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18) Andere Schutzmittel gegen Cholera, als die hier eenannten, kennt man nicht und es wird vom Gebrauch eer in Cholerazeiten regelmäßig angepriesenen medicamentösen Schutzmittel (Choleraschnaps ꝛc.) abgerathen. 8 U
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Anweisung . zur Ausführung der Desinfection bei Cholera.
I. Als Desinfectionsmittel sind anzuwenden:
1) Kalkmilch.
Zur Herstellung derselben wird 1 1 zerkleinerten reinen gebrannten Kalks, sogenannten Fettkalks, mit 41 Wasser ge⸗ mischt, und zwar in folgender Weise:
Es wird von dem Wasser etwa ¾ 1 in das zum Mischen bestimmte Gefäß gegossen und dann der Kalk hineingelegt. Nachdem der Kalk das Wasser aufgesogen hat und dabei zu Pulver zerfallen ist, wird er mit dem übrigen Wasser zu Kalkmilch verrührt.
Dieselbe ist, wenn sie nicht bald Verwendung findet, in einem gut geschlossenen Gefäße aufzubewahren und vor dem Gebrauch umzuschütteln.
2) Chlorkalk.
Der Chlorkalk hat nur dann eine ausreichende des⸗ inficirende Wirkung, wenn er frisch bereitet und in wohl⸗ verschlossenen Gefäßen aufbewahrt ist. Die gute Beschaffen⸗ heit des Chlorkalks ist an dem starken, dem Chlorkalk eigen⸗ thümlichen Geruch zu erkennen.
Er wird entweder unvermischt in Pulverform gebraucht oder in Lösung. Letztere wird dadurch erhalten, daß zwei Theile Chlorkalk mit hundert Theilen kalten Wassers gemischt und nach dem Absetzen der ungelösten Theile die klare Lösung abgegossen wird.
3) Lösung von Kaliseife (sogenannter Schmierseife oder grüner oder schwarzer Seife).
3 Theile Seife werden in 100 Theilen heißen Wassers gelöst (z. B. ½ kg Seife in 17 1 Wasser).
4) Lösung von Carbolsäure.
Die rohe Carbolsäure löst sich nur unvollkommen und ist deswegen ungeeignet.
Zur Verwendung kommt die sogenannte „100 proc. Carbol⸗ säure“ des Handels, welche sich in Seifenwasser vollständig löst.
Man bereitet sich die unter Nr. 3 beschriebene Lösung von Kaliseife. In 20 Theile dieser noch heißen Lösung wird 1 Theil Carbolsäure unter fortwährendem Umrühren gegossen.
Diese Lösung ist lange Zeit haltbar und wirkt schneller desinficirend als einfache Lösung von Kaliseife.
Soll reine Carbolsäure (einmal oder wiederholt destillirte) verwendet werden, welche erheblich theurer, aber nicht wirk⸗ samer ist als die sogenannte „100 procentige Carbolsäure“, so ist zur Lösung das Seifenwasser nicht nöthig; es genügt dann einfaches Wasser. “
5) Dampfapparate.
Geeignet sind sowohl solche Apparate, welche für strömenden Wasserdampf bei 1000 C. eingerichtet sind, als auch solche, in welchen der Dampf unter Ueberdruck (nicht unter ½1 Atmosphäre) zur Verwendung kommt.
6) Siedehitze.
Die zu desinficirenden Gegenstände werden mindestens eine halbe Stunde lang mit Wasser gekocht. Das Wasser muß während dieser Zeit beständig im Sieden gehalten werden und die Gegenstände vollkommen bedecken.
II. Anwendung der Desinfectionsmittel.
1) Die flüssigen Abgänge der Cholerakranken (Er⸗ brochenes, Stuhlgang) werden möglichst in Gefäßen auf⸗ gefangen und mit ungefähr gleichen Theilen Kalkmilch (I Nr. 1) Glsgt. Diese Mischung muß mindestens eine Stunde stehen
leiben, ehe sie als unschaͤdlich beseitigt werden darf.
Zur Desinfection der flüssigen Abgänge kann auch Chlor⸗ kalk (I Nr. 2) benutzt werden. Von demselben sind mindestens zwei gehäufte Eßlöffel voll in Pulverform auf ½ 1 der Ab⸗ gänge hinzuzusetzen und gut damit zu mischen. Die so be⸗ handelte Flüssigkeit kann bereits nach 15 Minuten beseitigt werden.
2) Hände und sonstige Körpertheile müssen jedesmal, wenn sie durch die Berührung mit inficirten Dingen (Ausleerungen des Kranken, beschmutzter Wäsche u. s. w.) in Berührung ge⸗ kommen sind, durch gründliches Waschen mit Chlorkalklösung (I Nr. 2) oder mit Carbolsäurelösung (I Nr. 4) desinficirt werden.
3) Bett⸗ und Leibwäsche, sowie andere Kleidungsstücke, welche gewaschen werden können, sind sofort, nachdem sie be— schmutzt sind, in ein Gefäß mit Desinfectionsflüssigkeit zu stecken. Die Desinfectionsflüssigkeit besteht aus einer Lösung von Kaliseife (I Nr. 3) oder Carbolsäure (I Nr. 4). 1
In dieser Flüssigkeit bleiben die Gegenstände, und zwar in der ersteren mindestens 24 Stunden, in der letzteren min⸗ destens 12 Stunden, ehe sie mit Wasser gespült und weiter gereinigt werden.
