1892 / 193 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Aug 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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Füs. Regt. Graf Roon (Ostpreuß.) Nr. 33 versetzt.

Potsdam, 13. August. Jordan, Major vom Gren. Regt. Graf Kleist von Nollendorf (1. Westpreuß.) Nr. 6, als aggreg. zum Gynz v. Re⸗ kowski, Major aggreg. dem Gren. Regt. Graf Kleist von Nollen⸗

dorf (1. Westpreuß.) Nr. 6, in dieses Regt. einrangirt. 1G Abschiedsbewilligungen. Im activen Heere. Potsdam,

9. August. Schroth, Pr. Lt. und Feldjäger vom Reitenden Feld⸗

jäger⸗Corps, ausgeschieden und zu den Offizieren der Landw. Feld⸗Art. 2. Aufgebots übergetreten.

Potsdam, 11. August. v. Grolman I., Gen. der Inf. und commandirender General des XI. Armee⸗Corps, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, unter Belassung in seinem Verhältniß à la suite des 4. Garde⸗Regts. zu Fuß, mit Pension zur Disp. gestellt. Weichbrodt, Zeug⸗Pr. Lt. vom Art. Depot in Saarlouis, als Zeug⸗Hauptm. mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civil⸗ 1 dienss und seiner bisherigen Uniform der Abschied bewilligt.

Potsdam, 13. August. Schambach, Sec. Lt. vom Train⸗ Bat. Nr. 15, ausgeschieden und zu den Res. Offizieren des Bats. übergetreten.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 17. August.

Seine Majestät der Kaiser und König arbeiteten heute Vormittag im Marmor⸗Palais von 9 Uhr ab mit dem Chef des Civilcabinets, Wirklichen Geheimen Rath Dr. von Lucanus. Um 11 ⅛¼ Uhr wohnten Seine Majestät im Stadt⸗ chlosse zu Berlin der Nagelung bezw. Weihe der dem

Füsilier⸗Bataillon des 3. Garde⸗Regiments z. F. verliehenen

Heute Vormittag um 11 ¼ Uhr fand im Rittersaale des Königlichen Schlosses die Nagelung der dem Füsilier⸗ Bataillon des 3. Garde⸗Regiments z. F. verliehenen Fahne tatt, welcher Seine Majestät der Kaiser und König eiwohnte. In der Begleitung Seiner Majestät erschienen: ie hier anwesenden Prinzen des Königlichen Hauses, außerdem die im Garde⸗Corps dienenden und zur zeit bei ihren Truppentheilen anwesenden Prinzen aus regie⸗ enden deutschen Häusern, das Allerhöchste Hauptquartier und ie hier anwesenden General⸗Adjutanten, Generale à la suite und Flügel⸗Adjutanten Seiner Majestät des Kaisers und Königs, der Reichskanzler, General der Infanterie Graf von Caprivi, der General⸗Feldmarschall Graf von Blumenthal, der Kriegs⸗Minister und der Chef des Generalstabs der Armee; die directen Vorgesetzten nebst einer Abordnung des Regiments; ferner die Umgebungen Seiner Majestät des Kaisers und der Prinzlichen Herrschaften. Die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften nahmen, nach⸗ dem alles zum Nageln bereit war, Ihren Eintritt in den Rittersaal. An der Spitze der Fahne stand der Regiments⸗ Commandeur, die Fahne hielt der Flügel⸗Adjutant Major von Moltke. Seine Majestät der Kaiser und König schlug den ersten Nagel ein, sowie den zweiten für Ihre Majestat die Kaiserin und Königin, danach je einen Nagel für die Königlichen Söhne; alsdann folgten die Prinzen des König⸗ lichen Hauses nach Ihrer Rangordnung und demnächst die anwesenden Prinzen der regierenden deutschen Häuser, der Reichskanzler, der General⸗Feldmarschall Graf von Blumen⸗ thal, der Kriegs⸗Minister, der Chef des Generalstabs der Armee; ferner die directen Vorgesetzten, der Regiments⸗ und Bataillons⸗Commandeur sowie der Feldwebel und der Fahnen⸗ träger. Nach beendeter Nagelung fand im Kapitelsaal die feierliche Weihe der Fahne in Vertretung des evan⸗ gelischen Feldpropstes der Armee durch den Militär⸗Ober⸗ pfarrer, Hofprediger D. Frommel in Gegenwart des katholischen Feldpropstes der Armee statt. Sobald Alles im Kapitelsaal versammelt war, begab sich der Regiments⸗Com⸗ mandeur mit der Fahne dorthin, gefolgt von zwei Fahnen⸗ Offizieren und dem Unteroffizier, und trat vor den daselbst errichteten Altar. Hierauf folgte ein kurzes Gebet und die Weihe der Fahne, die während der Einsegnung von dem Commandeur gesenkt wurde. Nach Beendigung der kirchlichen Feier übernahm der betreffende Fahnen⸗Unteroffizier die Fahne. Während der Nagelung und Weihe hatte sich das 3. Garde⸗Regiment z. F. mit den zwei alten Fahnen und der Regiments⸗Musik im offenen Carré im Lustgarten in Parade auf⸗ gestellt. Die Parade commandirte der Regiments⸗Commandeur. Sobald Seine Majestät der Kaiser und König, Allerhöchstwelcher von einem General⸗Adjutanten und zwei Flügel⸗Adjutanten zu Pferde begleitet war, im Lustgarten erschien, wurde präsentirt und nach dem Abreiten der Front zurück⸗ Seine Majestät begab Sich alsdann in ie Mitte der Aufstellung, gab ein Zeichen zum An⸗ marsch der neuen Fahne und überwies diese mit einer Ansprache an die Truppe. Darauf brachte der Regiments⸗ Commandeur ein dreifaches Hurrah auf Seine Majestät aus. Alsdann erfolgte der Vorbeimarsch in Compagnie⸗Colonne in der Richtung auf die Schloßbrücke, worauf die Fahnen in das Schloß abgebracht wurden. Nach Beendigung der Feier ritt Seine Majestät mit dem 3. Garde⸗Regiment z. F. zur Kaserne und nahm im dortigen Offizier⸗Casino das Frühstück ein.

