1892 / 192 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Aug 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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Bremen, 16. August. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Postdampfer „Kronprinz Friedrich Wilhelm“ ist am 7. August in Montevideo angekommen. Der Postdampfer am 12. August von Buenos Aires nach Europa in See gegangen. Der Schnelldampfer „Kaiser Wilhelm II.“ ist am 13. August Vorm. von New⸗York via Southampton nach der Weser abgegangen. Der Post⸗ dampfer „Weser“, von New⸗York kommend, ist am 14. August Nachmittags auf der Weser angekommen. Der Schnelldampfer „Ems“ hat am 14. August Abends die Reise von Southampton nach New⸗York fortgesetzt. Der Reichs⸗Postdampfer „General Werder“, von Ost⸗Asien kommend, ist am 14. August Abends in Antwerpen angekommen. Der Schnelldampfer „Elbe“, von New⸗York kommend, hat am 15. August Morgens Dover passirt. Der Schnelldampfer „Aller“, ist am 15. August Morgens in New⸗York angekommen. Der Schnelldampfer „Fulda“ hat am 15. August Vormittags die Reise von Gibraltar nach Genua fortgesetzt. Der Postdampfer „Stutt⸗ gart“, von Baltimore kommend, ist am 15. August Nachmittags auf der Weser angekommen. Der Reichs⸗Postdampfer „Hohen⸗ zollern“ hat am 15. August Nachmittags die Reise von Genua nach Port Said fortgesetzt.

Hamburg, 16. August. (W. T. B.) Hamburg⸗Ameri⸗ kanische Packetfah rt⸗Actiengesellschaft. Der Postdampfer „Wieland“ hat, von New⸗York kommend, heute Morgen Lizard passirt. 9 ssigriest, 15. August. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Amphitrite“ ist, von Konstantinopel kommend, heute Vormittag hier eingetroffen. 1

15. August. (W. T. B.) Der Castle⸗Dampfer „Dunbar⸗Castle“ ist am Sonnabend auf der Ausreise in Dur⸗ ban (Natal) angekommen.

Theater und Musik. 2 8 8 8 Das am Donnerstag im Kroll'schen Theater stattfindende

Gastspiel des Herrn Edmondi hat keinen Engagementszweck. Der junge Künstler tritt als „Renato“ in Verdi's „Maskenball“ zum ersten Mal auf. Als Vertreter erster Bariton⸗Partien ist Herr Moor verpflichtet worden, der Ende der Woche hier eintrifft und in der nächsten Woche debütirt. 4 Im Thomas⸗Theater ist der Erfolg, den August Junker⸗ mann am Sonntag mit seinem „Onkel Bräsig“ erzielt hat, an dem folgenden Tage trotz hochsommerlicher Hitze durch zahlreichen Besuch bekräftigt worden. Morgen wird Herr Pfeifer den Habermann und Herr Paris den Triddelfitz spielen. Die Madame Nüßler verbleibt in Händen des Fräulein Johanna Schatz, welche neben Director Junkermann stets am meisten durch Beifall ausgezeichnet wird.

8

„Frankfurt“ ist

Mannigfaltiges.

8 2. —8

Zum Andenken an die Schlacht bei Mars⸗la⸗Tour er heute Morgen auf dem Kasernenhofe des 1. Garde⸗Dragoner⸗ Regiments der Vorsitzende des Berliner Kriegerverbandes und eine aus 30 Mann bestehende Deputation des Vereins ehemaliger 1. Garde⸗ Dragoner, um an dem Denkmal, welches sich auf dem Kasernenhof des Re⸗ giments erhebt, einen Kranz mit der Inschrift Den gefallenen Kameraden im Feldzug 1870/71“ niederzulegen. Der Vorsitzende leitete den Act mit einer patriotischen Ansprache ein. Nach einem stillen Gebet folgten die Erschienenen einer Einladung des Unteroffizierecorps. Heute Nachmittag findet in der Unionsbrauerei ein vom Verein ver⸗ anstaltetes Fest statt, dem auch das Offiziercorps des Regiments bei⸗ wohnen wird.

Aus Anlaß zweier in hiesigen städtischen Krankenhäusern vor⸗ ekommenen Krankheitsfälle, welche Aehnlichkeit mit der Cholera atten, ist sofort seitens der dirigirenden Aerzte eine genaue Unter⸗ suchung eingeleitet worden. Die Untersuchung hat ergeben, daß die erwähnten Krankheitsfälle nicht choleraverdächtig sind. Trotzdem hat der Magistrat nach eingehender Berathung beschlossen, auf alle Fälle Vorkehrungen zu treffen, und demgemäß das Curatorium des städtischen Krankenhauses angewiesen, zwei Lazarethbaracken behufs Aufnahme von choleraverdächtigen Personen bereit zu stellen.

Wie die „N. A. Z.“ mittheilt, ist der städtischen Garten⸗ Direction der Auftrag ertheilt worden, einen Entwurf zu einer auf dem zwischen der Linien⸗ und Mulackstraße einerseits und Gormann⸗ und Rückerstraße andererseits belegenen alten Garnison⸗Kirch⸗ hofe event. herzustellenden Parkanlage anzufertigen.

