Die Beförderung von Leichen solcher Personen, welche an Cholera gestorben sind, nach einem anderen, als dem ord⸗ nungsmäßigen Beerdigungsorte ist zu untersagen.
Für Ortschaften, welche einen er besitzen, ist ein solcher erforderlichen 11) In den von Cholera ergri schaften ist der Verkehr mit Na sowohl betreffs der Beschaffenheit der Waaren als auch der Verkaufsstellen aufs sorgfältigste zu beaufsichtigen. Verkaufsräume wegen Gefahr Den hiervon be⸗ soweit irgend thunlich Entschädigung zu
genen Begravnißplatz nicht alls einzurichten.
fenen oder bedrohten
rungs⸗ und Genuß⸗
Es kann nöthig werden, der Verbreitung der Krankheit troffenen Personen ist
zu schließen.
12) Füx reines Trink⸗ und Gebrauchswasser ist ei Zeiten Sorge zu tragen; als solches ist das welches mittels gewöhnlicher des Choleraortes geschöpft wird, und nicht zu benutzen, zur Verfügung brunnen, welche direct in den Erdboden und in Tiefe getrieben sind (abessinische Brunnen). Brunnen mit gesundheitsgefährlichem Wasser sind Jede Verunreinigung der Entnahmestellen von Wasser zum Trink⸗ oder Hausgebrauch und ihrer nächsten Umgebung, insbesondere durch Haushaltsabfälle, Das Spülen von Gefäßen und Wäsche, welche mit Cholerakranken in Berührung gekommen sind, an den Wasser⸗ entnahmestellen oder in deren Nähe ist strengstens zu unter⸗
Brunnen aus dem Untergrund in der Regel nicht anzusehen wenn vorwurfsfreies Leitungswasser Zu empfehlen sind eiserne Röhren⸗ nicht zu geringe
ist zu ver⸗
13) Für rasche Abführung der Schmutzwässer aus der Nähe der Häuser ist Sorge zu tragen und deren Einleit gruben am Hause zu vermeiden. In öffentliche Wasserläufe oder sonstige Gewässer sollten Schmutz⸗ wässer nur eingeleitet werden, nachdem Desinfectionsmittel (Anlage IV) in genügender Menge zugesetzt worden sind un ausreichend lange eingewirkt haben.
14) Vorhandene Abtrittgruben sind, so Epidemie noch nicht am Orte ausgebrochen ist, während der Herrschaft der Epidemie dagegen ist wenn thunlich, zu unterlassen.
Eine Desinfection von Abtritten und Pissoirs Regel nach nur an den dem öffentlichen Verkehr nach Lage oder Art des Verkehrs lagen dieser Art (Eisenbahn⸗ gleichen) erforderlich. derartigen öffentlichen Anlagen zu halten.
15) Die Desinfectionen sind nach Maßgabe besonderer Anweisung zu bewirken. In größeren Städten ist auf die Einrichtung öffentlicher Desinfectionsanstalten, Anwendung heißen Wasserdampfs als erfolgen kann, hinzuwirken. erfolgenden Desinfectionen sollten unentge
16) Eine bereits früher vereinbarte und schon mehrfach veröffentlichte Belehrung über das Wesen der C während der Cholerazeit zu be⸗ obachtende Verhalten ist in eindringlicher W Kenntniß des Publikums zu bringen. Maßnahmen, welche an den einzelnen von Cholera bedrohten
oder ergriffenen Orten zu treffen s
Wo nicht bereits dauernd Gesundheitscommissionen be⸗
l drohender Choleragefa
in etwa vorhandene Senk
zu entleeren: die Räumung,
zugänglichen besonders gefährlichen An⸗ Stationen, Gasthäusern und der⸗ Auf peinliche Sauberkeit ist in allen
in welchen die Desinfectionsmittel lizeiliche Anordnung
Die auf po 3 ltlich geschehen.
über das
stehen oder für den Fal vorgesehen sind, sind solche einzurich
Schon vor Ausbruch der Epidemie sind die Zu⸗ stände des Ortes in Bezug auf die im Abschnitt A Nr. 11 bis 14 erwähnten Punkte einer genauen Untersuchung zu unterziehen und ist auf Beseitigung der vorgefundenen ² sonderer Berücksichtigung der früher v hinzuwirken,
stände unter be weise von Cholera betroffenen Oertlichkeiten
sowie das sonst Erforderliche in die Wege zu leite obald der Ort von Cholera ergriffen wird,
welche sich
wenn mög⸗
nen —— —
1) die Cholerakranken, namentlich solche, tigen häuslichen Verhältnissen befinden, Krankenanstalt überzuführen; Wohnungen verbleibende Kranke sind kann es sich empfehlen, den Kranken in der Gesunden
Evacuation g werden betreffs derjenigen Häuser, welche ungünstige sanitäre t und dergleichen) auf⸗ Evacuirten eignen sich am und höher gelegenen Orten und welche in früheren Epidemien
nach einer
Umständen Wohnung fortzuschaffen.
beüdlühcdüet
kann nothwendi früher vo Zustände (Ueberfüllung, Unreinlichkei weisen. Zur Unterbringung der besten Gebäude auf frei namentlich an solchen Stellen, von der Seuche verschont geblieben sind. 2) Besonders Fällen in einem Ort eingehende Nachforschungen anzustellen, w ben, um gegen diesen Punkt die N
n der Cholera gelitten haben und
Pwoereeenen
und umsichtige o und wie sich die Kranken inficirt hab Kaßregeln in erster Linie zu richten.
3) Die Gesundheits⸗Commissionen haben sich beständig Besuche in allen einzelnen Häusern der Ort⸗ schaft über den Gesundheitszustand der Kenntniß zu erhalten, den sanitären Zuständen lichkeit des Hauses im allgemeinen, haltungsabfälle und Schmutzwässer, Abtritte u. s. w.) ihre be⸗ sondere Aufmerksamkeit zuzuwenden und auf die Mißständen hinzuwirken, namentlich Brunnen schließen zu lassen.
