mit den Beamten und Arbeitern bestehenden Verträge tritt der Staat ein, ebenso in solche Verträge, welche zur Beschaffung des für das Unternehmen erforderlichen Materials abgeschlossen sind.
Für alle Bestandtheile ist der volle Werth zu vergüäten.
Die Abschätzung und die Festsetzung der “ für die Bestandtheile des Unternehmens (§ 34) erfolgt nach einem von dem Unternehmer aufzustellenden Inventar, über dessen Richtigkeit und Vollständigkeit erforderlichenfalls zu verhandeln und von dem Bezirks⸗
ausschusse zu entscheiden ist. 8
§ 36. Die Festsetzung der Entschädigung (§§ 31 und 33 bis 35) er⸗ folgt, d. Fehisfhic des beiden Theilen zustehenden, innerhalb sechs Monaten nach Zustellung des Festsetzungsbeschlusses zu beschreitenden Rechtsweges, durch den Bezirksausschuß unter sinngemäßer An⸗ wendung der §§ 24 bis 29 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874. Der Bezirksausschuß ist auch für das Vollziehungsverfahren zuständig. gn § 37.
Auf die Ermittelung der Entschädigung finden die §§ 24 bis 28, auf die Vollziehung der Enteignung die §§ 32 bis 37, auf das Ver⸗ fahren vor dem Bezirks⸗Ausschusse und auf die Wirkungen der Ent⸗ eignung die §§ 39 bis 46 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 sinngemäße Anwendung. 1
Die Entschädigung für Bestandtheile des Unternehmens, welche im Inventar verzeichnet und bei Feststellung der Gesammtentschädigung berücksichtigt, bei der Vollziehung der Enteignung aber nicht mehr vorhanden sind, ist von dem Unternehmer zurückzuerstatten. Für Be⸗ standtheile, welche bei Vollziehung der Enteignung über das Inventar hinaus vorhanden sind, ist auf Antrag des Unternehmers von dem Bezirksausschusse nachträglich die vom Staat zu gewährende Ent⸗ schädigung festzusetzen.
Erwerbsberechtigten (§ 6) gegenüber greift das Erwerbungsrecht des Staats Platz. Ihnen ist der volle Werth des Erwerbs⸗ rechts zu erstatten.
§ 39
Zur Anlegung von Bahnen in den Straßen Berlins und Pots⸗
dams bedarf es Königlicher Genehmigung. § 40.
Die Kleinbahnen werden der Gewerbesteuer auf Grund des Gewerbesteuergesetzes vom 24. Juni 1891 (Gesetz⸗Samml. S. 205) unterworfen. 2 “
Bezüglich der Communalbesteuerung sind Kleinbahnen als Privat⸗ Eisenbahnunternehmungen im Sinne des § 4 des Gesetzes vom 27. Juli 1885, betreffend Ergänzung und Abänderung einiger Be⸗ stimmungen über Erhebung der auf das Einkommen gelegten directen Communalabgaben (Gesetz⸗Samml. S. 327), nicht zu erachten.
§ 41.
Die auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 16. September 1867 (Gesetz⸗Samml. S. 1528), des Gesetzes vom 7. März 1868 (Gesetz⸗Samml. S. 223), des Gesetzes vom 11. März 1872 (Gesetz⸗ Samml. S. 257) und der §§ 2 und 3 des Gesetzes vom 8. Juli 1875 (Gesetz⸗Samml. S. 497) den dort genannten Provinzial⸗ und Communalverbänden überwiesenen Kapitalien und Summen können auch zur Förderung des Baues von Kleinbahnen verwendet werden.
§ 42.
Die Kleinbahnen unterliegen nachfolgenden gegenüber der Postverwaltung: G“
1) Die Unternehmer haben auf Verlangen der Postverwaltung mit jeder für den regelmäßigen Beförderungsdienst bestimmten Fahrt einen Post⸗Unterbeamten mit einem Briefsack und, soweit der Platz reicht, auch andere zur Mitfahrt erscheinende Unterbeamte im Dienst gegen Zahlung der Abonnementsgebühr oder, falls solche nicht besteht, der Hälfte des tarifmäßigen Personengeldes zu befördern.
2) Die Unternehmer solcher Bahnen, welche sich nicht aus⸗ schließlich mit der Personenbeförderung befassen, sind außerdem ver⸗ pflichtet, auf Verlangen der Postverwaltung mit jeder für den regel⸗ mäßigen Beförderungsdienst bestimmten Fahrt:
a. Postsendungen jeder Art durch Vermittelung des Zugpersonals zu befördern, und zwar Briefbeutel, Brief⸗ und Zeitungspackete gegen eine Vergütung von 50 ₰ für jede Fahrt, die anderen Sendungen gegen Zahlung des Stückguttarifsatzes der betreffenden Bahn oder, sofern dieser Betrag höher ist, gegen eine Vergütung von 2 ₰ für je 50 kg und das Kilometer der Beförderungsstrecke nach dem mo⸗ natlichen Gesammtgewicht der von Station zu Station beförderten Poststücke;
b. in Zügen, mit welchen in der Regel mehr als ein Wagen be⸗ fördert wird, eine Abtheilung eines Wagens für die Postsendungen, das Begleitpersonal und die erforderlichen Postdienstgeräthe, gegen Zahlung der in den Artikeln 3 und 6 des Reichsgesetzes vom 20. Dezember 1875 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 318) und den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen festgesetzten Vergütung, sowie gegen Entrichtung des Stückguttarifsatzes der betreffenden Bahn einzuräumen.