Mainz, 13. August. Im Verlauf der Pionier⸗Uebungen wurde, wie der „Köln. Ztg.“ berichtet wird, gestern früh ein Sturm auf Fort Biehler ausgeführt, das auf der Höhe zwischen Castel und Erbenheim vor einigen Jahren erbaut wurde und das vorgeschobenste, zugleich auch das stärkste Fort der hiesigen Festung ist. Nach dem Gedanken, welcher der Uebung zu Grunde lag, ist das ort von einer feindlichen Armee schon längere Zeit belagert und Foct von Dank der hohen Lage und vortrefflichen Bauart von Biehler beherrscht es einen weiten Umkreis. Die Vor⸗ bereitungen zum Sturm konnten darum nur unter dem Schutz der Nacht vorgenommen werden. In den erbecsehennen Nächten hatte der Feind seine Laufgräben und Parallelen fast geräuschlos immer weiter vorgeschoben, bis er zuletzt in einer Entfernung von etwa 250 m vom Fort rund um dasselbe die letzte Parallele zog. Von hier aus wurde später der Sturm vorbereitet. Vorher waren aber noch die Verhaue und Drahtgittersperrungen zu beseitigen, die der Vertheidiger auf den äußersten Werken errichtet und durch elektrische Leitung mit dem Fort verbunden hatte, sodaß die bei diesen Hindernissen aufgestellen Wachen jede verdächtige Annäherung sofort melden konnten und in Wirklichkeit auch gemeldet haben. Die Folge davon war, daß sofort vom Fort aus die Gegend, woher die Mel⸗ dung kam, mit elektrischem Licht und Leuchtkugeln taghell beleuchtet und ein lebhaftes Feuer auf die heranschleichenden Pioniere eröffnet

Fort

wurde, für die damit der Angriff abgeschlagen war. Trotzdem gelang es den Angreifern, an drei Stellen der ausgedehnten An⸗ riffslinie die Hindernisse mit Schießbaumwolle in die Luft zu sprengen. Kun ging die Infanterie in den Laufgräben vor und durch die Durchbruchstellen in die am weitesten vorgeschobene Parallele. Ven hier erfolgte unter Anführung der Pioniere durch diese und die In⸗ fanterie die Erstürmung des Forts, die überraschend schnell und ganz unzweifelhaft sicher gelang. Die Festungsmauern und Wälle waren auf verschiebbaren Leitern erstiegen worden. Die Haltung der Mann⸗ schaften war trotz der vorausgegangenen langen und für die Pioniere äußerst großen Anstrengungen ganz vortrefflich. Die Sprengungen wurden in Mainz, Wiesbaden und den umliegenden Orten stark

empfunden.

St. Petersburg. Ein prachtvolles Nordlicht ist am ver⸗ gangenen Freitag gegen 10 Uhr Abends in St. Petersburg zu sehen gewesen. Die Erscheinung war, wie die St. Pet. Ztg.” schreibt, deshalb sehr interessant, weil sie in dieser nie dort be⸗ obachtet worden ist. Gewöhnlich trat das Nordlicht als mehr oder weniger blasse Strahlenbündel auf, die aus einem dunklen Segment heworzukommen schienen, oder aber als ein hell⸗ rosiger blasser Nebel, der beständig aufzuleuchten und zu zucken schien. Diesmal präsentirte sich das Nordlicht als ein farbiges Strahlenbündel, das aus einem Punkte im Zenith hervorschoß und in verschiedenen Farben, bald rosa, bald grün und violett schillerte. Der Himmel war fast vollständig wolkenlos, der Mond erhob sich eben über dem Horizont, und tief im Zenith, mitten aus dem Nordlicht, schimmerte ein großer Stern hervor. Der Anblick des Abendhimmels war wunderschön und fand in der Residenz auf den Straßen viele entzückte Bewunderer.

Stockholm. Der „Köln. Ztg.“ wird aus Stockholm vom 8. d. M. berichtet: Bei einer Ausfahrt, welche Fabrikarbeiter mit ihren Frauen mit einem kleinen Dampfboote machten, kenterte das Boot, wobei eine Anzahl Menschen ertranken. Die Leichen von sieben Frauen sind gefunden.

Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.

Wien, 16. August. (W. T. B.) fand in Mauer bei Atzgersdorf die der Leichenreste der im Jahre 1866 dort sächsischen und österreichischen Krieger, sowie die feierliche Beisetzung derselben in einem neuen gemeinsamen Grabe auf dem Friedhof des Ortes statt. Die zehn Särge, in denen sich die Leichenreste befanden, waren reich geschmückt. Der Feier, zu welcher zwei Compagnien mit der Musik ausgerückt waren, wohnten der deutsche Botschafter Prinz Reuß, der sächsische Brigade⸗Commandeur General⸗Major von Zeschau, Feldzeugmeister Scudier, Feldmarschall⸗Lieutenant Schmidt, General⸗Major Schmedes und der Oberst Müller

Heute Vormittag Erxhumirung gefallenen

vom 46. Infanterie⸗Regiment mit

vollzogen, welche Trauerreden hielten.