4) In Häusern, wo Cholerafälle vorkommen, hat die Commission die erforderli
durch fortgesetzte Bewohner in derselben (Rein⸗ Beseitigung der Haus⸗
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die Abstellung von auch gefährlich erscheinende
chen Anordnungen wegen Abgänge sowie der Umgebung des Kranken zu treffen und die Ausführung zu über⸗ amkeit ist der Desinfection Kranken oder Gestorbenen Um der Verheimlichung inficirter Gegenstände daß eine Entschädigung für ver⸗ ort werde.
Desinfection der oder Gestorbenen Ganz besondere Aufmerk der Betten und der Leibwäsche des
vorzubeugen, ist es nöthig, nichtete Gegenstände gewäl Alle Personen, welche vermöge deren Effecten oder Entleerungen in Be⸗ (Krankenwärter, w.), sind auf die Befolgung der Des⸗ sonders hinzuweisen.
gel an ärztlicher Hilfe, Arznei⸗ mitteln fühlbar machen oder zu be⸗ o ist bei Zeiten für Abhilfe zu sorge
ihrer Beschäftigung erakranken, Desinfectoren, Wäscherinnen u. s. infectionsvorschriften be⸗
6) Sollte sich Man oder Desinfections fürchten sein, s — A“
Bei der bevorstehenden Choleragefahr dürfte es zur wesentlichen Beruhigung dienen, daß seitens der Reichs⸗ regierung sowohl wie seitens des preußischen Kriegs⸗ Ministeriums die weitgehendsten Maßnahmen durchgeführt sind. So ist auch Vorsorge dahin getroffen, daß die Civil⸗ behörden und Communen, soweit es irgend angängig ist, von den Militär⸗Sanitätsbehörden in personeller und materieller Hinsicht bei der Krankenbehandlung und bei Maßnahmen zur Vorbeugung der Cholera in thatkräftigster Weise unterstützt werden.
Außerdem hat der Kriegs⸗Minister die General⸗Comman⸗ dos ermächtigt, daß die so wichtigen bacteriologischen Untersuchungen, zumal bei den ersten vorkommenden Fällen asiatischer Cholera, auf Antrag der Civilbehörden in den chemisch⸗hygienischen Laboratorien der Königlichen Sanitäts⸗ ämter vorgenommen werden, und daß auch diejenigen Sanitäts⸗ offiziere, welche bacteriologisch ausgebildet und mit den ein⸗ schläglichen Untersuchungen vertraut sind, an die gefährdeten Orte zur Ausführung der fraglichen Untersuchungen auf Antrag der Civilbehörden entsendet werden können. Glüͤcklicher⸗ weise verfügt die Militärverwaltung über eine nicht unbe⸗ deutende Zahl bacteriologisch geschulter Sanitätsoffiziere. Denn seit dem Jahre 1884, als die Cholera⸗ gefahr drohte, hat das Kriegs⸗Ministerium alljährlich in besonderen Cursen, die meist unter der persönlichen Leitung des Geheimen Raths Koch an den hygienischen Instituten der Universität zu Berlin abgehalten wurden, eine bestimmte An⸗ zahl von Militärärzten für derartige Untersuchungen besonders ausbilden lassen. 8
Dem sich in Hamburg an den Krankenhäusern fühlbar machenden Aerztemangel ist durch Commandirung von Militärärzten abgeholfen. Auch ist es genehmigt, daß, so⸗ weit es irgend möglich ist, Militärärzte bei dringender Noth, wenn sie abkömmlich sind, zur Aushilfe an den Eivil⸗Cholera⸗ lazarethen herangezogen werden.
Einzelne Zeitungen bringen Klagen über eine angeblich mangelhafte Controle der aus Hamburg⸗Altona Zu⸗ reisenden auf dem Lehrter Bahnhof in Berlin; die Reisenden würden in keiner Weise auf ihren Gesundheits⸗ zustand untersucht, ebensowenig finde eine Untersuchung ihres Gepäcks statt. Diese Klagen, welche in weite Kreise Beunruhigung tragen und das Vertrauen in die Zu⸗ verlässigkeit der von den Eisenbahnbehörden in Uebereinstim⸗ mung mit der Medizinalverwaltung angeordneten Maßnahmen erschüttern, beruhen auf einer irrigen Auffassung über die Bedeutung der auf dem Lehrter Bahn⸗ hof in Berlin und an anderen wichtigen Stationen bezüglich der ankommenden Reisenden getroffenen Einrich⸗ tungen. Es wird daher darauf aufmerksam gemacht, daß die auf diesen Stationen anwesenden Aerzte lediglich die Aufgabe haben, diejenigen an Cholera erkrankten oder der Cholera verdächtigen Reisenden, welche von ihnen als solche nach dem Augenschein erkannt oder ihnen von dem Zug⸗ personal oder Mitreisenden bezeichnet werden, auf ihren Gesundheitszustand zu untersuchen. Ergiebt diese Untersuchung den Verdacht der Cholera, so werden die Untersuchten sammt ihrem Gepäck dem Krankenhause überwiesen. Eine Unter⸗ suchung sämmtlicher, äußerlich unverdächtigen Reisenden findet nicht statt, weil eine Feststellung der Cholera an äußerlich Gesunden nach dem Urtheil der maß⸗ gebenden medizinischen Autoritäten durch eine flüchtige Untersuchung überhaupt nicht ausführbar ist, sondern nur bei einer mehrtägigen genauen Beobachtung des zu Untersuchenden möglich sein wuͤrde. Es wird deshalb von einer Einzelvor⸗ führung der aus Choleraorten Zugereisten, welche nur dazu dienen würde, Unruhe und Besorgniß unter der Bevölke ung zu verbreiten, Abstand genommen. v
In Ergänzung der Verhaltungsmaßregeln für das Eisen⸗ bahnpersonal wegen der Behandlung Cholerakranker und Cholecraverdächtiger auf der Eisenbahnfahrt hat der Minister der öffentlichen Arbeiten Folgendes bestimmt:
Der Zugführer eines jeden zur Personenbeförderung dienenden Zuges ist mit einem etwa 30 ccm eines Gemisches von gleichen Theilen einfacher Opiumtinctur und Aether enthaltenden Tropffläschchen zu versehen. Von diesem Ge⸗ mische sind Personen, welche unterwegs an Cholera erkranken, durch den Schaffner, dessen Aufsicht der Wagen untersteht, in welchem sich der Erkrankte befindet, 20 bis 30 Tropfen, am besten auf Zucker, zu verabreichen. 8
Die Königlichen Eisenbahn⸗Directionen sind beauftragt, alsbald mit der Beschaffung vorzugehen und jedenfalls sofort die Zugsührer derjenigen Züge auszurüsten, welche Orte be⸗ rühren, in welchen die Cholera ausgebrochen ist oder welche
voraussichtlich von Reisenden aus diesen Orten benutzt werden.
