsnachfolger des verstorbenen — chaftsregistrators Hoffmann zu Ratibor werden aü ihren Ansprüchen auf die für denselben auf den undndstücken Dzielan Nr. 13, 21, 33 und 65, 44 3(33) 48 Abth. III. unter Nr. 33, bezw. 332 und kräftias ar⸗ 138, 14(33) auf Grund des rechts⸗ 1eg Mandats vom 30. Oktober 1849 einge⸗
genen bezw. übertragenen rechtskräftigen Forderung
von 36 Thalern 11 Silbergroschen 8 Pfennigen aus⸗ geschlossen;
2) dem Gutsbesitzer Gustav Hoffmann bezw. dessen Erben, der Buchhalterwittwe Stephany Brudek, geb. Hoffmann, den Erben des Bureauassistenten Heinrich Hoffmann, nämlich Heinrich Hoffmann, Valesca Reimann, geb. Hoffmann, Johanna Boder, geb. Hoffmann, den Kindern der Frau Clara Schwarzer, geb. Hoffmann, nämlich Clara Schwarzer und Marie Schultz, geb. Schwarzer, werden ihre Rechte auf die bei der Königlichen Regierung zu Oppeln am 4./28. März 1884 hinterlegten Valuta der gedachten Hypothekenpost vorbehalten.
III. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen den Antragstellern zur Last.
Gnadenfeld, den 8. Juli 1892
Königliches Amtsgericht.
[26041] Im Namen des Königs! Verkündet am 28. Juni 1892. Rosentreter, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag der Fleischermeister Rudolf August und Wilhelmine, geb. Micklei, Kittlitz'schen Eheleute in Weßlinken, vertreten durch den Rechtsanwalt Silberstein in Danzig, erkennt das Königliche Amts⸗ géricht X. zu Danzig durch den Amtsgerichts⸗Rath Pospieszyl für Recht:
1) Die etwaigen Berechtigten der Hypothekenpost von 65 Thaler 7 Sgr. 5 Pf., eingetragen für die Erben der Schleusenwärter Martin und Anna Dorothea, geb. Schwenzfeier Harder'schen Eheleute, zu Bohnsacker Troyl in Abtheilung III. Nr. 8 des den Antragstellern gehörigen Grundstücks Bohnsack Blatt 40 werden mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen.
2) Die Kosten des Verfahrens haben die Antrag⸗ steller zu tragen.
— Pospieszyl.
[26040) Im Namen des Königs! *
In der Hermann und Mathilde Alwine Elise Henke'schen Aufgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht zu Exin durch den Amtsrichter Albrecht für Recht:
Die Gläubiger, beziehungsweise die Rechtsnach⸗ folger der für die Gebrüder Andreas und Adalbert Antoniewicz eingetragenen Hypothekenpost von 300 Thalern nebst den zehnjährigen Zinsen zu 5 % und gleichen Zinsen seit dem 1. Juni 1823 — haftend auf dem den Gutsbesitzer Hermann und Mathilde Elise Alwine Henke’'schen Eheleuten zu Smogulsdorf⸗Abbau gehörigen Grundstücke Smoguls⸗ dorf⸗Abbau Blatt 18 Abtheilung III. unter Nr. 1 werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichnete Post ausgeschlossen und werden die Kosten des Aufgebots⸗ verfahrens den Antragstellern auferlegt.
(ger) Albrecht. Verkündet am 5. Juli 1892. 1 Lenz, Gerichtsschreiber.
[26050 Bekanntmachung.
In der Löpki'schen Aufgebotssache, FP. 14/91, ist auf den Antrag des Besitzers Josef Löpki in Damerau durch das unterzeichnete Gericht in der Sitzung vom 13. d. M. für Recht erkannt:
Die Rechtsnachfolger der verstorbenen Hypo⸗ thekengläubiger Geschwister Kretschmann, Anton, Agnes, Franz, Jacob, werden mit ihren An⸗ sprüchen auf die im Grundbuch von Damerau Nr. 3 Abtheilung III. Nr. 1 für die genannten Personen eingetragene Hypothekenpost von 484 Thlr. 28 Sgr. 2 Pf. ausgeschlossen.