1 nit dem Offizier⸗Corps, sowie Vertreter der Behörden bei. Die Einsegnung wurde von dem Militär⸗Pfarrer Koffer und dem Superintendenten Severini

Prag, 16. August. (W. T. B.) In vergangener Mitter⸗ nacht wurde ein Tischlergeselle aus Bakow, Namens Wenzel Bosak, verhaftet, als er vor dem deutschen Casino Revolverschüsse auf vorübergehende Personen abfeuerte. Ob jemand verwundet wurde, ist noch nicht festgestellt. Bei⸗ Bosak wurden ein Brief an die „Narodni Listy“ und ein Re⸗ volver vorgefunden; bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurden Revolverpatronen und mehrere Papiere beschlagnahmt.

London, 16. August. (W. T. B.) Das „Reuter sche Bureau“ meldet aus Bombay von heute: Die indische Regierung werde mit der nächsten Post an den Staats⸗ secretär für Indien in London einen Brief des Präsi denten der Münzvereinigung Mackay senden, worin wegen des Sinkens des Werthes der Rupien die Einführung der Goldwährung nachgesucht werde. Die Regierung selbst habe auf das Gesuch Mackay’s geantwortet: sie bedauere, vorläufig die Gesichtspunkte, welche für die Beurtheilung der Frage maßgebend seien, noch nicht formuliren zu können. Der telegraphischen Meldung ist hin⸗ zugefügt: die Bewegung für Einführung der Goldwährung sei in stetem Wachsen und breche mehr und mehr durch; täglich gingen aus allen Theilen des Landes bezügliche Peti⸗ tionen der Beamten ein. .

St. Petersburg, 16. August. (W. 1.9 Gestern starben hier neun Personen an der Cholera. Nach Baku, wo die Cholera fast gänzlich erloschen ist, kehrt die Bevölkerung, die aus Furcht vor der Cholera großentheils ausgewandert war, in so großer Zahl zurück, daß Maßnahmen gegen die Wiedereinschleppung der Seuche getroffen werden mußten. 8

St. Petersburg, 16. August. (W. T. B.) Der „Regierungsbote“ veröffentlicht die Versetzung der Ge⸗ sandten Hitrowo aus Lissabon nach Japan, Sche⸗ witsch von Japan nach Lissabon, Struve von Washington nach dem Haag, sowie die Ernennung des bisherigen Botschaftsraths in Wien Fürsten Kantakuzene zun Gesandten in Washington und des bisherigen Botschafts⸗ raths in Paris Baron Kotzebue zum Gesandten in Stutt⸗ gart. Dem „Regierungsboten“ zufolge ist durch Befehl des Kaisers angeordnet worden, daß den Bauern der Ort⸗ schaften, welche dieses Jahr von der Mißernte heimgesucht worden sind, im kommenden Herbst und Winter aus den Kronforsten Brennholz und Reisig unentgeltlich abgelassen

werden soll. 1 1“ ““ Moskau, 16. August. (W. T. B.) Der Großfürst veranstalteten gestern

und die Großfürstin Sergius ver⸗ Abend zu Ehren der Mitglieder des internationalen Congresses für prähistorische Archäologie und Anthropologie eine Abendgesellschaft, welche einen glänzen⸗ den Verlauf nahm.

New⸗York, 16. August. (W. T. B.) Nach Meldungen aus Buffalo von heute haben der Sherif und Schutz⸗ beamte, welche einen Güterzug begleiteten, die Absicht, den Zug bis an seinen Bestimmungsort zu führen, aufgegeben, als der Zug von den Strikenden angehalten wurde. Der Sherif hat angedroht, daß er Militär zur Aufrechterhaltung der Ordnung einberufen werde.

New⸗York, 16. August. (W. T. B.) Weiteren Mel⸗ dungen aus Buffalo zufolge ist ein Regiment nach TCheektowaga abgegangen, um die Depots der Lehigh und der Erie⸗Eisenbahn zu schützen. Ein anderes Regiment ist berufen worden zum Schutz der New⸗York⸗Central⸗ bahn und der Westshore⸗Bahn in Buffalo, da befürchtet wird, daß die Weichen teller auch dieser Eisenbahnen in den Strike eintreten werden.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

t vom 16. August, Morgens.

1

Stationen. Wind. Wetter.

Temperatur in 0 Celsius

50⁰ C.

3 bedeckt

3 bedeckt

5 Regen halb bed. Regen

bedeckt

bedeckt

Mullaghmore Aberdeen .. Christiansund W1 . Stockholm

Haparanda. St. Petersburg

Cork, Queens⸗ 1611e Cherbourg. Helber. ... EEE31“ mburg.. 3 hal 8 -. Keufahrwasser 2 wolki Memel ... 5 balb 8 wI NO 2 wolkenlos Münster... SW 3 wolkenlos 16 Karlsruhe .. NO 1 wolkenlos 21 Wiesbaden. still wolkenlos 20. München .. SW 4 wolkenlos 2 7 Uhr Chemnitz. 767 NW 1 bhalb bed. 18 Berlin 766 WNW 2 wolkenlos 19 LEhre 4668 still heiter 19 Breslau 765 1 bedeckt 21 Ile dAix.. 763 OSO „Z heiter 20 1111n still wolkenlos 25 Uebersicht der Witterung.