Die Normal-⸗Aichungs⸗Commission hat durch Bekanntmachung vom 14. Mai 1891 einen neuen Getreidc⸗ prober zur Aichung zugelassen.
Unter Getreideprobern versteht man Vorrichtungen zur Qualitätsbestimmung des Getreides mittels Wägung kleiner
Körnermengen. Zur Zeit, als der Handel noch überwiegend nach Maß stattfand, kam es in Gebrauch, das Gewicht der Füllung des als Einheit dienenden Maßes zugleich als Kenn⸗ zeichen der Qualität anzusehen, also das Gewicht eines Scheffels in preußischen Pfunden, eines Zak (holländ.) in holländischen Trop⸗ pfunden, eines Hektoliters in Kilogrammen u. s. w. Man unter⸗ schied danach eine Berliner, holländische, metrische u. s. w. Probe. In Deutschland kamen aber mehrere dieser Proben nebeneinander in Aufnahme, die metrische Probe im Westen und Süden, die holländische in den Seeplätzen u. s. w., was um so störender war, als auch zwischen Orten, an denen dem Namen nach die nämliche Probe galt, je nach dem Verfahren beim Füllen und Abstreichen der Maße empfindliche Ab⸗ weichungen in den Ergebnissen der Proben bestanden. Ferner hatte der Umstand, daß die Füllung und Wägung großer Maße im Verkehr zu umständlich, oft gar nicht aus⸗ führbar ist, dazu geführt, verjüngte leicht tragbare Einrich⸗ tungen, zu denen die vorliegende gehört (Proportionalschalen, Kornschalen, Getreideprober), anzuwenden, bestehend aus einem kleinen Maß (in Berlin z. B. aus einem halben und einem viertel Quart, später einem Liter), aus einer kleinen Waage sowie aus Gewichten, welche vielsach der Enfachheit
halber so bezeichnet waren, daß sie das Gewicht der
Körnerfüllung für die Handelscinheit, also Pfunde für Scheffel oder Zak, Kilogramme für Hektoliter u. s. w., angaben. Größere Maße fassen aber unter sonst gleichen Umständen etwas mehr Getreide, als man erhält, wenn man ein nominell gleiches Quantum mit kleineren Maßen zumißt, und zwar ist der Mehrbetrag verschieden, je nach der Getreide⸗ art. Um diese Unterschiede auszugleichen, gab man entweder den Gewichtsstücken eine etwas andere Schwere, als sie ihrem Sollwerthe nach hätten haben sollen (Proportionalgewichte), was aber der Natur der Sache nach nur für eine einzelne Getreideart genau paßte, oder man wendete Umrechnungstafeln an. Damit ferner nicht Zufälligkeiten beim Einschütten zu Verschiedenheiten in der Dichtigkeit und damit im Gewichte der Maß⸗ füllungen führen könnten, hatte man den Apparaten theilweise mechanische Fülleinrichtungen hinzugefügt, welche zwar allerdings die Gleichmäßigkeit der Füllungen erhöhten, aber den neuen Uebelstand mit sich brachten, daß sie den
rad der Dichtheit künstlich veränderten. Alle diese Umstände trugen dazu bei, die Abweichungen der Ergebnisse der Quali⸗ tätsbestimmungen an den verschiedenen Plätzen bis zur Ver⸗
wirrung zu steigern, ohne daß einer der Apparate allen, zum
theil ziemlich weit auseinander gehenden Anforderungen des Verkehrs Genüge geleistet hätte.