Wäsche u. s. w. kann auch in Dampfapparaten sowie durch Auskochen desinficirt werden. Aber auch in diesem Falle muß sie zunächst mit einer der genannten Desinfections⸗ flüssigkeiten (I, 3 oder 4) stark angefeuchtet und in gut schließenden Gefäßen oder Beuteln verwahrt, oder in Tücher, welche ebenfalls mit Desinfectionsflüssigkeit angefeuchtet sind, eingeschlagen werden, damit die mit dem Hantiren der Gegen⸗ stände vor der eigentlichen Desinfection verbundene Gefahr verringert wird. Auf jeden Fall muß derjenige, welcher solche
Wäsche u. s. w. berührt hat, seine Hände in der unter II, Nr. 2 angegebenen Weise desinficiren.
4) Kleidungsstücke, welche nicht gewaschen werden können, sind in Dampfapparaten (I, 5) zu desinficiren.
Gegenstände aus Leder sind mit Carbolsäurelösung (I. 4) oder Chlorkalklösung (I, 2) abzure ben.
5) Holz⸗ und Metalltheile der Möbel, sowie ähnliche Gegenstände werden mit Lappen sorgfältig und wiederholt abgerieben, die mit Carbolsäure⸗ oder Kaliseifelösung (I, 4 oder 3) befeuchtet sind. Ebenso wird mit dem Fußboden von Krankenräumen verfahren. Die gebrauchten Lappen sind zu verbrennen.
Der Fußboden kann auch durch Bestreichen mit Kalkmilch (I, 1) desinficirt werden, welche frühestens nach 2 Stunden durch Abwaschen wieder entfernt wird.
6) Die Wände der Krankenräume, sowie Holztheile, welche diese “ vertragen, werden mit Kalkmilch (I, 1) getüncht.
Nach geschehener Desinfection sind die Krankenräume, wenn irgend möglich, 24 Stunden lang unbenutzt zu lassen und reichlich zu lüften.
7) Durch Cholera⸗Ausleerungen beschmutzter Erdboden,
s Rinnsteine, in welche verdaͤchtige Abgänge ge⸗
langen, werden durch reichliches Uebergießen mit Kalkmilch (I, 1) desinficirt.
8) In Abtritte wird täglich in jede Sitzöffnung ein Liter Kalkmilch (I, 1) gegossen. Tonnen, Kübel und der⸗ gleichen, welche zum Auffangen des Koths in den Abtritten dienen, sind nach dem Entleeren reichlich mit Kalkmilch (I, 1) außen und innen zu bestreichen.
Die Sitzbretter werden durch Abwaschen mit Kaliseifen⸗ lösung (I, 3) gereinigt.
9) Wo eine genügende Desinfection in der bisher an⸗ gegebenen Weise nicht ausführbar ist (z. B. bei Polstermöbeln, Fecderbetten in Ermangelung eines Dampfapparats, auch bei anderen Gegenständen, wenn ein Mangel an Desinfectionsmitteln (I, 1—5) eintreten sollte), sind die zu desinficirenden Gegenstände mindestens 6 Tage lang außer Gebrauch zu setzen und an einem warmen, trockenen, vor Regen geschützten, aber womöglich dem Sonnenlicht aus⸗ gesetzten Orte gründlich zu lüften.
10) Gegenstände von geringerem Werthe, namentlich Bett⸗ stroh, sind zu verbrennen.
Rathschläge an praktische Aerzte wegen Mitwirkung an sanitären Maßnahmen gegen die Verbreitung der Cholera.
Der Erfolg der seitens der Behörden zur Bekämpfung der Cholera getroffenen Anordnungen hängt zum nicht geringen Theil davon ab, daß ihre Durchführung auch seitens der praktischen Aerzte die wünschenswerthe Förderung erhält. Ihre Fachkenntnisse setzen sie in besonderem Grade in den Stand, die Bedeutung der Anordnungen zu würdigen, und durch die Art ihres Verkehrs mit dem Publikum haben sie vielfach Gelegenheit, ihren gewichtigen Einfluß auf dasselbe im Interesse des öffentlichen Wohls geltend zu machen. Die Mitglieder des ärztlichen Standes haben zu oh ihren Gemein⸗ sinn bei ähnlichen Gelegenheiten in so hohem Maße bethätigt, daß an ihrer Bereitwilligkeit, auch ihrerseits bei der Be⸗ kämpfung der Cholera im allgemeinen wie bei den Einzelfällen mitzuwirken, nicht gezweifelt werden darf. Die Punkte, in welchen die Thätigkeit der Aerzte nach dieser Richtung am vortheilhaftesten einsetzen würde, sind in den nachstehenden Rathschlägen zusammengestellt:
1) Jeder choleraverdächtige Fall ist unverzüglich (event. telegraphisch“) dem zuständigen Kreis⸗Medizinalbeamten und der Ortspolizeibehörde zu melden.
2) Bis zur Feststellung der Natur der Erkrankung sind dieselben Sicherheitsmaßregeln anzuwenden in Bezug auf Desinfection, Isolirung u. s. w., wie bei einem wirklichen Cholerafall.
3) Sämmtliche Ausleerungen der Kranken desinficiren nach der beigegebenen Anweisung.
Dasselbe gilt von den durch Ausleerungen beschmutzten Gegenständen, wie Bett⸗ und Leibwäsche, Fußboden cc.
4) Der Kranke ist möglichst zu isoliren und mit geeigneter Wartung zu versehen. Läßt sich dies in der eigenen Behausung nicht durchführen, dann ist darauf hinzuwirken, daß er in ein Krankenhaus oder in einen anderweitigen, womöglich schon vorher für Verpflegung von Cholerakranken bereit gestellten 18 mit Desinfectionsmitteln ausgerüsteten Raum geschafft wird.