Während das barometrische Minimum, welches gestern über der nördlichen Nordsee lagerte, west⸗ waäͤrts nach dem Bottnischen Busen fortgeschritten ist, hat sich über Central⸗Europa ein Hochdruckgebiet ausgebildet, charakterisirt durch ruhige heitere und trockene Witterung. Die Temperatur ist in den nördlichen Gebietstheilen gesunken, vielfach etwas unter den Mittelwerth, in Süddeutschland dagegen liegt sie noch ziemlich erheblich über demselben. Die Nachmittags⸗Temperaturen erreichten gestern in der Südhälfte Deutschlands vielfach 30 Grad. Obere Wolken ziehen über Helgoland und Friedrichshafen aus West, über Mühlhausen aus Südwest.

Deutsche Seewarte.

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bearbeitet von Strauß.

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Regen 1 heiter wolkenlos wolkenlos Z halb bed.

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6 Uhr.

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1—

Edmondi.

27. Male:

Entrée 50 ₰.

Auftreten

Theater⸗Anzeigen.

Lessing⸗Theater. Mittwoch: Der Lebemann. Anfang 7 ½ Uhr.

Donnerstag: Der Lebemann.

Freitag: Der Probepfeil. 1—

Die Tageskasse ist von 9 bis 2 Uhr geöffnet.

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Mittwoch: Zum 5. Male: Operette in 3 Acten von Wilder und Delacour, C. Treumann. Anfang 7 ½ Uhr.

Im prachtvollen Park: 8

Schönheits⸗Congreß und Tombolag. Großes Doppel⸗Concert. und Instrumental⸗Künstlern. Concerts Sonntags 5 Uhr, an den Wochentagen

Donnerstag: Methusalem. Doppel⸗Concert. Instrumental⸗Künstlern.

Kroll's Theater. Königl. preuß. Kammersängers Herrn. Emil Götze. Margarethe. (Faust: Herr Emil Götze.) Anfang

Donnerstag: Erstes Gastspiel des Herrn Vittorio Ein Maskenball. Freitag: Gastspiel der Signorina Prevosti. Lucia von Lammermoor. Täglich, bei günstigsem Wetter: Großes Concert im Sommergarten. 2 4 Uhr, an den Wochentagen 5 ½ Uhr.

Belle-Alliance-Theater. Gefährliche Mädchen. 4 Acten von Ed. Schacht. Regie: Georg Stollberg

Im prachtvollen Sommer⸗Garten:

Siebentes

Großes

33. Gastspiel der Russischen National⸗, Gesangs⸗,

Tanz⸗ und Instrumental⸗Gesellschaft, unter Leitung

ihres Directors Peter Newski. zum ersten Mal in Deutschland.)

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Licht ꝛc. ꝛc.

8

8 10 Gewinne. elegantes Wasch⸗Service.

7 ¼ Uhr. Donnerstag: prachtvollen

1 Gefährliche Methusalem. Burleske fährlich

Musik von Johann

Auftreten von Ge⸗ Anfang des Musik von G. Steffens.

Adolph Ernst. Anfang 7 ½ Uhr.

Im Park: Großes Auftreten von Gesangs⸗ und

Mittwoch: Gastspiel des mann.

August Junkermann.

Abends: Feenhafte Illumination des ganzen Garten⸗ Etablissements durch 50 000 Gasflammen, bengalisches

8 Abends 10 Uhr: 8 Frei⸗Glücksrad. Hauptgewinn: Ein completes hoch⸗ (Jeder Besucher des Eta⸗ blissements erhält hierzu eine Nummer gratis.) P

Anf certs 6 Anfar orstellun Frei Anfang des Concerts 6 Uhr, Anfang der Vorstellung

Mädchen. Im ommer⸗Garten: Gr. Doppel⸗Concert. Auftreten sämmtlicher Specialitäten I. Ranges.

Adolph Ernst⸗Theater. Mittwoch: Zum 61. Male: Fräulein Feldwebel. 8 in 3 Acten von Ed. Jacobson und W. Mannstädt. In Scene gesetzt von

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung. Der Sommer⸗Garten ist geöffnet.

Thomas-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Mittwoch: Gesammt⸗Gastspiel des Fritz Reuter⸗ Ensemble unter Direction von August Junker⸗ Zum 4. Male: Onkel Bräsig. bild in 5 Aeten nach Fritz Reuter's „Ut mine Stromtid“ für die deutsche Bühne eingerichtet von Anfang 7 ½ Uhr.

Donnerstag: Zum 5. Male: Onkel Bräsig.

Gräfin Benedicta zu Reventlow mit Hrn. Re⸗ ferendar Grafen Ludwig zu Reventlow (Wulfs⸗ hagen bei Gettorf—Kiel). Frl. Alice von Baehr mit Hrn. Lieut. Hasso von Hempel (Groß⸗ Ramsau in Ostpr. Lyck). Frl. Käthe Haver mit Herrn Prediger Gotthold Reymann (Thier⸗ garten bei Ohlau— Neustettin). Frl. Elsa Peters mit Hrn. Referendar von Joden (Berlin⸗ burg i. B. Colmar i. E.). Hrn. EL1“ von Unger (Berlin). Hrn. Dr. Curt von Ecken⸗ brecher (Berlin). Hrn. Prem.⸗Lieut. Picht (Stuttgart). Hrn. von Quistorp⸗Crenzow (Crenzow bei Murchin). Hrn. Major von Eick⸗ stedt (Wesel). Hrn. Rechtsanwalt Bitta (Karlshof bei Tarnowitz). Hrn. Kreis⸗Bau⸗ inspector Deumling (Kreuzburg O.⸗S.) Eine Tochter: Hrn. Prem.⸗Lieut. Hans Walter von Teichmann und Logischen (Berlin). Hrn. Re⸗ gierungs⸗Baumeister von Saltzwedel (Friedenau). Hrn. Oberst⸗Lieut. Edler von der Planitz (Münster i. W.). Hrn. Prem.⸗Lieut. Voß (Greifswald). Hrn. Landgerichts⸗Director, Kammerherrn von der Decken (Neustrelitz). Gestorben: Fr. Antoinette von Paser⸗ geb. von Thermo (Dresden). Hr. Landrath a. D. Heinrich von Schirmeister (Berlin). Fr. Pastor Rosalie Ebert, geb. Bojanowski (Pfarrhaus Blumenrode bei Dambritsch). Hr. Oberst z. D. Oskar von Stein (Brieg). Hr. Amtsgerichts⸗ Rath a. D. Bernhard Schulze (Brieg). Verw. Fr. Baurath Auguste Staudinger, geb. Heuel (Pleß). Verw. Fr. Stadtgerichts⸗Rath