Der neue Getreideprober, das Ergebniß mehrjähriger Er⸗ örterungen und Versuche, soll diesem Uebelstande ein Ende machen. Er besitzt neben der besten, gegenwärtig bekannten Füllvorrichtung eine Reihe anderer Vorzüge, welche ihn zum allgemeinen und ausschließlichen Gebrauche wohl geeignet erscheinen lassen. Seine Angaben sind ungeachtet der Klein⸗ heit seines Maßes (je nach Wunsch ¼ oder 1 Liter) so genau, als wenn man dazu große Maße angewendet hätte, er schließt abfschtliche oder zufällige Beeinflussungen der Angabe hinreichend aus, ist in seiner tragbaren Form billig und von sehr geringem Umfange, endlich lagert sich vermöge seiner Füllvorrichtung das Getreide in ihm annähernd so dicht wie in großen Maßen, sodaß es zur Umwandelung der Angabe in metrische Probe im allgemeinen keiner Correcturen der Gewichte und keiner Umrechnungs⸗ tafeln, sondern nur einer Kommaversetzung in der Angabe pro Liter bedarf. Näheres über den Apparat findet man in einer amtlichen Schrift, welche bei J. Springer in Berlin unter dem Titel „Ueber den durch Erlaß vom 14. Mai 1891 zur Aichung zugelassenen Apparat zur Qualitätsbestimmung des Getreides (Getreideprober)“ zum Preise von 0,40 ℳ er⸗ schienen ist. 8
Die Einführung dieses neuen Getreideprobers an aller größeren Getreidehandelsplätzen des Reichs darf nach Lage der etreffenden Verhandlungen demnächst erwartet werden, nach⸗ dem die Militärverwaltung damit bereits seit einiger Zeit voran⸗ gegangen ist. Darüber, daß durch endliche Einfuhrung der Einheit in diesem Zweige des deutschen Maß⸗ und Gewichts⸗ verkehrs ein werthvoller Fortschritt erzielt und empfindlichen Mißständen ein Ende bereitet werden wird, herrscht allseitige Uebereinstimmung. Es wäre dringend zu wünschen, daß auch das größere Publikum diese Bestrebungen dadurch unterstützt, daß es, unter Aufgabe aller anderen Apparate und Prüfungs⸗ methoden, sich in Zukunft nur dieses neuen Getreideprobers bedient und allen vergleichenden Qualitätsangaben über Ge⸗ treide nur dessen Angaben zu Grunde legt.
8
1
Der Inspecteur der 2. Ingeniecur⸗Inspection, General⸗ Lieutenant Freiherr von Bock ist hierher zurückgekehrt.
Der Königlich württembergische General⸗Lieutenant Frei⸗
herr von Falckenstein, General⸗Adjutant Seiner Majestät
des Königs von Württemberg, hat Berlin wieder verlassen. Der hiesige chinesische Gesandte Hsü⸗Ching⸗Cheng hat
Berlin verlassen, um sich auf einige Zeit nach St. Petersburg
zu begeben, woselbst er gleichfalls beglaubigt ist. Während
seiner Abwesenheit fungirt der Legations⸗Secretär Pan⸗Hung als interimistischer Geschäftsträger.
Der neu ernannte Regierungs⸗Assessor Schmidt von Schmiedeseck ist der Königlichen Regierung zu Cassel zur dienstlichen Verwendung überwiesen worden.
Die Regierungs⸗Referendare Fleischmann aus Stettin, Dr. jur. Francke aus Magdeburg, Steinbruck aus Stade, Meyer aus Köslin, von Hohenhausen aus Minden und
Brandis aus Hildesheim haben die zweite Staatsprüfung
für den höheren Verwaltungsdienst bestanden. “
S. M. Kreuzer „Sperher“, Commandant Corvetten⸗ Capitän Fischer, ist am 28. August in Sydney eingetroffen und beabsichtigt, am 1. Oktober nach Apia in See zu gehen.
Bromberg, 29. August. Seine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht, Regent des Herzogthums Braunschweig, wird, wie der „Ostdeutsche Lokal⸗Anz.“ mittheilt, erst am 1. Sep tember zur Inspection hier eintreffen, da Höchstderselbe infolge eines Insektenstiches an einem noch nicht geheilten Furunkel am Halse leidet. .—
Dresden, 29. August. Seine Kaiserliche und König⸗ liche Hoheit der Erzherzog Heinrich von Oesterreich ist nach dem „Dr. J.“ gestern Vormittag hier eingetroffen
und hat sich zu mehrtägigem Aufenthalt in das Königliche
Lustschloß Pillnitz begeben. Württemberg. Stuttgart, 28. August. 1 und die Königin trafen, wie der „St.⸗A. f. W.“ berichtet, gestern Mittag mit Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Pauline von der Villa Seefeld in Friedrichshafen ein, um dem Stapellauf des auf der Werft der Königlichen Staats⸗ verwaltung erbauten neuen Dampfers beizuwohnen. Seine Majestät der König eröffnete den feierlichen Act, indem Allerhöchst⸗ derselbe, mit kurzen kernigen Worten dessen Zweck erwähnend, die Verfügung über die Namensbestimmung für das Schiff aussprach und dem Wunsch Ausdruck verlieh, daß das Schiff seine Aufgabe, dem Wohle und Gedeihen Württembergs und der übrigen Uferstaaten sowie der Stadt Friedrichshafen zu dienen, voll erfüllen und bei seiner Laufbahn auf
Ihre Majestät die
Ihre Majestäten der König. von den Afghanen besetzt gewesen sei.
em Bodensee stets von Glück geleitet sein möge. Königin löste sodann mit den Worten: „Ich taufe Dich auf Meinen Namen „Königin Charlotte!“ die die Champagnerflasche haltende Schnur, vorauf die Flasche an dem Schiff zerschellte und dieses, auf das Commando „Los“ von den haltenden Strebebalken be⸗ freit, unter Böllerschüssen und den Klängen der Königshymne mit ruhiger Sicherheit in das Wasser glitt. Ein auf Ihre Majestäten ausgebrachtes Hoch fand begeisterten Widerhall von Seiten des zahlreich versammelten Publikums. Nach der Rückkehr in das Königliche Schloß besuchten Ihre Majestäten mit der Prinzessin Pauline Ihre Majestät die Königin Olga und begaben sich sodann zum Besuch der Großherzoglich badischen Herrschaften nach der Insel Mainau. Am Landungsplatze wurden die Allerhöchsten Herrschaften von Seiner Königlichen Hoheit dem Groß⸗ herzog begrüßt und in den bereit stehenden Hofwagen zu Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin auf das Schloß geführt. Nach etwa einstündigem Aufenthalt erfolgte um 7 Uhr Abends die Rückkehr nach Rorschach, wobei sich auf Einladung Ihrer Majestäten auch Ihre Königliche Hoheit die Erbgroßherzogin
von Baden anschloß. Höchstdieselbe nahm mit Gefolge in
Villa Seefeld das Souper ein und reiste sodann nach Lindau, um sich über München nach Schloß Hohenburg bei Tölz zu Heessen. . 8
Die erste öffentliche Sitzung der 39. Generalver⸗ sammlung der Katholiken Deutschlands, welche gegenwärtig in Mainz stattfindet, wurde, wie „W. T. B.“ meldet, gestern von dem Reichstags⸗ und Landtags⸗Abgeordneten Dr. Porsch mit einem geschichtlichen Rückblick auf die früheren Versammlungen eröffnet. Nachdem alsdann Bischof Dr. Haffner⸗ Mainz die Versammlung begrüßt hatte, hielten Dr. Bachem⸗ Köln und Freiherr von Schorlemer⸗Alst Ansprachen. Zur Theilnahme an der Generalversammlung sind etwa 3000 Per⸗ sonen eingetroffen. 1“
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.