3) Die Postverwaltung ist berechtigt, auf ihre Kosten an den Bahnwagen einen Briefkasten anbringen und dessen Auswechselung
Le bestimmten Haltestellen bewirken zu lassen. “
II. Privatanschlußbahnen. § 43.
Bahnen, welche dem öffentlichen Verkehr nicht dienen, aber mit Eisenbahnen, welche den Bestimmungen des Gesetzes über die Eisen⸗ bahnunternehmungen vom 3. November 1838 unterliegen, oder mit Kleinbahnen derart in unmittelbarer Gleisverbindung ehen daß ein Uebergang der Betriebsmittel stattfinden kann, bedürfen, wenn sie für den Betrieb mit Maschinen eingerichtet werden sollen, zur baulichen Herstellung und zum Betriebe Genehmigung.
Zur Ertheilung der Genehmigung (§ 43) ist der Regierungs⸗ Präsident, für den Stadtkreis Berlin der Beliges Hräfien, im Ein⸗ vernehmen mit der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten bezeichneten Eisenbahnbehörde zuständig.
Berührt die Bahn mehrere Landes⸗Polizeibezirke, so bestimmt, wenn sie derselben Provinz angehören, der Ober⸗Präsident, falls sie verschiedenen Provinzen angehören oder Berlin dabei betheiligt ist, der Minister der öffentlichen Arbeiten im Einvernehmen mit dem Minister des Innern die zuständige Landes⸗Polizeibehörde.
§ 45. Die polizeiliche Prüfung beschränkt sich 1 . 3 1) auf die betriebssichere Beschaffenheit der Bahn und der Be⸗ triebsmittel, 1 2) auf die technische Befähigung und Zuverlässigkeit der in dem öäußeren Betriebsdienste anzustellenden Bediensteten, 3) auf den Schutz gegen schädliche Einwirkungen der Anlage und des Betriebes. Soll eine Bahn, welche an eine dem Gesetze über die Eisenbahn⸗ unternehmungen vom 3. November 1838 unterliegende Eisenbahn An⸗ schluß hat, von dem Unternehmer der letzteren angelegt und betrieben werden, so beschränkt sich die Prüfung auf den Schutz gegen schädliche Einwirkungen der Anlage und des Betriebes.
Verpflichtungen
8
§ 46. Zur Benutzung öffentlicher Wege bedarf es der Zustimmung der Unterhaltungspflichtigen und der Genehmigung der Wegepolizeibehörde. 47
Die Bestimmungen der §§ 8, 17 bis 20 und 22 Satz 1 finden auf diese Bahnen gleichmäßige “ 5 4
„ Polizeiliche Bestimmungen uͤber den Betrieb auf solchen Bahnen können nur im Einverständniß mit der Eisenbahnbehörde (§ 44) er⸗ lassen werden.
§ 49.
Die Genehmigung kann zurückgenommen werden, wenn wieder⸗
holt gegen die Bedingungen derselben in wesentlicher Beziehung ver⸗ stoßen wird.
ℳ
Ueber die Zurücknahme der Genehmigung entscheidet auf Klage der Behörde (§ 44) das Ohr.. kkauenh.
§ 50.
Die eisenbahntechnische Aufsicht und Ueberwachung der Privat⸗
anschlußbahnen erfolgt durch diejenige Behörde, welcher diese Aufgaben
bezüglich der dem öffentlichen Verkehre dienenden Bahn, an welche sie anschließen, obliegen.
§ 51. Die Bestimmungen der §§ 43 bis 49 finden auf diejenigen Bahnen, welche Zubehör eines Bergwerks im Sinne des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 (Gesetz⸗Samml. S. 705) bilden, keine Anwendung. 1 Durch die Henmmg in § 50 wird das auf dem Allgemeinen Berggesetz vom 24. Juni 1865 (Gesetz⸗Samml. S. 705) beruhende Aufsichtsrecht der Bergbehörden gegenüber diesen Bahnen nicht berührt. Gemeinsame und Uebergangsbestimmungen 52. 8
Gegen die Beschlüsse und L“ für welche die Landes⸗ Polizeibehörden in Verbindung mit den Eisenbahnbehörden zuständig sind, und gegen die Beschlüsse und Verfügungen der eisenbahn⸗ technischen Aufsichtsbehörden findet die Beschwerde an den Minister der öffentlichen Arbeiten statt. Im übrigen greifen die nach den Be⸗ stimmungen der §§ 127 bis 130 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesetz⸗Samml. S. 195) zu⸗ lässigen Rechtsmittel Platz. “
Für die bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes genehmigten Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen ist diejenige Behörde zuständig, welcher die Genehmigung nach Inkrafttreten dieses Gesetzes gemäß §§ 3 und 44 obgelegen hätte.
