1892 / 204 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 Aug 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Leichen solcher Personen, welche an der Cholera gestorben sind, nach einem anderen, als dem ord⸗ nungsmäßigen Beecrdigungsorte ist zu untersagen. b Für Ornchaften, welche einen eigenen Begravbnißplatz nicht besitzen, ist ein solcher erforderlichen 8 11) In den von Cholera ergriffenen oder bedrohten Ort⸗ schaften ist der Verkehr mit Nahrungs⸗ und Genuß⸗ mitteln sowohl betreffs der Beschaffenheit der Waaren als auch der Verkaufsstellen aufs sorgfältigste zu beaufsichtigen. Es kann nöthig werden, Verkaufsräume wegen Gefahr der Verbreitung der Krankheit zu schließen. Den hie troffenen Personen ist soweit irgend thunlich Entschädigung zu gewähren. 8 WI1“ 12) Für reines Trink⸗ und Gebrauchswasser ist bei Zeiten Sorge zu tragen; als solches ist das Wasser, welches mittels gewöhnlicher Brunnen aus dem Untergrund des Choleraortes geschöpft wird, in der Regel nicht anzusehen und nicht zu benutzen, wenn vorwurfsfreies Leitungswasser Zu empfehlen sind eiserne Röhren⸗ brunnen, welche direct in den Erdboden und in nicht zu geringe Tiefe getrieben sind (abessinische Brunnen). Brunnen mit gesundheitsgefährlichem Wasser sind der Entnahmestellen von Trink⸗ oder Hausgebrauch und ihrer nächsten insbesondere durch Haushaltsabfälle, ist zu ver⸗ Das Spülen von Gefaͤßen und Wäsche, welche mit Cholerakranken in Berührung gekommen sind, an den Wasser⸗ entnahmestellen oder in deren Nähe ist strengstens zu unter⸗

Die Beförderung von

alls einzurichten.

Den hiervon be⸗

zur Verfügung

1 Verunreinigung Wasser zum Umgebung,

13) Für rasche Abführung der Schmutzwässer aus der Nähe der Häuser ist Sorge zu tragen und deren Einleitung in etwa vorhandene Senkgruben am Hause zu vermeiden. In öffentliche Wasserläufe oder sonstige Gewässer sollten Schmutz⸗ wässer nur eingeleitet werden, nachdem Desinfectionsmittel (Anlage IY) in genügender Menge zugesetzt worden sind und ausreichend lange eingewirkt haben. 8 dene Abtrittgruben sind, so Epidemie noch nicht am Orte ausgebrochen i 1s während der Herrschaft der Epidemie dagegen ist die Räumung, wenn thunlich, zu unterlassen. 1 88 Eine Desinfection von Abtritten und Pissoirs ist der fentlichen Verkehr zugänglichen

st, zu entleeren;

Regel nach nur an den dem öf nach Lage oder Art des Verkehrs besonders gefährlichen An⸗ lagen dieser Art (Eisenbahn⸗Stationen, Gasthaͤusern und der⸗ gleichen) erforderlich. Auf peinliche Sauberkeit ist in allen derartigen öffentlichen Anlagen zu halten.

fectionen sind nach Maßgabe besonderer In größeren Städten ist auf die Einrichtung öffentlicher Desinfectionsanstalten, in welchen die Anwendung heißen Wasserdampfs erfolgen kann, hinzuwirken. Die auf polizeiliche Anordnung erfolgenden Desinfectionen sollten unentgeltlich geschehen.

16) Eine bereits früher vereinbarte und schon mehrfach veröffentlichte Belehrung über das Wesen der Cholera Sund über das während der Cholerazeit zu be⸗ obachtende Verhalten ist Kenntniß des Publikums zu bringen. Maßnahmen, welche an den einzelnen 4

oder ergriffenen Orten zu treffen sind.

Wo nicht bereits dauernd Gesundheitscommissionen be⸗ drohender Choleragefahr vorgesehen

15) Die Desin Anweisung zu bewirken.

Desinfectionsmittel

in eindringlicher W

Cholera bedrohten

tehen oder für den Fall ind, sind solche einzurichten. . Schon vor Ausbruch der Epidemie sind die Zu⸗ stände des Ortes in Bezug auf die im Abschnitt A Nr. 11 bis 14 erwähnten Punkte einer genauen Untersucht unterziehen und ist auf Beseitigung der vorgefundenen unter besonderer Berück holera betroffenen sowie das sonst Erforderliche in die der Ort von Cholera ergriffen wird,

welche sich

wenn mög⸗

sichtigung der früher vorzugs⸗ Oertlichkeiten e Wege zu leiten.

weise von C hinzuwirken,

1) die Cholerakranken, namentlich solche, tigen häuslichen Verhältnissen befinden, Krankenanstalt überzuführen; Wohnungen verbleibende Kranke sind es sich empfehlen, den Kranken in der Gesunden

Evacuation ffs derjenigen Häuser, welche itten haben und ungünstige sanitäre Unreinlichkeit und dergleichen) auf⸗ Evacuirten eignen sich am und höher gelegenen Orten und en, welche in früheren Epidemien

lich nach einer Umständen

fortzuschaffen. kann nothwendig werden betre früher von der Cholera gel Zustände (Ueberfüllung, Zur Unterbringung der besten Gebäude auf frei

namentlich an solchen Stell von der Seuche verschont geblieben sind.

2) Besonders in einem Ort eingehende und um Nachforschungen anzustellen, wo und t haben, um gegen diesen Pu Linie zu richten.