Weimar, 27. August. Erbgroßherzog ist gestern, nachdem er in Cassel und Ilmenau einige Tage verweilt, hierher zurückgekehrt. Wie die „Th. C.“ vernimmt, trifft Ihre Königliche Hoheit die Groß⸗ herzogin morgen von Helgoland hier wieder ein.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.
Coburg, 29. August. Seine Hoheit der Herzog hat
sich, der „Cob. Ztg.“ zufolge, gestern mit dem Prinzen und
der Prinzessin Philipp von Sachsen⸗Coburg⸗Gotha
H
von Schloß Reinhardsbrunn nach Oberhof begeben.
Oesterreich⸗Ungarn.
Der Prinz Ferdinand von Rumänien ist auf der Reise nach Sigmaringen gestern Nachmittag in strengstem In⸗ cognito in Wien eingetroffen. .
Die heutige „Wiener Zeitung“ veröffentlicht die Er⸗ nennung Lupul's zum Landeshauptmann des Land⸗ tags der Bukowina.
Nach einer Meldung des „W. T. B.“ wurde gestern in Brünn eine aus Dgutschen bestehende Gesellschaft auf der Rückkehr von einem Ausfluge nach ihrer Heimath in Wischau durch Czechen am Weiterfahren gewaltsam verhindert, mit Stöcken bedroht nnd beschimpft. Mehrere Personen wurden thätlich, wenn auch nur unbedeutend, verletzt. Sechs der Thäter sind verhaftet und dem Gericht übergeben worden.
Großbritannien und Irland.
Ueber weitere Ernennungen für Nebenämter des Cabinets wird der „Köln. Ztg.“ berichtet: Zum Ober⸗Hof⸗ meister wurde der Marquis von Breadalbane, zum Ober⸗ Stallmeister der Viscount Oxenbridge ernannt, während der Earl of Chesterfield das Amt des Schatzmeisters des König⸗ lichen Hofhalts und Lord Kensington den Posten eines Capitäns der Leibwache der Neomen⸗Garde erhielt.
Frankreich.
Wie regierungsseitig mitgetheilt wird, hat der Kriegs⸗ Minister de Freyeinet beschlossen, das für die Manöver des IX. und XII. Armcec⸗Corps aufgestellte Programm un⸗ verändert einzuhalten.
Rußland und Polen.
Die Kaiserliche Familie ist, laut Meldung des „W. T. B.“ aus St. Petersburg, gestern Abend zu Schiff nach Finland abgereist.
Amtlicher Mittheilung zufolge ist der Geheime Rath Schischkin mit der Leitung des Ministeriums des Auswärtigen für die Dauer der Abwesenheit des Ministers von Giers beauftragt.
Dem russischen Botschafter in London von Staal ist ein sechswöchiger Urlaub bewilligt worden.
Nach einer Meldung des „Regierungsboten“ hat Geheimer Rath Schischkin an die diplomatischen Vertreter Rußlands im Auslande gestern eine Circulardepesche versandt, worin die sämmtlichen in der „Swoboda“ veröffentlichten, der russischen Regierung bezw. einigen ihrer Agenten im Auslande zugeschriebenen Schriftstücke kategorisch als gefälscht be⸗ zeichnet werden.
Betreffs der in ausländischen Blättern verbreiteten Mel⸗ dungen über den Zusammenstoß eines russischen Recognoscirungstrupps mit einem afghanischen Posten auf dem Pamir⸗Plateau will die „Nowoje⸗ Wremja“ aus zuverlässiger Quelle erfahren haben, daß die Abtheilung des Obersten Janow, welche den Afghanen be⸗ gegnet sei, nur aus 19 Kosaken bestanden habe. Der Ort, wo thatsächlich ein kleines Scharmützel stattgefunden habe, liege in der Nähe des Jaschil⸗Kul⸗Sees und heiße Sumatasch. Unzu⸗ treffend sei die Behauptung, daß die Oertlichkeit schon lange Noch vor verhältniß⸗ mäßig kurzer Zeit habe dort ein chinesischer Posten ge⸗
standen, welcher nur von den Afghanen verdrängt worden sei.
Als Oberst Janow im ahre 1891 Alitschur⸗Pamir besucht habe, hätte er von einer Besatzung der Oertlichkeit seitens der Afghanen keinerlei Spuren vorgefunden; auch liege der Ort durchaus außerhalb der Sphäre der afghanischen Be⸗ jitzungen. Das Blatt bedauert, daß bei dem Zusammenstoß drei Kosaken verwundet worden seien, und schließt mit der
emerkung, der Zusammenstoß habe keine große Bedeutung und sei von der ausländischen Presse nur aufgebauscht mit dem offenbaren Zweck, aufs neue Gerüchte über das Vorgehen Russen in Pamir hervorzurufen.