Auf diese Bahnen finden die §§ 2, 20 bis 22, 24, 25, 40, 42 und 52, bezw. 48 bis 50 des gegenwärtigen Gesetzes sowie die Be⸗ dingungen und Vorbehalte, welche bei ihrer Genehmigung vorgesehen sind,
Die Unternehmer sind jedoch berechtigt, sich durch eine an die zuständige Aufsichtsbehörde zu richtende Erklärung den sämmtlichen Bestimmungen dieses Gesetzes zu unterwerfen.
Die Genehmigung von wesentlichen Erweiterungen oder wesent⸗ lichen Aenderungen des Unternehmens, der Anlage oder des Betriebes kann von der Unterwerfung des Unternehmens unter sämmtliche Be⸗ stimmungen dieses Gesetzes abhängig gemacht werden. ö
Der Zeitpunkt der Unterstellung unter dieses Gesetz ist öffentlich bekannt zu machen. 1
Wohlerworbene Rechte Dritter werden durch die Unterwerfung nicht berührt. 8
24.
§ Dieses Gesetz tritt bezüglich des § 40 am 1. April 1893, be⸗ züglich aller anderen Bestimmungen am 1. Oktober 1892 in Kraft. § 55. Mit der Ausführung dieses Gesetzes werden der Minister der öffentlichen Arbeiten und der Minister des Innern betraut.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. 8 Gegeben Marmor⸗Palais, den 28. Juli 1892. (L. S.) Wilhelm R. Graf zu Eulenburg. von Boetticher. Herrfurth. von Schelling. Freiherr von Berlepsch. Miquel. von Kaltenborn. von Heyden. Thielen. Bosse.
Kunst und Wissenschaft. Die Neuerwerbungen der Königlichen Gemäldegalerie.
Im Vorraum zur Gemäldegalerie sind gegenwärtig eine Anzahl neuangekaufter Bilder ausgestellt, die eine der bedeutendsten Erwerbungen ausmachen, die die Galerie erfahren hat. Das hauptsächlichste Stück ist eine große Altartafel des Venetianers Carlo Crivelli, wodurch die ohnehin schon treffliche Sammlung italienischer Altarbilder des 15. Jahrhunderts in bester Weise vermehrt wird. Das um⸗ fangreiche Bild, das allerdings um hohen Preis auf der Auction der Sammlung Dudley erworben wurde, stellt die Darreichung der Schlüssel an Petrus dar. Auf dem Schooße der thronenden Madonna sitzt das mit einem grünen Rock bekleidete Christkind und reicht dem knienden Petrus die Himmelsschlüssel. Zu beiden Seiten schauen drei männliche Heilige dem Vorgang zu. Der Thron der Madonna, der mit einer Fruchtschnur und der bei Crivelli nie fehlenden Gurke verziert ist, beengt den ohnedies schmalen Raum derart, daß sich die zuschauenden Heiligen zusammendrängen und die beiden neben dem Thron stehenden sich vorbeugen müssen, um noch etwas sehen zu können. In Gold und in den prächtigsten Farben glänzen die Gewänder der Maria und der Heiligen. Die Goldverzierungen aber und die Hei⸗ ligenscheine sind nicht, wie sonst bei Crivelli üblich, plastisch mit Stuck aufgesetzt, sondern flach gemalt. Das Bild kann wie kaum ein anderes die eigenthümliche Stellung Carlo Crivelli's zeigen, der in seiner Kunst die Schuleinflüsse von Venedig und von
adua vereinigt. Die glänzende helle Färbung weist nach Venedig, die gezierte Haltung, aber auch die Fähigkeit, gesteigerte Affecte wahr zur Darstellung zu bringen, ist in Padua erlernt. Er selbst nennt sich freilich immer stolz einen Venetianer, wenn er auch hauptsächlich auf dem italienischen Festland gewirkt hat. Auch das neue Bild trägt eine solche Inschrift und ist als „Opus Caroli Crivelli Veneti“ bezeichnet.
Crivelli war bisher in der Galerie durch zwei Bilder vertreten. Das eine, eine unschöne Klage um den Leichnam Christi, ist trotz der vollen und echten Bezeichnung sicher nur ein Atelierbild. Das andere aber, eine heilige Magdalena mit der Salbbüchse, ist ein gutes und charakteristisches Werk des Meisters, zarter in der Färbung als das neue Bild und mit den eigenthümlichen plastischen Goldverzierungen.
Die übrigen neuerworbenen Bilder gehören der deutschen und niederländischen Schule an. Von dem Regensburger Maler und Kupferstecher Albrecht Altdorfer besaß die Galerie bisher fünf Bilder. Jetzt kommt eine Geburt Christi aus der Frühzeit des Meisters hinzu, ein feingemaltes, trefflich erhaltenes Bildchen. In einem verfallenen Haus knien Joseph und Maria, während Engel das Kind auf einem Leintuch in der Schwebe halten. Von gleichem Reiz ist eine zweite Gruppe schwebender Engel, die sich von dem dunklen Nachthimmel hell abhebt. Der älteren niederländischen Schule, vielleicht einem Nachahmer des Roger van der Weynden, ist eine neugekaufte Kreuzigung Christi zuzuschreiben. Der in der älteren Kunst so vielfach behandelte Gegenstand ist originell und selbständig aufgefaßt; namentlich muß die Haltung des Johannes, der sich in seinem Schmerz abwendet, auffallen. Das Bild war ursprünglich, wie noch deutlich erkennbar ist, auf Goldgrund gemalt, der aber später — vielleicht von demselben Künstler — mit einer Landschaft und einem Himmel übermalt wurde.