3) Die Gesundheits⸗Commissionen haben sich b durch fortgesetzte Besuche in allen einzelnen Häuser schaft über den Gesundheitszustand der Bew Kenntniß zu erhalten, den sanitären Zuständen dersel lichkeit des Hauses im allgemeinen, Beseitig haltungsabfälle und Schmutzwässer, Abtritte u sondere Aufmerksamkeit zuz Mißständen hinzuwirken, namentlich auch gefä

Brunnen schließen zu lassen. 8 4) In Häusern, wo Choleraf hat die Commission die erforderlichen Desinfection der Abg oder Gestorbenen zu treffen und Ganz besondere Aufmerksamkeit ist der De Leibwäsche des Kranken oder Gestorbenen Um der Verheimlichung inficirter Gegenstände ist es nöthig, daß eine E nichtete Gegenstände gewährt werde.

5) Alle Personen, welche vermöge i deren Effecten oder Entleerungen in Be⸗ (Krankenwärter, Desinfectoren, Wäscherinnen u. s. w.), sind auf die Befolgung der Des⸗ infectionsvorschriften besonders hinzuweisen.

6) Sollte sich Mangel an ärztlicher Hilfe, Arznei⸗ oder Desinfectionsmitteln so ist bei Zeiten für Abhilfe zu sorgen

hwie sich die Kranken unkt die Maßregeln in erster

n der Ort⸗ ohner in ben (Rein⸗ ung der Haus⸗ .s. w.) ihre be⸗ Abstellung von hrlich erscheinende

uwenden und auf die

älle vorkommen, a Anordnungen wegen änge sowie der Umgebung des Kranken die Ausführung zu über⸗ sinfection der Betten und der vorzubeugen, ntschädigung für ver⸗ hrer Beschäftigung mit Cholerakranken,

fühlbar machen oder zu be⸗

Bei der bevorstehenden Choleragefahr dürfte es zur

wesentlichen Beruhigung dienen, daß seitens der Reichs⸗ regierung sowohl wie seitens des preußischen Kriegs⸗ Ministeriums die weitgehendsten Maßnahmen durchgeführt sind. So ist auch Vorsorge dahin getroffen, daß die Civil⸗ behörden und Communen, soweit es irgend angängig ist, von den Militär⸗Sanitätsbehörden in personeller und materieller Hinsicht bei der Krankenbehandlung und bei Maßnahmen zur Vorbeugung der Cholera in thatkräftigster Weise unterstützt werden.

Außerdem hat der Kriegs⸗Minister die General⸗Comman⸗ dos ermächtigt, daß die so wichtigen bacteriologischen Untersuchungen, zumal bei den ersten vorkommenden Fällen asiatischer Cholera, auf Antrag der Civilbehörden in den chemisch⸗hygienischen Laboratorien der Königlichen Sanitäts⸗ ämter vorgenommen werden, und daß auch diejenigen Sanitäts⸗ öffiziere, welche bacteriologisch ausgebildet und mit den ein⸗ schläglichen Untersuchungen vertraut sind, an die gefährdeten Orte zur Ausführung der fraglichen Untersuchungen auf Antrag der Civilbehörden entsendet werden können. Glücklicher⸗ weise verfügt die Militärverwaltung über eine nicht unbe⸗ deutende Zahl bacteriologisch geschulter Sanitätsoffiziere. Denn seit dem Jahre 1884, als die Cholera⸗ gefahr drohte, hat das Kriegs⸗Ministerium alljährlich in besonderen Cursen, die meist unter der persönlichen Leitung des Geheimen Raths Koch an den hygienischen Instituten der Universität zu Berlin abgehalten wurden, eine bestimmte An⸗ zahl von Militärärzten für derartige Untersuchungen besonders ausbilden lassen.

Dem sich in Hamburg an den Krankenhäusern fühlbar machenden Aerztemangel ist durch Commandirung von Militärärzten abgeholfen. Auch ist es genehmigt, daß, so⸗ weit es irgend möglich ist, Militärärzte bei dringender Noth, wenn sie abkömmlich sind, zur Aushilfe an den Civil⸗Cholera⸗ lazarethen herangezogen werden.

Einzelne Zeitungen bringen Klagen über eine angeblich mangelhafte Controle der aus Hamburg⸗Altona Zu⸗ reisenden auf dem Lehrter Bahnhof in Berlin; die Reisenden würden in keiner Weise auf ihren Gesundheits⸗ zustand untersucht, ebensowenig finde eine Untersuchung ihres Gepäcks statt. Diese Klagen, welche in weite Kreise Beunruhigung tragen und das Vertrauen in die Zu⸗ verlässigkeit der von den Eisenbahnbehörden in Uebereinstim⸗ mung mit der Medizinalverwaltung angeordneten Maßnahmen erschüttern, beruhen auf einer irrigen Auffassung über die Bedeutung der auf dem Lehrter Bahn⸗ hof in Berlin und an anderen wichtigen Stationen bezüglich der ankommenden Reisenden getroffenen Einrich⸗ tungen. Es wird daher darauf aufmerksam gemacht, daß die auf diesen Stationen anwesenden Aerzte lediglich die Aufgabe haben, diejenigen an Cholera erkrankten oder der Cholera verdaͤchtigen Reisenden, welche von ihnen als solche nach dem Augenschein erkannt oder ihnen von dem Zug⸗ personal oder Mitreisenden bezeichnet werden, auf ihren Gesundheitszustand zu untersuchen. Ergiebt diese Untersuchung den Verdacht der Cholera, so werden die Untersuchten sammt ihrem Gepäck dem Krankenhause überwiesen. Eine Unter⸗ suchung sämmtlicher, äußerlich unverdächtigen Reisenden findet nicht statt, weil eine Feststellung der Cholera an äußerlich Gesunden nach dem Urtheil der maß⸗ gebenden medizinischen Autoritäten durch eine flüchtige Untersuchung überhaupt nicht ausführbar ist, sondern nur bei einer mehrtägigen genauen Beobachtung des zu Untersuchenden möglich sein wuͤrde. Es wird deshalb von einer Einzelvor⸗ führung der aus Choleraorten Zugereisten, welche nur dazu dienen würde, Unruhe und Besorgniß unter der Bevölkerun zu verbreiten, Abstand genommen.