Seine Königliche Hoheit der
Schyweiz.
Nachdem der Weltfriedens⸗Congreß in Bern, wie ge⸗ meldet, am Sonnabend seine Berathungen geschlossen hat, ist gestern ebendort die vierte interparlamentarische Friedensconferenz eröffnet worden. Bundesrath Droz und Nationalrath Gobat aus Bern hielten Ansprachen; namens der deutschen Theilnehmer erwiderte der Vice⸗Präsident des Reichstags, Ober⸗Bürgermeister von Danzig Dr. Baum⸗ bach, namens der österreichischen Theilnehmer der Reichsraths⸗ Abgeordnete Freiherr von Pirquet. In der Eröffnungs⸗ sitzung waren, der „Köln. Ztg.“ zufolge, 80 bis 90 Parlaments⸗ Mitglieder anwesend; angemeldet sind 221.
8 Serbien.
Wie dem „W. T. B.“ zufolge in Belgrad verlautet, wird die Regierung, da die Skupschtina an dem Wunsche fest⸗ hält, das Staatsmonopol aufzugeben, eine Fach⸗ commission zur Abgabe ihrer gutachtlichen Ansicht ein⸗ berufen. 8
Amerika.
Nach einem Telegramm des „New⸗York Herald“ aus Curacçao ist daselbst aus Venezuela die Nachricht eingegangen, daß die Aufständischen Maracaibo eingenommen und Luciano Mendoza sich zum Dictator erklärt habe.
Kunst und Wissenschaft.
Das Comité für den dermatologischen Congreß in Wien beschloß in seiner gestrigen Sitzung definitiv, den Congreß vom 5. September bis 10. September d. J. cbendaselbst abzuhalten.
— Die 65. Versammlung der Gesellschaft deutscher Naturforscher und Aerzte, welche vom 12. September ab in Nürnberg tagen sollte, wird, wie die Geschäftsleitung im Einver⸗ ständniß mit dem Vorstand bekannt macht, mit Rücksicht auf die Zeitverhältnisse nicht abgehalten werden.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
„Wegen der Cholecragefahr dürfen in Danemark his auf
Weiteres mit der Post nicht eingeführt werden: Lumpen,
gebrauchte Watte, Kratzwolle, Papierabfaͤlle, Früchte, Gemüse,
Blumen; in Schweden: Lumpen, gebrauchte Bett⸗ und
getragene Kleidungsstücke, sowie ähnliche Waaren und Gegen⸗
stände.
. Cholera.
Dem Kaiserlichen Gesundheitsamt wird amtlich aus Hamburg gemeldet, daß daselbst am 29. August 447 Er⸗ krankungen und 173 Todesfälle an Cholera vorgekommen sind.
Der in Berlin vorgekommene und gestern gemeldete Cholerafall ist, wie berichtigt wird, nicht tödtlich verlaufen.
Am 27. August wurden aus dem Reg.⸗Bez. Stade je 1 Choleratodesfall aus Königreich und Neuenfelde (Kr. Jork) und eine Erkrankung aus Wischhafen (Kr. Kehdingen) ge⸗ meldet, am 30. August eine Erkrankung aus Burtehude.
Aus dem Reg.⸗Bez. Schleswig liegen folgende Nach⸗ richten vor: Altona 28. August 35 Erkr., 15 Todesfälle, Wandsbeck 27. August 5 Erkr., 3. Todesfälle, 28. August 2 Erkr., 1 Todesfall, Kiel 26. August 4 Erkr., 27. August 3 Erkr., 3 Todesfälle, 28. August 4 Erkr., Elmshorn und Blankenese am 27. August je 1 Todesfall. Hemme (Süderdithmarschen) am 27. August 1 Erkr.; Lauenburg 27. August 19 Erkr., 5 Todesfälle, 28. August 15 Erkr., 2 Todesfälle. Hinschen⸗ felde (Stormarn) 27. August 1 Erkr., 28. August 2 Erkr., 1 Todesfall, Schiffbeck Stormarn) 27. August 1 Erkr., Poppenbüttel (Stormarn) 28. August 2 Erkr., 1 Todesfall, Rethwischfeld (Stormarn) 28. August 1 Erkr., Rendsburg, Schülp (Kr. Rendsburg), Sukstorf (Kr. Kiel), Pinneberg und Heidgraben (Kr. Pinneberg) je 1 Erkr. am 29. August; ferner aus dem Reg.⸗Bez. Lüne⸗ burg: Uelzen, 27. August, Lauenburg (sic) (Kr. Harburg), 29. August, und Over (Kr. Harburg), 30. August je 1 Todesfall.
Im Krankenhause zu Leipzig wurde bei einem aus Ham⸗ 11.““ Schlosser am 29. August die Cholera fest⸗ gestellt.
Im Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin er⸗ krankte zu Neustadt am 29. August ein aus Hamburg zu⸗ gereister Mann an der Cholera.
In Berlin war am 24. d. M. der aus Hamburg an⸗ gekommene Reisende Josef Karpen wegen choleraverdächtiger Erkrankung nach dem Krankenhause Moabit gebracht worden, besindet sich jedoch auf dem Wege der Besserung. Erst nachträglich wurde durch die bacteriologische Untersuchung
festgestellt, daß Erkrankung an der asiatischen Cholera.
vorlag. Es sind demnach bisher in Berlin erst zwei Fälle asiatischer Cholera zur amtlichen Kenntniß gekommen und fest⸗ gestellt worden. Beide Kranke waren aus Hamburg gekommen und sehen ihrer Wiederherstellung entgegen.