5) Das Wartepersonal ist darüber zu informiren, wie es sich in Bezug auf Desinfection der eigenen Kleidung, der Hände, des Essens im Krankenraum u. s. w. zu verhalten hat.
6) Es ist darauf zu halten, daß der Infectionsstoff nicht durch Wegschütten der nicht desinficirten Ausleerungen, durch Waschen der beschmutzten Bekleidungsstücke, Ge⸗ fäße u. s. w. in die Nähe von Brunnen oder in Wasserläufe gebracht wird. Liegt der Verdacht einer schon geschehenen Infection von Wasserentnahmestellen vor, dann ist die Ortsbehörde davon zu benachrichtigen und es ist zu beantragen, daß verdächtige Brunnen geschlossen resp. die Anwohner inficirter Gewässer vor Benutzung der⸗ selben gewarnt werden.
7) Ist bei der Ankunft des Arztes bereits der Tod ein⸗ getreten, dann sind die Leiche und die Effecten derselben unter Aufsicht und Verschluß zu halten bis zum Eintreffen des Medizinalbeamten oder bis seitens der Orts⸗Polizeibehörde weitere Bestimmungen getroffen werden.
8) Ueber die Art und Weise, wie die Infection im vor⸗ liegenden Falle möglicherweise zu stande gekommen ist, ob die⸗ selbe zu einer Weiterverschleppung der Krankheit bereits Ver⸗ anlassung gegeben hat (Verbleib von inficirten Effecten u. s. w.) und über weitere verdächtige Vorkommnisse am Orte der Erkrankung sind Nachforschungen anzustellen.
9) Bei den ersten verdächtigen Fällen an einem Orte, bei welchen die Sicherung der Diagnose von größtem Werth ist, wird von den Dejectionen des Kranken eine nicht zu geringe Menge behufs der späteren bacteriologischen Untersuchung in ein reines Glas zu füllen sein. Im Nothfall genügen für diesen Zweck wenige Tropfen; auch ein Stück der beschmutzten Wäsche kann Verwendung finden.
10) Aerzte, welche in bacteriologischen Untersuchungen be⸗ wandert sind, können die Entscheidung über den Fall sehr för⸗ dern und abkürzen, wenn sie sofort die bacteriologische Unter⸗ suchung (nicht nur mittels des Mikroskops, sondern auch mit Hilfe des Plattenculturverfahrens) vornehmen und ge⸗ gebenen Falls dem Medizinalbeamten von dem Ergebniß ihrer Untersuchung, womöglich unter Beifügung von Präparaten, Mittheilung machen.
sind zu
Königliche Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität.
— Fekannnim
Die Universität wird zur dankbaren Erinnerung an ihren erhabenen Stifter,
König Friedrich Wilhelm III.,
am 3. August d. J., Mittags 12 Uhr, in der Aula eine Gedächtnißfeier begehen.
Die Eingeladenen werden ergebenst ersucht, die ihnen zu⸗ gestellten Einlaßkarten am Eingange vorzuzeigen.
Berlin, den 27. Juli 1892.
Der Rector der Universität. Foerster.
Königliche Bibliothek⸗ In der Woche vom 1. bis einschl. 6. August findet nach § 48 der Benutzungs⸗Ordnung die Zurücklieferung sämmt⸗
*) Kosten für Porto und Telegramme werden von dem Physikus ertt weetat“ E“
8*
“ 5
licher aus der Königlichen Bibliothek entliehen Alle, welche solche Bücher in Händen haben, werden hiermit aufgefordert, sie in den Geschäftsstunden (9—3 Uhr) zurück⸗ zuliefern. Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach alpha⸗ betischer Ordnung der Namen der Entleiher: von A —H am Montag und Dienstag, „ —R am Mittwoch und Donnerstag, S— Z am Freitag und Sonnabend den 25. Juli 1892.
—
Bekanntmachung.
Zum Andenken des am 28. Juli 1883 auf Ischia ver storbenen Malers Adolf Ginsberg aus Berlin haben dessen Geschwister, Herr Philipp Ginsberg in Berlin und Frau von Boschan, geborene Ginsberg, in Wien, eine Stiftung errichtet, welche den Namen „Adolf⸗Ginsberg⸗Stiftung“ trägt.
Der Zweck der Stiftung ist, jungen befähigten Malern deutscher Abkunft ohne Unterschied der Confession, welche ihre
akademische Studienzeit absolvirt und davon mindestens das .
letzte Semester die Königliche akademische Hochschule für die bildenden Künste zu Berlin besucht haben, durch Verleihung von Stipendien die Mittel für ihre weitere Ausbildung, ent⸗
weder in Meister⸗Ateliers oder auf auswärtigen Akademien,
oder durch Studienreisen ins Ausland zu gewähren.
Die Stipendien sollen vorwiegend Malern zu gute kommen, doch sollen in besonderen Ausnahmefällen auch hervorragend begabte junge Bildhauer berücksichtigt werden dürfen. (§ 1 des Statuts der Stiftung.) .
Das Stipendium, welches der Regel nach in vierteljähr⸗ lichen Raten gezahlt werden soll, wird nur auf ein Jahr be⸗ willigt, darf jedoch zwei Jahre hintereinander, aber nicht länger an denselben Bewerber bewilligt werden. (§ 4 des Statuts.)
Bei den Bewerbungen, welche an den Director der Hoch⸗ schule für die bildenden Künste zu Berlin zu richten sind, sind folgende Schriftstücke einzureichen:
1) ein vom Bewerber verfaßter kurzer Lebenslauf,
2) amtliche Zeugnisse über die Absolvirung der aka⸗
demischen Studien und über Führung, Fleiß und Befähigung
des Bewerbers. Erforderlichen Falles haben die Bewerber diesen Nachweis durch Vorlage ihrer Studienarbeiten oder durch Probearheiten vor dem Director der Königlichen aka⸗ demischen Hochschule für die bildenden Künste zu Berlin zu führen. (§ 6.)