In Ergänzung der Verhaltungsmaßregeln für das Eisen⸗ bahnpersonal wegen der Behandlung Cholerakranker und Choleraverdächtiger auf der Eisenbahnfahrt hat der Minister der öffentlichen Arbeiten Folgendes bestimmt:

Der Zugführer eines jeden zur Personenbeförderung dienenden Zuges ist mit einem etwa 30 ccm eines Gemisches von gleichen Theilen einfacher Opiumtinctur und Aether enthaltenden Tropffläschchen zu versehen. Von diesem Ge⸗ mische sind Personen, welche unterwegs an Cholera erkranken, durch den Schaffner, dessen Aufsicht der Wagen untersteht, in welchem sich der Erkrankte befindet, 20 bis 30 Tropfen, am besten auf Zucker, zu verabreichen. . 8

Die Königlichen Eisenbahn⸗Directionen sind beauftragt, alsbald mit der Beschaffung vorzugehen und jedenfalls sofort die Zugsührer derjenigen Züge auszurüsten, welche Orte be⸗ rühren, in welchen die Cholera ausgebrochen ist oder welche voraussichtlich von Reisenden aus diesen Orten benutzt werden.

8

Die Normal-Aichungs⸗Commission hat durch Bekanntmachung vom 14. Mai 1891 einen neuen Getreide⸗ prober zur Aichung zugelassen.

Unter Getreideprobern versteht man Vorrichtungen zur Qualitätsbestimmung des Getreides mittels Wägung kleiner Körnermengen. Zur Zeit, als der Handel noch überwiegend nach Maß stattfand, kam es in Gebrauch, das Gewicht der Füllung des als Einheit dienenden Maßes zugleich als Kenn⸗ zeichen der Qualität anzusehen, also das Gewicht eines Scheffels in preußischen Pfunden, eines Zak (holländ.) in holländischen Trop⸗ pfunden, eines Hektoliters in Kilogrammen u. s. w. Man unter⸗ schied danach eine Berliner, holländische, metrische u. s. w. Probe. In Deutschland kamen aber mehrere dieser Proben nebeneinander in Aufnahme, die metrische Probe im Westen und Süden, die holländische in den Seeplätzen u. s. w., was um so störender war, als auch zwischen Orten, an denen dem Namen nach die nämliche Probe galt, je nach dem Verfahren beim Füllen und Abstreichen der Maße empfindliche Ab⸗ weichungen in den Ergebnissen der Proben bestanden.

Ferner hatte der Umstand, daß die Füllung und Wägung großer Maße im Verkehr zu umständlich, oft gar nicht aus⸗ führbar ist, dazu geführt, verjüngte leicht tragbare Einrich⸗ tungen, zu denen die vorliegende gehört (Proportionalschalen, Kornschalen, Getreideprober), anzuwenden, bestehend aus einem kleinen Maß (in Berlin z. B. aus einem halben und einem viertel Quart, später einem Liter), aus einer kleinen Waage sowie aus Gewichten, welche vielfach der Einfachheit

halber so bezeichnet waren, daß sie das Gewicht

Körnerfüllung für die Handelseinheit, also Pfunde Scheffel oder Zak, Kilogramme für Hektoliter u. s. w., angaben. Größere Maße fassen aber unter sonst gleichen Umständen etwas mehr Getreide, als man erhält, wenn man ein nominell gleiches Quantum mit kleineren Maßen zumißt, und zwar ist der Mehrbetrag verschieden, je nach der Getreide⸗ art. Um diese Unterschiede auszugleichen, gab man entweder den Gewichtsstücken eine etwas andere Schwere, als sie ihrem Sollwerthe nach hätten haben sollen (Proportionalgewichte), was aber der Natur der Sache nach nur für eine einzelne Getreideart genau paßte, oder man wendete Umrechnungstafeln an. Damit ferner nicht Zufälligkeiten beim Einschütten zu Verschiedenheiten in der Dichtigkeit und damit im Gevichte der Maß⸗ füllungen füͤhren könnten, hatte man den Apparaten theilweise mechanische Fülleinrichtungen hinzugefügt, welche zwar allerdings die Gleichmäßigkeit der Füllungen erhöhten, aber den neuen Uebelstand mit sich brachten, daß sie den Grad der Dichtheit künstlich veränderten. Alle diese Umstände trugen dazu bei, die Abweichungen der Ergebnisse der Quali⸗ tätsbestimmungen an den verschiedenen Plätzen bis zur Ver⸗ wirrung zu steigern, ohne daß einer der Apparate allen, zum theil ziemlich weit auseinander gehenden Anforderungen des Verkehrs Genüge geleistet hätte.