Aus Hamburg wird berichtet: In der gestrigen äexardknte lichen Sitzung der Bürgerschaft wurde ein dringlicher Antrag des Senats auf Bewilligung von 500 000 ℳ für außerordentliche Maß⸗ nahmen anläßlich der herrschenden Cholera⸗Epidemie einstimmig ange⸗ nommen. Sleichzeitig beschloß die Bürgerschaft, auf das ihr zu⸗ stehende Recht der Mitwirkung an der Verwendung dieses Betrages zu verzichten, damit die Behörden die bezüg⸗ lichen Maßnahmen rascher treffen könnten. Senator Bachmann machte die Mittheilung, daß nach einer Aeußerung des Geheimen Medizinal⸗Raths Professors Dr. Koch die Epidemie eine Seuche sei, welche rasch steige, aber ebenso rapid wieder abnehme. Ein äußerlich nachweisbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Ausbruch der Krankheit in Hamburg und der Auswanderung aus Rußland sei nicht vorhanden. — Der Kranken⸗ und Leichentransport hat seit Sonntag Nacht wesentlich abgenommen. Auch in Altona ist seit Mitternacht eine Abnahme bemerkbar. Die Be⸗ erdigung der großen Anzahl von Choleraleichen wird durch Mangel an geeignetem Fuhrwerk vielfach verzögert. Der Verkehr in der Stadt war am Sonntag außerordentlich still; die Concertgärten waren leer, der Cireus Renz und das Carl Schultze⸗ Theater sind geschlossen. Die Altonaer Pferdebahn beabsichtigt wegen der geringen Benutzung eine Einschränkung des Betriebes.
Bis gestern Mittag waren der „Kieler Zeitung“ zufolge bei der Polizei in Kiel im ganzen neun Cholera⸗Erkrankungen und drei Todesfälle gemeldet. . Bs
Gegenüber den Meldungen, wonach in Bremen mehrere Fälle von asiatischer Cholera vorgekommen sein sollen, wird von dem dorti⸗ gen Medizinal⸗Collegium amtlich bekannt gemacht, daß bei den lechzehn unter choleraverdächtigen Symptomen Erkkankten noch kein Fall von asiatischer Cholera constatirt sei.
In Magdeburg sind, wie der „Mgadb. Ztg.“ von dem dortigen Statistischen Amt mitgetheilt wird, mit Ausnahme eines Falles, wo ein an der asiatischen Cholera erkrankter Schiffer in die Altstädter Krankenanstalt aufgenommen werden mußte, in der Zeit vom 27. Abends 5 ½ Uhr bis zum 29. Morgens 9 Uhr Cholera⸗ Erkrankungen nicht zu verzeichnen gewesen.
an der Cholera erkrankt und zwei gestorben.
anläßlich des Auftretens der Cholera in Hapre sämmt an der Nordküste von Frankreich von Brest bis zur belgischen Grenze, sowie sämmtliche Plätze in Frankreich, die an Gewässern
bedürftiger könnten, zu verhindern, beschloß die Regierung, Verordnungen zu erlassen, wonach sämmtliche Schiffahrts⸗ esellschaften verpflichtet Auswanderer zurückzuhalten, welche nicht genaue Anskunft über die⸗ jenigen Personen geben können, bei denen sie zu wohnen beabsichtigen. Der Zweck der Maßregel ist die Benachrichtigung der Localbehörde, damit diese die Ueberwachung der betreffenden Personen ausüben könne.
In Amsterdam starb gestern ein Heizer des von Hamburg dort
eingetroffenen und bei Pmuiden in Quarantäne liegenden Schiffes
„Urania“. Als Todesursache wurde von einem Medizinal⸗Inspector
asiatische Cholera festgestellt. Die Leiche ist gestern beerdigt worden; der Dampfer soll heute durch den Medizinal⸗Inspector desinficirt werden. Die Sanitäts⸗Commission hat Maßregeln getroffen, um die weitere Ausbreitung der Cholera zu verhindern.
In Antwerpen sind in einem Hospital gestern zwei Personen Thol 1 Nach einer Meldung aus Vlissingen ist der dort nach Antwerpen bestimmte deutsche Dampfer „Drachenfels“ mit zwei choleraverdächtigen Kranken
an Bord angekommen. . „Aus London vom 29. August wird telegraphirt: Nach einer
Meldung aus Dundee ist ein Schiffsingenieur, welcher am Freitag zu Schiff aus Hamburg in Middlesborough eingetroffen war und sich von dort mit anderen Mitgliedern der Schiffsbesatzung ach Dundee begeben hatte, daselbst, wie es heißt, an der Cholera gestorben. — An Bord der heute von Hamburg vor Hravesend im Schlepptau angekommenen Gobslette „Helene“ wurden zwei Fälle von Cholera festgestellt. Das Schiff wurde in Quarantäne genommen. Die Kranken sind in das Hospital gebracht worden.
Aus Paris wird gemeldet, daß gestern in den Krankenhäusern „La Pitié“ und „La Charité“ besondere Abtheilungen für die Auf⸗ nahme von Cholerakranken eingerichtet worden sind. Es sind ungefähr 30 neue Erkrankungen und 4 Todesfälle, und zwar drei in den Hospitälern und einer außerhalb derselben zur Meldung gelangt. Unter den Erkrankten befindet sich guch eine barmherzige Schwester vom Krankenhause „St. Louis.“
Am 28. d. M. sind in Havre 60 Cholera⸗Erkrankungen und 24 Todesfälle vorgekommen.
Aus St. Petersburg von gestern wird amtlich gemeldet: Im Gouvernement Samara erkrankten am 27. d. M. 501 Per⸗ sonen an der Cholera und starben 302; im Gouvernement Sara⸗ tow erkrankten 530 und starben 253; im Gouvernement Rjäsan erkrankten 200 und starben 82. Am 26. und 27. d. M. erkrankten im Gouvernement Tambow 419 und starben 191; im Jekaterinodar⸗Gebiet kamen 970 Erkrankungen und 560 Todesfälle vor; in den Städten ist die Epidemie im Abnehmen begriffen, zum theil bereits erloschen. — Nach Meldungen aus Persien wären bis zum 19. August in Tabris etwa 1000 Todes⸗ fälle vorgekommen. In Astara nehme die Epidemie ab, in Ardebil zu.