Der Bundesrath hat in der Sitzung vom 7. Juli be⸗ schlossen, daß den Bestimmungen über die Tara § 307 der Protokolle von 1888 Folgendes hinzugefügt werde:

1) im § 1B am Schluß: „6. Blechumschließungen (Blech⸗ kästchen ꝛc.), in welchen Cigaretten eingehen.⸗ 2) im §2 als letzter Absatz: „Bei der Einfuhr von eingestampften frischen, dem vertragsmäßigen Zollsatze unterliegenden Weinbeeren in Kesselwagen ist das zollpflichtige Gewicht in der Weise zu ermitteln, daß zu dem Eigengewicht der eingestampften Weinbeeren 20 % dieses Gewichts zugeschlagen werden.“

3) im § 7 e 2 als letzter Satz: ls Umschließungen von erheblicherem Gebrauchs⸗ oder Verkaufswerth sind insbesondere die Blechumschließungen (Blechkästchen ꝛc.) anzusehen, in welchen Cigaretten eingehen; die Papierumklebung dieser Blechumschließungen bleibt bei der Tarifirung derselben außer Betracht.“

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In einem Runderlaß des Ministers des Innern vom 5. Mai an die Königlichen Ober⸗Präsidenten werden in Betreff der Portoangelegenheiten der Standesämter folgende Grundsätze aufgestellt: 1G

1) Die Standesämter sind Staatsbehörden, auch wenn die Geschäfte von Gemeindebeamten wahrgenommen werden. Sic haben daher ihre Postsendungen zu frankiren nach den für jene maßgebenden Vorschriften, insbesondere müssen sie portofrei zur Absendung bringen alle Postsendungen an die Staatsbehörden anderer Bundesstaaten.

2) Das bei den Standesämtern entstehende Porto gehört zu den sächlichen Kosten, welche von den Gemeinden zu tragen sind; von den Betheiligten kann Ersatz nur in den Fällen der §§ 27 und 47 des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875, vorherige Erlegung aber in keinem Falle verlangt werden.

3) Die Ersuchen um Bewirkung des Aushanges von Auf⸗ geboten sind von den Standesämtern an die Gemeindebehörden unmittelbar zu richten.

4) Wenn die Gemeindebehörden auch nicht verpflichtet sind, ihre Postsendungen an die Standesämter zu frankiren, so erscheint die Frankirung doch dringend erwünscht.

Nach einer Verfügung des Ministers des Innern steht es mit der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts und des Ober⸗Verwaltungsgerichts im Einklang, daß geschlossene Gesellschaften und Vereine an die Polizeistunde auch dann nicht gebunden sind, wenn ihre Versammlungen in Schankwirthschaften stattfinden, vorausgesetzt, daß die benutzten Räume für die Dauer der Versammlung dem öffentlichen Verkehr entzogen sind. Der Minister verkennt zwar nicht, daß diese Auslegung der gesetzlichen Vorschriften Uebelstände im Gefolge haben kann, er glaubt aber, daß diesen durch ge⸗ hörige Handhabung der Polizei in genügender Weise abgeholfen werden kann. Insbesondere werde es sich empfehlen, die ge⸗ schlossenen Gesellschaften und Vereine zur Anmeldung ihrer Versammlungen überall strengstens anzuhalten, wo eine solche Anmeldung gesetzlich vorgeschrieben ist. Sodann werde bei Veranstaltung von Lustbarkeiten genau zu beaufsichtigen sein, ob außer den Mitgliedern und den von diesen eingeführten Gästen auch Andere Zutritt zu den Gesellschafts⸗ oder Vereinsräumen haben, und danach die Lustbarkeit als öffentliche zu behandeln ist. In geeigneten Fällen, in denen die Gesellschaft oder der Verein nur zum Schein oder lediglich zur Umgehung des Gesetzes ge⸗ gründet ist, sei bei Ueberschreitung der Polizeistunde gegen die Schuldigen unnachsichtlich einzuschreiten. Endlich werde gegen Wirthe, welche ihre zur Schankwirthschaft concessionirten Räume ganz oder zu einem wesentlichen Theile dauernd oder doch so häufig an geschlossene Gesellschaften oder Vereine zum ausschließlichen Gebrauch überlassen, daß die dem öffentlichen Verkehr dienenden Locale nicht mehr den bei Ertheilung der Concession vorausgesetzten Anforderungen entsprechen, das Concessionsentziehungs⸗Verfahren einzuleiten sein.

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Wiederholte Beschwerden des Publikums über unzureichende Einstellung von Wagen, in welchen das Tabackrauchen ver⸗ boten ist, haben dem Minister der öffentlichen Arbeiten Anlaß gegeben, unter Abänderung des Erlasses vom 4. Januar 1889 zu bestimmen, daß soweit nicht für einzelne Strecken und Züge, insbesondere die Berliner Stadtbahn⸗ und Vorortzüge oder auf Bahnen untergeordneter Bedeutung besondere An⸗ ordnungen getroffen sind fortan der Regel nach in allen der Personenbeförderung dienenden fahrplanmäßigen Zügen die Hälfte der vorhandenen Coupés zweiter Wagenklasse, ohne Einrechnung der Frauencoupés, und die Hälfte der vor⸗ handenen Coupés dritter Wagenklasse, einschließlich der Frauencoupés, in der vorgeschriebenen Art als Coupés für Nichtraucher zu bezeichnen sind. 8

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Der Inspecteur der 1. Cavallerie⸗Inspection, General⸗ Lieutenant von Krosigk und der Ober⸗Quartiermeister im Großen Generalstabe, General⸗Lieutenant Edler von der Planitz II. sind hierher zurückgekehrt.

Der Vice⸗-Admiral Deinhard, Chef der Marinestation der Nordsee, ist zur Abstattung persönlicher Meldungen hier eingetroffen, ebenso der General⸗Lieutenant Müller, Com⸗ mandeur der 12. Division.