Bischofstein, den 14. Juli 1892.
Königliches Amtsgericht. Urtheil. Im Namen des Königs! Verkündet am 14. Juli 1892. Hillmer, Actuar, als Gerichtsschreiber. n der Aufgebotssache Radzewo Nr. 18, III. F. 17/92, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Schrimm durch den Amtsrichter Giese für Recht:
1) Die unbekannten Eigenthumsprätendenten werden mit ihren etwaigen Ansprüchen auf das Grundstück Radzewo Nr. 18, früher Nr. 5B. (Artikel 9 der Grundsteuermutterrolle und auf Kartenblatt 1 Flächenabschnitt 161 a. der Gemarkung Radzewo verzeichnet, 0,12,80 ha groß und mit einem Grundsteuer⸗Reinertrage von 0,40 Thlr.) aus⸗ geschlossen,
2) die Kosten des Verfahrens haben die Antrag⸗ steller zu tragen.
[25842] bbbb“;
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Brieg vom 8. Juli 1892 sind die etwaigen Berechtigtigten nachstehender Hypotheken⸗ posten:
1) der auf dem den Daniel und Henriette Bilzer⸗ schen Eheleuten zu Alt⸗Köln gehörigen Grundstück Nr. 8 b Alt⸗Köln Abtheilung III. Nr. 1 haftenden Restforderungen:
a. für den Verkäufer Georg Bilzer 11 Thaler, b. für die Susanna Opal 2 Thaler 12 gute
Groschen,
2. für die Anna Bilzer 11 Thaler 12 gute
Groschen,
.für die Marie Bilzer 14 Thaler 12 gute
Groschen,
. für den Daniel Bilzer 18 Thaler 12 gute
Groschen
als rückständige in jährlichen Terminen à 4 Thaler zahlbare Kaufgelder vigore decreti vom 14. Fe⸗ bruar 1804,
2) ferner der auf demselben Grundstück Ab⸗ theilung II. Nr. 2 für den Verkäufer Christoph Bilzer aus dem Kaufvertrage vom 23. Juli und 1. Oktober 1838 haftenden Restkaufgelder von 20 Thalern, welche Hypothekenposten beim Ab⸗ verkauf einer Parzelle unverändert auf das dem Häusler Ambrosius Kampa zu Poppelau gehörige Grundstück Nr. 102 Alt⸗Köln übertragen worden sind,
3) des nachstehenden auf dem den Daniel und Henriette Bilzer'schen Eheleuten gehörigen Grund⸗ stück Nr. 153 Stoberau Abtheilung III. Nr. 1 von Nr. 17 a. Stoberau übertragenen Intabulats:
Desgleichen muß Besitzer seinen 5 Geschwistern die in dem Kauf bestimmte Ausstattung und den Verkäufern das darin erwähnte Ausgedinge
zu seiner Zeit unbeschadet des Kaufpretii ab⸗
reichen, 1 mit ihren Ansprüchen auf diese Posten ausgeschlossen. Brieg, den 9. Juli 1892. Königliches Amtsgericht. II.
[26044]
Auf den Antrag des Ortsdieners Georg Kranz und dessen Ehefrau Rosine, geb. Nickel, von Rems⸗ feld erkennt das Königliche Amtsgericht zu Homberg in der Sitzung vom 12. Juli 1892 durch den Amts⸗ gerichts⸗Rath Burchardi für Recht:
Die Rechtsnachfolger des verstorbenen Gläubigers der im Grundbuch von Remsfeld Art. 197 Abth. III. unter Nr. 1 eingetragenen Post von 300 Thaler nebst 5 % Zinsen lt. Obligation vom 23. Juni 1827 an Hermann Siehl von Holzhausen werden mit ihren Ansprüchen an dieselbe ausgeschlossen und wird die Löschung derselben an angegebener Stelle verfügt.
Burchardi. “
[258411 Im Namen des Königs! Verkündet am 9. Juli 1892. Kunz, als Gerichtsschreiber.