Ueber Choleragefahr und Absperrungsmaßregeln liegen folgende Mittheilungen vor:
Hirschberg, 29. August. Wegen der drohenden Cholera⸗ gefahr ist von der Abhaltung eines Kinder⸗ und Volks⸗ festes am Sedantage Abstand genommen worden.
Weimar, 29. August. Seitens der Großherzoglichen Regierung sind mit Rücksicht auf die Möglichkeit einer Ein⸗ schleppung der Cholera von außerhalb Anweisungen zur Ueber⸗ wachung der Bahnhöfe, Desinfieirung des Gepäcks, strengen Controle der Gasthäuser und Herbergen und Desinficirung der Häuser ergangen.
Mainz, 27. August. Von der Sanitätspolizei ist eine sanitäts⸗ polizeiliche Ueberwachung des Reiseverkehrs am hiesigen Central⸗ Bahnhof angeordnet. Die mit der Bahn ankommenden Güter, ebenso die für die Post bestimmten Packete aus Hamburg sollen nach den Bestimmungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts desinficirt werden.
Wien, 30. August. Der Handels⸗Minister Marquis de Bacguehem hat für die Herkünfte aus den russischen Häfen der Ostsee und aus den Häfen der Elbemündung, sowie für Herkünfte zur See aus den Häfen der N ordküste Frankreichs von der belgischen Geenze bis einschließlich Cherbourg eine siebentägige Beobachtung angeordnet.
Wien, 29. August. Der Minister des Innern hat, laut Meldung des „W. T. B.“, die Gesellschaft vom Rothen Kreuze beauftragt, mit Rücksicht auf die Choleragefahr die nöthigen sanitären Vorkehrungen zu treffen. Die Bundesleitung er klärte sich daher heute in Permanenz, um eingehend die Frage de Errichtung mehrerer Spitäler und Reservebaracken zu berathen. Die Landesbehörden sind angewiesen worden, infolge Fortdauer des ungünstigen Gesundheitszustandes in Frankreich den Reisenden aus Frankreich gegenüber dieselben sanitären Maßnahmen anzuwenden wie bei Reisenden aus Rußland und dem Deutschen Reiche. So sollen auch die französischen Reisen⸗ den einer fünftägigen ärztlichen Ueberwachung unterworfen werden. Der Verkehr directer Eisenbahnwagen von Berlin durch Tirol ist eingestellt. Der Wagenwechsel so⸗ wie die ärztliche Revision der Reisenden und des Gepäcks findet in Kufstein statt. Infolge starken Andranges von Reisenden aus Deutschland auf der Station Halbstadt ist daselbst ein Waggonwechsel, ärztliche Revision der Reisenden und des Gepäcks sowie Desinfection des letzteren angeordnet worden. Der Referent des Obersten Sanitätsraths Kusy trat heute im Auftrage des Minister⸗Präsidenten Grafen Taaffe eine Inspectionsreise an zunächst nach Mähren, Schlesien, Galizien und der Bukowina behufs Information über die gegen die Cholera getroffenen Maß⸗ nahmen und behufs mündlichen Meinungsaustausches mit den Landes⸗ behörden bezüglich eines weiteren Vorgehens.
Semlin, 29. August. Das Gerücht über den Ausbruch der Cholera im hiesigen Orte ist unbegründet. Der Gesundheits⸗ zustand der Bevölkerung ist ein befriedigender. Die ankommenden Schiffe und Eisenbahnzüge sowie die aus dem Orient an⸗ kommenden Reisenden werden einer ärztlichen U ntersuchung unterzogen.
Haag, 29. August. Die niederländische Regierung hat
kiche Pläße
liegen, welche in den Kanal münden, für von der asiatischen Cholera inficirt erklärt.
London, 29. August. Um die unbeschränkte Einwanderung Ausländer, welche die Cholera verbreiten
werden, an Bord ihrer Schiffe alle diejenigen
Kopenhagen, 29. August. Gegenüber den Herkünften
aus den deutschen Nordseehäfen von der dänischen bis zur holländischen Grenze ist heute eine Quarantäne angeordnet worden.
New⸗York, 29. August. Das Gesundheitsamt erließ eine
Verordnung, wonach alle Schiffe, die aus Häfen kommen, welche von der Cholera inficirt sind, einer drei⸗ bis fünftägigen QOuaran⸗ täne zu der Hoffmann⸗Insel Desinficirung des betreffenden Schiffes darf dasselbe, falls an Bord keine Cholerafälle vorkamen, in den Hafen einlaufen. — Nach einer Meldung aus Panama sind dort alle atlantischen Häfen für Schiffe, welche von choleraverdächtigen Häfen ausgelaufen sind, geschlossen.
unterwerfen sind. Die Reisenden werden nach gebracht, und erst nach erfolgter
Zufolge einer in der „Gaceta de Madxid“ vom 21. August 1892
veröffentlichten Verordnung des Königlich spanischen General⸗Directors für das Gesundheitswesen sind gegen Provenienzen von Wiborg (Finland) Quarantäne⸗Maßregeln angeordet worden. Ferner bleiben Schiffe aus St. Petersburg, welche nach dem 15. August 1892 in spanische Häfen einlaufen, außer Verbindung mit dem Lande.
11.“ Griechenland. Die Kéniglich griechische Regierung hat eine im Lazareth von
St. Georges (Rhede von Salamis) abzuhaltende fünftägige Quaran⸗ täne für alle aus choleraverdächtigen Gegenden kommenden Dam