Die eigenhändigen Gemälde des hauptsächlich als Kupferstecher thätigen Lucas van Leyden gehören zu den größten Seltenheiten: um so erfreulicher, daß ein so treffliches Bild des Meisters für die Galerie erworben werden konnte. Es ist eine Madonna mit dem Kind, das durch musizirende und spielende Engel erheitert wird. Die zeichnerischen und malerischen Qualitäten des Meisters kommen in dem neuen Bild aufs beste zur Anschauung.
Auch von Rembrandt konnte ein neues Bild erworben werden. Das skizzenartig in gelben, grauen und braunen Tönen gemalte Bild stellt die Predigt Johannes' des Täufers dar. In heftiger Bewegung steht der Vorgänger Christi auf erhöhtem Boden und predigt zu einer seltsam zusammengesetzten Menge, die nicht durch⸗ weg andächtig seinen Worten zuhört. Da sieht man In⸗ dianer, einen Gaukler mit einem Affen, spielende Kinder, im Vordergrunde drei jüdische Priester in leiser, erregter Unterhaltung.
Wer die Radirungen Rembrandt's genauer kennt, wird manchen be⸗ kannten Typus in dem Bilde wieder finden. Die Kraft der Charakteristik stellt es den großen Radirungen nahe. Das Bild, zu dem sich eine flüchtige Studie in der Sammlung des Pariser Malers Léon Bonnat vorfindet, gehört der mittleren Zeit Rembrandt's an. Noch zwei weitere Bilder der niederländischen Schule des 17. Jahrhunderts gehören zu den ausgestellten Neuerwerbungen. Das eine wird einem sonst unbekannten Maler Pieter van den Bos zugeschrieben. Das kleine Bildchen stellt eine Spitzenklöpplerin dar, in zinnoberrother Jacke, weißer Schürze und großem, vom Gürtel herabhängenden Hut. Es ist in der Färbung äußerst frisch und reizvoll. Und dann noch ein großes Frühstücks⸗Stillleben des Haager Meisters Abraham van Beyeren, der sonst meist als Fischmaler bekannt ist, mit einer silbernen Kanne, in der sich das Bildniß des malenden Meisters widerspiegelt. I1
— Aus Riedlingen in Württemberg wird dem „Staats⸗Anz. f. W.“ unter dem 7. August berichtet: Maler Traub aus Zwiefalten entdeckte in der Kirche zu Heiligkreuzthal bei der Reinigung der Wände im Schiff und Chor an den Gewölben alte Wandgemälde, bestehend aus Gruppenbildern aus dem Leben Jesu, Inschriften und Architekturverzierungen. Alle waren mit mehrfacher Tünche überzogen. Vorläufig werden nun die Malerarbeiten eingestellt, um von com⸗ petenter Seite über den Werth der gefundenen Wandgemälde ein Urtheil zu erwarten.
— In Moskau ist am Sonnabend der internationale Con⸗ greß für prähistorische Archäologie und Anthropologie eröffnet worden. Der General⸗Gouverneur von Moskau, Großfürst Sergius, welcher Ehren⸗Präsident des Congresses ist, wohnte mit seiner Gemahlin der Eröffnungssitzung bei. Im Laufe der Verhand⸗ lungen stellte der Delegirte, Geheime Medizinal⸗Rath, Professor Virchow aus Berlin den Antrag: der Congreß möge sich mit der Frage beschäftigen, ob die Theorie Darwin's begründet sei.
— Ueber den weiteren Verlauf des Congresses für Criminal⸗ Anthropologie in Brüssel wird der „Köln. Ztg.“ berichtet: Die Nachmittagssitzung vom 9. d. M. wurde ganz unter dem Ein⸗ druck der Genugthuung abgehalten über die in der ö“ erzielte Einigung der Juristen und Anthropologen, der mehrere Redner zu Anfang der Verhandlung Ausdruck verliehen (vgl. d. gestr. Nr. d. Bl.). Es wurden noch weitere Punkte der drei Berichte einer Kritik unterworfen, worauf die Berichterstatter selbst antworteten. — In der Sitzung vom 10. August be⸗ richtete Nacke über die Anzeichen der Entartung bei den Frauen dahin, daß die Verbrecherinnen gewöhnlich von kleinem Wuchs seien, jedoch, wie die Irrsinnigen, zu lange Arme haben. Professor Benedikt führte in einem Bericht aus, die Frage der Verbr aus Suggestion sei nicht spruchreif für den Gesetzgeber. Er verlangt, daß die Untersuchungen über Suggestion fortgesetzt werden, daß die Gesetzgebung jedoch die mißbräuchliche Hypnotisirung untersage. Voisin⸗Paris brachte einen im entgegengesetzten Sinne lautenden Be⸗ richt ein. Schwächliche Leute seien für Suggestion, wach oder hypnotisirt, empfänglich; auch andere Personen, freilich in seltenen Fällen, könnten durch Hypnose zu verbrecherischen Handlungen verleitet werden. Daher sei die Verantwortlichkeit bei einem Verbrechen infolge von hyp⸗ notischer Suggestion in dem Sinne des französischen Strafgesetzbuch einzuschränken, wenn der Thäter durch eine unwiderstehliche Gewalt dazu getrieben
wurde. Bérillon besprach die Häufigkeit der falschen Zeugnisse
durch gewöhnliche
5 „Suggestion, wie sie jeder unbewußt ausüben könne.