Die Stpendiaten sind verpflichtet, über ihren Aufenthalt und ihre Thätigkeit an den Director der Königlichen aka⸗ demischen Hochschule für die bildenden Künste zu Berlin quartaliter Bericht zu erstatten und außerdem mit Ablauf des zweiten Quartals an die Königliche akademische Hochschule für die bildenden Künste eine Studienarbeit mäßigen Um⸗ fangs (entweder eine Studie nach der Natur, oder eine Copie nach einem hervorragenden Werk der älteren Kunst) einzu⸗ liefern, welche Eigenthum derselben wird. (§ 10.)
Bei mangelhaftem Fleiß oder schlechter Führung des Stipendiaten kann demselben das Stipendium durch das Curatorium entzogen werden. (§ 11.)
Das Stipendium beträgt ca. 2 ℳ und wird für die Zeit vom 29. Dezember 1892 bis dahin 1893 verliehen.
Geeignete Bewerber haben ihre Gesuche mit den in Vor⸗ stehendem geforderten Attesten bis zum 15. Oktober d. J. an den unterzeichneten Vorsitzenden des Curatoriums einzureichen.
Berlin, den 28. Juli 1892.
Der Vorsitzende des Curatoriums der „Adolf⸗Ginsberg⸗Stiftung“. A. von Werner, Director der Königlichen akademischen
für die bildenden Künste.
“
Angekommen:
der Ministerial⸗Director im Ministerium für Handel und Gewerbe, Wirkliche Geheime Ober-Regierungs⸗Rath von endt, von Helgoland.
(Schluß aus der gestrigen Nummer.) .““ 8 “ Abschiedsbewilligungen. Im activen Heere. Trondhjem, an Bord S. M. Yacht „Kaiseradler“. 20. Juli 1892. Mache, Oberst und Commandeur des In⸗ fanterie⸗Regiments Nr. 143, mit Pension und der Regiments⸗ Uniform, Mickel, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 138, als Major mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Uniform, Wilhelmi, Hauptm. z. D., unter Entbindung von der Stellung als Bezirksofffzier bei dem Landw. Bezirk Forbach, als Major mit seiner Pension und der Uni⸗ form des Inf. Regts. Nr. 97, Schmidt v. Osten, Major à la suite des 4. Garde⸗Regts. zu Fuß und Platzmajor in Danzig, mit Pension und seiner bisherigen Uniform, Szelinski, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. von Borcke (4 Pomm.) Nr. 21, mit Pension und der Regts. Uniform, — der Abschied bewilligt. Koch, Major und Bats. Commandeur vom Inf. Regt. von der Marwitz (8. Pomm.) Nr. 61, als Oberst⸗Lt. mit Pension nebst Aus⸗ sicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Uniform, Frhr. v. Wrangel, Rittm. und Escadr. Chef vom Ulan. Regt. von Schmidt (1. Pomm.) Nr. 4, mit Pension und der Uniform des Hus. Regts. Landgraf Friedrich II. von Hessen⸗Homburg (2. Hess.) Nr. 14, v. Bonin, Rittm. und Escadr. Chef vom Hus. Regt. Fürst Blücher von Wahlstatt (Pomm.) Nr. 5, diesem als Major mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Uniform, Dittrich, Hauptm. und Comp. Chef vom Gren. Regt. König Friedrich I. (4. Ostpreuß.) Nr. 5, mit Pension und der Regts. Uni form, Fischer, Hauptmann und Comp. Chef vom Infanterie⸗ Regt. von Grolman (1. Posensches) Nr. 18, mit Pension der Uniform des 3. Niederschlesischen Inf. Regts. Nr. — der Abschied bewilligt. Feilke, Sec. Lt. à la suite des Rhei Jäger⸗Bats. Nr. 8, unter gleichzeitiger Beförderung zum Pr. Lt. ausgeschieden und zu den Offizieren der Landw.⸗Jäger 1. Aufgebots übergetreten. Mahlo, Feuerwerks⸗Pr. Lt. vom Art. Depot in Er⸗ furt, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und seiner bisherigen Uniform, Hilbert, Regensburger, Hauptleute von der 2. Ingen. Insp., als Majors mit Pension nebst Aussicht au Anstellung im Civildienst und ihrer bisherigen Uniform, — der Ab⸗ schied bewilligt. Müller, Wagner I., Pr. Lts. und Feldjäger vom Reitenden Feldjäger⸗Corps, ausgeschieden und zu den Offizieren der Landw. Jäger 1. Aufgebots, Zimmer, Pr. Lt. und Feldjäger vom Reitenden Feldjäger⸗Corps, ansgeschieden und zu den Vfftzleken der Landw. Cav. 1. Aufgebots übergetreten. Trondhjem, an Bord S. M. Yacht „Kaiseradler“, den 21. Juli 1892. Fließbach, Pr. Lt. vom Gren. Regt. König Friedrich II. (3. Ostpreuß.) Nr. 4, scheidet, behufs Uebertritts zur
en Bücher statt. . “
Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika, mit dem 26. Juli d. J. aus
ere aus. n der Gendarmerie. Trondhjem, an Bord S. M. Bacht „Kaiseradler“, den 20. Juli 1892. Rothenbücher, Oberst und Brigadier der 11. Gend. Brig., mit Pension und der Uniform des Inf. Regts. Graf Bülow von Dennewitz (6. Westfäl.) Nr. 55, der Abschied bewilligt. 3
Nachweisung der beim Sanitäts⸗Corps im Monat
Juni 1892 eingetretenen Veränderungen. Durch Ver⸗
fügung des General⸗Stabsarztes der Armee. 2. Juni. 1 — Schmä, Unterarzt vom Feld⸗Art. Regt. von Holtzendorff . Rhein.) Nr. 8, Dr. Güth, Unterarzt vom Pomm. Füs. Regt. Nr. 34, 1“ ö“ 9. Juni. Wagner, einjährig⸗freiwilliger Arzt vom Inf. Regt. Kaiser Wilhelm (2. Großherzogl. Hess.) Nr. 116, unter gleichzeitiger Versetzung zum Inf. Regt. Nr. 140, zum Unterarzt ernannt,
13. Juni. Krieger, einjährig⸗freiwilliger Arzt vom 1. Bad. Feld⸗Art. Regt. Nr. 14. zum Unterarzt ernannt, Esche, Unterarzt vom 3. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 62, Dr. Schmidt, Unterarzt vom 3. Großherzogl. Hess. Inf. Regt (Leib Regt.) Nr. 117),
Juni. Dr. Garbsch, Unterarzt von der Keaiserlichen
18. Juni. Dr. Brausewetter, Unterarzt vom Fuß⸗Art. Regt. von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1, Dr. Schröder, Unterarzt von der Kaiserlichen Marine — sämmtlich mit Wahrnehmung je einer bei
den betreffenden Truppentheilen bezw. bei der Kaiserlichen Marine offenen Assist. Arztstelle beauftragt.