Der Kaiserliche Minister⸗Resident in Luxemburg Graf von Wallwitz ist vom Urlaub auf seinen Posten zurück⸗ gekehrt und hat die Geschäfte der Minister⸗Residentur wieder uͤbernommen.

S. M. Kanonenboot „Hyäne“, Commandant Capitän⸗ Lieutenant Goecke, ist am 15. August in Benguela ein⸗ getroffen und beabsichtigte am 16. wieder in See zu gehen.

Bayern. „München, 17. August. Seine Königliche Hoheit der Prinz Leopold ist heute früh nach Berlin abgereist. Ihre Hoheiten der Herzog und die Herzogin von Anhalt sind heute früh auf der Reise nach Berchtesgaden hier durchpassirt. 8

Baden.

Karlsruhe, 15. August. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin nahm am Sonntag Vormittag an dem Gottesdienst in der Schloßkirche theil und machte Nachmittags im Rollstuhl eine Fahrt durch die Gartenanlagen. Ihre Königliche Hoheit bringt, von dem schönen Wetter begünstigt, die Vor⸗ und Nachmittage bis zum Abend im Freien liegend zu. Die Großherzogin beginnt auch seit gestern wieder zu sitzen und hat sich heute zum ersten Mal an der gemeinsamen Mittagstafel betheiligt.

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 16. August. Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat sich heute Nachmittag zur Abhaltung von Jagden nach Friedrichsmoor begeben und gedenkt am Donners⸗ tag dieser Woche nach Schwerin zurückzukehren. Oldenburg.

„Dldenburg, 15. August. Seine Königliche Hoheit der Großherzog ist von hier nach München, Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin nach Schloß „Fröhliche Wieder⸗ kunft“ bei Hummelshain abgereist, nachdem sich das Befinden Seiner Königlichen Hoheit des Erbgroßherzogs befriedigend

gestaltet hat.

gebungen begrüßt.

Schwarzburg⸗Sondershausen.

in seiner Sitzung vom Sonnabend eine Vorlage über die Abänderung der Klassensteuer, wonach das Ein⸗ kommen von Ausländern aus inländischem Grundbesitz und inländischen Gewerbs⸗ und Handelsanlagen der Klassensteuer unterliegen soll, nach den Vorschlägen des Fachausschusses an. Der Gesetzentwurf über die Gemeindebesteuerung des Einkommens der Eisenbahnen wurde sodann mit geringfügigen Aenderungen, ein. Antra der Wahlprüfungs⸗Abtheilung auf Abänderung des Wahl⸗ gesetzes mit 12 gegen 2 Stimmen angenommen und die Session hierauf durch den Staats⸗Minister Petersen vertagt.

Elsaß⸗Lothringen.

Straßburg, 16. August. Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden ist laut Meldung des „W. T. B.“ zur Inspicirung der Truppen heute hier eingetroffen. Am Abend findet vor dem Offiziercasino großer Zapfenstreich statt.

In der bereits in Nr. 191 des „R.⸗ u. St.⸗A.“ unter den nach Schluß der Redaction eingetroffenen Depeschen kurz er⸗ wähnten Erklärung des Pfarrers Jacot in Fêèves im Pariser „Evénement“, worin er die gegen ihn gerichteten Ver⸗ leumdungen zurückweist, heißt es der „Köln. Ztg.“ zufolge weiter:

„Viele Priester meiner Diöcese denken wie ich, aber wenige glau⸗ ben es sagen zu können und keiner so wie ich. Aber auch das wird noch kommen. Seit zwei Jahren werde ich nun angegriffen, und es ist jeßt das erste Mal, daß ich antworte. Der Fall erforderte es. Der Pfarrer von Fêves hat in Frankreich viel Haß, in Deutschland viel Sympathie erregt; er thut nur seine Pflicht als Priester, der für Deutschland optirt hat. In meinen Schriften werden Sie nichts gegen mein früheres Vaterland finden; da ich aber optirt habe, kann und muß ich mein neues Vaterland unterstützen. Ich hoffe, daß ich dadurch zum Wohle der Kirche, Gottes und der Reichslande eine Be⸗ ruhigung der Gemüther in Elsaß⸗Lothringen erreichen werde.“

Deutsche Colonien.

Wie aus Dar⸗es⸗Salam, 15. August, berichtet wird, hat der Compagnieführer Johannes am 29. Juli die völlig unversehrte Kilimandjaro⸗Station ohne Kampf wieder besetzt.

8 Desterreich⸗Ungarn.

Dem „Prager Abendblatt“ zufolge gab der verhaftete Wenzel Bofak, der, wie bereits in der gestrigen Nummer des „R. u. St.⸗A.“ unter den nach Schluß der Redaction ein⸗ getroffenen Depeschen gemeldet worden ist, in vergangener Nacht vor dem deutschen Casino auf vorübergehende Personen schoß, als Motiv seiner That an: die vor ihm gehenden Leute hätten deutsch gesprochen, er hasse aber die Deutschen, welche die Czechen unterdrückten, und habe deshalb auf die deutsch Redenden die Schüsse abgegeben.

Eine verschiedenen Blättern zugegangene Meldung, die Reservisten aus der Umgegend von Kolomea, die in Stanislau zu militärischen Uebungen eingetroffen, seien in ihre Heimathsbezirke zurückgeschickt worden, weil in Stanislau Dysenterie und Cholerine grassirten, wird von zuständiger Seite für unrichtig erklärt.

Großbritannien und Irland.