Gesangsposse

Lebens⸗

(Lucia: Signorina Prevosti.)

nfang an Sonn⸗ und Festtagen 1 Sonntag 50 ₰.

1272011· Hohenzollern⸗Galerie 9 Vorm. 10 Ab. Lehrter Bahnhof.

Gr. histor. Rundgemälde 1640 1890. Kinder die Hälfte.

Friederike Poll, geb. Hartung (Berlin). Hr⸗ Rittergutsbesitzer Rudolf Schirrmacher (Bergs⸗ walde in Westpr.). *

Redacteur: Dr. H. Klee, Director.

Mittwoch: Zum Lustspiel in Geöffnet von 12—11 Uhr.

Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. Am Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnhof).

Berlin: 8* Verlag der Expedition (J. V.: Heidrich Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

roßes Volks⸗Fest oppel⸗Concert.

Verlobt:

(10 Personen,

tlicher Specialitäten I. Rang Oheimb (Dresden —Kuhne

Familien⸗Nachrichten.

Frl. Claire Laquiante mit Hrn. Amts⸗ richter Dr. Béringuier (Berlin). Ischille mit Hrn. Rittmeister a. D. Arno von bei Striegau).

Fünf Beilagen l(einschließlich Börsen⸗Beilage), sowie die Juhaltsangabe zu Nr. 6 des öff lichen Anzeigers (Commanditgesellschaften auf

Artien und Actiengesellschaften) für die vom 8. bis 13. August 1892.

Frl. Marie

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preu

Königreich Preußen.

Gesetz, . 1b

betreffend die Besetzung der Subaltern⸗ und Unter⸗

beamtenstellen in der Verwaltung der Communal⸗ verbände mit Militäranwärtern.

Vom 21. Juli 1892.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des⸗Landtags, für den gesammten Umfang der Monarchie, was folgt:

§ 1.

Die Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen in der Verwal⸗ tung der Communalverbände, jedoch ausschließlich der Forst⸗ verwaltung, sind gemäß den nachstehenden Bestimmungen mit Militäranwärtern zu besetzen.

Militäranwärter im Sinne dieses Gesetzes ist jeder dem preußischen Staate angehörige und aus dem preußischen Reichs⸗ Militärcontingente hervorgegangene Inhaber des Civilver⸗ sorgungsscheins. Die unter preußischer Verwaltung stehenden außerpreußischen Contingente und die Kaiserliche Marine sind in dieser Beziehung dem preußischen Contingente gleichgestellt.

Die Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen in denjenigen Landgemeinden und ländlichen Communalverbänden, welche weniger als 2000 Einwohner haben, unterliegen den Vor⸗ schriften dieses Gesetzes nicht. Es können jedoch bezüglich der Kriegsinvaliden durch Königliche Verordnung, von welcher dem Landtage bei seinem nächsten Zusammentritt Mittheilung zu machen ist, die Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen in diesen Landgemeinden und Communalverbänden der Vorschrift des § 1 unterworfen werden.

Ausschließlich mit Militäranwärtern sind zu besetzen: 1) die Stellen im Kanzleidienst, einschließlich derjenigen der Lohnschreiber, soweit deren Inhabern die Besorgung des Schreibwerks und der damit zusammenhängenden Dienstver⸗ richtungen obliegt, 3 . 2) sämmtliche Stellen, deren Obliegenheiten im wesent⸗ lichen in mechanischen Dienstleistungen bestehen.

Mindestens zur Hälfte mit Militäranwärtern sind zu be⸗ etzen die Stellen der Subalternbeamten im Bureaudienst, je⸗ och mit Ausnahme 71) derjenigen Stellen, für welche eine besondere wissen⸗ schaftliche oder technische Vorbildung erfordert wird,

2) der Stellen derjenigen Kassenvorsteher, welche eigene Rechnung zu legen haben, sowie derjenigen Kassenbeamten, Haschc Kassengelder einzunehmen, zu verwahren oder auszugeben haben.

In welchem Umfange die nicht unter die §§ 3 und 4 fallenden Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen mit Militär⸗ anwärtern zu besetzen sind, ist unter Berücksichtigung der An⸗ forderungen des Dienstes und unter sinngemäßer Zugrunde⸗ legung der für die Reichs⸗ und Staatsbehörden jeweilig geltenden Verzeichnisse über die den Militäranwärtern vor⸗ behaltenen Stellen zu bestimmen.