29. Juni. Dr. Ehrlich, Unterarzt vom Anhalt. Inf. Regt. Nr. 93, Dr. Meyer, Unterarzt vom Inf. Regt. Graf Bülow von Dennewitz (6. Westfäl.) Nr. 55, Beck, Unterarzt vom 1. Großherzogl. Hess. Inf. (Leib⸗Garde⸗) Regt. Nr. 115, — alle drei mit Wahr⸗ nehmung je einer bei den betreffenden Truppentheilen offenen Assist. Arztstelle vom 1. Juli d. J. ab beauftragt. 8
30. Juni. Dr. Heise, Unterarzt vom Jäger⸗Bat. Graf York von Wartenburg (Ostpreuß.) Nr. 1, mit Wahrnehmung der bei diesem Truppentheil offenen Assist. Arztstelle beauftragt.
Evangelische Militär⸗Geistliche. 1
Berlin, 18. Juli. Wettstein, Div. Pfarrer der 30. Div. in Saarburg, scheidet aus und tritt zum 1. Oktober d. J. in ein Civilpfarramt über.
Beamte der Militär⸗Verwaltung.
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 23. Juni. Winther, Rechnungs⸗Rath, Festungs⸗Ober⸗Bauwart der Fortifica⸗ tion Swinemünde, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt.
8 Juli. Schwenke, Lazareth⸗Insp. in Straßburg i. E., nach Hagenau, Heusmann, Lazareth⸗Insp. in Hagenau, nach Straß⸗ burg i. E., — versetzt.
12. Juli. Stegenwallner, Lazareth⸗Verwalt. Insp. in Schweidnitz, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt.
13. Juli. Horst, Stellenanwärter, als Kassen⸗Assist. bei der Zahlungsstelle XIV. Armee⸗Corps angestellt. 8
16. Juli]. Eultgem, Lazareth⸗Insp. auf Probe in Königs⸗ berg i. Pr., zum Lazareth⸗Insp. ernannt.
18. Juli. Butschkus, Zahlmstr. vom 3. Bat. Füs. Regts. raf Roon (Ostpreuß.) Nr. 33, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt.
19. Juli. Winter, Rechnungs⸗Rath, Festungs⸗Ober⸗Bauwart
der Fortification Ulm, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhe⸗ stand versetzt.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 28. Juli. 8
Seine Majestät der Kaiser und König trafen, von Spandau kommend, an Bord der „Alexandria“ gestern Abend 10 Uhr 10 Minuten auf der Matrosenstation in Potsdam ein und begaben Sich von dort nach dem Marmor⸗ Heute Morgen nahmen Seine Majestät daselbst den Vor⸗ trag des Chefs des Militärcabinets und daran anschließend
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denjenigen des Chefs des Civilcabinets entgegen.
Nach einer Meldung des Kaiserlichen Gouverneurs aus Tanga, welche gestern telegraphisch über Daressalam hier ein⸗ gegangen ist, hat Compagnieführer Johannes, nach⸗ dem er die Station Ikungu und ihre Besatzung in bester Ordnung vorgefunden, seinen Marsch von dort aus fortgesetzt. Die Bevölkerung bis zum Kilimandjaro hin hat sich unverändert friedlich gezeigt. Ueber die Lage am Kilimandjaro selbst können erst in etwa 14 Tagen Nach⸗ richten hier eintreffen. u““ 8
8 8 Der Staatssecretär des Reichs⸗Marineamts, Vice⸗Admiral Hollmann hat sich nach Wilhelmshaven begeben.
Der General⸗Lieutenant Schulz, Präses des Ingenieur⸗ Comités, hat Berlin verlassen.
Cuassel, 28. Juli. Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz sowie die Prinzen Eitel⸗Friedrich und
—
Adalbert sind laut Meldung des „W. T. von Homburg hierher zurückgekehrt. Bayern. Miünchen, 27. Juli. Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz⸗Regent und der Prinz Ludwig werden sich am 31. d. M. zur Jagd nach der Riß, der Prinz und die Prinzessin Leopold auf mehrere Wochen nach Ischl begeben.