Der neue Getreideprober, das Ergebniß mehrjähriger Er⸗ örterungen und Versuche, soll diesem Uebelstande ein Ende machen. Er besitzt neben der besten, gegenwärtig bekannten Füllvorrichtung eine Reihe anderer Vorzüge, welche ihn zum allgemeinen und ausschließlichen Gebrauche wohl geeignet erscheinen lassen. Seine Angaben sind ungeachtet der Klein⸗ heit seines Maßes (je nach Wunsch ¼ oder 1 Liter) so genau, als wenn man dazu große Maße angewendet hätte, er schließt absichtliche oder zufällige Beeinflussungen der Angabe hinreichend aus, ist in seiner tragbaren Form billig und von sehr geringem Umfange, endlich

lagert sich vermöge seiner Füllvorrichtung das Getreide in

ihm annähernd so dicht wie in großen Maßen, sodaß es zur Umwandelung der Angabe in metrische Probe im allgemeinen keiner Correcturen der Gewichte und keiner Umrechnungs⸗ tafeln, sondern nur einer Kommaversetzung in der Angabe pro Liter bedarf. Näheres über den Apparat findet man in einer amtlichen Schrift, welche bei J. Springer in Berlin unter dem Titel „Ueber den durch Erlaß vom 14. Mai 1891 zur Aichung zugelassenen Apparat zur Qualitätsbestimmung des Getreides (Getreideprober)“ zum Preise von 0,40 er⸗ schienen ist. 8

Die Einführung dieses neuen Getreideprobers an allen größeren Getreidehandelsplätzen des Reichs darf nach Lage der betreffenden Verhandlungen demnächst erwartet werden, nach⸗ dem die Militärverwaltung damit bereits seit einiger Zeit voran⸗ gegangen ist. Darüber, daß durch endliche Einfuͤhrung der Einheit in diesem Zweige des deutschen Maß⸗ und Gewichts⸗ verkehrs ein werthvoller Fortschritt erzielt und empfindlichen Mißständen ein Ende bereitet werden wird, herrscht allseitige Uebereinstimmung. Es wäre dringend zu wünschen, daß auch das größere Publikum diese Bestrebungen dadurch unterstützt, daß es, unter Aufgabe aller anderen Apparate und Prüfungs⸗ methoden, sich in Zukunft nur dieses neuen Getreideprobers bedient und allen vergleichenden Qualitätsangaben über Ge⸗

treide nur dessen Angaben zu Grunde legt.

Der Inspecteur der 2. Ingenieur⸗Inspection, General⸗ Lieutenant Freiherr von Bock ist hierher zurückgekehrt.

Der Königlich württembergische General⸗Lieutenant Frei⸗ herr von Falckenstein, General⸗Adjutant Seiner Majestät des Königs von Württemberg, hat Berlin wieder verlassen.

Der hiesige chinesische Gesandte Hsü⸗Ching⸗Cheng hat Berlin verlassen, um sich auf einige Zeit nach St. Petersburg zu begeben, woselbst er gleichfalls beglaubigt ist. Während seiner Abwesenheit fungirt der Legations⸗Secretär Pan⸗Hu ng als interimistischer Geschäftsträger.

Der neu ernannte Regierungs⸗Assessor Schmidt von Schmiedeseck ist der Königlichen Regierung zu Cassel zur dienstlichen Verwendung überwiesen worden.

Die Regierungs⸗Referendare Fleischmann aus Stettin, Dr. jur. Francke aus Magdeburg, Steinbruck aus Stade, Meyer aus Köslin, von Hohen hausen aus Minden und Brandis aus Hildesheim haben die zweite Staatsprüfung für den höheren Verwaltungsdienst bestanden.

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S. M. Kreuzer „Sperber“, Commandant Corvetten⸗ Capitän Fischer, ist am 28. August in Sydney eingetroffen und beabsichtigt, am 1. Oktober nach Apia in See zu gehen.

Bromberg, 29. August. Seine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht, Regent des Herzogthums Braunschweig, wird, wie der „Ostdeutsche Lokal⸗Anz.“ mittheilt, erst am 1. Sep⸗ tember zur Inspection hier eintreffen, da Höchstderselbe infolge eines Insektenstiches an einem noch nicht geheilten Furunkel am Halse leidet. v“

Dresden, 29. August. Seine Kaiserliche und König⸗ liche Hoheit der Erzherzog Heinrich von Oesterreich

2

ist nach dem „Dr. J.“ gestern Vormittag hier eingetroffen und hat sich zu mehrtägigem Aufenthalt in das Königliche Lustschloß Pillnitz begeben. 8

Württemberg.

Stuttgart, 28. August. Ihre Majestäten der König.

und die Königin trafen, wie der „St.⸗A. f. W.“ berichtet, gestern Mittag mit Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Pauline von der Villa Seefeld in Friedrichshafen ein, um dem Stapellauf des auf der Werft der Königlichen Staats⸗ verwaltung erbauten neuen Dampfers beizuwohnen. Seine Majestät der König eröffnete den feierlichen Act, indem Allerhöchst⸗ derselbe, mit kurzen kernigen Worten dessen Zweck erwähnend, die Verfügung über die Namensbestimmung für das Schiff aussprach und dem Wunsch Ausdruck verlieh, daß das Schiff seine Aufgabe, dem Wohle und Gedeihen Württembergs und der übrigen Uferstaaten sowie der Stadt Friedrichshafen zu

dienen, voll erfüllen und bei seiner Laufbahn auf

dem Bodensee stets von Glück geleitet sein möge. Ihre Majestät die Königin löste sodann mit den Worten: „Ich taufe Dich auf Meinen Namen „Königin Charlotte!“ die die Champagnerflasche haltende Schnur, worauf die Flasche an dem Schiff zerschellte und dieses, auf das Commando „Los“ von den haltenden Strebebalken be⸗ freit, unter Böllerschüssen und den Klängen der Königshymne mit ruhiger Sicherheit in das Wasser glitt. Ein auf Ihre Majestäten ausgebrachtes Hoch fand begeisterten Widerhall von Seiten des zahlreich versammelten Publikums. Nach der Rückkehr in das Königliche Schloß besuchten Ihre Majestäten mit der Prinzessin Pauline Ihre Majestät die Königin Olga und begaben sich sodann zum Besuch der Großherzoglich badischen Herrschaften nach der Insel Mainau. Am Landungsplatze wurden die Allerhöchsten Herrschaften von Seiner Königlichen Hoheit dem Groß⸗ herzog begrüßt und in den bereit stehenden Hofwagen zu Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin auf das Schloß geführt. Nach etwa einstündigem Aufenthalt erfolgte um 7 Uhr Abends die Rückkehr nach Rorschach, wobei sich auf’'Einladung Ihrer Majestäten auch Ihre Königliche Hoheit die Erbgroßhe rzogin von Baden anschloß. Höchstdieselbe mit Gefolge in Villa Scefeld das Souper ein und reiste sodann nach Lindau, um sich über München nach Schloß Hohenburg bei Hessen. 8