Insoweit in Ausführung der §§ 4 und 5 einzelne Klassen von Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen den Militäranwärtern nicht mindestens zur Hälfte vorbehalten werden können, hat nach Möglichkeit ein Ausgleich in der Weise stattzufinden, daß andere derartige Stellen desselben Communalverbandes in ent⸗ sprechender Zahl und Besoldung vorbehalten werden.

Unter einer Klasse im Sinne dieses Gesetzes ist die Gesammtheit der bei einem communalen Verbande zefchästi der Beamten zu verstehen, deren dienstliche Obliegenheiten ihrer Natur nach im wesentlichen dieselben sind. . Enthält eine Klasse nur eine Stelle, so bleibt dieselbe den Militäranwärtern vorbehalten oder versagt, je nachdem sie unter Berücksichtigung der Anforderungen des Dienstes zur Zesetzung mit einem Militäranwärter geeignet oder nicht geeignet ist.

Die den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen können verliehen werden:

1) an Offiziere und Deckoffiziere, welchen beim Aus⸗ scheiden aus dem activen Dienst die Aussicht auf Anstellung im Civildienst verliehen worden ist;

6 2) chemaligen Militäranwärtern, welche sich in einer auf Grund ihrer Versorgungsansprüche erworbenen etatsmäßigen Anstellung befinden oder infolge eingetretener Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden sind:

3) ehemaligen Militärpersonen, welchen der Cioilversor⸗ gungsschein lediglich um deswillen versagt worden ist, weil sie sich nicht fortgesetzt gut geführt haben, und welchen gemäß einer von der zuständigen Militärbehörde ihnen später ertheilten Bescheinigung eine den Militäranwärtern im Reichs⸗ oder Staatsdienste vorbehaltene Stelle übertragen werden darf; 4) sonstigen Personen, denen die Berechtigung zu einer Anstellung landesherrlich verliehen worden ist;

5) solchen Beamten und Bediensteten des betreffenden Communalverbandes, welche für ihren Dienst unbrauchbar oder entbehrlich geworden sind und einstweilig oder dauernd in den Fuhestand versetzt werden müßten, wenn ihnen nicht eine den Militäranwärtern vorbehaltene Stelle verliehen würde.

88 8. SateStellen, welche den Militäranwärtern nur theilweise (zur ei zu einem Drittheil u. s. w.) vorbehalten sind, werden 8 i eintretenden Vacanzen in einer dem Antheilsverhältniß ntsprechenden Reihenfolge mit Militäranwärtern oder Civil⸗ versonen besetzt, und zwar ohne Rücksicht auf die Zahl der zur Zeit der Besetzung thatsächlich mit Militäranwärtern und vilpersonen beset ten Stellen. 9i. die Reihenfolge auf Grund des § 7 unterbrochen infolge des § 7 Nr. 5 eine ausschließlich mit stäranwärtern zu besetzende Stelle mit einem Bediensteten

Berlin, Dienstag, den 16. August

8⸗Anzeiger.

des Communalverbandes besetzt, so ist eine Ausgleichung herbei⸗ zuführen. Dabei sind Personen, deren Anstellung auf Grund des § 7 Nr. 4 und 5 erfolgt, als Civilpersonen, Personen, deren Anstellung auf Grund des § 7 Nr. 1 bis 3 erfolgt, als Militäranwärter in Anrechnung zu bringen. In der Versetzung oder Beförderung eines besoldeten Subaltern⸗ oder Unterbeamten auf eine andere nicht aus⸗ schließlich mit Militäranwärtern zu besetzende besoldete Subaltern⸗ oder Unterbeamtenstelle desselben Communäl⸗ verbandes sind die Communalverbände nicht beschränkt. Wäre die auf solche Weise mit einer Civilperson besetzte Stelle der bestehenden Reihenfolge nach mit einem Militär⸗ anwärter zu besetzen gewesen, so ist eine Ausgleichung herbei⸗ zuführen. § 9.

Die Militäranwärter haben sich um die von ihnen be⸗ gehrten Stellen bei den Anstellungsbehörden zu bewerben.

Sie sind zu Bewerbungen vor oder nach der Stellen⸗ erledigung so lange berechtigt, als sie noch nicht eine etats⸗ mäßige Stelle erlangt und angetreten haben, mit welcher ein pensionsfähiges Diensteinkommen von mindestens 900 ver⸗ bunden ist. Bewerbungen um Stellen, welche nur im Wege des Aufrückens zu erlangen sind, werden jedoch hierdurch nicht ausgeschlossen.

§ 10.

Bewerbungen um noch nicht freigewordene Stellen sind alljährlich zum 1. Dezember zu erneuern, widrigenfalls die⸗ selben als erloschen gelten.

§ 11.

„Stellen, welche mit Militäranwärtern zu besetzen sind, müssen im Falle der Erledigung, und wenn keine Bewerbungen von Militäranwärtern für dieselben vorliegen, seitens der Anstellungsbehörde der zuständigen Militärbehörde behufs der Bekanntmachung mittels Einreichung einer Nachweisung be⸗ zeichnet werden. „Ifst innerhalb sechs Wochen nach der Bekanntmachung eine Bewerbung bei der Anstellungsbehörde nicht eingegangen so hat dieselbe in der Stellenbesetzung freie Hand.