Das neue Cabinet ist nunmehr constituirt und nach⸗ amtlicher Meldung wie folgt zusammengesetzt: Gladstone, Erster Lord des Schatzes und Großsiegelbewahrer; Lord Herschel, Lord⸗Großkanzler; Earl Kimberley, Staats⸗ secretär für Indien und Präsident des Geheimen Raths; Earl Rosebery, Staatssecretär des Auswärtigen; Marquis of Ripon, Staatssecretär der Colonien; Asquith, Staatssecretär für Inneres; Campbell Bannermann, Staatssecretär des Kriegs: Earl Spencer, Erster Lord der Admiralität; Harcourt, Kanzler der Schatzkammer: John Morley, Minister für Irland; Sir George Trevelyan, Minister für Schott⸗ land; Mundella, Präsident des Handelsamts; Fowler, Präsident des Gemeindeverwaltungsamts; Arnold Morley, General⸗Post⸗ meister; Acland, Staatssecretär für das Erziehungswesen. Lord Houghton ist zum Vice⸗König von Irland ernannt. Zum Kanzler des Herzogthums Lancaster ist, wie „W. T. B.“ ver⸗ nimmt, Bryce ausersehen, der gleichzeitig den Staatssecretär Rosebery in der Verwaltung der auswärtigen Angelegenheiten unterstützen soll.

Prinz und Prinzessin Heinrich von Batten⸗ berg sind am Sonntag, vom Continent kommend, in Osborne auf der Insel Wight eingetroffen. Am Montag war Gladstone der Gast Ihrer Majestät der Königin in Osborne. Ueber die Fahrt dorthin und seinen Empfang daselbst wird der „Allg. Corr.“ berichtet: Gladstone trat am Montag, Mittags um 12 Uhr, dem Befehle der Königin nachkommend, die Reise nach Osborne an. Da die Stunde der Abfahrt bekannt war, so hatte sich vor der Waterloo⸗Station eine große Menschenmenge eingefunden. Der Reisebegleiter auf der Fahrt war Sir Algernon West, der langjährige Privatsecretär des liberalen Staatsmanns. Auf allen Stationen, wo der Zug hielt, war Gladstone der Gegenstand begeisterter Kundgebungen. Besonders herzlich waren diese in Portsmouth, als er den Zug verließ und zu Wagen nach dem Dockhof fuhr, um sich auf der Koniglichen NYacht „Alberta“ nach der Insel Wight einzuschiffen. In dem Dockhof hörten die Arbeiter auf zu arbeiten und bildeten Spalier. Die „Alberta“ hatte eine gute und schnelle Fahrt. Am Trinity⸗Pier in East Cowes wurde Gladstone nochmals von der Volksmenge, als er ans Land stieg, aufs lebhafteste begrüßt. Eine Königliche Equi⸗ page brachte ihn und Sir Algernon West sofort nach Schloß Osborne, wo der Privatsecretär der Königin, General Sir Henry Ponsonby, ihn im Namen der Königin empfing. Am Abend speiste Gladstone an der Königlichen Tafel. Von den Mit⸗ gliedern der Königlichen Familie waren dabei zugegen der Prinz und die Prinzessin von Wales, die Prinzessinnen Victoria und Maud von Wales, der Herzog von Connaught und Prinz Heinrich von Battenberg. Auch auf der Rückreise nach London, wo er gestern wieder eingetroffen ist, wurde Gladstone, wie „W. T. B.“ meldet, überall mit sympathischen Kund⸗

Frankreich. Nach Meldungen aus Porto Novo wird eine Abtheilung von 1200 Mann unter dem Befehle des Obersten Dodds abgehen, um an dem Ueme⸗Flusse Stellung zu nehmen. Italien. 1 Acht Soldaten einer auf der Insel Capri befindlichen Strafcompagnie sind, wie man dem „W. T. B.“ aus Neapel meldet, wegen Briefwechsels mit dem kürzlich in

Haft genommenen Änarchisten Pancrazi verhaftet worden⸗

Sondershausen, 15. August. Der Landtag nahm

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Nachdem sämmtliche Staaten, welche die internationale Uebereinkunft über Eisenbahnfrachtrecht vom 14. Ok⸗ tober 1890 unterzeichnet haben, nämlich die Schweiz, Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Nieder⸗ lande, Oesterreich⸗Ungarn und Rußland, dieses Ueberein⸗ kommen ratificirt haben, ist ihnen, wie der Berner „Bund“ meldet, vom schweizer Bundesrath zur Uebergabe der Rati⸗ fications⸗Instrumente eine Conferenz vorgeschlagen worden, die am 30. September d. J. in Bern stattfinden soll. Bei Annahme dieses Vorschlags würde die Uebereinkunft gemäß Artikel 60 Absatz 2 am 1. Januar 1893 in Kraft treten.

Türkei. Die Ernennung des bisherigen General⸗Secretärs im türkischen Ministerium des Auswärtigen Naum Effendi zum Gouverneur im Libanon ist nunmehr erfolgt und das darauf bezügliche Protokoll, telegraphischer Meldung aus Konstantinopel zufolge, am Montag Abend unterzeichnet worden.

Der Wiener „Neuen Freien Presse“ wird aus Salo⸗ nichi gemeldet, daß auf dem dortigen Zollamt im Doppel⸗ boden einer nach Belgrad bestimmten Kiste fünf Kilogramm Dynamit aufgefunden worden seien. Aufgeber der Kiste sei ein von Frankreich mit einem französischen Paß kommender Russe gewesen. Dieser sei verhaftet worden und werde nach Konstantinopel gebracht werden.

Aus Bagdad wird der am 11. d. M. erfolgte Tod des Generals Suleiman Pascha gemeldet. Außer in dem Kriege mit Serbien hat er sich namenilich in dem letzten türkisch⸗russischen Kriege ausgezeichnet. Sein kühner Zug durch Montenegro, um nach Albanien zu gelangen, wo er seine Truppen nach Dedeagatsch einschiffte, um sie an den Balkan gegen die Russen führen zu können, ist noch in Aller Er⸗ innerung ebenso wie seine heldenmüthigen, aber erfolglosen Kämpfe vor dem Schipka⸗Passe. Vor ein Kriegsgericht gestellt, wurde er im Dezember 1878 zu 15jähriger Festungshaft und zum Verluste seiner militärischen Würden verurtheilt. Später zum Erxil in Bagdad begnadigt⸗ ist er dort nach dreijährigen schweren Leiden jetzt im Alter von 53 Jahren verstorben.