Die erste öffentliche Sitzung der 39. Generalver⸗ sammlung der Katholiken Deutschlands, welche gegenwärtig in Mainz stattfindet, wurde, wie „W. T. B.“ meldet, gestern von dem Reichstags⸗ und Landtags⸗Abgeordneten Dr. Porsch mit einem geschichtlichen Rückblick auf die früheren Versammlungen eröffnet. Nachdem alsdann Bischof Dr. Haffner⸗ Mainz die Versammlung begrüßt hatte, hielten Dr. Bachem⸗ Köln und Freiherr von Schorlemer⸗Alst Ansprachen. Zur Theilnahme an der Generalversammlung sind etwa 3000 Per⸗ sonen eingetroffen. . 8 Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.

Weimar, 27. August. Seine Königliche Hoheit der Erbgroßherzog ist gestern, nachdem er in Cassel und Ilmenau einige Tage verweilt, hierher zurückgekehrt. Wie die „Th. C.“ vernimmt, trifft Ihre Königliche Hoheit die Groß⸗ herzogin morgen von Helgoland hier wieder ein.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.

Coburg, 29. August. Seine Hoheit der Herzog hat sich, der „Cob. Ztg.“ zufolge, gestern mit dem Prinzen und der Prinzessin Philipp von Sachsen⸗Coburg⸗Gotha von Schloß Reinhardsbrunn nach Oberhof begeben.

Oesterreich⸗Ungarn.

Der Prinz Ferdinand von Rumänien ist auf der Reise nach Sigmaringen gestern Nachmittag in strengstem In⸗ cognito in Wien cingetroffen.

Die heutige „Wiener Zeitung“ veröffentlicht die Er⸗ nennung Lupul's zum Landeshauptmann des Land⸗ tags der Bukowina.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ wurde gestern in Brünn eine aus Dgutschen bestehende Gesellschaft auf der Rückkehr von einem w nach ihrer Heimath in Wischau durch Czechen am Weiterfahren gewaltsam verhindert, mit Stöcken bedroht nnd beschimpft. Mehrere Personen wurden thätlich, wenn auch nur unbedeutend, verletzt. Sechs der Thäter sind verhaftet und dem Gericht übergeben worden.

Großbritannien und Irland.

Ueber weitere Ernennungen für Nebenämter des Cabinets wird der „Köln. Ztg.“ berichtet: Zum Ober⸗Hof⸗ meister wurde der Marquis von Breadalbane, zum Ober⸗ Stallmeister der Viscount Oxenbridge ernannt, während der Earl of Chesterfield das Amt des Schatzmeisters des König⸗ lichen Hofhalts und Lord Kensington den Posten eines Capitäns der Leibwache der Momen⸗Garde erhielt.

Frankreich. ie regicrungsseitig mitgetheilt wird, hat der Kriegs⸗ de Freyeinet beschlossen, das für die Manöver Vund XII. Armec⸗Corps aufgestellte Programm un⸗ verändert einzuhalten.

Rußland und Polen. Die Kaiserliche Familie ist, laut Meldung des

„W. T. B.“ aus St. Petersburg, gestern Abend zu Schiff nach Finland abgereist.

Amtlicher Mittheilung zufolge ist der Geheime Rath Schischkin mit der Leitung des Ministeriums des Auswärtigen für die Dauer der Abwesenheit des Ministers von Giers beauftragt.

. Dem russischen Botschafter in London von Staal ist ein sechswöchiger Urlaub bewilligt worden.

Nach einer Meldung des „Regierungsboten“ hat Geheimer Rath Schischkin an die diplomatischen Vertreter Rußlands im Auslande gestern eine Circulardepesche versandt, worin die sämmtlichen in der „Swoboda“ veröffentlichten, der russischen Regierung bezw. einigen ihrer Agenten im Auslande zugeschriebenen Schriftstücke kategorisch als gefälscht be⸗ zeichnet werden.

Betreffs der in ausländischen Blättern verbreiteten Mel⸗ dungen über den Zusammenstoß eines russischen Recognoscirungstrupps mit einem afghanischen Posten auf dem Pamir⸗Plateau will die „Nowoje⸗ Wremja“ aus zuverlässiger Quelle erfahren haben, daß die Abtheilung des Obersten Janow, welche den Afghanen be⸗ gegnet sei, nur aus 19 Kosaken bestanden habe. Der Ort, wo thatsächlich ein kleines Scharmützel stattgefunden habe, liege in der Nähe des Jaschil⸗Kul⸗Sees und heiße Sumatasch. Unzu⸗ treffend sei die Behauptung, daß die Oertlichkeit schon lange von den Afghanen besetzt gewesen sei. Noch vor verhältniß⸗ mäßig kurzer Zeit habe dort ein chinesischer Posten ge⸗ standen, welcher nur von den Afghanen verdrängt worden sei. Als Oberst Janow im Jahre 1891 Alitschur⸗Pamir besucht habe, hätte er von einer Besatzung der Oertlichkeit seitens der Afghanen keinerlei Spuren vorgefunden; auch liege der Ort durchaus außerhalb der Sphäre der afghanischen Be⸗ sitzungen. Das Blatt bedauert, daß bei dem Zusammenstoß drei Kosaken verwundet worden seien, und schließt mit der Bemerkung, der Zusammenstoß habe keine große Bedeutung und sei von der ausländischen Presse nur aufgebauscht mit dem offenbaren Zweck, aufs neue Gerüchte über das Vorgehen der

ussen in Pamir hervorzurufen.