und Aussagen Untersuchungsrichter
einen verbesserten Schädelmesser. — Die Mitglieder des Congresses unternahmen sodann einen Ausflug nach Mons zur Besichtigung de dortigen Irrenanstalt. Ausflüglern angeschlossen.
— Die gegenwärtige große Nähe des Planeten Mars wird von den Astronomen fleißig zu Beobachtungen und Forschungen benutzt. folgender (telegraphischer) Bericht des Professors Pickering von dem Obser vatorium der Havard Universität in Arequipa (Peru) über seine
Nunmehr liegt, wie wir der „Nat.⸗Ztg.“ entnehmen,
neuesten Beobachtungen des Mars vor: „Es scheint zwei große Flächen
von dauernd blauer Farbe neben dem Aequator des Mars zu geben.
Die Gesammtgröße dieser beiden Flächen beträgt 500 000 Quadrat⸗ meilen. Am 23. Juni erschien ein kleiner dunkler
der Längenrichtung ausdehnte. Anfang Juli war er 1000
Meilen lang und theilte die Schneekappe in zwei Hälften. etwa
1 600 000 Quadratmeilen in den letzten 30 Tagen geschmolzen. Kleine
Schnee ist jetzt auf dem Mars auf einer Fläche von
dunkle, von Schnee umgebene Flächen erschienen am 10. Juli. Am
12. Juli beobachtete ich eine dunkle, gabelförmige Linie in der Form t 1 Am 16. erschien eine dunkle Fläche auf der Nordseite des unteren Theiles des X, welche in Ver⸗
des Buchstaben N nach den Seen zu. bindung mit den nördlichen Seen stand. Am 24. Juli erschien eine dunkle Fläche, wie ein See aussehend, nahe der Schneelinie. wurde der südliche Zweig des X sehr schmal. bedeutende Veränderungen zeigten sich und am Montag Abend be⸗ obachtete ich eine glänzendere grüne Fläche nahe dem Pol.“
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Ueber die diesjährige Ernte in den Pacificstaaten
wird uns Folgendes berichtet. vX“ Der Ertrag der neuen Ernte dürfte sich bis jetzt mit irgend welcher Zuverlässigkeit nicht schätzen lassen. Die Witterungs
verhältnisse waren in manchen Theilen des Staates Californien nicht besonders günstig und ist auf einen außergewöhnlich
hohen Ertrag deshalb keinesfalls zu rechnen. Die Wahr⸗
scheinlichkeit ist dafür, daß das für die Ausfuhr verwendbare Quantum in Californien demjenigen des letzten Jahres (15
bis 16 Millionen Centner) ungefähr gleichkommen wird.
Der für den Export vorhandene Ueberschuß von Weizen
in Washington und Oregon dürfte sich auf 5 bis 6 Millionen
Centner stellen. Der gesammte für die Ausfuhr verwendbare Weizenvorrath der Pacificstaaten (Mehl eingeschlossen) dürfte
also 22 Millionen Centner nicht übersteigen.
Das Areal, welches in Kalifornien gegenwärtig mit Weizen bestellt ist, wird auf 2 859 564 Acres angegeben. Dasselbe würde, auf den Acre 8 Centner gerechnet 22 876 512 Centner ergeben. Die Weizenernte stellt sich jedoch niedriger, weil ein nicht unbedeutender Theil des Weizens grün geschnitten und als Heu verwandt wird.
Die Roggenproduction der Pacificküste ist verhältniß⸗
mäßig unbedeutend und, Kalifornien allenfalls ausgenommen, für die Ausfuhr garnicht in Anschlag zu bringen. Die nördlichen Staaten ziehen vorläufig nicht mehr, als für den eigenen Gebrauch verwandt wird.
Der Ertrag bes vorigen Jahres in Californien war auf etwa 160 000 Centner veranschlagt worden, und wird die 1“ Ernte der Annahme nach etwa 200 000 Centner ergeben.
Die Ausfuhr belief sich im letzten Erntejahr auf 83 614 Centner. 3
Die gegenwärtig in Californien mit Gerste besttllte Fläche wird auf etwa 800 000 Acres angegeben: der Ernte⸗ ertrag dürfte sich danach auf ungefähr 10 Millionen Centner belaufen.