§ 12. St

Die den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen dürfen,

außer in dem Falle des § 7, mit anderen Personen nicht be⸗ setzt werden, sofern sich Militäranwärter finden, welche zur Uebernahme der Stellen befähigt. und bereit sind. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Stellen dauernd oder nur zeit⸗ weise bestehen, ob mit denselben ein etatsmäßiges Gehalt oder nur eine diätarische oder andere Remuneration verbunden ist, ob die Anstellung auf Lebenszeit, auf Kündigung oder auf Widerruf geschieht.

„Zu vorübergehender Beschäftigung als Hilfsarbeiter oder Vertreter können jedoch auch Nichtversorgungsberechtigte an⸗ genommen werden.

In Ansehung derjenigen dienstlichen Verrichtungen, für welche wegen ihres die volle Zeit und Thätigkeit eines Beamten nicht in Anspruch nehmenden Umfangs und der Geringfügigkeit der damit verbundenen Remuneration besondere Beamte nicht angenommen, welche vielmehr an Privatpersonen, an andere Beamte als Nebenbeschäftigung oder an verabschiedete Beamte übertragen zu werden pflegen, behält es hiermit sein Bewenden. Wenn sich jedoch Militär⸗ anwärter ohne Aufforderung zu solchen dienstlichen Ver⸗ richtungen melden, so sind dieselben vorzugsweise zu berück⸗ sichtigen.

§ 13.

8 Die Anstellungsbehörden sind zur Berücksichtigung von Bewerbungen nur dann verpflichtet, wenn die Bewerber eine genügende Befähigung für die fragliche Stelle beziehungsweise den fraglichen Dienstzweig nachweisen. Darüber, ob der Be⸗ werber genügende Befähigung besitzt, entscheidet auf Beschwerde die staatliche Aufsichtsbehörde.

Sind für gewisse Dienststellen oder für gewisse Gattungen von Dienststellen besondere Prüfungen (Vorprüfungen) vor⸗ geschrieben, so hat der Militäranwärter auch diese Prüfungen abzulegen. Auch kann, wenn die Eigenthümlichkeit des Dienst⸗ zweiges dies erheischt, die Zulassung zu dieser Prüfung oder die Annahme der Bewerbung überhaupt von einer vorgängigen informatorischen Beschäftigung in dem betreffenden Dienstzweige abhängig gemacht werden, welche in der Regel nicht über drei Monate auszudehnen ist. Ueber die Zulässigkeit einer infor⸗ matorischen Beschäftigung entscheidet die staatliche Aufsichts⸗ behörde.

Die Anstellung eines einberufenen Militäranwärters kann zunächst auf Probe erfolgen oder von einer Probedienstleistung abhängig gemacht werden. Die Probezeit darf vorbehaltlich der Abkürzung bei früher nachgewiesener Befähigung in der Regel höchstens sechs Monate, für den Dienst der Straßen⸗ und Wasserbauverwaltung, mit Ausschluß der im § 3 bezeichneten Stellen, ein Jahr betragen. Handelt es sich um Anstellungen im Bureau⸗ oder Kassendienst, so kann die Probezeit mit Genehmigung der staatlichen Aufsichts⸗ behörde unter Zustimmung der zuständigen Militärbehörde ausnahmsweise bis auf die Dauer eines Jahres verlängert werden. Während der Anstellung auf Probe ist dem Anwärter das volle Stelleneinkommen, während der Probedienstleistung eine fortlaufende Remuneration von nicht weniger als Drei⸗ viertheil des Stelleneinkommens zu gewähren.

. § 14. 4

Welche Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen und, gegebenen Falls, in welcher Anzahl dieselben gemäß den vorstehenden Bestimmungen den Militäranwärtern vorzubehalten sind, hat die Communal⸗Aufsichtsbehörde festzustellen. Gegen diese Fest⸗ stellung ist die Beschwerde zulässig. Stellen, wegen deren eine solche Feststellung noch nicht stattgefunden hat, duͤrfen, insofern nicht Militäranwärter zur Anstellung gelangen oder das in diesem Gesetze bezüglich der Besetzung der Stellen mit Militär⸗ anwärtern vorgeschriebene Verfahren erledigt ist, bis zu der erfolgten Feststellung nur widerruflich besetzt werden. Die An⸗

stellungsverhältnisse der Inhaber von solchen Stellen, welche

gemäß den vorstehenden Bestimmungen den Militäranwärtern

vorzubehalten, dagegen ohne Verletzung der bisherigen Be⸗

stimmungen an nicht Versorgungsberechtigte übertragen worden sind, bleiben hierdurch unberührt. Gleichfalls unberührt bleiben bereits erworbene Ansprüche von Militäranwärtern.

Uebergangs⸗ und Schlußbestimmungen. Sind bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes Civicpersonen seit mindestens drei Jahren in Stellen, welche denselben nach dem bisherigen Rechte ohne landesherrliche Verleihung der Berechtigung zu einer Anstellung nicht hätten übertragen werden dürfen, so können die Civilpersonen in diesen Stellen belassen werden. Gehören diese Stellen zu denjenigen, welche gemäß den Vorschriften des gegenwärtigen Gesetzes den Militäranwärtern theilweise vorbehalten sind, so müssen frei werdende Stellen den Militäranwärtern so lange und in un⸗ unterbrochener Reihenfolge übertragen werden, bis der den Militäranwärtern vorbehaltene Theil erfüllt ist.