Schweiz. Weltfriedens⸗Congreß in Bern, wie geschlossen hat, ist interparlamentarische rath Droz Ansprachen; ce⸗Präsident Danzig Dr. Baum⸗ hmer der Reichsraths⸗ In der Eröffnungs⸗ „zufolge, 80 bis 90 Parlaments⸗ angemeldet sind 221.

Serbien. Wie dem „W. T. B.“ zufolge wird die Regierung, da die Skup Staatsmonopol commission zur Abgabe

Nachdem der meldet, am Sonnabend seine Berathungen Friedensconferenz eröffnet worden. und Nationalrath Gobat aus Bern hielten namens der deutschen Theilnehmer erwiderte der Vi des Reichstags, Ober⸗Bürgermeister von bach, namens der österreichischen Theilne Abgeordnete Freiherr von Pirquet. sitzung waren, der „Köln. Ztg. Mitglieder anwese in Belgrad verlautet, schtina an dem Wunsche fest⸗

aufzugeben, F ihrer gutachtlichen Ansicht, ein⸗

Amerika.

Nach einem Telegramm des „New⸗ Curacçao ist daselbst aus Venezuela die daß die Aufständischen Ma⸗ Luciano Mendoza sich z

York Herald“ aus Nachricht eingegangen, racaibo eingenommen und um Dictator erklärt habe.

Kunst und Wissenschaft.

dermatologischen Congreß in n Sitzung definitiv, den Con ebendaselbst abzuhalten.

Gesellschaft deutscher e vom 12. September ab in e Geschäftsleitung im Einver⸗ acht, mit Rücksicht auf die

Das Comité ien beschloß in seiner gestrige 5. September bis 10. Septem Die 65. Versammlung der Naturforscher und Aerzte, welch Nürnberg tagen sollte, wird, wie di ständniß mit dem V Zeitverhältnisse nicht abgehalten werden.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Maßregeln. Wegen der Choleragefahr dürfen in iteres mit der Post nicht e „Kratzwolle, Papierabfä in Schweden:

orstand bekannt m

Absperrungs⸗

Dänemark bis auf ingeführt werden: lle, Früchte, Gemüse, gebrauchte

gebrauchte Watte

ungsstücke, sowie ähnliche Waaren und Gegen⸗

Cholera.

eim Kaiserlichen Gesundheitsamt aus Hamburg gemeldet, daß daselbst am 29. krankungen und 173 Todesfälle an Cho vorgekommene Cholerafall ist, wie berichtigt wird, 27. August wurden aus dem 1 Choleratodesfall aus Königreich und und eine Erkrankun meldet, am 30. August eine Erkrankun

Aus dem Reg.⸗Be⸗ richten vor: Wandsbeck

wird amtlich August 447 Er⸗ lera vorgekommen sind. und gestern gemeldete nicht tödtlich verlau Reg.⸗Bez. Stade je (Kr. Jork) (Kr. Kehdingen) ge⸗ g aus Buxtehude. z. Schleswig liegen folgend 35 Erkr., 5 Erkr., 3 Todesfälle, Kiel 26. August 4 Erkr., 28. August 4 Erkr.,

aus Wischhafen

28. August 15 Todesfälle, 28. August 27. August Elmshorn und Blankenese Hemme (Süderdithmarschen) August 19 Erkr., Todesfälle.

27. August 1 Todesfall, 3 Erkr., 3 Todesfälle, am 27. August je 1 Todesfall am 27. August 1 Erkr.; 5 Todesfälle, 28. August 15 Erkr., 2 (Stormarn) 1 Todesfall,

1 Erkr., Poppenbüttel ( Todesfall, 1 Erkr., Rendsburg, (Kr. Kiel), 1 Erkr. am 29. August; lelzen, 27. August, Lauenburg (sic und Over (Kr. Harburg),

Lauenburg 27.

Schiffbeck (Stormarn) Stormarn)

b 28. August Rethwischfeld

Stormarn) Schülp (Kr. Rendsburg), Sukstorf und Heidgraben (Kr. Pinneber ferner aus dem Reg.⸗Bez. ) (Kr. Harburg), 30. August je

Pinneberg

29. August, 1 Todesfall. Im Krankenhause zu Leipzig wurde bei einem aus Ham⸗ gekommenen Schlosser am 29. August die Cholera fest⸗ Großherzogthum krankte zu Neustadt am 29. Au gereister Mann an der Cholera.

inburg⸗Schwerin gust ein aus Hamburg zu⸗

In Berlin war am 24. d. M gekommene Reisende Jo r g nach dem Krankenhause

k. der aus Hamburg an⸗ choleraverdächtiger Moabit gebracht worden, Besserung. ologische Untersuchn g an der asiatischen C bisher in Berlin erst amtlichen Kenntniß Beide Kranke waren aus stellung entgegen.

erichtet: In der gestrigen außerordent⸗ de ein dringlicher Antrag des ußerordentliche Epidemie einstimmig ange⸗ erschaft, auf das ihr zu⸗ Verwendung

sef Karpen wegen Erkrankun

Erst nachträglich wurde durch die bacteri festgestellt, daß Erkrankun vorlag. Es sind demnach asiatischer Cholera zur amtli gestellt worden. 2 und sehen ihrer Wiederher

Aus Hamburg wird b ung der Bürgerschaft wur Senats auf Bewilligung von 500 000 nahmen anläßlich der herrschenden Cholera⸗ zeitig beschloß die Bürg Mitwirkung

zwei Fälle gekommen und fest⸗ Hamburg gekommen

Senator Bachmann

lichen Maßnahmen rascher treffen könnten. des Geheimen

machte die Mittheilung, Medizinal⸗Raths Profe lche rasch steig nachweisbarer ursächlicher Z Krankheit in Hamburg und vorhanden. ; Sonntag Nacht wesentlich abgenomme Mitternacht

durch Mangel Verkehr in der Stad Concertgärten waren leer, der Circus Ren Theater sind geschlossen. der geringen Benu

Bis gestern M Polizei in Kiel drei Todesfälle gemeldet.