In der Reile'schen Aufgebotssache F. 2/92 er⸗ kennt das Königliche Amtsgericht zu Kulmsee durch den Amtsrichter Berwin für Recht:
Die unbekannten Berechtigten der Forderung von 200 Thalern nebst Zinsen, eingetragen in Abthei⸗ lung III. Nr. 1b. des dem Gastwirth Bernhard Reile zu Bischöflich Papau gehörigen. im Grund⸗ buche von Bischöflich Papau unter Nr. 19 eingetra⸗ genen Grundstücks werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen. Die Kosten werden dem Antragsteller auferlegt. 1
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts sind die Inhaber des auf die verehe⸗ lichte Caroline Mutschler entfallenden Antheils von 50 ℳ an der auf dem Grundstück Hochkirch Nr. 15 Abtheilung III. Nr. 9h für die Wittwe Caroline Busse aus dem Ueberlassungsvertrage vom 20. Ok⸗ tober 1868 eingetragenen Hypothek von 100 Thalern mit ihren Ansprüchen auf die betreffende Post aus⸗ geschlossen worden. 1“
Strelno, den 14. Juli 1892.
Königliches Amtsgericht.
.“
25765] Im Namen des Königs! Verkündet am 8. Juli 1892. Ahlborn, Gerichtsschreiber. “ Auf den Antrag des Eigenwohners Jacob Fahje bei der Mühle in Hasselwerder erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Jork, Abth. II., durch den Amtsrichter Wiegrebe ꝛc. für Recht: Die sämmtlichen ihrer Person oder Aufenthalt nach unbekannten Inhaber von Rechten an folgender ost: 400 ℳ%ℳ — vierhundert Mark — perzinslich nit jährlich 5 %, eingetragen im Grundbuch on Hasselwerder, Band VI., Blatt 164, Ab⸗ theilung III. sub Nr. 3 zu Gunsten des Eigen⸗ wohners Jacob Wegener am Neuendeich⸗Stegel, Kelitcchspiel Neuenfelde, datirt 24. November 1871, werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post aus⸗ geschlossen. [25764] Im Namen des Königs! Verkündet am 8. Juli 1892. Ahlborn, Gerichtsschreiber Auf den Antrag des Eigenwohners und Schuh⸗ machers von Ahrentschildt in Steinkirchen erkennt das Königliche Amtsgericht zu Jork, Abthl. II., durch den Amtsrichter Wiegrebe ꝛc. für Recht: Die der Person oder dem Aufenthalt nach un⸗ bekannten Berechtigten an folgender Post, nämlich: 800 ℳ — achthundert Mark — verzinlich jähr⸗ lich mit 4 Procent, eingetragen im Grundbuch von Steinkirchen Band IV. Blatt 92 Abthl. III. sub Nr. 1 am 3. März 1884 auf Grund der Urkunde vom 16. April 1841 zu Gunsten des Lederhändlers Ludwig Hoops in Horneburg, werden mit ihren thatsächlichen oder vermeintlichen Ansprüchen auf diese Post damit ausgeschlossen.
[26015] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Emilie Anna Reichelt, geb. Huth, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Seligsohn hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Schneider Rudolf Hermann Reichelt, üher zu Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen und den Be⸗ klagten für den schuldigen Theil zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen YPerhandlung des Rechtsstreits vor die 22. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin, Jüdenstr. 59, Zimmer 119, auf den 17. Dezember 1892, Mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 12. Juli 1892. 2
(L. S.) Funke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Civilkammer 22
[26016] Oeffentliche Zustellung.
Der Arbeiter Emil Walcker hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Gustav Herrmann hier, klagt gegen seine Ehefrau Marianne Walcker, geb. Szupnick, früher zu Berlin, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Ehebruchs und böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Ehescheidung, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und die Beklagte für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 22. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin, Jüdenstraße 59, Zimmer 119, auf den 17. Dezember 1892, Mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. .
Berlin, den 9. Juli 1892.
(L. S.) Funke, Gerichtsschreiber
des Königlichen Landgerichts I. Civilkammer 22.
[26029] Oeffentliche Zustellung.