Serbien.

Der Justiz⸗Minister Gjorgjevic ist, wie „W. T. B.“ meldet, zum Gesandten in Paris ernannt. Wegen der Ministerkrise ist noch keine Entscheidung erfolgt. Wie es neuerlich heißt, hätte der Kriegs⸗Minister seine Demission nicht gegeben.

Bulgarien.

In Sofia brachten am 14. d. M., wie dem „Pester Lloyd“ gemeldet wird, die dortigen Bürger unter der Führung des Bürgermeisters dem Prinzen Ferdinand von Sachsen⸗Coburg einen Fackelzug. Auf eine Ansprache des Bürgermeisters dankte der Prinz für die ihm dargebrachte Ovation und sagte, er freue sich, nachdem er im Auslande überall Sympathien gefunden, wieder als Bulgare unter seinem lieben bulgarischen Volke zu sein. Er schloß mit den Worten: „Es lebe Bulgarien!“

Asien.

Ueber den jüngst erfolgten Zusammenstoß der Afghanen und Russen auf dem Pamir⸗Plateau wird dem „R. B.“ aus Bombay vom 16. d. M. weiter gemeldet: Eine Anzahl Afghanen sei in der Nähe des Aktasch auf eine kleine Abtheilung russischer, unter dem Commando des Obersten Janow stehender Truppen gestoßen. Nach einem kurzen Wortwechsel zwischen den beiden Führern habe der Befehlshaber der afghanischen Truppen seinen Revolver gezogen und einen russischen Offizier niedergeschossen. Hierauf habe sich ein Handgemenge ent⸗ sponnen, in welchem sieben Afghanen getödtet worden seien. Der Verlust der Russen sei nicht bekannt.

. Afrika. .

Die Regierung des Congostaats rüstet, wie die „Mgdb. Ztg.“ aus Brüssel erfährt, einen Zug von 3000 Bewaffneten unter Führung des Majors van Kerkhoven aus, um den Araber⸗Aufstand niederzuwerfen. Major van Kerkhoven sammelt seine Streitkräfte am Aruwimi⸗Flusse. Nach einer Meldung des „Reuter'schen Bureau“ aus Sao Paolo de Loanda von gestern sei am 13. d. M. in Boma im Congostaat eine Nordenfeldt⸗Kanone erplodirt, als damit Schießversuche angestellt wurden. Ein Sergeant sei getödtet und der Gouverneur sowie der Vice⸗Gouverneur seien verwundet.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Läßt ein Großkaufmann cinen von ihm acceptirten und nicht eingelösten Wechsel in Protest gehen, weil ihm die Mittel zur Einlösung fehlen, so kann, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, VI. Civilsenats, vom 7. April 1892, dieser Umstand zur Annahme der Zahlungseinstellung genügen, auch wenn der Cridar später vor der Konkurseröffnung an andere Gläubiger Zahlungen geleistet hat.

Kunst und Wissenschaft.

Der Kölner Rathhausthurm, welcher seit dem Ende des vorigen Jahrhunderts seines reichen bildnerischen Schmuckes ent⸗ behrt, soll diesen nunmehr allmählich wieder erhalten. Nach dem vom Stadtarchivar Dr. Hansen und Stadt⸗Baurath Haimann auf⸗ estellten Gesammtplan für die bildnerische Ausstattung des Rathhausthurms soll die römische Zeit der Geschichte Köln's nicht berücksichtigt werden, weil dies in den Sculpturen und Inschriften des nahegelegenen Portals bereits erschöpfend geschehen. Dagegen wird der, „K. Volksztg.“ zufolge, die Reihe der Figuren das Wachsen der Stadt bis zur Erlangung ihrer Unabhängigkeit von den Erzbischöfen, die Zeiten der Herrschaft der Geschlechter und der Zünfte bis zum Ausgang des Mittelalters zur Darstellung bringen. Dementsprechend sollen in den Standbildern des Erdgeschosses weltliche und geistliche Würdenträger vorgeführt werden, die durch Verleihung von Privilegien und Rechten das Emporwachsen der Stadt Köln förderten. Das erste und zweite Stockwerk soll die Vertreter der ritterlichen Geschlechter und Zünfte zeigen, das dritte Ge⸗ schoß auf das künstlerische und wissenschaftliche Leben in der Stadt hinweisen, und unter den Baldachinen des obersten Geschosses werden die Standbilder ihrer Schutzpatrone sowie jener Heiligen, die in ihr gelebt und gewirkt haben, Platz finden. Vorerst soll die Ausführung der Bildwerke des Erdgeschosses beginnen. Durch die zehn Figuren werden dargestellt