Gegenüber den Meldungen, wonach in Bremen mehrere Fälle von asiatischer Cholera vorgekommen sein sollen, wird von dem dorti⸗ gen Medizinal⸗Collegium amtlich bek lechzehn unter choleraperdaͤchtigen Fall von asiatischer Choler

In Magdeburg sind, wie der „Modb. Z Statistischen Amt mitgetheilt wird,

daß nach einer Aeußerung ssors Dr. Koch die Epidemie eine Seuche sei, rapid wieder abnehme.

usammenhang zwischen dem der Auswanderung aus Ruß Leichentransport in Altona ist

Ein äußerlich Ausbruch der land sei nicht

e, aber ebenso

bemerkbar.

Choleraleichen geeignetem Fuhrwerk vielfach verzögert. Der außerordentlich still; die

t war am Sonntag und das Ca

rl Schultze⸗ ic Altonaer Pferdebahn beabsichtigt wegen ing eine Einschränkung des Betriebes.

ittag waren der „Kieler Zeitung“ zufolge bei der

im ganzen neun Cholera⸗Erkrankungen und

annt gemacht, daß bei den Symptomen Erkrankten noch kein a constatirt sei.

g.“ von dem dortigen mit Ausnahme eines Falles, an der asiatischen Cholera erkrankter Schiffer in d stalt aufgenommen werden mu is zum 29. Morgens 9 Uhr Cholera⸗ hnen gewesen.

11u“ ßte, in der Zeit 27. Abends Erkrankungen nicht zu verze

*8

In Amsterdam starb gestern ein Heizer des von Hamburg dort eingetroffenen und bei YUmuiden in Quarantäne liegenden Schiffes „Urania“. Als Todesursache wurde von einem Medizinal⸗Inspector asiatische Cholera festgestellt. Die Leiche ist gestern beerdigt worden; der Dampfer soll heute durch den Medizinal⸗Inspector desinficirt werden. Die Sanitäts⸗Commission hat Maßregeln getroffen, um die weitere Ausbreitung der Cholera zu verhindern.

In Antwerpen sind in einem Hospital gestern zwei Personen an der Cholera erkrankt und zwei gestorben. Nach einer Meldung aus Vlissingen ist der dort nach Antwerpen bestimmte deutsche Dampfer „Drachenfels“ mit zwei choleraverdächtigen Kranken an Bord angekommen.

Aus London vom 29. August wird telegraphirt: Nach einer Meldung aus Dundee ist ein Schiffsingenieur, welcher am Freitag zu Schiff aus Hamburg in Middlesborough eingetroffen war und sich von dort mit anderen Mitgliedern der Schiffsbesatzung nach Dundee begeben hatte, daselbst, wie es heißt, an der Cholera gestorben. AÄn Bord “der heute von Hamburg vor Fravesend im Schlepptau angekommenen Goslette Helene“ wurden zwei Fälle von kere festgestellt. Das Schiff wurde in Quarantäne genommen. Die Kranken sind in das Hospital gebracht worden.

Aus Paris wird gemeldet, daß gestern in den Krankenhäusern „La Pitié“ und „La Charité“ besondere Abtheilungen für die Auf⸗ nahme von Cholerakranken eingerichtet worden sind. Es sind ungefähr 30 neue Erkrankungen und 4 Todesfälle, und zwar drei in den Hospitälern und einer außerhalb derselben zur Meldung gelangt. Unter den Erkrankten befindet sich auch eine barmherzige Schwester vom Krankenhause „St. Louis.“

Am 28. d. M. sind in Havre 60 Cholera⸗Erkrankungen und 24 Todesfälle vorgekommen.

Aus St. Petersburg von gestern wird amtlich gemeldet: Im Gouvernement Samara erkrankten am 27. d. M. 501 Per⸗ sonen an der Cholera und starben 302:; im Gouvernement Sara⸗ tow erkrankten 530 und starben 253; im Gouvernement Rjäsan erkrankten 200 und starben 82. Am 26. und 27. d. M. erkrankten im Gouvernement Tambow 419 und starben 191; im Jekaterinodar⸗Gebiet kamen 970 Erkrankungen und 560 Todesfälle vor; in den Städten ist die Epidemie im Abnehmen begriffen, zum theil bereits erloschen. Nach Meldungen aus Persien wären bis zum 19. August in Tabris etwa 1000 Todes⸗ fälle vorgekommen. In Astara nehme die Epidemie ab, in Ardebil zu.

BUMeber Choleragefahr und Absperrungsmaßregeln liegen folgende Mittheilungen vor:

Hirschberg, 29. August. Wegen der drohenden Cholera⸗ gefahr ist von der Abhaltung eines Kinder⸗ und Volks⸗ festes am Sedantage Abstand genommen worden.