Das heute ausgegebene Gesetz⸗ und Verordnungsblatt veröffentlicht die Verleihung des St. Hubertus⸗Ordens an den General⸗Feldmarschall Grafen Blumenthal.
Sachsen.
Dresden, 27. Juli. Das Befinden Ihrer Majestät der Königin ist, wie dem „Dr. J.“ berichtet wird, von den ersten Tagen des Aufenthalts in Scheveningen an unaus⸗ gesetzt ein durchaus befriedigendes gewesen. 1
Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Erz⸗ herzog und die Erzherzogin Otto von Oesterreich sind heute Vormittag zum Besuch in der Prinzlichen Villa
B.“ gestern Abend
zu Hosterwitz eingetroffen. Württemberg. Stuttgart, 26. Juli. Die Ergebn Rechnungsabschlusses für die Etatsjahre 1889/90 und 1890,91, die auch die Nachweisungen über die Grundstocks⸗ veränderungen in den genannten Rechnungsjahren enthalten, sind jetzt behufs der verfassungsmäßigen Prüfung der Steuerverwendung durch die Stände erschienen. Der Ueber⸗
Die Ergebnisse des Staats⸗
schuß der laufenden Verwaltung beträgt danach für 1889/90 7 182 326 ℳ 50 ₰, für 1890 91 2 992 544 ℳ 77 ₰, zusammen 10 174 871 ℳ 27 ₰; hierzu kommt: das am 31. März 1889 vorhanden gewesene Restvermögen mit 24 858 779 ℳ 2 ₰; ferner ist als verfügbar hierher zu rechnen die Ersatzleistung des Reichs für Kasernenbauten in 1891/92 40 676 ℳ: zusammen 35 074 326 ℳ 20 J. Hiervon ehen ab: der Betrag uneinbringlicher Activausstände, die Abnahme des am 31. März 1889 vorhandenen Restvermögens, insbesondere wegen außerordentlicher Bauten in 1889/91, ferner verschiedene zur Verwendung in 1891/93 bestimmte Beträge; alles zusammen 24 216 047 ℳ 69 J. Es bleibt somit nach dem Stande vom 31. März 1891 ein verfügbares Restvermögen von 10 858 278 ℳ 60 ₰. Reuß j. L.
Gera, 27. Juli. Die Wahlen zum Landtage sind der „Ger. Ztg.“ zufolge auf den 13. September angesetzt worden.
Oesterreich⸗Ungarn.
Das „Militär⸗Verordnungsblatt“ meldet, der Kaiser habe den Erzherzogen Karl Ludwig und Wilhelm in Anerkennung ihrer auf dem Gebiet der freiwilligen Sanitäts⸗ pflege geleisteten ersprießlichen Dienste seine Zufriedenheit aus⸗ gesprochen.
Der Minister⸗Präsident Graf Taaffe hat sich heute früh an das Hoflager in Ischl begeben.
Im Herrenhause hob gestern bei der Generaldebatte über die Valutavorlagen, deren Annahme bereits gestern unter den nach Schluß der Red. eingetroffenen Depeschen ge⸗ meldet worden ist, der Finanz⸗Minister Dr. Steinbach die Productivität der Auslage hervor, welche durch die Auf⸗ nahme eines Anlehens verursacht werde. Auch seien die Mittel zur Deckung der Zinsen der Anlehens⸗Ope⸗ ration für das erste Jahr bereits vorhanden. Die Be⸗ wegung der österreichischen Staatsrente lasse die Voraus⸗ setzung begründet erscheinen, daß auch Oesterreich die Vor⸗ theile eines niedrigen Zinsfußes genießen werde. Daher sei die Hoffnung nicht ungerechtfertigt, daß bei Fortsetzung der Conversions⸗Operationen die Opfer bis auf ein Minimum verschwinden würden. Der Minister widerlegte sodann unter lebhaftem Beifall des Hauses die Bedenken der principiellen Gegner der Währungsvorlagen. Nach Schluß der Generaldebatte bean⸗ tragte Graf Karl Kuefstein, von einer Specialdebatte Abstand zu nehmen und alle Gesetzentwürfe unverändert anzunehmen, damit der Beschluß des Hauses nach außen hin den Charakter eines unverkennbar einmüthigen erhalte. Hierauf erfolgte die einstimmige Annahme der Vorlagen in zweiter und dritter Lesung. Der Minister⸗Präsident Graf Taaffe erklärte sodann im Namen des Kaisers den Reichsrath für vertagt.
Die Fürstin Milena und der Erbprinz Danilo von Montenegro trafen gestern Nacht in Fiume ein und be⸗ gaben sich sofort an Bord des montenegrinischen Dampfers „Jaroslaw“.
Großbritannien und Irlannd.
Zum Besuch der Königin ist in Osborne auf der Insel Wight am Dienstag Abend die Prinzessin Victoria zu Schleswig⸗Holstein eingetroffen. 8
Gladstone ist laut Meldung des „H. T. B.“ gestern mit seiner Gemahlin in London angekommen und mit be⸗ geisterten Ovationen empfangen worden.
In London ist, der „A. C.“ zufolge, ein Telegramm ein⸗ gegangen, welches meldet, daß das britische Kriegsschiff „Royalist“ auf den nordöstlich von Neu⸗Guineg liegenden Gilbert⸗Inseln die britische Flagge gehißt habe.
Frankreich. 8
Bei den weiteren Flottenmanövern in Brest erlitt gestern das Torpedoboot 61, durch welches das am Montag unter⸗ gegangene Torpedobot 76 (siehe die gestrige Nr. des „R.⸗ u. St.⸗A.“) ersetzt worden war, Maschinenhavarie und mußte in den Hafen zurückgeschleppt werden.