§ 16.

Das gegenvärtige Gefs⸗ tritt am 1. Oktober 1892 in Kraft. 8 Mit diesem Zeitpunkte treten alle entgegenstehenden Be⸗ stimmungen, insbesondere die Declaration wegen Berücksichti⸗ gung invalider Militärpersonen bei Besetzung städtischer Posten vom 29. Mai 1820 (Gesetz⸗Samml. S. 79), die Cabinets⸗ ordre, betreffend die Besetzung der Kämmerei⸗Rendanten⸗ und Communalkassen⸗Rendantenstellen, vom 1. August 1835 (Ge⸗ setz⸗Samml. S. 179) und der Allerhöchste Erlaß, betreffend die Verpflichtung der Stadtgemeinden in den neu erworbenen Landestheilen zur Besetzung der besoldeten städtischen Unter⸗ bedientenstellen mit versorgungsberechtigten Militärinvaliden, I September 1867 (Gesetz⸗Samml. S. 1667) außer Kraft.

Der Minister des Innern und der Kriegs⸗Minister sind mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt und erlassen die hierzu erforderlichen Anordnungen und Instructionen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben an Bord Meiner Nacht „Kaiseradler“, heim, den 21. Juli 1892.

(L. S.) Wilhelm. Eulenburg. von Boetticher. Herrfurth. Freiherr von Berlepsch. Miquel.

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Dront⸗

Graf zu von Schelling. 38 von Kaltenborn.

betreffend das Diensteinkommen der Lehrer an den nichtstaatlichen öffentlichen höheren Schulen. Vom 25. Juli 1892.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtags, für den Umfang der Monarchie, was folgt:

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Die für das Diensteinkommen der Leiter und der wissen⸗ schaftlichen Lehrer einschließlich der Hilfslehrer an den staat⸗ lichen höheren Schulen beim Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Bestimmungen finden in gleichem Maße Anwendung bei denjenigen öffentlichen höheren Schulen, welche von einer bürgerlichen Gemeinde als eine Veranstaltung derselben unter⸗ halten werden.

Dasselbe gilt bezüglich des Diensteinkommens derjenigen an diesen Schulen angestellten Zeichenlehrer, welche mindestens 14 Zeichenstunden und 10 Stunden anderen Unterrichts in der Woche ertheilen.

Die Besoldung der übrigen technischen, Elementar⸗ und Vorschullehrer ist innerhalb der für die entsprechenden Kate⸗ gorien von Lehrern an den staatlichen höheren Schulen be⸗ stimmten Grenzen dergestalt festzustellen, daß dieselbe hinter derjenigen der Volksschullehrer in dem betreffenden Orte nicht zurückbleiben darf und ihnen außerdem eine nicht pensionsfähige Zulage von 150 jährlich ge⸗ währt wird. Bei der Versetzung des Lehrers an eine Volks⸗ schule fällt diese Zulage weg; die hierdurch eintretende Ver⸗ minderung des Diensteinkommens wird als eine Verkürzung des Diensteinkommens im Sinne des § 87 des Gesetzes, be⸗ treffend die Dienstvergehen der nicht richterlichen Beamten, vom 21. Juli 1852 (Gesetz⸗Samml. S. 465) nicht angesehen. § 2.

Der bürgerlichen Gemeinde steht es frei, zu beschließen,

daß das Aufrücken der wissenschaftlichen Lehrer im Gehalt

statt nach dem System der Dienstalterszulagen nach Maßgabe des für die einzelne Anstalt oder für mehrere Anstalten zu⸗ sammen aufzustellenden Besoldungs⸗Etats erfolgt. In diesem Falle ist für jede Stelle eines wissenschaftlichen Lehrers neben dem Wohnungsgeldzuschusse der Tarifklasse III das für einen staatlichen Lehrer dieser Art berechnete Durchschnittsgehalt voll in den Etat einzustellen und auf die Gesammtzahl der Stellen innerhalb der Sätze für das Mindest⸗ und das Höchstgehalt in angemessenen Abstufungen zu vertheilen.

Für die Leiter der Anstalten und die vollbeschäftigten Zeichenlehrer 1 zweiter Absatz) kann die gleiche Ausnahme mit Genehmigung des Unterrichts⸗Ministers zugelassen werden, wenn nach seinem Ermessen Einrichtungen getroffen sind, welche ein allmähliches Aufrücken der Leiter und Lehrer zum Höchstgehalte in angemessenen Zwischenräumen gestatten.

Die bürgerliche Gemeinde ist verpflichtet, die zur Erfüllung der Bestimmungen der §§ 1 und 2 erforderlichen Mittel bereit zu stellen, soweit diese nicht aus den eigenen Einnahmen der Anstalt oder aus anderen dazu bestimmten Fonds gedeckt ö

An den Befugnissen der Gemeinden, die Aufhebung de Anstalt zu beschließen, wird nichts geändert. 8

Die vorstehenden Bestimmungen der §§ 1 bis 3 finden

auch bei denjenigen öffentlichen höheren Schulen⸗ sinngemãß