Die Ausfuhr
belief sich im letzten Jahre 975 737 Centner. ““ 8
2.
wonach eine Handlung nicht als verbrecherisch gilt,
1 — Es sei Aufgabe der Schule, die Erziehung dahin zu richten, daß das Kind sich nicht durch die Worte anderer beeinflussen lasse. Gaudenzi (Turin) zeigte
Der Justiz⸗Minister Lejeune hatte sich den
Fleck auf der südlichen Schneekappe des Mars, der sich schnell nach
— Am 25. Viele andere weniger
Die Ernteauss chten im Jahre 1892 für das europäische Rußland.
Nach Veröffentlichunge
de 9
Landwirthschafts⸗Departements des Domänen⸗Ministeriums
Finanz⸗Ministeriums
Ministeriums des Innern
pro. 27./15. Juni.
pro Ende Juni.
Anfang Juli alt. St.
Archangelsk. Wologda. Wjatka.
St. Petersburg. Pf kow.
Twer. Jaroslawl.
Kostroma. Wladimir. Moskau.
Smolensk
Kaluga.
Tula.
Sommersaaten mittelmäßig.
Sommersaaten: im Nordosten mittelmäßig.
Wintersaaten: in den Kreisen Ssarapul und Slasow befriedigend.
Sommeksaaten: im südöstlichen Theile mittelmäßig.
Wintersaaten: im westlichen Theile be⸗ friedigend.
Sommersaaten: in den westlichen Kreisen mittelmäßig. 88
Sommersaaten mittelmäßig.
Sommersaaten mittelmäßig.
Wintersaaten befriedigend
Sommersaaten mittelmäßig.
In einigen Kreisen die Wintersaaten unbefriedigend.
Sommersaaten mittelmäßig.
Wintersaaten: Kreis Michailow nügend.
Sommersaaten mittelmäßig.
Wintersaaten ausgezeichnet
unge⸗
Wintersaaten im nördlichen Theile Gouvernements ungünstig.
““
Wintersaaten größtentheils ungünstig.
Wintersaaten ungünstig.
Sommersaaten im südlichen Theile mittel⸗ mäßig.
Wintersaaten ungünstig.
Sommersaaten mittelmäßig.
Wintersaaten ungünstig. Sommersaaten mittelmäßig.
Wintersaaten: Im Süden des Gouverne⸗ ments ungenügend. Sommersaaten mittelmäßig.
Winter
Wintersaaten: Kreise Larschew, Spassk u. Tschistopol Roggen besonders günstig. Sommersaaten im östlichen Theile des
Gouvernements mittelmäßig. Wintersaaten in einigen Kreisen sehr gut.
8
Wintersaaten: In den Kreisen Zarizyn, Kamyschin und in einem Theil von Balaschow ungenügend, sonst sehr gut.
Wintersaaten: Kreis Stawropol und der nordwestliche Theil von Buguruslau
besonders günstig.
Wintersauten ausgezeichnet.
Wintersaaten: Kreis Birsk befriedigend, sonst sehr gut.
Sommersaaten: mittelmäßig.
Wintersaaten ungünstig.
im Kreise Menselinsk
Wintersaaten ungünstig uvnd schlecht.
[Sommersaaten ungenügend,
Wintersaaten: im südlichen Theil umge⸗ nügend und schlecht, sonst scheinbar
besser. mit Aus⸗ nahme von Mais. .“
AI34vS Osniw ien-
Sommersaaten gut, außer in 2 Kreisen. 1 Sommer⸗ und Wintersaaten befriedigend, theils mittelmäßig Winter und Sommersaaten befriedigend. 1 “
Winter⸗ und Sommersaaten mittelmäßig.
11 811
Wintersaaten: in 2 Kreisen befriedigend. Sommersaaten gut. . Winter⸗ und Sommersaaten: in 3 Kreisen unbefriedigend, sonst gut.
Winter⸗ und Sommersaaten: in 2 Kreisen unbefriedigend, sonst gut. Wintersaaten: in 2 Kreisen unbefriedigend. 8 Sommersaaten: in 3 Kreisen unbefriedigend, sonst befriedigend.
Winter⸗ und Sommersaaten in den meisten Kreisen gut
1“
Winter⸗ und Sommersaaten gut.
Wintersaaten theils gut, theils unter mittelmäßig. Sommersaaten: in 3 Kreisen unbefriedigend.
1“
Wintersaaten in 2 Kreisen gut, 1 Kreis unbefriedigend. Sommersaaten befriedigend, außer 1 Kreis. Winter⸗ und Sommersaaten befriedigend.
Wintersaaten nur 2 Kreise befriedigend,-sonst unbefriedigend. Sommersaaten größtentheils unbefriedigend.
Wintersaaten: 3 Kreise nicht ganz befriedigend,] 3 Krersetunberriedigend. Sommersaaten größtentheils unbefriedigend.—⸗ 8 Wintersaaten: 3 Kreise unbefriedigend.
Sommersaaten größtentheils unbefriedigend.
Wintersaaten: X befriedigend.
Sommersaaten: 2 Kreise befriedigend, sonst gut.
9
Winter⸗ und Sommersaaten befriedigend.
Wintersaaten nur in 3 Kreisen unbefriedigen Sommersaaten unbefriedigend.
— “
Wintersaaten unbefriedigend, besonders Kreis Belgor Sommersaaten unbefriedigend.