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werden: Erzbischof Bruno, der Bruder des Kaisers Otto des Großen, welcher der Stadt Freiheiten und Rechte gab, aber auch die Landeshoheit an sich nahm und mit ihr die Gerichtspflege, welche bis dahin durch den Kaiser ausgeübt worden; Kaiser Heinrich IV., welcher seine erste strenge Erziehung durch Erzbischof Anno in Köln genoß, der nachher, als er durch seinen Sohn der Kaiserlichen Würde beraubt war, treu zu dem unglücklichen Fürsten hielt; Erz⸗ bischof Philipp von Heinsberg, unter dessen Regierung, jedoch gegen seinen Willen das großartige Werk der Stadtbefestigung geschaffen wurde, der im Kampfe Heinrich's des Löwen gegen den Kaiser auf der Seite des ebenfalls im Bilde darzustellenden Friedrich Barba⸗ rossa stand. Die Figurengruppe an der Nordwestecke des Thurms setzt sich aus den Standbildern der Kaiser Otto IV. und Philipp von Schwaben, der Könige Wilhelm von Holland und Johann von England, sowie der beiden Päpfte Innocenz III. und Innocenz IV. zusammen: Männer, welche der Stadt bedeutende Privilegien zugewendet haben. Die Modellskizzen zu den Figuren der erwähnten geschichtlichen Persönlichkeiten sind als Ergebniß eines Wettbewerbes unter zehn Kölner Bildhauern z. Z. im städtischen Museum öffentlich ausgestellt. Mit der Ausführung der Steinfiguren sind die Bildhauer J. Degen, A. Iven, P. Kürten und H. Schmitz beauftragt. 8 Die Jurxy der Münchener Internationalen Kunst⸗ Ausstellung macht bekannt, daß sie in der amtlichen sim telegra⸗ phischen Auszuge in Nr. 188 n. Schl. d. Red. mitgetheilten) Prä⸗ mitrungsliste den Bildhauer Schulz⸗Kopenhagen irrthümlich als prämiirt verkündet habe. Die Controle des Protokolls habe ergeben, daß die erforderliche Stimmenmehrheit nicht auf das betreffende Werk gefallen sei. 1“ In der Schlußsitzung des Brüsseler Congresses für criminelle Anthropologie am 11. d. M.berichtete, der „Köln. Ztg.“ zufolge, Gauckler (Caen) über die Bedeutung der socialen Elemente einerseits und der anthropologischen andererseits für die Straf⸗ bemessung, wobei er sich dafür aussprach: Aufgabe des Strafrechts sei die Abwehr der Verbrechen durch Einschüchterung, sodann die Vermeidung des Rückfalls, schließlich die Entschädigung der Opfer; dabei seien die Empfindungen von Gerechtigkeit, Haß und Mitleid zu berücksichtigen. Pröfessor von Liszt (Halle) be⸗ merkte, man müsse zwischen Gelegenheits⸗ und natürlichen, geborenen Verbrechern unterscheiden; der Vorredner habe die biologischen Ele⸗ mente zu sehr außer Betracht gelassen. Die Gelegenheitsverbrecher würden durch die Strafe an die Unverletzlichkeit der gesetzlichen Ordnung erinnert, die geborenen Verbrecher sollten gebessert, geheilt werden, die Unheilbaren aus der Gesellschaft gestoßen werden. Professor Prins (Brüssel), mit dem Vorredner einer der Vorkämpfer der Strafrechtsreform in der bekannten internationalen criminalistischen Vereinigung, ist auch der Ansicht, daß das Strafrecht eine sociale Aufgabe sei; indeß bezwecke es nicht die Einschüchterung, sondern die „Individualisirung“ der Maßregeln gegen die Uebelthäter; darum müsse es neben der Schule, welche die Gesellschaft studirt, eine solche geben, die sich mit dem einzelnen Menschen befaßt. Van Hamel (Amsterdam), ein anderes hervorragendes Mitglied jener Vereinigung, beantwortete Gauckler's Ausführungen dahin, die Em⸗ pfindungen von Haß und Rache, die als Elemente der Repression fort⸗

bestehen, seien auszurotten und mit Hilfe der Anthropologie ins

Gegentheil umzuwandeln. Tarde lobte die Terza Scuola, die in Italien gegen Lombroso entstanden, sich auf positivistischer und deter⸗ ministischer Grundlage bewegt, die Lehre Lombroso's vom Vorhanden⸗ sein eines Verbrechertypus verwirft und die gesellschaftliche Umgebung als einen Factor der Criminalität betrachtet: eine Schule, die eigentlich nur die Ansichten der fortschrittlichen Cri⸗ minalisten anderer Länder vertritt. Hektor Denis (GBrüssel) wies in einer außerordentlich sorgfältigen Statistik die Zunahme der Verbrechen bei der Vertheuerung der Lebensmittel nach und ge⸗ langte zu der Schlußfolgerung: die Gesellschaft sei in dem Maße verantwortlich, als sie nicht das Mögliche thue, um die wirthschaft⸗ lichen Schwankungen zu vermeiden. Tarde berichtete über die „Verbrechen der Menge“. Die Führer seien in erster Linie verant⸗ wortlich, aber auch die Menge müsse für ihre Verbrechen haften. Hieran schloß sich eine Darstellung des Russen Dekterew über die Cholerakrawalle. Während dieser Berathung erschien der König in der Versammlung; Dr. Maguan (Paris) hielt eine kurze Begrüßungsansprache. Ober⸗Staatsanwalt Jaresky (Charkow) trat den Ausführungen Tarde's dahin entgegen, daß es fast unmöglich sei, zwischen Führern und Folgern bei Massenverbrechern zu unterscheiden, wenn erstere nicht zu einer höheren Klasse gehören und Feder und Rede gebrauchen können. Wahr sei jedoch, daß die Menge eine Neigung zur gehässigen Verfolgung habe, das gehe aus den Astrachaner Krawallen hervor. Garnier (Paris) meinte, die Menge lasse sich gewöhn⸗ lich durch solche führen, die unter dem Gesichtswinkel der Pathologie der Geisteskrankheiten zu beobachten seien; der Alkohol spiele bei Volks⸗ aufläufen eine große Rolle. Benedikt (Wien) hielt dafür, daß in allen Versammlungen, auch den politischen, die Entarteten ge⸗ wöhnlich die Bewegung leiteten. Die Grausamkeiten, die von einzelnen in einer Gegenrevolution verübt werden, seien blut⸗ dürstiger als diejenigen, welche während einer Revolution begangen werden. Bei der Beurtheilung der Verbrechen der Mengen sei zu erwägen, daß sie das Ergebniß einer Ansammlung von Haß und Rache zu sein pflegen. Tarde erwiderte, er habe nie behauptet, daß die Führer gebildet oder aufgeklärt seien, oder auch nur normal. Nach einer weiteren Darlegung des Chinesen Tu⸗Son⸗Lieng über das Strafrecht in seiner Heimath war der Congreß beendet. Abends empfing der König die Mitglieder des Congresses sowie der beiden Antwerpener Versammlungen im Laekener Schloß.

Aus Bihacs in Bosnien vom 4. August erhält die „Bosn. Post“ folgende Mittheilung über interessante prähistorische

Funde: Die Fundstätten für Archäologen mehren sich im.