Weimar, 29. August. Seitens der Großherzoglichen Regierung sind mit Rücksicht auf die Möglichkeit einer Ein⸗ schleppung der Cholera von außerhalb Anweisungen zur Ueber⸗ wachung der Bahnhöfe, Desinfieirung des Gepäcks, strengen Controle der Gasthäuser und Herbergen und Desinficirung der Häuser ergangen.

Ma inz, 27. August. Von der Sanitätspolizei ist eine sanitäts⸗ polizeiliche Ueberwachung des Reiseverkehrs am hiesigen Central⸗ Bahnhof angeordnet. Die mit der Bahn ankommenden Güter, ebenso die für die Post bestimmten Packete aus Hamburg sollen nach den Bestimmungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts desinficirt werden.

Wien, 30. August. Der Handels⸗Minister Marquis de Bacguehem hat für die Herkünfte aus den russischen Häfen der Ostsee und aus den Häfen der Elbemündung, sowie für Herkünfte zur See aus den Häfen der Nordküste Frankreichs von der belgischen Grenze bis einschließlich Cherbourg eine siebentägige Beobachtung angeordnet.

Wien, 29. August. Der Minister des Innern hat, lau Meldung des „W. T. B.“, die Gesellschaft vom Rothen Kreuze beauftragt, mit Rücksicht auf die Choleragefahr di nöthigen sanitären Vorkehrungen zu treffen. Die Bundesleitung er⸗ klärte sich daher heute in Permanenz, um eingehend die Frage der Errichtung mehrerer Spitäler und Reservebaracken zu

berathen. Die Landesbehörden sind angewiesen worden, infolge Fortdauer des ungünstigen Gesundheitszustandes in Frankreich den Reisenden aus Frankreich gegenüber dieselben sanitären Maßnahmen anzuwenden wie bei Reisenden aus Rußland und dem Deutschen Reiche. So sollen auch die französischen Reisen⸗ den einer fünftägigen ärztlichen Ueberwachung unterworfen werden. Der Verkehr directer Eisenbahnwagen von Berlin durch Tirol ist eingestellt. Der Wagenwechsel so⸗ wie die ärztliche Revision der Reisenden und des Gepäcks findet in Kufstein statt. Infolge starken Andranges von Reisenden aus Deutschland auf der Station Halbstadt ist daselbst ein Waggonwechsel, ärztliche Revision der Reisenden und des Gepäcks sowie Desinfection des letzteren angeordnet worden. Der Referent des Obersten Sanitätsraths Kusy trat heute im Auftrage des Minister⸗Präsidenten Grafen Taaffe eine Inspectionsreise an zunächst nach Mähren, Schlesien, Galizien und der Bukowina behufs Information über die gegen die Cholera getroffenen Maß⸗ nahmen und behufs mündlichen Meinungsaustausches mit den Landes⸗ behörden bezüglich eines weiteren Vorgehens.

Semlin, 29. August. Das Geruͤcht über den Ausbruch der Cholera im hiesigen Orte ist unbegründet. Der Gesundheits⸗ zustand der Bevölkerung ist ein befriedigender. Die ankommenden Schiffe und Eisenbahnzüge sowie die aus dem Orient an⸗ kommenden Reisenden werden einer ärztlichen Untersuchung unterzogen.

Haag, 29. August. Die niederländische Re iexung hat anläßlich des Auftretens der Cholera in Havre säm mt iche Plätze an der Nordküste von Frankreich von Brest bis zur belgischen Grenze, sowie sämmtliche Plätze in Frankreich, die an Gewässern liegen, welche in den Kanal münden, für von der asiatischen Cholera infieirt erklärt.

London, 29. August. Um die unbeschränkte Einwanderung bedürftiger Ausländer, welche die Cholera verbreiten könnten, zu verhindern, beschloß die Regierung, Verordnungen zu erlassen, wonach sämmtliche Schiffahrts⸗Gesellschaften verpflichtet werden, an Bord ihrer Schiffe alle diejenigen Auswanderer zurückzuhalten, welche nicht genaue Anskunft über die⸗ jenigen Personen geben können, bei denen sie zu wohnen beabsichtigen. Der Zweck der Maßregel ist die Benachrichtigung der Localbehörde, damit diese die Ueberwachung der betreffenden Personen ausüben könne.

Kopenhagen, 29. August. Gegenüber den Herkünften aus den deutschen Nordseehäfen von der dänischen bis zur holländischen Grenze ist heute eine Ouarantäne angeordnet worden.

New⸗York, 29. August. Das Gesundheitsamt erließ eine Verordnung, wonach alle Schiffe, die aus Häfen kommen, welche von der Cholera inficirt sind, einer drei⸗ bis fünftägigen QOuaran⸗ täne zu unterwerfen sind. Die Reisenden werden nach der Hoffmann⸗Insel gebracht, und erst nach erfolgter Desinficirung des betreffenden Schiffes darf dasselbe, falls an Bord keine Cholerafälle vorkamen, in den Hafen einlaufen. Nach einer Meldung aus Panama sind dort alle atlantischen Häfen für Schiffe, welche von choleraverdächtigen Häfen ausgelaufen sind, geschlossen.

Spanien.

Zufolge einer in der „Gaceta de Madxid“ vom 21. August 1892 veröffentlichten Verordnung des Königlich spe nischen General⸗Directors für das Gesundheitswesen sind gegen Provenienzen von Wiborg (Finland) Quarantäne⸗Maßregeln angeordet worden. Ferner bleiben Schiffe aus St. Petersburg, welche nach dem 15. August 1892 in spanische Häfen einlaufen, außer Verbindung mit dem Lande. 8

Griechenland.

Die Kkniglich griechische Regierung hat eine im Lazareth von

St. Georges (Rhede von Salamis) abzuhaltende fünftägige Quaran⸗

täne für alle aus choleraverdächtigen Gegenden kommenden Dampf⸗