Wintersaaten in den meisten Kreisen unbefriedigend; in den Kreisen Bogutschar, Pawlowsk, Korotojak schlecht.
Sommersaaten unbefriedigend.
Wintersaaten unbefriedigend; Kreise Gadjatsch, Mirgorod, Senkow und Chorol schlecht.
Sommersaaten unbefriedigend.
Wintersaaten meistens unbefriedigend.
Sommersaaten befriedigend, nur 2 Kreise unbefriedigend.
Wintersaaten ½ gut, 2 Kreise unbefriedigend.
Sommersaaten unbefriedigend.
Wintersaaten: In den meisten Kreisen befriedigend. Sommersaaten unbefriedigend. 1
Wintersaaten: x½ gut, 2 Kreise unbefriedigend.
Sommersaaten: 3 Kreise unbefriedigend.
Winter⸗ und Sommersaaten befriedigend.
Sommersaaten befriedigend.
“ “ 8 2 8 8 Wintersaaten: 1 Kreis nicht ganz Sommersaaten: befriedigend.
Winter⸗ und Sommersaaten gut.
Winter⸗ und Sommersaaten gut.
Wintersaaten: theilweise unbefriedigend, thei
Sommersaaten unbefriedigend.
Wintersaaten unter mittelmäßig.
Sommersaaten befriedigend. 1
Winter⸗ und Sommersaaten theils befriedigend, theils mittelmäßig. 8 8 8 1 “ 8
111“““ 888 “ ““
“ und Sommersaaten größtentheils unbefriedigend, besonders der südliche Theil.
Sommer⸗ und Wintersaaten theils befriedigend, theils unbefriedigend Sommer⸗ und Wintersaaten befriedigend.
Wintersaaten: 1 ¼1° schlecht, sonst befriedigend.
Sommersaaten befriedigend.
Wintersaaten befriedigend, außer in den Kreisen Ossinsk, Ssolikamsk und im
größten Theile von Krasnoufimsk unter mittelmäßig; Kreis Tscherdynsk schlecht.
Sommersaaten befriedigend, außer in den Kreisen Jekaterinburg und Kras⸗ noufimsk.
Wintersaaten mittelmäßig. —
Sommersaaten befriedigend.
Wintersaaten: in den Kreisen Lodeinoje Pole und Kargopol größtentheils be⸗ friedigend, in den übrigen Kreisen theils unbefriedigend, theils mittelmäßig.
Sommersaaten theils unbefriedigend, theils mittelmäßig. 2
Wintersaaten größtentheils befriedigend.
Sommersaaten theils befriedigend, theils mittelmäßig.
Wintersaaten mittelmäßig.
Sommersaaten theils theils unbefriedigend;
Kreisen Porchow und Cholm. Winter⸗ und Sommersaaten undicht und niedrig, sehr unbefriedigend Wintersaaten befriedigend.
Sommersaaten mittelmäßig. Wintersaaten: in den Kreisen Kostroma, Tschuchlomsk und Buisk und
Theil von Makarjewsk gut, sonst befriedigend.
Sommersaaten mittelmäßig. — Wintersaaten im ganzen befriedigend,
Wjasniki.
Sommersaaten: in den Kreisen Wladimir, Kowrow, Pokrow Ssudogda Jurjew befriedigend, sonst schlecht.
Wintersaaten befriedigend.
Sommersaaten mittelmäßig.
1 und Sommersaaten befriedigend, außer Kreis Juchnow, wo beides schlecht.
Wintersaaten: in den Kreisen Koselezk, Borowsk und Malojaroslawez befriedi⸗ gend, sonst unbefriedigend.
Sommersaaten unbefriedigend, doch Hoffnung auf Besserung.
Wintersaaten unter mittelmäßig.
Sommersaaten befriedigend. Hafer:
schlecht. 8 Wintersaaten im ganzen mittelmäßig (Kreis Michailow Roggen schlecht); Hafer:
niedrig und schlecht. — Sommersaaten im ganzen befriedigend.
Wintersaaten: Kreis Tambow gut, in den übrigen Kreisen befriedigend. Sommersaaten: Kreis Lipezk gut; Kreise Tambow, Jelatjina, Schazk und Koslow befriedigend; in den übrigen 7 F
außer in den Kreisen Murow
Frühsaat mittelmäßig, Spätsaat sehr
7 Kreisen infolge Dürre verschlechtert.
Wintersaaten theils befriedigend, theils mittelmäßig, Kreise Inssar, Lomow, Goroditsche, Mokschau schlecht. 8
Sommersaaten größtentheils befriedigend. .
Wintersaaten: Kreise Jelez, Lipezk und Dmitrowsk befriedigend, Maloarchangelsk und Trubtschewsk und Karatschew unbefriedigend; Hafer: Frühsaat befriedi⸗ gend, Spätsaaten schlecht.
Sommersaaten: infolge Dürre schlecht.
Wintersaaten: Kreis Dmitriew befriedigend, Kreise Sudsha, Ligowo und Theile . mittelmäßig; Kreise Schtschigry u. Tim unter mittel, die übrigen schlecht. 0
Sommersaaten: Dmitriew Graiworon, Sudsha Nowovskol befriedigend, sonst schlecht.