Nach dem am 19. d. M. veröffentlichten Gesetz über die neue Militärdienstzeit regelt sich, der „Straßb. Post“ zufolge, die gesammte 25 jährige Dienstzeit derart, daß jeder Dienst⸗ pflichtige 3 Jahre im activen Heere und 10 Jahre in der Reserve, 6 Jahre in der Territorial⸗Armee und ebenso lange in deren Reserve zu dienen hat. Außerdem ermächtigt dies Gesetz den Kriegs⸗Minister, die Offiziere des activen Heeres, der Reserve und des Territorial⸗Heeres ohne Unterschied in den activen oder territorialen Formationen zu verwenden. Für die Reserve des Territorial⸗Heeres wurde eine Art von Controlversammlung eingerichtet, und endlich wurden die Capitulationen auf ein Jahr bei der Cavallerie abgeschafft.
Die Befestigungen von Havre sollen demnächst durch den Bau eines Forts am Strande des Kaps von La Hove, das etwa 500 m von den Leuchtthürmen bei Cordeliéères ent⸗ fernt liegen wird, eine Erweiterung erfahren. Von der Errichtung eines Panzerforts auf der Bank von Eclat hat man als zu kostspielig Abstand genommen; auch würde es die geforderten Aufgaben nicht erfüllen. Dagegen wird noch eine Mörserbatterie zwischen La Héêve und Dollemard errichtet; dann werden die Vertheidigungs⸗ anlagen des Hafens und der Seinemündung bei Havre aus elf Forts bezw. Batterien bestehen.
Gestern hat vor dem Schwurgericht in Versailles der Prozeß gegen die vier des Dynamitdiebstahls in Soisy sous Etiolles angeklagten Anarchisten begonnen. Der Angeklagte Etiévant, der sich weigerte aufzustehen und seinen Namen anzugeben, versuchte die Theorien der Anarchisten darzulegen, wurde aber vom Präsidenten zum Schweigen ge⸗ bracht. Die Vernehmung der Angeklagten erfolgte weiteren bemerkenswerthen Zwischenfall. “
Luxemburg.
Der 75. Geburtstag des Sonntag in Luxemburg sehr festlich begangen worden. Am Vorabend fand, wie die „Luxb. Ztg.“ meldet, ein von den sämmtlichen Gesellschaften der Stadt und Unterstädte organi⸗ sirter Lampionzug statt, zu dessen Besichtigung die Großherzoglichen Herrschaften von Schloß Walferdingen sich in die Stadt begaben. Punkt 9 Uhr fuhren die Hofwagen an dem reichilluminirten Stadthause vor, wo der Bürgermeister an der Spitze des Gemeinderaths Ihre Königlichen Hoheiten empfing. In -der geräumigen Säulenhalle des Stadthauses, wo die Militärcapelle die Volkshymne spielte, hatten sich die Spitzen der Behörden 8* Begrüßung des Landesfürsten eingefunden. Mit dem ho en Jubilar waren die Großherzogin, der Erbgroßherzog und die
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Großherzogs ist am
Erbgroßherzogin von Baden (welche von Scheveningen zu der Feier nach Luxemburg gereist waren), sowie der Snee⸗ Wilhelm von Luxemburg mit Gefolge gekommen. Auf dem Wilhelmsplatz harrte, Kopf an Kopf gedrängt, eine zahl⸗ lose Menschenmenge, welche die hohen Herrschaften bei der An⸗ und Abfahrt mit jubelnden Hochrufen begleitete. Von der Freitreppe aus wohnten die Fürstlichkeiten dem Vorbei⸗ 5 des Zuges bei. — Den Geburtstag selbst feierte die großherzogliche Familie in aller Stille auf Schloß Berg. Morgens wohnte das Gefolge dem Tedeum in Walferdingen bei und nach 10 Uhr ward die Fahrt nach Colmar angetreten. Zu dem Diner auf Schloß Berg waren Bürgermeister und Pfarrer von dort geladen. Die Philharmonische Gesellschaft von Ettelbrück concertirte. Gegen ½ 9 Uhr Abends langten die hohen Herrschaften wieder auf Schloß Walferdingen an. In der Hauptstadt verkündeten den Geburtstag früh Morgens 21 Kanonenschüsse. Um 11 Uhr wurde in der Kathedrale ein feierliches Tedeum gesungen, dem die sämmt⸗ lichen Behörden, der Staatsrath, der Ober⸗Gerishtshof ꝛc. anwohnten. Vom Hofe war der Hof⸗Marschall Freiherr von Syberg erschienen, ferner die anwesenden Vertreter auswärtiger Staaten, darunter auch der z. Z. in Luxemburg weilende päpstliche Nuntius im Haag Msgr. Rinaldini; dem voll⸗ zähligen Kammerbureau hatten sich viele Abgeordnete ange⸗ schlossen. Für 12 ½ Uhr hatte der Staats⸗Minister Enschen die Diplomaten und Spitzen der Behörden zu einem Diner von 44 Gedecken geladen, das im großen Sitzungssaale der Deputirtenkammer stattfand. Staats⸗Minister Eyschen brachte dabei einen mit andauerndem Beifall aufgenommenen Toast auf den Großherzog aus. Die Geburtstagsfeier schloß mit einer festlichen Illumination der Stadt und einem großen Volksball auf dem in prachtvollem Glanze erstrahlenden Paradeplatz. 1 1
Das amtliche „Memorial“ veröffentlicht in seiner gestern ausgegebenen Nummer ein Decret, durch welches die Session der Kammer geschlossen wird.
Schweden und Norwegen.