Die Tischlerfrau Karoline Gomolzek (Gomolzig), geb. Mitschke (Nitschke), zu Breslau, vertreten durch den Rechtsanwalt Schreiber zu Breslau, klagt gegen ihren Ehemann, den Tischlergesellen Paul Gomolzek (Gomolzig), früher zu Breslau, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen⸗böslicher Verlassung und bezw. unordentlicher Lebensart mit dem Antrage: das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schul⸗
digen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten
zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Breslau auf den 13. Dezember 1892, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Auffordexung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen⸗Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. b Breslau, den 18. Juli 1892. (Unterschrift), als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[26032] Oeffentliche Zustellung.
Die Seefahrerfrau Therese Ebbighausen, geb. Neßler, verwittwet gewesene Lapsien, zu Bommels Vitte, vertreten durch den Rechtsanwalt Schultz in Memel, klagt gegen den Seefahrer Heinrich August Ebbighausen, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ trennung, mit dem Antrage, das zwischen Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und dem⸗ selben die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Bekkagten zur mündlichen Verd lung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Memel auf den 7. Oktober 1892, Vormittags 11 ½ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [26030] Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterfrau Eva Reitz, geborene Baltruszat, zu Berlin N., Strelitzerstr. 58, Hof, Quergebäude II. Treppen, vertreten durch den Rechtsanwalt Jacobsohn in Insterburd, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Arbeiter Johannes Reitz, unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen, und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu er⸗ klären und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Insterburg auf den 25. November 1892, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Insterburg, den 13. Juli 1892.
(Unterschrift), Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts In Vertretung. [26028] Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterfrau Wilhelmine Gollan, geborene Constantin, zu Riesenburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Aron in Elbing, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Johann Gollan, zuletzt in Riesenburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung auf Grund der §§ 688, 677,
745 Th. II. Tit. 1 Allg. Landrechts mit dem An⸗
trage auf Trennung der Ehe und Erklärung des Be⸗ klagten für den allein schuldigen Theil, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die I. Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Elbing auf den 22. November 1892, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Elbing, den 19. Juli 1892.
Naleszinski, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [26033] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Just, Lina Amalie Franziska, geb. Müller, zu Weißenfels, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Rothenbach in Naumburg a. Saale, klagt gegen ihren Ehemann, den Schuhmacher Adolf Bruno Just, früher in Weißenfels, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehebruchs und Mißhandlung mit dem Antrage: die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären. Zur Fortsetzung der mündlichen Ver⸗ handlung ist Termin vor der ersten Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Naumburg a. Saale auf den 25. November 1892, Vormittags 9 ½ Uhr, anberaumt, zu welchem der Beklagte hier⸗ mit geladen wird. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt ge macht.
Naumburg a. Saale, den 19. Juli 1892.
Thurm, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[26062] Oeffentliche Zustellung.
Die Elisabetha, geborene Vierheller, Ehefrau des Korbmachers Heinrich Seemann zu Darmstadt, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Langenbach daselbst, -klagt gegen ihren vorbezeichneten Ehemann, unbekannt wo? abwesend, wegen böslicher Verlassung und Ehebruchs, mit dem Antrage auf Trennung ihrer Ehe vom Bande unter Erkennung des Beklagten für den schuldigen Theil und Verurtheilung desselben in die Prozeßkosten, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtstreits vor die erste Civilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Darmstadt auf Donnerstag, den 17. November 1892, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Darmstadt, 20. Juli 1892.
Mayer, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.
[26031] Oeffentliche Zustellung und Ladung. Nachstehender Auszug:
Zum Königl. Landgericht Zweibrücken, Civil⸗ kammer, Klageschrift für Maria Krämer, in Nieder⸗ gailbach wohnhaft, in Gütern getrennte Ehefrau von Jean Walle, Kaufmann, in Zweibrücken wohnhaft gewesen, jetzt unbekannt wo abwesend, Klägerin
onr vertr ch Rechts 9 Köni im Armenrechte, vertreten durch Rechtsanwalt König in Zweibrücken, gegen ihren vorgenannten Ehemann, Beklagten, wegen Forderung.
Der Beklagte wird hiermit in die von dem Herrn Präsidenten zu bestimmende, unten angegebene Sitzung der Civilkammer des K. Landgerichtes zu Zweibrücken vorgeladen mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zum Anwalte zu bestellen.
Dudzius,
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