Wintersaaten unbefriedigend.
Sommersaaten: Frühsaaten befriedigend, Spätsaaten unbefriedigend.
Wintersaaten überall schlecht.
Sommersaaten: Kreise Priluki, Lochwiza, Lubuy und Pirjatin infolge Dürre schlecht, die übrigen Kreise theils befriedigend, theils mittelmäßig.
Wintersaaten: Charkow, Walkow, Bogoduchow, Lebedinsk, Smijew, Usjum, Woltschansk, Achtyrka, Kupiansk mittelmäßig, Ssumy und Starobelsk schlecht.
Sommersaaten: Charkow, Walkow, Smijew, Usjum, Kuvpiansk, Woltschansk befriedigend; Bogoduchew, Achtyrka, Lebedinsk, Starobelsk mittelmäßig; Ssumy schlecht.
Wintersaaten: Kreise Koselezk, Gluchow, Mglin befriedigend; Krolewez stellen⸗ weise befriedigend; Oster, Starodub, Sosny, Neshin mittelmäßig; Tschernigow, Ssurash, Konotop, Gorodujansk, Nowosubkow, Nowgorodsewersk unter mittel; Borsensk schlecht.
Sommersaaten: Gluchow befriedigend; Krolewez, Koselezk stellenweise unbe⸗ friedigend; Oster, Starodub, Sosny, Mglin mittelmäßig; Ssurash stellen⸗ weise mittelmäßig; Tschernigow, Konotop, Gorodujansk, Nowosubkow, Now⸗ gorodsewersk unter mittelmäßig; Borsensk und Neshin schlecht.
Wintersaaten größtentheils befriedigend. 8
Sommersaaten: Kreise Ardatow, Gorbatow Kniaginin, Makarjew, Nishegorodsk und Sergatsch besser, sonst unbefriedigend.
Wintersaaten: außer Tschistopol und Spassk gut.
Sommersaaten: Frühsaaten gut. Spätsaaten unbefriedigend; Tschistopol, Spassk und Jadrinsk niedrig und undicht.
in den Kreisen
Wintersaaten: Kreise Alatyr und Ardatow gut; Ssimbirsk, Ssengilejew, Karss⸗ unsk, Buinsk, Kurmish größtentheils befriedigend, Ssysran mittelmäßig.
Sommersaaten: Ssimbirsk, Alatyr, Ardatow, Karssunsk und Buinsk größten⸗ theils Foftisbigend; Kurmish, Ssendilejew und Ssysran mittelmäßig, theil⸗ weise schlecht.
Wintersaaten: Wolsk, Kusnezk, Petrowsk, Ssaratow, Chwalynsk, der größte Theil von Atkar und Sserdobsk befriedigend; Balaschow unter mittelmäßig; Zarizyn und Kamvschin schlecht.
Sommersaaten: Balaschow und der nördliche Theil von Chwalynsk gut; Wolsk, Kusnezk, Petrowsk, Ssaratow, Zarizyn befriedigend; Atkar, Sserdobsk und der südliche Theil von Chwalynsk mittelmäßig; Kamvyschin Frühsaaten befriedigend, Spätsaaten schlecht.
Wintersaaten: Kreise Nikolajewsk, Nowousensk, Busuluk befriedigend; Ssamara, Bugulmin und Buguruslau theils befriedigend, theils unbefriedigend; Staw⸗ ropol größtentheils unbefriedigend.
Sommersaaten: Nikolajewsk gut; Stawropol und Nowousensk befriedigend; Ssamara, Busuluk, Bugulmin und Buguruslan theils befriedigend, theils unbefriedigend. 8
Wintersaaten gut.
Sommersaaten befriedigend. “ 2.
Wintersaaten gut, außer in den höher gelegenen Orten des Kreises Slatoust
Sommersaaten gut, mit Ausnahme von Gerste; Kreis Menselinsk schlecht.
Wintersaaten: Kreis Tschernojarse befriedigend, sonst mittelmäßig.
Sommersaaten größtentheils befriedigend. 8
Wintersaaten mittelmäßig. 8 8 8
Sommersaaten gut. 3
Wintersaaten: Kreise Feodossia u. Simferopol gut, Eupatoria, Jalta und ein Theil von Berdjansk befriedigend, Dnjepr „und Perekop über mittelmäßig, Melitopol unter mittelmäßig. .
Sommersaaten: Kreise Melitopol, Berdjansk gut, Eupatoria und Jalta be⸗ friedigend, Dnjepr und Perekop über mittelmäßig, Feodossia mittelmäßig, Simferopol theilweise gut, theilweise schlecht.
Wintersaaten größtentheils schlecht. 8 8
Sommersaaten: Kreis Chersson befriedigend, Jelisawetgrad größtentheils mittel⸗
mäßig, Odessa theilweise mittelmäßig, theilweise schlecht, in den übrigen
Kreisen meistentheils schlecht. “ b
Winter⸗ und Sommersaaten: Kreise Kischinew, Theile von Chotin und Ismail
mittelmäßig, sonst schlecht außer Mais.
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