Occupationsgebiete, da man allerorts unermüdlich allem die größte Aufmerksamkeit schenkt, was im stande wäre, das Dunkel der Ver⸗ gangenheit dieser Länder einigermaßen aufzuhellen. Neuestens wurde in Pritoka, kaum 5 km von Bihacs entfernt, mit Ausgrabungen begonnen, die eine sehr reiche Ausbeute an Bronzegegenständen aus prähistorischer Zeit ergaben. Vor drei Jahren wurde man anläßlich der Vorbereitungen zum Bau der orientalisch⸗ orthodoren Kirche in Pritoka zum ersten Male darauf aufmerksam, daß an der südlichen Seite der Straße, ca. 300 Schritt von dieser ent⸗ fernt, sich ein uraltes Gräberfeld befinden müsse. Der Leiter der Bihacser Volksschule, Peter Mirkovics, unternahm nun vor zwei Jahren auch einige Nachforschungen und förderte Fibeln, Riemen⸗ beschläge, Arm⸗ und Fußreifen ꝛc. aus Bronze zutage. Seit sechzehn Tagen wird nun seitens der Regierung systematisch die werth⸗ volle Fundstätte ausgebeutet. Die Nachgrabungen stehen unter der Leitung des Lehrers Mirkovics, und es wurden innerhalb dieser wenigen Tage über 600 Schmuckgegenstände aufgesunden. Das meiste besteht aus Bronze, doch finden sich auch sehr gut er⸗ haltene Bernstein⸗ und Glasperlen. Bisher wurden bei 220 Gräber aufgedeckt; es finden sich bis zu einer Tiefe von 130 Centimetern Skelette, bei welchen man Halsschmuck und je einen thönernen Thränen⸗ krug ober dem Haupte findet. Ueber den Skeletten findet man, offen⸗ bar aus einer späteren Zeitperiode, Thonkrüge, welche Asche und Knochentheile und häufig sehr reichen Schmuck enthalten, ebenso einen Thränenkrug aus Thon. Es finden sich auch mehrere Thon⸗Urnen ineinander, doch nur die innerste enthält die Leichen⸗ reste sammt dem eventuellen Schmuck. Keine Urne ist ohne Aus⸗ beute; man findet wenigstens einen Bronzering, der zumeist einen Durchmesser von 2 ½ cm hat, in derselben. Jedoch auch über den Urnen findet man mit Halszierrathen geschmückte Skelette in der ge⸗ ringen Tiefe von kaum 60 cm. Außerdem fand man in dem bereits aufgedeckten Theile der Begräbnißstätte zwei runde Feuerungsstellen mit Kohlenrosten, wo vermuthlich die Leichen verbrannt wurden. Dieser prähistorische Friedhof ist 60 m lang und 30 m breit; er wurde bisher erst in einer Länge von 17 m bloßgelegt, man hat daher noch sehr reiche Funde zu erwarten. Unter dem bereits Gewonnenen ist besonders eine Fibel bemerkenswerth, die eine der schönsten ihrer Art ist. Sie

ist ungefähr 20 cm breit und an beiden Enden durch einen Stier⸗

und Widderkopf geschmückt; eine fernere Zier bildet eine Reihe von Bernsteinperlen, welche die beiden Enden verbindet. Runde und krugformig gearbeitete Knöpfe, Spiralen, Nadeln ac. finden sich sehr zahlreich in tadellosen Exemplaren. Von den Urnen und den Thränen⸗ krügen gelang es, einige unverletzt zu Tage zu fördern, während die meisten gleich den Kalksteinplatten, mit denen sie bedeckt waren, beim Heben zerfielen. Auch mehrere Grabplatten mit einfachen eingeritzten Verzierungen und römischen Inschriften fanden sich vor. Die Bronze⸗ funde werden dem Landes⸗Museum in Sarajewo eingesendet.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

8 1 ““ 1 Krafteines Königlichen Beschlusses vom 13. Juli (Staats⸗ blad Nr. 177) ist die Ein⸗ und Durchfuhr von Lumpen, gebrauchte Kleidungsstücken und ungewaschener Leib⸗ und Bettwäsche aus Marseille, Rio de Janeiro, Corfu, der Provinz Lüttich (Belgien), Rußland und der asiatischen Türkei, sowie der Versand von Lumpen in den Gemeinden Groesbeek, Wychen und Nymegen vom 13. August 1892 ab verboten.

Soweit Marseille in Frage kommt, sind in das Verbot auch solche unter vorgenannte Artikel fallende Güter einbegriffen, die, obwohl nicht aus Marseille stammend, doch daselbst ein⸗ oder um⸗ geladen sind; ausgenommen von diesem Verbote sind, für den Fall, daß sie gehörig verpackt sind, diejenigen Güter, welche zwar über Marseille angebracht sind, aber bei der Ein⸗ oder Durchfuhr deutlich erkennen lassen, daß sie anders woher stammen und in Marseille weder ein⸗ noch umgeladen sind. b

Gepäckstücke, welche von Reisenden mitgeführt werden, fallen nicht unter das Verbot einschließlich derjenigen, welche von Reisenden mittels Postdampfers in Marseille angebracht und von dort direkt auf besonderem Wege nach den Niederlanden weiter gesandt werden. Soweit es sich um. Rio de Janeiro, Corfu und die Provinz Lüttich (Belgien) handelt, sind Gebäckstücke, welche von Reisenden

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mitgeführt werden, in das Verbot nicht einbegriffen.

Bezüglich Rußlands und der asiatischen Türkei sind Gepäckstücke, welche von Reisenden mitgeführt werden, nur insofern in das Verbot öe als es sich um ungewaschene Leib⸗ und Bettwäsche

andelt.