Der König hat, wie dem „W. T. B.“ aus Christiania gemeldet wird, in einem gestern abgehaltenen Ministerrath das Ministerium Steen ersucht, im Amte zu verbleiben, und der Minister⸗Präsident Steen hat sich hierzu unter den mitgetheilten, mit dem Storthing vereinbarten Bedingungen bereit erklärt.
Afrika. 8
Die Londoner „Times“ läßt sich aus Tanger von gestern telegraphiren: „Nach Meldungen aus Fez vom 20. d. M. habe der Sultan von Marokko die Absicht kundgegeben, den Kaiser von Rußland um die Ernennung eines russischen Gesandten für Marokko zu ersuchen, um bei der Freundschaft zwischen Frankreich und Rußland von dem Einfluß der anderen europäischen Mächte unabhängig zu werden.“
Nr. 30 der Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ sundheitsamts vom 27. Juli hat folgenden Inhalt: Gesundheits⸗ stand. Mittheilungen über Volkskrankheiten, insbesondere Cholera bezw. Cholerine. — Sterbefälle in deutschen Städten mit 40 000 und mehr Einwohnern. — Desgl. in größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Berliner Krankenhäusern. — Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. Witterung. — Zeitweilige Maßregeln gegen Volkskrankheiten. (Preuß. Reg⸗Bez. Oppeln, Hamburg, Oesterreich⸗ Ungarn, Dänemark, Schweden, Rußland, Rumänien, Bulgarien, Türkei, Griechenland, Spanien, Portugal, Egypten, Brasilien.) — Thierseuchen im Deutschen Reich, Juni. — Veterinärpolizeiliche Maß⸗ regeln. (Preuß. Reg.⸗Bez. Oppeln, Bayern, Hessen, Oesterreich.) — Gesetzgebung u. s. w. (Preußen.) Senking'sche Desinfectionsapparate. — Russische Auswanderer. — (Reg.⸗Bez. Oppeln.) Krankheiten nach Ueberschwemmungen. — Ansteckende Krankheiken. — Fleischbeschauer. — (Reg.⸗Bez. Köln.) Eisenbahnviehwagen. — (Württemberg.) Maul⸗ und Klauenseuche. — (Baden.) Viehbeförderung auf Eisenbahnen. — (Oesterreich.) Cholera. — (Großbritannien.) Fabriken und Werk⸗ stätten. (Schluß.) — (Belgien.) Geräthe für Nahrungsmittel. — Rechtsprechung. (Reichsgericht.) Abgabe grauer Quecksilbersalbe durch einen Drogisten. Verhandlungen von gesetzgebenden Körperschaften. (Vereinigte Staaten von Amerika). Patentarzneien ꝛc.
Statistik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung
Der Sendbote der Berliner „unabhängigen“ Social demokraten, Maler Buhr hat, wie in Leipzig (vgl. Nr. 174 d. Bl.), auch in Magdeburg versucht, neue Streiter für die Opposition gegen die socialdemokratische Parteileitung zu ge⸗ winnen. Eine Versammlung, in der Herr Buhr am Sonn abend sprach, verfiel, wie die „Mgdb. Ztg.“ berichtet, wegen großen Tumults der Auflösung durch den überwachenden Beamten. In einer zweiten Versamm⸗ lung konnte der Redner am Dienstag seine Ausführungen und Angriffe gegen den Parteivorstand zu Ende führen. In der weiteren Verhandlung kamen mehrere Redner für und wider die Ausführungen Buhr'’'s zu Worte, aber die Aus⸗ führungen spitzten sich, wie das Blatt weiter bemerkt, schließ⸗ lich zu persönlichen Reibereien zu, die viele Theilnehmer ver⸗ anlaßten, den Saal zu verlassen.
In Stettin und der Umgegend haben die Socialdemokraten, wie die „Ostsee⸗Ztg.“ mittheilt, beschlossen, bei den nächsten, im No⸗ vember dieses Jahres stattfindenden Communalwahlen, sowohl in Stettin, als in Grabow a. O. eigene Candidaten aufzuͤstellen.
In Brandenburg legten, einer Mittheilung der „Potsd. Corr.“ zufolge, auf der Ernst Carus'schen Ziegelei 25 Arbeiter die Arbeit nieder.
In einer Versammlung der Berliner Brauergesellen, die sich am Dienstag mit den Arbeitsverhältnissen der Brauer beschäftigte, wurden der „Voss. Ztg.“ zufolge für die erledigte Stelle eines Leiters des Arbeitsnachweises vier Kandidaten ernannt, von denen die Brauereien einen zu wählen haben. Die Versammlung beschloß ferner, einen Vermögensstock zur Unterstützung „gemaßregelter“ Arbeits⸗ genossen zu bilden, und betraute mit der Verwaltung desselben und der Ausgabe von Sammellisten den Gastwirth Hilpert. Die Zahl der in den Brauereien Berlins und Umgegend beschäftigten Brauer⸗ gesellen wurde in der Versammlung auf etwa 2500 angegeben.
Der Stadtrath zu St. Ouen schreibt, wie ein Pariser Telegramm des „H. T. B.“ meldet, auf den 11. November d. J. einen Congreß socialistischer Gemeindevertreter aus.
Die französischen Buchdrucker halten, wie der „Vorwärts“ berichtet, ihren Nationalcongreß gegenwärtig in Paris ab. — Ein allgemeiner französischer Gewerkschaftscongreß wird vom 19. bis 23. September in Marseille mit folgender Tagesordnung abgehalten: Nationale und internationale Verbindung der Arbeiter und Arbeiterinnen; Generalstrike aller Branchen; Directe Repräsen⸗