Der Gesundheitsstand in Berlin blieb auch in der Woche vom 31. Juli bis 6. August ein günstiger und die Sterblichkeit eine mäßig hohe, wenn auch eine etwas höhere als in der vorangegangenen Woche (von je 1000 Einwohnern starben, aufs Jahr berechnet, 20,5). Unter den Todesursachen kamen acute Darmkatarrhe, besonders Brechdurchfälle unter Kindern, in etwas gegen die Vorwoche ge⸗ steigerter Zahl zum Vorschein und führten besonders auf dem Wedding, in der Oranienburger Vorstadt und im westlichen Theil von Moabit häufig zum Tode, während aus der Friedrichstadt, der Dorotheenstadt, der Tempelhofer Vorstadt und aus dem östlichen Theile von Moabit nur vereinzelte Todesfälle gemeldet wurden. Im ganzen erlagen 199 Personen (gegen 170 der Vorwoche) diesen Krankheitsformen. Die Betheiligung des Säuglingsalters an der Sterblichkeit war eine etwas größere als in der Vorwoche; von je 10 000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, 103 Säuglinge. Acute Entzündungen der Athmungsorgane kamen im allgemeinen seltener zum Vor⸗ schein und nahmen meist einen milden Verlauf. Das Vor⸗ kommen der Infectionskrankheiten blieb meist ein beschränktes,, nur Erkrankungen an Diphtherie wurden etwas mehr, besonders aus dem Wedding zur Anzeige gebracht. Masern, Scharlach und Unterleibs⸗ wwphus zeigten sich in keinem Stadttheile in nennenswerther Zahl. Erkrankungen an Kindbettfieber wurden drei bekannt; rosenartige Ent⸗ zündungen des Zellgewebes der Haut waren selten; auch Erkrankungen an Keuchhusten, die nur in wenigen Fällen tödtlich endeten, blieben selten. Rheumatische Beschwerden aller Art zeigten in ihrem Vor⸗ kommen im Vergleich zur Vorwoche keine wesentliche Veränderung.

rsburg, 16. August. Die Cholera ist nach amt⸗ g jetzt auch in Taurien aufgetreten; im Ber⸗ ise sind am 15. August 16 Personen erkrankt und n Charkow kamen am 14. August keine Cholera⸗ in Astrachan keine Cholera⸗Todesfälle vor. In

sind an demselben Tage 15 Personen erkrankt und 6 ge⸗ orben. In Nishny⸗Nowgorod erkrankten am 15. August 28 Personen und starben 12. Im Dongebiet ist noch keinerlei Abnahme der Evpidemie wahrzunehmen. ““

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Verkehrs⸗Anstalten.

Laut Telegramm aus Aachen ist die erst englische Post über Ostende vom 16. d. M. ausgeblieben. Grund: Zugverspätung in England und Belgien.

Sonntag, den 21. August. kommt ein Sonderzug zu rmäßigten Fahrpreisen von Berlin nach Coswig i. Anh. (Park von Wörlitz) und Dessau zur Beförderung. Er fährt 6,20 Vorm. vom Bahnhof am Askanischen Platz ab und trifft in Coswig

in Dessau 9,41 Vorm. ein. Die Rückfahrt ist am

ist d. J. nur mit dem Sonderzuge 10,0 Abends aus Dessau, 10,38 aus wig, 1,17 Nachts in Berlin, zulässig; sie kann aber auch erst am 22. August d. J. mit sämmtlichen Personenzügen angetreten werden. Der letzte am 22. zur Benutzung mit Sonderzugfahrkarten gültige Personenzug von Dessau, welcher in Wittenberg Anschluß nach Berlin hat, fährt von Dessau 6,06 Nachm., von Coswig 6,40 Nachm., ab. Die Benutzung von Schnellzügen ist auch nicht gegen vee von Zuschlagkarten gestattet. Freigepäck wird nicht gewährt. Fahrkarten zu 5 für die II. und 3 für die III. Klasse, für Hin⸗ und Rückfahrt gültig, werden am Sonntag früh von den Bahnhofs⸗ Fahrkarten⸗Ausgabestellen hier, Askanischer Platz, und in Gr. Lichter⸗ felde, sowie auch schon vorher im Bureau des Invalidendank, Markgrafenstraße 51 a, verausgabt.

Sonntag, den 21. August, kommt ein Sonderzug zu ermäßigten Fahrpreisen von Berlin nach Dresden und Schandau über Röderau zur Beförderung. Er fährt 6,30 Vorm. vom Bahnhof am Askanischen Platz ab und trifft in Dresden Altstadt 11,33 Vorm., in Schandau 12,50 Nachm. ein. Die Fahrkartenpreise betragen: von Berlin nach Dresden 9 II., 6 III. Klasse, von Berlin nach Schandau 11,40 II., 7,60 III. Klasse. Für Kinder im Alter von 4 bis 10 Jahren werden Fahrkarten zum halben Preise verausgabt. Die Rückfahrt kann innerhalb acht Tagen, bei Schnellzügen gegen Lösung von Zuschlagkarten, beliebig über Röderau oder Elsterwerda⸗Zossen erfolgen. Freigepäck wird nicht ge⸗ währt. Fahrtunterbrechung ist nur bei der Rückfahrt in Dresden zulässig. Bei der Rückfahrt müssen die Fahrkarten abgestempelt werden. Der Fahrkartenverkauf erfolgt ab 18. August d. J. an den Fahrkarten⸗Ausgaben auf den Bahnhöfen am Askanischen Platz, in der Friedrichstraße und am Aleranderplatz von 9 bis 1 Uhr Vor⸗ mittags und 3 bis 6 Uhr Nachmittags. Bei der Fahrkarten⸗Ausgabe auf dem Anhalter Bahnhof wird der Verkauf bis zur Abfahrt des Zuges fortgesetzt, bei den übrigen Fahrkarten⸗Ausgabestellen dagegen am 20. August d. J., 6 Uhr Nachm., geschlossen 8

Breslau, 17. August. (W. T. B.) Der „Schl. Volksztg.“ wird aus Ostrowo gemeldet, vom russischen Ministerium sei einem Consortium in Kalisch die Concession zum Bau einer Tertiärbahn von Kalisch nach der preußischen Grenze er

theilt worden.